DE3519349C2 - - Google Patents
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- DE3519349C2 DE3519349C2 DE3519349A DE3519349A DE3519349C2 DE 3519349 C2 DE3519349 C2 DE 3519349C2 DE 3519349 A DE3519349 A DE 3519349A DE 3519349 A DE3519349 A DE 3519349A DE 3519349 C2 DE3519349 C2 DE 3519349C2
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- B01—PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
- B01F—MIXING, e.g. DISSOLVING, EMULSIFYING OR DISPERSING
- B01F27/00—Mixers with rotary stirring devices in fixed receptacles; Kneaders
- B01F27/60—Mixers with rotary stirring devices in fixed receptacles; Kneaders with stirrers rotating about a horizontal or inclined axis
- B01F27/70—Mixers with rotary stirring devices in fixed receptacles; Kneaders with stirrers rotating about a horizontal or inclined axis with paddles, blades or arms
- B01F27/701—Mixers with rotary stirring devices in fixed receptacles; Kneaders with stirrers rotating about a horizontal or inclined axis with paddles, blades or arms comprising two or more shafts, e.g. in consecutive mixing chambers
- B01F27/702—Mixers with rotary stirring devices in fixed receptacles; Kneaders with stirrers rotating about a horizontal or inclined axis with paddles, blades or arms comprising two or more shafts, e.g. in consecutive mixing chambers with intermeshing paddles
Description
Die Erfindung betrifft eine Knetmaschine mit einander
benachbarten Knetkammern, die jeweils zwei achsparallele, gegensinnig,
insbesondere mit unterschiedlichen Drehzahlen, antreibbare Knetwerkzeuge
enthalten und die durch quer zu den Achsen der Knetwerkzeuge
verlaufende Öffnungen miteinander verbunden sind, wobei
eine erste Knetkammer eine Beschickungsöffnung und eine
letzte Knetkammer eine Austragöffnung aufweist.
Eine derartige Knetmaschine ist aus der US-PS 26 98 962 bekannt.
Dabei sind zwei Knetkammern untereinander vorgesehen, so daß das
Knetgut von einer ersten Kammer durch die Schwerkraft in die
nächste Kammer übergeführt wird. Dadurch kann die Verweilzeit
in der ersten Kammer zu gering sein.
Aus der DE-AS 11 31 389 ist eine Misch- und Knetvorrichtung
wiederum mit zwei übereinanderliegenden Knetkammern bekannt, wobei
der Durchlaß zwischen den beiden Knetkammern zeitweilig
verschließbar ist. Das dafür vorhandene Durchlaßorgan soll dabei
in Abhängigkeit vom Bedarf der zweiten Stufe oder Knetkammer
gesteuert werden, was einerseits wegen des Vorhandenseins dieses
Durchlaßorgans den maschinellen Aufwand und zum anderen
auch den Steuerungsaufwand erhöht.
Aus der DE-AS 11 12 968 ist eine Vorrichtung zum kontinuierlichen
Mischen von Feststoffen mit verflüssigten, z. B. thermoplastischen
oder bituminösen Bindemitteln anderer Gattung bekannt,
bei welcher zwei achsparallele Wellen mit Förder- und
Mischorganen vorgesehen sind, die in verschiedenen, nacheinander
geschalteten Zonen unterschiedlich gestaltet sind. Dabei verlaufen
die Öffnungen zwischen den einzelnen Zonen in Richtung der
Wellen. Dies ist für ein kontinuierliches Mischen sinnvoll,
ergäbe aber bei zu knetenden Stoffen nur unzureichende
Ergebnisse.
Ferner ist aus der DE-AS 20 27 363 eine kontinuierlich
arbeitende Mischvorrichtung bekannt, welche zwei parallele Wellen
mit Mischwerkzeugen und im Auslaß eine Austragschnecke für eine
Beeinflussung der Verweilzeit des Mischgutes aufweist. Damit
können in der Mischkammer gleichbleibende optimale Druck- und
Temperaturverhältnisse erzielt werden.
