DE3420991A1 - Zahntechnische form- und fixiervorrichtung - Google Patents

Zahntechnische form- und fixiervorrichtung

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DE3420991A1
DE3420991A1 DE19843420991 DE3420991A DE3420991A1 DE 3420991 A1 DE3420991 A1 DE 3420991A1 DE 19843420991 DE19843420991 DE 19843420991 DE 3420991 A DE3420991 A DE 3420991A DE 3420991 A1 DE3420991 A1 DE 3420991A1
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Bernard New York N.Y. Weissman
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C9/00Impression cups, i.e. impression trays; Impression methods
    • A61C9/002Means or methods for correctly replacing a dental model, e.g. dowel pins; Dowel pin positioning means or methods

Description

Bernard Weissman, 225 East 48th Street, New York, New York 10017, USA
Zahntechnische Form- und Fixiervorrichtung
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Die Erfindung betrifft eine Form- und Fixiervorrichtung für die Herstellung von zahntechnischen Arbeitsmodellen, mit einem Grundkörper , der eine Oberseite, eine Unterseite und eine Außenwandung aufweist und der von einem Gußhohlraum gänzlich durchsetzt wird, welcher sich von der Unterseite ausgehend nach oben . zur Oberseite hin erweitert, wobei der Gußhohlraum von einer äußeren Hohlraumwand und einer dieser gegenüberliegenden inneren Hohlraumwand begrenzt wird, an denen eine jeweils durchgehende, in den Gußhohlraum hineinragende rippenförförmige Zahnung angeordnet ist.
Die Erfindung betrifft somit Form- und Fixiervorrichtungen für die Herstellung von zahntechnischen Arbeitsmodellen, die für das Anfertigen von Zahnprothesen benutzt werden.
Schlossbleiche 20 · Postfach 130113 · D-5600 Wuppertal 1 Telefon (0202) 44 5096/451226 · Telefax (0202) 451226 Telex: 8591273 soza
Patentanwalt Dr.-Ing. Dipl.-Ing. A. SoIf (München) Patentanwalt Dipl.-Ing. Chr. Zapf (Wuppertal) Patentanwalt Dr.-Ing. Dipl.-Ing. W. Hasse (München)/(1982)
Bei der Herstellung von Zahnkronen, Zahnbrücken u.dgl. wird üblicherweise eine Gußform, die als Arbeitsmodellträger bei der Herstellung von Zahnprothesen benutzt wird, angefertigt. Form- und Fixiervorrichtungen werden für diese Zwecke sehr häufig verwendet. Die Form- und Fixiervorrichtung weist einen Gußhohlraum, der zur Herstellung des Arbeitsmodel les dient, auf. Nachdem von dem Zahnarzt ein Abdruck angefertigt wurde, mittels dem die präparierten Zähne, möglicherweise auch das Zahnfleisch, Kieferbereiche, der Gaumen usw.. abgeformt sind, wird dieser Abdruck, der ein Negativ darstellt, üblicherweise mit einer dafür speziell vorgesehenen Gipsmasse im Labor oder in der Zahnarztpraxis gefüllt. Gleichzeitig wird der Gußhohlraum bis zu seinen Rändern gefüllt und der Abdruck auf den gefüllten Gußhohlraum gesetzt,um ein komplettes Arbeitsmodell zu erhalten. Nach dem Aushärten wird das komplette Arbeitsmodell üblicherweise aus der Gußform herausgenommen und kann nun in Abschnitte zersägt werden, um eine Zahnprothese oder Teile davon herzustellen.
Zur Verwendung solcher Form- und Fixiervorrichtungen ist es erfonterlich,daß die Abschnitte des Arbeitsmodells bzw. des Sägeschnittmodells wieder in den Gußhohlraum eingesetzt werden können.
Da das Arbeitsmodell in eine Vielzahl von Abschnitten zersägt werden .kann, wobei jedes einzelne nur eine ihm zugehörige Ausrichtung besitzt, kann es mit Schwierigkeiten verbunden sein, die richtige Stelle in dem Gußhohlraum aufzufinden, von der der bestimmte Abschnitt des Arbeitsmodells abgeformt ist, wodurch die Herstellung einer Zahnprothese erschwert wird.
Ferner liegt hei den bekannten Form- und Fixiervorrichtungen ein weiteres Problem vor, indem nicht sichergestellt ist, daß der gesamte Gußhohlraum in geeigneter Weise mit Gips gefüllt wird. Die durch unzulängliches Füllen in dem Gußhohlraum entstehenden Hohlräume können zu Schwachstellen und Mangeln bei dem Arbeitsmodell führen.
Aus der US-PS 4 283 173 ist eine Form- und Fixiervorrichtung bekannt, die vollständig von einem Gußhohlraum durchsetzt wird. Der Gußhohlraum ist an der Oberseite breiter als an der Unterseite ausgebildet und weist nach innen gerichtete Rippen auf, die entlang der Wand des Gußhohlraums angeordnet sind. Die Rippen sind im Inneren schräg verlaufend ausgebildet und steigen schräg von ihren unteren Enden zu ihren oberen Enden an.
Obwohl durch die Benutzung eines offen endenden Gußhohlraumes das Einfüllen von Gips erleichtert wird, können dennoch Schwierigkeiten auftreten, den gesamten Gußhohlraum in geeigneter Weise auszufüllen. Weiterhin sind trotz der abgeschrägten Form des Gußhohlraumes und der schräg verlaufenden Rippen ,wodurch das Wiedereinsetzen von Abschnitten des Arbeitsmodells bzw. Sägeschnittmodells in den Gußhohlraum unterstützt wird, dennoch Verwechslungsmöglichkeiten bezüglich des richtigen Wiedereinsetzens der Abschnitte gegeben . Um ferner die Abschrägung der Rippen zuverlässig sicherzustellen, müssen die Höhen der Form- und Fixiervorrichtung und des Gußhohlraumcs ausreichend sein, um eine stetige Abschrägung der Rippen und ein sich Erweitern des Gußhohlraumes zu erwirken, was zu einer zwischen seiner Oberseite und seiner Unterseite dick ausgebildeten Form- und Fixiervorrichtung führt.
