DE3341793A1 - Sportrollstuhl - Google Patents

Sportrollstuhl

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DE3341793A1
DE3341793A1 DE19833341793 DE3341793A DE3341793A1 DE 3341793 A1 DE3341793 A1 DE 3341793A1 DE 19833341793 DE19833341793 DE 19833341793 DE 3341793 A DE3341793 A DE 3341793A DE 3341793 A1 DE3341793 A1 DE 3341793A1
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Description

- r-
Anmelderin: Invacare Corporation 1200 Taylor Street Elyria, Ohio 44035 U. S. A.
Sportrollstuhl Vorgeschichte der Erfindung
Die Erfindung bezieht sich auf Vorrichtungen für die Mobilität von Personen, wie zum Beispiel Rollstühle. Besondere Anwendung findet sie in Verbindung mit Rollstühlen für sportliche und athletische Betätigung,und sie wird auch in besonderem Bezug auf diese beschrieben. Es sollte jedoch anerkannt werden, daß sich die Erfindung auch für den täglichen Gebrauch wie auch für andere spezielle Anwendungen eignet.
Bis heute wurden Rollstühle in erster Linie unter Berücksichtigung der Transportfähigkeit konstruiert, wobei häufig die Bequemlichkeit ihres Benutzers, ihre Tragfähigkeit und dergleichen betont wurde. Viele Benutzer von Rollstühlen verlangen jedoch mehr als eine bloße Transportfähigkeit. Unter den Benutzern von Rollstühlen besteht ein wachsendes Interesse an athletischer und sportlicher Betätigung. Die bekannten Rollstühle litten häufig unter einem Mangel an schneller Beeinflußbarkeit, Manövrierbarkeit, Dauerfestigkeit und anderen Eigenschaften, die für die sportliche und athletische Betätigung in Rollstühlen verlangt werden.
Viele der für eine athletische und sportliche Betätigung benutzten Rollstühle waren Abwandlungen und Anpassungen bekannter Rollstühle. Einige Hersteller haben ihre bestehenden
Rollstühle einfach an eine sportliche Anwendung angepaßt. Einige Rollstuhlathleten haben sich selbst ihre eigenen Rollstühle für ihre sportlichen und athletischen Betätigungen gebaut und dabei häufig Teile aus den bekannten Rollstühlen herausgenommen und verwendet. Ein Beispiel eines Rollstuhls, der für sportliche und athletische Betätigung verwendet wird, wird in der US-PS 4 351 540 von J. P. Minnebraker gezeigt. Dieser Rollstuhl von Minnebraker ermöglicht eine Verstellung des Hinterrades in der Vertikalen und von vorne nach hinten, eine Verstellung eines Vorderrades von vorne nach hinten und in Seitenrichtung, und ermöglicht weiter ein einfaches Auswechseln der Sitzanordnung seines Benutzers.
Obwohl dieser Rollstuhl von Minnebraker schon eine verbesserte Einstellbarkeit erbrachte, wie sie von den Rollstuhlathleten verlangt wird, hat er doch noch gewisse Nachteile. Erstens war die Anordnung zur Lagerung des Hinterrades verhältnismäßig schwer und ermöglichte eine nur begrenzte Einstellbarkeit« Im einzelnen ist festzustellen, daß die Hinterrad-Lageranordnung für jedes Rad zwei Platten aufwies, in die beide Aufnahmeöffnungen für Einzelachsen eingestanzt waren. Die Verwendung dieser beiden Platten erhöhte das Gewicht und die Anwendung dieser die einzelnen Achsen aufnehmenden öffnungen schränkte die Verstellbarkeit ein. Zweitens war die Vorderradanordnung nicht vertikal verstellbar. Drittens war die Sitzanordnung verhältnismäßig schwer und erhöhte das Gewicht des Stuhles.
Die vorliegende Erfindung betrifft einen neuen und verbesserten Sportrollstuhl, der die oben genannten und andere Probleme überwindet und einen Rollstuhl darstellt, der für sportliche und athletische Betätigungen ideal geeignet ist.
Zusammenfassung der Erfindung
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein Sportrollstuhl vorgesehen, der sich für sportliche und athletische Betätigung wie auch für den täglichen Gebrauch eignet. Eine den Benutzer abstützende Einrichtung ist betrieblich mit einer Rollstuhl-Rahmenanordnung verbunden. Eine einstellbare Hinterrad-Lagereinrichtung lagert jedes der beiden Hinterräder in einer Vielzahl von verschiedenen Stellungen an der Rahmenanordnung. Eine einstellbare Vorderrad-Lageranordnung lagert jedes der beiden Vorderräder in einer Vielzahl von verschiedenen Stellungen selektiv am Rahmen.
Gemäß einem Gesichtspunkt der Erfindung weisen die Vorder- und die Hinterrad-Lagereinrichtung sämtlich eine vorgewählte Vielzahl von unterschiedlichen Höhen-Einstellagen auf.
Gemäß einem anderen Gesichtspunkt der Erfindung weist die Hinterrad-Lageranordnung eine einzige Montageplatte mit einer Vielzahl von parallelen, die Achsanordnung aufnehmenden Schlitzen auf. Eine Vielzahl von sich einander abwechselnden Rippen und Vertiefungen auf der Platte ist auf gleichartige Rippen und Vertiefungen auf der aufgenommenen Achsanordnung abgestimmt und verhindert dabei deren Bewegung entlang der Schlitze.
