DE3152399C2 - - Google Patents
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- G03G5/08221—Silicon-based comprising one or two silicon based layers
Description
Die Erfindung betrifft ein elektrophotographisches Aufzeich
nungsmaterial gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1,
das gegenüber elektromagnetischen Wellen wie Ultraviolett
strahlen, sichtbarem Licht, Infrarotstrahlen, Röntgenstrahlen,
und γ-Strahlen empfindlich ist.
Photoleiter, die photoleitfähige Schichten für elektrophoto
graphische Aufzeichnungsmaterialien wie z. B. Bilderzeugungs
materialien, Festkörper-Bildaufnahme- bzw. Bildabtastvorricht
ungen oder Manuskript-Lesevorrichtungen bilden, müssen eine
hohe Empfindlichkeit, ein hohes Verhältnis Signal/Rauschen
[Photostrom (I p )/Dunkelstrom (I d )], Spektraleigenschaften,
die den Eigenschaften der elektromagnetischen Wellen entspre
chen, mit denen bestrahlt werden soll, eine gute photoelek
trische Empfindlichkeit und einen gewünschten Wert des Dun
kelwiderstands haben und dürfen während der Anwendung
nicht gesundheitsschädlich sein. Außerdem ist es bei einer
Bildaufnahme- bzw. Bildabtastvorrichtung auch notwendig, daß
Restbilder innerhalb einer vorbestimmten Zeit leicht
beseitigt werden können. Im Fall eines Bilderzeugungs
materials, das in eine
für die Aufwendung in einem Büro als Büromaschine vorge
sehene elektrophotographische Vorrichtung eingebaut werden
soll, ist es besonders wichtig, daß das Bilderzeugungs
material nicht gesundheitsschädlich ist.
Von dem vorstehend erwähnten Standpunkt aus hat in neuerer
Zeit amorphes Silicium (nachstehend als a-Si be
zeichnet) als Photoleiter Beachtung gefunden.
Beispielsweise sind aus den DE-OS 27 46 967 und
28 55 718 Anwendungen von a-Si in elektrophotographischen Bild
erzeugungsmaterialien
bekannt und aus der GB-PS 20 29 642 ist eine Anwendung
von a-Si in einer Lesevorrichtung mit
photoelektrischer Wandlung bekannt. Bei
den elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien mit aus a-Si gebildeten
photoleitfähigen Schichten nach dem Stand der Technik sind
jedoch hinsichtlich verschiedener elektrischer, optischer
und Photoleitungseigenschaften wie des Dunkelwiderstands
wertes, der Photoempfindlichkeit
und der photoelektrischen Empfindlichkeit sowie der
Umwelteigenschaften bei der Anwendung wie der Witterungs
beständigkeit und der Feuchtigkeitsbeständigkeit weitere
Verbesserungen erforderlich. Solche elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterialien können aus diesem Grund und auch im Hinblick auf
ihre Produktivität und die Möglichkeit ihrer Massenfertigung
als Festkörper-
Bildaufnahmevorrichtung bzw. -Bildabtastvorrichtung,
als Lesevorrichtung oder als Bilderzeugungsmaterial
nicht in wirksamer
Weise praktisch verwendet werden.
Beispielsweise wird bei der Anwendung als Bilderzeu
gungsmaterial oder als Festkörper-Bildabtastvorrichtung
bzw. -Bildaufnahmevorrichtung oft ein Restpotential
beobachtet, das während der Anwendung des elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterials verbleibt. Wenn ein solches elektrophotographisches
Aufzeichnungsmaterial wiederholt über eine lange Zeit angewendet
wird, werden verschiedene Schwierigkeiten, beispiels
weise eine Häufung von Ermüdungserscheinungen durch
wiederholte Anwendungen oder eine sogenannte Geisterbild
Erscheinung, bei der Restbilder erzeugt werden, hervorge
rufen.
Des weiteren wurde bei einer Anzahl von durch die Erfinder
durchgeführten Versuchen mit a-Si, das
die photoleitfähige Schicht eines elektrophotographischen Bilderzeugungsmaterials
bildet, zwar festgestellt,
daß a-Si im Vergleich mit Se, ZnO oder organischen
Photoleitern (OPC) wie Polyvinylcar
bazol (PVCz) und Trinitrofluorenon (TNF) nach dem
Stand der Technik eine Anzahl von Vorteilen aufweist,
jedoch wurde auch festgestellt, daß bei dem a-Si ver
schiedene Probleme gelöst werden müssen. Die Dunkelab
schwächung ist nämlich auffällig schnell, wenn zur Erzeugung
von elektrostatischen Ladungsbildern auf der
photoleitfähigen Schicht eines elektrophotographischen Bilderzeugungsmaterials,
dessen photoleitfähige Schicht
aus einer a-Si-Einzelschicht bzw. einem monomolekularen
a-Si-Film besteht und der Eigenschaften verliehen
worden sind, die sie für Anwendung in einer Solar
zelle nach dem Stand der Technik geeignet machen, eine
Ladungsbehandlung angewendet wird. Deshalb ist es schwierig,
ein übliches photographisches Verfahren anzuwenden.
Diese Neigung ist in einer feuchten Atmosphäre noch
stärker ausgeprägt, und zwar in manchen Fällen in einem
solchen Ausmaß, daß vor der Entwicklung überhaupt keine
Ladung aufrechterhalten wird.
Aus der DE-OS 29 08 123 ist ein elektrophotographisches Auf
zeichnungsmaterial mit einem Träger und einer photoleitfähigen
Schicht bekannt. Die photoleitfähige Schicht kann eine
Ladungsabgabeschicht sein, die aus zwei Arten eines Silicium
atome als Matrix und Wasserstoffatome enthaltenden amorphen
Materials (nachstehend als a-Si : H bezeichnet) besteht, wo
durch in der Mitte der Ladungsabgabeschicht eine Sperrschicht
gebildet wird, die bewegliche Ladungsträger erzeugt, wenn
sie der Wirkung elektromagnetischer Wellen ausgesetzt wird.
Das bekannte Aufzeichnungsmaterial kann zwischen dem Träger
und der photoleitfähigen Schicht bzw. Ladungsabgabeschicht
eine weitere Sperrschicht enthalten, die die Injektion von
Ladungsträgern von der Seite des Trägers in die Ladungsabga
beschicht verhindern soll und z. B. aus einem anorganischen
Material wie MgF₂, Al₂O₃, SiO oder SiO₂ oder aus einem orga
nischen Material bestehen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein elektrophoto
graphisches Aufzeichnungsmaterial der im Oberbegriff von Pa
tentanspruch 1 angegebenen Art bereitzustellen, bei dem die
Zwischenschicht nicht nur eine Injektion von Ladungsträgern
von der Seite des Trägers in die photoleitfähige Schicht
verhindert, sondern auch sehr gut an der photoleitfähigen
Schicht und an dem Träger anhaftet, wobei das Aufzeichnungs
material auch in einer Atmosphäre mit hoher Feuchtigkeit im
wesentlichen stabile Eigenschaften und insbesondere eine
hohe Photoempfindlichkeit haben soll.
Diese Aufgabe wird durch ein elektrophotographisches Aufzeich
nungsmaterials mit den im kennzeichnenden Teil von Patentan
spruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Die Fig. 1 bis 12 zeigen jeweils schematische Schnitt
ansichten zur Erläuterung des Aufbaus der bevorzugten
Ausführungsformen der erfindungsgemäßen elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterialien und
die Fig. 13 bis 17 zeigen jeweils schematische Flußdia
gramme zur Erläuterung der Vorrichtungen für die Herstellung
der erfindungsgemäßen elektrophotographischen Aufzeichnungs
materialien.
Die erfindungsgemäßen elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien werden
nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren näher
beschrieben.
Fig. 1 zeigt eine schematische Schnittansicht zur Erläu
terung einer grundlegenden Ausführungsform des erfin
dungsgemäßen elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials.
Das in Fig. 1 gezeigte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 100
hat eine Schichtstruktur, die einen Träger 101,
eine auf dem Träger vorgesehene
Zwischenschicht 102 und eine in direkter Berührung mit
der Zwischenschicht 102 ausgebildete photoleitfähige
Schicht 103 aufweist.
Der Träger 101 kann entweder elektrisch leitend oder
isolierend sein. Als elektrisch leitendes Material werden
Metalle wie NiCr, nichtrostender Stahl, Al, Cr, Mo, Au,
Ir, Nb, V, Ti, Pt oder Pd oder Legierungen davon eingesetzt.
Als isolierende Träger werden beispielsweise Filme oder
Folien aus Kunstharzen, wozu Polyester, Polyethylen,
Polycarbonat, Celluloseacetat, Polypropylen, Polyvinyl
chlorid, Polyvinylidenchlorid, Polystyrol und Polyamide
gehören, Gläser, keramische Substanzen oder Papiere
eingesetzt. Diese isolierenden Träger können geeig
neterweise mindestens eine Oberfläche habe, die einer
Behandlung zur Erzielung elektrischer Leitfähigkeit
unterzogen worden ist, und andere Schichten werden geeig
neterweise auf der Oberfläche ausgebildet, die der vor
stehend erwähnten Behandlung zur Erzielung elektrischer
Leitfähigkeit unterzogen worden ist.
Einem Glas kann beispielsweise elektrische Leitfähig
keit verliehen werden, indem darauf eine dünne Schicht
aus z. B. NiCr, Al, Cr, Mo, Au, Ir, Nb, Ta, V, Ti, Pt, Pd,
In₂O₃, SnO₂ oder ITO (In₂O₃ + SnO₂) aufgebracht wird.
Alternativ kann eine Kunstharzfolie wie eine Polyester
folie einer Behandlung zur Erzielung elektrischer Leit
fähigkeit auf ihrer Oberfläche unterzogen werden, indem
ein Metall wie z. B. NiCr, Al, Ag, Pb, Zn, Ni, Au, Cr, Mo,
Ir, Nb, V, Ti oder Pt aufgedampft, mittels eines Elek
tronenstrahls abgeschieden oder zerstäubt wird oder
indem eine Laminierungsbehandlung mit dem erwähnten
Metall durchgeführt wird. Der Träger kann in irgendeiner
Form ausgebildet werden, beispielsweise in Form von
Zylindern, Bändern, Platten oder anderen Formen, und
seine Form kann in gewünschter Weise festgelegt werden.
Wenn das elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial beispielsweise als
Bilderzeugungsmaterial
eingesetzt werden soll, kann es für die Verwendung beim
kontinuierlich mit einer hohen Geschwindigkeit durch
geführten Kopieren geeigneterweise in Form eines endlosen
Bandes oder eines Zylinders gestaltet werden. Der Träger
kann eine Dicke haben, die geeigneterweise so festge
legt wird, daß ein gewünschtes elektrophotographisches Aufzeichnungsmaterial
gebildet werden kann. Wenn das elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial
flexibel sein soll, wird der Träger mit der Einschrän
kung, daß seine Funktion als Träger aufrechterhalten
werden kann, so dünn wie möglich hergestellt; in einem
solchen Fall hat der Träger jedoch im allgemeinen unter
Berücksichtigung seiner Herstellung und Handhabung sowie
seiner mechanischen Festigkeit eine Dicke von im allgemeinen
10 µm oder mehr.
Die Zwischenschicht 102 besteht aus einem nicht photoleitfähigen
amorphen Material, das Siliciumatome und Stick
stoffatome enthält (a-Si x N1-x , worin 0 < x < 1). Die Zwi
schenschicht 102 hat die Funktion einer sogenannten
Sperrschicht, die in wirksamer Weise eine Injektion
von Ladungsträgern von der Seite des Trägers 101 her
in die photoleitfähige Schicht 103 verhindern kann und
den Phototrägern, die in der photoleitfähigen Schicht 103
durch Bestrahlung mit elektromagnetischen Wellen erzeugt
werden und sich in Richtung zu der Seite des Trägers
101 bewegen, einen leichten Durchtritt oder Durchgang
von der Seite der photoleitfähigen Schicht 103 zu der Seite
des Trägers 101 hin ermöglichen kann.
Die aus a-Si x N1-x bestehende Zwischenschicht 102 kann z. B.
durch das Zerstäubungsverfahren, das Ionenimplantations
verfahren, das Ionenplattierverfahren oder das Elektronenstrahl
verfahren gebildet werden. Diese Fertigungs
verfahren werden in geeigneter Weise in Abhängigkeit
von Einflußgrößen wie den Fertigungsbedingungen, dem Ausmaß
der Belastung durch Kapitalinvestitionen für die Be
triebsanlage, dem Fertigungsmaßstab und den gewünschten
Eigenschaften der herzustellenden elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien
ausgewählt. Die Anwendung des Zerstäubungsverfah
rens, des Elektronenstrahlverfahrens oder des Ionen
plattierverfahrens wird aufgrund der Vorteile einer
relativ einfachen Steuerung der Bedingungen für die
Herstellung von elektrophotographischem Aufzeichnungsmaterialien mit gewünschten
Eigenschaften sowie der leichten Durchführbarkeit des
Einkaufs von Stickstoffatomen zusammen mit Silicium
atomen in die herzustellende Zwischenschicht 102 bevor
zugt.
Für die Bildung der Zwischenschicht 102 durch das Zer
stäubungsverfahren wird eine monokristalline oder eine
polykristalline Si-Scheibe, Si₃N₄-Scheibe oder eine
Scheibe, in der Si und Si₃N₄ als Mischung enthalten
sind, als Target eingesetzt und in einer Atmosphäre
aus verschiedenen Gasen einer Zerstäubung unterzogen.
Wenn eine Si-Scheibe und eine Si₃N₄-Scheibe als Target
eingesetzt werden, wird beispielsweise ein zur Zerstäu
bung dienendes Gas wie He, Ne oder Ar in eine Abschei
dungskammer eingeleitet, um darin ein Gasplasma zu bilden,
und die Zerstäubung der Si-Scheibe und der Si₃N₄-Scheibe
wird bewirkt.
Alternativ kann ein plattenförmiges Target aus einer
geformten Mischung von Si und Si₃N₄ eingesetzt werden,
und durch Einführung eines zur Zerstäubung dienenden
Gases in ein Vorrichtungssystem kann eine Zerstäubung
in einer Atmosphäre aus dem Gas bewirkt werden. Wenn
das Elektronenstrahlverfahren angewandt wird, werden
in zwei Abscheidungsschiffchen hochreines monokristallines
oder polykristallines Silicium bzw. hochreines Silicium
nitrid (Si₃N₄) hineingebracht, und die beiden Abschei
dungsschiffchen können unabhängig voneinander mit einem
Elektronenstrahl bestrahlt werden, um ein gleichzeitiges
Aufdampfen der beiden Materialien zu bewirken. Alternativ
können kristallines Silicium und Siliciumnitrid
(Si₃N₄), die in das gleiche, einzige Abscheidungsschiff
chen hineingebracht worden sind, zur Bewirkung des Auf
dampfens durch einen einzelnen Elektronenstrahl bestrahlt
werden. In dem zuerst erwähnten Fall wird das Verhältnis
der Siliciumatome zu den Stickstoffatomen in der
in der Zwischenschicht 102 enthaltenen Zusammensetzung
durch Variieren der Beschleunigungsspannung der auf
das Silicium bzw. das Siliciumnitrid gerichteten Elektro
nenstrahlen gesteuert, während dieses Verhältnis im
zweiten Fall durch das vorbestimmte Mischungsverhältnis
von kristallinem Silicium zu Siliciumnitrid gesteuert
wird.
Wenn das Ionenplattierverfahren angewandt wird, werden
verschiedene Gase in einen Aufdampfungsbehälter einge
leitet, und an eine zuvor um den Behälter herumgewickelte
Spule wird zur Erzeugung einer Glimmentladung ein
elektrisches Hochfrequenzfeld angelegt, wobei unter
diesen Bedingungen Si und Si₃N₄ unter Anwendung des
Elektronenstrahlverfahrens aufgedampft werden können.
Die Zwischenschicht 102 wird sorgfältig
ausgebildet, so daß genau die erforderlichen Eigenschaften
in der gewünschten Weise erzielt werden können.
Das heißt, eine aus Silciumatomen und
Stickstoffatomen bestehende Substanz kann hinsicht
lich ihrer Struktur eine Form von einem
kristallinen bis zu einem amorphen Zustand annehmen,
und sie kann elektrische Eigenschaften zeigen, die von
den Eigenschaften einer elektrisch leitenden Substanz
über die Eigenschaften eines Halbleiters bis zur Isolator
eigenschaften bzw. von den Eigenschaften einer photoleitfähigen
bis zu den Eigenschaften einer nicht photoleitfähigen
Substanz reichen. Daher werden die Be
dingungen für die Herstellung von a-Si x N1-x genau ausge
wählt, so daß a-Si x N1-x gebildet werden kann, das mindestens
gegenüber
sichtbarem Licht nicht photoleitfähig ist.
Die Zwischenschicht 102 hat die Funktion,
eine Injektion von Ladungsträgern von der Seite des
Trägers 101 in die photoleitfähige Schicht 103 zu verhin
dern, während den Phototrägern, die in der photoleitfähigen
Schicht 103 erzeugt werden, eine leichte Bewegung und
ein leichter Durchgang bzw. Durchtritt durch die Zwi
schenschicht zu der Seite des Trägers 101 ermöglicht
werden. Aus diesem Grund wird a-Si x N1-x , aus dem die
Zwischenschicht 102 besteht, geeigneterweise so gebildet,
daß es mindestens im Bereich des sichtbaren Lichts Iso
latorverhalten zeigt.
Als eine andere kritische Einflußgröße in den Bedingungen
für die Herstellung von a-Si x N1-x , das bezüglich des
Durchtritts von Ladungsträgern einen Beweglichkeitswert
hat, der einen glatten Durchgang von in der photoleitfähigen
Schicht 103 erzeugten Phototrägern durch die Zwischenschicht
102 ermöglicht, kann die Trägertemperatur während
der Herstellung der Zwischenschicht 102 erwähnt werden.
Mit anderen Worten, die Trägertemperatur während der
Schichtbildung stellt bei der Bildung einer aus a-Si x N1-x
bestehenden Zwischenschicht 102 auf der Oberfläche des
Trägers 101 eine wichtige Einflußgröße dar, die die Struk
tur und die Eigenschaften der gebildeten Zwischenschicht beein
flußt. Die Trägertemperatur wird während
der Schichtbildung genau gesteuert, damit ein a-Si x N1-x
hergestellt werden kann, das genau die erwünschten Eigen
schaften hat.
Damit die Aufgabe der Erfindung in wirksamer Weise gelöst
werden kann, beträgt die Trägertemperatur während der
Bildung der Zwischenschicht 102, die geeigneterweise
in einem optimalen Bereich, der von dem für die Bildung
der Zwischenschicht 102 angewandten Verfahren abhängt,
gewählt wird, wünschenswerterweise im allgemeinen 20
bis 220°C und vorzugsweise 20 bis 150°C. Für die Bildung
der Zwischenschicht 102 wird vorteilhafterweise das
Zerstäubungsverfahren oder das Elektronenstrahlverfahren
angewandt, weil diese Verfahren im Vergleich mit anderen
Verfahren eine relativ leicht durchführbare, genaue
Steuerung der Verhältnisse der jede Schicht bildenden
Atome oder der Schichtdicken ermöglichen können, wenn
anschließend in dem gleichen System die photoleitfähige
Schicht 103 auf der Zwischenschicht und des weiteren,
falls dies erwünscht ist, eine dritte Schicht auf der
photoleitfähigen Schicht 102 gebildet wird. In dem Fall,
daß die Zwischenschicht 102 nach diesen Schichtbildungs
verfahren gebildet wird, kann als eine der wichtigen
Einflußgrößen, die ähnlich wie die vorstehend beschriebene
Trägertemperatur die Eigenschaften des herzustellenden
a-Si x N1-x beeinflußt, auch die Entladungsleistung während
der Schichtbildung erwähnt werden.
Bei solchen Verfahren für die Herstellung der Zwischen
schicht ist als Bedingung für die Entladungsleistung
zur wirksamen Herstellung von a-Si x N1-x mit Eigenschaften,
die die Aufgabe der Erfindung lösen, im allgemeinen
ein Wert von 50 W bis 250 W und vorzugsweise ein Wert
von 80 W bis 150 W erforderlich.
Ähnlich wie die Bedingungen für die Herstellung der
Zwischenschicht 102 stellt auch der Gehalt an Stickstoff
atomen in der Zwischenschicht 102 des erfindungsge
mäßen elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials
Einflußgrößen für die Bildung der Zwischenschicht 102 mit erwünsch
ten Eigenschaften für die Lösung der Aufgabe der Erfindung
dar. Demnach beträgt der
Gehalt an Stickstoffatomen in der Zwischen
schicht 102 im allgemeinen 43 bis 60 Atom-% und vorzugsweise
43 bis 50 Atom-%. In anderer Form ausgedrückt
beträgt bei der vorstehenden Darstellung durch die Formel
a-Si x N1-x x im allgemeinen 0,40 bis 0,57 und vorzugsweise
0,50 bis 0,57.
Auch der Bereich der Schichtdicke der Zwischenschicht
102 stellt eine
wichtige Einflußgröße für eine wirksame Lösung der
Aufgabe der Erfindung dar.
D. h., daß die Funktion der Verhinderung der Injektion
von Ladungsträgern von der Seite des Trägers 101 in
die photoleitfähige Schicht 103 nicht in ausreichendem
Maße erfüllt werden kann, wenn die Zwischenschicht 102
eine zu geringe Dicke hat. Andererseits ist die Wahr
scheinlichkeit, daß die in der photoleitfähigen Schicht
103 erzeugten Phototräger zu der Seite des Trägers 101
hindurchtreten, sehr gering, wenn die Dicke zu groß
ist. Demnach kann in diesen Fällen die Aufgabe
der Erfindung nicht in wirksamer Weise gelöst werden.
Die Dicke der Zwischenschicht 102, mit der die Aufgabe
der Erfindung in wirksamer Weise gelöst wird, liegt
im allgemeinen in dem Bereich von 3,0 bis 100,0 nm,
vorzugsweise von 5,0 bis 60,0 nm und insbesondere von
5,0 bis 30,0 nm.
Die auf die Zwischenschicht 102 laminierte photoleitfähige
Schicht 103 besteht aus a-Si : H mit den nachstehend ge
zeigten Halbleitereigenschaften, damit die Aufgabe der
Erfindung in wirksamer Weise gelöst wird.
- a-Si : H vom p-Typ: Dieser Typ enthält nur einen Akzeptor oder sowohl einen Donator als auch einen Akzeptor, wobei die Konzentration des Akzeptors (N a ) höher ist.
- a-Si : H vom p--Typ: Es handelt sich dabei um einen Typ von der einen Akzeptor in einer niedrigen Konzen tration (N a ) enthält und beispielsweise schwach bzw. in geringem Maße mit Fremstoffen vom p-Typ dotiert ist.
- a-Si : H vom n-Typ: Dieser Typ enthält nur einen Donator oder sowohl einen Donator als auch einen Akzeptor mit einer höheren Konzentration des Donators (N d ).
- a-Si : H vom n--Typ: Es handelt sich dabei um einen Typ von , der einen Donator in einer niedrigen Konzen tration (N d ) enthält und beispielsweise schwach bzw. in geringem Maße mit Fremdstoffen vom n-Typ dotiert oder nicht dotiert ist.
- a-Si : H vom i-Typ: Bei diesem Typ gilt: N a ≃ N d ≃ 0 oder N a ≃ N d .
Als a-Si : H, das die photoleitfähige
Schicht 103 bildet, kann ein Material mit einem relativ
niedrigeren spezifischen elektrischen Widerstand einge
setzt werden, weil die photoleitfähige Schicht 103 durch
Vermittlung der Zwischenschicht 102 auf dem Träger vorge
sehen ist. Für die Erzielung besserer Ergebnisse kann
der spezifische Dunkelwiderstand der
photoleitfähigen Schicht 103 jedoch vorzugsweise 5 × 10⁹ Ω · cm
oder mehr und insbesondere 10¹⁰ Ω · cm oder mehr betragen.
Die Begrenzung der Werte des spezifischen Dunkelwider
stands stellt insbesondere dann eine wichtige Einflußgröße
dar, wenn das elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial als
Bilderzeugungsmaterial
als hochempfindliche Lesevorrichtung oder als Bildauf
nahmevorrichtung bzw. Bildabtastvorrichtung, die für
die Anwendung in Bereichen mit niedriger Beleuchtungs
stärke vorgesehen sind, oder als photoelektrischer Wandler
eingesetzt wird.
Zur Herstellung einer aus a-Si : H bestehenden photoleitfähigen
Schicht werden während der Bildung
einer solchen Schicht durch ein Verfahren, wie es nach
stehend erläutert wird, Wasserstoffatome in die photoleitfähige
Schicht eingebaut.
Darunter, daß Wasserstoffatome in die photo
leitfähige Schicht eingebaut sind, ist der Zustand, bei dem Wasserstoffatome an Siliciumatome gebunden
sind oder bei dem Wasserstoffatome für den Einbau in die Schicht ionisiert
sind oder bei dem Wasserstoffatome als H₂ in die Schicht eingebaut
sind oder ein Zustand, bei dem eine Kombination davon
vorliegt, zu verstehen.
Als Verfahren zum Einbau von Wasserstoffatomen in
die photoleitfähige Schicht wird bei der Bildung der
Schicht beispielsweise eine Siliciumverbindung wie Silane
(Siliciumhydride), wozu SiH₄, Si₂H₆, Si₃H₈ und Si₄H₁₀
gehören, im gasförmigen Zustand in ein zur Abscheidung
dienendes Vorrichtungssystem eingeleitet, und diese Ver
bindungen werden durch das Glimmentladungs-Dissoziierungsverfahren dis
soziiert, wodurch sie gleichzeitig mit dem Wachstum der photoleitfähigen
Schicht in die Schicht eingebaut werden.
Bei der Bildung der photoleitfähigen Schicht durch das
Glimmentladungs-Dissoziierungsverfahren werden in dem Fall,
daß ein Siliciumhydrid wie SiH₄, Si₂H₆, Si₃H₈ oder Si₄H₁₀
als Ausgangsmaterial für die Zuführung von Silicium
atomen eingesetzt wird, während der Bildung der
Schicht durch Dissoziieren des Gases aus diesen Verbindungen
Wasserstoffatome selbsttätig
in die Schicht eingebaut.
Bei der Anwendung des reaktiven Zerstäubungsverfahrens
wird in das System, in dem die Zerstäubung in einer Atmo
sphäre aus einem Inertgas wie He, Ar oder einer diese
Gase als Grundbestandteil enthaltenden Gasmischung unter
Anwendung von Si als Target bewirkt wird, H₂-Gas eingeleitet,
oder es kann alternativ ein Gas aus einem Sili
ciumhydrid wie SiH₄, Si₂H₆, Si₃H₈ oder Si₄H₁₀ oder ein
Gas wie B₂H₆ oder PH₃ zum gleichzeitigen Dotieren in das
System eingeleitet werden.
Der Gehalt an
Wasserstoffatomen in der aus a-Si : H bestehenden
photoleitfähigen Schicht ist eine der Haupteinflußgrößen, die
festlegen, ob die gebildete photoleitfähige Schicht für
die praktische Verwendung geeignet ist.
Der Gehalt an Wasserstoffatomen
in der photoleitfähigen Schicht beträgt im allgemeinen 1 bis
40 Atom-% und vorzugsweise 5 bis 30 Atom-%, damit die
gebildete photoleitfähige Schicht für praktische Anwendungen
in ausreichendem Maße geeignet ist.
Der Gehalt an Wasserstoffatomen in der photoleitfähigen Schicht kann
mittels der Trägertemperatur während der Abscheidung
oder/und durch die Menge des in die Abscheidungsvorrichtung
einzuleitenden Ausgangsmaterials für den Einbau
von Wasserstoffatomen, durch die Entladungsleistung
oder durch andere Einflußgrößen gesteuert werden.
Zur Herstellung einer photoleitfähigen Schicht vom n-Typ,
p-Typ oder i-Typ können während der Bildung der Schicht
durch das Glimmentladungs- oder das reaktive Zerstäubungs
verfahren ein Fremdstoff vom n-Typ, ein Fremdstoff
vom p-Typ oder Fremdstoffe von beiden Typen in gesteuerter
Menge in die Schicht hineingegeben werden.
Als Fremdstoff, der zur Herstellung einer photoleitfähigen
Schicht vom p-Typ in die photoleitfähige Schicht einzubauen
ist, kann vorzugsweise ein Element der Grupp III-A
des Periodensystems, beispielsweise B, Al, Ga, In oder Tl
verwendet werden.
Andererseits kann für die Erzielung eines n-Typs vorzugs
weise ein Element der Gruppe V-A des Periodensystems
wie N, P, As, Sb oder Bi eingesetzt werden.
Im Falle von A-Si : H zeigt das sogenannte nicht dotierte
a-Si : H, das ohne Zugabe des Fremdstoffs vom n-Typ oder
vom p-Typ gebildet wird, im allgemeinen eine geringfügige
Neigung zum n-Typ (n--Typ). Um a-Si : H vom i-Typ zu erhalten,
muß deshalb in das nicht dotierte a-Si : H eine geeignete,
jedoch sehr geringe Menge eines Fremdstoffs vom
p-Typ eingebaut werden.
Geeigneterweise wird eine photoleitfähige Schicht aus nicht
dotiertem a-Si : H oder aus a-Si : H vom i-Typ, in das eine
geringe Menge eines Fremdstoffs vom p-Typ wie B
eingebaut worden ist, hergestellt, weil ein
elektrophotographisches Aufzeichnungsmaterial einen ausreichend
großen spezifischen Dunkelwiderstand haben muß.
Die vorstehend beschriebenen Fremdstoffe sind in der photoleitfähigen
Schicht in einer Menge enthalten, die in der Größenordnung
von ppm liegt, weshalb der durch diese verursachten
Umweltverschmutzung keine so große Aufmerksamkeit ge
schenkt werden muß wie im Fall der die photoleitfähige
Schicht bildenden Hauptbestandteile, jedoch wird auch
vorzugsweise eine Substanz eingesetzt, die zu einer mög
lichst geringen Belastung der Umwelt führt.
Von einem solchen Standpunkt aus sowie auch im Hinblick
auf die elektrischen und optischen Eigenschaften der
photoleitfähigen Schicht wird eine Substanz wie B, Ga, P oder Sb
als Fremdstoff am meisten bevorzugt. Außerdem kann die photoleitfähige
Schicht z. B. auch durch interstitielle Zugabe von Li
mittels thermischer Diffusion oder Implantation so
gesteuert werden, daß eine Schicht vom n-Typ erhalten wird.
Die Menge des in die photoleitfähige Schicht einzubauenden
Fremdstoffs wird in Abhängigkeit von den gewünschten
elektrischen und optischen Eigenschaften in geeigneter
Weise festgelegt, sie liegt jedoch im Fall eines Fremd
stoffs der Gruppe III-A des Periodensystems im allgemeinen
im Bereich eines Atomverhältnisses von 10-6 bis 10-3
und vorzugsweise von 10-5 bis 10-4 und im Fall eines
Fremdstoffs der Gruppe V-A des Periodensystems im allge
meinen im Bereich eines Atomverhältnisses von 10-8 bis
10-3 und vorzugsweise von 10-8 bis 10-4.
Fig. 2 zeigt eine schematische Schnittansicht einer anderen
Ausführungsform des erfindungsgemäßen elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterials. Das in Fig. 2 gezeigte elektrophotographische
Aufzeichnungsmaterial 200 hat die gleiche Schichtstruktur, wie das in Fig. 1
gezeigte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 100, jedoch mit dem Unter
schied, daß auf der photoleitfähigen Schicht 203 die obere
Schicht 205 vorgesehen ist, die die gleiche Funktion
wie die Zwischenschicht 202 hat.
Demnach weist das elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 200 eine Zwischen
schicht 202 aus a-Si x N1-x , die auf einem Träger 201 vor
gesehen und aus dem gleichen Material wie die Zwischen
schicht 102 gebildet ist, so daß sie die gleiche Funktion
hat, eine der photoleitfähigen Schicht 103 ähnliche, aus
a-Si : H bestehende, photoleitfähige Schicht 203 und die obere
Schicht 205 mit der freien Oberfläche 204, die auf der
photoleitfähigen Schicht 203 vorgesehen ist,
auf.
Die obere Schicht 205 hat die folgenden Funktionen: Wenn
das elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 200 beispielsweise zur Erzeugung
von Ladungsbildern durch eine Ladungsbehandlung an der
freien Oberfläche 204 eingesetzt wird, dient die obere
Schicht zur Verhinderung der Injektion von Ladungen,
die auf der freien Oberfläche 204 zurückgehalten werden
sollen, in die photoleitfähige Schicht 203, und die obere
Schicht hat auch die Funktion, daß sie bei der Bestrahlung
mit elektromagnetischen Wellen einen glatten bzw.
leichten Durchgang bzw. Durchtritt der in der photoleit
fähigen Schicht 203 erzeugten Phototräger oder der Ladungen
in den mit elektromagnetischen Wellen bestrahlten Be
reichen ermöglicht, so daß die Ladungsträger mit den
Ladungen rekombinieren können.
Die obere Schicht 205 kann aus a-Si x N1-x bestehen, das
die gleichen Eigenschaften wie das a-Si x N1-x der
Zwischenschicht 202 hat. Außerdem kann die obere Schicht
aus einem amorphen Material bestehen, das Siliciumatome
und irgendwelche Vertreter der Gruppe Kohlenstoff
atome, Stickstoffatome und Sauerstoffatome
enthält, oder die obere
Schicht kann aus dem amorphen Material bestehen, das
außerdem mindestens einen Vertreter der Gruppe Wasser
stoffatome und Halogenatome (X) enthält, beispiels
weise a-Si a N1-a , a-Si y N1-y und a-Si z C1-z , a-Si a O1-a und
a-Si b N1-b , die mindestens einen Vertreter der Gruppe
Wasserstoffatome und Halogenatome enthalten.
Außerdem kann die obere Schicht auch aus einem anor
ganischen isolierenden Material wie Al₂O₃ oder
einem organischen isolierenden Material wie Polyestern,
Poly-p-xylylen oder Polyurethanen bestehen. Das
Material, aus dem die obere Schicht 205 besteht, ist
jedoch im Hinblick auf die Produktivität und die Massen
fertigung sowie die elektrische Beständigkeit und die
Umweltbeständigkeit während der Verwendung vorzugsweise
a-Si x N1-x , das die gleichen Eigenschaften wie das
a-Si x N1-x der Zwischenschicht 202 hat, a-Si x N1-x , das
mindestens einen Vertreter der Gruppe Wasserstoffatome
und Halogenatome enthält, a-Si y C1-y oder a-Si z C1-z , das
mindestens einen Vertreter der Gruppe Wasserstoffatome
und Halogenatome enthält. Beispiele für andere Materialien, die
außer den vorstehend erwähnten Materialien für die Bildung
der oberen Schicht 205 geeignet sind, sind amorphe
Materialien, die als Matrix mindestens zwei Ver
treter der Gruppe Kohlenstoff-, Stickstoff- und Sauerstoffatome zusammen mit Siliciumatomen
enthalten und auch mindestens einen Vertreter der Gruppe
Halogenatome und Wasserstoffatome enthalten. Als Halogen
atome können F, Cl, Br usw. erwähnt werden, jedoch ist
ein amorphes Material, das F enthält, im Hinblick auf
die thermische Beständigkeit effektiv. Wenn das elektrophoto
graphische Aufzeichnungsmaterial 200 in der Weise angewandt wird, daß die
Bestrahlung mit elektromagnetischen Wellen, gegenüber
denen die photoleitfähige Schicht 203 empfindlich ist, auf
der Seite der oberen Schicht 205 erfolgt bzw. angewandt
wird, werden die Auswahl des Materials, aus dem die obere
Schicht 205 besteht, und die Festlegung ihrer Schicht
dicke sorgfältig in der Weise durchgeführt, daß eine
ausreichende Menge der elektromagnetischen Wellen, mit
denen bestrahlt wird, zu der photoleitfähigen
Schicht 203 gelangen und eine Erzeugung von Ladungsträgern
mit einem guten Wirkungsgrad hervorrufen kann.
Die obere Schicht 205 kann unter Anwendung des gleichen
Verfahrens und des gleichen Materials wie bei der Her
stellung der Zwischenschicht 202 gebildet werden. Bei
spielsweise kann ähnlich wie bei der Bildung der
photoleitfähigen Schicht 103 oder 203 auch das Glimmentladungs
verfahren angewandt werden. Außerdem kann die obere
Schicht 205 nach dem reaktiven Zerstäubungsverfahren
unter Anwendung eines zum Einbau von Wasserstoffatomen
dienenden Gases, eines zum Einbau von Halogenatomen
dienenden Gases oder beider Gase gebildet werden. Als
Ausgangsmaterialien, die für die Bildung der oberen
Schicht 205 einzusetzen sind, können die vorstehend er
wähnten Materialien eingesetzt werden, die für die
Zwischenschicht verwendet werden. Außerdem können als
wirksames Ausgangsgas für den Einbau von Halogenatomen
verschiedene Halogenverbindungen, vorzugsweise ein gas
förmiges Halogen, ein Halogenid oder eine Interhalogen
verbindung, die gasförmig oder vergasbar ist, eingesetzt
werden.
Alternativ stellt auch der Einsatz von gasförmigen oder
vergasbaren Siliciumverbindungen, die Halogenatome ent
halten und durch die gleichzeitig Siliciumatome
und Halogenatome eingebaut werden können, eine
wirksame Maßnahme dar.
Zu typischen Beispielen für Halogenverbindungen, die
vorzugsweise eingesetzt werden,
gehören gasförmige Halogene wie Fluor-, Chlor-, Brom- oder
Jodgas und Interhalogenverbindungen wie BrF, ClF, ClF₃,
BrF₅, FrF₃, JF₇, JF₅, JCl und JBr.
Als Halogenatome enthaltende Siliciumverbindung werden
Siliciumhalogenide wie SiF₄, SiF₆, SiCl₄ und SiBr₄
bevorzugt.
Wenn die obere Schicht 205 nach dem Glimmentladungsver
fahren unter Anwendung einer Halogenatome enthaltenden
Siliciumverbindung gebildet wird, ist der Einsatz eines
gasförmigen Siliciumhydrids als zum Einbau von Si
dienendes gasförmiges Ausgangsmaterial.
Bei der Bildung der oberen Schicht 205 nach dem Glimment
ladungsverfahren besteht die grundlegende Verfahrensweise
darin, daß ein gasförmiges Ausgangsmaterial für den
Einbau von Si wie ein Siliumhydrid oder ein Silicium
halogenid, ein gasförmiges Ausgangsmaterial für den Einbau
von Kohlenstoffatomen, Sauerstoffatomen oder
Stickstoffatomen und, falls erforderlich, verdünnendes Gas wie
Ar, H₂ oder He in einem festgelegten Mischungsverhältnis
in einer geeigneten Menge in die zur Bildung des
elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials dienende Abscheidungskammer einge
führt werden, worauf eine Glimmentladung angeregt wird,
um eine Plasmaatmosphäre aus diesen Gasen zu bilden und
dadurch auf der photoleitfähigen Schicht
eine obere Schicht zu bilden.
Die zum Einbau der jeweiligen Atomarten dienenden
Gase können jeweils nicht nur als einzelne Gasart,
sondern auch als Mischung von mehreren
Gasarten in einem festgelegten
Verhältnis eingesetzt werden. Im Falle des reaktiven
Zerstäubungsverfahrens kann die Zerstäubung zur Bildung
der oberen Schicht unter Anwendung eines Targets aus
Si in einer Plasmaatmosphäre aus einem Gas, das die ge
wünschten Ausgangssubstanzen für den Einbau der ge
wünschten Atomarten enthält, bewirkt werden.
Wenn beispielsweise in die gebildete obere Schicht Halo
genatome eingebaut werden sollen, kann eine gasförmige
Halogenverbindung oder eine gasförmige, Halogenatome ent
haltende Siliciumverbindung, die vorstehend erwähnt worden
sind, zur Bildung einer Plasmaatmosphäre in der Ab
scheidungskammer in die Abscheidungskammer eingeführt
werden. In gleicher Weise kann für den Einbau von
Kohlenstoffatomen, Sauerstoffatomen oder Stickstoffatomen
in die gebildete obere Schicht ein entsprechendes gas
förmiges Ausgangsmaterial, das zum Einbau dieser Atomarten
dient, in die Abscheidungskammer eingeleitet werden, worauf
eine Plasmaatmosphäre aus dem Gas gebildet wird.
Alternativ kann die obere Schicht nach dem reaktiven
Zerstäubungsverfahren gebildet werden, indem als Target
eine monokristalline oder eine polykristalline Si-Scheibe,
Si₃N₄-Scheibe, eine Scheibe, in der eine Mischung von
Si und Si₃N₄ enthalten ist, eine SiO₂-Scheibe oder eine
Scheibe, in der eine Mischung von Si und SiO₂ enthalten
ist, eingesetzt wird und indem diese Targets in verschie
denen Gasatmosphären zerstäubt werden, damit eine ge
wünschte obere Schicht gebildet werden kann.
