DE3534099A1 - Entwicklungsstation einer verarbeitungsanlage fuer druckplatten - Google Patents

Entwicklungsstation einer verarbeitungsanlage fuer druckplatten

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Description

Die Erfindung betrifft eine Entwicklungsstation einer Verarbeitungsanlage für Druckplatten, mit zumindest einem Ausreibelement und einer Gegenwalze, sowie in Durchlaufrichtung der Druckplatten dem Ausreibelement nachgeordneten Transportwalzen.
Druckplattenverarbeitungsanlagen, insbesondere für negativ arbeitende Druckplatten, weisen in den Entwick­ lungsstationen Ausreibelemente auf, die das Ablösen der durch die Entwicklung nicht gehärteten Schichtanteile der Druckplatte mechanisch unterstützen. Der Einsatz von Ausreibelementen ermöglicht eine wesentliche Erhö­ hung der Durchlaufgeschwindigkeit der Druckplatten durch die Verarbeitungsanlage.
Aus der DE-AS 25 07 221 ist eine Entwicklungsvorrich­ tung für Druckplatten bekannt, die ein Einlaufwalzen­ paar zum Aufbringen einer Tonerdispersion auf das Ladungsbild auf der Druckplatte aufweist, des weiteren eine Verteilerwalze zum gleichmäßigen Verteilen der Tonerdispersion auf dem Ladungsbild mit einem Walzen­ kern aus Metall und einer aus weichem, porösem, nicht leitendem Material bestehenden Oberfläche, die mit der Druckplatte während deren Durchgang durch die Entwick­ lungszone in Kontakt steht. Ferner ist ein Abquetsch­ walzenpaar zum Entfernen der nicht verbrauchten Toner­ dispersion, die in einer Auffangwanne gesammelt und dem Einlaufwalzenpaar zurückgeführt wird, vorhanden.
Aus der DE-OS 23 31 253 ist eine Entwicklungsvorrich­ tung für elektrofotografische Kopiermaterialien bekannt, die in einer Entwicklungszone unter Antragswalzen vor­ beigeführt werden, die von oben mit einer Tonerdisper­ sion benetzt werden. Am Ende der Entwicklungszone be­ findet sich ein Paar Abquetschwalzen, das die über­ schüssige Tonerdispersion von der Oberfläche des Ko­ piermaterials durch Abquetschen entfernt.
Bei den Ausreibelementen, die in der Praxis in jeder Entwicklungsstation für Druckplatten eingesetzt werden, handelt es sich überwiegend um Bürsten- bzw. Plüschwal­ zen, die aus einem Metallkern mit einem entsprechenden Borsten- bzw. Plüschbesatz bestehen. Anstelle von Bür­ stenwalzen können auch Ausreibelemente in Form von in Querrichtung zu der durchlaufenden Druckplatte hin- und herbewegten Balken verwendet werden, deren Ausreibfläche mit Plüsch und/oder Borsten bedeckt sind. Der Antrieb der Ausreibelemente erfolgt somit entweder rotierend im Fall von Bürstenwalzen, die auch noch eine hin- und hergehende Bewegung ausführen können oder oszillierend, bei Verwendung von Ausreibbalken.
Wegen des relativ einfachen konstruktiven Aufwands und der einfachen Justage werden in der Praxis meistens rotierende Ausreibelemente, d.h. Bürstenwalzen einge­ setzt. Die Bürstenwalzen laufen dabei in Plattendurch­ laufrichtung um, wodurch insbesondere bei geringen Druckplattenstärken ein Plattenstau an den Bürstenwal­ zen verhindert wird, der bei einem Drehsinn der Bür­ stenwalzen entgegengesetzt zur Plattendurchlaufrichtung nicht vermeidbar ist.
Dem Ausreibelement liegt entweder eine Gegenwalze als Gegenlager oder eine Leitfläche für die Druckplatte in Form einer Tischkonstruktion gegenüber. Der Spalt zwischen dem Ausreibelement und dem Gegenlager kann dann im allgemeinen durch vertikales Verstellen des Ausreibelements festgelegt werden.
Bei den bekannten Entwicklungsstationen verläuft je­ weils die Durchlaufebene der Druckplatte horizontal von dem Spalt zwischen der Bürstenwalze und deren Gegenla­ ger durch den Spalt des Transportwalzenpaares bzw. die Spalte der Transportwalzenpaare, die am Ende der Ent­ wicklungsstation angeordnet sind und die entwickelte Druckplatte in eine weitere Verarbeitungsstation trans­ portieren.
