DE3202205C2 - Verfahren zum Schutz eines Raumes und Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zum Schutz eines Raumes und Einrichtung zur Durchführung des VerfahrensInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Einrichtung zum Schutz eines Raumes, beispielsweise eines Geldschrankes oder eines Tresors. Ein Einbruchsversuch in einen Geldschrank (11) ruft eine plötzliche und irreversible Bildung eines zusammenhängenden Mediums wie z.B. eines hart werdenden Schaumes hervor, welcher aus zwei oder mehreren Bestandteilen gebildet wird. Diese Bestandteile sind in Behältern (23), (24) enthalten, die mit einem Mischkopf (27) und einer Spritzdüse (28) verbunden sind, und durch einen Geber (34) gesteuert werden.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Schutz des Inhalts eines Raumes unter Verwendung eines
Schaumes, welcher beim Versuch des Eindringens einer nicht errr»~ichtigten Person in den Raum erzeugt
wird, sowie auf eine Einrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Es wird häufig nach einer Ergänzung desjenigen materiellen Schutzes gesucht, welcher darin besteht, daß
ein Zugang durch ein bei einem Einbruchsversuch ausgelöstes Signal gesperrt wird.
Durch die deutsche Patentschrift 3 99 790 ist seit längerem
ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 zum Schütze des Inhaltes von Kassen bekanr.i,
bei welchem bei einem Einbruch in die Kasse die in ihr verwahrten Gegenstände wie Wertpapiere, Banknoten
oder Münzen durch die Einwirkung einer Flüssigkeit, eines Pulvers, Dampfes, Gases oder eines Schaumes
selbsttätig verfärbt oder entfärbt werden. Von Nachteil ist hierbei, daß der Einbruch für den Dieb zwar
erfolglos bleibt, die Wertgegenstände aber vernichtet, zumindest aber beschädigt sind.
Die Erfindung geht in eine andere, bisher unbekannte Richtung. Sie hat sich zur Aufgabe gestellt, zum Schutz
eines Wertobjektes oder einer Gruppe von Wertobjekten zwischen diese und dem Zugang zu ihrem Aufbewahrungsraum
ein Medium zu setzen, dessen Anwesenheit die Annäherung an diese Wertobjekte und/oder ihr
Ergreifen verhindert oder zumindest behindert, ohne dieselben zu beschädigen oder zu vernichten.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Schutz des Inhaltes eines Raumes gegen das Eindringen einer nicht
ermächtigten Person unter Verwendung eines Schaumes besteht darin, daß in kurzer Zeit ein großes Volumen
des Schaumes hergestellt wird, wobei dieses Volumen beträchtlich größer ist als dasjenige der den
Schaum bildenden Mittel und der gebildete Schaum zumindest teilweise den zu schützenden Raum ausfüllt
oder ihn umgibt und der Schaum nach kurzer Zeit hart wird.
Die Erfindung beruht auf der Tatsache, daß es möglich ist, sehr schnell ein Medium herzustellen, dessen
Bestandteile bei sehr geringem Platzbedarf lagerbar sind, und welches sehr schnell ein großes Volumen annehmen
oder eine große Fläche bedecken kann. In erster Linie ist dies ein Schaum, wie er gewöhnlich von der
Industrie; angeboten und durch Mischen von zwei Bestandteilen hergestellt wird, beispielsweise Polyurethan-Schaum,
welcher aus einem oder mehreren Polyol(en) mit einem oder mehreren Isocyanad(en) besteht Die
Bestandteile nehmen ein um mehrere Zehnerpotenzen geringeres Volumen als der aus ihnen erzeugte Schaum
ein. Der hergestellte Schaum erstarrt in rund einer Minute.
Die Anwesenheit des schützenden Schaumes kann die auf ein oder mehrere Wertobjekte gerichtete Tätigkeit
eines Diebes verhindern oder behindern. Ein solcher Schaum entzieht die Wertobjekte dem Blick des Diebes
und erschwert so ihr Eingreifen.
Der hart werdende Schaum kann aus mehreren, getrennt gelagerten Bestandteilen gebildet werden, es ist
aber auch möglich, den Schaum durch Entspannung einer unter Druck stehenden Flüssigkeit zu bilden.
Bei der Entwicklung des hart werdenden Schaumes können zusätzliche Verriegelungsmittel betätigt werden.