Wenn eine Si-Scheibe als Target eingesetzt wird, wird
beispielsweise das gasförmige Ausgangsmaterial für den
Einbau von Stickstoffatomen und Wasserstoffatomen,
beispielsweise H₂ und N₂ oder NH₃, das ggf., falls
dies erwünscht ist, mit einem verdünnenden Gas verdünnt
sein kann, in die zur Zerstäubung dienende Abscheidungs
kammer eingeführt, um aus diesen Gasen ein Gasplasma
zu bilden und eine Zerstäubung der vorstehend erwähnten
Si-Scheibe zu bewirken.
Bei anderen Verfahren, in denen getrennte Targets aus
Si und Si₃N₄ oder eine Platte aus einer Mischung von
Si und Si₃N₄ eingesetzt werden, kann die Zerstäubung
in einer mindestens Wasserstoffatome enthaltenden
Gasatmosphäre bewirkt werden.
Als Ausgangsmaterial für den Einbau
von Halogenatomen bei der Bildung der oberen Schicht
können in wirksamer Weise die vorstehend erwähnten Halogenver
bindungen oder halogenhaltigen Silciumverbindungen ein
gesetzt werden. Außerdem können auch in wirksamer Weise
gasförmige oder vergasbare Halogenide, die Wasserstoff
atome enthalten, beispielsweise Halgenwasserstoffe,
zu denen HF, HCl und HBr und HJ gehören, oder halogen
substituierte Siliciumhydride, zu denen SiH₂F₂, SiH₂Cl₂,
SiHCl₃, SiH₂Br₂ und SiHBr₃ gehören, eingesetzt werden.
Diese Halogenide, die Wasserstoffatome enthalten, können
vorzugsweise als Ausgangsmaterial für den Einbau von
Halogenatomen eingesetzt werden,
weil gleichzeitig mit dem Einbau von Halogenatomen
Wasserstoffatome für eine wirksame Steuerung
der elektrischen oder photooptischen Eigenschaften während
der Bildung der oberen Schicht in die Schicht eingebaut
werden können.
Als Ausgangsmaterial für den Einbau von Kohlenstoff
atomen bei der Bildung der oberen Schicht können ge
sättigte Kohlenwasserstoffe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen,
ethylenische Kohlenwasserstoffe mit 1 bis 4 Kohlenstoff
atomen und acetylenische Verbindungen mit 2 bis 3 Kohlen
stoffatomen erwähnt werden.
Typische Beispiele sind gesättigte Kohlenwasserstoffe
wie Methan (CH₄), Ethan (C₂H₆), Propan (C₃H₈), n-Butan
(n-C₄H10) und Pentan (C₅H₁₂), ethylenische Kohlenwas
serstoffe wie Ethylen (C₂H₄), Propylen (C₃H₆), Buten-1
(C₄H₈), Buten-2 (C₄H₈, Isobutylen (C₄H₈) und Penten (C₅H₁₀)
und acetylenische Kohlenwasserstoffe wie Acetylen
(C₂H₂), Methylacetylen (C₃H₄) und Butin (C₄H₆).
Als Ausgangsmaterial für den Einbau von Sauer
stoffatomen in die obere Schicht können beispielsweise
Sauerstoff (O₂), Ozon (O₃), Kohlenmonoxid (CO), Kohlen
dioxid (CO₂), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid
(NO₂) und Distickstoffmonoxid (N₂O) erwähnt werden.
Als Ausgangsmaterial für den Einbau von Stick
stoffatomen in die obere Schicht können die vorstehend
als Ausgangsmaterial für den Einbau von Sauerstoff
atomen erwähnten Verbindungen, die auch Stickstoffatome
enthalten, und auch beispielsweise gasförmige
oder vergasbare Stickstoffverbindungen wie Stickstoff,
Nitride oder Azide, die aus Stickstoff- oder aus Stick
stoff- und Wasserstoffatomen bestehen, beispielsweise Stickstoff
(N₂), Ammoniak (NH₃), Hydrazin (H₂NNH₂], Stickstoffwas
serstoffsäure (HN₃) und Ammoniumazid (NH₄N₃), erwähnt werden.
Zusätzlich zu den vorstehend erwähnten Materialien können
als Ausgangsmaterialien, die für die Bildung der oberen
Schicht geeignet sind, halogensubstituierte, paraffi
nische Kohlenwasserstoff wie CCl₄, CHF₃, CH₂F₂, CH₃F,
CH₃Cl, CH₃Br, CH₃J und C₂H₅Cl, fluorierte Schwefel
verbindungen wie SF₄ und SF₆, Alkylsilicide wie
Si(CH₃)₄ und Si(C₂H₅)₄ und halogenhaltige Alkylsilane
wie SiCl(CH₃)₃, SiCl₂(CH₃)₂ und SiCl₃CH₃ erwähnt werden.
Diese Ausgangsmaterialien für die Bildung der oberen
Schicht werden bei der Bildung der Schicht in geeigneter
Weise gewählt, so daß die erforderlichen Atomarten
in die gebildete obere Schicht
eingebaut werden können.
Bei der Anwendung des Glimmentladungsverfahrens können
als Ausgangsmaterial für die Bildung der oberen Schicht
105 beispielsweise ein einzelnes Gas wie Si(CH₃)₄ oder
SiCl₂(CH₃)₂ oder eine Gasmischung wie das System
SiH₄-N₂O, das System SiH₄-O₂(-Ar), das System SiH₄-NO₂,
das System SiH₄O₂-N₂, das System SiH₄-NH₃, das System
SiCl₄-NH₄, das System SiCl₄-NO-H₂, das System SiH₄-N₂,
das System SiH₄-NH₃-NO, das System
Si(CH₃)₄-SiH₄ oder das System SiCl₂(CH₃)₂-SiH₄ einge
setzt werden.
Fig. 3 zeigt eine schematische Schnittansicht zur Erläu
terung einer anderen grundlegenden Ausführungsform des
erfindungsgemäßen elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials.
Das in Fig. 3 gezeigte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 300
hat eine
Schichtstruktur, die einen Träger 301,
eine auf dem Träger vorgesehene
Zwischenschicht 302 und eine in direkter Berührung mit
der Zwischenschicht 302 ausgebildete, photoleitfähige
Schicht 303 aufweist. Der Träger 301 und die photo
leitfähige Schicht 303 bestehen aus den gleichen Materialien,
wie sie für den Träger 101 bzw. photoleitfähige
Schicht 103 in Fig. 1 beschrieben worden sind.
Die Zwischenschicht 302 besteht aus einem nicht photoleitfähigen,
amorphen Material, das Siliciumatome und
Stickstoffatome als Matrix sowie Wasserstoffatome
enthät, (nachstehend als a-(Si x N1-x ) y : H1-y , worin
0 < x < 1, 0 < y < 1, bezeichnet) und hat die gleiche Funktion
wie die in Fig. 1 beschriebene Zwischenschicht 102.
Die aus a-(Si x N1-x ) y : H1-y bestehende Zwischenschicht
302 kann z. B. durch das Glimmentladungsverfahren, das Zerstäu
bungsverfahren, das Ionenimplantationsverfahren, das
Ionenplattierverfahren oder das Elektronenstrahlverfahren
gebildet werden. Diese Fertigungsverfahren werden
in geeigneter Weise gewählt, jedoch wird die Anwendung
des Glimmentladungsverfahrens oder des Zerstäubungsver
fahrens aufgrund der damit verbundenen Vorteile einer
relativ einfachen Steuerung der Bedingungen für die
Herstellung von elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien mit erwünschten
Eigenschaften sowie der leichten Durchführbarkeit des
Einbaus von Stickstoffatomen und Wasserstoffatomen
zusammen mit Siliciumatomen in die herzustellende
Zwischenschicht 302 bevorzugt.
Außerdem können zur Bildung der
Zwischenschicht 302 das Glimmentladungsverfahren und
das Zerstäubungsverfahren in Kombination in dem gleichen
Vorrichtungssystem angewandt werden.
Für die Bildung der Zwischenschicht 302 nach dem Glimm
entladungsverfahren werden gasförmige Ausgangsmaterialien
für die Bildung von a-(Si x N1-x ) y : H1-y , die gegebenen
falls in einem festgelegten Verhältnis mit einem ver
dünnenden Gas vermischt sein können, in die zur Vakuum
bedampfung dienende Abscheidungskammer, in die der Träger
301 hineingebracht worden ist, eingeführt, worauf durch
Anregung einer Glimmentladung der eingeführten Gase ein
Gasplasma erzeugt wird, um eine Abscheidung von
a-(Si x N1-x ) y : H1-y auf dem Träger
301 zu bewirken.
Als gasförmiges Ausgangsmaterial, das für die Bildung
von a-(Si x N1-x ) y : H1-y einzusetzen ist, können die meisten
gasförmigen Substanzen oder Vergasungsprodukte vergasbarer
Substanzen, die mindestens einen Vertreter der Gruppe
Silicium-, Stickstoff- und Wasserstoffatome enthalten,
verwendet werden.
Wenn ein gasförmiges Ausgangsmaterial, das
Siliciumatome enthält, eingesetzt wird, kann
eine Mischung aus einem gasförmigen Ausgangsmaterial,
das Siliciumatome enthält, einem
gasförmigen Ausgangsmaterial, das
Stickstoffatome enthält, und einem Gas, das
Wasserstoffatome enthält, in einem gewünschten Mischungs
verhältnis eingesetzt werden. Alternativ kann auch eine
Mischung aus einem gasförmigen Ausgangsmaterial, das
Siliciumatome enthält, und einem
gasförmigen Ausgangsmaterial, das Stickstoff- und Wasser
stoffatome enthält, in einem gewünschten Mischungs
verhältnis eingesetzt werden.
Als anderes Verfahren ist es auch möglich, eine Mischung
aus einem gasförmigen Ausgangsmaterial, das Silicium-
und Wasserstoffatome enthält, und einem gasför
migen Ausgangsmaterial, das Stickstoffatome
enthält, einzusetzen.
Ein gasförmiges
Ausgangsmaterial, das in wirksamer Weise für die Bildung
der Zwischenschicht 302 eingesetzt werden kann, ist ein Silan
gas, das Silicium- und Wasserstoffatome enthält,
beispielsweise SiH₄, Si₂H₆, Si₃H₈ oder Si₄H₁₀, oder eine
gasförmige oder vergasbare Stickstoffverbindung, die
Stickstoffatome oder Stickstoff- und Wasserstoffatome,
beispielsweise Stickstoff, Nitride und Azide, wozu bei
spielsweise Stickstoff (N₂), Ammoniak (NH₃), Hydrazin
(H₂NNH₂), Stickstoffwasserstoffsäure (HN₃) und Ammoniumazid
(NH₄N₃) gehören. Zusätzlich zu diesen gasförmigen
Ausgangsmaterialien kann als gasförmiges Ausgangsmaterial
für den Einbau von Wasserstoffatomen natürlich
in wirksamer Weise H₂ eingesetzt werden.
Für die Bildung der Zwischenschicht 302 durch das Zerstäu
bungsverfahren kann als Target eine Einkristall- oder
eine polykristalline Si-Scheibe, Si₃N₄-Scheibe oder eine
Scheiben, die aus einer aus Si und Si₃N₄ bestehenden
Mischung gebildet worden ist, eingesetzt werden, und
diese Targets können in verschiedenen Gasatmosphären
zerstäubt werden, so daß eine gewünschte Zwischenschicht
gebildet werden kann.
Wenn eine Si-Scheibe als Target eingesetzt wird, kann
beispielsweise das gasförmige Ausgangsmaterial für den
Einbau von Stickstoff- und Wasserstoffatomen, beispielsweise H₂ und N₂ oder
NH₃, das, falls dies erwünscht ist ggf. mit einem ver
dünnenden Gas verdünnt sein kann, in die zur Zerstäubung
dienende Abscheidungskammer eingeleitet werden, um ein
Gasplasma aus diesen Gasen zu bilden und die vorstehend
erwähnte Si-Scheibe zu zerstäuben.
Bei anderen Verfahren kann die Zerstäubung unter Anwendung
von getrennten Targets aus Si und Si₃N₄ oder einer
Platte aus einer geformten Mischung von Si und Si₃N₄
in einer Gasatmosphäre bewirkt werden, die mindestens
Wasserstoffatome enthält.
Als gasförmige Ausgangsmaterialien für den Einbau
von Stickstoffatomen oder Wasserstoffatomen können
auch beim Zerstäuben die gasförmigen Ausgangsmaterialien
für die Bildung der Zwischenschicht eingesetzt werden,
die bei dem Glimmentladungsverfahren als Beispiele für
wirksame Gase angegeben worden sind.
Das verdünnende Gas, das bei der
Bildung der Zwischenschicht 302 durch das Glimmentladungs
verfahren oder das Zerstäubungsverfahren einzusetzen
ist, ist vorzugsweise ein Edelgas wie He, Ne,
oder Ar.
Die Zwischenschicht 302
wird sorgfältig ausgebildet, so daß genau die erforderlichen
Eigenschaften in der gewünschten Weise erzielt werden
können.
D. h., eine aus Siliciumatomen, Stickstoffatomen
und Wasserstoffatomen bestehende Substanz kann
hinsichtlich ihrer Struktur eine Form von einem kristallinen
bis zu einem amorphen Zustand annehmen und kann
elektrische Eigenschaften zeigen, die von den Eigenschaften
einer elektrisch leitenden Substanz über die Eigen
schaften eines Halbleiters bis zu Isolatoreigenschaften
bzw. von den Eigenschaften einer photoleitfähigen bis
zu den Eigenschaften einer nicht photoleitfähigen Substanz
reichen. Daher werden die Bedingungen
für die Herstellung von a-(Si x N1-x ) y : H1-y , das
notwendigerweise mindestens im Bereich des sichtbaren
Lichts nicht photoleitfähig ist, genau ausgewählt.
a-(Si x N1-x ) y : H1-y , das die Zwischenschicht 302
bildet, hat die Funktion, die Injektion von Ladungs
trägern von der Seite des Trägers 301 in die photoleitfähige
Schicht 303 zu verhindern, während den Phototrägern, die
in der photoleitfähigen Schicht 303 erzeugt werden, eine
leichte bzw. glatte Bewegung und ein leichter Durchtritt
bzw. Durchgang durch die Zwischenschicht zu der Seite
des Trägers 303 hin ermöglicht wird. Aus diesem Grund
wird a-(Si x N1-x ) y : H1-y vorzugsweise so gebildet, daß
es mindestens im Bereich des sichtbaren Lichts elektrisch
isolierendes Verhalten zeigt.
a-(Si x N1-x ) y : H1-y wird auch so hergestellt, daß es be
züglich des Durchtritts von Ladungsträgern einen Beweg
lichtkeitswert hat, der einen glatten Durchtritt bzw.
Durchgang von in der photoleitfähigen Schicht 303 erzeugten
Ladungsträgern durch die Zwischenschicht 302 ermöglicht.
Als eine kritische Einflußgröße in den Bedingungen für die
Herstellung von a-(Si x N1-x ) y : H1-y , das die vorstehend
beschriebenen Eigenschaften hat, kann die Trägertemperatur
während dessen Herstellung erwähnt werden.
Mit anderen Worten, die Trägertemperatur während der
Schichtbildung stellt bei der Bildung einer aus
a-(Si x N1-x ) y : H1-y bestehenden Zwischenschicht 302 auf
der Oberfläche des Trägers 301 eine wichtige Einflußgröße
dar, die die Struktur und die Eigenschaften der Zwischen
schicht beeinflußt. Die
Trägertemperatur wird während der Schichtbildung genau
gesteuert, damit das a-(Si x N1-x ) y : H1-y hergestellt werden
kann, das genau die erwünschten Eigenschaften hat.
Damit die Aufgabe der Erfindung in wirksamer Weise gelöst
werden kann, beträgt die Trägertemperatur während der
Bildung der Zwischenschicht 302, die geeigneterweise
aus einem optimalen Bereich ausgewählt wird, der von
dem für die Bildung der Zwischenschicht 302 angewandten
Verfahren abhängt, im allgemeinen 100 bis 300°C und vor
zugsweise 150 bis 250°C.
Für die Bildung der Zwischenschicht 302 wird vorteilhaf
terweise das Glimmentladungsverfahren oder das Zerstäu
bungsverfahren angewandt, weil diese Verfahren im Ver
gleich mit anderen Verfahren eine relativ leicht durch
führbare, genaue Steuerung der Verhältnisse der jede
Schicht bildenden Atome oder der Schichtdicke ermöglichen
können, wenn in dem gleichen System kontinuierlich die
photoleitfähige Schicht 303 auf der Zwischenschicht 302
und des weiteren, falls dies erwünscht ist, eine dritte
Schicht auf der photoleitfähigen Schicht 303 gebildet wird.
In dem Fall, daß die Zwischenschicht 302 nach diesen
Schichtbildungsverfahren gebildet wird, können als wichtige
Einflußgrößen, die ähnlich wie die vorstehend beschriebene
Trägertemperatur die Eigenschaften des herzustellenden
a-(Si x N1-x ) y : H1-y beeinflussen, auch die Entladungs
leistung und der Gasdruck während der Schichtbildung
erwähnt werden.
Bei solchen Verfahren für die Herstellung der Zwischen
schicht ist als Bedingung für die Entladungsleistung
zur wirksamen, mit einer guten Produktivität erfolgenden
Herstellung von a-(Si x N1-x ) y : H1-y mit Eigenschaften,
die die Aufgabe der Erfindung lösen, im allgemeinen ein
Wert von 1 W bis 300 W und vorzugsweise ein Wert von
2 W bis 100 W erforderlich. Beim Glimmentladungsverfahren
liegt der Gasdruck in der Abscheidungskammer im allge
meinen in dem Bereich von 0,013 bis 6,7 mbar und vorzugs
weise von 0,13 bis 0,67 mbar, während der Gasdruck beim
Zerstäubungsverfahren im allgemeinen in dem Bereich von
1,3 µbar bis 67 µbar und vorzugsweise von 10,7 µbar bis
40 µbar liegt.
Ähnlich wie die Bedingung für die Herstellung der
Zwischenschicht 302 sind auch der Gehalt an Stickstoff
atomen und der Gehalt an Wasserstoffatomen in
der Zwischenschicht 302 des erfindungsgemäßen elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterials 300 wichtige Einflußgrößen für die Bildung der
Zwischenschicht 302 mit erwünschten Eigenschaften, die
die Aufgabe der Erfindung lösen.
Der Gehalt an Stickstoffatomen in der Zwischenschicht
302 beträgt im allgemeinen 25 bis 55 Atom-%
und vorzugsweise 35 bis 55 Atom-%. Der Gehalt an Wasser
stoffatomen beträgt im allgemeinen 2 bis 35 Atom-%
und vorzugsweise 5 bis 30 Atom-%.
D. h., daß bei der vorstehend beschriebenen Darstellung
durch die Formel a-(Si x N1-x ) y : H1-y x im allgemeinen 0,43
bis 0,60 und vorzugsweise 0,43 bis 0,50 und y im allge
meinen 0,98 bis 0,65 und vorzugsweise 0,95 bis 0,70 beträgt.
Auch die Dicke der Zwischenschicht 302 stellt eine wichtige
Einflußgröße hinsichtlich der wirksamen Lösung der Aufgabe
der Erfindung dar. Die Dicke der Zwischenschicht
302 liegt geeigneterweise in dem gleichen Bereich, der
im Zusammenhang mit der Zwischenschicht 102 von Fig.
1 angegeben wurde.
Fig. 4 zeigt eine schematische Schnittansicht einer anderen
Ausführungsform, bei der der Schichtaufbau des in
Fig. 3 gezeigten elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials modifiziert
ist.
Das in Fig. 4 gezeigte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 400 hat
die gleiche Schichtstruktur wie das in Fig. 3 gezeigte
elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 300, jedoch mit dem Unterschied,
daß auf der photoleitfähigen Schicht 403 eine obere Schicht
405 vorgesehen ist, die die gleiche Funktion wie die
Zwischenschicht 402 hat.
D. h., das elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 400 weist eine auf einem
Träger 401, der dem Träger 101 gleicht, vorgesehene
Zwischenschicht 402, die unter Anwendung von a-(Si x N1-x ) y : H1-y ,
dem gleichen Material wie die Zwischenschicht
302, gebildet worden ist, so daß sie eine ähnliche Funktion
hat, eine wie die photoleitfähige Schicht 103 oder
203 aus a-Si : H bestehende photoleitfähige Schicht 403 und
eine auf der erwähnten photoleitfähigen Schicht 403 vorge
sehene obere Schicht 405 mit einer freien Oberfläche
404 auf.
Die obere Schicht 405 hat die gleichen Funktionen wie
die in Fig. 2 gezeigte obere Schicht 205, d. h.
die Funktion, einen leichten
Durchgang bzw. Durchtritt von Ladungsträgern oder Ladungen
zu ermöglichen, so daß die in der photoleitfähigen Schicht
403 erzeugten Ladungsträger und Ladungen in dem durch
elektromagnetische Wellen bestrahlten Bereich rekombinieren
können.
Die obere Schicht 405 kann aus a-(Si x N1-x ) y : H1-y bestehen,
das die gleichen Eigenschaften wie dasjenige der Zwischen
schicht 402 hat, oder die obere Schicht 405 kann anderer
seits aus
Siliciumatomen (Si) sowie Kohlenstoffatomen,
Stickstoffatomen oder Sauerstoffatomen, bestehen und beispielsweise die Formeln
a-Si a C1-a , a-(Si a C1-a ) b : H1-b , a-(Si₆O1-c ) oder a-(Si c O1-c ) d : H1-d
haben oder aus einem amorphen Material, das
diese Atome als Matrix und außerdem Wasserstoffatome
enthält, oder aus einem solchen amorphen Material,
daß außerdem Halogenatome enthält, aus anorganischen
isolierenden Materialien wie Al₂O₃ oder aus organischen
isolierenden Materialien wie Polyester Poly-p-
xylylen oder Polyurethan bestehen.
Als Materialien, die die obere Schicht 405 bilden, werden
jedoch im Hinblick auf die Produktivität, die Möglichkeit
der Massenfertigung sowie die elektrische Beständig
keit und die Umgebungsbeständigkeit während der Anwendung
der gebildeten Schicht vorzugsweise das gleiche Material
a-(Si x N1-x ) y : H1-y , aus dem die Zwischenschicht 402 ge
bildet wird, oder a-Si a C1-a , a-(Si a C1-a ) b : H1-b , a-Si c N1-c ,
a-(Si d C1-d ) e : X1-e , a-(Si f C1-f ) g : (H + X)1-g , a-(Si h N1-h ) i : H1-i
oder a-(Si j N1-j ) k : (H - X)1-k eingesetzt.
Als geeignete Materialien für die Bildung der oberen
Schicht 405 können zusätzlich zu den vorstehend erwähnten
Materialien amorphe Materialien erwähnt werden, die
Siliciumatome und mindestens zwei aus Kohlenstoff-, Stickstoff- und
Sauerstoffatomen ausgewählte Atomarten als Matrix sowie Halogen
atome oder Halogenatome und Wasserstoffatome
enthalten.
Als Halogenatom können F, Cl und Br eingesetzt werden,
jedoch sind von den vorstehend erwähnten, amorphen
Materialien diejenigen vom Standpunkt der thermischen
Beständigkeit aus effektiv, die F enthalten.
Fig. 5 zeigt eine schematische Schnittansicht einer weiteren Ausfüh
rungsform des erfindungsgemäßen elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials.
Das in Fig. 5 gezeigte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 500 hat
eine Schichtstruktur, die einen Träger 501,
eine auf dem Träger vorgesehene
Zwischenschicht 502 und eine in direkter Berührung
mit der erwähnten Zwischenschicht 502 ausgebildete
photoleitfähige Schicht 503 aufweist. Der Träger 501 und die
photoleitfähige Schicht 503 bestehen aus den gleichen
Materialien, die für den Träger 101 bzw. die photoleitfähige
Schicht 103 von Fig. 1 beschrieben worden sind.
Die Zwischenschicht 502 besteht aus einem nicht photoleitfähigen
amorphen Material, das Siliciumatome und Stickstoffatome
als Matrix und auch Halogenatome enthält,
[nachstehend als a-(Si x N1-x ) y : X1-y , worin 0<x<1,
0<y<1, bezeichnet], und hat die gleiche Funktion wie die
vorstehend beschriebenen Zwischenschichten.
Die aus a-(Si x N1-x ) y : X1-y , bestehende Zwischenschicht
502 kann nach dem gleichen Verfahren gebildet werden,
das bei der Bildung der Zwischenschicht 302 von Fig.
3 beschrieben worden ist, nämlich nach dem Glimmentladungs-,
Zerstäubungs-, Ionenimplantations-, Ionenplattier-
oder Elektronenstrahlverfahren.
Das heißt, für die Bildung der Zwischenschicht 502 nach dem
Glimmentladungsverfahren wird ein gasförmiges Ausgangsmaterial
für a-(Si x N1-x ) y : X1-y , das ggf. in einem
festgelegten Verhältnis mit einem verdünnenden Gas vermischt
sein kann, in die zur Vakuumbedampfung dienende Abscheidungskammer
eingeführt, in die der Träger 501 hineingebracht
worden ist, worauf zur Abscheidung von a-(Si x N1-x ) y : X1-y
auf dem vorstehend erwähnten Träger 501 durch Anregung
eienr Glimmentladung des eingeführten Gases ein
Gasplasma gebildet wird.
Als Beispiele für das gasförmige Ausgangsmaterial,
das für die Bildung von a-(Si x N1-x ) y : X1-y einzusetzen
ist, können die meisten gasförmigen Substanzen oder Vergasungsprodukte
vergasbarer Substanzen, die mindestens
einen Vertreter der Gruppe Silicium-, Stickstoff- und
Halogenatome enthalten, erwähnt werden.
Wenn ein gasförmiges Ausgangsmaterial eingesetzt werden
soll, das Siliciumatome enthält,
kann eine Mischung aus einem gasförmigen Ausgangsmaterial,
das Siliciumatome enthält, einem
gasförmigen Ausgangsmaterial, das Stickstoffatome
enthält, und einem Gas, das Halogenatome
enthält, in einem gewünschten Mischungsverhältnis
eingesetzt werden. Alternativ kann auch eine
Mischung aus einem gasförmigen Ausgangsmaterial, das
Siliciumatome enthält, und einem
gasförmigen Ausgangsmaterial, das Stickstoff- und Halogenatome
enthält, in einem gewünschten Mischungsverhältnis
eingesetzt werden.
Als anderes Verfahren ist es auch möglich, eine Mischung
aus einem gasförmigen Ausgangsmaterial mit Silicium- und
Halogenatomen und einem gasförmigen Ausgangsmaterial
mit Stickstoffatomen
einzusetzen.
Als Halogenatome sind F, Cl, Br und
J und vorzugsweise F und Cl erwünscht.
Die aus a-(Si x N1-x ) y : X1-y bestehende
Zwischenschicht 502 kann außerdem darin eingebaute
Wasserstoffatome enthalten.
Im Fall eines solchen Systems einer Schichtstruktur,
die in die Zwischenschicht 502 eingebaute Wasserstoffatome
enthält, kann im allgemeinen ein Teil der gasförmigen
Ausgangsmaterialien zur kontinuierlichen Bildung von
Schichten im Anschluß an die Bildung der photoleitfähigen
Schicht 503 eingesetzt werden, was im Hinblick auf die
Fertigungskosten einen großen Vorteil darstellt.
Bei den gasförmigen
Ausgangsmaterialien, die in wirksamer Weise zur Bildung
der Zwischenschicht 502 eingesetzt werden können,
handelt es sich um Materialien, die unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen
gasförmig sind oder leicht vergast werden
können.
Als solche Ausgangsmaterialien für die Bildung der
Zwischenschicht können beispielsweise Stickstoffverbindungen
wie Stickstoff, Nitride, Azide, die vorstehend erwähnt
worden sind, und auch Stickstofffluorid, einfache
Halogensubstanzen, Halogenwasserstoffe, Interhalogenverbindungen,
Siliciumhalogenide, halogensubstituierte
Silane und Silane erwähnt werden. Im einzelnen können
Stickstofffluoride wie Stickstofftrifluorid (F₃N) und Stickstofftetrafluorid
(F₄N₂), einfache Halogensubstanzen
wie die Halogengase Fluor, Chlor, Brom und Jod, Halogenwasserstoffe
wie HF, HJ, HCl und HBr, Interhalogenverbindungen
wie BrF, ClF, ClF₃, ClF₅, BrF₅, BrF₃, JF₇,
JF₅, JCl und JBr, Siliciumhalogenide wie SiF₄, Si₂F₆,
SiCl₄, SiCl₃Br, SiCl₂Br₂, SiClBr₃, SiCl₃J und SiBr₄, halogensubstituierte
Silane wie SiH₂F₂, SiH₂Cl₂, SiHCl₃,
SiH₃Cl, SiH₃Br, SiH₂Br₂ und SiHBr₃ und Silane wie SiH₄,
Si₂H₆, Si₃H₈ und Si₄H₁₀ erwähnt werden.
Die Ausgangsmaterialien für die Bildung dieser Zwischenschichten
werden nach Wunsch so gewählt und eingesetzt,
daß die Siliciumatome, Stickstoffatome und Halogenatome,
und, falls notwendig, Wasserstoffatome
in einem festgelegten Verhältnis in der zu bildenden
Zwischenschicht enthalten sind.
Eine aus a-Si x N1-x : X : H bestehende Zwischenschicht kann
beispielsweise gebildet werden, indem man SiH₄ oder Si₂H₆,
die leicht die Zwischenschicht mit erwünschten Eigenschaften
bilden können und Siliciumatome und Wasserstoffatome
enthalten, N₂ oder NH₃ als Quelle für Stickstoffatome
und SiF₄, SiH₂F₂, SiHCl₃, SiCl₄, SiH₂Cl₂ oder SiH₃Cl
als Quelle für Halogenatome in einem festgelegten
Mischungsverhältnis im gasförmigen Zustand in die Vorrichtung
einführt und anschließend darin eine Glimmentladung
anregt.
Eine aus a-Si x N1-x : F bestehende Zwischenschicht kann
alternativ auch gebildet werden, indem man eine Mischung
aus SiF₄, das zum Einbau von Siliciumatomen und
Fluoratomen befähigt ist, und N₂ für den Einbau
von Stickstoffatomen in einem festgelegten Verhältnis
zusammen mit einem Edelgas wie He, Ne oder Ar, falls
dies erwünscht ist, in ein Vorrichtungssystem für die
Bildung einer Zwischenschicht einführt und anschließend
darin eine Glimmentladung anregt.
Für die Bildung der Zwischenschicht 502 durch das Zerstäubungsverfahren
kann als Target eine Einkristall- oder
polykristalline Si-Scheibe, Si₃N₄-Scheibe oder eine Scheibe,
in der eine Mischung von Si und Si₃N₄ enthalten ist,
eingesetzt werden, und diese können in verschiedenen
Gasatomosphären, die Halogenatome und, falls notwendig,
Wasserstoffatome enthalten,
zerstäubt werden.
Wenn eine Si-Scheibe als Target eingesetzt wird, wird
beispielsweise das gasförmige Ausgangsmaterial für die
Einführung von Stickstoff- und Halogenatomen, das, falls erwünscht, ggf. mit
einem verdünnenden Gas verdünnt sein kann, in die zur
Zerstäubung dienende Abscheidungskammer eingeführt, um
ein Gasplasma aus diesen Gasen zu bilden und die vorstehend
erwähnte Si-Scheibe zu zerstäuben.
Als anderes Verfahren kann die Zerstäubung unter Anwendung
von getrennten Targets aus Si und Si₃N₄ oder einer Platte
aus einer geformten Mischung von Si und Si₃N₄ in einer
Gasatmosphäre bewirkt werden, die mindestens Halogenatome
enthält. Als gasförmige Ausgangsmaterialien für den Einbau
von Stickstoffatomen und Halogenatomen
und, falls notwendig, Wasserstoffatomen können auch
bei der Zerstäubung die gasförmigen Ausgangsmaterialien
für die Bildung der Zwischenschicht eingesetzt werden,
die beim Glimmentladungsverfahren als Beispiele für wirksame
Gase angegeben worden sind.
Das verdünnende Gas, das bei der
Bildung der Zwischenschicht 502 durch das Glimmentladungsverfahren
oder das Zerstäubungsverfahren einzusetzen
ist, ist vorzugsweise ein Edelgas wie He, Ne
oder Ar.
Die Zwischenschicht 502 wird
sorgfältig so in der gleichen Weise wie in den Fällen
der Bildung der vorstehend erwähnten Zwischenschicht
gebildet, daß genau die erforderlichen Eigenschaften
in der gewünschten Weise erhalten werden können.
Das heißt, eine aus Siliciumatomen, Stickstoffatomen
und Halogenatomen und, falls notwendig, Wasserstoffatomen
bestehende Substanz kann hinsichtlich
ihrer Struktur eine Form von einem kristallinen
bis zu einem amorphen Zustand annehmen, und sie kann
elektrische Eigenschaften zeigen, die von den Eigenschaften
einer elektrisch leitenden Substanz über die Eigenschaften
eines Halbleiters bis zu Isolatoreigenschaften
bzw. von den Eigenschaften einer photoleitfähigen bis zu
den Eigenschaften einer nicht photoleitfähigen Substanz
reichen. Daher werden die Bedingungen
für die Herstellung genau ausgewählt, um die Aufgabe
der Erfindung zu lösen, so daß die Schicht in der angewandten
Umgebung die Eigenschaften einer nicht photoleitfähigen
Substanz zeigen kann.
Das a-(Si x N1-x ) y : X1-y , aus dem die Zwischenschicht 502
besteht, wird so gebildet, daß es isolierendes Verhalten
zeigt, weil die Zwischenschicht 502 die gleiche Funktion
wie die vorstehend beschriebene Zwischenschicht hat.
Als eine andere kritische Einflußgröße in den Bedingungen
für die Herstellung von a-(Si x N1-x ) y : X1-y , das bezüglich
des Durchtritts von Ladungsträgern einen Beweglichkeitswert
hat, der einen glatten Durchgang bzw. Durchtritt
von in der photoleitfähigen Schicht 503 erzeugten Ladungsträgern
durch die Zwischenschicht 502 ermöglicht, kann die Trägertemperatur
während der Herstellung der Zwischenschicht
502 erwähnt werden. Die Trägertemperatur
wird während der Schichtbildung genau gesteuert, damit
ein a-(Si x N1-x ) y : X1-y hergestellt werden kann, das genau
die gewünschten Eigenschaften hat.
Damit die Aufgabe der Erfindung in wirksamer Weise gelöst
werden kann, beträgt die Trägertemperatur während der
Bildung der Zwischenschicht 502, die geeigneterweise
in einem optimalen Bereich gewählt wird, der von dem
für die Bildung der Zwischenschicht 502 angewandten Verfahren
abhängt, im allgemeinen 100 bis 300°C und vorzugsweise
150 bis 250°C. Für die Bildung der Zwischenschicht
502 wird vorteilhafterweise das Glimmentladungsverfahren
oder das Zerstäubungsverfahren angewandt, weil diese
Verfahren im Vergleich mit anderen Verfahren eine relativ
leicht durchführbare, genaue Steuerung der Verhältnisse
der jede Schicht bildenden Atome oder der Schichtdicke
ermöglichen können, wenn in dem gleichen System kontinuierlich
die photoleitfähige Schicht 103 auf der Zwischenschicht
502 und des weiteren, falls dies erwünscht ist,
eine dritte Schicht auf der photoleitfähigen Schicht 503
gebildet wird. In dem Fall, daß die Zwischenschicht 502
nach diesen Schichtbildungsverfahren gebildet wird, kann
als eine der wichtigen Einflußgrößen, die die Eigenschaften
des herzustellenden a-(Si x N1-x ) y : X1-y ähnlich wie die
vorstehend beschriebene Trägertemperatur beeinflussen,
auch die Entladungsleistung während der Schichtbildung
erwähnt werden.
Bei solchen Verfahren für die Herstellung der Zwischenschicht
ist als Bedingung für die Entladungsleistung
zur wirksamen, mit einer guten Produktivität erfolgenden
Herstellung von a-(Si x N1-x ) y : X1-y mit Eigenschaften,
die die Aufgabe der Erfindung lösen, im allgemeinen ein
Wert von 10 W bis 300 W und vorzugsweise von 20 W bis
100 W erforderlich.
Der Gasdruck in der Abscheidungskammer bei der Bildung
der erwähnten Zwischenschicht liegt beim Glimmentladungsverfahren
im allgemeinen in dem Bereich von 0,013 bis
6,7 mbar und vorzugsweise von 0,13 bis 0,67 mbar oder
beim Zerstäubungsverfahren im allgemeinen in dem Bereich
von 1,3 bis 67 µbar und vorzugsweise von 10,7 bis
40 µbar.
Ähnlich wie die Bedingungen für die Herstellung der
Zwischenschicht 502 stellt auch der Gehalt an Stickstoffatomen
und Halogenatomen in der Zwischenschicht
502 des erfindungsgemäßen elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials eine
wichtige Einflußgröße für die Bildung der Zwischenschicht
502 mit erwünschten Eigenschaften für die Lösung der
Erfindung dar.
Der Gehalt der Stickstoffatome in der
Zwischenschicht 502 beträgt im allgemeinen 30 bis
60 Atom-% und vorzugsweise 40 bis 60 Atom-%. Der Gehalt
der Halogenatome beträgt im allgemeinen 1 bis 20
Atom-% und vorzugsweise 2 bis 15 Atom-%.
Der Gehalt der, falls erforderlich, enthaltenen Wasserstoffatome
beträgt im allgemeinen 19 Atom-% oder
weniger und vorzugsweise 13 Atom-% oder weniger. Demnach
beträgt bei der vorstehenden Darstellung durch
a-(Si x N1-x ) y : X1-y x im allgemeinen 0,43 bis 0,60 und
vorzugsweise 0,49 bis 0,43 und y im allgemeinen 0,99
bis 0,80 und vorzugsweise 0,98 bis 0,85.
Wenn sowohl Halogenatome als auch Wasserstoffatome enthalten
sind, sind die numerischen Bereiche für x und y bei
der Darstellung durch a-(Si x N1-x ) y : (H+X)1-y im wesentlichen
die gleichen wie im Fall von a-(Si x N1-x ) y : X1-y .
Auch die Schichtdicke der Zwischenschicht 502 stellt
eine wichtige
Einflußgröße für eine wirksame Lösung der Aufgabe der
Erfindung dar und liegt wünschenswerterweise in dem
gleichen numerischen Bereich, der in bezug auf die vorstehend
beschriebenen Zwischenschichten angegeben worden
ist.
Fig. 6 zeigt eine schematische Schnittansicht einer anderen
Ausführungsform, bei der der Schichtaufbau des in
Fig. 5 gezeigten elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials modifiziert
ist.
Das in Fig. 6 gezeigte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 600 hat
die gleiche Schichtstruktur wie das in Fig. 5 gezeigte
elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 500, jedoch mit dem Unterschied,
daß auf der photoleitfähigen Schicht 603 die obere Schicht
605, die die gleiche Funktion wie die Zwischenschicht
602 hat, vorgesehen ist.
Das heißt, das elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 600 weist auf dem Träger
601 eine Zwischenschicht 602, die aus dem gleichen
Material wie die Zwischenschicht 502 besteht und die
gleiche Funktion hat, eine ähnlich wie die photoleitfähige
Schicht 503 aus a-Si : H bestehende photoleitfähige Schicht
603 und die auf der erwähnten photoleitfähigen Schicht
603 vorgesehene obere Schicht 605 mit der freien Oberfläche
604 auf.
Die obere Schicht 605 hat die gleiche Funktion wie die
in Fig. 2 gezeigte obere Schicht 205 oder die in Fig.
4 gezeigte obere Schicht 405. Die obere Schicht 605
kann aus a-(Si x N1-x ) y : X1-y bestehen, das, falls notwendig,
Wasserstoffatome enthält, und die gleichen Eigenschaften
wie die Zwischenschicht 602 haben. Die obere Schicht
605 kann alternativ aus einem amorphen Material, das
aus Siliciumatomen sowie Kohlenstoffatomen,
Sauerstoffatomen oder Stickstoffatomen besteht
oder das aus diesen Matrixatomen, die außerdem Wasserstoffatome
oder/und Halogenatome enthalten, besteht,
beispielsweise aus a-Si a C1-a , a-(Si a C1-a ) b : H1-b ,
a-(Si a C1-a ) b : (H+X)1-b , a-Si c O1-c , a-(Si c O1-c ) d : H1-d ,
a-(Si c O1-c ) d : (H+X)1-d oder a-Si e N1-e , aus einem anorganischen
isolierenden Material wie Al₂O₃ oder aus
einem organischen isolierenden Material wie Polyester,
Poly-p-xylylen oder Polyurethan bestehen.