Bei beiden Gegenlagerarten für die Bürstenwalze, ob es sich hierbei um eine Gegenwalze oder um eine Leitfläche in Tischform als Auflagefläche für die Druckplatte han­ delt, kommt es zu einem Hochschlagen der Plattenhinter­ kante, wenn diese das Ausreibelement passiert hat. Ins­ besondere bei geringen Plattenstärken führt dieses Hoch­ schlagen häufig zur Deformation und damit zur Unbrauch­ barkeit der Druckplatte. Dieser Effekt wird durch hohe Borstensteifigkeit des Bürstenbelags, hohe Bürstenwal­ zendrehgeschwindigkeit und steigenden Andruck des Aus­ reibelements begünstigt.
In der Praxis führt der Versuch, diesen Effekt zu eli­ minieren, zu Kompromißlösungen zwischen den einzelnen Parametern, wie Borstensteifigkeit und Bürstenwalzen­ drehgeschwindigkeit, sowie Anpreßdruck der Bürstenwalze oder zum Einbau von speziellen Niederhaltern, die ein Hochschlagen der Plattenhinterkante weitgehend minimie­ ren. Zur vollständigen Vermeidung des Hochschlagens der Plattenhinterkante werden immer häufiger Verarbeitungs­ anlagen mit reversierenden Bürsten-/Plüschwalzen einge­ setzt. Der reversierende Betrieb dieser Ausreibelemente besitzt jedoch einen gravierenden Mangel, da derartige Verarbeitungsanlagen nicht kontinuierlich mit Druck­ platten beschickt werden können. Um eine weitere Druck­ platte in eine derartige Verarbeitungsanlage einführen zu können, muß jeweils die zuvor eingegebene Druck­ platte das bzw. die Ausreibelemente passiert haben und der Drehsinn der Ausreibelemente geändert sein, da es ansonsten zu einem Plattenstau am ersten Ausreibelement käme. Dadurch ergeben sich erhebliche Totzeiten bei der kontinuierlichen Verarbeitung der Druckplatten und eine dadurch bedingte Verringerung des Druckplattendurchsat­ zes der Verarbeitungsanlage.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Entwicklungsstation einer Verarbeitungsanlage für Druckplatten der eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, daß ein Hochschla­ gen der Hinterkante der Druckplatte nach dem Passieren des Ausreibelements bzw. der Ausreibelemente weitgehend vermieden wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Ausreibelement gegenüber der Gegenwalze in der Durchlaufebene der Druckplatten um einen vorgegebenen Abstand a in Durchlaufrichtung versetzt ist.
In Ausgestaltung der Erfindung verläuft die Durchlauf­ ebene horizontal durch den Spalt zwischen dem Ausreib­ element und der Gegenwalze und durch den Spalt zwischen den Transportwalzen. In zweckmäßiger Weise ist das Aus­ reibelement eine Bürstenwalze, sind die Mittelpunkte der Bürstenwalze und der Gegenwalze um den Abstand a in Horizontalrichtung gegeneinander versetzt und berühren die Bürstenwalze und die Gegenwalze einander. Der Ab­ stand a beträgt dabei zwei bis acht Millimeter und richtet sich nach der Plattenstärke der zu verarbeiten­ den Druckplatten.
In einer erfindungsgemäßen Ausführungsform ist bei einem Außendurchmesser der Bürstenwalze von 70 mm, einer freien Borstenlänge von 10 mm und einem Außen­ durchmesser von 60 mm der Gegenwalze der Abstand a gleich 4 mm.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Trans­ portwalzen gegenüber der Durchlaufebene, die horizontal zwischen dem Ausreibelement und der Gegenwalze ver­ läuft, vertikal abgesenkt. Dabei beträgt die Absenkung b der Transportwalzen zwei bis vier Millimeter.
