DE3036521A1 - Zahnkanal-raeumnadel - Google Patents

Zahnkanal-raeumnadel

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DE3036521A1
DE3036521A1 DE19803036521 DE3036521A DE3036521A1 DE 3036521 A1 DE3036521 A1 DE 3036521A1 DE 19803036521 DE19803036521 DE 19803036521 DE 3036521 A DE3036521 A DE 3036521A DE 3036521 A1 DE3036521 A1 DE 3036521A1
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Jerry Johnson City Tenn. Arpaio
Derek E. Heath
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
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    • A61C5/40Implements for surgical treatment of the roots or nerves of the teeth; Nerve needles; Methods or instruments for medication of the roots
    • A61C5/42Files for root canals; Handgrips or guiding means therefor

Description

Z ahnkana1-Räumnade1
Die Erfindung betrifft eine zahnärztliche bzw. eine Zahnkanal-Räumnadel zum Ausräumen von abgestorbenem oder anderweitig beschädigtem Zellenmaterial aus dem Wurzelkanal eines Zahnes.
Die Entfernung eines Zahnes kann häufig vermieden werden, wenn schlechtes, beschädigtes oder abgestorbenes Zahngewebe aus dem Zahnwurzelkanal ausgeräumt wird. Typischerweise bohrt zu diesem Zweck der Zahnarzt zunächst den Zahn an, um einen Zugang zum Wurzelkanal zu schaffen, worauf mittels einer dünnen Feile oder Räumnadel schlechtes, angegriffenes oder abgestorbenes Gewebe entfernt wird. Diese Gewebeentfernung ist häufig kompliziert, weil der Wurzelkanal nicht notwendigerweise gerade verläuft, sondern einer etwas gekrümmten Bahn folgt. Die Räumnadel bzw. Feile muß daher dem gekrümmten Verlauf des Wurzelkanals folgen
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können, damit das zu beseitigende Gewebe entfernt werden kann. Eine zahnärztliche Räumnadel muß aus diesem Grunde vergleichsweise dünn und biegsam sein, jedoch eine ausreichend große Festigkeit besitzen, damit sie im Zahnwurzelkanal nicht leicht abbricht.
Der Zahnarzt muß sorgfältig darauf achten, daß der Zahn nicht zu tief oder zu weit ausgeräumt wird. Aus diesem Grunde muß der Zahnarzt in der Lage sein, die Zahnkanal-Räumnadel im Verlaufe des Ausräumvorganges kontinuierlich und ständig unter Kontrolle zu halten, um zu einem vorgegebenen Zeitpunkt mit Sicherheit feststellen zu können, wie weit die Räumnadel in den Zahnkanal eingedrungen ist.
Während des Ausräumprozesses muß das ausgeräumte Gewebe aus dem Wurzelkanal herausgefördert werden, damit der Ausräumvorgang weitergeführt werden kann.
Die bisherigen Zahnkanal-Räumnadeln sind im Hinblick auf eines oder mehrere dieser Erfordernisse unvollkommen. In typischer Weise erfordern sie eine vergleichsweise hohe Torsions- bzw. Drehmomentkraft, um sie zum Ausräumen des Wurzelkanals in eine Drehbewegung um ihre Längsachse zu versetzen.
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Hierbei ergeben sich vergleichsweise hohe Torsionsbelastungen des Räumnadelschafts, die zu einem Torsionsbruch der Räumnadel führen können. Die Möglichkeit für einen solchen Torsionsbruch vergrößert sich noch aufgrund desümstands, daß Wurzelkanäle, wie erwähnt, nicht gerade verlaufen, sondern gekrümmt sind. Der Schaft einer Räumnadel ist daher gleichzeitig Biegebelastungen und Torsionsbelastungen unterworfen.
