DE3001437A1 - Elektrische strahlerlampe, insbesondere sealed-beam-fahrzeugscheinwerfer - Google Patents

Elektrische strahlerlampe, insbesondere sealed-beam-fahrzeugscheinwerfer

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Gyoergy Dipl Phys Dr Szekacs
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01KELECTRIC INCANDESCENT LAMPS
    • H01K9/00Lamps having two or more incandescent bodies separately heated
    • H01K9/08Lamps having two or more incandescent bodies separately heated to provide selectively different light effects, e.g. for automobile headlamp

Description

3.00H37
BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft eine elektrische Strahlerlampe, insbesondere einen (auch) sogenannten Abblendlicht ausstrahlenden, vorzugsweise sealed-beam-Fahrzeugscheinwerfer, bestehend aus einem durch eine Frontscheibe abgeschlossenen parabolischen Reflektorteil, in dessen Spiegelzone eine Halogenglühlampe mit mindestens einem in der Nähe des Spiegelzonen-Brennpunktes liegenden Glühkörper angeordnet ist, wobei um den (Abblend-) Glühkörper ein in auf die Parabelachse senkrecht stehenden Ebenen gemessenen Winkelbereichen von höchstens 180 den direkten Lichtaustritt gegen die Spiegelzone verhindernder Schirm vorhanden ist.
Die Verteilung des ausgestrahlten Lichtes bei den anglo-amerikanischen sealed-beam-Fahrzeugscheinwerfern wird bekanntlich durch Verwendung von gewendelten Glühkörpern mit auf die Rotationsachse (Parabelachse) senkrechter Wendelachse erzeugt. Der das sogenannte Fernlicht erzeugende Hauptglühkörper ist im Brennpunkt des Scheinwerfers angeordnet, während der das gegen die Fahrbahn nach unten gerichtete blendungsfrei sogenannte Abblendlicht ausstrahlende Abblendglühkörper nach oben und auch seitlich etwas vom Brennpunkt entfernt positioniert ist, wodurch der fahrtrichtungsseitige Straßenrand stärker beleuchtet wird, und auch die Fahrer der entgegenkommenden Fahrzeuge nicht geblendet werden. Aufgrund des im Laufe der Zeiten entstandenen unterschiedlichen Charakters des Straßennetzes und des Verkehrs, stellen die einschlägigen USA-Normen der Gestalt, d.h. der Verteilung des ausgestrahlten Abblendlichtes, insbesondere der scharfen Abgrenzung zwischen den dunklen und hellbelichteten Zonen sowie deren Geometrie, gegenüber relativ milde Anforderungen.
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Die Lage ist völlig anders beispielsweise in Europa, wo das Straßenverkehrsnetz vorwiegend aus relativ schmalen Fernverkehrsstraßen mit ungeteilter Fahrbahn und stark gemischtem Verkehr besteht, und daher die Schutzmaßnahmen gegen Blendung des Gegenverkehrs aus Gründen der Verkehrs- und Lebenssicherheit von Anfang an äußerst streng festgelegt und auch ernst genommen werden, und auf die geometrische Gestalt sowie die Intensität der Verteilung des ausgestrahlten sogenannten Abblendlichtes der Kraftfahrzeuge recht eindeutige und strenge Vorschriften international vereinbart worden sind. Bei den entwickelten und allgemein verbreiteten (auch) Abblendlicht ausstrahlenden Ein- oder Zweifaden-Autoglühlampen werden die erwähnten Vorschriften für Abblendlicht mit der konstruktiven Ausbildung der Lampen befriedigt, indem mit ihrer Wendelachse in der oder parallel zur Scheinwerferachse liegend angeordnete wendeiförmige Abblendglühkörper verwendet werden, wobei das ausgestrahlte Licht in einem bestimmten Winkelbereich um die Wendelachse abgeschirmt und dadurch die Gestalt des ausgestrahlten Lichtes beeinflußt wird.