Die Einrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht aus Behältern zur Leerung
eines oder mehrerer Bestandteile des hart werdenden Schaumes in verdichteter Form sowie aus Rohrleitungen
zur Führung der Bestandteile zu einer Sprühdüse, welche den Schaum in den zu schützenden Raum einbringt.
Vorteilhafte Ausbildungen und Anwendungen der vorgeschlagenen Einrichtungen sind in den Unteransprüchen
6 bis 12 beschrieben.
Die Erfindung wird nachfolgend an mehreren Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
erläutert. Es zeigt
F i g. 1 einen mit einer erfindungsgemäßen Einrichtung versehenen Geldschrank, in einem Vertikalschnitt;
F i g. 2 den Geldschrank nach F i g. 1 in einem Horizontalschnitt,
geschnitten entlang der Linie H-II in Fig.l;
F i g. 3 den Geldschrank nach F i g. 1 in einem Horizontalschnitt entlang der Linie III-III in Fig. 1, wobei
jedoch die Breite und die Tiefe reduziert wiedergegeben sind;
Fig.4 einen Geldschrank in einer anderen Ausführungsform,
in einem Horizontalschnitt;
F i g. 5 einen Geldschrank in einer Abwandlung von F i g. 4, ebenfalls in einem Horizontalschnitt;
F i g. 6 einen Geldschrank in einer weiteren Abwandlung,
analog den Fig.3 bis 5, in einem Horizontalschnitt;
F i g. 7 einen Teil eines Tresors mit Schließfächern in Anwesenheit eines schützenden Schaums, in einem Vertikalschnitt;
F i g. 8 einen Eingang in einem mit zwei Wänden ausgestatteten Tresor im Bereich einer Schleuse, in einem
Horizontalschnitt;
F i g. 9 einen Eingang in einen mit einer Tür bewehrten
Raum, welche mit einer erfindungsgemäßen Einrichtung versehen ist, iin einem Horizontalschnitt;
Fig. 10 den Eingang nach Fig.9, die Einrichtung in
Arbeitsstellung, ebenfalls in einem Horizontalschnitt;
Fig. 11 ein Geldtfänspöftfährzeug, welches eine Anwendung
der Erfindung enthält, in einer Seitenansicht.
Der in den F i g. 1 bis 3 dargestellte Geldschrank 11 besteht aus zwei seitlichen Panzerwänden 12 und 13,
einer unteren Panzerwand 14, einer oberen Panzerwand 15, einer hinteren Panzerwand 16 sowie einer vorderen
Panzerwand 17, in welcher <:ine Panzertür 18 vorgesehen
ist, an deren Rückseite eine Schließeinrichtung 19 angeordnet ist. Nahe bei der oberen Panzerwand 15
befindet sich eine horizontale Zwischenwand 21, die innerhalb des Geldschrankes ein oberes Fach 22 abteilt,
dessen Höhe in F i g. 1 zur Verdeutlichung der Darstellung übertrieben wiedergegeben ist.
Das Fach 22 beherbergt einen ersten Behälter 23, welcher einen ersten Bestandteil, beispielsweise Polyol,
enthält, sowie einen zweiten Behälter 24, der einen zweiten Bestandeil, beispielsweise Isocyanad, enthält. Zwei
ίο von diesen beiden Behältern 23 und 24 ausgehende
Rohrleitungen 25 und 26 münden in einen Mischkopf 27, an welchem eine Spritzdüse 28 angeordnet ist, die nach
abwärts in Richtung zur Zwischenwand 21 hervorragt. In den oberen Teilen der beiden Behälter 23 und 24
münden zwei Rohre 29 und 30, welche von einer Preßluft-Patrone 32 ausgehen, deren Auslösung über einen
elektrischen Leiter 33 durch einen Geber 34 gesteuert wird, der an der Innenseite der Panzertür 18 angeordnet
ist.