Gemäß einem anderen Gesichtspunkt der Erfindung enthält die Vorderrad-Lageranordnung einen Montagebügel zum Befestigen der Vorderradanordnung in einer Stellung, die aus einer Vielzahl von vertikalen Stellungen und einer Vielzahl von Stellungen vorne und hinten,und zwar sowohl auf der Innen- als auch auf der Außenseite des Rahmens auswählbar ist.
Gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung enthält die Anordnung zum Abstützen des Benutzers eine Sitzrückenkonstruktion zum Abstützen des Rückens des Benutzers. Die Sitz-
rückenkonstruktion ist mit einem Gelenk verschwenkbar mit dem Rahmen verbunden und mit einer Verriegelung in einer vertikalen Stellung allgemein lösbar verriegelt.
Gemäß einem anderen Gesichtspunkt der Erfindung enthält die Abstützeinrichtung für den Benutzer eine einstellbare Beinabstützung zum Abstützen der Beine des Benutzers. Ein ein Außengewinde aufweisender Abschnitt des Rahmens nimmt einen rohrförmigen Abschnitt dieser Beinabstützung gleitbar auf. Ein Haltering liegt an dem das Gewinde aufweisenden Rahmenabschnitt an und nimmt das rohrförmige Element der Beinabstützung gleitbar auf. Eine Verriegelungseinrichtung ist auf den das Gewinde aufweisenden Rahmenabschnitt aufgeschraubt und verriegelt den Haltering in einer festen Anlage mit dem rohrförmigen Element der Beinabstützung, um damit die Stellung dieser Beinabstützung festzulegen.
Gemäß einem noch anderen Gesichtspunkt der Erfindung weisen die Hinterräder sämtlich mehrere Speichen auf und auf jedem Hinterrad ist eine Blende befestigt. Damit wird verhindert, daß Finger und andere Gegenstände zwischen die Speichen gelangen .
Gemäß einem noch anderen Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung ist jedes Vorderrad zum Ausbilden einer großen Lagerfläche mit der Achse an dieser verhältnismäß_ig breit und an seinem Umfang verhältnismäßig schmal, um damit die Aufstellfläche und damit die Reibung zwischen dem Rad und dem Boden oder einer anderen Abstützfläche auf ein Minimum herabzudrücken. Jedes Vorderrad weist abwechselnd mehrere radial verlaufende verhältnismäßig dicke und dünne Gebiete auf, die den Radumfang roit minimalem Radgewicht abstützen.
Gemäß einem noch anderen Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung besteht die Rahmenanordnung aus geschweißten Titanrohren.
Ein Hauptvorteil der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß sie die handwerklichen Anpassungen an die Forderungen des Benutzers erleichtert.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß sie ein für eine schnelle Handhabung nutzbares leichtes Gewicht ermöglicht und doch kräftig und fest ist, um der Belastung rauher athletischer Wettbewerbe standzuhalten.
Noch weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich für andere bei einem Lesen und Verständnis der folgenden, ins einzelne gehenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung kann ihre Form in verschiedenen Teilen und Anordnungen von Teilen annehmen. Die Zeichnungen dienen nur zur Erläuterung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung und sind nicht zu deren Beschränkung gedacht. In den Zeichnungen ist:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Sportrollstuhles gemäß der vor1iegenden Erf indung,
Fig. 2 eine Vorderansicht des Rollstuhles nach Fig. 1,
Fig. 3 eine vergrößerte Seitenansicht der Hinterrad-Lageranordnung nach Fig- 1,
Fig. 4 ein Schnitt entlang der Schnittebene 4 - 4 in Fig. 3,
Fig. 5 ein Schnitt entlang der Schnittebene 5 - 5 in Fig. 3,
Fig. 6 ein vergrößerter Teilschnitt einer Vorderrad-Lageranordnung nach Fig. 1,
Fig* 7 ein Schnitt entlang der Schnittebene 7 - 7 in Fig. 6,
Fig„ 8 eine Seitenansicht der Vorderrad-Lageranordnung analog Fig. β, aber mit einem zur Anhebung des Rollstuhl-Vorderendes montierten Vorderrad,
Figo 9 eine Seitenansicht der Vorderrad-Lageranordnung analog Fig. 6, aber mit einem zum Absenken des Rollstuhl-Vorderendes montierten Vorderrad,
Fig„ 10 eine Darstellung der Vorderrad-Lageranordnung nach Fig. 6 bei Befestigung auf der Innenseite des Rahmens,
Fig„ 11 in der Vergrößerung eine Schnittansicht zur Darstellung der Konstruktion und des Gelenkes der Rückenabstützung,
Fig. 11A in der Vergrößerung ein Schnitt entlang der Schnittebene 11A - 11A zur Darstellung einer Anordnung zum Verriegeln der Rücken-Abstützkonstruktion in allgemein vertikaler Lage,
Fig. 12 eine Hinteransicht der Rücken-Abstützkonstruktion,
Fig„ 13 in der Vergrößerung eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt, einer Beinstützen-Verstellanordnung,
Fig. 14 eine Seitenansicht eines Speichen-Hinterrades mit auf diesem befestigter Speichen-Abdeckblende und
Fig. 15 ein Schnitt entlang der Schnittebene 15-15 zur Darstellung eines Clips zum Befestigen der Blende an den Speichen des Hinterrades.
Einzelbeschreibung der bevorzugten Ausführungsform
Gemäß der Darstellung in den Figuren 1 und 2 enthält der Sportrollstuhl eine Rahmenanordnung A. Der Rollstuhl wird mit einer verstellbaren Hinterradanordnung B und einer verstellbaren Vorderradanordnung C verschiebbar auf dem Boden oder einer anderen Stützfläche gehalten. Eine Benutzer-Abstützeinrichtung B ist betrieblich mit der Rahmenanordnung A verbunden und stützt den Benutzer während athletischer Wettbewerbe und dergleichen ab.
