DE3048499A1 - Einrichtung zur umsetzung von sonnenenergie in waerme - Google Patents

Einrichtung zur umsetzung von sonnenenergie in waerme

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DE3048499A1 DE19803048499 DE3048499A DE3048499A1 DE 3048499 A1 DE3048499 A1 DE 3048499A1 DE 19803048499 DE19803048499 DE 19803048499 DE 3048499 A DE3048499 A DE 3048499A DE 3048499 A1 DE3048499 A1 DE 3048499A1
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Description

ZIMMERMANN PATENTANWÄLTE
Dipl.-ing. H. Leinweber (1930-re) Dipl.-Ing. Heinz Zimmermann Dipl.-Ing. A. Gf. v. Wengersky
Roeental 7 · D-SOOO München 2
2. Aufgang (Kustermann-Passage) Telefon (089) 2603989 Telex 528191 lepatd
Telegr.-Adr. Leinpat München
den 22. Dezember 1980
Unser Zeichen
zsd
Kirchmayer, Hermann, Ing.(grad.), 8121 Antdorf
Einrichtung zur Umsetzung von Sonnenenergie in
Wärme
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur Umsetzung von Sonnenenergie in Wärme, mit einem Sonnenkollektor aus einer Mehrzahl von an der Außenseite eines Gebäudes o. dgl. festlegbaren, miteinander kuppelbaren, an ein Wärmeträgerfluidnetz anschließbaren Kollektorelementen, die jeweils einen Wärmeträgerfluid-Kanal mit einer transparenten Abdeckung sowie zwei einen etwa rechten Winkel miteinander einschließende,geneigte Flächen umfasst, welche mit der Basis einen spitzen Winkel einschliessen.
Bei einer für die Festlegung an vertikalen Bauwerksflächen bestimmten Einrichtung dieser Art (DE-OS 27 11 442) sind die einzelnen Kollektorelemente im Bereich ihrer Basis als Wärmeabsorber mit einem durch eine durchgehende Kammer gebildeten, in montiertem Zustand horizontal verlaufenden
Kanal ausgestaltet, dessen eines Ende die Zuleitung und dessen anderes Ende die Ableitung des Wärmeträgerfluids bildet. Die jeweils breitere Abdeckungsfläche der Kollektorelemente schließt mit der Horizontalen einen Winkel von etwa 70° ein. Die Sonneneinstrahlung fällt deshalb bereits auf die Abdeckungsfläche, ganz besonders jedoch auf den Wärmeabsorber unter einem von einem rechten Winkel mehr oder weniger stark abweichenden Winkel auf, so daß die Absorberfläche nicht optimal genutzt wird. Ein universeller Einsatz des Kollektorelementes, beispielsweise auf einer horizontalen Dachfläche ist wegen der dann noch ungünstigeren Sonneneinstrahlungsverhältnisse nicht vorgesehen.
Bei einer weiterhin bekannten Einrichtung (De-Gbm 78 29 911), bei der die beiden, einen Winkel von etwa 90° miteinander einschließenden Flächen des Sonnenkollektorelements mit der Basis einen Winkel von etwa 45° einschließen, ist jeweils die eine auf die Einfallsrichtung der Sonneneinstrahlung bei hochstehender Sonne ausgerichtete Fläche mit einem Wärmeabsorber ausgestattet. Beim im Jahresdurchschnitt tieferem Sonnenstand weicht die Ausrichtung vom Optimalwert ab. Mit diesem Nachteil wird die Möglichkeit erkauft, den gleichen Sonnenkollektor praktisch unverändert auch an vertikalen Gebäudewänden zur Energiegewinnung festzulegen. Auch hierbei ergeben sich nicht die günstigsten Einstrahlungsbedingungen.
