DE3613007B4 - System zur Ermittlung von nicht-abgerechneten Drucken - Google Patents

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Abstract

Wertdrucksystem mit
– einer gesicherten Abrechnungseinheit (1, 60), die eine erste Verarbeitungseinrichtung (11, 62), einen nicht-flüchtigen Speicher (10, 66, 70) zum Speichern von Abrechnungsinformationen und eine Verschlüsselungseinrichtung (12, 72) umfasst, die untereinander zur Abrechnung von zu druckenden Werten und zum Erzeugen von sich nicht wiederholenden verschlüsselten Daten in Verbindung stehen, und
– einem nicht gesicherten Basisgerät (2, 61), das eine zweite Verarbeitungseinrichtung (13, 78, 80, 92) und eine damit verbundene nicht gesicherte Druckeinrichtung (14, 76) umfasst,
wobei die erste Verarbeitungseinrichtung und die zweite Verarbeitungseinrichtung miteinander verbindbar sind,
wobei die zweite Verarbeitungseinrichtung dafür ausgelegt ist, die Anforderung für einen zu druckenden Wert an die erste Verarbeitungseinrichtung zu übertragen,
wobei die erste Verarbeitungseinrichtung dafür ausgelegt ist, an die zweite Verarbeitungseinrichtung mittels der Verschlüsselungseinrichtung verschlüsselte Daten zu übertragen, die die erfolgte Abrechnung des zu druckenden Wertes anzeigen, und
wobei die zweite Verarbeitungseinrichtung dafür ausgelegt ist, den Druck...

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf Wertdrucksysteme und betrifft insbesondere ein System, in dem eine Frankiereinrichtung vollständig getrennt ist vom Drucker und auf das Wertdrucken von Dokumenten. Beispielsweise ist die Frankiereinrichtung in typischer Weise mit einem Drucker verbunden, in dem der Portostempel Information für die Frankiermaschinen-Abrechnungsregister enthält. Zahlreiche Frankiermaschinen-Abrechnungsfunktionen können vorteilhaft in einer Vorrichtung miteinbezogen sein, die lösbar mit Bereichen des Versandsystems verbunden sein kann und welche Vorrichtung einen Prozessor enthalten kann, um eine Datenverarbeitungsfähigkeit zu besitzen.
  • Eine Frankiermaschine umfaßt in typischer Weise einen Drucker, um Gebühreninformation auf ein Versandstück zu drucken. Frankiermaschinen dieses Types sind im US-Patent Nr. 4 097 923 von Alton B. Eckert, Jr., Howel A. Jones, Jr. und Frank T. Check, Jr. beschrieben mit dem Titel "Fernfrankiermaschinen-Ladesystem mit einer fortschrittlichen Mikrocomputer-Frankiermaschine", veröffentlicht am 27. Juni 1978. Ein anderes Beispiel für eine Frankiermaschine, die einen Drucker verwendet, ist im US-Patent Nr. 4 422 148 von John H. Soderberg und Alton B. Eckert, Jr. und Robert B. McFiggans beschrieben mit dem Titel "Elektronische Frankiermaschine mit zahlreichen Berechnungssystemen", veröffentlicht am 20. Dezember 1983.
  • In D1, US 4,253,158 , wird ein Postabfertigungssystem beschrieben, bei dem eine Druck- und Abrechungseinheit 12 und 14 über eine nicht gesicherte Leitung 16 verbunden ist. Bei jeder Wertdruck-(=Frankier) Anforderung wird in der Druckeinheit ein verschlüsseltes Nummersignal erzeugt und zur Abrechnungseinheit gesendet. Dort wird der Frankiervorgang verbucht und das Nummernsignal nochmals verschlüsselt zur Druckeinheit zurückübertragen. Die Druckeinheit vergleicht dann das ankommende mit einem intern erzeugten Nummernsignal und führt bei Signalgleichheit den Frankiervorgang aus. Zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Sicherheit sind Druck- und Abrechnungseinheit mit "sicheren" Gehäusen, d.h. geschützt vor Einbruch, aufgebaut.
  • Aus D2, EP 0 131 964 A2 , ist ein System zum Drucken und Lesen von verschlüsselten Daten, beispielsweise Frankieraufdrucke, bekannt. Der für den Druck vorgesehene Systemteil ermöglicht den Aufdruck von unverschlüsselten (z.B. Frankierwerten) und vor Ort erzeugten verschlüsselten Daten auf Postgut, um Falschdrucke erkennen zu können. Die Verschlüsselung hängt von den aufgedruckten offenen Daten (Frankierwert, Datum, Absender u.a.) ab. Sollten Fälschungen vorkommen, so können entweder die verschlüsselten Daten nicht dekodiert werden oder die dekodierten Daten stimmen nicht mit dem Aufdruck überein.
  • In D3, GB 2,097,330 A, wird ein Frankiersystem mit einer Frankiermaschine 10 und mit einer über eine Leitung 26 angeschlossene Abrechnungseinheit 12 beschrieben. Von der auch für den Frankieraufdruck zuständigen Frankiermaschine 10 wird ein Frankier-Anforderungssignal an eine Abrechnungseinheit 12 geschickt, dort registriert und ein "elektronisches Entsperrsignal" zur Frankiermaschine 10 zurückgesendet. Zu dieser Frankiermaschine gehört ein Drucker 20, der aktiviert werden kann, nachdem das Entsperr-Signal das elektronische Schloss 17 geöffnet hat.
  • Frankiermaschinen der oben beschriebenen Art können mit zahlreichen Modifikationen versehen sein. In einer Modifikation ist z. B. ein Fernlade-Merkmal verfügbar, wodurch der Schlüssel für die Betätigung des Drei-Position-Ladeschalters auf einer Tastatur geschaffen ist. Die Bedienungsperson der Einheit kann so mit geeigneten Kombinationen für den Zugang in die Tastatur ausgerüstet sein, um das Fernladen zu ermöglichen. In einer weiteren Modifikation kann der Drei-Position-Ladeschalter der Tastatur durch einen einfachen Knopf ohne die Notwendigkeit des Schlüssels gesteuert werden. In diesem Systemtyp kann die Frankiermaschine manuell im Postamt wieder aufgeladen werden, jedoch kann die Servicefunktion lokal durchgeführt bzw. in einer Weise beeinflusst werden, und zwar ähnlich der bei Fernladesystemeinheiten.
  • Die Frankiermaschinen der oben beschriebenen Art enthalten alle Drucker, welche ein integrierter Teil der Frankiermaschine selbst sind. Obwohl diese Frankiermaschinen der oben beschriebenen Art den ihnen zugedachten Zweck in beispielhafter Art und Weise dienen, ist es stets wichtig, neue und verbesserte Frankiermaschinen-Vorrichtungen zu entwickeln, um Kosten zu verringern und den Wirkungsgrad zu verbessern.
  • Wie dies wohl bekannt ist, enthält die Frankiermaschine in einem typischen System die Druckvorrichtung, um das Aufbringen der Portogebühr auf ein Versandstück oder ähnliches zu erleichtern. Die Druckvorrichtung, die innerhalb der Frankiermaschine angeordnet ist, gibt ihren Beitrag für die Kosten und die Komplexibilität der Frankiermaschine.
  • In einem elektronischen Post-Abfertigungs-System ist es wichtig, daß die Portogebühren-Guthaben innerhalb der Frankiermaschine sicher sind. Unter der Sicherheit des Portogebühren-Guthabens versteht man, daß wenn der Drucker Portogebühren-Freistempel auf ein Versandstück druckt, das Abrechnungsregister in der Frankiermaschine stets dies reflektieren sollte, daß das Drucken stattgefunden hat. Da in typischen Post-Abfertigungs-Systemen die Frankiermaschine und der Drucker integrierte Einheiten sind, sind beide in solcher Art und Weise verriegelt, um sicherzustellen, daß das Drucken von Portogebühren-Freistempeln nicht ohne Abrechnung stattfinden bzw. auftreten kann. Postbeamtete fordern im allgemeinen, daß die Abrechnungs-Information in der Frankiermaschine gespeichert wird und dort in sicherer Art und Weise behalten bzw. gehalten wird. Somit sollte jedes verbesserte Post-Abfertigungs-System Sicherheitsmerkmale umfassen, um unautorisiertes und unabgerechnetes Ändern von Beträgen des Portogebühren-Guthabens, welches in der Frankiermaschine gehalten wird, zu verhindern. Postbeamtete fordern außerdem, daß die Frankiermaschinen im Service gehalten werden und vom Service bzw. der Wartung in strikter übereinstimmung mit ihren Vorschriften und Forderungen zur Registratur und periodischen Inspektion abgeholt werden (z.B. alle 6 Monate). Dieses ermöglicht es der Post, Aufzeichnungen über die Verwendung einer Frankiermaschine zu machen und einen Betrug festzustellen. Somit gibt es auch administrative Kosten, die in Verbindung mit der Aufzeichnungsdurchführung und Aufbewahrung, der Inspektion und der Wartung dieser Frankiermaschinen entstehen.
