DE3009640C2 - - Google Patents
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- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60N—SEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B60N2/00—Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
- B60N2/02—Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable
- B60N2/22—Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable the back-rest being adjustable
- B60N2/235—Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable the back-rest being adjustable by gear-pawl type mechanisms
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 1, 2 oder 3.
Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art (DE-GM 74 39 282),
die als Gelenkbeschlag für die Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes
ausgebildet ist, wird die Rastklinke mittels eines Nockens des
Betätigungsgliedes zwangsweise in die Arretierungsstellung ge
schwenkt, in der sie auch mittels dieses Nockens gehalten werden
muß. Der Neigungswinkel der aneinander anliegenden Zahnflanken
ist nämlich gegenüber der Bewegungsrichtung der Zähne der Rast
klinke größer als der Ruhereibungswinkel, damit bei einer Frei
gabe der Rastklinke deren Zähne infolge der von der Rückhol
feder erzeugten Flankenpressung aus der Rastverzahnung austreten.
Findet eine solche Vorrichtung Verwendung bei einer nach vorne klappbaren
Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes, dann wird die die Rückholkraft erzeugende Rück
holfeder umso stärker gespannt, je weiter die Rückenlehne zusammen mit dem
mit ihr verbundenen Beschlagteil nach hinten geschwenkt wird,
nachdem zuvor das Rastglied außer Eingriff mit der Rastver
zahnung gebracht worden ist. Hingegen ändert sich die Span
nung der Rückholfeder nicht, wenn eine Verriegelungseinrich
tung gelöst und die Rückenlehne unter Beibehaltung der
Schwenklage des Beschlagteils nach vorne geklappt wird,
um beispielsweise bei einem zweitürigen Wagen den Zugang zu
den Rücksitzen zu erleichtern. Wird mittels des Betätigungs
gliedes das Rastglied aus der Rastverzahnung ausgehoben, wäh
rend sich die Rückenlehne nach einem Lösen der Verriegelungs
einrichtung in der nach vorne geklappten Stellung befindet,
dann wird der der Rückenlehne zugeordnete Beschlagteil durch
die Kraft der Rückholfeder mit hoher Beschleunigung nach vorne
geschwenkt, weil die zu beschleunigende Masse dieses Beschlag
teils im Vergleich zu der in der Rückholfeder gespeicherten
Energie sehr gering ist. Besonders dann, wenn die Rückenlehne
aus einer relativ weit nach hinten geneigten Stellung nach
vorne geklappt worden ist und daher die Rückholfeder entspre
chend stark gespannt war, kann der Aufprall des Beschlagteiles
auf den seine Bewegung nach vorne begrenzenden Endanschlag so
stark sein, daß es zu einer Zerstörung des Endanschlages oder
anderer Teile des Beschlages kommen kann.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, eine Vor
richtung der in Rede stehenden Art zu schaffen, bei der das
Betätigungsglied der Arretierungseinrichtung jederzeit in die
Freigabestellung gebracht werden kann, ohne daß die Gefahr
einer Beschädigung oder Zerstörung von Teilen der Vorrichtung
dadurch besteht, daß der Beschlagteil infolge der hohen Be
schleunigung durch die vorgespannte Rückholfeder gegen seinen
Endanschlag prallt.
Als zur Lösung dieser Aufgabe wesentlich werden
die im Kennzeichnungsteil der Patentansprüche 1,
2 oder 3 enthaltenen Merkmale vorgeschlagen.
Dadurch, daß bei der Lösung gemäß Anspruch 1 die Rastverzahnung
und jeder Zahn des in sie eingreifenden Rastgliedes, bei der
Lösung gemäß Anspruch 2 die zusätzlich zur Rastverzahnung vor
gesehene Sicherungsverzahnung und jeder Zahn des in sie ein
greifenden Sicherungsgliedes sowie bei der Lösung gemäß Anspruch 3
jeder Zahn der in die Rastverzahnung eingreifenden Sicherungs
klinke so ausgebildet und angeordnet sind, daß die Zahnflanken
selbsthemmend aneinander anliegen, und daß außerdem das
Rastglied, das Sicherungsglied und die Sicherungsklinke durch
eine Bewegung des Betätigungsgliedes
nur in die Sperrstellung bewegbar ist, nicht jedoch
zwangsweise aus der Sperrstellung ausgehoben werden kann,
wird erreicht, daß das Bewegen des Betätigungsgliedes
in seine Freigabestellung für sich allein niemals aus
reicht, die Sperrung des schwenkbaren Beschlagteils aufzuheben.
Das Betätigungsglied kann daher auch bei gelöster Verrie
gelungseinrichtung und nach vorne geklappter Rückenlehne
gefahrlos betätigt werden, ohne daß zu befürchten ist,
daß der Beschlagteil freigegeben
wird. Um dies zu bewirken, wenn das Aufhe
ben der Arretierung für eine gewollte Schwenkbewegung
des der Rückenlehne oder dem Sitzteil zugeordneten Beschlagteils erwünscht
ist, muß noch eine zusätzliche Bedingung erfüllt sein,
nämlich diejenige, daß die Selbsthemmungskräfte, die am
Rastglied, am Sicherungsglied oder an der Sicherungsklinke angreifen und dieses bzw. diese in der
Sperrstellung zu halten suchen, geringer sind als die an
ihm bzw. ihr angreifende Rückführungskraft. Man
braucht also nur die Größe der Rückführungskraft im Ver
hältnis zur Wirkung der Selbsthemmkraft so zu wählen, daß
das Ausheben des Rastgliedes, des Sicherungsgliedes oder der Sicherungsklinke aus der Sperr
stellung unter Einfluß der Rückführungskraft dann und nur
dann erfolgt, wenn die Flanken der miteinander in Eingriff
stehenden Zähne zumindest teilweise
entlastet sind, d. h., wenn
über den Polsterträger der Rückenlehne oder des Sitzteils des
Sitzes auf den zugeordneten Beschlagteil eine gegen die
Wirkung der Federkraft der Rückholfeder gerichtete Kraft
ausgeübt wird. Wenn dies der Fall ist, kann eine freie,
schlagartig oder schnellend ablaufende Bewegung dieses Be
schlagteils unter dem Einfluß der Kraft der Rückholfeder nicht
mehr eintreten.
Zur Erzeugung der Rückfüh
rungskraft kann wenigstens eine an dem Rastglied, dem Sicherungsglied oder
der Sicherungsklinke angreifende Feder vorgesehen sein. Bei Anwendung
einer schwenkbar gelagerten Klinke kann die Lage der
Schwenkachse und die Anordnung des Schwerpunkts der Klin
ke auch so gewählt sein, daß die Schwerkraft zur Erzeugung
der Rückführungskraft wirksam wird und dementsprechend
keine Aushebfeder hierfür vorgesehen werden muß.
Da nur die eine Flanke jedes Zahnes die Bedingung der Selbst
hemmung zu erfüllen braucht, ist eine Zahnform gemäß Anspruch
2 vorteilhaft. Die unterschiedlich große Neigung der Flanken bei
einer derartigen Zahnform läßt eine möglichst große Fußbreite
und damit eine maximale Tragfähigkeit der Zähne erreichen.
