DE3400191A1 - Verbindung fuer eine schnecken-prothesenanordnung - Google Patents

Verbindung fuer eine schnecken-prothesenanordnung

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DE3400191A1 DE19843400191 DE3400191A DE3400191A1 DE 3400191 A1 DE3400191 A1 DE 3400191A1 DE 19843400191 DE19843400191 DE 19843400191 DE 3400191 A DE3400191 A DE 3400191A DE 3400191 A1 DE3400191 A1 DE 3400191A1
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Janusz A. Stanmore North South Wales Kuzma
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    • A61N1/375Constructional arrangements, e.g. casings
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    • Y10S439/00Electrical connectors
    • Y10S439/909Medical use or attached to human body

Description

Die Erfindung betrifft implantierbare,medizinische, elektronische Vorrichtungen, wie Herzschrittmacher und Schneckenprothesen, und insbesondere eine Schneckenprothese, bei der eine Vielzahl Verbindungen zwischen der die elektronische Schaltung enthaltenden Anordnung und einer Elektrode oder anderer Leiterart hergestellt werden.
In ihrer üblichen Form besteht eine Schneckenprothese aus zwei Teilen, die in den Schädel eines Patienten implantiert sind. Das erste Teil ist eine "elektronische" Vorrichtung, die in den Mastoidknochen hinter dem Ohr implantiert ist. Das zweite Teil besteht aus einer Elektrodenanordnung, die in die Ohrschnecke eingesetzt wird, um elektrische Stimulierungen auf die Hörnervfasern zu beaufschlagen. Die Elektrodenanordnung muß elektrisch mit der elektronischen Vorrichtung verbunden werden. Zusätzlich wird eine äußerlich getragene Sender/Empfängeranordnung angewandt, um so wohl die Informationen als auch die Energie zu der implantierten Einheit zu übertragen und zum Empfangen von von dem Implantat zurückgesandten Informationen.
Ein Hauptproblem bei einer Schneckenprothese besteht darin, daß ein vollständiger Ersatz der Vorrichtung bei dem heutigen Stand der Technik nicht angezeigt ist. Sobald die Elektrodenanordnung einmal in die Schnecke implantiert worden ist, kann dieselbe wahrscheinlich nicht wieder ohne Beschädigung der Schnecke entfernt werden. Die Elektrodenanordnung muß deshalb auf ein langes Leben ausgerichtet sein (in der Größenordnung von 50 Jahren oder der erwarteten Lebensdauer des Patienten). Es kann jedoch zweckmäßig oder wünschenswert sein, die elektronische Vorrichtung zu ersetzen, z.B. aufgrund eines Schaltungsversagens oder durch eine vergleichbare Anordnung besser ausgestatteten Designs in Zukunft zu ersetzen. Somit sind ständige Verbindungen zwischen der elektronischen Vorrichtung und den Elektroden nicht zweckmäßig.
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Bei einer Schneckenprothese ist das Verbindungsproblem weitaus ernster als im Falle eines Herzschrittmachers aus verschiedenen Gründen. Zunächst benötigt ein Herzschrittmacher nur eine geringe Anzahl von Verbindungen zu den Elektroden (bis zu vier bei bestehenden Modellen), wohingegen 22 Verbindungen zwischen der elektronischen Anordnung und den Elektroden bei einer Schneckenprothese gemäß der erfindungsgemäßen Ausfuhrungsform. Aufgrund des beschränkten Raums im Schädel, wo die Schneckenprothese eingepaßt werden muß ist zweitens die Raumbegrenzung wesentlich ernster als bei einem Schrittmacher. Weiterhin ist es für die Chirurgie und Sicherheit erforderlich, alle Verbindungen zwischen der elektronischen Anordnung und den Elektroden gleichzeitig in einem Verfahrensgang zu erstellen, was im Gegensatz zu einer typischen Schrittmacherausführung steht, für die nur eine geringe Anzahl an Verbindungen erforderlich ist und es somit gestattet, daß jede einzelne individuell, z.B. vermittels Stiftschraube erstellt wird.
Weiterhin muß im Falle von Schrittmachern und anderen implantierbaren Vorrichtungen der Wieder-Verbindungsprozess in einer Umgebung stattfinden, wo ein Eintreten von Flüssigkeit nicht verhindert werden kann; da die Elektrodenanordnung ständig im Schädel verbleibt muß jede Wiederverbindung der Elektroden mit einer neuen elektronischen Vorrichtung im Kopf des Patienten stattfinden.
Für den Fachmann ergibt sich, daß die Art des Verbindungsproblems nicht auf medizinische Prothesen beschränkt ist. Es gibt tatsächlich eine Vielzahl an Situationen auf dem Gebiet der Elektronik, wo es erforderlich wird eine Verbindung oder Verbindungen an elektronische Vorrichtungen in einer feindlichen oder schwierigen Umgebung vorzunehmen, wie z.B. bei Meeres-, petrochemischen, industriellen oder auto.--motiven Anwendungen. Der Erfindungsgegenständ kann auf Gebieten Anwendung finden, die nicht zu medizinischen Prothesen gehören.
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Nach dem Stand der Technik wurden zahlreiche Schneckenprothesen beschrieben, inklusive einiger, bei denen ein Verbindungsteil vorgesehen ist. Vgl. z.B. Berichte unter NIH Kontrakt Nr. NO1-NS-7-2367 "Development of Multichannel Elektrodes for an Auditory Prosthesis". Es wurden ebenfalls Verbindungsteile bzw. Anschlüsse für implantierbare elektronische medizinische Vorrichtungen beschrieben. Vgl. z.B. die US-Patentanmeldung 237 090 mit dem Titel "Bone Growth Stimulator Connector". Diese Verbindungstechniken sind jedoch mit Nachteilen behaftet, die erfindungsgemäß überwunden
werden.
