DE3049607A1 - "verfahren zur herstellung von ausweiskarten und vorrichtung zu dessen durchfuehrung" - Google Patents

"verfahren zur herstellung von ausweiskarten und vorrichtung zu dessen durchfuehrung"

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DE3049607A1
DE3049607A1 DE19803049607 DE3049607A DE3049607A1 DE 3049607 A1 DE3049607 A1 DE 3049607A1 DE 19803049607 DE19803049607 DE 19803049607 DE 3049607 A DE3049607 A DE 3049607A DE 3049607 A1 DE3049607 A1 DE 3049607A1
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Ausweiskarten, bei dem fertig kaschierte, benutzerneutrale und mit mindestens einem überschreibbaren Datenspeicher versehene Ausweiskarten mit je einem Datensatz beschriftet werden, der aus einem überschreibbaren und einem nicht überschreibbaren Teil besteht. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens .
Es ist aus der DE-OS 28 54 862 bereits ein Verfahren zum Herstellen von Identitätskarten, insbesondere Scheck-Karten bekannt, bei dem zur Personalisierung der Kartenrohlinge, die in Endlosbögen zusammengefaßten Nutzen in einem Schnelldrucker beschriftet werden. Diese Beschriftung erfolgt unter Verwendung eines Datensatzes, der sämtliche über den Benutzer erforderlichen Informationen enthält. Als nächster Herstellungsschritt wird der beschriftete Endlosbogen oder Leporello in Einzelbogen zerschnitten, zwischen zwei Klarsichtfolien einkaschiert und mit Magnetpisten versehen. Es erfolgt dann ein Ausstanzen der Einzelkarten und ein Einschreiben weiterer Daten des der Karte zugeordneten Datensatzes in die Magnetpiste.
Zwischen den einzelnen Verfahrensschritten ist eine ständige Überprüfung auf Ausschuß und gegebenenfalls einer
—. "7 —
. Nachproduktion der ausgesonderten Ausweiskarten notwendig, was eine Wiederholung aller vorangehenden Verfahrensschritte bedeutet. Dies erfordert einen hohen Zeitaufwand und eine hohe Ausschußrate, da im Falle eines Fehlers in einer der letzten Bearbeitungsstationen jedesmal alle vorangehenden Verfahrensschritte datensatzbezogen wiederholt werden müssen. Während der gesamten Bearbeitungszeit einer Karte muß der Datensatz zugriffsbereit gehalten werden, was einen entsprechend hohen Aufwand für einen Mehrfachzugriff zu den Daten aller Ausweiskarten erfordert.
Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, daß die einzelnen Bearbeitungsschritte in unterschiedlichen Funktionsbereichen, d.h. einerseits im Rechenzentrum einer Bank und andererseits beim Ausweiskarten-Hersteller erfolgen, wodurch ein aufwendiger Mehrfachtransport von Halbzeug notwendig wird.
Für den Fall, daß eine Karte in einem der Verfahrensschritte ausgesondert werden muß, entspricht die im ausgegebenen Kartenstapel erzeugte Reihenfolge der Ausweiskarten nicht mehr der Rei henfolge der Datensätze. Die nachgefertigte Karte findet sich an anderer Stelle wieder und muß von Hand an den entsprechenden Platz der Ausweiskarten-Serie eingeordnet werden. Diese Umsortierung ist sehr arbeitsin-
- 8 tensiv und entsprechend teuer.
Es ist außerdem bereits bekannt, Ausweiskarten dadurch zu personalisieren, daß ein Teil der Daten reliefartig in das Material der Ausweiskarte eingeprägt werden. Auch diese Karten sind mit einer Magnetpiste ausgerüstet, die anschließend an die irreversible Prägung der Karte beschriftet werden. Das bekannte Verfahren weist wiederum den Nachteil auf, daß bei einem Fehler beim Aufbringen der Magnetpistendaten die betreffende Karte ausgesondert werden muß, wodurch der Ausschuß erhöht und die Reihenfolge der erzeugten Karten durcheinander gebracht wird.
