DE3623716C2 - - Google Patents
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- C09D4/00—Coating compositions, e.g. paints, varnishes or lacquers, based on organic non-macromolecular compounds having at least one polymerisable carbon-to-carbon unsaturated bond ; Coating compositions, based on monomers of macromolecular compounds of groups C09D183/00 - C09D183/16
- C09D4/06—Organic non-macromolecular compounds having at least one polymerisable carbon-to-carbon unsaturated bond in combination with a macromolecular compound other than an unsaturated polymer of groups C09D159/00 - C09D187/00
Description
Die Erfindung betrifft einen Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopf,
insbesondere einen Aufzeichnungskopf zur Erzeugung kleiner
Tröpfchen einer Aufzeichnungsflüssigkeit zur Verwendung in einem
Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungssystem, in dem die Aufzeichnung
durch Erzeugung kleiner Tröpfchen einer Aufzeichnungsflüssigkeit,
wie etwa Tinte, usw., und deren Anbringung an einem Aufzeichnungsmedium,
wie etwa Papier, erfolgt.
Das Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungssystem, bei dem die Aufzeichnung
durch Erzeugung kleiner Tröpfchen einer Aufzeichnungsflüssigkeit,
wie Tinte usw., und deren Anbringung auf einem Aufzeichnungsmedium,
wie Papier, erfolgt, gewinnt als Aufzeichnungssystem Beachtung,
das während der Aufzeichnung einen äußerst geringen bis vernachlässigbaren
Geräuschpegel erzeugt, eine Aufzeichnung mit hoher Geschwindigkeit
ermöglicht und für die Aufzeichnung auf einem gewöhnlichen
Papier keine besondere Behandlung, wie Fixierung erfordert.
Daher wurden verschiedene Arten dieses Systems jetzt eingehend untersucht.
Der Aufzeichnungskopfteil des in dem Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungssystem
einzusetzenden Aufzeichnungsgeräts besteht im allgemeinen
aus einer Mündung für die Abgabe einer Aufzeichnungsflüssigkeit
(Flüssigkeitsabgabeausgang), einem an die Mündung angeschlossenen
Flüssigkeitskanal mit einem Teil, in dem auf die Aufzeichnungsflüssigkeit
eine Energie für die Abgabe der Aufzeichnungsflüssigkeit einwirkt,
und einer Flüssigkeitskammer für die Aufnahme einer Aufzeichnungsflüssigkeit,
die dem Flüssigkeitskanal zugeführt werden soll.
Die Energie für die Abgabe der Aufzeichnungsflüssigkeit
während der Aufzeichnung wird in den meisten Fällen durch verschiedenartige
Abgabeenergie-Erzeugungselemente erzeugt, wie etwa Wärmeerzeugungselemente,
piezoelektrische Elemente, usw., die an einer bestimmten
Stelle angeordnet werden und einen Teil des Flüssigkeitskanals
bilden, in dem die Abgabeenergie auf die Aufzeichnungsflüssigkeit
einwirken kann (Energieeinwirkungsteil).
Als Verfahren zur Herstellung eines Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopfes
mit diesem Aufbau sind beispielsweise Verfahren bekannt,
bei denen man auf einer flachen Platte aus Glas, Metall, usw.
durch Schneiden oder Ätzen feine Rillen bildet und dann auf die flache
Platte mit den darauf gebildeten Rillen unter Bildung von Flüssigkeitskanälen
eine andere geeignete Platte auflegt und die Bindung herstellt.
Oder es sind Verfahren bekannt, bei denen man auf einem Substrat
mit einem darauf angeordneten Abgabeenergie erzeugenden Element
durch Photolithographie Rillenwandungen aus einem gehärteten, lichtempfindlichen
Harz bildet und so auf dem Substrat Rillen für die Flüssigkeitskanäle
schafft und dann auf die so gebildete gerillte Platte
unter Bildung von Flüssigkeitskanälen eine andere flache (Deck)platte
auflegt und die Bindung herstellt (z. B. Japanische Offenlegungsschrift
Nr. 57-43 876).
Unter diesen Verfahren zur Herstellung eines Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopfes
wird die letztere Verfahrensgruppe unter
Benutzung eines lichtempfindlichen Harzes mehr bevorzugt als die
erstere Verfahrensgruppe, weil die Flüssigkeitskanäle mit größerer
Präzision und Ausbeute hergestellt werden können und die Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungsköpfe
in besserer Qualität und auf Grund ihrer
Massenproduzierbarkeit mit geringeren Kosten erhalten werden.
Als lichtempfindliche Harze für die Herstellung dieser Aufzeichnungsköpfe
werden jene eingesetzt, die zur Musterbildung bei
Druckplatten oder gedruckten Schaltungen Verwendung finden oder jene,
die als photohärtbare Beschichtungsmaterialien oder Kleber zur Verwendung
bei Glas, Metall, Keramik, usw. bekannt sind. Im Hinblick auf die
Arbeitsleistung werden hauptsächlich Harze des Trockenfilm-Typs
eingesetzt.
Um einem Aufzeichnungskopf mit einem gehärteten Film aus einem
lichtempfindlichen Harz ausgezeichnete Eigenschaften, wie hohe Aufzeichnungsqualität,
Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, usw. zu verleihen,
muß das für den Aufzeichnungskopf verwendete, lichtempfindliche Harz
die folgenden Eigenschaften haben:
(1) als gehärteter Film eine besonders ausgezeichnete Haftung an einem Substrat;
(2) im gehärteten Zustand eine ausgezeichnete mechanische Festigkeit und Haltbarkeit, usw.; und
(3) bei der Musterbildung unter Benutzung der Musterbelichtungstechnik ausgezeichnete Empfindlichkeit und Auflösung.
(1) als gehärteter Film eine besonders ausgezeichnete Haftung an einem Substrat;
(2) im gehärteten Zustand eine ausgezeichnete mechanische Festigkeit und Haltbarkeit, usw.; und
(3) bei der Musterbildung unter Benutzung der Musterbelichtungstechnik ausgezeichnete Empfindlichkeit und Auflösung.
Bei den gegenwärtigen Gegebenheiten erfüllt jedoch kein bisher
in der Tecknik bekanntes, zur Bildung eines Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopfes
einzusetzendes, lichtempfindliches Harz alle die
oben erwähnten, vorausgesetzten Eigenschaften.
So ist aus der DE-OS 33 21 866 ein
Tintenstrahlaufzeichnungskopf bekannt, der ein Substrat und
einen gehärteten Film aus einem lichtempfindlichen Harz für
die Bildung der Tintenkanäle und eine Abdeckung über den
Kanälen umfaßt, die aus einer flachen Platte aus einem für
UV-Licht durchlässigen Material, auf deren beiden
Oberflächen ein lichtempfindlicher Harzfilm angeklebt ist,
besteht. Ein demgemäß unter Verwendung eines
lichtempfindlichen Harzes hergestellter Aufzeichnungskopf
ist jedoch in seiner Dimensionsgenauigkeit, Festigkeit
und Chemikalienbeständigkeit noch nicht befriedigend.