Weiterhin ist die Eindringtiefe einiger der bisherigen Räumnadeln während des Schneid- oder Ausräumvorganges schwierig zu steuern, weil die Räumnadel bestrebt ist, nach Art einer selbstschneidenden Schraube zu wirken. Wenn daher der Zahnarzt einen Augenblick lang unkonzentriert arbeitet, kann die Räumnadel zu tief in den Zahn eindringen und zusätzliche Beschädigungen des Zahnes hervorrufen. Zur Bestimmung der Eindringtiefe zu einem vorgegebenen Zeitpunkt wird normalerweise eine kleine, typischerweise aus Gummi bestehende Scheibe in einer vorbestimmten Stellung auf den Räumnadelschaft aufgesetzt. Dies geschieht typischerweise dadurch, daß die Räumnadel in eine Meßvorrichtung eingesetzt oder eingespannt wird, um die Aufsetzstelle der Scheibe zu bestimmen und sodann die Scheibe auf denRäumnadelschaft aufgesetzt und auf diesem in die
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vorbestimmte Position geschoben wird. Die Scheibe wird dabei auf dem Räumnadelschaft lediglich unter der Kraft der Reibung zwischen Reibung und Schaft gehalten. Derartige Scheiben sind aber nicht notwendigerweise oder üblicherweise an eine spezielle Räumnadel angepaßt, so daß möglicherweise nur eine sehr geringe Reibung (Kraftschluß) zwischen Scheibe und Räumnadelschaft vorhanden ist. Die Scheibe kann sich infolge dessen insbesondere im Verlaufe des Ausräumvorganges ungewollt aus ihrer vorgesehenen Stellung heraus verschieben, so daß der Zahnarzt anschließend die Eindringtiefe nicht mehr mit Sicherheit bestimmen kann.
Zweck der Erfindung ist es nun, eine wirkungsvolle, vergleichsweise kostengünstige und einfache Lösung für die vorstehend geschilderten Probleme zur Verfügung zu stellen.
Aufgabe der Erfindung ist damit insbesondere die Schaffung einer zahnärzlichen bzw. Zahnkanal-Räumnadel, die vergleichsweise biegsam ist, so daß sie dem Verlauf des Wurzelkanals zu folgen vermag, die dabei jedoch eine so große Festigkeit besitzt, daß die Möglichkeit für einen Bruch im Wurzelkanal weitgehend ausgeschaltet
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Im Zuge dieser Aufgabe bezweckt die Erfindung auch die Schaffung einer Zahnkanal-Räumnadel, bei welcher nur ein minimales Drehmoment erforderlich ist, um sie in Drehung zu versetzen.
Die erfindungsgemäße Räumnadel soll außerdem eine verbesserte Leistung beim Ausräumen von Gewebe aus dem Wurzelkanal eines Zahnes besitzen.
Darüberhinaus soll die erfindungsgemäße Zahnkanal-Räumnadel dem Zahnarzt eine bessere Steuerung der Eindringtiefe der Räumnadel in den Zahnwurzelkanal im Verlaufe des Ausräumvorganges ermöglichen.
Schließlich soll es die erfindungsgemäße Zahnkanal-Räumnadel dem Zahnarzt ermöglichen, zu jedem vorgegebenen Zeitpunkt mit großer Sicherheit und Zuverlässigkeit die Eindringtiefe genau zu bestimmen.
Diese Aufgabe wird bei einer Zahnkanal-Räumnadel mit einem sich auf einem Teil seiner Länge verjüngenden und in einer Spitze auslaufenden Schaft sowie mit
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mindestens zwei einander (diametral) gegenüberliegend angeordneten, durchgehenden, schraubenförmigen Auskehlungen im sich verjüngenden bzw. konischen schaftteil, welche zwei (diametral) gegenüberliegende, wendelförmig verlaufende Schneidkanten festlegen, erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Schneidkanten im wesentlichen von der Spitze hinweg gerichtet sind und daß
jede Auskehlung unmittelbar neben der betreffenden Schneid kante zur Bildung einer positiven Schneidbrustwinkel-Hohlkehle hinterschnitten ist.