Um eine universale Einsetzbarkeit des Sonnenkollektors zu ermöglichen und damit die Voraussetzung für eine besonders rationelle Fertigung zu schaffen, ist im Rahmen einer älteren Anmeldung (P 29 35 900.0-13) vorgeschlagen worden, den Sonnenkollektor so auszubilden, daß die eine der beiden Flächen mit der Basis einen steilen Winkel in der Größenordnung von ca. 60° und die andere einen flachen Winkel in der Größenordnung von ca. 30° einschließt und daß jeder der beiden geneigten Flächen ein eigener, die
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gleiche Neigung aufweisender Wärmeabsorber nebst Kanal zugeordnet ist, und daß die Kanäle der beiden Wärmeabsorber voneinander unabhängige, je nach dem örtlichen Kollektoreinsatz an das Wärmeträgerfluidnetz anschließbare Zu- und Ableitungen aufweisen. Aufgrund der vielseitigen Einsatzmöglichkeiten ist dieser Sonnenkollektor für die Massenproduktion besonders geeignet. Bei seinem Einsatz wird jedoch naturgemäß nur einer der beiden Wärmeträgerfluid-Kanäle zur Gänze der Sonneneinstrahlung ausgesetzt und für die Wärmegewinnung verwendet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Einrichtung der eingangs genannten Art so weiter auszugestalten, daß sie ohne großen Aufwand zur zusätzlichen Wärmegewinnung eingesetzt werden kann.
Die erfindungsgemäße Einrichtung, bei der diese Aufgabe gelöst ist, ist im wesentlichen gekennzeichnet durch die Kombination der folgenden Merkmale:
a) die eine der beiden Flächen der Kollektorelemente schließt mit der Basis einen steilen Winkel in der Größenordnung von ca. 60° und die andere einen flachen Winkel in der Größen-
ca.
Ordnung von/30° ein und
b) jeder der beiden geneigten Flächen ist ein eigener, in einer Ebene gleicher Neigung liegender Wärmeträgerfluid-Kanal zugeordnet, von denen der erste mit seiner geneigten Fläche der Sonne zugewandte Kanal bei Normalbetrieb mit einem Exergiespeicher verbunden ist und der zweite, quer zur Sonneneinstrahlung ausgerichtete Kanal über ein wärmeleitendes Medium mit der Umgebungsluft in Berührung steht und an einen Anergiespeicher für Wärmepumpenbetrieb angeschlossen ist.
Auf diese baulich sehr einfache Weise ist dafür gesorgt, daß die insbesondere bei stärkerer Luftbewegung vom Wind mitge-
führte Wärmeenergie an den Wärmeträgerfluid-Kanal abgegeben und somit gleichzeitig ausgenutzt wird. Wegen der naturgemäß erforderlichen Ausrichtung des ersten Wärmeträgerfluid-Kanals zur Sonnen- und Südseitehin, erstreckt sich der zweite Wärmeträgerfluid-Kanal in Ost-Westrichtung, d.h. in der in unseren Breiten häufigsten Windrichtung.
Zur besseren Ausnutzung der zur Verfügung stehenden
Fläche hat es sich als günstig erwiesen, wenn die Abdeckung des zweiten Wärmeträgerfluid-Kanals mit den Wärmeaustausch begünstigenden äußeren Rippen versehen ist.
Zweckmäßigerweise ist der Anergiespeicher mit dem Exergiespeicher über eine Wärmepumpe verbunden. Auf diese Weise kann
für die verschiedensten Bedürfnisse mit relativ geringem zusätzlichem Aufwand mehr Wärmeenergie aus dem Exergiespeicher entnommen werden.
Um sicherzustellen, daß dem Exergiespeicher nur Wärmeträgerfluid mit einer Temperatur zugeführt wird, die eine bestimmte
Mindesttemperatur nicht unterschreitet, hat es sich in weiterer Ausgestaltung als günstig herausgestellt, wenn dem Wärmeträgerfluid-Kanal ein Temperaturfühler zugeordnet ist und daß in die
vom Kanal zum Exergiespeicher führende Verbindungsleitung ein
Umsteuerventil eingeschaltet ist, mit dessen Hilfe die Verbindungsleitung bei Unterschreiten einer vorbestimmten Mindesttemperatur des Wärmeträgerfluids vom Exergiespeicher trennbar und an den Anergiespeicher anschließbar ist. Auf diese elegante
Weise wird die im ersten Wärmeträgerfluid-Kanal gewonnene, wenn auch geringere Wärmemenge dennoch ausgewertet; über die Wärmepumpe wird die Temperatur angehoben, und die Energie des Wärmeträgerfluids gelangt auf dem Umweg über den Anergiespeicher
schließlich ebenfalls zum Exergiespeicher.