  • Es besteht ein fortwährender Bedarf an weniger teueren und effizienteren Frankiermaschinen. Wie zuvor erwähnt, wurden Frankiermaschinen mit ihren unterschiedlichen peripheren Teilen verknüpft, was zu einer weiteren Kostenerhöhung führt. Es ist wichtig, Frankiermaschinen zu entwickeln, die für Post-Abfertigungs-Systeme geeignet sind, die billiger und effizienter sind, die jedoch außerdem in der Lage sind, ein hohes Maß an Sicherheit in Verbindung mit den oben beschriebenen Frankiermaschinen aufrechtzuerhalten. Es ist außerdem wichtig, daß jedes neu entwickelte Post-Abfertigungs-System ein solches ist, in dem die Sicherheit in einer Weise aufrechterhalten werden kann, daß die Sicherheit der zuvor erwähnten Versandsysteme gehalten wird. Somit kann das, was als sicheres Post-Abfertigungs-System mit einer verbesserten Frankiermaschine beschrieben wurde, für verschiedene periphere Gerätetypen geeignet sein.
  • In einer veranschaulichten Ausführungsform ist ein elektronisches Post-Abfertigungs-System offenbart, welches eine elektronische Frankiermaschine umfaßt, die nur eine Abrechnungseinheit aufweist. Die Abrechnungseinheit umfaßt eine Verarbeitungseinheit, die in diesem Ausführungsbeispiel ein Mikrocomputer, ein nicht-flüchtiger Speicher (NVM) und eine mit dem P1ikrocomputer verbundene Verschlüsselungseinheit ist.
  • Die Abrechnungseinheit liefert die Fähigkeit, eine verschlüsselte Gültigkeitsnummer für das Drucken auf einem Dokument zu erzeugen. Diese erzeugte Gültigkeitsnummer schafft ein Verfahren zur Ermittlung von unabgerechnetem Drucken und versorgt die Postbeamten mit Information aus den Frankiermaschinen-Abrechnungsregistern. Der Drucker würde in diesem Ausführungsbeispiel innerhalb der Post-Versandmaschine bzw. Frankiermaschine oder innerhalb irgendeiner anderen Grund- oder Host-Vorrichtung untergebracht sein, welche ebenfalls Bestandteil des Versandsystems ist.
  • Die Grund- oder Host-Vorrichtung oder Frankiermaschine dieses Ausführungsbeispieles umfaßt grundsätzlich einen zweiten Mikrocomputer sowie einen Drucker. Die Frankiermaschine selbst ist in der Lage, mit der Versandmaschine oder der Grund- oder Host-Vorrichtung in Verbindung zu treten, um alle Abrechnungsfunktionen auszuführen, Portoguthaben aufzunehmen, den Rücksetzvorgang auf Null für die Rückkehr aus der Wartung und alle anderen Aktionen durchzuführen, welche die elektronischen Postversandsysteme im allgemeinen ausführen. Zusätzlich ist es vorteilhaft in dieser Frankiermaschine, Techniken zu verwenden, wie ein mechanisch-sicheres Gehäuse und eine elektromagnetische Abschirmung, das Isolieren der Leistungsversorgung, das Isolieren der Nachrichtenverbindungsleitungen, die in den bestehenden Frankiermaschinen verwendet werden.
  • Die elektronische Frankiermaschine dieses Ausführungsbeispieles druckt, wie bereits zuvor erwähnt, keine Portogebühren, sondern liefert ein elektronisches Signal, welches eine verschlüsselte Gültigkeitsnummer für den Portogebührenbetrag darstellt, welcher abgerechnet wird. In diesem Ausführungsbeispiel muß die verschlüsselte Gültigkeitsnummer zusammen mit dem Dollarbetrag der Frankiermaschinen-Nummer und dem Ausgabe-Datum gedruckt werden. Die Nummer wird gewöhnlich in einem System anerkannten Format gedruckt, welches für die automatische Ermittlung, falls erforderlich, geeignet und passend ist. Diese verschlüsselte Gültigkeitsnummer wird dazu verwendet, um ein illegales Drucken eines Dollarbetrages zu ermitteln, der nicht abgerechnet worden ist.
  • In diesem Veranschaulichungs-Ausführungsbeispiel würde die Verarbeitungseinheit der Versandmaschine einen Dollarbetrag von einer Tastatur oder ähnlichem erhalten und würde diese Information zur Verarbeitungseinheit der Frankiermaschine senden. Die Verschlüsselungseinheit der Frankiermaschine würde danach eine verschlüsselte Gültigkeitsnummer unter Verwendung des Schlüssels und des Einfach- bzw. Klartextes erzeugen, welcher durch die Verarbeitungseinheit der Frankiermaschine geliefert wird. Der Einfach- oder Klartext würde die Portoinformation und die Frankiermaschinen-Abrechnungsregister der Frankiermaschine beinhalten. Es sollte berücksichtigt werden, daß andere Informationen, wie z.B. das Datum, der Ursprung des Dokumentes, die Bestimmung usw., ebenfalls in Abhängigkeit vom Bedarf und den Wünschen des Anwenders verwendet werden können. Der Schlüssel würde intern innerhalb des NVM gespeichert werden.
  • Die Frankiermaschine würde sodann die Gültigkeitsnummer zusammen mit der Frankiermaschinen-Seriennummer der Verarbeitungseinheit, der Versandmaschine oder der Grund- oder Host-Vorrichtung senden. Die Verarbeitungseinheit innerhalb der Grund- oder Host-Vorrichtung sendet danach die Portoinformation, Frankiermaschinen-Serien-Nummer und die Gültigkeitsnummer zu einem Drucker. Der Drucker seinerseits druckt die Portoinformation, das Datum, die Frankiermaschinen-Serien-Nummer und die Gültigkeitsnummer auf ein Versandstück oder Dokument. Die Gültigkeitsnummer des Dokumentes wird dann durch eine Einheit in einer Poststation entschlüsselt, welche die Kontrollier- bzw. Nachprüfinformation liefert.
  • Das Nachprüfen bzw. Kontrollieren der Gültigkeit des Drucks wird in folgender Weise ausgeführt. Eine dritte Verarbeitungseinheit, die in typischer Weise innerhalb eines Postgebäudes angeordnet ist, liest die Portodruckdaten vom Dokument. Danach wird die Gültigkeitsnummer des Dokumentes entschlüsselt und wird mit der Postinformation auf dem Dokument verglichen und auf Wunsch von zuvor verarbeiteten Dokumenten, um den richtigen Gebrauch der Gültigkeitsnummer zu überprüfen, um so z.B. das kopieren von gültigen Gültigkeitsnummern von vorhergehenden Dokumenten zu vermeiden. Wenn die entschlüsselte Information die gleiche ist, wie die nicht-verschlüsselte Information auf dem Dokument, wird das Dokument als ein gültiges Dokument angesehen. Wenn die entschlüsselte Information unterschiedlich ist, ist das Dokument nicht gültig. Die Gültigkeitsnummer würde auch Information des Abrechnungs-Einheitsregister umfassen, um die Verbindung zwischen dem gedruckten Dollarbetrag und der Abrechnungseinheit der Frankiermaschine zu schaffen und um Aufzeichnungen über den Gebrauch der Frankiermaschine in einer Posteinrichtung aufrechtzuerhalten. Dieses ermöglicht es den Postbeamten, Aufzeichnungen viel einfacher und genauer zu erhalten, als dies gegenwärtig möglich ist. Es kann darüber spekuliert werden, daß in einem vollständig automatisierten System mit ON-LINE computerisierten Aufzeichnen und Bewahren Porto-Aufzeichnungen sehr nahe an Zielverfolgung bzw. Gleichlauf-Steuerung (tracking) der Frankiermaschinen-Abrechnungsregister kommen könnte. Die Gültigkeitsnummer sowie andere Information auf dem Dokument kann in maschinenlesbarem Format gegeben sein. Dieses umfaßt z.B. besondere alpha-numerische Schrifttypen bzw. Schriftfamilien, unterschiedliche Codierformen, magnetische Drucktechniken oder andere geeignete Einrichtungen. Dieses erleichtert die Automatisierung der Dokumentverarbeitung einschließlich der Aktivitäten, wie z.B. Sortieren, Punkt- oder Ortsuntersuchung und Verarbeitung der Gültigkeitsnummer. Das Erfordernis von besonderen maschinenlesbaren Techniken erfordert Zugriff zur Information in bezug auf die Codiertechniken und Zugriff auf die Einrichtung, welche nicht vollständig für die breite öffentlichkeit verfügbar ist.
  • Die Aufgabe der Postbeamten für die überwachung gegen Mißbrauch würde viel einfacher sein und die Notwendigkeit von Inspektionen würde weitgehend reduziert sein. Somit würde in diesem Veranschaulichungs-Ausführungsbeispiel ein Microcomputer innerhalb einer Frankiermaschine in Wechselverkehr mit einem Mikrocomputer innerhalb einer Versandmaschine oder mit irgendeinem anderen Typ der Grund- oder Host-Vorrichtung stehen. In diesem System würde die Frankiermaschine ein elektronisches Signal liefern, welches eine verschlüsselte Gültigkeitsnummer darstellt und zwar an die Versandmaschine. Nach Empfangen des geeigneten Signals von der Frankiermaschine würde die Versandmaschine ihrem Drucker signalisieren, den gewünschten Portogebührenwert zu drucken. Das Postamt würde dann sich in einer Lage befinden, nachzuprüfen bzw. zu kontrollieren, daß das durch das Frankiersystem gedruckte Postzeichen ein richtiges oder gültiges war oder nicht und würde genaue Aufzeichnungen über den Gebrauch der Frankiermaschine bewahren und zwar durch Erhalt eines erneuten Leseinhalts aus den Frankiermaschinen-Abrechnungsregistern und zwar von jedem Postwertzeichen.