Die vorerwähnten Knetmaschinen
und Mischvorrichtungen sind zum Einsatz bei der Herstellung
von Treib- und Expolosivstoffen sowie von pyrotechnischen
Artikeln nicht geeignet. Man hat auf diesem Arbeitsgebiet vor allem
Festtreibstoffe, Treibladungspulver, Explosivstoffladungen mit
Kunststoffbinder und pyrotechnische Artikel zu bearbeiten. Dabei werden insbesondere
sogenannte doublebase-Festtreibstoffe nach einem thermoplastischen
Arbeitsverfahren hergestellt, während andere Produkte
in der Lösungsmittel-Phase oder bedingt durch einen
flüssigen polymeren Binder aus einem pastenförmigen Zustand
verarbeitet werden.
Bei vielen Stoffen in diesem Produktionsbereich wie z. B.
Nitrozellulose als polymerem Bestandteil handelt es sich um schlag-
und reibempfindliche Materialien. Das gleiche gilt für
Explosivstoffkomponenten. Diese Stoffe und Verbindungen sind
häufig auch thermisch sehr empfindlich und Verpuffen bei
Temperaturen zwischen 170 und 250°C, so daß eine
Vorrichtung gemäß der DE-AS 20 27 363, die in der Mischkammer
bewußt eine erhöhte Temperatur anstrebt, bei der Bearbeitung
solcher Stoffe sogar gefährlich wäre.
Die geschilderte Problematik hat bisher den Einsatz von
kontinuierlich arbeitenden Maschinen behindert und erschwert.
Eine Reihe von Gründen, die auch im Extrudersystem zu suchen
sind, waren größtenteils für diese Schwierigkeiten verantwortlich.
Für eine gute Durchmischung werden Mischschnecken benötigt,
deren Länge etwa das 15- bis 30fache ihres Durchmessers
betragen, um eine ausreichende Verweilzeit für die erforderliche
Benetzungsvorgänge im Extruder zu gewährleisten. Eine weitere
wichtige Forderung ist die sehr exakte Dosierung der Rohstoffe,
da im Extruder auch in den Knetzonen kaum Rückströmungen
und damit kaum Vermischungen mit nachfolgenden Materialien
stattfinden, um eventuelle Wägeungenauigkeiten auszugleichen.
Eine weitere große Schwierigkeit bei der Verarbeitung von Treib-
und Expolosivstoffen muß in der möglichen Wandberührung der nur
einseitig gelagerten Extruderschnecken gesehen werden. Durch
die erhebliche Länge der Schnecken sind auch bei vollständig
gefüllten Maschinen Wandberührungen nicht auszuschließen. Reib-
und schlagempfindliche Substanzen können aber unter diesen
Belastungen entzündet werden, was zu Bränden, Verpuffungen oder
bei Verdämmung gar zur Detonation führen kann.
Ein weiteres Problem muß bei der Bearbeitung vor allem von
Treib- und Expolosivstoffen in den bereits erwähnten hohen
Füllstoffanteilen gesehen werden. Der Benetzungs- und Homogenisierungsprozeß
läßt sich während der kurzen Verweilzeit von wenigen
Minuten nicht optimal beenden, so daß häufig mehrere Durchgänge
mit demselbem Material oder Vormischungen in Chargen-
Mischverfahren durchgeführt werden.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine
Knetmaschine der eingangs erwähnten Art zu schaffen, mit der
empfindliche Treib- und Explosivstoffe sowie auch andere gefüllte
Kunststoffe in großer Homogenität kontinuierlich gemischt und
geknetet werden können, ohne daß die Gefahr besteht, daß die
Misch- und Knetwerkzeuge die Wand der Knetkammer berühren,
wobei der Einfluß der Schwerkraft bei der Weiterbeförderung
des Knetgutes von einer in die nächste Knetkammer ausgeschaltet
sein soll. Gleichzeitig soll die Verweilzeit des Knetgutes
einstellbar sein.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Knetmaschine der eingangs
erwähnten Art dadurch gekennzeichnet, daß mehr als zwei
Knetkammern in Reihe nebeneinander angeordnet sind und daß an der
Austragöffnung der letzten Knetkammer eine Austragschnecke angebracht
ist.