Es ist auch bereits aus der DE-PS 29 07 004 ein Personalisierungsverfahren für Ausweiskarten bekannt, bei dem ein Teil der Daten mittels eines Laserstrahlschreibers direkt auf bzw. in die fertig kaschierte, benutzerneutrale Karte eingeschrieben werden. Zusätzlich weisen die Karten eine Magnetpiste auf, in die ebenfalls bestimmte Daten eingeschrieben werden. Bei der Herstellung wird zunächst ein Teil der Daten mit dem Laserschreiber irreversibel in die Karte eingeschrieben und anschließend die Magnetpiste beschriftet. Trotz der, gegenüber den früheren Verfahren erheblich gesteigerten Bearbeitungsgeschwindigkeit, weist dieses Verfahren noch immer den Fehler auf, daß das
fehlerhafte Aufbringen der Daten auf die Magnetpiste eine völlig neue Herstellung der Ausweiskarte notwendig macht, was einerseits ebenfalls zu einer relativ hohen Ausschußrate und andererseits auch dazu führt, daß.die ursprüngliche Reihenfolge der fertigen Karten nicht eingehalten werden kann.
Zusammenfassend haben alle bekannten Verfahren gemeinsam, daß zunächst die irreversiblen und zum Schluß erst die reversiblen Daten auf die Ausweiskarte aufgebracht werden. Diese Reihenfolge ist historisch vermutlich dadurch bedingt, daß die Beschriftung der Kartenrohlinge früher vor der Kaschierung und die Aufbringung der Magnetpisten-Daten auf die Deckfolie erst nach der Kaschierung möglich war. Obwohl diese Reihenfolge bei neueren Verfahren wie der Aufbringung der Daten mittels eines Laserstrahlschreibers oder auch Prägung der Ausweiskarten nicht mehr notwendig ist, wurde der genannte Ablauf in allen diesen Fällen aber unverändert eingehalten. Besonders nachteilig erweist es sich dabei, daß wegen des Datenzugriffs jeweils nur eine Ausweiskarte bearbeitet werden kann, obwohl zwei voneinander völlig getrennte und unabhängige Bearbeitungsstationen zum Beschriften der Karten mit überschreibbaren Daten einerseits und mit nicht überschreibbaren Daten
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andererseits vorliegen. Für den Fall einer gleichzeitigen Bearbeitung der Karten in beiden Stationen muß ein ungerechtfertigt hoher Aufwand hinsichtlich der Speicherkapazität und der Datenorganisation getrieben werden. Eine serielle Erzeugung der Karten in beabsichtigter Reihenfolge ist jedoch auch mit beliebig hohem Aufwand nicht erreichbar. Die Ausschußrate ist bei der Herstellung sehr großer Stückzahlen, wie es bei derartigen Ausweiskarten der Fall ist, ebenfalls ein stark ins Gewicht fallender Nachteil.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, für die Personalisierung von Ausweiskarten mit irreversiblen, d.h. nicht überschreibbaren Daten und reversiblen, d.h. überschreibbaren Daten, ein Verfahren zu schaffen, das schneller als bekannte Verfahren arbeitet, das weniger Ausschuß liefert, das nur eine minimale Zugriffszeit zur Datenbank eines Zentralrechners erforderlich macht und daß die Ausweiskarte in lückenloser serieller Folge in einem Stapel bereitstellt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Reihenfolge der im Kennzeichen des Hauptanspruchs angegebenen Verfahrensschritte gelöst.
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Dabei wird von der Erkenntnis Gebrauch gemacht, daß die Abkehr von der bisherigen Praxis zunächst ein Beschriften der Ausweiskarte mit den reversiblen, d.h. überschreibbaren Daten des der Karte jeweils zugeordneten Datensatzes erfolgt. Erst wenn dieser Schritt erfolgreich abgeschlossen ist, gelangt die Karte zur nächsten Station und wird dort mit den nicht überschreibbaren, d.h. irreversiblen Daten beschriftet. Erfahrungsgemäß treten bei diesem zweiten Schritt kaum mehr Fehler auf, wogegen beim Beschriften von beispielsweise Magnetpisten die Fehlerquote relativ hoch ist. Die betreffenden Karten werden nach Überprüfung aus dem Verfahrenszug ausgeschieden und gegebenenfalls, d.h. falls der Fehler lediglich an einer Verschmutzung lag, nochmals neu eingegeben, was ohne Schwierigkeiten möglich ist, da sie benutzerneutral ausgebildet und bis dahin nur mit reversiblen, d.h. wieder löschbaren Daten beschriftet sind.