  • Somit druckt in dieser Ausführungsform das Versand- oder Frankiersystem den Portogebührenwert sowie die verschlüsselte Gültigkeitsnummer, welche ein Postamt oder eine andere Dienststelle verwenden könnte, um den Portogebührendruck als gültig zu bestätigen. Die Frankiermaschine dieses Ausführungsbeispieles enthält keinen Drucker, wodurch sie sie weniger komplex und weniger teuer macht.
  • Außerdem kann eine Frankiermaschine dieses Types an eine breite Vielfalt von Versandmaschinen oder andere peripheren Einheiten angepasst werden. Das Verschlüsselungsschema, welches zum Schutz der Gültigkeit des Portogebührendruckes verwendet wird, kann irgendein oder einer Vielzahl von solchen Schemen sein, die als solche in der Technik bekannt sind, z. B. solche, die in typischer Weise zum Schutz der Abrechnungsinformation innerhalb der Frankiermaschine verwendet wurden.
  • Daher schafft dieses System eine billigere und einfachere Frankiermaschine, weiche an eine breite Vielfalt von Versandmaschinen angepasst werden kann. Dieses System ermöglicht außerdem eine Frankiermaschine, welche vollständig von der Druckfunktion befreit ist, in der nur ein elektrisches Signal an eine periphere Vorrichtung geliefert wird, z. B. eine Versandmaschine mit einem Drucker, welcher eine Gültigkeitsnummer verkörpert. Dieses System macht es dem Postbeamten oder einer anderen Dienststelle sehr viel einfacher, Missbrauch festzustellen und zwar durch Möglichmachen genauer und auf den neuesten Stand Aufzeichnungen zu bewahren und zwar bei Gebrauch jeder Frankiermaschine.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es ein Wertdrucksystem und -Verfahren bereitzustellen, dass gegenüber dem Stand der Technik billiger und effizienter ist, jedoch außerdem in der Lage ist, ein hohes Maß an Sicherheit aufrecht zu erhalten.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird gelöst durch ein Wertdrucksystem gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch ein Verfahren zum Abrechnen und Drucken eines Wertes gemäß den Merkmalen des Anspruchs 9. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den Unteransprüchen.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand von in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen beschrieben. Die vorerwähnten und weiteren Merkmaie der Erfindung werden verständlicher im Zusammenhang mit der folgenden detaillierten Beschreibung in Verbindung mit den Zeichnungen, wobei gleiche Bezugszeichen gleiche oder ähnliche Elemente in den unterschiedlichen Figuren bezeichnen. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines elektronischen Post-Abfertigungs-Systems,
  • 2 eine perspektivische Ansicht eines Dokuments auf dem der Drucker Postinformation gedruckt hat,
  • 3 ein Flußdiagramm der Operation der Grund- oder Host-Vorrichtung des elektronischen Versandsystems von 1,
  • 4 ein Flußdiagramm der Operation der Frankiermaschine des Versandsystems von 1,
  • 5 ein Flußdiagramm der Operation der Kontrollier- oder Prüfeinrichtung des Versandsystems von 1,
  • 6 ein Diagramm eines Verschlüsselungs/Entschlüsselungs-Subsystems mit Darstellung des Subsystems im Verschlüsselungsmodus,
  • 7 ein Verschlüsselungs/Entschlüsselungs-Subsystem mit Darstellung des Subsystems im Entschlüsselungsmodus,
  • 8 ein Blockdiagramm eines elektronischen Post-Abfertigungs-Systems gemäß 1 unter Verwendung einer entfernbaren bzw. abnehmbaren Prozessor-Vorrichtung zum Frankiermaschinen-Abrechnen und von Steuerfunktionen mit dem Prozessor mit einer Betriebssteuerung eines fernen ungesicherten Druckmechanismus,
  • 9 eine weitere Ausführungsform eines Versandsystems gemäß 8 unter Verwendung eines Druckers mit einem Prozessor, welcher mit dem Prozessor der entfernbaren oder abnehmbaren Vorrichtung über eine durchführende Schnittstelle,
  • 10 und 11 Flußdiagramme des Betriebs des Versandsystems von 9,
  • 12 ein Flußdiagramm des Betriebs des Versandsystems von 8, und
  • 13 ein Blockdiagramm eines elektronischen Post-Abfertigungs-Systems, welches eine entfernbare Vorrichtung verwendet, die Frankier- und Abrechnungsfunktionen liefert und einen Heimcomputer (PC) und zugeordnete Druckerfunktionen als Grund- oder Host-Vorrichtung.
  • Die Erfindung ist im Zusammenhang mit einer Frankiermaschine offenbart. Jedoch kann sie auch bei anderen Frankiergeräten angewendet werden, und zwar mit gleichem Erfolg. Diese umfassen Paketdienstgeräte, Steuerstempel, Meßgeräte, Scheckschreibgeräte, Fahrscheindrucker und andere ähnliche Vorrichtungen.
  • 1 zeigt in Blockdiagrammweise ein Versandsystem gemäß der Erfindung. Das Versand- oder Frankiersystem der Erfindung umfaßt das Frankier-Meßgerät 1, welches in Wechselwirkung mit dem Grund- oder Host-Gerät 2 steht. Das Host-Gerät 2 ist in typischer Weise eine Versandmaschine, kann jedoch auch aus einer Vielfalt von anderen Vorrichtungen bestehen, die mit dem Frankier-Meßgerät in Wechselwirkung stehen könnten. Das Grund oder Host-Gerät 2 druckt seinerseits einen Portogebührenbetrag zusammen mit anderen Informationen auf das Dokument 15. Das Dokument wird dann in einer Prüf- oder Kontrolleinrichtung 3 gelesen, wobei diese Einrichtung in typischer Weise eine Posteinrichtung ist. In dieser Einrichtung 3 wird die Entschlüsselung der Gültigkeitsnummer des Dokumentes durchgeführt und dann das Dokument als gültig bestätigt.
  • Das Frankier-Meßgerät 1 umfaßt in diesem Ausführungsbeispiel eine Verarbeitungseinheit oder Mikrocomputer 11, der mit einem nicht-flüchtigen Speicher 10 gekoppelt ist und ebenfalls mit einer Verschlüsselungseinheit 12 gekoppelt ist. Die Prozessoreinheit kann z.B. ein Mikroprozessor, ein Mikroregler, ein Mikrocomputer oder eine andere intelligente Vorrichtung sein, welche eine Verarbeitungsfähigkeit aufweist, im folgenden jeweils als Prozessor, Mikrocomputer oder Mikroprozessor bezeichnet. Das Frankier-Meßgerät dieses Ausführungsbeispieles weist keinen mit ihm verknüpften Drucker auf und liefert elektronische Signale, welche die Gültigkeitsnummer sowie die Frankiermaschinen-Serien-Nummer für das Grund- oder Host-Gerät darstellen.
  • Es ist ersichtlich, daß das Grund- oder Host-Gerät 2 eine zweite Verarbeitungseinheit oder Mikrocomputer 13 umfaßt und einen Drucker 14 aufweisen kann. Der Drucker kann auch eine separate Einheit sein. Der Mikrocomputer 13 sorgt für Intelligenzeigenschaft und erlaubt eine Vor- und Rückkommunikation zum Microcomputer 11 des Frankier-Meßgerätes und zum Drucker 14, um das Drucken dann zu starten, wenn die richtige Information ihm zugeführt wird.
  • Eine Tastatur oder ähnliches (nicht dargestellt) sendet die Information, welche den Portogebührenwert verkörpert zum Microcomputer 13. Danach sendet der Mikrocomputer 13 ein Signal zum Mikrocomputer 11, welches aus dem Portogebührenwert besteht, um eine Gültigkeitsnummer zum Drucken zu erhalten.
  • Die Verschlüsselungseinheit 12 versorgt nach dem Empfang eines Signals vom Mikrocomputer 11 den Mikrocomputer 11 mit einer Gültigkeitsnummer. Diese Gültigkeitsnummer wird in typischer Weise mit einem Schlüssel innerhalb der Verschlüsselungseinheit 12 berechnet. Der Schlüssel wird z.B. durch Kombination der Serien-Nummer der Frankiermaschine und einer geheimen Konstanten gebildet, die im ROM des Mikrocomputers 11 gespeichert ist.
  • Die Gültigkeitsnummer wird danach zum Mikrocomputer 13 des Grund- oder Host-Gerätes 2 gesendet, um den Druckvorgang einzuleiten. Der Drucker druckt seinerseits, wie zuvor erwähnt, auf das Dokument 15 die Information, die er vom Mikrocomputer 13 mitbekommen hat. Somit liefert das Frankier-Meßgerät an das Grund- oder Host-Gerät 2 die Frankiermaschinen-Serien-Nummer und die Gültigkeitsnummer, welche auf das Dokument 15 gedruckt werden sollen. Das Grund- oder Host-Gerät 2 liefert, wie zuvor erwähnt, den Portogebührenbetrag. In diesem Ausführungsbeispiel kann entweder das Grund- oder Host-Gerät oder das Frankier-Meßgerät 1 die Stadt-, Staat- und Datums- Information liefern. Wie später ersichtlich wird, kann die Datums-Information in die verschlüsselte Gültigkeitsnummer miteinbezogen werden. Die Frankier-Meßgeräte-Nummer, das Datum und die Gültigkeitsnummer des Dokumentes 15 wird zur Einrichtung 3 übertragen, wo die Gültigkeitsnummer entschlüsselt wird, um die Untersuchung des Portogebührenbetrages, des Datums und der Abrechnungsinformation zu ermöglichen.
