DE3210700C2 - - Google Patents

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DE3210700C2
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MAGNESIUM ELEKTRON Ltd SWINTON MANCHESTER GB
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C22METALLURGY; FERROUS OR NON-FERROUS ALLOYS; TREATMENT OF ALLOYS OR NON-FERROUS METALS
    • C22CALLOYS
    • C22C23/00Alloys based on magnesium
    • C22C23/06Alloys based on magnesium with a rare earth metal as the next major constituent

Description

Die Erfindung betrifft für die Gießverwendung geeignete Yttrium und Neodym enthaltende Magnesiumlegierungen und schließt auch ein Verfahren zur Herstellung von Gegenständen aus diesen Magnesiumlegierungen ein.
Magnesiumgußlegierungen werden für Luftfahrtanwendungen benutzt, bei welchen gute mechanische Eigenschaften sowohl bei Umgebungs- als auch bei erhöhter Temperatur erforderlich sind. So können z. B. Magnesiumlegierungsbauteile in einem Flugmotor oder einem Getriebegehäuse eines Hubschrauberrotorantriebes bei einer Temperatur von 200°C und darüber ihre Festigkeit beizubehalten haben und auch dem Kriechen zu widerstehen haben. Vorhandene Magnesiumlegierungen für solche Anwendungen enthalten beträchtliche Mengen an Silber, üblicherweise etwa 1,5 bis 2,4 Gewichts-%. Silber ist ein teurer Anteil und sein Preis ist aus Gründen, die mit seiner Verwendung als Währung zusammenhängen, sehr großen Fluktuationen ausgesetzt. Silber enthaltende Magnesiumlegierungen besitzen einen niedrigeren Korrosionswiderstand als silberfreie Magnesiumlegierungen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Magnesiumlegierungen bereitzustellen, welche Gußkörper mit guten Festigkeitseigenschaften sowohl bei Umgebungs- als auch erhöhten Temperaturen erlauben, widerstandsfähig gegen Kriechen sind, eine ausreichende Verformungsfähigkeit besitzen und die keine großen Mengen an Silber enthalten.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Magnesiumlegierung bereitgestellt, die aus
  • (a) 1,5 bis 10 Gewichts-% eines yttriumhaltigen Anteils mit mindestens 60 Gewichts-% Yttrium und Schwermetallen Seltener Erden, mit einer Atomzahl von 62 oder höher als Rest,
  • (b) 1 bis 6 Gewichts-% eines neodymhaltigen Anteils mit mindestens 60 Gewichts-% Neodym, nicht mehr als 25 Gewichts-% Lanthan und Praseodym als Rest und
  • (c) aus Magnesium und üblichen Verunreinigungen als Rest
besteht.
Die Legierung kann Zirkonium als Kornverfeinerer enthalten, z. B. in einer Menge bis zu 1 Gewichts-% und bevorzugt etwa 0,4 Gewichts-%.
Es wird angemerkt, daß im Rahmen dieser Anmeldung Yttrium nicht als ein Metall einer Seltenen Erde angesehen wird, weil es nicht ein Mitglied der Lanthaniden ist.
Der yttriumhaltige Anteil kann aus reinem Yttrium bestehen, da dieses aber ein teures Material ist, wird eine Mischung verwendet, bestehend aus mindestens 60 Gewichts-% Yttrium und der Rest aus Metallen Seltener Erden. Ein "Schwermetall Seltener Erden" ist ein Metall Seltener Erden, welches eine Atomzahl von 62 oder darüber besitzt. Der Yttriumgehalt des yttriumhaltigen Anteils kann mindestens 62 Gewichts-% betragen und beträgt vorzugsweise mindestens 75 Gewichts-%.
Der neodymhaltige Anteil kann aus 100%igem Neodym bestehen, da aber die Reinigung von Neodym bis zu diesem Ausmaß enorm teuer ist, wird die Verwendung einer Mischung bevorzugt, die mindestens 60% Neodym und bis zu 25 Gewichts-% Lanthan enthält, wobei der Rest Praseodym ist. Die Mischung enthält daher kein Cer oder Schwermetalle Seltener Erden.