Jene Harze, die zur Musterbildung in Druckplatten, gedruckten
Schaltungen usw. als lichtempfindliches Harz für den Aufzeichnungskopf
dienen, sind in Bezug auf die Haftung oder die enge Berührung
mit als Substrat dienendem Glas, Keramik, Kunststoffilmen, usw.
nachteilig, obgleich diese Harze in der Empfindlichkeit und Auflösung
ausgezeichnet sind. Ferner sind sie im gehärteten Zustand in der mechanischen
Festigkeit unzulänglich. Demzufolge resultiert der Mangel,
daß bei der Herstellung der Aufzeichnungsköpfe oder im Laufe ihrer
Benutzung eine Verformung, Ablösung vom Substrat oder Schädigungen
des gehärteten Harzfilms auftreten können. Dies kann eine deutliche
Beeinträchtigung der Zuverlässigkeit des Aufzeichnungskopfes verursachen,
wie z. B. eine Verschlechterung der Aufzeichnungseigenschaft
durch die Behinderung der Strömung der Aufzeichnungsflüssigkeit in
den Flüssigkeitskanälen oder dadurch, daß die Flüssigkeitstropfen-Abgaberichtung
instabil wird.
Auf der anderen Seite sind Harze, die als lichthärtbare Beschichtungsmaterialien
oder Kleber zur Verwendung bei Glas, Metall, Keramik,
usw. bekannt sind, in der Empfindlichkeit und Auflösung mangelhaft
und erfordern daher ein stärkeres Belichtungsgerät oder eine längere
Belichtung, obgleich sie die Vorteile einer ausgezeichneten Berührung
und Haftung an dem aus den genannten Werkstoffen bestehenden
Substrat sowie nach der Härtung eine zufriedenstellende mechanische
Festigkeit und Haltbarkeit zeigen. Ferner können ihre eigentümlichen
Eigenschaften kein genaues Muster von hoher Dichte und guter Auflösung
ergeben, wodurch sich das Problem ergibt, daß sie für einen Aufzeichnungskopf
ungeeignet sind, für den eine feine, genaue Arbeit besonders
gefordert wird.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
einen Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopf mit
einer Flüssigkeitskanalwandung aus einem gehärteten Harzfilm zur Verfügung zu stellen, der
alle oben erwähnten nötigen Eigenschaften aufweist und wenig kostenaufwendig
und genau ist sowie eine hohe Zuverlässigkeit und ausgezeichnete
Haltbarkeit zeigt. Es soll ein Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopf
mit einem Aufbau geschaffen werden, dessen Flüssigkeitskanal mit
guter Genauigkeit und Ausbeute fein ausgearbeitet ist. Ferner soll
ein Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopf mit hoher Zuverlässigkeit
und ausgezeichneter Haltbarkeit auch dann geschaffen werden, wenn
er mit Mehrfach-Mündungen ausgestattet ist.
Nach der vorliegenden Erfindung wird ein Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopf
mit einem Flüssigkeitskanal geschaffen, der mit einem
auf einer Substratoberfläche vorgesehenen Flüssigkeitsabgabeausgang
verbunden ist, wobei die Kanalbildung dadurch erfolgt, daß man eine
Schicht eines durch aktive Energiestrahlung härtbaren Harzgemisches
in einem bestimmten Muster mit der aktiven Energiestrahlung unter
Bildung eines gehärteten Bereichs dieses Harzgemisches bestrahlt und
den ungehärteten Bereich aus der Schicht entfernt.
Das genannte Harzgemisch enthält (i) ein wärmevernetzbares,
lineares Copolymeres, das 5 bis 30 Mol-% eines durch die unten angegebene
Formel I dargestellten Monomeren und 5 bis 50 Mol-% eines durch
die unten angegebene Formel II dargestellten Monomeren als die Copolymer-Bestandteile
enthält
worin R1 Wasserstoff oder eine Alkyl- oder Hydroxyalkylgruppe mit
1 bis 3 Kohlenstoffatomen, R2 Wasserstoff oder eine Alkyl- oder
Acylgruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, die eine Hydroxygruppe
tragen können, R3 Wasserstoff oder eine Alkylgruppe mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen,
R4 eine zweiwertige Kohlenwasserstoffgruppe, die im
Inneren eine Ätherbindung haben kann und auch mit Halogenatomen substituiert
sein kann, und R5 eine Alkylgruppe mit 3 bis 12 Kohlenstoffatomen
oder eine Phenylalkyl- oder Phenylgruppe bedeuten können, und
(ii) ein Monomeres mit einer äthylenisch ungesättigten Bindung.
Die Fig. 1 bis 6 sind schematische Darstellungen zur Erläuterung
des Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopfes der vorliegenden
Erfindung und der Verfahren zur Herstellung desselben.
Der Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopf der vorliegenden Erfindung
wird nun unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben.
Fig. 1 ist eine Ausführungsform des Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopfes
der vorliegenden Erfindung, wobei Fig. 1A eine perspektivische
Ansicht seines Hauptteils und Fig. 1B einen Schnitt
nach der Linie C-C′ der Fig. 1A zeigen.
Der Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopf umfaßt im wesentlichen
ein Substrat 1, einen auf dem Substrat 1 gebildeten, in der gewünschten
Gestalt gemusterten, gehärteten Harzfilm 3H und eine auf den gehärteten
Harzfilm 3H aufgeschichtete Deckschicht 7. Diese Teile bilden
Mündungen 9 für die Abgabe einer Aufzeichnungsflüssigkeit, an
die Mündungen 9 angeschlossene Flüssigkeitskanäle 6-2 mit einem
Teil, in dem auf die Aufzeichnungsflüssigkeit eine Energie für die
Flüssigkeitsabgabe zur Einwirkung kommt, und eine Flüssigkeitskammer
6-1 zur Aufnahme der den Flüssigkeitskanälen 6-2 zuzuführenden Aufzeichnungsflüssigkeit.
An ein durch die Deckschicht 7 führendes
Durchgangsloch 8 ist ein von außerhalb des Aufzeichnungskopfes
kommendes Rohr 10 für die Zuführung der Aufzeichnungsflüssigkeit in
die Flüssigkeitskammer 6-1 angeschlossen. In Fig. 1A ist das Zuführungsrohr
weggelassen.
Bei der Aufzeichnung wird die Energie zur Abgabe der Aufzeichnungsflüssigkeit
dadurch erzeugt, daß man den verschiedenartigen Abgabeenergie-Erzeugungselementen
2, wie Wärmeerzeugungselementen, piezoelektrischen
Elementen, usw. durch an diese Elemente 2 angeschlossene
Leitungen (nicht dargestellt) wunschgemäß Abgabesignale zuführt, wobei
die Elemente 2 an bestimmten Stellen der Bereiche angeordnet sind,
in denen die Abgabeenergie auf die Aufzeichnungsflüssigkeit einwirkt
und die einen Teil der Flüssigkeitskanäle 6-2 bilden.
