DE3400191A1 - Verbindung fuer eine schnecken-prothesenanordnung - Google Patents
Verbindung fuer eine schnecken-prothesenanordnungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft implantierbare,medizinische, elektronische
Vorrichtungen, wie Herzschrittmacher und Schneckenprothesen, und insbesondere eine Schneckenprothese, bei der
eine Vielzahl Verbindungen zwischen der die elektronische Schaltung enthaltenden Anordnung und einer Elektrode oder
anderer Leiterart hergestellt werden.
In ihrer üblichen Form besteht eine Schneckenprothese aus zwei Teilen, die in den Schädel eines Patienten implantiert
sind. Das erste Teil ist eine "elektronische" Vorrichtung, die in den Mastoidknochen hinter dem Ohr implantiert ist.
Das zweite Teil besteht aus einer Elektrodenanordnung, die in die Ohrschnecke eingesetzt wird, um elektrische Stimulierungen
auf die Hörnervfasern zu beaufschlagen. Die Elektrodenanordnung muß elektrisch mit der elektronischen Vorrichtung
verbunden werden. Zusätzlich wird eine äußerlich getragene Sender/Empfängeranordnung angewandt, um so wohl die Informationen
als auch die Energie zu der implantierten Einheit zu übertragen und zum Empfangen von von dem Implantat zurückgesandten
Informationen.
Ein Hauptproblem bei einer Schneckenprothese besteht darin, daß ein vollständiger Ersatz der Vorrichtung bei dem heutigen
Stand der Technik nicht angezeigt ist. Sobald die Elektrodenanordnung einmal in die Schnecke implantiert worden ist,
kann dieselbe wahrscheinlich nicht wieder ohne Beschädigung der Schnecke entfernt werden. Die Elektrodenanordnung muß
deshalb auf ein langes Leben ausgerichtet sein (in der Größenordnung von 50 Jahren oder der erwarteten Lebensdauer
des Patienten). Es kann jedoch zweckmäßig oder wünschenswert sein, die elektronische Vorrichtung zu ersetzen, z.B. aufgrund
eines Schaltungsversagens oder durch eine vergleichbare Anordnung besser ausgestatteten Designs in Zukunft zu
ersetzen. Somit sind ständige Verbindungen zwischen der elektronischen Vorrichtung und den Elektroden nicht zweckmäßig.
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Bei einer Schneckenprothese ist das Verbindungsproblem
weitaus ernster als im Falle eines Herzschrittmachers aus verschiedenen Gründen. Zunächst benötigt ein Herzschrittmacher
nur eine geringe Anzahl von Verbindungen zu den Elektroden (bis zu vier bei bestehenden Modellen), wohingegen
22 Verbindungen zwischen der elektronischen Anordnung und den Elektroden bei einer Schneckenprothese gemäß der
erfindungsgemäßen Ausfuhrungsform. Aufgrund des beschränkten
Raums im Schädel, wo die Schneckenprothese eingepaßt werden muß ist zweitens die Raumbegrenzung wesentlich ernster
als bei einem Schrittmacher. Weiterhin ist es für die Chirurgie und Sicherheit erforderlich, alle Verbindungen zwischen
der elektronischen Anordnung und den Elektroden gleichzeitig in einem Verfahrensgang zu erstellen, was im
Gegensatz zu einer typischen Schrittmacherausführung steht, für die nur eine geringe Anzahl an Verbindungen erforderlich
ist und es somit gestattet, daß jede einzelne individuell, z.B. vermittels Stiftschraube erstellt wird.
Weiterhin muß im Falle von Schrittmachern und anderen implantierbaren
Vorrichtungen der Wieder-Verbindungsprozess in einer Umgebung stattfinden, wo ein Eintreten von Flüssigkeit
nicht verhindert werden kann; da die Elektrodenanordnung ständig im Schädel verbleibt muß jede Wiederverbindung der
Elektroden mit einer neuen elektronischen Vorrichtung im Kopf des Patienten stattfinden.
Für den Fachmann ergibt sich, daß die Art des Verbindungsproblems nicht auf medizinische Prothesen beschränkt ist.
Es gibt tatsächlich eine Vielzahl an Situationen auf dem Gebiet der Elektronik, wo es erforderlich wird eine Verbindung
oder Verbindungen an elektronische Vorrichtungen in einer feindlichen oder schwierigen Umgebung vorzunehmen, wie
z.B. bei Meeres-, petrochemischen, industriellen oder auto.--motiven
Anwendungen. Der Erfindungsgegenständ kann auf Gebieten Anwendung finden, die nicht zu medizinischen Prothesen
gehören.
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Nach dem Stand der Technik wurden zahlreiche Schneckenprothesen beschrieben, inklusive einiger, bei denen ein Verbindungsteil
vorgesehen ist. Vgl. z.B. Berichte unter NIH Kontrakt Nr. NO1-NS-7-2367 "Development of Multichannel
Elektrodes for an Auditory Prosthesis". Es wurden ebenfalls Verbindungsteile bzw. Anschlüsse für implantierbare elektronische
medizinische Vorrichtungen beschrieben. Vgl. z.B. die US-Patentanmeldung 237 090 mit dem Titel "Bone Growth
Stimulator Connector". Diese Verbindungstechniken sind jedoch mit Nachteilen behaftet, die erfindungsgemäß überwunden
werden.
Die vorliegende Erfindung betrifft die Erstellung einer Anordnung
für eine Schneckenprothese wie sie in dem Deutschen Patent .... (deutsche Patentanmeldung P 33 11 507.9) offenbart
ist. Das Verbindungsproblem wurde bei vielen früheren Ausführungsformen durch das Vorsehen eines zweiteiligen
Anschlusses. Ein Teil besteht aus einer Keramikplatte oder Umkleidung, die eine Anzahl röhrenförmiger Platindurchführungen
enthält, die die elektrischen Wege zwischen den inneren elektronischen Schaltungen und der Außenseite bilden.
Diese Platindurchführungen werden in Löcher eingesetzt, die in die Keramik eingebracht werden, während dieselbe noch
im grünen oder ungebrannten Zustand vorliegt. Das Platin und Keramik werden zusammen gebrannt, und bei Sintern der Keramik
schrumpft dieselbe. Der Schrumpfungsvorgang übt eine Kraft gleichmäßig um und längs jeder röhrenförmigen Platindurchführung
aus, wodurch sich eine hermetische, hochfeste Reaktionsbindung zwischen dem Platin und der Keramik ergibt.