Wenn die yttriumhaltigen und/oder neodymhaltigen Anteile wie vorstehend angegeben Mischungen von Metallen Seltener Erden enthalten, werden identische Legierungen durch Zugabe des Yttriums und/ oder Neodyms zu der Legierungsschmelze als reine Metalle mit getrennter Zugabe der Metalle Seltener Erden, oder durch Zugabe des Yttriums und Neodyms als Metalle Seltener Erden enthaltene Mischungen erzielt. Nach beiden Methoden hergestellte Legierungen fallen in den Bereich dieser Erfindung, wobei sich die Ausdrücke "yttriumhaltiger Anteil" und "neodymhaltiger Anteil" auf die Zusammensetzung der Legierung beziehen und nicht auf die Art und Weise, in welcher die Bestandteile der Legierung zur Schmelze hinzugesetzt werden. In der Praxis wird das Yttrium normalerweise jedoch der Legierung zusammen mit den Schwermetallen Seltener Erden (falls zugegen) zugegeben und das Neodym wird zugesetzt mit den vorstehend angegebenen Metallen Seltener Erden des neodymhaltigen Anteils.
Der Gehalt des yttriumhaltigen Anteils kann von 1,5 bis 9 Gewichts-% betragen und der neodymhaltige Anteil soll vorzugsweise nicht mehr als 10 Gewichts-% Lanthan enthalten.
In einer Ausführungsform der Erfindung beträgt der Gesamtgehalt des yttriumhaltigen Anteils und des neodymhaltigen Anteils von 4 bis 14 Gewichts-%.
Erfindungsgemäße Legierungen ergeben gute Festigkeitseigenschaften über einen großen Temperaturbereich und hohen Widerstand gegen Kriechen, während sie eine ausreichende Verformbarkeit besitzen. Es wurde gefunden, daß innerhalb des vorstehend angegebenen Zusammenstzungsbereichs bestimmte Gehalte an yttriumhaltigen und neodymhaltigen Anteilen befähigt sind, bestimmte gewünschte Kombinationen von Eigenschaften hervorzubringen. Dementsprechend beträgt bei einer Ausführungsform der Erfindung der Gehalt des yttriumhaltigen Anteils 2,5 bis 7 Gewichts-%, derjenige des neodymhaltigen Anteils 1,5 bis 4 Gewichts-% und der Gesamtgehalt des yttriumhaltigen Anteils und des neodymhaltigen Anteils beträgt 6 bis 8,5 Gewichts-%. Legierungen innerhalb dieses Bereiches ergeben hohe Festigkeitseigenschaften, sowohl bei Umgebungs- als auch bei erhöhten Temperaturen, mindestens entsprechend denjenigen, die mit den gegenwärtig erhältlichen silberenthaltenden hochfesten Magnesiumlegierungen erhalten werden.
Entsprechend einer anderen Ausführungsform der Erfindung beträgt der yttriumhaltige Anteil von 3,5 bis 9 Gewichts-% und der neodymhaltige Anteil 2,5 bis 5 Gewichts-%, wobei der Gesamtgehalt des yttriumhaltigen Anteils und des neodymhaltigen Anteils von 7,5 bis 11,5 Gewichts-% beträgt. Legierungen innerhalb dieses Bereiches ergeben sehr gute mechanische Eigenschaften (einschließlich des Widerstandes gegen Kriechen) bei erhöhten Temperaturen bis zu 300°C oder höher, begleitet durch eine niedrigere Verformbarkeit, verglichen mit anderen erfindungsgemäßen Legierungen. besonders gute mechanische Eigenschaften werden in Abwesenheit von Zirkonium in den Legierungen dieser Ausführungsform erzielt.
Entsprechend einer weiteren Ausführungsform betragen der yttriumhaltige Anteil von 3,5 bis 8 Gewichts-%, der neodymhaltige Anteil 2 bis 3,5 Gewichts-% und der Gesamtgehalt des yttriumhaltigen Anteils und des neodymhaltigen Anteils 7 bis 10 Gewichts-%. Legierungen innerhalb dieses Bereiches besitzen vorteilhafte mechanische Eigenschaften bei Umgebungs- und erhöhten Temperaturen und auch eine gute Verformbarkeit, wodurch sie für viele Ingenieuranwendungen sehr gut geeignet sind.