Das einen Bestandteil des Aufzeichnungskopfes der Erfindung bildende
Substrat 1 besteht z. B. aus Glas, Keramik, Kunststoff oder
Metall, und die Erzeugungselemente 2 sind an bestimmten Stellen in
gewünschter Anzahl angeordnet. Bei der Ausführungsform der Fig. 1
sind Erzeugungselemente vorgesehen; die Anzahl und Anordnung der
Wärmeerzeugungselemente muß jedoch in Abhängigkeit von dem gewünschten
Aufbau des Aufzeichnungskopfes bestimmt werden.
Auf der anderen Seite besteht die Deckschicht 7 z. B. aus einer
flachen Platte aus Glas, Keramik, Kunststoff oder Metall, und sie ist
durch Schmelzhaftung oder Haftung unter Benutzung eines Klebers an
den gehärteten Harzfilm 3H gebunden und ferner an bestimmter Stelle
mit einem Durchgangsloch 8 für den Anschluß eines Zuführungsrohres 10
versehen.
Bei dem Aufzeichnungskopf der Erfindung bildet man den in bestimmter
Gestalt gemusterten, die Wandungen der Flüssigkeitskanäle 6-2
und die Flüssigkeitskammer 6-1 bildenden, gehärteten Harzfilm 3H
dadurch, daß man eine auf dem Substrat 1 oder der Deckschicht 7geschaffene
Schicht eines Harzgemisches gemäß der unten angegebenen
Beschreibung nach einem photolithographischen Verfahren mit einem
Muster versieht. Der gehärtete Harzfilm 3H kann auch als integraler
Teil der Deckschicht 7 aus dem Harzgemisch der Musterbildung unterzogen
werden.
Das zur Bildung eines gehärteten Harzfilms auf einem Substrat
einzusetzende Harzgemisch für die Bildung wenigstens des Flüssigkeitskanals
ist ein durch aktive Energiestrahlung härtendes Harzgemisch
mit (i) einem wärmevernetzbaren linearen Copolymeren mit 5 bis 30 Mol-%
eines Monomeren der unten angegebenen Formel I und 5 bis 50 Mol-%
eines Monomeren der unten angegebenen Formel II als die Copolymer-Bestandteile:
worin R1 Wasserstoff oder eine Alkyl- oder Hydroxyalkylgruppe mit
1 bis 3 Kohlenstoffatomen, R2 Wasserstoff oder eine Alkyl- oder
Acylgruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, die eine Hydroxygruppe
tragen können, R3 Wasserstoff oder eine Alkylgruppe bis 1 bis 3
Kohlenstoffatomen, R4 eine zweiwertige Kohlenwasserstoffgruppe, die
im Inneren eine Ätherbindung haben kann und auch mit Halogenatomen
substituiert sein kann, und R5 eine Alkylgruppe mit 3 bis 12 Kohlenstoffatomen
oder eine Phenylalkyl- oder Phenylgruppe bedeuten können,
und (ii) einem Monomeren mit einer äthylenisch ungesättigten Bindung.
Das Harzgemisch hat eine gute Haftungseigenschaft an einem Substrat
aus Glas, Kunststoff Keramik, usw., insbesondere, wenn es in Form
eines gehärteten Films vorliegt, und ferner eine gute Beständigkeit
gegenüber der Aufzeichnungsflüssigkeit, wie z. B. einer Tinte, sowie
eine hohe mechanische Festigkeit und weiter eine ausgezeichnete Eigenschaft
als Bildungsteil eines Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopfes,
so daß unter einer aktiven Energiestrahlung eine Musterbildung von
hoher Genauigkeit und Auflösung möglich ist. Ferner kann das Harzgemisch
als ein Trockenfilm eingesetzt werden, und auch in diesem
Fall werden die oben genannten ausgezeichneten Eigenschaften erreicht.
Die Zusammensetzung des mit aktiver Energiestrahlung härtenden
Harzgemisches für die Bildung des Aufzeichnungskopfes der Erfindung
wird unten genauer beschrieben.
Das wärmevernetzbare lineare Copolymere (i), das ein wesentlicher
Bestandteil des unter aktiver Energiestrahlung härtenden
Harzgemisches ist, hat als Komponenten für die Copolymerisation
5 bis 30 Mol-% eines Monomeren der obigen Formel I, das hydrophile
Eigenschaft und Wärmevernetzbarkeit verleiht, und 5 bis 50 Mol-%
eines Monomeren der obigen Formel II, das dem durch Härtung des
Gemisches erhaltenen Muster eine genügende Haftung und mechanische
Festigkeit verleiht. Die ausgezeichnete Haftung an dem Substrat
kann auf Grund der obigen hydrophilen Eigenschaft ausgewiesen werden,
und auch die ausgezeichneten Eigenschaften als Strukturmaterialien,
wie Wärmebeständigkeit, Chemikalienbeständigkeit, mechanische Festigkeit,
usw., können durch die Wärmevernetzbarkeit erreicht werden.
Die durch die obigen Formeln I und II dargestellten Monomeren sollten
in dem wärmevernetzbaren linearen Copolymeren in ihrer Gesamtmenge
in einem Anteil von etwa 50 Mol-% oder weniger enthalten sein.
Besondere Beispiele des Monomeren der Formel I, das zum Aufbau
des obigen wärmevernetzbaren linearen Copolymeren dient, sind u. a.
Acrylamid-Derivate, wie N-Methylol(meth)acrylamid (nachfolgend bedeutet
der Ausdruck (Meth)acrylamid sowohl Acrylamid als auch Methacrylamid),
N-Propoxymethyl(meth)acrylamid, N-n-Butoxymethyl(meth)acrylamid,
β-Hydroxyäthoxymethyl(meth)acrylamid, N-Äthoxymethyl(meth)acrylamid,
N-Methoxymethyl(meth)acrylamid, N-Acetoxymethyl(meth)acrylamid,
α-Hydroxymethyl-N-methylolacrylamid, α-Hydroxyäthyl-N-butoxymethylacrylamid,
α-Hydroxypropyl-N-propoxymethylacrylamid, α-Äthyl-N-methylolacrylamid,
α-Propyl-N-methylolacrylamid, und dergl.
Diese Monomeren der Formel I sollen in dem wärmevernetzbaren
linearen Copolymeren in einem Anteil von 5 bis 30 Mol-% enthalten
sein. Bei einem Gehalt von weniger als 5 Mol-% wird dem durch Härtung
des Harzgemisches für die Bildung des erfindungsgemäßen Aufzeichnungskopfes
erhaltenen Muster keine genügende Chemikalienbeständigkeit verliehen.
