DE3138320A1 - Zur implantation in einen lebenden koerper vorgesehenes infusionsgeraet - Google Patents

Zur implantation in einen lebenden koerper vorgesehenes infusionsgeraet

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DE3138320A1
DE3138320A1 DE19813138320 DE3138320A DE3138320A1 DE 3138320 A1 DE3138320 A1 DE 3138320A1 DE 19813138320 DE19813138320 DE 19813138320 DE 3138320 A DE3138320 A DE 3138320A DE 3138320 A1 DE3138320 A1 DE 3138320A1
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Manfred Dipl.-Phys. Dr.-Ing. 8521 Uttenreuth Franetzki
Karl Dipl.-Phys. 8520 Erlangen Prestele
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    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M5/00Devices for bringing media into the body in a subcutaneous, intra-vascular or intramuscular way; Accessories therefor, e.g. filling or cleaning devices, arm-rests
    • A61M5/14Infusion devices, e.g. infusing by gravity; Blood infusion; Accessories therefor
    • A61M5/142Pressure infusion, e.g. using pumps
    • A61M5/14244Pressure infusion, e.g. using pumps adapted to be carried by the patient, e.g. portable on the body
    • A61M5/14276Pressure infusion, e.g. using pumps adapted to be carried by the patient, e.g. portable on the body specially adapted for implantation
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Description

SIEMENS AKTIENGESELLSCHAFT Unser Zeichen Berlin und München VPA 81 P 5073 DE
Zur Implantation in einen lebenden Körper vorgesehenes Infusionsgerät
Die Erfindung bezieht sich auf ein zur Implantation in einen lebenden Körper vorgesehenes Infusionsgerät, bestehend aus einem in den Patientenkörper implantierfähigen Gerätegehäuse mit einem Vorratsbehälter für Infusionsflüssigkeit und mit einer Förder- und Dosiereinheit zum Fördern der Flüssigkeit aus dem Vorratsbehälter zur Ausflußöffnung eines Katheters.
Ein Infusionsgerät der eingangs genannten Art ist beispielsweise aus der DE-OS 26 52 026 bekannt. Bei diesem Gerät ist aus Sicherheitsgründen vorgesehen, daß die Infusionsflüssigkeit im Vorratsbehälter auf einem Druck gehalten wird, der niedriger ist als der Druck an der Ausflußöffnung des Katheters. Durch eine solche Maßnahme wird verhindert, daß sich durch ein Leck von Kapsel oder Pumpe unbeabsichtigt Flüssigkeit aus dem Vorratsbehälter in den Patientenkörper ergießen kann.
Zur Durchführung dieser Maßnahme wird beispielsweise ein flexibler Flüssigkeitsbehälter vom Dampfdruck einer solchen Substanz beaufschlagt, die bei Körpertemperatur einen entsprechenden Druck hat. Es ist auch möglich, in das dicht gekapselte Gerätegehäuse ein Puffergas mit einem solchen Druck einzufüUm, so daß unter Berücksichtigung der Gasgleichung auch bei vollem Flüssigkeitsvorratsbehälter noch ein Unterdruck im Vergleich zum Druck der Umgebung erhalten bleibt.
Eine hermetische Kapselung des Gerätegehäuses mit Aufrecht erhaltung von Unterdruck über längere Zeiten
Wht 5 Rl / 11.09.1981
- £ - VPA 81 P 5073 DE
bringt jedoch auch eine Reihe von Problemen mit sich. Beispielsweise müssen Temperaturschwankungen und äußere Luftdruckänderungen, welche die Druckdifferenz zwischen dem Körpergewebe und dem Gehäuseinneren verändern können, berücksichtigt werden. Dadurch muß von vergleichsweise großem Unterdruck, beispielsweise bis zu 0,5 bar, ausgegangen werden. .Dies hat jedoch zur Folge, daß speziell bei Verwendung von Rollenpumpen als Förder- und Dosiereinheit die Gefahr des Rückflusses von Flüssigkeit im Katheter während des Abhebens der Rollen besteht.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Gerät der eingangs genannten Art mit solchen Sicherheitsmaßnahmen zu schaffen, welche die Aufrechterhaltung von Unterdruck im Gerätegehäuse unnötig machen.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß dem Gerätegehäuse Mittel zum Druckausgleich zwischen Gehäuseinnenraum und Umgebung zugeordnet sind.