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Da die Verwendung von Form- und Fixiervorrichtungen'zur Herstellung von Zahnprothesen extrem wichtig ist,müssen sie verbessert werden, um das Füllen des Gußhohlraums zu vereinfachen und das Wiedereinsetzen von Abschnitten des Arbeitsmodells bzw. Sägeschnittmodells in den Gußhohlraum zu verbessern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde-, eine Formund Fixiervorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die die zuvor genannten Nachteile der bekannten Form- und Fixiervorrichtungen vermeidet. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Form- und Fixiervorrichtung anzugeben, die Teile aufweist, die das Identifizieren von Bereichen des Gußhohlraumes ermöglicht, um ein Wiedereinsetzen des Arbeitsmodells bzw. Teile davon in den Gußhohlraum zu erleichtern. Aufgabe der Erfindung ist ferner, eine Form- und Fixiervorrichtung zu schaffen, die gegenüber denen des Standes der Technik eine geringere vertikale Höhe aufweist, während gleichzeitig ausreichende Identifizierungsmittel für ein genaues und sicheres Wiedereinsetzen des Arbeitsmodells oder von Abschnitten davon in den Gußhohlraum vorhanden sind. Überdies soll eine Vielzahl von Kennzeichnungen vorgesehen sein, die ein Wiedereinsetzen des Arbeitsmodells oder von Abschnitten davon in den Gußhöhlraum erleichtern. Die erfindungsgemäße Form- und Fixiervorrichtung soll fernerhin eine feste, sichere und unverlierbare Halterung des Arbeitsmodells oder von Abschnitten davon ermöglichen.Ferner soll auf einfache Weise ein Entformen des Arbeitsmodells möglich sein.
Diese Aufgabe WIr1Cl erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die äußere Hohlraumwand durch eine Ausnehmung verkürzt wird, die einen äußeren Bereich des Gußhohlraumes begrenzt und derart eine Außenwand des Arbeitsmodells definiert, das dieses sehr einfach in den Gußhohlraum wieder eingesetzt werden kann.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die Form- und Fixiervorrichtung einen Abgußträger aufweist, und zwei schwenkbewegliche Haltearme aufweist, die an den Seiten des Abgußträgers anliegen, wobei eine Basisplatte zum Festhalten des Abgußträgers und der Haltearme vorgesehen ist. Erfindungsgemäß weist die Form- und Fixiervorrichtung einen Gußhohlraum auf, der vollständig den Abgußträger durchsetzt und sich nach oben hin von seiner Unterseite zu seiner Oberseite erweitert.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die erfindungsgemäße Form- und Fixiervorrichtung zwei abnehmbare Haltearme aufweist, die schwenkbeweglich mit der Außenwandung verbunden sind und mindestens einen Bereich des Grundkörpers umschließen. Die Arme weisen Ober- und 'Unterlippen auf, die sich über Bereiche.der Ober- und Unterseite erstrecken, .die den Gußhohlraum begrenzen. Die Oberlippe überlappt außerdem einen Bereich des Gußhohlraumes,um das in diesem hergestellte Arbeitsmodell festzuhalten.
Nach einer anderen Weiterbildung der Erfindung ist vorge-0 sehen, daß ein'e beidseitig verwendbare Basisplatte eine im wesentlichen ebene, als Boden des Gußhohlraumes während der Herstellung des Arbeitsmodells dienende Basisfläche aufweist. Auf der anderen Seite der Basisplatte sind
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hervorstehende Austoßelemente zum Herausdrücken des erhärteten Arbeitsmodells aus dem Gußhohlraum heraus angeordnet.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Zeichnungen veranschaulichen die Erfindung an einem bevorzugten Ausführungsbeispiel; und zwar zeigt : . ' ■
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen zahntechnischen Form- und Fixiervorrichtung mit Haltearmen, wobei ein Haltearm in eine geöffnete Stellung verschwenkt ist und sich der andere Arm in einer geschlossenen
Stellung (Haltestellung) befindet;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Form- und Fixiervorrichtung der Fig. 1;
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Fig. 3 eine Bodenansicht der Form- und Fixiervorrichtung der Fig.l;
Fig. 4 eine Vorderansicht- der Form- und Fixiervorrichtung der Fig.l;
Fig. 5 einen Querschnitt entlang der Linie 5-5 in der Fig.2;
3Θ Fig. 6 einen Querschnitt, der das Innere eines Gußhohlraumes zeigt und entlang der Linie 6-6 in der Fig. 2 verläuft;
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Fig. 7 eine,perspektivische Außenansicht von einem der Haltearme;
Fig. 8 eine perspektivische Innenansicht von dem anderen der Haltearme;
Fig. 9 eine, perspektivische Ansicht, die die Oberseite einer Basisplatte zeigt;
Fig.10 eine perspektivische Ansicht der rückwärtigen Bodenseite der Basisplatte;
Fig.11 einen Querschnitt entlang der Linie 3 1-11 der Fig.9;
Fig.12 eine Draufsicht auf die Form- und Fixiervorrichtung, die sich in einer Stellung befindet, in der sie mit Gips gefüllt werden kann, wobei die Form- und Fixiervorrichtung einen Grundkörper mit Haltearmen aufweist, welche sich in einer
verrasteten Stellung befinden und mittels der Basisplatte gehalten werden;
Fig.13 einen Querschnitt entlang der Linie 13-13 in der Fig. 12, der die Form- und Fixiervor
richtung nach dem Ausfüllen mit Gips und Fertigstellung eines zahntechnischen Arbeitsmodells zeigt;
Fig.14 eine Ansicht, die der der Fig. 13 ähnelt, wobei die Basisplatte herumgedreht ist und zum Ausstoßen des erhärteten Arbeitsmodells aus dem Gußhohlraum verwendet wird;
I-'ig. 15 cine Querschnittsansicht, die das Befestigen der Form- und Fixiervorrichtung an einem konventionellen, statisch zentrischen Artikulator zeigt; und
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Fig. 16 einen Querschnitt, der· die Verbindung der
Form- und Fixiervorrichtung mit einem dynamisch arbeitenden Artikulator zeigt.
0 In dem verschiedenen Fig. bezeichnen gleiche Bezugsziffern gleiche Teile.
Aus den Fig. 1 bis 6 ist ersichtlich, daß die Form- und Fixiervorrichtung einen Abgußträger 10 aufweist, der einen Grundkörper 12 mit einer Oberseite 14, einer Unterseite 16 und einer Außenwandung 18 besitzt. Die Außenwandung 18 weist einen Vorderwandabschnitt 20 und Seitenwandabschnitte 22 und 24 auf, die jeweils mittels abgewinkelter Eckabschnitte 26, 28 mit dem Vorderwandabschnitt 20 verbunden sind. Eine Rückwand ist V-förmig ausgebildet und weist Seitenabschnitte 30 und 32 auf.