Auf diese Weise werden die Vorteile einer Knetmaschine mit
achsparallelen Knetwerkzeugen beibehalten, welche Knetwerkzeuge
beidseits gelagert sein können und eine gute Durchmischung und
vor allem Knetung durchführen. Gleichzeitig wird eine genügend
große Verweilzeit des Knetgutes in der Knetmaschine durch die
größere Anzahl von Knetkammern nebeneinander gewährleistet,
wobei das zu knetende Gut allmählich von Kammer zu Kammer wandern
kann und dadurch ein kontinuierliches Bearbeiten ermöglicht.
Die Durchmischung und Knetung kann dabei durch die Wahl der
Anzahl von in Reihe nebeneinanderliegenden Knetkammern beeinflußt
und beliebig verlängert werden. An der Beschickungsöffnung
kann dabei jeweils neues Knetgut nachgefüllt werden, während
an der letzten der nebeneinander befindlichen Knetkammern
an der Austragöffnung das bearbeitete Gut mit Hilfe der
Austragschnecke abgezogen werden kann. Ein Einfluß der Schwerkraft
auf die Weiterbeförderung ist dabei ausgeschlossen. Trotz der
vergrößerten Anzahl von in Reihe nebeneinander befindlichen
Knetkammern kann ein Stau oder eine sonstige Beeinträchtigung
der Förderung vor allem am Ende der Reihe von Knetkammern durch
die Austragschnecke verhindert werden, die aber das
auszutragende Material zusätzlich verdichten oder auch bewußt stauen
kann, wenn eine längere Verweilzeit gewünscht ist. Somit ist
ein gezieltes, bewußtes und steuerbares Austragen möglich, welches
nicht ungeregelt und zufällig wie beim Benutzen der Schwerkraft
für das Austragen erfolgt. Trotzdem kann eine genügend
große Verweilzeit und intensive Knetung erreicht werden.
Die Knetwerkzeuge der einen Knetkammer können zu denen
wenigstens einer weiteren Knetkammer mit unterschiedlichen
Drehzahlen antreibbar sein. Somit sind nicht nur die beiden
Knetwerkzeuge in einer Knetkammer mit zueinander verschiedenen
Drehzahlen antreibbar, sondern diese Drehzahlen können auch von
Knetkammer zu Knetkammer verschieden sein, falls das Knetgut
dies erforderlich macht.
Beispielsweise können die Knetwerkzeuge der in Vorschubrichtung
nächstfolgenden Kammer mit geringerer Drehzahl antreibbar
sein als die Knetwerkzeuge in wenigstens einer der
vorangegangenen Knetkammern. Dadurch kann im Laufe der Zeit ein
gewisser Rückstau und damit eine genügend große Verweilzeit
des Knetgutes erzielt werden. Ferner kann durch solche
unterschiedliche Drehzahlen berücksichtigt werden, wenn das Knetgut im
Laufe der Bearbeitung seine Viskosität ändert.
Eine Ausgestaltung der Erfindung von erheblicher Bedeutung und
großen Vorteilen kann darin bestehen, daß zwischen und/oder
an den Knetkammern Eingabeöffnungen für flüssige und/oder feste
Zusatzstoffe vorgesehen sind. Dadurch kann das Knetgut
allmählich während seiner kontinuierlichen Bearbeitung und
Weiterbeförderung von Knetkammer zu Knetkammer mit weiteren
Zuschlagstoffen versehen werden, die dann in den nachfolgenden
Knetkammern eingemischt und eingeknetet werden.
In einem solchen Falle kann es dann zweckmäßig sein, daß die
Knetwerkzeuge in der Knetkammer an oder hinter einer Eingabeöffnung
für Zusatzstoffe mit höherer Drehzahl antreibbar sind
als die Knetwerkzeuge in der Knetkammer vor der Öffnung. Dadurch
kann die Vermehrung an Knetsubstanz berücksichtigt und
diese nun größere Menge an Knetgut auch entsprechend schneller
weiterbefördert werden.
An der Austragschnecke kann eine Extrudierdüse od. dgl.
vorgesehen sein. Dadurch wird das Knetgut nicht nur mit Hilfe der
Austragschnecke auf einfache Weise aus der Knetmaschine
herausbefördert, sondern es kann auch gleich zu einem Strang
geformt werden.
Eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Knetmaschine
zur Verbesserung der gekneteten Produkte und insbesondere zur
Vermeidung von Lufteinschlüssen in diesen Produkten - was vor
allem bei der Herstellung von Treib- und Explosivstoffen wichtig
ist - kann darin bestehen, daß an wenigstens einer Knetkammer
und/oder der Verbindungsöffnung zweier Knetkammern zumindest
ein Anschluß zum Erzeugen eines Unterdruckes vorgesehen
ist. Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn an der letzten
und/oder vorletzten Knetkammer und/oder dem Gehäuse der
Austragschnecke ein Anschluß zum Erzeugen eines Unterdruckes
vorgesehen ist, so daß das Knetgut möglichst am Ende seiner
Bearbeitung von ungünstigen Lufteinschlüssen befreit oder
freigehalten wird.
Als Knetwerkzeuge können Knetschaufeln vorgesehen sein. Diese
führen zu einer entsprechend intensiven Bearbeitung des Knetgutes
und können außerdem für den Vorschub des Knetgutes von
Knetkammer zu Knetkammer sorgen, haben also eine Doppelfunktion.
Es ist aber zusätzlich möglich, daß einzelne Knetkammern Walzen
und/oder Polygonscheiben als Knetwerkzeuge aufweisen. Diese
Ausgestaltung ist aufgrund der erfindungsgemäßen Anordnung mehrerer
Knetkammern nebeneinander möglich und erlaubt somit eine
verschiedenartige Bearbeitung des Knetgutes innerhalb der
einzelnen Knetkammern. Während Knetschaufeln vor allem einen guten
Mischeffekt haben, können mit solchen Walzen und Polygonscheiben
größere Kneteffekte erzielt werden. Durch die Anordnung mehrerer
Knetkammern nebeneinander mit unterschiedlichen Knetwerkzeugen
kann also in gezielter Weise unterschiedlich auf das
Knetgut eingewirkt werden.
Besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn die die Beschickungsöffnung
aufweisende Knetkammer und wenigstens eine in Reihe dahinterliegende
Knetkammer Knetschaufeln aufweisen und sich Knetkammern
mit Walzen und/oder Polygonscheiben anschließen. Dadurch
wird erreicht, daß das Knetgut zunächst möglichst gut
durchmischt und auch schon vorgeknetet ist, bevor es den Walzen
oder Polygonscheiben ausgesetzt wird, die überwiegend
Zerkleinerungs- und Plastifizierungsarbeiten durchführen,
insbesondere wenn sie beheizt sind.
Zwischen wenigstens zwei Knetkammern können Siebe oder
Hindernisse zur Teilung und/oder Schieber zur Stauung des
Materialstromes angeordnet sein. Dadurch läßt sich wiederum die
Verweilzeit des Knetgutes in den einzelnen Knetkammern steuern
und beeinflussen. Dabei können die Siebe, Hindernisse und/oder
Schieber hinsichtlich ihrer Lage und der von ihnen freigebbaren
Durchlaßöffnung sowie hinsichtlich ihrer Orientierung zur
Leitung des Materialstromes verstellbar sein. Auch diese
Ausgestaltung ist aufgrund der Aneinanderreihung mehrerer
Knetkammern möglich und erlaubt ein gezieltes Verändern des
Materialstromes und der Verweilzeit des Knetgutes in einzelnen
Knetkammern.
Zweckmäßig ist es, wenn jedes Paar von Knetwerkzeugen in einer
Knetkammer einen eigenen Antrieb, vorzugsweise einen Ölmotor,
aufweist. Dadurch können die jeweils gewünschten Drehzahlen
und Drehzahlunterschiede individuell von Knetkammer zu Knetkammer
eingestellt werden. Dennoch ergibt sich insgesamt eine
vom maschinellen Aufwand einfache Konstruktion.
Um ggf. die Anzahl der aneinandergereihten Knetkammern
verändern zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Knetkammern im
Bereich der Verbindungsöffnung Anschlüsse für eine benachbarte
Knetkammer oder für die Austragschnecke aufweisen. Dabei
können die Anschlüsse lösbar kuppelbar sein. Ferner können
jeweils zwei Knetkammern unlösbar zusammenhängen und mit weiteren
Knetkammern oder Gruppen von Knetkammern kuppelbar sein.