Andere Elemente, welche der Legierung einverleibt werden können, sind bis zu 1 Gewichts-% Cadmium, nicht mehr als 1 Gewichts-% Silber oder bis zu 0,15 Gewichts-% Kupfer. Eines oder mehrere der nachfolgenden Bestandteile kann ebenfalls in Mengen zugegen sein, welche im Einklang steht mit ihre Löslichkeit:
Thorium
0 bis 1 Gewichts-%
Lithium 0 bis 6 Gewichts-%
Gallium 0 bis 2 Gewichts-%
Indium 0 bis 2 Gewichts-%
Thallium 0 bis 5 Gewichts-%
Blei 0 bis 1 Gewichts-%
Wismuth 0 bis 1 Gewichts-%
Mangan 0 bis 2 Gewichts-%
Zink soll abwesend sein, weil Zink zusammen mit Yttrium eine stabile intermetallische Verbindung bildet, welche die Wirksamkeit des Yttriums in der Verbindung aufhebt.
Die erfindungsgemäßen Legierungen können durch konventionelle Verfahren hergestellt werden. Da die Metalle des yttriumhaltigen Anteils im allgemeinen verhältnismäßig hohe Schmelzpunkte besitzen, werden sie vorzugsweise der Schmelze in Form einer Zwischenlegierung zugesetzt, die aus Magnesium und einem hohen Anteil der zuzusetzenden Metalle besteht. Der neodymhaltige Anteil kann ebenfalls in Form einer Magnesiumzwischenlegierung zugegeben werden. Wenn das Schmelzen durch die für Magnesiumlegierungen üblichen Verfahren durchgeführt wird, d. h. unter einem Schutzflußmittel oder einer Schutzatmosphäre, wie z. B. CO₂/SF₆ oder Luft/SF₆, können unerwünschte Verluste an Yttrium durch Reaktion mit dem Flußmittel oder durch bevorzugte Oxydation auftreten. Vorzugsweise wird daher das Schmelzen unter einer geeigneten Inertatmosphäre durchgeführt, wie z. B. Argon.
Die erfindungsgemäßen Legierungen lassen sich durch konventionelle Verfahren zu Gegenständen gießen. Die Gußkörper verlangen im allgemeinen eine Wärmebehandlung zur Erzielung optimaler mechanischer Eigenschaften. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung eines Gegenstandes aus einer erfindungsgemäßen Magnesiumlegierung wird der Gegenstand nach seiner Gießformung vorzugsweise bei der höchsten praktisch durchführbaren Temperatur von etwa 20°C unterhalb der Solidustemperatur lösungsgeglüht, danach in Wasser oder einer Lösung eines Abschreckmittels abgeschreckt und schließlich bei einer Temperatur von etwa 200°C ausgelagert. Ein Beispiel einer geeigneten Wärmebehandlung umfaßt das Lösungsglühen des Gußkörpers bei 525°C für acht Stunden, mit nachfolgendem schnellen Abschrecken in einem geeigneten Mittel, wie z. B. Wasser oder einer wäßrigen Lösung eines Abschreckmittels, wie z. B. UCON, (eingetragenes Warenzeichen der Union Carbide Corporation), und anschließendem Auslagern bei etwa 200°C für 20 Stunden. Es wurde jedoch gefunden, daß das Auslagern bei erhöhten Temperaturen für einen längeren Zeitraum, vorzugsweise bis zu 144 Stunden, bei mindestens einigen der erfindungsgemäßen Legierungen erhöhte Festigkeitseigenschaften ergeben kann.
Es wurde auch festgestellt, daß einfachere Wärmebehandlungen die Eigenschaften der gegossenen Legierung verbessern können. Die Gußlegierung kann bei erhöhter Temperatur ausgelagert werden, z. B. bei 200°C für 20 Stunden, ohne vorausgehendes Lösungsglühen und Abschrecken, wobei die Festigkeit der Legierung beträchtlich vergrößert und ein gutes Maß an Verformbarkeit erzielt wird.
Erfindungsgemäße Legierungen zusammen mit anderen für Vergleichszwecke angegebenen Legierungen werden in den nachfolgenden Beispielen beschrieben.
