DE3001437A1 - Elektrische strahlerlampe, insbesondere sealed-beam-fahrzeugscheinwerfer - Google Patents
Elektrische strahlerlampe, insbesondere sealed-beam-fahrzeugscheinwerferInfo
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- H01K9/00—Lamps having two or more incandescent bodies separately heated
- H01K9/08—Lamps having two or more incandescent bodies separately heated to provide selectively different light effects, e.g. for automobile headlamp
Description
3.00H37
BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft eine elektrische Strahlerlampe, insbesondere
einen (auch) sogenannten Abblendlicht ausstrahlenden, vorzugsweise sealed-beam-Fahrzeugscheinwerfer, bestehend aus
einem durch eine Frontscheibe abgeschlossenen parabolischen Reflektorteil, in dessen Spiegelzone eine Halogenglühlampe mit
mindestens einem in der Nähe des Spiegelzonen-Brennpunktes liegenden Glühkörper angeordnet ist, wobei um den (Abblend-) Glühkörper
ein in auf die Parabelachse senkrecht stehenden Ebenen gemessenen Winkelbereichen von höchstens 180 den direkten Lichtaustritt
gegen die Spiegelzone verhindernder Schirm vorhanden ist.
Die Verteilung des ausgestrahlten Lichtes bei den anglo-amerikanischen
sealed-beam-Fahrzeugscheinwerfern wird bekanntlich
durch Verwendung von gewendelten Glühkörpern mit auf die Rotationsachse (Parabelachse) senkrechter Wendelachse erzeugt. Der
das sogenannte Fernlicht erzeugende Hauptglühkörper ist im Brennpunkt des Scheinwerfers angeordnet, während der das gegen
die Fahrbahn nach unten gerichtete blendungsfrei sogenannte Abblendlicht ausstrahlende Abblendglühkörper nach oben und
auch seitlich etwas vom Brennpunkt entfernt positioniert ist, wodurch der fahrtrichtungsseitige Straßenrand stärker beleuchtet
wird, und auch die Fahrer der entgegenkommenden Fahrzeuge nicht geblendet werden. Aufgrund des im Laufe der Zeiten entstandenen
unterschiedlichen Charakters des Straßennetzes und des Verkehrs, stellen die einschlägigen USA-Normen der Gestalt,
d.h. der Verteilung des ausgestrahlten Abblendlichtes, insbesondere der scharfen Abgrenzung zwischen den dunklen und hellbelichteten
Zonen sowie deren Geometrie, gegenüber relativ milde Anforderungen.
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Die Lage ist völlig anders beispielsweise in Europa, wo das Straßenverkehrsnetz vorwiegend aus relativ schmalen Fernverkehrsstraßen
mit ungeteilter Fahrbahn und stark gemischtem Verkehr besteht, und daher die Schutzmaßnahmen gegen Blendung
des Gegenverkehrs aus Gründen der Verkehrs- und Lebenssicherheit von Anfang an äußerst streng festgelegt und auch ernst
genommen werden, und auf die geometrische Gestalt sowie die Intensität der Verteilung des ausgestrahlten sogenannten Abblendlichtes
der Kraftfahrzeuge recht eindeutige und strenge Vorschriften international vereinbart worden sind. Bei den
entwickelten und allgemein verbreiteten (auch) Abblendlicht ausstrahlenden Ein- oder Zweifaden-Autoglühlampen werden die
erwähnten Vorschriften für Abblendlicht mit der konstruktiven Ausbildung der Lampen befriedigt, indem mit ihrer Wendelachse
in der oder parallel zur Scheinwerferachse liegend angeordnete wendeiförmige Abblendglühkörper verwendet werden, wobei das
ausgestrahlte Licht in einem bestimmten Winkelbereich um die Wendelachse abgeschirmt und dadurch die Gestalt des ausgestrahlten
Lichtes beeinflußt wird.