Die vorliegende Erfindung betrifft die Erstellung einer Anordnung für eine Schneckenprothese wie sie in dem Deutschen Patent .... (deutsche Patentanmeldung P 33 11 507.9) offenbart ist. Das Verbindungsproblem wurde bei vielen früheren Ausführungsformen durch das Vorsehen eines zweiteiligen Anschlusses. Ein Teil besteht aus einer Keramikplatte oder Umkleidung, die eine Anzahl röhrenförmiger Platindurchführungen enthält, die die elektrischen Wege zwischen den inneren elektronischen Schaltungen und der Außenseite bilden. Diese Platindurchführungen werden in Löcher eingesetzt, die in die Keramik eingebracht werden, während dieselbe noch im grünen oder ungebrannten Zustand vorliegt. Das Platin und Keramik werden zusammen gebrannt, und bei Sintern der Keramik schrumpft dieselbe. Der Schrumpfungsvorgang übt eine Kraft gleichmäßig um und längs jeder röhrenförmigen Platindurchführung aus, wodurch sich eine hermetische, hochfeste Reaktionsbindung zwischen dem Platin und der Keramik ergibt. Nach dem Brennen wird die Oberfläche der Keramikplatte auf Hochglanz poliert und diese Anordnung wird sodann an der elektronischen Anordnung uad einem Titangehäuse unter Anwenden herkömmlicher Lot-, Schweiz- und Hartlötverfahren befestigt.
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Der zweite Teil des Anschlusses bzw. Steckers besteht aus einer Silastumkleidung, die die vorgeformten Platinteile enthält, an die mit den Elektroden verbundene Drähte geschweißt sind. An dieser Silastumkleidung ist eine weitere Silastumkleidung befestigt, die als Isolationsmaterial wirkt und aufgrund ihrer Elastizität die über die Kontaktfläche beaufschlagten Kräfte gleichmäßig verteilt. Diese Kraft wird durch einen Titanstützteil beaufschlagt, durch dessen Mitte eine an der anderen Seite des Steckers angebrachte Schraube hindurchgeht.
Obgleich der Stecker zufriedenstellend ist, ergaben sich einige Rückschläge. Zunächst wird die Elastizität des Steckers von der Silastumkleidung in dem Steckerteil abgeleitet, das mit den Elektroden verbunden ist und somit im Inneren des Körpers verbleibt. Das langzeitige Verhalten dieses Silafctmaterials ist nicht vollständig bekannt. Jegliche Mangel in den mechanischen Eigenschaften des Materials, die mit der Zeit unentdeckt bleiben könnten, lassen sich nicht ohne einen Ersatz der Elektroden überwinden.
Zweitens bereitet der Stecker bei der Herstellung einige Schwierigkeiten aufgrund der Schwierigkeit des Ausbildens des kleinen vorgeformten Platinsteckerteils mit einem korrekt geformten Nagel oder konischen Kopf mit bleibender Form und Qualität und zusätzlich aufgrund des SchweiB-problems der sehr feinen Platindrähte von den Elektroden an die Platinteile.
Es wurde ebenfalls gefunden, daß das Verfahren für das einwandfreie Befestigen des Steckers die Möglichkeit beinhaltet, die sehr feinen Drähte von der Elektrodenanordnung zu den Steckerteilen in einem Ausmaß unter Belastung zu setzen, daß die Schweißstellen brechen oder die Drähte zerreißen.
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Es wird nun abschließend angenommen, daß die kleine Größe des Kopfes jedes vorgeformten Platinteils zu einer Deformation der Silasturnkleidung in einem derarigen Ausmaß führt, daß das Platinteil so tief in die Silastumkleidung eingebettet wird, daß ein ausreichender Druck nicht aufrechterhalten werden kann, was zu einem Verlust des Kontaktes führt.
Diese Einschränkungen werden erfindungsgemäß überwunden, wobei einige weitere bemerkenswerte Verbesserungen und Vorteile auftreten, wie sie weiter unten beschrieben werden.
Eine der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, einen für die Anwendung bei implantierbaren, medizinischen, elektronischen Vorrichtungen geeigneten Stecker zu schaffen und insbesondere eine Schneckenprothese, die sich leicht herstellen läßt, eine verläßliche Abkopplung und Wiederverbindung ohne die Elektrodenanordnung ermöglicht, die im Körper zu verbleiben hat,über die Zeit keinem mechanischen Abbau unterworfen ist und sowohl einen hohen elektrischen Widerstand zwischen verschiedenen verbundenen Schaltkreisen und einen niedrigen Widerstand aufrechterhält. Weiterhin wird ein zuverlässiger Kontakt zwischen einzelnen Steckerteilen der gleichen elektrischen Schaltung erzielt und es ergibt sich weiterhin die Gelegenheit, sich des Vorteils neuer Materialien zu bedienen, die in der Zukunft entwickelt werden könnten mit vorteilhafteren mechanischen oder elektrischen Eigenschaften. Der Erfindungsgegenstand eignet sich für viele unabhängige elektrische Verbindungen auf kleinem Raum und ist dergestalt ausgelegt, daß der Teil des Steckers, der im Körper verbleibt, und an den Elektroden befestigt ist keine elastischen Komponenten aufweist, die einen Einfluß auf die Betriebsweise des Steckers oder Komponenten haben, die im Verlaufe der Zeit eine Verschlechterung der Eigenschaften erfahren können. Weiterhin ergibt sich eine Kom-
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ponenten- Auswahl dergestalt, daß eine Komponente aus der Familie der Schneckenimplantatvorrichtungen mit einer aus der Familie der Elektroden (z.B. unterschiedlicher Größe) verbunden werden kann. Weiterhin können unterschiedliche Arten elektronischer Moduln mit dem gleichen Stecker (z.B. in allen keramischen Vorrichtungen) versehen sein und insbesondere» kann man sich neuer Technologien, Materialien und Herstellungsverfahren bedienen, wenn diese entwickelt werden.
Ein Ausführungsbeisj3iel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen :
Fig. 1 eine vergrößerte perspektivische Ansicht der Steckerteile einer implantierbaren Schneckenanordnung gemäß der Erfindung;
Fig. 2 ist eine ins einzelne gehende Querschnittsansicht der miteinander verbundenen Steckerteile;
Fig. 3 ist eine vergrößerte Ansicht eines einzelnen Verbindungspunktes und
Fig. 4 erläutert die Stufen des bevorzugten Herstellungsverfahrens der die Platinkontakte enthaltenden eingreifenden Silastumkleidung.