Ein Gußhohlraum 34 durchsetzt vollständig den Grundkörper 12 und erweitert sich stetig von der Unterseite 16 zu ■, der Oberseite 14 hin und bildet den außen abgeschrägten Gußhohlraum 34, dessen oberes Ende breiter als sein unteres· Ende ausgebildet ist. Der Gußhohlraum 34 besitzt eine bogenförmige Form, die im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist, und weist eine innere Hohlraumwand 36 und eine äußere Hohlraumwand 38 auf. An den beiden Hohlraumwänden 36, 38 sind Riffelungen bzw. Wellungen oder ϊiopenförmige Zahnungen 40 ausgebildet,die in den Gußhohlraum 34 hineinragen. Die Zahnungen 40 sind gleichmäßig erhaben
ausgebildet (gleiche Zahnhöhe), besitzen jedoch Zahnbereiche, die breiter als andere Zahnbereiche sind.Vorzugsweise sind die Radien der Zähne der Zahnung an den distalen Enden 42, 44 des Gußhohlraums 34 größer als die Radien der Zähne, die in dem Mittelabschnitt 46 des Gußhohlraumes 34 ausgebildet ist, so daß Bereiche des Arbeitsmodells bzw. Sägeschnittmodells durch die Abmessungen der an ihm durch die Zahnung 40 ausgebildeten Rippen identifiziert werden können und wodurch ein richtiges Wiedereinsetzen dieber Abschnitte in den Gußhohlraum 34 ermöglicht wird.
Im Bereich des Grundes des Gußhohlraumes 34 ist eine bogenförmige Rippe 48 ausgebildet, die im wesentlichen eine U-Form aufweist und inselartig, am Grunde des Gußhohlraumes 34 mittels mehrerer Versteifungsstege 50 gehalten angeordnet ist. In den Fig. sind drei Versteifungsstege 50 gezeigt, die mit der inneren Hohlraumwand 36 und der äußeren Hohlraumwand 38 verbunden sind und die Rippe 48 zwischen diesen Hohlraumwänden halten.
Erhabene Kennzeichnungen 52 sind auf der oberen Fläche der am Grunde des Gußhohlraums 3 4 angeordneten Rippe 48 ausgebildet, die aneinandergereiht von dem einen.
distalen Ende 42 bis zu dem anderen distalen Ende 44· verlaufen, um aufeinanderfolgende Bereiche der Formund Fixiervorrichtung zu definieren, wodurch ein Wiedereinsetzen des zahntechnischen Arbeitsmodells in den Gußhohlraum 34 erleichtert wird. Einseitig von dem hinteren, mittigen Versteifungssteg 50 sind erhabene als Zahlen 1 bis 32 ausgebildete Kennzeichnungen angeordnet, und anderseitig von dem hinteren, mittigen Versteifungssteg 50 sind die Zahlen 33 bis 59 ausgebildet. Die Rippe
besitzt einander gegenüberliegende Seiten 54 und 56'r die nach unten hin geneigt verlaufen. Die beiden Seiten 54 und 56'besitzen unterschiedliche Neigungswinkel, wobei insbesondere die ganz außen angeordnete Seite 54 steiler verlaufend als die ganz innen verlaufende Seite 56 angeordnet ist, wodurch sichergestellt wird, daß das Wiedereinsetzen von Abschnitten des Arbeitsmodells bzw. Sägeschnittmodells nur in einer Richtung oder Orientierung erfolgen kann, um einen richtigen Sitz in Hinblick auf die .unterschiedlich geneigten Seiten zu erzielen.
Die äußere Hohlraumwand 38 des Gußhohlraumes 34 ist gegen über der inneren Hohlraumwand 36 durch eine Ausnehmung 5 6 verkürzt ausgebildet, wobei die äußere Hohlraumwand 38 unterhalb der inneren Hohlraumwand 36 beginnt und die Ausnehmung 56 peripher zu der äußeren Hohlraumwand 38 des Gußhohlraumes 34 ausgebildet ist und unterhalb der Oberseite des Abgußträgers 10 von dieser beabstandet verläuft, so daß die Außen- und Innenwände des in dem Abgußträger 10 hergestellten zahntechnischen Arbeitsmodells eine unterschiedliche Ausbildung aufweisen, die beim Wiedereinsetzen des Arbeitsmodells in den Gußhohlraum 34 sehr einfach identifiziert werden kann.
Die Außenwandungen des Grundkörpers 12 sind mit Ausnahme des Vorderwandabschnitts 20 alle in Richtung nach unten einwärts abgeschrägt ausgebildet, wie dieses am besten aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich ist. Darüber hinaus ist eine ünterschneidung, die als Absatz 58 ausgebildet ist, im äußeren.Bereich in der Unterseite 16 des Grundkörpers 12 ausgebildet, wobei der Vorderwandabschnitt 20 jedoch nicht diese Unterschneidung aufweist.
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U-förmig ausgebildete Aufnahmen.60 und 62 sind in den Eckabschnitten 2 6 und 28 für die Aufnahme von Schwenkstiften von Haltea^men 64 und 66 ausgebildet, wie dieses im folgenden näher,erklärt wird.
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Die Haltearme 64,-66 sind relativ zueinander spiegelbildlich ausgebildet , wie dieses am besten in den Pig. I, 7 und 8 zu sehen ist. In diesen Fig. ist auch ersichtlich, daß die Haltearme 64 und 66 bogenförmig geformte Bereiche aufweisen, die eine Oberlippe 6-8 und eine Unterlippe . 70 aufweisen. Die Oberlippe 68 besitzt eine bogenförmig geformte distale Kante 72, während die Unterlippe 70 gradlinige Kanten an den Enden eines Rückenabschnitts 74 und zweier Seitenabschnitte 76, 78 aufweist. Die die Oberlippe"68 und die Unterlippe 70 verbindende Seitenwand weist einen Hauptseitenabschnitt 80, einen Vorderseitenabschnitt 82 und einen Rückseitenabschnitt 84 auf.
An den Vorderenden der Haltearme 64, 66 ist ein Vorsprung oder ein Griff 86 angeordnet, der von den distalen Enden des Vorderseitenabschnitts 82 nach außen ragt. Der Griff 86 besitzt einander gegenüberliegende Wände 88, 90, die durch eine abgerundete Kante 92 miteinander verbunden sind. Die Basis des Griffs 86 verbindet das vordere Teil der Oberlippe 68 und das der Unterlippe 70. Eine Stufe 94 ist in der Vorderkante der Oberlippe 68 ausgebildet. Ein rechteckiger, hervorstehender Befestigungsvorsprung 96 ragt von dem unteren Ende des , Vorderseitenabschnitts 82 nach außen und ein ähnlicher, hervorstehender Befestigungsvorsprung 98 ragt von dem unteren Ende des Rückseitenabschnitts 84 nach außen heraus. Ein Schlitz 100 ist rückwärtig an dem Griff 86 ausgebildet
und durchsetzt den Vorderseitenabschnitt 82.
Der Rückseitenabschnitt 84 endet kurz vor den Enden der Ober- und Unterlippe 68, 70,wodurch.eine Öffnung 102 zwischen der Oberlippe 68 und der Unterlippe 70 ausgebildet wird, wie dieses am besten der Fig. 1 zu entnehmen ist. Eine abgerundete Wand verbindet die hinteren Enden der Ober- und Unterlippe 68, 70 und ist als SchwenkstiftlO4 ausgebildet, der in der jeweiligen Aufnahme 60, 62 des Abgußträgers 10 eingeschnappt ist.
