DE3513976A1 - Fluessigkeitspackung sowie verfahren und vorrichtung zur herstellung derselben - Google Patents
Fluessigkeitspackung sowie verfahren und vorrichtung zur herstellung derselbenInfo
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Description
1 Flüssigkeitspackung sowie Verfahren und Vorrichtung
zur Herstellung derselben
Die Erfindung betrifft eine Flüssigkeitspackung aus Karton
5 oder dergleichen, der mindestens auf seiner einen Oberfläche durch Kunststoffbeschichtung flüssigkeitsundurchlässig
ist, mit Seitenwänden, Boden und Oberwand, die wenigstens
teilweise durch FaIt- und/oder Siegelnähte miteinander verbunden sind, mit einer in der Oberwand nahe der Randlinie
befindlichen, aufreißbaren Ausgießöffnung mit einem separaten Kunststoffstreifen, der im Bereich der Ausgießöffnung
mindestens diese überdeckt, um den Rand der Ausgießöffnung
umgelegt und mindestens von der Unterseite aufgesiegelt ist.
Aus der DE-PS 24 07 345 ist bereits eine Flüssigkeitspackung ähnlich der vorstehend bezeichneten bekannt. In die Ausgießöffnung
wird im bekannten Fall ein thermoplastischer Streifen, z.B. aus Polystyrol, durch Warmverformung und teilweiser
Versiegelung an der Packungsaußenseite eingebracht. Es ist danach bekannt, einen Kunststoffstreifen zu erwärmen
und mit einem Preßwerkzeug so zu verformen, daß die auf der Innenseite der Packung angeordnete Bodenfläche dieses bekannten
Hohldeckels größer als die Fläche der Ausgießöffnung ist. Dadurch ergibt sich eine gewisse Schnappwirkung,
so daß der Hohldeckel auch ohne die Versiegelung auf der Packungsaußenseite mit gewisser Festigkeit in der Ausgießöffnung
sitzt. Zum öffnen wird der gesamte Hohldeckel herausgezogen, so daß die Ausgießöffnung freiliegt und die
Flüssigkeit nach Kippen der Packung ausgegossen werden kann. Der bekannte Hohldeckel kann zum Wiederverschließen auch
wieder hinter die Ränder der Ausgießöffnung eingeschnappt werden.
Nachteilig ist es bei dieser bekannten Packung, daß der Rand der Ausgießöffnung durch den Stanzvorgang bzw. durch das
Schneiden ohne Kunststoffbeschichtung frei nach außen liegt. Wird Flüssigkeit über diesen Rand hinweggegossen oder ge-
_5-
langt anderweitig nach dem Wiederverschließen eine Flüssigkeitsrestmenge
von oben in diesen freien Rand, dann saugt druch Kapillarwirkung die Trägermaterialbahn die Flüssigkeit
in den Rand der Ausgießöffnung ein, verliert dadurch ihre Steifigkeit und wird unhygienisch.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Flüssigkeitspackung der eingangs näher beschriebenen Art zu schaffen, bei welcher
der Rand der Ausgießöffnung nach dem öffnen der Ausgießvorrichtung
mit einer Schutzschicht bedeckt bleibt, wobei es insbesondere vorteilhaft ist, den Verschluß der Ausgießöffnung
und die Schutzschicht am Rand der Ausgießöffnung mit einfachen Mitteln und möglichst praktischer Montage zu
erstellen.
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Diese Aufgabe wird für die Flüssigkeitspackung selbst erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß der Kunststoffstreifen die gesamte Ausgießöffnung dichtend überdeckt und über zwei Heftflächen
an einem äußeren Abdeckstreifen befestigt ist, in welchem sich im Bereich über der Ausgießöffnung ein Loch
befindet, daß beide Heftflächen kleiner als die Fläche des Abdeckstreifens ist, die erste Heftfläche im Abstand vom
Loch und außerhalb der Ausgießöffnung angeordnet ist, die zweite Heftfläche außerhalb des Loches des Abdeckstreifens
und innerhalb der Ausgießöffnung angeordnet ist und daß der
äußere Abdeckstreifen über eine dritte, außerhalb des Kunststoffstreifens
liegende Heftfläche an der Oberwand der Pakkung befestigt ist. Mit diesen Maßnahmen ist es möglich,
in einfacher Weise und schnell, d.h. mit wenigen Arbeitsschritten an der Packungs-Herstellungsmaschine die Ausgießöffnung
flüssigkeitsdicht zu verschließen und sowohl vor als auch nach dem öffnen die Ränder der Ausgießöffnung
mit einer Schutzabdeckung gegen eindringende Feuchtigkeit zu schützen. Es ist zwar schon bekannt, einen äußeren Abdeckstreifen
über eine Heftfläche an der Oberwand der Pakkung zu befestigen, diese Maßnahme kann aber nicht das Eindringen
von Flüssigkeit in den durch den Schnitt offenen Rand der Ausgießöffnung verhindern (fehlender Kantenschutz).