Die Funktion der Anordnung ist Folgende:
Sobald der Geber 34 infolge eines E«;iruchsversuchs
ausgelöst worden ist, drückt die Preßluft aus der Preßluft-Patrone 31 die beiden Flüssigkeiten plötzlich aus
den beiden Behältern 23 und 24 heraus und die Flüsdgkeiten reagieren miteinander im Mischkopf 27, wodurch
eine Mense Schaum durch die Sprühdüse 28 in den
freien Raum 36 gespritzt wird. Dieser Schaum wird in kurzer Zeit, etwa in ein bis zwei Minuten, hart, wodurch
der Dieb — sobald er Zutritt zu dem Raum 36 erlangt hat — sich einem Block von hartem Schaum gegenüber
sieht, welcher alle Objekte verdeckt, die im Geldschrank sein mögen, und der verhindert, daß er diese ergreift.
Es ist für den Dieb eine zusätzliche, lange und mühsame
Arbeit, an die Objekte zu gelangen. Diese Arbeit ist darüber hinaus sehr entmutigend, weil der Dieb nicht
weiß, ob sich tatsächlich in dem Block 37 harten Schaums (vgl. F i g. 3) Objekte befinden.
In einer Variante der Erfindung befindet sich das die beiden Behälter enthaltende Fach im unteren Teil des
Geldschrankes und der Block aus hartem Schaum entwicke!» sich von der Oberseite der das untere Fach begrenzenden
Zwischenwand aus.
Bei der in F i g. 4 dargestellten Ausführungsform der Erfindung wird die Masse des hart werdenden Schaumes
im Falle eines Einbruchsversuches im Innern eines Gehäuses 38 gebildet, in welchem eine Schließeinrichtung
angeordnet ist. Die Anwesenheit dieses Schaumes verhindert die Funktion des Schließmechanismus und
macht so die Verwendung eines Schlüssels unwirksam, den der Dieb sich betrügerisch angeeignet hat.
In der Fig.5 ist eine weitere Ausführungsform der
Erfindung dargestellt, bei welcher die Ausdehnung des Schaumes im Innern eines Abteiles 38' die Verschiebung
von Bolzen 39 bewirkt, welche in Ausnehmungen 40 eingreifen, die an den seitlichen Panzerwändin 12 und
13 vorgesehen sind, und auf diese Weise ein vollständiges Verrammeln der Panzertür bewirken.
Bei derjenigen Ausführungsform, die in F i g. 6 dargestellt ist, wurde der S-haum so ausgespritzt, daß er alle
Außenseiten des Geldschrankes (mit Ausnahme seiner Unterseite, mit der er auf dem Fußboden steht) bedeckt
und dadurch augenblicklich einen mit einem oder mehreren Werkzeugen gegen den Geldschrank geführten
Angriff unmöglich macht. Wenn der Dieb einen Schweißbrenner benu.jt, kann die Verbrennung des
Schaumes Gase frei werden lassen, die einen Abschrekkungseffekt bewirken.
Weiterhin wird der Dieb, falls er beim Versprühen des
Weiterhin wird der Dieb, falls er beim Versprühen des
Schaumes in der Nähe des Geldschrankes steht, vom Schaum bedeckt, welcher auf seinen Kleidern hart wird,
ihn bei seinen Bewegungen hindert und, wenn er flieht, ihn deutlich kenntlich maicht.
Die Schließfächer 41 (siehe Fig. 7) zur Aufbewahrung
von Wertsachen umd Wertgegenständen sind wie eine Säule 50 in einem Tresor 42 untergebracht. Dieser
Tresor 42 ist begrenzt durch eine Panzerdecke 43, einen Panzerboden 44 und eine vertikale Panzerwand 45, vor
der die Säule 50 aufgestellt ist. In einem Vorsprung 46 eines oben angeordneten Gehäuses 47 sind Behälter
entsprechend demjenigen in Fig. 1 und 2 untergebracht. Die beiden Bestandteile, welche in den Behältern
lagern, werden durch eine Sprühdüse 46' als Schaum vor der Frontseite 48 der Schließfächer 41 im Falle eines
Alarmes versprüht, der vom Dieb selbst oder einem Wächter ausgelöst worden ist. An der Frontseite 48 bildet
sich eine dick« Schicht 49 harten Schaumes, deren unterer Teil dicker ist ais der obere. Diese Schicht verhindert
den direkten Zugang zu den die Frontseite 48 der Schließfächer 41 bildenden Türen und der untere,
dickere Teil der Schicht 49 behindert den Dieb bei seiner Annäherung.