Aus den Fig. 1, 7 und 8 ist ersichtlich, daß die Anordnung des Haltearmes 64 im wesentlichen identisch mit der Anordnung des Haltearmes 66 ist, der gegenüber ersterem spiegelbildlich angeordnet ist.
Von den Seitenabschnitten 30, 32 des rückwärtigen Endes des Abgußträgers 10 ragen erhabene Rastvorsprünge und 108 nach hinten heraus, die in den Schlitz 100 jedes Haltearmes 64, 66 einschnappen können. Jeder der Schwenkstifte 104 der Haltearme 64, 66 kann herausnehmbar von der jeweiligen Aufnahme.60, 62 aufgenommen werden, wobei dieses durch Einschnappen oder Herausschnappen aus den Aufnahmen erfolgt, wodurch ein Verschwenken der Haltearme 64, 66 relativ zu dem Grundkörper 12 ermöglicht wird. Die Haltearme 64, 66 können durch Anlegen an den Grundkörper 12 in ihre geschlossene Stellung (Haltestellung) verbracht werden, wobei die Haltearme 64, verrasten, wenn die Rastvorsprünge 106, 108 in die Schlitze 100 einschnappen. Die Stufen 94 ermöglichen, daß der vordere Bereich der Ober- und Unterlippe des Haltearmes 64 genau an den vorderen Bereich der Ober- und Unterlippe 68, 70 des anderen Haltearmes 66 angrenzt.
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Zum Öffnen der Haltearme 64, 66 können die Griffe benutzt werden, wobei die Rastvorsprünge 106, 108 ihre Schlitze 100 verlassen und die Haltearme 64, 66 nach außen von dem Grundkörper 12 weg verschwenkt werden, wie dieses bei dem Haltearm 64 in der Fig. 1 gezeigt ist.
Die Oberlippe 68 ist'größer als die Unterlippe 70 ausqebildet. Wenn sich die Haltearme 64, 66 in ihrer Schließ-Stellung befinden,verlauft die Oberlippe 68 nicht nur über die Oberseite 14 des Grundkörpers 12, sondern ist derart weiterführend ausgebildet, daß sie den Gußhohlraum 34 überlappt. Auf diese Art und Weise kann ein Arbeitsmodell, das in dem Gußhohlraum 34 hergestellt wird, durch die Haltearme 64, 66 festgehalten werden, wobei die Haltearme 64, 66 als Halter dienen, um das Arbeitsmodell festzuhalten, was auch dann erfolgt, wenn das Arbeitsmodell in Absjchnitte zersägt worden ist und danach wieder in den Gußhohlraum eingesetzt worden ist.
Die Unterlippen 70 der Haltearme 64, 66 sind in den Absatz 5 8 eingepaßt, der in der Unterseite 16 des Grundkörpers 12 ausgebildet ist, wie dieses in der weiter unten beschriebenen Fig.13 am besten ersichtlich ist.
Der bogenförmig verlaufende Bereich der Oberseite 14 des Grundkörpers 12, der von dem Gußhohlraum 34 begrenzt wird, definiert einen Gaumenbereich 110. Der vordere Teil des Gaumenbereiches 110 weist einen V-förmig ausgebildeten Abschnitt 111 auf. Mehrere Vertiefungen 112 sind überdies in dem Gaumenbereich 110 ausgebildet, wobei in den Fig. 3 derartige Vertiefungen 112 gezeigt sind.
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An der Unterseite 16 wird der von dem Gußhohlraum begrenzte Bereich als Artikulator-Verbindungsteil 114 benutzt. Ein Magnet 116 ist in das Artikulator-Verbindungsteil 114 eingesetzt und wird durch einen Aufnehmer oder Halter in Position gehalten. Ein Abschnitt 120 des Artikulator-Verbindungsteils 114, das den Magnet 116 aufweist, ist als Ausnehmung ausgebildet und es ist eine weitere Ausnehmung 12 2 vorgesehen, die durch schräg verlaufende, seitliche Schultern 12.4, 126 begrenzt ist. Die Schultern 124, besitzen die gleiche Höhe wie der als Ausnehmung ausgebildete Abschnitt Ϊ20. In dem Vorderwandabschnitt 20 des Grundkörpers 12 sind zwei Öffnungen 128, 130 für die Befestigung an einem Artikulator ausgebildet, wie dieses im Nachfolgenden erklärt wird.
In den Fig. 9 und 10 wird eine Basisplatte 131 gezeigt, die in Verbindung mit dem Grundkörper 12 und den Haltearmen 64, 66 verwendet wird, wie dieses aus dem Nachfolgenden hervorgeht. Die Basisplatte 131 weist eine im wesentlichen ebene Platte 132 auf, deren Außenrand konform mit der Peripherie des Grundkörpers 12 ausgebildet ist, wobei die Platte 32 jedoch an allen Seiten geringfügig größer für eine Berücksichtigung der Haltearme 64, 66 hergestellt ist ,wie dieses aus dem Nachfolgenden hervorgeht. Der Außenrand setzt sich aus .einem geraden Vorderrand 134, mit winklig verlaufenden Eckrändern 140, 142 verbundenen Seitenrändern 136 und 138 und V-förmig ausgebildeten Hinterrändern 144, 146 zusammen.
Eine Seite der Platte 132 dient - wie in der Fig. 9 gezeigt als Basis für den Gußhohlraum 34. Diese Seite besitzt eine Fläche, die mit Ausnahme einer erhabenen, bogenförmig ausgebildeten Erhebung 150 im wesentlichen eben
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ausgebildet ist, wobei die Erhebung 150 die gleiche Form wie die Fläche des Artikulator-Verbindungsteils 114 an der Unterseite 16 des Grundkörpers 12 aufweist. Aufrechtstehende Seitenleisten 152, 154 verlaufen lotrecht zu den Seitenrändern 136, 138 der Basisplatte 131. Von den winklig angeordneten Eckrändern 140, 142 und ebenso von den V-förmig ausgebildeten Hinterrändern 144, 146 erstrecken sich vier im wesentlichen identische Befestigungswandabschnitte 156 nach oben. Wie am besten aus der Fig. 11 ersichtlich ist, besitzen die Befestigungswandabschnitte 156 Hinterschneidungen 158, die jeweils im unteren Bereich der Innenseite der Befestigungswandabschnitte angeordnet sind, und wobei in dem oberen Bereich der Innenseite jedes Befestigungswandabschnittes eine hervortretende, gewölbte Fläche 160 ausgebildet ist. Der Außenrand 162 der Befestigungswandabschnitte ist winklig nach unten abgeschrägt und geht in eine schräg verlaufende Außenfläche 163 über. Die Befestigungswandabschnitte 156 bilden somit Aufnahmen für den Empfang der Befestigungsvorsprünge'96, 98 der Haltearme 64, 66.