Im Zuge der Entwicklung der Halogenglühlampen hat sich in der Praxis erwiesen, daß eines der günstigsten Anwendungsgebiete solcher Lampen die Kraftfahrzeugbeleuchtung ist, da der mit dem Anwachsen der Fahrzeuggeschwindigkeiten gleichzeitig aufgetretene Bedarf an erhöhter Beleuchtung der Fahrbahn mit der bei gleichem Energiebedarf größeren und im Laufe der Lebensdauer in erhöhtem Maße konstant bleibenden Lichtleistung der Halogenglühlampen äußerst günstig befriedigt werden kann. Vorteilhaft hierfür ist ferner auch der kompakte Aufbau dieser Art von Lampen. Nachdem die anfänglichen, in erster Linie auf aus der zylindrischen Kolbengestalt der Lampen resultierenden nachteilige innere Reflexionen zurückführbaren Schwierigkeiten bekämpft und überwunden worden sind, haben sich, insbesondere in Europa, aus demselben Scheinwerfer durch Umschaltung sowohl Fern- wie auch Abblendlicht ausstrahlende Zweifaden-Halogen-Glühlampen allgemein durchgesetzt, wobei sie die bereits er-
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wähnten und im wesentlichen unverändert geltenden strengen Vorschriften hinsichtlich geometrischer Gestalt und Intensitätsmerkmalen des Abblendlichtes befriedigen, während bei einer im gleichen Kolben hintereinander liegenden, d.h. axialen Anordnung der beiden, abwechselnd betriebenen Glühkörper auch der Wolfram-Halogen-Kreisprozeß hinreichend gut funktioniert.
Über die mit der Erreichung einer auch die strengen europäischen Normvorschriften befriedigenden Verteilung des ausgestrahlten Lichtes verbundenen Schwierigkeiten, sowie deren Lösungsmöglichkeiten sind Lehren u.a. aus den GB-PS 1 178 492, 1 166 158, sowie den DE-PS 1 589 242, 1 911 933, 1 928 978 und 2 145 128 bekannt. Für all diese Ausführungen ist allgemein kennzeichnend, daß ein um den axial angeordneten Abblendkörper innerhalb oder außerhalb des Lampenkolbens als Metallelement oder Überzugsschicht ausgebildeter Schirm verwendet wird, der den Lichtaustritt gegen den Scheinwerferspiegel in einem durch einen Zylinderwinkel von vorzugsweise 165 bis 180 verhindert, und dessen Konturen stets in je einer den oben erwähnten Zylinderwinkel bestimmenden, durch die Glühwendelachse hindurchgehenden Ebene liegen. Allgemeine Verbreitung fand eine Ausführung derartiger Lampen, in welchen als Schirm eine in unmittelbarer Nähe des Abblendglühkörpers im Kolbenraum der Halogenlampe angeordnete Metallkappe (auch als Abblendkappe genannt) verwendet wird, deren Konturen in Ebenen liegend ausgebildet sind.