Wenn andererseits der Gehalt 30 Mol-% überschreitet, entsteht
das Problem, daß das durch Härtung erhaltene Muster spröde wird.
Auf der anderen Seite soll das Monomer der Formel II in einem
Anteil von 5 bis 50 Mol-% in dem wärmevernetzbaren linearen
Copolymeren enthalten sein. Bei einem Gehalt von weniger als 5 Mol-%
kann das durch Härtung des Harzgemisches der Erfindung erhaltene
Muster nicht die nötige Haftung und mechanische Festigkeit erreichen.
Wenn der Gehalt dagegen 50 Mol-% überschreitet, zeigt das Gemisch
eine deutliche Verringerung des Erweichungspunktes, wodurch Probleme
entstehen, wie Verringerung der Oberflächenhärte oder Verschlechterung
der Chemikalienbeständigkeit durch Quellung des durch Härtung des Gemisches
erhaltenen Musters.
R4 in dem zur Bildung des wärmevernetzbaren Copolymeren eingesetzten
Monomeren der Formel II kann irgendeine zweiwertige Kohlenwasserstoffgruppe
sein, die im Inneren eine Äther-Bindung haben kann
und auch mit Halogenatomen substituiert sein kann. Bevorzugte Beispiele
für R4 sind u. a. eine Alkylen-Gruppe mit 2 bis 12 Kohlenstoffatomen,
die mit Halogenatomen substituiert sein kann, eine alicyclische Kohlenwasserstoff-
Gruppe, wie 1,4-Bismethylencyclohexan, und Kohlenwasserstoff-
Gruppen, die wenigstens einen aromatischen Ring enthalten, wie
Bisphenyldimethylmethan.
Besondere Beispiele des Monomeren der Formel II sind u. a.
(α-Alkyl)acrylsäureester mit einer oder mehreren Urethan-Bindungen
in dem Molekül, darunter Reaktionsprodukte, die man durch Umsetzung
von (α-Alkyl)acrylsäureestern mit einer Hydroxyl-Gruppe in einem
Molekül mit Monoisocyanat-Verbindungen erhält. Beispiele für (Meth)acrylsäureester
mit wenigstens einer Hydroxyl-Gruppe in dem Molekül
zur Verwendung bei der Darstellung des Monomeren in der obigen Formel
II sind u. a. 2-Hydroxyäthyl(meth)acrylat, 2-Hydroxypropyl(meth)acrylat,
3-Chlor-2-hydroxypropyl(meth)acrylat, 4-Hydroxybutyl(meth)acrylat,
3-Hydroxybutyl(meth)acrylat, 5-Hydroxypentyl(meth)acrylat, 6-Hydroxyhexyl(meth)acrylat.
Als (α-Alkyl)acrylsäureester mit einer
Hydroxyl-Gruppe im Molekül können anders als oben in gleicher Weise
(a) Ester aliphatischer oder aromatischer zweiwertiger Alkohole mit
(Meth) acrylsäuren und (b) (Meth)acrylsäureester von Monoepoxy-Verbindungen
eingesetzt werden.
Beispiele für zweiwertige Alkohole, die oben unter (a) eingesetzt
werden können, sind u. a. 1,4-Cyclohexandimethanol, 1,10-Decandiol,
Neopentylglykol, Bis(2-hydroxyäthyl)terephthalat, Additionsprodukte
aus 2 bis 10 Molen an Bisphenol-A addiertem Äthylenoxid oder
Propylenoxid. Andererseits können die oben unter (b) einsetzbaren
Monoepoxy-Verbindungen u. a.
Phenylglycidyläther, Cresylglycidyläther,
Butylglycidyläther, Octylenoxid, n-Butylphenolglycidyläther,
usw. sein.
Als Monoisocyanat-Verbindung, die bei der Herstellung des Monomeren
der Formel II eingesetzt werden kann, können Alkylmonoisocyanate
mit einer an Alkyl-Gruppen mit 3 bis 12 Kohlenstoffatomen addierten
Isocyanat-Gruppe, Phenylisocyanat, Cresylmonoisocyanat und dergl.
dienen.
Diese Monomeren der Formel II können leicht dadurch hergestellt
werden, daß man die Reaktion zwischen einem Acrylsäureester mit einer
Hydroxyl-Gruppe in dem Molekül und einer Monoisocyanat-Verbindung in
Gegenwart eines Katalysators, wie z. B. Dibutyl-Zinndilaurat durchführt.
Das zur Darstellung des wärmevernetzbaren linearen Copolymeren
einzusetzende Monomere der Formel I hat hydrophile Eigenschaft und verleiht
dem Gemisch der vorliegenden Erfindung eine feste Haftung, wenn
das bei der Erfindung benutzte Harzgemisch zur Haftung an ein Substrat,
wie Glas, Keramikwerkstoff, Kunststoff, usw. gebracht wird. Das Monomere
der obigen Formel I zeigt bei Erwärmung auch kondensierende Vernetzbarkeit
und bildet im allgemeinen unter Austritt von Wassermolekülen
oder Alkohol bei einer Temperatur von 100°C oder darüber Vernetzungen,
so daß sich nach dem Härten in dem wärmevernetzbaren
Copolymeren selbst eine Netzwerkstruktur bildet, wodurch dem gehärteten
Muster eine ausgezeichnete Chemikalienbeständigkeit und mechanische
Festigkeit verliehen werden kann.
Als wärmevernetzbare lineare Copolymere können neben den Monomeren
der obigen Formeln I und II verschiedene Monomere, die im allgemeinen
für die Herstellung von Acrylharzen, Vinylharzen, usw. eingesetzt
werden, in Mengen in dem Bereich von 20 bis 90 Mol-% als Bestandteile
für die Copolymerisation eingesetzt werden. Diese Monomeren
können verschiedenen Zwecken dienen, wie z. B. um dem Harzgemisch zur
Bildung des erfindungsgemäßen gehärteten Harzfilms eine hohe Agglomerationsfestigkeit
zu verleihen, usw.
Das Harzgemisch für die Bildung eines Aufzeichnungskopfes der
Erfindung kann in verschiedenen Formen, z. B. als Lösung oder als
fester Film, usw., vorliegen. Wenn es als Trockenfilm eingesetzt werden
soll, verwendet man vorzugsweise ein wärmevernetzbares, lineares
Copolymeres, das man durch Copolymerisation eines relative Starrheit
ergebenden Monomeren mit einer Glasübergangstemperatur von etwa 50°C
oder höher mit den Monomeren der Formeln I und II erhält, um das
Gemisch in Form eines solchen Films zu halten. Beispiele für andere
Monomere als die der Formeln I und II für den Einsatz bei der Herstellung
eines wärmevernetzbaren, linearen Copolymeren für diesen Zweck
sind u. a. Alkylmethacrylate mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen in der Alkylgruppe,
wie Methylmethacrylat, Äthylmethacrylat, Isobutylmethacrylat,
t-Butylmethacrylat, und dergl., Acrylnitril, Isobornylmethacrylat,
Isobornylacrylat, Styrol, usw., deren Homopolymere eine Glasübergangstemperatur
von etwa 50°C oder höher haben. Diese Monomeren können
natürlich derart verwendet werden, daß man wenigstens eins von ihnen
in geeigneter Weise auswählt. Neben diesen Monomeren können ferner
andere bekannte Monomere mit Hydroxy-Gruppe, Amino-Gruppe, Carboxyl-
Gruppe oder Glycidyl-Gruppe, oder Monomere, deren Polymere eine
tiefere Glasübergangstemperatur als etwa 50°C haben, in geeigneter
Weise ausgewählt und eingesetzt werden.
