DE3536738A1 - Halbleiterlaseranordnung und verfahren zu ihrer ueberpruefung - Google Patents
Halbleiterlaseranordnung und verfahren zu ihrer ueberpruefungInfo
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Description
TER MEER · MÜLLER · STEINMEISTER
Halbleiterlaseranordnung und Verfahren zu ihrer Überprüfung
BESCHREIBUNG
Die Erfindung bezieht sich auf eine Halbleiterlaseranordnung und ein Verfahren zu ihrer Überprüfung gemäß
den Oberbegriffen der Patentansprüche 1 und 14.
Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf eine HaIbleiterlaseranordnung,
bei der ein Halbleiterlaserbaustein in einem vorgegebenen Bereich auf einem Halbleitersubstrat
angeordnet ist. Auf der Oberfläche des Halbleitersubstrats außerhalb des genannten Bereichs, in
dem sich der Halbleiterlaserbaustein befindet, sind mehrere Photodetektoreüemente zur Detektion von Laserstrahlung
angeordnet. Mittels einer derartigen Halbleiterlaseranordnung ist es möglich, die Richtung der vom
Halbleiterlaserbaustein ausgesandten Laserstrahlung zu ermitteln und festzustellen, ob die Helligkeits- bzw.
Intensitätsverteilung der Laserstrahlung in der ebenen Richtung, also in der Ebene der Oberfläche des Substrats,
symmetrisch ist oder nicht.
Eine zum Stand der Technik gehörende Halbleiterlaseranordnung ist in Fig. 1 dargestellt. Diese Halbleiterlaseranordnung
besitzt eine Überwachungsphotodiode b auf der Oberfläche eines Halbleitersubstrats a, das beispielsweise
vom N+-Typ ist. Ein Halbleiterlaserbaustein c liegt auf derselben Oberfläche des Halbleitersubstrats a in
der Nähe der Überwachungsphotodiode b. Die Herstellung dieser Halbleiterlaseranordnung wird entsprechend der
Figur 2 durchgeführt. Wie in Figur 2A gezeigt ist, werden zunächst die Überwachungs- bzw. Photodioden b
auf einem Halbleiterwafer a1 gebildet. Dabei liegt jeweils
TER MEER ■ MÜLLER ■ STEINMEföTKP
eine Photodiode b in einem Teil eines Elementbereichs d,
während eine Lot- bzw. Verbindungsschicht e sich in einem anderen Teil des Elementbereichs d befindet. Zur Trennung
der Elementbereiche d wird der Halbleiterwafer a1
entlang der Linien f in Figur 2A zerteilt bzw. zersägt. Die Linien f verlaufen dabei zwischen benachbarten
Elementbereichen d. Dieser Vorgang ist in Figur 2B dargestellt. Die Oberfläche des Halbleiterwafer a1 ist
entlang der Linien f zur Hälfte eingesägt oder eingeschnitten, so daß Furchen g vorhanden sind. Wie in
Figur 2C dargestellt ist, wird anschließend in jedem Elementbereich d ein Halbleiterlaserbaustein c {Halbleiterlaserchip)
auf die Lötschicht e gesetzt. Der Halbleiterwafer a' wird dann in einem Ofen auf etwa
250 0C erhitzt, wodurch alle Halbleiterlaserbausteine c
gleichzeitig mit dem Halbleiterwafer a1 verbunden (gebondet)
werden. Nachdem die elektrischen und optischen Eigenschaften gemessen bzw. überprüft worden sind, wird der
Halbleiterwafer a1 entlang der Furchen g zerteilt, wie in Figur 2D dargestellt ist. Die einzelnen Elementbereiche
d werden somit voneinander getrennt, so daß diskrete Elemente erhalten werden. Wie in Figur 2E
gezeigt, wird anschließend ein Element mit einem Kühlblech i verbunden, welches sich auf der Oberfläche eines nicht
dargestellten Schaftes befindet. Danach werden an dem Schaft Leitungszuführungen j und j' befestigt. Diese
Leitungszuführungen j und j' werden über Drähte k mit
der Photodiode b und dem Halbleiterlaserbaustein c verbunden, wie die Figure 2E ebenfalls zeigt. Die entsprechenden
Leitungsverbindungen können durch Bonden bzw. Drahtbonden hergestellt werden. Somit liegt eine fertige
Halbleiterlaseranordnung vor.
Bei der Herstellung der beschriebenen Halbleiterlaseranordnung wird der Halbleiterlaserbaustein mit dem Halbleitersubstrat
verbunden, wenn dieses noch als Wafer ausgebildet und noch nicht in Elemente unterteilt worden ist.
TER MEER · MÜLLER · STEINMErSTEi=
Dies hat den Vorteil, daß sehr viele Halbleiterlaserbausteine mit einer entsprechenden Anzahl von Elementbereichen
d auf einem Halbleiterwafer gleichzeitig verbunden werden können. Liegt das Halbleitersubstrat noch als
Waver vor, so lassen sich darüber hinaus die elektrischen Eigenschaften, beispielsweise Schwellströme (Ith), usw.,
leicht überprüfen, etwa durch Auswahl einzelner Proben. Die Kosten sowohl für die Verbindung der Halbleiterlaserbausteine
als auch diejenigen für die Überprüfung können somit relativ gering gehalten werden.