Aus der DE-AS 2 322 369 ist eine Schirmausführung bekannt, welche eine von der herkömmlichen zwar abweichende, in den einschlägigen Normen jedoch auch als zulässig enthaltene und mit Hinblick auf die Verkehrssicherheit gewisse Vorteile bietende Verteilung des ausgestrahlten Abblendlichtes, nämlich eine treppenförmige, sogenannte Z-förmige asymmetrische Verteilung desselben bewirkt. Die eine Randkontur dieser Kappe liegt nicht mehr in einer Ebene, sondern sie ist entlang einer Raumkurve ausgebildet, deren Trägerfläche vorzugsweise ein Zylindermantel ist. Praktische Erfahrungen zeigten jedoch, daß eine hinreichend scharfe Hell-Dunkel-Grenze in der Lichtver-
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teilung durch Anwendung einer derartigen Abblendkappe nur schwierig gewährleistet werden kann, da die bereits erwähnten unerwünschten inneren Reflexionen sowie weitere Streuungen entlang der Biegekanten der Kappe dies erheblich erschweren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine (auch) sog. Abblendlicht ausstrahlende elektrische Strahlerlampe, insbesondere einen sealed-beam-Fahrzeugscheinwerfer mit im Reflektorteil enthaltener Halogenglühlampe als Lichtquelle zu schaffen, wobei der bereits im Hinblick auf seine Funktion mehrfach erwähnte Schirm so ausgebildet ist, daß eine herkömmliche, gewohnte, in den US-Normen vorgeschriebene und zulässige Lichtverteilung der bekannten sealed-beam-Fahrzeugscheinwercer mit geringsten Lichtverlusten und bei maximaler Geltendmachung sämtlicher bereits erwähnter und bekannter Vorteile der Halogen-Auto lamp en erzielt werden kann, wobei Zweifadenlampen, d.h. Fernlicht und Abblendlicht durch Umschaltung abwechselnd auszustrahlen vermögende sealed-beam-Halogenscheinwerfer gleich mit erzeugt und erfindungsgemäß ausgebildet werden können.
Die gestellte Aufgabe wird durch Ausbildung von elektrischen Strahlerlampen der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Randkontur des Schirmes in Form einer Raumkurve derart ausgebildet wird, daß in die Parabelachse beinhaltenden, aus der Letzteren radial ausgehenden Ebenen stets höchstens zwei Punkte der Randkontur-Raumkurve liegen.
Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß das austretende Lichtbündel durch Anwendung eines erfindungsgemäßen Schirmes mit raumkurvenförmiger Randkontur praktisch ohne Lichtverluste in den um die in der Normvorschrift als maximal belichtet enthaltenen Punkte befindlichen Bereich gelenkt werden kann. Obgleich die ausgestrahlte asymmetrische Lichtverteilung auch hierbei keine scharfe Hell-Dunkel-Grenze aufweist, sind aber auch keine über die zulässigen Werte hinaus beleuchteten Hellzonen in Richtungen oberhalb des Horizontes vorhanden.
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Bei vorteilhaften Ausführungen der erfindungsgemäßen Strahlerlampe liegen sämtliche Punkte der die Randkontur des Schirmes bildenden Raumkurve in Raumbereichen, die durch von der durch die Parabelachse hindurchgehenden horizontalen Ebene aus in auf die Parabelachse senkrecht verlaufenden Ebenen gemessenen Winkel von + 30° bestimmt sind, und sie liegen zweckmäßigerweise mindestens in bestimmten, sich in Längsrichtung der Parabelachse erstreckenden Bereichen des Schirmes an der Mantelfläche eines vorzugsweise mit der Parabelachse gleichachsigen Rotationskörpers, insbesondere eines Zylinders und/oder eines Kegels, Kegelstumpfes und/oder einer Kugel.
Bei erfindungsgemäß ausgebildeten Strahlerlampen mit Zweifaden-Halogenglühlampe ist der Schirm"vorzugsweise im gasgefüllten Kolbenraum der Halogenlampe angeordnet. Bei nur Abblendlicht erzeugenden erfindungsgemäßen Strahlerlampen mit Einfaden-Halogenglühlampe liegt der Schirm dagegen zweckmäßig außerhalb des Gasraumes der Halogenlampe im Reflektorteil. Dadurch ist es möglich, in den erfindungsgemäßen sealed-beam-Kraftfahrzeugscheinwerfern bekannte, herkömmliche Einfaden-Halogenlampen zu verwenden.
In den erfindungsgemäßen elektrischen Strahlerlampen kann auch ein im Strahlengang des gegen die Frontscheibe unmittelbar ausgestrahlten Lichtes angeordneter zusätzlicher Schirm vorhanden sein, der sowohl ein an sich bekanntes Metallteil wie auch eine am Kolben der Halogenlampe angebrachte hitzebeständige Farbschicht sein kann.