Im Hinblick auf die Produktivität, die Massenfertigung
sowie die elektrische Beständigkeit und die Umweltbeständigkeit
während der Verwendung ist das Material, das
die obere Schicht 605 bildet, jedoch geeigneterweise
a-(Si x N1-x ) y : X1-y , das die gleichen Eigenschaften wie
die Zwischenschicht 602 hat, a-(Si a C1-a ) b : H1-b ,
a-(Si a C1-a ) b : X1-b , a-(Si a C1-a ) b : (H:X)1-b , a-(Si e N1-e ) f : H1-f ,
a-(Si e N1-e ) f : X1-f , a-(Si e N1-e ) f : (H+X)1-f oder
a-Si a C1-a oder a-Si e N1-e , das keine Halogenatome
und keine Wasserstoffatome enthält. Zusätzlich zu
den vorstehend erwähnten Materialien können als Materialien,
die die obere Schicht 605 bilden, vorzugsweise
amorphe Materialien eingesetzt werden, die Siliciumatome
und mindestens zwei aus Kohlenstoff-, Stickstoff- und Sauerstoffatomen ausgewählte Atomarten
als Matrix sowie Halogenatome oder Halogenatome
und Wasserstoffatome enthalten. Als Halogenatome können
F, Cl oder Br erwähnt werden, jedoch sind von den vorstehend
erwähnten amorphen Materialien diejenigen in
bezug auf die thermische Beständigkeit wirksam, die F
enthalten.
Fig. 7 zeigt eine schematische Schnittansicht zur Erläuterung
einer grundlegenden Ausführungsform des erfindungsgemäßen
elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials.
Das in Fig. 7 gezeigte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 700 hat
eine Schichtstruktur, die einen Träger 701,
eine auf dem Träger vorgesehene
Zwischenschicht 702 und eine in direkter Berührung
mit der Zwischenschicht 702 ausgebildete
photoleitfähige Schicht 703 aufweist. Der Träger 701 und die
Zwischenschicht 702 werden aus den gleichen Materialien
wie der Träger 101 bzw. die Zwischenschicht 102, die
in Fig. 1 gezeigt werden, hergestellt und können nach
dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen
hergestellt werden.
Die auf die Zwischenschicht 702 laminierte photoleitfähige
Schicht 703 besteht aus einem Siliciumatome als Matrix und Halogenatome enthaltenden amorphen Material (nachstehend als a-Si : X bezeichnet) mit den nachstehend
gezeigten Halbleitereigenschaften, damit die Aufgabe
der Erfindung in wirksamer Weise gelöst wird.
- a-Si : X vom p-Typ: Dieser Typ enthält nur einen Akzeptor oder sowohl einen Donator als auch einen Akzeptor, wobei die Konzentration des Akzeptors (N a ) höher ist.
- a-Si : X vom p⁻-Typ: Es handelt sich dabei um einen Typ von , der einen Akzeptor in einer niedrigen Konzentration (N a ) enthält und beispielsweise in sehr geringem Maße mit sogenannten Fremdstoffen vom p-Typ dotiert ist.
- a-Si : X vom n-Typ: Dieser Typ enthält nur einen Donator oder sowohl einen Donator als auch einen Akzeptor mit einer höheren Konzentration des Donators (N d ).
- a-Si : X vom n⁻-Typ: Es handelt sich um einen Typ von , der einen Donator in einer niedrigen Konzentration (N d ) enthält und in sehr geringem Maße mit sogenannten Fremdstoffen vom n-Typ dotiert ist.
- a-Si : X vom i-Typ, worin N a ≃n d ≃0 oder N a ≃N d .
a-Si : X, das die photoleitfähige
Schicht 703 bildet, kann für einen relativ niedrigeren spezifischen
elektrischen Widerstand als üblich anwendbar
sein, weil die photoleitfähige Schicht 703 durch Vermittlung
der Zwischenschicht 702 auf dem Träger ausgebildet ist.
Für die Erzielung von besseren Ergebnissen kann jedoch
der spezifische Dunkelwiderstand der gebildeten
photoleitfähigen Schicht 703 vorzugsweise 5×10⁹ Ω · cm oder mehr
und insbesondere 10¹⁰ Ω · cm oder mehr betragen.
Die numerische Bedingung für die Werte des spezifischen
Dunkelwiderstands ist insbesondere dann eine wichtige
Einflußgröße, wenn das hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial als
Bilderzeugungsmaterial,
als hochempfindliche Lesevorrichtung oder als Bildaufnahmevorrichtung
bzw. Bildabtastvorrichtung, die für
die Anwendung in Bereichen mit niedriger Beleuchtungsstärke
vorgesehen sind, oder als photoelektrischer Wandler
eingesetzt wird.
Als typische Beispiele für Halogenatome
(X), die in die photoleitfähige Schicht 703 eingebaut
sind, können Fluor, Chlor, Brom und Jod erwähnt werden, von diesen
werden Fluor und Chlor besonders bevorzugt.
Darunter, daß in die photoleitfähige Schicht Halogenatome
eingebaut sind, ist der Zustand, bei dem Halogenatome an Siliciumatome gebunden
sind oder bei dem Halogenatome für den Einbau in die Schicht ionisiert
sind oder bei dem Halogenatome als X₂ in die Schicht eingebaut sind,
oder ein Zustand, der eine Kombination davon darstellt,
zu verstehen.
Die aus a-Si : X bestehende photoleitfähige
Schicht wird durch das Vakuumbedampfungsverfahren unter Anwendung
der Entladungserscheinung, beispielsweise das Glimmentladungsverfahren,
das Zerstäubungsverfahren oder das
Ionenplattierverfahren, gebildet. Zur Bildung einer a-Si : X-
Schicht nach dem Glimmentladungsverfahren wird beispielsweise
ein gasförmiges Ausgangsmaterial für den Einbau
von Halogenatomen zusammen mit einem
gasförmigen Ausgangsmaterial für den Einbau
von Siliciumatomen in eine Abscheidungskammer, deren Innendruck
vermindert werden kann, eingeleitet, und in der erwähnten
Abscheidungskammer wird eine Glimmentladung angeregt,
wodurch auf der Oberfläche der Zwischenschicht, die auf
dem vorher in einer festgelegten Lage in der Abscheidungskammer
angeordneten Träger gebildet worden ist,
eine Schicht aus a-Si : X gebildet wird. Wenn die Schicht
nach dem Zerstäubungsverfahren gebildet wird, kann ein
zum Einbau von Halogenatomen dienendes Gas während des
Zerstäubens eines Si-Targets in einer Atmosphäre aus
einem Inertgas wie Ar oder He oder in einer hauptsächlich
aus diesen Gasen bestehenden Gasmischung in die zur Zerstäubung
dienende Abscheidungskammer eingeleitet werden.
Als gasförmiges Ausgangsmaterial für den Einbau
von Siliciumatomen, das für die Bildung der
photoleitfähigen Schicht 703 einzusetzen ist, können die
vorstehend für die Bildung der in Fig. 1 gezeigten
photoleitfähigen Schicht 103 beschriebenen gasförmigen Ausgangsmaterialien
erwähnt werden.
Als wirksame gasförmige
Ausgangsmaterialien für den Einbau von Halogenatomen
bei der Bildung der photoleitfähigen Schicht 703 kann eine Anzahl
von Halogenverbindungen, vorzugsweise gasförmige oder
vergasbare Halogenverbindungen wie beispielsweise Halogengase,
Halogenide, Interhalogenverbindungen oder halogensubstituierte
Silanderivate verwendet werden.
Weiterhin können auch in wirksamer Weise gasförmige oder
vergasbare Siliciumverbindungen, die Halogenatome enthalten
und zum gleichzeitigen Einbau von Siliciumatomen
und Halogenatomen befähigt sind, eingesetzt
werden.
Die Halogenverbindungen, die vorzugsweise
eingesetzt werden, sind Halogengase wie Fluor, Chlor,
Brom und Jod und Interhalogenverbindungen wie BrF, ClF,
ClF₃, BrF₅, BrF₃, JF₇, JF₅, JCl und JBr.
Als Halogenatome enthaltende Siliciumverbindung, d. h.
als sogenanntes halogensubstituiertes Silanderivat, werden
beispielsweise SiF₄, Si₂F₆, SiCl₄ und SiBr₄ bevorzugt.
Wenn die photoleitfähige Schicht 703 nach dem Glimmentladungsverfahren
unter Anwendung einer solchen halogenhaltigen
Siliciumverbindung gebildet wird, kann auf einem
festgelegten Träger eine aus a-Si : X bestehende photoleitfähige
Schicht ohne Anwendung eines Silangases als zum
Einbau von Siliciumatomen dienendes gasförmiges Ausgangsmaterial
gebildet werden.
Bei der Bildung der aus a-Si : X bestehenden photoleitfähigen
Schicht nach dem Glimmentladungsverfahren besteht die
grundlegende Verfahrensweise darin, daß in die zur Bildung
der aus a-Si : X bestehenden photoleitfähigen Schicht dienende
Abscheidungskammer ein als gasförmiges Ausgangsmaterial
für den Einbau von Siliciumatomen dienendes Siliciumhalogenid
zusammen mit einem verdünnenden Gas wie Ar, H₂ oder He in einem
festgelegten Mischungsverhältnis in einer geeigneten Menge
eingeleitet wird, worauf zur Bildung einer Plasmaatmosphäre
aus diesen Gasen eine Glimmentladung angeregt
wird, wodurch in Berührung mit der auf einem Träger gebildeten
Zwischenschicht eine photoleitfähige Schicht aus
a-Si : X gebildet wird. Außerdem kann auch eine Wasserstoffatome
enthaltende gasförmige Siliciumverbindung in einer
geeigneten Menge mit diesen Gasen vermischt werden.
Alle diese Gase können entweder in Form einer einzelnen
Gasart oder als Mischung von mehreren Gasarten in einem
festgelegten Verhältnis vorliegen.
Bei der Bildung der photoleitfähigen Schicht aus a-Si : X
durch das Reaktions-Zerstäubungsverfahren oder das Ionenplattierverfahren,
beispielsweise im Fall des Reaktions-
Zerstäubungsverfahrens, kann ein Target aus Si eingesetzt
werden, und die Zerstäubung kann in einer Plasmaatmosphäre
bewirkt werden. Im Fall des Ionenplattierverfahrens wird
ein polykristallines Silicium oder ein Einkristall-Silicium
als Quelle in ein Bedampfungsschiffchen hineingebracht,
und diese Siliciumquelle wird durch Erhitzen
z. B. mittels des Widerstands-Heizverfahrens oder des Elektronenstrahlverfahrens
(EB-Verfahrens) verdampft, wobei
es den aus dem Schiffchen entweichenden Dämpfen ermöglicht
wird, durch eine Glasplasmaatmosphäre hindurchzutreten
oder hindurchzugelangen.
Sowohl beim Zerstäubungsverfahren als a 99999 00070 552 001000280000000200012000285919988800040 0002003152399 00004 99880uch beim Ionenplattierverfahren
können Halogenatome in die gebildete
photoleitfähige Schicht eingebaut werden, indem ein Gas aus der vorstehend
erwähnten Halogenverbindung oder der vorstehend erwähnten
halogenhaltigen Siliciumverbindung in die Abscheidungskammer
eingeführt wird, um darin eine Plasmaatmosphäre
aus dem erwähnten Gas zu bilden.
Die vorstehend erwähnten
Halogenverbindungen oder halogenhaltigen Siliciumverbindungen
können in wirksamer Weise als gasförmige Ausgangsmaterialien
für den Einbau von Halogenatomen eingesetzt werden.
Außerdem ist es auch möglich, daß als wirksame Substanz
für die Bildung der photoleitfähigen Schicht ein gasförmiges
oder vergasbares Halogenid, das Wasserstoffatome
enthält, eingesetzt
wird. Beispiele für ein solches Halogenid sind Halogenwasserstoffe
wie HF, HCl, HBr und HJ und halogensubstituierte
Silane wie SiH₂F₂, SiH₂Cl₂, SiHCl₃, SiH₂Br₂
und SiHBr₃.
Diese Halogenide, die Wasserstoffatome enthalten, können
vorzugsweise als gasförmige Ausgangsmaterialien für den
Einbau von Halogenatomen eingesetzt werden, weil sie
auch Wasserstoffatome, die in sehr wirksamer Weise die
elektrischen oder Photoleitfähigkeitseigenschaften steuern
können, gleichzeitig mit dem Einbau von Halogenatomen
in die photoleitfähige Schicht einbauen können.
Alternativ können zum Einbau von Wasserstoffatomen in
die Struktur der aus a-Si : X bestehenden photoleitfähigen
Schicht außer den vorstehend erwähnten auch andere
Materialien wie H₂ oder ein Silangas (z. B. SiH₄, Si₂H₆,
Si₃H₈, Si₄H₁₀ usw.) eingesetzt werden. Es ist zulässig,
daß ein solches Gas zusammen mit einer Siliciumverbindung
für den Einbau von Siliciumatomen in der zur Anregung einer Entladung
dienenden Abscheidungskammer vorliegt.
Bei dem Reaktions-Zerstäubungsverfahren wird beispielsweise
ein Si-Target eingesetzt, und ein zum Einbau von
Halogenatomen dienendes Gas und H₂-Gas werden, zusammen
mit einem Inertgas wie He oder Ar, falls dies notwendig
ist, zur Bildung einer Plasmaatmosphäre in die Abscheidungskammer
eingeführt, wobei zur Bildung einer aus a-Si : X
mit erwünschten Eigenschaften, worin Wasserstoffatome
eingebaut sind, bestehenden photoleitfähigen Schicht auf
der Oberfläche eines mit einer Zwischenschicht versehenen Trägers eine Zerstäubung des vorstehend
erwähnten Si-Targets bewirkt wird.
Des weiteren kann auch ein Gas wie z. B. B₂H₆, PH₃ oder PF₃
eingeführt werden, so daß gleichzeitig auch ein Einbau
von Fremdstoffen durchgeführt werden kann.
Der Gehalt an Halogenatomen oder der Gesamtgehalt
an Halogenatomen und Wasserstoffatomen in der photoleitfähigen
Schicht beträgt im allgemeinen
1 bis 40 Atom-% und vorzugsweise 5 bis 30 Atom-%.
Der Gehalt an Wasserstoffatomen in der photoleitfähigen Schicht kann gesteuert werden,
indem man die Trägertemperatur während der Abscheidung
oder/und die Menge des Ausgangsmaterials für den Einbau
von Wasserstoffatomen, das in die Abscheidungsvorrichtung einzuführen
ist, die Entladungsleistung oder andere Einflußgrößen steuert.
Eine photoleitfähige Schicht 703 vom n-Typ
oder p-Typ kann hergestellt werden, indem man einen Fremdstoff
vom n-Typ, einen Fremdstoff vom p-Typ oder Fremdstoffe
beider Typen während der Bildung der Schicht durch das
Glimmentladungsverfahren oder das Reaktions-Zerstäubungsverfahren
in einer gesteuerten Menge in die Schicht
einbaut.
Als Fremdstoff, der in die photoleitfähige Schicht 703
einzubauen ist, um einen p-Typ oder i-Typ zu erhalten,
kann vorzugsweise ein Element der Gruppe III-A des Periodensystems,
beispielsweise B, Al, Ga, In oder Tl erwähnt
werden.
Andererseits kann für die Erzielung eines n-Typs vorzugsweise
ein Element der Gruppe V-A des Periodensystems
wie N, P, As, Sb oder Bi eingesetzt werden.
Außerdem ist es beispielsweise auch möglich, die photoleitfähige Schicht
durch interstitielles Dotieren mit Li oder anderen Substanzen
mittels thermischer Diffusion oder Implantation
so zu steuern, daß sie dem n-Typ angehört. Die Menge
des in die photoleitfähige Schicht 703 einzubauenden
Fremdstoffes wird geeigneterweise in Abhängigkeit von
den gewünschten elektrischen und optischen Eigenschaften
festgelegt, jedoch liegt diese Menge im Fall eines Fremdstoffs
der Gruppe III-A des Periodensystems im allgemeinen
in dem Bereich eines Atomverhältnisses von 10-6 bis
10-3 und vorzugsweise im Bereich eines Atomverhältnisses
von 10-5 bis 10-4, während diese Menge im Fall eines
Fremdstoffs der Gruppe V-A des Periodensystems im allgemeinen
im Bereich eines Atomverhältnisses von 10-8 bis
10-3 und vorzugsweise im Bereich eines Atomverhältnisses
von 10-8 bis 10-4 liegt.
Fig. 8 zeigt eine schematische Schnittansicht einer anderen
Ausführungsform des erfindungsgemäßen elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterials, bei der die in Fig. 7 gezeigte Schichtstruktur
modifiziert ist. Das in Fig. 8 gezeigte elektrophotographische
Aufzeichnungsmaterial 800 hat die gleiche Schichtstruktur wie das in
Fig. 7 gezeigte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 700, jedoch mit
dem Unterschied, daß auf der photoleitfähigen Schicht 803
die obere Schicht 805, die die gleiche Funktion wie die
Zwischenschicht 802 hat, vorgesehen ist.
Das heißt, das elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 800 weist auf dem Träger
801 eine Zwischenschicht 802, die aus dem gleichen
Material a-Si x N1-x , wie die Zwischenschicht 802 besteht,
so daß sie die gleiche Funktion wie die Zwischenschicht
hat, eine photoleitfähige Schicht 803, die wie die in Fig.
7 gezeigte photoleitfähige Schicht 703 aus a-Si : X besteht,
worin ggf. Wasserstoffatome eingebaut sein können, und eine auf der
photoleitfähigen Schicht 803 vorgesehene obere Schicht
805 mit einer freien Oberfläche 804 auf.
Die obere Schicht 805 hat die gleichen Funktionen, die
bei den vorstehend erwähnten Ausführungsformen beschrieben
worden sind, und besteht aus dem gleichen Material.
Fig. 9 zeigt eine schematische Schnittansicht einer weiteren
Ausführungsform des erfindungsgemäßen elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterials.
Das in Fig. 9 gezeigte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 900 hat
eine Schichtstruktur, die einen Träger 901,
eine auf dem Träger vorgesehene
Zwischenschicht 902, die der in Fig. 3 gezeigten
Zwischenschicht 302 ähnlich ist, und eine in direkter
Berührung mit der Zwischenschicht 902 ausgebildete
photoleitfähige Schicht 903, die der in Fig. 7 gezeigten
photoleitfähigen Schicht 703 ähnlich ist, aufweist.
Der Träger 901 kann wie der Träger bei den vorstehend
beschriebenen Ausführungsformen entweder elektrisch
leitend oder isolierend sein.
Fig. 10 zeigt eine schematische Schnittansicht einer
anderen Ausführungsform, bei der die Schichtstruktur
des in Fig. 9 gezeigten elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials modifiziert
ist.
Das in Fig. 10 gezeigte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 1000 hat
die gleiche Schichtstruktur wie das in Fig. 9 gezeigte
elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 900, jedoch mit dem Unterschied,
daß auf der photoleitfähigen Schicht 1003 die obere Schicht
1005, die die gleiche Funktion wie die Zwischenschicht
1002 hat, vorgesehen ist.
Das heißt, das elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 1000 weist auf dem Träger
1001, der den Trägern der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen
ähnlich ist, eine Zwischenschicht 1002,
die aus dem gleichen Material, a-(Si x N1-x ) y : H1-y , wie
die Zwischenschicht 902 besteht, so daß sie die gleiche
Funktion hat, eine photoleitfähige Schicht 1003, die ähnlich
wie die in Fig. 7 gezeigte photoleitfähige Schicht 703
aus a-Si : X besteht, das, falls dies erwünscht ist, außerdem
Wasserstoffatome enthält, und die auf der
photoleitfähigen Schicht 1003 vorgesehene obere Schicht
1005 mit der freien Oberfläche 1004 auf.
Die obere Schicht 1005 aus a-(Si x N1-x ) y : H1-y bestehen,
das die gleichen Eigenschaften wie dasjenige
der Zwischenschicht 1002 hat. Die obere Schicht 1005
kann alternativ aus dem gleichen Material bestehen, das
die oberen Schichten bei den vorstehend beschriebenen
Ausführungsformen bildet.
Fig. 11 zeigt eine schematische Schnittansicht einer
weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterials.
Das in Fig. 11 gezeigte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 1100 hat
eine Schichtstruktur, die einen Träger 1101,
eine der in Fig. 5 gezeigten Zwischenschicht
502 ähnliche Zwischenschicht 1102, die auf dem
Träger vorgesehen ist, und eine der in Fig.
7 gezeigten Zwischenschicht 703 ähnliche photoleitfähige
Schicht 1103, die in direkter Berührung mit der
Zwischenschicht 1102 ausgebildet ist, aufweist.
Fig. 12 zeigt eine schematische Schnittansicht einer
anderen Ausführungsform, bei der die Schichtstruktur
des in Fig. 11 gezeigten elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials modifiziert
ist.
Das in Fig. 12 gezeigte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 1200 hat
die gleiche Schichtstruktur wie das in Fig. 11 gezeigte
elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 1100, jedoch mit dem Unterschied,
daß auf der photoleitfähigen Schicht 1203 die obere Schicht
1205, die die gleiche Funktion wie die Zwischenschicht
1202 hat, vorgesehen ist.
Das heißt, das elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 1200 weist auf dem Träger
1201 eine Zwischenschicht 1202, die aus dem gleichen
Material wie die Zwischenschicht 1102 besteht, so daß
sie die gleiche Funktion hat, eine ähnlich wie die in
Fig. 7 gezeigte photoleitfähige Schicht 703 aus a-Si : X,
das außerdem, falls erwünscht, Wasserstoffatome enthält,
bestehende photoleitfähige Schicht 1203 und die obere
Schicht 1205 mit der freien Oberfläche 1204, die auf
der photoleitfähigen Schicht 1203 vorgesehen
ist, auf.
Die obere Schicht 1205 hat die folgenden Funktionen.
Wenn das elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 1200 in der Weise verwendet
wird, daß durch Anwendung einer Ladungsbehandlung auf
der freien Oberfläche 1204 Ladungsbilder erzeugt werden,
hat die obere Schicht 1205 beispielsweise die Funktion,
eine Injektion von Ladungen, die auf der freien Oberfläche
1204 zurückgehalten werden sollen, in die photoleitfähige
Schicht 1203 zu verhindern und bei der Bestrahlung
mit elektromagnetischen Wellen auch einen leichten Durchtritt
bzw. Durchgang der in der photoleitfähigen Schicht
1203 erzeugten Ladungsträger oder der Ladungen in mit elektromagnetischen
Wellen bestrahlten Bereichen zu ermöglichen,
so daß die Ladungsträger mit den Ladungen rekombinieren
können.
Die obere Schicht 1205 kann ähnlich wie die in den vorstehend
erwähnten Ausführungsformen gezeigten oberen
Schichten aus a-(Si x N1-x ) y : X1-y , das, falls erforderlich,
Wasserstoffatome enthält und die gleichen Eigenschaften
wie die Zwischenschicht 1202 hat, bestehen. Die obere
Schicht 1205 kann alternativ aus einem amorphen Material,
das aus Siliciumatomen sowie Kohlenstoffatomen,
Sauerstoffatomen oder Stickstoffatomen besteht
oder das aus diesen Matrixatomen besteht, die außerdem
Wasserstoffatome oder/und Halogenatome enthalten,
wie beispielsweise a-Si a C1-a , a-(Si a C1-a ) b : H1-b ,
a-(Si a C1-a ) b : (H+X)1-b , a-Si c O1-c , a-(Si c O1-c ) d : H1-d ,
a-(Si c O1-c ) d : (H+X)1-d oder a-Si e N1-e , aus einem anorganischen
isolierenden Material wie Al₂O₃ oder aus
einem organischen isolierenden Material wie Polyestern,
Poly-p-xylylen oder Polyurethanen bestehen.
Die Schichtdicke des erfindungsgemäßen elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterials wird geeigneterweise in Abhängigkeit von dem
Anwendungszweck, beispielsweise in Abhängigkeit davon,
ob das Aufzeichnungsmaterial für Lesevorrichtungen, Festkörper-
Bildaufnahme- bzw. -Bildabtastvorrichtungen oder
Bilderzeugungsmaterialien
eingesetzt wird, festgelegt.
Die Schichtdicke des elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterials kann in bezug auf die Zwischenschicht geeigneterweise
so festgelegt werden, daß sowohl die photoleitfähige Schicht
als auch die Zwischenschicht ihre Funktionen in wirksamer
Weise erfüllen können. Die photoleitfähige Schicht ist im
allgemeinen vorzugsweise mehr als einige 100mal bis
einige 1000mal so dick wie die Zwischenschicht.
Im einzelnen liegt die Dicke der photoleitfähigen Schicht
im allgemeinen in dem Bereich von 1 bis 100 µm und vorzugsweise
von 2 bis 50 µm.
Das Material, aus dem die auf der photoleitfähigen Schicht
vorgesehene obere Schicht besteht, sowie die Dicke der
oberen Schicht können sorgfältig so festgelegt werden,
daß die Erzeugung von Ladungsträgern mit einem guten Wirkungsgrad
erzielt werden kann, indem es den elektromagnetischen
Wellen, mit denen bestrahlt wird, ermöglicht
wird, die photoleitfähige Schicht in einer ausreichenden
Menge zu erreichen, wenn das elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial so
angewandt werden soll, daß mit den elektromagnetischen
Wellen, gegenüber denen die photoleitfähige Schicht empfindlich
ist, von der Seite der oberen Schicht aus bestrahlt
wird.
Die Dicke der oberen Schicht kann
geeigneterweise in Abhängigkeit von dem Material, aus
dem die obere Schicht besteht, und von den Bedingungen für
die Bildung der oberen Schicht so festgelegt werden, daß die
vorstehend beschriebene Funktion in ausreichendem Maße
erfüllt werden kann.
Die Dicke der oberen Schicht liegt im allgemeinen in
dem Bereich von 3,0 bis 100,0 nm und vorzugsweise von
5,0 bis 60,0 nm.
Wenn bei der Anwendung des erfindungsgemäßen elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterials als Bilderzeugungsmaterial
eine bestimmte Art eines Elektrophotografieverfahrens
angewandt werden soll, muß außerdem auf der freien
Oberfläche des elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials mit der in den
Fig. 1 bis 12 gezeigten Schichtstruktur eine Oberflächendeckschicht
ausgebildet werden. Eine solche Oberflächendeckschicht
muß isolierend sein und muß in ausreichendem
Maße zum Festhalten von elektrostatischen Ladungen befähigt
sein, wenn sie einer Ladungsbehandlung unterzogen
wird, und sie muß bei der Anwendung in einem Elektrophotografieverfahren
wie dem in den US-PS 36 66 363 und
37 34 609 offenbarten NP-System auch ein bestimmtes Ausmaß
an Dicke haben. Andererseits muß die Oberflächendeckschicht
bei der Anwendung in einem Elektrophotografieverfahren
wie dem Carlson-Verfahren sehr dünn sein, weil
das Potential in den hellen Bereichen nach der Erzeugung
von elektrostatischen Ladungen erwünschtermaßen sehr
gering ist. Die Oberflächendeckschicht muß zusätzlich
zu zufriedenstellenden, gewünschten elektrischen Eigenschaften
auch die Eigenschaft haben, daß sie die photoleitfähige
Schicht oder die obere Schicht weder physikalisch
noch chemisch beeinträchtigt und einen guten, elektrischen
Kontakt mit und eine gute Haftung an der photoleitfähigen
Schicht oder der oberen Schicht hat. Bei der Bildung
der Oberflächendeckschicht werden außerdem die Feuchtigkeitsbeständigkeit,
die Abriebbeständigkeit und die Reinigungseigenschaften
berücksichtigt.
Als typische Beispiele für Materialien, die in wirksamer
Weise für die Bildung der Oberflächendeckschicht eingesetzt
werden, können Polyethylenterephthalat, Polycarbonat,
Polypropylen, Polyvinylchlorid, Polyvinylidenchlorid,
Polyvinylalkohol, Polystyrol, Polyamide, Polytetrafluorethylen,
Polytrifluorchlorethylen, Polyvinylfluorid,
Polyvinylidenfluorid, Hexafluorpropylen/Tetrafluorethylen-
Copolymerisat, Trifluorethylen/Vinylidenfluorid-Copolymerisat,
Polybuten, Polyvinylbutyrale, Polyurethane, Poly-
p-xylylen und andere organische isolierende Materialien
und Siliciumnitride, Siliciumoxide und andere anorganische
isolierende Materialien erwähnt werden. Von diesen Materialien
kann aus einem Kunstharz oder einem Cellulosederivat
eine Folie gebildet werden, die dann auf die photoleitfähige
Schicht oder die obere Schicht laminiert wird. Alternativ
kann aus einem solchen Material eine Beschichtungslösung
hergestellt und zur Bildung einer Oberflächendeckschicht auf die
photoleitfähige Schicht oder die obere Schicht aufgetragen werden.
Die Dicke der Oberflächendeckschicht, die in geeigneter
Weise in Abhängigkeit von den gewünschten Eigenschaften
oder dem gewählten Material festgelegt werden kann,
kann im allgemeinen etwa 0,5 bis 70 µm betragen. Im einzelnen
beträgt die Dicke im allgemeinen 10 µm oder weniger,
wenn die Oberflächendeckschicht die vorstehend beschriebene
Schutzfunktion haben muß. Andererseits wird
im allgemeinen eine Dicke von 10 µm oder mehr angewandt,
wenn eine Funktion als elektrisch isolierende Schicht
in höherem Maße erwünscht ist. Der Grenzwert, der die
Werte der Dicke für die Anwendung als Schutzschicht von
den Werten der Dicke für die Anwendung als elektrisch
isolierende Schicht trennt, ist jedoch variabel und hängt
von dem eingesetzten Material, dem anzuwendenden Elektrophotografieverfahren
und der Struktur des gewünschten
Bilderzeugungsmaterials ab. Demnach stellt der vorstehend
erwähnte Wert von 10 µm keinen kritischen Wert dar.
Der Oberflächendeckschicht kann auch die Eigenschaft
einer reflexionsverhindernden Schicht verliehen werden,
so daß ihre Funktion erweitert werden kann.
Durch das erfindungsgemäße elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial, das
vorstehend unter Bezugnahme auf typische Beispiele für
Schichtstrukturen näher beschrieben worden ist, können
alle Probleme gelöst werden, die vorstehend beschrieben
worden sind, und das erfindungsgemäße elektrophotographische
Aufzeichnungsmaterial kann während der Anwendung hervorragende elektrische,
optische und Photoleitungseigenschaften sowie gute
Umgebungseigenschaften bzw. Umwelteigenschaften zeigen.
Besonders in dem Fall, daß es für ein Bilderzeugungsmaterial
oder eine Bildaufnahme-
bzw. Bildabtastvorrichtung angewendet wird,
zeigt es eine in vorteilhafter Weise gute Beibehaltung
von elektrostatischen Ladungen während der Ladungsbehandlung,
ohne daß die Bilderzeugung durch Restpotentiale
beeinträchtigt bzw. beeinflußt wird, und es hat auch
in einer Atmosphäre mit hoher Feuchtigkeit stabile, elektrische
Eigenschaften mit einer hohen Empfindlichkeit
und einem hohen Verhältnis Signal/Rauschen ist auch in
hervorragender Weise gegenüber optischer Ermüdung oder
wiederholter Verwendung beständig und kann bei der Anwendung
als elektrophotographisches Bilderzeugungsmaterial
sichtbare Bilder mit einer hohen Qualität
und einem guten Auflösungsvermögen, die eine hohe Dichte
und einen deutlichen Halbton haben, ergeben.
Wenn für ein elektrophotographisches Bilderzeugungsmaterial eine photoleitfähige Schicht
mit bekannter Schichtstruktur
angewandt wurde, zeigten beispielsweise
a-Si : H und a-Si : X mit einem hohen, spezifischen
Dunkelwiderstand eine niedrige Photoempfindlichkeit,
während a-Si : H und a-Si : X mit einer hohen Photoempfindlichkeit
einen niedrigen, spezifischen Dunkelwiderstand,
der etwa 10⁸ Ω · cm betrug, zeigten und daher für ein elektrophotographisches Bilderzeugungsmaterial
schlecht
anwendbar waren. Im Gegensatz dazu kann im Rahmen der Erfindung
auch Si : H oder Si : X mit einem relativ niedrigen spezifischen
Widerstand (5×10⁹ Ω · cm oder mehr) die photoleitfähige
Schicht bilden. Demnach
können a-Si : H und a-Si : X mit einem relativ niedrigeren
spezifischen Widerstand, jedoch einer hohen Empfindlichkeit,
in zufriedenstellender Weise eingesetzt werden,
wodurch der Vorteil der Freiheit von Einschränkungen
in bezug auf die Eigenschaften von a-Si : H und a-Si : X
erzielt wird.
Unter Anwendung einer Vorrichtung, wie sie in Fig. 13
gezeigt wird, die in einem reinen, vollständig abgeschirmten
Raum aufgestellt war, wurde nach dem folgenden Verfahren
ein elektrophotographisches Aufzeichnungsmaterial
hergestellt.
Ein Träger 1302 aus Molybdän (10 cm×10 cm) mit einer
Dicke von 0,5 mm, dessen Oberfläche gereinigt worden
war, wurde an einem Stützelement 1303, das in einer Glimmentladungs-
Abscheidungskammer 1301 in einer festgelegten
Lage angeordnet war, befestigt. Das Target 1305 bestand
aus hochreinem, polykristallinem Silicium
(99,999%). Der Träger 1302 wurde
durch eine innerhalb des Stützelements 1303 befindliche
Heizvorrichtung 1304 mit einer Genauigkeit von ±0,5°C
erhitzt. Die Temperatur wurde mit einem Alumel-Chromel-
Thermopaar direkt an der Rückseite des Trägers gemessen.
Nachdem dann festgestellt worden war, daß alle Ventile
in dem System geschlossen waren, wurde das Hauptventil
1312 geöffnet, um die Kammer 1301 bis auf etwa 6,7 nbar
zu evakuieren. Dann wurde die Eingangsspannung der Heizvorrichtung
1304 verändert, während die Temperatur des
Molybdän-Trägers registriert wurde, bis sie sich bei
einem konstanten Wert von 200°C stabilisiert hatte.
Anschließend wurde das Hilfsventil 1309 und dann wurden
die Ausströmventile 1313, 1319, 1331 und 1337 und die
Einströmventile 1315, 1321, 1333 und 1339 vollständig
geöffnet, um die in den Durchflußmeßvorrichtungen 1314,
1320, 1332 und 1338 befindlichen Gase in ausreichendem
Maße zu entfernen. Nachdem das Hilfsventil 1309 und die
Ventile 1313, 1319, 1331, 1337, 1315, 1321, 1333 und
1339 geschlossen worden waren, wurden das Ventil 1335
der Bombe 1336, die N₂-Gas (Reinheit: 99,999%) enthielt,
und das Ventil 1341 der Bombe 1342, die Ar-Gas (Reinheit:
99,999%) enthielt, geöffnet, bis die Anzeige an den
Auslaßmanometern 1334 bzw. 1340 auf einen Wert von
0,98 bar eingestellt worden war, und dann wurden die Einströmventile
1333 und 1339 allmählich geöffnet, wodurch
N₂- und Ar-Gas in die Durchflußmeßvorrichtungen 1332
und 1338 einströmen gelassen wurden. Anschließend wurden
die Ausströmventile 1331 und 1337 allmählich geöffnet,
worauf das Hilfsventil 1309 allmählich geöffnet wurde.
Die Einströmventile 1333 und 1339 wurden so eingestellt,
daß das Zuführungsverhältnis von N₂/Ar 1 : 1 betrug.
Die Öffnung des Hilfsventils 1309 wurde unter sorgfältiger
Ablesung des Pirani-Manometers 1301 eingestellt,
bis der Druck in der Kammer 1301 0,67 µbar erreichte.
Nachdem sich der Innendruck in der Kammer 1301 stabilisiert
hatte, wurde das Hauptventil 1312 zur
Verengung seiner Öffnung allmählich geschlossen, bis
die Anzeige an dem Pirani-Manometer 13 µbar erreichte.
Nachdem festgestellt worden war, daß sich die Gaszuführung
und der Innendruck stabilisiert hatten, wurde die Blende
1307 geöffnet, und dann wurde die Hochfrequenz-Stromquelle
1308 eingeschaltet, um zwischen dem Silicium-Target 1305
und dem Stützelement 1303 einen Wechselstrom mit 13,56 MHz
fließen zu lassen, wodurch in der Kammer 1301 eine Glimmentladung
mit einer Eingangsleistung von 100 W erzeugt
wurde. Die Entladung wurde unter diesen Bedingungen
1 min lang fortgesetzt, um eine Zwischenschicht zu bilden.
Dann wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1308 zur Unterbrechung
der Glimmentladung abgeschaltet.
Anschließend wurden die Ausströmventile 1331 und 1337
und die Einströmventile 1333 und 1339 geschlossen, und
das Hauptventil 1312 wurde vollständig geöffnet, um
das Gas in der Kammer 1301 zu entfernen, bis sie auf
0,67 nbar evakuiert war. Dann wurden das Hilfsventil
1309 und die Ausströmventile 1331 und 1337 vollständig
geöffnet, um in den Durchflußmeßvorrichtungen 1332 und
1338 eine ausreichende Entgasung bis zur Erzielung von
Vakuum zu bewirken. Nach dem Schließen des Hilfsventils
1309 und der Ventile 1331 und 1337 wurden das Ventil
1317 der Bombe 1318, die SiH₄-Gas (Reinheit: 99,999%)
enthielt, das mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünnt worden
war [nachstehend als SiH₄(10)/H₂ bezeichnet], und das
Ventil 1323 der Bombe 1324, die B₂H₆-Gas enthielt, das
mit H₂ auf 50 Vol.-ppm verdünnt worden war [nachstehend
als B₂H₆(50)/H₂ bezeichnet], geöffnet, wodurch die Drücke
an den Auslaßmanometern 1316 bzw. 1322 auf 0,98 bar eingestellt
wurden, worauf die Einströmventile 1315 und 1321
allmählich geöffnet wurden, um SiH₄(10)/H₂-Gas und
B₂H₆(50)/H₂-Gas in die Durchflußmeßvorrichtungen 1314
bzw. 1320 einströmen zu lassen. Anschließend wurden die
Ausströmventile 1313 und 1319 allmählich geöffnet, worauf
das Hilfsventil 1309 allmählich geöffnet wurde. Dabei
wurden die Einströmventile 1315 und 1321 so eingestellt,
daß das Gaszuführungsverhältnis von SiH₄(10)/H₂ zu
B₂H₆(50)/H₂ 50 : 1 betrug. Dann wurde die Öffnung des Hilfsventils
1309 unter sorgfältiger Ablesung des Pirani-Manometers
1310 eingestellt und so weit geöffnet, bis der
Innendruck in der Kammer 1301 13 µbar erreichte.
Nachdem sich der Innendruck in der Kammer 1301 stabilisiert
hatte, wurde das Hauptventil 1312 zur Verengung
seiner Öffnung allmählich geschlossen, bis die Anzeige
an dem Pirani-Manometer 1310 0,67 mbar erreichte.
Nachdem die Blende 1307 geschlossen und festgestellt
worden war, daß die Gaszuführung und der Innendruck stabil
waren, wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1308 eingeschaltet,
um zwischen den Elektroden 1303 und 1307 eine Hochfrequenzspannung
mit 13,56 MHz anzulegen, wodurch in
der Kammer 1301 eine Glimmentladung mit einer Eingangsleistung
von 10 W erzeugt wurde. Nachdem die Glimmentladung
3 h lang zur Bildung einer photoleitfähigen Schicht
fortgesetzt worden war, wurde die Heizvorrichtung 304
abgeschaltet, wobei auch die Hochfrequenz-Stromquelle
1308 abgeschaltet wurde. Der Träger wurde auf 100°C
abkühlen gelassen, worauf die Ausströmventile 1313 und
1319 und die Einströmventile 1315 und 1321 bei vollständig
geöffnetem Hauptventil 1312 geschlossen wurden, um
den Innendruck in der Kammer 1301 auf 13 nbar oder weniger
zu bringen. Dann wurde das Hauptventil 1312 geschlossen,
und der Innendruck in der Kammer 1301 wurde durch das Belüftungsventil
1311 auf Atmosphärendruck gebracht, und der
Träger wurde herausgenommen. In diesem Fall betrug die
Gesamtdicke der Schichten etwa 9 µm. Das auf diese Weise
hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde als Bilderzeugungsmaterial in eine Ladungs-
Belichtungs-Versuchsvorrichtung hineingebracht, und eine
Koronaladung mit +6,0 kV wurde 0,2 s lang durchgeführt.
Unmittelbar danach wurde eine bildmäßige Belichtung durchgeführt.
Zur bildmäßigen Belichtung wurde durch eine
lichtdurchlässige Testkarte hindurch unter Anwendung
einer Wolframlampe als Lichtquelle mit einem Belichtungswert
von 1,0 lx · s belichtet.
Unmittelbar danach wurde ein negativ geladener Entwickler,
der Toner und Tonerträger enthielt, kaskadenförmig auf
die Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen gelassen, wobei
auf der Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials ein gutes Tonerbild erhalten
wurde. Als das auf dem Aufzeichnungsmaterial befindliche Tonerbild
durch Koronaladung mit +5,0 kV auf ein Kopierpapier
kopiert wurde, wurde ein klares Bild mit einer hohen
Dichte erhalten, das eine ausgezeichnete Auflösung sowie
eine ausgezeichnete Reproduzierbarkeit der Helligkeitsabstufung
zeigte.
