DE3543308A1 - Zum erwaermen von im beutel bevorratetem blut oder blutderivaten dienendes mikrowellengeraet - Google Patents
Zum erwaermen von im beutel bevorratetem blut oder blutderivaten dienendes mikrowellengeraetInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein zur Erwärmung von
im Beutel bevorratetem Blut oder Blutderivaten die
nendes Mikrowellengerät mit den Merkmalen des Oberbe
griffs, wie sie aus der Patentanmeldung P 35 02 095.
4-35 bekannt sind. Wesentlich für den Gegenstand der
Patentanmeldung P 35 02 095.4-35 ist es, daß die Achse
der Aufnahmevorrichtung nicht nur quer, sondern schräg
stehend zu der Drehachse des Elektromotors angeordnet
ist, und daß die Aufnahmevorrichtung eine Aufspann
platte, also im wesentlichen eine ebene Fläche, zur
Aufnahme des Beutels aufweist. Damit ist es nämlich
möglich, den Beutel flachliegend und weitgehend aus
gestreckt auf der Aufspannplatte aufzunehmen und in
Verbindung mit dem reversierenden Antrieb durch den
Elektromotor in eine besondere Schräg-Taumelbewegung
zu versetzen, die eine besonders intensive Durchmi
schung und Durchwirbelung des zu erwärmenden Blutes
während des Erwärmungsvorgangs nach sich zieht. Das
einzelne Blutpartikelchen wird nicht nur entsprechend
seiner unterschiedlichen Entfernung von der Drehachse
unterschiedlich beschleunigt bzw. verzögert; die Be
schleunigungs- und Verzögerungskräfte sind darüberhin
aus in Verbindung mit schrägstehenden Flächen der
Beutelwandung zu sehen, so daß die einzelnen Blutpar
tikelchen an diesen Schrägflächen eine Richtungsver
änderung ihrer Bewegung erhalten, die eine in Richtung
der Drehachse bzw. parallel zu dieser verlaufende Kom
ponente aufweist. Natürlich wirkt außerdem die Schwer
kraft auf jedes einzelne Partikelchen ein. Durch den
Einfluß dieser drei Komponenten ergibt sich die beson
dere Schräg-Taumelbewegung in Form einer intensiven
Durchmischung, so daß der Inhalt des Beutels nicht
nur schnell, sondern über den Beutelquerschnitt auch
gleichmäßig erwärmt wird.
Der Beutel wird mit Hilfe eines Fixiergurtes, eines
Spannbügels o. dgl. auf der Aufnahmeplatte festge
halten bzw. aufgespannt. Dabei erstreckt sich dieser
Fixiergurt bzw. Spannbügel nur über einen Teil der
Länge des Beutels und ist etwa im Mittelbereich des
Beutels angeordnet. Durch die Spannkraft des Spann
bügels bzw. Fixiergurts entstehen an der der Auf
spannplatte abgekehrten Seite des Beutels eine Ein
buchtung im Mittelbereich und zwei anschließende Auf
wölbungen in den beiden Endbereichen. Der Fixiergurt
bewirkt somit durch diese Einschnürung eine gewisse
Kammerbildung, die der Verwirbelung im Gesamtbeutel
entgegenwirkt. Durch die beiden aufgewölbten Kammern
ergeben sich über die Fläche des Beutels gesehen un
gleiche Schichtdicken der zu erwärmenden Flüssigkeit,
was bei einem Mikrowellengerät die ungleiche Erwär
mung begünstigt.
Es hat sich weiterhin gezeigt, daß die Beutel für
Blut oder Blutderivate oft mit Stutzen, schlauchab
schnittähnlichen Verlängerungen o. dgl. versehen sind,
die bis zur Abschlußstelle ebenfalls mit dem Blut bzw.
Blutderivat gefüllt sind. Die in diesen Stutzen oder
Fortsätzen des Beutels mit vermindertem Querschnitt
befindliche Flüssigkeit nimmt an der Durchmischungs
bewegung des Hauptanteils der Flüssigkeit des Beutels
kaum Teil und weist darüber hinaus eine erheblich ge
ringere Schichtdicke auf. Dies kann bei Anwendung
hoher Erwärmungsleistung zu einer Schädigung der
Flüssigkeit in den Stutzen und Fortsätzen führen. Es
können hier Temperaturunterschiede bis zu ca. 15°C
im Vergleich zu dem übrigen Flüssigkeitsinhalt des
Beutels auftreten. Dies ist bei Blut insofern gefähr
lich, als sich hier durch die höhere Temperatur Ko
ageln bilden können. Im Blutplasma treten Gerinnungs
rückstände in Walzenform auf, die, wenn sie sich aus
dem Stutzen lösen, in der übrigen Flüssigkeit herum
schwimmen. Dies muß vermieden werden.