Im Zuge der Entwicklung der Halogenglühlampen hat sich in der
Praxis erwiesen, daß eines der günstigsten Anwendungsgebiete solcher Lampen die Kraftfahrzeugbeleuchtung ist, da der mit dem
Anwachsen der Fahrzeuggeschwindigkeiten gleichzeitig aufgetretene Bedarf an erhöhter Beleuchtung der Fahrbahn mit der bei
gleichem Energiebedarf größeren und im Laufe der Lebensdauer
in erhöhtem Maße konstant bleibenden Lichtleistung der Halogenglühlampen äußerst günstig befriedigt werden kann. Vorteilhaft
hierfür ist ferner auch der kompakte Aufbau dieser Art von Lampen. Nachdem die anfänglichen, in erster Linie auf aus der
zylindrischen Kolbengestalt der Lampen resultierenden nachteilige innere Reflexionen zurückführbaren Schwierigkeiten
bekämpft und überwunden worden sind, haben sich, insbesondere in Europa, aus demselben Scheinwerfer durch Umschaltung sowohl
Fern- wie auch Abblendlicht ausstrahlende Zweifaden-Halogen-Glühlampen allgemein durchgesetzt, wobei sie die bereits er-
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wähnten und im wesentlichen unverändert geltenden strengen Vorschriften hinsichtlich geometrischer Gestalt und Intensitätsmerkmalen
des Abblendlichtes befriedigen, während bei einer im gleichen Kolben hintereinander liegenden, d.h. axialen
Anordnung der beiden, abwechselnd betriebenen Glühkörper auch der Wolfram-Halogen-Kreisprozeß hinreichend gut funktioniert.
Über die mit der Erreichung einer auch die strengen europäischen Normvorschriften befriedigenden Verteilung des ausgestrahlten
Lichtes verbundenen Schwierigkeiten, sowie deren Lösungsmöglichkeiten sind Lehren u.a. aus den GB-PS 1 178 492, 1 166 158,
sowie den DE-PS 1 589 242, 1 911 933, 1 928 978 und 2 145 128
bekannt. Für all diese Ausführungen ist allgemein kennzeichnend, daß ein um den axial angeordneten Abblendkörper innerhalb oder
außerhalb des Lampenkolbens als Metallelement oder Überzugsschicht ausgebildeter Schirm verwendet wird, der den Lichtaustritt
gegen den Scheinwerferspiegel in einem durch einen Zylinderwinkel von vorzugsweise 165 bis 180 verhindert, und dessen
Konturen stets in je einer den oben erwähnten Zylinderwinkel
bestimmenden, durch die Glühwendelachse hindurchgehenden Ebene liegen. Allgemeine Verbreitung fand eine Ausführung derartiger
Lampen, in welchen als Schirm eine in unmittelbarer Nähe des Abblendglühkörpers im Kolbenraum der Halogenlampe angeordnete
Metallkappe (auch als Abblendkappe genannt) verwendet wird, deren Konturen in Ebenen liegend ausgebildet sind.
Aus der DE-AS 2 322 369 ist eine Schirmausführung bekannt,
welche eine von der herkömmlichen zwar abweichende, in den einschlägigen Normen jedoch auch als zulässig enthaltene und
mit Hinblick auf die Verkehrssicherheit gewisse Vorteile bietende Verteilung des ausgestrahlten Abblendlichtes, nämlich
eine treppenförmige, sogenannte Z-förmige asymmetrische Verteilung
desselben bewirkt. Die eine Randkontur dieser Kappe liegt nicht mehr in einer Ebene, sondern sie ist entlang einer
Raumkurve ausgebildet, deren Trägerfläche vorzugsweise ein Zylindermantel ist. Praktische Erfahrungen zeigten jedoch, daß
eine hinreichend scharfe Hell-Dunkel-Grenze in der Lichtver-
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teilung durch Anwendung einer derartigen Abblendkappe nur schwierig gewährleistet werden kann, da die bereits erwähnten
unerwünschten inneren Reflexionen sowie weitere Streuungen entlang der Biegekanten der Kappe dies erheblich erschweren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine (auch) sog. Abblendlicht ausstrahlende elektrische Strahlerlampe, insbesondere
einen sealed-beam-Fahrzeugscheinwerfer mit im Reflektorteil
enthaltener Halogenglühlampe als Lichtquelle zu schaffen, wobei der bereits im Hinblick auf seine Funktion mehrfach
erwähnte Schirm so ausgebildet ist, daß eine herkömmliche, gewohnte, in den US-Normen vorgeschriebene und zulässige Lichtverteilung
der bekannten sealed-beam-Fahrzeugscheinwercer mit geringsten Lichtverlusten und bei maximaler Geltendmachung
sämtlicher bereits erwähnter und bekannter Vorteile der Halogen-Auto
lamp en erzielt werden kann, wobei Zweifadenlampen, d.h.