Dann wurde das vorstehend beschriebene elektrophotographische
Aufzeichnungsmaterial mittels einer Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung
0,2 s lang einer Koronaladung mit -5,5 kV
unterzogen. Unmittelbar danach wurde eine bildmäßige
Belichtung mit Licht, das einen Belichtungswert von 0,8 lx · s
hatte, durchgeführt, und unmittelbar danach wurde ein
positiv geladener Entwickler kaskadenförmig auf die Oberfläche
des Aufzeichnungsmaterials auftreffen gelassen. Dann wurde durch
Kopieren auf ein Kopierpapier und Fixieren ein sehr klares
Bild erhalten.
Wie aus dem vorstehenden Ergebnis in Verbindung mit dem
früheren Ergebnis hervorgeht, hat das elektrophotographische
Aufzeichnungsmaterial die Eigenschaften
eines Bilderzeugungsmaterials für beide Polaritäten, das
keine Abhängigkeit von der Ladungspolarität zeigt.
Die als Proben Nr. A1 bis A8 bezeichneten elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterialien wurden unter den gleichen Bedingungen und nach
dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 1 hergestellt,
wobei jedoch die Zerstäubungszeit bei der Bildung der
Zwischenschicht auf dem Molybdän-Träger in der nachstehend
in Tabelle 1 gezeigten Weise variiert wurde, und eine
Bilderzeugung wurde durchgeführt, indem die Aufzeichnungsmaterialien
in genau die gleiche Vorrichtung wie in
Beispiel 1 hineingebracht wurden, wobei die ebenfalls
in Tabelle 1 gezeigten Ergebnisse erhalten wurden.
Wie aus den in Tabelle 1 gezeigten Ergebnissen hervorgeht,
ist es notwendig, die aus a-Si x N1-x bestehende Zwischenschicht
mit einer Dicke, die in dem Bereich von 3,0 nm
bis 100,0 nm liegt, zu bilden.
Die als Proben Nr. A9 bis A15 bezeichneten
elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien wurden unter
den gleichen Bedingungen und nach dem gleichen Verfahren
wie in Beispiel 1 hergestellt, wobei jedoch das Zuführungsverhältnis
von N₂ zu Ar bei der Bildung der Zwischenschicht
auf dem Molybdänträger in der nachstehend in
Tabelle 2 gezeigten Weise variiert wurde, und die Bilderzeugung
wurde durchgeführt, indem die Aufzeichnungsmaterialien
in die gleiche Vorrichtung wie in Beispiel 1
hineingebracht wurden, wobei die ebenfalls in Tabelle
2 gezeigten Ergebnisse erhalten wurden. Nur bei den Proben
Nr. A11 bis A15 wurden die Zwischenschichten durch Auger-
Elektronenspektroskopie analysiert, wobei die in Tabelle
3 gezeigten Ergebnisse erhalten wurden. Aus den in Tabelle
3 gezeigten Ergebnissen ist ersichtlich, daß das Verhältnis
x, das die Zusammensetzung von Si und N in der
Zwischenschicht betrifft, 0,60 bis 0,43 betragen sollte,
um die Aufgabe der Erfindung zu lösen.
Eine aus Si x N1-x bestehende Zwischenschicht wurde auf
einem Molybdän-Träger nach dem gleichen Verfahren wie
in Beispiel 1 hergestellt. Dann wurden die Einströmventile
1333 und 1339 geschlossen, und das Hilfsventil 1309
und dann die Ausströmventile 1331 und 1337 wurden vollständig
geöffnet, wodurch auch die Durchflußmeßvorrichtungen
1332 und 1338 in ausreichendem Maße bis zur Erzielung
von Vakuum entgast wurden. Nach dem Schließen des
Hilfsventils 1309 und der Ventile 1331 und 1337 wurde
das Ventil 1317 der Bombe 1318, die SiH₄-Gas (Reinheit:
99,999%) enthielt, das mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünnt
worden war [nachstehend als SiH₄(10)/H₂-Gas bezeichnet],
geöffnet, wobei der Druck an dem Auslaßmanometer 1316
auf 0,98 bar eingestellt wurde. Anschließend wurde das
Einströmventil 1315 allmählich geöffnet, um das
SiH₄(10)/H₂-Gas in die Durchflußmeßvorrichtung 1314 einströmen
zu lassen. Anschließend wurde das Ausströmventil
1313 allmählich geöffnet, und dann wurde das Hilfsventil
1309 allmählich geöffnet. Dann wurde die Öffnung des
Hilfsventils 1309 unter sorgfältiger Ablesung des Pirani-
Manometers 1310 eingestellt, und es wurde geöffnet, bis
die Kammer 1301 13 µbar erreichte. Nachdem sich der Innendruck
in der Kammer 1301 stabilisiert hatte, wurde das
Hauptventil 1312 zur Verengung seiner Öffnung allmählich
geschlossen, bis die Anzeige an dem Pirani-Manometer
1310 0,67 mbar erreichte. Nachdem bestätigt worden war,
daß sich die Gaszuführung und der Innendruck bei geschlossener
Blende 1307 stabilisiert hatten, wurde die
Hochfrequenz-Stromquelle 1308 eingeschaltet, um zwischen
den Elektroden 1307 und 1303 eine Hochfrequenzspannung
mit 13,56 MHz anzulegen, wodurch in der Kammer 1301 eine
Glimmentladung mit einer Eingangsleistung von 10 W erzeugt
wurde. Nachdem die Glimmentladung 3 h lang zur Bildung
einer photoleitfähigen Schicht fortgesetzt worden war, wurden
die Heizvorrichtung 1304 und die Hochfrequenz-Stromquelle
1308 abgeschaltet. Nach dem Abkühlen des Trägers auf
100°C wurden das Ausströmventil 1313 und das Einströmventil
1315 bei vollständiger Öffnung des Hauptventils 1312
geschlossen, um den Druck in der Kammer 1301 auf 13 nbar
oder weniger zu vermindern. Danach wurde das Hauptventil
1312 geschlossen, und die Kammer 1301 wurde durch das
Belüftungsventil 1311 auf Atmosphärendruck gebracht,
und der Träger wurde herausgenommen. In diesem Fall betrug
die Gesamtdicke der gebildeten Schichten etwa 9 µm. Als
die Bilderzeugung auf einem Kopierpapier unter Anwendung
des auf diese Weise hergestellten elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials
nach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 1 durchgeführt
wurde, wurde bei der Bilderzeugung durch negative
Koronaentladung eine bessere und klarere Bildqualität
erhalten als durch positive Koronaentladung. Aus diesem
Ergebnis geht hervor, daß das in diesem Beispiel hergestellte
Aufzeichnungsmaterial eine Abhängigkeit von der
Ladungspolarität zeigt.
Auf einem Molybdän-Träger wurde nach dem gleichen Verfahren
und unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel
1 1 min lang eine Zwischenschicht gebildet. Dann wurde
die Abscheidungskammer bis auf 0,67 nbar evakuiert, und
das SiH₄(10)/H₂-Gas wurde in die Kammer nach dem gleichen
Verfahren wie in Beispiel 1 eingeleitet. Dann wurde das
Gas aus der Gasbombe 1330, die PH₃-Gas enthielt, das
mit H₂ auf 25 Vol.-ppm verdünnt worden war [nachstehend
als PH₃(25)/H₂ bezeichnet], durch das Ventil 1327
hindurch mit einem Druck von 0,98 bar (Ablesung an dem
Auslaßmanometer 1328) zugeführt, und die Öffnung des
Ausströmventils 1325 wurde so eingestellt, daß die Ablesung
an der Durchflußmeßvorrichtung 1326 1/50 der Zuführungsgeschwindigkeit
des SiH₄(10)/H₂-Gases erreichte,
indem das Einströmventil 1327 und das Ausströmventil
1325 reguliert und stabilisiert wurden.
Anschließend wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1308
bei geschlossener Blende 1307 zur erneuten Einleitung
der Glimmentladung wieder eingeschaltet. Die Eingangsleistung
betrug 10 W. Nachdem die Glimmentladung auf
diese Weise weitere 4 h lang zur Bildung einer photoleitfähigen
Schicht aufrechterhalten worden war, wurde die Heizvorrichtung
1304 abgeschaltet, wobei auch die Hochfrequenz-
Stromquelle 1308 abgeschaltet wurde. Nach dem Abkühlen
des Trägers auf eine Temperatur von 100°C wurden
die Auströmventile 1315 und 1325 und die Einströmventile
1315 und 1327 bei vollständiger Öffnung des Hauptventils
1312 geschlossen, um die Kammer 1301 auf 13 nbar oder
weniger zu evakuieren. Dann wurde das Hauptventil 1312
geschlossen, und die Kammer 1301 wurde durch das Belüftungsventil
1311 auf Atmosphärendruck gebracht, und danach
wurde der Träger herausgenommen. In diesem Fall betrug
die Gesamtdicke der gebildeten Schichten etwa 11 µm.
Als unter Anwendung des auf diese Weise hergestellten
elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials eine Bilderzeugung auf einem
Kopierpapier nach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel
1 durchgeführt wurde, wurde bei der Bilderzeugung durch
negative Koronaentladung eine bessere und klarere Bildqualität
erhalten als durch positive Koronaentladung.
Aus diesem Ergebnis geht klar hervor, daß das in diesem
Beispiel hergestellte Aufzeichnungsmaterial eine Abhängigkeit
von der Ladungspolarität zeigt.
Auf einem Molybdän-Träger wurde unter Anwendung von ähnlichen
Bedingungen und eines ähnlichen Verfahrens wie
in Beispiel 1 1 min lang eine Zwischenschicht gebildet.
Dann wurde die Abscheidungskammer auf 0,67 nbar evakuiert,
worauf nach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel
1 SiH₄(10)/H₂-Gas in die Kammer eingeleitet wurde. Danach
wurde Gas unter einem Druck von 0,98 bar (Ablesung an
dem Auslaßmanometer 1322) aus der Bombe 1324, die B₂H₆-
Gas enthielt, das mit H₂ auf 50 Vol.-ppm verdünnt
worden war [nachstehend als B₂H₆(50)/H₂ bezeichnet],
durch das Einströmventil 1321 hindurch zugeführt, wobei
das Einströmventil 1321 und das Ausströmventil 1319 eingestellt
wurden, um die Öffnung des Ausströmventils 1319
so festzulegen, daß die Ablesung an der Durchflußmeßvorrichtung
1320 1/10 der Zuführungsmenge des SiH₄(10)/H₂
betrug, worauf stabilisiert wurde.
Abschließend wurde bei geschlossener Blende 1307 und
wieder eingeschalteter Hochfrequenz-Stromquelle 1308
erneut mit der Glimmentladung begonnen. Die dabei angewandte
Eingangsleistung betrug 10 W. Nachdem die Glimmentladung
weitere 4 h lang zur Bildung einer photoleitfähigen
Schicht aufrechterhalten worden war, wurde die Heizvorrichtung
1304 abgeschaltet, wobei gleichzeitig die Hochfrequenz-
Stromquelle 1308 abgeschaltet wurde. Nach dem
Abkühlen des Trägers auf eine Temperatur von 100°C wurden
die Ausströmventile 1313 und 1319 und die Einströmventile
1315 und 1321 bei vollständiger Öffnung des Hauptventils
1312 geschlossen, um die Kammer 1301 bis auf 13 nbar
oder weniger zu evakuieren. Danach wurde das Hauptventil
1312 geschlossen, und die Kammer 1301 wurde durch das
Belüftungsventil 1311 auf Atmosphärendruck gebracht,
und der Träger mit den jeweils darauf gebildeten Schichten
wurde herausgenommen. In diesem Fall betrug die Gesamtdicke
der gebildeten Schichten etwa 10 µm. Das auf
diese Weise gebildete elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde für
die Anwendung zur Bilderzeugung auf einem Kopierpapier
nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen
wie in Beispiel 1 vorgesehen, wobei das erzeugte
Bild im Vergleich mit dem durch positive Koronaentladung
erzeugten Bild eine bessere Qualität hatte und klarer
war. Aus diesem Ergebnis geht hervor, daß das in diesem
Beispiel hergestellte Aufzeichnungsmaterial eine Abhängigkeit
von der Ladungspolarität zeigt, wobei diese Abhängigkeit
von der Ladungspolarität jedoch zu der in den
Beispielen 4 und 5 erhaltenen Abhängigkeit entgegengesetzt
ist.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen
wie in Beispiel 1 wurde auf einem Molybdän-Träger
1 min lang eine Zwischenschicht und dann 5 h lang eine
photoleitfähige Schicht gebildet. Dann wurde die Hochfrequenz-
Stromquelle 1308 zur Unterbrechung der Glimmentladung
abgeschaltet. Unter diesen Bedingungen
wurden die Ausströmventile 1313 und 1319 geschlossen,
und die Ausströmventile 1331 und 1337 wurden
unter Öffnung der Blende 1307 wieder geöffnet, so daß
die gleichen Bedingungen wie bei der Bildung der Zwischenschicht
hervorgerufen wurden. Anschließend wurde die
Hochfrequenz-Stromquelle zur erneuten Einleitung der
Glimmentladung eingeschaltet. Die Eingangsleistung betrug
100 W und hatte demnach den gleichen Wert wie bei
der Bildung der Zwischenschicht. Die Glimmentladung wurde
auf diese Weise 2 min lang zur Bildung einer oberen
Schicht auf der photoleitfähigen Schicht fortgesetzt. Dann
wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1308 abgeschaltet,
und der Träger wurde abkühlen gelassen. Nachdem die Trägertemperatur
100°C oder weniger erreicht hatte, wurden
die Ausströmventile 1331 und 1337 und die Einströmventile
1333 und 1339 bei vollständiger Öffnung des Hauptventils
1312 geschlossen, wodurch die Kammer bis auf 13 nbar
oder weniger evakuiert wurde. Dann wurde das Hauptventil
1312 geschlossen, und die Kammer 1301 wurde durch das
Belüftungsventil 1311 auf Atmosphärendruck gebracht,
damit der Träger mit den jeweiligen gebildeten Schichten
herausgenommen werden konnte.
Das auf diese Weise hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde als
Bilderzeugungsmaterial in die gleiche Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung,
wie sie in Beispiel 1 verwendet wurde, hineingebracht,
und darin wurde 0,2 s lang eine Koronaladung
mit +6 kV durchgeführt, und unmittelbar danach wurde
zur bildmäßigen Belichtung bestrahlt. Die bildmäßige
Belichtung wurde
durch eine lichtdurchlässige Testkarte hindurch unter
Anwendung einer Wolframlampe als Lichtquelle mit einem
Belichtungswert von 1,0 lx · s durchgeführt.
Unmittelbar danach wurde ein negativ aufladbarer Entwickler,
der Toner und Tonerträger enthielt, kaskadenförmig
auf die Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen gelassen,
wodurch auf der Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials ein gutes Bild
erhalten wurde. Als das auf dem Aufzeichnungsmaterial befindliche Tonerbild
durch Koronaentladung mit +5,0 kV auf ein Kopierpapier
kopiert wurde, wurde als Ergebnis ein klares Bild
mit hoher Dichte erhalten, das eine ausgezeichnete Auflösung
und eine gute Reproduzierbarkeit der Helligkeitsabstufung
zeigte.
Beispiel 1 wurde wiederholt, jedoch wurde anstelle der
SiH₄(10)/H₂-Bombe eine Bombe angewendet, die unverdünntes
Si₂H₆-Gas enthielt, während anstelle der B₂H₆(50)/H₂-
Bombe 1324 eine Bombe eingesetzt wurde, die B₂H₆-Gas
enthielt, das mit H₂ auf 500 Vol.-ppm verdünnt worden
war [nachstehend als B₂H₆(500)/H₂ bezeichnet]. Dadurch
wurden auf einem Molybdän-Träger eine Zwischenschicht
und eine photoleitfähige Schicht gebildet. Das hergestellte
elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde nach dem Herausnehmen aus
der Abscheidungskammer 1301 einem Bilderzeugungstest
unterzogen, indem es ähnlich wie in Beispiel 1 in die
gleiche Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung hineingebracht
wurde. Als Ergebnis wurde auf einem Kopierpapier
im Fall der Kombination einer Koronaentladung mit -5,5 kV
mit einem positiv geladenen Entwickler sowie bei der
Kombination einer Koronaentladung mit +6,0 kV mit einem
negativ geladenen Entwickler ein Tonerbild mit einer
sehr hohen Qualität und hohem Kontrast erhalten.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen
wie in Beispiel 1 wurden 9 Proben von elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterialien mit Zwischenschichten und darauf gebildeten
photoleitfähigen Schichten hergestellt. Dann wurde auf den
photoleitfähigen Schichten dieser Proben unter verschiedenen
Bedingungen, die in Tabelle 4 mit A bis I bezeichnet werden,
jeweils eine obere Schicht gebildet, wodurch 9 Proben
von elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien (Proben Nr. 16 bis 24) mit
den jeweiligen oberen Schichten hergestellt wurden.
Bei der Bildung der oberen Schicht A nach dem Zerstäubungsverfahren
wurde das Target 1305 durch ein Target aus polykristallinem
Silicium, auf das teilweise ein Graphittarget
laminiert war, ersetzt, während bei der Bildung der oberen
Schicht E das Target durch ein Si₃N₄-Target und die Ar-Gasbombe
1342 durch eine N₂-Gasbombe, die mit Ar auf 50%
verdünntes N₂-Gas enthielt, ersetzt wurden.
Bei der Bildung der oberen Schicht B nach dem Glimmentladungsverfahren
wurde die B₂H₆(50)/H₂-Gasbombe 1324 durch
eine Bombe ersetzt, die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes
C₂H₄-Gas enthielt. Bei der Bildung der oberen Schicht
C wurde die B₂H₆(50)/H₂-Gasbombe 1324 durch eine Bombe
ersetzt, die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes Si(CH₃)₄
enthielt. Bei der Bildung der oberen Schicht D wurde die
B₂H₆(50)/H₂-Gasbombe 1324 durch eine C₂H₄-Gasbombe und
die PH₃(25)/H₂-Bombe 1330 durch eine Bombe, die 10 Vol.-%
H₂ enthaltendes SiH₄-Gas enthielt, ersetzt. Bei der Bildung
der oberen Schichten F und G wurde die PH₃(25)/H₂-Gasbombe
1330 durch eine mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes NH₃-Gas
enthaltende Bombe ersetzt, und bei der Bildung der oberen
Schichten H und I wurde die PH₃(25)/H₂-Gasbombe 1330 durch
eine Bombe, die 10 Vol.-% enthaltendes SiF₄-Gas enthielt,
und die B₂H₆(50)/H₂-Gasbombe 1324 durch eine Bombe,
die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes NH₃ enthielt, ersetzt.
Alle neun auf diese Weise hergestellten elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterialien mit den oberen Schichten A bis I wurden jeweils
nach einem ähnlichen Verfahren und unter ähnlichen Bedingungen
wie die Aufzeichnungsmaterialien in Beispiel 1 zum
Kopieren eines sichtbaren Bildes auf ein Kopierpapier
eingesetzt, wobei ein sehr klares Tonerbild erhalten wurde,
ohne daß eine Abhängigkeit von der Ladungspolarität vorlag.
Das Target aus polykristallinem Si wurde zuvor durch ein
Si₃N₄-Target ersetzt, und die Zwischenschicht wurde unter
den gleichen Bedingungen und nach dem gleichen Verfahren
wie in Beispiel 1 gebildet, worauf des weiteren die photoleitfähige
Schicht in ähnlicher Weise wie in Beispiel 1
gebildet wurde.
Dann wurden auf den photoleitfähigen Schichten in ähnlicher
Weise wie in Beispiel 9 die oberen Schichten gebildet.
Als die sechs Aufzeichnungsmaterialien mit den oberen Schichten
A bis I jeweils nach einem ähnlichen Verfahren und
unter ähnlichen Bedingungen wie in Beispiel 1 für die
Erzeugung eines Bildes, das seinerseits auf ein Kopierpapier
kopiert wurde, eingesetzt wurde, wurde ein sehr
klares Bild erhalten, ohne daß eine Abhängigkeit von der
Ladungspolarität vorlag.
Unter Anwendung einer Vorrichtung, wie sie in Fig. 4
gezeigt wird, die in einem reinen, vollständig abgeschirmten
Raum aufgestellt war, wurde nach dem folgenden Verfahren
ein elektrophotographisches Aufzeichnungsmaterial
hergestellt.
Ein Träger 1409 aus Molybdän (10 cm×10 cm) mit einer
Dicke von 0,5 mm, dessen Oberfläche gereinigt worden war,
wurde an einem Stützelement 1403, das in einer auf ein
Stützgestell 1402 aufgelegten Glimmentladungs-Abscheidungskammer
1401 in einer festgelegten Lage angeordnet
war, befestigt. Der Träger 1409 wurde durch eine innerhalb
des Stützelements 1403 befindliche Heizvorrichtung 1408
mit einer Genauigkeit von ±0,5°C erhitzt. Die Temperatur
wurde mit einem Alumel-Chromel-Thermopaar direkt an der
Rückseite des Trägers gemessen. Nachdem dann festgestellt
worden war, daß alle Ventile in dem System geschlossen
waren, wurde das Hauptventil 1410 vollständig geöffnet,
und die Kammer 1401 wurde bis auf etwa 6,7 nbar evakuiert.
Danach wurde die Eingangsspannung für die Heizvorrichtung
1408 durch Variieren der Eingangsspannung, während die
Trägertemperatur registriert wurde, erhöht, bis die Temperatur
bei einem konstanten Wert von 200°C stabilisiert
war.
Dann wurde das Hilfsventil 1440 und anschließend wurden
die Ausströmventile 1425, 1426 und 1427 und die Einströmventile
1420-2, 1421 und 1422 vollständig geöffnet, um
die Durchflußmeßvorrichtungen 1416, 1417 und 1418 in ausreichendem
Maße bis zur Erzielung von Vakuum zu entgasen.
Nach dem Schließen des Hilfsventils 1410 und der Ventile
1425, 1426, 1427, 1420-2, 1421 und 1422 wurden das Ventil
1430 der Bombe 1411, die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes
SiH₄-Gas (Reinheit: 99,999%) enthielt [nachstehend als
SiH₄(10)/H₂ bezeichnet], und das Ventil 1431 der Bombe
1412, die N₂-Gas (Reinheit: 99,999%) enthielt, geöffnet,
um die Drücke an den Auslaßmanometern 1435 bzw. 1436 auf
0,98 bar einzustellen, worauf die Einströmventile
1420-2 und 1421 allmählich geöffnet wurden, um SiH₄(10)/H₂-
Gas und N₂-Gas in die Durchflußmeßvorrichtungen 1416 bzw.
1417 einströmen zu lassen. Anschließend wurden die Ausströmventile
1425 und 1426 allmählich geöffnet, worauf
das Hilfsventil 1440 allmählich geöffnet wurde. Dabei
wurden die Einströmventile 1420-2 und 1421 so eingestellt,
daß das Gaszuführungsverhältnis von SiH₄(10)/H₂ zu N₂
1 : 10 betrug. Dann wurde die Öffnung des Hilfsventils 1440
unter sorgfältiger Ablesung des Pirani-Manometers 1441
eingestellt, und das Hilfsventil 1440 wurde so weit geöffnet,
bis der Innendruck in der Kammer 1401 13 µbar
erreichte. Nachdem sich der Innendruck in der Kammer 1401
stabilisiert hatte, wurde das Hauptventil 1410 zur Verengung
seiner Öffnung allmählich geschlossen, bis die
Anzeige an dem Pirani-Manometer 1441 0,67 mbar erreichte.
Nachdem festgestellt worden war, daß die Gaszuführung
und der Innendruck stabil waren, wurde die Hochfrequenz-
Stromquelle 1442 eingeschaltet, um an die Induktionsspule
1443 eine Hochfrequenzspannung von 13,56 MHz anzulegen,
wodurch in der Kammer 1401 im Spulenbereich (im oberen
Teil der Kammer) eine Glimmentladung mit einer Eingangsleistung
von 3 W erzeugt wurde. Die vorstehenden Bedingungen
wurden zur Abscheidung einer Zwischenschicht aus
a-(Si x N1-x ) y : H1-y auf dem Träger 1 min lang aufrechterhalten.
Dann wurde das Ausströmventil 1426 bei zur Unterbrechung
der Glimmentladung abgeschalteter Hochfrequenz-
Stromquelle 1442 geschlossen, und danach wurden das Einströmventil
1422 und das Ausströmventil 1427 unter einem
Druck von 0,98 bar (Ablesung an dem Auslaßmanometer 1437)
des durch das Einströmventil 1422 zugeführten Gases aus
der Bombe 1413, die mit H₂ auf 50 Volumen-ppm verdünntes B₂H₆
enthielt [nachstehend als B₂H₆(50)/H₂ bezeichnet] eingestellt, wobei
die Öffnung des Ausströmventils 1427 so festgelegt wurde,
daß die Ablesung an der Durchflußmeßvorrichtung 1418 1/50 der
Strömungsgeschwindigkeit des SiH₄(10)/H₂-Gases betrug, worauf
stabilisiert wurde.
Anschließend wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 zur erneuten
Einleitung der Glimmentladung eingeschaltet. Die Eingangsleistung
betrug 10 W. Nachdem die Glimmentladung zur Bildung
einer photoleitfähigen Schicht weitere 3 h lang fortgesetzt worden
war, wurde die Heizvorrichtung 1408 abgeschaltet, wobei auch
die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 abgeschaltet wurde. Der Träger
wurde auf 100°C abkühlen gelassen, worauf die Ausströmventile
1425 und 1427 und die Einströmventile 1420-2 und 1422 bei vollständig
geöffnetem Hauptventil 1410 geschlossen wurden, um den
Innendruck in der Kammer 1401 auf 13 nbar oder weniger zu bringen.
Dann wurde das Hauptventil 1410 geschlossen, und der Innendruck
in der Kammer 1401 wurde durch das Belüftungsventil 1444
auf Atmosphärendruck gebracht, und der Träger mit den jeweiligen,
darauf gebildeten Schichten wurde herausgenommen. In diesem
Fall betrug die Gesamtdicke der Schichten etwa 9 µm. Das auf
diese Weise hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde als Bilderzeugungsmaterial in eine
Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung hineingebracht, und eine
Koronaladung mit +6,0 kV wurde 0,2 s lang durchgeführt. Unmittelbar
danach wurde eine bildmäßige
Belichtung durchgeführt. Die bildmäßige Belichtung
erfolgte durch eine lichtdurchlässige Testkarte hindurch unter
Anwendung einer Wolframlampe als Lichtquelle mit einem Belichtungswert
von 1,0 lx · s.
Unmittelbar danach wurde ein negativ geladener Entwickler, der Toner
und Tonerträger enthielt, kaskadenförmig auf die Oberfläche
des Aufzeichnungsmaterials auftreffen gelassen, wobei auf der Oberfläche des
Aufzeichnungsmaterials ein gutes Tonerbild erhalten wurde. Als das auf dem
Aufzeichnungsmaterial befindliche Tonerbild durch Koronaladung mit +5,0 kV
auf ein Kopierpapier kopiert wurde, wurde ein klares Bild mit
einer hohen Dichte erhalten, das ein ausgezeichnetes Auflösungsvermögen
sowie eine ausgezeichnete Reproduzierbarkeit der
Helligkeitsabstufung zeigte.
Dann wurde das vorstehend beschriebene Aufzeichnungsmaterial
mittels einer Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung
0,2 s lang einer Koronaladung mit -5,5 kV unterzogen. Unmittelbar
danach wurde eine bildmäßige Belichtung mit Licht, das einen
Belichtungswert von 0,8 lx · s hatte, durchgeführt, und unmittelbar danach
wurde ein positiv geladener Entwickler kaskadenförmig auf
die Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen gelassen. Dann wurde durch
Kopieren auf ein Kopierpapier und Fixieren ein sehr klares Bild
erhalten.
Wie aus dem vorstehenden Ergebnis in Verbindung mit dem früheren
Ergebnis hervorgeht, hat das elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial
die Eigenschaften eines Bilderzeugungsmaterials
für beide Polaritäten, das keine Abhängigkeit von der
Ladungspolarität zeigt.
Die in Tabelle 5 als Proben Nr. B1 bis B8 bezeichneten elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterialien wurden unter den gleichen Bedingungen und nach
dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 11 hergestellt, wobei jedoch
die Zerstäubungszeit bei der Bildung der Zwischenschicht
auf dem Molybdän-Träger in der ebenfalls in Tabelle 5 gezeigten
Weise variiert wurde, und eine Bilderzeugung wurde durchgeführt,
indem die Aufzeichnungsmaterialien in genau die gleiche Vorrichtung
wie in Beispiel 1 hineingebracht wurden, wobei die in Tabelle
5 gezeigten Ergebnisse erhalten wurden.
Wie aus den in Tabelle 5 gezeigten Ergebnissen hervorgeht, ist
es notwendig, die Zwischenschicht mit einer Dicke, die in dem
Bereich von 3,0 nm bis 100,0 nm liegt, zu bilden, um die Aufgabe
der Erfindung zu lösen.
Die in Tabelle 6 als Proben Nr. B9 bis B15 bezeichneten elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterialien wurden unter
den gleichen Bedingungen und nach dem gleichen Verfahren wie
in Beispiel 11 hergestellt, wobei jedoch das Zuführungsverhältnis
von SiH₄(10)/H₂-Gas zu N₂ bei der Bildung der Zwischenschicht
auf einem Molybdän-Träger in der nachstehend in Tabelle 6 gezeigten
Weise variiert wurde, und die Bilderzeugung wurde durchgeführt,
indem die Aufzeichnungsmaterialien in die gleiche Vorrichtung
wie in Beispiel 1 hineingebracht wurden, wobei die ebenfalls in
Tabelle 6 gezeigten Ergebnisse erhalten wurden. Nur bei den Proben
Nr. B11 bis B15 wurden die Zwischenschichten durch Auger-
Elektronenspektroskopie analysiert, wobei die in Tabelle 7 gezeigten
Ergebnisse erhalten wurden.
Wie aus den in den Tabellen 6 und 7 gezeigten Ergebnissen ersichtlich
ist, muß der Parameter x, der die Zusammensetzung von
Si und N in der aus Si x N1-x bestehenden Zwischenschicht betrifft,
in dem Bereich von 0,60 bis 0,43 liegen.
Der Molybdän-Träger wurde in ähnlicher Weise wie in Beispiel
11 angeordnet, und die Glimmentladungs-Abscheidungskammer 1401
wurde auf 6,7 nbar evakuiert. Nachdem die Trägertemperatur bei
200°C gehalten worden war, wurde das Hilfsventil 1440 und dann
wurden die Ausströmventile 1425 und 1426 und die Einströmventile
1420-2 und 1421 vollständig geöffnet, um auch die Durchflußmeßvorrichtungen
1416 und 1417 nach einem ähnlichen Verfahren wie
in Beispiel 11 in ausreichendem Maße zu evakuieren. Nach dem
Schließen des Hilfsventils 1440 und der Ventile 1425, 1426, 1420-2
und 1421 wurden das Ventil 1430 der Bombe 1411, die SiH₄(10)/H₂-
Gas (Reinheit: 99,999%) enthielt, und das Ventil 1431 der Bombe
1412 geöffnet, und die Drücke an den Auslaßmanometern 1435 und
1436 wurden auf 0,89 bar eingestellt, worauf die Einströmventile
1420-2 und 1421 allmählich geöffnet wurden, um SiH₄(10)/H₂-Gas
und N₂-Gas in die Durchflußmeßvorrichtungen 1416 bzw. 1417 einzulassen.
Anschließend wurden die Ausströmventile 1425 und 1426
allmählich geöffnet, und dann wurde das Hilfsventil 1440 allmählich
geöffnet. Die Einströmventile 1420-2 und 1421 wurden so eingestellt,
daß das Zuführungsverhältnis von SiH₄(10)/H₂-Gas zu
N₂-Gas 1 : 10 betrug. Als nächstes wurde die Öffnung des Hilfsventils
1440 unter sorgfältiger Ablesung des Pirani-Manometers
1441 eingestellt, und es wurde geöffnet, bis der Innendruck in
der Kammer 1401 13 µbar erreichte. Nachdem sich der Innendruck
in der Kammer 1401 stabilisiert hatte, wurde das Hauptventil 1410
zur Verengung seiner Öffnung allmählich geschlossen, bis die Anzeige
an dem Pirani-Manometer 1441 0,67 mbar erreichte. Nachdem
festgestellt worden war, daß sich die Gaszuführung und der Innendruck
stabilisiert hatten, wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1442
eingeschaltet, um an die Induktionsspule 1443 eine Hochfrequenzspannung
mit 13,56 MHz anzulegen, wodurch in der Kammer 1401
im Spulenbereich (dem oberen Teil der Kammer) eine Glimmentladung
mit einer Eingangsleistung von 3 W erzeugt wurde. Die
vorstehend beschriebenen Bedingungen wurden 1 min lang zur Abscheidung
einer aus a-(Si x N1-x ) y : H1-y bestehenden Ausströmventil
1426 bei zur Unterbrechung der Glimmentladung abgeschalteter
Hochfrequenz-Stromquelle 1442 geschlossen. Anschließend wurde
die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 zur erneuten Einleitung der
Glimmentladung eingeschaltet. Die Eingangsleistung betrug 10 W.
Die Glimmentladung wurde auf diese Weise weitere 5 h lang zur
Bildung einer photoleitfähigen Schicht fortgesetzt, und danach wurde
die Heizvorrichtung 1408 abgeschaltet, wobei auch die Hochfrequenz-
Stromquelle 1442 abgeschaltet wurde. Nach dem Abkühlen
des Trägers auf eine Temperatur von 100°C wurden das Ausströmventil
1425 und die Einströmventile 1420-2 und 1421 bei vollständiger
Öffnung des Hauptventils 1410 geschlossen, um die Kammer
1401 auf 13 nbar oder weniger zu evakuieren. Danach wurde das
Hauptventil 1410 geschlossen, und der Innendruck in der Kammer
1401 wurde durch das Belüftungsventil 1444 auf Atmosphärendruck
gebracht, und der Träger mit den jeweiligen, gebildeten Schichten
wurde herausgenommen. In diesem Fall wurde festgestellt,
daß die Gesamtdicke der Schichten etwa 15 µm betrug. Das auf
diese Weise hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde unter den
gleichen Bedingungen und nach dem gleichen Verfahren wie in
Beispiel 11 einer Bilderzeugung auf einem Kopierpapier unterzogen.
Als Ergebnis wurde erhalten, daß das durch negative Koronaentladung
erzeugte Bild im Vergleich mit dem durch positive Koronaentladung
erzeugten Bild eine bessere Qualität hatte und sehr
klar war. Dieses Ergebnis zeigt, daß das in diesem Beispiel hergestellte
Aufzeichnungsmaterial von der Ladungspolarität abhängig
ist.
Auf einem Molybdän-Träger wurde nach dem gleichen Verfahren
und unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 11 1 min
lang eine Zwischenschicht gebildet. Dann wurde die Hochfrequenz-
Stromquelle 1442 zur Unterbrechung der Glimmentladung abgeschaltet.
Unter diesen Bedingungen wurde das
Ausströmventil 1426 geschlossen. Dann wurde Gas unter einem
Druck von 0,98 bar (Ablesung an dem Auslaßmanometer 1438) aus
der Bombe 1414, die mit H₂ auf 15 Vol.-ppm verdünntes PH₃ enthielt
[nachstehend als PH₃(25)/H₂ bezeichnet], durch das Einströmventil
1423 hindurch zugeführt, wobei das Einströmventil
1423 und das Ausströmventil 1428 eingestellt wurden, um die Öffnung
des Ausströmventils 1428 so festzulegen, daß die Ablesung
an der Durchflußmeßvorrichtung 1419 1/50 der Strömungsgeschwindigkeit
des SiH₄(10)/H₂-Gases betrug, worauf stabilisiert wurde.
Anschließend wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 zur erneuten
Einleitung der Glimmentladung wieder eingeschaltet. Die angewandte
Eingangsleistung wurde auf 10 W erhöht. Die Glimmentladung
wurde auf diese Weise weitere 4 h lang zur Bildung einer
photoleitfähigen Schicht auf der Zwischenschicht fortgesetzt. Die Heizvorrichtung
1408 und die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 wurden
abgeschaltet, und nach dem Abkühlen des Trägers auf 100°C wurden
die Ausströmventile 1425 und 1428 und die Einströmventile
1420-2 und 1423 bei vollständiger Öffnung des Hauptventils 1410
geschlossen, um die Kammer 1401 auf 13 nbar oder weniger zu
evakuieren. Dann wurde die Kammer 1401 durch das Belüftungsventil
1444, wobei das Hauptventil 1410 geschlossen war, auf Atmosphärendruck
gebracht, und der Träger mit den jeweiligen, gebildeten
Schichten wurde herausgenommen. In diesem Fall betrug
die Gesamtdicke der gebildeten Schichten etwa 11 µm. Das auf
diese Weise hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde nach dem
gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen wie in
Beispiel 11 für die Erzeugung eines Bildes auf einem Kopierpapier
eingesetzt. Als Ergebnis wurde erhalten, daß das durch negative
Koronaentladung erzeugte Bild im Vergleich mit dem durch positive
Koronaentladung erzeugten Bild eine bessere Bildqualität hatte
und außerordentlich klar war. Dieses Ergebnis zeigt, daß das
in diesem Beispiel erhaltene Aufzeichnungsmaterial von der
Ladungspolarität abhängig ist.
Unter Anwendung ähnlicher Bedingungen und eines ähnlichen Verfahrens
wie in Beispiel 11 wurde auf einem Molybdän-Träger
1 min lang eine Zwischenschicht gebildet. Dann wurde die Hochfrequenz-
Stromquelle 1442 zur Unterbrechung der Glimmentladung
abgeschaltet. Unter diesen Bedingungen wurden das Einströmventil
1422 und das Ausströmventil 1427 bei geschlossenem Ausströmventil
1426 und unter einem Gasdruck von 0,98 bar (Ablesung an dem
Auslaßmanometer 1437) des aus der B₂H₆(50)/H₂ enthaltenden Bombe
1413 durch das Einströmventil 1422 hindurch zugeführten Gases
eingestellt, um die Öffnung des Ausströmventils 1427 so festzulegen,
daß die Ablesung an der Durchflußmeßvorrichtung 1418 1/10
der Strömungsgeschwindigkeit von SiH₄(10)/H₂ betrug, worauf stabilisiert
wurde.
Anschließend wurde die Glimmentladung bei wieder eingeschalteter
Hochfrequenz-Stromquelle 1442 erneut eingeleitet. Die dabei
angewandte Eingangsleistung wurde auf 10 W erhöht. Die Glimmentladung
wurde auf diese Weise zur Bildung einer photoleitfähigen
Schicht auf der Zwischenschicht weitere 3 h lang fortgesetzt. Die
Heizvorrichtung 1408 und die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 wurden
dann abgeschaltet, und nach dem Abkühlen des Trägers auf 100°C
wurden die Ausströmventile 1425 und 1427 und die Einströmventile
1420 und 1422 bei vollständiger Öffnung des Hauptventils 1410
geschlossen, um die Kammer 1401 auf 13 nbar oder weniger zu
evakuieren, worauf die Kammer 1401 bei geschlossenem Hauptventil
1410 durch das Belüftungsventil 1444 auf Atmosphärendruck belüftet
wurde. Unter diesen Bedingungen
wurde der Träger mit den darauf gebildeten Schichten
herausgenommen. In diesem Fall betrug die Gesamtdicke
der gebildeten Schichten etwa 10 µm. Das auf diese Weise
hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde nach dem
gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen
wie in Beispiel 11 für die Erzeugung eines Bildes auf
einem Kopierpapier eingesetzt, wobei das durch positive
Koronaentladung erzeugte Bild im Vergleich mit dem durch
negative Koronaentladung erzeugten Bild besser und klarer
war. Aus diesem Ergebnis geht hervor, daß das in diesem
Beispiel hergestellte Aufzeichnungsmaterial eine Abhängigkeit
von der Ladungspolarität zeigt, wobei diese
Abhängigkeit von der Ladungspolarität jedoch zu der
in den Beispielen 14 und 15 erhaltenen Abhängigkeit
entgegengesetzt ist.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen
wie in Beispiel 11 wurde auf einem Molybdän-
Träger 1 min lang eine Zwischenschicht und dann 5 h
lang eine photoleitfähige Schicht gebildet. Dann wurde
die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 zur Unterbrechung
der Glimmentladung abgeschaltet. In diesem Zustand wurde
das Ausströmventil 1427 geschlossen, und das Ausströmventil
1426 wurde wieder geöffnet, so daß die gleichen
Bedingungen wie bei der Bildung der Zwischenschicht
hervorgerufen wurden. Anschließend wurde die Hochfrequenz-
Stromquelle zur erneuten Einleitung der Glimmentladung
eingeschaltet. Die Eingangsleistung betrug
3 W und hatte demnach den gleichen Wert wie bei der
Bildung der Zwischenschicht. Die Glimmentladung wurde
auf diese Weise 2 min lang zur Bildung einer oberen
Schicht auf der photoleitfähigen Schicht fortgesetzt. Dann
wurde die Heizvorrichtung 1408 gleichzeitig mit der
Hochfrequenz-Stromquelle abgeschaltet. Nachdem die Trägertemperatur
100°C erreicht hatte, wurden die Ausströmventile
1425 und 1426 und die Einströmventile 1420-2
und 1421 bei vollständiger Öffnung des Hauptventils
1410 geschlossen, wodurch die Kammer 1401 auf 13 nbar
oder weniger evakuiert wurde. Dann wurde das Hauptventil
1410 geschlossen, um die Kammer 1401 durch das Belüftungsventil
1444 auf Atmosphärendruck zurückzubringen,
damit der Träger mit den jeweiligen, gebildeten Schichten
herausgenommen werden konnte. Das auf diese Weise
hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde als Bilderzeugungsmaterial in die gleiche
Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung, die in Beispiel 11
verwendet wurde, hineingebracht. Darin wurde 0,2 s
lang eine Koronaentladung mit +6,0 kV durchgeführt, und
unmittelbar danach wurde bildmäßig belichtet. Die
bildmäßige Belichtung wurde durch eine lichtdurchlässige
Testkarte hindurch unter Anwendung einer Wolframlampe
als Lichtquelle mit einem Belichtungswert von 1,0 lx · s
durchgeführt.