Insofern besitzt das oben beschriebene Herstellungsverfahren
einen erheblichen Vorteil.
Liegt das Halbleitersubstrat a noch als Wafer vor, so ist es allerdings nicht möglich, die Richtung zu messen bzw.
zu überprüfen, unter der die Laserstrahlung vom Halbleiterlaserbaustein c emittiert wird. Darüber hinaus kann unter
diesen Bedingungen nicht festgestellt werden, ob die genannte Laserstrahlung im sogenannten Fernfeldbereich symmetrische
Eigenschaften besitzt. Eine Verschiebung der Emissionsrichtung der Laserstrahlung sowie eine Änderung der
symmetrischen Eigenschaften in der Fernfeldverteilung treten realtiv leicht durch Änderung der Position des
Halbleiterlaserbausteins c relativ zum Halbleitersubstrat a in Richtung Θ auf (zum Beispiel Winkelverschiebung
des Halbleiterlaserbausteins c relativ zum Halbleitersubstrat) . Überschreitet eine solche Verschiebung eine
vorbestimmten Toleranzgrenze, so kann die entsprechende Halbleiterlaseranordnung nicht mehr verwendet werden. Sie
ist daher auszusortieren. Im Gegenstaz zum Schwellstrom
(Ith) und dergleichen können die Emissionsrichtung der Laserstrahlung und die symmetrischen Eigenschaften im
Fernfeldbereich nur dadurch gemessen werden, daß die Halbleiterlasereinrichtung praktisch in einem Container angeordnet
wird, und daß die vom Halbleiterlaserbaustein emittierte Laserstrahlung außerhalb des Containers mit
Hilfe eines Photosensors gemessen wird. Die Halbleiter-
TER MEER · MÜLLER · STEINMEISiTE1R
laseranordnung kann daher auf die genannten optischen Eigenschaften hin nicht überprüft werden, bevor sie
nicht tatsächlich in der Praxis montiert worden ist. Unter Umständen werden daher die Verbindung des HaIbleiterlaserbausteins
mit dem Halbleitersubstrat, die Befestigung des Substrats auf dem Kühlblech und die
Drahtverbindung zwischen den Zuleitungen und dem Halbleiterlaserbaustein bzw. der Photodiode unnötigerweise
ausgeführt- Dies zieht eine Erhöhung der Produktionskosten der Halbleiterlaseranordnung nach sich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die beschriebene Halbleiterlaseranordnung so weiterzubilden,
daß die symmetrischen Eigenschaften der von dem Halbleiterlaserbaustein
ausgesandten Laserstrahlung im Fernfeldbereich und/oder die Richtung der Laserstrahlung auch
dann überprüft werden können, wenn das Halbleitersubstrat noch nicht auf einem Kühlblech, Trägerkopf oder dergleichen
montiert worden ist.
Darüber hinaus ist es Ziel der Erfindung, ein geeignetes Verfahren zur Überprüfung der Halbleiterlaseranordnung
anzugeben.
Hinsichtlich der Anordnung wird die gestellte Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs
gelöst. Die verfahrensseitige Lösung der genannten Aufgabe ist im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 14 angegeben.
Eine Halbleiterlaseranordnung nach der Erfindung besitzt ein Halbleitersubstrat, einen auf der Oberfläche des
Halbleitersubstrats in einem Bereich angeordneten Halbleiterlaserbaustein, und mehrere auf der Oberfläche des
Halbleitersubstrats und außerhalb des Bereichs des Halbleiterlaserbausteins liegende Photodetektorbereiche,
TER MEER . MÜLLER · STEINMEISTER
die die von dem Halbleiterlaserbaustein emittierte Laserstrahlung empfangen.
Bei dieser Halbleiterlaseranordnung kann leicht festgestellt werden, ob die von dem Halbleiterlaserbaustein
emittierte Laserstrahlung die gewünschte Richtung und Strahlungsverteilung im Fernfeldbereich besitzt, und
zwar schon dann, wenn das Halbleitersubstrat noch nicht auf einem Träger, Kühlblech oder dergleichen befestigt und
mit Drähten verbunden worden ist.
Bei der Halbleiterlaseranordnung nach der Erfindung wird mit Hilfe einer Tastspitze oder dergleichen ein Steuerstrom
zu dem Halbleiterlaserbaustein geführt, so daß der Halbleiterlaserbaustein (Halbleiterlaserchip) Laserstrahlung
emittiert. Jeder Photodetektorbereich auf der Oberfläche des Halbleitersubstrats wird mit Hilfe einer
weiteren Tastspitze oder dergleichen in Sperrichtung vorgespannt, um einen durch die Photodetektorbereiche
fließenden Strom zu messen. Die gemessenen Ströme der jeweiligen Photodetektorbereiche werden zueinander Ins
Verhältnis gesetzt, so daß anhand dieses Stromverhältnisses leicht festgestellt werden kann, ob die Strahlungsverteilung
im Fernfeld symmetrisch ist oder nicht. Darüber hinaus läßt sich auf diese Weise auch die Ausrichtung des
Halbleiterlaserbausteins in vertikaler Richtung oder dergleichen überprüfen. Es kann also auch festgestellt werden,
ob die Laserstrahlung parallel zur Substratoberfläche verläuft oder nicht. Defekte oder nicht genau genug
arbeitende bzw. justierte Halbleiterlaseranordnungen lassen sich auf diese Weise leicht herausfinden, ohne
daß es hierzu einer aufwendigen Montage bzw. Verdrahtung der Halbleiterlaseranordnung bedarf.