An der anderen Seite der Basisplatte 131 sind erhabene Ausstoßsegmente 164 angeordnet. Die Ausstoßsegmente 164 sind derart ausgebildet, daß sie in den offenen Bodenbereich des Gußhohlraumes 34 auf jeder Seite der dort angeordneten Rippe 48 hineinpassen. Eine aus drei Abschnitten bestehende äußere Wand 166 ist an einem Rand der Ausstoßseite angeordnet und eine ähnliche, aufrechtstehende, aus drei Abschnitten bestehende äußere Wand' 168 ist an dem anderen Rand der Ausstoßseite angeordnet. Die beiden äußeren Wände 166, 168 verlaufen nach innen versetzt beabstandet von den Rändern der Basisplatte 131.
Die Fig. 12 bis 14 zeigen die Form- und Fixiervorrichtung mit den durch eine Schwenkbewegung zusammengefügten Haltearmen 64, 66, die auf der Basisplatte 131 aufliegen. Die Haltearme 64, 66 liegen gegen den Grundkörper 12 an, so daß die Rastvorsprünge 106, 108 in den ihnen zugeordneten Schlitzen 100 der Haltearme 64, 66 aufgenommen sind, wodurch diese gehalten werden. Der Grundkörper 12 mit seinen Haltearmen 64, 66 ist im Rastsitz mit der Basisplatte 131 verbunden. Die bogenförmig ausgebildete Erhebung 150 auf der Basis der Basisplatte 131 wird innerhalb der geeignet ausgebildeten Ausnehmung des Artikulator-Verbindungsteiles 114, das an der Unterseite des Grundkörpers 12 ausgebildet ist, aufgenommen.. Die Seitenleisten 152, 154 der Basisplatte 131, die als Seitenwände ausgebildet sind, halten die Haltearme 64 und 66. Jeder der Befestigungswandabschnitte 156 nimmt korrespondierende BefestigungvorSprünge 96, 98 auf, die an den Haltearmen 64, 66 ausgebildet sind und die im Schnappsitz in die Hinterschneidungen 158 jedes Befestigungswandabschnitts 156 eingreifen, um ein Abheben des Grundkörpers 12 von der Basisplatte zu verhindern. Die Griffe 86 jedes Haltearmes 64, 66 erstrecken sich nach außen über die V-förmig ausgebildeten Hinterränder 144, 146 der Basisplatte 131 hinweg.
Durch einen derartigen Zusammenbau werden die Haltearme 64, 66 fest in ihrer Stellung gehalten und die Basisplatte 131 wird ebenso in fester Position an dem Grund (Boden) des Gußhohlraumes gehaltert. Es sei erwähnt, daß die Basisplatte 131 nicht einen luftabgedichteten Sitz an dem Grund des Gußhohlraums einnimmt.
Nach dem Zusammenbau kann ein entsprechendes Arbeits-
modell 165 bzw. Sägeschnittmodell hergestellt werden, wie das in der Fig. 13 gezeigt ist, wobei die äußeren Wände 166, 168 auf eine ebene Unterlage aufgelegt werden.
Es ist zu beachten, daß bei der Herstellung des Arbeitsmodells der Gips in den Gußhohlraum 34 eingebracht wird. Ein gewisser Anteil des Gipses kann zwischen der Basisplatte 131 und dem Grundkörper 12 herausquillen, um sicher zu sein, daß ausreichend Gips zum Füllen des gesamten Gußhohlraumes vorhanden ist. Zusätzlich ist in Fig. 13 zu beachten, daß die Oberlippe 68 der Haltearme 64, 66 den Gußhohlraum 34 überlappt, so daß eine Schulter in dem Arbeitsmodell ausgebildet wird. Dieses unterstützt das Festhalten des fertigen Arbeitsmodells, wenn es in den Gußhohlraum wieder eingesetzt.wird.
Nachdem das Arbeitsmodell 165 hergestellt worden ist, werden die Basisplatte 131 und ebenso die Haltearme 64, 66 entfernt. Die Basisplatte 131 wird dann derart eingesetzt, so daß die Ausstoßsegmente 164 nach oben ragen und die Seitenleisten 152, 154 auf einer flachen Unterlage aufliegen. Die Basisplatte 131 wird derart unter dem Abgußträger 10 positioniert, daß die Ausstoßsegmente 164 beidseitig der Rippe 48 in den Boden des Gußhohlraumes 34 eingreifen und dazu dienen, das Arbeitsmodell 165 nach oben aus dem Gußhohlraum 34 herauszustoßen, wie dieses in der Fig. 14 gezeigt ist, wobei der Abgußträger 10 nach unten auf die Basisplatte 131 gedrückt wird und wobei das Niederdrücken durch die abgeschrägten Außenwände des Abgußträgers 10 erleichtert wird.
Die erfindungsgeraäße Form- und Fixiervorrichtung ist so ausgebildet, daß die Herstellung des Arbeitsmodells erleichtert und ferner ein einfaches Wiedereinsetzen des Arbeitsmodells zurück in den Gußhohlraum ermöglicht wird. Üblicherweise wird das Arbeitsmodell nach seiner Herstellung in Abschnitte zersägt, um eine Prothese mittels des Arbeitsmodells herzustellen. Hierbei ist es oft notwendig, das Arbeitsmodell entweder insgesamt oder individuelle Abschnitte davon zurück in den Gußhohlraum zu setzen.
Die Erfindung erleichtert ein derartiges Wiedereinsetzen.' Insbesondere ist darauf hinzuweisen, daß die äußere Hohlraumwand 38 des Gußhohlraumes 34 wegen der in ihr ausgebildeten Ausnehmung 56 kurzer ausgebildet ist.
Diese Ausnehmung 5 6 bildet eine Ausbuchtung in der Peripherie des Arbeitsmodells. Hierdurch wird dann, wenn die einzelnen Abschnitte des Arbeitsmodells wieder in den Gußhohlraum 34 eingesetzt werden, sichergestellt, daß eine geeignete hintere und vordere Ausrichtung und Lagerung vorgenommen wird, da die entsprechende Ausbuchtung in der Ausnehmung 56, die in der äußeren Hohlraumwand des Gußhohlraumes 34 ausgebildet ist, sitzen muß.