In analoger Weise ist dem Wärmeträgerfluid-Kanal der der Sonne abgewandt ist, ein Temperaturfühler zugeordnet, mit dessen Hilfe bei Unterschreiten einer vorbestimmten Mindesttemperatur eine im Vorlauf der zweiten Verbindungsleitung liegende Pumpe abschaltbar ist. Dadurch ist wirksam vermieden, daß die Temperatur des Anergiespeichers unter einen wirtschaftlich sinnvollen Wert s inkt.
Als in funktioneller Hinsicht besonders sinnvoll hat es sich erwiesen, wenn die Kanalstränge der Wärmeträgerfluid-Kanäle jeweils miteinander durch den Zwischenraum zwischen den Kanalsträngen überbrückende, vorzugsweise metallische Verbindungen ausgefüllt sind. Dabei ist es baulich sehr günstig, wenn jeder Wärmeträgerfluid-Kanal durch Einprägen einer Nut in einen ersten Material-, vorzugsweise Blechstreifen gebildet ist, der mit einem zweiten, den ersten abdeckenden Blechstreifen verbunden ist.
Während eine Wärmeisolierung des ersten Wärmeträgerfluid-Kanals, der der Sonne zugewandt ist, nach außen hin von Vorteil ist, ist dies für den zweiten Wärmeträgerfluid-Kanal ungünstig. Zweckmäßigerweise ist deshalb, daß zwischen den Wärmeträgerfluid-Kanälen und der Abdeckung jeweils Kammern vorhanden sind und daß der zweite Wärmeträgerfluid-Kanal mit der Abdeckung über ein den Isoliereffekt der Luft in der Kammer ausschaltendes wärmeleitendes Medium verbunden ist. Dabei ist das die Kammer ausfüllende wärmeleitende Medium durch Metallwolle bzw. eine metallische Paste gebildet.
Eine vor allem in baulicher und fertigungstechnischer Beziehung sehr günstige Ausführung ist im wesentlichen gekennzeichnet durch eine derart versetzte Anordnung und Festlegung der Abdeckung mit den den Neigungen der aufeinanderfolgenden
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Wärmeträgerfluid-Kanäle angepassten Abdeckungsabschnitten relativ zu den Kanälen, daß jeweils die dem zweiten Wärmeträgerfluid-Kanal zugeordneten Abdeckungsabschnitte mit dem Kanal praktisch in Berührung stehen, wogegen die dem ersten Wärmeträgerfluid-Kanal zugeordneten, im Abstand von diesen verlaufenden Abdeckungsabschnitte eine wärmeisolierende Kammer begrenzen.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung und der Zeichnung, auf die bezüglich der Offenbarung aller nicht im Text beschriebenen Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wird. Es zeigen:
Fig. 1 eine Schnittansicht eines Kollektorelements der Einrichtung,
Fig. 2 eine schematische Draufsicht zur Veranschaulichung des Verlaufes der verschiedenen Wärmeträgerfluid-Kanäle eines Kollektorelements,
Fig. 3 eine schematische Ansicht zur Veranschaulichung des Verlaufs und der gegenseitigen Zuordnung der Wärmeträgerfluid-Kanäle, und
Fig. 4 eine abgewandelte Ausführung des Kollektorelements nach Fig. 1.