Unter Bezugnahme auf die Figur 1 besteht eine Seite der Steckeranordnung aus einer implantierbaren Schneckenvorrichtung, wie derjenigen, wie sie in der oben angegebenen deutshen Patentanmeldung offenbart ist. Tatsächlich besteht einer der Vorteile des Erfindungsgegenstandes darin, daß eine Seite des Steckers nicht verändert werden muß. Die elektronische Anordnung liegt in einem Titangehäuse 10 vor, an dem vermittels Verschweißen und Hartlöten eine Platte (vorzugsweise aus Keramik) 12 angeordnet ist, die die hermetischen Platindurchführungen 14, wie weiter oben beschrieben, enthält. Eine Titanschraube 16 springt von der Mitte der
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Keramikplatte aus vor. Die Oberfläche der Keramikplatte ist auf Hochglanz poliert. Das Titangehäuse enthält die hermetischen Durchführungen 11 und ein zweiendiges Rohr 13 (nur teilweise gezeigt), durch das eine Spule (nicht gezeigt) hindurchtritt, wie in deroben erwähnten deutschen Patentanmeldung beschrieben.
Die andere Seite des Steckers besteht aus einer Platte (vorzugsweise aus Keramik) 30 mit identischen Durchführungen 34, wie am Ende der Figur 1 und im Querschnitt in der Figur 2 erläutert. Die keramische Platte 30 besteht aus identischen Komponenten und ist nach einem identischen Verfahren wie die Keramikplatte 12 hergestellt, die die Durchführungen enthält und in der elektronischen Anordnung verwandt wird. Es werden geringe Bearbeitungsvorgänge erforderlich, um die in der elektronischen Vorrichtung angewandte Keramikplatte mit den Durchführungen für die Anwendung in der Elektrodenseite des Steckers umzuwandeln.
Wie in der Figur 1 gezeigt, wird die Keramikplatte 30 durch eine Titanplatte 38 abgestützt. Ein Titanstück 8 ist sorgfältig an die Innenseite des ümfangs des Titangehäuses 10 angeschweißt und wirkt als Paßstift oder Halter. Derselbe paßt in eine in das Titanstützstück 38 eingearbeitete Vertiefung 50, um sicherzustellen, daß der Stecker während dersebel richtig ausgerichtet ist, befestigt *ird.
Der Titanpaßhalter 8 ist in einer Lage in der Figur 1 und in einer unterschiedlichen Lage in der Figur 2 gezeigt. Die genaue Lage des Paßhalters ist nicht kritisch. Tatsächlich kann der Halter nicht nur als Paßhalter, sondern ebenfalls als Tastsystem angesehen werden. Dies besagt, daß zukünftige Generationen von Schneckenimplantaten und/oder elektronischen Vorrichtungen eine unterschiedliche Anzahl Paßhalter in unterschiedlichen Lagen dergestalt anwenden können, daß es unmöglich ist, Elemente unverträglicher
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Gattungen zu vermischen. So kann z.B. die hier beschriebene Steckertechnik zur Herstellung eines Steckers mit z.B. 50 Verbindungspunkten in der gesamten Fläche angewandt werden und es kann eine unterschiedliche Paß- und Tastanordnung zum Verhindern eines Vermischens unverträglicher Komponenten angewandt werden.
In der Mitte des Titanstützstücks 38 ist ein Loch 40, durch das sich die an dem anderen Teil befestigte Schraube 16 erstreckt. Es wird auf die Schraube vermittels eines speziellen Werkzeugs 48, das zusammen mit einem herkömmlichen Drehmomentspanner (nicht gezeigt) verwendet wird, eine vorherbestimmte Drehkraft beaufschlagt. Ein Schlitz oder Ausschnitt 38a ist in das Titanstützteil eingearbeitet, um den Austritt des Kabels zu ermöglichen, wie weiter unten beschrieben.
Bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform wird _.__ durch die mittig angeordnete Schraube und Mutter beaufschlagte Kraft den Stecker zusammenhalten. Es sind ebenfalls andere mittig angeordnete Vorrichtungen (z.B. eine Klammer oder eine durch die gesamte Anordnung hindurchgehende Schraube) geeignet. Wahlweise oder zusätzlich kann die Kraft durch einen Kragen, Ring oder Band außerhalb des Steckers beaufschlagt werden und in diesem Fall ist keine Notwendigkeit für ein mittleres Loch in dem Stecker gegeben.
Die Elektrodenleitungen 36 sind in eine Spirale 36a im Inneren eines Silastrohrs 32 ausgebildet, wenn dieses den Stecker verläßt. Das Rohr ist ebenfalls mit .Silast (MDX 4-4210) gefüllt. Der Zweck des spiralförmigen Aufwickeins besteht in einer Belastungsentspannung des Elektrodenkabels, so daß ein Zerreißen aufgrund von Ermüdung bedingt durch Biegen verhindert wird. Das Silast ist durchsichtig, gestattet eine visuelle Inspektion des Kabels nach der Herstellung.
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Zwischen den zwei die Durchführungenden enthaltenden Keramikplatten ist eine dünne Silasturakleidung zwischengeordnet. In diese Silastumkleidung werden kleine Stücke Platinfolie 22 eingebracht, wobei jede von einer Seite der Umkleidung durch einen kleinen entsprechenden Schlitz oder Schnitt zu der anderen Seite hindurchgeht. Ein mittleres Loch 24 in der Silastumkleidung gestattet den Durchtritt der Schraube 16. Somit wird die Verbindung zwischen paarweisen Durchführungen über ein Platinfolienstück hergestellt, das gegen und zwischen die Silastumkleidung und die Platindurchführungen in den Keramikplatten auf beiden Seiten des Steckers gepreßt wird. Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird die zwischenverbindende Silastumkleidung mit ein paar Flecken an die Keramikplatte mit den Platindurchführungen in der elektronischen Anordnung geklebt, wobei eine sorgfältige Ausrichtung visuell zum Zeitpunkt des Verklebens bewerkstelligt wird. Auf diese Weise kann die Umkleidung während des Zusammenbaues an Ort und Stelle gehalten werden. Es kann jedoch eine größere Silastumkleidung mit Ausschnitten zum Ausrichten mit dem Paßhalter 8 angewandt werden.