Es sei darauf verwiesen, daß der Rollstuhl gegenüber der linken und der rechten Seite einer Zentralachse symmetrisch ist. Zur Vereinfachung der Darstellung sind auf der linken und der rechten Seite der Zentralachse befindliche gleiche Teile mit dem gleichen Bezugszeichen versehen.
Gemäß der Darstellung in den Figuren 1 und 2 enthält die Rahmenanordnung A parallele untere horizontale Rahmenabschnitte 10 und obere horizontale Rahmenabschnitte 12. Zwei hintere vertikale abstützende Rahmenabschnitte 14 und 16 und ein vorderer, das Bein abstützender Rahmenabschnitt 18 verbinden die oberen und unteren horizontalen Rahmenabschnitte an deren vorderem bzw. hinterem Ende. Zum Erhöhen der Festigkeit und Stabilität verlaufen mehrere Querstreben 20, 22 und 24 zwischen dem linken und dem rechten Rahmenabschnitt. Die Rohrrahmen können aus rostfreiem Stahl, Aluminium, Titan oder dergleichen bestehen. Titan und Titanlegierungen werden wegen ihres niedrigen Gewichtes und ihrer hohen Festigkeit bevorzugt.
Gemäß der Darstellung in den Figuren 1 und 2 und insbesondere
gemäß der Darstellung in den Figuren 3, 4 und 5 enthält die Hinterradanordnung B zwei Hinterräder 30, die mit einer einstellbaren Hinterrad-Lagereinrichtung 32 mit dem Rahmen verbunden sind. Jede Hinterrad-Lagereinrichtung 32 weist eine Montageplatte 34 auf. Diese enthalten mehrere entlang von horizontalen Schlitzachsen 36, 38 und 40 verlaufende horizontale Schlitze. In der bevorzugten Ausführungsform enthält die Montageplatte drei Schlitze. Eine Achs-Aufnahmeanordnung 42 läßt sich in jedem Schlitz an einer auswählbaren Stellung anordnen. Zum Anhalten der Verschiebung der Achs-Aufnahmeanordnung in demjenigen Schlitz, in dem sie gerade befestigt ist, ist ein Anschlag vorgesehen. In der bevorzugten Ausführungsform enthält dieser Anschlag eine erste oder plattenförmige Anschlageinrichtung. Diese weist ihrerseits mehrere sich abwechselnde Rippen 44 und Vertiefungen 46 auf, die quer zu den parallelen Schlitzachsen verlaufen. Die Achs-Auf nahmeanordnung 42 enthält eine zweite Anschlageinrichtung 48 mit gleichartigen Rippen 50 und Vertiefungen 52. Diese geraten mit den Rippen und Vertiefungen der Platte in Anlage* In der bevorzugten Ausführungsform ist die die Rippen und Vertiefungen aufweisende Platte aus einem Aluminiumstück extrudiert, das auf Länge (Höhe) geschnitten ist und in das die Schlitze eingeschnitten sind.
Die für die Aufnahme der Achse vorgesehene Anordnung 42 enthält weiter noch ein ein Außengewinde aufweisendes Element 54 ο Dieses ist so bemessen, daß es in den Schlitzen der Montageplatte aufgenommen wird und die zweite Einrichtung 48 gleitbar aufnimmt. Erste und zweite ein Innengewinde aufweisende Elemente oder Muttern 56 und 58 sind auf beiden Seiten der Montageplatte auf das das Außengewinde aufweisende Element 54 aufgeschraubt. Dadurch wird die Montageplatte fest gehalten. Die Muttern 56 und 58 liegen mit den Rippen und Vertiefungen der ersten und der zweiten Anschlageinrichtung in Anlage. Das das Außengewinde aufweisende Element 54 weist weiter noch eine Innenbohrung auf. Diese dient zur selektiven
Aufnahme einer herausnehmbaren Achse 60. In der bevorzugten Ausführungsform tritt die Achse durch eine Nabe 62 des Hinterrades und durch das das Außengewinde aufweisende Element durch. An einem Ende weist die Achse einen festen Vorsprung 64 und am anderen Ende einen selektiv einziehbaren Vorsprung 66 auf. Damit kann die durch die Nabe und die Bohrung durchgeführte Achse lösbar verriegelt werden. Gleichermaßen kann damit das Hinterrad lösbar gehalten werden.
Zur Aufnahme mehrerer durch sie durchtretender Befestigungseinrichtungen 68 weist die Montageplatte 34 zahlreiche Öffnungen auf. Die hinteren vertikalen Rahmenelemente 14 und 16 enthalten beide je eine Gruppe von Öffnungen 70, 72 und 74. Diese sind so angeordnet, daß sich die Montageplatte wahlweise in einer von mehreren sich entsprechenden Stellungen montieren läßt. Auf diese Weise läßt sich die Höhe der Verbindungsstelle zwischen der Hinterachse und dem Stuhl in erster Linie durch Auswahl einer der zahlreichen horizontalen Schlitze und in zweiter Linie durch Auswahl der Gruppe von Öffnungen verstellen, in denen die Montageplatte befestigt ist. Auf diese Weisen ergeben sich verschiedene, aber doch einander eng benachbarte Höhenverstellungen für das Hinterrad in der Vertikalen. Wahlweise können auch zwei Kippelemente 76 zwischen die Montageplatte und das vertikale Rahmenelement eingesetzt werden, so daß die Montageplatte 34 und damit die die Achse aufnehmende Anordnung 42 und das Hinterrad 30 gekippt werden. Ebenso kann die Montageplatte auch anders angeordnet werden, wobei die Schlitze vertikal und die aufeinanderfolgenden Rippen und Vertiefungen horizontal verlaufen.