Dabei kann die Umgebung sowohl das das implantierte Infusionsgerät umgebende Gewebe als auch die Umgebung außerhalb des Körpers sein. Es kann davon ausgegangen werden, daß der Druck im Körpergewebe bzw. in der Körperflüssigkeit weitgehend dem äußeren barometrischen Druck entspricht.
Bei der Erfindung erfolgt der Druckausgleich über eine gas- oder flüssigkeitsdurchlässige Membran. Eine solche Membran kann aus hydrophobem Material mit Poren definierter Größe bestehen, bei der nur Gase hindurchgelangen; die Membran kann jedoch auch aus iä.nporigem, hydrophilen Material bestehen, so daß durch Austausch von Körperflüssigkeit der Druckausgleich herbeigeführt wird.
-^- YPA 81 P 5073 DE
• In vorzugsweiser Realisierung der Erfindung kann auch eine Diffusionsmembran mit hoher Permeabilität, insbesondere in Verbindung mit einem Überdruckventil, verwendet werden. Dabei kann bei langsamer Entleerung des Vorratsbehälters allein durch Gasdiffusion eine Anpassung des Gehäuseinnendrucks an den äußeren Druck erzielbar sein, während beim perkutanen Nachfüllen von Infusionsflüssigkeit durch das Ventil ein sofortiger Druckausgleich vom Gehäuseinneren und Umgebung im Körpergewebe bewirkt wird. Es wird dadurch der Aufbau von Überdruck im Gerätegehäuse vermieden. In einfachster Ausbildung kann ein solches Ventil aus einem elastischen Stöpsel bestehen, der eine Öffnung mit Belüftungskanal in der Gehäusewand verschließt.
Statt des Ventils ist es auch möglich, über ein spezielles Einstichsepturn kurzfristig eine Verbindung des Gehäuseinneren mit der Umgebung außerhalb des Patientenkörpers herzustellen. Dieses ist aber nur beim Nachfüllen der Infusionsflüssigkeit erforderlich und beeinträchtigt nicht bei Langzeitanwendung des implantierten Infusionsgerätes den erfindungsgemäßen Druckausgleich.
In vorteilhafter Ausbildung der Erfindung kann die Membran zum Druckausgleich Teil des Gerätegehäuses sein, beispielsweise unmittelbar auch die Gehäusewand bilden; sie kann aber auch über einen Schlauch mit dem Gehäuseinneren verbunden sein bzw. selbst schlauchförmig ausgebildet sein, so daß sie an eine geeignete Stelle im Patientenkörper legbar ist.
Zwar wurde bereits sshon in der DE-OS 27 21 752 ein Gerät für die Zuführung von Medikamenten zum mensch-
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liehen oder tierischen Körper vorgeschlagen, bei dem in der Gehäusewand eine Membran eingelassen ist. Dabei soll jene Membran speziell hydrophile Eigenschaften haben, mn mittels einer Förder- und Dosiereinheit quantitativ Körperflüssigkeit durch die Membran ansaugen und darin ein festes Medikament lösen zu können. Durch das Ansaugen von Körperflüssigkeit zum Zwecke der Auflösung fester Medikamente ergibt sich aber eine ganz andere Fragestellung, mit der insbesondere die Lagerung von Medikamenten als Infusionsflüssigkeit sowie die mit Entleeren und/oder Nachfüllen von Flüssigkeit verbundenen Probleme gerade umgangen werden sollen. Insofern liegen also keine Berührungspunkte mit vorliegender Erfindung vor.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung. Es zeigen jeweils in grob schematischer Darstellung die 20
Fig. 1 bis 5 unterschiedlich aufgebaute Infusionsgeräte im Querschnitt, und
Fig. 6 in Außenansicht.