Die Zeichnung stellt Ausführungsbeispiele der Erfindung dar, Es zeigen:
TER MEER · MÜLLER · STEiNMEISTER
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer herkömmlichen
Halbleiterlaseranordnung,
Fig. 2A bis 2E verschiedene Verfahrensstufen bei der
Herstellung der herkömmlichen Halbleiter
laseranordnung nach Figur 1,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer Halbleiterlaseranordnung
nach der Erfindung,
Fig. 4 eine Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel einer Halbleiterlaseranordnung
nach der Erfindung mit einer gegenüber Figur 3 veränderten Oberflächenform
der Photodioden,
Fig. 5 eine Draufsicht auf ein drittes Ausführungsbeispiel der Halbleiterlaseranordnung
nach der Erfindung,
Fig. 6 eine Draufsicht auf mehrere Halbleiterlaseranordnungen nach Fig. 3, anhand der
eines der Verfahren zur Überprüfung der Intensitätsverteilung der Laserstrahlung
beschrieben werden soll, und
Fig. 7 eine perspektivische Darstellung eines vierten Ausführungsbeispiels der HaIbleiterlaseranordnung
nach der Erfindung.
In den Figuren 3 bis 7 sind gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen. Die Figur 3 zeigt ein Halbleitersubstrat
1, das auf seiner Substratoberfläche in einem Endbereich einen Halbleiterlaserbaustein 2 (Chip) trägt.
Der Halbleiterlaserbaustein 2 besitzt eine aktive Schicht sowie einen Streifen 4 (Anschlußstreifen) auf seiner
TER MEER · MÜLLER ■ STEINMEIS^ER
oberen Fläche. Die Zentrallinie 5 des Streifens 4 und die Zentrallinie 6 des Halbleitersubstrats 1 fluchten
miteinander,so daß sie bei Draufsicht auf das Halbleitersubstrat 1 auf einer gemeinsamen Linie liegen.
Auf einem Oberflächenbereich einer Überwachungsregion 7 des Halbleitersubstrats 1 befinden sich drei rechteckförmig
ausgebildete Photodioden PDE, PDc und PDr vom PIN-Typ.
Sie erstrecken sich jeweils mit ihrer Längsausdehnung parallel zur Zentrallinie 6 des Halbleitersubstrats 1.
Entsprechend verläuft die Längsausdehnung des Streifens parallel zur Längsausdehnung der Photodioden. Vom
Halbleiterlaserbaustein 2 aus gesehen liegen die Photodiode PD£ links, die Photodiode PDr rechts und die
Photodiode PDc in der Mitte. Die longitudinale Zentrumslinie der Photodiode PDc deckt sich dabei mit der
Zentrumslinie 6 des Halbleitersubstrats 1. Die Photodioden POE und PDr besitzen dieselbe Größe und Form und
sind symmetrisch zur Zentrumslinie 6 des Halbleitersubstrats 1 angeordnet. Auf der Photodiode PDc (mittlere
Photodiode) befindet sich ein Drahtanschlußbereich 8 (Bondbereich). Im vorliegenden Fall wurde mit der Photodiode
PDc allerdings noch keine Drahtverbindung hergestellt.
Im nachfolgenden wird beschrieben, wie die Halbleiterlaseranordnung
daraufhin überprüft wird, ob der Halbleiterlaserbaustein 2 relativ zu seiner Sollage
verschoben oder in Richtung © (vgl. Figur 3) verdreht ist. Zunächst wird eine Tastspitze 9a mit dem Halbleiterlaserbaustein
2 im Bereich seines Streifens 4 in Kontakt gebracht, um eine geeignete Spannung an den Streifen 4
anzulegen bzw. einen geeigneten Spannungsabfall zwischen ihm und der Rückseite des Halbleitersubstrats 1 zu
erzeugen. Aufgrund der genannten Spannung fließt ein Steuerstrom in Vorwärtsrichtung durch die Laserdiode, die
sich in dem Halbleiterlaserbaustein 2 befindet. Durch den
TER MEER · MÜLLER · STEINMEISTER
Steuerstrom wird eine Laserstrahlung erzeugt, die im Bereich
der streifenförmigen Region der aktiven Schicht 3 nach vorn emittiert wird, und zwar nach links in Fig. 3, wie durch den
Pfeil angedeutet ist. Das zur Überwachung detektierte Laserlicht wird im Bereich der streifenförmigen Region der
aktiven Schicht 3 in entgegengesetzter Richtung bzw. nach rückwärts emittiert, und zwar nach rechts unten in Fig. 3.