Nach dem Brennen wird die Oberfläche der Keramikplatte auf Hochglanz poliert und diese Anordnung wird sodann an der
elektronischen Anordnung uad einem Titangehäuse unter Anwenden herkömmlicher Lot-, Schweiz- und Hartlötverfahren befestigt.
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4-5
Der zweite Teil des Anschlusses bzw. Steckers besteht aus einer Silastumkleidung, die die vorgeformten Platinteile
enthält, an die mit den Elektroden verbundene Drähte geschweißt sind. An dieser Silastumkleidung ist eine weitere
Silastumkleidung befestigt, die als Isolationsmaterial wirkt und aufgrund ihrer Elastizität die über die Kontaktfläche
beaufschlagten Kräfte gleichmäßig verteilt. Diese Kraft wird durch einen Titanstützteil beaufschlagt, durch dessen
Mitte eine an der anderen Seite des Steckers angebrachte Schraube hindurchgeht.
Obgleich der Stecker zufriedenstellend ist, ergaben sich einige Rückschläge. Zunächst wird die Elastizität des
Steckers von der Silastumkleidung in dem Steckerteil abgeleitet, das mit den Elektroden verbunden ist und somit im
Inneren des Körpers verbleibt. Das langzeitige Verhalten dieses Silafctmaterials ist nicht vollständig bekannt. Jegliche
Mangel in den mechanischen Eigenschaften des Materials,
die mit der Zeit unentdeckt bleiben könnten, lassen sich nicht ohne einen Ersatz der Elektroden überwinden.
Zweitens bereitet der Stecker bei der Herstellung einige
Schwierigkeiten aufgrund der Schwierigkeit des Ausbildens des kleinen vorgeformten Platinsteckerteils mit einem
korrekt geformten Nagel oder konischen Kopf mit bleibender Form und Qualität und zusätzlich aufgrund des SchweiB-problems
der sehr feinen Platindrähte von den Elektroden an die Platinteile.
Es wurde ebenfalls gefunden, daß das Verfahren für das einwandfreie Befestigen des Steckers die Möglichkeit beinhaltet,
die sehr feinen Drähte von der Elektrodenanordnung zu den Steckerteilen in einem Ausmaß unter Belastung zu
setzen, daß die Schweißstellen brechen oder die Drähte zerreißen.
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Es wird nun abschließend angenommen, daß die kleine Größe
des Kopfes jedes vorgeformten Platinteils zu einer Deformation der Silasturnkleidung in einem derarigen Ausmaß
führt, daß das Platinteil so tief in die Silastumkleidung eingebettet wird, daß ein ausreichender Druck nicht aufrechterhalten
werden kann, was zu einem Verlust des Kontaktes führt.
Diese Einschränkungen werden erfindungsgemäß überwunden, wobei einige weitere bemerkenswerte Verbesserungen und
Vorteile auftreten, wie sie weiter unten beschrieben werden.
Eine der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, einen für die Anwendung bei implantierbaren, medizinischen,
elektronischen Vorrichtungen geeigneten Stecker zu schaffen und insbesondere eine Schneckenprothese, die sich leicht
herstellen läßt, eine verläßliche Abkopplung und Wiederverbindung ohne die Elektrodenanordnung ermöglicht, die
im Körper zu verbleiben hat,über die Zeit keinem mechanischen Abbau unterworfen ist und sowohl einen hohen elektrischen
Widerstand zwischen verschiedenen verbundenen Schaltkreisen und einen niedrigen Widerstand aufrechterhält. Weiterhin
wird ein zuverlässiger Kontakt zwischen einzelnen Steckerteilen der gleichen elektrischen Schaltung erzielt und es
ergibt sich weiterhin die Gelegenheit, sich des Vorteils neuer Materialien zu bedienen, die in der Zukunft entwickelt
werden könnten mit vorteilhafteren mechanischen oder elektrischen Eigenschaften. Der Erfindungsgegenstand eignet sich
für viele unabhängige elektrische Verbindungen auf kleinem Raum und ist dergestalt ausgelegt, daß der Teil des Steckers,
der im Körper verbleibt, und an den Elektroden befestigt ist keine elastischen Komponenten aufweist, die einen Einfluß
auf die Betriebsweise des Steckers oder Komponenten haben, die im Verlaufe der Zeit eine Verschlechterung der Eigenschaften
erfahren können. Weiterhin ergibt sich eine Kom-
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ponenten- Auswahl dergestalt, daß eine Komponente aus der Familie der Schneckenimplantatvorrichtungen mit einer aus
der Familie der Elektroden (z.B. unterschiedlicher Größe) verbunden werden kann. Weiterhin können unterschiedliche
Arten elektronischer Moduln mit dem gleichen Stecker (z.B. in allen keramischen Vorrichtungen) versehen sein
und insbesondere» kann man sich neuer Technologien, Materialien und Herstellungsverfahren bedienen, wenn diese
entwickelt werden.
Ein Ausführungsbeisj3iel der Erfindung ist in den Zeichnungen
dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen :
Fig. 1 eine vergrößerte perspektivische Ansicht der Steckerteile
einer implantierbaren Schneckenanordnung gemäß der Erfindung;
Fig. 2 ist eine ins einzelne gehende Querschnittsansicht der miteinander verbundenen Steckerteile;
Fig. 3 ist eine vergrößerte Ansicht eines einzelnen Verbindungspunktes
und
Fig. 4 erläutert die Stufen des bevorzugten Herstellungsverfahrens
der die Platinkontakte enthaltenden eingreifenden Silastumkleidung.