Es hat sich gezeigt, daß durch die erfindungsgemäße Verfahrensführung die Ausschußquote erheblich gesenkt werden konnte. Da bei dem erfindungsgemäßen Verfahren auch bei "Fehlspeicherungen" zu jedem Datensatz eine verwendbare Ausweiskarte erstellt wird, fallen die
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Ausweiskarten zwangsläufig in der gewünschten Reihenfolge an, was eine zeitaufwendige manuelle Nachsortierung überflüssig macht.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung wird der jeweils einer Karte zugeordnete komplette Datensatz in einem ersten Speicher, der von der Datenbank eines Zentralrechners unabhängig ist, zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreicher Beendigung des ersten Verfahrens-Schrittes, d.h. des Einschreibens der überschreibbaren Daten in beispielsweise die Magnetpiste einer Ausweiskarte, wird der Datensatz in einen zweiten Speicher "weitergeschoben", wobei derjenige Teil des Datensatzes mit den überschreibbaren Daten gelöscht und gleichzeitig der erste Speicher mit einem neuen Datensatz, welcher der nächst folgenden Karte zugeordnet ist, geladen wird. Damit wird die Zugriffszeit zur Datenbank eines Zentralrechners auf ein Minimum beschränkt, obwohl der Datensatz für die gesamte Dauer der jeweiligen Verfahrensschritte zur Verfügung steht. Die Bearbeitungsgeschwindigkeit kann durch diese Maßnahme entscheidend erhöht werden, da während der Beschriftung der Karte mit den nicht überschreibbaren Daten, beispielsweise mittels eines Laserstrahlschreibers bereits die Magnetpiste einer neuen Ausweiskarte beschrieben werden kann, wobei in jeder Phase
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der Zugriff zu den entsprechenden Daten gewährleistet ist. .
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens sind hauptsächlich darin zu sehen, daß fehlerhafte Ausweiskarten, beispielsweise solche, mit lediglich verschmutzter Magnetpiste, die nach entsprechender Reinigung im Prinzip wiederverwendbar sind, in das Verfahren wieder eingeschleust und mit anderen Daten überschrieben werden können, bevor sie mit nicht wieder auslöschbaren Daten beschriftet werden. Da die Mehrzahl der Magnetpisten-Beschriftungsfehler auf behebbare Mängel wie z.B. Schmutz zurückzuführen sind, kann die Ausschußrate dadurch auf ein Minimum gesenkt werden. Die Fehlerkontrolle in der ersten Beschriftungsphase mit maschinenlesbaren, unsichtbaren und wieder löschbaren Daten kann vollautomatisch durchgeführt werden, was zu einer lückenlosen, seriellen Ausgabe der Ausweiskarten aus der betreffenden Vorrichtung führt, ohne daß manuelle Eingriffe oder Nacharbeit erforderlich wären.
Anders als bei einigen der bekannten Verfahren, belasten Produktionsausschüsse beim erfindungsgemäßen Verfahren
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nicht auch die Stationen, in denen die Karten beschriftet werden. Auch läßt sich das erfindungsgemäße Verfahren räumlich lokalisiert an ein und derselben Stelle durchführen.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann bei allen Ausweiskarten angewandt werden, die einerseits einen Datenträger aufweisen, in den Daten überschreibbar, d.h. reversibel eingetragen werden können. Solche Datenträger sind beispielsweise Magnetpisten oder auch IC-Chips, d.h. integrierte Schaltkreise, die mit entsprechenden Informationen geladen werden können.
Die Art und Weise der Aufbringung der nicht überschreibbaren, d.h. irreversiblen Daten auf die Ausweiskarte ist ebenfalls beliebig, das Beschriften der Ausweiskarten mit einem Laserstrahlschreiber hat sich jedoch wegen der hohen Bearbeitungsgeschwindigkeit, der hohen Fälschungsund Verfälschungssicherheit sowie der hohen Flexibilität als besonders vorteilhaft erwiesen.
Für eine zusätzliche Sicherung der Ausweiskarten kann der Station zum Beschriften der Karten mit den überschreibbaren Daten eine Station vorgeschaltet werden,
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die ein bestimmtes kartenindividuelles Merkmal, also ein sogenanntes unique-Merkmal von der Karte abliest und es über einen Algorithmus mit dem der Karte zugeordneten Datensatz verwürfelt. Ein derartiges Merkmal kann beispielsweise durch in der Karte zufällig verteilte Magnetbereiche dargestellt werden.
Das Ergebnis der Verwürfelung kann als getrennte Schlüsselzahl zusätzlich zu den überschreibbaren Daten in die Ausweiskarte eingeschrieben werden. Möglich ist ebenfalls eine Ersetzung der überschreibbaren Daten durch das Ergebnis der Umrechnung dieser Daten mit dem kartenindividuellen Merkmal oder auch eine nur teilweise Wiedergabe des Rechenergebnisses zusatzlieh zu den überschreibbaren Daten. Bei einer späteren Benutzung der Karte wird das Rechenergebnis in einem Auswertgerät nochmals verifiziert und auf diese Weise die Echtheit der Magnetpiste bzw. die Zuordnung der Magnetpiste zu einer bestimmten Ausweiskarte geprüft.
