DE3136560C2 - - Google Patents
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- A61N1/3925—Monitoring; Protecting
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Description
Die Erfindung betrifft einen Defibrillator gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Ein Defibrillator wird üblicherweise
dazu benutzt, einen Gleichstrom-Schockimpuls hoher Spannung
bei Herzstillstand einem Patienten über ein mit dessen
Brust in Kontakt gebrachtes Elektrodenpaar zuzuführen.
Dabei ist in einem Kondensator eine vorgegebene Energiemenge
gespeichert, die über den Elektrodenkreis in den Patienten
übertragen wird. Diese Energiemenge wird typischerweise
nach Größe, Gewicht und Zustand des Patienten ausgewählt.
Bei einem bekannten Defibrillator der eingangs genannten
Art (DE-OS 27 01 234) wird zur Dosierung des Schockimpulses
dessen Elektrizitätsmenge unter gleichzeitiger Messung
der Impedanz zwischen den Elektroden ermittelt und
unter Berücksichtigung der gemessenen Impedanz gesteuert.
Dadurch soll eine wiederholbare genaue Dosierung des Schockimpulses
ermöglicht werden. Wenn jedoch der tatsächlich
wirksame Strom und seine zeitliche Verteilung festgelegt
werden sollen, müssen die Elektrodenanordnung und Patientencharakteristika
aufgrund von Erfahrungswerten Berücksichtigung
finden.
Die elektrische Energiemenge wird durch Messen der über die
Elektroden fließenden Ströme und durch zeitliche Integration
ermittelt. Bei Kenntnis der Impedanz kann aus den Stromwerten
auch die Spannung bestimmt werden, womit alle Parameter
zur Bestimmung der dem Patienten zugeführten Energiemenge
zur Verfügung stehen.
Die angezeigte Energiemenge ist in Wirklichkeit aber nur
die veranschlagte Energie, die einem Patienten in einem
angenommenen Fall zugeführt würde. So kann etwa angenommen
werden, daß der Patient einen nominellen Widerstand von
z. B. 50 Ohm aufweist. Da der vorgegebene nominelle Lastwiderstand
nur in seltenen Fällen mit dem tatsächlichen
Lastwiderstand übereinstimmt, ist die angezeigte Energiemenge
kein genaues Maß für die dem Patienten während des
Defibrillationsvorgangs tatsächlich zugeführte Energie.
Der tatsächliche Lastwiderstand an den Elektroden während
des Defibrillationsvorganges wird im folgenden als die
Thorax-Impedanz des Patienten bezeichnet. In Forschungsarbeiten
ist versucht worden, diesen Parameter über die Berechnung
des Integrals der Ausgangsspannung an den Defibrillatorelektroden
über der Zeit während der Entladung des
Speicherkondensators des Defibrillators abzuschätzen. Ein
entsprechender Bericht findet sich z. B. unter dem Titel
"Canine Transthoracic Resistance" in "Journal of Applied
Physiology", Band 32, Nr. 1, Januar 1972. Das Verfahren zur
Gewinnung des Spannungs-Zeit-Integrals ist schwierig, da
sehr schnelle und komplexe Meß- und Integrationsschaltungen
benötigt werden.
Es ist ein Defibrillator bekannt (US-PS 38 60 009), bei dem
sich die elektrische Energiemenge zur Kompensation von
Schwankungen des Körpergewichts und der Thorax-Impedanz
vorwählen läßt.
Ferner ist ein Defibrillator bekannt (US-PS 38 86 950), bei
dem die dem Patienten zuzuführende, vorgewählte elektrische
Energiemenge mit der tatsächlich zugeführten Energiemenge
verglichen wird und bei Gleichheit der beiden Energiemengen
der Strom abgeschaltet wird.
Die bekannten Defibrillatoren können den Lastwiderstand des
Patienten während der Zuführung des Schockimpulses nicht
überwachen und anzeigen, obwohl dies für die Bedienungsperson
ein nützlicher Parameter zum Einschätzen der Wirksamkeit
der Defibrillation wäre.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Defibrillator
zu schaffen, der der Bedienungsperson zuverlässige
Angaben über die Wirksamkeit des Defibrillationsvorgangs
an die Hand gibt.