Nachstehend sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen, in denen gleiche Teile jeweils mit denselben Bezugsziffern bezeichnet sind, näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine Seitenansicht einer Zahnkanal-Räumnadel mit Merkmalen nach der Erfindung,
Figur 2 einen in vergrößertem Maßstab gehaltenen Schnitt längs der Linie 2-2 in Fig. 1 ,
Figur 3 einen in vergrößertem Maßstab gehaltenen Schnitt längs der Linie 3-3 in Fig. 1 ,
Figur 4 einen Längsschnitt durch die Zahnkanal-Räumnadel· gemäß Fig. 1 und
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Figur 5 eine in stark vergrößertem Maßstab gehaltene Ansicht eines Teils der Räumnadel gemäß Fig. 1.
Die in den Figuren 1 bis 5 dargestellte, allgemein mit 10 bezeichnete Zahnkanal-Räumnadel weist einen Schaft 12 auf, der sich zumindest über einen Teil seiner Länge 15 verjüngt und der in einer Spitze 14 ausläuft. Der oberhalb des sich verjüngenden bzw. konischen Abschnitts befindliche Teil des Räumnadelschafts ist im wesentlichen zylindrisch. Im konischen Teil 15 des Schafts 12 sind mindestens zwei durchgehende, schraubenförmige oder wendeiförmige Auskehlungen 16 und 18 ausgebildet, die zwei wendelförmig verlaufende Schneidkanten 20 und 22 festlegen.
Gemäß der Fig. 1 bis 3 geht die zweite Auskehlung 18 der beidenAuskehlungen 16 und 18 von einem in Fig. 1 bei 19 angedeuteten Bereich aus, der um 180 um den Umfang des Schafts 12 gegenüber dem in Fig. 1 mit 17 bezeichneten Ausgangspunkt der ersten Auskehlung 16 versetzt ist. Jede dieser Auskehlungen 16 und 18 verläuft kontinuierlich bzw. durchgehend schraubenförmig oder wendelförmig vom jeweiligen Ausgangspunkt 17 bzw.
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19 zur Spitze 14 des konischen Teils 15 des Schafts 12.
Der in Fig. 1 mit A bezeichneten Steigungswinkel von erster und zweiter Auskehlung 16 bzw. 18 verkleinert sich gleichmäßig und fortlaufend über die Auskehlungsbzw. Hohlkehlenlänge 15 des Schafts 12 vom betreffenden Ausgangspunkt 17 bzw. 19 zur Spitze 14 bis Schaft 12. In der Praxis hat es sich als bevorzugt erwiesen, wenn sich der Steigungswinkel von etwa 60 - 5°
am oberen Ende der Auskehlungslänge des konischen Schafts 12 in der Nähe der Ausgangspunkte 17 und 19 der Auskehlungen 16 bzw. 18 gleichmäßig auf einen Steigungswinkel von etwa 25° - 5° in der Nähe der Spitze 14 des konischen Schafts 12 verringert.
Wie am besten aus Fig. 1 hervorgeht, ist die mit B bezeichnete Steigungslänge bzw. -höhe der ersten Auskehlung 16 genau so groß wie bei der zweiten Auskehlung 18. Die Steigungslänge B jeder Auskehlung 16 und 18 bleibt außerdem über die gesamte Auskehlungslänge 15 des Schafts 12 hinweg konstant.
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Gemäß den Fig. 1 bis 5 bilden die beiden durchgehenden, wendeiförmigen Auskehlungen 16 und 18 jeweils eine scharfe, durchgehende, wendelförmig verlaufende Schneidkante 20 bzw. 22. Diese Schneidkanten 20 und weisen im wesentlichen aufwärts beziehungsweise von der Spitze 14 des Schafts 12 hinweg.
Bei der dargestellten Ausführungsform sind die Auskehlungen 16 und 18 ebenso wie die Schneidkanten 20 und 22, rechtsgängig ausgelegt. Erfindungsgemäß ist es jedoch auch möglich, die Auskehlungen 16 und 18 linksgängig auszulegen, so daß die Schneidkanten 20 und bei Linksdrehung wirksam sind.