Die Erfindung wird nachfolgend an Hand von in der Zeich
nung dargestellten Ausführungsbeispielen im einzelnen
erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine teils abgebrochen gezeichnete Sei
tenansicht eines Gelenkbeschlages mit
einer Vorrichtung gemäß einem Ausfüh
rungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 2 einen abgebrochen und in größerem Maß
stab gezeichneten Ausschnitt aus Fig. 1,
der einen Teil der Rastverzahnung mit
zugeordnetem Rastglied zeigt;
Fig. 3 und Fig. 4 der Fig. 1 ähnliche, teils abgebro
chen sowie in größerem Maßstab gezeichne
te Seitenansichten mit zwei weiteren Aus
führungsbeispielen der Vorrichtung und
Fig. 5 einen der Fig. 2 ähnlichen Ausschnitt,
der sich auf ein weiteres Ausführungs
beispiel bezieht, und
Fig. 6 und Fig. 7 Seitenansichten von Beschlägen zur
Sitzhöhenverstellung, die mit Ausführungs
beispielen der erfindungsgemäßen Vorrich
tung ausgestattet sind.
Fig. 1 zeigt einen mit einem Ausführungsbeispiel der er
findungsgemäßen Vorrichtung ausgerüsteten Gelenkbeschlag
für Fahrzeugsitze. Dieser weist einen bewegbaren ersten
Beschlagteil 11 in Form einer ebenen Flachstahlplatte
und einen als Trägerteil dienenden, fest mit dem nicht dargestellten
Sitzunterteil des zugeordneten Fahrzeugsitzes zu verbindenden zweiten
Beschlagteil 12 auf, der einen Trägerteil bildet und ebenfalls als ebene Platte aus
gebildet ist. Von mehreren Befestigungsstellen, die am
Beschlagteil 12 für die Verbindung mit dem Sitzunterteil
vorgesehen sind, ist in Fig. 1 lediglich eine Befesti
gungsstelle in Form einer Bohrung 13 dargestellt, die
im Bereich des vorderen Endes des Beschlagteils 12 aus
gebildet ist.
Der bewegliche Beschlagteil 11 ist mittels eines an ihm
befestigten, sich von diesem senkrecht zur Plattenebene
seitwärts erstreckenden Schwenkzapfens 14, der sich durch
eine Bohrung 15 im feststehenden Beschlagteil 12 hin
durch erstreckt, relativ zu diesem schwenkbar gelagert.
Ein Seitenteil 16 des im übrigen in Fig. 1 nicht darge
stellten Polsterträgers der Rückenlehne des Sitzes ist
zwischen den Beschlagteilen 11 und 12 seinerseits
schwenkbar auf dem Schwenkzapfen 14 gelagert. Eine ent
riegelbare Verriegelungseinrichtung, die in an sich be
kannter Art und Weise aufgebaut sein kann und in der
Zeichnung daher nicht im einzelnen dargestellt ist, ver
riegelt den Seitenteil 16 normalerweise in der in Fig. 1
dargestellten Schwenkstellung relativ zum beweglichen
Beschlagteil 11. Ein in Fig. 1 gezeigter, manuell betätig
barer Entriegelungshebel 17 ermöglicht es, die Verrie
gelungseinrichtung durch Ausheben eines nicht darge
stellten Riegelgliedes aus einer Verriegelungsschulter
18 am oberen Rand des Beschlagteils 11 zu entriegeln,
so daß das Seitenteil 16 und mit ihm die Rückenlehne des
Sitzes relativ zum Beschlagteil 11 um die Achse des
Schwenkzapfens 14 frei nach vorn weggeschwenkt werden
kann, um beispielsweise den Zugang zu rückwärtigen Sitzen
des zugehörigen Fahrzeugs zu erleichtern.
Bei in der normalen Verriegelungsstellung befindlicher
Verriegelungseinrichtung ist die Schwenklage des um die
Achse des Schwenkzapfens 14 relativ zum feststehenden
Beschlagteil 12 schwenkbaren Beschlagteils 11 kennzeich
nend für die Schwenklage des Seitenteils 16 und damit
bestimmend für die Lehnenneigung der Rückenlehne, d. h.,
die Einstellung der Neigung derselben kann durch Verdre
hen des Beschlagteils 11 verändert werden.
Um den Beschlagteil 11 in der einer gewünschten Lehnen
neigung entsprechenden Drehstellung lösbar festzustellen,
ist der Beschlagteil 11 als Rastscheibe ausgebildet, die
an ihrem konzentrisch zur Achse des Schwenkzapfens 14
verlaufenden, dem Beschlagteil 12 zugekehrten vorderen
Rand mit einer Rastverzahnung 19 versehen ist. Für den
Eingriff mit der Rastverzahnung 19 ist am feststehenden
Beschlagteil 12 ein Rastglied bewegbar gelagert, das beim
gezeigten Ausführungsbeispiel als Rastklinke 21 ausgebil
det ist, die im Bereich ihres oberen Endes auf einem Zap
fen 20 schwenkbar gelagert ist, der am Beschlagteil 12
befestigt ist. Die Rastklinke 21 ist in einem der Rastver
zahnung 19 des Beschlagteils 11 zugekehrten Seitenrandbe
reich mit Rastzähnen 22 versehen, die durch Heranschwenken
der Rastklinke 21 an die Rastverzahnung 19 mit dieser in
Rasteingriff kommen.
Dieses Heranschwenken, d. h. das Arretieren der Drehstel
lung des bewegbaren Beschlagteils 11 relativ zum festste
henden Beschlagteil 12 durch Herstellen des Rasteingriffs
zwischen den Rastzähnen 22 und der Rastverzahnung 19 kann
zwangsmäßig mittels eines Betätigungshebels 23 bewirkt
werden. Der Betätigungshebel 23 ist am feststehenden Be
schlagteil 12 auf einem mit diesem verbundenen Zapfen 24
schwenkbar gelagert. An seinem freien Ende trägt der
Betätigungshebel 23 eine Handhabe 25 für manuelle Betäti
gung seitens des Sitzbenutzers. An dem am Zapfen 24 an
gelenkten anderen Ende des Betätigungshebels 23 ist an
diesem ein Steuernocken 26 befestigt, der mit einer Steu
erfläche 27 an der Rastklinke 21 zusammenwirkt und diese
in der in Fig. 1 dargestellten Arretierungsstellung des
Betätigungshebels zwangsmäßig in die Stellung schwenkt,
in der die Rastzähne 22 mit der Rastverzahnung 19 in Rast
eingriff stehen. In der in Fig. 1 gezeigten Arretierungs
stellung ist daher der bewegliche Beschlagteil 11 in der
eingenommenen Drehstellung arretiert.