Wie aus Fig. 1 der Zeichnung ersichtlich, besteht jedes Kollektorelement 1 aus einem korrosionsbeständigen Gehäuse 2, in dem auf einem hochwertigen Isolierkörper 3, vorzugsweise aus Polyurethan, in gegenseitigem Abstand gut wärmeleitende Blechstreifen 4 und 5 mit jeweils einem Kanal 6 bzw. 7 gelagert sind. Aufgrund der relativ hohen Stabilität des Isolierkörpers 3 kann auf das Gehäuse 2 auch verzichtet werden. Die Bleche 4 und 5 können beispielsweise aus Aluminium bestehen, um dessen gute Wärmeleitfähigkeit auszunutzen. Statt Aluminium könnte natürlich
auch anderes Metall oder auch Kunststoff mit geeigneten Eigenschaften Verwendung finden. Zweckmäßigerweise wird in mindestens einen der beiden Blechstreifen eine Nut eingeprägt, die nach dem Abdecken durch den anderen Blechstreifen den Kanal 6 bzw. 7 bildet. Ein entsprechend größerer Kanalquerschnitt wird erzielt, wenn auch der zweite Blechstreifen mit einer auf die Nut des ersten Streifens abgestimmten Lage versehen ist. Auf der Außenseite der Blechstreifen 4 und 5 mit den Kanälen 6 bzw. 7 ist eine transparente Abeckung 8 aus witterungsbeständigem Material, beispielsweise Acrylglas festgelegt. Aus Fig. 1 geht hervor, daß die Abdeckung 8 in einzelne, jeweils einen etwa rechten Winkel miteinander einschließende geneigte Flächen 8a, 8b aufgegliedert ist, von denen die eine Fläche 8a mit der durch den Boden des Gehäuses 2 gebildeten Basis einen steilen Winkel in der Größenordnung von 60° und die andere einen flachen Winkel in der Größenordnung von etwa 30° einschließt. In gleicher Weise sind die Bleche 4 und 5 unterhalb der Flächen 8a bzw. 8b der Abdeckung 8 in Bezug zur Basis geneigt. Die Kammern zwischen den Abdeckungsflächen und den Blechen sind durch Stege 9 voneinander getrennt, um eine Luftzirkulation zu den jeweils unbestrahlten, kälteren Kammern hin zu unterbinden.
In Fig. 1 ist eine Ausführungsform mit Unterteilung in zwei Paare von nebeneinander angeordneten Blechstreifen 4 und 5 mit Kanälen 6 bzw. 7 sowie den Abdeckungsflächen 8a und 8b veranschaulicht. Durch diese Unterteilung läßt sich die Höhe der Längskanten der Flächen 8a, 8b, d.h. deren Abstand von der Basis auch bei Wahl einer Kollektorelementbreite von ca. 1,50 m relativ klein halten. Eine weitere Verringerung der Höhe, die die Einsatzmöglichkeif derartiger Kollektorelemente in ästhetischer Hinsicht begünstigt, ergibt sich bei weiterer Unterteilung.
Aus Fig. 2 geht hervor, daß die Kanäle 7 der den steilen Flächen 8 zugeordneten schmaleren Blechstreifen 5 über eine am hinteren Ende des Kollektorelements 1 vorgesehene Verbindungsleitung 10 verbunden sind. In entsprechender Weise ist am vorderen Ende des Kollektorelements 1 eine Verbindungsleitung 11 vorgesehen, über die die Kanäle 6 der den flach geneigten Abdeckungsflächen 8b zugeordneten Blechstreifen 4 in Verbindung stehen. Die Kanäle 6 der Blechstreifen 4 weisen Zu- und Ableitungen 12 auf, die Kanäle 7 der Blechstreifen 5 entsprechende Zu- und Ableitungen 13. über die Zu- und Ableitungen 12 bzw. 13 lassen sich die nebeneinander liegenden Kollektorelemente 1 miteinander kuppeln. Die Zu- und Ableitungen können statt seitlich auch abweichend von der Anordnung gemäß Fig. 2 bzw. zusätzlich zu dieser stirnseitig der Kollektorelemente 1 münden, um letztere in Reihe liegend miteinander zu verbinden.