In der Fig. 1 bedeutet 1 ein Gerätegehäuse eines implantierfähigen Infusionsgerätes. Dieses hat als flache Kapsel in etwa eine ähnliche Raumform wie das Gehäuse eines Herzschrittmachers und besteht aus implantierfähigem und mit Körpergewebe verträglichen Material, beispielsweise Titan. Im Gerätegehäuse 1 sind eine Förder- und Dosiereinheit 2 sowie eine Einheit 3 mit elektronischen Schaltkreisen für Antrieb und Steuerung der Förder- und Dosiereinheit 2 sowie eine Energieversorgungseinheit 4 (Batterie)
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angedeutet; 5 kennzeichnet einen Katheter, der innerhalb des Patientenkörpers an eine geeignete Stelle gelegt werden kann. Mit 6 ist ein Vorratsbehälter für eine Infusionsflüssigkeit bezeichnet. 5
Über ein im Gerätegehäuse eingebrachtes Nachfüllseptum 8 mit Verbindungsleitung 10 kann beispielsweise Insulin als Infusionsflüssigkeit perkutan in den Vorratsbehälter 6 eingebracht werden. Zu diesem Zweck besteht das Nachfüllseptum 8 aus einem selbstschließenden Elastomer, das mit einer üblichen Injektionskanüle durchstochen werden kann.
Der Vorratsbehälter 6 für die Flüssigkeit ist durch einen sog. Nadelstopper 9 gegen Beschädigung beim Nachfüllen von Infusionsflüssigkeit geschützt. Innerhalb des Vorratsbehälters 6 kann sich ein Förderdocht befinden, von dem mittels der Förder- und Dosiereinheit 2 die Flüssigkeit über einen Förderschlauch 7 blasenfrei zum Ausflußkatheter 5 abgesaugt wird.
Soweit ist der Aufbau eines Infusionsgerätes vom Stand der Technik bekannt. Während die bekannten Infusionsgeräte zwecks Aufrechterhaltung von Unterdruck im Gerätegehäuse hermetisch gekapselt sind, ist nun in die Wand des Gerätegehäuses 1 eine Membran 11 eingelassen.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 besteht die Membran 11 aus hydrophobem Material mit so feinen Poren, daß auch bei maximalem Differenzdruck zwischen dem Gehäuseinneren und Umgebung keine Körperflüssigkeit durch die Poren hindurchgelassen wird. Gleiches gilt für Körperzellen und/oder Bakterien. Hierzu können übliche hydrophobe Filter, wie Fritten oder Membranfilter, verwendet werden, die beispielsweise aus Polyolefinen, PTFE oder ähnlichen Materialien bestehen.
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Bei einer solchen Ausbildung des Infusionsgerätes ist sichergestellt, daß bei kontinuierlicher Flüssigkeitsabgabe aus dem Vorratsbehälter das im umgebenden Körpergewebe oder in der Körperflüssigkeit gelöste Gas in das Gerätegehäuse eintreten kann. Damit ist für weitgehenden Druckausgleich gesorgt. Da der Gasdruck im Körpergewebe bzw. der Körperflüssigkeit näherungsweise dem äußeren Luftdruck entspricht, ist auch eine Anpassung an den barometrischen Druck der Umgebung gewährleistet.
Beim transkutanen Nachfüllen des Vorratsbehälters ist es zweckmäßig, stets den Restinhalt von Flüssigkeit im Vorratsbehälter zunächst abzusaugen. Bei einem solchen vergleichsweise schnellen Vorgang kann praktisch kein Gas aus der Umgebung des Gerätegehäuses nachdiffundieren, so daß kurzzeitig ein Unterdruck entstehen kann. Beim unmittelbar anschließenden Nachfüllen des Vorratsbehälters wird das im Gerätegehäuse vorhandene Gas in das umliegende Körpergewebe verdrängt und dort absorbiert. Es kann zweckmäßig sein, eine evtl. entstehende geräteexterne Gasblase abzusaugen.