Gemäß der Darstellung in den Figuren 1 und 2 und insbesondere in den Figuren 6 bis 10 enthält die Vorderradanordnung C zwei Vorderräder 80 und eine verstellbare Vorderrad-Lagerung 82. Mit dieser kann jedes Vorderrad in einer von mehreren Stellungen an der Rahmenanordnung befestigt werden. Gemäß der Darstellung in den Figuren 5 und 6 weist jedes Vorderrad 80
im Bereich der Achse 86 einen relativ breiten Mittelabschnitt 84 auf ο Dadurch entsteht eine verhältnismäßig lange Oberfläche zum Abstützen eines Lagers 88. Auf diese Weise wird das Rad auch an einem Hin- und Herkippen um die Achse gehindert. Entlang seiner ümfangskante 90 ist das Rad verhältnismäßig schmal. Damit wird die auf dem Boden oder einer anderen Stützfläche aufstehende Fläche auf ein Minimum herabgesetzt. Damit wird seinerseits die Reibung auf ein Minimum herabgesetzt. Zwischen dem mittleren und dem ümfangsbereich weisen die Vorderräder radial verlaufende und aufeinanderfolgende breite Abschnitte 92 und schmale oder ausgesparte Abschnitte 94 auf. Dies ergibt eine ausreichende Festigkeit zum Abstützen des Umfangsabschnittes. Trotzdem wird das Gewicht herabgesetzt.
Gemäß der weiteren Darstellung in den Figuren 5 und 6 weist die Vorderrad-Lagerung 82 eine Radabstützung oder Radgabel 100 auf, an deren einem Ende die Achse 86 befestigt ist und die an ihrem oberen Ende einen vertikal verlaufenden zylinderförmigen Bolzen 102 aufweist. In einem Radgabel-Befestigungsbügel 110 ist der zylinderförmige Bolzen 102 in einer allgemein vertikalen Lage drehbar gehalten. Damit kann sich das Vorderrad frei drehen. Der Bügel 110 ist über ein erstes Gelenk 114 mit einem Halteblock 112 verbunden. Bei dem Gelenk 114 handelt es sich zum Beispiel um eine Befestigungsvorrichtung und eine öffnung/ wie zum Beispiel einen bogenförmigen Schlitz 116 und eine Befestigungsvorrichtung 118. Aufgrund des bogenförmigen Schlitzes 116 läßt sich der Bügel um das erste Gelenk 114 verdrehen, so daß der zylinderförmige Bolzen 102 unabhängig vom Angriffswinkel des Rollstuhles vertikal ausgerichtet ist. In dem bogenförmigen Schlitz kann eine Winkeleinstell-Verriegelung in verschiedene Stellungen gebracht werden, wodurch der Bügel 110 an einem Verschwenken um das Gelenk 114 gehindert wird. In der bevorzugten Ausführungsform enthält die Verriegelung ein erstes Gewindeelement 120 und ein zweites Gewindeelement 122. über den Bügel sind sie miteinander verschraubt. Damit läßt sich die effektive
Länge des bogenförmigen Schlitzes verkürzen. Insbesondere liegen die Gewindeelemente an der Befestigungsvorrichtung 118 an.
In der bevorzugten Ausführungsform sind der Befestigungsblock 112 und ein zweiter Befestigungsblock 130 an dem unteren horizontalen Rahmenabschnitt 10 befestigt. Jeder Befestigungsblock weist eine Aussparung 132 bzw. 134 auf. Sie dienen zur Aufnahme von und zum Reibungseingriff mit dem unteren horizontalen Rahmenabschnitt 10. Jeder Befestigungsblock weist ein erstes und ein zweites Paar von öffnungen auf. Beide Öffnungspaare weisen den gleichen horizontalen Abstand wie das Gelenk 114 und der bogenförmige Schlitz 116 auf. Auf diese Weise kann der Bügel 110 durch entweder das erste oder das zweite Öffnungspaar an den Befestigungsblökken befestigt werden. Damit kann der Bügel in einer von zwei verschiedenen Vertikalstellungen befestigt werden, wie dies die Figuren 6 und 8 zeigen.
Gemäß der Darstellung in Fig. 9 können die Befestigungsbügel 112 und 130 auf dem unteren horizontalen Rahmenabschnitt 10 befestigt werden, wobei sich die Aussparungen 132 und 134 entweder am unteren oder am oberen Ende befinden. Auf diese Weise können der erste und der zweite Bügelabschnitt gegenüber dsr Horizontalachse ausgetauscht werden, so daß das zweite Öffnungspaar über dem unteren horizontalen Rahmenabschnitt liegt. Für den Bügel 110 ergibt sich daraus eine dritte Höheneinstellung .
Gemäß der Darstellung in Fig. 10 läßt sich der Bügel 110 weiter entweder auf der Innen- oder auf der Außenseite des unteren horizontalen Rahmenabschnittes 10 befestigen. Auf diese Weise läßt sich die Schwenkkonstruktion in sechs Stellungen befestigen. Der untere horizontale Rahmenabschnitt weist mehrere Öffnungspaare auf, wie zum Beispiel öffnungen 136. Diese lassen sich mit den im Befestigungsblock vorgesehenen
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öffnungen ausrichten. Damit lassen sich die Befestigungsblöcke und damit die Bügel 110 wahlweise in mehreren vorderen und hinteren Stellungen auf dem unteren horizontalen Rahmenabschnitt anordnen.