Überdies sind die Radien der Zahnungen zwischen den distalen und den medialen Bereichen des bogenförmig verlaufenden Hohlraumes unterschiedlich ausgebildet. Hieraus resultiert, daß die einzelnen Abschnitte des Arbeitsmodells nicht in beliebige Bereiche eingepaßt werden können, da die Radien der Nuten, die in dem Arbeitsmodell durch die Zahnungen ausgebildet werden nicht die Zahnung in einem anderen Bereich des Gußhohlraumes 34- aufnehmen können.Ferner werden wegen der
erhaben ausgebildeten auf der Rippe 48 angeordneten Kennzeichnungen in dem Arbeitsmodell auf direktem Wege Nummern eingegossen, wobei der geeignete Zahlenabschnitt von dem Arbeitsmodell abgelesen werden kann und mit den Zahlen auf der Rippe 48 übereinstimmt.
Außerdem werden dann, wenn ein Abschnitt des Arbeitsmodells wieder eingesetzt wird und er dabei nicht an der richtigen Stelle angeordnet ist, die in dem Arbeitsmodell ausgebildeten winklig verlaufenden Flächen nicht mit den winklig verlaufenden Seiten 54,56' der Rippe 48 übereinstimmen,da die am Boden ausgebildete Rippe 48 an jeder ihrer Seiten unterschiedlich geneigte Flächen aufweist.
Das Überlappen des Gußhohlraumes 34 durch die Haltearme 64, 66 schafft eine geeignete Schulter auf der oberen Fläche des Arbeitsmodells, was wiederum einen richtigen, geeigneten Sitz sicherstellt, wenn die Haltearme 64,66 zum Festhalten der Abschnitte des Arbeitsmodells verwendet werden.
Durch die verschiedenen, zuvor beschriebenen Konstruktionsmerkmale wird das Wiedereinsetzen des Arbeitsmodells oder Abschnitte davon in ihrer richtigen Ausrichtung bzw. Anordnung sichergestellt. Hierdurch kann die tatsächliche Höhe des erfindungsgemäßert Abgußträgers 10 kleiner als die der bekannten Abgußträger ausgebildet sein. In den bekannten Systemen besitzen die Abgußträger eine erhebliche Höhe, um eine entsprechende Sicherheit für die richtige Ausrichtung sicherstellen zu können. Wegen der zuvor beschriebenen, verschiedenen anderen Merkmale der erfindungsgemäßen Form- und Fixiervorrichtung können die Abschnitte des Arbeitsmodells
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ohne Schwierigkeiten richtig wieder eingesetzt werden,obwohl die Wände des Abgußträgers 10 kurz ausgebildet sind.
Wenn ein Arbeitsmodell von den unteren Zahnbereichen (Unterkiefer) angefertigt wird, so wird dieses ähnlich dem in den Fig. 13 und 14 gezeigten aussehen. Wenn jedoch ein Arbeitsmodell von den oberen Zähnen (Oberkiefer) •angefertigt werden soll, ist es zumeist gewünscht, überdies ein Modell des Gaumens mit anzufertigen. Aus diesem Grunde ist der bogenförmig ausgebildete Gaumenbereich 110 auf der Oberseite 14 des Grundkörpers 10 so geformt, daß ein richtiger Sitz und eine richtige Ausrichtung des Gaumenmodellbereichs sichergestellt ist. Der V-förmig ausgebildete Abschnitt 111 und ebenso die Vielzahl der in geeigneter Weise voneinander beabstandet angeordneten Vertiefungen 112 werden für diesen Zweck benutzt. Nachdem der Gaumen als ein Teil des Arbeitsmodells hergestellt worden ist und es gewünscht wird,diesen wieder in die Form- und Fixiervorrichtung einzusetzen, so stellen der V-förmig ausgebildete Abschnitt 110 und die Vertiefungen 112. sicher, daß eine richtige, geeignete Wiedereinsetzung erfolgt. Ein Gaumenmodellbereich 169 ist in der Fig. 15 gezeigt.
Es ist bekannt, daß, nachdem ein geeignetes oberes und ein geeignetes unteres Arbeitsmodell (Abgüsse von dem Ober- und Unterkiefer) hergestellt worden sind, die Form- und Fixiervorrichtung oftmals in einen Artikulator zum geeigneten Anordnen des oberen und des unteren Arbeitsmodells zueinander eingesetzt wird. Die Öffnungen 128, 130, die in dem Vorderwandabschnitt 20 des Grundkörpers 12 ausgebildet sind, der einenGaumenmodellbereich 169 trägt, können zur Aufnahme eines Stiftes 170
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von einem konventionellen, statischen, mittigen Artikulator 170 verwendet werden, wie dieses in der Fig. 15 gezeigt ist. Ein derartiger Artikulator ermöglicht lediglich Schwenkbewegungen nach oben und unten und es ist folglich hinreichend,die Öffnungen 128, 130 für derartige Zwecke zu nutzen.
Die Benutzung des Magnets 116 ist für die Befestigung des Abgußträgers 10 an einer Metallplatte oder einem Halter 174 eines dynamisch, arbeitenden Artikulators möglich, der verschiedene Arten von Bewegungen der Abschnitte des Arbeitsmodells ermöglicht·. Wie aus der Fig. 16 hervorgeht, ist der Halter 174 in Gips 176 befestigt, wobei ein derartiger Gips 176 konventionell bei dynamisch arbeitenden Artikulatoren zum Bestimmen der geeigneten Position der Form- und Fixiervorrichtung eingesetzt wird. Der als Ausnehmung ausgebildete Abschnitt 120 und die Ausnehmung 122 des Abgußträgers 10 ermöglichen eine geeignete Positionierung des Abgußträgers 10 auf dem Bereich des Gipses 176, wobei durch den hierbei entstehenden Sitz der Abgußträger 10 so oft wie notwendig dem Artikulator entnommen und wieder in richtiger Lage in diesen eingesetzt werden kann.
Es ist zu beachten, daß die Fig. 16 den Abgußträger mit seiner Oberseite nach unten weisend in dem Artikulator angeordnet zeigt, wobei es sich um das Arbeitsmodell des Oberkiefers handelt. Die Haltearme 64, 66 werden benutzt, um das Arbeitsmodell des Oberkiefers und ferner insbesondere die Abschnitte des als Sägeschnittmodell ausgebildeten Arbeitsmodells zu halten, wobei sich der
Abgußträger^lO in der ;zuvor beschriebenen nach unten
weisenden Position befindet.