Fernlicht und Abblendlicht durch Umschaltung abwechselnd auszustrahlen vermögende sealed-beam-Halogenscheinwerfer gleich
mit erzeugt und erfindungsgemäß ausgebildet werden können.
Die gestellte Aufgabe wird durch Ausbildung von elektrischen Strahlerlampen der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst, daß die Randkontur des Schirmes in Form einer Raumkurve derart ausgebildet wird, daß in die Parabelachse
beinhaltenden, aus der Letzteren radial ausgehenden Ebenen stets höchstens zwei Punkte der Randkontur-Raumkurve liegen.
Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß das austretende Lichtbündel durch Anwendung eines erfindungsgemäßen Schirmes
mit raumkurvenförmiger Randkontur praktisch ohne Lichtverluste in den um die in der Normvorschrift als maximal belichtet
enthaltenen Punkte befindlichen Bereich gelenkt werden kann. Obgleich die ausgestrahlte asymmetrische Lichtverteilung
auch hierbei keine scharfe Hell-Dunkel-Grenze aufweist, sind
aber auch keine über die zulässigen Werte hinaus beleuchteten Hellzonen in Richtungen oberhalb des Horizontes vorhanden.
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Bei vorteilhaften Ausführungen der erfindungsgemäßen Strahlerlampe
liegen sämtliche Punkte der die Randkontur des Schirmes bildenden Raumkurve in Raumbereichen, die durch von der durch
die Parabelachse hindurchgehenden horizontalen Ebene aus in auf die Parabelachse senkrecht verlaufenden Ebenen gemessenen
Winkel von + 30° bestimmt sind, und sie liegen zweckmäßigerweise mindestens in bestimmten, sich in Längsrichtung der Parabelachse
erstreckenden Bereichen des Schirmes an der Mantelfläche eines vorzugsweise mit der Parabelachse gleichachsigen
Rotationskörpers, insbesondere eines Zylinders und/oder eines Kegels, Kegelstumpfes und/oder einer Kugel.
Bei erfindungsgemäß ausgebildeten Strahlerlampen mit Zweifaden-Halogenglühlampe
ist der Schirm"vorzugsweise im gasgefüllten Kolbenraum der Halogenlampe angeordnet. Bei nur Abblendlicht
erzeugenden erfindungsgemäßen Strahlerlampen mit Einfaden-Halogenglühlampe
liegt der Schirm dagegen zweckmäßig außerhalb des Gasraumes der Halogenlampe im Reflektorteil. Dadurch ist es
möglich, in den erfindungsgemäßen sealed-beam-Kraftfahrzeugscheinwerfern
bekannte, herkömmliche Einfaden-Halogenlampen zu verwenden.
In den erfindungsgemäßen elektrischen Strahlerlampen kann auch
ein im Strahlengang des gegen die Frontscheibe unmittelbar ausgestrahlten Lichtes angeordneter zusätzlicher Schirm vorhanden
sein, der sowohl ein an sich bekanntes Metallteil wie auch eine am Kolben der Halogenlampe angebrachte hitzebeständige Farbschicht
sein kann.