Unter Bezugnahme auf die Figur 1 besteht eine Seite der Steckeranordnung aus einer implantierbaren Schneckenvorrichtung,
wie derjenigen, wie sie in der oben angegebenen deutshen Patentanmeldung offenbart ist. Tatsächlich besteht
einer der Vorteile des Erfindungsgegenstandes darin, daß eine Seite des Steckers nicht verändert werden muß. Die
elektronische Anordnung liegt in einem Titangehäuse 10 vor,
an dem vermittels Verschweißen und Hartlöten eine Platte (vorzugsweise aus Keramik) 12 angeordnet ist, die die hermetischen
Platindurchführungen 14, wie weiter oben beschrieben, enthält. Eine Titanschraube 16 springt von der Mitte der
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Keramikplatte aus vor. Die Oberfläche der Keramikplatte ist auf Hochglanz poliert. Das Titangehäuse enthält die hermetischen
Durchführungen 11 und ein zweiendiges Rohr 13 (nur teilweise gezeigt), durch das eine Spule (nicht gezeigt)
hindurchtritt, wie in deroben erwähnten deutschen Patentanmeldung beschrieben.
Die andere Seite des Steckers besteht aus einer Platte (vorzugsweise
aus Keramik) 30 mit identischen Durchführungen 34, wie am Ende der Figur 1 und im Querschnitt in der Figur 2
erläutert. Die keramische Platte 30 besteht aus identischen Komponenten und ist nach einem identischen Verfahren wie
die Keramikplatte 12 hergestellt, die die Durchführungen enthält und in der elektronischen Anordnung verwandt wird.
Es werden geringe Bearbeitungsvorgänge erforderlich, um die in der elektronischen Vorrichtung angewandte Keramikplatte
mit den Durchführungen für die Anwendung in der Elektrodenseite des Steckers umzuwandeln.
Wie in der Figur 1 gezeigt, wird die Keramikplatte 30 durch eine Titanplatte 38 abgestützt. Ein Titanstück 8 ist sorgfältig
an die Innenseite des ümfangs des Titangehäuses 10 angeschweißt und wirkt als Paßstift oder Halter. Derselbe
paßt in eine in das Titanstützstück 38 eingearbeitete Vertiefung
50, um sicherzustellen, daß der Stecker während dersebel richtig ausgerichtet ist, befestigt *ird.
Der Titanpaßhalter 8 ist in einer Lage in der Figur 1 und in einer unterschiedlichen Lage in der Figur 2 gezeigt.
Die genaue Lage des Paßhalters ist nicht kritisch. Tatsächlich kann der Halter nicht nur als Paßhalter, sondern
ebenfalls als Tastsystem angesehen werden. Dies besagt, daß zukünftige Generationen von Schneckenimplantaten und/oder
elektronischen Vorrichtungen eine unterschiedliche Anzahl Paßhalter in unterschiedlichen Lagen dergestalt anwenden
können, daß es unmöglich ist, Elemente unverträglicher
■η-
Gattungen zu vermischen. So kann z.B. die hier beschriebene Steckertechnik zur Herstellung eines Steckers mit z.B.
50 Verbindungspunkten in der gesamten Fläche angewandt werden und es kann eine unterschiedliche Paß- und Tastanordnung
zum Verhindern eines Vermischens unverträglicher Komponenten angewandt werden.
In der Mitte des Titanstützstücks 38 ist ein Loch 40, durch das sich die an dem anderen Teil befestigte Schraube 16
erstreckt. Es wird auf die Schraube vermittels eines speziellen Werkzeugs 48, das zusammen mit einem herkömmlichen
Drehmomentspanner (nicht gezeigt) verwendet wird, eine vorherbestimmte Drehkraft beaufschlagt. Ein Schlitz
oder Ausschnitt 38a ist in das Titanstützteil eingearbeitet, um den Austritt des Kabels zu ermöglichen, wie weiter unten
beschrieben.
Bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform wird _.__ durch
die mittig angeordnete Schraube und Mutter beaufschlagte
Kraft den Stecker zusammenhalten. Es sind ebenfalls andere mittig angeordnete Vorrichtungen (z.B. eine Klammer oder
eine durch die gesamte Anordnung hindurchgehende Schraube) geeignet. Wahlweise oder zusätzlich kann die Kraft durch
einen Kragen, Ring oder Band außerhalb des Steckers beaufschlagt werden und in diesem Fall ist keine Notwendigkeit
für ein mittleres Loch in dem Stecker gegeben.
Die Elektrodenleitungen 36 sind in eine Spirale 36a im Inneren eines Silastrohrs 32 ausgebildet, wenn dieses
den Stecker verläßt. Das Rohr ist ebenfalls mit .Silast (MDX 4-4210) gefüllt. Der Zweck des spiralförmigen Aufwickeins
besteht in einer Belastungsentspannung des Elektrodenkabels, so daß ein Zerreißen aufgrund von Ermüdung
bedingt durch Biegen verhindert wird. Das Silast ist durchsichtig, gestattet eine visuelle Inspektion des Kabels
nach der Herstellung.
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-2Θ
Zwischen den zwei die Durchführungenden enthaltenden Keramikplatten
ist eine dünne Silasturakleidung zwischengeordnet. In diese Silastumkleidung werden kleine Stücke Platinfolie
22 eingebracht, wobei jede von einer Seite der Umkleidung durch einen kleinen entsprechenden Schlitz oder Schnitt
zu der anderen Seite hindurchgeht. Ein mittleres Loch 24 in der Silastumkleidung gestattet den Durchtritt der
Schraube 16. Somit wird die Verbindung zwischen paarweisen Durchführungen über ein Platinfolienstück hergestellt, das
gegen und zwischen die Silastumkleidung und die Platindurchführungen
in den Keramikplatten auf beiden Seiten des Steckers gepreßt wird. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
wird die zwischenverbindende Silastumkleidung mit ein paar
Flecken an die Keramikplatte mit den Platindurchführungen in der elektronischen Anordnung geklebt, wobei eine sorgfältige
Ausrichtung visuell zum Zeitpunkt des Verklebens bewerkstelligt wird. Auf diese Weise kann die Umkleidung
während des Zusammenbaues an Ort und Stelle gehalten werden. Es kann jedoch eine größere Silastumkleidung mit Ausschnitten
zum Ausrichten mit dem Paßhalter 8 angewandt werden.
Nach dem Zusammenbau der vollständigen Schneckenprothese ist die gesamte implantierbare Vorrichtung von Silikonkautschmk
(Silastic 4515, Type A) umgeben, einem Schutzüberzug oder Schutz (nicht gezeigt). Der Zweck dieses
Schutzes oder Abschirmung ist derjenige, als Schutzüberzug für das Implantat zu dienen, um Gewebewachstum in
den Hohlräumen und Ecken des Implantats zu verhindern, das eine Entfernung des Implantats schwieriger gestalten könnte
und um den Körper von scharfen Kanten oder Ecken auf dem Implantat zu schützen und andererseits das Implantat während
der Handhabung, wie während der chirurgischen Implantation und Einsetzen der Elektrode zu schützen.