Diese Aufgabe ist durch Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand
der Zeichnung erläutert. In der
Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer grundsätzlichen Defibrillator-Entladeschaltung;
Fig. 2 ein Blockschaltbild einer Defibrillatorschaltung gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung und
Fig. 3 eine graphische Darstellung der Funktion des normierten
Spitzenstroms über dem Lastwiderstand des Patienten.
In Fig. 1 ist ein schematisches Schaltbild einer typischen
bekannten Defibrillatorschaltung dargestellt. Ein Kondensator 11
mit einer Kapazität C ist auf eine Hochspannung V₀ in der Größenordnung
von 5000 Volt aufgeladen. Wenn ein Schalter 13 geschlossen
wird, wird diese Ladung durch die Reihenschaltung aus einer
Spule 15 mit einer Induktivität L und einem Innenwiderstand 17
(Widerstandswert Ri) des Defibrillators geleitet. Der Entladestromkreis
wird durch eine erste Defibrillatorelektrode 19, den
Patienten und eine zweite Defibrillatorelektrode 21 geschlossen.
Die zwischen den Defibrillatorelektroden 19 und 21 liegende Thorax-Impedanz
des Patienten ist durch einen Widerstand 23 mit einem
Widerstandswert RL dargestellt. Der Defibrillations-Schockimpuls,
der dem Patienten beim Schließen des Schalters 13 zugeführt wird, erzeugt
einen Stromimpuls I (t), der etwa 1 ms nach Schließen des
Schalters 13 seinen Spitzenwert erreicht.
Die Kapazität C und die Induktivität L sind so gewählt, daß ein
breites Spektrum von Patienten die gewünschten Werte von Ausgangsspannung
V (t) und Strom zur Verfügung gestellt werden. Dies wird
dadurch erreicht, daß für den Patienten ein nomineller externer
Lastwiderstand RL=50 Ohm angenommen wird und die Schaltkreisparameter
daraufhin derart ausgewählt werden, daß für etwa 3
bis 12 ms Dauer ein kritisch gedämpfter Entladestrom durch den
Patienten fließt. Die dabei dem Patienten zugeführte Energie
liegt typischerweise im Bereich von 5 bis 360 Joule und hängt
von der Größe, vom Gewicht und vom Zustand des Patienten ab.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung. Ein Paar von
Defibrillatorelektroden 25 und 27 wird auf der Brust eines
Patienten 29 appliziert, welcher eine Thorax-Impedanz RL hat.
Vor dem Defibrillationsvorgang ist der Bedienungsperson des
Defibrillators die Thorax-Impedanz des Patienten nicht bekannt.
Unter Zugrundelegung der Größe, des Gewichts und des Zustandes des
Patienten wählt die Bedienungsperson eine geeignete Energieeinstellung
von z. B. 200 Joule an einem Wählschalter 30 mit einem
digitalen Ausgang. Der Wählschalter 30 liefert ein 4-Bit-Digitalsignal
an den Eingang eines Festwertspeichers (ROM) 31, welcher
eine Nachschlagetabelle enthält, die die Einstellung S des Schalters
30 in ein 8-Bit-Digitalsignal umwandelt, welches den gewählten
Energiewert darstellt, der im Defibrillator-Kondensator gespeichert
werden soll, wie weiter unten beschrieben ist. Das Ausgangssignal
des ROM 31 wird dem einen Eingang eines digitalen Komparators 32
zugeführt, dessen Ausgangssignal eine Hochspannungsquelle 33 steuert.
Der Hochspannungsausgang der Hochspannungsquelle 33 lädt einen Defibrillator-Speicherkondensator
35 auf einen Spannungspegel V₀.