Wird der Betätigungshebel 23 vom Sitzbenutzer aus der
in Fig. 1 gezeigten Arretierungsstellung im Uhrzeiger
sinn in die Freigabestellung verschwenkt, so bewegt sich der Steuernocken 26 nach
abwärts aus dem Bereich der Steuerfläche 27 heraus, wo
durch die Möglichkeit geschaffen wird, daß die Rastklinke
21 um den Zapfen 20 eine Schwenkbewegung im Uhrzeigersinn
durchführen kann, um den Rasteingriff zwischen den Rastzäh
nen 22 und der Rastverzahnung 19 aufzuheben. Wenn dies
der Fall ist, kann der Seitenteil 16 der Rückenlehne und
mit diesem der bewegbare Beschlagteil 11 verschwenkt wer
den, um eine Änderung der Lehnenneigung, wenn dies ge
wünscht wird, durchzuführen.
Bei in der Freigabestellung befindlichem Betätigungshebel
23 kann der Rasteingriff zwischen den Rastzähnen 22 und der
Rastverzahnung 19 durch eine an der Rastklinke 21 angrei
fende Rückführungskraft ausgehoben werden, die beim in Fig. 1
dargestellten Ausführungsbeispiel durch eine Aushebfeder
28 erzeugt wird, die zwischen einem Befestigungsauge 29
an der Rastklinke 21 und einem Befestigungsauge 30 am
feststehenden Beschlagteil 12, als Zugfeder wirkend, ange
ordnet ist. Bei der in Fig. 1 gezeigten Lage der Schwenk
achse (Zapfen 20) der Rastklinke 21 und der sich aus der
dargestellten Form der Rastklinke 21 ergebenden Schwer
punktlage erzeugt die Schwerkraft zusätzlich zur Ausheb
feder 28 eine Rückführungskraft für die Schwenkbewegung
der Rastklinke 21 im Uhrzeigersinn. Bei ausreichend hoher
Gewichtskraft könnte daher die Aushebfeder 28 weggelassen
werden.
Wird der Betätigungshebel 23 nach dem Schwenken desselben
in die Freigabestellung vom Sitzbenutzer wieder losgelas
sen, so kehrt der Betätigungshebel 23 unter Einwirkung
einer Arretierungsfeder 31, die als Zugfeder zwischen ei
ner Befestigungsbohrung 32 des Betätigungshebels 23
und einer Befestigungsnase 33 am Beschlagteil 12 auf
gespannt ist, in seine in Fig. 1 gezeigte Arretierungs
stellung zurück. Im Zuge dieser Bewegung wird durch An
laufen des Steuernockens 26 an der Steuerfläche 27 der
Rastklinke 21 diese zwangsmäßig in die in Fig. 1 gezeig
te Eingreifstellung entgegen dem Uhrzeigersinn ge
schwenkt, in der die Rastzähne 22 mit der Rastverzahnung 19
wieder in Eingriff stehen, um den Beschlagteil 11 in
der eingenommenen Drehstellung zu arretieren.
Der Schwenkzapfen 14 ist an seinem äußeren Ende mit ei
ner Nut 34 versehen, in die eine als Rückholfeder dienende, vorgespannte Flachspi
ralfeder 35, die in Fig. 1 nur teilweise in ihren End
bereichen dargestellt ist, mit ihrem inneren Federende
36 eingreift. Ihr äußeres Federende 37 stützt sich in
einer Vertiefung eines abgebogenen Lappens 38, der am
feststehenden Beschlagteil 12 angeformt ist, ab. Die
Federkraft der vorgespannten Flachspiralfeder 35 übt
über den Schwenkzapfen 14 auf den beweglichen Beschlag
teil 11 ein als Rückholkraft wirkendes Drehmoment aus, das diesen
relativ zum feststehenden Beschlagteil 12 entgegen dem Uhrzeigersinn
in eine vordere Endstellung zu schwenken sucht, die in
Fig. 1 dargestellt ist und in der ein am feststehenden
Beschlagteil 12 an dessen Innenseite befestigter Endan
schlag 39, der in eine Aussparung 40 des beweglichen Be
schlagteils eingreift, am vorderen Rand 41 der Ausspa
rung 40 anliegt, um eine Bereichsbegrenzung für die
Schwenkbewegung des Beschlagteils 11 und somit für die
Begrenzung der Einstellung der Neigungslage der Rücken
lehne nach vorn zu bilden.
Die Rückholkraft der gespannten Flachspiralfeder 35 wird
noch vergrößert, wenn der bewegliche Beschlagteil 11
aus der in Fig. 1 gezeigten Endstellung heraus im Uhr
zeigersinn geschwenkt wird, d. h., wenn die Rückenlehne
weiter nach rückwärts geneigt wird. Bei der ganz zurück
geneigten Einstellung der Rückenlehne, wenn sich also
der Anschlag 39 im Bereich des hinteren Randes 42 der
Aussparung 40 befindet, ist die Flachspiralfeder 35 voll
aufgeladen. Wird bei aus der vorderen Endstellung, die
in Fig. 1 gezeigt ist, heraus verschwenktem Beschlagteil
11 der Rasteingriff zwischen den Rastzähnen 22 und der Rast
verzahnung 19 gelöst, so kann sich die Rückholkraft der
Flachspiralfeder 35 unter Schwenken des Beschlagteils 11
entgegen dem Uhrzeigersinn so weit entladen, bis es zu
dem in Fig. 1 gezeigten Anliegen des Anschlags 39 am vor
deren Rand 41 kommt. Dieses Entladen der Flachspiralfe
der 35 darf jedoch auf keinen Fall dann erfolgen, wenn
der Seitenteil 16 und mit ihm die Rückenlehne nach vorn
freigeschwenkt sind. In einem solchen Fall, wo sich die
Verriegelungseinrichtung, die den Seitenteil 16 normaler
weise durch Riegeleingriff an der Verriegelungsschulter
18 des Beschlagteils 11 verbindet, in ihrer Entriegelungs
stellung befindet, ist der Beschlagteil 11 für sich al
lein frei beweglich, so daß bei einem Aufheben der Arre
tierung zwischen den Rastzähnen 22 und der Rastverzahnung 19
ein schlagartiges Schwenken des Beschlagteils 11 entge
gen dem Uhrzeigersinn eintritt. Da die Flachspiralfeder
35 als sehr starke Feder ausgebildet sein muß, um ein
sicheres Vorholen der Rückenlehne aus der zurückgeneig
ten Einstellage zu gewährleisten, ist die kinetische Auf
schlagenergie, die bei einem freien Entladen auf den An
schlag 39 abgegeben würde, so hoch, daß eine Zerstörung
des Mechanismus die Folge wäre. Als Sicherung gegen die
sen Fall sind bei der hier aufgezeigten Vorrichtung die
Rastverzahnung 19 und die Rastzähne 22 der Rastklinke 21
in einer Sägezahnform ausgeführt, wie dies besonders
deutlich aus dem in Fig. 2 gezeigten, vergrößerten Aus
schnitt ersichtlich ist. Bei dieser Zahnform erzeugt die
an den Zähnen 22 und der Rastverzahnung 19 wirksame Be
lastung durch die Flachspiralfeder 35, die die Rastverzah
nung 19 in Richtung eines in Fig. 2 eingezeichneten Pfeils
43 relativ zu den Rastzähnen 22 der Rastklinke 21 zu bewegen
sucht, eine als Selbsthemmung wirkende Reibungskraft, die
der Rückführungskraft (Aushebfeder 28) entgegenwirkt, die
die Rastzähne 22 aus der Rastverzahnung 19 auszuheben sucht.