Bei der dargestellten Ausführungsform sind außerdem die beiden Auskehlungen 16 und 18 hinterschnitten. Die erste Auskehlung 16 ist dabei in einem allgemein mit 24 bezeichneten Bereich unmittelbar im Anschluß an dieSchneidkante 20 hinterschnitten, so daß sie eine auch als positive Schneidbrust-Hohlkehle bezeichnete Form besitzt. Die zweite Auskehlung 18 ist auf ähnliche Weise in dem allgemein mit 26 bezeichneten Bereich unmittelbar im Anschluß an die zweite Schneidkante 22 uiter Bildung einer positiven Schneidbrustwinkel-Hohlkehle hinterschnitten.
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Wie am besten aus den Fig. 1 und 5 hervorgeht, besitzen die beidenAuskehlungen 16 und 18 jeweils über die gesamte Auskehlungslänge 15 des konischen Schafts 12 hinweg eine konstante Tiefe.
Gemäß den Fig. 2 und 3 legen die beiden Auskehlungen 16 und 18 zwischen sich einen Stegbereich 28 fest, der einen kontinuierlichen bzw. gleichbleibenden radialenSteg-abstand 30 A von der ersten Schneidkante 20 bzw. einen ebensolchen radialen Stegabstand 30 B von der zweiten Schneidkante 22 besitzt.
Wie am besten aus den Figuren 1 und 5 bzw. 4 hervorgeht, ist die Wandfläche 32 des durch die erste Auskehlung 16 gebildeten Stegs 28 von der ersten schneidkante 28 hinweg im wesentlichen einwärts zum Schaft 12 in Richtung auf seine Spitze 14 geneigt. Dies bedeutet, daß die Wandfläche 32 unmittelbar von der Schneidkante 20 hinweg geneigt ist. Auf ähnliche Weise ist die Wandfläche 34 bis durch die zweite Auskehlung 18 gebildeten Stegs 28 von der zweiten Schneidkante 22 hinweg im wesentlichen einwärts zum Schaft 12 in Richtung auf seine Spitze 14 geneigt. Die Wandfläche 34 verläuft somit ebenfalls mit einer Neigung oder Schräg-
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stellung unmittelbar von der Schneidkante 22 hinweg.
Die erste Schneidkante 20 ist zwischen dem hxnterschnittenen Bereich 24 und der schrägen Wandfläche 34 des Stegs 28 festgelegt und besitzt daher die Form einer sehr scharfen Schneidkante mit nur minimaler oder praktisch gar keiner Feldfläche, um die Außenumfangsflache der ersten Schneidkante 20 herum. Die zweite Schneidkante 22 ist auf ähnliche Weise zwischen dem hxnterschnittenen Bereich 26 und der schräggestellten Wandfläche 34 des Stegs 28 festgelegt, sodaß sie eine sehr scharfe Schneidkante mit nur minimaler oder praktisch gar keiner Feldfläche, um den Außenumfang der zweiten Schneidkante 22 herum bildet.
Gemäß Fig. 1 weist die Zahnkanal-Räumnadel 10 zumindest in einem Abschnitt des nicht ausgekehlten Teils des Schafts 12 in vorbestimmten Abständen von der Spitze Markierungen auf. Bei der dargestellten Ausführungsform bestehen diese Markierungen aus mehreren umlaufenden Nuten 36, 38, 40,42, 44, die längs der Längsachse des Schafts 12 auf Abstände verteilt sind. Mittels dieser umlaufenden Nuten kann der Zahnarzt mit einem Blick die Eindringtiefe der Räumnadel 10 in den Zahn bestimmen. In der Praxis hat es sich herausgestellt,
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daß der Abstand zwischen einigen dieser umlaufenden Nuten vorzugsweise vom Abstand zwischen anderen benachbarten Nuten verschieden sein sollte. Wenn beispielsweise 6 derartige umlaufende Nuten im Schaft 12 ausgebildet sind, ist die erste Nut 36 in einem Abstand von z.B. 18 mm von der Spitze 14 des Schafts angeordnet. Die nächste Nut 38 befindet sich in diesem Fall beispielsweise in einem Abstand von 1 mm von der ersten Nut 36, während die dritte umlaufende Nut 40 beispielsweise einen Abstand von 2 mm von der zweiten Nut 36 besitzt, die vierte umlaufende Nut 42 in einem Abstand von z.B. 2 mm von der dritten Nut 40 angeordnet ist, der Abstand der 5. umlaufenden Nut 44 z.B. einen Milimeter von der 4. Nut 42 beträgt und die 6. umlaufende Nut 46 beispielsweise 1 mm von der 5. Nut 44 entfernt ist. Aufgrund dieser ungleichmäßigen Abstandsverteilung kann der Zahnarzt mit einem Blick feststellen, wie weit die Zahnkanal-Räumnadel 10 in den Zahn eingedrungen ist, in dem er einfach die Abstandsfolge der Nuten beachtet, ohne daß er dabei die einzelnen (verdeckten) Nuten zu zählen braucht.