Durch die DE-AS 23 20 440, die DE-OS 24 18 155 und
das DBGM 74 11 160 sind Mikrowellengeräte zur Erwär
mung von Blut bekannt, bei denen das Blut in Flaschen
oder auch in Beuteln dem Erwärmungsvorgang unterzogen
wird. Die Haltevorrichtung für den Behälter des Bluts
besteht aus zwei gegeneinander verspannbare Backen in
Halbschalenform, so daß auch ein flacher Beutel durch
diese Halbschalen mehr oder weniger in eine zylin
drische Form gepreßt den Mikrowellen ausgesetzt wird.
Damit entstehen unterschiedliche Schichtdicken in
der Folge einer ungleichen Erwärmung des Bluts, die
erst recht durch eine Durchmischung des Bluts ausge
glichen werden muß. Da die Achse der Haltevorrichtung
jedoch quer, d. h. senkrecht zu der Drehachse des An
triebsmotors angeordnet ist, findet nur eine ver
gleichsweise bescheidene Durchmischung des Flüssig
keitsinhalts statt. Derartige Flaschen oder zylinder
förmige Behälter weisen üblicherweise keine Stutzen
oder schlauchförmige Verlängerungen auf, so daß das
Problem der Erwärmung der Flüssigkeit bei besonders
geringen Schichtdicken nicht auftritt.
Die CH-PS 4 44 338 zeigt ein Mikrowellengerät anderer
Bauart, bei der die Drehachse des Antriebs und die
Achse des flaschenförmigen Behälters miteinander
fluchten. Diese Achsen sind schrägstehend zur Horizon
talen angeordnet, so daß bei einer Drehbewegung prak
tisch nur die Wandung des Behälters gegenüber dem
Flüssigkeitsinhalt gedreht wird. Der Motor kann um
laufend oder hin- und hergehend angetrieben werden.
Auch eine Taumelbewegung soll möglich sein, ohne daß
erkennbar ist, wie diese erreicht werden könnte.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Mikro
wellengerät nach der Patentanmeldung 35 02 095.4-35
derart weiterzubilden, daß die Beeinträchtigung des
Bluts bzw. der Blutderivate durch ungleiche Erwärmung,
insbesondere örtliche Überhitzung, weiter reduziert
wird. Dabei soll die Erwärmung natürlich trotzdem in
sehr kurzer Zeit und unter besonders intensiver Durch
mischung bzw. Durchwirbelung der Flüssigkeit im Beutel
stattfinden.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß die
Aufnahmevorrichtung eine Abdeckplatte aufweist, zwi
schen der und der Aufnahmeplatte der Beutel im Sinne
gleicher Schichtdicken flachgepreßt gehalten ist, und
daß die Aufnahmeplatte und die Abdeckplatte über einen
Teil ihrer Längs- und Querausdehnung entsprechend der
Anordnung von Stutzen am Beutel mit einem die Mikro
wellen reflektierenden Material belegt sind. Die Er
findung baut zunächst auf der Erfindung der Patentan
meldung P 35 02 095.4-35 auf, d. h. die Aufnahmevor
richtung weist eine Aufspannplatte auf, mit der der
Beutel einseitig eben flach geformt in Kontakt kommt.
Auch die Achse der Aufnahmevorrichtung bzw. der Auf
spannplatte ist schrägstehend zu der Drehachse des
Elektromotors angeordnet, also in einem von 90° ver
schiedenen Winkel. Zu der Aufspannplatte tritt jedoch
nun eine Abdeckplatte hinzu, die natürlich ebenfalls
als ebene Fläche ausgebildet ist und auch vergleich
bare Größenordnung zu der Aufspannplatte aufweist.
Zwischen diesen beiden ebenen Platten wird der Beutel
in der Aufnahmevorrichtung flach gepreßt gehalten, so
daß die Aufwölbungen des nachgiebigen Beutels nicht
nur einseitig, sondern jetzt zweiseitig beseitigt sind
und außerdem die bei der Patentanmeldung P 35 02 095.4
durch den Spanngurt bewirkte Kammerbildung beseitigt ist.