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Die Tatsache, daß der Gußhohlraum 34 in seinem oberen Bereich und in seinem unteren Bereich offen ausgebildet ist, ist ein wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung, wobei es dieses Merkmal ermöglicht, daß der Gußhohlraum 3 4 vollständig nach seinem Gebrauch gesäubert werden kann. Es ist zu beachten, daß die bekannten Form- und Fixiervorrichtungen einen Gußhohlraum aufweisen, der einen geschlossenen Boden besitzt, so daß es schwierig ist, diese bekannten Gußhohlräume zu reinigen. Hierdurch verbleiben oftmals Bruchstücke in den Gußhohlräumen bekannter Vorrichtungen nach deren Benutzung, da es schwierig ist, den geschlossenen Boden zu säubern. Diese Bruchstücke sammeln sich innerhalb des geschlossenen Bodens der Gußhohlräume der bekannten Vorrichtungen an, wodurch ein Fehlsitz zwischen dem Arbeitsmodell und den Gußhohlräumen der bekannten Vorrichtungen auftritt, wodurch die unter diesen Umständen hergestellten Arbeitsmodelle nicht akkurat sind und in ihnen bei der Herstellung Fehler ausgebildet werden. Diese Fehler werden durch den vollständig offenen Gußhohlraum der vorliegenden Erfindung vermieden.
Es ist zu beachten, daß,falls erwünscht, lediglich eine Seite des Abgußträgers 10 oder ein Bereich davon benutzt werden kann, um ein Teil-Arbeitsmode11 herzustellen, wobei der Haltearm 64 oder 66 der ausgewählten Seite zum Festhalten des Teil-Arbeitsmodells oder von herausgesägten Abschnitten davon benutzt wird. Wenn gewünscht, kann der erfindungsgemäße Äbgußträger 10 in zwei separaten Bereichen oder Teilen hergestellt werden, wobei ein linker Abgußträgerbereich den Haltearm 66 und ein separater rechter Abgußträgerbereich den Haltearm 64 aufweist,
um hiermit Teil-Arbeitsmodelle herzustellen. Der Aufbau hiervon ist leicht verständlich, so daß hierauf nicht weiter eingegangen zu werden braucht.
Üblicherweise ist die erfindungsgemäße Form- und Fixiervorrichtung aus Kunststoffmaterial hergestellt. Der Abgußträger ist vorzugsweise transparent ausgebildet, so daß das Innere des Gußhohlraumes eingesehen werden kann, wenn es gefüllt wird, wodurch sichergestellt ist, daß der Gußhohlraum in geeigneter Weise mit Gips ausgefüllt wird.
Für den Fachmann ergeben sich vielfältige Abwandlungen der hier beschriebenen Erfindung. Da die vorliegende Offenbarung lediglich ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung betrifft und nur dem Zwecke der Illustration dient, ist es verständlich, daß hierdurch nicht eine Einschränkung der Erfindung erfolgen soll.
- Leerseite -

Claims (30)

1. Form- und Fixiervorrichtung für die Herstellung von zahntechnischen Arbeitsmodellen, mit einem Grundkörper, der eine Oberseite, eine Unterseite und eine Außenwandung aufweist und der von einem Gußhohlraum gänzlich durchsetzt wird, welcher sich von der Unterseite ausgehend nach, oben zur Oberseite hin erweitert, wobei der Gußhohlraum von einer äußeren Hohlraumwand und einer dieser gegenüberliegenden inneren Hohlraumwand begrenzt wird, an denen eine jeweils durchgehende, in den Gußhohlraum hineinragende rippenförmige Zahnung angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Hohlraumwand (38) durch eine Ausnehmung (56) verkürzt wird, die einen äußeren Bereich des Gußhohlraumes (34) begrenzt und derart eine Außenwand des Arbeitsmodells (165) definiert, das dieses sehr einfach in den Gußhohlraum (34) wieder eingesetzt werden kann.
Schlossbleiche 20 · Postfach 130113 - D-5600 Wuppertal 1 Telefon (0202) 44 5096/451226 ■ Telefax (0202) 451226 Telex: 8591273soza
Patentanwalt Dr.-Ing. Dipl.-Ing. A. SoIf (München) Patentanwalt Dipl.-Ing. Chr. Zapf (Wuppertal) Patentanwalt Dr.-Ing. Dipl.-Ing. W. Hasse (München)/(1982)
2. Vorrichtung nach Anspruch !,dadurch gekennzeichnet, daß eine bogenförmige Rippe (48) inselartig am Grunde des Gußhohlraumes (34) angeordnet ist, die das Einsetzen des Arbeitsmodells (165) in den Gußhohlraum (34) erleichternde Identifizierungsmittel aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den einander gegenüberliegenden Hohlraumwänden (36, 38) die Rippe (48) tragende Versteifungsstege (50) angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifizierungsmittel erhabene Kennzeichnungen (52) aufweisen, die aneinandergereiht auf einer oberen Fläche der Rippe (48) zum Einformen in das in dem Gußhohlraum (34) herstellbaren Arbeitsmodell (165) angeordnet sind,um Abschnitte von dem Arbeitsmodell (165). zu deren Wiedereinsetzen in den Gußhohlraum (34) zu kennzeichnen.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche · 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippe (48) zwei, den Identifizierungsmitteln angehörende Seiten (54, 56') aufweist, die um entsprechende unterschiedliche Neigungswinkel geneigt zur Bildung eines keilförmigen Abdruckes für ein richtig ausgerichtetes Wiedereinsetzen der Abschnitte des Arbeitsmodells (165) in den Gußhohlraum (34) nach unten verlaufen.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zum Identifizieren der Abschnitte des Arbeitsmodells (165) die Radien von der an einem distalen Bereich des Gußhohlraumes (34) angeordneten Zahnung (40) größer ist als die Radien von der an einem Mittelabschnitt (46) des Gußhohlraumes (34) angeordneten Zahnung (40).