Insgesamt ergibt sich eine Knetmaschine, mit der Knetgut
kontinuierlich und je nach Anforderungen gezielt bearbeitet
werden kann, wobei auch die Verweilzeit an die jeweiligen
Erfordernisse angepaßt werden kann, ohne daß dabei auf die
Schwerkraft Rücksicht genommen werden muß. In vorteilhafter
Weise sind dabei die Knetwerkzeuge außerhalb der Knetkammern
lagerbar, so daß auch reib- und schlagempfindliche Substanzen
problemlos bearbeitet werden können, zumal die Knetwerkzeuge
jeweils beidseitig gelagert werden können. Durch Wandreibung
entstehende Gefahren für explosive Materialien sind durch diese
Anordnung vermieden. Da die Knetmaschine praktisch nach dem
Baukastenprinzip aufgebaut werden kann, ist sie sehr vielseitig
für unterschiedlichste Misch-, Knet-, Zerkleinerungs- und
Plastifizierungsarbeiten für unterschiedlichste Knetgüter
verwendbar und daran anpaßbar. Dadurch können die Vorteile einer
bisher nur für den Chargenbetrieb geeigneten Knetmaschine für
eine kontinuierliche Bearbeitung ausgenutzt werden.
Nachstehend wird die Erfindung durch Ausführungsbeispiele
anhand der Zeichnung noch näher erläutert.
Es zeigt in schematisierter Darstellung
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße
Knetmaschine, mit mehreren nebeneinander befindlichen
Knetkammern, wobei diese jeweils im Querschnitt
zu sehen sind und jede Knetkammer Knetschaufeln
enthält,
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung, wobei
jedoch in der dritten Knetkammer gegenläufig
umlaufende Walzen als Knetwerkzeuge vorgesehen
sind, sowie
Fig. 3 eine den Fig. 1 und 2 entsprechende Darstellung,
wobei jedoch in der dritten und vierten Knetkammer
Polygonscheiben als Knetwerkzeuge vorgesehen
sind.
Eine im ganzen mit 1 bezeichnete Knetmaschine hat eine
Beschickungsöffnung 2, durch welche das Knetgut gem. dem
Pfeil Pf 1 eingeführt wird und in eine erste Knetkammer
3 gelangt.
In der Knetkammer 3 sind zwei Knetwerkzeuge 4 angeordnet,
deren Achsen 5 parallel zueinander liegen und die
gem. den Pfeilen Pf 2 und Pf 3 gegensinnig und mit
unterschiedlicher Drehzahl angetrieben werden. Dabei
erkennt man, daß mehrere Knetkammern 3 einander
benachbart sind und jeweils eine ihre Innenräume verbindende
Öffnung 6 haben, die quer zu den Achsen 5 der
Knetwerkzeuge 4 orientiert ist und durch die das Knetgut gem.
dem Pfeil Pf 4 von einer Knetkammer 3 in die nächste
befördert wird. Die letzte der in Reihe nebeneinander
befindlichen Knetkammern 3 hat eine Austragöffnung 7,
aus der das fertig bearbeitete Knetgut abgezogen wird.
Die Drehzahlen der Knetwerkzeuge 4 der einen Kammer 3
können dabei unterschiedlich zu denen wenigstens einer
weiteren Knetkammer 3 sein. Beispielsweise kann die
Drehzahl der Werkzeuge 4 der in Vorschubrichtung gem.
dem Pfeil Pf 4 nächstfolgenden Kammer 3 kleiner als die
der Werkzeuge 4 in wenigstens einer der vorangegangenen
Knetkammern 3 sein, um einen gewissen Stau an den Öffnungen
6 zu erzeugen und so die Verweildauer jeweils
in der vorangegangenen Knetkammer 3 zu erhöhen.
Bei allen Ausführungsbeispielen ist ferner angedeutet,
daß zwischen zwei Knetkammern 3 Eingabeöffnungen 8
vorgesehen sein können, durch welche gem. den Pfeilen
Pf 5 flüssige oder feste Zusatzstoffe zu dem Knetgut
zugeführt und zugefügt werden können. Dabei ist es
dann zweckmäßig, wenn die Drehzahl der Knetwerkzeuge 4
in einer Knetkammer 3 hinter einer Öffnung 8 zum
Zudosieren größer als die der Knetwerkzeuge 4 in einer
Knetkammer 3 vor der Zudosieröffnung 8 sind, weil durch die
Zudosierung von Material die Menge des Knetgutes größer
wird und deshalb für eine etwas schnellere Weiterbeförderung
gesorgt werden kann, um nicht einen zu großen
Stau zu bewirken.
