DE3421106A1 - Einrichtung zur feststellung der vorgaenge im brennraum einer in betrieb befindlichen brennkraftmaschine - Google Patents

Einrichtung zur feststellung der vorgaenge im brennraum einer in betrieb befindlichen brennkraftmaschine

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    • G02B23/2492Arrangements for use in a hostile environment, e.g. a very hot, cold or radioactive environment

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur Feststellung der Vorgänge im Brennraum einer in Betrieb befindlichen Brennkraftmaschine durch zumindest eine in der Wand des Brennraumes ausgebildete Beobachtungsöffnung bzw. -bohrung.
Um Verbrennungsvorgänge im Brennraum von Verbrennungsmotoren mit Filmapparaten für Hochgeschwindigkeitskinematographie bildmäßig festhalten zu können, wurden bereits Motoren für diesen Zweck speziell angefertigt. Bei diesen Motoren wurden allerdings gegenüber den im Handel befindlichen Motoren verschiedene, durch die Einrichtungen für die Hochgeschwindigkeitskinematographie bedingte Umbauten vorgenommen, durch welche wesentliche Motorparameter, wie Strömungsverhältnisse, thermodynamischer Zustand, Brennraumgeometrie usw. entscheidend verändert wurden.
Beispielsweise wurde ein Dieselmotor mit einer Quarz- oder Plexiglasabdeckung versehen, durch die hindurch der Brennraum über einen Spiegel während des Verbrennungsablaufes gefilmt wurde. Da der transparente Zylinderkopf die Anbringung von Ventilen nicht zuließ, mußte eine Schlitzsteuerung angewendet werden. Dadurch ergaben sich aber völlig andere Strömungsverhältnisse im Brennraum gegenüber Motoren mit einer Ventilsteuerung. Eine andere Ausführungsform einer derartigen Beobachtungseinrichtung verwendet einen Kolben mit durchsichtigem Kolbenboden, durch den hindurch der Verbrennungsvorgang über Spiegel, welche in offene Schlitze im Kolbenmantel hineinragten, gefilmt wurde. Da sich aber die Spiegel nicht verschmutzen durften, konnte keine ölschmierung verwendet werden. Vielmehr mußte
die Abdichtung über Teflonringe erfolgen, welche nur Drehzahlen bis zu etwa 1500 Umdr./min zuließen.
Bei beiden bekannten Einrichtungen war bereits nach 10 - 20 Arbeitszyklen eine Reinigung der verrußten, transparenten Teile erforderlich.
Die Erfindung stellt sich die Aufgabe, eine Einrichtung zu erstellen, die bei einfachem Aufbau und ohne die Vorgänge im Verbrennungsraum wesentlich zu beeinflussen, eine bildmäßige optische Beobachtung des Inneren des Brennraumes und die entsprechende optische Aufzeichnung der dort stattfindenden Vorgänge zuläßt. Dies wird bei einer Einrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß in die Beobachtungsbohrung bzw. jede der Beobachtungsbohrungen ein lichtdurchlässiges Fenster eingesetzt, und daß eine zur optischen Abbildung und Aufzeichnung der Vorgänge in die Beobachtungsbohrung bzw. Beobachtungsbohrungen bis zu diesem Fenster einführ- bzw. einsetzbare Abbildungsoptik, z.B. ein vorzugsweise starr ausgebildetes Endoskop, vorgesehen ist, die über eine vorzugsweise gelenkig bzw. elastisch biegbar ausgebildete Bildübertragungseinrichtung, z.B. eine Gliederoptik, mit einer Bildaufzeichnungseinrichtung, z.B. einer Hochgeschwindigkeitskamera, verbunden ist. Auf , diese Weise sind die Vorgänge im Inneren des Brennraumes (Ventilbewegung, Einspritzung, Verbrennung usw.) genauestens zu beobachten bzw. bildlich aufzuzeichnen, ohne in die Abläufe selbst einzugreifen. Die Meßeinrichtung ist von außen an der Brennkraftmaschine montierbar und leicht auszuwechseln. Durch die kleine Brennraumöffnung (etwa 9 mm 0) können z.B. Endoskope eingeführt werden, die Optiken besitzen, mit denen ein dreidimensionaler Blick mit großem öffnungswinkel von der Brennraumwand aus möglich ist. Es ist somit eine bildmäßige Aufzeichnung der Vorgänge im Brennraum möglich, ohne die Brennkraftmaschine hiefür abändern zu müssen.