Diese Spannung wird dem Eingang eines Analog/Digital-Wandlers 37
zugeführt, dessen Ausgangssignal seinerseits dem anderen Eingang
des Komparators 32 zugeführt wird. Im Betrieb erzeugt der digitale
Komparator 32 ein Ausgangssignal für die Hochspannungsquelle 33,
derart, daß die Ladespannung des Kondensators so lange erhöht oder
erniedrigt wird, bis die beiden Eingangssignale des Komparators 32
gleich sind. An diesem Punkt hat die Spannung V₀ am Speicherkondensator
35 einen derartigen Wert, daß im Idealfall die in den Patienten
geleitete Energie während eines Schockimpulses gleich der
Energieeinstellung ist, die von der Bedienungsperson am Wählschalter
30 vorgewählt wurde. Die Einstellungen am Wählschalter 30 sind
unter der Annahme kalibriert, daß der Patient eine Thorax-Impedanz
von nominell 50 Ohm hat. In Wirklichkeit reicht aber der tatsächliche
Lastwiderstand RL des Patienten von etwa 20 bis 100 Ohm.
Dementsprechend ist die mit dem Schalter 30 gewählte Energiemenge
nur ein Näherungswert für die tatsächlich dem Patienten zugeführte
Energie.
Der erfindungsgemäße Defibrillator ermöglicht der Bedienungsperson die
genaue Bestimmung und Anzeige der tatsächlichen Thorax-Impedanz RL
des Patienten sowie der tatsächlichen dem Patienten zugeführten
Energie Ed.
Wenn ein Defibrillations-Impuls zugeführt werden soll, wird ein
Schalter 39 geschlossen, und der Speicherkondensator 35 entlädt
sich über die Defibrillator-Elektroden 25 und 27 in den Patienten.
Der Entladestrom durch den Patienten erreicht typischerweise innerhalb
von 2 ms nach dem Einsatz des Entladeimpulses seinen Spitzenwert.
Der Entladestrom wird mittels eines Stromwandlers 41 erfaßt,
der eine Primärwicklung im Hauptstromweg zum Patienten sowie
eine Sekundärwicklung aufweist, die einem Spitzenwertdetektor
43 ein Stromsignal zuführt. Die Größe des Spitzenstroms IM während
der Entladung wird vom Spitzenwertdetektor 43 erfaßt und gespeichert.
Das analoge Strom-Ausgangssignal des Spitzenwertdetektors
43 wird einem Analog/Digital-Wandler 47 zugeführt, dessen
Ausgangssignal wiederum einer digitalen Multiplizierschaltung 49
zugeführt wird, die weiter unten beschrieben ist.
Die digitalen Ausgangssignale der A/D-Wandler 37 und 47 sowie des
ROM 31 haben die Form eines 8-Bit-Binärsignals und können 255
verschiedene Werte annehmen.
Das digitale Ausgangssignal des ROM 31 stellt die im Kondensator
35 gespeicherte Energie Es dar. Dieses Signal wird dem Eingang
eines ROM 51 zugeführt, welches auch eine Nachschlagtabelle enthält.
Das ROM 51 ist derart programmiert, daß jeder diskrete Wert
der gespeicherten Energie Es einem Wert entspricht, der gleich
dem Wert einer Maßstabkonstante k geteilt durch die Quadratwurzel
aus dem Wert der gespeicherten Energie Es ist. In anderen Worten,
für jeden spezifischen digitalen Wert von Es der dem ROM 51 zugeführt
wird, liefert dessen Tabelle ein digitales Ausgangssignal
k/. Das ROM 51 korreliert Werte der gespeicherten Energie mit
vorgegebenen Werten der reziproken Quadratwurzel der gespeicherten
Energie im Kondensator 35.
Das Ausgangssignal des ROM 51 wird dem einen Eingang des Multiplizierers
49 zugeführt. Das andere Eingangssignal des Multiplizierers
49 ist das Spitzenstromsignal IM vom oben beschriebenen
Spitzenwertdetektor 43. Die beiden Eingangssignale werden miteinander
multipliziert, wodurch am Ausgang des Multiplizierers 49
ein Signal entsteht, das IMk/ entspricht. Dieser Ausdruck
stellt die Größe des dem Patienten zugeführten Spitzenstromes,
normiert auf die Quadratwurzel aus der Defibrillationsenergie
Es, dar, die mittels des Wählschalters 30 eingestellt wurde.
