DE3519349C2 - - Google Patents

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DE3519349C2
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Ika-Maschinenbau Janke & Kunkel & Co Kg 7813 Staufen De GmbH
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    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01FMIXING, e.g. DISSOLVING, EMULSIFYING OR DISPERSING
    • B01F27/00Mixers with rotary stirring devices in fixed receptacles; Kneaders
    • B01F27/60Mixers with rotary stirring devices in fixed receptacles; Kneaders with stirrers rotating about a horizontal or inclined axis
    • B01F27/70Mixers with rotary stirring devices in fixed receptacles; Kneaders with stirrers rotating about a horizontal or inclined axis with paddles, blades or arms
    • B01F27/701Mixers with rotary stirring devices in fixed receptacles; Kneaders with stirrers rotating about a horizontal or inclined axis with paddles, blades or arms comprising two or more shafts, e.g. in consecutive mixing chambers
    • B01F27/702Mixers with rotary stirring devices in fixed receptacles; Kneaders with stirrers rotating about a horizontal or inclined axis with paddles, blades or arms comprising two or more shafts, e.g. in consecutive mixing chambers with intermeshing paddles

Description

Die Erfindung betrifft eine Knetmaschine mit einander benachbarten Knetkammern, die jeweils zwei achsparallele, gegensinnig, insbesondere mit unterschiedlichen Drehzahlen, antreibbare Knetwerkzeuge enthalten und die durch quer zu den Achsen der Knetwerkzeuge verlaufende Öffnungen miteinander verbunden sind, wobei eine erste Knetkammer eine Beschickungsöffnung und eine letzte Knetkammer eine Austragöffnung aufweist.
Eine derartige Knetmaschine ist aus der US-PS 26 98 962 bekannt. Dabei sind zwei Knetkammern untereinander vorgesehen, so daß das Knetgut von einer ersten Kammer durch die Schwerkraft in die nächste Kammer übergeführt wird. Dadurch kann die Verweilzeit in der ersten Kammer zu gering sein.
Aus der DE-AS 11 31 389 ist eine Misch- und Knetvorrichtung wiederum mit zwei übereinanderliegenden Knetkammern bekannt, wobei der Durchlaß zwischen den beiden Knetkammern zeitweilig verschließbar ist. Das dafür vorhandene Durchlaßorgan soll dabei in Abhängigkeit vom Bedarf der zweiten Stufe oder Knetkammer gesteuert werden, was einerseits wegen des Vorhandenseins dieses Durchlaßorgans den maschinellen Aufwand und zum anderen auch den Steuerungsaufwand erhöht.
Aus der DE-AS 11 12 968 ist eine Vorrichtung zum kontinuierlichen Mischen von Feststoffen mit verflüssigten, z. B. thermoplastischen oder bituminösen Bindemitteln anderer Gattung bekannt, bei welcher zwei achsparallele Wellen mit Förder- und Mischorganen vorgesehen sind, die in verschiedenen, nacheinander geschalteten Zonen unterschiedlich gestaltet sind. Dabei verlaufen die Öffnungen zwischen den einzelnen Zonen in Richtung der Wellen. Dies ist für ein kontinuierliches Mischen sinnvoll, ergäbe aber bei zu knetenden Stoffen nur unzureichende Ergebnisse.
Ferner ist aus der DE-AS 20 27 363 eine kontinuierlich arbeitende Mischvorrichtung bekannt, welche zwei parallele Wellen mit Mischwerkzeugen und im Auslaß eine Austragschnecke für eine Beeinflussung der Verweilzeit des Mischgutes aufweist. Damit können in der Mischkammer gleichbleibende optimale Druck- und Temperaturverhältnisse erzielt werden.