Die Erfindung wird nachstehend durch Ausführungsbeispiele anhand der beiliegenden Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung sind
Fig. 1 ein perspektivisches Bild einer erfindungsgemäßen sealed-beam-Kraftfahrzeuglampe mit Zweifaden-Halogenglühlampe, wobei der innere Aufbau durch einen Durchbruch der Frontscheibe und des Reflektorteiles gezeigt ist,
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Fig. 2 ein Teilbild des Abblendglühkörpers und des Schirmes einer in der erfindungsgemäßen sealed-beam-Kraftfahrzeuglampe nach Fig. 1 verwendeten Zweifaden-Halogenglühlampe,
Fig. 3 die Seitenansicht eines als metallene Abblendkappe ausgebildeten erfindungsgemäßen Schirmes,
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Schirm nach Fig. 3,
Fig. 5 ein Schnitt durch den Schirm entlang der Ebene V-V nach Fig. 4,
Fig. 6 ein Teilschnitt durch eine erfindungsgemäße Strahlerlampe mit einer Zweifaden-Halogenlampe und parabolischer Spiegelzone im Reflektorteil,
Fig. 7 ein Teilschnitt durch eine andere erfindungsgemäß ausgebildete Strahlerlampe mit Einfaden-Halogenlampe und mit außerhalb des halogenhaltigen Gasraumes der Lampe angeordnetem Schirm,
Fig. 8 eine auf einen Meßschirm projizierte, mit einer erfindungsgemäßen Strahlerlampe erzielbare Abbiendlich tvert eilung in schematischer Konturendarstellung und
Fig. 9 ein Hilfsbild zur Veranschaulichung der optisch-geometrischen Zusammenhänge, wie die raumkurvenförmige Randkontur des Schirmes einer erfindungsgemäßen Strahlerlampe als Beispiel von einer vorgeschriebenen gewünschten Lichtverteilung ausgehend zurück auf die Metallfläche eines um den Abblendglühkörper konzentrisch angeordneten Zylinders abgebildet wird.
In Fig. 1 ist eine beispielshalber als sealed-beam-Kraftfahrzeugscheinwerfer ausgebildete erfindungsgeraäße Strahlerlampe dargestellt, bei der vor der rotationsparabelförmigen Spiegelzone 13 eines durch eine prismenartige Frontscheibe 11 hermetisch
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abgeschlossenen Reflektorteiles 12 eine Zweifaden-Halogen-Glühlampe 20 mit vor dem auf der Parabelachse P-P befindlichen Brennpunkt F axial liegenden Abblendglühkorper 23 und mit im wesentlichen im Brennpunkt F liegendem Haupt- oder Fernlichtglühkörper 22 angeordnet ist. Die abwechselnd einschaltbaren, und somit abwechselnd ein sogenanntes Fernlicht erzeugender Hauptglühkörper 22 und ein sogenanntes Abblendlicht erzeugender Abblendkörper 23 sind in dem Gasraum eines durch Quetschung abgeschlossenen, aus hochschmelzendem Material bestehenden rohrförmigen Kolbens 21 der Halogenlampe 20 dem allgemein verbreitet verwendeten sog. Axialaufbau entsprechend hintereinander in der Parabelachse P-P liegend angeordnet. Sie sind in ihren genauen Lagen durch auch der elektrischen Stromzuführung dienende, im übrigen zu Anschlüssen 31, 32, 33 (Letztere in der Zeichnung nicht sichtbar) elektrisch ausgeführte Stromzuführungen 24, 25, 26 gehaltert. Um den Abblendglühkorper 23 ist im Gasraum der Halogenlampe 20 ein die vorgeschriebene, gewünschte Verteilung des ausgestrahlten Abblendlichtes bestimmender, erfindungsgemäß mit Raumkurvenkonturen ausgebildeter Schirm 40 an der Stromzuführung 26 durch Punktschweißverbindung befestigt angeordnet. Damit aus der Strahlerlampe 10 durch die Frontscheibe hindurch nur durch die parabelförmige Spiegelzone 13 des Reflektorteiles 12 reflektierte, entsprechend geometrisch gestaltete Lichtbündel 25 der Glühkörper 22, 23 ausgestrahlt werden, ist im Wege des aus der Lampe unmittelbar gegen die Frontscheibe 11 austretenden Lichtes ein im vorliegenden Fall als am Kolbenende aufgetragene lichtundurchlässige (schwarze) Farbschicht ausgebildeter zusätzlicher Schirm 28 vorhanden. Die lagengleiche Austauschbarkeit der Strahlerlampe 10 ist auf bekannte Weise durch an der Frontscheibe 11 angebrachte ■Vorsprünge 14 gewährleistet.
