DE2952462B1 - UEberwachungseinrichtung zum Kennzeichnen des Betriebszustandes eines Verbrauchers - Google Patents

UEberwachungseinrichtung zum Kennzeichnen des Betriebszustandes eines Verbrauchers

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DE2952462B1 DE2952462A DE2952462A DE2952462B1 DE 2952462 B1 DE2952462 B1 DE 2952462B1 DE 2952462 A DE2952462 A DE 2952462A DE 2952462 A DE2952462 A DE 2952462A DE 2952462 B1 DE2952462 B1 DE 2952462B1
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Description

2. Überwachungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Steuerstromkreis des auf das Überschreiten des vorgegebenen Höchstwertes ansprechenden Schwellwertschalters (52) mindestens eine in Durchlaßrichtung betriebene Diode (DS)angeordnet ist.
3. Überwachungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuereingang des auf das Überschreiten des vorgegebenen Höchstwertes ansprechenden Schwellwertschalters (52) an den einen Pol eines Kondensators (C) angeschlossen ist, dessen anderer Pol auf Bezugspotential liegt.
4. Überwachungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Schalten des Überwachers (TUN, TUO) ein von dem auf den vorgegebenen Mindestwert des Steuerpotentials reagierender Schwellwertschalter (51) gesteuerter Optokoppler (OK 2) vorgesehen ist.
5. Überwachungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Überwacher aus zwei Transistoren (TUN, TUO) unterschiedlicher Leitfähigkeit besteht, daß die Schaltstrecken der Transistoren in Reihe geschaltet an den beiden Polen (+, —) einer Spannungsquelle liegen und daß die Steuerelektroden der Transistoren miteinander verbunden sind und über einen Widerstand an den einen Pol der Spannungsquelle sowie über die Schaltstrecke des Optokopplers (OK 2) an den anderen Pol der Spannungsquelle angeschlossen sind.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Überwachungseinrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Zum Überwachen des Betriebszustandes elektrischer Verbraucher, z. B. der Signallampen eines Lichtsignales, ist es nicht nur bekannt, den jeweiligen Betriebszustand der elektrischen Verbraucher durch in den Strompfad der Verbraucher geschaltete Überwacher zu erfassen und an eine beispielsweise zentrale Steuerstelle zu
ίο melden, sondern es ist auch bekannt, das ordnungsgerechte Funktionsverhalten der Überwacher zu überprüfen. Hierzu werden bei einer bekannten Fernwirkanlage (DE-AS 16 90 158) die Überwacher unabhängig vom Schaltzustand der von ihnen überwachten elektrischen Verbraucher vorübergehend in den einen und dann in den anderen Schaltzustand gesteuert. Der Empfang der dabei an die Steuerstelle übertragenen Zustandsmeldungen für die Überwacher wird in der Steuerstelle umgesetzt in ein das ordnungsgerechte Funktionsver-
halten der Überwacher kennzeichnendes Signal; beim
Ausbleiben der erwarteten Zustandsmeldungen wird
eine Störungsmeldung zum Einleiten vorgegebener
Schaltroutinen ausgelöst. Mitunter reicht es nicht aus, zu wissen, ob ein
elektrischer Verbraucher stromdurchflossen ist oder nicht; zur Sicherstellung eines bestimmten Betriebsverhaltens des elektrischen Verbrauchers ist eine eindeutige Aussage darüber notwendig, ob der über den Verbraucher fließende Strom innerhalb vorgegebener Grenzen liegt. Bei angeschaltetem Verbraucher darf der Verbraucherstrom nicht unterhalb eines vorgegebenen Schwellwertes liegen, weil dann der Verbraucher nicht ordnungsgerecht arbeiten kann; der Verbraucherstrom darf aber einen oberen Wert auch nicht überschreiten, weil dann der Verbraucher Schaden nehmen kann. Außerdem könnte das Fließen eines oberhalb eines vorgegebenen Schwellwertes liegenden Stromes ein Anzeichen dafür sein, daß der gemessene Verbraucherstrom tatsächlich nicht über den Verbraucher fließt, sondern über einen niederohmigen Nebenschluß zum Verbraucher.