Die Erfindung wird nachstehend durch Ausführungsbeispiele anhand der beiliegenden Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung
sind
Fig. 1 ein perspektivisches Bild einer erfindungsgemäßen
sealed-beam-Kraftfahrzeuglampe mit Zweifaden-Halogenglühlampe,
wobei der innere Aufbau durch einen Durchbruch der Frontscheibe und des Reflektorteiles gezeigt
ist,
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Fig. 2 ein Teilbild des Abblendglühkörpers und des Schirmes einer in der erfindungsgemäßen sealed-beam-Kraftfahrzeuglampe
nach Fig. 1 verwendeten Zweifaden-Halogenglühlampe,
Fig. 3 die Seitenansicht eines als metallene Abblendkappe ausgebildeten erfindungsgemäßen Schirmes,
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Schirm nach Fig. 3,
Fig. 5 ein Schnitt durch den Schirm entlang der Ebene V-V nach Fig. 4,
Fig. 6 ein Teilschnitt durch eine erfindungsgemäße Strahlerlampe mit einer Zweifaden-Halogenlampe und parabolischer
Spiegelzone im Reflektorteil,
Fig. 7 ein Teilschnitt durch eine andere erfindungsgemäß ausgebildete Strahlerlampe mit Einfaden-Halogenlampe
und mit außerhalb des halogenhaltigen Gasraumes der Lampe angeordnetem Schirm,
Fig. 8 eine auf einen Meßschirm projizierte, mit einer erfindungsgemäßen
Strahlerlampe erzielbare Abbiendlich tvert eilung in schematischer Konturendarstellung
und
Fig. 9 ein Hilfsbild zur Veranschaulichung der optisch-geometrischen
Zusammenhänge, wie die raumkurvenförmige Randkontur des Schirmes einer erfindungsgemäßen
Strahlerlampe als Beispiel von einer vorgeschriebenen gewünschten Lichtverteilung ausgehend zurück auf die
Metallfläche eines um den Abblendglühkörper konzentrisch angeordneten Zylinders abgebildet wird.
In Fig. 1 ist eine beispielshalber als sealed-beam-Kraftfahrzeugscheinwerfer
ausgebildete erfindungsgeraäße Strahlerlampe dargestellt, bei der vor der rotationsparabelförmigen Spiegelzone
13 eines durch eine prismenartige Frontscheibe 11 hermetisch
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abgeschlossenen Reflektorteiles 12 eine Zweifaden-Halogen-Glühlampe
20 mit vor dem auf der Parabelachse P-P befindlichen Brennpunkt F axial liegenden Abblendglühkorper 23 und mit im
wesentlichen im Brennpunkt F liegendem Haupt- oder Fernlichtglühkörper 22 angeordnet ist. Die abwechselnd einschaltbaren,
und somit abwechselnd ein sogenanntes Fernlicht erzeugender Hauptglühkörper 22 und ein sogenanntes Abblendlicht erzeugender
Abblendkörper 23 sind in dem Gasraum eines durch Quetschung abgeschlossenen, aus hochschmelzendem Material bestehenden rohrförmigen
Kolbens 21 der Halogenlampe 20 dem allgemein verbreitet verwendeten sog. Axialaufbau entsprechend hintereinander
in der Parabelachse P-P liegend angeordnet. Sie sind in ihren genauen Lagen durch auch der elektrischen Stromzuführung dienende,
im übrigen zu Anschlüssen 31, 32, 33 (Letztere in der Zeichnung nicht sichtbar) elektrisch ausgeführte Stromzuführungen
24, 25, 26 gehaltert. Um den Abblendglühkorper 23 ist im Gasraum der Halogenlampe 20 ein die vorgeschriebene, gewünschte Verteilung
des ausgestrahlten Abblendlichtes bestimmender, erfindungsgemäß mit Raumkurvenkonturen ausgebildeter Schirm 40 an der
Stromzuführung 26 durch Punktschweißverbindung befestigt angeordnet. Damit aus der Strahlerlampe 10 durch die Frontscheibe
hindurch nur durch die parabelförmige Spiegelzone 13 des Reflektorteiles 12 reflektierte, entsprechend geometrisch gestaltete
Lichtbündel 25 der Glühkörper 22, 23 ausgestrahlt werden, ist im Wege des aus der Lampe unmittelbar gegen die Frontscheibe
11 austretenden Lichtes ein im vorliegenden Fall als am Kolbenende aufgetragene lichtundurchlässige (schwarze) Farbschicht
ausgebildeter zusätzlicher Schirm 28 vorhanden. Die lagengleiche Austauschbarkeit der Strahlerlampe 10 ist auf bekannte
Weise durch an der Frontscheibe 11 angebrachte ■Vorsprünge 14 gewährleistet.