Die vorerwähnten Knetmaschinen und Mischvorrichtungen sind zum Einsatz bei der Herstellung von Treib- und Expolosivstoffen sowie von pyrotechnischen Artikeln nicht geeignet. Man hat auf diesem Arbeitsgebiet vor allem Festtreibstoffe, Treibladungspulver, Explosivstoffladungen mit Kunststoffbinder und pyrotechnische Artikel zu bearbeiten. Dabei werden insbesondere sogenannte doublebase-Festtreibstoffe nach einem thermoplastischen Arbeitsverfahren hergestellt, während andere Produkte in der Lösungsmittel-Phase oder bedingt durch einen flüssigen polymeren Binder aus einem pastenförmigen Zustand verarbeitet werden.
Bei vielen Stoffen in diesem Produktionsbereich wie z. B. Nitrozellulose als polymerem Bestandteil handelt es sich um schlag- und reibempfindliche Materialien. Das gleiche gilt für Explosivstoffkomponenten. Diese Stoffe und Verbindungen sind häufig auch thermisch sehr empfindlich und Verpuffen bei Temperaturen zwischen 170 und 250°C, so daß eine Vorrichtung gemäß der DE-AS 20 27 363, die in der Mischkammer bewußt eine erhöhte Temperatur anstrebt, bei der Bearbeitung solcher Stoffe sogar gefährlich wäre.
Die geschilderte Problematik hat bisher den Einsatz von kontinuierlich arbeitenden Maschinen behindert und erschwert. Eine Reihe von Gründen, die auch im Extrudersystem zu suchen sind, waren größtenteils für diese Schwierigkeiten verantwortlich. Für eine gute Durchmischung werden Mischschnecken benötigt, deren Länge etwa das 15- bis 30fache ihres Durchmessers betragen, um eine ausreichende Verweilzeit für die erforderliche Benetzungsvorgänge im Extruder zu gewährleisten. Eine weitere wichtige Forderung ist die sehr exakte Dosierung der Rohstoffe, da im Extruder auch in den Knetzonen kaum Rückströmungen und damit kaum Vermischungen mit nachfolgenden Materialien stattfinden, um eventuelle Wägeungenauigkeiten auszugleichen.
Eine weitere große Schwierigkeit bei der Verarbeitung von Treib- und Expolosivstoffen muß in der möglichen Wandberührung der nur einseitig gelagerten Extruderschnecken gesehen werden. Durch die erhebliche Länge der Schnecken sind auch bei vollständig gefüllten Maschinen Wandberührungen nicht auszuschließen. Reib- und schlagempfindliche Substanzen können aber unter diesen Belastungen entzündet werden, was zu Bränden, Verpuffungen oder bei Verdämmung gar zur Detonation führen kann.
Ein weiteres Problem muß bei der Bearbeitung vor allem von Treib- und Expolosivstoffen in den bereits erwähnten hohen Füllstoffanteilen gesehen werden. Der Benetzungs- und Homogenisierungsprozeß läßt sich während der kurzen Verweilzeit von wenigen Minuten nicht optimal beenden, so daß häufig mehrere Durchgänge mit demselbem Material oder Vormischungen in Chargen- Mischverfahren durchgeführt werden.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Knetmaschine der eingangs erwähnten Art zu schaffen, mit der empfindliche Treib- und Explosivstoffe sowie auch andere gefüllte Kunststoffe in großer Homogenität kontinuierlich gemischt und geknetet werden können, ohne daß die Gefahr besteht, daß die Misch- und Knetwerkzeuge die Wand der Knetkammer berühren, wobei der Einfluß der Schwerkraft bei der Weiterbeförderung des Knetgutes von einer in die nächste Knetkammer ausgeschaltet sein soll. Gleichzeitig soll die Verweilzeit des Knetgutes einstellbar sein.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Knetmaschine der eingangs erwähnten Art dadurch gekennzeichnet, daß mehr als zwei Knetkammern in Reihe nebeneinander angeordnet sind und daß an der Austragöffnung der letzten Knetkammer eine Austragschnecke angebracht ist.
