DE3508013C2 - - Google Patents

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
    • A61B17/34Trocars; Puncturing needles
    • A61B17/3401Puncturing needles for the peridural or subarachnoid space or the plexus, e.g. for anaesthesia

Description

Die Erfindung betrifft eine Kombinationsnadel für die axilläre Plexus-Brachialis-Anästhesie nach dem Oberbegriff des Patentan­ spruches 1.
Für die Anästhesie und Analgesie des Armes wird bevorzugt eine Blockade des Plexus-Brachialis im axillären Bereich durch­ geführt. Hierfür ist eine Kombinationsnadel der gattungsgemäßen Art bekannt (Regional-Anästhesie (1983) 6, Seiten 43-46). Diese Kombinationsnadel besteht aus einem hohlen, also rohr- oder kanülenartigen Stahlmandrin mit einer unter 45° angeschliffenen und mit seitlichen Facetten versehenen, scharfen Spitze (Crawford- Schliff) sowie aus einer Kunststoffkanüle aus Polytetrafluoräthylen, in welche der hohle Stahlmandrin so einführbar ist, daß seine angeschliffene Spitze aus dem vorderen Ende der Kunststoffkanüle herausragt.
Bei der axillären Plexus-Anästhesie müssen einige Forderungen berücksichtigt werden, die nur durch ein geeignetes Instrumentarium zu erfüllen sind. Vor allem wichtig dabei ist die Vermeidung von Nervenverletzungen. Da es dabei erforderlich ist, mit der Nadelspitze die Hülle, welche den zu erreichenden Nervenstrang umschließt und die aus relativ festem Gewebe besteht, zu durch­ stoßen, beteht für die zu verwendende Nadel eine zusätzliche Forderung, die der erstgenannten Forderung, Nervenverletzungen zu vermeiden, entgegengesetzt ist. Diese zweite Forderung besteht nämlich darin, die Nadelspitze so zu gestalten, daß sie relativ leicht die aus festem Gewebe bestehende Nervenhülle, - auch Nervenscheide oder Faszie genannt -, mit möglichst geringem Kraftaufwand durchstoßen kann. Letzteres ist aber nach allgemeiner Erfahrung nur mit einer scharfkantigen oder sehr spitzen Nadel möglich. Eine scharfkantige und/oder spitze Nadel aber erhöht die Gefahr der Nervverletzung, die unbedingt vermieden werden muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kombinationsnadel für die axilläre Plexus-Brachialis-Anästhesie nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 zu schaffen, welche bei einfacher Handhabung die beschriebene Gefahr von Nerven- und Gefäßverletzungen ausschließt, und welche so beschaffen ist, daß ihre Spitze die aus festem Gewebe bestehende Nervenhülle (Fascie) relativ leicht, d. h. mit geringem Kraftaufwand durchstoßen kann und daß die Nadelspitze exakt lokalisierbar ist.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die im Kennzeichen des Patentan­ spruches 1 angegebenen Merkmale.
Bezüglich dieser beiden sich widersprechenden Forderungen der Aufgabe ist durch die erfindungsgemäße Formgebung der Mandrinspitze der wichtigeren Forderung, nämlich der Vermeidung von Nervenverletzungen, die Priorität eingeräumt und gleichzeitig der Vorteil erzielt, daß weder beim Eindringen der Mandrinspitze in die zuvor mittels eines anderen Instrumentes perforierte Haut, noch bei deren Eindringen in die Gefäß-Nervenhülle ein Schneidvorgang stattfindet. Ein Schneidvorgang brächte nämlich die Gefahr mit sich, daß Gewebsteile abgeschnitten bzw. bei Verwendung von Hohlnadeln bekannter Art Gewebeteile ausgestanzt würden, die beim Einführen der Nadel in die Gefäß-Nervenscheide mitgeführt und in dieser abgelagert werden könnten.
Durch die erfindungsgemäße Gestaltung der Mandrinspitze und durch die Verwendung eines massiven Stabes als Mandrin wird diese Gefahr vollständig beseitigt. Es findet sowohl beim Eindringen der Mandrinspitze in die bereits perforierte Haut als auch beim Durchdringen der Gefäß-Nerven-Scheide kein Schneiden, sondern ein Spalten statt, bei dem keine Abtrennung von Gewebeteilen zu befürchten ist.