In der Fig. 2 entsprechen die Bezugszeichen 21 bis 28 sowie 31 in ihrer Durchnumerierung den um 20 erhöhten "Bezugszeichen der Fig. 1. Speziell mit 29 ist ein Absaugdocht im Vorratsbehälter bezeichnet. Bei der Ausführungsform der Fig. 2 ist der Vorratsbehälter 26 für die Infusionsflüssigkeit starr ausgebildet. Dies hat den Vorteil, daß ein Teil des Vorratsbehälters 26 gleichzeitig die Gehäusewand bildet und daß das Nachfüllseptum 28 unmittelbar in den Vorratsbehälter 26 führen kann. Dabei ist der Nadelstopper vorteilhafterweise direkt in die Gehäusewand integriert. Es ergeben sich also gewisse konstruktive Vereinfachungen. Mit
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ist eine Spritze zum perkutanen Absaugen bzw. Nachfüllen der Infusionsflüssigkeit durch das angedeutete Körpergewebe bezeichnet.
Bei diesem Ausführungsbeispiel schließt die Membran unmittelbar den Vorratsbehälter 26 mit Infusionsflüssigkeit vom Körpergewebe ab. Es dürfen keine Undichtigkeiten für Flüssigkeiten vorhanden sein, so daß die Hydrophobie der Membran unabdingbare Voraussetzung ist.
Der Druckausgleich erfolgt bei dieser Ausführungsform der Erfindung durch unmittelbarem Gasaustausch zwischen Umgebung und Vorratsbehälter 26. Aus diesem Grunde ist mittels des Brhtes 29 das blasenfreie Absaugen von Flüssigkeit durch die Förder- und Dosiereinheit 22 sicherzustellen. Weiterhin muß auch dafür gesorgt sein, daß bei jedem Füllungszustand des Vorratsbehälters 26 und jeder möglichen Patientenlage der Förderdocht 29 mit Infusionsflüssigkeit in Kontakt ist.
Bei dem Infusionsgerät der Fig. 3 stellen die Bezugszeichen 41 und 51 in der Durchnumerierüng wieder entsprechende Einheiten wie in Fig. 1 dar; es ist entsprechend Fig. 1 ein flexibler Flüssigkeitsvorratsbehälter 46 vorgesehen. Gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung besteht die in der Gehäusewand des Gerätegehäuses 41 eingelassene Membran 51 aus feinporigem hydrophilen Material, so daß niedermolekulare Körperflüssigkeiten durch sie hindurchgelangen können. Die Poreng'röße der Membran 51 ist so gewählt, daß größere Flüssigkeitsmoleküle und insbesondere auch Körperzellen und/oder Bakterien zurückgehalten werden.
Bei dieser Ausführungsform wird der Druckausgleich allein durch den Austausch von Körperflüssigkeit„erreicht. Vor dem transkutanen Nachfüllen der Infusionsflüssigkeit
"'■'l:*::-O .!, 313832Q 41
- £ - VPA 81 P 5073 DE
sind dabei Medikamentenreste wiederum mit einer Spritze über das Nachfüllseptum 48 abzusaugen. Dazu muß ein Puffervolumen mit kompressiblem Medium, also ein Gas, im Gerätegehäuse 41 vorhanden sein. Zweckmäßigerweise ist ein separater flexibler Balg 53 mit einer Gasfüllung vorgesehen, der sich an das Jeweils vorhandene Volumen anpaßt. Ebensogut kann auch der elastische Behälter eine Flüssigkeit oder eine andere Substanz mit solchem Dampfdruck enthalten, der niedriger als der barometrische Außendruck ist und damit einen volumenunabhängigen Druck gewährleistet.
