DE2920748C2 - Microfiche-Träger - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Microfiche-Träger gemäß Oberbegriff des Hauptanspruches.
Microfiche-Träger dieser Art sind bekannt (DE-OS 61 752 und DE-GM 18 11 435). Es ist ferner bekannt
an Microfiche-Trägern, die aus einer starren Metallklammer bestehen, eine Codierung zum Auffinden der
einzelnen Träger in einem Stapel vorzusehen, und zwar in Form von am Rand der Metallklammer seitlich
offenen Nuten (US-PS 35 55 248). Eine solche bekannte Codierung ist für Microfiche-Träger der zuerst erwähnten
Art aus relativ flexiblem Material nicht geeignet, die seitlich offenen Codiernuten würden leicht ausreißen
und ein so codierter Träger könnte auch nicht einfach wieder in einen Stapel eingeschoben werden; die
zwischen den Nuten verbleibenden Codierlappen würden sich leicht abbiegen und das Wiedereinschieben
erschweren oder sogar verhindern.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Codierung für einen Microfiche-Träger der eingangs erwähnten Art
aus relativ flexiblem Material zu schaffen, bei dem diese Nachteile vermieden sind.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einem Microfiche-Träger gemäß Oberbegriff des Hauptanspruches
durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der Codierung als allseits geschlossene Schlitze und Löcher gewährleistet,
daß ein solcher Träger samt Microfiche leicht aus einem Stapel aussortiert und herausgenommen werden kann,
der trotz Codierung vorgesehene geschlossene Träger-
rand verhindert dabei, daß die Codierung beschädigt wird. Dieser durchgehende Trägerrand, der durch die
aufgeklebte Deckfolie sogar noch abgerundet ist ermöglicht außerdem das leichte Wiedereinschieben
eines solchen Trägers in einen Stapel, eine Kollision der Codierung mit benachbarten Trägern oder Microfichen
des Stapels ist nicht zu befürchten. Ein erfindungsgeniäßer codierter Träger kann außerdem sehr einfach und
billig hergestellt werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand schematischer
Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert Es zeigt
F i g. 1 eine auseinandergezogene Schrägansicht eines Stapels aus Microfiche-Trägern und eines teilweise
weggebrochen gezeichneten Magazins zum Aufnehmen des Stapels,
F i g. 2 in einem Teil eines vergrößerten Grundrisses eine Rasteinrichtung zum lösbaren Festhalten eines
Trägers in dem Magazin,
F i g. 3 einen vergrößerten Schnitt des Trägers,
Fig.4, 4a und 4b jeweils eine perspektivische
Teilansicht zur Veranschaulichung des Anbringens eines Microfiche an einem Träger,
Fig.5, 5a, 5b und 5c jeweils einen Schnitt des Magazins zur Veranschaulichung des Wiederauffindens
Fig.5, 5a, 5b und 5c jeweils einen Schnitt des Magazins zur Veranschaulichung des Wiederauffindens
eines gewählten Microfiche, der Überführung des Microfiche in eine Betrachtungsstation bzw. der
Rückführung des Microfiche in das Magazin und
F i g. 6 einen Teil eines Microfiche-Trägers und einer Wähleinrichtung.
F i g. 1 zeigt einen Stapel 10 von mehreren Microfiche-Trägern 14 sowie ein Magazin 12 zum Aufnehmen
des Stapels. Jeder Träger 14 besteht aus einem allgemein rechteckigen Blatt aus einem relativ starren
Material, an dem ein Microfiche 16 befestigt ist.
Gemäß F i g. 3 gehören zu dem Träger 14 ein Kern 17 aus Kunststoff und ein dünnes Flachmaterialstück 18 aus
einem Polyestermaterial, das mit den beiden Flachseiten des Kerns verklebt ist. Der vordere Rand 20 des Kerns
17 ist in das Deckblatt 18 eingeschlossen, das an diesem Rand eine Abrundung bildet. Diese Abrundung erleichtert
das Zurückführen der Träger 14 in den Stapel in dem Magazin 12 ohne jede Behinderung durch die
benachbarten Träger innerhalb des Stapels, wie sie auftreten könnte, wenn der vordere Rand 20 eine
rechteckige Querschnittsform hätte. Das Deckblatt 18 ragt gemäß F i g. 3 über die entgegengesetzte Stirnkante
22 des Kerns 17 hinaus, um zwei gegenüber dem hinteren Rand 22 vorspringende Klappen 21 und 23 zu
bilden, wobei die mit einem druckempfindlichen Kleber beschichteten Flächen der Klappen nach innen gerichtet
sind, um eine Tasche 24 zu bilden. Die klebfähigen Flächen der Klappen 21 und 23 sind durch abziehbare
Deckstreifen 26 aus Papier oder dgl. geschützt, um den Kleber wirkungslos zu machen, bis das Microfiche 16 an
dem Träger 14 befestigt werden soll.