In Verbindung mit der flexiblen und am vorderen Ende der relativ stumpfen Kunststoffkanüle, die nach dem Durchdringen der Gefäß-Nervenscheide des axillären Plexus-Brachialis in deren Längsrichtung problemlos verschoben werden kann, lassen sich zuverlässige Anästhesien in bezug auf den Bereich der höhergelegenen Nervenstränge erzielen, weil der Injektionsort durch den Einsatz der Kunststoff-Kanüle nach proximal verlagert wird, und es besteht gleichzeitig die Möglichkeit, diese Kanülen längere Zeit in der Gefäß-Nervenscheide liegen zu lassen, so daß eine zeitlich beliebige Ausdehnung der Anästhesie erreicht werden kann, d. h. daß eine kontinuierliche Plexus-Anästhesie durchgeführt werden kann, was weder mit der aus der DE-OS 32 48 067 bekannten atraumatischen Spinalkanüle noch mit der aus der US-PS 40 16 879 bekannten Kombinationsnadel möglich ist.
Daß die aus DE-OS 32 48 067 bekannte Spinalkanüle nicht für den vorstehend geschilderten Zweck verwendbar ist, ergibt sich schon daraus, daß dort eine aus Metall bestehende Kanüle vorgesehen sein muß und die Spitze des ebenfalls aus Metall bestehenden Mandrins rotationssymmetrisch so angeschliffen sein muß, daß der Spitzenanschliff absatzlos in einen äußeren scharfen Randanschliff der Öffnung der Metallkanüle übergeht. Die Öffnung der Metallkanüle ist von einem scharfen Rand begrenzt, der, wenn der Mandrin zurückgezogen oder herausgezogen ist, leicht zu Gewebeverletzungen führen kann. Schon aus diesem Grunde darf eine Bewegung der Kanülenspitze im Gewebe immer nur mit vollständig eingeführtem Mandrin erfolgen, und wegen der hohen Verletzungsgefahr bei herausgezogenem Mandrin muß eine Axialbewegung in Vorwärtsrichtung unbedingt vermieden werden.
Bei der Kombinationsnadel der US-PS 40 16 879 ist auch der Mandrin als Hohlnadel ausgebildet und mit einer scharfkantigen Spitze versehen, weil er dazu dient, die dünnen und sehr flexiblen Wände von Venen zu durchstechen. Die aus Kunststoff bestehende Kanüle ist zwar auch dazu geeignet, für längere Zeit in der Vene zu verbleiben, in welche sie mit Hilfe der Stechnadel bzw. des Mandrins eingestochen worden ist. Auf Grund ihrer geringen Länge, die auch eine relativ geringe Eindringtiefe in die relativ nahe an der Hautoberfläche liegende Vene abgestimmt ist, während diese Kanüle auch nicht in Verbindung mit einem massiven Stahlmandrin für den erfindungsgemäßen Zweck zu verwenden. Eine größere Lageverschiebung innerhalb der Vene kommt dort nicht infrage. Angestrebt ist dabei vielmehr eine möglichst geringe Eindringtiefe, um die Gefahr von Verletzungen so gering wie möglich zu halten.
Außerdem ist bei der axillären Plexus-Brachialis-Anästhesie die Möglichkeit einer Elektrostimulation über die Kanüle wün­ schenswert: Bei sehr adipösen Patienten sind oft die Faszienhüllen des Plexus-Brachialis nicht eindeutig tastbar. In solchen Fällen stellt die elektrische Nervenlokalisation eine wesentliche Hilfe dar. Geschieht diese Nervenlokalisation über den Mandrin einer Plastik-Kanüle, so stellt nur die heraustretende Spitze des Mandrins den differenten elektrischen Pol dar, während bei Stimulation über eine einfache Metallnadel bzw. über die Metall­ kanüle der DE-OS 32 48 067, deren ganze Länge als reizender Pol wirkt. Die exakte Lage der Nadelspitze ist nur dann zuver­ lässig, wenn sich der Mandrin in einer Plastikkanüle befindet und nur seine Spitze aus dieser herausragt.