Das obige Hydroxyl enthaltende Monomere kann z. B. 2-Hydroxyäthyl(meth)acrylat,
3-Chlor-2-hydroxy(meth)acrylat und dergl., und
Amino enthaltendes Monomeres kann N,N-Dimethylaminoäthyl(meth)acrylat,
(Meth)acrylamid, N,N-Dimethylaminoäthyl(meth)acrylamid, N,N-Dimethyl(meth)acrylamid,
N,N-Dimethylaminopropyl(meth)acrylamid, N,N-Di-t-butylaminoäthyl(meth)acrylamid
und dergl. sein. Beispiele für das Carboxyl
enthaltende Monomere sind (Meth)acrylsäure, Fumarsäure, Itaconsäure
oder die unter den Handelsnamen Aronix M-5400, Aronix M-5500 usw. bekannten
Verbindungen,
und das Monomer mit Glycidyl-Gruppe kann u. a. Glycidyl(meth)acrylat
sein.
Wenn dagegen das Harzgemisch zur Bildung des gehärteten Harzfilms
der vorliegenden Erfindung in Lösungsform eingesetzt werden soll,
ist es auch möglich, ein wärmevernetzbares lineares Copolymeres mit
einer niedrigen Glasübergangstemperatur zu verwenden, die dem Gemisch
eine Flexibilität verleiht. Um jedoch ein Muster mit ausgezeichneter
Chemikalienbeständigkeit und hoher mechanischer Festigkeit zu erhalten,
setzt man auch in diesem Fall vorzugsweise ein wärmevernetzbares
lineares Copolymeres mit einer hohen Glasübergangstemperatur ein.
In jedem Fall gestattet das wärmevernetzbare lineare Copolymere
für das Harzgemisch zur Bildung des erfindungsgemäßen gehärteten
Films eine präzise Musterbildung dadurch, daß es dem Gemisch bei
seiner Härtung (nämlich Bildung des Musters durch Einstrahlen aktiver
Energiestrahlen und anschließende Wärmehärtung) Formhaltevermögen verleiht
und auch dem gehärteten Muster eine ausgezeichnete Haftung, Chemikalienbeständigkeit
und hohe mechanische Festigkeit gibt.
Das Monomere (ii) mit äthylenisch ungesättigter Bindung, das
als ein anderer Bestandteil des Harzgemisches zur Bildung des gehärteten
Films der Erfindung einsetzbar ist, ist ein Bestandteil, der dem
Gemisch Härtbarkeit unter aktiver Energiestrahlung verleiht, vorzugsweise
unter Atmosphärendruck einen Siedepunkt von 100°C oder höher
und vorzugsweise auch zwei oder mehr äthylenisch ungesättigte Bindungen
hat. Es können verschiedene bekannte Monomere eingesetzt werden, die
unter Einstrahlung aktiver Energiestrahlen härtbar sind.
Besondere Beispiele für diese Monomeren mit zwei oder mehr
äthylenisch ungesättigten Bindungen sind (a) Arylsäureester oder Methacrylsäureester
polyfunktioneller Epoxy-Harze mit zwei oder mehr Epoxy-
Gruppen je Molekül, (b) Acrylsäureester oder Methacrylsäureester von
Alkylenoxid-Additionsprodukten mehrwertiger Alkohole, (c) Polyesteracrylate
mit Acrylsäureester-Gruppe(n) an den Enden der Molekülketten
der Polyester mit Molekulargewichten von 500 bis 3000, die zweibasische
Säure und zweiwertigen Alkohol aufweisen, (d) die Reaktionsprodukte
zwischen Polyisocyanaten und Acrylsäuremonomeren mit Hydroxyl-Gruppen.
Die obigen Monomeren (a)-(d) können Urethan-modifizierte Produkte
mit Urethan-Bindungen in den Molekülen sein.
Beispiele für Monomere, die unter (a) fallen, sind u. a. Acrylsäure-
oder Methacrylsäureester von Epoxy-Harzen, die durch den 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propan-Typ,
Novolak-Typ oder alicyclischen Typ repräsentiert werden,
oder polyfunktionellen Epoxy-Harzen, wie z. B. Bisphenol-S, 2,2′-Methylendiphenol,
Tetrahydroxyphenylmethan-tetraglycidyläther, Resorcindiglycidyläther,
Glycerintriglycidyläther, Pentaerythrittriglycidyläther, Isocyanursäuretriglycidyläther
und Epoxyurethan-Harze der folgenden Formel III:
worin R eine Alkylen-Gruppe oder eine Oxyalkylen-Gruppe,
oder eine Alkylen-Gruppe bedeuten.
Beispiele für Monomere, die unter (b) fallen, sind Äthylenglykoldi(meth)acrylat,
Diäthylenglykoldi(meth)acrylat, Polyäthylenglykoldi(meth)acrylat,
1,6-Hexandioldi(meth)acrylat, Polyäthylenglykoldi(meth)acrylat,
Pentaerythrittri(meth)acrylat und dgl.
Beispiele für unter (c) fallende Monomere
mit Urethan-Bindungen des Polyesters sind jene, die unter den Handelsnamen
Aronix M-1100, Aronix M-1200 bekannt sind.
Die Monomeren, die unter (d) fallen, können die Reaktionsprodukte
zwischen Polyisocyanat, wie Toluoldiisocyanat, Isophorondiisocyanat,
Hexamethylendiisocyanat, Trimethylhexamethylendiisocyanat,
Lysindiisocyanat, Diphenylmethandiisocyanat oder dergl., und einem
Hydroxyl enthaltenden Acrylmonomeren sein. Es ist möglich, die Reaktionsprodukte
zu benutzen, bei denen Hydroxyl-Gruppe(n) enthaltende (Meth)acrylsäureester
an Polyisocyanat-Verbindungen addiert sind, also das bekannte
Biuret-Derivat des Hexamethylendiisocyanats
oder das mit Trimethylolpropan modifizierte, bekannte
Produkt des Toluoldiisocyanats.
Das hier erwähnte, Hydroxyl enthaltende
Acrylmonomere kann typischerweise (Meth)acrylsäureester, vorzugsweise
Hydroxyäthyl(meth)acrylat, Hydroxypropyl(meth)acrylat umfassen.