Nachfolgend wird eine Ausführung?form der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung beispielsweise beschrieben.
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Darin zeigen:
Fig. 1 das schematische Blockschaltbild einer Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens und
5
Fig. 2 ein Funktionsschema der Vorrichtung
gemäß Fig. 1.
Gemäß Fig. 1 werden die fertig kaschierten, benutzerneutralen Ausweiskarten in einem Stapel 12 der Vor-10
richtung 10 zugeführt, die in Fig. 1 jedoch nur schematisch hinsichtlich ihrer Funktionseinheiten dargestellt ist. Dabei bedeutet Block 14 eine erste Station zum Lesen und Weiterverarbeiten eines kartenindividuellen
Merkmals, Block 16 bedeutet eine erste Schreib- und 15
Lesestation, im folgenden auch Prüfstation genannt, in welcher auf einen entsprechender Datenspeicher der Karten überschreibbare, d.h. reversible Daten eingeschrieben werden und eine Prüfung der eingeschriebenen
Daten stattfindet, Block 18 bedeutet eine zweite 20
Schreibstation, in der die Karten mit den nicht überschreibbaren, d.h. irreversiblen Daten beschriftet werden. Block 2 0 stellt einen ersten Speicher dar, der in seiner Kapazität so bemessen ist, daß er den kompletten, jeweils einer Karte zugeordneten Datensatz faßt und Block 22 zeigt einen zweiten Speicher, der
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kleiner sein kann als der Speicher 20 und der lediglich mit dem Teil des Datensatzes geladen wird, der den visuellen Teil der Daten betrifft, d.h. diejenigen Daten, die nicht übertragbar bzw. irreversibel auf die Ausweiskarte selbst aufgeschrieben werden. Die Verbindung mit der Datenbank des Zentralrechners erfolgt über den symbolisch dargestellten Magnetbandspeicher 24.
Bei mit Magnetpiste ausgebildeten Ausweiskarten sind in der Station 16 zwei bekannte Magnetköpfe 26,28 zum Einschreiben bzw. Lesen der magnetischen Information ausgebildet. Die Magnetköpfe sowie die zur Signalverarbeitung benötigte Schaltungselektronik sind von konventioneller Bauart und brauchen in diesem Zusammenhang nicht näher beschrieben zu werden.
Station 18 enthält einen bekannten Laserstrahlschreiber mit dem Informationen wie in der DE-PS 29 07 004 humanlesbar auf den Ausweiskarten direkt aufgeschrieben werden können. Bei geeigneter Ausbildung der Ausweiskarte kann diese Beschriftung dabei durch eine transparente Deckfolie hindurch direkt auf das fertig kaschierte Inlett der Karte erfolgen. Mit 32 ist die Zentralrecheneinheit der Vorrichtung 10 angedeutet, die unter anderem
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einen Vergleicher für die beiden Magnetköpfe 26 und 28, sowie die Steuereinheit für die Gesamtvorrichtung enthält.
Mit 34 ist der Stapel der fertig personalisierten Ausweiskarten angedeutet. Die Karten liegen in der Reihenfolge der Datensätze des Magnetbandspeichers 24 vor.
Die Station 14 ist nicht dringend erforderlich, sie wird nur dann vorgesehen, wenn die Magnetpiste zusätzlich durch die Berücksichtigung eines kartenindividuellen Merkmals abgesichert werden soll. Die Station 14 weist eine Einheit 36 auf, in welcher das mit dem Sensor 38 von der Karte abgelesene kartenindividuelle Merkmal über einen Algorithmus mit dem Datensatz oder einem Teil des Datensatzes der entsprechenden Karte verwürfelt wird. Die Einheit 36 steht zu diesem Zweck mit der Zentraleinheit 32 in Verbindung. Die sofortige Verwürfelung der kartenspezifischen Daten in der Einheit 36, statt in der Zentraleinheit 32, hat den Vorteil, daß der höchst geheimhaltungsbedürftige Algorithmus, mit welchem das kartenindividuelle Merkmal mit den Daten verknüpft wird, dem Zugriff des Bedienungspersonals weitgehend entzogen werden kann. Die Einheit 36 und der Sensor 38 sind so aus-
gebildet, daß ein unbefugter Zugriff praktisch unmöglich ist. Dies kann beispielsweise durch kompakten Aufbau und
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Vergießen mit einer besonderen Vergußmasse erreicht werden.