In besonders vorteilhafter Weise wird der an dem äußeren Abdeckstreifen
angebrachte Kunststoffstreifen außerhalb des Randes der Ausgießöffnung auf derjenigen Seite der Packungsoberwand
in Form einer durchgehenden Schleife aufgesiegelt, welche später die Innenseite der Flüssigkeitspackung wird.
Damit ist der Kantenschutz einwandfrei gewährleistet, denn die Flüssigkeit kann unter diesen Bedingungen von keiner
Seite in die durch den Schnitt freie Kante der Trägermaterialbahn einbringen. Die Trägermaterialbahn besteht praktischer
Weise aus Papier oder Karton, während der Kunststoffstreifen und auch die Kunststoffbeschichtung aus Thermoplast
bestehen. In bekannter Weise können dann ohne Klebstoffe Befestigungen der einzelnen Bahnen und Streifen aufeinander vorgenommen werden (durch Versiegeln).
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Besonders vorteilhaft ist es erfindungsgemäß, wenn die erste
Heftfläche bandförmig quer über den äußeren Abdeckstreifen verlaufend vorgesehen ist und die zweite Heftfläche das gesamte
Loch im Abdeckstreifen umgibt. Die erwähnte erste Heftfläche stellt verfahrensmäßig die erste Verbindung zwischen
dem Kunststoffstreifen und dem äußeren Abdeckstreifen dar. Wenn beide Streifen z.B. rechteckförmig sind, kann man
sie zur Vereinfachung der gesamten öffnungsvorrichtung durch
Abschneiden von einem größeren Streifen bilden. Die bandförmig angeordnete erste Heftfläche kann man dann vorzugsweise
in Längsrichtung des größeren Bandes legen, aus welchem die einzelnen Abdeckstreifen durch Querschnitte abgetrennt
werden. Auf diese Weise kann man in Längsrichtung eines Bandes eine Heftfläche vorsehen, längs welcher die
Kunststoffstreifen sehr einfach anbringbar sind. Das sich
ergebende Produkt ist dann ein breiteres Band dessen Breite gleich der Länge des einzelnen Abdeckstreifens bzw. des
flächig auf diesem liegenden KunststoffStreifens ist. Durch
Querschnitte über die Breite dieses größeren Bandes lassen sich dann die erwähnten äußeren Abdeckstreifen abschneiden.
Hingegen umgibt die zweite Heftfläche das gesamte Loch im Abdeckstreifen. Besonders bevorzugt ist es dabei, wenn die
radial äußeren Kanten der zweiten Heftfläche in der Nähe des Randes der Ausgießöffnung verlaufen. Durch die Anordnung
der zweiten Heftfläche wird nämlich nach dem Aufreißen des Abdeckstreifens bzw. Kunststoffstreifens die Ausgießöffnung
definiert.
Das Loch im äußeren Abdeckstreifen weist zwar ebenfalls nach außen unbedeckte Schnittflächen auf, in welche Flüssigkeit
eindringen könnte, der äußere Abdeckstreifen kommt aber mit Flüssigkeit im allgemeinen nicht in Berührung, so daß hier
ein entsprechender Kantenschutz nicht erforderlich ist.
Zusammenfassend kann man also feststellen, daß Form und Anordnung der ersten Heftfläche der praktischen Herstellung
dient; Form und Anordnung der zweiten Heftfläche der Einleitung und Durchführung des Öffnungsvorganges dient.