Bei der in Fig.3 dargestellten Ausführungsform der Erfindung ist der Tresor ein doppelwandig ausgebildeter
Raum mit einer inneren Panzerwand 51 und einer äußeren Panzerwand 52. Der Zugang zum Innenraum
53 des Tresors ist durch eine Außentür 54 und durch eine Innentür 55 verschlossen, welche zusammen mit
zwei Panzerwänden 56 und 57 — die senkrecht zu der inneren Panzerwand 51 sowie der äußeren Panzerwand
52 stehen— eine Schleuse 58 bilden.
Im Falle eines Alarmes wird in der Schleuse 58 ein Block 59 aus hartem Schaum gebildet, welcher die
Schleuse 58 in ihrer ganzen Höhe oder nur teilweise ausfüllt. Dieser Block 59 stellt im einen Fall ein materiel-
!es Hindsm'£ 0S0CnUbSr den*! Offner* ^Ar A.tt(is*nti\* za.
dar, welche an einem Scharnier 61 schwenkbar befestigt ist, und sich gegen die Innentür 55 (wie der Pfeil andeutet)
öffnet, und im anderen Falle verhindert (oder behindert beträchtlich) der Block 59 nach erfolgtem öffnen
der Außentür 54 die Überquerung der Schleuse 58 und die Annäherung an die Innentür 55.
Nach einer anderen Variante der Erfindung wird der Schaum auf den Boden des Tresors selbst gesprüht, wobei
er ganz oder teilweise dessen Innenraum ausfüllt Sofern das Sprühen stattfindet, solange die Diebe im
Innenraum sind, sind ihre Bewegungen gehemmt; der Schaum, welcher sich auf ihren Kleidern bildet, hindert
sie bei ihren Bewegungen und zieht die Aufmerksamkeit auf sie, wenn sie den Tresor verlassen.
In den Fig.9 und 10 verschließt eine Tür 71 den
Zugang zum Innenraum 72 eines Tresors bzw. eines anderen Raumes, welcher durch eine gegebenenfalls
gepanzerte Wand 73 begrenzt ist, wobei die Tür in Geschlossenstellung
eine verschlossene Fensteröffnung bildet Die Tür 71 ist um eine Achse 74 schwenkbar
befestigt und ihre gegenüberliegende Kante arbeitet mit einer Schulter 75 der Wand 73 zusammen.
In einem Vorsprung 76 der gepanzerten Wand 73 ist an deren Innenseite eine vertikale Rinne 77 vorgesehen,
die durch zwei zu der Außenseite 81 der Wand 73 parallele Seiten 78 und 79 und eine Rückseite 82 gebildet ist
In dieser Rinne 77 ist eine langgestreckte Blase oder ein Wulst 83 vorgesehen, we!che(r) sich über die ganze Höhe
der Tür 71 odur über den größten Teil der Höhe erstreckt, und welche(r) in kontrahiertem Zustand nicht
über die Innenkante 84 hervorsteht welche mit der Schmalseite 85 der Tür 71 in deren Geschlossenstellung
zusammenarbeitet.
Bei Alarm wird die Blase 83 mit Hilfe von eingesprühtem Schaum dergestalt aufgeblasen, daß sie die in Fig.
10 angedeutete Form annimmt. Sie bildet nach dem Erstarren des Schaumes einen festen Riegel, welcher
gegenüber dem Flügel der um die Achse 74 sich drehenden Tür 71 vorspringt und deren öffnen verhindert.
Bei einer Variante dieser Ausführungsform pumpt eine Flüssigkeit die Blase 77 auf.
In einer anderen Ausführungsform ruft die sich ausdehnende
Blase 83 unter Mitwirkung von Metallelementen eine zusätzliche Sperrung der Tür 72 hervor —
analog der Beschreibung weiter oben in Verbindung mit F ig. 5.
Bei allen beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung kann der Schaum — anstatt an Ort und Stelle
durch eine Reaktion von zwei oder mehreren Komponenten gebildet zu wciucii — ebenso durch Versprühen
einer schaumbildenden Flüssigkeit aus einem unter Druck stehenden Behälter hergestellt werden.
Die Erfindung sieht in einer Abwandlung auch vor, daß die hemmende und/oder die hindernde Wirkung
durch Versprühen eines seinen Zustand ändernden Stoffes oder durch die Umstände beim Versprühen — beispielsweise
einer schnell in festen Zustand sich umwandelnden Flüssigkeit in Analogie zu dem durch ein Harz
odef ein Einschlußharz bewirkten Prozeß — hervorgerufen wird.