Die Dicke, Fläche und das Material der hydrophilen Membran 51 werden bei dieser Ausführungsform so gewählt, daß die Membran einen vergleichsweise geringen Strömungswiderstand hat. Dadurch ergibt sich auch bei maximaler Pumprate der Förder- und Dosiereinheit 42 kein beachtenswerter Unterdruck im Vorratsbehälter Als Materialien sind beispielsweise gewebeverstärkte Hydrogele geeignet. Um beim transkutanen Nachfüllen des Vorratsbehälter 46 mit Infusionsflüssigkeit die überschüssige Körperflüssigkeit schnell aus dem Innenraum des Gehäuses 41 zu entfernen und in das Eörpergewebe zurückzubringen, ist zusätzlich ein Ventil 52 im Gehäuse 41 vorgesehen, das bei Überdruck im Gehäuseinneren öffnet und die Flüssigkeit abläßt.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 ist prinzipiell entsprechend Fig. 3 aufgebaut, wobei sich entsprechende Einheiten in der Durchnumerierung von 61 bis 71 ergeben. Als Membran ist hier speziell eine sogenannte Diffusions-Membran 71 mit hoher Permeabilität für Gase ■ vorgesehen, die beispielsweise aus Silikon besteht. Der Druckausgleich zwischen dem Gehäuseinneren und Umgebung erfolgt also bei dieser Ausführungsform der Er-
- & - VPA 81 P 5073 DE
findung allein durch Diffusion, was bei der üblicherweise langsamen Entleerung des Vorratsbehälters aufgrund der Mikrodosierung durch die Förder- und Dosiereinheit 62 vollständig genügt. Da beim Nachfüllen aber eine diffusionsbestimmte Geschwindigkeit des Gasaustausches nicht ausreicht, ist zusätzlich wiederum ein Ventil 72 vorhanden. Dadurch ist beim perkutanen Nachfüllen des Vorratsbehälters 56 ein gegenüber der Diffusionsgeschwindigkeit wesentlich schnelleres Entweichen des Gases aus dem Gerätegehäuse 1 möglich. Als Alternative zu einem Ventil ist es auch möglich, daß eine solche elastische Diffusions-Membran verwendet wird, die sich nach außen auswölbt, bis der Überdruck durch Diffusion abgebaut ist.
Das Ventil 12. kam aus einem in der Wand des Gerätegehäuses 61 eingelassenen Gummipfropfen 73 bestehen, der eine Öffnung 74 in der Gehäusewandung abdeckt und im Normalfall dicht verschließt, bei Überdruck im Gehäuseinneren dagegen öffnet.
In der Fig. 5 bedeuten die Bezugszeichen 81 bis 91 die anhand der vorangehenden Figuren beschriebenen Einheiten in entsprechender Durchnumerierung. Als Membran 91 kann bei dieser Ausführungsform der Erfindung fakultativ eine gas- oder flüssigkeitsdurchlässige Membran verwendet werden. Zusätzlich zum Flüssigkeitsnachfüllseptum 88 ist ein weiteres Septum 92 als separates Einstichsystem vorhanden, das wiederum aus selbstschließendem Elastomer mit anschließendem Nadelstopper 93 besteht. Vom Septum 92 ist ein interner Schlauch 94 zur tiefsten Gehäusestelle geführt.
Beim Infusionsgerät nach der Fig. 5 erfolgt der Druckausgleich beim langsamen Fördervorgang und Abpumpen d?s Vorratsbehälters 86 durch die Förder- und Dosiereinheit
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82.entsprechend den vorher beschriebenen Ausführungsbeispielen über die gas- oder flüssigkeitsdurchlässige Membran. Der Druck- bzw. Volumenausgleich beim perkutanen Nachfüllen des Vorratsbehälters erfolgt nun aber nicht durch Gas- oder Flüssigkeitsaustausch mit dem umgebenden Körpergewebe, sondern mit der Umgebung außerhalb des Patientenkörpers. Ein solcher Ausgleich kann besonders schnell durchgeführt werden; gleichzeitig werden die im Gerätegehäuse "vorübergehend angesammelten Substanzen entfernt.
Für den Nachfüllvorgang wird also in das zweite Septum 92 eine Kanüle9£> eöqspstochen, die durch das Gewebe nach außen führt. Insbesondere bei Verwendung der hydrophilen Membran hat dies den Vorteil, daß die Körperflüssigkeit aus dem Gehäuseinneren nicht in den Körper gedrückt, sondern nach außen abfließen kann. Für die Ausführungsform der gasdurchlässigen Membran wird dagegen das zweite Septum 92 zweckmäßigerweise so angeordnet, daß unmittelbar mit der Einstichkanüle aus den tiefliegenden Gehäuseteilen Kondenswasser"oder andere gegebenenfalls eingedrungene Körperflüssigkeiten abgesaugt werden können.
Der bei der Fig. 6 vorhandene weitere Zugang zum Kapselinneren hat daneben auch Vorteile bei der Herstellung und Kapselung des gesamten Infusionsgerätes.