Nach dem Zusammenbau der vollständigen Schneckenprothese ist die gesamte implantierbare Vorrichtung von Silikonkautschmk (Silastic 4515, Type A) umgeben, einem Schutzüberzug oder Schutz (nicht gezeigt). Der Zweck dieses Schutzes oder Abschirmung ist derjenige, als Schutzüberzug für das Implantat zu dienen, um Gewebewachstum in den Hohlräumen und Ecken des Implantats zu verhindern, das eine Entfernung des Implantats schwieriger gestalten könnte und um den Körper von scharfen Kanten oder Ecken auf dem Implantat zu schützen und andererseits das Implantat während der Handhabung, wie während der chirurgischen Implantation und Einsetzen der Elektrode zu schützen.
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Die Arbeitsweise der Vorrichtung hängt nicht von der Integrität der Abschirmung ab, da die elektronische Anordnung hermetisch verschlossen ist. Ebenfalls ist die Arbeitsweise des Steckers nicht von Flüssigkeiten abhängig, die durch die Abschrimung ausgeschlossen werden, da er so ausgelegt ist, daß sogar bei einem Verbinden im total eingetauchten Zustand in Salzlösung oder'anderen physio- ' logischen Flüssigkeiten ein Arbeiten gewährleistet ist.
Unter Bezugnahme auf die Figur 2, die die Steckeranordnung im Querschnitt zeigt, ist ersichtlich, daß die elektronische Komponente des Implantats so ausgeführt ist, wie es in der obigen deutschen Patentanmeldung offenbart ist. Eine keramische Umkleidung oder Platte 12 enthält Platindurchführungen 14. Die Platte ist an einem maschinell hergestellten oder gepreßten Titanflansch 60 durch ein Hochtemperatur-Hartlötverfahren unter Anwendung einer Hartlösung 62 befestigt, die dazu in der Lage ist Keramik und Titan hermetisch zu vereinigen. Der Flansch und die Keramikanordnung mit den Durchführungen weisen angeordnet die elektronischen Bestandteile (nicht gezeigt) auf und die gesamte Anordnung ist TIG-verschweißt unter Anwenden herkömmlicher Arbeitsweisen, wie durch das Bezugszeichen 64 gezeigt, und zwar an den Boden des Titanteils 10 mit geeigneten Abmessungen.
In der Mitte der Keramikplatte 12 ist eine Titanschraube 16 unter Anwenden eines der zahlreichen Verfahren befestigt. Wie dargestellt ist ein Platinrohr 66 mit der Keramikplatte zur gleichen Zeit wie die Durchführungen verbunden. Die Titanschraube 16 wird sodann fest in das Platinrohr eingebettet und eine hermetische Abdichtung wird durch die Hartlötung 68 zwischen dem Platinrohr und der Titanschraube sichergestellt. Der Kopf 70 der Schraube ist für die Stelle, das Abdichten und Kraftübertragung geeignet geform, wie sich für den Fachmann ohne weiteres ergibt.
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Die Keramikplatte 30 mit den Platindurchführungen 34 wird auf der anderen Seite des Steckers angewandt. Anstelle eines mittleren Platinrohrs wird·das mittlere Loch vergrößert, um eine Verlängerung der Befestigungsmutter 46 aufzunehmen.
Ein Vorteil der erfindungsgemäßen Ausführungsform des Steckers besteht darin, daß die Keramikplatte und die Elektrodenseite des Steckers nahezu identisch zu der Keramikplatte auf der Seite der elektronischen Anordnung sind, wobei beide aus den gleichen Bestandteilen und mittels gleicher Verfahren hergestellt worden sind. Fehler in den Bestandteile η oder den Herstellungsverfahren führen zu einer Anzahl keramischer Anordnungen mit Platinrohrdurchführungen, die nicht hermetisch verschlossen.und somit ungeeignet für die Anwendung in elektronischen Anordnungen sind. Diese Bestandteile sind jedoch durchaus geeignet für die Anwendung auf der Elektrodenseite des Steckers, da eine hermetische Abdichtung der Durchführungen an dieser Seite nicht erforderlich ist. Unter der Voraussetzung, daß die Ausschußrate des Sinterverfahrens Platin-anKeramik unter 50% verbleibt, können alle hergestellten Teile verwendet werden. Es"ist davon auszugehen, daß die Vorteile in der Technologie und den Materialien sich aus unterschiedlichen Materialien ergeben, die für die Steckerplatten angewandt werden, wobei beide Seiten nicht gleich sind. Der Erfindungsgegenstand ist ebenfalls zweckmäßig bei Anwendungen, wo es erforderlich ist, zwei hermetisch verschlossene Teile mit elektrischen Verbindungen zu vereinigen. In einem derartigen Fall würden beide Seiten des Steckers aus hermetisch abgeschlossenen Anordnungen hergestellt werden.
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Die Keramikplatte 30 auf der Elektrodenseite des Steckers weist die feinen Drähte 36 von den Elektroden auf, die mit den Platindurchführungen 34 verschweißt sind, wie durch das Bezugszeichen 72 gezeigt. Diese Drähte werden mechanisch nach dem Verschweißen durch Silastkleber (Type A) gestützt, wie durch das Bezugszeichen 74 wiedergegeben. Alle 22 Elektrodendrähte treten aus einem Bündel 36a aus, das spiralförmig aufgewickelt in dem Silastrohr 32 eingebettet mit Silastic 76 getragen wird. Der Zweck des spiralförmigen Aufwickeins der Elektrodendrähte besteht darin, daß es der Belastungsentspannung dient und ein Brechen des Elektrodendrahts aufgrund von Ermüdungserscheinungen als ein Ergebnis des Biegens, Dehnens oder anderer Bewegung verhindert, während derselbe im Körper vorliegt, während des Einsetzens oder während der Herstellung und des Transports. Das Elektrodenkabel tritt aus dem Stecker über einen Ausschnitt78 in der Titanstützplatte 38 aus.
Die Titanstützplatte 38 ist dergestalt augebildet, daß sie mit der Keramikplatte 30 an der Peripherie und umfänglich in Berührung kommt und somit in der Mitte, wo die Mutter 46 angeordnet ist. Es liegt ein dünner Film 74 aus Silast zwischen der Titanstützplatte 38 und der Keramikplatte 30 vor. Wenn somit die Titanmutter festgezogen wird, wird eine Kraft von der Mutter durch die Titanstützplatte über den dünnen Silastfilm auf die Keramik-Steckerplatte übertragen. Das Loch in der Mitte der Keramikplatte paßt eng um die Mutter und ordnet den Stecker mittig um die Schraube an. Diese Anordnung des Befestigens stellt sicher, daß auf die Elektrodenseite des Steckers übertragene Kräfte gleichmäßig über die gesamten Flächen der Keramikplatten verteilt werden.