Fig. 2 zeigt den Abblendglühkorper 23 und den dem Letzteren
zugeordneten Schirm 40 der Strahlerlampe 10 nach Fig. 1 in vergrößertem Maßstab in perspektivischer Darstellung. Aus der
Zeichnung ist ersichtlich, daß die Randkontur 41 des Schirms
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in Form einer Raumkurve ausgebildet ist, indem in einer die Parabelachse P-P beinhaltenden, von der Letzteren radial ausgehenden
Ebene E1, die mit der horizontalen Ebene H-H einen
Winkel von O^ einschließt, höchstens zwei Punkte T11 bzw. T12
der Raumkurve liegen. In einer anderen, mit der horizontalen Ebene H-H einen Winkel von "ψ 2 einschließenden Ebene Ep, welche
die Raumkurve von unten nur berührt, lediglich ein Punkt T20
der Randkontur-Raumkurve liegt. Gemäß dem wesentlichen Merkmal der Erfindung gilt für jede beliebige Ebene E, daß sie höchstens
zwei Punkte T1, T2 der Randkontur beinhaltet, d.h. die
Raumkurve weist weder geradlinige, noch in einer Ebene liegende Kurvenabschnitte in dem funktionell wichtigen Bereich des Schirmes
40 auf. Der Schirm 40 ist jedoch auch mit einem Fortsatz versehen, an dem der eine Schenkel des Abblendglühkörpers festgeschweißt werden kann.
Eine beispielsweise aus dünnem Molybdänblech durch Tiefziehen hergestellte Ausführung des Schirmes 40 ist in Fig. 3 in Seitenansicht,
in Fig. 4 als Draufsicht und in Fig. 5 im Schnitt entlang einer auf die Parabelachse P-P senkrechten Ebene V-V
gezeigt. Fig. 5 veranschaulicht deutlich das erfindungsgemäße Merkmal, wonach sämtliche Punkte T der die Randkontur 41 des
Schirmes 40 bildenden Raumkurve im wesentlichen in Raumbereichen liegen, die durch von der durch die Parabelachse P-P hindurchgehenden
horizontalen Ebene H-H aus in auf die Parabelachse P-P senkrecht verlaufenden Ebenen gemessene Winkel von
+ 30° bestimmt sind. Dies ist beispielsweise mit Hilfe der in der Schnittebene V-V liegenden Punkte Tc1 und T52 in der Fig.5
als Beispiel gezeigt. Nach einem weiteren zweckmäßigen Merkmal der Erfindung liegen die Punkte T der die Randkontur 41 des
Schirmes 40 bildenden Raumkurve zumindest in Längsrichtung der Parabelachse P-P erstreckenden Bereiches L1, L2 des Schirmes
40 (Fig. 4) an den Mantelflächen von vorzugsweise mit der Parabelachse P-P gleichachsigen Rotationskörpern. Die Punkte T
liegen im vorliegenden Falle im Bereich L1 an der Mantelfläche
eines Zylinders mit dem Radius j> und im Bereich L2 an der
Fläche einer Halbkugel vom Radius
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Fig. 6 zeigt, daß ein Schirm 40 innerhalb des Kolbens 21 einer Zweifaden-Halogenglühlampe 20, d.h. im halogenhaltigen
Gasraum der Lampe zweckmäßig angeordnet ist, während in der Fig. 7 eine Ausführung dargestellt ist, bei welcher ein Schirm
40 außerhalb des Gasraumes einer Einfaden-Halogenglühlampe 50 um den (Abblend-)Glühkörper 50 innerhalb des Reflektorteiles
einer erfindungsgemäßen Strahlerlampe angeordnet ist.