  • Gemäß 2 weist das Dokument 15 einen Dollarbetrag 22, das Datum 23 und die Frankiermaschinen-Serien-Nummer 21 auf. Zusätzlich enthält das Dokument eine Gültigkeitsnummer 24.
  • Die 3, 4 und 5 sind Fluß-Diagramme, die die Wirkungsweise des Post-Abfertigungs-Systems beschreiben, insbesondere das Verfahren zur Nachprüfung bzw. Kontrolle der Integrität des Dokumentes. Mit Bezug auf die 3 und 4 empfängt anfangs das Grund- oder Host-Gerät 2 (1) einen Dollarbetrag von einer Quelle, wobei dieses eine Bedienungsperson oder eine andere Quelle sein kann und zwar angezeigt durch Block 40. Danach wird der Dollarbetrag zum Frankier-Meßgerät 1 (1) übertragen, Bock 41. Mit Bezug auf 4 erhält dann das Frankier-Meßgerät dieses Dollarbetrag von der Grund- oder Host-Vorrichtung 2, Block 42 und erzeugt danach eine Gültigkeitsnummer, Block 43. Nach Erzeugung dieser Gültigkeitsnummer sendet das Frankier-Maßgerät 1 danach die Serien-Nummer und die Gültigkeitsnummer, welche die Portoinformation umfaßt zurück zum Grund- oder Host-Gerät 2, Block 44. Mit Rückbeziehung auf 3 empfängt dann das Grund- oder Host-Gerät 2 (1) die Frankier-Meßgerät-Serien-Nummer und die Gültigkeitsnummer von dem Frankier-Meßgerät, Block 45. Danach druckt der Drucker 14 (1) auf dem Dokument die Porto-Information, d.h. den Dollarbetrag, das Datum, die Frankiermaschinen-Serien-Nummer und der Drucker druckt ebenfalls die Gültigkeitsnummer, die er von der Frankiermaschine erhalten hat.
  • Der nächste Schritt im Verarbeitungsprozess ist die Gültigmachung oder Nachprüfung bzw. Kontrolle der Integrität des Dokumentes, welches von dem Grund- oder Host-Gerät 2 empfangen wurde. Dieses wird in der Nachprüf- bzw. Kontrolleinrichtung 3 (1) vollendet bzw. ausgeführt. Wie zuvor erwähnt, würde die Einrichtung 3 in typischer Weise eine Postamtseinrichtung sein und sich dort die Einrichtung befinden, um den Portodruck zu bestätigen bzw. gültig zu machen oder zu kontrollieren. Somit würde mit bezug auf 5 der Mikrocomputer 16 (1) eine Gültigkeitsnummer und eine Frankier-Meßgerät-Nummer vom Dokument 15 durch die Tastatur durch einen Strichcode-Leser oder ähnlichem erhalten, Block 46. Danach würde die Gültigkeitsnummer entschlüsselt und es würde Postinformation erzeugt werden und zwar in menschlich lesbarer Form, Block 47.
  • Die zu erzeugende Postinformation ist hauptsächlich der Portogebührenbetrag und das vom Drucker 14 des Grund- oder Host-Gerätes 2 empfangene Datum, die Information des steigenden Registers (Gesamtbetrag des durch die Frankiermaschine gedruckten Portogebührenwertes) und des Stückzählers (Gesamtanzahl der frankierten Dokumente). Danach wird die Information mit der Postinformation auf dem Dokument und in den Postamtsakten verglichen. Wenn zwischen der Information auf dem Dokument und der angezeigten Information eine Abstimmung bzw. ein Ebenbild besteht, dann weiß das Postamt, daß es einen gültigen Portogebührendruck gibt. Wenn es jedoch kein Ebenbild oder übereinstimmung gibt, dann weiß das Postamt, daß der Druck ungültig ist (siehe Entscheidung Block 48). Wenn außerdem das steigende Register (Gesamtbetrag der durch die Frankiermaschine abgerechneten Portogebühr) und die Stückzählerinformation (Gesamtnummer der frankierten Dokumente) Änderungen zeigt, welche mit der Information der Postamtsakten für die Frankiermaschine inkonsistent sind, kann eine Inspektion der Frankiermaschine unternommen werden, um die Fehlfunktion oder Fälschung festzustellen.
  • Die 6 und 7 zeigen ein typisches Verschlüsselungs-Entschlüsselungs-Subsystem. Diese Einheit könnte in typischer Weise konform sein mit dem Daten-Verschlüsselungsstandard (DES) FIPS PUB 46, in dem Postinformation, nämlich der Dollarbetrag, das Datum, der Betrag des steigenden Registers und der Stückzählerinhalt in die Einheit zusammen mit einem Schlüssel eingegeben werden kann. Verschlüsselungsdaten wandeln dies in eine unverständliche Form um, die Geheimschrift (Chiffre) genannt wird. Die Entschlüsselungs-Chiffre wandelt die Daten zurück in ihre Originalform. Der in diesem Standard beschriebene Algorithmus spezifiziert die Verschlüsselungs- und Entschlüsselungsoperation, welche auf einer Binärzahl basiert sind, die als Schlüssel bezeichnet wird.
  • Wie oben erwähnt, ist die Schlüsselinformation in typischer Weise die Serien-Nummer der Frankiermaschine, welche auf das Dokument gedruckt wird und eine geheime Konstante. Der Schlüssel und die postalische Information werden danach innerhalb der Einheit 12 miteinander kombiniert, um eine verschlüsselte Gültigkeitsnummer im Verschlüsselungsmodus auszugeben. Wie auch aus 6 ersichtlich ist, ist der Schalter 51 in eine Position bewegt dargestellt, so daß die postalische Information und der Schlüssel eingegeben werden können, so daß die verschlüsselte Gültigkeitsnummer am Ausgang vorliegt. Dieser Typ der Einheit kann somit als Verschlüsselungseinheit 12 (1) in der Frankier-Meßgerät-Einheit 1 verwendet werden.
  • Es ist bekannt, daß Daten aus der Geheimschrift nur durch Verwendung von exakt dem gleichen Schlüssel wieder aufgedeckt werden können, welcher zur Verschlüsselung verwendet wurde. Somit ist es klar, daß die Entschlüsselungseinheit 17 (7) in der Posteinrichtung die gleiche ist, wie die Einheit 12 innerhalb der Frankiermaschine. In Systemen dieses Typus können die Verschlüsselungs- und Entschlüsselungseinheit unterschiedlich sein. Jedoch können auch andere geeignete Verschlüsselungstechniken verwendet werden, wie z.B. bekannte Schlüssel-Verschlüsselungs-Systeme. Bezugnehmend auf 7 ist es ersichtlich, daß der Schlüssel aus der Kombination der Frankiermaschinen-Serien-Nummer auf dem Dokument und einer geheimen Konstante, welche in dem ROM (nur Lese- bzw. Festwertspeicher) des Mikrocomputers 16 vorliegt, erhalten werden. Der Schlüssel muß der gleiche wie der Schlüssel in der Verschlüsselungseinheit 12 sein. Der Schalter 51 wird aus dem verschlüsselten Modus in den entschlüsselten Modus überführt, um die Entschlüsselung zu erhalten. An seinem Ausgang Liegt die Postinformation, welche die Information des steigenden Registers und des Stückzählers umfaßt. Wenn somit in diesem System die erhaltene Information in der Posteinrichtung unterschiedlich ist, gegenüber der Information auf dem Dokument, ist der Druck ungültig.
  • Es ist zu bemerken, daß obwohl diese Erfindung hinsichtlich eines besonderen Verfahrens zur Entschlüsselung und Verschlüsselung von Information beschrieben wurde. Dieses wurde nur für illustrative Zwecke gemacht. Somit kann die Erfindung mit anderen Verfahren zur Verschlüsselung/Entschlüsselung verwendet werden, wobei diese Abwandlungen noch innerhalb des Gegenstandes der Erfindung liegen. In ähnlicher Weise ist zu bemerken, daß obwohl die Erfindung in besonderer Beziehung für die gebrauchte Information beschrieben wurde, und zwar im Zusammenhang mit der Erzeugung der Gültigkeitsnummer, wurde dies ebenfalls nur für Anschauungszwecke getan. Somit kann diese Erfindung mit anderen Typen und Kombinationen von Information verwendet werden, wobei diese Abwandlungen ebenfalls unter den Gegenstand der Erfindung fallen. Es sollte bemerkt werden, daß obwohl P1ikrocomputer im Frankiergerät 11, im Grund- oder Hostgerät 2 und in der Kontrolleinrichtung verwendet wurden, die Erfindung auch mit anderen Verfahren für die Verarbeitung der Information benutzt werden kann, ohne das hierbei der Gegenstand der Erfindung verlassen wird.
  • Somit schafft das elektronische Postabfertigungs-System dieses Ausführungsbeispieles ein sicheres System. Zusätzlich schafft das Post-Abfertigungs-System dieses Ausführungsbeispieles eine Frankiermaschine, welche die Druckfunktion von der Frankierfunktion trennt. Zusätzlich ist dem Postbeamten oder ähnlichem eine zusätzliche Einrichtung gegeben worden, um einen Betrug zu ermitteln, d.h. einen unautorisierten Portodruck, welcher in die Posteinrichtung eingegeben wird.