Eine weitere Funktion der Titanstützplatte 38 besteht darin, die empfindlichen, in das weiche Silast eingebetteten Elektrodendrähte zu schützen, wenn sie von dem Elektrodenbündel 36a austreten, von dem sie mit den Steckerdurch-
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führungen verschweißt sind. Die Stützplatte ist bei der bevorzugten Ausfuhrungsform Titan, es sind jedoch auch andere Materialien geeignet, soweit die den Stecker mit einer zentralen Schraube zusammenhaltenden Kräfte über ein Metallteil gegen die keramische Platte der Durchführungen übertragen werden.
Da der Hohlraum zwischen der Titanstützplatte und der Keramikplatte mit den Durchführungen, an denen die Elektrodendrähte befestigt sind, mit Silast 74 gefüllt ist, ist eine zusätzliche-Abstützung für die Elektrodendrähte gegeben. Somit ist die gesamte Elektrodenseite des Steckers fest und enthält keine Teile oder Bestandteile die Ermüdungserscheinungen oder Kriechversagen über die angenommene Lebensdauer der Elektorden ausgesetzt sind oder in anderer Weise über die Zeit hin nachteilig beeinflußt werden.
Zwischen den beiden Keramikplatten 12 und 30 ist eine Silastumkleidung 30 angeordnet, die eine Anzahl Platinfolienteile 22 aufweist, die durch Schlitzschnitte in der Silastumkleidung und sodann Umbiegen eingesetzt sind. Eine vergrößerte Ansicht der Silastumkleidung im Gebiet der Platindurchführungsteile ist in der Figur 3 gezeigt. Die Dicke der Platinfolie und der Silastumkleidung sollte genau kontrolliert werden. Es wurde gefunden, daß eine 25 Mikron starke Platinfolie und eine 500 Mikron starke Silastumkleidung zu zufriedenstellenden Ergebnissen führen.
Die Platinfolie 22 kommt in Berührung mit jedem Durchführungs-Platinteil in Form eines Ringes. Da eine Stärke der Silastumkleidung und zweimal die Stärke der Platinfolie zwischen jedem Paar der Platinstecker-Durchführungen vorliegt, ist das Gebiet des Kontakts der Silastumkleidung stärker deformiert als anderswo. Somit kann die Kraft, die die Platinfolie auf die Platindurchführungen drückt, genau gesteuert werden. Wenn sogar eine Mißausrichtung der Teile vorliegt, daß die Platindurchführungen nicht koaxial vorliegen, wird es immer ein Gebiet geben, wo
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Stärken der Platinfolie und eine Stärke Silast zwischen den Burchführungs-Platinrohren liegen (unter der Voraussetzung natürlcih, daß die Achsen der Rohre nicht mehr als einen Durchmesser voneinander entfernt liegen).
Da die Platindurchführungen jedoch vorzugsweise hohl sind (der Grund hierfür ist in der deutschen Patentanmeldung wie oben erwähnt, erläutert) liegt nur eine geringe Kraft vor, die zu einer Deformierung der Silastumkleidung in der Mitte der Durchführungen neigt und somit neigt das Silast in diesem Gebiet auszubeulen, wie durch das Bezugszeichen 80 gezeigt. Der Raum 82 in der Mitte jeder Platindurchführung ist wichtig. Der Zweck dieses Loches oder Raums besteht darin, eine plastische Deformation der Silastumkleidung in dem Loch zu gestatten und es liegt somit eine Ubergangszone zwischen Silast unter Hochdruck außerhalb der Fläche des Lochs und Silast ohne .Druck vor. Es besteht somit immer ein Gebiet des Silast zwischen zwei Extremen, wo die elastische Grenze nicht überschritten wird und sogar, wenn die Silastumkleidung aufgrund eines Ausdehnens plastisch deformiert wird, wird die Platinfolie gegen die Platindurchführungen mit einer ziemlich konstanten Kraft durch das Silast gedrückt, das noch in der elastischen Grenze liegt. Zusätzlich hierzu ist die Innenkante 84 des Loch in jeder Platindurchführung ziemlich scharf, so daß der Kontaktdruck hoch ist. Da Platin ein ziemlich duktiles Material ist, neigt die Folie dazu, nicht durch diese Kräfte zerschnitten zu werden, deformiert sich jedoch, um so einen ausgezeichneten Kontakt um den gesamten Umfang jeder Platindurchführung zu ergeben.
Die miteinander verbundenen Silast- und Platinteile können bei jeder erneuten Verbindung ausgewechselt werden. Wenn somit eine Ausdehnung des. Silastmaterials während der angenommenen Lebensdauer des Implantats auftritt, kann eine neue Silastumkleidung bei dem Wiederverbinden eingesetzt
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werden. Zusätzlich liegt der Vorteil auf der Hand, daß neue Materialien, die entwickelt werden können oder in künftigen Jahren zur Verfügung stehen, ohne Abwandlung des ursprünglichen Modells oder der Natur des Steckers angewandt werden können, wie weiter oben diskutiert.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird die zwischengeordnete, die Platinfolienstücke enthaltende Silastumkleidung vermittels Klebstoff (Silast Type A) an einer Reihe von Stellen an der elektronischen Anordnung angebracht, es ist jedoch möglich dieselbe getrennt vorzusehen.
Unter Bezugnahme auf die Figur 2 ist die gesamte Anordnung durch einenen kleinen Titanhalter 8 angeordnet, der mit der elektronischen Anordnung widerstandsverschweißt ist, nachdem dem TIG-Verschweißen der Titanabschnitte. Dieser Paßhalter ist so ausgelegt, daß er ins Innere eines komplimentär geformten Schlitzes 50 paßt, der maschinell in das Titanstützteil 38 eingebracht worden ist. Die geometrische Anordnung der Bestandteile mit besonderem Bezug auf den Paßhalter und den Elektrodenaustrittspunkt ist so entworfen, daß eine korrekte Ausrichtung während des Zusammenbaues sichergestellt ist.