Unter diesen Bedingungen werden eine Tastspitze 9£· mit der
Oberfläche der linksseitigen Photodiode PD& und eine weitere
Tastspitze 9r mit der Oberfläche der rechtsseitigen Photodiode PDr in Kontakt gebracht. Anschließend werden gleich
große Sperrspannungen (Vorspannungen in Sperrichtung) an die Photodioden PD# und PDr angelegt. Danach werden die
durch die Photodioden PDE und PDr fließenden Photoströme gemessen und die gemessenen Photoströme miteinander verglichen.
Liegt die Differenz der Photoströme innerhalb eines vorgegebenen Toleranzbereichs, so bedeutet das, daß
die Halbleiterlaseranordnung zufriedenstellend arbeitet und eine Strahlung emittiert, die im Fernfeldbereich symmetrisch
ist. Diese Symmetrie bezieht sich zum Beispiel auf die Zentrumslinie
6. Ist andererseits die Differenz der Photoströme zu groß, so daß der Toleranzbereich verlassen wird,
so arbeitet die Halbleiterlaseranordnung nicht zufriedenstellend, weil keine symmetrischen Verhältnisse bezüglich
der Strahlungsverteilung im Fernfeld vorliegen. Es sei daran erinnnert, daß die Position des Halbleiterlaserbausteins
2 relativ zum Halbleitersubstrat 1 dadurch bestimmt ist/ daß die Zentrumslinie 6, zu der die Photodioden PDS·
und PDr symmetrisch liegen, und die Zentrallinie 5 der streifenförmigen Schicht 4 des Halbleiterlaserbausteins 2
colinear verlaufen bzw. auf einer gemeinsamen Linie bei Draufsicht auf die Oberfläche des Halbleitersubstrats 1
liegen. Ist der Halbleiterlaserbaustein 2 wie beschrieben positioniert, so besitzt die in ihm erzeugte und durch
seine aktive Schicht 3 nach vorn emittierte Laserstrahlung eine ideale Strahlungsintensitätsverteilung in der ebenen
TER MEER · MÜLLER · STEINMElSTER
Richtung, die in Fig. 3 durch den Pfeil angedeutet ist.
Diese Strahlungsintensitätsverteilung ist symmetrisch zu der Linie, auf der auch die Liniern 5 und 6 bei Draufsicht
auf das Halbleitersubstrat 1 liegen. Im vorliegenden Fall besitzt auch die Strahlungsintensitätsverteilung des von
der aktiven Schicht 3 nach hinten emittierten Überwachungslaserlichtes einen symmetrischen Verlauf in bezug zur Zentrallinie
6. Ist die Strahlungsintensitätsverteilung des überwachten Laserstrahls bzw. ÜberwachungslaserStrahls
symmetrisch in bezug zur Zentrallinie 6, so empfangen die beiden Photodioden POE und PDr gleiche Strahlungsintensitäten
bzw. Lichtmengen. Da die von den Photodioden POE und
PDr empfangenen Strahlungsmengen unter Zuhilfenahme der Proben bzw. Tastspitzen 92, und 9r gemessen und die empfangenen
Strahlungsbeträge miteinander verglichen werden, ist es möglich, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob
der Halbleiterlaserbaustein 2 korrekt oder unkorrekt positioniert ist, und ferner zu prüfen, ob die Laserstrahlung
im Fernfeldbereich einen symmetrischen Verlauf aufweist. Durch dieses Verfahren läßt sich also feststellen,
ob der Halbleiterlaserbaustein 2 in Winkelrichtung Q aus seiner Sollage oder in Richtung X verschoben ist, die in
Richtung der Breite des HalbleiterSubstrats 1 verläuft. Wird festgestellt, daß der Halbleiterlaserbaustein 2 auf
dem Halbleitersubstrat 1 falsch positioniert ist, wird die aus Halbleiterlaserbaustein 2 und Halbleitersubstrat
bestehende Halbleiterlaseranordnung aussortiert.
Durch die Photodioden Pd£ und PDr wird im vorliegenden Ausführungsbeispiel nur detektiert, ob das Fernfeldmuster
bzw. die Strahlungsverteilung im Fernfeld symmetrisch ist. Im Gegensatz dazu wird die mittlere bzw. zentrale
Photodiode PDc als Überwachungsphotodiode verwendet, durch die die inhärente Laserstrahlung automatisch kontrolliert
bzw. gesteuert wird, nachdem die Halbleiterlaseranordnung montiert ist und als fertiges Produkt
TER MEER · MÜLLER ■ STEINMEISTER
vorliegt.
In der Fig. 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der
Halbleiterlaseranordnung nach der Erfindung dargestellt. Im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel sind bei diesem
zweiten Ausführungsbeispiel die Photodioden PDE, PDr und PDc dreieckförmig und nicht rechteckförmig ausgebildet,
um zu erreichen, daß die Überwachungsphotodiode PDc, die zur automatischen Steuerung bzw. Kontrolle der inhärenten
Laserstrahlung dient, eine größere Strahlungsmenge empfangen kann. Das bedeutet, daß ein größerer Anteil
der von dem Halbleiterlaserbaustein 2 nach hinten emittierten Laserstrahlung als Überwachungslaserstrahlung
verwendet werden kann.