Für die Lokalisierung der Nadelspitze innerhalb der Gefäß-Ner­ ven-Scheide mit Hilfe der Elektrostimulation ist an dem mit dem Handgriff versehenen Ende des Stahlmandrins eine Steckerbuchse vorgesehen. Anhand der auf der Mantelfläche der Kunststoffkanüle vorgesehenen Längenskala kann der Anästhesist zwar ablesen, wie tief die Kanüle in die Haut eingedrungen ist. Er kann aber daran nicht feststellen, wie weit die Kanülenspitze in der Gefäß-Nerven-Scheide liegt, weil der Abstand zwischen der Gefäß-Nerven-Scheide und der Hautoberfläche bzw. der Einstichstelle von Patient zu Patient verschieden ist. Mit Hilfe der Längenskala auf dem Umfang der Kunststoff-Kanüle ist es dem Anästhesisten aber möglich, die richtige Eindringtiefe bei der Elektrostimulation festzustellen und sich dies zu merken, so daß dann, wenn die richtige Eindringtiefe durch die Elektrostimulation einmal festgestellt ist, diese richtige Eindringtiefe danach anhand der Skala wieder gefunden bzw. überprüft werden kann.
Durch die schneidkantenfreien, stumpfen Formen der bei der erfindungsgemäßen Kombinationsnadel vorgesehenen Stechspitze des massiven, zylindrischen Mandrins wird aber nicht nur die Verletzungsgefahr am Nervenstrang nach dem Durchdringen der Gefäß-Nerven-Scheide oder -Hülle beseitigt bzw. stark reduziert, sondern es wird durch diese Formgebung ein an sich bekannter sog. "Klick-Effekt" erzielt, der während des Durchdringens der Gefäß-Nerven-Scheide und am Ende dieses Durchdringungsvor­ ganges eine exakte Positionsbestimmung der Nadelspitze leicht ermöglicht. Es entsteht nämlich in dem Augenblick, in dem der Durchdringungsvorgang beendet ist ein plötzlicher Abfall des Eindringungswiderstandes, der als Art "Klick" vom Anästhesisten nicht nur am Instrument wahrnehmbar, sondern sogar hörbar ist und der dem Anästhesisten unfehlbar anzeigt, daß die Nadelspitze sich nun innerhalb der Gefäß-Nerven-Scheide befindet und daß nun von diesem Zeitpunkt an das weitere Einschieben der Nadel in einer anderen Lage, nämlich parallel zur Nervenstrangachse erfolgen muß, damit die Nadelspitze nicht in den Nervenstrang selbst eindringt.
Dabei ist es auch wichtig, daß die schräge Anschlifffläche der Nadelspitze, - falls ein solcher Mandrin verwendet wird -, gegen den Nervenstrang gerichtet ist, damit dieser jeweils nur in solchen Stellungen mit der Nadelspitze in Berührung kommt, die keine Verletzungen verursachen können. Um die Lage der schrägen Anschlifffläche bzw. des schiefen Kegels der Mandrinspitze von außen überwachen bzw. feststellen zu können, ist das an sich bekannte Merkmal des Anspruches 9 vorgesehen.
Darüber hinaus ermöglicht die erfindungsgemäße Kombinationsnadel mit ihren den Ansprüchen 2 bis 8 entsprechenden Varianten die Anwendung einer neuen Anästhesiemethode. So ist es z. B. mit der erfindungsgemäßen Kombinationsnadel entsprechender Länge möglich, das zu applizierende Medikament von der Achselhöhle bis unmittelbar in Höhe des Schlüsselbeines zu bringen, wo die Nerven gebündelter sind. Dadurch erhöht sich die Trefferquote der regionalen Betäubung.
Durch das Einführen der Kombinationsnadel von der Achselhöhle her wird die Komplikationsrate gegenüber dem Zugang oberhalb des Schlüsselbeines wesentlich verringert.
Die unterschiedlichen Ausführungsformen der Stechspitze des Stahlmandrins gemäß den Ansprüchen 2 bis 8 lassen sich erfah­ rungsgemäß bei unterschiedlichen Anwendungsfällen, z. B. alters- oder geschlechtsbedingt, optimal auswählen.