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—Μ—
Die Arbeitsweise der Vorrichtung hängt nicht von der Integrität
der Abschirmung ab, da die elektronische Anordnung hermetisch verschlossen ist. Ebenfalls ist die Arbeitsweise
des Steckers nicht von Flüssigkeiten abhängig, die durch die Abschrimung ausgeschlossen werden, da er so
ausgelegt ist, daß sogar bei einem Verbinden im total eingetauchten Zustand in Salzlösung oder'anderen physio- '
logischen Flüssigkeiten ein Arbeiten gewährleistet ist.
Unter Bezugnahme auf die Figur 2, die die Steckeranordnung
im Querschnitt zeigt, ist ersichtlich, daß die elektronische Komponente des Implantats so ausgeführt ist, wie es in der
obigen deutschen Patentanmeldung offenbart ist. Eine keramische Umkleidung oder Platte 12 enthält Platindurchführungen
14. Die Platte ist an einem maschinell hergestellten oder gepreßten Titanflansch 60 durch ein Hochtemperatur-Hartlötverfahren
unter Anwendung einer Hartlösung 62 befestigt, die dazu in der Lage ist Keramik und Titan hermetisch
zu vereinigen. Der Flansch und die Keramikanordnung mit den Durchführungen weisen angeordnet die elektronischen
Bestandteile (nicht gezeigt) auf und die gesamte Anordnung ist TIG-verschweißt unter Anwenden herkömmlicher Arbeitsweisen,
wie durch das Bezugszeichen 64 gezeigt, und zwar an den Boden des Titanteils 10 mit geeigneten Abmessungen.
In der Mitte der Keramikplatte 12 ist eine Titanschraube 16 unter Anwenden eines der zahlreichen Verfahren befestigt.
Wie dargestellt ist ein Platinrohr 66 mit der Keramikplatte zur gleichen Zeit wie die Durchführungen verbunden.
Die Titanschraube 16 wird sodann fest in das Platinrohr
eingebettet und eine hermetische Abdichtung wird durch die
Hartlötung 68 zwischen dem Platinrohr und der Titanschraube sichergestellt. Der Kopf 70 der Schraube ist für die Stelle,
das Abdichten und Kraftübertragung geeignet geform, wie sich für den Fachmann ohne weiteres ergibt.
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Die Keramikplatte 30 mit den Platindurchführungen 34 wird
auf der anderen Seite des Steckers angewandt. Anstelle eines mittleren Platinrohrs wird·das mittlere Loch vergrößert,
um eine Verlängerung der Befestigungsmutter 46 aufzunehmen.
Ein Vorteil der erfindungsgemäßen Ausführungsform des
Steckers besteht darin, daß die Keramikplatte und die Elektrodenseite des Steckers nahezu identisch zu der Keramikplatte
auf der Seite der elektronischen Anordnung sind, wobei beide aus den gleichen Bestandteilen und mittels
gleicher Verfahren hergestellt worden sind. Fehler in den Bestandteile η oder den Herstellungsverfahren führen zu
einer Anzahl keramischer Anordnungen mit Platinrohrdurchführungen,
die nicht hermetisch verschlossen.und somit ungeeignet für die Anwendung in elektronischen Anordnungen
sind. Diese Bestandteile sind jedoch durchaus geeignet für die Anwendung auf der Elektrodenseite des Steckers, da
eine hermetische Abdichtung der Durchführungen an dieser Seite nicht erforderlich ist. Unter der Voraussetzung, daß
die Ausschußrate des Sinterverfahrens Platin-anKeramik
unter 50% verbleibt, können alle hergestellten Teile verwendet werden. Es"ist davon auszugehen, daß die Vorteile
in der Technologie und den Materialien sich aus unterschiedlichen Materialien ergeben, die für die Steckerplatten
angewandt werden, wobei beide Seiten nicht gleich sind. Der Erfindungsgegenstand ist ebenfalls zweckmäßig bei
Anwendungen, wo es erforderlich ist, zwei hermetisch verschlossene
Teile mit elektrischen Verbindungen zu vereinigen. In einem derartigen Fall würden beide Seiten des
Steckers aus hermetisch abgeschlossenen Anordnungen hergestellt werden.
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340019V
Die Keramikplatte 30 auf der Elektrodenseite des Steckers weist die feinen Drähte 36 von den Elektroden auf, die
mit den Platindurchführungen 34 verschweißt sind, wie durch das Bezugszeichen 72 gezeigt. Diese Drähte werden mechanisch
nach dem Verschweißen durch Silastkleber (Type A) gestützt, wie durch das Bezugszeichen 74 wiedergegeben. Alle 22 Elektrodendrähte
treten aus einem Bündel 36a aus, das spiralförmig aufgewickelt in dem Silastrohr 32 eingebettet
mit Silastic 76 getragen wird. Der Zweck des spiralförmigen Aufwickeins der Elektrodendrähte besteht darin, daß es der
Belastungsentspannung dient und ein Brechen des Elektrodendrahts aufgrund von Ermüdungserscheinungen als ein Ergebnis
des Biegens, Dehnens oder anderer Bewegung verhindert, während derselbe im Körper vorliegt, während des Einsetzens
oder während der Herstellung und des Transports. Das Elektrodenkabel tritt aus dem Stecker über einen Ausschnitt78
in der Titanstützplatte 38 aus.
Die Titanstützplatte 38 ist dergestalt augebildet, daß sie mit der Keramikplatte 30 an der Peripherie und umfänglich
in Berührung kommt und somit in der Mitte, wo die Mutter 46 angeordnet ist. Es liegt ein dünner Film 74 aus Silast
zwischen der Titanstützplatte 38 und der Keramikplatte 30 vor. Wenn somit die Titanmutter festgezogen wird, wird
eine Kraft von der Mutter durch die Titanstützplatte über den dünnen Silastfilm auf die Keramik-Steckerplatte übertragen.