Zweckmäßig ist es gemäß der Erfindung ferner, wenn die dritte Heftfläche, in Aufreißrichtung des Abdeckstreifens gesehen,
hinter der Ausgießöffnung angeordnet ist. Über diese dritte Heftfläche wird der Abdeckstreifen auf der Oberwand
der Flüssigkeitspackung fixiert. Für den Fachmann ist klar, daß eine räumlich kleine Fläche für diese dritte Heftfläche
ausreicht. Besonders vorteilhaft ist es nun, wenn zum öffnen der Aufreißvorgang von der Gießkante aus beginnt, so daß
das erste Einreißen an der in Aufreißrichtung des Abdeckstreifens
vordersten Stelle der sogenannten zweiten Heftfläche beginnt und nach Ablösen der gesamten zweiten Heftfläche
im wesentlichen beendet werden kann, denn dann ist die Ausgießöffnung offen.
Die Länge des äußeren Abdeckstreifens (in Aufreißrichtung gesehen) kann gleich der Länge des an diesem befestigten
Kunststoffstreifens sein. Für ein gutes Aussehen der Pakkungsoberwand
kann es erwünscht sein, den Abdeckstreifen stets mindestens so groß wie den bei Draufsicht darunter
befindlichen Kunststoffstreifen zu lassen. Zur Bildung einer
Gießkante kann der Kunststoffstreifen aber auch bis
nach vorn (entgegen der Aufreißrichtung) über die nächstliegende
Randlinie reichend vorgesehen werden, wobei sein vorderstes Ende im Bereich der Randlinie versiegelungsfrei
bleibt und damit eine günstige Gießkante ergibt. Dennoch kann der äußere Abdeckstreifen gleich groß oder kürzer als
der Kunststoffstreifen ausgebildet sein.
Die eingangs erwähnte Aufgabe wird durch ein Verfahren gelöst,
bei welchem auf den Bereich der aus der Oberwand ausgestanzten Ausgießöffnung ein die öffnung überdeckender
Kunststoffstreifen so aufgesiegelt wird, daß die über der Ausgießöffnung liegende Fläche auf ein Niveau unterhalb der
Oberwand becherförmig tiefgezogen wird; und erfindungsgemäß
wird diese Aufgabe besonders vorteilhaft dadurch gelöst, daß zum Tiefziehen ein gasförmiges Fluid durch das Loch im
Abdeckstreifen auf den Kunststoffstreifen geblasen wird
und der Boden des tiefgezogenen Bechers derart verformt wird, daß die Bodenfläche größer als die Fläche der Aus-.
gießöffnung ist, und wieder gegen die untere Ringfläche außerhalb des Randes der Ausgießöffnung längs einer vierten
Heftfläche angesiegelt wird. Als gasförmiges Fluid verwendet man erfindungsgemäß besonders günstig Druckluft, welche
durch das Loch in dem Karton-Abdeckstreifen direkt auf den Kunststoffstreifen drückt und diesen in eine entsprechende
Form, d.h. das Aufnahmewerkzeug, hineindrückt. Der Boden
des Bechers erhält eine größere Fläche als die Ausgießöffnung hat, was man auf verschiedene Arten gewährleisten kann,
je nach Werkzeugbewegung und -form. Ebenfalls ist die Abdichtung der offenen Kante der Ausgießöffnung durch die erwähnte
vierte Heftfläche auf einfache Weise gewährleistet, weil das Material des ohnehin vorhandenen, tiefgezogenen
Bodens als Kantenschutz und Befestigung für denselben verwendet werden kann. Die vierte Heftfläche liegt außerhalb
des Randes der Ausgießöffnung und ringförmig auf derjenigen Seite der Oberwand, die später die Innenseite der Packung
wird.
Zweckmäßig bringt man an der Materialbahn für die Flüssigkeitspackung
zuerst die gesamte öffnungsvorrichtung in der hier beschriebenen Weise an und verschließt dann erst die
gegenüberliegende Seite der Packung nach dem Füllen. Auf diese Weise kann man die Oberwand zwischen die verschiedensten
beweglichen Werkzeuge bringen und von beiden Seiten Drücke bzw. Gegendrücke auf die Oberwand und ihre aufgelegten
Schichten ausüben.