Gemäß der Darstellung in den Figuren 1 und 2 und gemäß der weiteren Darstellung in den Figuren 11 und 12 weist die Abstützeinrichtung D eine Rückenkonstruktion 150 zur Anlage an und zum Abstützen des Rückens des Benutzers des Rollstuhles auf ο über ein Gelenk 152 ist die Rückenkonstruktion verscfowenkbar mit dem Rahmen A, insbesondere mit den oberen horizontalen Rahmenabschnitten 12, verbunden. Jedes Gelenk enthält ein Rahmenschwenklager 154, wie zum Beispiel eine Befestigungsvorrichtung , die durch eine öffnung im Gelenk und eine Nylonbuchse in den oberen horizontalen Rahmenabschnitt eintritt. Die Rückenkonstruktion ist mit dem Gelenk über ein erstes Verbindungsstück 156 und ein einstellbares Verbindungsstück 158 verbunden. In der bevorzugten Ausführungsform enthält die Einstelleinrichtung einen bogenförmigen Schlitz 160, der eine ein Gewinde aufweisende Befestigungseinrichtung 162 aufnimmt. Die Befestigungseinrichtung 162 ist mit dem Gelenk verklemmt und klemmt den Rücken zur Bequemlichkeit des Benutzers des Rollstuhles in einer ausgewählten Winkellage fest.
Gemäß der besonderen Darstellung in Fig. 11A verriegelt eine Rückenverriegelung 164 die Rückenkonstruktion in einer allgemein vertikalen Lage. Die Verriegelung enthält einen Anschlag 166, der in einer Gelenköffnung 168 aufgenommen ist. Durch Herunterdrücken des Anschlages mit der Hand wird die Rückenkonstruktion freigegeben und gerät in eine aufgefaltete oder horizontale Lage. Diese ist in strichlierten Linien dargestellt. Sie ermöglicht eine leichtere Handhabung des Rollstuhles .
Gemäß der Darstellung in den Figuren 1, 2, 11 und 12 enthält
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die für den Rollstuhlbenutzer vorgesehene Abstützeinrichtung D einen flexiblen Stoffsitz 170 mit seitlichen Abschnitten 172 und einem in Abschnitte unterteilten Zentralabschnitt 174. An dem Vorderende ist der flexible Sitz um die oberen zentralen Rahmenabschnitte 12 herumgelegt und mit Bändern 176 fest mit diesen verbunden (Fig. 2). An seinem hinteren Ende ist der flexible Sitz um die Rückenkonstruktion 150 gelegt und mit Bändern 178 mit dieser verbunden. An der Verbindungsstelle zwischen der Rückenkonstruktion und dem oberen horizontalen Rahmenabschnitt wird der Sitz 170 nicht unmittelbar abgestützt, so daß er durchhängt. Durch Verstellen der Verbindungsstelle des flexiblen Sitzes mit dem Rücken und den oberen horizontalen Rahmenabschnitten kann das Ausmaß des Durchhängens des Sitzes im einzelnen eingestellt und dessen Kontur damit zur Bequemlichkeit seines Benutzers verändert werden. In der bevorzugten Ausführungsform ist der flexible Sitz um die Rückenkonstruktion umgelegt und durch Umlegen von zusätzlichen oder weniger mittlerer Abschnitte 176 läßt sich das Ausmaß des Durchhängens im einzelnen einstellen. In der bevorzugten Ausführungsform besteht der flexible Sitz aus Stoff mit mit Kissen gefüllten Taschen. Die seitlichen und mittleren Sitzabschnitte weisen vorzugsweise die Mannschaftsfarben auf.
Gemäß der Darstellung in den Figuren 1 und 2 und insbesondere der Darstellung in Fig. 13 enthält die für den Rollstuhlbenutzer vorgesehene Abstützung 12 noch eine Fuß- oder Beinabstützung 180. Die Fußabstützung ist verstellbar mit dem Rahmen verbunden, so daß eine horizontale Fußabstützstange 182 in einem einstellbaren Abstand vom Sitz 170 angeordnet werden kann. Ein ein Außengewinde aufweisender Hülsenabschnitt 184 ist mit dem vorderen Rahmenabschnitt 18 integral verbunden. Ein mit der Fußabstützstange integral verbundenes rohrförmiges Element 186 liegt gleitbar in dieser das Gewinde aufweisenden Hülse. Ein geschlitzter Haltering 188 liegt an der Gewindehülse 184 an und nimmt das rohrförmige Element
186 gleitend auf. Im einzelnen läßt sich sagen, daß der Haltering an einem Kragen oder Abstandhalter 190 anliegt, der seinerseits an der Gewindehülse anliegt. Eine Klemm- oder Nockeneinrichtung 192 ist auf die Gewindehülse 184 aufgeschraubt. Damit wird der Haltering 188 in eine nicht gleitende Anlage mit dem rohrförmigen Element 186 gedrückt. Im einzelnen ist noch zu sagen, daß das rohrförmige Element mehrere ringförmige Ausnehmungen 194 aufweist, in denen der geschlitzte Haltering federnd aufgenommen wird. Die Nockeneinrichtung enthält eine Nockenfläche 196, die den Haltering 188 mit ausreichender Kraft in den Kragen 190 hineindrückt, um damit zu verhindern, daß sich der Haltering genügend weit aufweitet, um aus der zugehörigen Aussparung 194 auszutreten. Auf diese Weise läßt sich die Fußstütze wahlweise in einer von mehreren verschiedenen Stellungen anordnen. Wahlweise kann die Nockeneinrichtung den Haltering 188 auch in engen Reibungseingriff mit dem rohrförmigen Element 186 drücken, um dieses damit stufenlos in einer von mehreren Stellungen zu verriegeln.