Liegen die Phothodioden PD£ und PDr symmetrisch zueinander
und in bezug zur Zentrallinie 6, so können sie eine beliebige Form aufweisen, beispielsweise können sie dreieckförmig
oder in anderer geeigneter Weise ausgebildet sein und müssen nicht unbedingt eine rechteckige Form besitzen.
Die Fig. 5 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel der Halbleiterlaseranordnung nach der Erfindung. Diese HaIbleiterlaseranordnung
besitzt im Gegensatz zu den in den Fig. 3 und 4 dargestellten Halbleiterlaseranordnungen
keine zentrale Photodiode PDc. Sie weist lediglich zwei Photodioden PDE- und PDr auf, die sich im Überwachungsbereich
7 auf dem Halbleitersubstrat 1 befinden. Diese Photodioden PD& und PDr werden einerseits dazu benutzt, die
symmetrischen Eigenschaften der Laserstrahlung im Fernfeldbereich zu detektieren, und andererseits dazu, als
Laserstrahlüberwachungseinrichtung die Laserstrahlung automatisch zu steuern bzw. zu kontrollieren, nachdem
die Halbleiterlaseranordnung hergestellt bzw. montiert worden ist. Der Drahtbondbereich 8 überdeckt im vorliegen-
TER MEER · MÜLLER · STEINMErSTHR
den Fall teilweise beide Photodioden PD£ und PDr. Bei der
unter Fig. 5 beschriebenen Halbleiterlaseranordnung wird im wesentlichen der gesamte Bereich 7 als Überwachungsbereich
zur automatischen Steuerung bzw. Kontrolle der Laserstrahlung benutzt, während er andererseits dazu dient,
festzustellen, ob die Laserstrahlung im Fernfeldbereich symmetrisch zur Zentrallinie 6 verläuft. Bei derartigen
Überwachungsregionen ist es möglich, eine höhere Detektorempfindlichkeit
als bei den Halbleiterlaseranordnungen nach den Fig. 3 und 4 vorzusehen.
Anhand der Fig. 6 wird im nachfolgenden ein Verfahren beschrieben,
nach dem der symmetrische Verlauf der Laserstrahlung im Fernfeldbereich gemessen werden kann. Bei Anwendung
dieses Meßverfahrens sind die einzelnen Halbleitersubstrate 1 noch miteinander verbunden, befinden sich also
noch im Waferverband. Die vom Halbleiterlaserbaustein 2a des Halbleiterlasers 1a ausgesandte und durch den schraffierten
Pfeil angedeutete Laserstrahlung wird durch die Überwachungsregion 7b des Halbleiterlasers 1b erfaßt, der
benachbart zum Halbleiterlaser 1a liegt. Im vorliegenden Fall wird der symmetrische Verlauf im Fernfeldbereich der
vom Halbleiterlaserbaustein 2a nach vorn ausgesandten Laserstrahlung gemessen, und nicht derjenige der überwachungslaserstrahlung,
die vom Halbleiterlaserbaustein 2a nach hinten bzw. in rückwärtiger Richtung emittiert wird.
Selbst wenn die Strahlungsintensitätsverteilungen im Fernfeldbereich der nach vorn und nach hinten emittierten Laserstrahlung
voneinander verschieden sind, so ist es doch möglieh, den symmetrischen Verlauf der Laserstrahlung im Fernfeldbereich
genau zu bestimmen. Es sei darauf hingewiesen, daß die Strahlungsintensitätsverteilung im Fernfeldbereich
der nach vorn emittierten Laserstrahlung im allgemeinen die gleiche ist wie bei der nach hinten emittierten Laserstrahlung.
Unterschiedliche Strahlungsintensitätsverteilungen treten nur bei fehlerhaften Halbleiterlaseranordnungen auf.
TER MEER - MÜLLER · STEINMEl'öTfe»
In einem solchen Fall kann beispielsweise die Fernfeldverteilung der nach hinten abgestrahlten Überwachungslaserstrahlung symmetrisch sein, während die Fernfeldverteilung
der inhärenten Laserstrahlung (nach vorn abgestrahlt) keinen symmetrischen Verlauf besitzt. Ein derartiger
Fehler kann normalerweise nicht durch das im Zusammenhang' mit der Fig. 3 diskutierte Meßverfahren festgestellt
werden. Mit dem anhand der Fig. 6 beschriebenen Meßverfahren läßt sich ein derartiger Fehler jedoch aufdecken.
In diesem Fall werden zur Meßung der Fernfeldverteilung der vom Halbleiterlaserbaustein 2a abgestrahlten
Laserstrahlung sowohl die Dioden des Halbleiterlasers 1b als auch die Dioden des Halbleiterlasers 1a herangezogen.
Ein viertes Ausführungsbeispiel der Halbleiterlaseranordnung nach der Erfindung ist in Fig. 7 dargestellt. Bei
dieser Halbleiterlaseranordnung wird nicht der symmetrische Verlauf der Laserstrahlung im Fernfeldbereich in horizontaler
Richtung gemessen, sondern es wird festgestellt, ob der Halbleiterlaserbaustein 2 in vertikaler Richtung
genau positioniert ist, also in Richtung «/, die durch den
Pfeil 10 in Fig. 7 angegeben ist. Die in Fig. 7 dargestellte Halbleiterlaseranordnung besitzt eine Photodiode PDa,
die sich in seitlicher Richtung bzw. in X-Richtung erstreckt und in der ersten Hälfte des Überwachungsbereichs
7 liegt, die dem Halbleiterlaserbaustein 2 benachbart ist. In der zweiten Hälfte des Überwachungsbereichs 7 und weiter
vom Halbleiterlaserbaustein 2 entfernt liegt eine weitere Photodiode PDb, die sich ebenfalls in seitlicher
Richtung bzw. in X-Richtung erstreckt. Beide Photodioden PDa und PDb können beispielsweise gleich groß gewählt
sein.