Unmittelbar danach wurde ein negativ geladener Entwickler,
der Toner und Tonerträger enthielt, kaskadenförmig
auf die Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen gelassen,
wodurch auf der Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials ein gutes Bild
erhalten wurde. Als das auf dem Aufzeichnungsmaterial befindliche
Tonerbild durch Koronaentladung mit +5,0 kV auf ein
Kopierpapier kopiert wurde, wurde ein klares Bild mit
hoher Dichte erhalten, das ein ausgezeichnetes Auflösungsvermögen
und eine gute Reproduzierbarkeit der
Helligkeitsabstufung zeigte.
Beispiel 11 wurde wiederholt, jedoch wurde anstelle
der SiH₄(10)/H₂-Bombe 1411 die unverdünntes Si₂H₆-Gas
enthaltende Bombe 1415 eingesetzt, und bei der Bildung
der photoleitfähigen Schicht wurde das Zuführungsverhältnis
von Si₂H₆ zu B₂H₆(50)/H₂ auf einen Wert von 5 : 1 eingestellt,
wodurch auf einem Molybdän-Träger eine Zwischenschicht
und eine photoleitfähige Schicht gebildet wurden.
Dann wurde das hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial aus
der Abscheidungskammer 1401 herausgenommen und ähnlich
wie in Beispiel 11 einem Bilderzeugungstest unterzogen,
indem es in die gleiche Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung
hineingebracht wurde. Als Ergebnis wurde
im Fall der Kombination einer Koronaentladung mit -5,5 kV
mit einem positiv geladenen Entwickler sowie im Fall
der Kombination einer Koronaentladung mit +6,0 kV mit
einem negativ geladenen Entwickler auf einem Kopierpapier
ein Tonerbild mit einer sehr hohen Qualität und hohem
Kontrast erhalten.
Auf einem Molybdän-Träger wurden unter den gleichen
Bedingungen und nach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 11
eine Zwischenschicht und eine photoleitfähige
Schicht gebildet. Dann wurde der Träger 1502 in der
Weise, daß sich die photoleitfähige Schicht an der Unterseite
befand, an dem Stützelement 1503 in der in Fig. 15
gezeigten Abscheidungskammer 1501 befestigt. Die Kammer
wurde bei geschlossenem Belüftungsventil 1511 und geöffnetem
Hauptventil 1512 auf 0,67 nbar evakuiert. Danach
wurden das Hilfsventil 1509, die Ausströmventile 1513
bis 1519 und die Einströmventile 1527 bis 1533 vollständig
geöffnet, um das in dem System enthaltene Gas zu
entfernen, worauf das Hilfsventil 1509, die Ausströmventile
1513 bis 1519 und die Einströmventile 1527 bis
1533 geschlossen wurden. Nachdem die Heizvorrichtung
1504 in dem Stützelement 1503 zur Einstellung der Temperatur
auf einen gewünschten Wert eingeschaltet worden
war, wurden die Ausströmventile 1541 bis 1548 der verschiedene
Gase enthaltenden Gasbomben 1549 bis 1555
unter den in Tabelle 8 gezeigten Bedingungen geöffnet,
um die (an den Auslaßmanometern 1534 bis 1540 abgelesenen)
Auslaßdrücke auf 0,98 bar einzustellen, und die Strömungsmenge
der durch die Durchflußmeßvorrichtungen 1520
bis 1526 hindurchströmenden Gase wurde durch die Einströmventile
1527 bis 1533 und die Ausströmventile 1513
bis 1519 jeweils auf einen gewünschten Wert einreguliert.
Dann wurde das Hilfsventil 1509 geöffnet, um alle Gase
in die Kammer 1501 einströmen zu lassen, und der Innendruck
in der Kammer 1501 wurde durch das Hauptventil
1512 reguliert. Nachdem sich die Strömungsmenge (Ablesung
an dem Pirani-Manometer 1510) und der Innendruck in
der Kammer 1501 stabilisiert hatten, wurde die Hochfrequenz-
Stromquelle 1508 zur Erzeugung einer Glimmentladung
in der Kammer 1501 zwecks Bildung einer Schicht eingeschaltet,
wobei die Blende 1507 im Fall der Glimmentladung
geschlossen war, während die Blende 1507 im Fall
der Zerstäubung geöffnet war.
Nachdem die Schicht über die erforderliche Zeitdauer
gebildet worden war, wurden die Hochfrequenz-Stromquelle
1508 und die Heizvorrichtung 1504 abgeschaltet, und
in diesem Zustand wurde das Hilfsventil 1509 geschlossen
und das Hauptventil 1512 vollständig geöffnet. Als der
Träger auf 100°C abkühlen gelassen worden war, wurde
das Hauptventil 1512 geschlossen, und die Kammer wurde
durch das Belüftungsventil 1511 auf Atmosphärendruck
gebracht, worauf der Träger herausgenommen wurde.
Bei der Durchführung der Zerstäubung wurde das Target
1505 in der gewünschten Weise aus einem polykristallinen
Si, einem polykristallinen Si, auf das teilweise Graphit
laminiert worden war, oder Si₃N₄ ausgewählt.
Die jeweiligen, in Fig. 15 gezeigten Bomben enthielten
die folgenden Gasarten:
Bombe 1549: SiH₄-Gas (mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünnt), Bombe 1550: SiF₄-Gas (mit einem Gehalt von 10 Vol.-% H₂), Bombe 1551: Si(CH₃)₄-Gas (mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünnt), Bombe 1552: C₂H₄-Gas (mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünnt), Bombe 1553: NH₃-Gas (mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünnt), Bombe 1554: Ar-Gas, Bombe 1555: N₂-Gas.
Bombe 1549: SiH₄-Gas (mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünnt), Bombe 1550: SiF₄-Gas (mit einem Gehalt von 10 Vol.-% H₂), Bombe 1551: Si(CH₃)₄-Gas (mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünnt), Bombe 1552: C₂H₄-Gas (mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünnt), Bombe 1553: NH₃-Gas (mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünnt), Bombe 1554: Ar-Gas, Bombe 1555: N₂-Gas.
Unter Anwendung jedes der auf diese Weise hergestellten
elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien (Proben Nr. B16 bis B23) wurden die
Ladung, die Belichtung und das Kopieren in ähnlicher
Weise wie in Beispiel 11 sowohl mit positiver als auch
mit negativer Polarität durchgeführt, wobei keine Abhängigkeit
von der Polarität festgestellt wurde und in
jedem Fall ein sehr klares Tonerbild erhalten wurde.
Nach dem in Beispiel 11 beschriebenen Verfahren, wobei
jedoch anstelle der N₂-Gasbombe eine Bombe eingesetzt
wurde, die vorher mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes NH₃-
Gas enthielt [kurz als NH₃(10)/H₂ bezeichnet], wurde
mit einem Zuführungsverhältnis von NH₃(10)H₂-Gas zu
SiH₄(10)/H₂-Gas von 2 : 1 eine Zwischenschicht gebildet,
worauf in ähnlicher Weise wie in Beispiel 11 die
photoleitfähige Schicht gebildet wurde. Der erhaltene Träger
wurde an dem Stützelement in der in Fig. 15 gezeigten
Vorrichtung befestigt. Nach einem ähnlichen Verfahren
wie in Beispiel 19 wurden die in Tabelle 9 gezeigten
Proben Nr. B24 bis B32 (obere Schichten I bis Q) hergestellt.
Als bei jeder dieser Proben die Ladung, die
Belichtung und das Kopieren in der gleichen Weise wie
in Beispiel 11 sowohl mit positiver als auch mit negativer
Polarität durchgeführt wurde, wurde keine Abhängigkeit
von der Ladungspolarität festgestellt, und in jedem
Fall wurde ein sehr klares Tonerbild erhalten.
Unter Anwendung einer Vorrichtung, wie sie in Fig. 14
gezeigt wird, die in einem reinen, vollständig abgeschirmten
Raum aufgestellt war, wurde nach dem folgenden
Verfahren ein elektrophotographisches Aufzeichnungsmaterial
hergestellt.
Ein Träger 1409 aus Molybdän (10 cm×10 cm) mit einer
Dicke von 0,5 mm, dessen Oberfläche gereinigt worden
war, wurde an einem Stützelement 1403, das in einer
an einem Stützgestell 1402 angebrachten Abscheidungskammer
1401 in einer festgelegten Lage angeordnet
war, befestigt. Der Träger 1409 wurde durch eine innerhalb
des Stützelements 1403 befindliche Heizvorrichtung
1408 mit einer Genauigkeit von ±0,5°C erhitzt. Die Temperatur
wurde direkt an der Rückseite des Trägers mit
einem Alumel-Chromel-Thermopaar gemessen. Nachdem dann
festgestellt worden war, daß alle Ventile in dem System
geschlossen waren, wurde das Hauptventil 1410 vollständig
geöffnet, um das Gas in der Kammer 1401 zu entfernen,
bis sie auf etw 6,7 nbar evakuiert war. Danach wurde
die Eingangsspannung für die Heizvorrichtung 1408 erhöht,
wobei die Eingangsspannung unter Registrierung der Trägertemperatur
variiert wurde, bis die Temperatur bei
einem konstanten Wert von 200°C stabilisiert war.
Dann wurde das Hilfsventil 1440 und anschließend wurden
die Ausströmventile 1425, 1426, 1427 und 1429 und die
Einströmventile 1420-2, 1421, 1422 und 1424 vollständig
geöffnet, um die Durchflußmeßvorrichtungen 1416, 1417,
1418 und 1420-1 in ausreichendem Maße bis zur Erzielung
von Vakuum zu entgasen. Nach dem Schließen des Hilfsventils
1440 und der Ventile 1425, 1426, 1427, 1429, 1420-2,
1421, 1422 und 1424 wurden das Ventil 1430 der Bombe
1411, die SiF₄-Gas (Reinheit: 99,999%) enthielt, in
dem 10 Vol.-% H₂ enthalten waren [nachstehend als
SiF₄/H₂(10) bezeichnet], und das Ventil 1431 der Bombe
1412 mit N₂-Gas (Reinheit: 99,999%) geöffnet, um die
Drücke an den Auslaßmanometern 1435 bzw. 1436 auf
0,98 bar einzustellen, worauf die Einströmventile 1420-2
und 1421 allmählich geöffnet wurden, um SiF₄/H₂(10)-
Gas und N₂-Gas in die Durchflußmeßvorrichtungen 1416
bzw. 1417 einströmen zu lassen. Anschließend wurden
die Ausströmventile 1425 und 1426 allmählich geöffnet,
worauf das Hilfsventil 1440 geöffnet wurde. Dabei wurden
die Einströmventile 1420-2 und 1421 so eingestellt,
daß das Gaszuführungsverhältnis von SiF₄/H₂(10) zu N₂
1 : 90 betrug. Dann wurde die Öffnung des Hilfsventils
1440 unter sorgfältiger Ablesung des Pirani-Manometers
1441 eingestellt, und das Hilfsventil 1440 wurde so
weit geöffnet, bis der Innendruck in der Kammer 1401
13 µbar erreichte. Nachdem sich der Innendruck in der
Kammer 1401 stabilisiert hatte, wurde das Hauptventil
1410 zur Verengung seiner Öffnung allmählich geschlossen,
bis die Anzeige an dem Pirani-Manometer 1441 0,67 mbar
erreichte. Nachdem festgestellt worden war, daß die
Gaszuführung und der Innendruck stabil waren, wurde
die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 eingeschaltet, um
an die Induktionsspule 1443 eine Hochfrequenzspannung
mit 13,56 MHz anzulegen, wodurch in der Kammer 1401
im Spulenbereich (dem oberen Teil der Kammer) eine Glimmentladung
mit einer Eingangsleistung von 60 W erzeugt
wurde. Die vorstehenden Bedingungen wurden zur Abscheidung
einer Zwischenschicht auf dem Träger 1 min lang
aufrechterhalten. Dann wurden die Ausströmventile 1425
und 1426 bei zur Unterbrechung der Glimmentladung abgeschalteter
Hochfrequenz-Stromquelle 1442 geschlossen,
und als nächstes wurden das Ventil 1432 der Bombe 1413,
die mit H₂ auf 50 Vol.-ppm verdünntes B₂H₆-Gas enthielt
[nachstehend als B₂H₆(50)/H₂ bezeichnet], und das Ventil
1434 der Bombe 1415, die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes
SiH₄-Gas enthielt [nachstehend als SiH₄(10)/H₂ bezeichnet],
geöffnet, um die Drücke an den Auslaßmanometern
1437 bzw. 1439 auf 0,98 bar einzustellen, worauf
die Einströmventile 1422 und 1424 allmählich geöffnet
wurden, um B₂H₆(50)/H₂-Gas und SiH₄(10)/H₂-Gas in die
Durchflußmeßvorrichtungen 1418 bzw. 1420-1 einströmen
zu lassen. Anschließend wurden die Ausströmventile 1427
und 1429 allmählich geöffnet. Dabei wurden die Einströmventile
1422 und 1424 so eingestellt, daß das Gaszuführungsverhältnis
von B₂H₆(50)/H₂ zu SiH₄(10)/H₂ 1 : 50
betrug. Dann wurden die Öffnungen des Hilfsventils 1440
und des Hauptventils 1410 wie bei der Bildung der
Zwischenschicht so eingestellt, daß die Anzeige an dem
Pirani-Manometer 0,67 mbar betrug, worauf stabilisiert
wurde.
Anschließend wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1442
zur erneuten Einleitung der Glimmentladung eingeschaltet.
Die Eingangsleistung betrug 10 W und war demnach
auf einen niedrigeren Wert als vorher vermindert. Nachdem
die Glimmentladung zur Bildung einer photoleitfähigen
Schicht 3 h lang fortgesetzt worden war, wurde die Heizvorrichtung
1408 abgeschaltet, wobei auch die Hochfrequenz-
Stromquelle 1442 abgeschaltet wurde, und der Träger
wurde auf 100°C abkühlen gelassen, worauf die Ausströmventile
1427 und 1429 und die Einströmventile 1420-2,
1421, 1422 und 1424 bei vollständig geöffnetem Hauptventil
1410 geschlossen wurden, wodurch der Innendruck
in der Kammer 1401 auf 1,3 µbar oder weniger gebracht
wurde. Dann wurde das Hauptventil 1410 geschlossen,
und der Innendruck in der Kammer 1401 wurde durch das
Belüftungsventil 1444 auf Atmosphärendruck gebracht,
und der Träger wurde herausgenommen. In diesem Fall
betrug die Gesamtdicke der Schichten etwa 9 µm. Das
auf diese Weise hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde als Bilderzeugungsmaterial
in eine Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung hineingebracht,
und eine Koronaladung mit +6,0 kV wurde 0,2 s
lang durchgeführt. Unmittelbar danach wurde eine bildmäßige
Belichtung
durchgeführt. Die bildmäßige Belichtung
erfolgte durch eine lichtdurchlässige Testkarte hindurch
unter Anwendung einer Wolframlampe als Lichtquelle mit
einem Belichtungswert von 0,8 lx · s.
Unmittelbar danach wurde ein negativ geladener Entwickler,
der Toner und Tonerträger enthielt, kaskadenförmig
auf die Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen
gelassen, wobei auf dem Aufzeichnungsmaterial ein gutes
Tonerbild erhalten wurde. Als das auf dem Aufzeichnungsmaterial
befindliche Tonerbild durch Koronaladung mit
+5,0 kV auf ein Kopierpapier kopiert wurde, wurde ein
klares Bild mit einer hohen Dichte erhalten, das ein
ausgezeichnetes Auflösungsvermögen sowie eine ausgezeichnete
Reproduzierbarkeit der Helligkeitsabstufung zeigte.
Dann wurde das vorstehend beschriebene Aufzeichnungsmaterial
mittels einer Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung
0,2 s lang einer Koronaladung mit -5,5 kV
unterzogen. Unmittelbar danach wurde eine bildmäßige
Belichtung mit Licht, das einen Belichtungswert von 0,8 lx · s
hatte, durchgeführt, und unmittelbar danach wurde ein
positiv geladener Entwickler kaskadenförmig auf die
Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen gelassen. Dann wurde
durch Kopieren auf ein Kopierpapier und Fixieren ein
sehr klares Bild erhalten.
Wie aus dem vorstehenden Ergebnis in Verbindung mit
dem früheren Ergebnis hervorgeht, hat das in diesem
Beispiel erhaltene elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial
die Eigenschaften eines Bilderzeugungsmaterials
für beide Polaritäten, das keine Abhängigkeit
von der Ladungspolarität zeigt.
Die in der nachstehenden Tabelle 10 als Proben Nr. C 1
bis C 8 bezeichneten elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien wurden unter
den gleichen Bedingungen und nach dem gleichen Verfahren
wie in Beispiel 21 hergestellt, wobei jedoch die Dauer
der Aufrechterhaltung der Glimmentladung bei der Bildung
der Zwischenschicht auf dem Molybdän-Träger in der in
Tabelle 10 gezeigten Weise variiert wurde, und eine
Bilderzeugung wurde durchgeführt, indem die Aufzeichnungsmaterialien
in genau die gleiche Vorrichtung wie in
Beispiel 21 hineingebracht wurden, wobei die in Tabelle 10
gezeigten Ergebnisse erhalten wurden.
Wie aus den in Tabelle 10 gezeigten Ergebnissen hervorgeht,
ist es notwendig, die Zwischenschicht mit einer
in dem Bereich von 3,0 nm bis 100,0 nm liegenden Dicke
zu bilden, um die Aufgabe der Erfindung zu lösen.
Die in Tabelle 11 als Probe Nr. C 9 bis C 15 bezeichneten
elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien wurden unter den gleichen Bedingungen
und nach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel
21 hergestellt, wobei jedoch das Zuführungsverhältnis
von SiF₄/H₂(10)-Gas zu N₂-Gas bei der Bildung der
Zwischenschicht auf dem Molybdän-Träger in der nachstehend
in Tabelle 11 gezeigten Weise variiert wurde, und
die Bilderzeugung wurde durchgeführt, indem die
Aufzeichnungsmaterialien in die gleiche Vorrichtung wie in
Beispiel 21 hineingebracht wurden, wobei die in Tabelle
11 gezeigten Ergebnisse erhalten wurden. Nur bei den
Proben Nr. C 11 bis C 15 wurden die Zwischenschichten
durch Auger-Elektronenspektroskopie analysiert, wobei
die in Tabelle 12 gezeigten Ergebnisse erhalten wurden.
Wie aus den in den Tabellen 11 und 12 gezeigten Ergebnissen
hervorgeht, wird wünschenswerterweise eine
Zwischenschicht gebildet, bei der das Verhältnis x von
Si zu N in dem Bereich von 0,43 bis 0,60 liegt.
Der Molybdän-Träger wurde in ähnlicher Weise wie in
Beispiel 21 angeordnet, und die Glimmentladungs-Abscheidungskammer
1401 wurde nach dem gleichen Verfahren wie
in Beispiel 21 auf 6,7 nbar evakuiert. Nachdem die Trägertemperatur
bei 200°C gehalten worden war, wurden
die Gaszuführungssysteme für SiF₄/H₂(10), N₂ und SiH₄(10)/H₂
nach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 21 auf
ein Vakuum von 6,7 nbar gebracht. Dann wurden nach dem
Schließen des Hilfsventils 1440, der Ausströmventile
1425, 1426 und 1429 und der Einströmventile 1420-2,
1421 und 1424 das Ventil 1430 der SiF₄/H₂(10)-Gas enthaltenden
Bombe 1411 und das Ventil 1431 der N₂-Gas enthaltenden
Bombe 1412 geöffnet, um die Drücke an den Auslaßmanometern
1435 bzw. 1436 auf 0,98 bar einzustellen,
worauf die Einströmventile 1420-2 und 1421 allmählich
geöffnet wurden, um SiF₄/H₂(10)-Gas und N₂-Gas in die
Durchflußmeßvorrichtungen 1416 bzw. 1417 einströmen
zu lassen. Anschließend wurden die Ausströmventile 1425
und 1426 allmählich geöffnet, worauf das Hilfsventil
1440 geöffnet wurde. Dabei wurden die Einströmventile
1420-2 und 1421 so eingestellt, daß das Gaszuführungsverhältnis
von SiF₄/H₂(10) zu N₂ 1 : 90 betrug. Dann wurde
die Öffnung des Hilfsventils 1440 unter sorgfältiger
Ablesung des Pirani-Manometers 1441 eingestellt, und
das Hilfsventil 1440 wurde so weit geöffnet, bis der
Innendruck in der Kammer 1401 13 µbar erreichte. Nachdem
sich der Innendruck in der Kammer 1301 stabilisiert
hatte, wurde das Hauptventil 1410 zur Verengung seiner
Öffnung allmählich geschlossen, bis die Anzeige an dem
Pirani-Manometer 1441 0,67 mbar erreichte. Nachdem sich
die Gaszuführung stabilisiert hatte, so daß in der Kammer
ein konstanter Innendruck erhalten wurde, und nachdem
sich die Trägertemperatur bei 200°C stabilisiert hatte,
wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 in ähnlicher
Weise wie in Beispiel 21 eingeschaltet, um eine Glimmentladung
mit einer Eingangsleistung von 60 W einzuleiten.
Diese Bedingungen wurden 1 min lang zur Bildung einer
Zwischenschicht auf dem Träger aufrechterhalten. Dann
wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 zur Unterbrechung
der Glimmentladung abgeschaltet.
Unter diesen Bedingungen wurden die Ausströmventile
1425, 1426 und 1429 geschlossen, worauf das Ventil 1434
der SiH₄(10)/H₂-Bombe 1415 geöffnet wurde, um das Auslaßmanometer
1439 auf 0,98 bar einzustellen, und das Ausströmventil
1424 wurde allmählich geöffnet, um das
SiH₄(10)/H₂-Gas in die Durchflußmeßvorrichtung 1420-1
einströmen zu lassen. Anschließend wurde das Ausströmventil
1429 allmählich geöffnet, und die Öffnungen des
Hilfsventils 1440 und des Hauptventils 1410 wurden ähnlich
wie bei der Bildung der Zwischenschicht eingestellt
und stabilisiert, bis die Anzeige an dem Pirani-Manometer
0,67 mbar betrug.
Anschließend wurde die Glimmentladung durch Einschalten
der Hochfrequenz-Stromquelle 1442 erneut eingeleitet,
und zwar mit einer verminderten Leistung von 10 W, die
auf einen geringeren Wert als vorher vermindert wurde.
Nachdem die Glimmentladung zur Bildung einer photoleitfähigen
Schicht weitere 5 h lang fortgesetzt worden war,
wurde die Heizvorrichtung 1408 abgeschaltet, wobei auch
die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 abgeschaltet wurde.
Der Träger wurde auf 100°C abkühlen gelassen, worauf
das Ausströmventil 1429 und die Einströmventile 1420-2,
1421 und 1424 bei vollständig geöffnetem Hauptventil
1410 geschlossen wurden, wodurch der Innendruck in der
Kammer 1401 auf 13 nbar oder weniger gebracht wurde.
Dann wurde das Hauptventil 1410 geschlossen, und der
Innendruck in der Kammer wurde durch das Belüftungsventil
1444 auf Atmosphärendruck gebracht, und der Träger mit
den jeweiligen, darauf gebildeten Schichten wurde herausgenommen.
In diesem Fall betrug die Gesamtdicke der
Schichten etwa 15 µm. Das auf diese Weise hergestellte
elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde nach dem gleichen Verfahren
und unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 21
für die Bilderzeugung auf einem Kopierpapier eingesetzt,
wobei das durch negative Koronaentladung erzeugte Bild
im Vergleich mit dem durch positive Koronaentladung
erzeugten Bild besser und klarer war. Aus diesem Ergebnis
geht hervor, daß das in diesem Beispiel hergestellte
Aufzeichnungsmaterial von der Ladungspolarität abhängig
ist.
Auf einem Molybdän-Träger wurde 1 min lang nach dem
gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen
wie in Beispiel 21 eine Zwischenschicht gebildet. Dann
wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 zur Unterbrechung
der Glimmentladung abgeschaltet. Unter diesen Bedingungen
wurden die Ausströmventile 1425 und 1426 geschlossen.
Das Ventil 1433 der Bombe 1414, die mit H₂ auf 25 Vol-ppm
verdünntes PH₃ enthielt [nachstehend als PH₃(25)/H₂
bezeichnet], und das Ventil 1434 der SiH₄(10)/H₂-Gas
enthaltenden Bombe 1415 wurden geöffnet, und die Drücke
an den Auslaßmanometern 1438 und 1439 wurden auf 0,98 bar
eingestellt, worauf die Einströmventile 1423 und 1424
allmählich geöffnet wurden, um das PH₃(25)/H₂-Gas und
das SiH₄(10)/H₂-Gas in die Durchflußmeßvorrichtungen
1419 bzw. 1420-1 einzulassen. Anschließend wurden die
Ausströmventile 1428 und 1429 allmählich geöffnet. Dabei
wurden die Einströmventile 1423 und 1424 so eingestellt,
daß das Verhältnis der Strömungsgeschwindigkeit von
PH₃(25)/H₂-Gas zu SiH₄(10)/H₂ 1 : 50 betrug.
Dann wurden die Öffnungen des Hilfsventils 1440
und des Hauptventils 1410 ähnlich wie bei der Bildung
der Zwischenschicht eingestellt und stabilisiert, bis
die Anzeige an dem Pirani-Manometer 1441 0,67 mbar betrug.
Anschließend wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1442
zur erneuten Einleitung der Glimmentladung mit einer
Eingangsleistung von 10 W wieder eingeschaltet. Nachdem
die Glimmentladung zur Bildung einer photoleitfähigen
Schicht weitere 4 h lang fortgesetzt worden war, wurde
die Heizvorrichtung 1408 abgeschaltet, wobei auch die
Hochfrequenz-Stromquelle 1442 abgeschaltet wurde. Der
Träger wurde auf 100°C abkühlen gelassen, worauf die
Ausströmventile 1428 und 1429 und die Einströmventile
1420-2, 1421, 1423 und 1424 bei vollständig geöffnetem
Hauptventil 1410 geschlossen wurden, wodurch der Innendruck
in der Kammer 1401 auf 13 nbar oder weniger gebracht
wurde. Dann wurde das Hauptventil 1410 geschlossen,
und der Innendruck in der Kammer 1401 wurde
durch das Belüftungsventil 1444 auf Atmosphärendruck
gebracht, und der Träger mit den jeweiligen, darauf
gebildeten Schichten wurde herausgenommen. In diesem
Fall betrug die Gesamtdicke der Schichten etwa 11 µm.
Das auf diese Weise hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial
wurde unter den gleichen Bedingungen und nach dem gleichen
Verfahren wie in Beispiel 21 einer Bilderzeugung
auf einem Kopierpapier unterzogen. Als Ergebnis wurde
erhalten, daß das durch negative Koronaentladung erzeugte
Bild im Vergleich mit dem durch positive Koronaentladung
erzeugten Bild eine bessere Qualität hatte und sehr
klar war. Dieses Ergebnis zeigt, daß das in diesem Beispiel
hergestellte Aufzeichnungsmaterial von
der Ladungspolarität abhängig ist.
Unter den gleichen Bedingungen und nach dem gleichen
Verfahren wie in Beispiel 21 wurden auf dem Molybdän-
Träger die Zwischenschicht und die photoleitfähige Schicht
gebildet, jedoch wurde bei der Bildung der photoleitfähigen
Schicht nach der Bildung der Zwischenschicht auf dem
Molybdän-Träger das Verhältnis der Strömungsgeschwindigkeit
von B₂H₆(50)/H₂-Gas zu SiH₄(10)/H₂-Gas in den Wert
1 : 10 umgeändert. Das auf diese Weise hergestellte
elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde unter den gleichen Bedingungen
und nach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 21 einer
Bilderzeugung auf einem Kopierpapier unterzogen. Als
Ergebnis wurde erhalten, daß das durch positive Koronaentladung
erzeugte Bild im Vergleich mit dem durch negative
Koronaentladung erzeugten Bild eine bessere Qualität
hatte und sehr klar war. Dieses Ergebnis zeigt,
daß das in diesem Beispiel hergestellte
Aufzeichnungsmaterial von der Ladungspolarität abhängig ist.
Die Abhängigkeit von der Ladungspolarität war jedoch
zu derjenigen der in den Beispielen 24 u 99999 00070 552 001000280000000200012000285919988800040 0002003152399 00004 99880nd 25 erhaltenen
Aufzeichnungsmaterialien entgegengesetzt.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen
wie in Beispiel 21 wurden auf einem Molybdän-
Träger 1 min lang eine Zwischenschicht und dann 5 h
lang eine photoleitfähige Schicht gebildet. Dann wurde
die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 zur Unterbrechung
der Glimmentladung abgeschaltet. Unter diesen Bedingungen
wurden die Ausströmventile 1427 und 1429 geschlossen,
und die Ausströmventile 1425 und 1426 wurden wieder
geöffnet, so daß die gleichen Bedingungen wie bei der
Bildung der Zwischenschicht hervorgerufen wurden. Anschließend
wurde die Hochfrequenz-Stromquelle zur erneuten
Einleitung der Glimmentladung eingeschaltet. Die
Eingangsleistung betrug 60 W und hatte demnach den gleichen
Wert wie bei der Bildung der Zwischenschicht. Die
Glimmentladung wurde auf diese Weise zur Bildung einer
oberen Schicht auf der photoleitfähigen Schicht 2 min lang
fortgesetzt. Dann wurden die Heizvorrichtung 1408 und
die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 abgeschaltet, und
der Träger wurde abkühlen gelassen. Nachdem die Trägertemperatur
100°C erreicht hatte, wurden die Ausströmventile
1425 und 1426 und die Einströmventile 1420-2, 1421,
1422 und 1424 bei vollständiger Öffnung des Hauptventils
1410 geschlossen, wodurch die Kammer 1401 auf 13 nbar
oder weniger evakuiert wurde. Dann wurde das Hauptventil
1410 geschlossen, um die Kammer 1410 durch das Belüftungsventil
1444 auf Atmosphärendruck zurückzubringen,
worauf der Träger mit den jeweiligen, gebildeten Schichten
herausgenommen wurde. Das auf diese Weise hergestellte
elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde als Bilderzeugungsmaterial in die gleiche Ladungs-
Belichtungs-Versuchsvorrichtung, die in Beispiel 21
eingesetzt wurde, hineingebracht, worin 0,2 s lang eine
Koronaladung mit +6,0 kW durchgeführt wurde. Unmittelbar
danach wurde bildmäßig belichtet. Die bildmäßige Belichtung
erfolgte durch eine lichtdurchlässige
Testkarte hindurch unter Anwendung einer Wolframlampe
als Lichtquelle mit einem Belichtungswert von 1,0 lx · s.
Unmittelbar danach wurde ein negativ geladener Entwickler,
der Toner und Tonerträger enthielt, kaskadenförmig
auf die Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffengelassen,
wobei auf der Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials
ein gutes Bild erhalten wurde. Als das auf
dem Aufzeichnungsmaterial befindliche Tonerbild durch
Koronaentladung mit +55,0 kV auf ein Kopierpapier kopiert
wurde, wurde als Ergebnis ein klares Bild mit hoher
Dichte erhalten, das ein ausgezeichnetes Auflösungsvermögen
und eine gute Reproduzierbarkeit der Helligkeitsabstufung
hatte.
Vor der Bildung des elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials wurde die
in Fig. 14 gezeigte N₂-Gasbombe 1412 durch eine Bombe
ersetzt, die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes NH₃-Gas
(Reinheit: 99,999%) enthielt [nachstehend als NH₃(10)/H₂
bezeichnet]. Dann wurde Corning 7059-Glas (1 mm dick;
4 cm×4 cm; auf beiden Oberflächen poliert) mit gereinigten
Oberflächen, auf dessen einer Oberfläche durch
das Elektronenstrahl-Bedampfungsverfahren ITO in einer
Dicke von 100,0 nm abgeschieden worden war, mit der
Oberfläche, auf der ITO abgeschieden worden war, als
oberer Oberfläche in der gleichen Vorrichtung, wie sie
in Beispiel 21 eingesetzt wurde (Fig. 14), auf das Stützelement
1403 aufgelegt. Anschließend wurden die Zwischenschicht
und die photoleitfähige Schicht zur Herstellung
eines elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials nach dem gleichen Verfahren
wie in Beispiel 21 beschrieben gebildet, wobei jedoch
die N₂-Gasbombe durch eine NH₃(10)/H₂-Gasbombe und der
Molybdän-Träger durch den ITO-Träger ersetzt wurden.
Das auf diese Weise hergestellte Aufzeichnungsmaterial
wurde als elektrophotographisches Bilderzeugungsmaterial in eine Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung
hineingebracht, und eine Koronaladung mit +6,0 kV wurde
0,2 s lang durchgeführt. Unmittelbar danach wurde eine
bildmäßige Belichtung
durchgeführt. Die bildmäßige Belichtung
erfolgt durch eine lichtdurchlässige Testkarte hindurch
unter Anwendug einer Wolframlampe als Lichtquelle mit
einem Belichtungswert von 1,0 lx · s.
Unmittelbar danach wurde ein negativ geladener Entwickler,
der Toner und Tonerträger enthielt kaskadenförmig
auf die Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen gelassen,
wobei auf dem Aufzeichnungsmaterial ein gutes Tonerbild
erhalten wurde. Als das auf dem Aufzeichnungsmaterial befindliche
Tonerbild durch Koronaladung mit +5,0 kV auf ein Kopierpapier
kopiert wurde, wurde ein klares Bild mit einer
hohen Dichte erhalten, das ein ausgezeichnetes Auflösungsvermögen
sowie eine ausgezeichnete Reproduzierbarkeit
der Helligkeitsabstufung zeigte.
Als die Polarität der Koronaladung in eine negative
und die Polarität des Entwicklers in eine positive Polarität
umgeändert wurde, wurde ähnlich wie in Beispiel
21 auch ein klares und gutes Bild erhalten.
Beispiel 21 wurde wiederholt, jedoch wurde anstelle
der SiH₄(10)/H₂-Bombe 1415 eine unverdünntes Si₂H₆-Gas
enthaltende Bombe und anstelle der B₂H₆(50)/H₂-Bombe
1413 eine Bombe eingesetzt, die mit H₂ auf 500 Vol.-ppm
verdünntes B₂H₆-Gas enthielt [nachstehend als B₂H₆(500)/
H₂ bezeichnet], wodurch auf einem Molybdän-Träger eine
Zwischenschicht und eine photoleitfähige Schicht gebildet
wurden. Das hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde
aus der Abscheidungskammer 1401 herausgenommen und dann
ähnlich wie in Beispiel 21 einem Bilderzeugungstest
unterzogen, indem es in die gleiche Ladungs-Belichtungs-
Versuchsvorrichtung hineingebracht wurde. Als Ergebnis
wurde im Fall der Kombination einer Koronaentladung
mit -5,5 kV mit einem positiv geladenen Entwickler sowie
im Fall der Kombination einer Koronaentladung mit +6,0 kV
mit einem negativ geladenen Entwickler auf einem Kopierpapier
ein Tonerbild mit einer sehr hohen Qualität und
hohem Kontrast erhalten.
Unter Anwendung einer Vorrichtung, wie sie in Fig. 16
gezeigt wird, wurde auf einem Molybdän-Träger nach dem
nachstehend beschriebenen Verfahren eine Zwischenschicht
gebildet.
Ein Träger 1602 aus Molybdän (10 cm×10 cm) mit einer
Dicke von 0,5 mm, dessen Oberfläche gereinigt worden
war, wurde an einem in einer Abscheidungskammer 1601
in einer festgelegten Lage angeordneten Stützelement
1606 befestigt. Der Träger 1602 wurde durch eine innerhalb
des Stützelements 1606 befindliche Heizvorrichtung
1607 mit einer Genauigkeit von ±0,5°C erhitzt. Die Temperatur
wurde direkt an der Rückseite des Trägers mit
einem Alumel-Chromel-Thermopaar gemessen. Nachdem dann
festgestellt worden war, daß alle Ventile in dem System
geschlossen waren, wurde das Hauptventil 1627 vollständig
geöffnet, und die Kammer 1601 wurde auf etwa 6,7 nbar
evakuiert. Danach wurde die Eingangsspannung für die
Heizvorrichtung 1607 erhöht, wobei die Eingangsspannung
unter Registrierung der Trägertemperatur variiert wurde,
bis die Temperatur bei einem konstanten Wert von 200°C
stabilisiert war.
Dann wurde das Hilfsventil 1625 und anschließend wurden
die Ausströmventile 1621 und 1624 und die Einströmventile
1617 und 1620 vollständig geöffnet, um auch die Durchflußmeßvorrichtungen
1632 und 1635 in ausreichendem
Maße bis zur Erzielung von Vakuum zu entgasen. Nach
dem Schließen des Hilfsventils 1625 und der Ventile
1617, 1620, 1621 und 1624 wurden das Ventil 1616 der
F₃N-Gas (Reinheit: 99,999%) enthaltenden Bombe 1612
und das Ventil 1613 der Ar-Gas enthaltenden Bombe 1609
geöffnet, um die Drücke an den Auslaßmanometern 1628
bzw. 1631 auf 0,98 bar einzustellen, worauf die Einströmventile
1617 und 1620 allmählich geöffnet wurden, um
F₃N-Gas und Ar-Gas in die Durchflußmeßvorrichtungen
1632 bzw. 1635 einströmen zu lassen. Anschließend wurden
die Ausströmventile 1621 und 1624 allmählich geöffnet
worauf das Hilfsventil 1625 geöffnet wurde. Dabei wurden
die Einströmventile 1617 und 1620 so eingestellt, daß
das Gaszuführungsverhältnis von F₃N zu Ar 1 : 1 betrug.
Dann wurde die Öffnung des Hilfsventils 1625 unter sorgfältiger
Ablesung des Pirani-Manometers 1636 eingestellt,
und das Hilfsventil 1625 wurde so weit geöffnet, bis
der Innendruck in der Kammer 1601 0,67 µbar erreichte.
Nachdem sich der Innendruck in der Kammer 1601 stabilisiert
hatte, wurde das Hauptventil 1627 zur Verengung
seiner Öffnung allmählich geschlossen, bis die Anzeige
an dem Pirani-Manometer 1636 13 µbar erreichte. Bei
durch Betätigung des Blendenbetätigungsstabes 1603
geöffneter Blende 1608 und nachdem festgestellt worden
war, daß sich die Durchflußmeßvorrichtungen 1632
und 1635 stabilisiert hatten, wurde die Hochfrequenz-Stromquelle
1637 eingeschaltet, um zwischen dem Target 1604
aus hochreinem, polykristallinem Silicium und dem Stützelement
1606 einen Wechselstrom mit 13,56 MHz und 100 W
fließen zu lassen. Unter diesen Bedingungen wurde eine
Schicht gebildet, während eine Bestimmung zur Fortsetzung
einer stabilen Entladung vorgenommen wurde. Dadurch,
daß die Entladung auf diese Weise 2 min lang fortgesetzt
wurde, wurde eine aus a-Si x N1-x : F bestehende Zwischenschicht
mit einer Dicke von 10,0 nm gebildet. Dann wurde
die Hochfrequenz-Stromquelle 1637 zur Unterbrechung der
Entladung abgeschaltet. Anschließend wurden die Ausströmventile
1621 und 1624 bei vollständiger Öffnung des
Hauptventils 1627 geschlossen, um das in der Kammer 1601
befindliche Gas bis zur Erzielung eines Vakuums von
0,67 nbar zu entfernen. Dann wurden das Ventil 1614 der
Bombe 1610, die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes SiH₄-Gas
(Reinheit: 99,999%) enthielt [nachstehend als SiH₄(10)/
H₂ bezeichnet], und das Ventil 1615 der Bombe 1611, die
mit H₂ auf 50 Vol.-ppm verdünntes B₂H₆-Gas enthielt
[nachstehend als B₂H₆(50)/H₂ bezeichnet], geöffnet, um
die Drücke an den Auslaßmanometern 1629 bzw. 1630 auf
0,98 bar einzustellen, worauf die Einströmventile 1618
und 1619 allmählich geöffnet wurden, um SiH₄(10)/H₂-Gas
und B₂H₆(50)/H₂-Gas in die Durchflußmeßvorrichtungen
1633 bzw. 1634 einströmen zu lassen. Anschließend wurden
die Ausströmventile 1622 und 1623 allmählich geöffnet,
worauf das Hilfsventil 1625 allmählich geöffnet wurde.