Am Ende der Reihe der Knetkammern 3 ist
an der Austragöffnung 7 der letzten Kammer 3
eine Austragschnecke 9 angebracht. Diese kann beispielsweise
eine Düse od. dgl. Ende haben, so daß das Knetgut
in einem kontinuierlichen Strang aus der
Knetmaschine 1 ausgegeben wird, so daß es entsprechend
kontinuierlich weiterverarbeitet werden kann.
In nicht näher dargestellter Weise könnten an den
Knetkammern 3 und dabei vor allem an den in Vorschubrichtung
gem. den Pfeilen Pf 4 letzten Knetkammern 3 ein oder
mehrere Anschlüsse zum Erzeugen eines Unterdruckes innerhalb
den Knetkammern 3 vorgesehen sein, um Lufteinschlüsse
zu vermeiden oder zu beseitigen.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 sind als
Knetwerkzeuge 4 ausschließlich Knetschaufeln vorgesehen.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 sind in einer
Knetkammer 3 statt Knetschaufeln Walzen 10 vorgesehen, während
im Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 in der dritten und
vierten Knetkammer 3 Polygonscheiben 11 als Knetwerkzeuge
vorgesehen sind. Dabei sind zunächst zwei Knetkammern
3 mit Knetschaufeln in Reihe hintereinander nach
der Beschickungsöffnung 2 angeordnet, bevor sich an diese
Knetkammern 3 entweder mit den Walzen 10 oder den
Polygonscheiben 11 anschließen. Die Anordnung mehrerer
Knetkammern 3 in Reihe nebeneinander erlaubt also nicht nur die
kontinuierliche Bearbeitung, sondern ermöglicht auch,
die mechanische Einwirkung auf das Knetgut durch
unterschiedliche Knetwerkzeuge 4 zu beeinflussen.
Man erkennt deutlich, daß an der jeweiligen Austragöffnung
6 oder 7 einer Knetkammer 3 jeweils ein Anschluß 12
für die Eintrittsöffnung einer nachfolgenden benachbarten
Kammer 3 oder der Austragschnecke 9 vorgesehen ist, so daß
die Durchtrittsöffnungen 6 durch Aneinanderkuppeln dieser
Anschlüsse 12 gebildet werden. Ferner ist dadurch die
Vergrößerung oder Verkleinerung der Reihe von Knetkammern 3
je nach Art des zu bearbeitenden Werkstoffes oder Knetgutes
möglich, wenn diese Anschlüsse 12 lösbar kuppelbar
sind.
Insgesamt ergibt sich eine Knetmaschine 1 mit einfachem
Aufbau, wobei jeweils zwei Knetkammern 3 von einem
gemeinsamen Stützfuß 13 getragen werden. Dabei können auch
jeweils zwei Knetkammern 3 fest verbunden und mit jeweils
zwei weiteren derartigen Kammern kuppelbar sein, wie es
diese Beispiele zeigen. Dadurch lassen sich sowohl die
Zahl dieser Knetkammern als auch die dabei jeweils
verwendeten Knetwerkzeuge 4 nahezu beliebig an das
jeweilige Knetgut anpassen, wobei die Vorteile der bisher
bekannten Chargen-Knetmaschinen mit zwei achsparallelen
Knetwerkzeugen in einem einzigen Knettrog erhalten
bleiben, dennoch aber eine kontinuierliche Bearbeitung
des Knetgutes durch dessen gleichzeitige Weiterbeförderung
von Knetkammer 3 zu Knetkammer 3 und sein Abziehen
mit Hilfe einer Austragschnecke 9 möglich ist. Die bei
bisherigen kontinuierlichen Knetverfahren mit Hilfe von
Extrudierschnecken auftretenden Gefahren von Wandreibungen
der Knetwerkzeuge u. dgl. werden vermieden, so
daß die erfindungsgemäße Knetmaschine auch für leicht
entzündliche, entflammbare oder explosive Stoffe, aber
auch für sonstige möglichst intensiv zu durchmischende
und zu knetende Stoffe geeignet ist. Dabei kann jedes
Paar von Knetwerkzeugen 4 einen eigenen Antrieb
beispielsweise mit Hilfe eines Ölmotors haben.