Besonders vorteilhaft ist es erfindungsgemäß, wenn der
Kunststoffstreifen mifc^samt daran befestigtem Abdeckstreifen
mit Loch auf den Bereich der Ausgießöffnung aufgelegt und nur auf einer Seite von der Ausgießöffnung und im Abstand
von dieser vor dem Tiefziehen auf dem Oberboden der Packung befestigt wird. Vorstehend ist bereits auf die günstige
Herstellung der neuen öffnungsvorrichtung hingewiesen worden, wonach zunächst die Einheit: Kunststoff- und Abdeckstreifen
hergestellt wird; dann dieser doppellagige Streifen auf den Bereich der Ausgießöffnung aufgelegt und
an einer bestimmten Stelle, die nicht allzu groß sein muß,
auf der Oberwand der Packung fixiert wird. Diese Stelle ist die sogenannte dritte Heftfläche, die gemäß den vorstehenden
Maßnahmen direkt vor dem Tiefziehen des KunststoffStreifens
erstellt wird. Zwecks einer günstigen Öffnung befindet sich diese dritte Heftfläche in Aufreißrichtung des Abdeckstreifens
hinter der Ausgießöffnung und im Abstand von dieser. Auf anderen Seiten der Ausgießöffnung ist die dritte
Heftfläche nicht erforderlich, denn sie soll lediglich die Fixierung des doppellagigen Streifens, insbesondere des
Kunststoffstreifens sicherstellen, damit der Tiefziehvorgang
schnell und exakt eingeleitet und durchgeführt werden kann.
Das beschriebene Verfahren ist ferner dadurch weiter ausgestaltet, daß erfindungsgemäß vor dem Tiefziehen des
Kunststoffstreifens Heißluft von der dem äußeren Abdeckstreifen abgewandten Seite durch die Ausgießöffnung auf
den Kunststoffstreifen aufgeblasen wird. Es handelt sich
hier um eine besonders einfache, preiswerte, schnelle und umweltfreundliche Methode, den Kunststoffstreifen in dem erforderlichen
Bereich für das Tiefziehen vorzubereiten. In praktischer Weise wird die Ausgießöffnung selbst als Kulisse
oder Grenzfläche verwendet, so daß nämlich nur der Kunststoffstreifen
innerhalb der Ausgießöffnung erwärmt wird und außerhalb vorhandene Siegelstellen (die erste Heftfläche)
unbeeinflußt verbleiben.
Dabei hat es sich als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn erfindungsgemäß die Temperatur der Heißluft im Bereich zwischen
3000C und 5000C liegt. Die Temperatur und auch die
Länge der Aufblaszeit der Heißluft hängen einerseits gegenseitig voneinander und andererseits auch von dem Volumen
des zu erwärmenden Kunststoffstreifens ab. Die Vorrichtung
zur Herstellung der öffnungsvorrichtung weist einen Druckdorn und Gegenbacken auf und ist unter geschickter Lösung
der eingangs erwähnten Aufgabenstellung dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil des Aufnahmewerkzeuges für das
tiefgezogene Werkstück beweglich und mit Heiz- oder Ultraschalleinrichtungen versehen ist, während der gegenüberliegende
Gegenbacken einen Druckluftdurchgangskanal aufweist. Auf diese Weise ist eine sehr einfache Herstellungsvorrichtung
geschaffen. Von einer Rolle wird das breite Band mit den quer verlaufenden doppellagigen Streifen (äußerer
Abdeckstreifen und Kunststoffstreifen) herangefördert, der
jeweilige doppellagige Streifen kann durch ein einfaches Messer abgetrennt werden, wonach ein Greifer diesen vereinzelten
Streifen über der ausgestanzten Ausgießöffnung in Position bringt. Eine Siegelbacke mit Gegenbacke fixiert
diesen Streifen auf der Oberwand, wonach das Tiefzieh- und
Schweißwerkzeug beschickt wird und die restlichen Arbeiten in einer Station hintereinander durchführt. Die Zeit
zwischen dem Fixieren des doppellagigen Streifens auf dem Oberboden und dem Erfassen durch Tiefzieh- und Schweißwerkzeug
wird gleichzeitig benutzt, um die Heißluft in der beschriebenen Weise auf dem Kunststoffstreifen innerhalb der
Ausgießöffnung aufzubringen.