Auf Grund dieser Selbsthemmung und auf Grund des Umstandes,
daß der Betätigungshebel 23 die Rastklinke 21 zwangsmäßig
nur in die Sperrstellung zu schwenken vermag, nicht
jedoch aus der Sperrstellung zwangsmäßig heraus zu
bewegen vermag, kann der Sitzbenutzer den Betätigungshebel
23 jederzeit gefahrlos aus der in Fig. 1 gezeigten Arre
tierungsstellung in die Freigabestellung bewegen. Ge
schieht dies, wenn der Seitenteil 16 nach vorn freige
schwenkt ist, so bleibt die Rastklinke 21 in der Sperr
stellung, da bei an der Rastverzahnung 19 wirksamer
voller Belastung der Flachspiralfeder 35 die Selbsthemmung
gegeben ist, weil die unter Belastung erzeugte Reibungs
kraft in ihrer Wirkung stärker ist als die Rückführungs
kraft, die an der Rastklinke 21 angreift. Ist der Seiten
teil 16 und damit die Rückenlehne jedoch mit dem bewegli
chen Beschlagteil 11 verriegelt, dann übt die Rückenlehne auf
den Beschlagteil 11 ein Drehmoment im Sinne einer Entlastung
des Rasteingriffs zwischen den Rastzähnen 22 und der Rastverzahnung 19
aus. Wird in einem solchen Fall nunmehr
der Betätigungshebel 23 in die Freigabestellung verschwenkt,
um eine gewünschte Veränderung der Lehnenneigung durchzu
führen, so kann sich die Rastklinke 21 unter der Einwirkung
der Rückführungskraft ohne weiteres aus der in
Fig. 1 gezeigten Sperrstellung herausbewegen. Nach
Durchführung der gewünschten Verstellung der Lehnenneigung
läßt man den Betätigungshebel 23 in die in Fig. 1 gezeigte
Arretierungsstellung zurückkehren, wodurch zwangsmäßig die
Rastklinke 21 in die Sperrstellung mittels des Steu
ernockens 26 zurückgebracht wird.
Fig. 3 zeigt in etwas größerem Maßstab ein abgewandeltes
Ausführungsbeispiel, bei dem dem Beispiel von Fig. 1 und
2 entsprechende Teile mit demgegenüber um 100 vergrößer
ten Bezugszahlen bezeichnet sind. Das Beispiel von Fig. 3
unterscheidet sich von dem Beispiel gemäß Fig. 1 und 2 in
der Hauptsache nur dadurch, daß das am als Trägerteil dienenden fest
stehenden Beschlagteil 112 beweglich geführte Rastglied nicht in Form
einer schwenkbaren Rastklinke gestaltet ist, sondern in
Form eines auf geradliniger Bewegungsbahn geführten Rast
schiebers 145. Dieser ist in Fig. 3 in seiner Sperr
stellung dargestellt, in der seine Zähne 122 mit der
Rastverzahnung 119 des beweglichen Beschlagteils 111 in
Rasteingriff stehen. Als Führung für die geradlinige Be
wegung des Rastschiebers 145 zwischen dessen Sperr
stellung und dessen zurückgezogener Stellung dienen
Schlitzöffnungen 146, die im feststehenden Beschlagteil
112 ausgespart sind und in die Führungssteine 147 ein
greifen, die sich seitwärts aus der Ebene des Rastschie
bers 145 erstrecken. Zum Erzeugen der Rückführungskraft
ist eine Schenkelfeder 148 vorgesehen, die auf einem
Bolzen 149 des Beschlagteils 112 sitzt, mit ihrem einen
Ende 150 in eine Bohrung 151 des Beschlagteils 112 ein
greift und sich mit ihrem anderen Ende 152 an einer
Schulter 153 des Rastschiebers 145 abstützt, wobei die
Schenkelfeder 148 den Rastschieber 145 aus der Arretie
rungsstellung heraus zu verschieben sucht. Für das
zwangsmäßige Rückführen des aus der Sperrstellung
heraus bewegten Rastschiebers 145 in die Sperr
stellung ist am Betätigungshebel 123 eine Steuerrolle
154 drehbar gelagert, die beim Bewegen des Betätigungs
hebels 123 in seine in Fig. 3 gezeigte Arretierungsstel
lung an einer Steuerkante 155 des Rastschiebers 145 an
läuft, um diesen in die Sperrstellung zu ver
schieben. Wird der Betätigungshebel 123 aus der in Fig. 3
gezeigten Stellung um den Zapfen 124, der beim vorlie
genden Beispiel einstückig mit dem Anschlag 139 ausge
bildet ist, in die Freigabestellung geschwenkt, so be
wegt sich die Steuerrolle 154 aus dem Bereich der Steuer
kante 155 heraus, so daß der Rastschieber 145 freigegeben
wird. Nunmehr kommt die durch die Schenkelfeder 148 er
zeugte Rückführungskraft am Rastglied 145 entweder zur
Wirkung, um dieses aus seiner Sperrstellung zu
verschieben, oder die Rückführungskraft wird durch die
selbsthemmend wirkende Reibungskraft zwischen den Rastzähnen
122 und der Rastverzahnung 119 überspielt, wenn die volle
Belastung der Flachspiralfeder 135 wirksam ist. Es han
delt sich also auch bei diesem Ausführungsbeispiel um
eine selbsthemmende Sperrvorrichtung, die als Sicherheits
einrichtung wirkt und das Aufheben der Arretierung zwi
schen Rastschieber 145 und beweglichem Beschlagteil 111,
ungeachtet dessen, daß der Betätigungshebel 123 gegebe
nenfalls gegen die Freigabestellung bewegt wird, immer
dann unterbindet, wenn die volle Belastung der Flachspi
ralfeder wirksam ist und demzufolge eine freie Bewegung
des Beschlagteils 111 verhindert werden muß.
Als Befestigungsstelle für das Verbinden des als Trägerteil dienen
den feststehenden Beschlagteils 112 mit dem nicht dargestellten Sitz
unterteil ist in Fig. 3 außer der Bohrung 113 eine wei
tere Befestigungsbohrung 156 hergestellt, in die ein Be
festigungsbolzen 157 eingreift.
Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem
Teile, die solchen des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1
und 2 entsprechen, mit demgegenüber um 200 vergrößerten
Bezugszahlen bezeichnet sind.
Bei dem Beispiel von Fig. 4 ist, ebenso wie beim Beispiel
gemäß Fig. 1 und 2, eine an ihrem oberen Ende auf einem
Zapfen 220 schwenkbar gelagerte Rastklinke 221 für das
Verrasten des beweglichen Beschlagteils 211 in der ge
wünschten Drehstellung vorgesehen. Im Unterschied zur Lö
sung nach Fig. 1 und 2 ist jedoch zum Erzeugen der Rück
führungskraft, die die Rastklinke 221 zum Lösen der Arre
tierung im Uhrzeigersinn schwenkt, wenn der Betätigungs
hebel 223 in die Freigabestellung bewegt wird und der
Steuernocken 226 dementsprechend aus dem Bereich der Steu
erfläche 227 herausbewegt wird, keine Aushebfeder vorge
sehen, sondern als Rückführungskraft dient ausschließ
lich die von der Rastverzahnung 261 wegen der geneigten
Flanken ihrer Zähne auf die Zähne 262 der Rastklinke aus
geübte Kraft.