Fig. 8 stellt diejenige Lichtverteilung dar, die sich der bei
Rechtsverkehr erforderlichen, die US-Normvorschriften befriedigenden und durch die herkömmlichen, bekannten sealed-beam-Kraftfahrzeugscheinwerfern
erreichbaren, gewohnten Abblendlichtverteilung bzw. -Gestalt am besten annähert. Die Lichtverteilung
ist dabei auf bekannte Yfeise auf einen vom Scheitelpunkt der rotationsparabelförmigen Spiegelzone des Reflektorteiles
in einem Abstand von 1_ angeordneten Meßschirm mit einem Koordinatensystem h, v, dessen Ursprung auf der Parabelachse
P-P liegt, abgebildet. Die Meßschirmebene steht dabei senkrecht auf der Parabelachse P-P. Die gezeigte Lichtverteilung ist
insbesondere dadurch gekennzeichnet, daß (bei Rechtsverkehr) keine mit hoher Lichtintensität belichtete Zone linksseitig
von der Achse ν oberhalb der Achse h und rechtsseitig der Achse ν oberhalb einer ν =konst. Geraden, die im Abstand von ν von
der horizontalen Achse h parallel zur Letzteren verläuft, vorhanden sind bzw. vorhanden sein dürfen. Die Lichtverteilung
nach Fig. 8 kann durch Anwendung von Schirmen, die mit einer Raumkurven-Randkontur gemäß dem Kennzeichen des Anspruches 1
ausgebildet sind, verwirklicht werden.
Die Raumkontur des Schirmes bildet dabei eine Raumkurve, welche gemäß den in Fig. 9 dargestellten optisch-geometrischen Zusammenhängen
aus einer Schar von Punkten T besteht, welche im wesentlichen als Durchstoßpunkte von der Hell-Dunkel-Grenze
der auf den Meßschirmen projizierten Lichtverteilung entlanglaufenden
Punkten Q zugehörigen Strahlengängen A-K-Q mit der Mantelfläche eines mit der Parabelachse P-P gleich- oder parallelachsigen
Zylinders vom Radius P { oder eines anderen Rotati-
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onskörpers) entstanden sind.
Der Punkt K in Fig. 9 ist ein Punkt der dem Winkel O^ zugehörigen
kreisförmigen Spiegelzone des Reflektorteiles 12, während der Punkt A ein Lichtaustrittspunkt des Abblendglühkörper
ist, der vom Brennpunkt F des parabolischen Reflektorteiles 12 um einen Abstand a_ entfernt ist.
Der Winkel V zwischen den Linien F-K und A-K bedeutet den
Winkel zwischen zwei Linien, die aus einem Punkt der Parabolenoberflache
zum Brennpunkt F und zu einem auf der Fokale P-P liegenden Punkt A geführt sind. Von der Paraboloidoberfläche
werden die vom Punkt A kommenden Lichtstrahlen im Punkt K so reflektiert, daß der Winkel zwischen den reflektierten
Strahlen und der Fokale gleich V ist.