Man erkennt, daß durch die vorstehenden Maßnahmen mit einem sehr einfachen Arbeitswerkzeug die öffnungsvorrichtung mitsamt
den Vorteilen des guten Ausgießens, der Dichtigkeit und des Kantenschutzes schnell und einfach erstellt werden
kann. Dabei kann man sich anstelle des Materials Papier für den äußeren Abdeckstreifen ebenso auch eine Aluminiumfolie
denken; welche vorzugsweise mindestens einseitig mit Kunststoff beschichtet ist.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung
eines bevorzugten Ausführungsbeispieles in Verbindung mit den Zeichnungen. Es zeigen:
Figur 1 perspektivisch den oberen Teil einer Flüssigkeitspackung mit Ausgießöffnung und Aufreißstreifen, wobei
Siegelnähte der Faltpackung nicht gezeigt sind, Figur 2 die Draufsicht auf das breite Band mit den quer nebeneinander
angeordneten Abdeck- und Kunststoffstreifen,
Figur 3 abgebrochen eine Querschnittsansicht entlang der Linie III-III der Figur 2,
Figur 4 eine schematische und abgebrochene Querschnittsansicht des Oberbodens der Flüssigkeitspackung, aus
welchem die Ausgießöffnung ausgestanzt ist, welche
selbst im Abstand darunter dargestellt ist, Figur 5 schematisch die abgebrochene Querschnittsansicht
durch den Oberboden der Flüssigkeitspackung im Bereich der Ausgießöffnung mit aufgelegtem doppellagigem
Abdeck- und Kunststoffstreifen beim Anbringen dieses doppellagigen Streifens auf der Oberseite
der Packung,
Figur 6 in gleicher Darstellung den in Figur 5 gezeigten Bereich des Oberbodens der Packung, wobei das Formwerkzeug angesetzt ist, dessen Bodenteil in einer alternativen Ausführungsform in Figur 6 unten gestrichelt mehrteilig und beweglich dargestellt ist, und
Figur 6 in gleicher Darstellung den in Figur 5 gezeigten Bereich des Oberbodens der Packung, wobei das Formwerkzeug angesetzt ist, dessen Bodenteil in einer alternativen Ausführungsform in Figur 6 unten gestrichelt mehrteilig und beweglich dargestellt ist, und
Figur 7 ebenfalls abgebrochen und schematisch die Querschnittsansicht
durch den Bereich des Packungsoberbodens nach dem Fertigstellen des aufreißbaren
Verschlusses.
5
5
Wenn die Flüssigkeitspackung fertiggestellt ist, hat sie beispielsweise das Aussehen der Figur 1, wobei allerdings
Quer- und/oder Längssiegelnähte der Packung weggelassen sind. Von den vier Seitenwänden erkennt man die vordere schmale
Seitenwand 1 und die breite Seitenwand 2, mit denen über Faltlinien 3 und 4 die Oberwand 5 verbunden ist. Die vordere
Faltlinie 3 zwischen der schmalen Seitenwand 1 und der Oberwand 5 ist eine Randlinie, über welche bei der Benutzung
der Ausgießstrahl fließen soll.
Im Bereich nahe der Randlinie 3 befindet sich in der Oberwand
5 der äußere Abdeckstreifen 6, der über die erste Heftfläche
7 mit dem gemäß Darstellung in Figur 1 unsichtbaren darunterliegenden Kunststoffstreifen verbunden ist, der aus
den Figuren 2, 3 und 5 bis 7 hervorgeht und mit 8 bezeichnet ist. Längs der in Figur 7 gezeigten dritten Heftfläche
9 (schraffierter Bereich in Figur 1) ist der äußere Abdeckstreifen, der hier als Trägermaterial Karton oder Papier
ist, auf der Oberwand 5 befestigt. Diese Befestigung erfolgt über den Heizbacken 10 mit Gegendruckbacken 11, wie in Figur
5 gezeigt ist, wobei durch die runde öffnung 12 das Temperiermittel fließen kann. Außerdem sind in Figur 11 zwei
kleinere und mit 13 bezeichnete Bereiche dargestellt, über welche der Abdeckstreifen 6 und/oder Kunststoffstreifen 8
mit der Oberwand 5 durch Punktschweißen verbunden ist, während im übrigen die mit 14 bezeichnete Gießkante schweißfrei
verblieben ist.
Bei Draufsicht auf Figur 1 erkennt man das Loch 15 im äußeren Abdeckstreifen 6, der im Bereich der Ausgießöffnung 16
eine vertiefte Lage zeigt, die man auch in Figur 7 erkennt. Demgegenüber liegt der Abdeckstreifen 6 über der ersten
Heftfläche 7 erhöht, wie man ebenfalls aus den Figuren 1 und
7 erkennt.