Bei den Infusionsgeräten nach Fig. 1, 3 sowie 4 und 6 ist im Gerätegehäuse jeweils ein flexibler Vorratsbehälter für die Infusionsflüssigkeit vorgesehen. Die Flüssigkeit wird im Normalfall mittels einer Kanüle bzw. Spritze durch das Septum blasenfrei eingefüllt. Allerdings kann es auch bei diesen Ausführungsformen nützlieh sein, einen zusätzlichen Absaugdocht entsprechend
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Fig. 2 vorzusehen, um mit Sicherheit auch bei evtl. vorhandenen Gasblasen ein blasenfreies Abpumpen der Flüssigkeit zu gewährleisten.
Bei den vorangegangenen Figuren wurde die jeweils unterschiedlich ausgebildete Membran 11, 31, 51, 71 und 91 immer als Teil der Gehäusewandung dargestellt. Es kann aber zweckmäßig sein, eine solche Membran über einen zusätzlichen Schlauch mit dem Gerätegehäuse zu verbinden, was insbesondere bei Druckausgleich durch Austausch von Körperflüssigkeit Bedeutung haben kann.
In der Fig. 6 ist mit 101 ein entsprechend ausgebildetes Gerätegehäuse mit Katheter 105 sowie einem Schlauch mit abschließender Membran 111 gekennzeichnet. Der Schlauch 110 mündet dabei rückseitig in der entsprechenden Kammer des Gerätegehäuses 101,und ist so lang gewählt, daß er im Patientenkörper bis zu einem Reservoir von Körperflüssigkeit legbar ist. Auch der Schlauch 110 selbst kann aus Membranmaterial bestehen.
Die anhand der verschiedenen Ausführungsformen beschriebenen erfindungsgemäßen Infusionsgeräte können insbesondere als künstliches Pankreas zur Insulinverabreichung bei der Diabetes-Therapie verwendet werden. Dabei sind mit der Erfindung entscheidende Probleme bei der Implantation solcher Geräte in einen lebenden Körper überwunden. Der Druckausgleich zwischen Gehäuseinnenraum und Gehäuseumgebung kommt jeweils dadurch zustande, daß während des Betriebes des implantierten Infusionsgerätes die. infundierte Flüssigkeit durch Körpergase oder auch durch Körperflüssigkeit ersetzt wird. Dabei umschließt in den Figuren 1, 3, 4 und 5 der flexible Vorratsbehälter jeweils die gesamte (nicht sichtbar dargestellte) Infusionsflüssigkeit, während in
313832Q
- y£ - VPA 81 P 5073 DE
Figur 2 der von der Infusionsflüssigkeit nicht ausge füllte Raum im starren Vorratsbehälter durch Körpergase ausgefüllt wird.
Durch obige Maßnahmen ist auch bei sich ändernden Raumlagen des Infusionsgerätes aufgrund von Lageveränderungen des Patientenkörpers unabhängig vom Füllstand des Vorratsbehälters immer ein sicheres Absaugen der Infusionsflüssigkeit gewährleistet. Die zusätzliche Anordnung eines Uberdruckventiles in der Gehäusewand dient insbesondere zum Ausgleich relativ kurzfristig auftretender Überdrucke, z.B. im Flugzeug oder beim Auffüllen des Vorratsbehälters .
6 Figuren
20 Patentansprüche
11
Leerseite

Claims (20)

  1. 81 P 5073 DE
    Patentansprüche
    1 J Zur Implantation in einen lebenden Körper vorge-Sehenes Infusionsgerät, bestehend aus einem in den Patientenkörper implantierfähigen Gerätegehäuse mit einem Vorratsbehälter für Infusionsflüssigkeit und mit einer Förder- und Dosiereinheit zum Fördern der Flüssigkeit aus einem Vorratsbehälter zur Ausflußöffnung eines Katheters, dadurch gekennzeichnet, daß dem Gerätegehäuse Mittel zum Druckausgleich zwischen Gehäuseinnenraum und Gehäuseumgebung zugeordnet sind.
  2. 2. Infusionsgerät nach Anspruch 1, dadurch
    gekennzeichnet, daß der Druckausgleich über eine gas- oder flüssigkeitsdurchlässige Membran (11, 31, 51, 71, 91, 111) erfolgt.