Auf diese Weise werden die Vorteile einer Knetmaschine mit achsparallelen Knetwerkzeugen beibehalten, welche Knetwerkzeuge beidseits gelagert sein können und eine gute Durchmischung und vor allem Knetung durchführen. Gleichzeitig wird eine genügend große Verweilzeit des Knetgutes in der Knetmaschine durch die größere Anzahl von Knetkammern nebeneinander gewährleistet, wobei das zu knetende Gut allmählich von Kammer zu Kammer wandern kann und dadurch ein kontinuierliches Bearbeiten ermöglicht. Die Durchmischung und Knetung kann dabei durch die Wahl der Anzahl von in Reihe nebeneinanderliegenden Knetkammern beeinflußt und beliebig verlängert werden. An der Beschickungsöffnung kann dabei jeweils neues Knetgut nachgefüllt werden, während an der letzten der nebeneinander befindlichen Knetkammern an der Austragöffnung das bearbeitete Gut mit Hilfe der Austragschnecke abgezogen werden kann. Ein Einfluß der Schwerkraft auf die Weiterbeförderung ist dabei ausgeschlossen. Trotz der vergrößerten Anzahl von in Reihe nebeneinander befindlichen Knetkammern kann ein Stau oder eine sonstige Beeinträchtigung der Förderung vor allem am Ende der Reihe von Knetkammern durch die Austragschnecke verhindert werden, die aber das auszutragende Material zusätzlich verdichten oder auch bewußt stauen kann, wenn eine längere Verweilzeit gewünscht ist. Somit ist ein gezieltes, bewußtes und steuerbares Austragen möglich, welches nicht ungeregelt und zufällig wie beim Benutzen der Schwerkraft für das Austragen erfolgt. Trotzdem kann eine genügend große Verweilzeit und intensive Knetung erreicht werden.
Die Knetwerkzeuge der einen Knetkammer können zu denen wenigstens einer weiteren Knetkammer mit unterschiedlichen Drehzahlen antreibbar sein. Somit sind nicht nur die beiden Knetwerkzeuge in einer Knetkammer mit zueinander verschiedenen Drehzahlen antreibbar, sondern diese Drehzahlen können auch von Knetkammer zu Knetkammer verschieden sein, falls das Knetgut dies erforderlich macht.
Beispielsweise können die Knetwerkzeuge der in Vorschubrichtung nächstfolgenden Kammer mit geringerer Drehzahl antreibbar sein als die Knetwerkzeuge in wenigstens einer der vorangegangenen Knetkammern. Dadurch kann im Laufe der Zeit ein gewisser Rückstau und damit eine genügend große Verweilzeit des Knetgutes erzielt werden. Ferner kann durch solche unterschiedliche Drehzahlen berücksichtigt werden, wenn das Knetgut im Laufe der Bearbeitung seine Viskosität ändert.
Eine Ausgestaltung der Erfindung von erheblicher Bedeutung und großen Vorteilen kann darin bestehen, daß zwischen und/oder an den Knetkammern Eingabeöffnungen für flüssige und/oder feste Zusatzstoffe vorgesehen sind. Dadurch kann das Knetgut allmählich während seiner kontinuierlichen Bearbeitung und Weiterbeförderung von Knetkammer zu Knetkammer mit weiteren Zuschlagstoffen versehen werden, die dann in den nachfolgenden Knetkammern eingemischt und eingeknetet werden.
In einem solchen Falle kann es dann zweckmäßig sein, daß die Knetwerkzeuge in der Knetkammer an oder hinter einer Eingabeöffnung für Zusatzstoffe mit höherer Drehzahl antreibbar sind als die Knetwerkzeuge in der Knetkammer vor der Öffnung. Dadurch kann die Vermehrung an Knetsubstanz berücksichtigt und diese nun größere Menge an Knetgut auch entsprechend schneller weiterbefördert werden.
An der Austragschnecke kann eine Extrudierdüse od. dgl. vorgesehen sein. Dadurch wird das Knetgut nicht nur mit Hilfe der Austragschnecke auf einfache Weise aus der Knetmaschine herausbefördert, sondern es kann auch gleich zu einem Strang geformt werden.
Eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Knetmaschine zur Verbesserung der gekneteten Produkte und insbesondere zur Vermeidung von Lufteinschlüssen in diesen Produkten - was vor allem bei der Herstellung von Treib- und Explosivstoffen wichtig ist - kann darin bestehen, daß an wenigstens einer Knetkammer und/oder der Verbindungsöffnung zweier Knetkammern zumindest ein Anschluß zum Erzeugen eines Unterdruckes vorgesehen ist. Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn an der letzten und/oder vorletzten Knetkammer und/oder dem Gehäuse der Austragschnecke ein Anschluß zum Erzeugen eines Unterdruckes vorgesehen ist, so daß das Knetgut möglichst am Ende seiner Bearbeitung von ungünstigen Lufteinschlüssen befreit oder freigehalten wird.
Als Knetwerkzeuge können Knetschaufeln vorgesehen sein. Diese führen zu einer entsprechend intensiven Bearbeitung des Knetgutes und können außerdem für den Vorschub des Knetgutes von Knetkammer zu Knetkammer sorgen, haben also eine Doppelfunktion.
Es ist aber zusätzlich möglich, daß einzelne Knetkammern Walzen und/oder Polygonscheiben als Knetwerkzeuge aufweisen. Diese Ausgestaltung ist aufgrund der erfindungsgemäßen Anordnung mehrerer Knetkammern nebeneinander möglich und erlaubt somit eine verschiedenartige Bearbeitung des Knetgutes innerhalb der einzelnen Knetkammern. Während Knetschaufeln vor allem einen guten Mischeffekt haben, können mit solchen Walzen und Polygonscheiben größere Kneteffekte erzielt werden. Durch die Anordnung mehrerer Knetkammern nebeneinander mit unterschiedlichen Knetwerkzeugen kann also in gezielter Weise unterschiedlich auf das Knetgut eingewirkt werden.
Besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn die die Beschickungsöffnung aufweisende Knetkammer und wenigstens eine in Reihe dahinterliegende Knetkammer Knetschaufeln aufweisen und sich Knetkammern mit Walzen und/oder Polygonscheiben anschließen. Dadurch wird erreicht, daß das Knetgut zunächst möglichst gut durchmischt und auch schon vorgeknetet ist, bevor es den Walzen oder Polygonscheiben ausgesetzt wird, die überwiegend Zerkleinerungs- und Plastifizierungsarbeiten durchführen, insbesondere wenn sie beheizt sind.
Zwischen wenigstens zwei Knetkammern können Siebe oder Hindernisse zur Teilung und/oder Schieber zur Stauung des Materialstromes angeordnet sein. Dadurch läßt sich wiederum die Verweilzeit des Knetgutes in den einzelnen Knetkammern steuern und beeinflussen. Dabei können die Siebe, Hindernisse und/oder Schieber hinsichtlich ihrer Lage und der von ihnen freigebbaren Durchlaßöffnung sowie hinsichtlich ihrer Orientierung zur Leitung des Materialstromes verstellbar sein. Auch diese Ausgestaltung ist aufgrund der Aneinanderreihung mehrerer Knetkammern möglich und erlaubt ein gezieltes Verändern des Materialstromes und der Verweilzeit des Knetgutes in einzelnen Knetkammern.
Zweckmäßig ist es, wenn jedes Paar von Knetwerkzeugen in einer Knetkammer einen eigenen Antrieb, vorzugsweise einen Ölmotor, aufweist. Dadurch können die jeweils gewünschten Drehzahlen und Drehzahlunterschiede individuell von Knetkammer zu Knetkammer eingestellt werden. Dennoch ergibt sich insgesamt eine vom maschinellen Aufwand einfache Konstruktion.
Um ggf. die Anzahl der aneinandergereihten Knetkammern verändern zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Knetkammern im Bereich der Verbindungsöffnung Anschlüsse für eine benachbarte Knetkammer oder für die Austragschnecke aufweisen. Dabei können die Anschlüsse lösbar kuppelbar sein. Ferner können jeweils zwei Knetkammern unlösbar zusammenhängen und mit weiteren Knetkammern oder Gruppen von Knetkammern kuppelbar sein.