Um das Microfiche 16 an dem Träger 14 zu befestigen, wird gemäß Fig.4, 4a und 4b ein
Randabschnitt 28 der Microfiche in die Tasche 24 zwischen den Deckstreifen 26 bis zur Anlage an der
Hinterkante 22 des Kerns eingeführt; die Deckstreifen 26 werden entfernt und dann werden die Klappen 21
und 23 an den Randabschnitt 28 angepreßt, um das Microfiche 16 gemäß Fig.4b mit dem Träger 14 zu
verkleben.
Durch den erfindungsgemäßen Aufbau der Microfiche-Träger 14 werden die Herstellungskosten im
Vergleich zu bekannten zweiseitigen Trägern verrin-
gert und es lassen sich relativ dünne Träger herstellen, die eine Vergrößerung der Packungsdichte in dem
Magazin 12 ermöglichen. Beispielsweise hat es sich gezeigt, daß sich ein brauchbarer Träger mit einer
Gesamtdicke von etwa 0,28 mm herstellen läßt, wobei der Kern 17 eine Dicke von etwa 0,18 mm, das
Deckblatt 18 eine Dicke von etwa 0,025 mm und die Klebstoffschicht zwischen den Flächen des Kerns und
des Deckblatts eine Dicke von etwa 0,025 mm hat. Diese Gesamtdicke des Trägers ist erheblich geringer als die
Gesamtdicke der gegenwärtig gebräuchlichen doppelseitigen Träger.
Gemäß F i g. 1 und 2 weist der Träger 14 zwei Rastelemente 30 und 32 auf, die den betreffenden Ecken
am vorderen Rand 20 des Trägers zugeordnet sind und jeweils einen flexiblen äußeren Schenkel 34 aufweisen,
der sich wegen des Vorhandenseins eines schlüssellochförmigen Schlitzes 36 in der Querrichtung durchbiegen
li>ßt Jeder flexible Schenkel 34 ist an seinem äußeren Rand mit einer Rastaussparung 38 und an seinem
äußeren Ende mit einer Abschrägung 40 versehen.
Zu dem Magazin 12 gehören Seitenwände 42,44, eine obere Wand 46, ein Boden 48, eine Vorderwand 50 und
ein offenes hinteres Ende 52. Jede der Seitenwände 42 und 44 weist ein sich senkrecht erstreckendes, nach
innen vorspringendes abgerundetes Rastelement 54 auf; in F i g. 1 ist nur eines dieser Rastelemente zu erkennen.
Um das Magazin 12 zu füllen, wird ein Stapel aus Microfiche-Trägern 14 in das offene hintere Ende 52 so
eingeführt, daß die vorderen Ränder 20 der Träger der vorderen Stirnwand 50 benachbart sind. Da hierbei die
Abschrägungen 40 nach F i g. 2 mit den Rastelementen 54 zusammenarbeiten, werden die flexiblen Schenkel 34
nach innen durchgebogen, bis die Rastelemente in Eingriff mit den Rastaussparungen 38 der flexiblen
Schenkel 34 kommen, um die verschiedenen Träger 14 in dem Magazin 12 lösbar festzulegen.
Zu der in F i g. 1 dargestellten Wähl- oder Codiereinrichtung, die es ermöglicht, dem Magazin jeweils das
gewünschte Microfiche zu entnehmen, gehört ein Wählfeld 58 mit mehreren parallelen Schlitzen 60, die
sich bei dem Träger 14 in der Richtung erstrecken, in der die Träger gegenüber dem Stapel in dem Magazin 12
nach innen bzw. außen bewegt werden.
Das Wählfeld 58 ist bei jedem Träger 14 ferner mit einer Perforation oder öffnung 62 versehen, die einem
oder mehreren der Schlitze 60 benachbart ist und in Fluchtung mit dem der Vorderkante 20 des Trägers 14
benachbarten Ende des Schlitzes 60 steht. Die Anzahl der Schlitze 60 jedes Trägers 14 ist um 1 geringer als die
Gesamtzahl der Microfiche-Träger, die den Stapel in dem Magazin 12 bilden. Somit entspricht die Anzahl der
Schlitze 60 zusammen mit der Öffnung 62 bei jedem Träger der Anzahl der in dem Magazin 12 enthaltenen
Microfiche-Träger.
Der Boden 48 des Magazins 12 weist Schlitze 64 auf, die den Schlitzen 60 des Trägers 14 entsprechen, und
deren Anzahl gleich der Anzahl der Träger in dem Magazin ist Die Schlitze 64 stehen in Fluchtung mit den
Schlitzen 60 und den öffnungen 62 der Wählfelder 58 der Träger 14.