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennnzeichnet, daß an der Oberseite (14) des Grundkörpers (12) ein Gaumenbere'ich (110) ausgebildet ist, der von dem Gußhohlraum (34) begrenzt wird, daß wenigstens ein V-förmig ausgebildeter Abschnitt (111) und mehrere Vertiefungen (112) zum Erleichtern des Wiedereinsetzens des in dem Grundkörper (12) herstellbaren Gaumenabschnittes des Arbeitsmodells (165) in dem Gaumenbereich (110) ausgebildet sind.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung an einen Artikulator ein Magnet (116) an der Unterseite (16) des Grundkörpers (12) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 8, dadurchgekennzeichnet, daß ein Bereich der Unterseite (16) von dem Gußhohlraum (34) begrenzt wird und mit Aussparungen (54, 120, 122) versehen ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Öffnungen (128, 130) zum Befestigen des Grundkörpers (12) an dem Artikulator innerhalb eines vorderen ,Endes der Außenwandung (18) des Grundkörpers (1'2) ausgebildet sind.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zwei abnehmbare Haltearme (64, 66) schwenkbeweglich an jeweiligen Seitenteilen der Außenwandung (18) angeordnet sind, und daß die Haltearme (64, 66) mindestens einen den Gußhohlraum (34) begrenzenden Bereich des Grundkörpers (12) umschliessen.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 11, dadurch gekennzeichn et, daß die Außenwandung (18) einen Vorderwandabschnitt (20), Seitenwandabschnitte (22, 24) und einen Rückwandbereich (30, 32) aufweist, daß die Oberseite (14) und die Unterseite (16) jeweils an den Gußhohlraum (34) angrenzende Ränder besitzen, und daß die Haltearme (64, 66) jeweils eine Oberlippe (68) und eine Unterlippe (70) zum entsprechenden Umgreifen des oberen und des unteren Randes aufweisen.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberlippen (68) den oberen Rand überragen und einen Bereich des Gußhohlrnumes (34) zum
Festhalten des Arbeitsmodells (165) bei dessen Herstellung in dem Gußhohlraum (34) überlappen.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß von dem Rückwandbereich (30, 32) der Außenwandung (18) zwei voneinander beabstandete Rastvorsprünge (106, 108) nach außen ragen, und daß jeder Haltearm (64,66) für dessen Verrasten in seine an der Außenwandung (18) des Grundkörpers (12) anliegende Haltestellung einen Schlitz (100) zur Aufnahme eines der entsprechenden Rastvorsprünge (106, 108) besitzt.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14,d adurch gekennzeichnet, daß jeder Haltearm (64, 66) einen Schwenkstift (104) aufweist, wobei für die Aufnahme des Schwenkstiftes (104) jedes entsprechenden Haltearmes (64,66) eine Aufnahme (60, 62) an jedem Seitenbereich der Außenwandung (18) angeordnet ist.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Rand einen außenliegenden Absatz
(58) für die Aufnahme der Unterlippe (70) aufweist.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, gekennzeichnet durch eine beidseitig verwendbare Basisplatte (131), die auf der einen Seite eine im wesentlichen ebene, als Boden des Gußhohlraumes (34) während der Herstellung des Arbeitsmodells (165) dienende Basisfläche
besitzt, und die auf der anderen Seite von der Basisplatte (131) hervorstehende, zum Herausdrücken des Arbeitsmodells (165) aus dem Gußhohlraum (34) dienende iAusstoßelemente aufweist.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzei chn e t, daß die beiden Haltearme (64, 66) schwenkbar an dem Grundkörper (12) befestigt sind und im Paßsitz die Außenwandung (18) umgreifen, und daß die Basisplatte (131) eine herausragende, vorzugsweise aufrechtstehende Außenwand (152, 154, 156) auf der ebenen Basisfläche zum Festhalten der Haltearme (64, 66) in ihren an den Grundkörper (12·) anliegenden Haltestellungen aufweist.
19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß an den Haltearmen (64, 66) nach außen ragende Befestigungsvorsprünge (96, 98) angeordnet sind, und daß in der herausragenden Außenwand zur Aufnahme der Befestigungsvorsprünge (96, 98) und Schaffung eines Rastsitzes zwischen der Basisplatte (131) und den Haltearmen (64, 66) Hinterschneidungen
(158) ausgebildet sind..
20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die herausragende Außenwand voneinander beabstandete, elastisch nachgebende Abschnitte
(156) zum Befestigen der Basisplatte (131) an dem Grundkörper (12) und den Haltearmen (64, 66) aufweist.
21. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der-Grundkörper (12) an seiner Unterseite (16) eine an den Gußhohlraum (34) angrenzende, bogenförmig ausgebildete .Vertiefung (114) aufweist, und daß die Basisfläche der Basisplatte (131) eine bogenförmig ausgebildete Erhebung (150) zum Einsetzen in die bogenförmige Vertiefung (114) besitzt, wodurch eine Ausrichtung der Basisplatte (131) während der Herstellung des Arbeitsmodells (165) erzielt wird.
22. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
■1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausstoßelemente beabstandete, bogenförmige Ausstoßsegmente (164) zum Hineindrücken in den Gußhohlraum (34) aufweisen.
23. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 22, dadurcjhgekennzeichnet, daß beidseitig der tjogenförmigen, inselartig am Grunde des Gußhohlraumes (34) angeordneten Rippen (48) die Ausstoßsegmente (164) am Grunde des Gußhohlraumes (34) eingepaßt angeordnet sind.
24. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 2 3", dadurchgekennzeichnet, daß eine hervortretende, äußere Wand (166, 168) auf der anderen Seite der Basisplatte (131) zum Befestigen des.Grundkörpers (12) während des Herausdrückens des Arbeitsmodells (165) aus diesem angeordnet ist.
25. Form- und Fixiervorrichtung für die Herstellung von zahntechnischen Arbeitsmodellen, mit einem Grundkörper, der eine Oberseite, eine Unterseite und eine Außenwandung aufweist und der von einem Gußhohlraum gänzlich durchsetzt wird, gekennzeichnet durch, zwei schwenkbeweglich an der Außenwandung (18) angeordnete Haltearme (64, 66), die mindestens einen um den Gußhohlraum (34) herum angeordneten Bereich des Grundkörpers (12) umschließen.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite (14) und die Unterseite (16) den Gußhohlraum (34) begrenzen und jeweils obere und untere Ränder definieren, daß- die Haltearme (64, 66) Oberlippen (68) und Unterlippen (70) zum entsprechenden Umgreifen der oberen und unteren Ränder aufweisen, daß die Oberlippe
(68) den oberen Rand überragt und einen Bereich des Gußhohlraumes (34) zur herausnehmbaren Befestigung des in diesem hergestellten Arbeitsmodells (165) überlappt.
27. Vorrichtung nach! Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß von dem Rückwandbereich (30, 32) der Außenwandung (18) zwei voneinander beabstandete Rastvorsprünge (106, 108) nach aussen ragen, daß jeder Haltearm (64,66) für ein Verrasten in seine an der Außenwandung (18) des Grundkörpers (12) anliegende·Kälteste!1ung einen Schlitz (100) zur Aufnahme eines der entsprechenden Rastvorsprünge (106, 108) besitzt, und daß an jedem
Haltearm (64, 66) ein Griff (86) zum Lösen und Herausschwenken der Haltearme (64, 66) aus ihren Haltestellungen angeordnet ist.
28. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 25 bis 27,gekennzeichnet durch eine beidseitig verwendbare Basisplatte (131), die auf der einen Seite eine im wesentlichen ebene, als Boden des Gußhohlraumes (34) während der Herstellung des Arbeitsmodells (165) dienende Basisfläche besitzt, und die auf der anderen .Seite von der Basisplatte (131) hervorstehende, zum Herausdrücken des Arbeitsmodells (165) aus dem Gußhohlraum (34) dienende Ausstoßelemente aufweist.
29. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
25 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß eine herausragende Außenwand (152, 154, 156) auf der ebenen Basisfläche zum Festhalten der Haltearme (64, 66) in ihren an den Grundkörper (12) anliegenden Haltestellungen angeordnet ist.
30. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 29, gekennzeichnet durch die Herstellung aus Kunststoff.
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