Da aus jedem, zwischen zwei bestimmten Randwerten von <a liegenden
Punkt A des Glühkörpers durch jede Spiegelzone des parabolischen Reflektorteiles, die durch zwei endliche Werte von
Φ charakterisiert ist, reflektierte Strahlen gegen den Meßschirm
gestrahlt werden, gehört jeder solchen Spiegelzone eine aus an der Mantelfläche des Rotationskörpers vom Radius liegenden
Durchstoßpunkten T bestehende Raumkurve, wobei die die Randkontur des Schirmes erfindungsgemäß bildende Raumkurve als
Hüllkurve der Schar solcher elementarer Raumkurven entsteht. Die Koordinaten einer solchen (Hüll-) Raumkurve können mit
Hilfe von aus den geometrisch-optischen Zusammenhängen nach Fig. 9 ableitbaren Formeln in der Funktion von vorgeschriebenen
Lagen der Punkte Q, d.h. der gewünschten Hell-Dunkel-Grenze
des Abblendlichtes, sowie den Werten von a_ und CQ - vorzugsweise mit Hilfe eines elektronischen Rechners - für jeden Rotationskörper
vom Radius 0 auch numerisch ermittelt werden« Der Radius Q kann konstant sein (Zylinderfläche), kann aber
auch stetig oder sprunghaft veränderlich sein (beliebige Rotationskörper) . In Anhängigkeit vom vorgewählten Wert (oder dem
Verlauf) von <^ kann der Schirm als innerhalb oder außerhalb
des Kolbengasraumes der Halogenglühlampe liegend dimensioniert werden.
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Claims (6)
1. Elektrische Strahlerlampe, insbesondere (auch) sogenannter
Abblendlicht ausstrahlender, vorzugsweise sealed-beam-Fahrzeugscheinwerfer,
bestehend aus einem durch eine Frontscheibe abgeschlossenen parabolischen Reflektorteil, in dessen Spiegelzone
eine Halogenglühlampe mit mindestens einem in der Nähe des Spiegelzonen-Brennpunktes liegenden Glühkörper angeordnet
ist, wobei um den (Abblend-) Glühkörper ein in auf die Parabelachse senkrecht stehenden Ebenen gemessenen Winkelbereich von
höchstens 180° den direkten Lichtaustritt gegen die Spiegelzone verhindernder Schirm vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet , daß die Randkontur (41) des Schirmes (40)
in Form einer Raumkurve derart ausgebildet ist, daß in die
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Parabelachse (P-P) beinhaltenden, aus der Letzteren radial ausgehenden Ebenen (E) stets höchstens zwei Punkte (T^, T2)
der Randkontur-Raumkurve liegen.
2. Elektrische Strahlerlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß sämtliche Punkte (T) der die
Randkontur (41) des Schirmes (40) bildenden Raumkurve in Raumbereichen liegen, die durch von der durch die Parabelachse
(P-P) hindurchgehenden horizontalen Ebene (H-H) aus in auf die Parabelachse (P-P) senkrecht verlaufenden Ebenen gemessene
Winkel (iK) von + 30° bestimmt sind.
3. Elektrische Strahlerlampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Punkte (T) der die Randkontur
(41) des Schirmes (-40) bildenden Raumkurve mindestens in bestimmten, in Längsrichtung der Parabelachse (P-P) erstreckenden
Bereichen (L^, Lp) des Schirmes (40) an der Mantelfläche
eines vorzugsweise mit der Parabelachse (P-P) gleichachsigen Rotationskörpers, insbesondere eines Zylinders und/
oder eines Kegels, Kegelstumpfes und/oder einer Kugel liegen.
4. Elektrische Strahlerlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß der Schirm (40) im
gasgefüllten Kolbenraum einer Zweifaden-Halogenglühlampe (20) angeordnet ist.
5. Elektrische Strahlerlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß der Schirm (40)
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außerhalb des gasgefüllten Kolbenraumes einer Einfaden-Halogenglühlampe
(50) im Reflektorteil (12) angeordnet ist.
6. Elektrische Strahlerlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß ein im Strahlengang
des gegen die Frontscheibe (11) unmittelbar ausgestrahlten Lichtes angeordneter zusätzlicher Schirm (28) in der Lampe
vorhanden ist.
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