Bevorzugt ist es hiebei zur Verbesserung der Aus-
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wertung, wenn - insbesondere zur Simultanbeobachtung der Vorgänge, z.B. der Verbrennung, aus einem zweiten Blickwinkel und in einer weiteren Beobachtungsbohrung eine weitere Bildaufnahmeeinrichtung, z.B. ein Endoskop, vorgesehen ist, das über eine weitere Bildübertragungseinrichtung, z.B. Gliederoptik, und einen Strahlteiler bzw. -koppler mit der Bildaufzeichnungseinrichtung verbunden ist.
Zur Verhinderung des Verrußens der eingesetzten Bildaufnahmeeinrichtungen bzw. zur Abdichtung der jeweiligen Beobachtungsbohrung ist erfindungsgemäß weiters vorgesehen, daß das in die Beobachtungsbohrung(en) eingesetzte lichtdurchlässige Fenster in seinem an den Brennraum angrenzenden Bereich einen die Wärmeableitung vom Fenster weitgehend verhindernden Spalt zu angrenzenden, zumindest indirekt gekühlten Teilen der Wand des Brennraumes bzw. Zylinderkopfes aufweist.
Weitere Merkmale und spezielle Vorteile der Erfindung werden im folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Beispiele näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung einer erfindungsgemäßen Einrichtung, Fig. 2 und 3 Ausführungsvarianten der erfindungsgemäßen Einrichtung, Fig. A ein freies Ende eines Endoskopes
im Schnitt,
Fig. 5 eine erfindungsgemäße Einrichtung mit einer Beleuchtungseinrichtung, Fig. 6 ein in ein Fenster eingesetztes Endoskop und
Fig. 7 eine Beleuchtungseinrichtung, wie sie z.B. in Fig. 5 eingesetzt werden kann.
Fig. 1 zeigt schematisch einen Kolben 20 mit einer Brennmulde 21 in einem Zylinder 23, wobei im zugehörigen Zylinderkopf 22 eine Einspritzdüse 32 angeordnet ist. Im Zylinderkopf 22 ist ferner eine Bohrung 24 aus-
gebildet, die gegenüber dem Verbrennungsraum 25 mit einem durchsichtigen Fenster 1, z.B. aus Quarzglas, abgedichtet ist. In die Bohrung 24 bis in das topfförmige Fenster 1 ist eine Abbildungsoptik, bzw. ein vorzugsweise starr ausgebildetes Endoskop 2, das an seinem Ende eine Abbildungsoptik trägt, eingeführt, womit durch das Fenster 1 der Brennraum 25 bildmäßig zu beobachten oder abbildbar ist. Das Endoskop 2 ist über eine gelenkige Bildübertragungseinrichtung 3, z.B. aus koppelbaren Glasfaserleitern, mit einer Bildaufzeichnungseinrichtung 4, z.B. Kamera, insbesondere Hochgeschwindigkeitskamera, verbunden.
Fig. 2 zeigt eine Anordnung, bei der in eine weitere, mit einem Fenster 5 versehene Bohrung 24' ein weiteres Endoskop 6 eingeführt ist, um z.B. den Zündvorgang simultan von zwei Seiten aufnehmen zu können. Das weitere Endoskop 6 ist über eine weitere gelenkige Bildübertragungseinrichtung 9 über einen Strahlteiler bzw. -koppler 10 mit der Kamera 4 verbunden, sodaß die Vorgänge, die von den Endoskopen 2, 6 aufgenommen werden, gleichzeitig aufgezeichnet werden können.
Die Gliederoptiken 3, 9 sind vorteilhaft, um eine übertragung der Vibrationen des Motors auf die Bildaufzeichnungseinrichtung 4 zu verhindern. Eine starre Verbindung würde auch die Bedienung bzw. das Auswechseln der Endoskope erschweren. Die Gliederoptiken und die Endoskope bzw. die Bildaufzeichnungseinrichtung sind über Kupplungsteile 27 leicht miteinander verbindbar.
Fig. 3 zeigt eine Anordnung bei der der Bildaufzeichnungseinrichtung 4 über einen Strahlenkoppler 10 mit dem weiteren Endoskop 6 über die Gliederoptik 9 die Aufnahme einer Kurbelwinkelmarkenscheibe 11 eingeblendet ist, um den aufgenommenen Vorgängen im Verbrennungsraum entsprechende Stellungen der Kurbelwelle zuordnen zu können. Die Scheibe 11 kann auf einer entsprechenden Motorwelle angebracht sein.