Claims (17)
1. Knetmaschine mit einander benachbarten Knetkammern, die
jeweils zwei achsparallele, gegensinnig, insbesondere mit
unterschiedlichen Drehzahlen, antreibbare Knetwerkzeuge
enthalten und die durch quer zu den Achsen der Knetzwerkzeuge
verlaufende Öffnungen miteinander verbunden sind,
wobei eine erste Knetkammer eine Beschickungsöffnung und
eine letzte Knetkammer eine Austragöffnung aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß mehr als zwei Knetkammern
(3) in Reihe nebeneinander angeordnet sind und
daß an der Austragöffnung (7) der letzten Knetkammer (3)
eine Austragschnecke (9) angebracht ist.
2. Knetmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Knetwerkzeuge (4) der einen Knetkammer (3) zu denen
wenigstens einer weiteren Knetkammer (3) mit unterschiedlichen
Drehzahlen antreibbar sind.
3. Knetmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Knetwerkzeuge (4) der in Vorschubrichtung
nächstfolgenden Kammer (3) mit geringerer Drehzahl antreibbar
sind als die Knetwerkzeuge (4) in wenigstens einer der
vorangegangenen Knetkammern (3).
4. Knetmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen und/oder an den Knetkammern (3)
Eingabeöffnungen (8) für flüssige und/oder feste Zusatzstoffe
vorgesehen sind.
5. Knetmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Knetwerkzeuge (4) in der Knetkammer (3) an oder hinter einer
Eingabeöffnung (8) für Zusatzstoffe mit höherer Drehzahl
antreibbar sind als die Knetwerkzeuge (4) in der Knetkammer (3)
vor der Öffnung.
6. Knetmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Austragschnecke (9) eine Extrudierdüse
od. dgl. vorgesehen ist.
7. Knetmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß an wenigstens einer Knetkammer (3) und/oder der
Verbindungsöffnung (6) zweier Knetkammern (3) zumindest ein
Anschluß zum Erzeugen eines Unterdruckes vorgesehen ist.
8. Knetmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß an
der letzten und/oder vorletzten Knetkammer (3) und/oder dem
Gehäuse der Austragschnecke (9) ein Anschluß zum Erzeugen
eines Unterdruckes vorgesehen ist.
9. Knetmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß als Knetwerkzeuge (4) Knetschaufeln vorgesehen
sind.
10. Knetmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß einzelne Knetkammern (3) Walzen (10) und/oder
Polygonscheiben (11) als Knetwerkzeuge aufweisen.
11. Knetmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die die Beschickungsöffnung (8) aufweisende Knetkammer und
wenigstens eine in Reihe dahinter liegende Knetkammer (3)
Knetschaufeln aufweisen und sich Knetkammern mit Walzen (10)
und/oder Polygonscheiben (11) anschließen.
12. Knetmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen wenigstens zwei Knetkammern (3)
Siebe oder Hindernisse zur Teilung und/oder Schieber zur
Stauung des Materialstromes angeordnet sind.
13. Knetmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Siebe, Hindernisse und/oder Schieber hinsichtlich ihrer
Lage und der von ihnen freigebbaren Durchlaßöffnung sowie
hinsichtlich ihrer Orientierung zur Leitung des Materialstromes
verstellbar sind.
14. Knetmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß jedes Paar von Knetwerkzeugen (4) in
einer Knetkammer (3) einen eigenen Antrieb, vorzugsweise einen
Ölmotor, aufweist.
15. Knetmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Knetkammern (3) im Bereich der
Verbindungsöffnung (6, 7) Anschlüsse (12) für eine benachbarte
Kammer (3) oder für die Austragschnecke (9) aufweisen.
16. Knetmaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Anschlüsse (12) lösbar kuppelbar sind.
17. Knetmaschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
jeweils zwei Knetkammern (3) unlösbar zusammenhängen und mit
weiteren Knetkammern (3) oder Gruppen von Knetkammern (3)
kuppelbar sind.
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