Das Loch in der Mitte der Keramikplatte paßt eng um die Mutter und ordnet den Stecker mittig um die Schraube
an. Diese Anordnung des Befestigens stellt sicher, daß auf die Elektrodenseite des Steckers übertragene Kräfte
gleichmäßig über die gesamten Flächen der Keramikplatten verteilt werden.
Eine weitere Funktion der Titanstützplatte 38 besteht darin, die empfindlichen, in das weiche Silast eingebetteten
Elektrodendrähte zu schützen, wenn sie von dem Elektrodenbündel
36a austreten, von dem sie mit den Steckerdurch-
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führungen verschweißt sind. Die Stützplatte ist bei der bevorzugten Ausfuhrungsform Titan, es sind jedoch auch
andere Materialien geeignet, soweit die den Stecker mit einer zentralen Schraube zusammenhaltenden Kräfte über
ein Metallteil gegen die keramische Platte der Durchführungen übertragen werden.
Da der Hohlraum zwischen der Titanstützplatte und der Keramikplatte
mit den Durchführungen, an denen die Elektrodendrähte befestigt sind, mit Silast 74 gefüllt ist, ist eine
zusätzliche-Abstützung für die Elektrodendrähte gegeben.
Somit ist die gesamte Elektrodenseite des Steckers fest und enthält keine Teile oder Bestandteile die Ermüdungserscheinungen
oder Kriechversagen über die angenommene Lebensdauer der Elektorden ausgesetzt sind oder in anderer
Weise über die Zeit hin nachteilig beeinflußt werden.
Zwischen den beiden Keramikplatten 12 und 30 ist eine Silastumkleidung 30 angeordnet, die eine Anzahl Platinfolienteile
22 aufweist, die durch Schlitzschnitte in der Silastumkleidung und sodann Umbiegen eingesetzt sind. Eine vergrößerte
Ansicht der Silastumkleidung im Gebiet der Platindurchführungsteile ist in der Figur 3 gezeigt. Die Dicke
der Platinfolie und der Silastumkleidung sollte genau kontrolliert werden. Es wurde gefunden, daß eine 25 Mikron
starke Platinfolie und eine 500 Mikron starke Silastumkleidung zu zufriedenstellenden Ergebnissen führen.
Die Platinfolie 22 kommt in Berührung mit jedem Durchführungs-Platinteil
in Form eines Ringes. Da eine Stärke der Silastumkleidung und zweimal die Stärke der Platinfolie
zwischen jedem Paar der Platinstecker-Durchführungen vorliegt, ist das Gebiet des Kontakts der Silastumkleidung
stärker deformiert als anderswo. Somit kann die Kraft, die die Platinfolie auf die Platindurchführungen drückt,
genau gesteuert werden. Wenn sogar eine Mißausrichtung der Teile vorliegt, daß die Platindurchführungen nicht
koaxial vorliegen, wird es immer ein Gebiet geben, wo
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3A00191
•It-
Stärken der Platinfolie und eine Stärke Silast zwischen den Burchführungs-Platinrohren liegen (unter der Voraussetzung
natürlcih, daß die Achsen der Rohre nicht mehr als einen Durchmesser voneinander entfernt liegen).
Da die Platindurchführungen jedoch vorzugsweise hohl sind (der Grund hierfür ist in der deutschen Patentanmeldung
wie oben erwähnt, erläutert) liegt nur eine geringe Kraft vor, die zu einer Deformierung der Silastumkleidung in
der Mitte der Durchführungen neigt und somit neigt das Silast in diesem Gebiet auszubeulen, wie durch das Bezugszeichen
80 gezeigt. Der Raum 82 in der Mitte jeder Platindurchführung ist wichtig. Der Zweck dieses Loches
oder Raums besteht darin, eine plastische Deformation der Silastumkleidung in dem Loch zu gestatten und es liegt
somit eine Ubergangszone zwischen Silast unter Hochdruck außerhalb der Fläche des Lochs und Silast ohne .Druck vor.
Es besteht somit immer ein Gebiet des Silast zwischen zwei Extremen, wo die elastische Grenze nicht überschritten
wird und sogar, wenn die Silastumkleidung aufgrund eines Ausdehnens plastisch deformiert wird, wird die Platinfolie
gegen die Platindurchführungen mit einer ziemlich konstanten Kraft durch das Silast gedrückt, das noch
in der elastischen Grenze liegt. Zusätzlich hierzu ist die Innenkante 84 des Loch in jeder Platindurchführung ziemlich
scharf, so daß der Kontaktdruck hoch ist. Da Platin ein ziemlich duktiles Material ist, neigt die Folie dazu,
nicht durch diese Kräfte zerschnitten zu werden, deformiert sich jedoch, um so einen ausgezeichneten Kontakt um den
gesamten Umfang jeder Platindurchführung zu ergeben.
Die miteinander verbundenen Silast- und Platinteile können bei jeder erneuten Verbindung ausgewechselt werden. Wenn
somit eine Ausdehnung des. Silastmaterials während der angenommenen Lebensdauer des Implantats auftritt, kann eine
neue Silastumkleidung bei dem Wiederverbinden eingesetzt
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werden. Zusätzlich liegt der Vorteil auf der Hand, daß neue Materialien, die entwickelt werden können oder in
künftigen Jahren zur Verfügung stehen, ohne Abwandlung des ursprünglichen Modells oder der Natur des Steckers
angewandt werden können, wie weiter oben diskutiert.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird die zwischengeordnete, die Platinfolienstücke enthaltende Silastumkleidung
vermittels Klebstoff (Silast Type A) an einer Reihe von Stellen an der elektronischen Anordnung angebracht,
es ist jedoch möglich dieselbe getrennt vorzusehen.
Unter Bezugnahme auf die Figur 2 ist die gesamte Anordnung durch einenen kleinen Titanhalter 8 angeordnet, der mit
der elektronischen Anordnung widerstandsverschweißt ist, nachdem dem TIG-Verschweißen der Titanabschnitte. Dieser
Paßhalter ist so ausgelegt, daß er ins Innere eines komplimentär geformten Schlitzes 50 paßt, der maschinell
in das Titanstützteil 38 eingebracht worden ist. Die geometrische Anordnung der Bestandteile mit besonderem Bezug
auf den Paßhalter und den Elektrodenaustrittspunkt ist so entworfen, daß eine korrekte Ausrichtung während des
Zusammenbaues sichergestellt ist.