Dabei wurden die Einströmventile 1618 und 1619 so eingestellt,
daß das Gaszuführungsverhältnis von SiH₄(10)/H₂
zu B₂H₆(50)/H₂ 50 : 1 betrug. Dann wurde die Öffnung des
Hilfsventils 1625 unter sorgfältiger Ablesung des Pirani-
Manometers 1636 eingestellt, und das Hilfsventil 1625
wurde so weit geöffnet, bis der Innendruck in der Kammer
1601 13 µbar erreichte. Nachdem sich der Innendruck in
der Kammer 1601 stabilisiert hatte, wurde das Hauptventil
1627 zur Verengung seiner Öffnung allmählich geschlossen,
bis die Anzeige an dem Pirani-Manometer 1636 0,67 mbar
erreichte. Nachdem festgestellt worden war, daß die Gaszuführung
und der Innendruck stabil waren, wurde die
Blende 1608 geschlossen, worauf die Hochfrequenz-Stromquelle
1637 eingeschaltet wurde, um zwischen den Elektroden
1607 und 1608 eine Hochfrequenzspannung mit 13,56 Mhz
anzulegen, wodurch in der Kammer 1601 eine Glimmentladung
mit einer Eingangsleistung von 10 W erzeugt wurde. Nachdem
die Glimmentladung zur Bildung einer photoleitfähigen
Schicht 3 h lang fortgesetzt worden war, wurde die Heizvorrichtung
1607 abgeschaltet, wobei auch die Hochfrequenz-
Stromquelle 1637 abgeschaltet wurde. Der Träger
wurde auf 100°C abkühlen gelassen, worauf die Ausströmventile
1622 und 1623 und die Einströmventile 1618 und
1619 bei vollständig geöffnetem Hauptventil 1627 geschlossen
wurden, wodurch der Innendruck in der Kammer
1601 auf 13 nbar oder weniger gebracht wurde. Dann wurde
das Hauptventil 1627 geschlossen, und der Innendruck
in der Kammer 1601 wurde durch das Belüftungsventil 1626
auf Atmosphärendruck gebracht, und der Träger mit den
jeweiligen, darauf gebildeten Schichten wurde herausgenommen.
In diesem Fall betrug die Gesamtdicke der Schichten
etwa 9 µm. Das auf diese Weise hergestellte elektrophotographische
Aufzeichnungsmaterial wurde als Bilderzeugungsmaterial in eine Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung
hineingebracht, und eine Koronaladung
mit +6,0 kV wurde 0,2 s lang durchgeführt. Unmittelbar
danach wurde eine bildmäßige Belichtung
durchgeführt. Die bildmäßige
Belichtung erfolgte durch eine lichtdurchlässige
Testkarte hindurch unter Anwendung einer Wolframlampe
als Lichtquelle mit einem Belichtungswert von 0,8 lx · s.
Unmittelbar danach wurde ein negativ geladener Entwickler,
der Toner und Tonerträger enthielt, kaskadenförmig
auf die Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen
gelassen, wobei auf dem Aufzeichnungsmaterial ein gutes
Tonerbild erhalten wurde. Als das auf dem Aufzeichnungsmaterial
befindliche Tonerbild durch Koronaladung mit
+5,0 kV auf ein Kopierpapier kopiert wurde, wurde ein
klares Bild mit einer hohen Dichte erhalten, das ein
ausgezeichnetes Auflösungsvermögen sowie eine ausgezeichnete
Reproduzierbarkeit der Helligkeitsabstufung zeigte.
Dann wurde das vorstehend beschriebene Aufzeichnungsmaterial
mittels einer Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung
0,5 s lang einer Koronaladung mit -5,5 KV
unterzogen. Unmittelbar danach wurde eine bildmäßige
Belichtung mit Licht, das einen Belichtungswert von 0,8 lx · s
hatte, durchgeführt, und unmittelbar danach wurde ein
positiv geladener Entwickler kaskadenförmig auf die Oberfläche
des Aufzeichnungsmaterials auftreffen gelassen. Dann wurde durch
Kopieren auf ein Kopierpapier und Fixieren ein sehr klares
Bild erhalten.
Wie aus dem vorstehenden Ergebnis in Verbindung mit dem
früheren Ergebnis ersichtlich ist, hat das
elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial die Eigenschaften
eines Bilderzeugungsmaterials für beide Polaritäten,
das keine Abhängigkeit von der Ladungspolarität
zeigt.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen
wie in Beispiel 21 wurden 7 Proben von elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterialien hergestellt, und jede Probe wurde in der
Weise, daß sich die photoleitfähige Schicht an der Unterseite
befand, in einer Vorrichtung, wie sie in Fig. 16 gezeigt
wird, an dem Stützelement 1606 befestigt, um einen
Träger 1602 zur Verfügung zu stellen.
Dann wurde auf jeder der photoleitfähigen Schichten dieser
Proben unter verschiedenen Bedingungen, die in Tabelle
13 mit A bis G bezeichnet werden, jeweils eine obere
Schicht gebildet, wodurch 7 Proben (Proben Nr. C 16 bis
C 22) mit den jeweiligen, oberen Schichten hergestellt
wurden.
Bei der Bildung der oberen Schicht A nach dem Zerstäubungsverfahren
wurde das Target 1604 durch ein Target
aus polykristallinem Silicium, auf das teilweise ein
Graphit-Target laminiert worden war, ersetzt, während
bei der Bildung der oberen Schicht E das Target durch
ein Si₃N₄-Target und die Ar-Gasbombe 1609 durch eine
N₂-Gasbombe, die mit Ar auf 50% verdünntes N₂-Gas enthielt,
ersetzt wurden.
Bei der Bildung der oberen Schicht B nach dem Glimmentladungsverfahren
wurde die B₂H₆(50)/H₂-Gasbombe 1611
durch eine Bombe ersetzt, die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes
C₂H₄-Gas enthielt [kurz mit C₂H₄(10)/H₂ bezeichnet].
Bei der Bildung der oberen Schicht C wurde die
B₂H₆(50)/H₂-Gasbombe 1611 durch eine Bombe ersetzt, die
mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes Si(CH₃)₄ enthielt. Bei
der Bildung der oberen Schicht D wurde die B₂H₆(50)/H₂-
Gasbombe 1611 durch eine C₂H₄(10)/H₂-Gasbombe und die
F₃N-Gasbombe 1612 durch eine Bombe, die SiF₄-Gas enthielt,
in dem 10 Vol.-% H₂ enthalten waren, ersetzt.
Bei der Bildung der oberen Schicht G wurde die N₂-Gasbombe
durch eine Bombe ersetzt, die mit H₂ auf 10 Vol.-%
verdünntes NH₃-Gas enthielt.
Jedes der sieben auf diese Weise hergestellten elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterialien (Proben Nr. C 16 bis C 22) mit den jeweiligen,
in Tabelle 13 gezeigten, oberen Schichten A bis
G auf der photoleitfähigen Schicht wurde nach dem gleichen
Verfahren und unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 21
zur Erzeugung eines Bildes und zur Übertragung
des Bildes auf ein Kopierpapier eingesetzt, wobei ein
sehr klares Tonerbild ohne Abhängigkeit von der Ladungspolarität
erhalten wurde.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen
wie in Beispiel 28 wurden 7 Proben von
elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien hergestellt, und jede Probe wurde
in der Weise, daß sich die photoleitfähige Schicht an der
Unterseite befand, in einer Vorrichtung, wie sie in Fig. 16
gezeigt wird, an dem Stützelement 1606 befestigt,
um einen Träger 1602 zur Verfügung zu stellen.
Dann wurde auf jeder der photoleitfähigen Schichten dieser
Proben in einer ähnlichen Weise wie in Beispiel 31 jeweils
eine obere Schicht (A bis G), wie sie in Tabelle 13
gezeigt wird, gebildet, wodurch 7 Proben von
elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien (Proben Nr. C 23 bis C 29) hergestellt
wurden. Jedes der sieben auf diese Weise hergestellten
Aufzeichnungsmaterialien mit den oberen Schichten A bis
G wurde jeweils ähnlich wie in Beispiel 21 zur Erzeugung
eines sichtbaren Bildes und zum Kopieren des Bildes auf
ein Kopierpapier eingesetzt, wobei auch ein sehr klares
Tonerbild ohne Abhängigkeit von der Ladungspolarität
erhalten wurde.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen
wie in Beispiel 30 wurden 7 Proben von
elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien hergestellt, und jede Probe wurde
in der Weise, daß sich die photoleitfähige Schicht an der
Unterseite befand, in einer Vorrichtung, wie sie in Fig. 16
gezeigt wird, an dem Stützelement 1606 befestigt,
um einen Träger 1602 zur Verfügung zu stellen.
Dann wurde auf jeder der photoleitfähigen Schichten dieser
Proben in ähnlicher Weise wie in Beispiel 31 jeweils
eine obere Schicht (A bis G), wie sie in Tabelle 13 gezeigt
wird, gebildet, um 7 Proben von elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterialien (Proben Nr. C 30 bis C 36) herzustellen. Jedes
der sieben auf diese Weise hergestellten Aufzeichnungsmaterialien
mit den oberen Schichten A bis G wurde jeweils
nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen
wie in Beispiel 21 zur Erzeugung eines sichtbaren
Bildes und zum Kopieren des Bildes auf ein Kopierpapier
eingesetzt, wobei auch ein sehr klares Tonerbild ohne
Abhängigkeit von der Ladungspolarität erhalten wurde.
Unter Anwendung einer Vorrichtung, wie sie in Fig. 13
gezeigt wird, die in einem reinen, vollständig abgeschirmten
Raum aufgestellt war, wurde nach dem folgenden
Verfahren ein elektrophotographisches Aufzeichnungsmaterial
hergestellt.
Ein Träger 1302 aus Molybdän (10 cm×10 cm) mit einer
Dicke von 0,5 mm, dessen Oberfläche gereinigt worden
war, wurde an einem Stützelement 1303, das in einer
Glimmentladungs-Abscheidungskammer 1301 in einer
festgelegten Lage angeordnet war, befestigt. Das Target 1305
bestand aus einem hochreinen, polykristallinen Silicium
(Reinheit: 99,999%). Der Träger 1302 wurde durch eine
innerhalb des Stützelements 1303 befindliche Heizvorrichtung
1304 mit einer Genauigkeit von ±0,5°C erhitzt. Die
Temperatur wurde direkt an der Rückseite des Trägers
mit einem Alumel-Chromel-Thermopaar gemessen. Nachdem
dann festgestellt worden war, daß alle Ventile in dem
System geschlossen waren, wurde das Hauptventil 1312
vollständig geöffnet, um die Kammer 1301 bis auf etwa
6,7 nbar zu evakuieren. Dann wurde die Eingangsspannung
bei der Heizvorrichtung 1304 unter Registrierung der
Temperatur des Molybdän-Trägers verändert, bis die Temperatur
bei einem konstanten Wert von 200°C stabilisiert
war.
Anschließend wurde das Hilfsventil 1309 und dann wurden
die Ausströmventile 1313, 1319, 1331 und 1337 und die
Einströmventile 1315, 1321, 1333 und 1339 vollständig
geöffnet, um die in den Durchflußmeßvorrichtungen 1314,
1320, 1332 und 1338 befindlichen Gase in ausreichendem
Maße zu entfernen. Nachdem das Hilfsventil 1309 und die
Ventile 1313, 1319, 1331, 1337, 1315, 1321, 1333 und
1339 geschlossen worden waren, wurden das Ventil 1335
der N₂-Gas (Reinheit: 99,999%) enthaltenden Bombe 1336
und das Ventil 1341 der Ar-Gas (Reinheit: 99,999%) enthaltenden
Bombe 1342 geöffnet, bis die Ablesung an den
Auslaßmanometern 1334 bzw. 1340 auf 0,98 bar eingestellt
war, und dann wurden die Einströmventile 1333 und 1339
allmählich geöffnet, um N₂- und Ar-Gas in die Durchflußmeßvorrichtungen
1332 bzw. 1338 einströmen zu lassen.
Anschließend wurden die Ausströmventile 1331 und 1337
allmählich geöffnet, worauf das Hilfsventil 1309 allmählich
geöffnet wurde. Die Einströmventile 1333 und 1339
wurden so eingestellt, daß das N₂/Ar-Zuführungsverhältnis
1 : 1 betrug.
Die Öffnung des Hilfsventils 1309 wurde unter sorgfältiger
Ablesung des Pirani-Manometers 1310 eingestellt,
bis der Druck in der Kammer 1301 0,67 µbar erreichte.
Nachdem sich der Innendruck in der Kammer 1301 stabilisiert
hatte, wurde das Hauptventil 1312 zur Verengung
der Öffnung allmählich geschlossen, bis die Anzeige an
dem Pirani-Manometer 1310 13 µbar erreichte. Nachdem
festgestellt worden war, daß die Gaszuführung und der
Innendruck stabilisiert waren, wurde die Blende 1307
geöffnet, und dann wurde die Hochfrequenz-Stromquelle
1308 eingeschaltet, um zwischen dem Siliciumtarget 1305
und dem Stützelement 1303 eine Hochfrequenzspannung mit
13,56 MHz anzulegen, wodurch in der Kammer 1301 eine
Glimmentladung mit einer Eingangsleistung von 100 W erzeugt
wurde. Unter diesen Bedingungen wurde die Entladung
zur Bildung einer aus a-Si x N1-x bestehenden Zwischenschicht
auf dem Träger 1 min lang fortgesetzt. Dann wurde
die Hochfrequenz-Stromquelle 1308 zur Unterbrechung der
Glimmentladung abgeschaltet.
Anschließend wurden die Ausströmventile 1331 und 1337
und die Einströmventile 1333 und 1339 geschlossen, und
das Hauptventil 1312 wurde vollständig geöffnet, um das
in der Kammer 1301 befindliche Gas zu entfernen, bis
die Kammer auf 6,7 nbar evakuiert war. Dann wurden das
Hilfsventil 1309 und die Ausströmventile 1331 und 1337
vollständig geöffnet, um die Durchflußmeßvorrichtungen
1332 und 1338 in ausreichendem Maße bis zur Erzielung
von Vakuum zu entgasen. Nach dem Schließen des Hilfsventils
1309 und der Ventile 1331 und 1337 wurden das
Ventil 1317 der Bombe 1318, die SiF₄-Gas (Reinheit:
99,999%) enthielt, in dem 10 Vol.-% H₂ enthalten waren
[nachstehend als SiF₄/H₂(10) bezeichnet], und das Ventil
1323 der Bombe 1324, die mit H₂ auf 500 Vol.-ppm verdünntes
B₂H₆-Gas enthielt [nachstehend als B₂H₆(500)/H₂ bezeichnet],
geöffnet, um die Drücke an den Auslaßmanometern
1316 bzw. 1322 auf 0,98 bar einzustellen, worauf
die Einströmventile 1315 und 1321 allmählich geöffnet
wurden, um SiF₄/H₂(10)-Gas und B₂H₆(500)/H₂-Gas in die
Durchflußmeßvorrichtungen 1314 bzw. 1320 einströmen
zu lassen. Anschließend wurden die Ausströmventile 1313
und 1319 allmählich geöffnet, worauf das Hilfsventil
1309 geöffnet wurde. Die Einströmventile 1315 und 1321
wurden dabei so eingestellt, daß das Gaszuführungsverhältnis
von SiF₄/H₂(10) zu B₂H₆(500)/H₂ 70 : 1 betrug.
Dann wurde die Öffnung des Hilfsventils 1309 unter sorgfältiger
Ablesung des Pirani-Manometers 1310 eingestellt
und so weit geöffnet, bis der Innendruck in der Kammer
13 µbar erreichte.
Nachdem der Innendruck in der Kammer 1301 stabilisiert
war, wurde das Hauptventil 1312 zur Verengung seiner
Öffnung allmählich geschlossen, bis die Anzeige an dem
Pirani-Manometer 1310 0,67 mbar erreichte.
Nachdem die Blende 1307 (eine der Elektroden) geschlossen
worden und festgestellt worden war, daß die Gaszuführung
und der Innendruck stabil waren, wurde die Hochfrequenz-
Stromquelle 1308 eingeschaltet, um zwischen der Elektrode
1303 und der Blende 1307 eine Hochfrequenzspannung mit
13,56 MHz anzulegen, wodurch in der Kammer 1301 eine
Glimmentladung mit einer Eingangsleistung von 60 W erzeugt
wurde. Nachdem die Glimmentladung zur Bildung einer
photoleitfähigen Schicht 3 h lang fortgesetzt worden war,
wurde die Heizvorrichtung 1304 abgeschaltet, wobei auch
die Hochfrequenz-Stromquelle 1308 abgeschaltet wurde,
und der Träger wurde auf 100°C abkühlen gelassen, worauf
die Ausströmventile 1313 und 1319 und die Einströmventile
1315 und 1321 bei vollständig geöffnetem Hauptventil
1312 geschlossen wurden, wodurch der Innendruck in der
Kammer 1301 auf 13 nbar oder weniger gebracht wurde.
Dann wurde das Hauptventil 1312 geschlossen, und der
Innendruck in der Kammer 1301 wurde durch das Belüftungsventil
1311 auf Atmosphärendruck gebracht, und der Träger
wurde herausgenommen. In diesem Fall betrug die Gesamtdicke
der Schichten etwa 9 µm. Das auf diese Weise hergestellte
elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde als Bilderzeugungsmaterial in eine Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung
hineingebracht, und eine
Koronaladung mit +6,0 kV wurde 0,2 s lang durchgeführt,
und unmittelbar danach wurde eine bildmäßige Belichtung
durchgeführt.
Die bildmäßige Belichtung erfolgte durch eine
lichtdurchlässige Testkarte hindurch unter Anwendung
einer Wolframlampe als Lichtquelle mit einem Belichtungswert
von 1,0 lx · s.
Unmittelbar danach wurde ein negativ geladener Entwickler,
der Toner und Tonerträger enthielt, kaskadenförmig
auf die Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen gelassen,
wobei auf dem Aufzeichnungsmaterial ein gutes Tonerbild erhalten wurde.
Als das auf dem Aufzeichnungsmaterial befindliche Tonerbild durch Koronaladung
mit +5,0 kV auf ein Kopierpapier kopiert wurde,
wurde ein klares Bild mit einer hohen Dichte erhalten,
das eine ausgezeichnete Auflösung sowie eine ausgezeichnete
Reproduzierbarkeit der Helligkeitsabstufung zeigte.
Dann wurde das vorstehend beschriebene
Aufzeichnungsmaterial mit einer Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung
0,2 s lang einer Koronaladung mit -5,5 kV unterzogen.
Unmittelbar danach wurde eine bildmäßige Belichtung
mit Licht, das einen Belichtungswert von 0,8 lx · s hatte,
durchgeführt, und unmittelbar danach wurde ein positiv
geladener Entwickler kaskadenförmig auf die Oberfläche
des Aufzeichnungsmaterials auftreffen gelassen. Dann wurde durch Kopieren
auf ein Kopierpapier und Fixieren ein sehr klares
Bild erhalten.
Wie aus dem vorstehenden Ergebnis in Verbindung mit dem
früheren Ergebnis hervorgeht, hat das in diesem Beispiel
erhaltene elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial
die Eigenschaften eines Bilderzeugungsmaterials
für beide Polaritäten, das keine Abhängigkeit von der
Ladungspolarität zeigt.
Die in Tabelle 14 mit Proben Nr. D 1 bis D 8 bezeichneten
elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien wurden unter den gleichen Bedingungen
und nach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel
34 hergestellt, wobei jedoch die Zerstäubungszeit bei
der Bildung der Zwischenschicht auf dem Molybdän-Träger
in der nachstehend in Tabelle 14 gezeigten Weise variiert
wurde, und eine Bilderzeugung wurde durchgeführt, indem
die Aufzeichnungsmaterialien in genau die gleiche Vorrichtung
wie in Beispiel 34 hineingebracht wurden, wobei
die ebenfalls in Tabelle 14 gezeigten Ergebnisse erhalten
wurden.
Wie aus den in Tabelle 14 gezeigten Ergebnissen ersichtlich
ist, muß die Zwischenschicht mit einer innerhalb
des Bereichs von 3,0 nm bis 100,0 nm liegenden Dicke
gebildet werden, um die Aufgabe der Erfindung zu lösen.
Die als Proben Nr. D 9 bis D 15 bezeichneten elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterialien wurden unter den gleichen Bedingungen und
nach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 34 hergestellt,
wobei das Zuführungsverhältnis von N₂-Gas zu
Ar-Gas bei der Bildung der Zwischenschicht auf dem Träger
jedoch in der nachstehend in Tabelle 15 gezeigten Weise
variiert wurde, und die Bilderzeugung wurde durchgeführt,
indem die Aufzeichnungsmaterialien in genau die gleiche
Vorrichtung wie in Beispiel 34 hineingebracht wurden,
wobei die in Tabelle 15 gezeigten Ergebnisse erhalten
wurden. Nur bei den Proben Nr. D 11 bis D 15 wurden die
Zwischenschichten durch Auger-Elektronenspektroskopie
analysiert, wobei die in Tabelle 16 gezeigten Ergebnisse
erhalten wurden. Wie aus den in Tabelle 16 gezeigten
Ergebnissen hervorgeht, ist es notwendig, daß x in
Si x N1-x, das das Zusammensetzungsverhältnis von Si und
N in der Zwischenschicht betrifft, 0,60 bis 0,43 beträgt,
um die Aufgabe der Erfindung zu lösen.
Nach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 34 beschrieben
wurde auf einem Molybdän-Träger eine aus a-Si x N1-x
bestehende Zwischenschicht gebildet. Anschließend wurden
die Einströmventile 1333 und 1339 geschlossen, und das
Hilfsventil 1309 und dann die Ausströmventile 1331 und
1337 wurden vollständig geöffnet, um die Durchflußmeßvorrichtungen
1332 und 1338 in ausreichendem Maße bis zur
Erzielung von Vakuum zu entgasen. Nach dem Schließen
des Hilfsventils 1309 und der Ventile 1331 und 1337 wurde
das Ventil 1317 der SiF₄/H₂(10)-Gas (Reinheit: 99,999%)
enthaltenden Bombe 1318 geöffnet, um den Druck an dem
Auslaßmanometer 1316 auf 0,98 bar einzustellen, worauf
das Einströmventil 1315 allmählich geöffnet wurde, um
SiF₄/H₂(10) in die Durchflußmeßvorrichtung 1314 einzuleiten.
Das Ausströmventil 1313 wurde allmählich geöffnet,
worauf das Hilfsventil 1309 allmählich geöffnet
wurde. Dann wurde die Öffnung des Hilfsventils 1309 unter
sorgfältiger Ablesung des Pirani-Manometers 1310 eingestellt
und so weit geöffnet, bis der Innendruck in der
Kammer 13 µbar erreichte. Nachdem der Innendruck in der
Kammer 1301 stabilisiert war, wurde das Hauptventil 1312
zur Verengung seiner Öffnung allmählich geschlossen,
bis die Anzeige an dem Pirani-Manometer 1310 0,67 mbar
erreichte. Nachdem festgestellt worden war, daß die Gaszuführung
und der Innendruck stabil waren, wurde die
Blende 1307 geschlossen, und die Hochfrequenz-Stromquelle
1308 wurde eingeschaltet, um zwischen den Elektroden
1303 und 1307 eine Hochfrequenzspannung mit 13,56 MHz
anzulegen, wodurch in der Kammer 1301 eine Glimmentladung
mit einer Eingangsleistung von 60 W erzeugt wurde. Nachdem
die Glimmentladung zur Bildung einer photoleitfähigen
Schicht 3 h lang fortgesetzt worden war, wurde die Heizvorrichtung
1304 abgeschaltet, wobei auch die Hochfrequenz-
Stromquelle 1308 abgeschaltet wurde, und der
Träger wurde auf 100°C abkühlen gelassen, worauf das
Ausströmventil 1313 und das Einströmventil 1315 bei vollständig
geöffnetem Hauptventil 1312 geschlossen wurden,
wodurch der Innendruck in der Kammer 1301 auf 13 nbar
oder weniger gebracht wurde. Dann wurde das Hauptventil
1312 geschlossen, und der Innendruck in der Kammer 1301
wurde durch das Belüftungsventil 1311 auf Atmosphärendruck
gebracht, und der Träger mit den jeweiligen, darauf
gebildeten Schichten wurde herausgenommen. In diesem
Fall betrug die Gesamtdicke der Schichten etwa 9 µm.
Das auf diese Weise hergestellte elektrophotographische
Aufzeichnungsmaterial wurde nach dem gleichen
Verfahren wie in Beispiel 34 einer Bilderzeugung auf
einem Kopierpapier unterzogen. Als Ergebnis wurde gefunden,
daß das durch negative Koronaentladung erzeugte
Bild im Vergleich mit dem durch positive Koronaentladung
erzeugten Bild eine bessere Qualität hatte und sehr klar
war. Dieses Ergebnis zeigt, daß das in diesem Beispiel
hergestellte Aufzeichnungsmaterial von der Ladungspolarität
abhängig ist.
Unter Anwendung ähnlicher Bedingungen und eines ähnlichen
Verfahrens wie in Beispiel 34 wurde auf einem Molybdän-
Träger 1 min lang eine Zwischenschicht gebildet. Dann
wurde die Abscheidungskammer auf 0,67 nbar evakuiert,
worauf nach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 34
SiF₄/H₂(10)-Gas in die Abscheidungskammer eingeleitet
wurde. Danach wurden das Einströmventil 1327 und das
Ausströmventil 1325 unter einem Gasdruck von 0,98 bar
(Ablesung an dem Auslaßmanometer 1328) des Gases, das
durch das Einströmventil 1327 hindurch aus der Bombe
1330, die mit H₂ auf 250 Vol.-ppm verdünntes PF₅-Gas
enthielt [nachstehend als PF₅(250)/H₂ bezeichnet], zugeführt
wurde, eingestellt, wobei die Öffnung des Ausströmventils
1325 so festgelegt wurde, daß die Ablesung an
der Durchflußmeßvorrichtung 1326 1/60 der Strömungsmenge
von SiF₄/H₂(10) betrug, worauf stabilisiert wurde.
Anschließend wurde bei geschlossener Blende 1307 und
eingeschalteter Hochfrequenz-Stromquelle 1308 die Glimmentladung
erneut eingeleitet. Die dabei angewandte Eingangsspannung
betrug 60 W. Die Glimmentladung wurde auf
diese Weise weitere 4 h lang zur Bildung einer photoleitfähigen
Schicht fortgesetzt. Dann wurden die Heizvorrichtung
1304 und die Hochfrequenz-Stromquelle 1308 abgeschaltet,
und nach dem Abkühlen des Trägers auf 100°C
wurden die Ausströmventile 1313 und 1325 und die Einströmventile
1315 und 1317 bei vollständiger Öffnung
des Hauptventils 1312 geschlossen, um die Kammer 1301
auf 13 nbar oder weniger zu evakuieren, worauf die Kammer
1301 durch das Belüftungsventil 1311 bei geschlossenem
Hauptventil 1312 bis zur Erzielung von Atmosphärendruck
belüftet wurde. In diesem Zustand wurde der Träger mit
den darauf gebildeten Schichten herausgenommen. Die Gesamtdicke
der gebildeten Schichten betrug in diesem Fall
etwa 11 µm. Das auf diese Weise hergestellte elektrophotographische
Aufzeichnungsmaterial wurde zur Erzeugung von Bildern auf einem
Kopierpapier nach dem gleichen Verfahren und unter den
gleichen Bedingungen wie in Beispiel 34 eingesetzt, wobei
die durch negative Koronaentladung erzeugten Bilder im
Vergleich mit den durch positive Koronaentladung erzeugten
Bildern eine bessere Qualität hatten und sehr klar
waren. Aus diesem Ergebnis geht hervor, daß das in diesem
Beispiel hergestellte Aufzeichnungsmaterial von der
Ladungspolarität abhängig ist.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen
wie in Beispiel 34 wurde auf einem Molybdän-
Träger 1 min lang eine Zwischenschicht gebildet. Dann
wurde die Abscheidungskammer auf 0,13 nbar evakuiert, und
SiF₄/H₂(10)-Gas wurde nach dem gleichen Verfahren wie
in Beispiel 34 in die Kammer eingeleitet. Dann wurden
das Einströmventil 1321 und das Ausströmventil 1319 unter
einem Druck von 0,98 bar (Ablesung an dem Auslaßmanometer
1322) des Gases, das aus der Bombe 1324, die mit H₂ auf
500 Vol.-ppm verdünntes B₂H6 enthielt [nachstehend als
B₂H₆(500)/H₂ bezeichnet], durch das Einströmventil 1321
hindurch zugeführt wurde, eingestellt, wobei die Öffnung
des Ausströmventils 1319 so festgelegt wurde, daß die
Ablesung an der Durchflußmeßvorrichtung 1320 1/15 der
Strömungsgeschwindigkeit des SiF₄/H₂(10)-Gases betrug,
worauf stabilisiert wurde.
Anschließend wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1308
zur erneuten Einleitung der Glimmentladung bei geschlossener
Blende 1307 wieder eingeschaltet. Die angewandte
Eingangsleistung betrug 60 W. Die Glimmentladung
wurde auf diese Weise zur Bildung einer photoleitfähigen
Schicht weitere 4 h lang fortgesetzt. Die Heizvorrichtung
1304 und die Hochfrequenz-Stromquelle 1308 wurden
abgeschaltet, und nach dem Abkühlen des Trägers auf
100°C wurden die Ausströmventile 1313 und 1319 und die
Einströmventile 1315 und 1321 bei vollständiger Öffnung
des Hauptventils 1312 geschlossen, um die Kammer 1301
auf 13 nbar oder weniger zu evakuieren. Dann wurde die
Kammer 1301 durch das Belüftungsventil 1311 bei geschlossenem
Hauptventil 1312 auf Atmosphärendruck gebracht,
und der Träger mit den jeweiligen, gebildeten
Schichten wurde herausgenommen. In diesem Fall betrug
die Gesamtdicke der gebildeten Schichten etwa 10 µm.
Das auf diese Weise hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial
wurde nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen
Bedingungen wie in Beispiel 34 zur Erzeugung eines Bildes
auf einem Kopierpapier eingesetzt. Als Ergebnis wurde
erhalten, daß das durch positive Koronaentladung erzeugte
Bild im Vergleich mit dem durch negative Koronaentladung
erzeugten Bild eine bessere Bildqualität hatte
und außerordentlich klar war. Dieses Ergebnis zeigt,
daß das in diesem Beispiel erhaltene Aufzeichnungsmaterial
eine Abhängigkeit von der Ladungspolarität zeigt,
wobei diese Abhängigkeit jedoch zu der Abhängigkeit
von der Ladungspolarität der in den Beispielen 37 und
38 erhaltenen Aufzeichnungsmaterialien entgegengesetzt
ist.
Auf einem Molybdän-Träger wurden nach dem gleichen Verfahren
und unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 34
1 min lang eine Zwischenschicht und dann 5 h lang
eine photoleitfähige Schicht gebildet. Dann wurde die Hochfrequenz-
Stromquelle 1308 zur Unterbrechung der Glimmentladung
abgeschaltet. In diesem Zustand wurden die
Ausströmventile 1313 und 1319 geschlossen, und die Ausströmventile
1331 und 1337 wurden bei geöffneter Blende
1307 wieder geöffnet, so daß die gleichen Bedingungen
wie bei der Bildung der Zwischenschicht hervorgerufen
wurden. Anschließend wurde die Hochfrequenz-Stromquelle
zur erneuten Einleitung der Glimmentladung eingeschaltet.
Die Eingangsleistung betrug 100 W und hatte demnach
den gleichen Wert wie bei der Bildung der Zwischenschicht.
Die Glimmentladung wurde auf diese Weise zur
Bildung einer oberen Schicht auf der photoleitfähigen
Schicht 2 min lang fortgesetzt. Dann wurde die Hochfrequenz-
Stromquelle 1308 abgeschaltet, und der Träger
wurde abkühlen gelassen. Nachdem die Trägertemperatur
100°C erreicht hatte, wurden die Ausströmventile 1331
und 1337 und die Einströmventile 1333 und 1339 bei vollständiger
Öffnung des Hauptventils 1312 geschlossen,
wodurch die Kammer auf 13 nbar oder weniger evakuiert
wurde. Dann wurde das Hauptventil 1312 geschlossen,
um die Kammer 1301 durch das Belüftungsventil 1311 auf
Atmosphärendruck zurückzubringen, und der Träger mit
den jeweiligen, darauf gebildeten Schichten wurde herausgenommen.
Das auf diese Weise hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial
wurde als Bilderzeugungsmaterial in die gleiche Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung,
die in Beispiel 34 eingesetzt wurde, hineingebracht,
und eine Koronaladung mit +6,0 kV wurde 0,2 s
lang durchgeführt. Unmittelbar danach wurde eine bildmäßige
Belichtung
durchgeführt. Die bildmäßige Belichtung
erfolgte durch eine lichtdurchlässige Testkarte hindurch
unter Anwendung einer Wolframlampe als Lichtquelle mit
einem Belichtungswert von 1,0 lx · s.
Unmittelbar danach wurde ein negativ geladener Entwickler,
der Toner und Tonerträger enthielt, kaskadenförmig
auf die Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen
gelassen, wobei auf dem Aufzeichnungsmaterial ein gutes
Tonerbild erhalten wurde. Als das auf dem Aufzeichnungsmaterial
befindliche Tonerbild durch Koronaladung mit
+5,0 kV auf ein Kopierpapier kopiert wurde, wurde ein
klares Bild mit einer hohen Dichte erhalten, das ein
ausgezeichnetes Auflösungsvermögen sowie eine ausgezeichnete
Reproduzierbarkeit der Helligkeitsabstufung zeigte.
Auch im Fall der Kombination einer Koronaladung mit
-5,5 kV mit einem positiv geladenen Entwickler wurde
ein gutes Bild erhalten.
Auf einem Molybdän-Träger wurden nach dem gleichen Verfahren
und unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel
37, wobei jedoch die SiF₄/H₂(10)-Bombe 1318 durch eine
Bombe ersetzt wurde, die mit Ar auf 5 Vol.-% verdünntes
SiF₄-Gas [kurz mit SiF₄(5)/Ar bezeichnet] enthielt,
eine Zwischenschicht und eine photoleitfähige Schicht gebildet.
Dann wurde der Träger aus der Abscheidungskammer
1301 herausgenommen und zur Durchführung des Bilderzeugungstestes
in die gleiche Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung
hineingebracht, die in Beispiel 34 eingesetzt
wurde. Als Ergebnis wurde im Fall der Kombination
einer Koronaentladung mit -5,5 kV und eines positiv
geladenen Entwicklers auf einem Kopierpapier ein Tonerbild
mit einer sehr guten Qualität und hohem Kontrast
erhalten.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen
wie in Beispiel 34 wurden 9 Proben von elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterialien hergestellt. Dann wurde auf jeder
der photoleitfähigen Schichten dieser Proben unter verschiedenen
Bedingungen (A bis I), die in Tabelle 17 angegeben
sind, jeweils eine obere Schicht gebildet, wodurch 9
Proben (Proben Nr. D 16 bis D 24) mit den jeweiligen,
oberen Schichten hergestellt wurden.
Bei der Bildung der oberen Schicht A nach dem Zerstäubungsverfahren
wurde das Target 1305 durch ein laminiertes
Target aus polykristallinem Silicium ersetzt, während
das Target bei der Bildung der oberen Schicht E durch
ein Si₃N₄-Target ersetzt wurde.
Bei der Bildung der oberen Schicht B nach dem Glimmentladungsverfahren
wurde die SiF₄/H₂(10)-Gasbombe 1318
durch die SiH₄(10)/H₂-Gasbombe, die mit H₂ auf 10 Vol.-%
verdünntes SiH₄ enthielt, und die B₂H₆(500)/H₂-Gasbombe
1324 durch eine Bombe, die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes
C₂H₄-Gas enthielt [nachstehend als C₂H₄(10)/H₂ bezeichnet),
ersetzt. Bei der Bildung der oberen Schicht
C wurde die B₂H₆(500)/H₂-Gasbombe 1324 durch eine Bombe
ersetzt, die mit H₂ auf 10 Vo.-% verdünntes Si(CH₃)₄
enthielt. Bei der Bildung der oberen Schicht D wurde
die B₂H₆(500)/H₂-Gasbombe 1324 ähnlich wie bei der Bildung
der oberen Schicht B durch eine C₂H₄(10)/H₂-Gasbombe
ersetzt. Bei der Bildung der oberen Schichten F und
G wurde die PF₅/H₂(10)-Gasbombe 1330 durch eine Bombe,
die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes NH₃-Gas enthielt,
und die SiF₄/H₂(10)-Gasbombe 1318 durch eine SiH₄(10)/H₂-
Gasbombe, die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes SiH₄ enthielt,
ersetzt, und bei der Bildung der oberen Schicht
I wurde die B₂H₆(500)/H₂-Gasbombe 1324 durch eine Bombe
ersetzt, die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes NH₃ enthielt.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen
wie in Beispiel 34 beschrieben wurden 9
elektrophotographische Aufzeichnungsmaterialien (Proben Nr. D 16 bis D 24), die auf
dem jeweiligen Träger jeweils eine Zwischenschicht und eine
photoleitfähige Schicht aufwiesen, gebildet. Dann wurde
auf jeder photoleitfähigen Schicht der neun Aufzeichnungsmaterialien
unter allen Bedingungen A bis I, die in Tabelle 17
gezeigt werden, eine obere Schicht gebildet. Jedes
der neun auf diese Weise hergestellten Aufzeichnungsmaterialien
(Proben Nr. D 16 bis D 24) wurde ähnlich wie
in Beispiel 34 zur Erzeugung eines Bildes und zum Kopieren
des Bildes auf ein Kopierpapier eingesetzt, wobei
ein sehr klares Tonerbild ohne Abhängigkeit von der
Ladungspolarität erhalten wurde.
Unter den gleichen Bedingungen und nach dem gleichen
Verfahren wie in Beispiel 34, wobei das Target aus polykristallinem
Si jedoch vorher durch ein Si₃N₄-Target
ersetzt wurde, wurde eine Zwischenschicht gebildet,
und darauf wurde des weiteren ähnlich wie in Beispiel 34
eine photoleitfähige Schicht gebildet.
Dann wurden ähnlich wie in Beispiel 42 sechs elektrophotographische
Aufzeichnungsmaterialien hergestellt, die jeweils obere Schichten
A bis I, wie sie in Tabelle 17 gezeigt werden, aufwiesen
(Proben Nr. D 25 bis D 29), und jede Probe wurde in bezug
auf die Bilderzeugung und das Kopieren des Bildes auf
ein Kopierpapier nach dem gleichen Verfahren und unter
den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 34 getestet.
Als Ergebnis wurde in jedem Fall ein sehr klares Tonerbild
ohne Abhängigkeit von der Ladungspolarität erhalten.
Unter Anwendung einer Vorrichtung, wie sie in Fig. 13
gezeigt wird, die in einem reinen, vollständig abgeschirmten
Raum aufgestellt war, wurde nach dem folgenden
Verfahren ein elektrophotographisches Aufzeichnungsmaterial
hergestellt.
Ein Träger 1302 aus Molybdän (10 cm×10 cm) mit einer
Dicke von 0,5 mm, dessen Oberfläche gereinigt worden
war, wurde an einem Stützelement 1303, das in einer
Glimmentladungs-Abscheidungskammer 1301 in einer
festgelegten Lage angeordnet war, befestigt. Der Träger
1302 wurde durch eine innerhalb des Stützelements 1303
befindliche Heizvorrichtung 1304 mit einer Genauigkeit
±0,5°C erhitzt. Die Temperatur wurde direkt an der
Rückseite des Trägers mit einem Alumel-Chromel-Thermopaar
gemessen. Nachdem dann festgestellt worden war,
daß alle Ventile in dem System geschlossen waren, wurde
das Hauptventil 1312 vollständig geöffnet, um die Kammer
1301 auf etwa 6,7 nbar zu evakuieren. Dann wurde
die Eingangsspannung bei der Heizvorrichtung 1304 verändert,
während die Temperatur des Molybdän-Trägers
registriert wurde, bis sie bei einem konstanten Wert
von 200°C stabilisiert war.