Anhand der Zeichnung werden im folgenden Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Kombinationsnadel gemäß der Erfindung bestehend aus einem Stahlmandrin und einer Kunststoffkanüle, wobei der Stahlmandrin aus der Kunststoffkanüle herausge­ zogen und separat dargestellt ist;
Fig. 2 in vergrößerter Darstellung die Spitze der zusammenge­ steckten Kombinationsnadel in einer eine einseitige, schräge Anschlifffläche zeigenden Seitenansicht;
Fig. 3 einen Schnitt III-III aus Fig. 2;
Fig. 4 in vergrößerter Perspektivdarstellung das hintere Griff­ ende der Kombinationsnadel;
Fig. 5 die gleiche Darstellung wie Fig. 2 jedoch mit einer anderen Anschlifffläche der Stechpitze des Stahlmandrins;
Fig. 6 die Ansicht VI aus Fig. 5;
Fig. 7 bis 12 unterschiedliche kegelartige Stechspitzen von Stahlmandrinen gleichen Durchmessers in vergrößerter Darstellung.
Die Kombinationsnadel besteht aus einer Kunststoffkanüle 10 aus Polytetrafluoräthylen, die an ihrem rückwärtigen Ende einen im Durchmesser verdickten Schaft 12 mit einem Flanschring 12′ aufweist, sowie aus einem massiven, zylindrischen Stahlmandrin 18. Die Spitze 14 der Kunststoffkanüle 10 ist konisch verjüngt. Auf der Mantelfläche der Kunststoffkanüle 10 ist eine Zentimeter- Längenskala in Form von Ringmarkierungen 16 angeordnet.
Die Kunststoffkanüle wird zweckmäßigerweise in zwei Größen hergestellt. Für die Anwendung bei der hohen axillären Plexus- Anästhesie hat die Kunststoffkanüle einen Durchmesser von 1,6 mm und eine Länge von 8,3 cm. Für die Anwendung bei der normalen axillären Plexus-Anästhesie hat die Kanüle einen Durch­ messer von 1,3 mm und eine Länge von 5,1 cm.
Der zum Einstecken in die Kunststoffkanüle 10 vorgesehene massive Stahlmandrin 18 kann durch den Schaft 12 soweit in die Kunststoff­ kanüle 10 eingeschoben werden, daß seine Stechspitze 15 vorn aus der Kunststoffkanülspitze 14 herausragt. Der Stahlmandrin 18 ist also um wenigstens die axiale Länge seiner angeschrägten Stechspitze 15 länger als die Kunststoffkanüle 10.
Bei dem in den Fig. 2 und 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Stahlmandrin 18 an seiner Spitze 15 einseitig so ange­ schliffen, daß eine Anschlifffläche 20 zur Achse 21 einen Keilwinkel α von 45° bildet. Diese Anschlifffläche 20 hat die geometrische Form einer Ellipse die ausschließlich von der zylindrischen Mantelfläche des Stahlmandrins 18 gebildet ist und keinerlei Facetten aufweist. Durch diesen Anschliff der Stechspitze 15 des Stahlmandrins 18 werden scharfe Schneidkanten vermieden. Es wird aber eine Einstechspitze gebildet, die ausreichende Stecheigenschaften auch zum Durchstoßen der verhältnismäßig widerstandsfähigen Gefäßnervenscheide besitzt und die zugleich den eingangs erwähnten Eindringwiderstandswechsel gut vernehmbar macht.
Bei der in Fig. 5 und 6 dargestellten Ausführungsform des massiven Stahlmandrins 18/1 beträgt der Keilwinkel α 1 der einseitigen Anschlifffläche 20/1 60°. Die dadurch gebildete Stechspitze 15/1 ist somit stumpfer als die Stechspitze der Fig. 2 und 3.
In den Fig. 2 und 6 sind senkrecht auf die Achsen 21 gerichtete Seitenansichten der Anschliffflächen 20 bzw. 20/1 jeweils in ausgezogenen Linien dargestellt. Ihre in strichpunktierten Linien angedeuteten Ellipsenformen ergeben sich jeweils bei senkrechter Draufsicht auf die Anschliffflächen 20 bzw. 20/1 selbst.
Die in Fig. 7 dargestellte Stechspitze 15/2 des massiven Stahl­ mandrins besteht aus einem geraden spitzen Kegel, dessen Kegelwin­ kel α 2 90° beträgt.
Bei der ebenfalls kegelförmigen Stechspitze 15/3 des massiven Stahlmandrins 18/3 der Fig. 8 beträgt der Kegelwinkel a 3 nur 60°; die Kegelspitze ist jedoch kugelabschnittförmig abgerundet, wobei der Rundungsradius R etwa dem halben Durchmesser D des Stahlmandrins 18/3 entspricht.