Die Figur 4 zeigt diagrammförmig das Herstellungsverfahren der Zwischenverbindungsumkleidung aus Silast mit den
Platinfolienteilen. Im oberen Teil der Figur ist eine Silastumkleidung 30 gezeigt, die Umkleidung wird von dem
geeigneten Silast (Type 4210) zwischen zwei Umkleidungen optisch flachen Glases geschmolzen, das durch eine genau
bekannte Entfernung getrennt ist. Ein mittleres Loch 24 zum Durchführen der Schraube ist Jn die Silastumkleidung
gestanzt oder geschnitten. Zusätzlich werden 22 Schlitze, wie durch das Bezugszeichen 88 gezeigt, in die Umkleidung
an einer Seite der Stellen gestanzt oder geschnitten, wo die Durchführungen in Form von Platinstücken eingesetzt
werden sollen. Vorgeformte Platin (oder andere
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Edelmetall) Folienstücke 22 werden von einer Platinfolienümkleidung
bekannter und gesteuerter Stärke ausgestanzt oder geschnitten. Diese Stücke werden in die Schlitze
in der Silastuinkleidung eingesetzt, wie in dem mittleren
Teil der Figur gezeigt, so daß gleiche Mengen von jeder Seite der Silastuinkleidung vorspringen. Jedes Folienstück
wird sodann übergefaltet, wie in dem unteren Teil der Figur gezeigt, unter Ausbildung einer Zwischenverbindung. Die
in der Zeichnung gezeigten Folienstücke weisen angenähert rechtwinklige Form mit abgerundeten Enden auf, es können
jedoch auch andere Formen (z.B. Nierenform oder Achten) angewandt werden.
Es ist wichtig, daß die Oberflächen der zwei keramischen Platten auf Hochglanz poliert sind. Es wird ein hoher
elektrischer Widerstand zwischen benachbarten Kontakten sichergestellt, da kein Weg für einen leitenden Fluß zwischen
benachbarten Verbindungen mit Ausnahme in den Räumen zwischen jeder Keramikplatte und der Silastumkleidung besteht.
Bei glatten Oberflächen auf den Keramikplatten und der
Silastumkleidung und einem bekannten und gesteuerten Befestigungsdremoment werden hohe Verbindungswiderstände
routinemäßig beobachtet, so gar wenn die Verbindung vollständig unter Salzlösung erfolgt. Das Befestigungsverfahren
des Steckers neigt dazu, jegliche Flüssigkeit zu verdrängen,
die innerhalb des Steckers vor dem Befestigen vorgelegen haben mag.
Das Abkoppeln des Steckers wird vermittels Schneiden um den Umfang der schützenden Silastabschirmung (nicht gezeigt)
mit einer Klinge und Entfernen derselben über die Elektrodenseite des Steckers bewerkstelligt. Die Mutter wird sodann
abgeschraubt und der Stecker geöffnet. Sodann kann die elektronische Anordnung mit der abgenommenen Umkleidung
entfernt werden.
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Während des Ersetzens der elektronischen Anordnung wird die
Verbindung hergestellt und die Mutter befestigt, so daß eine adequate Kraft beaufschlagt wird. Sodann kann ein
vorgeformtes Silast-Abdeckteil über der Elektrodenseite des Steckers angebracht werden und an der Silastabdeckung
über der elektronischen Anordnung mit Silast-Klebstoff der medizinischen Güte, Type A, angebracht werden.
Claims (60)
- European Patent Attorney λ / Λ Γ> 1 Π 1 "^/(C*PATENTANWALT 3 4 0 U I 3 I D-1000 BERLIN 33 °* - WFAtKENRlED 4 <*\NFRED MIEHE Telefon: (030) 83119 50Telegramme INDUSPROP BERLIN Diplom-Chemiker Telex- 0185 443COMMONWEALTH OF AUSTRALIA Department of Science and Technology, P.O. Box 6 5 Belconnen, AustralienVerbindung für eine Schnecken-ProthesenanordnungPatentansprüche. /Verbindungsanordnung zum Verbinden sowohl der ersten als auch zweiten Teile einer Schnecken-Prothese, wobei das erste Teil ein hermetisch verschlossenes Gehäuse aufweist, das so angepaßt ist, daß ein elektronischer Schaltkreis darin aufgenommen werden kann, der zweite Teil eine Mehrzahl von Leitern besitzt, die sich von diesem erstrecken; das erste Teil einen Träger mit einer Vielzahl von sich hierdurch erstreckenden Leitungsanordnungen aufweist, die hermetisch daran befestigt sind, dadurch gekennzeichnet , daß das zweite "Seil einen Träger, mit -einer Mehrzahl Lei tungs anordnungen aufweist, die sich hierdurch erstrecken, wobei die Mehrzahl der Leitungsanordnungen ein ausgerichtetes Muster besitzt, einedeformierbare Verkleidung eine Mehrzahl Kontakte aufweist, wobei jeweils ein Ende derselben an der entsprechenden Fläche der Umkleidung vorliegt, die Mehrzahl der Kontakte ein Muster aufweisen, das demjenigen der Leitungsanordnungen in der Mehrzahl derselben entspricht, und eine Anordnung zum Befestigen der Um-kleidung zwischen den ersten und zweiten Teilen zwecks Ermöglichen, daß die Mehrzahl der Kontakte eine elektrische Verbindung zwischen den entsprechenden Verbindungsanordnungen erstellt.
- 2. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daßjede der Leitunganordnungen eine Zuführungsanordnung in Form eines hohlen Rohrs darstellt, das an dem Ende offen ist, das gegen die deformierbare Umkleidung anliegt.
- 3. Verbindungsanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet , daß jede Verbindungsanordnung an ihrem entsprechenden Träger hermetisch verschlossen ist durch eine Umsetzuhngsbindung.
- 4. Verbindungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , daß jeder' der Kontakte ein Stück Metallfolie darstellt, die sich durch einen entsprechenden Schlitz in der deformierbaren Umkleidung erstreckt und deren beide Enden umgebogen sind, so daß dieselben in gleicher Ebene gegen die entsprechenden Flächen der Umkleidung anliegen.
- 5. Verbindungsanordnung nach Anspruch 4, dadurch g e kennzeich net, daß die benachbart zu der deformierbaren Umkleidung vorliegende Fläche jedes Trägers auf Hochglanz poliert ist.