Anschließend wurde das Hilfsventil 1309 und dann wurden
die Ausströmventile 1313, 1319, 1331 und 1337 und die
Einströmventile 1315, 1321, 1333 und 1339 vollständig
geöffnet, um auch die in den Durchflußmeßvorrichtungen
1314, 1320, 1332 und 1338 befindlichen Gase in ausreichendem
Maße bis zur Erzielung von Vakuum zu entfernen.
Nachdem das Hilfsventil 1309 und die Ventile 1313, 1319,
1331, 1337, 1315, 1321, 1333 und 1329 geschlossen worden
waren, wurden das Ventil 1335 der Bombe 1336, die mit
H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes SiH₄-Gas (Reinheit: 99,999%)
enthielt [nachstehend als SiH₄(10)/H₂ bezeichnet], und
das Ventil 1341 der N₂-Gas (Reinheit: 99,999%) enthaltenden
Bombe 1342 geöffnet, bis die Ablesung an den
Auslaßmanometern 1334 bzw. 1340 auf 0,98 bar eingestellt
war, und dann wurden die Einströmventile 1333 und 1339
allmählich geöffnet, um SiH₄(10)/H₂-Gas und N₂-Gas in
die Durchflußmeßvorrichtungen 1332 bzw. 1338 einströmen
zu lassen. Anschließend wurden die Ausströmventile 1331
und 1337 allmählich geöffnet, worauf das Hilfsventil
1309 allmählich geöffnet wurde. Die Einströmventile
1333 und 1339 wurden so eingestellt, daß das Zuführungsverhältnis
von SiH₄(10)/H₂ zu N₂ 1 : 10 betrug. Die Öffnung
des Hilfsventils 1309 wurde unter sorgfältiger Ablesung
des Pirani-Manometers 1310 eingestellt, bis der Druck
in der Kammer 1301 13 µbar erreichte. Nachdem der Innendruck
in der Kammer 1301 stabilisiert war, wurde das
Hauptventil 1312 zur Verengung der Öffnung allmählich
geschlossen, bis die Anzeige an dem Pirani-Manometer
0,67 mbar erreichte. Nachdem festgestellt worden war,
daß die Gaszuführung und der Innendruck stabilisiert
waren, wurde die Blende 1307 (die auch als eine der
Elektroden verwendet wurde) geöffnet, und dann wurde
die Hochfrequenz-Stromquelle 1308 eingeschaltet, um
zwischen der Elektrode 1303 und der Blende 1307 einen
Wechselstrom mit 13,56 MHz fließen zu lassen, wodurch
in der Kammer 1301 eine Glimmentladung mit einer Eingangsleistung
von 3 W erzeugt wurde. Unter diesen Bedingungen
wurde die Entladung zwecks Bildung einer
Zwischenschicht durch Abscheidung von a-(Si x N1-x ) y : H1-y
1 min lang fortgesetzt. Dann wurde die Hochfrequenz-
Stromquelle 1308 zur Unterbrechung der Glimmentladung
abgeschaltet. In diesem Zustand wurden die Ausströmventile
1331 und 1337 geschlossen, und das Hauptventil
1312 wurde vollständig geöffnet, um das in der Kammer
1307 befindliche Gas zu entfernen, bis die Kammer auf
0,67 nbar evakuiert war, worauf das Hilfsventil 1309
geschlossen wurde.
Als nächstes wurden das Ventil 1317 der Bombe 1318,
die SiF₄-Gas (Reinheit: 99,99%) enthielt, in dem 10 Vol.-%
H₂ enthalten waren [nachstehend als SiF₄/H₂(10) bezeichnet],
und das Ventil 1323 der Bombe 1324, die mit H₂
auf 500 Vol.-ppm verdünntes B₂H₆-Gas (Reinheit: 99,99%)
enthielt [nachstehend als B₂H₆(500)/H₂ bezeichnet],
geöffnet, um die Drücke an den Auslaßmanometern 1316
bzw. 1322 auf 0,98 bar einzustellen, worauf die Einströmventile
1315 und 1321 allmählich geöffnet wurden, um
SiF₄/H₂(10)-Gas und B₂H₆(500)/H₂-Gas in die Durchflußmeßvorrichtungen
1314 bzw. 1320 einströmen zu lassen.
Anschließend wurden die Ausströmventile 1313 und 1319
allmählich geöffnet, worauf das Hilfsventil 1309 allmählich
geöffnet wurde. Die Einströmventile 1315 und 1321
wurden dabei so eingestellt, daß das Gaszuführungsverhältnis
von SiF₄/H₂(10) zu B₂H₆/H₂(10) 70 : 1 betrug.
Dann wurde die Öffnung des Hilfsventils 1309 unter sorgfältiger
Ablesung des Pirani-Manometers 1310 eingestellt
und so weit geöffnet, bis der Innendruck in der Kammer
1301 13 µbar erreichte. Nachdem der Innendruck in der
Kammer 1301 stabilisiert war, wurde das Hauptventil
1312 zur Verengung seiner Öffnung allmählich geschlossen,
bis die Anzeige an dem Pirani-Manometer 1310 0,67 mbar
erreichte. Nachdem festgestellt worden war, daß die
Gaszuführung und der Innendruck stabil waren, und auch
festgestellt worden waren, daß die Blende 1307 geschlossen
war, wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1308
eingeschaltet, um zwischen der Elektrode 1303 und der
Blende 1307 eine Hochfrequenzspannung mit 13,56 MHz
anzulegen, wodurch in der Kammer 1301 eine Glimmentladung
mit einer Eingangsleistung von 60 W erzeugt wurde. Nachdem
die Glimmentladung zur Bildung einer photoleitfähigen
Schicht 3 h lang fortgesetzt worden war, wurde die Heizvorrichtung
1304 abgeschaltet, wobei auch die Hochfrequenz-
Stromquelle 1308 abgeschaltet wurde. Der Träger
wurde auf 100°C abkühlen gelassen, worauf die Ausströmventile1313 und
1319 und die Einströmventile 1315,
1321 und 1339 bei vollständig geöffnetem Hauptventil
1312 geschlossen wurden, um den Innendruck in der Kammer
1301 auf 13 nbar oder weniger zu bringen. Dann wurde
das Hauptventil 1312 geschlossen, und der Innendruck
in der Kammer 1301 wurde durch das Belüftungsventil
1311 auf Atmosphärendruck gebracht, und der Träger wurde
herausgenommen. In diesem Fall betrug die Gesamtdicke
der Schichten etwa 9 µm. Das auf diese Weise hergestellte
elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde als Bilderzeugungsmaterial
in eine Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung
hineingebracht, und eine Koronaladung
mit +6,0 kV wurde 0,2 s lang durchgeführt, und
unmittelbar danach wurde eine bildmäßige Belichtung
durchgeführt.
Die bildmäßige Belichtung erfolgte durch eine
lichtdurchlässige Testkarte hindurch unter Anwendung
einer Wolframlampe als Lichtquelle mit einem Belichtungswert
von 0,8 lx · s.
Unmittelbar danach wurde ein negativ geladener Entwickler,
der Toner und Tonerträger enthielt, kaskadenförmig
auf die Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen gelassen,
wobei auf dem Aufzeichnungsmaterial ein gutes Tonerbild erhalten wurde.
Als das auf dem Aufzeichnungsmaterial befindliche Tonerbild durch
Koronaladung mit +5,0 kV auf ein Kopierpapier kopiert
wurde, wurde ein klares Bild mit einer hohen Dichte
erhalten, das ein ausgezeichnetes Auflösungsvermögen
sowie eine ausgezeichnete Reproduzierbarkeit der Hellig
keitsabstufung zeigte.
Dann wurde das vorstehend beschriebene
Aufzeichnungsmaterial mittels einer Ladungs-Belichtungs-Versuchs
vorrichtung 0,2 s lang einer Koronaladung mit -5,5 kV
unterzogen. Unmittelbar danach wurde eine bildmäßige
Belichtung mit Licht, das einen Belichtungswert von 0,8 lx · s
hatte, durchgeführt, und unmittelbar danach wurde ein
positiv geladener Entwickler kaskadenförmig auf die
Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen gelassen. Dann wurde
durch Kopieren auf ein Kopierpapier und Fixieren ein
sehr klares Bild erhalten.
Wie aus dem vorstehenden Ergebnis in Verbindung mit
dem früheren Ergebnis hervorgeht, hat das in diesem
Beispiel erhaltene elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial
die Eigenschaften eines Bilderzeu
gungsmaterials für beide Polaritäten, das keine Abhängig
keit von der Ladungspolarität zeigt.
Die mit Probe Nr. E1 bis E8 bezeichneten elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterialien wurden unter den gleichen Bedingungen und nach
dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 44 hergestellt,
jedoch wurde die Zerstäubungszeit bei der Bildung der
Zwischenschicht auf dem Molybdän-Träger in der nach
stehend in Tabelle 18 gezeigten Weise variiert, und
eine Bilderzeugung wurde durchgeführt, indem die
Aufzeichnungsmaterialien in genau die gleiche Vorrichtung
wie in Beispiel 34 hineingebracht wurden, wobei die
in Tabelle 18 gezeigten Ergebnisse erhalten wurden.
Wie aus den in Tabelle 18 gezeigten Ergebnissen hervor
geht, muß die Zwischenschicht mit einer innerhalb des
Bereichs von 3.0 nm bis 100,0 nm liegenden Dicke gebildet
werden, um die Aufgabe der Erfindung zu lösen.
Die als Probe Nr. F9 bis F15 bezeichneten elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterialien wurden unter den gleichen Bedingungen
und nach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 44 herge
stellt, jedoch wurde das Gaszuführungsverhältnis von
SiH₄(10)/H₂ und N₂ in der in Tabelle 19 gezeigten Weise
variiert, und die Bilderzeugung wurde durchgeführt,
indem die Aufzeichnungsmaterialien in die gleiche Vorrichtung
wie in Beispiel 44 hineingebracht wurde, wobei
die in Tabelle 19 gezeigten Ergebnisse erhalten wurden.
Nur bei den Proben Nr. F11 bis F15 wurden die Zwischen
schichten durch Auger-Elektronenspektroskopie analysiert,
wobei die in Tabelle 20 gezeigten Ergebnisse erhalten
wurden. Wie aus den in den Tabellen 9 und 20 gezeigten
Ergebnissen hervorgeht, wird wünschenswerterweise eine
Zwischenschicht gebildet, bei der x, das das Zusammen
setzungsverhältnis von Si zu N betrifft, innerhalb des
Bereichs von 0,60 bis 0,43 liegt.
Unter den gleichen Bedingungen und nach dem gleichen
Verfahren wie in Beispiel 44 wurde eine Zwischenschicht
gebildet. Dann wurden das Ventil 1335 der Bombe 1336
und das Ventil 1341 der Bombe 1342 geschlossen, und
die Kammer 1301 wurde auf 0,67 nbar evakuiert. Danach
wurde das Hilfsventil 1309 und dann wurden die Ausström
ventile 1331 und 1337 und die Einströmventile 1333 und
1339 geschlossen. Dann wurde das Ventil 1317 der Bombe
1318, die SiF₄/H₂(10) enthielt, geöffnet, und der Druck
an dem Auslaßmanometer 1316 wurde auf 0,98 bar einge
stellt, worauf das Einströmventil 1315 allmählich geöffnet
wurde, um das SiF₄/H₂(10)-Gas in die Durchflußmeß
vorrichtung 1314 einzulassen. Anschließend wurde das
Ausströmventil 1313 allmählich geöffnet, und dann wurde
das Hilfsventil 1309 allmählich geöffnet.
Dann wurde die Öffnung des Hilfsventils 1309
unter sorgfältiger Ablesung des Pirani-Manometers 1310
eingestellt und geöffnet, bis der Innendruck in der
Kammer 1301 13 µbar erreichte. Nachdem der Innendruck
in der Kammer 1301 stabilisiert war, wurde das Hauptven
til 1312 zur Verengung seiner Öffnung allmählich ge
schlossen, bis die Anzeige an dem Pirani-Manometer 1310
0,67 mbar erreichte. Nachdem festgestellt worden war,
daß die Gaszuführung und der Innendruck stabilisiert
waren, wurde die Blende 1307 geschlossen, worauf die
Hochfrequenz-Stromquelle 1308 eingeschaltet wurde, um
zwischen der Blende 1307 und der Elektrode 1303 eine
Hochfrequenzspannung mit 13,56 MHz anzulegen, wodurch
in der Kammer 1301 eine Glimmentladung mit einer Ein
gangsleistung von 60 W erzeugt wurde. Die Glimmentladung
wurde 3 h lang zur Bildung einer photoleitfähigen Schicht
fortgesetzt, und danach wurde die Heizvorrichtung 1304
abgeschaltet, wobei auch die Hochfrequenz-Stromquelle
1308 abgeschaltet wurde. Nach dem Abkühlen des Trägers
auf eine Temperatur von 100°C wurden das Ausströmventil
1313 und das Einstömventil 1315 bei vollständig geöffnetem
Hauptventil 1312 geschlossen, um die Kammer 1301
auf 13 nbar oder weniger zu evakuieren. Danach wurde
das Hauptventil 1312 geschlossen, und der Innendruck
in der Kammer 1301 wurde durch das Belüftungsventil
1311 auf Atmosphärendruck gebracht, und der Träger mit
den jeweiligen, gebildeten Schichten wurde herausge
nommen. In diesem Fall wurde festgestellt, daß die Ge
samtdicke der Schichten etwa 9 µm betrug. Das auf diese
Weise hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde nach
dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen
wie in Beispiel 34 einer Bilderzeugung auf einem Kopier
papier unterzogen. Als Ergebnis wurde gefunden, daß
das durch negative Koronaentladung erzeugte Bild im
Vergleich mit dem durch positive Koronaentladung erzeugten
Bild eine bessere Qualität hatte und sehr klar war.
Dieses Ergebnis zeigt, daß das in diesem Beispiel herge
stellte Aufzeichnungsmaterial von der Ladungspolarität
abhängig ist.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Be
dingungen wie in Beispiel 44 wurden auf einem Molybdän-
Träger 1 min lang eine Zwischenschicht und dann 5 h
lang eine photoleitfähige Schicht gebildet. Dann wurde
die Hochfrequenz-Stromquelle 1308 zur Unterbrechung
der Glimmentladung abgeschaltet. In diesem Zustand wurden
die Ausströmventile 1331 und 1337 wieder geöffnet, so
daß die gleichen Bedingungen wie bei der Bildung der
Zwischenschicht hervorgerufen wurden. Anschließend wurde
die Hochfrequenz-Stromquelle zur erneuten Einleitung
der Glimmentladung eingeschaltet. Die Eingangsleistung
betrug 3 W und hatte demnach den gleichen Wert wie bei
der Bildung der Zwischenschicht. Die Glimmentladung
wurde auf diese Weise zur Bildung einer oberen Schicht
auf der photoleitfähigen Schicht 2 min lang fortgesetzt.
Dann wurden die Heizvorrichtung 304 und die Hochfrequenz-
Stromquelle 1308 abgeschaltet, und der Träger wurde
abkühlen gelassen. Nachdem die Trägertemperatur 100°C
erreicht hatte, wurden die Ausströmventile 1331 und
1337 und die Einströmventile 1333 und 1339 bei vollständiger
Öffnung des Hauptventils 1312 geschlossen, wodurch
die Kammer auf 13 nbar oder weniger evakuiert wurde.
Dann wurde das Hauptventil 1312 geschlossen, um die
Kammer 1301 durch das Belüftungsventil 1311 auf Atmo
sphärendruck zurückzubringen, damit der Träger mit den
jeweiligen, gebildeten Schichten herausgenommen werden
konnte. Das auf diese Weise hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial
wurde als Bilderzeugungsmaterial in die gleiche Ladungs-Belichtungs-Ver
suchsvorrichtung, die in Beispiel 45 eingesetzt wurde,
hineingebracht, worin 0,2 s lang eine Koronaladung mit
+6 kV durchgeführt wurde. Unmittelbar danach wurde eine
bildmäßige Belichtung
durchgeführt. Die bildmäßige Belichtung erfolgte
durch eine lichtdurchlässige Testkarte hindurch unter
Anwendung einer Wolframlampe als Lichtquelle mit einem
Belichtungswert von 1,0 lx · s.
Unmittelbar danach wurde ein negativ geladener Entwickler,
der Toner und Tonerträger enthielt, kaskadenförmig
auf die Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen
gelassen, wodurch auf der Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials
ein gutes Tonerbild erhalten wurde. Als das
auf dem Aufzeichnungsmaterial befindliche Tonerbild
durch Koronaentladung mit +5,0 kV auf ein Kopierpapier
kopiert wurde, wurde als Ergebnis ein klares Bild mit
hoher Dichte erhalten, das ein ausgezeichnetes Auf
lösungsvermögen und eine gute Reproduzierbarkeit der
Helligkeitsabstufung zeigte. In ähnlicher Weise wurde
bei der Kombination einer Koronaladung mit -5,5 kV
mit einem positiv geladenen Entwickler ein gutes Bild
erhalten.
Unter Anwendung ähnlicher Bedingungen und eines ähnlichen
Verfahrens wie in Beispiel 44 wurde auf einem Molybdän-
Träger 1 min lang eine Zwischenschicht gebildet. Dann
wurde die Abscheidungskammer auf 0,67 nbar evakuiert,
worauf nach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 44
SiF₄/H₂(10)-Gas in die Abscheidungskammer eingeleitet
wurde. Danach wurde das Gas aus der B₂H₆(500)H₂-Bombe
1324 durch das Einströmventil 1321 hindurch unter einem
Gasdruck von 0,98 bar (Ablesung an dem Auslaßmanometer
1322) in die Durchflußmeßvorrichtung 1320 eingeleitet,
und das Ausströmventil 1319 wurde eingestellt, wobei
die Öffnung des Ausströmventils 1319 so festgelegt wurde,
daß die Ablesung an der Durchflußmeßvorrichtung 1320
1/15 der Strömungsgeschwindigkeit von SiF₄/H₂[10) betrug,
worauf stabilisiert wurde.
Anschließend wurde die Glimmentladung bei geschlossener
Blende 1307 und eingeschalteter Hochfrequenz-Stromquelle
1308 erneut eingeleitet. Die dabei angewandte Eingangs
leistung betrug 60 W. Die Glimmentladung wurde auf diese
Weise zur Bildung einer photoleitfähigen Schicht weitere
4 h lang fortgesetzt. Die Heizvorrichtung 1304 und die
Hochfrequenz-Stromquelle 1308 wurde dann abgeschaltet,
und nach dem Abkühlen des Trägers auf 100°C wurden die
Ausströmventile 1313 und 1319 und die Einströmventile
1315 und 1321 bei vollständiger Öffnung des Hauptventils
1321 geschlossen, um die Kammer 1301 auf 13 nbar oder
weniger zu evakuieren. Dann wurde die Kammer 1301 durch
das Belüftungsventil 1311 bei geschlossenem Hauptventil
1321 bis zur Erzielung von Atmosphärendruck belüftet.
In diesem Zustand wurde der Träger mit den darauf gebildeten
Schichten herausgenommen. Die Gesamtdicke der
gebildeten Schichten betrug in diesem Fall etwa 10 µm.
Das auf diese Weise hergestellte elektrophotographische
Aufzeichnungsmaterial wurde nach dem gleichen
Verfahren und unter den gleichen Bedingungen wie in
Beispiel 4 zur Erzeugung eines Bildes auf einem Kopier
papier eingesetzt, wobei das durch positive Koronaent
ladung erzeugte Bild im Vergleich mit dem durch negative
Koronaentladung erzeugten Bild eine bessere Qualität
hatte und klarer war. Aus diesem Ergebnis geht hervor,
daß das in diesem Beispiel hergestellte Aufzeichnungsmaterial
eine Abhängigkeit von der Ladungspolarität zeigt.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedin
gungen wie in Beispiel 44 wurde auf einem Molybdän-Träger
1 min lang eine Zwischenschicht gebildet. Dann wurde
die Abscheidungskammer auf 0,67 nbar evakuiert, und
in die Kammer wurde nach dem gleichen Verfahren wie
in Beispiel 44 SiF₄/H₂(10)-Gas eingeleitet. Dann wurde
das Gas aus der Bombe 1330, die mit H₂ auf 250 Vol.-ppm
verdünntes PF₅-Gas (Reinheit: 99,999%) enthielt,
[PF₅(250)/H₂] unter einem Druck von 0,98 bar (Ablesung
an dem Auslaßmanometer 1328) durch das Einströmventil
1327 hindurch in die Durchflußmeßvorrichtung 1326 einge
leitet, und das Ausströmventil 1325 wurde eingestellt,
wobei die Öffnung des Ausströmventils 1325 so festgelegt
wurde, daß die Ablesung an der Durchflußmeßvorrichtung
1326 1/60 der Strömungsgeschwindigkeit des SiF₄/H₂(10)-Gases
betrug, worauf stabilisiert wurde.
Anschließend wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1308
zur erneuten Einleitung der Glimmentladung bei geöffneter
Blende 1307 wieder eingeschaltet. Die angewandte Ein
gangsspannung betrug 60 W. Die Glimmentladung wurde
auf diese Weise zur Bildung einer photoleitfähigen Schicht
weitere 4 h lang fortgesetzt. Die Heizvorrichtung 1304
und die Hochfrequenz-Stromquelle 1308 wurden abgeschaltet,
und nach dem Abkühlen des Trägers auf 100°C wurden
die Ausströmventile 1313 und 1325 und die Einströmventile
1315 und 1327 bei vollständiger Öffnung des Hauptventils
1312 geschlossen, um die Kammer auf 13 nbar oder weniger
zu evakuieren. Dann wurde die Kammer 1301 bei geschlossenem
Hauptventil 1312 durch das Belüftungsventil 1311 auf
Atmosphärendruck gebracht, und der Träger mit den jeweiligen,
gebildeten Schichten wurde herausgenommen. In
diesem Fall betrug die Gesamtdicke der gebildeten Schichten
etwa 11 µm. Das auf diese Weise hergestellte
elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial
wurde nach dem gleichen Verfahren
und unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 44
zur Erzeugung eines Bildes auf einem Kopierpapier einge
setzt. Als Ergebnis wurde gefunden, daß das durch negative
Koronaentladung erzeugte Bild im Vergleich mit
dem durch positive Koronaentladung erzeugten Bild eine
bessere Bildqualität hatte und außerordentlich klar
war. Dieses Ergebnis zeigt, daß das in diesem Beispiel
erhaltene Aufzeichnungsmaterial von der Ladungspolarität
abhängig ist.
Anstelle des Molybdän-Trägers wurde Corning 7059-Glas
(1 mm dick; 4 cm ×4 cm; auf beiden Oberflächen poliert)
mit gereinigten Oberflächen, auf dessen einer Oberfläche
durch das Elektonenstrahl-Bedampfungsverfahren ITO
in einer Dicke von 100,0 nm abgeschieden worden war,
eingesetzt und mit der Oberfläche, auf der ITO abgeschieden
worden war, als unterer Oberfläche in der gleichen
Vorrichtung, die in Beispiel 44 eingesetzt wurde (Fig. 13),
auf das Stützelement 1303 aufgelegt. Außerdem wurde
die N₂-Gasbombe 1342 durch eine NH₃-Gasbombe ersetzt,
die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes NH₃ [nachstehend
als NH₃(10)/H2 bezeichnet] enthielt. Das Zuführungs
verhältnis von SiH₄(10)/H₂ zu NH₃(10)/H₂ zu NH₃(10)/H₂ bei der Bildung
der Zwischenschicht wurde auf 1 : 20 eingestellt. Unter
ansonsten den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 47
wurden auf dem ITO-Träger die Zwischenschicht und die
photoleitfähige Schicht gebildet, und danach wurde das
auf diese Weise hergestellte
elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial aus
der Abscheidungskammer 1301 herausgenommen. Ein Bilder
zeugungstest wurde durchgeführt, indem das Aufzeichnungsmaterial
ähnlich wie in Beispiel 44 in eine Ladungs-Belichtungs-
Versuchsvorrichtung hineingebracht wurde. Als Ergebnis
wurde auf einem Kopierpapier durch Kombination einer
Koronaladung mit -5,5 kV mit einem positiv geladenen
Entwickler ein sehr gutes Tonerbild mit hohem Kontrast
erhalten.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedin
gungen wie in Beispiel 44 wurden 9 Proben von
elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien
hergestellt. Dann wurde auf jeder
der photoleitfähigen Schichten dieser Proben unter verschiedenen
Bedingungen (A bis I), die in Tabelle 21 angegeben
sind, jeweils eine obere Schicht gebildet, wodurch 9
Proben (Proben Nr. E16 bis E24) mit den jeweiligen,
oberen Schichten hergestellt wurden.
Bei der Bildung der oberen Schicht A nach dem Zerstäu
bungsverfahren wurden das Target 1305 durch ein Target
aus polykristallinem Silicium, auf das teilweise ein
Graphit-Target laminiert worden war, und des weiteren
die N₂-Gasbombe 1342 durch eine Ar-Gasbombe ersetzt,
während bei der Bildung der oberen Schicht E das Target
durch ein Si₃N₄-Target und die N₂-Gasbombe 1342 durch
eine N₂-Gasbombe, die mit Ar auf 50% verdünntes N₂-
Gas enthielt, ersetzt wurden. Bei der Bildung der oberen
Schicht B nach dem Glimmentladungsverfahren wurde die
B₂H₆(500)/H₂-Gasbombe 1324 durch eine Bombe ersetzt,
die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes C₂H₄-Gas [C₂H₄(10)/H₂]
enthielt. Bei der Bildung der oberen Schicht C wurde
die B₂H₆(500)/H₂-Gasbombe 1324 durch eine Bombe ersetzt,
die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes Si(CH₃)₄ enthielt.
Bei der Bildung der oberen Schicht D wurde die B₂H₆(500)/H₂-Gasbombe
1324 ähnlich wie bei der Bildung der oberen
Schicht B durch eine C₂H₄(10)/H₂-Gasbombe ersetzt. Bei
der Bildung der oberen Schicht G wurde die PF₅(250)/H₂-
Gasbombe 1330 durch eine Bombe ersetzt, die mit H₂ auf
10 Vol.-% verdünntes NH₃-Gas [NH₃(10)/H₂] enthielt,
und bei der Bildung der oberen Schicht I wurde die
PF₅(250)/H₂-Gasbombe 1330 durch die NH₃(10)/H₂-Bombe
ersetzt.
Jedes der neun auf diese Weise hergestellten elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterialien mit den oberen Schichten A bis I auf den
photoleitfähigen Schichten, die ähnlich wie in Beispiel
34 auf die auf den Trägern vorgesehenen Zwischenschichten
aufgebracht worden waren, wurde nach dem gleichen
Verfahren und unter den gleichen Bedingungen wie in
Beispiel 44 zur Erzeugung eines Bildes und zum Kopieren
des Bildes auf ein Kopierpapier eingesetzt, wobei ein
sehr klares Tonerbild ohne Abhängigkeit von der Ladungs
polarität erhalten wurde.
Unter Anwendung einer Vorrichtung, wie sie in Fig. 14
gezeigt wird, die in einem reinen, vollständig abge
schirmten Raum aufgestellt war, wurde nach dem nach
stehenden Verfahren ein elektrophotographisches
Aufzeichnungsmaterial hergestellt.
Ein Träger 1409 aus Molybdän (10 cm×10 cm) mit einer
Dicke von 0,5 mm, dessen Oberfläche gereinigt worden
war, wurde an einem Stützelement 1403, das in einer
an einem Stützgestell 1402 angebrachten Abscheidungs
kammer 1401 in einer festgelegten Lage angeordnet war,
befestigt. Der Träger 1409 wurde durch eine innerhalb
des Stützelements 1403 befindliche Heizvorrichtung 1408
mit einer Genauigkeit von ±0,5°C erhitzt. Die Temperatur
wurde direkt an der Rückseite des Trägers mit einem
Alumel-Chromel-Thermopaar gemessen. Nachdem dann fest
gestellt worden war, daß alle Ventile in dem System
geschlossen waren, wurde das Hauptventil 1410 vollständig
geöffnet, um das in der Kammer 1401 befindliche Gas
zu entfernen, bis die Kammer auf etwa 6,7 nbar evakuiert
war. Danach wurde die Eingangsspannung für die Heizvor
richtung 1408 erhöht, wobei die Eingangsspannung unter
Registrierung der Temperatur des Molybdän-Trägers
variiert wurde, bis die Temperatur bei einem konstanten
Wert von 200°C stabilisiert war.
Dann wurde das Hilfsventil 1440 und anschließend wurden
die Ausströmventile 1425, 1426 und 1427 und die Einström
ventile 1420-2, 1421 und 1422 vollständig geöffnet,
um die Durchflußmeßvorrichtungen 1416, 1417 und 1418
in ausreichendem Maße bis zur Erzielung von Vakuum zu
entgasen. Nach dem Schließen des Hilfsventils 1440 und
der Ventile 1425, 1426, 1427, 1420-2, 1421 und 1422
wurde das Ventil 1431 der Bombe 1421, die SiF₄-Gas (Rein
heit: 99,999%) mit einem H₂-Gehalt von 10 Vol.-% [nach
stehend als SiF₄/H₂(10) bezeichnet] enthielt, geöffnet,
um die Drücke an den Auslaßmanometern 1435 bzw. 1436
auf 0,98 bar einzustellen, worauf die Einströmventile
1420-2 und 1421 allmählich geöffnet wurden, um SiF₄/H₂(10)-Gas
und N₂-Gas in die Durchflußmeßvorrichtungen
1416 bzw. 1417 einströmen zu lassen. Anschließend wurden
die Ausströmventile 1425 und 1426 allmählich geöffnet,
worauf das Hilfsventil 1440 geöffnet wurde. Die Einström
ventile 1420 und 1421 wurden dabei so eingestellt, daß
das Gaszuführungsverhältnis von SiF₄/H₂(10) zu N₂ 1 : 90
betrug. Dann wurde die Öffnung des Hilfsventils 1440
unter sorgfältiger Ablesung des Pirani-Manometers 1441
eingestellt, und das Hilfsventil 1440 wurde so weit
geöffnet, bis der Innendruck in der Kammer 1401 13 µbar
erreichte. Nachdem der Innendruck in der Kammer 1401
stabilisiert war, wurde das Hauptventil 1410 zur Ver
engung seiner Öffnung allmählich geschlossen, bis die
Anzeige an dem Pirani-Manometer 1441 0,67 mbar erreichte.
Nachdem festgestellt worden war, daß die Gaszuführung
und der Innendruck stabil waren, wurde die Hochfrequenz-
Stromquelle 1442 eingeschaltet, um an die Induktions
spule 1443 eine Hochfrequenzspannung mit 13,56 MHz anzu
legen, wodurch in der Kammer 1401 im Spulenbereich (im
oberen Teil der Kammer) eine Glimmentladung mit einer
Eingangsleitung von 60 W erzeugt wurde. Die vorstehend
beschriebenen Bedingungen wurden 1 min lang zwecks Ab
scheidung einer Schicht für die Bildung einer Zwischen
schicht auf dem Träger beibehalten.
Dann wurde das Ausströmventil 1426 bei der Unterbrechung
der Glimmentladung abgeschalteter Hochfrequenz-Strom
quelle 1442 geschlossen, und das Ventil 1432 der Bombe
1413, die mit H₂ auf 500 Vol.-ppm verdünntes B₂H₆-Gas
[nachstehend als B₂H₆(500)/H₂ bezeichnet] enthielt,
wurde geöffnet, um den Druck an dem Auslaßmanometer
1437 auf 0,98 bar einzustellen, worauf das Einströmventil
1422 allmählich geöffnet wurde, um B₂H₆(500)/H₂-Gas
in die Durchflußmeßvorrichtung 1418 einströmen zu lassen.
Anschließend wurde das Ausströmventil 1427 allmählich
geöffnet. Die Einströmventile 1420-2 und 1422 wurden
so eingestellt, daß das Gaszuführungsverhältnis von
B₂H₆(500)/H₂ zu SiF₄/H₂(10)-Gas 1 : 70 betrug. Dann wurden
die Öffnungen des Hilfsventils 1440 und des Haupt
ventils 1410 ähnlich wie bei der Bildung der Zwischen
schicht so eingestellt, daß die Anzeige an dem Pirani-
Manometer 0,67 mbar betrug, worauf stabilisiert wurde.
Anschließend wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1442
zur erneuten Einleitung der Glimmentladung eingeschaltet.
Die Eingangsleistung betrug 60 W und hatte demnach den
gleichen Wert wie vorher. Nachdem die Glimmentladung
weitere 3 h lang zur Bildung einer photoleitfähigen Schicht
fortgesetzt worden war, wurde die Heizvorrichtung 1408
abgeschaltet, wobei auch die Hochfrequenz-Stromquelle
1442 abgeschaltet wurde. Der Träger wurde auf 100°C
abkühlen gelassen, worauf die Ausströmventile 1425 und
1427 und die Einströmventile 1420-2, 1421 und 1422 bei
vollständig geöffnetem Hauptventil 1410 geschlossen
wurden, wodurch der Innendruck in der Kammer 1401 auf
13 nbar oder weniger gebracht wurde. Dann wurde das
Hauptventil 1410 geschlossen, und der Innendruck in
der Kammer 1401 wurde durch das Belüftungsventil 1443
auf Atmosphärendruck gebracht, und der Träger mit den
jeweiligen, darauf gebildeten Schichten wurde herausge
nommen. In diesem Fall betrug die Gesamtdicke der Schichten
etwa 9 µm. Das auf diese Weise hergestellte
elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde
als Bilderzeugungsmaterial in eine Ladungs-Belichtungs-Ver
suchsvorrichtung hineingebracht, und eine Koronaladung
mit +6,0 kV wurde 0,2 s lang durchgeführt, und unmittelbar
danach wurde eine bildmäßige Belichtung
durchgeführt. Die
bildmäßige Belichtung erfolgte durch eine licht
durchlässige Testkarte hindurch unter Anwendung einer
Wolframlampe als Lichtquelle mit einem Belichtungswert von
0,8 lx · s.
Unmittelbar danach wurde ein negativ geladener Entwickler,
der Toner und Tonerträger enthielt, kaskadenförmig
auf die Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen gelassen,
wobei auf der Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials ein gutes Toner
bild erhalten wurde. Als das auf dem Aufzeichnungsmaterial befindliche
Tonerbild durch Koronaladung mit +0,5 kV auf ein
Kopierpapier kopiert wurde, wurde ein klares Bild mit
einer hohen Dichte erhalten, das ein ausgezeichnetes
Auflösungsvermögen sowie eine ausgezeichnete Reproduzier
barkeit der Helligkeitsabstufung zeigte.
Dann wurde das vorstehend beschriebene
Aufzeichnungsmaterial mit einer Ladungs-Belichtungs-Versuchs
vorrichtung 0,2 s lang einer Koronaladung mit -5,5 kV
unterzogen. Unmittelbar danach wurde eine bildmäßige
Belichtung mit Licht, das einen Belichtungswert von 0,8 lx · s
hatte, durchgeführt, und unmittelbar danach wurde ein
positiv geladener Entwickler kaskadenförmig auf die
Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen gelassen. Dann wurde
durch Kopieren auf ein Kopierpapier und Fixieren ein
sehr klares Bild erhalten.
Wie aus den vorstehenden Ergebnissen ersichtlich ist,
hat das in diesem Beispiel erhaltene elektrophotographische
Aufzeichnungsmaterial die Eigenschaften
eines Bilderzeugungsmaterials für beide Polaritäten,
das keine Abhängigkeit von der Ladungspolarität zeigt.
Die in Tabelle 22 mit Probe Nr. F1 bis F8 bezeichneten
elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien wurden unter den gleichen
Bedingungen und nach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel
53 hergestellt, jedoch wurde die Dauer der Beibehaltung
der Glimmentladung bei der Bildung der Zwischen
schicht auf dem Molybdän-Träger in der nachstehend in
Tabelle 22 gezeigten Weise variiert. Nach genau dem
gleichen Verfahren und unter genau den gleichen Bedingungen
wie in Beispiel 53 wurde eine Bilderzeugung durch
geführt, indem die Aufzeichnungsmaterialien in genau die
gleiche Vorrichtung wie in Beispiel 52 hineingebracht
wurden, wobei die in Tabelle 22 gezeigten Ergebnisse
erhalten wurden.
Wie aus den in Tabelle 22 gezeigten Ergebnissen hervor
geht, muß die Zwischenschicht mit einer in dem Bereich
von 3,0 nm bis 100,0 nm liegenden Dicke gebildet werden,
um die Aufgabe der Erfindung zu lösen.
Die mit Probe Nr. F9 bis F15 bezeichneten elektrophotographischen
Aufzeichnungsmaterialien wurden unter den gleichen Bedingungen und nach
dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 52 hergestellt,
jedoch wurde das Gaszuführungsverhältnis von SiF₄/H₂(10)
zu N₂ in der nachstehend in Tabelle 23 gezeigten Weise
variiert. Die Bilderzeugung wurde unter Anwendung der
gleichen Vorrichtung wie in Beispiel 52 durchgeführt,
wobei die in Tabelle 23 gezeigten Ergebnisse erhalten
wurden. Nur bei den Proben Nr. F11 bis F15 wurden die
Zwischenschichten durch Auger-Elektronenspektroskopie
analysiert, wobei die in Tabelle 24 gezeigten Ergebnisse
erhalten wurden. Wie aus den in den Tabellen 23 und
24 gezeigten Ergebnissen ersichtlich ist, muß die Zwischen
schicht zur Lösung der Aufgabe der Erfindung so
gebildet werden, daß das Zusammensetzungsverhältnis
x von Si zu N in dem Bereich von 0,43 bis 0,60 liegt.
Der Molybdän-Träger wurde ähnlich wie in Beispiel 53
ageordnet, und die Glimmentladungs-Abscheidungskammer
1401 wurde in einer ähnlichen Weise wie in Beispiel
52 auf 6,7 nbar evakuiert. Nachdem die Trägertemperatur
bei 200°C gehalten worden war, wurden die Gaszuführungs
systeme für SiF₄/H₂(10) und N₂ nach dem gleichen Ver
fahren wie in Beispiel 52 auf ein Vakuum von 6,7 nbar ge
bracht. Dann wurden das Hilfsventil 1440, die Ausström
ventile 1425 und 1426 und die Einströmventile 1420-2
und 1421 geschlossen, und dann wurden das Ventil 1430
der SiF₄/H₂(10)-Gas enthaltenden Bombe 1411 und das
Ventil 1431 der N₂-Gasbombe 1412 geöffnet, um die Drücke
an den Auslaßmanometern 1435 bzw. 1436 auf 0,98 bar
einzustellen, worauf die Einströmventile 1420-2 und
1421 allmählich geöffnet wurden, um SiF₄/H₂(10)-Gas
und N₂-Gas in die Durchflußmeßvorrichtungen 1416 bzw.
1417 einströmen zu lassen. Anschließend wurden die Aus
strömventile 1425 und 1426 allmählich geöffnet, worauf
das Hilfsventil 1440 geöffnet wurde. Die Einströmventile
1420-2 und 1421 wurden dabei so eingestellt, daß das
Gasströmungsverhältnis von SiF₄/H₂(10) zu N₂ 1 : 90
betrug. Dann wurde die Öffnung des Hilfsventils 1440
unter sorgfältiger Ablesung des Pirani-Manometers 1441
eingestellt, und das Hilfsventil 1440 wurde so weit
geöffnet, bis der Innendruck in der Kammer 1401 13 µbar
erreichte. Nachdem der Innendruck in der Kammer 1401
stabilisiert war, wurde das Hauptventil 1410 zur Ver
engung seiner Öffnung allmählich geschlossen, bis die
Anzeige an dem Pirani-Manometer 1441 0,67 mbar erreichte.
Nachdem die Gaszuführung unter Erzielung eines konstanten
Innendrucks in der Kammer stabilisiert war und die Träger
temperatur auf 200°C stabilisiert war, wurde
die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 ähnlich wie in Beispiel
52 eingeschaltet, um eine Glimmentladung mit einer Ein
gangsleistung von 60 W einzuleiten. Diese Bedingungen
wurden zur Bildung einer Zwischenschicht auf dem Träger
1 min lang aufrechterhalten. Dann wurde die Hochfrequenz
Stromquelle 1442 zur Unterbrechung der Glimmentladung
abgeschaltet. In diesem Zustand wurde das Ausströmventil
1426 geschlossen.
Dann wurde nach dem gleichen Verfahren für die Bildung
der photoleitfähigen Schicht wie in Beispiel 52 SiF₄/H₂(10)-Gas
in die Kammer 1401 eingeleitet, wobei jedoch
überhaupt kein B₂H₆(500)/H₂-Gas strömen gelassen wurde.
Anschließend wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1442
zur erneuten Einleitung der Glimmentladung eingeschaltet.
Die Eingangsleistung betrug ähnlich wie vorher 60 W.
Nachdem die Glimmentladung zur Bildung einer photoleitfähigen
Schicht weitere 5 h lang fortgesetzt worden war,
wurde die Heizvorrichtung 1408 abgeschaltet, wobei auch
die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 abgeschaltet wurde.