Im Gegenteil, die Schichtdicke des Beutels ist über nahe
zu die gesamte Beutelfläche konstant, da die Abdeck
platte genau oder zumindest angenähert parallel zu der
Aufspannplatte ausgerichtet in der Haltestellung an dem
Beutel zur Anlage kommt. Die gleiche Schichtdicke der
Flüssigkeit im Beutel garantiert nicht nur eine gleich
mäßige Erwärmung über die Fläche. An diesem Querschnitt
tritt vielmehr auch keine Verengung mehr auf, so daß die
Bewegungsrichtungsveränderung der einzelnen Blutpartikel
entsprechend einer in Richtung der Drehachse wirkenden
Kraftkomponente sich voll auswirken kann und somit die
besondere Schräg-Taumeldurchmischung der Flüssigkeit
des Beutels ungehindert entsteht. Von dieser Schräg-Tau
meldurchmischung wird der wesentliche Beutelinhalt er
faßt, jedoch nehmen die Teile der Flüssigkeit, die in
am Beutel vorgesehenen Stutzen, schlauchförmigen Ver
längerungen o. dgl. vorgesehen sind, nicht bzw. nicht
voll an dieser Taumel- und Durchmischungsbewegung teil.
Da in einem solchen Stutzen jedoch eine im Vergleich zu
der übrigen Schichtdicke des Beutels wesentlich redu
zierte Schichtdicke vorliegt, wird in diesem durch die
Stutzen und schlauchförmigen Verlängerungen am Beutel
vorgegebene Fläche sowohl die Aufspannplatte als auch
die Abdeckplatte mit reflektierendem Material belegt
bzw. versehen, so daß zumindest ein Teil der Mikrowel
len durch Reflektion von diesem Bereich des Beutels
und der darin befindlichen Flüssigkeit ferngehalten wird.
Da sich die Aufspannplatte und die Abdeckplatte auf Ab
stand voneinander befinden, kann ein Teil der Mikrowel
len trotzdem durch den gebildeten Spalt auf die Flüs
sigkeit in den Stutzen einwirken, so daß hier eine ver
gleichsweise langsamere Erwärmung stattfindet. Diese
langsamere Erwärmung ist durchaus erwünscht, um auf
jeden Fall Überhitzungserscheinungen der empfindlichen
Flüssigkeit zu vermeiden. Die hervorragende Durchmischung
der Flüssigkeit infolge der Schräg-Taumelbewegung wirkt
sich auch bis zum Oberrand des Beutels aus, also in
einen Bereich hinein, der teilweise von dem reflektie
renden Material abgeschirmt ist. Aus diesem Grunde wird
sich hier eine Temperaturdifferenz nicht aufbauen kön
nen. Lediglich das geringe Restvolumen, welches unmit
telbar in den Stutzen bzw. schlauchförmigen Verlänge
rungen des Beutels eingeschlossen ist, erreicht während
des Erwärmungsvorgangs nicht die Endtemperatur. Dieses
geringe Restvolumen ist aber vernachlässigbar. Die Bil
dung von Koageln im Blut bzw. Gerinnungsrückständen am
Blutplasma wird jedenfalls mit Sicherheit vermieden,
wobei der wesentliche Inhalt des Beutels auch rasch und
gleichmäßig erwärmt wird. Da sich die Lage der Stutzen
und schlauchförmigen Verlängerungen am Beutel nicht
immer genau vorhersehen läßt, weil die Beutel auch in
durchaus unterschiedlicher Weise hergestellt werden, muß
der Bereich der Abschirmung entsprechend groß gewählt
werden, was aber infolge der Schräg-Taumeldurchmischung
nicht weiter nachteilig ist.
Die Aufspannplatte und die Abdeckplatte weisen zweckmä
ßig auf ihren einander zugekehrten Seiten das reflektie
rende Material auf, welches in der Regel ein Metall, eine
Metallfolie oder Metallplatte ist. Beim Auflegen des
Beutels auf die Aufspannplatte bildet somit das dort
sichtbare reflektierende Material eine Fläche, die es
gestattet, den Beutel so relativ zu der Aufspannplatte
zu plazieren, daß die gefährdeten Stutzen und Schlauch
abschnitte innerhalb dieser Fläche zu liegen kommen. Von
der anderen Seite wird dann der Beutel mit gleicher Flä
che abschirmend durch die Abdeckplatte geschützt.
Die Aufspannplatte und die Abdeckplatte bestehen in
aller Regel aus Kunststoff, weil dieser für Mikrowellen
weitgehend durchlässig ist. Die beiden Platten können
entsprechend der Anordnung von Stutzen am Beutel mit je
einer Messingplatte versehen sein.
Die Messingplatten können auf der der Drehachse des
Elktromotors abgewandten Seite der Aufspannplatte und
der Abdeckplatte angeordnet sein und sich etwa über
ein Drittel der Länge der Aufspannplatte und der Ab
deckplatte erstrecken. Dies ist für eine leichte und
sichere Bedienung förderlich. Der Elektromotor des
Drehantriebs hält zweckmäßig immer in derselben Rela
tivlage der Aufspannplatte zur Horizontalen an, in der
das Aufspannen bzw. Abspannen des Beutels erfolgt.