Im Unterschied zu dem Beispiel von Fig. 1 und 2 hat
nämlich die Rastverzahnung 261, die an dem der Rastklin
ke 221 zugekehrten vorderen Rand des Beschlagteils 221
ausgebildet ist, keine sägezahnförmige Verzahnung, son
dern eine normale Rastverzahnung, weshalb
auch die mit dieser zusammenwirkenden Zähne 262 der Rast
klinke 221 eine normale Zahnform besitzen. Dementspre
chend ist der Zahneingriff an der Rastklinke 221 nicht
selbsthemmend. Als Sicherung gegen ein zur Unzeit erfol
gendes Aufheben der Arretierung des Beschlagteils 211 ist
bei diesem Beispiel eine zusätzliche, selbsthemmend wirken
de Sperrvorrichtung vorgesehen, zu der eine gesonderte
Sicherungsverzahnung 263 gehört, die an dem der Rastverzahnung
261 benachbarten und parallel zu dieser verlaufenden Rand
der Aussparung 240 des Beschlagteils 211 ausgebildet ist
und deren Zähne für das Erzeugen einer selbsthemmend wir
kenden Reibungskraft, die beim Zahneingriff unter Bela
stung auftritt, sägezahnförmig gestaltet sind. Mit dieser
Sicherungsverzahnung wirkt ein Sicherungsschieber 264 zu
sammen, dessen Sicherungszähne 265 in entsprechender Weise sägezahn
förmig gestaltet sind. Der Sicherungsschieber 264 ist zwi
schen Führungskörpern 266 und 267, die am feststehenden
Trägerteil 212 befestigt sind, für eine geradlinige
Verschiebebewegung geführt. Eine am Sicherungsschieber
264 angreifende Aushebfeder 268 erzeugt eine Rückfüh
rungskraft, die den Sicherungsschieber aus der in Fig. 4
gezeigten Sperrstellung, in der die Sicherungszähne 265 mit der
Sicherungsverzahnung 263 in Eingriff sind, auszuheben
sucht. Um den Sicherungsschieber 264 zwangsmäßig in Ab
hängigkeit vom Bewegen des Betätigungshebels 223 aus
der Freigabestellung in die Arretierstellung in seine
Sperrstellung zu verschieben, in der die Sicherungszähne 265 in die
Sicherungsverzahnung 263 eingreifen, ist am Betätigungs
hebel 223 ein Arretierhebel 269 angelenkt, der über eine
Stift-Schlitz-Verbindung mit dem Sicherungsschieber 264
gekuppelt ist. Zu diesem Zweck greift ein sich seitlich
aus der Ebene des Sicherungsschiebers erstreckender, mit
diesem verbundener Stift 270 in ein Langloch 271 ein, das
am freien Ende 272 des Arretierhebels 269 ausgebildet ist.
Die Lage und Länge dieses Langlochs 271 ist so gewählt,
daß bei in der Sperrstellung befindlichem Sicherungs
schieber 264 das Bewegen des Betätigungshebels 263 in
die Freigabestellung keine Bewegung des Sicherungs
schiebers 264 zwangsmäßig hervorruft, da der Stift 270 frei im Lang
loch 271 gleitet. Wird jedoch bei durch die Rückführungs
kraft der Feder 268 in seine Freigabestellung gezogenem Sicherungs
schieber 264 der Betätigungshebel 223 aus der Freigabestellung wieder
in die Arretierungsstellung bewegt, so wird durch Anlage
des Stifts 270 am äußeren Rand 273 des Langlochs 271 der
Sicherungsschieber 264 zwangsmäßig in die Sperrstellung
eingerückt.
Da auch bei diesem Beispiel die selbsthemmend wirkende
Sperrvorrichtung, die durch einen zusätzlichen Siche
rungsschieber 264 mit gesonderter, zugeordneter Siche
rungsverzahnung 263 gebildet ist, durch Bewegen des Be
tätigungsgliedes 223 nicht zwangsmäßig ausgehoben, son
dern nur zwangsmäßig eingerückt werden kann, ergibt sich
die gleiche Wirkung wie bei den vorangehenden Beispielen,
nämlich die Wirkung, daß ein Ausrücken der selbsthemmen
den Sperre unter Einfluß der Rückführungskraft nur dann
möglich ist, wenn das selbsthemmende Gesperre nicht un
ter der Belastung durch die Kraft der als Rückholfeder
dienenden Flachspiralfeder 235 steht.
Fig. 5 zeigt als Ausschnitt Einzelheiten eines weiteren
Ausführungsbeispieles, bei dem, ebenso wie bei dem Bei
spiel von Fig. 4, am äußeren Rand des beweglichen Be
schlagteils 311 eine normale Rastverzahnung 361 ohne sä
gezahnförmige Gestaltung der Zähne vorgesehen ist. Diese
Rastverzahnung 361 wirkt mit einer nicht dargestellten normalen Rastklinke,
die für das Verändern der Lehnenneigung durch Schwenken
des Beschlagteils 311 ausgerückt werden kann, zusammen,
wobei die gleiche Konstruktion vorgesehen sein kann wie
bei dem Beispiel von Fig. 4, wo die Rastklinke mit nor
maler Rastverzahnung versehen, am oberen Ende schwenkbar
gelagert und durch einen Steuernocken des zugehörigen
Betätigungshebels einrastbar ist. Das Ausrasten kann
wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 erfolgen.
Als selbsthemmend wirkende Sperrvorrichtung zur Sicherung
gegen zur Unzeit erfolgendes Lösen der Arretierung des
Beschlagteils 311 ist eine zusätzliche Sicherungsklinke 381 vorgese
hen, die auf einem Zapfen 382 schwenkbar gelagert ist
und die an ihrem für den Eingriff mit der Rastverzahnung
361 vorgesehenen freien Ende Zähne 385 mit einer Formgebung besitzt,
die zusammen mit der normalen Zahnform der Rastverzah
nung 361 eine als Selbsthemmung dienende Reibungskraft
erzeugt, die, wenn der Beschlagteil 311 durch die Kraft
der zugeordneten Rückholfeder in Richtung eines Pfeils
383 vorgespannt ist, eine Schwenkbewegung der Rastklinke
381 um den Zapfen 382 entgegen dem Uhrzeigersinn verhin
dert, weil die unter Belastung wirksame Reibungskraft
die Wirkung der Rückführungskraft der Aushebfeder 368
überspielt. Wenn jedoch der Eingriff zwischen den Zähnen 385 der Siche
rungsklinke 381 und der Rastverzahnung 361 unbelastet
erfolgt, ist die Rückführungskraft der Aushebfeder 368
ausreichend, um die Sicherungsklinke 381 aus der in Fig. 5
gezeigten Sperrstellung heraus entgegen dem Uhrzeigersinn
zu schwenken, falls der zugehörige Betätigungshebel, der
nicht dargestellt ist, in die Freigabestellung bewegt ist.