Gemäß Fig. T ist der von der Spitze 14 abgewandte zylindrische Teil des Schafts 12 der Räumnadel 10 mit
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zwei Schlitzen 23 versehen. Die Räumnadel kann somit beispielsweise in einer motorisch getriebenen zahnärztlichen Bohrvorrichtung verwendet werden. Wahlweise kann auch das zylindrische Ende des Schafts 12 ein Griffstück 21 aufgesetzt werden, so daß die Zahnkanal-Räumnadel von Hand benutzt werden kann.
Die schrägen bzw. geneigten Stegwandflächen 32 und der beiden Auskehlungen 16 bzw. 18 bilden im Zusammenwirken mit deren hinterschnittenen Bereichen 24 bzw. 26 sehr scharfe Schneidkanten 20 bzw. 22 zum Einschneiden in das Gewebe in einem Zahnwurzelkanal. Dieses Merkmal in Verbindung mit dem Merkmal, daß höchstens eine minimale und vorzugsweise praktisch gar keine außenseitige Umfangs-Feldflache an den Schneidkanten 20 und 22 vorhanden ist, die eine Reibungsfläche mit der Wand des Wurzelkanals bildenkönnte, gewährleistet, das auf die Räumnadel 10 ein im Vergleich zu den bisherigen Konstruktionen kleineres Drehmoment ausgeübt werden kann, um sie für den Schneid- bzw. Ausräumvorgang um die Längsachse in Drehung zu versetzen; infolge dessen ist der Schaft 12 der Räumnadel 10 einer geringeren Torsionsbelastung unterworfen und daher weniger anfällig für Torsionsbruch.
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Durch das Vorhandensein einer nur minimalen aussenseitigen ümfangs-Feldflache an den beiden Schneidkanten 20 und 22 wird auch deren Schneidleistung verbessert, weil die Schneidkanten infolge dessen ungehindert in das im Wurzelkanal befindliche Gewebe eindringen können. Eine mehr als nur minimale ümfangsfeidfläche an den Schneidkanten 20 und 22 würde zu einer größeren Reibungskraft oder -wirkung führen,die ein Einschneiden der Schneidkanten in das Gewebe verhindern würde. Außerdem könnte durch eine Umfangsfeldfläche im Bereich der Schneidkanten das Gewebe von den Schneidkanten hinweg und außer Berührung mit diesen verdrängt werden. Bei der dargestellten Äusführungsform ist daher vorzugsweise keine außenseitige Umfangs-feidfläche bzw. kein Umfangs-Flansch vorhanden.
Die hinterschnittenen Bereiche 24 und 26 begünstigen auch eine gleichmäßige bzw. "saubere" Spanbildung des Gewebes beim Ausräumen desselben aus dem Wurzelkanal und dieses Merkmal trägt ebenfalls zur Herabsetzung des für das Ausräumen des Gewebes aus dem Wurzelkanal erforderlichen Drehmoments bei.
