DE3300575A1 - Kontrolleinrichtung fuer hotelkuehlschraenke und andere abschliessbare selbstbedienungsgeraete - Google Patents

Kontrolleinrichtung fuer hotelkuehlschraenke und andere abschliessbare selbstbedienungsgeraete

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DE3300575A1 DE19833300575 DE3300575A DE3300575A1 DE 3300575 A1 DE3300575 A1 DE 3300575A1 DE 19833300575 DE19833300575 DE 19833300575 DE 3300575 A DE3300575 A DE 3300575A DE 3300575 A1 DE3300575 A1 DE 3300575A1
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F25D2700/00Means for sensing or measuring; Sensors therefor
    • F25D2700/02Sensors detecting door opening

Description

ELECTROLÜX SIEGEN GMBH Weiterstraße 55-57 5900 Siegen 1
Kontrolleinrichtung für Hotelkühlschränke und andere abschließbare Selbstbedienungsgeräte
In einer Vielzahl von Gastronomie-Betrieben, insbesondere in Hotels, Pensionen od. dgl., sind in den Zimmern Selbstbedienungs-Kühlschränke mit verschiedenen Getränken und ggf. abgepackten Lebensmitteln aufgestellt, um die Bedürfnisse der Gäste nach Getränken ohne Beanspruchung des Hotelpersonals befriedigen zu können. Um einen Zugriff der Getränke durch Unbefugte zu verhindern, sind derartige Hotel-Kühlschränke häufig mit Schlössern ausgestattet, deren Schlüssel der Gast zusammen mit dem Zimmerschlüssel ausgehändigt erhält. Somit kann der Inhalt der Kühlschränke nur vom berechtigten Gast bzw. Mieter entnommen werden. In gewissen Zeitabständen werden die Kühlschränke vom Hotelpersonal kontrolliert, z. B. bei der täglichen Zimmerreinigung, und die ggf. entnommenen Verbrauchsgüter ersetzt. Zu diesem Zweck verfügt das berechtigte Hotelpersonal selbstverständlich ebenfalls über geeignete Schlüssel für die Kühlschränke.
199-(x221O)-Sd-S
Um diesen Service zur Zufriedenheit des Gastes durchführen zu können, ist es bisher notwendig, daß jeder Kühlschrank zumindest täglich einmal auf die Entnahme von Getränken durch den Gast kontrolliert werden sollte. Zu diesem Zweck muß jede Kühlschranktür auch dann geöffnet und der Inhalt inspiziert werden, wenn keine Entnahme erfolgt ist. Diese häufig unnötige Inspektion ist mit einem Arbeits- und Zeitaufwand verbunden.
Zur Verminderung dieses teilweise unnötigen Aufwandes sind bereits markierte Papierstreifen vorgeschlagen worden, die vom Hotelpersonal durch zwei ösen gezogen sind und beim Betätigen des Schlosses bzw. beim öffnen der KühlSchranktür zerreißen sollen. Jedoch ist zum Einführen und Versiegeln (Zusammenkleben) eines neuen Streifens durch die ösen ebenfalls ein gewisser Zeitaufwand notwendig und es besteht die seitens des Betriebes unerwünschte Möglichkeit, daß die Streifen vom Gast nach der Entnahme wieder zusammengeklebt werden können.
Letzteres kann dazu führen, daß eine regelmäßige Kontrolle und Inspektion unterbleibt, da die wieder zusammengeklebten Papierstreifen einen vollständig gefüllten Eisschrank vortäuschen, so daß möglicherweise dem nächstfolgenden Gast die bereits bei seinem Eintreffen fehlenden Getränke in Rechnung gestellt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Kontrolleinrichtung für Hotelkühlschränke und ggf. andere Selbstbedienungsgeräte zu schaffen, die anzeigt, ob das Gerät zwischenzeitlich geöffnet oder benutzt worden ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine durch eine Benutzungshandlung zwangsläufig be-
tätigte Anzeigevorrichtung im Geräteinneren gegen unbefugtes Verstellen gesichert angeordnet ist, die ein von außen sichtbares Anzeigeorgan aufweist.
Die erfindungsgemäße Kontrolleinrichtung bewirkt, daß beim öffnen eines Kühlschrankes durch einen Hotelgast das beispielsweise an einer Schrankwand oder an der Tür angebrachte Anzeigeorgan aktiviert wird und dem Personal anzeigt, daß der Schrank geöffnet wurde und daß die entnommenen Getränke nachgefüllt werden müssen. Dies bedeutet eine wesentliche Arbeitserleichterung, weil nur noch diejenigen Geräte vom Personal geöffnet, inspiziert und nachgefüllt werden müssen, bei denen das Anzeigeorgan aktiviert ist.
Die Anzeigevorrichtung kann zweckmäßig mit dem Türschloß des Gerätes gekoppelt sein und einen vom Schlüssel bzw. vom Handgriff betätigbaren Schieber aufweisen, welcher das von außen sichtbare Anzeigeorgan aktiviert. Der Schieber kann das Schaltglied eines elektrischen Schaltkontaktes sein und bei seinem Verschieben durch Einführen des .Schlüssels oder Betätigen des Handgriffes einen elektrischen Stromkreis schließen, der ein Lämpchen als Anzeigeorgan dauerhaft aufleuchten läßt. Der erforderliche Strom kann entweder dem Netz entnommen werden oder aus einer handelsüblichen Batterie stammen, die im Gehäuse der Anzeigevorrichtung gegen unbefugtes Entfernen gesichert angeordnet ist. Wenn die Betätigung des Schiebers durch die Öffnungsbewegung des schwenkbaren Handgriffes der Gerätetür erfolgt, kann die erfindungsgemäße Kontrolleinrichtung auch bei allen unverschließbaren Hotelkühlschränken angewandt werden.
Eine andere zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung
enthält eine mit dem jeweiligen Türscharnier gekoppelte Anzeigevorrichtung, deren z. B. als Lämpchen ausgebildetes Anzeigeorgan mit dem Schalter eines Stromkreises elektrisch verbunden ist, welcher beim öffnen der Tür schließt und damit das Lämpchen zum dauerhaften Leuchten bringt. Wesentlich dabei ist, daß der Schalter nach Schließen der Tür geschlossen bleibt und somit das Anzeigelämpchen weiter solange aufleuchtet, bis der Schalter vom befugten Hotelpersonal geöffnet wird.