Insgesamt ergibt sich eine Knetmaschine, mit der Knetgut kontinuierlich und je nach Anforderungen gezielt bearbeitet werden kann, wobei auch die Verweilzeit an die jeweiligen Erfordernisse angepaßt werden kann, ohne daß dabei auf die Schwerkraft Rücksicht genommen werden muß. In vorteilhafter Weise sind dabei die Knetwerkzeuge außerhalb der Knetkammern lagerbar, so daß auch reib- und schlagempfindliche Substanzen problemlos bearbeitet werden können, zumal die Knetwerkzeuge jeweils beidseitig gelagert werden können. Durch Wandreibung entstehende Gefahren für explosive Materialien sind durch diese Anordnung vermieden. Da die Knetmaschine praktisch nach dem Baukastenprinzip aufgebaut werden kann, ist sie sehr vielseitig für unterschiedlichste Misch-, Knet-, Zerkleinerungs- und Plastifizierungsarbeiten für unterschiedlichste Knetgüter verwendbar und daran anpaßbar. Dadurch können die Vorteile einer bisher nur für den Chargenbetrieb geeigneten Knetmaschine für eine kontinuierliche Bearbeitung ausgenutzt werden.
Nachstehend wird die Erfindung durch Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung noch näher erläutert. Es zeigt in schematisierter Darstellung
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Knetmaschine, mit mehreren nebeneinander befindlichen Knetkammern, wobei diese jeweils im Querschnitt zu sehen sind und jede Knetkammer Knetschaufeln enthält,
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung, wobei jedoch in der dritten Knetkammer gegenläufig umlaufende Walzen als Knetwerkzeuge vorgesehen sind, sowie
Fig. 3 eine den Fig. 1 und 2 entsprechende Darstellung, wobei jedoch in der dritten und vierten Knetkammer Polygonscheiben als Knetwerkzeuge vorgesehen sind.
Eine im ganzen mit 1 bezeichnete Knetmaschine hat eine Beschickungsöffnung 2, durch welche das Knetgut gem. dem Pfeil Pf 1 eingeführt wird und in eine erste Knetkammer 3 gelangt.
In der Knetkammer 3 sind zwei Knetwerkzeuge 4 angeordnet, deren Achsen 5 parallel zueinander liegen und die gem. den Pfeilen Pf 2 und Pf 3 gegensinnig und mit unterschiedlicher Drehzahl angetrieben werden. Dabei erkennt man, daß mehrere Knetkammern 3 einander benachbart sind und jeweils eine ihre Innenräume verbindende Öffnung 6 haben, die quer zu den Achsen 5 der Knetwerkzeuge 4 orientiert ist und durch die das Knetgut gem. dem Pfeil Pf 4 von einer Knetkammer 3 in die nächste befördert wird. Die letzte der in Reihe nebeneinander befindlichen Knetkammern 3 hat eine Austragöffnung 7, aus der das fertig bearbeitete Knetgut abgezogen wird.
Die Drehzahlen der Knetwerkzeuge 4 der einen Kammer 3 können dabei unterschiedlich zu denen wenigstens einer weiteren Knetkammer 3 sein. Beispielsweise kann die Drehzahl der Werkzeuge 4 der in Vorschubrichtung gem. dem Pfeil Pf 4 nächstfolgenden Kammer 3 kleiner als die der Werkzeuge 4 in wenigstens einer der vorangegangenen Knetkammern 3 sein, um einen gewissen Stau an den Öffnungen 6 zu erzeugen und so die Verweildauer jeweils in der vorangegangenen Knetkammer 3 zu erhöhen.
Bei allen Ausführungsbeispielen ist ferner angedeutet, daß zwischen zwei Knetkammern 3 Eingabeöffnungen 8 vorgesehen sein können, durch welche gem. den Pfeilen Pf 5 flüssige oder feste Zusatzstoffe zu dem Knetgut zugeführt und zugefügt werden können. Dabei ist es dann zweckmäßig, wenn die Drehzahl der Knetwerkzeuge 4 in einer Knetkammer 3 hinter einer Öffnung 8 zum Zudosieren größer als die der Knetwerkzeuge 4 in einer Knetkammer 3 vor der Zudosieröffnung 8 sind, weil durch die Zudosierung von Material die Menge des Knetgutes größer wird und deshalb für eine etwas schnellere Weiterbeförderung gesorgt werden kann, um nicht einen zu großen Stau zu bewirken.