Fig. 2 zeigt den Abblendglühkorper 23 und den dem Letzteren zugeordneten Schirm 40 der Strahlerlampe 10 nach Fig. 1 in vergrößertem Maßstab in perspektivischer Darstellung. Aus der Zeichnung ist ersichtlich, daß die Randkontur 41 des Schirms
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in Form einer Raumkurve ausgebildet ist, indem in einer die Parabelachse P-P beinhaltenden, von der Letzteren radial ausgehenden Ebene E1, die mit der horizontalen Ebene H-H einen Winkel von O^ einschließt, höchstens zwei Punkte T11 bzw. T12 der Raumkurve liegen. In einer anderen, mit der horizontalen Ebene H-H einen Winkel von 2 einschließenden Ebene Ep, welche die Raumkurve von unten nur berührt, lediglich ein Punkt T20 der Randkontur-Raumkurve liegt. Gemäß dem wesentlichen Merkmal der Erfindung gilt für jede beliebige Ebene E, daß sie höchstens zwei Punkte T1, T2 der Randkontur beinhaltet, d.h. die Raumkurve weist weder geradlinige, noch in einer Ebene liegende Kurvenabschnitte in dem funktionell wichtigen Bereich des Schirmes 40 auf. Der Schirm 40 ist jedoch auch mit einem Fortsatz versehen, an dem der eine Schenkel des Abblendglühkörpers festgeschweißt werden kann.
Eine beispielsweise aus dünnem Molybdänblech durch Tiefziehen hergestellte Ausführung des Schirmes 40 ist in Fig. 3 in Seitenansicht, in Fig. 4 als Draufsicht und in Fig. 5 im Schnitt entlang einer auf die Parabelachse P-P senkrechten Ebene V-V gezeigt. Fig. 5 veranschaulicht deutlich das erfindungsgemäße Merkmal, wonach sämtliche Punkte T der die Randkontur 41 des Schirmes 40 bildenden Raumkurve im wesentlichen in Raumbereichen liegen, die durch von der durch die Parabelachse P-P hindurchgehenden horizontalen Ebene H-H aus in auf die Parabelachse P-P senkrecht verlaufenden Ebenen gemessene Winkel von + 30° bestimmt sind. Dies ist beispielsweise mit Hilfe der in der Schnittebene V-V liegenden Punkte Tc1 und T52 in der Fig.5 als Beispiel gezeigt. Nach einem weiteren zweckmäßigen Merkmal der Erfindung liegen die Punkte T der die Randkontur 41 des Schirmes 40 bildenden Raumkurve zumindest in Längsrichtung der Parabelachse P-P erstreckenden Bereiches L1, L2 des Schirmes 40 (Fig. 4) an den Mantelflächen von vorzugsweise mit der Parabelachse P-P gleichachsigen Rotationskörpern. Die Punkte T liegen im vorliegenden Falle im Bereich L1 an der Mantelfläche eines Zylinders mit dem Radius j> und im Bereich L2 an der Fläche einer Halbkugel vom Radius
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Fig. 6 zeigt, daß ein Schirm 40 innerhalb des Kolbens 21 einer Zweifaden-Halogenglühlampe 20, d.h. im halogenhaltigen Gasraum der Lampe zweckmäßig angeordnet ist, während in der Fig. 7 eine Ausführung dargestellt ist, bei welcher ein Schirm 40 außerhalb des Gasraumes einer Einfaden-Halogenglühlampe 50 um den (Abblend-)Glühkörper 50 innerhalb des Reflektorteiles einer erfindungsgemäßen Strahlerlampe angeordnet ist.