Es ist auch möglich, andere, vorher erwähnte, Hydroxyl-Gruppe(n)
enthaltende Acryl-Monomere für die Herstellung des Monomeren in dem
wärmevernetzbaren linearen Copolymeren einzusetzen.
Neben den oben erwähnten Monomeren mit zwei oder mehreren
äthylenisch ungesättigten Bindungen können auch zusammen mit diesen
Monomeren solche mit nur einer äthylenisch ungesättigten Bindung eingesetzt
werden, wie sie nachfolgend angegeben werden. Beispiele
für diese Monomeren mit einer äthylenisch ungesättigten Bindung sind
u. a. Carboxyl enthaltende, ungesättigte Monomere, wie Acrylsäure,
Methacrylsäure oder dergl., Glycidyl enthaltende, ungesättigte Monomere,
wie Glycidylacrylat, Glydicylmethacrylat oder dergl., C2-C8-
Hydroxyalkylester der Acrylsäure oder Methacrylsäure, wie Hydroxyäthylacrylat,
Hydroxyäthylmethacrylat, Hydroxypropylacrylat, Hydroxypropylmethacrylat
oder dergl., Monoester der Acrylsäure oder Methacrylsäure
mit Polyäthylenglykol oder Polypropylenglykol, wie Polyäthylenglykolmonoacrylat,
Polyäthylenglykolmonomethacrylat, Polypropylenglykolmonoacrylat,
Polypropylenglykolmonomethacrylat oder dergl.,
C1-C12-Alkyl- oder -Cycloalkylester der Acrylsäure oder Methacrylsäure,
wie Methylacrylat, Äthylacrylat, Propylacrylat, Isopropylacrylat,
Butylacrylat, Hexylacrylat, Octylacrylat, Laurylacrylat, Cyclohexylacrylat,
Methylmethacrylat, Äthylmethacrylat, Proplymethacrylat,
Isopropylmethacrylat, Butylmethacrylat, Hexylmethacrylat, Octylmethacrylat,
Laurylmethacrylat, Cyclohexylmethacrylat oder dergl., andere
Monomere, wie Styrol, Vinyltoluol, Methylstyrol, Vinylacetat, Vinylchlorid,
Vinylisobutyläther, Acrylnitril, Acrylamid, Methacrylamid,
Acrylsäure- oder Methacrylsäure-Addukt des Alkylglycidyläthers, Vinylpyrrolidon,
Dicyclopentenyloxyäthyl(meth)acrylat, ε-Caprolacton-modifiziertes
Hydroxyalkyl(meth)acrylat, Tetrahydrofurfurylacrylat,
Phenoxyäthalacrylat, und andere.
Jedenfalls kann durch Verwendung des obigen Monomeren mit
äthylenisch ungesättigten Bindungen dem Harzgemisch zur Bildung des
gehärteten Harzfilms der Erfindung eine Härtbarkeit unter aktiver
Energiestrahlung verliehen werden.
Das unter aktiver Energiestrahlung härtende Harzgemisch zur
Bildung des gehärteten Films bei der vorliegenden Erfindung sollte
vorzugsweise einen zugesetzten Photopolymerisationsinitiator enthalten,
wenn eine aktive Energiestrahlung mit einer Wellenlänge von
250 nm bis 450 nm angewandt wird. Als Photopolymerisationsinitiator
können durch ihren Einsatz bei der Photopolymerisation bekannte Substanzen
ohne eine besondere Einschränkung verwendet werden.
Besondere Beispiele solcher Photopolymerisationsinitiatoren
sind u. a. Benzil, Benzoinalkyläther, wie z. B. Benzoinisobutyläther,
Benzoinisopropyläther, Benzoin-n-butyläther, Benzoinäthyläther, Bezoinmethyläther,
usw., Benzophenone, wie z. B. Benzophenon, 4,4′-Bis(N,N-diäthylamino)benzophenon,
Benzophenonmethyläther und dergl.,
Anthrachinone, wie z. B. 2-Äthylanthrachinon, 2-t.-Butylanthrachinon,
usw., Xanthone, wie z. B. 2,4-Dimethylthioxanthon, 2,4-Diisopropylthioxanthon
und dergl., Acetophenone, wie z. B. 2,2-Dimethoxy-2-dimethoxy-
2-phenylacetophenone, α,α-Dichlor-4-phenoxyacetophenon,
p-tert.-Butyltrichloracetophenon, p-tert.-Butyldichloracetophenon,
2,2-Diäthoxyacetophenon, p-Dimethylaminoacetophenon, usw., oder
Hydroxycyclohexylphenylketon,
1-(4-Isopropylphenyl)-2-hydroxy-2-methylpropan-1-on,
2-Hydroxy-2-methyl-
1-phenylpropan-1-on usw.
als bevorzugte Photopolymerisationsinitiatoren. Zusätzlich zu diesen
Photopolymerisationsinitiatoren können als Photopolymerisationsbeschleuniger
Aminoverbindungen zugegeben werden.
Als Photopolymerisationsbeschleuniger einsetzbare Amino-Verbindungen
sind u. a. Äthanolamin, Äthyl-4-dimethylaminobenzoat,
2-(Dimethylamino)äthylbenzoat, p-Dimethylaminobenzoesäure-n-amylester,
p-Dimethylaminobenzoesäureisoamylester, usw.
Das Bildungsverhältnis der obigen Materialien, die das unter
aktiver Energiestrahlung härtende Harzgemisch für den gehärteten
Harzfilm der Erfindung bilden, kann 20 bis 80 Gew.-%, vorzugsweise
20 bis 50 Gew.-% des wärmevernetzbaren linearen Copolymeren und
80 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 50 bis 80 Gew.-% des Monomeren mit
äthylenisch ungesättigten Verbindungen betragen.
Wenn bei dem Harzgemisch der Erfindung ein Photopolymerisationsinitiator
eingesetzt wird, kann dieser in einer Menge in
dem Bereich von 0,1 bis 20 Gewichtsteile, vorzugsweise 1 bis 10 Gewichtsteile,
bezogen auf 100 Gewichtsteile der aus dem wärmevernetzbaren
linearen Copolymeren und dem Monomeren mit äthylenisch ungesättigten
Bindungen bestehenden Harzkomponenten verwendet werden.
Als Lösungsmittel, das einzusetzen ist, wenn die durch aktive
Energiestrahlung härtbare erfindungsgemäße Harzmischung in Form einer
Lösung verwendet wird oder die Mischung bei der Bildung eines Trockenfilms
auf eine als Substrat dienende Kunststoffolie aufgebracht wird,
können hydrophile Lösungsmittel dienen, wie z. B. Alkohole, Glykoläther,
Glykolester, usw. Es ist natürlich auch möglich, Mischungen zu verwenden,
die diese hydrophilen Lösungsmittel als Hauptbestandteil enthalten,
der gegebenenfalls in geeigneten Verhältnissen mit Ketonen,
wie z. B. Methyläthylketon, Methylisobutylketon, usw., Estern, wie z. B.