Figur 2 zeigt das breite Band des doppellagigen Streifens
6, 8/ wobei dessen Querschnitt entlang der Linie III-III in
Figur 3 gezeigt ist. In der Draufsicht von oben sieht man oben zunächst den Kunststoffstreifen 8, der durchsichtig
ist, weil er ein Polyäthylenfilm ist/ und seine Breite B ist in den Figuren 2 und 3 gezeigt. Darunter liegt der jeweilige
äußere Abdeckstreifen 6, der ein beidseitig mit Polyäthylen
verschweißbar beschichteter Karton ist. Längs der gestrichelten Linien 17 werden die einzelnen doppellagigen
Streifen 6, 8 von dem Band durch Schneiden abgetrennt. Man erkennt die sich bandförmig an einem Ende des Kunststoffstreifens
8 quer über diesen erstreckende erste Heftfläche
7. Bei der Erstellung des doppellagigen Bandes nach Figur braucht diese Heftfläche 7 lediglich in Förderrichtung 18
dieses Bandes 6, 1 aufgelegt zu werden.
Der Kunststoffstreifen 8 ist mit dem Abdeckstreifen 6 aus beschichtetem Papier lediglich über die erste Heftfläche
verbunden. Die Verbindung mit der Oberwand 5 der Verpackung erfolgt in der oben beschriebenen Weise gemäß Figur 5 durch
Schweißen, d.h. durch Erstellen der dritten Heftfläche 9. Damit ist der Abdeckstreifen 6 in der gewünschten Lage über
der Ausgießöffnung 16 mit dem unbeschichteten Schnittrand 19 fixiert.
Figur 4 zeigt im Querschnitt die Ausgießöffnung 16, aus welcher
das Stück 20 herausgestanzt ist, welches dann weggeworfen wird. Die Ränder 19 sind ohne Schutzabdeckung (Kantenschutz
); während auf den großflächigen Oberflächen über
und unter der Oberwand 5 dünne Kunststoffbeschichtungen in
an sich bekannter Weise zu denken sind. Flüssigkeit könnte in diese offenen, die Fasern nach außen legenden Ränder
eindringen und das Papier von hier aus quellen lassen sowie unstabil machen, wenn nicht die nachfolgend beschriebenen
Maßnahmen als Kantenschutz vorgesehen würden.
Nach dem Ausstanzen der Ausgießöffnung 16 gemäß Figur 4 wird
der Abdeckstreifen 6 mit über die erste Heftfläche 7 angebrachtem
Kunststoffstreifen 8 gemäß Figur 5 über die dritte Heftfläche 9 auf der Oberwand 5 fixiert. Man erkennt, daß
der Kunststoffstreifen 8 die Ausgießöffnung 16 vollständig abdeckt. Auf der in Figur 5 oberen Seite des Kunststoffstreifens
8 befindet sich das Loch 15, auf der unteren Seite ist die viel größere und beispielsweise konzentrisch dazu
angeordnete Ausgießöffnung 16 in der Oberwand 5 vorgesehen.
Warmluft mit einer Temperatur zwischen 3000C und 5000C
je nach Einwirkzeit und Volumen des Kunststoffstreifens 8
wird in Richtung der Pfeile 21 von der Innenseite der Pakkung 5 durch die Ausgießöffnung 16 auf den Kunststoff 8
geblasen. Hierdurch erwärmt sich der Kunststoff und wird tiefziehfähig.
Gemäß Figur 6 wird ein weiteres Werkzeug mit Gegenbacken 22 und Aufnahmewerkzeug 23, 24, 24' unter Aufnahme des Abdeckstreifens
6 angesetzt. Im Gegenbacken 22 ist ein Gasdurchgangskanal 25 angeordnet, dessen austrittsseitiges Ende etwa
über dem Loch 15 und über der Ausgießöffnung 16 mündet. Aus einer nicht dargestellten Druckluftquelle wird Druckluft
in Richtung der Pfeile 26 von oben durch das Loch 15 auf den Kunststoffstreifen 8 aufgeblasen, während durch die
Kanäle 27 Luft nach außen aus dem Aufnähmewerkzeug 23, 24
entweichen kann. Dadurch legt sich der Kunststoffstreifen
8 in der gewünschten Form auf das Bodenteil 23 und die Seitenteile 24, 24' des Aufnähmewerkzeuges, so daß der Boden
28 des becherförmig tiefgezogenen Teils des Kunststoffstreifens
8 größer als die Fläche der Ausgießöffnung 16 ist.
Nach Abnehmen des Aufnahmewerkzeuges 23, 24 wird weiterhin gemäß Figur 7 das endgültige Verschlußwerkzeug angesetzt.