  • Dieses System kann in einer Vielzahl von Arten verwendet werden. Durch die Verwendung dieses Systems wird ein Dokument in klarer Weise als betrügerisch erkannt, wenn die in der entschlüsselten Gültigkeitsnummer enthaltene Information nicht mit dem gedruckten Dollarbetrag, Datum und der Frankiermaschinen-Nummer übereinstimmt. Wenn zusätzlich zwei oder mehrere Dokumente mit der gleichen Gültigkeitsnummer hereinkommen, ist dies ebenfalls eine positive Identifizierung von Betrug, nämlich daß es sich hierbei um kopiertes Dokument handelt. Es ist naheliegend, daß die Information des steigenden Registers und des Stückzählers, welche von der Gültigkeitsnummer erhalten wird, die gleiche ist, als die der kopierten Dokumente. Durch Speichern und Bewahren der Aufzeichnungen von Postinformation, welche von den Dokumenten erhalten wird, die von einem besonderen Frankiergerät kommen, wird es sehr einfach, aus dem Inhalt des steigenden Registers und des Stückzählers Unregelmäßigkeiten zu eruieren, nämlich im Hinblick auf Datum, geschätztem Postversandfluß durch das Frankiergerät. Tatsächlich deutet dies darauf hin, daß wenige der geringstwertigen Stellen des Stückzählers wichtig sind in der verschlüsselten Gültigkeitsnummer. Dieses macht sogar die betrügerische Erzeugung einer Gültigkeitsnummer bei vollem Wissen des Verschüsselungs-Algorithmus und Schlüssels wertlos, da das steigende Register und der Stückzähler nicht willkürlich geändert werden können ohne Ermittlung des Betruges. Auch sollte ein Dokument mit einem Datum, welches nicht mit dem Kalenderdatum übereinstimmt, als möglicher Betrug angesehen werden, weil es die Möglichkeit gibt, daß das Dokument kopiert oder geändert wurde. Schließlich kann ein betrügerisches Dokument, welches an der Verkaufsstelle ausgegeben wurde, ermittelt werden, durch unverzügliche Entschlüsselung der Gültigkeitsnummer und durch Vergleichen des entschlüsselten Wertes oder Betrages des steigenden Registers oder des Stückzählers mit dem steigenden Register oder Stückzähler der Frankiermaschine. Wenn die Beträge oder Werte nicht als gleich miteinander verglichen werden, wurde ein ungültiges Dokument herausgegeben.
  • Es wird nun Bezug genommen auf 8. Die Frankiermaschine 1 umfaßt eine herausnehmbare Vorrichtung 60. Die entnehmbare Vorrichtung kann im Format einer "gefälligen Kreditkarte" Typ-Struktur oder einer größeren umschlossenen Typ-Struktur, wie ein Einschub oder Kassette oder Tressor sein. Die Vorrichtung leistet physikalische Unterstützung und Schutz für einen Mikrocomputer 62, welcher durch einen sog. Privat-Bus 64 mit einer Vielzahl von Komponenten verbunden ist. Der Mikrocomputer 62 ist über den Bus 64 mit einem nur Lese- oder Festwertspeicher (ROM) 66 verbunden, welcher das Betriebsprogramm für den Mikrocomputer 62 enthält. Das im ROM 66 innewohnende bzw. enthaltene Programm steuert nicht nur die Operation des Mikrocomputers 62 sondern liefert auch die Betriebsinstruktionen für den Mikrocomputer 62, um die Grund- oder Host-Vorrichtung 2 zu steuern. In dem besonderen Ausführungsbeispiel der offenbarten Art enthält, wie dies noch später deutlicher erklärt wird, das Grund- Host-Gerät 2 einen Drucker mit einer Druckerlogiksteuerung, keinen Mikrocomputer, wie dies der Fall ist im Zusammenhang mit dem System, welches in 1 gezeigt ist.
  • Der Mikrocomputer 62 ist außerdem über den Bus 64 mit einem Schreib- und Lesespeicher 68 (Speicher mit wahlfreiem Zugriff) RAM verbunden oder mit einem anderen Betriebsspeicher, um eine dynamische Speicherung während des Betriebes zu schaffen. Ein nicht-flüchtiger Speicher 70, wie z.B ein elektrisch-löschbarer Programm-Nur-Lese- oder Festwertspeicher (EEPROM) sorgt für eine nicht-flüchtige Speicherung der kritischen Porto-Abrechnungsdaten. Kritische Abrechnungsdaten umfassen oft den fallenden Registerwert, den steigenden Registerwert und den Stückzählwert. Jegliche Abrechnung oder Daten, die während eines Leistungseinbruchs oder Fehlens bewahrt werden sollen, wie z.B. Service-Erfahrungen, können ebenfalls in den nicht-flüchtigen Speicher 70 abgelegt werden. Der nicht-flüchtige Speicher kann auch die Serien-Nummer der Frankiermaschine sowie unterschiedliche Konfigurationsdaten enthalten, so daß die Frankiermaschine 1 in unterschiedlichen Ländern betreibbar ist, welche unterschiedliche Anfordernisse aufweisen sowie in unterschiedlichen Frankiersystemen, welche unterschiedliche Konfigurationen haben.
  • Es sollte erkannt werden, daß die Frankiermaschine 1 durch eine externe, nicht dargestellte Leistungsquelle versorgt wird, welche während der normalen Operation die Energie liefert, um den Mikrocomputer sowie die unterschiedlichen Komponenten der Frankiermaschine 1 einschließlich des ROM 66, des RAM 68, des nicht-flüchtigen Speichers 70 sowie alle anderen Spezialfunktion-Komponenten 72 mit Energie zu versorgen, welche über den Bus 64 mit dem Mikrocomputer 62 verbunden werden können. Eine Leistungsabtast- oder Sensorschaltung, die nicht dargestellt ist, welche z.B. im US-Patent Nr. 4 285 050 "elektronische Frankiermaschine mit einem Betriebsspannungs-Änderungssensorsystem" beschrieben ist, kann das Vorhandensein einer fallenden Leistung erfassen und den Mikrocomputer 62 dazu bringen, eine Leistung Unten-Subroutine in Gang zu setzen, welche im Festwertspeicher 66 gespeichert ist, um die Operationen, welche gerade durchgeführt werden, zu beenden und die Abrechnungsdaten in den nicht-flüchtigen Speicher 70 zu speichern. Es ist zu bemerken, daß die Spezialfunktionsvorrichtung 72 Vorrichtungen umfassen kann, wie z.B. solche, die mit einheitlichen Verschlüsselungstechniken oder Druckersteuerfunktionen verknüpft sind.
  • Im Gegensatz zum Privat-Bus 64, welcher durch irgendeinen Benutzer oder einer Einrichtung außerhalb der Vorrichtung 60 nicht zugänglich ist (kein Zugriff ausgenommen durch den Mikrocomputer 62) und sein zugeordnetes Steuerprogramm, welches in dem ROM 66 auf dem Privat-Bus 64 enthalten ist, ist ein sog. öffentlicher Bus 74 vorgesehen, um die Frankiermaschine 1 mit dem Grund-Gerät oder Host-Gerät 2 zu verbinden. Es ist zu bemerken, daß andere Vorrichtungen, die peripher zur Frankiermaschine vorgesehen sind, mit dem öffentlichen Bus, wie z.B. zusätzlichen Druckern, Anzeige, Kommunikations-Vorrichtungen und ähnlichem verbunden werden können. Der öffentliche Bus 74 ist ein Allgemeinzweckbus, um die Kommunikation zwischen der Frankiermaschine 1 und den Komponenten innerhalb der Vorrichtung 60 mit der nicht sicheren Ausrüstung zu gestatten, welche im System angeschlossen ist.