Anhand der Fig. 2 soll nunmehr die Arbeitsweise der Vorrichtung bzw. der Ablauf der einzelnen Verfahrensschritte erläutert werden. Zunächst wird vom Magnetbandspeicher 24 der komplette Datensatz für eine Ausweiskarte in den ersten Speicher 20 eingelesen. Dann wird über eine geeignet ausgebildete Vereinzelervorrichtung eine benutzerneutrale Ausweiskarte in die Vorrichtung eingezogen. Diese Karte enthält gegebenenfalls ein kartenindividuelles Merkmal, aber noch keinerlei personenbezogene Informationen. Die Karte ist in der Regel fertig kaschiert und kann gegebenenfalls bankbezogene Daten aufweisen.
Der Datensatz besteht aus den visuell erkennbaren, nach Einschreiben in die Karte nicht mehr veränderbaren Daten, beispielsweise Name, Adresse und Foto des rechtmäßigen Benutzers, Kontonummer, Bankleitzahl, Firmenname, Ausweiskartennummer ect. Der zweite Teil des Datensatzes, der nach Einschreiben in die Karte jederzeit wieder löschbar ist, d.h. die reversiblen und überschreibbaren Daten betreffen beispielsweise ein bestimmtes Kreditinstitut, einen Währungsschlüssel und sämtliche humanles-
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baren Daten nochmals in maschinenlesbarer Form.
Nach dem Einziehen der Karte in die Station 14 wird die kartenspezifische Information gelesen und in der Einheit 3 6 mit dem Datensatz über einen geheimgehaltenen Algorithmus verwürfelt. Das Ergebnis wird der Zentraleinheit 32 zugeführt.
Danach läuft die Karte mittels einer nicht gezeichneten Transporteinrichtung in die Station 16, wo unter Berücksichtigung der Karten spezifische Informationen mit dem Magnetkopf 26 alle maschinell lesbaren Daten, d.h. die jederzeit wieder löschbar und überschreibbaren Daten, in die Magnetpiste eingetragen werden. Beim Weitertransport werden diese Daten vom Magnetkopf 28 gelesen und der Zentraleinheit 32 auf Übereinstimmung mit dem Datensatz geprüft. Wird Übereinstimmung festgestellt, läuft die Karte in die Station 18 weiter, wo der humanlesbare Teil des Datensatzes mittels des Laserstrahlschreibers 30 auf die Karte aufgeschrieben wird. Während des Weitertransportes der Karte von Station 16 in Station 18 wird der Datensatz aus dem Speicher 20 in den Speicher 22 weitergeschoben, wobei nur noch derjenige Teil des Datensatzes erhalten bleibt, welcher für die Station 18 benötigt wird.
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Der maschinell lesbare Teil des aktuellen Datensatzes wird dabei gelöscht. Gleichzeitig wird in den Speicher vom Magnetbandspeicher 24 der Datensatz der nächstfolgenden Karte "n+1" eingespeichert. Die Vorrichtung bzw. die entsprechenden Speicher sind nur für die Zeit ihrer Aufladung mit dem Zentralrechner verbunden, während der gesamten Bearbeitungszeit der Karten sind die Vorrichtungsspeicher von der eingentlichen Datenbank getrennt, die während dieser Zeit andere Aufgaben erfüllen kann.
Wird bei der Prüfung der Karten in der Station 16 fastgestellt, daß die Daten einer Karte nicht in der beabsichtigten Form eingeschrieben wurden, wird diese Fehlkarte ausgeschleust und eine erneut zugeführte neutrale Karte mit denselben Daten nochmal beschriftet usw. Die ausgeschleusten Karten können gegebenenfalls nach einer Reinigung dem Stapel 12 wieder zugeführt und mit den jeweils vorliegenden Daten einer anderen Karte überschrieben werden. Da mehr als die Hälfte aller Fehlbe-0 schriftungen der Magnetpiste auf Verschmutzungen zurückzuführen sind, kann auf diese Weise der Ausschuß sehr wesentlich verringert werden.
Die Rückführung fehlerhafter Karten an den Anfang ist in Fig. 1 gestrichelt angedeutet.