Am Ende der Reihe der Knetkammern 3 ist an der Austragöffnung 7 der letzten Kammer 3 eine Austragschnecke 9 angebracht. Diese kann beispielsweise eine Düse od. dgl. Ende haben, so daß das Knetgut in einem kontinuierlichen Strang aus der Knetmaschine 1 ausgegeben wird, so daß es entsprechend kontinuierlich weiterverarbeitet werden kann.
In nicht näher dargestellter Weise könnten an den Knetkammern 3 und dabei vor allem an den in Vorschubrichtung gem. den Pfeilen Pf 4 letzten Knetkammern 3 ein oder mehrere Anschlüsse zum Erzeugen eines Unterdruckes innerhalb den Knetkammern 3 vorgesehen sein, um Lufteinschlüsse zu vermeiden oder zu beseitigen.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 sind als Knetwerkzeuge 4 ausschließlich Knetschaufeln vorgesehen.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 sind in einer Knetkammer 3 statt Knetschaufeln Walzen 10 vorgesehen, während im Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 in der dritten und vierten Knetkammer 3 Polygonscheiben 11 als Knetwerkzeuge vorgesehen sind. Dabei sind zunächst zwei Knetkammern 3 mit Knetschaufeln in Reihe hintereinander nach der Beschickungsöffnung 2 angeordnet, bevor sich an diese Knetkammern 3 entweder mit den Walzen 10 oder den Polygonscheiben 11 anschließen. Die Anordnung mehrerer Knetkammern 3 in Reihe nebeneinander erlaubt also nicht nur die kontinuierliche Bearbeitung, sondern ermöglicht auch, die mechanische Einwirkung auf das Knetgut durch unterschiedliche Knetwerkzeuge 4 zu beeinflussen.
Man erkennt deutlich, daß an der jeweiligen Austragöffnung 6 oder 7 einer Knetkammer 3 jeweils ein Anschluß 12 für die Eintrittsöffnung einer nachfolgenden benachbarten Kammer 3 oder der Austragschnecke 9 vorgesehen ist, so daß die Durchtrittsöffnungen 6 durch Aneinanderkuppeln dieser Anschlüsse 12 gebildet werden. Ferner ist dadurch die Vergrößerung oder Verkleinerung der Reihe von Knetkammern 3 je nach Art des zu bearbeitenden Werkstoffes oder Knetgutes möglich, wenn diese Anschlüsse 12 lösbar kuppelbar sind.
Insgesamt ergibt sich eine Knetmaschine 1 mit einfachem Aufbau, wobei jeweils zwei Knetkammern 3 von einem gemeinsamen Stützfuß 13 getragen werden. Dabei können auch jeweils zwei Knetkammern 3 fest verbunden und mit jeweils zwei weiteren derartigen Kammern kuppelbar sein, wie es diese Beispiele zeigen. Dadurch lassen sich sowohl die Zahl dieser Knetkammern als auch die dabei jeweils verwendeten Knetwerkzeuge 4 nahezu beliebig an das jeweilige Knetgut anpassen, wobei die Vorteile der bisher bekannten Chargen-Knetmaschinen mit zwei achsparallelen Knetwerkzeugen in einem einzigen Knettrog erhalten bleiben, dennoch aber eine kontinuierliche Bearbeitung des Knetgutes durch dessen gleichzeitige Weiterbeförderung von Knetkammer 3 zu Knetkammer 3 und sein Abziehen mit Hilfe einer Austragschnecke 9 möglich ist. Die bei bisherigen kontinuierlichen Knetverfahren mit Hilfe von Extrudierschnecken auftretenden Gefahren von Wandreibungen der Knetwerkzeuge u. dgl. werden vermieden, so daß die erfindungsgemäße Knetmaschine auch für leicht entzündliche, entflammbare oder explosive Stoffe, aber auch für sonstige möglichst intensiv zu durchmischende und zu knetende Stoffe geeignet ist. Dabei kann jedes Paar von Knetwerkzeugen 4 einen eigenen Antrieb beispielsweise mit Hilfe eines Ölmotors haben.