Durch die fortlaufende Verkleinerung des Schnecken-
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bzw. Steigunswinkels der beiden Auskehlungen 16 und 18 wird die Tendenz der bisherigen Räumnadeln dieser Art, nach Art einer selbstschneidenden Schraube zu wirken, weitgehend ausgeschaltet, so daß der Zahnarzt eine bessere Kontrolle über die Eindringtiefe der Räumnadel während des Ausräumvorganges erhält.
Die hinterschnittenen Bereiche 24 und 26 der beiden Auskehlungen 16 bzw. 18 verleihen der Räumnadel darüber hinaus eine bessere Leistung bezüglich der kontinuierlichen Herausförderung des ausgeräumten Gewebes aus dem Zahnwurzelkanal im Verlaufe des Ausräumvorganges und beim Herausziehen der Räumnadel aus dem Zahnwurzelkanal.
Die als umlaufende Nut 36 die 44 dargestellten Markierungen am zylindrischen Teil des Schafts 12 bilden ortsfeste Mittel, mit deren Hilfe der Zahnarzt mit einem Blick jederzeit die Eindringtiefe der Räumnadel sicher bestimmen kann.
Eine beispielsweise aus rostfreiem Stahl der Sorte hergestellte Zahnkanal-Räumnadel 10 besitzt die bevorzugte Festigkeit und Biegsamkeit.
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In spezieller Ausführungsform kann die Zahnkanal-Räumnadel 10 beispielsweise eine Auskehlungslänge 15 von etwa 16 mm, von der Spitze 14 aus gemessen, besitzen. Der Schaft 12 besitzt dabei an einer etwa 1 mm von der Spitze 14 entfernten Stelle einen Durchmesser von etwa 0,1 mm und in einem Abstand von etwa 14 mm von der Spitze 14 einen Durchmesser von etwa 0,38 mm. Im Falle einer Zahnkanal-Räumnadel 10 mit größeren Abmessungen kann die Auskehlungslänge 15 von der Spitze 14 aus etwa 16 mm betragen, wobei der Schaftdurchmessert einer etwa 1 mm von der Spitze 1 entfernten Stelle ungefähr 0,55 mm und in einem Abstand von etwa 14 mm von der Spitze ungefähr 0,83 mm betragen kann. In einem weiteren Ausführungsbeispiel der Zahnkanal-Räumnadel 10 beträgt die Auskehlungslänge 15 von der Spitze 14 aus etwa 16 mm, wobei der Schaftdurchmesser in einem Abstand von etwa 1 mm von der Spitze ungefähr 1,4 mm und an einer etwa 14 mm von der Spitze 14 entfernten Stelle ungefähr 1,68 mm beträgt.
Obgleich vorstehend nur einige derzeit bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt und beschrieben sind, sind dem Fachmann selbstverständlich verschiedene Änderungen und Abwandlungen möglich, ohne
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daß vom Rahmen der Erfindung abgewichen wird.
In Zusammenfassung wird mit der Erfindung somit eine Zahnkanal-Räumnadel zur Entfernung beziehungsweise Ausräumung von beschädigtem Nervengewebe sowie abgestorbenem oder verletztem Zellenmaterial aus dem Wurzelkanal eines Zahnes geschaffen, wobei die Räumnadel einen sich verjüngenden bzw. konischen Schaft aufweist, der in zumindestens einem Teil seiner Länge mindestens zwei einander (diametral) gegenüberliegende, kontinuierlich wendelförmig verlaufende Auskehlungen aufweist, die zwei einander gegenüberliegend angeordnete, kontinuierlich wendelförmig verlaufende, nach oben weisende Schneidkanten festlegen.