Die Fußabstützung 180 enthält eine zweite horizontal verlaufende Stützstange 200. Auf dieser ist ein Stoßfänger 202 befestigt. Vorzugsweise ist der Stoßfänger eine auf einer horizontalen Achse verdrehbar angeordnete Rolle. Ebenso könnte der Stoßfänger auch eine aus einem zähen polymeren Material' bestehende lange Hülse sein. Falls der Rollstuhl mit ausreichender Kraft von hinten angestoßen wird und nach vorne kippt, stößt die Rolle auf den Boden oder eine andere Stützfläche auf und begrenzt das weitere Kippen des Stuhles nach vorne.
Gemäß der Darstellung in Fig. 14 ist eine Blende 210 vorgesehen. Sie vermeidet, daß man mit Gegenständen, wie zum Beispiel Fingern, zwischen die Speichen der Hinterräder gerät. Bei der Ausführungsform nach Fig. 14 besteht die Blende aus einer ringförmigen Scheibe, die mit mehreren Clips 216 an den Speichen befestigt ist. Gemäß der Darstellung in Fig. 15 weist
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jeder Clip einen vergrößerten Abschnitt auf, mit dem er verdrehbar an der Blende anliegt, und einen bajonettverschlußartigen Verbinderabschnitt 196, der durch die Blende durchgeschoben wird und mit den Speichen in Anlage gelangt. Im einzelnen weist dieser Verbinderabschnitt zwei allgemein L-förmige Schlitze 218 und 226 auf. Sie weisen eine zur Aufnahme einer Speiche ausreichende Breite auf. Eine Speiche wird durch einen axialen Abschnitt des Längsschlitzes durchgeführt und der Clip dann mit einer Einrichtung, wie zum Beispiel mit Hilfe des Schraubenzieherschlitzes 224, gedreht, um damit die Speiche in den horizontalen Abschnitt des L-förmigen Schlitzes zu verbringen. Vorzugsweise hat der horizontale Abschnitt des L-förmigen Schlitzes einen axialen Vorsprung, in dem die Speiche aufgenommen und der Clip daran gehindert wird, sich unter normalen Schwingungs- und Bewegungsbedingungen loszudrehen.
Die Erfindung wurde unter Bezug auf die bevorzugte Ausführungsform beschrieben. Offensichtlich werden sich für andere bei einem Lesen und Verständnis der vorstehenden Einzelbeschreibung der bevorzugten Ausführungsformen Abwandlungen und Änderungen ergeben. Es ist beabsichtigt, daß die Erfindung alle diese Änderungen und Abwandlungen einschließen soll, soweit sie in den Bereich der beifolgenden Patentansprüche oder deren Äquivalente fallen.

Claims (1)

  1. Anmelderin: Invacare Corporation
    1200 Taylor Street
    Elyria, Ohio 44035
    U. S. A.
    Patentansprüche
    1A Sportrollstuhl zur Verwendung sowohl bei sportlicher Betätigung als auch für den täglichen Gebrauch, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
    eine Rahmenanordnung,
    eine Stützeinrichtung zum Abstützen des Benutzers
    des Rollstuhles, die betrieblich mit der Rahmenanordnung
    verbunden ist,
    zwei Hinterräder,
    eine verstellbare Hinterrad-Lageranordnung zur wahlweisen Befestigung jedes der beiden Hinterräder in einer
    Vielzahl von Stellungen an der Rahmenanordnung, wobei die
    Hinterrad-Lageranordnung betrieblich mit der Rahmenanordnung verbunden ist,
    zwei Vorderräder und
    eine verstellbare Vorderrad-Lageranordnung zum wahlweisen Befestigen jedes der beiden Vorderräder in einer
    von mehreren Stellungen an der Rahmenanordnung.
    2ο Rollstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hinterrad-Lageranordnung mindestens eine vorgewählte Vielzahl von verschiedenen Höhen-Verstellagen aufweist und
    auch die Vorderrad-Lageranordnung mindestens diese vorge-Vielzahl von einzelnen Höhen-VerStellagen aufweist.
    3ο Rollstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
    Hinterrad-Lageranordnung die folgenden Merkmale aufweist:
    eine Montageplatte mit einer Vielzahl von entlang von parallelen Schlitzachsen langgestreckten Schlitzen,
    eine Achsaufnahmeanordnung, die entlang der Schlitzachse in den Schlitzen an einer auswählbaren Stelle wahlweise anordbar ist und
    ein Anschlag zum Verhindern einer Verschiebung der Achsaufnahmeanordnung entlang der Schlitzachse.
    4. Rollstuhl nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag mehrere wahlweise miteinander in Eingriff stehende Vorsprünge und Vertiefungen auf der Montageplatte und der Achsaufnahmeanordnung enthält.
    5. Rollstuhl nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag mehrere aufeinanderfolgende Rippen und Vertiefungen enthält, die auf der Montageplatte im wesentlichen unter einem rechten Winkel zu den Schlitzachsen angeordnet sind.
    6. Rollstuhl nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Montageplatte mit den Rippen und Vertiefungen ein einteiliges Extrusionsteil ist, in das die Schlitze hineingeschnitten sind.
    7. Rollstuhl nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag mehrere aufeinanderfolgende Rippen und Vertiefungen auf der Achsaufnahmeanordnung aufweist, die so bemessen sind, daß sie mit den Rippen und Vertiefungen auf der Montageplatte in Eingriff gelangen.