Beispiele
Magnesiumlegierungen mit den zugesetzten in Tabelle 1 angegebenen Elementen wurden zu Versuchsstäben gegossen und die Stäbe wurden wie in Tabelle 1 angegeben wärmebehandelt. Der neodymhaltige Anteil, in der Tabelle einfach als "Nd" angegeben, war eine Mischung Seltener Erden, enthaltend mindestens 60 Gewichts-% Neodym, im wesentlichen kein Cer, bis zu 10% Lanthan und Praseodym als Rest. Der als "Y" angegebene Yttriumanteil war reines Yttrium, soweit nicht anderes angegeben ist. Die Streckgrenze, die Zugfestigkeit und die Bruchdehnung wurden bei Raumtemperatur mit Standardmethoden gemessen, und die Resultate sind in Tabelle 1 angegeben. Diese Eigenschaften wurden auch für einige der Legierungen bei 250°C mit den in Tabelle 2 angegebenen Ergebnissen gemessen. Die Ergebnisse für bekannte Magnesiumlegierungen QE 22 und QH 21, welche 2,5% Silber, aber kein Yttrium enthalten, sind für Vergleichszwecke angegeben.
Die mechanischen Eigenschaften einiger Legierungen wurden auch bei Temperaturen oberhalb 250°C mit den in Tabelle 3 gezeigten Ergebnissen gemessen. Raum- und Hochtemperaturresultate für eine weitere Legierung, Nr. 16, sind in Tabelle 4 angegeben, in welcher "RE" sich auf Schwermetalle Seltener Erden bezieht; bei dieser Legierung wurden das Yttrium und die Schwermetalle Seltener Erden als Mischung zugegeben.
Andere Legierungen wurden gegossen, wärmebehandelt und auf dieselbe Weise untersucht bei 20, 250, 300, 325 und 350°C mit den in Tabelle 5 gezeigten Ergebnissen. Vergleichsergebnisse wurden angegeben für QE 22, QH 21 und auch für EQ 21 (eine Magnesiumlegierung mit 2% neodymhaltigem Anteil und 1,5% Silber) und RR 350 (eine Aluminiumlegierung mit einem hohen Kriechwiderstand).
Auf dieselbe Weise wurden Legierungsstäbe gegossen und wärmebehandelt und einem Standardkriechtest bei 300°C unter Verwendung einer Spannung von 23 N/mm² unterworfen. Die Zeit zur Erreichung von 0,2% Kriechdehnung wurde gemessen und die Resultate in Tabelle 6 eingetragen, mit Vergleichswerten für RR 350 und ZT 1 (eine Zink und Thorium aber keine Metalle Seltener Erden enthaltende Magnesiumlegierung, von welcher bekannt ist, daß sie einen hohen Kriechwiderstand besitzt).
Aus diesen Resultaten können die folgenden Schlußfolgerungen gezogen werden.
  • 1. Erfindungsgemäße Legierungen, welche Zirkonium als ein Kornverfeinerer enthalten, ergaben bei Raumtemperatur eine Streckgrenze, die vergleichbar derjenigen von QE 22 und QH 21 war (die angegebene Minimalstreckgrenze bei Raumtemperatur für QE 22 ist 175 N/mm²) und die Zugfestigkeiten bei Raumtemperatur waren viel höher als für QE 22 und QH 21.
  • 2. Die erfindungsgemäßen Legierungen ergaben viel bessere mechanischen Eigenschaften bei hohen Temperaturen als QE 22 und QH 21, insbesondere bei höheren Yttriumgehalten. die mechanischen Eigenschaften von QE 22 und QH 21 nahmen rasch bei Temperaturen oberhalb 250°C ab, während diejenigen der erfindungsgemäßen Legierungen in einem sehr beträchtlichen Maß aufrechterhalten blieben.
  • 3. Reines Yttrium kann durch eine Mischung aus Yttrium und Schwermetallen Seltener Erden ohne Verlust an mechanischen Eigenschaften ersetzt werden, welche mindestens 60% und vorzugsweise mindestens 75% Yttrium enthält, wodurch sich eine große Kostenverringerung ergibt.
  • 4. Die Ergebnisse für die Legierungen 1 bis 3 zeigen, daß Zirkonium weggelassen werden kann und dennoch gute Resultate erzielt werden. Es wird angenommen, daß Yttrium selbst als Kornverfeinerer in der Legierung wirkt.
  • 5. Besonders gute Festigkeitseigenschaften sowohl bei Umgebungs- als auch bei erhöhten Temperaturen wurden erreicht mit einem Gehalt des yttriumhaltigen Anteils von 2,5 bis 7%, des neodymhaltigen Anteils von 1,5 bis 4% und einem Gesamtgehalt der yttriumhaltigen und neodymhaltigen Anteile von 6 bis 8,5%.