Dieses besteht aus dem Gegendruckbacken 29, der temperiert werden kann, und den durch Isoliermaterial 30 in ähnlicher
Ringform wie die noch zu erwähnende zweite Heftfläche 31 isolierten Außengegenbacken 32, die scharf abkühlbar sind.
Sinn des Kühlens ist die Vermeidung einer zusätzlichen Heft-
35Ί3976
fläche an der Stelle 33 dort soll eine Verbindung zwischen Abdeckstreifen 6, Kunststoffstreifen 8 und überwand 5 vermieden
werden. Ähnliches gilt auf der gegenüberliegenden Seite, in Figur 7 also links über der ersten Heftfläche 1,
5 obgleich dort eine Verschweißung für den oben beschriebenen Öffnungsvorgang nicht schädlich ist. (Das Öffnen erfolgt
gemäß Figur 7 von rechts nach links).
Auf der den Gegenbacken 29, 32 bezüglich der Oberwand 5 gegenüberliegenden
Seite befindet sich der Druckdorn 34 mit der gewünschten oberen Kontur, d.h. einer mittleren Erhöhung
35 und ringförmigen, einseitig offenen Nuten 36 für die Aufnahme der doppelt gelegten ringförmigen Teile des
KunststoffStreifens 8.
15
15
In der letzten Fertigungsstufe nach Figur 7 wird mit Ultraschall oder über eine Heizung über den Druckdorn 34 mit
Gegenbacken 29, 32 die zweite Heftfläche 31 erstellt, die außen das Loch 15 im Abdeckstreifen 6 vollständig umgibt
und sich in dichtem Abstand vom Rand 19 der Ausgießöffnung 16 befindet. Diese zweite Heftfläche 31 soll kräftig sein,
weil sie beim Aufreißen die eigentliche Öffnung schafft.
Beim Hochbewegen des Druckdornes 34 wird nicht nur das ringförmige
Material außerhalb der zweiten Heftfläche 31 um den Rand 19 der Ausgießöffnung 16 umgelegt und mit den ringförmigen
Ausnehmungen 36 des Druckdornes 34 hochgedrückt, sondern es wird gleichzeitig auch die ringförmige vierte
Heftfläche 37 erstellt, die in dichtender Weise ein Eindringen von Flüssigkeit aus dem Raum unterhalb der Oberwand
zum Rand 19 der Ausgießöffnung 16 hin vermeiden soll und kann.
Bei der nach Figur 7 erstellten Packung ist der Kunststoffstreifen
8 sowohl über die erste Heftfläche 7 als auch über die zweite Heftfläche 31 und - von der gegenüberliegenden
Seite - über die vierte Heftfläche 37 mit dem Abdeckstreifen 6 verbunden.
In Figur 6 ist unten der Druckdorn 34' in gestrichelter Weise gezeigt. Es handelt sich hier um ein Werkzeug, bei
welchem das Aufnahmewerkzeug mit dem Druckdorn und damit
der Arbeitsschritt gemäß den Figuren 6 und 7 vereinigt ist. Der Druckdorn ist in Figur 6 unten mit 34' bezeichnet, und
man sieht wiederum seine erhöhte Fläche 35' mit der nutenförmigen Ausnehmung 36' , an der unter Belassung von Entlüftungskanälen
27' die äußeren Backen 24" rechts und 24"» links angeordnet sind. Gemäß Doppelpfeil 38 ist diese in
Figur 6 unten gezeigte Einheit 34', 24% 24"* anstelle der
Einheit 23 verwendbar und derart auf- und abschiebbar, daß die seitlichen Backen 24" und 24 "· gemäß der Doppelpfeile
39 seitlich so verschiebbar sind, daß das Oberteil 22 des Werkzeuges gemäß Figur 6 bei Vorsehen einer Temperaturisolierung
30 sogleich auch als Gegenbacken anstelle der Extrawerkzeuge 29, 32 verwendet werden kann. In diesem Falle
allerdings sollte der Raum unter dem Werkzeugoberteil 22 entsprechend der gestrichelten Teile 40 so ausgefüllt sein,
daß dieser Gegendruckbacken 22 die gesamte Oberfläche des Abdeckstreifens 6 bedeckt; Es braucht also lediglich der
Raum zwischen der Gasdurchführungsöffnung 25 und über dem Loch 15 im Abdeckstreifen 6 für das Durchströmen der Druckluft
gemäß Pfeil 26 freibleiben.