Für die Anordnung der Abdeckplatte relativ zur Aufspann
platte, also ihre gelenkige Verbindung aneinander und
ihre Abschwenk- bzw. Fixierbewegung können in ganz ver
schiedener Weise realisiert werden. Wesentlich ist ei
gentlich nur, daß die Abdeckplatte in der Spannstellung
etwa parallel zu der Aufspannplatte ausgerichtet fixiert
wird, und daß ein gewisser Druck zwischen den Platten
entsteht, zwischen denen der Beutel flachgepreßt gehal
ten wird. Da es Beutel unterschiedlicher Größe gibt,
ist es zweckmäßig, daß die Abdeckplatte eine Durchbre
chung aufweisen kann, durch die ein Spanngurt verschieb
lich hindurchgeführt ist, dessen freies Ende mit der
Aufspannplatte lösbar verbunden ist. Damit kann eine
gewisse Ausrichtung der Abdeckplatte in ihrer Paralleli
tät zur Aufspannplatte erreicht werden, die auch bei
unterschiedlichen Beutelinhalten wirksam wird bzw. eine
entsprechende Ausrichtung erlaubt.
Die Erfindung wird anhand eines bevorzugten Ausführungs
beispiels weiter beschrieben, welches in den Zeichnungen
dargestellt ist. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der für
die Erfindung wesentlichen Teile der Halte
vorrichtung des Mikrowellengeräts,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Teile gemäß
Fig. 1 von oben und
Fig. 3 eine Seitenansicht der Teile gemäß Fig.
1.
Ein Beutel 1, der gewöhnlich aus Kunststoffolie be
steht, nimmt die zu erwärmende Flüssigkeit, nämlich
das Blut bzw. die Blutderivate auf. Der Beutel 1 be
sitzt etwa rechteckige, flache Form und trägt entlang
seines oberen Randes meist eine Mehrzahl von Stutzen 2
oder anderen schlauchförmigen Verlängerungen, die als
Einfüll- bzw. Entnahmeöffnungen genutzt werden oder
anderen Zwecken dienen. In Fig. 3 ist der Abschluß 3
an den Stutzen 2 dargestellt, so daß die Flüssigkeit
im Beutel 1 bis zu diesem Abschluß 3 ansteht.
Die Haltevorrichtung für den Beutel weist eine Aufspann
platte 4 auf, die also eine ebene Oberfläche besitzt,
auf der sich der Beutel 1 auflegt. Parallel zu der Auf
spannplatte, jedoch im Abstand dazu, ist eine Abdeck
platte 5 vorgesehen, die ähnliche Flächenausdehnung wie
die Aufspannplatte 4 aufweist und natürlich ebenfalls
als flache Fläche ausgebildet ist. Ein Spanngurt 6 ist
mit einem Ende an der Aufspannplatte 4 befestigt und
kann mit seinem anderen Ende mit Hilfe eines dort an
geordneten Knebels 7 in zwei Haken 8 lösbar eingehängt
werden. Der Spanngurt 6 durchsetzt eine Durchbrechung
9 an der Abdeckplatte 5. Der Spanngurt 6 besteht aus
elastisch-nachgiebigem Material, so daß die Abdeckplat
te 5 relativ zum Spanngurt 6 so ausgerichtet und in der
Spannstellung fixiert werden kann, daß sich die Abdeck
platte 5 möglichst genau parallel und im Abstand zur
Aufspannplatte 4 befindet. Der Beutel 1 wird somit
flachgepreßt und über seine wesentliche Flächenerstrec
kung mit konstanter Schichtdicke 10 in der Haltevor
richtung gehalten.