Aus der DE-AS 11 30 922 ist bereits eine Vorrichtung zur Überwachung des oberen und des unteren Grenzwertes eines Gleichspannungspegels bekannt, mit der es möglich ist festzustellen, ob eine zu überwachende Gleichspannung innerhalb eines vorgegebenen Spannungsbereiches liegt oder von einer Nennspannung unzulässig weit abweicht. Die Vorrichtung besteht aus zwei Schwellwertschaltern, deren Steuereingängen die zu überwachende Gleichspannung zugeführt wird; die Ansprechpegel der beiden Schwellwertschalter sind durch den vorgegebenen Mindest- und den vorgegebenen Höchstwert der zu überwachenden Gleichspannung bestimmt. Die Schwellwertschalter steuern einen nachgeschalteten Überwacher in der Weise, daß der Überwacher bei einer Gleichspannung innerhalb des vorgegebenen Spannungsbereiches den einen Schaltzustand und bei einer Gleichspannung außerhalb des vorgegebenen Spannungsbereiches den anderen Schaltzustand einnimmt.
Der Überwacher dieser bekannten Vorrichtung läßt sich durch Anwendung der aus der DE-AS 16 90158 bekannten Maßnahmen während des Betriebes auf Funktionsfähigkeit überprüfen, indem er durch Zufüh-
ren gesonderter Prüfkommandos in seine beiden möglichen Betriebszustände umgesteuert wird. Durch diesen Prüfvorgang läßt sich zwar die Funktionsfähigkeit des eigentlichen Überwachers testen; das Überwa-
ORJGINAL INSPECTED
chungsergebnis sagt jedoch nichts darüber aus, ob die Schaltmittel, über die der Überwacher betriebsmäßig gesteuert wird, ihrerseits ebenfalls funktionsfähig sind, d.h. daß der Überwacher auch tatsächlich in der gewünschten Weise auf die unterschiedlich hohen r' Steuerspannungen reagiert.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die bekannte Vorrichtung zur Überwachung des oberen und des unteren Grenzwertes eines Gleichspannungspegels für die Kennzeichnung des Betriebszustandes eines elektrischen Verbrauchers nutzbar zu machen und so auszubilden, daß sich die Funktionsfähigkeit aller in den Steuer- und den Überwachungsvorgang einbezogener Schaltmittel überprüfen läßt. Dabei soll die Funktionsfähigkeit unabhängig vom Betriebszustand des zu überwachenden Verbrauchers feststellbar sein, also sowohl dann, wenn der Verbraucher betriebsmäßig angeschaltet ist als auch dann, wenn er betriebsmäßig abgeschaltet ist. In die Prüfung auf Funktionsfähigkeit soll neben allen am eigentlichen Steuer- und Überwachungsvorgang beteiligten Schaltmitteln auch der zu überwachende Verbraucher selbst einbezogen sein. Die Überwachungseinrichtung soll nicht nur eine hohe Betriebssicherheit aufweisen, d. h. jede Störung und jeder Bauteildefekt soll durch eine Störungsmeldung erkennbar sein; durch Verwendung von nur wenigen, handelsüblichen Bauelementen soll eine hohe Zuverlässigkeit und eine hohe Verfügbarkeit der erfindungsgemäßen Überwachungseinrichtung erreichbar sein.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Anwendung der im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der « Zeichnung dargestellt und wird im nachfolgenden näher erläutert. Die Zeichnung zeigt die in der Nähe eines Lichtsignals mit der Signallampe L angeordneten Schaltmittel zum Ansteuern und Überwachen der Signallampe sowie die Schaltmittel zum Durchführen der Funktionsprüfung von Lampe und Lampenüberwacher. Die aus einer vorzugsweise örtlichen Spannungsquelle versorgte Signallampe L ist von den zur Steuerstelle führenden Steuer- und Überwachungsleitungen durch zwischengeschaltete Optokoppler OK 1 bis OK 3 galvanisch getrennt; das hat den Vorteil, daß die am linken Teil der Schaltung abgreifbaren bzw. zuführbaren Signale unabhängig von der für den Betrieb der Signallampe L erforderlichen Spannung von z. B. 12 V auf einem Potential liegen können, das für die Verarbeitung dieser Signale in elektronischen Schaltkreisen direkt geeignet ist, z. B. 5 V. Über den Optokoppler OK 1 erfolgt die Anschaltung der Signallampe. Der Optokoppler OK 1 wird ausgangssei tig niederohmig, sobald seine Eingangsklemme a auf Massepotential gelegt ist; er schaltet dabei den Transistor Tl durch. Dieser Transistor dient als Vorverstärker für einen nachgeschalteten Leistungstransistor T2 im Stromkreis der anzuschaltenden Signallampe L Diese Signallampe zieht — sobald sie angeschaltet ist — einen bestimmten Verbraucherstrom, der an einem in den Stromkreis geschalteten Meßwiderstand Weinen entsprechenden Spannungsabfall verursacht Dieser Spannungsabfall stellt das Steuerpotential für zwei Schalter 51 und 52 dar, die zum Steuern eines 6S Lampenüberwachers dienen. Liegt der über den Meßwiderstand W fließende Strom oberhalb eines für die Signallampe L vorgegebenen unteren Schwellwertes, dann wird der Schalter 51 durch das ihm über eine Entkopplungsdiode D und einen Widerstand RU zugeführte Steuerpotential durchlässig geschaltet; er schaltet dabei die Leuchtdiode eines Optokopplers OK 2 an. Dieser Optokoppler wird ausgangsseitig niederohmig und steuert dabei einen Transistor TN durch, der das Massepotential auf die Anschlußklemme b schaltet. Massepotential an dieser Anschlußklemme bedeutet, daß der Lampenüberwacher für die Signallampe einen Speisestrom registriert, der zwischen dem unteren und dem oberen zulässigen Schwellwert liegt.