Das Anzeigeorgan kann auch eine farbige Lasche sein, die mit ihrem farbigen Sichtfeld hinter eine öffnung in der Türwand bewegt wird und anzeigt, daß das Gerät geöffnet worden ist. Bei rein mechanischer Betätigung der Kontrolleinrichtung ist die Anzeigevorrichtung zweckmäßig unmittelbar neben dem Türschloß an der Türinnenseite montiert und der Schieber wird bei Verdrehen des Schlüssels oder Bewegen des Schwenk-Handgriffes gegen Federkraft verstellt, wobei ein Halteglied das als Schwenklasche ausgebildete Anzeigeorgan entriegelt, so daß dessen farbiges Sichtfeld in den Bereich der Türöffnung einschwenkt.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung im einzelnen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen geschlossenen Hotelkühlschrank in perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf eine unmittelbar neben einem Türschloß an der Innenwand einer Kühlschranktür montierbaren Kontrolleinrichtung;
Fig. 3 einen Schnitt durch die Kontrolleinrichtung nach Fig. 2.
Der in Fig. 1 dargestellte Hotelkühlschrank weist die an der Innenseite seiner Tür 1 montierte Kontrolleinrichtung auf, deren als Haltefalle 12 ausgebildetes Anzeigeorgan in einer öffnung 5 sichtbar wird, wenn der Kühlschrank vom Gast durch Einführen eines geeigneten Schlüssels in ein Schlüsselloch 4 geöffnet worden ist. Nach Auffüllen des entnommenen Kühlschrank-Inhaltes durch das Hotelpersonal kann durch Einführen eines Schlüssels in ein weiteres Schlüsselloch 3 das Anzeigeorgan aus der Fensteröffnung 5 herausbewegt werden.
Fig. 2 zeigt die an der Innenseite der Gerätetür 1 montierte Kontrolleinrichtung. In einem stabilen Kunststoffgehäuse 6 ist ein Schieber 7 gegen die Kraft einer Feder 8 in Führungen verschiebbar angeordnet. Ein Ansatz 9 an dem in Fig. 2 linken Ende des Schiebers ragt in das Türschloß 10 hinein und wird durch Verdrehen eines in das Schlüsselloch 4 eingeführten Schlüssels in Richtung des Pfeiles B gegen die Kraft der Feder 8 verschoben. Im Schieber 7 sitzt ferner ein Haltebolzen 11, der im dargestellten Betriebszustand einen Anschlag für das als Haltefalle 12 ausgebildete Anzeigeorgari bildet. Diese Haltefalle 12 sitzt in Form einer Schwenklasche drehfest auf einem im Kunststoffgehäuse 6 drehbar gelagerten und axial fixierten Zapfen 13 und weist an ihrem schmaleren Endteil einen farbigen Sichtbereich 14 auf.
Nach Fig. 3 ist der Lagerzapfen 13 für die Haltefalle 12 im Kunststoffgehäuse 6 der Kontrolleinrichtung montiert. Das in Fig. 3 untere Ende des Lagerzapfens 13 ragt etwa bis zur Hälfte in das Schlüsselloch 3 mit seitlichem freien Zwischenraum hinein und ist zur Aufnahme eines be-
sonderen Formschlüssels 15 ausgebildet.
Die vorstehend beschriebene Kontrolleinrichtung funktioniert wie folgt:
Durch Aufschließen des Türschlosses 10 durch einen Gast wird der Schieber 7 in Fig. 2 gegen die Kraft der Feder 8 nach rechts bewegt. Der am Schieber 7 fest montierte Haltezapfen 11 gelangt dabei von dem an der Haltefalle 12 ausgebildeten Haken außer Eingriff, so daß die Haltefalle um den Lagerzapfen 13 durch Schwerkraft in ihre vertikale Stellung verschwenken kann. Dadurch gelangt der Sichtbereich 14 der Haltefalle vor das verglaste Sichtfenster. Nach Schließen der Kühlschranktür durch den Gast bzw. nach Abziehen des Schlüssels bewegt sich der Schieber 7 entgegen dem Pfeil B unter der Kraft der Feder 8 in die dargestellte Stellung zurück. Da jedoch der an der Haltefalle angeformte Haken durch deren Schwenkbewegung nicht mehr im Eingriffsbereich des Zapfens 11 liegt, bleibt die Haltefalle 12 in ihrer vertikal hängenden Lage. Erst durch Einführen des besonderen Formschlüssels 15/und Verdrehen des Lagerzapfens 13 wird die Haltefalle aus dem Bereich des Sichtfensters 5 in die in Fig. 2 dargestellte Lage zurückgeschwenkt, wobei das untere Ende des im Schieber gleitend aufgenommenen Zapfens 11 bei gleichzeitiger vertikaler Verschiebung dieses Zapfens auf der Kante der Haltefalle 12 bis über den Hakenansatz hinweggleitet.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. So kann beispielsweise statt der rein mechanischen Anzeigevorrichtung auch eine elektrische Anzeige erfolgen, wobei, in dem Sichtfenster 5 als Anzeigeorgan ein Glühlämpchen bzw. ein Lichtleitstab an-
*) in das Schlüsselloch 3
geordnet ist und durch einen Aufschließvorgang bzw. durch die Aufschwenkbewegung der Tür ein Schalter betätigt wird, der den Stromkreis des Lämpchens dauerhaft schließt und damit das Lämpchen als Anzeigeorgan zum Leuchten bringt. Erst durch Betätigen eines weiteren Schalters, beispielsweise mittels eines versteckt angebrachten Druckknopfes oder mittels eines besonderen Schlüssels, wird vom Hotelpersonal der Stromkreis wieder unterbrochen und damit das Lämpchen gelöscht.
Darüber hinaus kann auch eine andere Ausführungsform Anwendung finden, bei welcher die Rückstellung des Anzeigeorgans 12 bzw. die Ausschaltung des Lämpchens durch Einführen eines besonders ausgestalteten Schlüssels in das normale Schlüsselloch 4 erfolgen kann. In diesem Fall besitzen Gast und Hotelpersonal unterschiedlich ausgestaltete Schlüssel und es ist die Gewähr geboten, daß bei jedem Öffnungsvorgang eines Kühlschrankes durch das berechtigte Hotelpersonal automatisch das Anzeigeorgan in seine Ausgangslage zurückgestellt wird, so daß diese Zurückstellung nach dem Auffüllen eines Kühlschrankes nicht vergessen werden kann.
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Claims (7)