Der Träger wurde auf 100°C abkühlen gelassen, worauf
das Ausströmventil 1425 und die Einströmventile 1420-2
und 1421 bei vollständig geöffnetem Hauptventil 1410
geschlossen wurden, wodurch der Innendruck in der Kammer
1401 auf 13 nbar oder weniger gebracht wurde. Dann wurde
das Hauptventil 1410 geschlossen, und der Innendruck
in der Kammer 1410 wurde durch das Belüftungsventil
1444 auf Atmosphärendruck gebracht, und der Träger mit
allen darauf gebildeten Schichten wurde herausgenommen.
Die Gesamtdicke der Schichten betrug in diesem Fall
etwa 15 µm. Das auf diese Weise hergestellte elektrophotographische
Aufzeichnungsmaterial wurde nach dem gleichen Verfahren und unter
den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 53 zur Erzeugung
eines Bildes auf einem Kopierpapier eingesetzt, wobei
das durch negative Koronaentladung erzeugte Bild im
Vergleich mit dem durch positive Koronaentladung erzeugten
Bild eine bessere Qualität hatte und klarer war.
Aus diesem Ergebnis geht hervor, daß das in diesem Bei
spiel hergestellte Aufzeichnungsmaterial von der
Ladungspolarität abhängig ist.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Be
dingungen wie in Beispiel 52 wurde auf einem Molybdän-
Träger 1 min lang eine Zwischenschicht gebildet. Dann
wude die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 zur Unterbrechung
der Glimmentladung abgeschaltet. Unter diesen Bedingungen
wurde das Ausströmventil 1426 geschlossen, und das Ventil
1433 der Bombe 1414, die mit H₂ auf 250 Vol.-ppm verdünntes
PH₃-Gas [nachstehend mit PH₃(250)/H₂ bezeichnet]
enthielt, wurde geöffnet. Der Druck an dem Auslaßmano
meter 1438 wurde auf 0,98 bar eingestellt, worauf das
Einströmventil 1423 allmählich geöffnet wurde, um das
PH₃(250)/H₂-Gas in die Durchflußmeßvorrichtung 1419
einzuleiten. Anschließend wurde das Ausströmventil 1428
allmählich geöffnet. Dabei wurden die Einströmventile
1420-2 und 1423 so eingestellt, daß das Gaszuführungs
verhältnis von PH₃(250)/H₂ zu SiF₄/H₂(10) 1 : 60 betrug.
Dann wurden die Öffnungen des Hilfsventils 1440
und des Hauptventils 1410 ähnlich wie bei der Bildung
der Zwischenschicht eingestellt und stabilisiert, bis
die Anzeige an dem Pirani-Manometer 1441 0,67 mbar betrug.
Anschließend wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1442
zur erneuten Einleitung einer Glimmentladung mit einer
Eingangsleistung von 60 W wieder eingeschaltet. Nachdem
die Glimmentladung weitere 4 h lang zur Bildung einer
photoleitfähigen Schicht fortgesetzt worden war, wurde
die Heizvorrichtung 1408 abgeschaltet, wobei auch die
Hochfrequenz-Stromquelle 1442 abgeschaltet wurde. Der
Träger wurde auf 100°C abkühlen gelassen, worauf die
Ausströmventile 1425 und 1428 und die Einströmventile
1420-2, 1421 und 1423 bei vollständig geöffnetem Haupt
ventil 1410 geschlossen wurden, wodurch der Innendruck
in der Kammer 1401 auf 13 nbar oder weniger gebracht
wurde. Dann wurde das Hauptventil 1410 geschlossen, und
der Innendruck in der Kammer 1401 wurde durch das Belüftungs
ventil 1444 auf Atmosphärendruck gebracht, und der
Träger mit den jeweiligen, darauf gebildeten Schichten
wurde herausgenommen. In diesem Fall betrug die Gesamt
dicke der Schichten etwa 11 µm. Das auf diese Weise her
gestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial
wurde nach dem gleichen
Verfahren und unter den gleichen Bedingungen wie in Bei
spiel 52 einer Bilderzeugung auf einem Kopierpapier
unterzogen. Als Ergebnis wurde erhalten, daß das durch
negative Koronaentladung erzeugte Bild im Vergleich mit
dem durch positive Koronaentladung erzeugten Bild eine
bessere Qualität hatte und sehr klar war. Dieses Ergebnis
zeigt, daß das in diesem Beispiel hergestellte
Aufzeichnungsmaterial von der Ladungspolarität ab
hängig ist.
Auf einem Molybdän-Träger wurden unter den gleichen Be
dingungen und nach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel
53 eine Zwischenschicht und eine photoleitfähige Schicht
gebildet, jedoch wurde nach der Bildung der Zwischen
schicht auf dem Molybdän-Träger das Gaszuführungsverhältnis
von B₂H₆(500)/H₂-Gas zu SiF₄/H₂(10)-Gas bei der Bil
dung der photoleitfähigen Schicht so umgeändert, daß es
1 : 15 betrug. Das auf diese Weise hergestellte
elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde nach
dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedingungen
wie in Beispiel 52 einer Bilderzeugung auf einem Kopier
papier unterzogen. Als Ergebnis wurde erhalten, daß das
erzeugte Bild im Vergleich mit dem durch positive Korona
entladung erzeugten Bild eine bessere Qualität hatte
und sehr klar war. Dieses Ergebnis zeigt, daß das in
diesem Beispiel hergestellte Aufzeichnungsmaterial
von der Ladungspolarität abhängig ist, jedoch war die
Abhängigkeit von der Ladungspolarität zu der Abhängigkeit
von der Ladungspolarität der in den Beispielen 56 und
57 erhaltenen Aufzeichnungsmaterialien entgegengesetzt.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Bedin
gungen wie in Beispiel 53 wurden auf einem Molybdän-Träger
1 min lang eine Zwischenschicht und dann 5 h lang
eine photoleitfähige Schicht gebildet. Dann wurde die Hoch
frequenz-Stromquelle 1442 zur Unterbrechung der Glimment
ladung abgeschaltet. Unter diesen Bedingungen wurde das
Ausströmventil 1426 wieder geöffnet, so daß die gleichen
Bedingungen wie bei der Bildung der Zwischenschicht her
vorgerufen wurden. Anschließend wurde die Hochfrequenz-
Stomquelle zur erneuten Einleitung der Glimmentladung
eingeschaltet. Die Eingangsleistung betrug 60 W und hatte
damit den gleichen Wert wie bei der Bildung der Zwischen
schicht. Die Glimmentladung wurde auf diese Weise 2 min
lang zur Bildung einer oberen Schicht auf der photoleit
fähigen Schicht fortgesetzt. Dann wurden die Heizvorrichtung
1408 und die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 abgeschaltet,
und der Träger wurde abkühlen gelassen. Nachdem die Träger
temperatur 100°C erreicht hatte, wurden die Ausström
ventile 1425 und 1426 und die Einströmventile 1420-2,
1421 und 1422 bei vollständiger Öffnung des Hauptventils
1410 geschlossen, wodurch die Kammer 1401 auf 13 nbar
oder weniger evakuiert wurde. Dann wurde das Hauptventil
1410 geschlossen, um die Kammer 1401 durch das Belüftungs
ventil 1444 auf Atmosphärendruck zurückzubringen,
und der Träger mit den jeweiligen, darauf gebildeten
Schichten wurde herausgenommen. Das auf diese Weise her
gestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial
wurde in die gleiche
Ladungs-Belichtungs-Versuchsvorrichtung, die in Beispiel
52 angewandt wurde, hineingebracht, worin 0,2 s lang
eine Koronaladung mit +6 kV durchgeführt wurde, und un
mittelbar danach wurde eine bildmäßige Belichtung
durchgeführt. Die
bildmäßige Belichtung erfolgte durch eine licht
durchlässige Testkarte hindurch unter Anwendung einer
Wolframlampe als Lichtquelle mit einem Belichtungswert von
1,0 1x · s.
Unmittelbar danach wurde durch einen negativ geladenen
Entwickler, der Toner und Tonerträger enthielt, auf der
Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials ein gutes Tonerbild
erzeugt. Als das auf dem Aufzeichnungsmaterial befindliche
Tonerbild durch Koronaentladung mit +5,0 kV auf
ein Kopierpapier kopiert wurde, wurde ein klares Bild
mit einer hohen Dichte erhalten, das ein ausgezeichnetes
Auflösungsvermögen und eine gute Reproduzierbarkeit der
Helligkeitsabstufung zeigte. In ähnlicher Weise wurde
durch Kombination einer Koronaladung mit -5,5 kV mit
einem positiv geladenen Entwickler ein gutes Bild
erhalten.
Ein Träger, auf dessen eine Oberfläche durch das Elektro
nenstrahl-Bedampfungsverfahren ITO in einer Dicke von
100,0 nm abgeschieden worden war, wurde auf das Stütz
element gelegt. Anschließend wurde die Glimmentladungs-
Abscheidungskammer 1401 nach dem gleichen Verfahren wie
in Beispiel 53 beschrieben auf 6,7 bar evakuiert, und
die Trägertemperatur wurde bei 150°C gehalten. Dann
wurde das Hilfsventil 1440 und anschließend wurden die
Ausströmventile 1425, 1427 und 1429 und die Einströmventile
1420-2, 1422 und 1424 vollständig geöffnet, um auch
die Durchflußmeßvorrichtungen 1416, 1418 und 1420-1 in
ausreichendem Maße bis zur Erzielung von Vakuum zu ent
gasen. Nach dem Schließen des Hilfsventils 1440 und der
Ventile 1426, 1427, 1429, 1417, 1418 und 1420-2 wurden
das Ventil 1434 der Bombe 1415, diem mit H₂ auf 10 Vol.-%
verdünntes NH₃ (Reinheit: 99,999%) [nachstehend mit
NH₃(10)/H₂ bezeichnet] enthielt, und die SiF₄/H₂(10)-Gasbombe
auf 0,98 bar eingestellt, worauf die Einström
ventile 1420-2 und 1424 allmählich geöffnet wurden, um
SiF₄/H₂(10)-Gas und NH₃(10)/N₂-Gas in die Durchflußmeß
vorr 24230 00070 552 001000280000000200012000285912411900040 0002003152399 00004 24111ichtungen 1416 bzw. 1420-1 einströmen zu lassen.
Dann wurden die Ausströmventile 1425 und 1429 allmählich
geöffnet, worauf das Hilfsventil 1440 allmählich geöffnet
wurde. Die Einströmventile 1420-2 und 1424 wurden
so eingestellt, daß das Zuführungsverhältnis von SiF₄/H₂(10)-Gas
zu NH₃(10)/H₂-Gas 1 : 20 betrug. Dann wurde
die Öffnung des Hilfsventils 1440 unter sorgfältiger
Ablesung des Pirani-Manometers 1441 eingestellt, und
das Hilfsventil 1440 wurde so weit geöffnet, bis der
Innendruck in der Kammer 1401 13 µbar erreichte. Nachdem
der Innendruck in der Kammer 1401 stabilisiert war, wurde
das Hauptventil 1410 zur Verengung seiner Öffnung allmäh
lich geschlossen, bis die Anzeige an dem Pirani-Manometer
1441 0,67 mbar erreichte. Nachdem festgestellt worden
war, daß die Gaszuführung und der Innendruck stabil
waren, wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 einge
schaltet, um an die Induktionsspule 1443 eine Hochfre
quenzspannung mit 13,56 MHz anzulegen, wodurch in der
Kammer 1401 im Spulenbereich (in dem oberen Teil der
Kammer) eine Glimmentladung mit einer Eingangsleistung
von 60 W erzeugt wurde. Die vorstehend beschriebenen
Bedingungen wurden 1 min lang zur Bildung einer Zwischen
schicht aufrechterhalten. Dann wurden das Ausströmventil
1429 und das Einströmventil 1424 bei zur Unterbrechung
der Glimmentladung abgeschalteter Hochfrequenz-Strom
quelle 1442 geschlossen, worauf die Ventilbetätigung
in ähnlicher Weise wie bei der Bildung der Zwischen
schicht zur Einstellung des Innendruckes in der Kammer
1401 auf 0,67 mbar durchgeführt wurde.
Anschließen wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1442
zur erneuten Einleitung der Glimmentladung eingeschaltet.
Die Eingangsleistung betrug 60 W und hatte damit den
gleichen Wert wie bei der Bildung der Zwischenschicht.
Die Glimmentladung wurde auf diese Weise zur Bildung
einer photoleitfähigen Schicht weitere 3 h lang fortgesetzt.
Danach wurde die Heizvorrichtung 1408 abgeschaltet, und
die Hochfrequenz-Stromquelle 1442 wurde ebenfalls abge
schaltet. Nach dem Abkühlen des Trägers auf eine Temperatur
von 100°C wurden das Ausströmventil 1425 und die
Einströmventile 1420-2 und 1424 bei vollständiger Öffnung
des Hauptventils 1410 geschlossen, um die Kammer 1401
auf 13 nbar oder weniger zu evakuieren. Danach wurde
das Hauptventil 1410 geschlossen, und der Innendruck
in der Kammer 1401 wurde durch das Belüftungsventil 1444
auf Atmosphärendruck gebracht, und der Träger mit den
jeweiligen, gebildeten Schichten wurde herausgenommen.
In diesem Fall wurde festgestellt, daß die Gesamtdicke
der Schichten etwa 9 µm betrug. Das auf diese Weise her
gestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial
wurde als Belichtungsmaterial in eine Ladungs-
Belichtungs-Versuchsvorrichtung hineingebracht, und eine
Koronaladung mit -5,5 kV wurde 0,2 s lang durchgeführt.
Unmittelbar danach wurde eine bildmäßige Belichtung
durchgeführt. Die
bildmäßige Belichtung erfolgte durch eine licht
durchlässige Testkarte hindurch unter Anwendung einer
Wolframlampe als Lichtquelle mit einem Belichtungswert von
1,0 1x · s.
Unmittelbar danach wurde ein positiv geladener Entwickler,
der Toner und Tonerträger enthielt, kaskadenförmig
auf die Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen
gelassen, wobei auf dem Aufzeichnungsmaterial ein gutes
Tonerbild erhalten wurde. Als das auf dem Aufzeichnungsmaterial
befindliche Tonerbild durch Koronaladung mit
-5,0 kV auf ein Kopierpapier kopiert wurde, wurde ein
klares Bild mit einer hohen Dichte erhalten, das ein
ausgezeichnetes Auflösungsvermögen sowie eine ausgezeichnete
Reproduzierbarkeit der Helligkeitsabstufung zeigte.
Unter Anwendung einer Vorrichtung, die in Fig. 17 gezeigt
wird, wurde nach dem folgenden Verfahren auf einem Molybdän-
Träger eine Zwischenschicht gebildet.
Ein Träger 1702 aus Molybdän (10 cm×10 cm) mit einer
Dicke von 0,5 mm, dessen Oberfläche gereinigt worden
war, wurde an einem Stützelement 1706 befestigt, das
in einer Abscheidungskammer 1701 in einer festgelegten
Lage angeordnet war. Der Träger 1702 wurde durch eine
innerhalb des Stützelements 1706 befindliche Heizvorrichtung
1707 mit einer Genauigkeit von ±0,5°C erhitzt. Die
Temperatur wurde direkt an der Rückseite des Trägers
mit einem Alumel-Chromel-Thermopaar gemessen. Nachdem
dann festgestellt worden war, daß alle Ventile in dem
System geschlossen waren, wurde das Hauptventil 1729
vollständig geöffnet, und die Kammer 1707 wurde auf etwa
67 nbar evakuiert. Danach wurde die Eingangsspannung
für die Heizvorrichtung 1707 erhöht, wobei die Eingangs
spannung unter Registrierung der Trägertemperatur
variiert wurde, bis die Temperatur bei einem konstanten
Wert von 200°C stabilisiert war.
Dann wurde das Hilfsventil 1727 und anschließend wurden
die Ausströmventile 1718, 1719 und 1720 und die Einström
ventile 1715, 1716 und 1717 vollständig geöffnet, um
die Durchflußmeßvorrichtungen 1724, 1725 und 1726 in
ausreichendem Maße bis zur Erzielung von Vakuum zu ent
gasen. Nach dem Schließen des Hilfsventils 1727 und der
Ventile 1718, 1719, 1720, 1715, 1716 und 1711 wurden
das Ventil 1713 der SiF₄-Gas (Reinheit: 99,999%) enthaltenden
Bombe 1710 und das Venitl 1712 der Ar-Gasbombe
1709 geöffnet, um die Drücke an den Auslaßmanometern
1722 bzw. 1721 auf 0,98 bar einzustellen, worauf die
Einströmventile 1716 und 1715 allmählich geöffnet wurden,
um SiF₄-Gas und Ar-Gas in die Durchflußmeßvorrichtungen
1725 bzw. 1724 einströmen zu lassen. Anschließend wurden
die Ausströmventile 1719 und 1718 allmählich geöffnet,
worauf das Hilfsventil 1727 allmählich geöffnet wurde.
Die Einströmventile 1716 und 1715 wurden dabei so einge
stellt, daß das Gaszuführungsverhältnis von SiF₄ zu Ar
1 : 20 betrug. Dann wurde die Öffnung des Hilfsventils
1727 unter sorgfältiger Ablesung des Pirani-Manometers
1730 eingestellt, und das Hilfsventil 1727 wurde so weit
geöffnet, bis der Innendruck in der Kammer 1701 0,13 µbar
erreichte. Nachdem der Innendruck in der Kammer 1701
stabilisiert war, wurde das Hauptventil 1729 zur Ver
engung seiner Öffnung allmählich geschlossen, bis die
Anzeige an dem Pirani-Manometer 1730 13 µbar erreichte.
Bei durch Betätigung des Blendenstabes 1703 geöffneter
Blende 1708 und nachdem festgestellt worden war, daß die Durch
flußmeßvorrichtungen 1725 und 1724 stabilisiert waren,
wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1731 eingeschaltet,
um zwischen dem Target 1704 aus hochreinem, polykristallinem
Si₃N₄ und dem Stützelement 1706 einen Wechselstrom
mit 13,56 MHz und einer Leistung von 100 W fließen zu
lassen. Unter diesen Bedingungen wurde eine Schicht ge
bildet, während eine Abstimmung zwecks Fortsetzung einer
stabilen Entladung vorgenommen wurde. Die Entladung wurde
in dieser Weise 2 min lang zur Bildung einer aus
a-Si x N1-x :F bestehenden Schicht (einer Zwischenschicht)
mit einer Dicke von 10,0 nm fortgesetzt. Dann wurde die
Hochfrequenz-Stromquelle 1731 zur Unterbrechung der
Glimmentladung abgeschaltet. Die Ventile 1712 bzw. 1713
der Bomben wurden bei vollständiger Öffnung des Haupt
ventils 1729 geschlossen, um die Kammer 1701 und die
Durchflußmeßvorrichtungen 1724 und 1725 auf 13 nbar zu
evakuieren, worauf das Hilfsventil 1727, die Ausströmventile
1718 und 1719 und die Einströmventile 1715 und 1716
geschlossen wurden. Dann wurde die SiF₄-Gasbombe
1710 durch eine Bombe ersetzt, die SiF₄-Gas (Reinheit
99,999%) enthielt, in dem 10 Vol.-% H₂ enthalten waren
[nachstehend mit SiF₄/H₂(10) bezeichnet]. Nachdem das
Einströmventil 1716, das Ausströmventil 1719 und das
Hilfsventil 1727 zum Evakuieren der Kammer 1701 auf
0,67 nbar geöffnet worden waren, wurden das Einströmventil
1716 und das Ausströmventil 1719 geschlossen, und
das Ventil 1713 der Bombe 1710 wurde geöffnet, um das
Auslaßmanometer 1722 auf 0,98 bar einzustellen, worauf
das Einströmventil 1716 allmählich geöffnet wurde, um
das SiF₄/H₂(10)-Gas in die Durchflußmeßvorrichtung 1725
einzulassen. Anschließend wurde das Ausströmventil 1719
allmählich geöffnet. Dann wurde das Ventil 1714 der Bombe
1711, die mit H₂ auf 500 Vol.-ppm verdünntes B₂H₆-Gas
[nachstehend mit B₂H₆(500)/H₂ bezeichnet] enthielt, ge
öffnet, und das Einströmventil 1717 wurde unter Ein
stellung des Auslaßmanometers 1723 auf 0,98 bar allmählich
geöffnet, um das B₂H₆(500)/H₂-Gas in die Durchfluß
meßvorrichtung 1726 einströmen zu lassen. Dann wurde
das Ausströmventil 1720 allmählich geöffnet, worauf das
Hilfsventil 1727 allmählich geöffnet wurde. Dabei wurden
die Einströmventile 1716 und 1717 so eingestellt,
daß das Gaszuführungsverhältnis von SiF₄/H₂(10) zu
B₂H₆(500)/H₂ 70 : 1 betrug. Dann wurden die Öffnungen des
Hilfsventils 1727 und des Hauptventils 1729 unter sorg
fältiger Ablesung des Pirani-Manometers 1730 eingestellt
und verengt, bis die Anzeige an dem Pirani-Manometer
1730 0,67 mbar erreichte. Nachdem festgestellt worden
war, daß die Gaszuführung und der Innendruck stabil
waren, wurde die Blende 1708 (die auch eine Elektrode
war) durch Betätigung des Blendenstabes 1703 geschlossen,
worauf die Hochfrequenz-Stromquelle 1737 eingeschaltet
wurde, um zwischen der Elektrode 1707 und der Blende
1708 eine Hochfrequenzspannung mit 13,56 MHz anzulegen,
wodurch in der Kammer 1701 eine Glimmentladung mit einer
Eingangsleistung von 60 W erzeugt wurde. Nachdem die
Glimmentladung zur Bildung einer photoleitfähigen Schicht
3 h lang fortgesetzt worden war, wurde die Heizvorrichtung
1707 abgeschaltet, und der Träger wurde auf 100°C
abkühlen gelassen, worauf die Ausströmventile 1719 und
1720 und die Einströmventile 1715, 1716 und 1717 bei
vollständig geöffnetem Hauptventil 1729 geschlossen wurden,
wodurch der Innendruck in der Kammer 1701 auf
13 nbar oder weniger gebracht wurde. Dann wurde das
Hauptventil 1729 geschlossen, und der Innendruck in der
Kammer 1701 wurde durch das Belüftungsventil 1728 auf
Atmosphärendruck gebracht, und der Träger mit den jeweiligen,
darauf gebildeten Schichten wurde herausgenommen.
In diesem Fall betrug die Gesamtdicke der Schichten etwa
9 µm. Das auf diese Weise hergestellte elektrophotographische
Aufzeichnungsmaterial wurde als Bilderzeugungsmaterial in eine Ladungs-Belichtungs-Versuchsvor
richtung hineingebracht, und eine Koronaladung mit
+6,0 kV wurde 0,2 s lang durchgeführt. Unmittelbar danach
wurde eine bildmäßige Belichtung
durchgeführt. Die bildmäßige
Belichtung erfolgte durch eine lichtdurchlässige
Testkarte hindurch unter Anwendung einer Wolframlampe
als Lichtquelle mit einem Belichtungswert von 0,8 1x · s.
Unmittelbar danach wurde ein negativ geladener Entwickler,
der Toner und Tonerträger enthielt, kaskadenförmig auf
die Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen
gelassen, wobei auf dem Aufzeichnungsmaterial ein gutes
Tonerbild erhalten wurde. Als das auf dem Aufzeichnungsmaterial
befindliche Tonerbild durch Koronaladung mit
+5,0 kV auf ein Kopierpapier kopiert wurde, wurde ein
klares Bild mit einer hohen Dichte erhalten, das ein
ausgezeichnetes Auflösungsvermögen sowie eine ausgezeichnete
Reproduzierbarkeit der Helligkeitsabstufung zeigte.
Dann wurde das vorstehend beschriebene Aufzeichnungsmaterial
mittels einer Ladungs-Belichtungs-Versuchs
vorrichtung 0,2 s lang einer Koronaladung mit +5,5 kV
unterzogen. Unmittelbar danach wurde eine bildmäßige
Belichtung mit Licht, das einen Belichtungswert von 0,8 1x · s
hatte, durchgeführt, und unmittelbar danach wurde ein
positiv geladener Entwickler kaskadenförmig auf die Ober
fläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen gelassen. Dann wurde durch
Kopieren auf ein Kopierpapier und Fixieren ein sehr klares
Bild erhalten.
Wie aus dem vorstehenden Ergebnis in Verbindung mit dem
früheren Ergebnis hervorgeht, hat das in diesem Beispiel
hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial
die Eigenschaften eines Bilderzeugungs
materials für beide Polaritäten, das keine Abhängigkeit
von der Ladungspolarität zeigt.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Be
dingungen wie in Beispiel 61 wurde auf einem Molybdän-
Träger 2 min lang eine Zwischenschicht gebildet. Dann
wurden die Hochfrequenz-Stromquelle 1731 und die Heizvor
richtung 1707 abgeschaltet, und die Ausströmventile 1718
und 1719 sowie die Einströmventile 1715 und 1716 wurden
geschlossen. Nachdem die Trägertemperatur 100°C erreicht
hatte, wurden das Hilfsventil 1727 und das Hauptventil
1729 geschlossen. Anschließend wurde das Belüftungsventil
1728 geöffnet, um die Abscheidungskammer 1701 bis zur
Erzielung von Atmosphärendruck zu belüften. Unter diesen
Bedingungen wurde das aus hochreinem SiF₄ bestehende
Target 1704 durch ein Target aus hochreinem, poly
kristallinem Silicium ersetzt.
Danach wurde die Abscheidungskammer 1701 bei geschlossenem
Belüftungsventil 1728 auf 0,67 nbar evakuiert,
und dann wurden das Hilfsventil 1727 und die Ausström
ventile 1718 und 1719 geöffnet, um die Durchflußmeßvor
richtungen 1724 und 1725 gründlich zu evakuieren, worauf
die Ausströmventile 1718 und 1719 und das Hilfsventil
1727 geschlossen wurden. Der Träger 1702 wurde durch
Einschalten der Heizvorrichtungen 1707 wieder bei 200°C
gehalten. Das Ventil 1713 der SiF₄-Gas (Reinheit:
99,999%) enthaltenden Bombe 1710 und das Ventil 1712
der Ar-Gasbombe 1709 wurden geöffnet, um die Drücke an
den Auslaßmanometern 1722 bzw. 1721 auf 0,98 bar einzu
stellen, und die Einströmventile 1716 und 1715 wurden
allmählich geöffnet, um SiF₄-Gas und Ar-Gas in die Durch
flußmeßvorrichtungen 1725 bzw. 1724 einströmen zu lassen,
worauf die Ausströmventile 1719 und 1718 und das Hilfs
ventil 1727 allmählich geöffnet wurden. Die Einströmventile
1716 und 1715 wurden dabei so eingestellt, daß das
Zuführungsverhältnis von SiF₄-Gas und Ar-Gas 1 : 20 betrug.
Dann wurde die Öffnung des Hilfsventils 1727 unter sorg
fältiger Ablesung des Pirani-Manometers 1730 eingestellt,
und das Hilfsventil 1727 wurde so weit geöffnet, bis
der Innendruck in der Kammer 1701 0,13 µbar erreichte.
Nachdem der Innendruck in der Kammer 1701 stabilisiert
war, wurde das Hauptventil 1729 zur Verengung seiner
Öffnung allmählich geschlossen, bis die Anzeige an dem
Pirani-Manometer 1730 13 µbar erreichte.
Nachdem festgestellt worden war, daß die Durchflußmeß
vorrichtungen 1725 und 1724 bei geöffneter Blende 1708
stabil waren, wurde die Hochfrequenz-Stromquelle 1731
eingeschaltet, um zwischen dem Target 1704 aus hoch
reinem, polykristallinem Si und dem Stützelement 1706
einen Wechselstrom mit 13,56 MHz und einer Leistung von
100 W fließen zu lassen. Während eine Abstimmung zur
Fortsetzung einer stabilen Entladung vorgenommen wurde,
wurde eine Schicht gebildet. Die Entladung wurde auf
diese Weise zur Bildung einer photoleitfähigen Schicht
3 h lang fortgesetzt. Danach wurden die Heizvorrichtung
1707 und die Hochfrequenz-Stromquelle 1731 abgeschaltet.
Nachdem die Trägertemperatur 100°C erreicht hatte, wurden
die Ausströmventile 1718 und 1719 und die Einströmventile
1715 und 1716 bei vollständiger Öffnung des Hauptventils
1729 geschlossen, um die Kammer 1701 auf 13 nbar oder
weniger zu evakuieren. Dann wurde das Hauptventil 1729
geschlossen, und die Kammer 1701 wurde durch das Belüftungs
ventil 1728 auf Atmosphärendruck gebracht, und der
Träger mit den jeweiligen, gebildeten Schichten wurde
herausgenommen. In diesem Fall betrug die Gesamtdicke
der Schichten etwa 9 µm. Das auf diese Weise hergestellte
elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial
wurde als Belichtungsmaterial in eine Ladungs-Belichtungs-
Versuchsvorrichtung hineingebracht, und eine Koronaladung
mit -5,5 kV wurde 0,2 s lang durchgeführt. Unmittelbar
danach wurde eine bildmäßige Belichtung
durchgeführt. Die bild
mäßige Belichtung erfolgte durch eine lichtdurch
lässige Testkarte hindurch unter Anwendung einer Wolfram
lampe als Lichtquelle mit einem Belichtungswert von 0,8 1x · s.
Unmittelbar danach wurde ein positiv geladener Entwick
ler, der Toner und Tonerträger enthielt, kaskadenförmig
auf die Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials auftreffen
gelassen, wobei auf dem Aufzeichnungsmaterial ein gutes
Tonerbild erhalten wurde. Als das auf dem Aufzeichnungsmaterial
befindliche Tonerbild durch Koronaladung mit
+6,0 kV auf ein Kopierpapier kopiert wurde, wurde ein
klares Bild mit einer hohen Dichte erhalten, das ein
ausgezeichnetes Auflösungsvermögen sowie eine ausgezeichnete
Reproduzierbarkeit der Helligkeitsabstufung zeigte.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Be
dingungen wie in Beispiel 53 wurden 7 Proben von
elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien,
mit Zwischenschichten und photoleitfähigen Schichten hergestellt,
und jede Probe wurde in
der Weise, daß sich die photoleitfähige Schicht an der
Unterseite befand, in einer Vorrichtung, die in Fig. 17
gezeigt wird, an dem Stützelement 1706 befestigt,
um einen Träger 1702 zur Verfügung zu stellen.
Dann wurde auf jeder der photoleitfähigen Schichten dieser
Proben unter verschiedenen Bedingungen A bis G, die in
Tabelle 25 gezeigt werden, jeweils eine obere Schicht
gebildet, wodurch 7 elektrophotographische Aufzeichnungsmaterialien (Proben Nr.
F16 bis F22) mit jeweiligen, oberen Schichten hergestellt
wurden.
Bei der Bildung der oberen Schicht A nach dem Zerstäubungs
verfahren wurde das Target 1704 durch ein Target
aus polykristallinem Silicium, auf das teilweise ein
Graphit-Target laminiert worden war, ersetzt, während
bei der Bildung der oberen Schicht E die Ar-Gasbombe
1709 durch eine Bombe ersetzt wurde, die mit Ar auf 50%
verdünntes N₂-Gas enthielt.
Bei der Bildung der oberen Schicht B nach dem Glimment
ladungsverfahren wurde die Ar-Gasbombe 1709 durch eine
Bombe, die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes SiH₄ enthielt,
und die B₂H₆(500)/H₂-Gasbombe 1711 durch eine Bombe,
die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes C₂H₄-Gas [kurz mit
C₂H₄(10)/H₂ bezeichnet] enthielt, ersetzt. Bei der Bildung
der oberen Schicht C wurde die B₂H₆(500)/H₂-Gas
bombe 1711 durch eine Bombe ersetzt, die mit H₂ auf
10 Vol.-% verdünntes Si(CH₃)₄ enthielt. Bei der Bildung
der oberen Schicht D wurde die D₂H₆(500)/H₂-Gasbombe
1711 durch eine C₂H₄(10)/H₂-Gasbombe und die Ar-Gasbombe
1709 durch eine 10 Vol.-% H₂ enthaltende SiF₄-Gasbombe
ersetzt. Bei der Bildung der oberen Schichten F und G
wurde die SiF₄-Gasbombe 1710 durch eine Bombe, die mit
H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes SiH₄-Gas enthielt, und die
Ar-Gasbombe 1709 durch eine N₂-Gasbombe bzw. eine Bombe,
die mit H₂ auf 10 Vol.-% verdünntes NH₃-Gas enthielt,
ersetzt.
Jedes der sieben auf diese Weise
hergestellten Aufzeichnungsmaterialien mit den oberen
Schichten A bis G wurde jeweils ähnlich wie in Beispiel
53 zur Erzeugung eines sichtbaren Bildes und zum Kopieren
des Bildes auf ein Kopierpapier eingesetzt, wobei ein
sehr klares Tonerbild erhalten wurde.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Be
dingungen wie in Beispiel 60 wurden 6 Proben von
elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien hergestellt und jede Probe wurde in
der Weise, daß sich die photoleitfähige Schicht an der Unter
seite befand, in einer Vorrichtung, die in Fig. 17 gezeigt
wird, an dem Stützelement 1706 befestigt, um einen
Träger 1702 zur Verfügung zu stellen.
Dann wurde auf jeder der photoleitfähigen Schichten dieser
Proben ähnlich wie in Beispiel 63 jeweils eine obere
Schicht (A bis F), wie sie in Tabelle 25 gezeigt wird,
gebildet, wodurch 6 Proben von Aufzeichnungsmaterialien
(Proben Nr. F23 bis F28) hergestellt wurden. Jedes der
auf diese Weise hergestellten elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien
mit den oberen Schichten A bis F wurde jeweils ähnlich
wie in Beispiel 52 zur Erzeugung eines sichtbaren Bildes
und zum Kopieren des Bildes auf ein Kopierpapier einge
setzt, wobei ein sehr klares Tonerbild erhalten wurde.
Nach dem gleichen Verfahren und unter den gleichen Be
dingungen wie in Beispiel 62 wurden 6 Proben von
elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien hergestellt, und jede Probe wurde
in der Weise, daß sich die photoleitfähige Schicht an der
Unterseite befand, in einer Vorrichtung, die in Fig. 17
gezeigt wird, an dem Stützelement 1706 befestigt,
um einen Träger 1702 zur Verfügung zu stellen.
Dann wurde auf jeder der photoleitfähigen Schichten dieser
Proben ähnlich wie in Beispiel 62 eine der in Tabelle
25 gezeigten, oberen Schichten A bis F gebildet, wodurch
6 Proben von elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien (Proben Nr.
F29 bis F34) hergestellt wurden. Jedes der sechs auf diese
Weise hergestellten Aufzeichnungsmaterialien wurde ähnlich
wie in Beispiel 52 zur Erzeugung eines sichtbaren
Bildes und zum Kopieren des Bildes auf ein Kopierpapier
eingesetzt, wobei ein sehr klares Tonerbild ohne Abhängigkeit
von der Ladungspolarität erhalten wurde.
Claims (41)
1. Elektrophotographisches Aufzeichnungsmaterial, das auf einem
Träger eine photoleitfähige Schicht, die aus einem Sili
ciumatome als Matrix und entweder Wasserstoff- oder Halogen
atome enthaltenden amorphen Material besteht, und eine zwischen
dem Träger und der photoleitfähigen Schicht angeordnete
Zwischenschicht aufweist, die eine Injektion von Ladungsträgern
von der Seite des Trägers in die photoleitfähige Schicht
verhindert, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht
aus einem amorphen Material besteht, das Siliciumatome und
Stickstoffatome als Grundbestandteile enthält und einen Durchtritt
bzw. Durchgang von Phototrägern, die durch Bestrahlung
mit elektromagnetischen Wellen in der photoleitfähigen
Schicht erzeugt werden, aus der photoleitfähigen Schicht zu
dem Träger sowie eine Bewegung der Phototräger zu der Seite
des Trägers hin ermöglicht.
2. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zwischenschicht 43 bis 60 Atom-% Stickstoffatome
enthält.
3. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zwischenschicht ferner Wasserstoffatome als
Grundbestandteil enthält.
4. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zwischenschicht 2 bis 35 Atom-% Wasser
stoffatome enthält.
5. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zwischenschicht 25 bis 55 Atom-% Stick
stoffatome und 2 bis 35 Atom-% Wasserstoffatome enthält.
6. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zwischenschicht ferner Halogenatome als
Grundbestandteil enthält.
7. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zwischenschicht 1 bis 20 Atom-% Halogenatome
enthält.
8. Aufzeichnungsmaterial nach 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zwischenschicht ferner Wasserstoffatome und
Halogenatome als Grundbestandteile enthält.
9. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zwischenschicht 1 bis 20 Atom-% Halogenatome
und bis zu 19 Atom-% Wasserstoffatome enthält.
10. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zwischenschicht eine Dicke von 3,0 nm bis
100,0 nm hat.
11. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zwischenschicht in bezug auf sichtbare
Strahlen nicht photoleitfähig ist.
12. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zwischenschicht elektrisch isolierend ist.
13. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die photoleitfähige Schicht einen Widerstand
von mindestens 5 × 10⁹ Ωcm hat.
14. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die photoleitfähige Schicht eine Dicke von 1 µm
bis 100 µm hat.
15. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die photoleitfähige Schicht 1 bis 40 Atom-%
Wasserstoffatome enthält.
16. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die photoleitfähige Schicht 1 bis 40 Atom-% Halogen
atome enthält.
17. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die photoleitfähige Schicht Wasserstoffatome
und Halogenatome in einer Gesamtmenge von 1 bis 40 Atom-%
enthält.
18. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die photoleitfähige Schicht einen Fremdstoff
vom n-Typ enthält.
19. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Fremdstoff vom n-Typ ein Element der Gruppe
V-A des Periodensystems ist.
20. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 19, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Element der Gruppe V-A des Periodensystems
aus N, P, As, Sb und Bi ausgewählt ist.
21. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß die photoleitfähige Schicht einen Fremdstoff
vom n-Typ in einem Atomverhältnis von 10-8 : 1 bis 10-3 : 1 ent
hält.
22. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die photoleitfähige Schicht einen Fremdstoff
vom p-Typ enthält.
23. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 22, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Fremdstoff vom p-Typ ein Element der Gruppe
III-A des Periodensystems ist.
24. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 23, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Element der Gruppe III-A des Periodensystems
aus B, Al, Ga, In und Tl ausgewählt ist.
25. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 22, dadurch gekenn
zeichnet, daß die photoleitfähige Schicht einen Fremdstoff
vom p-Typ in einem Atomverhältnis von 10-6 : 1 bis 10-3 : 1 ent
hält.
26. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß auf der oberen Oberfläche der photoleitfähigen
Schicht eine obere Schicht vorgesehen ist.
27. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 26, dadurch gekenn
zeichnet, daß die obere Schicht aus einem Siliciumatome als
Matrix enthaltenden amorphen Material besteht.
28. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 27, dadurch gekenn
zeichnet, daß die obere Schicht ferner mindestens eine aus
Kohlenstoff-, Sauerstoff- und Stickstoffatomen ausgewählte
Atomart als Grundbestandteil enthält.
29. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 27 oder 28, dadurch
gekennzeichnet, daß die obere Schicht ferner Wasserstoffatome
und/oder Halogenatome als Grundbestandteil enthält.
30. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 28, dadurch gekenn
zeichnet, daß die obere Schicht 43 bis 60 Atom-% Stickstoff
atome enthält.
31. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 27, dadurch gekenn
zeichnet, daß die obere Schicht 25 bis 55 Atom-% Stickstoff
atome und 2 bis 35 Atom-% Wasserstoffatome enthält.
32. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 27, dadurch gekenn
zeichnet, daß die obere Schicht 30 bis 60 Atom-% Stickstoff
atome, 1 bis 20 Atom-% Halogenatome und bis zu 19 Atom-% Wasser
stoffatome enthält.
33. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 26, dadurch gekenn
zeichnet, daß die obere Schicht eine Dicke von 3,0 nm bis
100,0 nm hat.
34. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 26, dadurch gekenn
zeichnet, daß die obere Schicht aus anorganischen isolierenden
Materialien besteht.
35. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 26, dadurch gekenn
zeichnet, daß die obere Schicht aus organischen isolierenden
Materialien besteht.
36. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 26, dadurch gekenn
zeichnet, daß die obere Schicht in bezug auf sichtbare Strahlen
nicht photoleitfähig ist.
37. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 26, dadurch gekenn
zeichnet, daß die obere Schicht elektrisch isolierend ist.
38. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1 oder 26, dadurch gekenn
zeichnet, daß es ferner eine Oberflächendeckschicht mit
einer Dicke von 0,5 µm bis 70 µm aufweist.
39. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zwischenschicht 30 bis 60 Atom-% Stick
stoffatome und ferner 1 bis 20 Atom-% Halogenatome und bis zu
19 Atom-% Wasserstoffatome enthält.
40. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, 6 oder 29, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halogenatome aus F, Cl und Br
ausgewählt sind.
41. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 28, 29, 31, 32, 33,
36 oder 37, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Schicht
aus demselben amorphen Material besteht wie die Zwischen
schicht nach einem der Ansprüche 1 bis 9.
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