Die Figur 4 zeigt diagrammförmig das Herstellungsverfahren der Zwischenverbindungsumkleidung aus Silast mit den Platinfolienteilen. Im oberen Teil der Figur ist eine Silastumkleidung 30 gezeigt, die Umkleidung wird von dem geeigneten Silast (Type 4210) zwischen zwei Umkleidungen optisch flachen Glases geschmolzen, das durch eine genau bekannte Entfernung getrennt ist. Ein mittleres Loch 24 zum Durchführen der Schraube ist Jn die Silastumkleidung gestanzt oder geschnitten. Zusätzlich werden 22 Schlitze, wie durch das Bezugszeichen 88 gezeigt, in die Umkleidung an einer Seite der Stellen gestanzt oder geschnitten, wo die Durchführungen in Form von Platinstücken eingesetzt werden sollen. Vorgeformte Platin (oder andere
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Edelmetall) Folienstücke 22 werden von einer Platinfolienümkleidung bekannter und gesteuerter Stärke ausgestanzt oder geschnitten. Diese Stücke werden in die Schlitze in der Silastuinkleidung eingesetzt, wie in dem mittleren Teil der Figur gezeigt, so daß gleiche Mengen von jeder Seite der Silastuinkleidung vorspringen. Jedes Folienstück wird sodann übergefaltet, wie in dem unteren Teil der Figur gezeigt, unter Ausbildung einer Zwischenverbindung. Die in der Zeichnung gezeigten Folienstücke weisen angenähert rechtwinklige Form mit abgerundeten Enden auf, es können jedoch auch andere Formen (z.B. Nierenform oder Achten) angewandt werden.
Es ist wichtig, daß die Oberflächen der zwei keramischen Platten auf Hochglanz poliert sind. Es wird ein hoher elektrischer Widerstand zwischen benachbarten Kontakten sichergestellt, da kein Weg für einen leitenden Fluß zwischen benachbarten Verbindungen mit Ausnahme in den Räumen zwischen jeder Keramikplatte und der Silastumkleidung besteht. Bei glatten Oberflächen auf den Keramikplatten und der Silastumkleidung und einem bekannten und gesteuerten Befestigungsdremoment werden hohe Verbindungswiderstände routinemäßig beobachtet, so gar wenn die Verbindung vollständig unter Salzlösung erfolgt. Das Befestigungsverfahren des Steckers neigt dazu, jegliche Flüssigkeit zu verdrängen, die innerhalb des Steckers vor dem Befestigen vorgelegen haben mag.
Das Abkoppeln des Steckers wird vermittels Schneiden um den Umfang der schützenden Silastabschirmung (nicht gezeigt) mit einer Klinge und Entfernen derselben über die Elektrodenseite des Steckers bewerkstelligt. Die Mutter wird sodann abgeschraubt und der Stecker geöffnet. Sodann kann die elektronische Anordnung mit der abgenommenen Umkleidung entfernt werden.
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Während des Ersetzens der elektronischen Anordnung wird die Verbindung hergestellt und die Mutter befestigt, so daß eine adequate Kraft beaufschlagt wird. Sodann kann ein vorgeformtes Silast-Abdeckteil über der Elektrodenseite des Steckers angebracht werden und an der Silastabdeckung über der elektronischen Anordnung mit Silast-Klebstoff der medizinischen Güte, Type A, angebracht werden.

Claims (60)

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    COMMONWEALTH OF AUSTRALIA Department of Science and Technology, P.O. Box 6 5 Belconnen, Australien
    Verbindung für eine Schnecken-Prothesenanordnung
    Patentansprüche
    . /Verbindungsanordnung zum Verbinden sowohl der ersten als auch zweiten Teile einer Schnecken-Prothese, wobei das erste Teil ein hermetisch verschlossenes Gehäuse aufweist, das so angepaßt ist, daß ein elektronischer Schaltkreis darin aufgenommen werden kann, der zweite Teil eine Mehrzahl von Leitern besitzt, die sich von diesem erstrecken; das erste Teil einen Träger mit einer Vielzahl von sich hierdurch erstreckenden Leitungsanordnungen aufweist, die hermetisch daran befestigt sind, dadurch gekennzeichnet , daß das zweite "Seil einen Träger, mit -einer Mehrzahl Lei tungs anordnungen aufweist, die sich hierdurch erstrecken, wobei die Mehrzahl der Leitungsanordnungen ein ausgerichtetes Muster besitzt, einedeformierbare Verkleidung eine Mehrzahl Kontakte aufweist, wobei jeweils ein Ende derselben an der entsprechenden Fläche der Umkleidung vorliegt, die Mehrzahl der Kontakte ein Muster aufweisen, das demjenigen der Leitungsanordnungen in der Mehrzahl derselben entspricht, und eine Anordnung zum Befestigen der Um-
    kleidung zwischen den ersten und zweiten Teilen zwecks Ermöglichen, daß die Mehrzahl der Kontakte eine elektrische Verbindung zwischen den entsprechenden Verbindungsanordnungen erstellt.
  2. 2. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daßjede der Leitunganordnungen eine Zuführungsanordnung in Form eines hohlen Rohrs darstellt, das an dem Ende offen ist, das gegen die deformierbare Umkleidung anliegt.
  3. 3. Verbindungsanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet , daß jede Verbindungsanordnung an ihrem entsprechenden Träger hermetisch verschlossen ist durch eine Umsetzuhngsbindung.
  4. 4. Verbindungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , daß jeder' der Kontakte ein Stück Metallfolie darstellt, die sich durch einen entsprechenden Schlitz in der deformierbaren Umkleidung erstreckt und deren beide Enden umgebogen sind, so daß dieselben in gleicher Ebene gegen die entsprechenden Flächen der Umkleidung anliegen.
  5. 5. Verbindungsanordnung nach Anspruch 4, dadurch g e kennzeich net, daß die benachbart zu der deformierbaren Umkleidung vorliegende Fläche jedes Trägers auf Hochglanz poliert ist.
  6. 6. Verbindungsanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß die deformierbare Umkleidung ständig an dem Träger des ersten Teils anhaftet.
  7. 7. Verbindungsanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Mehrzahl der Kontakte und die beiden Vielzahlen der Verbindungsanordnungen aus Edelmetall bestehen.