Wenn der über den Meßwiderstand W fließende Verbraucherstrom in unzulässiger Weise einen vorgegebenen oberen Schwellwert überschreitet, steuert das am Meßwiderstand W abgreifbare Potential über die Entkopplungsdiode D, den Widerstand RO und eine Diode DS den zweiten Schalter 52 durch. Dieser Schalter schaltet die bislang über den Schalter 51 angeschaltete Diode des Optokopplers OK 2 kurz. Dadurch wird der Fototransistor dieses Optokopplers hochohmig, was dazu führt, daß der bislang durchgeschaltete Transistor TjV wegen des jetzt an seinem Steuereingang liegenden positiven Potentials sperrt und der Transistor TUO durchschaltet. Damit ist an der Anschlußklemme b nunmehr positives Potential abgreifbar, das in einer nicht dargestellten Auswertelogik umgesetzt wird in ein Signal mit der Bedeutung »Unzulässige Abweichung des Verbraucherstromes von seinem Normwert«. In den Steuerstromkreis des zweiten Schalters 52 ist eine Diode DSgeschaltet; diese Diode stellt sicher, daß der Schalter 52 tatsächlich erst dann durchschaltet, wenn die ihm zugeführte Spannung um den Betrag der Durchlaßspannung der Diode höher ist als die zum Durchsteuern des ersten Schalters 51 erforderliche Spannung.
Wenn der Verbraucher L abgeschaltet ist oder über ihn ein unterhalb des vorgegebenen unteren Schwellwertes liegender Speisestrom fließt, dann sind weder der Schalter 51 noch der Schalter 52 durchgesteuert Auch in diesem Falle wird die Ausgangsklemme b über den Transistor TUO mit positivem Potential beaufschlagt. Das dort abgreifbare Potential kennzeichnet im Zusammenwirken mit dem an die Anschlußklemme a gelegten Steuerpotential entweder den ordnungsgerechten Zustand »Verbraucher betriebsmäßig abgeschaltet« oder den nicht ordnungsgerechten Betriebszustand »Unzulässige Abweichung des Verbraucherstromes von seinem Normwert«.
Für die Funktionsprüfung des Überwachen ist vorgesehen, diesen vorübergehend in die Schaltzustände zu führen, in die er bei unterschiedlich hohen Verbraucherstrom gelangen kann. Ist zu dem Zeitpunkt, an dem die Funktionsprüfung durchgeführt werden soll, der Verbraucher betriebsmäßig angeschaltet so ist bei ordnungsgerechtem Betriebszustand der Schalter 51 durchgesteuert und an der Anschlußklemme b ist Massepotential abgreifbar. Für die Funktionsprüfung des Überwachers ist es dann erforderlich, den Überwacher nacheinander mit Steuerspannungen zu versorgen, die der ihm zugeführten Steuerspannung bei zu niedrigem und zu hohem Verbraucherstrom entspricht. Zum Checken des unteren Schwellwertes wird durch ein kurzzeitig auf die Eingangsklemme a gegebenes Prüfkommando der Transistor Tl gesperrt; dieser Transistor schaltet den Transistor T2 hochohmig und der Verbraucher wird kurzzeitig abgeschaltet Die Schaltzeit ist dabei vorzugsweise so zu bemessen, daß zwar der Überwacher das Ausbleiben des Verbraucher-
stromes registrieren kann, der Betriebszustand des Verbrauchers aber noch nicht geändert wird. Bei der Ausbildung des Verbrauchers als Signallampe muß die Schaltzeit zum vorübergehenden Abschalten der Signallampe so kurz gewählt sein, daß das menschliche Auge diesem Abschaltvorgang noch nicht folgen kann. Bei einem Verbraucher mit nicht optisch erkennbaren Betriebszuständen ist durch Puffern des Verbrauchers, beispielsweise durch einen Kondensator, sicherzustellen, daß die kurzzeitige Abschaltung des Verbrauchers auf nachgeordnete Schaltkreise keinen Einfluß hat.