Es hat sich herausgestellt, daß der normierte Spitzenstrom eine
monotone Funktion des Gesamtwiderstandes im Defibrillations-Stromkreis
vom Speicherkondensator 35 über die Defibrillatorelektroden
zum Patienten 29 darstellt. Der Gesamtwiderstand ist
die Summe aus dem bekannten Innenwiderstand Ri des Defibrillators
und der unbekannten externen Thorax-Impedanz RL des Patienten.
Für gegebene Werte der Induktivität L, der Kapazität C und des
Widerstandes Ri im Defibrillator-Stromkreis hat jeder während
eines Defibrillations-Impulses gemessene normierte Spitzenstromwert
nur einen entsprechenden Wert von RL.
Die Beziehung zwischen Spitzenstrom und Patientenwiderstand RL
ist durch die Kurve in Fig. 3 dargestellt. Die Kurve kann
empirisch dadurch erhalten werden, daß spezifische bekannte
Werte von Lastwiderständen für den Patienten substituiert werden
und die normierten Spitzenströme am Ausgang des Multiplizierers
49 für jeden bekannten Lastwiderstandswert gemessen
werden. Alternativ dazu kann die Kurve gemäß Fig. 3 auch
mathematisch unter Benutzung der folgenden drei Gleichungen
für den Entladestrom des Defibrillators bestimmt werden, der
auf die gespeicherte Energie im Kondensator 35 als eine Funktion
der Zeit im RLC-Serienschwingkreis normiert ist:
Dabei ist D=1-4 L/R²C, R=Ri+RL, d. h. die Summe aus Defibrillator-Innenwiderstand
Ri und externen Lastwiderstand RL des Patienten.
C ist die Kapazität des Speicherkondensators 35, und L ist die
Induktivität des Stromkreises.
In jeder der Gleichungen (1) bis (3) sind die Werte Ri, C
und L bekannt. Der Wert von D wird für einen gegebenen Wert von
RL, z. B. 1 Ohm festgelegt. Danach wird diejenige der Gleichungen
(1) bis (3), die dem Wert von D entspricht, auf iterative Weise
dadurch gelöst, daß aufeinanderfolgende Werte von t eingesetzt
werden, die sich um vorgegebene Inkremente, z. B. 10 ms unterscheiden.
Die iterative Lösung zeigt den Maximalwert für den
normierten Strom, nämlich den Spitzenstrom IM/. Dieses Verfahren
wird wiederholt für zusätzliche ausgewählte Werte von RL
bis 255 Werte des normierten Spitzenstroms IM/ bezogen auf
den externen Widerstand RL gerechnet sind. Diese Wertbeziehungen
werden dann invertiert, so daß Werte des Widerstandes RL bezogen
auf den normalisierten Spitzenstrom IM/ entstehen.
Ein ROM 53 enthält eine Nachschlagtabelle, die jeden Wert des normierten
Spitzenstroms vom Multiplizierer 49 mit einem spezifischen
Wert der Thorax-Impedanz RL des Patienten korreliert, welcher entweder
empirisch oder mathematisch in der oben beschriebenen Weise
abgeleitet wurde. So wird für einen gegebenen Wert aus den 255
spezifischen Werten des im Entladestromkreis des Defibrillators
gemessenen normierten Spitzenstroms am Ausgang des ROM 53 ein spezifischer
Wert der Thorax-Impedanz RL des Patienten erhalten. Der
Wert des Widerstandes RL vom ROM 53 wird einem Schwellwertdetektor
55 zugeführt, welcher feststellt, ob der digitale Wert von RL einen
vorgegebenen Schwellwert überschreitet. Wird der Schwellwert überschritten,
gibt der Schwellwertdetektor 55 ein Ausgangssignal ab,
welches eine Alarmeinrichtung 57 auslöst, die z. B. eine Anzeigelampe
auf dem Steuerpult des Defibrillators sein kann. Alternativ dazu
kann die Alarmeinrichtung 57 auch einen akustischen Alarm für die
Bedienungsperson abgeben.