Äthylacetat, Isobutylacetat, usw., aromatischen Kohlenwasserstoffen,
wie z. B. Toluol, Xylol, usw., oder ihren Halogenderivaten oder mit
chlor-haltigen, aliphatischen Lösungsmitteln, wie z. B. Methylenchlorid,
1,1,1-Trichchloräthan usw. verschnitten wird. Diese Lösungsmittel können
auch als Entwickler für das Harzgemisch nach der Musterbestrahlung
verwendet werden.
Die unter Strahlung mit aktiver Energie härtende erfindungsgemäße
Harzmischung kann ferner zusätzlich zu dem vorstehend erwähnten
Photopolymerisationsinitiator oder dem vorstehend beschriebenen
Lösungsmittel gewünschtenfalls Zusatzstoffe enthalten, wie z. B. Katalysatoren
für die Kondensationsvernetzung, Wärmepolymerisationsinhibitoren,
Farbmittel (Farbstoffe und Pigmente), feinteilige Füllstoffe,
Adhäsionsbeschleuniger, Weichmacher, usw.
Der Katalysator für die Kondensationsvernetzung kann
Sulfonsäuren, typischerweise p-Toluolsulfonsäure, oder Carbonsäuren,
wie z. B. Ameisensäure, usw. umfassen. Als Wärmepolymerisationsinhibitoren
können Hydrochinon und Derivate davon, p-Methoxyphenol, Phenothiazin,
usw. eingesetzt werden. Als Farbmittel können öllösliche
Farbstoffe und Pigmente in einem solchen Maße zugegeben werden, daß
sie den Durchgang der aktiven Energiestrahlung nicht wesentlich behindern.
Als Füllstoff für die Erhöhung der Härte der Beschichtung
sowie für die Verbesserung der Färbung, der Haftung und der mechanischen
Festigkeit können Verschnittpigmente, feine Kunststoffteilchen,
usw. eingesetzt werden, die im allgemeinen in Beschichtungsmaterialien
verwendet werden. Als Adhäsionspromotor können in der erfindungsgemäßen
Mischung Silan-Kupplungsmittel wirksam eingesetzt werden, ferner
als anorganische Oberflächenmodifiziermittel niedermolekulare
oberflächenaktive Mittel.
Das Harzgemisch mit der oben beschriebenen Zusammensetzung
wird mit einer aktiven Energiestrahlung unter Bildung des gehärteten
Harzfilms 3H gehärtet, der Teil des Aufzeichnungskopfes der Erfindung
ist. Nun wird unter Bezugnahme auf eine Ausführungsform mit einem
Harzgemisch des Trockenfilmtyps zur Bildung des gehärteten Harzfilms 3H
das Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Flüssigkeitsstrahl-
Aufzeichnungskopfes an Hand der Zeichnung näher beschrieben.
Die Fig. 2 bis 6 sind schematische Erläuterungen zur Beschreibung
des Herstellungsverfahrens des erfindungsgemäßen Flüssigkeitsstrahl-
Aufzeichnungskopfes.
Zur Bildung des Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopfes der
vorliegenden Erfindung wird nach Fig. 2 zuerst ein Abgabeenergie-
Erzeugungselement 2, wie ein Wärmeerzeugungselement oder ein piezoelektrisches
Element, in gewünschter Anzahl auf einem Substrat 1, wie
z. B. aus Glas, Keramikwerkstoff, Kunststoff, Metall, usw. angeordnet.
Um Beständigkeit gegenüber der Aufzeichnungsflüssigkeit oder elektrische
Isoliereigenschaft usw. der Oberfläche des Substrats 1 zu
verleihen, kann diese mit einer Schutzschicht aus SiO2, Ta2O5, Glas,
usw. beschichtet werden. An die Abgabeenergie-Erzeugungselemente 2
werden Elektroden für die Eingabe von Aufzeichnungssignalen angeschlossen,
wenngleich dies in der Zeichnung nicht dargestellt ist.
Dann wird die nach der in Fig. 2 dargestellten Stufe erhaltene
Oberfläche des Substrats 1 gereinigt und gleichzeitig bei etwa
80 bis 150°C getrocknet. Dann wird das oben beschriebene, unter
aktiver Energiestrahlung härtende Harzgemisch 3 des Trockenfilm-Typs
(Filmdicke etwa 25 bis 100 µm) entsprechend der Darstellung in
Fig. 3A und Fig. 3B auf etwa 40 bis 150°C erwärmt und mit einer
Geschwindigkeit von z. B. 15 bis 12 cm/min unter einem Druck von 1 bis
3 kg/cm2 auf die Substratoberfläche 1A aufgeschichtet.
Anschließend wird entsprechend der Darstellung in Fig. 4
eine die aktive Energiestrahlung nicht durchlassende Photomaske 4
mit einem Muster 4P von gewünschter Gestalt auf die auf der Substratoberfläche
1A befindliche Trockenfilmschicht 3 aufgebracht, und dann
wird aus einer Position oberhalb der Photomaske 4 bestrahlt.
Die Ausrichtung der Photomaske 4 mit dem Substrat 1 erfolgt
derart, daß das obige Element 2 in dem nach den Stufen der Bestrahlung,
Entwicklung, usw. schließlich gebildeten Flüssigkeitskanalbereich angeordnet
ist. Die Ausrichtung erfolgt z. B. in der Weise, daß man vorher
auf dem Substrat 1 und der Maske 4 Justiermarken vorgibt und die Ausrichtung
auf Grund dieser Marken vornimmt.
Bei der Bestrahlung in dieser Weise wird der von dem Muster unbedeckte
Teil, nämlich der bestrahlte Teil der Trockenfilmschicht 3
durch Polymerisation gehärtet und dadurch in den in einem Lösungsmittel
unlöslichen Zustand überführt, während der unbestrahlte Teil
in dem Lösungsmittel löslich bleibt.
Die für diese Musterbestrahlung einzusetzende aktive Energiestrahlung
kann ultraviolette Strahlen (UV-Strahlen) oder Elektronenstrahlen
umfassen, die in großem Umfang praktisch angewendet werden.
Als UV-Strahlungsquelle können Hochdruck-Quecksilberlampen, Ultra-
Hochdruck-Quecksilberlampen, Metallhalogenid-Lampen, usw. dienen, die
mit Strahlung der Wellenlänge von 250 nm bis 450 nm angereichert sind,
vorzugsweise solche, die bei einer Wellenlänge in der Nähe von 365 nm
in einem praktisch zulässigen Abstand zwischen der Lampe und dem zu
bestrahlenden Material eine Strahlungsintensität von etwa 1 mW/cm2
bis 100 mW/cm2 liefern. Das Elektronenstrahl-Bestrahlungsgerät ist
nicht besonders beschränkt, jedoch ist ein Gerät mit einer Dosis in
einem Bereich von 0,5 bis 20 M Rad praktisch geeignet.