  • 6. Sehr gute mechanische Eigenschaften, einschließlich Kriechwiderstand, bei Temperaturen von 300°C und darüber wurden erzielt mit einem Gehalt des yttriumhaltigen Anteils von 3,5 bis 9%, einem neodymhaltigen Anteil von 2,5 bis 5% und einem Gesamtgehalt der yttriumhaltigen und neodymhaltigen Anteile von 7,5 bis 11,5%, insbesondere in Abwesenheit von Zirkonium. Die Verformbarkeit dieser Legierungen erscheint jedoch gering.
  • 7. Die nachfolgenden Zusammensetzungsbereiche unter den erfindungsgemäßen Legierungen geben einen Kompromiß zwischen guter Verformbarkeit und hohen mechanischen Eigenschaften bei Raum- und erhöhten Temperaturen, der für viele Ingenieuranwendungen vorteilhaft ist: yttriumhaltiger Anteil 3,5 bis 8%, neodymhaltiger Anteil 2 bis 3,5% und Gesamtgehalt an yttriumhaltigen und neodymhaltigen Anteilen 7 bis 10%.
Vergleichsweise besitzt eine bekannte Magnesiumlegierung RZ 5, welche Metalle Seltener Erden und Zink, aber kein Yttrium enthält, viel niedrigere Festigkeitseigenschaften. Zum Beispiel beträgt die angegebene minimale Streckgrenze für RZ 5 bei Raumtemperatur 135 N/mm², wohingegen die erfindungsgemäßen Legierungen beträchtlich höhere Streckgrenzen aufweisen.
In einer weiteren Versuchsserie wurden die in Tabelle 7 angegebenen Legierungen gegossen, lösungsgeglüht und in der aus der Tabelle ersichtlichen Weise bei Raumtemperatur untersucht. Wie festzustellen ist, sind nach der Lösungsglühbehandlung und dem Abschrecken die Festigkeitswerte verbessert durch ausgedehntes Auslagern bei erhöhten Temperaturen, mindestens bis zu 144 Stunden bei 200°C. Auch Auslagern bei erhöhten Temperaturen der Gußlegierung ohne Lösungsglühbehandlung und Abschrecken führte zu ansprechenden mechanischen Eigenschaften.
Zur Untersuchung des Gießverhaltens wurde eine erfindungsgemäße Legierung einem Fließfähigkeitsspiralgießversuch (fluidity spiral casting test) unterworfen, dessen Ergebnisse in Tabelle 8 mit Vergleichsresultaten für QE 22, ZE 63 (eine Magnesiumlegierung, enthaltend Zink und Metalle Seltener Erden) und AZ 91 (eine Magnesiumlegierung, enthaltend Magnesium und Zink) angegeben sind. Die erfindungsgemäße Legierung ergab im Vergleich mit den anderen Legierungen vorteilhafte Resultate.
Zur Untersuchung der Mikroporösität beim Gießen wurde eine erfindungsgemäße Legierung einem Standard "Spitaler box bottom run casting"-Test unterworfen, bei welchem eine Probe gegossen und röntgenisiert wurde. Das Ergebnis ist in Tabelle 9 mit dem Vergleichsergebnis für QE 22 angegeben. Ergebnis AA ist der durch Mikroporösität beeinflußte Bereich und MR ist die ASTM-Bewertung der Mikroporösität in dem beeinflußten Bereich. Das Resultat für die erfindungsgemäße Legierung ist überlegen demjenigen für QE 22, welche selbst eine Legierung darstellt, für die gutes Gießverhalten zur Verwendung für komplexe Luftfahrtbauteile als gegeben angesehen wird.
Erfindungsgemäße Legierungen wurden auf Korrosion untersucht durch Eintauchen für einen Zeitraum von 28 Tagen in dreiprozentige Natriumchloridlösung, gesättigt mit Magnesiumhydroxyd ("Eintauch"-Test) und durch einen Royal Aircraft Establishment-Test, in welchem sie einem Salz-Sprühstrahl und der Atmosphäre ausgesetzt waren ("RAE"-Test). Die Ergebnisse sind in Tabelle 10 dargestellt, zusammen mit korrespondierenden Ergebnissen für Legierungen QE 22 und RZ 5. Die RZ 5-Legierung war wärmebehandelt worden durch einfaches Auslagern bei erhöhter Temperatur, die anderen waren vergütet worden nach der Lösungsglüh-Behandlung und dem Abschrecken. Die in Tabelle 10 gezeigten Resultate verzeichnen die Menge der Legierung, die pro Flächeneinheit und Zeiteinheit wegkorrodiert wurden, unter Berücksichtigung von RZ 5 als Einheit. Es ist ersichtlich, daß die Korrosionsrate für erfindungsgemäße Legierungen merklich geringer ist als für RZ 5 und QE 22.