Die Erfindung wird anhand von schematischen Zeichnungen der Anordnung von Ausreibelement und Gegenwalze sowie den Transportwalzen zueinander näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Seitenansicht die Anordnung von Bürstenwalze, Gegenwalze und Transportwal­ zen im Stand der Technik,
Fig. 2 in schematischer Seitenansicht die Anordnung von Bürstenwalze, Gegenwalze und Transportwal­ zen nach einer ersten Ausführungsform der Er­ findung, und
Fig. 3 in schematischer Seitenansicht die Anordnung von Bürstenwalze, Gegenwalze und Transportwal­ zen gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
In Fig. 1 ist der Stand der Technik einer Entwicklungs­ station schematisch dargestellt, die eine Bürstenwalze 1 und eine Gegenwalze 2, sowie eine oder mehrere Trans­ portwalzenpaare enthält, von denen das eine Transport­ walzenpaar mit den Walzen 3 und 4 dargestellt ist. An­ stelle einer Bürstenwalze kann auch eine Plüschwalze als Ausreibelement eingesetzt sein. Die Gegenwalze 2, die als Gegenlager zu der Bürstenwalze 1 dient, ist im allgemeinen eine Stahlwalze. Die Bürstenwalze 1 besteht aus einem Metall- bzw. Stahlkern 5, auf dessen Umfangs­ fläche die Borsten 6 angeordnet sind, die in ihrer Ge­ samtheit die Bürstenoberfläche der Bürstenwalze bilden. Eine Durchlaufebene R verläuft horizontal durch den Spalt zwischen der Bürstenwalze 1 und der Gegenwalze 2 sowie den Spalt zwischen den Transportwalzen 3 und 4. Die Mittelpunkte der Bürstenwalze 1 und der Gegenwalze 2 liegen auf einer gemeinsamen vertikalen Verbindungs­ linie V, die mit der Durchlaufebene R einen rechten Winkel bildet. In Fig. 1 ist eine Druckplatte 7 gezeigt, die gerade die Bürstenwalze 1 und die Gegenwalze 2 pas­ siert hat und deren Hinterkante hochschlägt. Eine wei­ tere Druckplatte 8 wird dem Spalt zwischen der Bürsten­ walze 1 und der Gegenwalze 2 zugeführt.
Anstelle der Gegenwalze 2 kann auch ein nicht darge­ stelltes horizontal verlaufendes Leitblech als Gegen­ lager zu der Bürstenwalze 1 vorgesehen werden. Die Bürstenwalze 1 ist in Vertikalrichtung innerhalb kurzer Abstände verschiebbar, um so die Spaltbreite zwischen der Bürstenwalze 1 und dem Gegenlager entsprechend der Plattendicke einstellen zu können.
In Fig. 2 ist eine Anordnung aus Bürstenwalze 1, Gegen­ walze 2 und Transportwalzen 3 und 4, ähnlich zu der Anordnung nach Fig. 1 dargestellt, mit dem Unterschied, daß die Mittelpunkte der Bürstenwalze 1 und der Gegen­ walze 2 um einen Abstand a in horizontaler Richtung gegeneinander versetzt sind. Dabei zeigt sich überra­ schenderweise, daß das Hochschlagen der Hinterkante der Druckplatte bei dieser Anordnung mit großer Sicherheit vermieden wird. Die Bürstenwalze 1 und die Gegenwalze 2 berühren sich bei dieser Anordnung. Eine gemeinsame vertikale Verbindungslinie der Mittelpunkte der Bür­ stenwalze 1 und der Gegenwalze 2 existiert nicht. Die Position der Gegenwalze 2 ist gegenüber der Bürsten­ walze 1 um den Abstand a in Richtung Platteneinlauf vorverlegt. Bei einem speziellen Ausführungsbeispiel der Erfindung beträgt der Außendurchmesser der Bürsten­ walze 70 mm, die freie Borstenlänge der Bürstenwalze 10 mm und der Außendurchmesser der Gegenwalze 60 mm. Der Abstand a liegt innerhalb eines Bereichs von 2 bis 8 mm, insbesondere wird ein Abstand a von 4 mm bevor­ zugt.
Der Abstand a ist als Variable einzustufen, die durch die geometrischen Abmessungen der Bürstenwalze 1 und der Gegenwalze 2 bestimmt wird. Durch eine derartige Anordnung wird das Hochschlagen der Plattenhinterkante für Druckplattenstärken zwischen 0,1 bis 0,5 mm voll­ ständig unterdrückt.
Der durch die Versetzung der Gegenwalze 2 gegenüber der Bürstenwalze 1 auftretende positive Effekt für den Durchlauf der Druckplatten, die nunmehr von den Trans­ portwalzen sehr gleichmäßig und ruhig weiterbefördert werden können, da ein Hochschlagen der Druckplattenhin­ terkante nicht auftritt, ist auf die frühere Freigabe der Plattenhinterkante durch die Bürstenwalze 1 im Ver­ gleich zu der bekannten Anordnung nach Fig. 1 zurückzu­ führen. Aus der früheren Freigabe der Plattenhinter­ kante resultiert ein vorzeitiges Absinken der Hinter­ kante aus dem Einflußbereich der Bürstenwalze 1 infolge des Eigengewichts der Druckplatte und des auf ihr be­ findlichen Entwicklergewichtes. Das letztere kann sich besonders bei geringen Plattenstärken bemerkbar machen. Als weitere Einflußgröße ist auch die Änderung des Ein­ griffzeitpunktes der Bürstenwalze 1 und der Gegenwalze 2 auf die Hinterkante der Druckplatte gegenüber dem Stand der Technik anzusehen.