  1. Ansprüche
    1\ Kontrolleinrichtung für Hotelkühlschränke und andere abschließbare Selbstbedienungsgeräte,
    V!)
    dadurch
    gekennzeichnet
    daß eine durch eine Benutzungshandlung zwangsläufig betätigte Anzeigevorrichtung im Gehäuseinneren gegen unbefugtes Verstellen gesichert angeordnet ist, die ein in einem Betriebszustand von außen sichtbares Anzeigeorgan (12) aufweist.
  2. 2. Kontrolleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
    daß die Anzeigevorrichtung mit dem Türschloß (10) des Gerätes gekoppelt ist und daß ein vom Schlüssel betätigter Schieber (7) das von außen sichtbare Anzeigeorgan (12) aktiviert.
  3. 3. Kontrolleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
    daß die Anzeigevorrichtung mit dem Türscharnier gekoppelt ist und einen mit einem Anzeigelämpchen verbundenen elektrischen Schalter aufweist, der beim erstmaligen öffnen der Tür das Anzeigelämpchen dauerhaft aktiviert und nur durch ein gesondert betätigbares Schaltglied ausschaltbar ist.
    199-(x2210)-Sd-E
  4. 4. Kontrolleinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
    daß der Schieber (7) vom Schlüssel gegen Federkraft (8) verstellbar ist und ein Halteglied (11) für das Anzeigeorgan (12) aufweist.
  5. 5. Kontrolleinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
    daß das Halteglied (11) ein am Schieber (7) befestigter Anschlag ist, der einen Haken an dem als farbige Haltefalle (12, 14) ausgebildeten Anzeigeorgan hintergreift.
  6. 6. Kontrolleinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
    daß die Anzeigevorrichtung nur durch einen Spezialschlüssel (15) ausschaltbar ist.
  7. 7. Kontrolleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
    daß die Anzeigevorrichtung in einem unmittelbar neben dem Türschloß (10) an der Innenseite der Gerätetür (1) montierten Kunststoffgehäuse (6) angeordnet und gegenüber unbefugtem Zugriff gesichert ist.
DE3300575A 1983-01-10 1983-01-10 Kontrolleinrichtung für Hotelkühlschränke und andere verschließbare Selbstbedienungsgeräte Expired DE3300575C2 (de)

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