Tabelle 6
Tabelle 8
Tabelle 9
Tabelle 10

Claims (16)

1. Magnesiumlegierung mit Yttrium und Neodym, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus
  • (a) 1,5 bis 10 Gewichts-% eines yttriumhaltigen Anteils mit mindestens 60 Gewichts-% Yttrium und Schwermetallen Seltener Eden, mit einer Atomzahl von 62 oder höher als Rest,
  • (b) 1 bis 6 Gewichts-% eines neodymhaltigen Anteils mit mindestens 60 Gewichts-% Neodym, nicht mehr als 25 Gewichts-% Lanthan und und Praseodym als Rest und
  • (c) aus Magnesium und üblichen Verunreinigungen als Rest
besteht.
2. Magnesiumlegierung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gesamtgehalt des yttriumhaltigen Anteils und des neodymhaltigen Anteils 4 bis 14 Gewichts-% beträgt.
3. Magnesiumlegierung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie 2,5 bis 7 Gewichts-% des yttriumhaltigen Anteils und 1,5 bis 4 Gewichts-% des neodymhaltigen Anteils enthält, wobei der Gesamtgehalt des yttriumhaltigen Anteils und des neodymhaltigen Anteils 6 bis 8,5 Gewichts-% beträgt.
4. Magnesiumlegierung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie 3,5 bis 9 Gewichts-% des yttriumhaltigen Anteils und 2,5 bis 5 Gewichts-% des neodymhaltigen Anteils enthält, wobei der Gesamtgehalt des yttriumhaltigen Anteils und des neodymhaltigen Anteils 7,5 bis 11,5 Gewichts-% beträgt.
5. Magnesiumlegierung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie 3,5 bis 8 Gewichts-% des yttriumhaltigen Anteils und 2 bis 3,5 Gewichts-% des neodymhaltigen Anteils enthält, wobei der Gesamtgehalt des yttriumhaltigen Anteils und des neodymhaltigen Anteils 7 bis 10 Gewichts-% beträgt.
6. Magnesiumlegierung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der yttriumhaltigen Anteil mindestens 75 Gewichts-% Yttrium enthält.
7. Magnesiumlegierung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie auch bis zu 1 Gewichts-% Zirkonium enthält.
8. Magnesiumlegierung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sie auch bis zu 1 Gewichts-% Cadmium enthält.
9. Magnesiumlegierung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sie auch bis zu 0,15 Gewichts-% Kupfer oder bis zu 1 Gewichts-% Silber enthält.
10. Magnesiumlegierung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sie weiterhin eines oder mehrere der nachfolgenden Anteile enthält: Thorium 0 bis 1 Gewichts-% Lithium 0 bis 6 Gewichts-% Gallium 0 bis 2 Gewichts-% Indium 0 bis 2 Gewichts-% Thallium 0 bis 5 Gewichts-% Blei 0 bis 1 Gewichts-% Wismuth 0 bis 1 Gewichts-% Mangan 0 bis 2 Gewichts-%
11. Magnesiumlegierung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sie 1,5 bis 9 Gewichts-% des yttriumhaltigen Anteils enthält, der mindestens 62 Gewichts-% Yttrium enthält.
12. Magnesiumlegierung zur Herstellung eines Gegenstandes aus einer Magnesiumlegierung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenstand durch Gießen geformt, bei einer Temperatur von etwa 20°C unterhalb der Solidus- Temperatur für etwa 8 Stunden lösungsgeglüht, danach in Wasser oder einer Lösung eines Abschreckmittels abgeschreckt und schließlich bei einer Temperatur von etwa 200°C ausgelagert wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenstand für eine Dauer von etwa 20 Stunden ausgelagert wird.
14. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenstand für eine Dauer bis zu 144 Stunden ausgelagert wird.
15. Verfahren zur Herstellung eines Gegenstandes aus einer Magnesiumlegierung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenstand ohne vorausgehendes Lösungsglühen und Abschrecken bei erhöhter Temperatur ausgelagert wird.
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