Anhand des Verhältnisses zwischen der von der Photodiode
PDa empfangenen Strahlung und der von der Photodiode PDb empfangenen Strahlung kann festgestellt werden, ob der
TER MEER · MÜLLER · STEINMEISTK1=?
Halbleiterlaserbaustein 2 auf dem Halbleitersubstrat 1 korrekt positioniert ist. Hierzu wird überprüft, ob das genannte
Verhältnis in einem vorbestimmten Bereich liegt. Es lassen sich somit also Abweichungen des Halbleiterlaserbausteins
2 in vertikaler Richtung überprüfen bzw. feststellen. Beispielsweise kann auf diese Weise ermittelt
werden, ob der Halbleiterlaserbaustein 2 um eine Achse verkippt ist, die parallel zur X-Richtung verläuft. Auch
im vorliegenden Fall werden beide Photodioden PDa und PDb teilweise durch den Drahtbondbereich 8 überdeckt.
Bei der genannten Halbleiterlaseranordnung nach Fig. 7 läßt sich ein fehlerfreier oder fehlerbehafteter Aufbau
allerdings nicht einfach dadurch feststellen, daß überprüft wird, ob die Photodioden PDa und PDb gleiche oder
verschiedene Strahlungsmengen empfangen. Der Grund dafür liegt darin, daß die Normalität der Strahlungsintensitätsverteilung des Überwachungslaserlichtes in vertikaler Richtung
durch zwei Photodioden PDa und PDb detektiert wird, die in derselben Ebene bzw. auf derselben ebenen Fläche
liegen, jedoch einen unterschiedlichen Abstand vom Halbleiterlaserbaustein 2 besitzen. Selbst wenn also die Photodioden
PDa und PDb dieselbe Flächenausdehnung besitzen und die Strahlungsintensitätsverteilung in vertikaler
Richtung normal ist, empfangen sie doch erheblich voneinander abweichende Strahlungsmengen. Es kann also bei der
Überprüfung, ob die Strahlungsintensitätsverteilung normal ist oder nicht, nicht einfach gefragt werden, ob das
Verhältnis der durch die Photodioden PDa und PDb empfan--genen Strahlungsmengen 1 : 1 ist. Vielmehr wird sich bei
normaler Strahlungsintensitiätsverteilung ein anderes Verhältnis einstellen.
Wird im vorliegenden Fall das Verhältnis der Oberflächenbereiche der beiden Photodioden PDa und PDb auf einen geeigneten
Wert festgesetzt, so kann ein normaler oder unnor-
TER MEER · MÜLLER · STE(NMEiSTeR
maler Verlauf der Strahlungsintensitätsverteilung einfach dadurch überprüft werden, daß festgestellt wird, ob die
Differenz zwischen den beiden empfangenen Strahlungsmengen im wesentlichen Null ist (normaler Verlauf) oder größer als
Null ist (unnormaler Verlauf).
Wie oben beschrieben, ist entsprechend der Erfindung der Halbleiterlaserbaustein auf der Oberfläche eines Halbleitersubstrats
in einem ersten Bereich angeordnet, während in einem anderen und vom ersten Bereich getrennten .Bereich
auf der Oberfläche des Halbleitersubstrats mehrere Photodetektorbereiche (Photodioden) zum Empfang von Laserstrahlung
angeordnet sind, die vom Halbleiterlaserbaustein abgestrahlt wird. Wird der Halbleiterlaserbaustein zur Aussendung
von Laserstrahlung angeregt bzw. angesteuert, so wird diese von den mehreren Photodetektorbereichen auf
elektrischem Wege detektiert. Durch Bildung des Verhältnisses zwischen den von den einzelnen Photodetektorbereichen
gemessenen Strahlungsmengen kann festgestellt werden, ob die Strahlungsintensitätsverteilung im Fernfeldbereich
symmetrisch ist bzw. symmetrisch zur Zentrallinie 6 liegt. Dadurch läßt sich überprüfen, ob der Halbleiterlaserbaustein
2 auf dem Halbleitersubstrat 1 richtig positioniert ist. In entsprechender Weise läßt sich feststellen, ob der
Halbleiterlaserbaustein 2 um eine Achse verkippt ist, die parallel zur X-Richtung verläuft. Eine derartige Überprüfung
kann bereits vorgenommen werden, wenn die einzelnen Halbleitersubstrate 1 noch zusammenhängen und gemeinsam
den noch unzerteilten Wafer bilden. Auf diese Weise lassen
sich die einzelnen Halbleiterlaserbauelemente noch vor einer aufwendigen Montage und Verdrahtung auf ihre
Qualität hin untersuchen. Fehlerhafte Halbleiterlaserbauelemente können daher schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt
leicht erkannt und aussortiert werden.