In diesem Fall befindet sich der mit dem Betätigungshe
bel gelenkig verbundene Arretierungshebel 369 in einer
gegenüber der Darstellung von Fig. 5 nach rechts verscho
benen Stellung, in der der Stift 370, der an der Rast
klinke 381 befestigt ist und zusammen mit einem Langloch
371 des Arretierhebels 369 eine Stift-Schlitz-Verbindung
bildet, sich im Abstand von den Rändern des Langlochs 371
befindet, so daß die Sicherungsklinke 381 sich unter Ein
fluß der Rückführungskraft bewegen kann, falls diese Be
wegung nicht durch die bei Belastung wirksame Selbsthem
mung verhindert wird. Wird jedoch der Betätigungshebel
aus der Freigabestellung in die Arretierungsstellung be
wegt und befindet sich die Sicherungsklinke 381 in der
ausgehobenen Stellung, so wird durch Anlage des Stifts
370 am äußeren Rand 373 des Langlochs 371 die Sicherungs
klinke 381 zwangsmäßig eingerückt.
Es ergibt sich demgemäß die gleiche Steuerung der Siche
rungsklinke 381, wie sie beim Ausführungsbeispiel gemäß
Fig. 4 hinsichtlich des Sicherungsschiebers 264 gegeben
ist.
Fig. 6 zeigt einen Beschlag für die Höhenverstellung der
Sitzfläche eines Fahrzeugsitzes. Dabei ist ein Polster
träger 401 des Sitzteils lageverstellbar relativ zu dem
als Trägerteil dienenden Sitzunterteil 402 angeordnet.
Bei dem gezeigten Beispiel kann die Lageeinstellung am
hinteren Ende 403 des Polsterträgers 401 unabhängig von
der Lageeinstellung am vorderen Ende 404 vorgenommen wer
den, d. h., es sind zwei Beschläge 405 bzw. 406 vorgesehen,
von denen jeder mit einer Vorrichtung zum Verhindern des
zur Unzeit erfolgenden Aufhebens des Rasteingriffs zwi
schen den miteinander verrasteten Bauteilen ausgestattet
ist. Bei dem Beschlag 405 am hinteren Ende 403 ist als
einstellbarer Beschlagteil ein auf einem Schwenkzapfen
407 des Sitzunterteils 402 schwenk
bar gelagerter Lenker 408 vorgesehen. Dieser ist als Flach
stahlplatte ausgebildet, die an ihrem dem Schwenkzapfen 407
entgegengesetzten Ende mittels eines Bolzens 409 am Polster
träger 401 angelenkt ist. In dem dem Bolzen 409 benachbar
ten Bereich des Lenkers 408 ist an diesem ein bogenförmiges
Rastsegment 410 angeschweißt, an dessen dem Schwenkzapfen
407 zugekehrten Rand eine Rastverzahnung 411 ausgebildet
ist, die konzentrisch zur Achse des Schwenkzapfens 407 ver
läuft und deren Rastzähne eine sägezahnförmige Formgebung
besitzen. Zur Bildung der Verrastung für die Lagesicherung
des Lenkers 408 ist ein Rastschieber 412 vorgesehen, der in
Führungskörpern 413 und 414, die mit dem als Trägerteil die
nenden Sitzunterteil 402 fest verbunden sind, axial verschiebbar
geführt ist. An seinem der Rastverzahnung 411 zugekehrten
vorderen Ende trägt der Rastschieber 412 Rastzähne 415, deren
Zahnform ebenfalls sägezahnförmig ist und die für den Rast
eingriff mit der Rastverzahnung 411 vorgesehen sind. Zum Er
zeugen einer Rückführungskraft, die den Rastschieber 412 so
zu verschieben sucht, daß die Rastzähne 415 mit der Rastverzahnung
411 außer Eingriff kommen, ist eine Aushebefeder 416 vorge
sehen.
Ein am Sitzunterteil 402 schwenkbar gelagerter Betätigungs
hebel 417 ist mit einem Betätigungsarm 418 auf Drehung ver
bunden, der einen Betätigungsstift 419 trägt, der in ein
Langloch 420 eines Arretierungshebels 421 eingreift. Bei
der Darstellung von Fig. 6 befinden sich der Betätigungs
hebel 417 und der mit diesem über die Stift-Schlitz-Verbin
dung (Betätigungsstift 419 und Langloch 420) gekuppelte
Arretierungshebel 421 in der Arretierungsstellung. In die
ser Stellung befindet sich ein Steuernocken 422, der mit
einem Steuerhebel 423 auf Drehung verbunden und auf dem
Schwenkzapfen 407 drehbar gelagert ist, in einer Stellung,
in der er am hinteren Ende des Rastschiebers 412 anliegt
und diesen zwangsmäßig in der dargestellten Sperrstellung
festlegt. Wird der Betätigungshebel 417 aus der gezeigten
Arrtierungsstellung im Uhrzeigersinn in die dem Beschlag
405 zugeordnete Freigabestellung geschwenkt, dann wird
durch den am rechten Ende des Langlochs 420 anliegenden
Betätigungsstift 419 der Arretierungshebel 421 gegen die
Kraft einer mit ihrem einen Ende an ihm angreifenden Arre
tierungsfeder 424 nach rechts verschoben, wodurch der Steu
erhebel 423, der am Arretierungshebel 421 über einen Zapfen
425 angelenkt ist, im Uhrzeigersinn geschwenkt wird. Der
Steuernocken 422 wird dadurch vom inneren Ende des Rast
schiebers 412 wegbewegt. Der Rastschieber 412 kann nunmehr
durch die Rückführungskraft der Aushebfeder 416 aus der ge
zeigten Sperrstellung in eine zurückgezogene Stellung be
wegt werden, in der der Rasteingriff zwischen den Rastzähnen 415
und der Rastverzahnung 411 gelöst ist. Aufgrund der Säge
zahnform ist die Verrastung jedoch selbsthemmend, d. h.,
das Herausbewegen des Rastschiebers 412 aus der gezeigten
Sperrstellung erfolgt nur, falls der Fahrzeugsitz unbelastet ist,
wenn also an der Verrastung nicht so hohe Kräfte wirksam
sind, daß die durch die Zahnform erzeugte Reibungskraft
die Wirkung der Aushebfeder 416 überspielt.
Das Überführen des Rastschiebers 412 aus der zurückgezogenen
Stellung in die in der Zeichnung gezeigte Sperrstellung
erfolgt zwangsmäßig, wenn die Bedienungsperson den Betäti
gungshebel 417 in die gezeigte Arretierungsstellung zurückbe
wegt. In diesem Falle wird durch die Arretierungsfeder 424,
die wirkungsstärker ist als die Aushebfeder 416, der Arre
tierungshebel 421 in die in Fig. 6 gezeigte Stellung bewegt,
so daß durch die entsprechende Bewegung des Steuerhebels
423 und des Steuernockens 422 der Rastschieber 412 in die
Sperrstellung verschoben wird.