In den Fig. 9 und 10 sind die Stechspitzen 15/4 und15/5 des Stahlmandrins 18/4 bzw. 18/5 jeweils als bauchige Kegel mit unterschiedlichen Krümmungsradien R 1 und R 2 ausgebildet. Bei der schlankeren Stechspitze 15/4 des Stahlmandrins 18/4 entspricht der Krümmungsradius R 1 dem 1,5fachen des Durchmessers D, wodurch sich an der Spitze ein Kegelwinkel α 4 von etwa 100° ergibt.
Bei der stumpferen Stechspitze 15/5 entspricht der Krümmungsradius R 2 exakt dem Durchmesser D des Stahlmandrins, so daß sich an der Spitze ein Kegelwinkel α 5 von ca. 120° ergibt.
Die in Fig. 11 dargestellte Stechspitze 15/6 des Stahlmandrins 18/6 wird von einem schiefen Kegel gebildet, dessen Symmetrieachse 25 mit der Mandrinachse 26 einen Winkel β von 15° bildet und dessen Kegelwinkel α 6 etwa 105° beträgt. Durch ihre Unsym­ metrie hat diese Stechspitze 15/6, je nach dem ob sie mit der kurzen Mantelflächenseite 27 oder mit der langen Mantelflächenseite 28 z. B. an der zu durchstoßenden Gefäßnervenscheide (neurovas­ kuläre Faszie) angesetzt wird, unterschiedliche Stecheigenschaften, die dem Anwender eine sehr feinfühlige und optimale Handhabung ermöglichen, indem er beispielsweise mit der stumpfen d. h. längeren Mantelflächenseite 28 des Kegelmantels ansetzt und dann unter anhaltendem Steckdruck den Stahlmandrin 18/6 allmählich zur kurzen, spitzen Mantelflächenseite 27 hin dreht.
Schließlich zeigt Fig. 12 einen Stahlmandrin 18/7 mit einer zweistufig-kegelförmigen Stechspitze 15/7, die aus einem schlankeren Abschnitt 29 mit einem Kegelwinkel α 8 von 30° und einem stumpfen Endteil 30 mit einem Kegelwinkel α 7 von 120° besteht.
Es ist klar, daß auch noch andere im Ähnlichkeitsbereich liegende Stechspitzenformen des massiven Stahlmandrins wählbar sind, die beispielsweise andere Kegelwinkel α und/oder einen anderen Schiefheitswinkel β aufweisen können. Wesentlich ist aber in jedem Fall das Fehlen bzw. Vermeiden scharfer Schneidkanten, wodurch verhindert werden kann, daß beim Einstechen bzw. Durchdringen von Gewebe keine Gewebepartikel abgeschnitten werden und daß die Stechspitze 15 bis 15/7 jederzeit gut lokalisiert werden kann.
Am rückwärtigen Ende weist der Stahlmandrin 18 einen Griffteil 22 auf, der beim Einschieben des Stahlmandrins 18 in die Kunst­ stoffkanüle 10 als Anschlag dient und die Einschiebtiefe begrenzt.
Dieser Griffteil 22 weist, in axialer Draufsicht gesehen, eine im wesentlichen quadratische Form auf. In einer seiner Seitenflächen ist der Griffteil 22 mit einer Marke 24 in Form einer Kerbe oder einer Axialnut versehen, die auch die Form einer Axialrippe od. dgl. haben könnte. Die Winkellage dieser Marke 24 entspricht bei den Stahlmandrinen 18 und 18/1 der Winkellage der An­ schliffflächen 20 und 20/1, d. h. die Marke 24 liegt exakt in der axialen Symmetrieebene der Anschlifffläche 20, so daß anhand dieser Marke 24 jederzeit die Winkellage der Anschlifffläche 20 bzw. 20/1 an der Kerbe ertastet oder abgelesen werden kann.
Auch für den Stahlmandrin 18/6 mit der aus einem schiefen Kegel bestehenden Stechspitze 15/6 ist eine solche Marke 24 von Vorteil, wenn sie vorzugsweise in der Ebene am Griffteil 22 angeordnet ist, in welcher die beiden Achsen 25 und 26 liegen.