Zwar könnte man die Codiereinrichtungen des Wählfeldes 58 auf beliebige für zweckmäßig gehaltene
Weise anordnen und sie für eine beliebige Anzahl von Trägern 14 entsprechend dem Fassungsvermögen des
Magazins 12 vorsehen, doch wird im folgenden eine Wähleinrichtung zur Verwendung bei einem Stapel 10
beschrieben, der 25 Microfiche-Träger 14 enthält. In diesem Fall ist der Boden 48 des Magazins 12 mit 25
Schlitzen 64 versehen, während das Wählfeld 58 jedes Trägers 14 jeweils 24 Schlitze 60 und eine Öffnung 62
aufweist
Gemäß F i g. 6 kann die öffnung 62 jeweils an einer beliebigen von 25 Positionen innerhalb des Wählfeldes
58 des Trägers 14 angeordnet sein, wobei an jeder der 24 übrigen Positionen jeweils ein Schlitz 60 angeordnet
ist Jeder der Träger 14 innerhalb des Stapels ist auf
lö ähnliche Weise dadurch codiert, daß er eine öffnung 62
in einer vorbestimmten Position und Schlitze 60 an den übrigen Positionen aufweist, so daß keine zwei Träger
innerhalb desselben Stapels an der gleichen Stelle mit einer öffnung 62 versehen ist
Die Träger 14 können in beliebiger Reihenfolge zu dem Stapel vereinigt werden, wobei die Schlitze 60
sämtlicher Träger 14 in senkrechter Fluchtung miteinander und den Schlitzen 64 im Boden 48 des Magazins
12 stehen. Hierbei ist jeweils nur eine einzige öffnung 62 eines bestimmten Trägers 14 innerhalb des Stapels auf
jede senkrechte Kolonne von Schlitzen 60 und 64 ausgerichtet so daß es die vorbestimmte Anordnung
der Öffnung 62 bei jedem Träger 14 ermöglicht sich Zugriff zu jedem gewählten Microfiche in dem Magazin
12 zu verschaffen.
Zwar könnte die »erste« öffnung 62 am linken oder
rechten Ende des Wählfeldes 58 angeordnet sein, und hieran könnten sich die übrigen öffnungen »zwei« bis
»fünfundzwanzig« anschließen, doch ist bei dem nachstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel die
öffnung »eins« am rechten Ende des Wählfeldes nach F i g. 1 und 6 angeordnet. Jedoch könnte man die Träger
mit der Öffnung 62 in der »1«-Position innerhalb des Stapels gegenüber den übrigen Trägern in jeder
beliebigen Höhe anordnen.
F i g. 5, 5a, 5b und 5c zeigen schematisch eine Anordnung mit einem Greifelement 66 zum teilweisen
Herausziehen eines gewählten Microfiche-Trägers 14 aus dem Stapel zur Betrachtung des Microliche 16 und
zum Zurückführen des gewählten Trägers in das Magazin 12. Das Greifelement 66 kann manuell oder
automatisch mittels einer beliebigen Einrichtung betätigbar sein, doch da das Greifelement nicht einen
Bestandteil der Erfindung bildet, wird es hier nur insoweit beschrieben, wie es für das Verständnis der
Wirkungsweise des Wählfeldes 58 zum Wiederfinden eines gewählten Trägers in dem Magazin 12 erforderlich
ist.
Gemäß Fig.5 wird das Magazin 12 so angeordnet daß sein offenes hinteres Ende 52 zwei Walzen 68 benachbart ist die dazu dienen, jeweils einen Träger 14 der mit Hilfe des Greifelements 66 teilweise aus dem Stapel herausgeschoben worden ist, einer Betrachtungsstation 70 zuzuführen, die auf bekannte Weise ausgebildet sein kann und sich längs einer X-Achse und einer V-Achse bewegen läßt um ein bestimmtes Einzelbild des Microfiche 16 zu wählen, das betrachtet werden soll. Nach der Betrachtung werden die Walzen 68 in der entgegengesetzten Richtung gedreht, um das Microfiche teilweise wieder in den Stapel einzuschieben, woraufhin das Greifelement 66 wieder in Eingriff mit dem Träger gebracht wird, um diesen vollständig in das Magazin 12 zurückzuschieben.
Gemäß Fig.5 wird das Magazin 12 so angeordnet daß sein offenes hinteres Ende 52 zwei Walzen 68 benachbart ist die dazu dienen, jeweils einen Träger 14 der mit Hilfe des Greifelements 66 teilweise aus dem Stapel herausgeschoben worden ist, einer Betrachtungsstation 70 zuzuführen, die auf bekannte Weise ausgebildet sein kann und sich längs einer X-Achse und einer V-Achse bewegen läßt um ein bestimmtes Einzelbild des Microfiche 16 zu wählen, das betrachtet werden soll. Nach der Betrachtung werden die Walzen 68 in der entgegengesetzten Richtung gedreht, um das Microfiche teilweise wieder in den Stapel einzuschieben, woraufhin das Greifelement 66 wieder in Eingriff mit dem Träger gebracht wird, um diesen vollständig in das Magazin 12 zurückzuschieben.