Fig. 8 stellt diejenige Lichtverteilung dar, die sich der bei Rechtsverkehr erforderlichen, die US-Normvorschriften befriedigenden und durch die herkömmlichen, bekannten sealed-beam-Kraftfahrzeugscheinwerfern erreichbaren, gewohnten Abblendlichtverteilung bzw. -Gestalt am besten annähert. Die Lichtverteilung ist dabei auf bekannte Yfeise auf einen vom Scheitelpunkt der rotationsparabelförmigen Spiegelzone des Reflektorteiles in einem Abstand von 1_ angeordneten Meßschirm mit einem Koordinatensystem h, v, dessen Ursprung auf der Parabelachse P-P liegt, abgebildet. Die Meßschirmebene steht dabei senkrecht auf der Parabelachse P-P. Die gezeigte Lichtverteilung ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, daß (bei Rechtsverkehr) keine mit hoher Lichtintensität belichtete Zone linksseitig von der Achse ν oberhalb der Achse h und rechtsseitig der Achse ν oberhalb einer ν =konst. Geraden, die im Abstand von ν von der horizontalen Achse h parallel zur Letzteren verläuft, vorhanden sind bzw. vorhanden sein dürfen. Die Lichtverteilung nach Fig. 8 kann durch Anwendung von Schirmen, die mit einer Raumkurven-Randkontur gemäß dem Kennzeichen des Anspruches 1 ausgebildet sind, verwirklicht werden.
Die Raumkontur des Schirmes bildet dabei eine Raumkurve, welche gemäß den in Fig. 9 dargestellten optisch-geometrischen Zusammenhängen aus einer Schar von Punkten T besteht, welche im wesentlichen als Durchstoßpunkte von der Hell-Dunkel-Grenze der auf den Meßschirmen projizierten Lichtverteilung entlanglaufenden Punkten Q zugehörigen Strahlengängen A-K-Q mit der Mantelfläche eines mit der Parabelachse P-P gleich- oder parallelachsigen Zylinders vom Radius P { oder eines anderen Rotati-
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onskörpers) entstanden sind.
Der Punkt K in Fig. 9 ist ein Punkt der dem Winkel O^ zugehörigen kreisförmigen Spiegelzone des Reflektorteiles 12, während der Punkt A ein Lichtaustrittspunkt des Abblendglühkörper ist, der vom Brennpunkt F des parabolischen Reflektorteiles 12 um einen Abstand a_ entfernt ist.
Der Winkel V zwischen den Linien F-K und A-K bedeutet den Winkel zwischen zwei Linien, die aus einem Punkt der Parabolenoberflache zum Brennpunkt F und zu einem auf der Fokale P-P liegenden Punkt A geführt sind. Von der Paraboloidoberfläche werden die vom Punkt A kommenden Lichtstrahlen im Punkt K so reflektiert, daß der Winkel zwischen den reflektierten Strahlen und der Fokale gleich V ist.