  • Mit speziellem Bezug auf das Grund- oder Host-Gerät 2 ist insbesondere zu bemerken, daß der Drucker 76 nicht nur zum Drucken von Porto verwendet werden kann. Der Drucker kann Teil eines Heimcomputers (personal computer), Wort-Prozessors, eines allgemeinen Druckers oder irgendeiner anderen Druckvorrichtung vom nicht sicheren Typ sein. Die Gruckvorrichtung 75 wird durch eine Druckersteuerlogik 78 betrieben, welche durch den öffenlichen Bus 74 mit dem Mikrocomputer 62 verbunden ist. Das Betriebsprogramm für den Drucker 76 und die Druckersteuerlogik 78 können im Festwertspeicher (ROM) 66 gespeichert werden. Alternativ hierzu kann das Programm zur Steuerung des Druckers 76 und der Druckersteuerlogik in den System-Elektroniken 80 gespeichert sein, welche das Betriebsprogramm, welches durch den Mikrocomputer 62 benutzt wird, liefert. Es sollte bemerkt werden, daß Bereiche oder Teile des Betriebsprogramme aufgeteilt werden kann zwischen dem Festwertspeicher, gespeichert in den Systemelektroniken 80 und dem ROM 66 in Abhängigkeit von unterschiedlichen Bedürfnissen und Wünschen der Anwender. Eine Batterie unterstützte Uhr und ein Datumkalender 82 sind außerdem vorgesehen und mit dem öffenlichen Bus 74 verbunden. Die Uhr und der Datumkalender liefern dem Drucker 76 die Möglichkeit oder Fähigkeit, den Tag, das Datum und die Zeit, in der der Porto- oder ein anderer Druck aufgetreten ist, während des Druckvorganges anzuzeigen. In Abhängigkeit vom Pegel oder Niveau der gewünschten Sicherheit könnte die Uhr und der Datumkalender stattdessen in der Frankiermaschine 1 oder der Vorrichtung 60 angeordnet bzw. einbezogen sein und, wie bereits oben erwähnt, als Eingangsdaten verwendet werden, wenn die Gültigkeitsnummer erzeugt wird. Wenn die Uhr und der Datenkalender sowohl in der Frankiermaschine als auch im Grund- oder Host-Gerät vorgesehen sind, kann ein weiterer Pegel des Quercheckens beim Betrieb des Systems vorgesehen sein, und zwar im Wege des Vergleichens der Werte der Uhr und der Datenkalender, um zu prüfen oder zu kontrollieren, daß sie die gleichen sind. Ein Dateneingang und Anzeigemodul 84 kann auch mit dem Grund- oder Host-Gerät 2 verbunden sein. Die Dateneingabe kann eine Tastatur oder eine andere geeignete Eingabe sein, um dem Benutzer die Eingabe von Information in das System zu ermöglichen oder die Steuerung des Systems, wie z.B. lokale Diagnostiken, durchzuführen.
  • Es wird Bezug genommen auf 9. Die Frankiermaschine 1 umfaßt einen universalen asynchronen Empfängersender oder übertrager (UART) 86 oder eine andere geeignete Vorrichtung, die direkt auf der einen Seite mit dem privaten Bus 64 verbunden ist. Die UART 86 ist über einen öffentlichen Kanal 88 mit einem UART 90 verbunden, welcher mit dem Grund- oder Host-Gerät verknüpft ist. Der UART 86 puffert und bewahrt vor unautorisiertem Zugriff auf dem privaten Bus 64 durch irgendeinen Benutzer oder einer Einrichtung extern zur Vorrichtung 60. Es ist ausdrücklich festzustellen, daß die in 9 gezeigte Ausführungsform, welche UARTs 86 und 90 mit einem öffentlichen Kanal 88 verwendet, lediglich ein Beispiel von zahlreichen Kommunikationstechniken zwischen der Frankiermaschine 1 und dem Grund- oder Host-Gerät 2 ist. Zum Beispiel können parallele Schnittstellen, lokale Gebietsnetzwerke oder Leitungsnetze, Modems, Telephonleitungen und ähnliches als ein Teil der Kommunikationen zwischen zwei Modulen verwendet werden. Es sollte erwähnt werden, daß in den in 8 offenbartem System der Mikrocomputer 62 für das Puffern und die Isolierung zwischen dem Privat-Bus und dem öffentlichen Bus 74 sorgt.
  • Das Grund- oder Host-Gerät 2 umfaßt einen Mikrocomputer 92, um die Funktionen der Druckersteuerlogik 78 und des Druckers 76 zu steuern. Der Mikrocomputer 92 ist durch einen Bus 94 mit dem Schreib- und Lesespeicher bzw. Speicher mit wahlfreiem Zugriff 96, verbunden, welcher ein dynamisches Speichern von Daten während des Betriebs des Systems sorgt. Zusätzlich sind die Batterie unterstützte Uhr und der Datumskalender 82 und ein Nur-Lese- oder Festwertspeicher (ROM) 98 ebenfalls mit dem Grundgerät oder Host- Gerät-Bus 94 verbunden.
  • Das im ROM 98 gespeicherte Programm liefert das Betriebsprogramm und die Datentabelle, wie z.B.
  • Post- oder Frankierwerte und die Information für die Berücksichtigung der Druckercharakteristiken. Es ist zu bemerken, daß der Drucker 76 und die Drucker-Steuerlogik 78 diagrammartig in einem entnehmbaren oder abnehmbaren Gehäuse 100 gezeigt sind, so daß unterschiedliche Druckertypen mit dem Grund- oder Host-Gerät 2 verbunden werden können. Insbesondere ist zu bemerken, daß die Verbindung durch ein Kabel erfolgen kann, und daß die physikalische Zwischenverbindung als Teil einer einzigen Einheit nicht notwendig ist. Somit können durch Speicherung geeigneter Information im ROM 98 unterschiedliche Drucker von einer Gruppe von Druckern, die mit dem System betreibbar sind, verwendet werden. Ein nicht-flüchtiger Speicher 102 ist durch den Bus 94 mit dem Mikrocomputer 92 verbunden. Der nicht-flüchtige Speicher 102 speichert, wie z.B, ein elektrisch-löschbarer programmierbarer Festwertspeicher (EEPROM), Speicherdurchführungsblöcke oder Programmlisten (logs) und andere Revisionsspurdaten, wenn die Leistung vom System abgeschaltet wird.
  • Die Transaktionsprogrammliste und der Prüf- oder Revisionsweg können beide im nicht-flüchtigen Speicher 102 gespeichert werden, welcher Teil des nicht-gesicherten Grund- oder Host-Gerätes 2 ist und zusätzlich im sicheren nicht-flüchtigen Speicher 70. Die im nicht-flüchtigen Speicher 102 gespeicherten Daten liefern Gebraucher verfügbare Information unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Transaktionen und eines Prüf- oder Revisionsweges des Portos und einer anderen Verwendung des Druckers oder Grund- oder Host-Gerätes. Beispiele für Transaktions-Programmlisteninformation sind die Nummern der gedruckten Stücke, der Betrag der verbrauchten Portogebühr, das Datum der gedruckten Portogebühr, Benutzer-Abrechnungsidentifizierungs-Nummern, Abteilungs-Abrechnungsidentifizierungs-Nummern und andere ähnliche Daten. Beispiele der Prüf- oder Revisionswegdaten sind die Serien-Nummer der Frankiermaschine, die Zeit, in der die Frankiermaschine eingeschaltet wurde, die Zeit, in der die Maschine ausgeschaltet wurde, der Wert der steigenden und fallenden Register der Frankiermaschine beim Beginn und bei Beendigung des Betriebs und andere geeignete Daten, um eine Rekonstruktion sowie eine Prüfung und Revision des Betriebs zu gestatten, und um eine Sicherheitsebene für den Benutzer gegen unautorisierten Betrieb oder zufällig bedingten Verlust von Portoguthaben zu schaffen. Es ist zu berücksichtigen, daß die Transaktions-Programmlistendaten sowie die Revisions- oder Prüfwegdaten (einige von ihnen können die gleiche Information bilden) verschlüsselt werden können, um Sicherheit gegen einen unautorisierten Zugriff und gegen Verfälschung zu bieten.
  • Es wird nun Bezug genommen auf 10, welche ein Flußdiagramm des Betriebs des Grund- oder Host-Gerätes 2, eben in 9 gezeigten System, zeigt. Das Grund- oder Host-Gerät 2 empfängt einen Befehl, um über den Menschen oder eine Maschinen-Schnittstelle zu arbeiten (Block 104). Danach sendet das Grund- oder Host-Gerät die empfangenen Befehle zur Frankiermaschine, Block 106 und erwartet dann die Autorisierung von der Frankiermaschine, Block 108.
  • Wenn die Autorisierung empfangen ist, fährt das Programm fort mit seiner Operation (Entscheidungsblock 110). Wenn keine Autorisierung empfangen wird oder mehr als eine vorbestimmte Verzögerung auftritt oder ein Signal einen Mangel an Portoguthaben oder eine andere negative Autorisierung anzeigt, dann wird keine Gültigkeitsnummer durch das Grund- oder Host-Gerät 2 empfangen und das Programm fährt fort den Betrieb des Druckers zu sperren, Block 112.
  • Wenn eine geeignete oder richtige Autorisierung empfangen wird, empfängt das Grund- oder Host-Gerät die Gültigkeitsnummer sowie die auf den neuesten Stand gebrachte Information von der Frankiermaschine, Block 114. Das Grund- oder Host-Gerät führt danach die Abrechnung aus und zwar durch auf den neusten Standbringen der Transaktions-Programmlistendaten und der Prüf- oder Revisionsweg-Programmlistendaten, Block 116 und führt eine Druckoperation aus, Block 118.
  • Es wird nun Bezug genommen auf 11, welche ein Flußdiagramm für den Betrieb der Frankiermaschine 1 im in 9 gezeigten System darstellt. Die Frankiermaschine 1 erarbeitet parallel zur Operation des Grund- oder Host-Gerätes 2. Die Frankiermaschine 1 empfängt Instruktionen vom Grund- oder Host-Gerät, Block 120 und zwar entsprechend der übertragung während des Blockes 106 in 10. Die Frankiermaschine macht danach die Anforderung vom Grund- oder Host-Gerät gültig, Block 122. Dieses umfaßt das Prüfen eines geeigneten Betrages der Portoguthaben, die für den Portodruck verfügbar sind und andere Daten in Abhängigkeit von der besonderen Gestaltung des Systems, wie z.B. der Druckerkonfiguration, Benutzeridentifizierung und ähnlichem. Wenn die Forderung als gültig befunden wird, fährt das Programm mit der Operation fort, Entscheidung Block 124. Wenn die Forderung als nicht-gültig befunden wird, sendet die Frankiermaschine eine negative Autorisierung zum Grund- oder Host-Gerät, Block 126. Dort, wo die Forderung als gültig befunden wurde, führt die Frankiermaschine die notwendige Abrechnung, wie z.B. das inkrementweise Verringern der fallenden Register und das inkrementweise Erhöhen der steigenden Register, die Modifizierung des Stückzählerregisters, Block 128. Die Frankiermaschine erzeugt danach die Autorisierung, um die zu druckende Portogebühr gültig zu machen, Block 136. Die Frankiermaschine sendet die Gültigkeitsnummer oder Autorisierungsinformation zum Grund- oder Host-Gerät, Block 132.