Fig. 4 zeigt schematisch das außenliegende Ende eines Endoskopes 2, das einen teildurchlässigen Spiegel 13 aufweist, sodaß ein Teil 14 des vom Endoskop 2 aufgenommenen Bildes bzw. Lichtes abgezweigt werden kann bzw. nicht in die Gliederoptik 3 gelangt, sondern für weitere Messungen, z.B. Temperaturmessungen usw., in eine Auswerteeinheit 15 abgeführt werden kann.
Fig. 5 zeigt eine Anordnung, bei der in der Bohrung 24' hinter dem Fenster 5 eine Beleuchtungseinrichtung 16, gegebenenfalls ein Stroboskop, angeordnet ist, die von einer Steuereinheit 17 geschaltet gezündet wird, um auch nicht selbst lichterzeugende Vorgänge, z.B. den Einspritzvorgang, aufnehmen zu können.
Es wird bemerkt, daß auch mehr als zwei Aufnahme- oder Beleuchtungseinrichtungen vorgesehen werden können.
Fig. 6 und 7 zeigen spezielle Ausführungsformen eines Endoskopes bzw. einer Beleuchtungsvorrichtung.
Gemäß Fig. 6 ist in die Bohrung 24 des Zylinderkopfes 22 des zu untersuchenden Verbrennungsmotors eine Adapterhülse 31 eingesetzt. Diese weist an ihrem oberen Ende einen Abschnitt 32' mit Innengewinde auf, in welches ein Gewindeabschnitt 33' einer Einsatzhülse 33 eingeschraubt ist. Die Bohrung der Einsatzhülse 33 besitzt etwa in einem Abstand von einem Viertel der Länge der Einsatzhülse von deren unterem Ende eine Einschnürung 34. An der Unterseite der Einschnürung 34 stützt sich das etwa napfförmige Fenster 1 aus Quarzglas ab. Das Fenster 1 ist von einem Röhrchen gebildet, das an seinem unteren Ende durch einen ebenen senkrecht zur Röhrchenachse verlaufenden gegebenenfalls einstückigen Boden abgeschlossen ist. Das Fenster 1 ist in der Einsatzhülse 33 mittels eines Klebstoffes 35 festgehalten.
In die Einsatzhülse 33 ist das Endoskop 2 eingesetzt. Das Endoskop 2 ist über seine ganze Länge von einer Kühlmanschette 38 umgeben und in dieser von Hand oder durch einen Antrieb verstellbar bzw. ein- und aus-
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fahrbar. Dadurch ist es möglich, das Endoskop 2 nur während der Beobachtungs- bzw. Aufnahmezeit gegen den Boden des Fensters 1 hin zu verschieben.
Die Kühlmanschette 38 ist mittels eines O-Ringes 39 gegenüber der Einschnürung 34 in der Einsatzhülse abgestützt. Gegenüber dem Fenster 1 besitzen die Kühlmanschette 38 und das Endoskop 2 jedoch Spiel. Auf den Flansch 33", der sich am oberen, aus dem Zylinderkopf 22 herausragenden Ende der Einsatzhülse 33 befindet, ist ein Gehäuse 40 aufgesetzt, welches über einen etwa zylindrischen Hohlraum 44 verfügt, in den ein radialer Austrittskanal 41 mündet. Das Gehäuse 40 besitzt an seiner unteren und an seiner oberen Begrenzungswand je eine zentrale Bohrung, wobei die Bohrung in der oberen Wand kleiner als die in der unteren Wand ist. In der Bohrung der oberen Wand des Gehäuses 40 ist ein Blechzylinder 42 befestigt, der bis nahe an die Einschnürung 34 in die Einsatzhülse 33 hineinragt.Auf das Gehäuse 40 ist ein weiteres Gehäuse 43 aufgesetzt, welches an seiner unteren Begrenzungswand eine zentrale Bohrung besitzt, die in ihrem Durchmesser dem Innendurchmesser des Blechzylinders 42 entspricht. Auch dieses Gehäuse 43 hat einen zylindrischen Hohlraum 44, in welchen ein radialer Zuleitungskanal 45 mündet. Die beiden Kanä-Ie 41 und 45 sind an einen nicht dargestellten Kühlmittelkreislauf angeschlossen. Als Kühlmittel kann z.B. Wasser verwendet werden.