    8. Rollstuhl nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Achsaufnahmeanordnung die folgenden Merkmale aufweist:
    ein ein Außengewinde aufweisendes Element mit einer solchen Außenabmessung, daß diese auf die Querabmessung
    - te -
    der Schlitze zur Aufnahme in diesen abgestimmt ist, und eine Innenbohrung mit einer solchen Abmessung, daß eine Achse aufgenommen wird,
    ein erstes ein Innengewinde aufweisendes Halteelement, das auf das das Außengewinde aufweisende Element auf einer Seite der Montageplatte aufgeschraubt ist,
    ein zweites ein Innengewinde aufweisendes Halteelement, das auf das das Außengewinde aufweisende Element auf der anderen Seite der Montageplatte so aufgeschraubt ist, daß das erste und das zweite Halteelement das das Außengewinde aufweisende Element in einem aufgenommenen Schlitz halten, und
    daß die Rippen und Vertiefungen auf der Achsaufnahmeanordnung auf einem Element angeordnet sind, das auf dem das Außengewinde aufweisenden Element zwischen einem der Halteelemente und den Rippen und Vertiefungen der Montageplatte so aufgenommen ist, daß eine Bewegung des das Außengewinde aufweisenden Elementes entlang des aufgenommenen Schlitzes angehalten wird.
    9. Rollstuhl nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenanordnung und die Montageplatte mehrere wahlweise miteinander ausrichtbare Montageöffnungen und weiter noch eine Kippeinrichtung enthalten, die wahlweise zwischen der Montageplatte und dem Rahmen anordbar ist, um den Winkel der Hinterräder durch eine Kippbewegung zu verändern, und daß mehrere Befestigungseinrichtungen vorgesehen sind und durch die Montageöffnungen durchtreten, um die Montageplatte an der Rahmenanordnung zu befestigen.
    ΊΟ« Rollstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderrad-Lagerung die folgenden Merkmale aufweist:
    eine Radgabelanordnung, die an ihrem oberen Ende in einen zylindrischen Schaft ausläuft,
    einen Radgabelbügel zur Verdrehbaren Aufnahme des zylindrischen Schaftes,
    einen Montageblock zum Befestigen des Bügels auf der Rahmenanordnung in einer von mehreren auswählbaren Vertikallagen, wobei der zylindrische Schaft jeweils im allgemeinen vertikal verläuft.
    11. Rollstuhl nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine Winkel-Verstellvorrichtung zum wahlweisen Verstellen der Winkellage des zylindrischen Schaftes vorgesehen ist.
    12. Rollstuhl nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkel-Verstellvorrichtung die folgenden Merkmale aufweist:
    ein Schwenklager zum Verbinden des Bügels und des Montageblockes,
    eine Befestigungsvorrichtung und bogenförmige Schlitze zum Verbinden des Bügels und des Montageblockes zum Ermöglichen einer begrenzten Schwenkbewegung um das Schwenklager und
    eine Verriegelung für die Winkeleinstellung, die in dem bogenförmigen Schlitz angeordnet ist und dessen wirksame Länge verkürzt.
    13. Rollstuhl nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelverstell-Verriegelung ein erstes und ein zweites Gewindeelement aufweist, die durch eine Schraubbewegung im allgemeinen axial entlang des bogenförmigen Schlitzes vorgeschoben werden können, und zwar von dessen beiden Enden zum Verkürzen der wirksamen Länge des Schlitzes, wodurch das erste und das zweite Gewindeelement eine ausgewählte Winkeleinstellung des zylindrischen Schaftes fixieren können.
    14. Rollstuhl nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Montageblock mehrere Bügelbefestigungselemente aufweist, die sämtlich in einer diskreten Vertikallage angeordnet sind, so daß der Bügel in der Vertikalen wahlweise
    - 26 -
    in mehreren diskreten Vertikalstellungen angeordnet werden kann.
    15« Rollstuhl nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Montageblock mit einem horizontalen Rahmenabschnitt reversibel um eine horizontale Achse derart verbindbar ist, daß die Befestigung für das Schwenklager selektiv mindestens zum Teil in einer ersten Stellung mindestens teilweise oberhalb des horizontalen Rahmenabschnittes und in einer zweiten Stellung mindestens teilweise unterhalb des horizontalen Rahmenabschnittes anordbar ist.
    16ο Rollstuhl nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsblock eine Aussparung zur mindestens teilweisen Aufnahme des horizontalen Rahmenabschnittes aufweist, mindestens ein erstes Öffnungspaar durch die den Rahmenabschnitt aufnehmende Aussparung durchtritt, und mindestens ein zweites Öffnungspaar vertikal in einem Abstand vom ersten Öffnungspaar angeordnet ist,
    ein zweiter Block mit einer Aussparung zur mindestens teilweisen Aufnahme des horizontalen Rahmenabschnittes vorgesehen ist, ein erstes Öffnungspaar durch die den Rahmenabschnitt aufnehmende Aussparung durchtritt und ein zweites Öffnungspaar vertikal in einem Abstand vom ersten Öffnungspaar angeordnet ist,
    der horizontale Rahmenabschnitt mehrere Öffnungen aufweist, die mit den ersten Öffnungspaaren des ersten und des zweiten Befestigungsblockes wahlweise ausrichtbar sind, so daß der erste und der zweite Befestigungsblock entlang des horizontalen Rahmenabschnittes mit Befestigungsvorrichtungen in einer von mehreren Stellungen befestigt werden können und
    der Bügel mindestens ein Öffnungspaar aufweist, das mit dem ersten und dem zweiten Öffnungspaar des ersten und des zweiten Befestigungsblockes wahlweise ausgerichtet werden kann derart, daß sich der Bügel mit Befesti-
    - 2f -
    gungseinrichtungen in einer von mehreren Stellungen auf den Befestigungsblöcken befestigen läßt.