  • Es wird nun Bezug genommen auf 12, welche ein Flußdiagramm der Operation des in 8 gezeigten Systems darstellt. Die Frankiermaschine empfängt einen Befehl zum Arbeiten, Block 134. Die Frankiermaschine macht danach die Forderung gültig, wie z.B durch Vergewissern, daß es entsprechende und angemessene Portogebühr verfügbar gibt, für die Druckentscheidung, Block 136. Wenn die Frankiermaschine den Befehl nicht gültig macht, Block 138, wird die Operation beendet. Wenn auf der anderen Seite die Frankiermaschine den Befehl gültig erklärt oder macht, fährt die Verarbeitung fort. Die Frankiermaschine führt die nötige Abrechnung aus in der Weise wie zuvor beschrieben, Block 140. Die Frankiermaschine erzeugt danach ein Signal, um die Drucker-Steuerlogik zu veranlassen, den Drucker zu betreiben, um die gewünschte Portogebühr oder andere Daten zu drucken, Block 142.
  • Es ist zu bemerken, daß viele Anordnungen der Struktur gemäß den 8 und 9 möglich sind. Ein Beispiel ist in 13 gezeigt, welches eine entnehmbare Vorrichtung für einen Heimcomputer umfaßt, welcher als Frankiermaschine benutzt wird, wobei der Heimcomputer 61 und sein zugeordneter Drucker 76 das Grund- oder Host-Gerät 2 bilden. Der Frankiermaschinenabschnitt oder die Vorrichtung 60 bildet in einem solchen Falle eine äußerst sichere "Karte" oder "Tresor", der den Portoguthaben-Transfer und das Abrechnen wie beschrieben handhabt. Als eine solche Vorrichtung kann eine Heimcomputer-Frankiermaschine (PCPM) einen hilfsbordeigenen Prozessor mit seinem eigenen permanenten Programmspeicher in seinem eigenen elektrisch-löschbaren programmierbaren Festwertspeicher aufweisen, wie in 9 gezeigt. Diese Speicher haben von der Außenwelt keinen Zugriff. Es sollte vermerkt werden, daß der Mikrocomputer 62 und seine verknüpfte Schaltung in einer solchen Weise verkapselt werden kann, daß jeglicher Versuch für einen direkten Zugriff zu den Vorrichtungen die Vorrichtungen zerstören würde, was zum Verlust eines jeden Portoguthabens oder anderer im Speicher gespeicherter kritischer Daten führen würde. Andere Schaltungen für die Heimcomputer-Frankiermaschine können mit dem Grund- oder Host-Prozessor, wie z.B. dem nicht-flüchtigen Speicher 102 und der Uhr und dem Datumkalender 82 mit seiner verknüpften Hilfsbatterie verkapselt sein.
  • Die Architektur der Heim- oder Personalcomputer-Frankiermaschine ist ausgestaltet, um in die Adressenstruktur des Personalcomputers zu passen. Der Heim- oder Personalcomputer ist somit in der Lage, Daten in die Heimcomputer-Frankiermaschine zu schreiben. Die Personalcomputer-Frankiermaschine ist in der Lage, Daten zurück zum Heimcomputer zu übertragen bzw. zu liefern. Wie bereits zuvor erwähnt, sind verschiedene Konfigurationen für die Heimcomputer-Frankiermaschine möglich. In einer Anordnung enthält die Heimcomputer-Frankiermaschine eine Schnittstelle für den Drucker. Der Drucker ist direkt mit der Heimcomputer-Frankiermaschine verbunden. In der zweiten Anordnung ist der Drucker mit dem Heimcomputer über eine Standard-Schnittstellenanschluß verbunden.
  • Für die unterschiedlichen in Verbindung mit den 1, 6, 9 und 13 beschriebenen Systeme sollte bemerkt werden, daß der nicht-flüchtige Speicher 70 in unterschiedliche Abschnitte aufgeteilt werden kann. Ein Abschnitt enthält Parameter, die die Frankiermaschine definieren, welche nur einmal in der Fabrik eingestellt bzw. gesetzt werden können. Ein jeglicher Versuch, den Abschnitt bezogen auf den Prozessor von Außen zu ändern, wird verhindert und zwar auf Grund des permanenten im nicht-flüchtigen Speicher 70 gespeicherten Codes oder sogar im Festwertspeicher 66. Beispielsweise kann die Information in einer Speicherstelle des nicht-flüchtigen Speichers 70 festgehalten werden, und zwar vor dem Zusammenbau der Frankiermaschine. Keine Programmbefehle, welche im Festwertspeicher 66 enthalten sind, würde das Schreiben von Daten in solche besondere nicht-flüchtige Speicherstellen gestatten, obwohl die Stellen für den Betrieb durch den Mikrocomputer 62 lesbar sind. Somit kann kein überschreiben oder Löschen der Daten an dieser Speicherstelle auftreten.
  • Ein zweiter Abschnitt des nicht-flüchtigen Speichers 70 kann nur ein sicheres Protokoll unter Einbezug der übertragung von sicherer und codierter Information feldweise gesetzt werden. Dieser Abschnitt des nicht-flüchtigen Speichers 70 kann neben anderer Information Statusregisterinformation enthalten, welche dem Betrag der vom Postamt oder einer anderen geeigneten autorisierten Stelle verkauften Betrag der Portogebühren entspricht. Er kann außerdem Register mit fallenden Portogebührenwertregistern und einem Register enthalten mit dem fallenden Portogebührenwertregister und einem Prüf- oder Revisionsweg. Die Information in diesem zweiten Abschnitt wird gesichert und fehlertolerant gemacht, und zwar in beiden Malen durch Zwischenraum-Verschiedenartigkeit und durch fehlertolerante Codiertechniken einschließlich "Hamming" (Codewort) oder andere ähnliche Codiertechniken.
  • Die Systeme können drei bestimmte Grundzustände des Betriebes aufweisen. Der erste Zustand umfaßt "Parameter eingestellt oder programmiert", der zweite Zustand umfaßt eine "administrative Funktion" während der dritte Zustand den "Betrieb" umfaßt.
  • Bei der Parameter-Programmierung liefert das System Befehle über die peripheren Teile zum Heimcomputer, über die Größe der Umschläge und die Zeit, das Datum und die Stadt-Einstellwerte sowie andere ähnliche Typen-Information. Wie bereits oben erwähnt, stellt die Auswahl des Druckers (von einer Stützliste der Drucker) eine Drucker-Kapazitätstafel ein bzw. programmiert diese, welches das Kartographieren von Markierungs-/Halbmarkierungsdaten und Graphiken für irgendeinen der unterstützten Drucker erlaubt. Diese Information wird in der Heimcomputer-Frankiermaschine oder in der Anwendungs-Software für das System gespeichert.
  • Das System sorgt in seiner administrativen Operation für das Laden von Portogebühren in die Frankiermaschine sowie für das Prüfen des Status der Frankiermaschine. Portogebühren können in die Personalcomputer-Frankiermaschine im Wege eines sicheren "Händedrucks" oder alternativ durch die Verwendung von Fernaufladungstechiniken geladen werden, wie dies in dem US-Patent 4 097 923 offenbart ist "Fern-Frankiermaschinenladesystem mit Verwendung eines verbesserten mikrocomputerisierten Frankiergerätes. Wenn ein Fernladesystem verwendet wird, erhält der Benutzer die Frankiermaschinen-Nummer, den Status des steigenden und fallenden Registers und ähnliche Daten für die Frankiermaschine über die Dateneingabe-Vorrichtung 84, ruft das Datenzentrum für eine geeignete Codierinformation, welche in die Frankiermaschine einzugeben ist und lädt danach solche Daten in die Frankiermaschine über die Dateneingabe-Vorrichtung 84. Relevante Daten und Aufforderungen können zur Hilfe des Benutzers über unterschiedliche Betriebsfolgen über die Systemdatenanzeige angezeigt werden. Das System kann den Auflade-Algorithmus enthalten, wie im vorgenannten US-Patent 4 097 923 offenbart, wobei jedoch der Algorithmus sich in einem sicheren Bereich befindet, um einen Zugriff zu verhindern.
  • Im Betriebsmodus druckt das System Portogebühren und wenn gewünscht, Adressen und andere Daten auf den Umschlag. Natürlich kann das System im Falle des Heim- oder Personalcomputers auch derart arbeiten, daß es Briefe druckt, für andere Arten von Kommunikationen sorgt und typische Personalcomputerfunktionen liefern. Der Benutzer übermittelt durch Verwendung von Software im System Briefadressen in die Heimcomputer-Frankiermaschine. Die Heimcomputer-Frankiermaschine berechnet danach die notwendige Information auf der Basis von Daten, wie z.B. den Zip-Code, den Stadt- und Staat-Daten, dem Datum und liefert die verschlüsselte Gültigkeitsnummer. In den hierin beschriebenen Systemen, wo der Drucker direkt mit der System-Frankiermaschine verbunden ist, verursacht die Drucker-Steuerlogik 78 in Abhängigkeit von Signalen, die vom Mikrocomputer 62 empfangen werden, daß der Drucker den Freistempel druckt sowie die verschlüsselte Gültigkeitsnummer auf den Umschlag auf ein Band oder anderes Mittel.