Die beschriebenen Kollektorelemente 1 lassen sich entweder auf einer horizontalen Fläche, beispielsweise einem Flachdach, oder an einer vertikalen Wand auf nicht näher veranschaulichte Weise festlegen. Bei Anordnung an einer vertikalen Wand wird die flachere Fläche 8b und damit der Blechstreifen 4 zur Sonne hin ausgerichtet. Bei horizontaler Anordnung ist dagegen die steilere Fläche 8a und damit der schmalere Blechstreifen 5 nach Süden zur Sonne hin gewandt; in diesem Fall werden nur die Kanäle 7 an das zu einem Exergiespeicher führende Wärmeträgerfluidnetz angeschlossen. Nur sie dienen dann jeweils als eigentliche Sonnenkollektoren. Die auf der Schattenseite befindlichen und somit kälteren Blechstreifen 4 mit den Kanälen 6 sind in diesem Fall auf nachstehend erläuterte Weise an einen gesonderten Wärmeträgerfluidkreislauf angeschlossen. Um eine gute Wärmeleitfähigkeit zur Außenseite zu schaffen, sind die zugeordneten Kammern mit Metallwolle, Metallpaste oder einem anderen gut wärmeleitenden Medium 14 gefüllt.Handelt es sich um Kollektorelemente 1 zur Montage an in einem Berech von etwa 30° geneigten Flächen, beispielsweise Süddächern, dann bedarf es der Montage der Kollektorelemente 1 in um 180° verschwenkter Lage. In diesem Fall sind ihre breiteren
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Blechstreifen 4 mit den Kanälen 6 optimalen Einstrahlungsbedingungen ausgesetzt, und die Kammern oberhalb der Blechstreifen mit den Kanälen 7 müssen mit dem gut wärmeleitenden Medium : gefüllt sein. Dies gilt auch bei Anordnung dieser Kollektorelemente an einer vertikalen Wand.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich, ist der erste Wärmeträgerfluid-Kanal 7, der bei horizontaler Anordnung gemäß dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 mit seiner steileren Fläche der Sonne zugewandt ist, über eine Verbindungsleitung 15 mit einem Exergiespeicher 16 verbunden. Der zweite, quer zur Sonneneinstrahlung ausgerichtete Wärmeträgerfluid-Kanal 6, der gemäß Fig. 2über das wärmeleitende Medium 14 mit der ümgebungsluft in Berührung steht, ist über eine Verbindungsleitung 17 an einen Anergiespeicher 18 angeschlossen. Dieser Anergiespeicher 18 ist mit dem Exergiespeicher 16 über eine Wärmepumpe 19 verbunden. Die Verbindungsleitungen 15 und 17 enthalten im jeweiligen Vorlaufstrang eine Pumpe 20 bzw. 21. Jedem Wärmeträgerfluid-Kanal 6 bzw. 7 ist ein Temperaturfühler 22 bzw. zugeordnet. Der Temperaturfühler 23 steht über nicht näher veranschaulichte Steuerelemente mit einem Umsteuerventil 24 in der Verbindungsleitung 15 und der Pumpe 20 im Vorlaufstrang der Verbindungsleitung 15 in Verbindung. Der dem Wärmeträgerfluid-Kanal 6 zugeordnete Temperaturfühler 22 ist über ebenfalls nicht veranschaulichte Steuerelemente mit der Pumpe 21 im Vorlauf der Verbindungsleitung 17 verbunden. Dem Umsteuerventil 24 ist eine Querleitung 25 zugeordnet, über die das Wärmeträgerfluid aus dem Kanal 7 statt zum Exergiespeicher zum Anergiespeicher 18 führbar ist.