    17. Rollstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützeinrichtung für den Benutzer des Rollstuhles eine Rückenkonstruktion zur Anlage am und zum Abstützen des Rückens des Benutzers aufweist, wobei diese Rückenkonstruktion über ein Gelenk verschwenkbar am Rahmen befestigt ist.
    18. Rollstuhl nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verriegelung zum lösbaren Verriegeln der Rückenkonstruktion in allgemein vertikaler Lage vorgesehen ist.
    19. Rollstuhl nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützeinrichtung für den Benutzer des Rollstuhles einen flexiblen Sitz enthält, der teilweise um erste und zweite obere allgemein horizontale Rahmenabschnitte und teilweise um die Rückenkonstruktion umgelegt ist.
    20. Rollstuhl nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk mit der Rückenkonstruktion über eine erste Befestigungsvorrichtung verbunden ist, die durch eine Gelenköffnung in der Rückenkonstruktion durchtritt, und eine zweite Befestigungsvorrichtung durch einen in dem Gelenk vorgesehenen bogenförmigen Schlitz in die Rückenkonstruktion eintritt, so daß die Winkellage der Rückenkonstruktion wahlweise verstellbar ist durch Lösen der zweiten Befestigungsvorrichtung, Einstellen der Relativlage der Befestigungsvorrichtung und Anziehen der zweiten Befestigungsvorrichtung bis zum Reibungseingriff mit dem Gelenk.
    21. Rollstuhl nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Sitz mit der Rahmenanordnung an der Rückenkonstruktion in Verbindung steht derart, daß der Sitz an der Rückenkonstruktion durchsacken kann, und daß der fle-
    -M-
    xible Sitz verstellbar mit der Rückenkonstruktion verbunden istum damit das Ausmaß des Durchsackens wählbar einzustellen, um damit die Kontur des Sitzes zur Bequemlichkeit seines Benutzers zu verstellen.
    22. Rollstuhl nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Fußstütze zum Abstützen der Füße des Benutzers des Rollstuhles und durch Einrichtungen zur verstellbaren Verbindung der Fußstütze mit der Rahmenanordnung, wobei die einstellbare Verbindung für die Fußstütze die folgenden Merkmale aufweist;
    eine Gewindehülse, die betrieblich mit der Rahmenanordnung oder der Fußstütze verbunden ist,
    ein rohrförmiges Element, das gleitbar in der Gewindehülse aufgenommen ist und entweder mit der Rahmenanordnung oder der Fußstütze betrieblich verbunden ist,
    einen Haltering, der an der Gewindehülse anliegt und das rohrförmige Element gleitbar aufnimmt, und
    eine Nockeneinrichtung, die mit der Gewindehülse verschraubt ist und den Haltering wahlweise in nicht gleitende Anlage mit dem rohrförmigen Element drückt, um die Fußabstützung in ihrer Lage zu fixieren.
    23. Rollstuhl nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltering ein geschlitzter Ring ist, daß das rohrförmige Element mehrere Vertiefungen zur Aufnahme des geschlitzten Ringes aufweist und daß die Nockeneinrichtung den geschlitzten Ring mit ausreichender Kraft gegen die Gewindehülse drückt, um zu verhindern, daß sich der geschlitzte Ring von einer bestimmten Vertiefung löst, so daß diskrete Einstellungen für die Beinabstützung vorgenommen werden können.
    24. Rollstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hinterräder sämtlich mehrere Speichen aufweisen und eine Blende auf jedem Hinterrad montiert ist, um zu ver-
    hindern, daß Gegenstände, wie zum Beispiel Finger, zwischen die Speichen gelangen.
    25. Rollstuhl nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Blende eine ringförmige Scheibe ist, die mit mehreren Clips an den Speichen befestigt ist.
    26. Rollstuhl nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Speichenclip eine Einrichtung aufweist, um die Blende verdrehbar zu erfassen, und einen bajonettverschlußartigen Verbindungsabschnitt zur wahlweisen Verbindung mit einer Speiche, so daß der Clip zur Aufnahme einer Speiche axial verschoben und dann verdreht wird, um die Speiche in dem bajonettverschlußartigen Verbindungsabschnitt zu verriegeln.
    27. Rollstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
    daß jedes Vorderrad mit einem Lager auf einer Achse befestigt ist,
    daß das Vorderrad in einem mittleren Bereich im Gebiet der Achse verhältnismäßig breit ist, um damit eine in Axialrichtung langgestreckte Achsaufnahmebohrung zu erzielen, um damit ein Taumeln des Rades um die Achse zu verhindern,
    daß jedes Vorderrad an seinem Umfang verhältnismäßig schmal ist, um damit die Fläche auf ein Minimum herabzusetzen, die an einer Stützfläche anliegt, um damit die Reibung zwischen dem Rad und der Stützfläche auf ein Minimum herabzusetzen, und
    daß jedes Vorderrad mehrere aufeinanderfolgende verhältnismäßig dicke und dünne Gebiete aufweist, die radial zwischen dem mittleren und dem ümfangsabschnitt des Rades verlaufen, um den Ümfangsabschnitt mit herabgesetztem Gewicht abzustützen.
    28. Rollstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
    '9-
    die Rahmenanordnung aus mehreren geschweißten Titanroh ren besteht.
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