Da die Einsatzhülse 33 bloß durch Einschrauben in der Adapterhülse 31 befestigt ist, ist es ohne irgendwelche Schwierigkeiten möglich, die Einrichtung rasch ein- und auszubauen. Da weiters das Fenster 1, das aus Quarzglas hergestellt ist, welches eine sehr schlechte Wärmeleitfähigkeit aufweist, keinen Kontakt mit der Kühlmanschette 38 bzw. mit dem Endoskop 2 besitzt und gegenüber der Adapterhülse 31 einen ringförmigen Spalt 26 bildet, wird das Fenster 1 durch die heißen Verbrennungsgase so stark aufgeheizt, daß sich am Fenster
kein Ruß ablagern kann. Der Winkel des Sichtfeldes ist mit /3 bezeichnet.
Um das Endoskop 2 wirksam gegen zu starke Erwärmung zu schützen, wird dem Gehäuse A3 durch den Kanal 45 das Kühlmittel, z.B. Wasser, zugeleitet. Dieses strömt an der Innenseite des Blechzylinders 42 bis zur Einschnürung 34, wobei die Kühlmanschette 38 des Endoskopes 2 ausgiebig gekühlt wird. An der Einschnürung 34 wird der Kühlmittelstrom umgelenkt und strömt dann nach oben in das untere Gehäuse 40, aus dem er über den Austrittskanal 41 abgeleitet wird. Diese Art der Kühlung hat den Vorteil, daß bei ihr auch zusätzliche Lichtleitfasern, welche zur Beleuchtung dienen, in die Einsatzhülse 33 eingebaut werden können. Die Kühlmanschette 38 kann aus Kupfer oder einem anderen, die Wärme gut leitenden Material hergestellt sein. Das Endoskop 2 wird hier also von außen gekühlt, so daß eine externe Wärmeableitung vorliegt.
Einen ähnlichen Aufbau zeigt die in Fig. 7 dargestellte Einrichtung zum Beleuchten des.Verbrennungsraumes. Auch hier ist die Einsatzhülse 33 unmittelbar in einer Bohrung 24' des Zylinderkopfes 22 untergebracht. Die Bohrung 49 der Einsatzhülse 33 besitzt eine Stufe 50, an der sich das Fenster 5, das in diesem Fall von einem zylindrischen Rohr und einem ebenen, jedoch gegenüber der Rohrachse geneigten Boden gebildet ist, abstützt. Zwischen dem Zylinderkopf 22 und dem Rohr ist der Spalt 26 ausgebildet. Zur Befestigung des Fensters 5 in der Einsatzhülse 33 dient Klebstoff 36, der in einer ringförmigen Ausnehmung im Inneren der Einsatzhülse 33 untergebracht ist. Selbstverständlich kann das Fenster 5 auch in diesem Falle aus Quarzglas bestehen. An der Innenseite der schräg zur Achse verlaufenden Bodenfläche befindet sich ein Metallspiegel 51, welcher die parallel zur Achse der Bohrung 24' verlaufenden
Lichtstrahlen um 90° ins Innere des Verbrennungsraumes 25 umlenkt. Diese Lichtstrahlen stammen von einer KoI-
benblitzlarape 52, welche im Inneren des Fensters 5 untergebracht ist, jedoch von der Innenwand des Rohres sowie vom Metallspiegel 51 einen geringen, vorgegebenen Abstand besitzt. Mit 53 und 53' sind die Stromzuleitungen für die Kolbenblitzlampe 52 bezeichnet.
Es wäre jedoch auch möglich, auf den Metallspiegel zu verzichten und anstelle eines Fensters in Form eines zylindrischen Rohres mit einem schräg zur Rohrachse verlaufenden Boden einen Vollglaszylinder als Fenster zu verwenden, dessen Endfläche schräg zur Zylinderachse verläuft. In diesem Falle muß allerdings der Abschrägungswinkel größer als der Grenzwinkel für eine Totalreflexion sein.
Von der Art der Aufnahme, vom Bildwinkel usw. hängt es ab, wie weit das bzw. die Endoskop(e) in den Verbrennungsraum oder eine Vorkammer des Verbrennungsraumes eingeführt werden. Aufgrund des relativ großen Bildwinkels der an sich bekannten, im Handel erhältlichen Endoskope und der nahezu freien Wahl des Ortes für die Anbringung der Beobachtungsbohrung, kann das Fenster bzw. das Ende des Endoskopes etwa eben bzw. etwas vertieft mit der Innenwand des Verbrennungsraumes abschliessen.