Mit Hilfe der in Fig. 3 veranschaulichten Einrichtung sind folgende Betriebsweisen möglich. Bei Normalbetrieb, d.h. bei Sonneneinstrahlung und relativ warmer Witterung ist der Kanal 7 bei horizontaler Anordnung über die Verbindungsleitung 15 und das Umsteuerventil 24 mit dem Exergiespeicher verbunden, dem die Pumpe 20 das Wärmeträgerfluid zuführt; der Kanal 6 steht dann über die Verbindungsleitung mit dem Anergiespeicher 18 in Verbindung, dem die Pumpe 21 das Wärmeträgerfluid zuleitet. - 10 -
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Ändern sich die Witterungsbedingungen, und die Temperatur im Bereich des Wärmeträgerfluid-Kanals 7 fällt unter einen vorbestimmten Grenzwert beispielsweise von 450C, dann sorgen die dem Temperaturfühler 23 zugeordneten Steuerelemente dafür, daß das Umsteuerventil 24 die Verbindungsleitung zum Exergiespeicher trennt und stattdessen die Querleitung 25 zum Anergiespeicher 18 öffnet. Es kann auch der Fall eintreten, daß bei relativ kühler Witterung, jedoch starker Sonneneinstrahlung der Wärmeträgerfluid-Kanal 7 mit dem Exergiespeicher 16 in Verbindung bleibt, da die Temperatur von 450C nicht unterschritten wird, gleichzeitig jedoch die Temperatur im Wärmeträgerfluid-Kanal 6 auf einem Wert unter dem wirtschaftlich sinnvollen Grenzwert von beispielsweise 50C bleibt. In diesem Fall wird einfach die Pumpe stillgesetzt, damit dem Anergiespeicher 18 nicht Wärmeträgerfluid einer Temperatur zugeleitet wird, die unter der vorbestimmten Mindesttemperatur liegt.
Lediglich an extrem kalten Tagen ohne Sonneneinstrahlung wird der Fall eintreten, daß beide Temperaturfühler 22 und 23 für einen Stillstand beider Pumpen 20 und 21 sorgen, da im Wärmeträgerfluid-Kanal 7 nicht einmal die Mindesttemperatur von 50C erreicht wird, die eine Betätigung des Umsteuerventils 24 für den Anschluß des Anergiespeichers 18 über die Querleitung 25 sinnvoll erscheinen läßt.
Fig. 4 veranschaulicht eine besonders zweckmäßige weitere Ausgestaltung des Kollektorelements 1 nach Fig. 1. Bei dieser Ausführung ist die Abdeckung 8 mit den den Neigungen der aufeinanderfolgenden Wärmeträgerfluid-Kanälen angepassten Abdeckungsabschnitten derart relativ zu den Kanälen versetzt angeordnet und festgelegt, daß die dem zweiten Wärmeträgerfluid-Kanal 6
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zugeordneten Abdeckungsabschnitte 8b mit dem Kanal praktisch in Berührung stehen. Demgegenüber begrenzen die dem ersten Wärmeträgerfluid-Kanal 7 zugeordneten Abdeckungsabschnitte 8a, die im Abstand von diesen verlaufen, eine wärmeisolierende Kammer. Diese Ausführung ist für einen Einsatz der Kollektorelemente gedacht, bei dem die Kanäle 7 der Sonne zugewandt sind, um bei Normalbetrieb an den Energiespeicher 16 angeschlossen zu sein, während die Kanäle 6 mit dem Anergiespeicher 18 in Verbindung stehen. Stattdessen ist auf ähnlicheinfache Weise eine Ausführung eines Kollektorelementes mit gleicher Abdeckung herstellbar, das mit seinen Kanälen 6 der Sonne zugewandt sein soll, um als Sonnenkollektor zu dienen. In diesem Fall bedarf es lediglich einer seitlich versetzten Anordnung und Festlegung der Abdeckung auf eine solche Weise, daß die Abdeckungsabschnitte 8a an den Kanälen 7 in Berührung gelangen, wogegen die Kanäle 6 mit den Abdeckungsabschnitten 8b jeweils wärmeisolierende Kammern begrenzen.
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Claims (11)

  1. Patentansprüche :
    1 J Einrichtung zur Umsetzung von Sonnenenergie in Wärme, mit einem Sonnenkollektor aus einer Mehrzahl von an der Außenseite eines Gebäudes o. dgl. festlegbaren, miteinander kuppelbaren, an ein Warmeträgerfluidnetz anschließbaren Kollektorelementen (1), diejeweils einen Wärmeträgerfluid-Kanal (7) mit einer transparenten Abdeckung (8) sowie zwei einen etwa rechten Winkel miteinander einschließende geneigte Flächen (8a, 8b) umfasst, welche mit der Basis einen spitzen Winkel elnschliessen, gekennzeich-net durch Kombination folgender Merkmale:
    a) die eine der beiden Flächen (8a) der Kollektorelemente (1) schließt mit der Basis einen steilen Winkel in der Größenordnung von ca. 60° und die andere (8b) einen flachen Winkel
    ca.