Bei der weiteren, in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform der Erfindung sind die Transportwalzen 3 und 4 gegen­ über der Durchlaufebene R, die horizontal zwischen der Bürstenwalze 1 und der Gegenwalze 2 verläuft, vertikal abgesenkt. Dies bedeutet, daß der Einlaufspalt der Transportwalzen 3 und 4, die der Bürstenwalze 1 und der Gegenwalze 2 nachgeordnet sind, unterhalb des Niveaus der Durchlaufebene R liegt. Die Absenkung b der Trans­ portwalzen 3 und 4 wird zwischen 2 bis 4 mm gewählt. Die Absenkung b hängt von dem Abstand zwischen der Bür­ stenwalze 1 und den Transportwalzen 3 und 4 ab.
Je größer dieser Abstand ist, umso größer wird auch die Absenkung der Transportwalzen 3 und 4 gewählt.
Mit den in den Fig. 2 und 3 schematisch dargestellten Entwicklungsstationen ist eine sichere Verarbeitung von Druckplatten unter weitgehender Vermeidung eines Hoch­ schlagens der Hinterkanten der Druckplatten möglich.
Dadurch ist sichergestellt, daß die Druckplatten wäh­ rend des Transports keinen zusätzlichen mechanischen Schwingungen unterliegen und somit das entwickelte Ladungsbild nicht durch mechanische Einflüsse beschä­ digt wird. Von Vorteil ist bei der Erfindung, daß mit sehr einfachen konstruktiven Maßnahmen, wie der Verset­ zung der Gegenwalze gegenüber der Bürstenwalze und dem Absenken der Transportwalzen gegenüber der Durchlauf­ ebene der Druckplatten das Hochschlagen der Hinterkan­ ten der Druckplatten verhindert wird.
In den Zeichnungen sind der Abstand a und die Absen­ kung b gegenüber den in der Praxis vorgesehenen Wal­ zendurchmessern vergrößert dargestellt.

Claims (7)

1. Entwicklungsstation einer Verarbeitungsanlage für Druckplatten, mit zumindest einem Ausreibelement und einer Gegenwalze, sowie in Durchlaufrichtung der Druck­ platten dem Ausreibelement nachgeordneten Transportwal­ zen, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausreibelement (1) gegenüber der Gegenwalze (2) in der Durchlaufebene (R) der Druckplatten (7, 8) um einen vorgegebenen Abstand a in Durchlaufrichtung versetzt ist.
2. Entwicklungsstation einer Verarbeitungsanlage für Druckplatten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchlaufebene (R) horizontal durch den Spalt zwischen dem Ausreibelement (1) und der Gegenwalze (2) und durch den Spalt zwischen den Transportwalzen (3, 4) verläuft.
3. Entwicklungsstation einer Verarbeitungsanlage für Druckplatten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausreibelement (1) eine Bürstenwalze ist, daß die Mittelpunkte der Bürstenwalze (1) und der Gegen­ walze (2) um den Abstand a in Horizontalrichtung gegen­ einander versetzt sind und daß die Bürstenwalze (1) und die Gegenwalze (2) einander berühren.
4. Entwicklungsstation einer Verarbeitungsanlage für Druckplatten nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand a zwei bis acht Millimeter beträgt.
5. Entwicklungsstation einer Verarbeitungsanlage für Druckplatten nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Außendurchmesser der Bürstenwalze (1) von 70 mm, einer freien Borstenlänge von 10 mm und einem Außendurchmesser von 60 mm der Gegenwalze (2) der Abstand a gleich 4 mm ist.
6. Entwicklungsstation einer Verarbeitungsanlage für Druckplatten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportwalzen (3, 4) gegenüber der Durchlauf­ ebene (R), die horizontal zwischen dem Ausreibelement (1) und der Gegenwalze (2) verläuft, vertikal abgesenkt sind.
7. Entwicklungsstation einer Verarbeitungsanlage für Druckplatten nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Absenkung b der Transportwalzen (3, 4) zwei bis vier Millimeter beträgt.
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