Der Schwellwert des Detektors 55 ist auf einem Wert eingestellt,
mit welchem unnormal hohe Werte der Thorax-Impedanz festgestellt
werden können. Die meisten Patienten haben eine Thorax-Impedanz im
Bereich von 35 bis 80 Ohm. Wenn der Schwellwert z. B. auf 100 Ohm
gesetzt wird, zeigt die Auslösung der Alarmeinrichtung 57 an, daß
im Defibrillator-Stromkreis während der Entladung ein wesentlicher
zusätzlicher Widerstand vorhanden ist, der auf schlechtem elektrischem
Kontakt zwischen den Defibrillatorelektroden 25 und 27 und dem Patienten
29 beruht. Der Alarm dient der Bedienungsperson als Hinweis, daß
es notwendig ist, mehr leitfähige Paste zwischen Elektroden 25 und 27
und Patient 29 zu applizieren, die Elektroden 25 und 27 fester anzudrücken
oder die Position der Elektroden zu ändern, um einen besseren
Kontakt zwischen Elektroden und Patient zu erhalten. Danach kann ein
weiterer Defibrillationsversuch gemacht werden, wobei eine effektivere
Stromzuführung in den Patienten erreicht wird.
Das Ausgangssignal des ROM 53 wird weiterhin dem Eingang eines
Schreibers 59 zugeführt, der Teil des Defibrillators ist. Der
spezifische Wert der Thorax-Impedanz RL wird als Erläuterung ausgedruckt.
Bei jedem Entladeimpuls des Defibrillators wird also für
die Bedienungsperson ein spezifischer Wert des Patientenwiderstandes
angezeigt.
Das Ausgangssignal des digitalen Multiplizierers 49 wird weiterhin
einem ROM 61 zugeführt. Dieses enthält eine Nachschlagetabelle,
die die normierten Spitzenstromwerte IMk/ mit vorgegebenen
Werten korreliert, die das Verhältnis r der Thorax-Impedanz des
Patienten zum Gesamtwiderstand des Stromkreises darstellen, der
sich im Stromkreis durch die Defibrillatorelektroden und den
Patienten ausbildet. Dieses Verhältnis r ist gegeben durch die
folgende Gleichung:
Jedem der möglichen 255 Werte des normalisierten Spitzenstroms entspricht
ein Wert des Verhältnisses r. Die verschiedenen Werte für
r werden aus Gleichung (4) abgeleitet, wobei der bekannte Wert des
Innenwiderstandes Ri und die Werte des Patientenwiderstandes RL
verwendet werden, die in der oben beschriebenen Weise abgeleitet
wurden.
Das Ausgangssignal des ROM 61 wird dem einen Eingang eines digitalen
Multiplizierers 63 zugeführt. Der andere Eingang des Multiplizierers
63 ist mit dem ROM 31 verbunden und empfängt von dort das Digitalsignal,
welches die im Kondensator 35 vor der Entladung in den Patienten
gespeicherte Energie Es darstellt. Das Ausgangssignal des Multiplizierers
63 ist ein Digitalsignal, das den Anteil der im Kondensator
35 gespeicherten Energie darstellt, die tatsächlich an den
Patienten abgegeben wird. Diese abgegebene Energie Ed ist der Anteil
der im Kondensator 35 gespeicherten Energie, die von der Thorax-Impedanz
des Patienten aufgenommen wird. Der Rest der im Kondensator
gespeicherten Energie wird durch den Innenwiderstand Ri aufgenommen.
Das der Menge der dem Patienten tatsächlich zugeführten Energie
entsprechende Signal wird dem Schreiber 59 zugeführt und damit
der Bedienungsperson angezeigt.