    in der Größenordnung von/30 ein und
    b) jeder der beiden geneigten Flächen (8a, 8b) ist ein eigener, in einer Ebene gleicher Neigung liegender Wärmeträgerfluid-Kanal (7, 6) zugeordnet, von denen der erste mit seiner geneigten Fläche der Sonne zugewandte Kanal (7) bei Normalbetrieb mit einem Exergiespeicher (16) verbunden ist und der zweite, quer zur Sonneneinstrahlung ausgerichtete Kanal (6) über ein wärmeleitendes Medium (14) mit der Umgebungsluft in Berührung steht und an einen Anergiespeicher (18) für Wärmepumpenbetrieb angeschlossen ist.
  2. 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung des zweiten Wärmeträgerfluid-Kanals mit den Wärmeaustausch begünstigenden äußeren Rippen versehen ist.
  3. 3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Anergiespeicher (18) mit dem Exergiespeicher (16) über eine Wärmepumpe (19) verbunden ist.
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  4. 4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß dem Wärmeträgerfluid-Kanal (7) ein Temperaturfühler (23) zugeordnet ist und daß in die vom Kanal zum Exergiespeicher (16) führende Verbindungsleitung (15) ein Umsteuerventil (24) eingeschaltet ist, mit dessen Hilfe die Verbindungsleitung (15) bei Unterschreiten einer vorbestimmten Mindesttemperatur des Wärmeträgerfluids vom Exergiespeicher (16) trennbar und an den Anergiespeicher (18) anschließbar ist.
  5. 5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß dem Wärmeträgerfluid-Kanal (6), der der Sonne abgewandt ist, ein Temperaturfühler (22) zugeordnet ist, mit dessen Hilfe bei Unterschreiten einer vorbestimmten Mindesttemperatur eine im Vorlauf der zweiten Verbindungsleitung (17) liegende Pumpe (21) abschaltbar ist.
  6. 6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanalstränge der Wärmeträgerfluid-Kanäle (6 bzw. 7) jeweils miteinander durch den Zwischenraum zwischen den Kanalsträngen überbrückende, vorzugsweise metallische Verbindungen ausgefüllt sind.
  7. 7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Wärmeträgerfluid-Kanal (6 bis 7) durch Einprägen einer Nut in einen ersten Material-, vorzugsweise Blechstreifen gebildet ist, der mit einem zweiten, den ersten abdeckenden Blechstreifen verbunden ist.
  8. 8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Wärmeträgerfluid-Kanälen und der Abdeckung jeweils Kammern vorhanden sind und daß der zweite Wärmeträgerfluid-Kanal mit der Abdeckung über ein den Isoliereffekt der Luft in der Kammer ausschaltendes wärmeleitendes Medium (14) verbunden ist.
  9. 9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
    daß das die Kammer ausfüllende wärmeleitende Medium (1.4) durch Metallwolle bzw. eine metallische Paste gebildet ist.
  10. 10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch eine derart versetzte Anordnung und Festlegung der Abdeckung (8) mit den den Neigungen der aufeinanderfolgenden Wärmeträgerfluid-Kanäle (6 bzw.. 7) angepassten Abdeckungsabschnitten (8b bzw. 8a) relativ zu den Kanälen, daß jeweils die dem zweiten Wärmeträgerfluid-Kanal (6) zugeordneten Abdeckungsabschnitte (8b) mit dem Kanal praktisch in Berührung stehen, wogegen die dem ersten Wärmeträgerfluid-Kanal (7) zugeordneten, im Abstand von diesen verlaufenden Abdeckungsabschnitte (8a) eine wärmeisolierende Kammer begrenzen.
  11. 11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch ■;gekennzeich-net7 daß die Wärmeträgerfluid-Kanäle (6 bzw. 7) auf geneigten Außenflächenabschnitten einesIsolJefckörpers (3) aus hochwertigem Isoliermaterial, vorzugsweise Polyurethan angeordnet sind.
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