Claims (22)
1. Halbleiterlaseranordnung, gekennzeichnet durch
- ein Halbleitersubstrat (1),
- einen auf der Oberfläche des Halbleitersubstrats (1) in einem Bereich angeordneten Halbleiterlaserbaustein
(2), und durch
- mehrere auf der Oberfläche des Halbleitersubstrats (1) und außerhalb des Bereichs des Halbleiterlaserbausteins
(2) liegende Photodetektorbereiche (PD^,PDc,PDr;PDE,PDr;
PDa,PDb) zum Empfang der vom Halbleiterlaserbaustein
emittierten Laserstrahlung.
TER MEER · MÜLLER · STEINMEISTER
2. Halbleiterlaseranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich
das Halbleitersubstrat (1) im wesentlichen in einer Richtung erstreckt, der Bereich, in dem sich der Halbleiter
laserbautein (2) befindet, an einem in Erstreckungsrichtung liegenden Ende des Halbleitersubstrats (1) liegt,
und daß ein Bereich, in dem sich die Photodetektorbereiche befinden, am anderen in Erstreckungsrichtung liegenden
Ende des Halbleitersubstrats (1) liegt.
3. Halbleiterlaseranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zu den
Photodetektorbereichen ein mittlerer (PDc), ein linker (PDÄ) und ein rechter Photodetektorbereich (PDr) gehören,
und daß die Photodetektorbereiche symmetrisch zu einer ersten sich in Längsrichtung der Halbleiterlaseranordnung
erstreckenden Zentrallinie (6) liegen, die durch den mittleren bzw. zentralen Photodetektorbereich (PDc)
hindurchläuft.
4. Halbleiterlaseranordnung nach Anspruch 3, dadurc h gekennzeichnet, daß der
Halbleiterlaserbaustein (2) einen Streifen (4) aufweist, der Halbleiterlaserbaustein (2) und der Streifen (4)
symmetrisch bzw. parallel zu einer zweiten Zentrallinie (5) liegen, und daß die erste und zweite Zentrallinie
colinear zueinander verlaufen.
5. Halbleiterlaseranordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
linke und der rechte Photodetektorbereich (PD£,PDr) im wesentlichen eine gleiche Größe und Form besitzen, und
daß der mittlere Photodetektorbereich (PDc) größer als der linke oder rechte Photodetektorbereich ist.
TER MEER ■ MÜLLER · STEINMElSTBR
6. Halbleiterlaseranordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Photodetektorbereiche (PDB,PDr,PDc) rechteckförmig ausgebildet
sind, und daß der mittlere Photodetektorbereich (PDc) breiter ist als der linke bzw. rechte Photodetektorbereich
(PDfc,PDr).
7. Halbleiterlaseranordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
mittlere Photodetektorbereich (PDc) mit einem Drahtanschlußbereich (8) versehen ist, der auf der ersten
Zentrallinie (6) und an dem dem Halbleiterlaserbaustein (2) abgewandten Ende des mittleren Photodetektorbereichs (PDc)
liegt.
8. Halbleiterlaseranordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichne t, daß die
Photodetektorbereiche (PDg,PDr,PDc) dreieckförmig ausgebildet
sind, linker und rechter Photodetektorbereich im wesentlichen gleich groß sind und spiegelbildlich
zueinander liegen, und daß der mittlere Photodetektorbereich (PDc) größer als der linke bzw. rechte Photodetektorbereich
ist und eine von diesen verschiedene Form besitzt.
9. Halbleiterlaseranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie
einen linken und einen rechten Photodetektorbereich (PD£,PDr) besitzt, die die gleiche Größe haben und in
seitlicher Richtung getrennt nebeneinander und symmetrisch zur ersten Zentrallinie (6) angeordnet sind, die zwischen
dem linken und rechten Photodetektorbereich in dem zwischen ihnen liegenden Raum verläuft.
10. Halblleiterlaseranordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß sie
einen Drahtanschlußbereich (8) aufweist, der auf der
TER MEER · MÜLLER ■ STEINMEfSTE.^
Zentrallinie (6) liegt und Teile des linken und rechten Photodetektorbereichs (PDE,PDr) einschließt bzw. bedeckt.
11. Halbleiterlaseranordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
als Photodetektordioden arbeitenden Photodetektorbereiche (PDfc,PDr) rechteckförmig ausgebildet sind und die gleiche
Form und Größe besitzen.
12. Halbleiterlaseranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zu
den Photodetektorbereichen zwei rechteckförmige Photodetektorbereiche
(PDa,PDb) gehören, die sich auf dem Halbleitersubstrat quer zu dessen Längsrichtung erstrecken,
wobei der eine Photodetektorbereich (PDb) am Ende des Halbleitersubstrats (1) und der andere Photodetektorbereich
(PDa) zwischen dem einen Photodetektorbereich (PDb) und dem Halbleiterlaserbaustein (2) liegen, und wobei
beide Photodetektorbereiche in Längsrichtung des Halbleitersubstrats (1) voneinander beabstandet sind.