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Claims (13)

  1. Pate ntansprüche :
    Zahnkanal-Räumnadel mit einem sich auf einem Teil seiner Länge (15) verjüngenden und in einer Spitze (14) auslaufenden Schaft (12) sowie mit mindestens zwei einander (diametral) gegenüberliegend angeordneten, durchgehenden, schraubenförmigen Auskehlungen (16 und 18) im sich verjüngenden bzw. konischen Schaftteil (15), welche zwei (diametral) gegenüberliegende, wendelförmig verlaufende Schneidkanten (20 und 22) festlegen, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkanten (20, 22) im wesentlichen von der Spitze (14) hinweg gerichtet sind und daß jede Auskehlung (16, 18) unmittelbar neben der betreffenden Schneidkante (20, 22) zur Bildung einer positiven Schneidbrustwinkel-Hohlkehle hinterschnitten (bei 24, 26) ist.
  2. 2. Räumnadel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Schnecken- bzw. Steigungswinkel (A) jeder Auskehlung (16, 18) in Konvergenzrichtung des sich verjüngenden Teils (15) des Schafts (12) fortlaufend verkleinert.
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  3. 3. Räumnadel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Schnecken- bzw. Steigungswinkel (A) jeder Auskehlung (16, 18) über der/sich verjüngenden bzw. konischen Auskehlungsteil (15) des Schafts (12) hinweg gleichmäßig verkleinert.
  4. 4. Räumnadel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Schnecken- bzw. Steigungswinkel (A) jeder Auskehlung (16, 18) über den konischen Auskehlungsteil (15) des Schafts (12) hinweg
    kontinuierlich verkleinert.
  5. 5. Räumnadel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schnecken- bzw. Steigungswinkel (A) jeder Auskehlung (16, 18) im oberen Bereich der konischen Auskehlungslänge (15) des Schafts (12) etwa 60 beträgt und sich gleichmäßig auf etwa
    25° in der Nähe der Spitze (14) des Schafts (12) verringert.
  6. 6. Räumnadel nach Anspruch 1, dadurch o^cennzeichnet, daß die Steigungslänge (B) jeder wendeiförmigen Auskehlung (16, 18) über den konischen Auskehlungsteil (15) des Schafts(12) hinweg konstant ist.
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  7. 7. Räumnadel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Auskehlung (16, 18) über den konischen Auskehlungsteil (15) des Schafts (12) hinweg eine konstante bzw. gleichbleibende Tiefe besitzt.
  8. 8. Räumnadel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen den mindestens zwei Auskehlungen (16, 18) gebildete Steg (28) einen im wesentlichen kontinuierlichen radialen Stegabstand (30 A bzw. 30 B), von erster bzw. zweiter Schneidkante (20 bzw. 22) besitzt.
  9. 9. Räumnadel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandflächen (32, 34) des zwischen den mindestens zwei Auskehlungen(16, 18) festgelegten Stegs (28) jeweils von erster bzw. zweiter Schneidkante (20 bzw. 22) hinweg geneigt sind, derart, daß die Feldfläche an den Schneidkanten (20, 22) weitgehend verkleinert ist.
  10. 10. Räumnadel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandflächen (32, 34) des zwischen den mindestens zwei Auskehlungen (16, 18) festgelegten Stegs (28) unmittelbar von den beiden Schneidkanten (20 bzw. 22) hinweggeneigt sind, so daß an den
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    Schneidkanten (20, 22) praktisch keine außenseitige Umfangs-FeIdflache vorhanden ist.
  11. 11. Räumnadel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in mindestens einem Teil des auskehlungsfreien Abschnitts des Schafts (T2) in einem vorbestimmten Abstand von seiner Spitze (14) Markierungen (36, 38, 40, 42, 44, 46) zur Bestimmung der Eindringtiefe des Schafts (12) vorgesehen sind.
  12. 12. Räumnadel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungen inform einer Anzahl von umlaufenden Nuten (36 bis 46) vorgesehen sind, die im Schaft (12) in gegenseitigen Abständen ausgebildet sind.
  13. 13. Räumnadel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die gegenseitigen Abstände zwischen bestimmten benachbarten Nuten (36 bis 46) von den Abständen zwischen anderen benachbarten Nuten (36 bis 46) verschieden sind.
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DE19803036521 1979-10-01 1980-09-27 Zahnkanal-raeumnadel Withdrawn DE3036521A1 (de)

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