Der am anderen Ende 404 vorgesehene Beschlag 406 weist
als einstellbaren Beschlagteil einen Lenker 426 auf, der,
ebenso wie der Lenker 408, auf einem Schwenkzapfen 427
schwenkbar gelagert ist, der dem als Trägerteil dienenden
Sitzunterteil 402 zugeordnet ist. Im Unterschied gegenüber
dem Beschlag 405 ist bei dem Beschlag 406 der Lenker 426
jedoch nicht unmittelbar am Polsterträger 401 angelenkt,
sondern mit diesem über einen zwischengefügten Gelenkhebel
428 verbunden, der an seinem einen Ende über einen Zapfen
429 am Lenker 426 und am anderen Ende über einen Zapfen
430 mit dem Polsterträger 401 schwenkbar verbunden ist.
Auf der Vorderseite des Lenkers 406 ist ein Rastsegment
431 aufgeschweißt, dessen dem Schwenkzapfen 427 zugekehrter
Rand mit einer Rastverzahnung 432 versehen ist, die konzen
trisch zur Achse des Schwenkzapfens 427 verläuft. Für den
Rasteingriff mit der Rastverzahnung 432 ist eine Rastklinke
433 vorgesehen, deren Rastzähne 434, ebenso wie die Rastver
zahnung 432, eine Sägezahnform besitzen, so daß auch hier
der Rasteingriff selbsthemmend ist und die Kraft einer Aus
hebefeder 435, die die Rastklinke 433 um einen Schwenk
zapfen 436 im Uhrzeigersinn zu schwenken sucht, überspielt
wird, wenn die Verrastung im eingerasteten Zustand ist.
Die Rastklinke 433 ist auch bei diesem Ausführungsbeispiel
mittels eines Steuernockens 437 zwangsmäßig in die Sperr
stellung, welche in Fig. 6 dargestellt ist, schwenkbar.
Der Steuernocken 437 ist an einem Steuerhebel 438 befestigt,
der auf dem Schwenkzapfen 427 drehbar gelagert und mittels
eines Arretierungshebels 439 steuerbar ist. Am Arretierungs
hebel 439 greift das andere Ende der Arretierungsfeder
424 an, die mit ihrem einen Ende an dem anderen Arretierungs
hebel 421 befestigt ist. Durch Anlage des Betätigungsstiftes
419 am links gelegenen Rand eines Langlochs 441 im Arretie
rungshebel 439 kann beim Schwenken des Betätigungshebels
417 entgegen dem Uhrzeigersinn der Arretierungshebel 439
nach links verschoben werden. Die dadurch bewirkte Drehung
des Steuerhebels 438 und des Steuernockens 437 entgegen dem
Uhrzeigersinn bringt letzteren in den Bereich einer Aus
nehmung 442 der Rastklinke 433, so daß diese unter Ein
fluß der Rückführungskraft der Aushebfeder 435 aus der
Sperrstellung herausschwenkbar ist, falls nicht die über
wiegende Reibungskraft an der Rastverzahnung selbsthemmend
wirkt und die Kraft der Aushebfeder 435 überspielt.
Beim Zurückbewegen des Betätigungshebels 417 in die gezeig
te Arretierungsstellung zieht die Arretierungsfeder 424,
die wirkungsstärker ist als die Aushebefeder 435, die Teile
wieder in die in Fig. 6 gezeigte Stellung, in der durch
Anlaufen des Steuernockens 437 an der zugekehrten Kanten
fläche der Rastklinke 433 diese in die Sperrstellung zwangs
mäßig überführt wird.
Fig. 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem ebenfalls
beide Beschläge 501 und 502, die am einen Ende 503 bzw. 504
eines Polsterträgers 505 angeordnet sind, mittels eines
gemeinsamen Betätigungshebels 506 steuerbar sind. Zu diesem
Zweck sind Arretierungshebel 507 und 508 in gleicher Weise
gegen die Kraft einer Arretierungsfeder 509 bewegbar wie
bei dem Beispiel von Fig. 6. Bei dem Beschlag 501 ist ein
als einstellbarer Beschlagteil dienender Lenker 511 schwenk
bar auf einem Schwenkzapfen 512 gelagert. Mit seinem gegen
überliegenden Ende ist der Lenker 511 über einen Gelenk
hebel 513 mit dem Polsterträger 505 gelenkig verbunden.
Der Lenker 511 trägt ein mit diesem fest verbundenes Rast
segment 514, dessen Rastverzahnung 515 konzentrisch zur
Achse des Schwenkzapfens 512 verläuft und sägezahnförmig
gestaltet ist. Eine Rastklinke 516 mit ebenfalls sägezahn
förmigen Zähnen, die für die Zusammenwirkung mit der Rast
verzahnung 515 vorgesehen sind, ist am Sitzunterteil auf
einem Bolzen 517 schwenkbar gelagert. Eine Aushebfeder 518
sucht die Rastklinke 516 im Uhrzeigersinn aus der gezeigten
Sperrstellung heraus zu verschwenken. Dies kann nur statt
finden, falls nicht die Rastklinke 516 unter Einfluß des
Arretierungshebels 507 zwangsmäßig in der Sperrstellung ge
halten wird oder falls nicht, wenn der Betätigungshebel 506
in der Freigabestellung ist, die selbsthemmend wirkende
Reibungskraft, die an der sägezahnförmigen Rastverzahnung
erzeugt wird, wenn diese unter Belastung steht, die Rück
führungskräfte der Aushebfeder 518 überspielt.
Für das zwangsmäßige Überführen der Rastklinke 516 in die
in Fig. 7 gezeigte Sperrstellung ist an dieser ein Betäti
gungslappen 519 angenietet, an dem ein Mitnehmerstift 520
befestigt ist, der in eine Aussparung 521 einer Steuerplatte
522 eingreift, die auf dem Schwenkzapfen 512 drehbar gela
gert und mittels des an ihr angelenkten Arretierungs
hebels 507 steuerbar ist. Wenn letzterer aus der in der Figur
gezeigten Stellung nach rechts verschoben wird, liegt der
Stift 520 nicht mehr am Rand der Aussparung 521 an, so daß
die Rastklinke 516 sich eventuell unter Einwirkung der Kraft
der Aushebfeder 518 aus der Sperrstellung herausbewegen kann.
Wird der Arretierungshebel 507 jedoch in die in Fig. 7 ge
zeigte Stellung zurückbewegt, wird durch Anlage des Stifts
520 am Rand der Aussparung 521 die Rastklinke 516 zwangs
mäßig in die gezeigte Sperrstellung geschwenkt.