Claims (17)

1. Knetmaschine mit einander benachbarten Knetkammern, die jeweils zwei achsparallele, gegensinnig, insbesondere mit unterschiedlichen Drehzahlen, antreibbare Knetwerkzeuge enthalten und die durch quer zu den Achsen der Knetzwerkzeuge verlaufende Öffnungen miteinander verbunden sind, wobei eine erste Knetkammer eine Beschickungsöffnung und eine letzte Knetkammer eine Austragöffnung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß mehr als zwei Knetkammern (3) in Reihe nebeneinander angeordnet sind und daß an der Austragöffnung (7) der letzten Knetkammer (3) eine Austragschnecke (9) angebracht ist.
2. Knetmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Knetwerkzeuge (4) der einen Knetkammer (3) zu denen wenigstens einer weiteren Knetkammer (3) mit unterschiedlichen Drehzahlen antreibbar sind.
3. Knetmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Knetwerkzeuge (4) der in Vorschubrichtung nächstfolgenden Kammer (3) mit geringerer Drehzahl antreibbar sind als die Knetwerkzeuge (4) in wenigstens einer der vorangegangenen Knetkammern (3).
4. Knetmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen und/oder an den Knetkammern (3) Eingabeöffnungen (8) für flüssige und/oder feste Zusatzstoffe vorgesehen sind.
5. Knetmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Knetwerkzeuge (4) in der Knetkammer (3) an oder hinter einer Eingabeöffnung (8) für Zusatzstoffe mit höherer Drehzahl antreibbar sind als die Knetwerkzeuge (4) in der Knetkammer (3) vor der Öffnung.
6. Knetmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Austragschnecke (9) eine Extrudierdüse od. dgl. vorgesehen ist.
7. Knetmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens einer Knetkammer (3) und/oder der Verbindungsöffnung (6) zweier Knetkammern (3) zumindest ein Anschluß zum Erzeugen eines Unterdruckes vorgesehen ist.
8. Knetmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der letzten und/oder vorletzten Knetkammer (3) und/oder dem Gehäuse der Austragschnecke (9) ein Anschluß zum Erzeugen eines Unterdruckes vorgesehen ist.
9. Knetmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Knetwerkzeuge (4) Knetschaufeln vorgesehen sind.
10. Knetmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß einzelne Knetkammern (3) Walzen (10) und/oder Polygonscheiben (11) als Knetwerkzeuge aufweisen.
11. Knetmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die die Beschickungsöffnung (8) aufweisende Knetkammer und wenigstens eine in Reihe dahinter liegende Knetkammer (3) Knetschaufeln aufweisen und sich Knetkammern mit Walzen (10) und/oder Polygonscheiben (11) anschließen.
12. Knetmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen wenigstens zwei Knetkammern (3) Siebe oder Hindernisse zur Teilung und/oder Schieber zur Stauung des Materialstromes angeordnet sind.
13. Knetmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Siebe, Hindernisse und/oder Schieber hinsichtlich ihrer Lage und der von ihnen freigebbaren Durchlaßöffnung sowie hinsichtlich ihrer Orientierung zur Leitung des Materialstromes verstellbar sind.
14. Knetmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Paar von Knetwerkzeugen (4) in einer Knetkammer (3) einen eigenen Antrieb, vorzugsweise einen Ölmotor, aufweist.
15. Knetmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Knetkammern (3) im Bereich der Verbindungsöffnung (6, 7) Anschlüsse (12) für eine benachbarte Kammer (3) oder für die Austragschnecke (9) aufweisen.
16. Knetmaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlüsse (12) lösbar kuppelbar sind.
17. Knetmaschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei Knetkammern (3) unlösbar zusammenhängen und mit weiteren Knetkammern (3) oder Gruppen von Knetkammern (3) kuppelbar sind.
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