  8. 8. Verbindungsanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet , daß die Befestigungsanordnung eine Schraube aufweist, die sich außerhalb des Trägers des ersten Teils erstreckt und durch ein mittleres Loch in dem Träger des zweiten Teils hindurchführt.
  9. 9. Verbindungsanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß das zweite Teil eine Stützplatte mit einem mittleren Loch darin besitzt, und die Befestigungsanordnung weiterhin eine Mutter aufweist, die auf das Ende der sich durch das Loch in der Stützplatte erstreckenden Schraube geschraubt werden kann.
  10. 10. Verbindungsaanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl Leiter mit den entsprechenden Leitern der Leitungsanordnung in dem zweiten Teil verbunden ist, wobei die Mehrzahl der Leiter in Form einer Spirale gebogen ist und das zweite Teil durch ein zusätzliches Loch in der Stützplatte erregt.
  11. 11. Verbindungsanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet ,daß die Träger des ersten und zweiten Teils praktisch identisch sind.
  12. 12. Verbindungsanordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet , daß die Leiter in dem zweiten Teil zwischen dem Träger und der Stützplatte hierfür mit einem Silastmaterial umgeben sind.
  13. 13. Verbindungsanordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet , daß eine Paßanordnung auf den ersten und zweiten Teilen vorliegt zwecks Sicherstellen eines richtigen Eingriffs derselben.
  14. 14. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß jeder der Kontakte ein Stück Metallfolie ist, die sich durch einen entsprechenden Schlitz in der deformierbaren Umkleidung erstreckt und deren zwei Enden übergebogen sind, so daß sie bündig gegen die entsprechenden Flächen der Umkleidung anliegen.
  15. 15. Verbindungsanordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet , daß die Fläche jedes keramischen Trägers, die benachbart zu der deformierbaren Umkleidung vorliegt, auf Hochglanz poliert ist.
  16. 16. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die def ormierbare Umkleidung an dem Träger des ersten Teils befestigt ist.
  17. 17. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Mehrzahl der Kontakte und die beiden Mehrzahlen der Leitungsanordnung aus Edelmetall gefertigt sind.
  18. 18. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Befestigungsanordnung eine Schraube aufweist, die sich außerhalb des Trägers des ersten Teils erstreckt und durch das mittlere Loch in dem Träger des zweiten Teilshindurchtritt.
  19. 19. Verbindungsanordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet ,daß das zweite Teil eine Stützplatte mit einem mittleren Loch darin aufweist und. die Befestigungsanordnung weiterhin eine Mutter aufweist, die auf das Ende der sich durch das Loch in der Stützplatte erstreckenden Schraube geschraubt werden kann.
  20. 20. Verbindungdanordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet , daß eine Mehrzahl Leiter mit den entsprechenden Leitern der Leitungsanordnung in dem -zweiten Teil verbunden ist, wobei die Mehrzahl der Leiter in Form einer Spirale gebogen ist und das zweite Teil durch ein zusätzliches Loch in der Stützplatte erregt.
  21. 21. Verbindungsanordnung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet , daß die Leiter in dem zweiten Teil zwischen dem Träger und der Stützplatte hierfür mit einem Silastmaterial umgeben sind.
  22. 22. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Träger des ersten und zweiten Teils praktisch identisch sind.
  23. 23. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß eine Paßanordnung auf den ersten und zweiten Teilen vorliegt zwecks Sicherstellen eines richtigen Eingriffs derselben.
  24. 24. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die deformierbare Umkleidung ersetzbar ist.
  25. 25. Verbindungsanordnung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet , daß jeder Träger aus keramischem Material
    I
    gefertigt ist.
  26. 26. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der Träger aus keramischem Material geferitgt ist.
  27. 27. Verbindungsanordnung zum Verbinden eines ersten Teils mit einem hermetisch verschlossenen Gehäuse zur Aufnahme einer elektronischen Schaltung mit einem zweiten Teil, das eine Mehrzahl sich hierdurch erstreckende Leiter besitzt, 'das erste Teil einen Träger mit einem Satz hermetisch abgeschlossener Durchführungen in Form hihler Rohre aufweist, dadurch gekennzeichnet , daß das zweite Teil einen Träger mit einem Satz Durchführungen in Form hohler Rohre besitzt, die zwei Sätze Durchführungen ausgerichtete Muster besitzen, eine deformierbare Umkleidung mit einem Satz Kontakten vorliegt, deren jedes Ende an der entsprechenden Fläche der Umkleidung vorliegt, die Kontaktsätze Muster aufweisen, die mit den Mustern der Durchführungen ausgerichtet werden können und eine Anordnung zum Befestigen der Umkleidung zwischen den ersten und zweiten Teilen um so den Kontakten zu ermöglichen, elektrische Verbindungen zwischen entsprechenden
    der Durchführungen in den beiden Sätzen herzustellen.
  28. 28. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch g e kennzeichnet , daß jede Durchführung an dem Ende offen ist, das der deformierbaren umkleidung gegenüberliegt.
  29. 29. Verbindungsanordnung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet , daß jede der Durchführungen in dem ersten Teil mit ihrem entsprechenden Träger durch Reaktionsbindung hermetisch versiegelt ist.
  30. 30. Verbindungsanordnung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet , daß jeder der Kontakte ein Stück Metallfolie ist, die sich durch einen entsprechenden Schlitz
    ,in der deformierbaren Umkleidung erstreckt und deren zwei Enden umgebogen sind, so daß sie bündig gegen die entsprechenden Flächen der Umkleidung anliegen.
  31. 31. Verbindungsanordnung nach Anspruch 29, dadurfch gekennzeichnet , daß die Fläche jedes Trägers benachbart zu der deformierbaren Umkleidung auf Hochglanz poliert ist.
  32. 32. Verbindungsanordnung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet , daß die deformierbare Umkleidung an dem Träger des ersten Teils befestigt ist.
  33. 33. Verbindungsanordnung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet , daß der Satz Kontakte und die zwei Sätze Durchführungen aus Edelmetall gefertigt sind.
  34. 34. Verbindungsanordnung nach Anspruch 29, dadurch g .e kennzeichnet , daß die Befestigungsanordnung eine Schraube aufweist, die sich außerhalb des Trägers in dem ersten Teil erstreckt und durch ein mittleres Loch in dem. Träger des zweiten Teils hindurchgeht.