Der Beschlag 502 am anderen Ende 504 weist als einstellba
ren Beschlagteil einen Lenker 524 auf, der einerseits am
Schwenkzapfen 525 und andererseits an einem Ansatz 526
des Polsterträgers 505 angelenkt ist. Wie bei dem Be
schlag 501 ist auch bei dem Beschlag 502 ein Rastsegment
527 mit sägezahnförmiger Rastverzahnung 528 am Lenker
524 befestigt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist für die Zusammenwir
kung mit der Rastverzahnung 528 ein Rastschieber 529 vor
gesehen, dessen Zähne wie diejenigen der Rastverzahnung
528 sägezahnförmig gestaltet sind und der an der Vorder
seite einer auf dem Schwenkzapfen 525 für eine horizon
tale Verschiebebewegung geführten Schieberplatte 530
befestigt ist. Am Rastschieber 529 greift eine Aushebfeder
531 an, die als Schenkelfeder ausgebildet ist, die den
Rastschieber 529 aus der dargestellten Sperrstellung heraus
nach links zu verschieben sucht.
Durch einen am Arretierungshebel 508 und an der Schieber
platte 530 angelenkten Steuerhebel 532, der am einen Ende
einen Steuernocken 533 bildet, der sich bei in der Arretie
rungsstellung befindlichem Betätigungshebel 506 am Schwenk
zapfen 525 abstützt, ist die Schieberplatte 530, und damit
der Rastschieber 529, zwangsmäßig in die dargestellte Sperr
stellung verschiebbar. Durch Schwenken des Betätigungshebels
506 entgegen dem Uhrzeigersinn wird auch der Steuerhebel 532
so verschwenkt, daß der Steuernocken 533 außer Anlage mit
dem Schwenkzapfen 525 kommt. Die Schieberplatte 530 und der
Rastschieber 529 können nunmehr durch die Rückführungskraft
der Aushebfeder 531 nach links verschoben werden, falls nicht
bei einer Belastung der in Eingriff stehenden Teile der Ver
rastung die Reibungskraft, die aufgrund der Sägezahnform er
zeugt wird, selbsthemmend wirkt.
Claims (4)
1. Vorrichtung zur lösbaren gegenseitigen Verrastung eines
Trägerteils und eines relativ zu diesem zwischen zwei
Endstellungen schwenkbaren Beschlagteils der Rückenlehne
oder des Sitzteils eines Fahrzeugsitzes, die bzw. der
durch die Rückholkraft einer Rückholfeder für eine Bewegung
in die eine Endstellung vorgespannt ist, mit einer am
Beschlagteil vorgesehenen Rastverzahnung, in welche in
der Arretierungsstellung wenigstens ein Rastzahn eines
Rastgliedes in Form einer schwenkbaren Rastklinke oder
eines Rastschiebers eingreift, das am Trägerteil bewegbar
gelagert und mittels eines Betätigungsgliedes zwangsweise
nur in die Arretierstellung entgegen einer Rückstellkraft
bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastver
zahnung (19; 119; 411, 432; 515, 528) des beweglichen
Beschlagteils (11; 111; 408; 426; 511, 524) und jeder
Rastzahn (22; 122; 415, 434) des Rastgliedes (21; 145;
412, 433; 516, 529) eine Zahnform aufweisen, bei welcher
die bei einer Belastung durch die Rückholkraft aneinander
anliegenden Zahnflanken gegenüber der Bewegungsrichtung
des Rastzahnes (22; 122; 415, 434) bei der Ausrastbewe
gung des Rastgliedes (21; 145; 412, 433; 516, 529) einen
Neigungswinkel besitzen, der höchstens gleich dem Ruhe
reibungswinkel ist.
2. Vorrichtung zur lösbaren gegenseitigen Verrastung eines
Trägerteils und eines relativ zu diesem zwischen zwei
Endstellungen schwenkbaren Beschlagteils der Rückenlehne
oder des Sitzteils eines Fahrzeugsitzes, die bzw. der
durch die Rückholkraft einer Rückholfeder für eine Bewegung
in die eine Endstellung vorgespannt ist, mit einer am
Beschlagteil vorgesehenen Rastverzahnung, in welche in
der Arretierungsstellung wenigstens ein Rastzahn eines
Rastgliedes in Form einer schwenkbaren Rastklinke oder
eines Rastschiebers eingreift, das am Trägerteil bewegbar
gelagert und mittels eines Betätigungsgliedes zwangsweise
in die Arretierstellung entgegen einer Rückstellkraft
bewegbar ist, wobei der Neigungswinkel der Zahnflanken
von Rastverzahnung und Rastglied gegenüber der Bewegungs
richtung des Rastgliedes größer als der Ruhereibungs
winkel ist, dadurch gekennzeichnet, daß am Beschlagteil
(211) zusätzlich zur Rastverzahnung (261) eine Sicherungs
verzahnung (263) vorhanden ist, in welche in der Sicherungs
stellung wenigstens ein Sicherungszahn (265) eines Sicherungs
gliedes eingreift, das am Trägerteil (212) bewegbar geführt
und mittels des Betätigungsgliedes (223) zwangsweise nur in
die Sicherungsstellung entgegen einer Rückstellkraft (268) bewegbar
ist, und daß die Sicherungsverzahnung (263) des beweglichen
Beschlagteils (211) und jeder Sicherungszahn (265) des
Sicherungsgliedes eine Zahnform aufweisen, bei der die
bei einer Belastung durch die Rückholkraft aneinander
anliegenden Zahnflanken gegenüber der Bewegungsrichtung
des Sicherungszahnes (265) einen Neigungswinkel besitzen,
der höchstens gleich dem Ruhereibungswinkel ist.
3. Vorrichtung zur lösbaren gegenseitigen Verrastung eines
Trägerteils und eines relativ zu diesem zwischen zwei
Endstellungen schwenkbaren Beschlagteils der Rückenlehne
oder des Sitzteils eines Fahrzeugsitzes, die bzw. der
durch die Rückholkraft einer Rückholfeder für eine Bewegung
in die eine Endstellung vorgespannt ist, mit einer am
Beschlagteil vorgesehenen Rastverzahnung, in welche in
der Arretierungsstellung wenigstens ein Rastzahn eines
Rastgliedes in Form einer schwenkbaren Rastklinke oder
eines Rastschiebers eingreift, das am Trägerteil bewegbar
gelagert und mittels eines Betätigungsgliedes zwangsweise
in die Arretierungsstellung entgegen einer Rückstellkraft
bewegbar ist, wobei der Neigungswinkel der Zahnflanken
von Rastverzahnung und Rastglied gegenüber der Bewegungs
richtung des Rastgliedes größer als der Ruhereibungswinkel
ist, dadurch gekennzeichnet, daß am Trägerteil eine dreh
bare Sicherungsklinke (381) angeordnet ist, die wenigstens
einen Zahn (385) aufweist, der in der Sperrstellung der
Sicherungsklinke (381) in Eingriff mit der Rastverzahnung
(361) steht und dessen eine Flanke bezüglich seiner Bewe
gungsrichtung einen Neigungswinkel besitzt, der höchstens
gleich dem Ruhereibungswinkel ist, und daß die Sicherungs
klinke mittels des Betätigungsgliedes über einen gelenkig
verbundenen Arretierungshebel (369) zwangsweise nur in
die Sperrstellung entgegen der Kraft einer Aushebfeder
(368) bewegbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zahnform eine Sägezahnform ist.
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