Soll der Prüfvorgang vorgenommen werden, wenn der Verbraucher betriebsmäßig abgeschaltet ist, dann wird durch Anlegen von Massepotential an die Anschlußklemme a zunächst ein kurzzeitiges Anschalten des Verbrauchers herbeigeführt; dabei spricht bei ordnungsgerechtem Betriebszustand der am Anschalt- und am Überwachungsvorgang beteiligten Schaltmittel der Schalter 51 an und gibt die Meldung für das Fließen eines ausreichend hohen Verbraucherstromes an den Optokoppler OK 2 ab. An der Anschlußklemme b ist dabei während dieser Prüfphase Massepotential abgreifbar.
Sind — wie im vorliegenden Ausführungsbeispiel — die zu steuernden und zu überwachenden Verbraucher als Signallampen ausgebildet, dann tritt das Problem auf, daß beim Anschalten dieser Verbraucher vorübergehend ein oberhalb des Betriebsstromes liegender Kaltstrom fließt. Dieser nur kurzzeitig fließende Strom soll aber nicht zum Durchsteuern des Schalters 52 und damit zur Ausgabe einer Störungsmeldung führen. Aus diesem Grunde ist an den Steuereingang des zweiten Schalters ein Kondensator C angeschlossen, der nur bei länger anliegender ausreichend hoher Steuerspannung ein Durchsteuern des Schalters 52 möglich macht.
Läßt sich der Verbraucher L während des Prüfvorganges nicht anschalten, dann wird der Schalter 51 auch nicht durchgesteuert und die entsprechende Rückmeldung (Massepotential an der Anschlußklemme b) unterbleibt Diese Rückmeldung unterbleibt auch wenn zwar der Verbraucher stromdurchflossen ist, der Schalter 51 wegen eines Defektes aber nicht umsteuerbar ist, die Überwachungseinrichtung also nicht ordnungsgerecht arbeitet.
Um nun zu prüfen, ob der Überwacher bei einem zu hohen Verbraucherstrom eine Störungsmeldung ausgeben würde oder nicht, ist es selbstverständlich nicht möglich, den Verbraucher mit einem Überstrom zu beschicken. Vielmehr wird das Fließen eines derartigen Stromes während des Prüfvorganges simuliert. Hierzu wird bei angeschaltetem Verbraucher durch Aufschalten von Massepotential auf die Anschlußklemme c ein ebenfalls als Optokoppler OK 3 ausgebildeter dritter Schalter kurzzeitig durchgesteuert. Das Durchsteuern des dritten Schalters führt zu einer Potentialverschiebung am Steuereingang des zweiten Schalters. Diese Potentialverschiebung ist so gewählt, daß das nunmehr bei normal hohem Verbraucherstrom am Steuereingang des Schalters 52 liegende Steuerpotential dem ihm bei einem zu hohen Verbraucherstrom vom Meßwiderstand zugeführten Potential entspricht. Bei ordnungsgerechtem Betriebszustand der Überwachungseinrichtung schaltet der zweite Schalter 52 den ersten Schalter 51 kurz und legt damit mittelbar positives Potential an die Anschlußklemme b.
Während der Funktionsprüfung für den oberen Schwellwert der Überwachungseinrichtung ist der Stromkreis für den Verbraucher geschlossen. Hierdurch wird erreicht, daß das zum Durchsteuern des ersten -> Schalters 51 erforderliche Potential während dieser Prüfphase am Steuereingang dieses Schalters anliegt Das Abschalten der Leuchtdiode des zweiten Optokopplers während des Prüfvorganges ist damit eindeutig auf das Wirksamwerden des zweiten Schalters
ίο zurückzuführen.