- 6. Verbindungsanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß die deformierbare Umkleidung ständig an dem Träger des ersten Teils anhaftet.
- 7. Verbindungsanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Mehrzahl der Kontakte und die beiden Vielzahlen der Verbindungsanordnungen aus Edelmetall bestehen.
- 8. Verbindungsanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet , daß die Befestigungsanordnung eine Schraube aufweist, die sich außerhalb des Trägers des ersten Teils erstreckt und durch ein mittleres Loch in dem Träger des zweiten Teils hindurchführt.
- 9. Verbindungsanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß das zweite Teil eine Stützplatte mit einem mittleren Loch darin besitzt, und die Befestigungsanordnung weiterhin eine Mutter aufweist, die auf das Ende der sich durch das Loch in der Stützplatte erstreckenden Schraube geschraubt werden kann.
- 10. Verbindungsaanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl Leiter mit den entsprechenden Leitern der Leitungsanordnung in dem zweiten Teil verbunden ist, wobei die Mehrzahl der Leiter in Form einer Spirale gebogen ist und das zweite Teil durch ein zusätzliches Loch in der Stützplatte erregt.
- 11. Verbindungsanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet ,daß die Träger des ersten und zweiten Teils praktisch identisch sind.
- 12. Verbindungsanordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet , daß die Leiter in dem zweiten Teil zwischen dem Träger und der Stützplatte hierfür mit einem Silastmaterial umgeben sind.
- 13. Verbindungsanordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet , daß eine Paßanordnung auf den ersten und zweiten Teilen vorliegt zwecks Sicherstellen eines richtigen Eingriffs derselben.
- 14. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß jeder der Kontakte ein Stück Metallfolie ist, die sich durch einen entsprechenden Schlitz in der deformierbaren Umkleidung erstreckt und deren zwei Enden übergebogen sind, so daß sie bündig gegen die entsprechenden Flächen der Umkleidung anliegen.
- 15. Verbindungsanordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet , daß die Fläche jedes keramischen Trägers, die benachbart zu der deformierbaren Umkleidung vorliegt, auf Hochglanz poliert ist.
- 16. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die def ormierbare Umkleidung an dem Träger des ersten Teils befestigt ist.
- 17. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Mehrzahl der Kontakte und die beiden Mehrzahlen der Leitungsanordnung aus Edelmetall gefertigt sind.
- 18. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Befestigungsanordnung eine Schraube aufweist, die sich außerhalb des Trägers des ersten Teils erstreckt und durch das mittlere Loch in dem Träger des zweiten Teilshindurchtritt.
- 19. Verbindungsanordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet ,daß das zweite Teil eine Stützplatte mit einem mittleren Loch darin aufweist und. die Befestigungsanordnung weiterhin eine Mutter aufweist, die auf das Ende der sich durch das Loch in der Stützplatte erstreckenden Schraube geschraubt werden kann.
- 20. Verbindungdanordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet , daß eine Mehrzahl Leiter mit den entsprechenden Leitern der Leitungsanordnung in dem -zweiten Teil verbunden ist, wobei die Mehrzahl der Leiter in Form einer Spirale gebogen ist und das zweite Teil durch ein zusätzliches Loch in der Stützplatte erregt.
- 21. Verbindungsanordnung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet , daß die Leiter in dem zweiten Teil zwischen dem Träger und der Stützplatte hierfür mit einem Silastmaterial umgeben sind.
- 22. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Träger des ersten und zweiten Teils praktisch identisch sind.
- 23. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß eine Paßanordnung auf den ersten und zweiten Teilen vorliegt zwecks Sicherstellen eines richtigen Eingriffs derselben.
- 24. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die deformierbare Umkleidung ersetzbar ist.
- 25. Verbindungsanordnung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet , daß jeder Träger aus keramischem MaterialI
gefertigt ist. - 26. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der Träger aus keramischem Material geferitgt ist.
- 27. Verbindungsanordnung zum Verbinden eines ersten Teils mit einem hermetisch verschlossenen Gehäuse zur Aufnahme einer elektronischen Schaltung mit einem zweiten Teil, das eine Mehrzahl sich hierdurch erstreckende Leiter besitzt, 'das erste Teil einen Träger mit einem Satz hermetisch abgeschlossener Durchführungen in Form hihler Rohre aufweist, dadurch gekennzeichnet , daß das zweite Teil einen Träger mit einem Satz Durchführungen in Form hohler Rohre besitzt, die zwei Sätze Durchführungen ausgerichtete Muster besitzen, eine deformierbare Umkleidung mit einem Satz Kontakten vorliegt, deren jedes Ende an der entsprechenden Fläche der Umkleidung vorliegt, die Kontaktsätze Muster aufweisen, die mit den Mustern der Durchführungen ausgerichtet werden können und eine Anordnung zum Befestigen der Umkleidung zwischen den ersten und zweiten Teilen um so den Kontakten zu ermöglichen, elektrische Verbindungen zwischen entsprechendender Durchführungen in den beiden Sätzen herzustellen.
- 28. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch g e kennzeichnet , daß jede Durchführung an dem Ende offen ist, das der deformierbaren umkleidung gegenüberliegt.
- 29. Verbindungsanordnung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet , daß jede der Durchführungen in dem ersten Teil mit ihrem entsprechenden Träger durch Reaktionsbindung hermetisch versiegelt ist.
- 30. Verbindungsanordnung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet , daß jeder der Kontakte ein Stück Metallfolie ist, die sich durch einen entsprechenden Schlitz,in der deformierbaren Umkleidung erstreckt und deren zwei Enden umgebogen sind, so daß sie bündig gegen die entsprechenden Flächen der Umkleidung anliegen.
- 31. Verbindungsanordnung nach Anspruch 29, dadurfch gekennzeichnet , daß die Fläche jedes Trägers benachbart zu der deformierbaren Umkleidung auf Hochglanz poliert ist.
- 32. Verbindungsanordnung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet , daß die deformierbare Umkleidung an dem Träger des ersten Teils befestigt ist.
- 33. Verbindungsanordnung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet , daß der Satz Kontakte und die zwei Sätze Durchführungen aus Edelmetall gefertigt sind.