Im oberen Bereich des Beutels 1, dort, wo die Stut
zen 2 vorgesehen sind bzw. sich der Oberrand des
Beutels befindet, sind die Aufspannplatte 4 und die
Abdeckplatte 5 auf den einander zugekehrten Flächen
mit zwei Messingplatten 11 und 12 versehen oder in
anderer Weise mit einem die Mikrowellen reflektie
renden Material belegt. Die Anordnung der Messing
platten 11 und 12, d. h. ihre flächenmäßige Erstrec
kung und ihre Plazierung innerhalb der Aufspann
platte 4 und der Abdeckplatte 5 sind so gewählt, daß
sich der Oberrand des Beutels 1 einschließlich des
Teils der Stutzen, der bis zum Abschluß 3 führt, auf
jeden Fall innerhalb des Umrisses der Messingplatten
11 und 12 befinden. Diese Messingplatten 11 und 12
schirmen die im Feld zwischen ihnen angeordneten
Teile des Beutels bzw. der Stutzen 12 vor der über
mäßigen Einwirkung von Mikrowellen ab. Selbstver
ständlich können durch den zwischen den Messingplat
ten 11 und 12 gebildeten Spalt 13 seitlich Mikro
wellen eindringen, die in erwünschter Weise zu einer
vergleichsweise langsameren und damit in der Tempe
ratur zurückbleibenden Erwärmung der Flüssigkeit im
Stutzen 2 bis zum Abschluß 3 führen. Die Flüssigkeit
an der Stelle 14, also etwa entlang des Oberrandes
15 des Beutels 1, wird zwar auch von den Messing
platten 11 und 12 teilweise abgeschirmt. Diese Stelle
14 nimmt jedoch an der besonderen Schräg-Taumeldurch
mischung des Hauptinhalts des Beutels 1 teil, so daß
sich hier Temperaturdifferenzen zu dem übrigen Beu
telinhalt nicht aufbauen können.
Fig. 3 zeigt auch die Relativlage zwischen der Dreh
achse 16 und der Achse 17 der Aufspannplatte 4 bzw.
der gesamten Haltevorrichtung. Diese Achsen 16 und
17 sind schrägstehend zueinander, also in einem von
90° verschiedenen Winkel angeordnet. Die Verlänge
rung der Drehachse 16 bzw. des entsprechenden Wellen
stummels führt bzw. entspricht der Achse des Elektro
motors für den Drehantrieb. Die Achse 16 kann vorzugs
weise horizontal ausgerichtet angeordnet sein, so daß
an dem Mikrowellengerät die Achse 17 letztlich schräg
zur Horizontalen angeordnet ist, also in einem von
90° verschiedenen Winkel zur Horizontalen.
- Bezugszeichenliste
1 = Beutel
2 = Stutzen
3 = Abschluß
4 = Aufspannplatte
5 = Abdeckplatte
6 = Spanngurt
7 = Knebel
8 = Haken
9 = Durchbrechung
10 = Schichtdicke
11 = Messingplatte
12 = Messingplatte
13 = Spalt
14 = Stelle
15 = Oberrand
16 = Drehachse
17 = Achse
Claims (5)
1. Zum Erwärmen von im Beutel bevorratetem Blut oder Blutde
rivaten dienendes Mikrowellengerät, mit einem Mikrowellen
erzeuger und einer im Erwärmungsraum vorgesehenen Aufnah
mevorrichtung für einen Beutel, deren Achse quer zu einer
Drehachse eines reversierend gesteuerten Elektromotors an
geordnet ist, wobei die Achse der Aufnahmevorrichtung
schrägstehend zu der Achse des Elektromotors angeordnet
ist und die Aufnahmevorrichtung eine Aufspannplatte zur
Aufnahme des Beutels aufweist, nach Patentanmeldung P 35
02 095.4-35, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevor
richtung eine Abdeckplatte (5) aufweist, zwischen der und
der Aufspannplatte (4) der Beutel (1) im Sinne gleicher
Schichtdicken (10) flachgepreßt gehalten ist, und daß die
Aufspannplatte (4) und die Abdeckplatte (5) über
einen Teil ihrer Längs- und Querausdehnung entspre
chend der Anordnung der Stutzen (2) am Beutel (1)
mit einem die Mikrowellen reflektierenden Material
belegt sind.
2. Mikrowellengerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Aufspannplatte (4) und die Abdeck
platte (5) auf ihren einander zugekehrten Seiten das
reflektierende Material aufweisen.
3. Mikrowellengerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Aufspannplatte (4) und die Ab
deckplatte (5) aus Kunststoff bestehen und entspre
chend der Anordnung von Stutzen (2) am Beutel (1) mit
je einer Messingplatte (11, 12) versehen sind.
4. Mikrowellengerät nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Messingplatten (11, 12) auf der der
Drehachse (16) des Elektromotors abgewandten Seite
der Aufspannplatte (4) und der Abdeckplatte (5) an
geordnet sind und sich etwa über ein Drittel der
Länge der Aufspannplatte (4) und der Abdeckplatte
(5) erstrecken.
5. Mikrowellengerät nach Anspruch 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Abdeckplatte (5) eine Durch
brechung (9) aufweist, durch die ein Spanngurt (6)
verschieblich hindurchgeführt ist, dessen freies
Ende mit der Aufspannplatte (4) lösbar verbunden ist.
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