13. Halbleiterlaseranordnung nach Anspruch 12, dadurch gekenn zeichnet, daß sie
einen Drahtanschlußbereich (8) aufweist, der Teile der beiden Photodetektorbereiche (PDa7PDb) und des zwischen
ihnen liegenden Raumes einschließt bzw. bedeckt.
14. Verfahren zur Überprüfung bzw. zur Bestimmung des
symmetrischen Verlaufs und/oder der Richtung der von einer Mehrzahl von Halbleiterlaseranordnungen jeweils
emittierten Laserstrahlung, dadurch gekennzeichnet, daß die Überprüfung bzw.
Bestimmung an Halbleiterlaseranordnungen durchgeführt wird, die sich noch im Waferverband befinden und noch
nicht voneinander getrennt sind und jede Halbleiterlaseranordnung ein Halbleitersubstrat (1), einen auf der
Oberfläche des Halbleitersubstrats in einem Bereich
TER MEER · MÜLLER · STEINMEfÖTfe-R
-5-
angeordneten Halbleiterlaserbaustein (2) sowie mehrere auf der Oberfläche des Halbleitersubstrats und außerhalb
des Bereichs des Halbleiterlaserbausteins liegende Photodetektorbereiche
besitzt, die die vom Halbleiterlaserbaustein emittierte Laserstrahlung empfangen können,
und daß folgende weitere Verfahrensschritte durchgeführt
werden:
- Anregung eines Halbleiterlaserbausteins (2) zur Emission von Laserstrahlung in Richtung der Photodetektorbereiche
(PDE, PDc, PDr; PDi-, PDr,-PDa, PDb) ,
- Erfassung der Laserstrahlung durch die Photodetektorbereiche, und
-Messung des Photostromes in ausgewählten Photodetektorbereichen (PD£,PDr;PDa,PDb) zur Bestimmung des Verlaufs
der Laserstrahlung.
15. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Halbleiterlaseranordnung mit linken und rechten
Photodetektorbereichen, die symmetrisch zu einer in Längsrichtung verlaufenden Zentrallinie (6) liegen, zur Überprüfung
der seitlichen und/oder Winkelverschiebung des Halbleiterlaserbausteins (2) relativ zur Zentrallinie (6)
folgende weitere Verfahrensschritte durchgeführt werden:
- Messung des Photostromes im linken und im rechten Photodetektorbereich
(PDß.,PDr),
- Bildung der Differenz der Photoströme, und
- Überprüfung, ob die Differenz der Photoströme der entsprechenden
Photodetektorbereiche innerhalb eines vorbestimmten Bereichs liegt.
16. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die linken und rechten Photodetektorbereiche im wesentlichen
die gleiche Form und Größe besitzen.
TER MEER · MÜLLER ■ STEINMErSTE1=
— 6 —
17. Verfahren nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die linken und rechten Photodetektorbereiche rechteckförmig
ausgebildet sind.
18. Verfahren nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die linken und rechten Photodetektorbereiche dreieckförmig
ausgebildet sind.
19. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die linken und rechten Photodetektorbereiche rechteckförmig
ausgebildet, in seitlicher Richtung getrennt nebeneinander und symmetrisch zur longitudinalen Zentrallinie
(6) liegend angeordnet sind, die im Raum zwischen beiden Photodetektorbereichen verläuft.
20. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß zu den Photodetektorbereichen weiterhin ein mittlerer bzw.
zentraler Photodetektorbereich (PDc) gehört, der zwischen den linken und rechten Photodetektorbereichen
(PD£,PDr) liegt, und durch den die Zentrallinie (6) hindurchläuft, zu der er symmetrisch liegt.
21. Verfahren nach Anspruch 14,
da' durch gekennzeichnet, daß zur Messung der vertikalen Symmetrie bzw. des vertikalen
Verlaufs der Laserstrahlung der Halbleiterlaseranordnung, die zwei rechteckförmige Photodetektorbereiche (PDa,PDb)
besitzt, die sich in seitlicher Richtung auf dem Halbleitersubstrat (1) erstrecken und in dessen Längsrichtung
getrennt hintereinanderliegend angeordnet sind, folgende Verfahrensschritte durchgeführt werden:
TER MEER · MÜLLER · STEINMEIS-f&R-
— 7 —
- Messung des Photostromes in jedem der Photodetektorbereiche (PDa,PDb),
- Bildung des Verhältnisses der gemessenen Photoströme, und
- Überprüfung, ob die Photoströme im Verhältnis 1:1 zueinander stehen.
22. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Halbleiterlaserbaustein (2) zur Aussendung von Laserstrahlung
in Vorwärtsrichtung angeregt wird, die entgegengesetzt zur Richtung verläuft, in der die Photodetektorbereiche
des Halbleitersubstrats liegen, auf dem der Halbleiterlaserbaustein angeordnet ist, so daß diese
Laserstrahlung auf die Photodetektorbereiche der in Vorwärtsrichtung benachbart liegenden identischen Halbleiterlaseranordnung
auftrifft, und daß die Photoströme der benachbart in Vorwärtsrichtung liegenden linken und
rechten Photodetektorbereiche (PDg,PDr) gemessen bzw. bestimmt werden.
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