  35. 35. Verbindungsanordnung nach Anspruch 34, dadurch ge-, kennze.ichnet , daß das zweite Teil eine Stützplatte mit einem mittleren Loch in derselben aufweist, und die Befestigungsanordnung weiterhin eine Mutter aufweist, die auf
    das Ende der Schraube, die sich durch das Loch in der Stützplatte erstreckt, geschraubt werden kann.
  36. 36. Verbindungsanordnung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet , daß ein Satz Leiter mit den entsprechenden der Durchführungen in dem zweiten Teil verbunden ist, der Leitersatz spiralförmig gewunden ist und das zweite Teil durch ein zusätzliches Loch in der Stützplatte erregt.
  37. 37. Verbindungsanordnung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet , daß die Leiter in dem zweiten Teil zwischen dem Träger und der Stützplatte von einem Silastmaterial umgeben sind.
  38. 38. Verbindungsanordnung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet , daß die Träger der ersten und zweiten Teile praktisch identisch sind.
  39. 39. Verbindungsanordnung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet , daß eine Paßanordnung auf den ersten und zweiten Teilen zwecks Sicherstellen einer richtigen Ausrichtung derselben vorliegt.
  40. 40. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch g ekennzeichnet , daß jede Durchführung hermetisch mit deren entsprechendem Träger vermittels Reaktionsbindung versiegelt ist.
  41. 41. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet , daß jeder der Kontakte ein Stück einer Metallfolie ist, die sich durch einen entsprechenden Schlitz in der deformierbaren Umkleidung erstreckt und deren zwei Enden umgebogen sind, so daß sie bündig gegen die entsprechenden Flächen der Umkleidung anliegen.
  42. 42. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch g e kennzeichnet , daß die Fläche jedes Trägers, die benachbart zu der deformierbaren Umkleidung vorliegt, auf Hochglanz poliert ist *
    ■ . ■ ■ . 3A00191
  43. 43. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet , daß die deformierbare Umkleidung an jedem Träger des ersten Teils befestigt ist.
  44. 44. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet , daß die Kontaktsätze und die zwei Sätze Durchführungen aus Edelmetall gefertigt sind.
  45. 45o Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet , daßdie Befestigungsanordnung eine sich außerhalb des Trägers des ersten Teils erstreckende Schraube aufweist, die durch ein mittleres- Loch in dem Träger des zweiten Teils hindurchtritt.
  46. 46. Verbindungsanordnung nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet , daß das zweite Teil eine Stützplatte mit einem mittleren Loch darin aufweist, und die Befestigungsanordnung weiterhin eine Mutter aufweist, die auf das Ende der sich durch das Loch in der Stützplatte erstreckenden Schraube aufschrauben läßt.
  47. 47. Verbindungsanordnung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet , daß ein Leitersatz mit den entsprechenden der Durchführungen in dem zweiten Teil verbunden sind, der Leitersatz spiralförmig gewunden ist und das zweite Teil durch ein zusätzliches Loch in der Stützplatte erregt.
  48. 48. Verbindungsanordnung nach Anspruch 47, dadurch ge kennzeichnet , daß der Leiter in dem zweiten Teil zwischen dem Träger und der Stützplatte mit Silastmaterial umgeben ist.
  49. 49. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, daduch gekennzeichnet , daß die Träger der ersten und zweiten Teile praktisch identisch sind.
  50. 50. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch g e k e η η zeichnet , daß eine Paßanordnung auf den ersten, und zweiten Teilen zwecks Sicherstellen einer richtigen Ausrichtung vorliegt.
    _ Q —
  51. 51. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet , daß die deformierbare Umkleidung ersetzbar ist.
  52. 52. Verbindungsanordnung nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet , daß jeder Träger aus keramischem Material besteht. *
  53. 53. Verbindungsanordnung nach Anspruqh 27, dadurch gekennzeichnet , daß jeder Träger aus keramischem Material besteht.
  54. 54. Verbindunganordnung zum Verbindungen eines ersten Teils mit einem hermetisch abgeschlossenen Gehäuse zur Aufnahme einer elektronischen Schaltung mit einem zweiten Teil, das erste Teil einen Träger mit einem Satz hermetisch abgeschlossener Durchführungen in Form eines hohlen Rohrs aufweist, dadurch gekennzeichnet , daß das zweite Teil einen Träger mit einem Satz Durchführungen in Form hohler Rohre aufweist, die zwei Durchführungssätze ausgerichtete Muster besitzen, eine deformierbare Umkleidung einen Satz Kontakte aufweist, von denen ein Ende an der entsprechenden Fläche der Umkleidung liegt, die Kontaktsätze Muster aufweisen, die mit den Mustern der Durchführungen in den zwei Sätzen ausgerichtet sind und eine- Anordnung zum Befestigen der Umkleidung zwischen den ersten und zweiten Teilen, so daß die Kontakte eine elektrische Verbindung zwischen den entsprechenden der Zuführungen in den zwei Sätzen herstellen können.
  55. 55. Verbindungsanordnung nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet , daß jede Durchführung an dem Ende offen ist, das der deformierbaren Umkleidung gegenüberliegt.
  56. 56. Verbindungsanordnung nach Anspruch 55, dadurch ge-' kennzeichnet, daß jede Durchführung in dem ersten Teil hermetisch mit deren entsprechenden Träger durch Reaktionsbindung versiegelt ist.
    - 10 -
  57. 57. Verbindungsanordnung nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet , daß jeder der Kontakte ein Stück. Metallfolie ist, die sich durch einen entsprechenden Schlitz in der deformierbaren Umkleidung erstreckt und deren Enden umgebogen sind, so daß sie bündig gegen die entsprechenden Flächen der Umkleidung anliegen,.,
  58. 58. Verbindungsanordnung nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet,, daß die deformierbare· Umkleidung ersetzbar ist.
  59. 59. Verbindungsanordnung nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet , daß jeder Träger aus keramischem Material gefertigt ist.
  60. 60. Verbindungsanordnung nach Anspruch 54, daduch gekennzeichnet , daß jeder Träger aus keramischem Material gefertigt ist.
    - 11 -
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