Es wird bemerkt, daß das Fenster auch Bestandteil des Endoskopes sein kann, daß also die Bildaufzeichnung bzw. -aufnahme mit einer endoskopartigen Bildaufzeichnungseinrichtung, die in den Motor eingeführt wird, ein wesentliches erfinderisches Merkmal darstellt.
Durch entsprechende Kombination bzw. Synchronisation der Bildaufzeichnungseinrichtung 4 mit anderen zeitlichen bestimmten Meßwerten, z.B. Zylinderdruck, -temperatur usw. kann eine genauere Kenntnis des Verbrennungsablaufes bzw. Motorverhaltens erhalten werden. Es ist mit der erfindungsgemäßen Einrichtung erstmals möglich, während des Betriebes über längere Zeiträume hinweg Bildaufnahmen zu erhalten.
Die beiden Endoskope 2, 6 oder auch eine größere
Anzahl können wahlweise in der Hauptbrennkammer und/oder Vorbrennkammer (wenn vorhanden) eingesetzt werden. Die Beobachtungsbohrungen 24, 24' können in Bezug zur Innenwand des Brennraumes 25 senkrecht oder geneigt verlaufen und an nahezu beliebiger Stelle vorgesehen werden. Auch die Anzahl der Bohrungen und der eingesetzten Endoskope ist beliebig, vorzuziehen sind zwei Bohrungen. Unter Endoskop bzw. Bildaufzeichnungseinrichtung werden Einrichtungen verstanden, mit denen eine optische, zur Bildaufzeichnung geeignete Abbildung erzielbar ist.
Der Durchmesser eines Endoskopes beträgt etwa 5 mm bei 300 mm Länge. Die Endoskope besitzen üblicherweise einen Fixfocus und ermöglichen eine scharfe Abbildung von 1 mm bis oo .
Die Bildübertragungseinrichtung 3, 9 besteht aus einzelnen gelenkig miteinander verbundenen Teilen und ist mit Schnellanschlüssen bzw. Gelenken, die bezüglich der optischen Achse selbstzentrierend ausgebildet sind, ausgerüstet. Ein genaues Einstellen der Kamera kann somit entfallen.
Als Vorsatz für die Kamera 4, die z.B. 22.000 Bilder je Sekunde aufnehmen kann, kann ein Strahlteiler 10 vorgesehen werden, der die von verschiedenen Endoskopen kommenden Bilder vereint bzw. auf entsprechende Filmabschnitte lenkt, überlicherweise wird z.B. senkrecht und in Richtung der Brennstoffeinspritzung oder in der Vorkammer und der Hauptkammer bzw. unter verschiedenen Winkeln in der Hauptkammer aufgenommen.
Vor der Aufnahme eines Filmes wird der zu untersuchende Motor mit Stahlfenstern versehen, die in die Beobachtungsbohrungen eingesetzt werden. Damit wird der Motor warmlaufen gelassen. Daraufhin wird der Motor angehalten und die Stahlfenster werden durch die durchsichtigen Fenster ersetzt und das bzw. die Endoskop(e) eingeführt. Für die Einstellung der Endoskope kann der Verbrennungsraum durch eine Kaltlichtquelle erhellt werden, deren Licht z.B. durch einen Glasfiberleiter
durch eine Beobachtungsbohrung eingestrahlt wird. Ferner wird die optische Bildübertragungseinrichtung am Endoskop und der Kamera befestigt sowie das Endoskop an die Kühlmittelleitungen angeschlossen; der Glasfiberleiter wird durch eine Blitzlichtanordnung ersetzt.
Daraufhin wird der Motor erneut angeworfen und in einen thermisch konstanten Betriebszustand gebracht. Sodann werden die Aufnahmen mit der Kamera durchgeführt. Beim Starten der Kamera 4 erhält die Steuereinheit 17 ein Signal, um die Beleuchtung des Brennraumes 25 bzw. der Brennstoffeinspritzung mit den Aufnahmen zu synchronisieren und gleichzeitig wird die digitale Aufnahme der weiters gemessenen Daten beginnen, die ebenfalls synchron verläuft.