  • Alternativ hierzu liefert in Systemen, Heim- oder Personalcomputer, wo der Drucker mit dem Personalcomputer verbunden ist, die Personalcomputer-Frankiermaschine, die richtige Information zurück zur Personalcomputeranwendungs-Software, welche dann ihrerseits diese zum Drucker weiterleitet. Das System kann z.B. konventionelle Freistempel drucken, vermehrt um zusätzliche verschlüsselte Daten für den positiven Zahlbeweis unter Verwendung des Graphik- oder Zeichenmodus des unterstützten Druckers.
  • Der Vorteil des obigen PCPM-Systems umfaßt die Fähigkeit, ein Niedrigkosten-Frankiermaschinensystem zu schaffen, welches um einen konventionellen nicht-modifizierten Personalcomputer und um Personalcomputerperipherien sowie um andere Fähigkeiten herum hergestellt ist, welche aus der besonderen Konstruktion ersichtlich sind bzw. diesen innewohnen.
  • Es ist zu bemerken, daß die Vorrichtung 60, welche aus der Frankiermaschine 1 entnehmbar ist, aufgeladen werden kann durch Fernaufladungstechniken, wie bereits erwähnt, z.B. vom Dateneingang und Anzeigemodul 84. Sie kann auch physikalisch von der Frankiermaschine entfernt werden und zu einer Aufladestation gebracht werden, wo sie dann erneut aufgeladen wird. Alternativ hierzu kann die Vorrichtung 60 physikalisch zu den Postämtern gebracht werden, wo eine spezielle Einrichtung zur erneuten Aufladung der Vorrichtung mit zusätzlichen Portogebühren-Guthaben verwendet wird. Die Vorrichtung 60 kann aber auch zu den entsprechenden Postämtern gesendet und von diesen abgeholt werden, und zwar auf dem Postwege. Es ist außerdem zu bemerken, daß die Vorrichtung 60 nicht notwendigerweise begrenzt ist auf die Verwendung mit einer einzigen Frankiermaschine oder einem einzigen Drucker. Sie kann auch mit einer Vielzahl von Frankiermaschinen und einer Vielzahl von Druckern verwendet werden, und zwar in Abhängigkeit von der besonderen Ausgestaltung des Systems. Zum Beispiel ist es möglich, daß jede Abteilung innerhalb einer Organisation eine Vorrichtung 60 haben kann während nur eine Frankiermaschine 1 innerhalb dieser Organisation existiert. Somit bringt der Benutzer jedesmal dann, wenn Portogebühren zu drucken sind, die Abteilungsvorrichtung zur Frankiermaschine, fügt sie in die Frankiermaschine ein, um somit durch die Abteilung die Portogebühren-Aufladung zu steuern.
  • Das oben beschriebene Ausführungsbeispiel kann in einer Vielzahl von Weisen modifiziert werden. Solche Modifizierungen verändern den Gegenstand nicht. Zum Beispiel kann ein Telephon mit einem Schlüssel-Weg (keypad) in Kombination mit einem stimmenansprechenden System ein typisches Teil einer Nachprüf- oder Kontrolleinrichtung sein. In diesem Beispiel würde eine entfernte oder Fernverschlüsselungs-Vorrichtung angewählt werden und könnte beim Anworten über die Stimme fordern, daß die Serien- und Gültigkeitsnummern verschlüsselt eingegeben wird über den Telephon-Schlüssel-Weg (keypad). Die Ferneinrichtung entschlüsselt dann die Gültigkeitsnummer und gibt die entschüsselte Information dem Rufenden über die Stimmenantwort zurück. Während die Erfindung durch eine Einrichtung einer speziellen veranschaulichenden Ausführungsform offenbart wurde, umfassen die erfindungsgemäßen Merkmale einen weiten Modifizierungsbereich und zwar im Rahmen des Gegenstandes der Ansprüche.

Claims (12)

  1. Wertdrucksystem mit – einer gesicherten Abrechnungseinheit (1, 60), die eine erste Verarbeitungseinrichtung (11, 62), einen nicht-flüchtigen Speicher (10, 66, 70) zum Speichern von Abrechnungsinformationen und eine Verschlüsselungseinrichtung (12, 72) umfasst, die untereinander zur Abrechnung von zu druckenden Werten und zum Erzeugen von sich nicht wiederholenden verschlüsselten Daten in Verbindung stehen, und – einem nicht gesicherten Basisgerät (2, 61), das eine zweite Verarbeitungseinrichtung (13, 78, 80, 92) und eine damit verbundene nicht gesicherte Druckeinrichtung (14, 76) umfasst, wobei die erste Verarbeitungseinrichtung und die zweite Verarbeitungseinrichtung miteinander verbindbar sind, wobei die zweite Verarbeitungseinrichtung dafür ausgelegt ist, die Anforderung für einen zu druckenden Wert an die erste Verarbeitungseinrichtung zu übertragen, wobei die erste Verarbeitungseinrichtung dafür ausgelegt ist, an die zweite Verarbeitungseinrichtung mittels der Verschlüsselungseinrichtung verschlüsselte Daten zu übertragen, die die erfolgte Abrechnung des zu druckenden Wertes anzeigen, und wobei die zweite Verarbeitungseinrichtung dafür ausgelegt ist, den Druck des abgerechneten Wertes (22) und der verschlüsselten Daten (24) durch die Druckeinrichtung auszulösen.
  2. Wertdrucksystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die in dem nicht-flüchtigen Speicher gespeicherten Abrechnungsinformationen ein steigendes Register umfassen, in dem die von der Abrechnungseinheit abgerechneten Werte aufsummiert werden, und dass bei dem Erzeugen der verschlüsselten Daten durch die Verschlüsselungseinrichtung der Inhalt des steigenden Registers einbezogen wird.
  3. Wertdrucksystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die in dem nicht-flüchtigen Speicher gespeicherten Abrechnungsinformationen einen Stückzahlwert umfassen, der der Gesamtzahl der Abrechnungen entspricht, und dass bei dem Erzeugen der verschlüsselten Daten durch die Verschlüsselungseinrichtung der Stückzählwert einbezogen wird.
  4. Wertdrucksystem nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die in dem nichtflüchtigen Speicher gespeicherten Abrechnungsinformationen eine die Abrechnungseinheit identifizierende Seriennummer umfassen, und dass bei dem Erzeugen der verschlüsselten Daten durch die Verschlüsselungseinrichtung die Seriennummer einbezogen wird.
  5. Wertdrucksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrechnungseinheit (1, 60) als eine von dem Basisgerät (2, 61) trennbare Einheit ausgebildet ist.
  6. Wertdrucksystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Verarbeitungseinrichtung (62), der nicht-flüchtige Speicher (10) und die Verschlüsselungseinrichtung (12) der Abrechnungseinheit (1, 60) über einen internen Bus (64) innerhalb der trennbaren Einheit verbunden sind und dass für die Verbindung der ersten Verarbeitungseinrichtung (11) und der zweiten Verarbeitungseinrichtung (13) ein externer Bus (74, 88) vorgesehen ist.
  7. Wertdrucksystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verarbeitungseinrichtung (62) ein Mikrocomputer ist und dass die zweite Verarbeitungseinrichtung eine Drucksteuerlogik (78) und eine Systemelektronik (80) umfasst.
  8. Wertdrucksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckeinrichtung von der zweiten Verarbeitungseinrichtung lösbar ist.
  9. Verfahren zum Abrechnen und Drucken eines Wertes mittels einer gesicherten Abrechnungseinheit (1, 60), die eine erste Verarbeitungseinrichtung (11, 62), einen nicht-flüchtigen Speicher (10, 66, 70) zum Speichern von Abrechnungsinformationen und eine Verschlüsselungseinrichtung (12, 72) umfasst, die untereinander in Verbindung stehen, und eines nicht gesicherten Basisgerätes (2, 61), das eine zweite Verarbeitungseinrichtung (13, 78, 80, 92) und eine damit verbundene nicht gesicherte Druckeinrichtung (14, 76) umfasst, mit den folgenden Schritten: a) Übertragen eines zu druckenden Wertes vom Basisgerät an die Abrechnungseinheit; b) Erzeugen von sich nicht wiederholenden verschlüsselten Daten durch die Verschlüsselungseinrichtung, c) Abrechnen des zu druckenden Wertes durch die Abrechnungseinheit, d) Übertragen der verschlüsselten Daten und des abgerechneten Wertes von der Abrechnungseinheit an das Basisgerät, und e) Drucken des Wertes und der verschlüsselten Daten durch den Drucker des Basisgerätes.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt b) den Schritt der Einbeziehung von Abrechnungsinformationen in die Erzeugung der verschlüsselten Daten umfasst.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Stückzählwert in die Erzeugung der verschlüsselten Daten einbezogen wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein steigendes Register in die Erzeugung der verschlüsselten Daten einbezogen wird.
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