  3. 3. Infusionsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (11, 31, 51, 71, 91) Teil des Gehäuses (1, 21, 41, 61, 81) ist.
  4. 4. Infusionsgerät nach Anspruch 2, dadurch
    gekennzeichnet, daß die Membran (111) Teil eines Schlauches (110) ist, der im Patientenkörper zu einer geeigneten Stelle legbar ist.
  5. 5. Infusionsgerät nach Anspruch 2, dadurch
    gekennzeichnet, .daß dem Gerätegehäuse (41, .61) zum Ausgleich relativ kurzfristig auftretender Überdrücke (z.B. im Flugzeug oder beim Auffüllen des Vorratsbehälters) ein Überdruckventil (52, 72) zugeordnet ist.
    :'J':'y0 .-. 3138-32Q ι
    - VPA 81 P 5073 DE
  6. 6. Infusionsgerät nach Anspruch 2, dadurch
    g e k e η η ζ eichnet , daß dem Gerätegehäuse (81) zum DruckausgelleLch während des Nachfüllvorganges ein zweites Einstichsystem (92—95) zugeordnet ist, das mit dem Gäiäuseinnenraum verbunden ist.
  7. 7. Infusionsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekenn· zeichnet , daß der Druckausgleich über die im Körper gelösten Gase erfolgt.
  8. 8. Infusionsgerät nach Anspruch 2 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (11, 31) aus hydrophobem Material besteht und Poren definierter Größe aufweist.
  9. 9. Infusionsgerät nach Anspruch 2 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran eine Diffusionsmembran (71) mit hoher Gaspermeabilität ist.
  10. 10. Infusionsgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß die Poren der hydrophoben Membran (11, 31) so klein sind, daß bei maximalem Druckunterschied zwischen Gehäuseinnenraum und Umgebung im Patientenkörper keine Körperflüssigkeit sowie keine Körperzellen und/oder Bakterien hindurchtreten können.
  11. 11. Infusionsgerät nach Anspruch 2 und 8, d a dur'ch gekennzeichnet, daß der Flüssigkeitsvorratsbehälter als starrer Behälter (26) einen Teil des Gerätegehäuses (21) bildet, wobei über die hydrophobe Membran (31) mit Poren definierter Große Gase in den Flüssigkeitsvorratsbehälter (26) mit Infusionsflüssigkeit eingelassen werden.
    - V5- - VPA 81 P 5073 DE
  12. 12. Infusionsgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet , daß zur Vermeidung des Ansaugens von Gas die Infusionsflüssigkeit von der Förder- und Dosiereinheit (22) über einen hydrophilen Docht (29) abgepumpt wird.
  13. 13. Infusionsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet , daß der Druckausgleich über Austausch von Körperflüssigkeit erfolgt.
  14. 14. Infusionsgerät nach Anspruch 2 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (51) aus hydrophilem Material besteht und Poren definierter Größe aufweist.
  15. 15= Infusionsgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet , daß die Poren der hydrophilen Membran (51) so klein sind, daß keine Körperzellen -und/oder Bakterien hindurchtreten können.
  16. 16. Infusionsgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet , daß das Material der hydrophilen Membran (51) ein gewebegestütztes Hydrogel ist.
  17. 17. Infusionsgerät nach Anspruch 14, dadurch ge-kennzeichnet, daß dem Vorratsbehälter (46) für die Flüssigkeit ein elastischer Behälter (53) für ein Puffergas zugeordnet ist.
  18. 18. Infusionsgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet , daß der Innenraum des Gehäuses einen 'elastischen Behälter mit einer Flüssigkeit mit solchem Dampfdruck enthält, der niedriger als der barometrische Außendruck ist.
    VPA 81 P 5073 DE
  19. 19. Infusionsgerät nach Anspruch 5 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Überdruckventil ein Flüssigkeitsventil zum Ablassen von Körperflüssigkeit ist.
  20. 20. Infusionsgerät nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, daß das Überdruckventil (71) aus einem einen Strömungskanal (74) im Gehäuse (71) abdichtenden Silikongummipfropfen (63) besteht.
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