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Claims (1)

  1. Patentansprüche
    Einrichtung zur Feststellung der Vorgänge im Brennraum einer in Betrieb befindlichen Brennkraftmaschine durch zumindest eine in der Wand des Brennraumes ausgebildete Beobachtungsöffnung bzw. -bohrung, dadurch gekennzeichnet, daß in die Beobachtungsbohrung bzw. jede der Beobachtungsbohrungen (24, 24') ein lichtdurchlässiges Fenster (1, 5) eingesetzt, und daß eine zur optischen Abbildung und Aufzeichnung der Vorgänge in die Beobachtungsbohrung bzw. Beobachtungsbohrungen
    (24) bis zu diesem Fenster (1, 5) einführ- bzw. einsetzbare Abbildungsoptik (2), z.B. ein vorzugsweise starr ausgebildetes Endoskop, vorgesehen ist, die über eine vorzugsweise gelenkig bzw. elastisch biegbar ausgebildete Bildübertragungseinrichtung (3),
    z.B. eine Gliederoptik, mit einer Bildaufzeichnungseinrichtung (4), z.B. einer Hochgeschwindigkeitskamera, verbunden ist.
    2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß - insbesondere zur Simultanbeobachtung der Vorgänge, z.B. der Verbrennung, aus einem zweiten Blickwinkel und in einer weiteren Beobachtungsbohrung (24') - eine weitere Abbildungsoptik (6) z.B. ein Endoskop, vorgesehen ist, das über eine weitere Bildübertragungseinrichtung (9), z.B. Gliederoptik, und einen Strahlteiler bzw. -koppler (10) mit der
    BildaufZeichnungseinrichtung (4) verbunden ist.
    3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das an den Strahlteiler (10) angeschlossene weitere Endoskop (6) auf eine Kurbelwinkelraarkenscheibe
    (11) gerichtet ist, die z.B. auf einer mit einem ganzzahligen Vielfachen der Nockenwellendrehzahl sich drehenden Welle angebracht ist, und daß, gegebenenfalls simultan zur Aufzeichnung des Verbrennungsvorgangs, über das erste Endoskop (2), über das zweite Endoskop (6) das Bild der Kurbelwinkelstellung mit der Bildaufzeichnungseinrichtung (A) aufzeichenbar ist.
    4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Endoskop (2) an seinem äußeren Ende mit einem teildurchlässigen Spiegel (13) versehen ist, und ein Teil (14) des vom Endoskop (2) aufgenommenen Bildes bzw. Lichtes simulaton zur Bildaufzeichnung an eine Auswerteeinheit (15) zur Strahlintensitäts- und/oder Temperaturmessung geführt ist.
    5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in einer weiteren Beobachtungsbohrung (24') eine Lichtquelle (16) angeordnet ist, die von einer Steuereinheit (17) zeitlich gesteuert einschaltbar ist und insbesondere während der Dauer der Brennstoffeinspritzung ihre größte Leuchtstärke erreicht.
    6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Fenster (1, 5) in seinem an den Brennraum angrenzenden Bereich "einen die Wärmeableitung vom Fenster (1, 5) weitgehend verhindernden Spalt (26) zu angrenzenden, zumindest indirekt gekühlten Teilen der Wand des Brennraumes bzw. Zylinderkopfs (22) aufweist.
    7· Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in die Bohrung (24, 24') eine im wesentlichen hohlzylindrische Haltehülse (33) eingesetzt ist,
    innerhalb welcher das Fenster (1, 5) vorzugsweise mittels eines temperaturbeständigen Klebstoffes (36) befestigt ist.
    8. Einrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das lichtdurchlässige Fenster (1, 5) von einem im wesentlichen hohlzylindrischen, aus einem temperaturbeständigen Material, vorzugsweise aus Quarzglas, bestehendenRöhrchen gebildet ist, dessen im eingesetzten Zustand des Fensters (1, 5) dem Brennraum (25) zugewandtes Ende mit einem vorzugsweise planparallelen Abschluß versehen ist.
    9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Abbildungsoptik (2, 6) unmittelbar hinter bzw. in das Fenster (3) einsetzbar ist und vorzugsweise einen die Wärmeableitung weitgehend verhindernden Spalt (54) zu dem an den Brennraum (25) angrenzenden Bereich des Fensters (1, 5) aufweist.
    10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Abbildungsoptik (2, 6) im eingesetzten Zustand in dem an den Brennraum (25) angrenzenden Bereich von einer einen relativ großen Spalt (5A) zum Fenster (1, 5) aufweisenden Kühlmanschette (38) umgeben ist, welche über ein eigenes Kühlsystem (AO - 45) gekühlt ist und gegenüber welcher die Abbildungsoptik (2, 6) in axialer Richtung zur vorübergehenden Annäherung an das Fenster (1, 5) verschiebbar ist.
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    Pi/Fr
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