Claims (15)

  1. 30A9607 -· ■:- - ■: ■ "PATENTANWÄLTE
    DR. KADOR & DR. KLUNKER
    K 13 168/7
    GAO Gesellschaft für Automation und Organisation mbH Euckenstrasse 12 8000 München 2
    Verfahren zur Herstellung von Ausweiskarten und Vorrichtung zu dessen Durchführung
    Patentansprüche
    Verfahren zur Herstellung von Ausweiskarten, bei dem fertig kaschierte, benutzerneutrale und mit mindestens einem überschreibbaren Datenspeicher versehene Ausweiskarten mit je einem Datensatz beschriftet werden, der aus einem überschreibbaren und einem nicht überschreibbaren Teil besteht, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
    a) Bereitstellen eines einer Ausweiskarte zugeordneten kompletten Datensatzes,
    b) Einschreiben des überschreibbaren Teiles des Datensatzes in den Datenspeicher der Ausweiskarte,
    c) Vergleichen der eingeschriebenen Daten mit dem entsprechenden Teil des Datensatzes,
    d) Aussondern der Ausweiskarten bei negativen Prüfungsergebnis und Wiederholung der Schritte a) bis c) mit einer neuen neutralen Ausweiskarte oder bei positivem Prüfungsergebnis, Einschreiben des nicht überschreibbaren Teiles des Datenspeichers direkt auf die Ausweiskarte .
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vor Einschreiben des nicht überschreibbaren Teiles des Datensatzes derjenige Teil des Datensatzes mit den überschreibbaren Daten durch Umspeichern gelöscht wird.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß erst nach Vorliegen eines positiven Prüfungsergebnisses einer neuer Datensatz zur Verfügung gestellt wird.
  4. 0 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der neue Datensatz gleichzeitig mit dem Umspeichern des vorangehenden Datensatzes zur Verfügung gestellt wird.
  5. 5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennz eichnet, daß die nicht überschreibbaren Daten mittels eines Laserstrahlschreibers aufgebracht werden.
  6. 6. Verfahren nach einem odes mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Einschreiben der überschreibbaren Daten ein kartenindividuelles Merkmal gelesen und mit den überschreibbaren ο Daten über einen Algorithmus verknüpft wird und das Ergebnis der Verknüpfung beim Einschreiben der überschreibbaren Daten mit berücksichtigt wird.
  7. 7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem
    oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch ein Transportsystem, das die Ausweiskarten nacheinander durch eine Station (26) zur Einschreibung der überschreibbaren Daten, eine Station (28) zum Lesen und Vergleichen dieser Daten und eine Station (18) zum Einschreiben der nicht überschreibbaren Daten hindurchführt.
  8. 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß nach der Station zum Lesen und Vergleichen (28) im Transportsystem eine Weiche zum Aussondern der Ausweiskartenmit negativem Prüfergebnis vorgesehen ist.
  9. 9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch g ekennzeichnet, daß ein erster Speicher (20) vorgesehen ist, welcher der Schreib- und Lese/Vergleichsstation (16) zugeordnet ist, in welchem ein kompletter Datensatz speicherbar ist und weiterhin ein zweiter Speicher (22) vorliegt, in welchem der nicht überschreibbare Teil des Datensatzes speicherbar ist, der der Schreibstation (18) für die nicht überschreibbaren Daten.
    zugeordnet ist.
    10
  10. 10". Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapazität des zweiten Speichers (22) auf den Umfang der nicht überschreibbaren Daten abgestimmt ist.
    15
  11. 11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beim Umspeichern des nicht überschreibbaren Teiles eines Datensatzes vom ersten in den zweiten Speicher (20,22) der erste Speicher (20) mit einem neuen, kompletten Datensatz geladen wird.
  12. 12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbeitung
    _ 5 —
    der Ausweiskarteh unabhängig von der Datenbank eines Zentralrechners erfolgt.
  13. 13. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch g e k e η nzeichnet, daß vor der Station (16) zum Ein- .
    schreiben der überschreibbaren Daten eine Station (14) zum Lesen des kartenindividuellen Merkmals angeordnet ist, in der ein Rechner zur Verknüpfung dieses Merkmals mit den überschreibbaren Daten baulich integriert ist. 10
  14. 14. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Station (16 bzw. 26,28) zum Aufbringen und Lesen der überschreibbaren Daten, zur Verarbeitung von Magnetdaten geeignet ist.
  15. 15. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Station (16 bzw. 26,28) zum Aufbringen und Lesen der überschreibbaren Daten, zum "Laden" und "Lesen" eines integrierten elektronischen Schaltkreises geeignet ist.
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