Claims (7)
1. Defibrillator mit einer Hochspannungs-Speichereinrichtung (35) für
die benötigte Defibrillationsenergie, einer mit der Speichereinrichtung
verbundenen Elektrodenanordnung (25, 27) zum Zuführen eines
Defibrillations-Schockimpulses zum Patienten und einer mit der
Speichereinrichtung verbundenen ersten Einrichtung (30, 31, 32, 37)
zum Bestimmen der Menge der gespeicherten und dem Patienten zuzuführenden
Defibrillationsenergie, gekennzeichnet
durch eine zweite Einrichtung (41, 43, 47), die mit der Elektrodenanordnung
(25, 27) verbunden ist und während des Zuführens des Defibrillations-Schockimpulses
zum Patienten die Größe des Spitzenstromes
feststellt und speichert, eine dritte Einrichtung (49, 51,
53), die mit der ersten und der zweiten Einrichtung verbunden ist
und aus der Menge der gespeicherten Defibrillationsenergie und der
Größe des Spitzenstromes den tatsächlichen Thorax-Widerstand des
Patienten feststellt, sowie eine vierte Einrichtung (61, 63), die
mit der ersten und der dritten Einrichtung verbunden ist und den
Anteil der gespeicherten Defibrillationsenergie feststellt, der
dem Patienten während des Defibrillationsvorganges tatsächlich zugeführt
ist.
2. Defibrillator nach Anspruch 1, gekennzeichnet
durch eine Detektoreinrichtung (55), die mit der dritten Einrichtung
(49, 51, 53) verbunden ist und feststellt, ob der Thorax-Widerstand
des Patienten einen vorgegebenen Schwellwert überschreitet,
sowie eine Alarmeinrichtung (57), die mit der Detektoreinrichtung
verbunden ist und einen schlechten Kontakt
zwischen der Elektrodenanordnung (25, 27) und dem Patienten anzeigt.
3. Defibrillator nach Anspruch 1, gekennzeichnet
durch einen Schreiber (59), der mit dem Ausgang der vierten Einrichtung
(61, 63) verbunden ist und die tatsächlich an den
Patienten abgegebene Energie sichtbar macht.
4. Defibrillator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Einrichtung (41, 43, 47) einen im Stromkreis
der Elektrodenanordnung (25, 27) angeordneten Stromwandler
sowie einen damit verbundenen Spitzenwertdetektor (43) aufweist.
5. Defibrillator nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die dritte Einrichtung (49, 51, 53) einen ersten
Festwertspeicher (51) aufweist, der mit dem Ausgang der ersten
Einrichtung (30, 31, 32, 37) verbunden ist und die Werte der
gespeicherten Energie in Beziehung setzt zu vorgegebenen Werten
der reziproken Quadratwurzel aus der gespeicherten Energie, eine
Multipliziereinrichtung (49) aufweist, die das Ausgangssignal
des ersten Festwertspeichers mit dem den Wert des Spitzenstroms
darstellenden Ausgangssignal des Spitzenwertdetektors (43)
multipliziert, sowie einen zweiten Festwertspeicher (53) aufweist,
der mit dem Ausgang der Multipliziereinrichtung verbunden
ist und die Werte von deren Ausgangssignal mit vorgegebenen
Werten der Thorax-Impedanz des Patienten in Beziehung setzt.
6. Defibrillator nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die vierte Einrichtung (61, 63) einen dritten Festwertspeicher
(61) enthält, der mit dem Ausgang der Multipliziereinrichtung
(49) verbunden ist und die Werte von dessen Ausgangssignal
mit vorgegebenen Werten vergleicht, die das Verhältnis
von Thorax-Widerstand zum gesamten Stromkreiswiderstand zwischen
Hochspannungs-Speichereinrichtung und Patient darstellen, sowie
eine weitere Multipliziereinrichtung (63) aufweist, die das Ausgangssignal
des dritten Festwertspeichers mit dem der ersten Einrichtung
(30, 31, 32, 37) multipliziert und den Anteil der
gespeicherten Defibrillationsenergie feststellt, der dem Patienten
während des Defibrillationsvorganges tatsächlich zugeführt ist.
7. Defibrillator nach den Ansprüchen 3 und 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schreiber (59) mit der weiteren
Multipliziereinrichtung (63) verbunden ist.
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