- 34. Verbindungsanordnung nach Anspruch 29, dadurch g .e kennzeichnet , daß die Befestigungsanordnung eine Schraube aufweist, die sich außerhalb des Trägers in dem ersten Teil erstreckt und durch ein mittleres Loch in dem. Träger des zweiten Teils hindurchgeht.
- 35. Verbindungsanordnung nach Anspruch 34, dadurch ge-, kennze.ichnet , daß das zweite Teil eine Stützplatte mit einem mittleren Loch in derselben aufweist, und die Befestigungsanordnung weiterhin eine Mutter aufweist, die aufdas Ende der Schraube, die sich durch das Loch in der Stützplatte erstreckt, geschraubt werden kann.
- 36. Verbindungsanordnung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet , daß ein Satz Leiter mit den entsprechenden der Durchführungen in dem zweiten Teil verbunden ist, der Leitersatz spiralförmig gewunden ist und das zweite Teil durch ein zusätzliches Loch in der Stützplatte erregt.
- 37. Verbindungsanordnung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet , daß die Leiter in dem zweiten Teil zwischen dem Träger und der Stützplatte von einem Silastmaterial umgeben sind.
- 38. Verbindungsanordnung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet , daß die Träger der ersten und zweiten Teile praktisch identisch sind.
- 39. Verbindungsanordnung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet , daß eine Paßanordnung auf den ersten und zweiten Teilen zwecks Sicherstellen einer richtigen Ausrichtung derselben vorliegt.
- 40. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch g ekennzeichnet , daß jede Durchführung hermetisch mit deren entsprechendem Träger vermittels Reaktionsbindung versiegelt ist.
- 41. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet , daß jeder der Kontakte ein Stück einer Metallfolie ist, die sich durch einen entsprechenden Schlitz in der deformierbaren Umkleidung erstreckt und deren zwei Enden umgebogen sind, so daß sie bündig gegen die entsprechenden Flächen der Umkleidung anliegen.
- 42. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch g e kennzeichnet , daß die Fläche jedes Trägers, die benachbart zu der deformierbaren Umkleidung vorliegt, auf Hochglanz poliert ist *■ . ■ ■ . 3A00191
- 43. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet , daß die deformierbare Umkleidung an jedem Träger des ersten Teils befestigt ist.
- 44. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet , daß die Kontaktsätze und die zwei Sätze Durchführungen aus Edelmetall gefertigt sind.
- 45o Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet , daßdie Befestigungsanordnung eine sich außerhalb des Trägers des ersten Teils erstreckende Schraube aufweist, die durch ein mittleres- Loch in dem Träger des zweiten Teils hindurchtritt.
- 46. Verbindungsanordnung nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet , daß das zweite Teil eine Stützplatte mit einem mittleren Loch darin aufweist, und die Befestigungsanordnung weiterhin eine Mutter aufweist, die auf das Ende der sich durch das Loch in der Stützplatte erstreckenden Schraube aufschrauben läßt.
- 47. Verbindungsanordnung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet , daß ein Leitersatz mit den entsprechenden der Durchführungen in dem zweiten Teil verbunden sind, der Leitersatz spiralförmig gewunden ist und das zweite Teil durch ein zusätzliches Loch in der Stützplatte erregt.
- 48. Verbindungsanordnung nach Anspruch 47, dadurch ge kennzeichnet , daß der Leiter in dem zweiten Teil zwischen dem Träger und der Stützplatte mit Silastmaterial umgeben ist.
- 49. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, daduch gekennzeichnet , daß die Träger der ersten und zweiten Teile praktisch identisch sind.
- 50. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch g e k e η η zeichnet , daß eine Paßanordnung auf den ersten, und zweiten Teilen zwecks Sicherstellen einer richtigen Ausrichtung vorliegt._ Q —
- 51. Verbindungsanordnung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet , daß die deformierbare Umkleidung ersetzbar ist.
- 52. Verbindungsanordnung nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet , daß jeder Träger aus keramischem Material besteht. *
- 53. Verbindungsanordnung nach Anspruqh 27, dadurch gekennzeichnet , daß jeder Träger aus keramischem Material besteht.
- 54. Verbindunganordnung zum Verbindungen eines ersten Teils mit einem hermetisch abgeschlossenen Gehäuse zur Aufnahme einer elektronischen Schaltung mit einem zweiten Teil, das erste Teil einen Träger mit einem Satz hermetisch abgeschlossener Durchführungen in Form eines hohlen Rohrs aufweist, dadurch gekennzeichnet , daß das zweite Teil einen Träger mit einem Satz Durchführungen in Form hohler Rohre aufweist, die zwei Durchführungssätze ausgerichtete Muster besitzen, eine deformierbare Umkleidung einen Satz Kontakte aufweist, von denen ein Ende an der entsprechenden Fläche der Umkleidung liegt, die Kontaktsätze Muster aufweisen, die mit den Mustern der Durchführungen in den zwei Sätzen ausgerichtet sind und eine- Anordnung zum Befestigen der Umkleidung zwischen den ersten und zweiten Teilen, so daß die Kontakte eine elektrische Verbindung zwischen den entsprechenden der Zuführungen in den zwei Sätzen herstellen können.
- 55. Verbindungsanordnung nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet , daß jede Durchführung an dem Ende offen ist, das der deformierbaren Umkleidung gegenüberliegt.
- 56. Verbindungsanordnung nach Anspruch 55, dadurch ge-' kennzeichnet, daß jede Durchführung in dem ersten Teil hermetisch mit deren entsprechenden Träger durch Reaktionsbindung versiegelt ist.- 10 -
- 57. Verbindungsanordnung nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet , daß jeder der Kontakte ein Stück. Metallfolie ist, die sich durch einen entsprechenden Schlitz in der deformierbaren Umkleidung erstreckt und deren Enden umgebogen sind, so daß sie bündig gegen die entsprechenden Flächen der Umkleidung anliegen,.,
- 58. Verbindungsanordnung nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet,, daß die deformierbare· Umkleidung ersetzbar ist.
- 59. Verbindungsanordnung nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet , daß jeder Träger aus keramischem Material gefertigt ist.
- 60. Verbindungsanordnung nach Anspruch 54, daduch gekennzeichnet , daß jeder Träger aus keramischem Material gefertigt ist.- 11 -
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