Nimmt man an, daß das Microfiche 16 betrachtet werden soll, bei derh sich die öffnung 62 in der Position
»2« befindet wird das Greifelement 66 von unten nach oben durch den Schlitz 64 im Boden 48 hindurch bewegt,
welcher der Position »2« entspricht, d. h. gemäß F i g. 1
durch den zweiten Schlitz von rechts. Bei seiner weiteren Aufwärtsbewegung passiert das Greifelement
66 die Schlitze 60 sämtlicher Träger 14 in dem Stapel, die in der Position »2« einen Schlitz 60 aufweisen, und
hierbei tritt das Greifelement in die öffnung 62 des Trägers ein, der in der Position »2« mit einer öffnung
versehen ist. Hierbei handelt es sich dann um das Microfiche 16, das gewählt worden ist, um aus dem
Stapel herausgezogen und an der Station 70 betrachtet zu werden.
Bei der jetzt erreichten Stellung wird das Greifelement 66 so bewegt, daß der gewählte Träger teilweise
aus dem offenen hinteren Ende 52 des Magazins herausgeschoben wird, um sein vorderes Ende 61 des
Microfiche 16 den Walzen 68 zuzuführen, mittels weicher das Microfiche zu der Betrachiungsstation 70
transportiert wird, ohne daß jedoch der Träger dem Stapel vollständig entnommen wird, woraufhin das
Greifelement 66 gegenüber dem Träger zurückgezogen wird.
Soll das gewählte Microfiche 16 von der Betrachtungsstation 70 aus wieder in das Magazin 12 eingeführt
werden, so bewegen die Walzen 68 das Microfiche in der entgegengesetzten Richtung, so daß es teilweise
wieder in den Stapel eingeführt wird, und das Greifelement 66 wird erneut in Eingriff mit der öffnung
62 gebracht, wie es in F i g. 5c gezeigt ist, woraufhin das Greifelement so bewegt wird, daß der Träger wieder
vollständig in das Magazin 12 eingeführt wird. Danach wird das Greifelement gegenüber dem Träger und dem
Magazin zurückgezogen, um das Gerät zum Wählen eines beliebigen anderen Microfiche-Trägers bereitzumachen.
Gemäß der vorstehenden Beschreibung ist durch die Erfindung ein Microfiche-Träger geschaffen worden,
der eine Wähleinrichtung zum Wiederauffinden eines gewählten Microfiche in einem Magazin aufweist. Die
Wähleinrichtung ist so ausgebildet, daß sie zu einer Verlängerung der nutzbaren Lebensdauer des Trägers
führt, denn im Gegensatz zu bekannten Anordnungen werden die Träger nicht den Kräften ausgesetzt, die
notwendigerweise auf empfindliche Codierzungen aufgebracht werden müssen, um ein Microfiche in dem
Magazin gegenüber einem Stapel teilweise vorzuschieben. Ferner ist durch die Erfindung ein Microfiche-Träger
geschaffen worden, der eine relativ geringe Dicke aufweist, so daß sich im Vergleich zu bekannten
Anordnungen in dem Magazin eine größere Packungsdichte erreichen läßt.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Microfiche-Träger mit einem Kern aus flexiblem,
jedoch relativ starrem Flachmaterial, an welchem ein dünnes selbstklebendes Deckblatt
angebracht ist, das am einen Kernrand übersteht und an dem der Rand eines Microfiche anklebbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die am Träger (14) an vorbestimmten Stellen vorgesehene
Codierung (58) in Form von mehreren parallelen Schlitzen und jeweils einem Loch (62) ausgebildet ist
2. Träger nach Anspruch 1, geeignet zum Stapeln mit mehreren anderen gleichartigen Trägern, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anzahl der parallelen Schlitze (60) um eins geringer ist als die Anzahl der
zu stapelnden Träger, und das Loch (62) an den verschiedenen Trägern (14) jeweils an verschiedenen
Stellen vorgesehen ist
a Träger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Träger (14) eine Rasteinrichtung
mit einem flexiblen Schenkel (34) zum lösbaren Festhalten in einem dazu passenden
Magazin (12) vorgesehen ist
4. Träger nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß au den beiden vorderen Ecken des Trägers (14) zwei flexible Schenkel (34) angebracht sind, an
deren Rändern eine Rasteinrichtung (38) vorgesehen ist.
5. Träger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet daß jeder flexible Schenkel (34) durch einen
schlüssellochförmigen Schlitz (36) am Träger (14) gebildet ist.
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