Die Erfindung läßt sich auch bei Transportfahrzeugen für Wertobjekte verwenden, wie in F i g. 11 dargestellt.
Ein derartiges Transportfahrzeug besitzt eine Kabine oder ein gepanzertes Führerhaus 90 für beispielsweise
drei oder vier Personen sowie ein getrenntes Abteil 91 zur Aufnahme von zu transportierendem Geld und/oder
von Wertsachen. Das Abteil 91 ist mit einer Einrichtung gemäß der Erfindung ausgestattet, welche erlaubt, das
Abteil 91 ganz oder teilweise mit dem schützenden Medium auszufüllen und/oder das öffnen der Zutrittstür(en)
zum Abteil 91 zu verhindern.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (17)
- Patentansprüche:!. Verfahren zum Schutz des Inhalts eines Raumes unter Verwendung eines Schaumes, welcher beim Versuch des Eindringens einer nicht ermächtigten Person in den Raum erzeugt wird, dadurch gekennzeichnet, daß in kurzer Zeit ein großes Volumen des Schaums hergestellt wird, wobei das Volumen des Schaums beträchtlich größer ist als dasjenige der den Schaum bildenden Mittel, daß der-Schaum zumindest teilweise den zu schützenden Raum ausfüllt oder ihn umgibt, und daß der Schaum nach kurzer Zeit hart wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der hart werdende Schaum aus mehreren, getrennt gelagerten Bestandteilen gebildet wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der hart werdende Schaum durch Entspannung einer unter Druck stehenden Flüssigkeit gebildet wird.
- 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Entwicklung des hart werdenden Schaumes zusätzliche Verriegelungsmittel betätigt
- 5. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Anspruch« 1 bis 4, gekennzeichnet durchBehälter (23, 24) zur Lagerung eines oder mehrerer Bestandteile des hart werdenden Schaums in verdichteter Form undRohrleitungen (25,26) zur Führung der Bestandteile zu einer Sprühdüse (28), welche den Schaum in den zu schützenden Rau.n (36,42) einbringt.
- 6. Einrichtung mit Ansp. uch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung der Bestandteile unter der Einwirkung einer Preßluft-Patrone (32) geschieht.
- 7. Einrichtung nach Anspruch 5 oder 6, gekennzeichnet durch einen zwischen den Rohrleitungen (25,26) und der Sprühdüse (28) vorgesehenen Mischkopf (27).
- 8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung im Innern eines Geldschrankes (11) verwendet wird.
- 9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Sprühdüse (28) zum Ausfüllen des Gehäuses (38) der Schießeinrichtung der Panzertür (18) des Geldschrankes (11) vorgesehen ist.
- 10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (38) der Schließeinrichtung der Panzertür (18) Bolzen (39) enthält, die unter der Einwirkung der die Bildung des hart werdenden Schaumes begleitenden Ausdehnung in eine solche Arbeitsstellung gebracht werden, in der sie eine zusätzliche Verrammelung der Panzertür (18) bewirken.
- 11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung im Innern eines Tresors (42) verwendet wird.
- 12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Sprühdüse (28) zur wenigstens teilweisen Ausfüllung der begehbaren Schleuse (58) des Tresors (42) mit dem hart werdenden Schaum vorgesehen ist.
- 13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bildung des Schaumes ein Hindernis für das öffnen des Flügels einer Tür (71) bildet.
- 14. Einrichtung nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch eine Blase (83), weiche das öffnen der Tür (71) so lange gestattet, als sie nicht aufgeblasen ist, und durch Mittel zum Aufblasen der Blase (83) im Alarmfalle, die sich dann dem öffnen der Tür (71) entgegenstellt.
- 15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Blase (83) in einer Rinne (77) angeordnet ist, die am vertikalen Rand <.'es Rahmens der Tür (71) vorgesehen ist.
- 16. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, gekennzeichnet durch ihre Verwendung in dem gepanzerten Abteil (91) eines Transportfahrzeuges für Wertsachen.
- 17. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, gekennzeichnet durch ihre Verwendung an der Tür des gepanzerten Abteils (91) und/oder des gepanzerten Führerhauses (90) eines Transportfahrzeuges für Wertsachen.
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