Da aus jedem, zwischen zwei bestimmten Randwerten von <a liegenden Punkt A des Glühkörpers durch jede Spiegelzone des parabolischen Reflektorteiles, die durch zwei endliche Werte von
Φ charakterisiert ist, reflektierte Strahlen gegen den Meßschirm gestrahlt werden, gehört jeder solchen Spiegelzone eine aus an der Mantelfläche des Rotationskörpers vom Radius liegenden Durchstoßpunkten T bestehende Raumkurve, wobei die die Randkontur des Schirmes erfindungsgemäß bildende Raumkurve als Hüllkurve der Schar solcher elementarer Raumkurven entsteht. Die Koordinaten einer solchen (Hüll-) Raumkurve können mit Hilfe von aus den geometrisch-optischen Zusammenhängen nach Fig. 9 ableitbaren Formeln in der Funktion von vorgeschriebenen Lagen der Punkte Q, d.h. der gewünschten Hell-Dunkel-Grenze des Abblendlichtes, sowie den Werten von a_ und CQ - vorzugsweise mit Hilfe eines elektronischen Rechners - für jeden Rotationskörper vom Radius 0 auch numerisch ermittelt werden« Der Radius Q kann konstant sein (Zylinderfläche), kann aber auch stetig oder sprunghaft veränderlich sein (beliebige Rotationskörper) . In Anhängigkeit vom vorgewählten Wert (oder dem Verlauf) von <^ kann der Schirm als innerhalb oder außerhalb des Kolbengasraumes der Halogenglühlampe liegend dimensioniert werden.
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Claims (6)

PATENTANSPRÜCHE
1. Elektrische Strahlerlampe, insbesondere (auch) sogenannter Abblendlicht ausstrahlender, vorzugsweise sealed-beam-Fahrzeugscheinwerfer, bestehend aus einem durch eine Frontscheibe abgeschlossenen parabolischen Reflektorteil, in dessen Spiegelzone eine Halogenglühlampe mit mindestens einem in der Nähe des Spiegelzonen-Brennpunktes liegenden Glühkörper angeordnet ist, wobei um den (Abblend-) Glühkörper ein in auf die Parabelachse senkrecht stehenden Ebenen gemessenen Winkelbereich von höchstens 180° den direkten Lichtaustritt gegen die Spiegelzone verhindernder Schirm vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet , daß die Randkontur (41) des Schirmes (40) in Form einer Raumkurve derart ausgebildet ist, daß in die
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Parabelachse (P-P) beinhaltenden, aus der Letzteren radial ausgehenden Ebenen (E) stets höchstens zwei Punkte (T^, T2) der Randkontur-Raumkurve liegen.
2. Elektrische Strahlerlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß sämtliche Punkte (T) der die Randkontur (41) des Schirmes (40) bildenden Raumkurve in Raumbereichen liegen, die durch von der durch die Parabelachse (P-P) hindurchgehenden horizontalen Ebene (H-H) aus in auf die Parabelachse (P-P) senkrecht verlaufenden Ebenen gemessene Winkel (iK) von + 30° bestimmt sind.
3. Elektrische Strahlerlampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Punkte (T) der die Randkontur (41) des Schirmes (-40) bildenden Raumkurve mindestens in bestimmten, in Längsrichtung der Parabelachse (P-P) erstreckenden Bereichen (L^, Lp) des Schirmes (40) an der Mantelfläche eines vorzugsweise mit der Parabelachse (P-P) gleichachsigen Rotationskörpers, insbesondere eines Zylinders und/ oder eines Kegels, Kegelstumpfes und/oder einer Kugel liegen.
4. Elektrische Strahlerlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß der Schirm (40) im gasgefüllten Kolbenraum einer Zweifaden-Halogenglühlampe (20) angeordnet ist.
5. Elektrische Strahlerlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß der Schirm (40)
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außerhalb des gasgefüllten Kolbenraumes einer Einfaden-Halogenglühlampe (50) im Reflektorteil (12) angeordnet ist.
6. Elektrische Strahlerlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß ein im Strahlengang des gegen die Frontscheibe (11) unmittelbar ausgestrahlten Lichtes angeordneter zusätzlicher Schirm (28) in der Lampe vorhanden ist.
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DE19803001437 1979-03-07 1980-01-16 Elektrische strahlerlampe, insbesondere sealed-beam-fahrzeugscheinwerfer Withdrawn DE3001437A1 (de)

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