Würde während der Funktionsprüfung für den oberen Schwellwert der Überwachungseinrichtung der Verbraucherstromkreis aufgetrennt sein, dann muß das Verlöschen der Leuchtdiode des Optokopplers OK 2
is nicht zwingend auf das Wirksamwerden des zweiten Schalters 52 zurückzuführen sein; vielmehr wird die Leuchtdiode auch allein durch Abschalten des Verbraucherstromes beim Hochohmigwerden des ersten Schalters 51 dunkel. Die in dieser Prüfphase über den Optokoppler OK 2 übermittelte Zustandsmeldung (sie könnte z. B. auf einen Defekt im Optokoppler OK 3 zurückzuführen sein) wäre damit nicht eindeutig und würde so das ihr gesteckte Ziel, das Funktionsverhalten der Überwachungseinrichtung zu prüfen, nicht erfüllen.
Die Anwendung der Erfindung erfordert es, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, daß die Funktionsprüfung des Überwachers bezüglich seines oberen Schwellwertes stets bei angeschaltetem Verbraucher oder doch zumindest im Anschluß an das Beaufschlagen des Überwachen mit einem normal hohen Speisestrom erfolgt Bei betriebsmäßig abgeschaltetem Verbraucher ist der dritte Schalter OK 3 jeweils im Anschluß an das Anschalten des Verbrauchers durchzusteuern; nur so läßt sich das ordnungsge-
rechte Arbeiten des Überwachers bei einem zu niedrigen, bei einem normal hohen und bei einem zu hohen Verbraucherstrom feststellen. Ist der Verbraucher betriebsmäßig angeschaltet, dann ist nach seinem vorübergehenden kurzzeitigen Abschalten zu PrQfzwecken ein Wiederanschalten erforderlich und erst danach ein Durchsteuern des dritten Schalters OK 3 zulässig, weil nur bei dieser Schaltfolge das Reagieren des Überwachers auf die unterschiedlichen Verbraucherströme sicher feststellbar ist In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Überwachungseinrichtungen für die Kennzeichnung des Betriebszustandes nur eines einzigen Verbrauchers angegeben; bei mehreren getrennt zu schaltenden Verbrauchern sind entsprechend viele Überwachungs-
einrichtungen zu verwenden. Diese Überwachungseinrichtungen können unabhängig voneinander betrieben werden, sie können aber auch voneinander abhängig sein. Handelt es sich bei zwei zu steuernden Verbrauchern beispielsweise um den Haupt- und den Nebenfaden einer Signallampe, von denen der Nebenfaden automatisch anzuschalten ist wenn ein Defekt am Hauptfaden auftritt, dann kann man diese Automatik dadurch bewirken, daß man die Anschlußklemme b der dem Hauptfaden zugeordneten Überwachungseinrichtung unter Zwischenschaltung eines Inverters mit der Anschlußklemme a der dem Nebenfaden zugeordneten Überwachungseinrichtung verbindet; der Inverter kann z. B. als vom Potential der Anschlußklemme b steuerbarer Schalter ausgebildet sein.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (1)

Patentansprüche:
1. Überwachungseinrichtung zum Kennzeichnen des Betriebszustandes eines elektrischen Verbrauchers (L) unter Verwendung eines durch zwei Schwellwertschalter (Si, S2) steuerbaren Überwachers (OK 2) zum Ausgeben einer ersten Zustandsmeldung bei einem den Schwellwertschaltern zugeführten Steuerpotential zwischen einem vorgegebenen Mindest- und einem ebenfalls vorgegebenen Höchstwert und zum Ausgeben einer zweiten Zustandsmeldung, wenn diese Steuerpotential-Grenzwerte unter- bzw. überschritten sind, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit dem Verbraucher (L) in Reihe liegender Meßwiderstand (W) vorgesehen ist, an dem ein verbraucherstromabhängiges Steuerpotential für die Schwellwertschalter (51, S 2) abgegriffen wird, daß der auf das Überschreiten des vorgegebenen Höchstwertes reagierende Schwellwertschalter (52) beim Überschreiten dieses Wertes den auf den vorgegebenen Mindestwert des Steuerpotentials reagierenden Schwellwertschalter (51) in den Schaltzustand steuert, den dieser bei einem unterhalb des vorgegebenen Mindestwertes liegenden Steuerpotential einnimmt, daß der auf das Überschreiten des vorgegebenen Höchstwertes reagierende Schwellwertschalter zu Prüfzwecken bei angeschaltetem Verbraucher (L) durch Aufschalten eines Potentiales auf das an seinem Steuereingang vom Verbraucher her anliegende Steuerpotential bis über seine Reaktionsgrenze erregt wird und daß die Schaltmittel (OK 2) des auf den Mindestwert des Steuerpotentials reagierenden Schwellwertschalters (51) den Speisestromkreis des Überwachers (TLW, TUO) schalten.
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