Claims (8)
- Patentansprüche10 1. Flüssigkeitspackung aus Karton oder dergleichen, der mindestens auf seiner einen Oberfläche durch Kunststoff beschichtung flüssigkeitsundurchlässig ist, mit Seitenwänden (1, 2), Boden und Oberwand (5), die wenigstens teilweise durch FaIt- (3, 4) und/oder Sie-15 gelnähte miteinander verbunden sind, mit einer in der Oberwand (5) nahe der Randlinie (3) befindlichen, auf-• reißbaren Ausgießöffnung (16) mit einem separaten Kunststoffstreifen (8), der im Bereich der Ausgießöffnung (16) mindestens diese überdeckt, um den Rand20 (19) der Ausgießöffnung (16) umgelegt und mindestens von der Unterseite aufgesiegelt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffstreifen (8) die gesamte Ausgießöffnung (16) dichtend überdeckt und über zwei Heftflächen (7, 31) an einem äuße-25 ren Abdeckstreifen (6) befestigt ist, in welchem sichim Bereich über der Ausgießöffnung (16) ein Loch (15) befindet, daß beide Heftflächen (7, 31) kleiner als die Fläche des Abdeckstreifens ( 6) ist, die erste Heftfläche (7) im Abstand vom Loch (15) und außerhalb der Ausgießöffnung (16) angeordnet ist, die zweite Heftfläche (31) außerhalb des Loches (15) des Abdeckstreifens (6) und innerhalb der Ausgießöffnung (16) angeordnet ist und daß der äußere Abdeckstreifen (6) über eine dritte, außerhalb des Kunststoffstreifens (8) liegende Heftfläche (9) an der Oberwand (5) der Packung befestigt ist.
- 2. Flüssigkeitspackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Heftfläche (7) bandförmig quer über den äußeren Abdeckstreifen (6) verlaufend vorgesehen ist und die zweite Heftfläche (31) das gesamte Loch (15) im Abdeckstreifen (6) umgibt.
- 3. Flüssigkeitspackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Heftfläche (9), in Aufreißrichtung des Abdeckstreifens (6) gesehen, hinter der Ausgießöffnung (16) angeordnet ist.
- 4. Verfahren zur Herstellung der öffnungsvorrichtung an einer Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem auf den Bereich der aus der Oberwand (5) ausgestanzten Ausgießöffnung (16) ein die öffnung (16) überdeckender Kunststoffstreifen (8) so aufgesiegelt wird, daß die über der Ausgießöffnung (16) liegende Fläche auf ein Niveau unterhalb der Oberwand (5) becherförmig tiefgezogen wird, dadurch gekennzeichnet, daß zum Tiefziehen ein gasförmiges Fluid (26) durch das Loch (15) im Abdeckstreifen (6) auf den Kunststoffstreifen (8) geblasen wird und der Boden (28) des tiefgezogenen Bechers derart verformt wird, daß die Bodenfläche (28) größer als die Fläche der Ausgießöffnung (16) ist, und wieder gegen die untere Ringfläche außerhalb des Randes (19) der Ausgießöffnung (16) längs einer vierten Heftfläche (37) aufgesiegelt wird.
- 5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffstreifen (8) mitsamt daran befestigtem Abdeckstreifen (6) mit Loch (15) auf den Bereich der Ausgießöffnung (16) aufgelegt und nur auf einer Seite von der Ausgießöffnung (16) und im Abstand von dieser vor dem Tiefziehen auf dem Oberboden (5) der Packung befestigt wird.
- 6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5,dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Tiefziehen des KunststoffStreifens (8) Heißluft (21) von der dem äußeren Abdeckstreifen (6) abgewandten Seite durch die Ausgießöffnung (16) auf den Kunststoffstreifen (8) aufgeblasen wird.
- 7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur der Heißluft (21) 3 000C bis 5 000C beträgt.
- 8. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 4 bis 7, mit Druckdorn (34) und Gegenbakken (22) , dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil (23) des Aufnahmewerkzeuges (23, 24) für das tiefgezogene Werkstück (8, 28) beweglich und mit Heiz- oder Ultraschalleinrichtungen versehen ist, während der gegenüberliegende Gegenbacken (22) einen Druckluftdurchgangskanal(25) aufweist.
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ATE63089T1 (de) | 1991-05-15 |
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