In der rückwärtigen Stirnfläche des Griffteils 22 ist eine Stecker­ buchse 23 koaxial zur Achse 21 des Stahlmandrins angeordnet. Diese Steckerbuchse 23 dient zur Aufnahme des elektrischen Anschlußsteckers eines Elektrostimulators. Die Steckerbuchse 23 kann eine Feder aufweisen, um z. B. einen eingesteckten Miniaturstecker zuverlässig mit Klemmsitz zu halten.

Claims (12)

1. Kombinationsnadel für die axilläre Plexus-Brachialis-Anästhesie, bestehend aus einer Kunststoff-Kanüle und einem zylindrischen, mit einem Griffteil und einer Stechspitze versehenen Stahlmandrin, der derart in die Kunststoff-Kanüle einführbar ist, daß seine Stechspitze aus deren vorderen Ende herausragt, dadurch gekennzeichnet,
daß der aus einem massiven Stab bestehende Stahlmandrin (18, 18/1 bis 18/7) eine facettenlose, schneidkantenfreie Stechspitze (15, 15/1 bis 15/1) aufweist, die entweder von einer schräg zur Mandrinachse (21) verlaufenden ebenen Anschlifffläche (20, 20/1) gebildet ist, welche die Form einer von der Mantelfläche begrenzten Ellipse aufweist und mit der Mandrinachse (21) einen Keilwinkel (α, α 1) von wenigstens 45° bildet, oder die von einem Kegel (15/2 bis 15/7) mit gerader oder bauchig gewölbter Mantelfläche mit einem Kegelwinkel (α 2 bis α 7) von wenigstens 60° gebildet ist,
daß der Stahlmandrin (18, 18/1 bis 18/7) einen Griffteil (22) mit einer Steckerbuchse (23) zum elektrischen Anschluß eines Elektrostimulators aufweist und daß die Kunststoff-Kanüle (10) eine Mindestlänge von 50 mm und auf ihrer Mantelfläche eine Längenskala in Form von Ringmarkierungen (16) aufweist.
2. Kombinationsnadel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die einen Kegelwinkel (α) von weniger als 90° aufweisende Stechspitze (15/3) des massiven Stahlmandrins (18/3) kugelförmig abgerundet ist.
3. Kombinationsnadel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Krümmungsradius (R) der Stechspitzenrundung etwa einem Viertel des Durchmessers (D) des Stahlmandrins (18/3) entspricht.
4. Kombinationsnadel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wölbungsradius (R 1) der bauchig-gewölbten Kegelmantelflä­ che etwa gleich groß ist wie der Durchmesser (D) des Stahlmandrins (18/5).
5. Kombinationsnadel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wölbungsradius (R 1 ) der bauchig-gewölbten Kegelmantelfläche maximal um die Hälfte größer ist als der Durchmesser (D) des Stahlmandrins (18/4).
6. Kombinationsnadel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechspitze (15/7) des Stahlmandrins (18/7) einen etwa dem halben Durchmesser (D) des Stahlmandrins umfassenden stumpfen Kegel (30) mit einem Kegelwinkel (α 7) von wenigstens 90° aufweist und daß sich an diesen Kegel (30) ein spitzwinkliger Kegelstumpf (29) anschließt, dessen Kegelwinkel (α 8) höchstens 40° beträgt.
7. Kombinationsnadel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechspitze (15/6) des massiven Stahlmandrins (18/6) die Form eines schiefen Kegels aufweist, dessen Kegelachse (25) um einen Winkel (β) von etwa 15° bis 20° gegenüber der Mandrin­ achse (26) geneigt ist.
8. Kombinationsnadel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Kegelwinkel (α 6) etwa 100° bis 120° beträgt.
9. Kombinationsnadel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Griffteil (22) des Stahlmandrins auf seiner Umfangsfläche eine sichtbare und tastbare Marke (24), z. B. in Form einer Axialnut, einer Kerbe (24) oder Axialrippe od. dgl., aufweist, die in der axialen Symmetrieebene der An­ schlifffläche (20, 20/1) bzw. der schiefen Kegelspitze (15/6) angeordnet ist.
10. Kombinationsnadel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Griffteil (22) des Stahlmandrins (18) in an sich bekannter Weise eine in axialer Draufsicht zumindest annähernd quadratische Form aufweist.
11. Kombinationsnadel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunsttoff-Kanüle (10) einen Durchmesser von 1,6 mm und eine Länge von 83 mm aufweist.
12. Kombinationsnadel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoff-Kanüle einen Durchmesser von 1,3 mm aufweist.
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