Nach Beendigung der Musterbestrahlung der Trockenfilmschicht 3
wird der bestrahlte Trockenfilm 3 z. B. durch Tauchen in ein flüchtiges
organisches Lösungsmittel, wie z. B. 1,1,1-Trichloräthan, usw. entwickelt,
um den lösungsmittellöslichen, unpolymerisierten (ungehärteten)
Teil der Trockenfilmschicht durch Lösung zu entfernen, wodurch Rillen,
die schließlich zu den Flüssigkeitskanälen 6-2 werden, und die Flüssigkeitskammer
6-1 gebildet werden, wenn der gehärtete Teil des Films 3H
auf dem Substrat 1 zurückbleibt, wie in den Fig. 5A und 5B gezeigt
ist.
Als nächster Schritt wird der gehärtete Harzfilm 3H auf dem
Substrat 1 durch Erwärmen, z. B. für weitere etwa 5-10 Minuten auf 100°C,
der Wärmepolymerisation unterworfen.
In dem Aufzeichnungskopf dieser Ausführungsform werden die
Rillen für die Flüssigkeitskanäle und die Flüssigkeitskammer 6-1
unter Bezugnahme auf ein Beispiel und unter Benutzung eines Harzgemisches
des Trockenfilmtyps, nämlich eines festen Gemisches, gebildet.
Das unter aktiver Energiestrahlung härtende Harzgemisch für die Bildung
des Aufzeichnungskopfes der Erfindung ist jedoch nicht nur auf
feste Gemische beschränkt, sondern es kann auch ein flüssiges Gemisch
eingesetzt werden.
Als Verfahren zur Bildung einer Schicht eines Gemisches auf
dem Substrat durch Benutzung eines flüssigen Harzgemisches kann z. B.
eine Gummiquetscher-Methode für die Darstellung eines Reliefbildes
benutzt werden, nämlich die Methode, bei der eine Wand mit einer
der gewünschten Dicke der zu bildenden Harzgemischschicht entsprechenden
Höhe um das Substrat herum vorgesehen und das überflüssige Harzgemisch
durch einen Gummiquetscher usw. entfernt wird. In diesem Fall
kann das Harzgemisch etwa eine Viskosität von 100 cp bis 3000 cp haben.
Die Höhe der auf dem Substrat angeordneten Wandung muß im Hinblick
auf die Menge bestimmt werden, die sich durch Verdampfung des in dem
lichtempfindlichen Harzgemisch enthaltenen Lösungsmittels verringert.
Wenn ein festes Harzgemisch eingesetzt wird, wird zweckmäßigerweise
ein Trockenfilm unter Erwärmung durch Druckkontakt zur Haftung
auf das Substrat gedrückt.
Bei der Bildung des Aufzeichnungskopfes der Erfindung ist
jedoch ein fester Film für die Handhabung und auch für die leichte
und genaue Kontrolle der Dicke zweckmäßig.
Nachdem so die Rillen für die Bildung der Flüssigkeitskanäle
6-2 und die Flüssigkeitskammer 6-1 in dem gehärteten Harzfilm 3H gebildet
wurden, wird eine als Deckschicht über den Rillen dienende
flache Platte 7 unter Bildung eines Verbundkörpers und Bindung mittels
Kleber auf den gehärteten Harzfilm 3H gedrückt, wie es in den
Fig. 6A und 6B gezeigt ist.
Bei den in den Fig. 6A und 6B gezeigten Stufen wird zur
Schaffung der Deckschicht 7 z. B. nach Beschichtung der flachen Platte
aus Glas, Keramikwerkstoff, Metall, Kunststoff, usw. durch Schleuderbeschichtung
mit einem Epoxy-Harz-Kleber bis auf eine Dicke von 3 bis
4 µm die Kleberschicht zunächst zur Herbeiführung der sogenannten
B-Stufe erwärmt und dann auf dem gehärteten Trockenfilm 3H der Haftung
überlassen, worauf die Haupthärtung der o. a. Kleberschicht folgt. Es
ist jedoch auch ein Verfahren ohne Anwendung von Klebstoffen möglich,
indem man z. B. eine flache Platte 7 aus einem thermoplastischen Harz,
wie z. B. Acrylharz, ABS-Harz, Polyäthylen, usw., thermisch direkt auf
den gehärteten Harzfilm 3H aufschmilzt.
Vorzugsweise wird das Verfahren benutzt, bei dem eine Harzschicht
des Gemisches zur Bildung des erfindungsgemäßen gehärteten Harzfilms
auf der Deckschicht 7 auf der bindungsmäßig den Flüssigkeitskanälen
zugewandten Seite gebildet wird, dann die Harzschicht auf den gehärteten
Harzfilm 3H mit den darauf ausgebildeten Flüssigkeitskanälen thermisch
aufgeschmolzen und danach erwärmt und mit einer aktiven Energiestrahlung
bestrahlt wird, d. h. das Verfahren der Verwendung des Harzgemisches
für die Bildung des gehärteten Harzfilms als Kleber.
In Fig. 6 zeigt 6-1 eine Flüssigkeitskammer, 6-2 einen Flüssigkeitskanal
und 8 ein Durchgangsloch für den Anschluß einer Leitung
(nicht dargestellt) für die Zuführung der Aufzeichnungsflüssigkeit von
außerhalb des Aufzeichnungskopfes zur Kammer 6-1.
Nachdem die Verbindung zwischen dem auf dem Substrat 1 vorgesehenen
gehärteten Harzfilm 3H und der flachen Platte 7 vollkommen ist,
wird der Verbundkörper gemäß den Fig. 6A und 6B längs der Linie C-C′
geschnitten, die auf der Abströmseite des Flüssigkeitskanals 6-2 angeordnet
ist, so daß eine Mündung für die Abgabe der Aufzeichnungsflüssigkeit
gebildet wird, die die Öffnung des Flüssigkeitskanals an
der Schnittfläche ist.
Hierbei macht man den Abstand zwischen dem Abgabeenergie-Erzeugungselement
2 und der Mündung 9 geeignet groß, und die hier zu schneidende
Stelle kann in geeigneter Weise ausgewählt werden. Für diesen
Schnittvorgang kann man sich der Würfelschnittmethode bedienen, die in
der Halbleiterindustrie zweckmäßigerweise benutzt wird.
Der abströmseitige Teil des hier erwähnten Flüssigkeitskanals
bezieht sich auf den abströmseitigen Teil in der Strömungsrichtung
der Aufzeichnungsflüssigkeit während der Aufzeichnung mit dem Kopf,
insbesondere den Teil des Flüssigkeitskanals, der abströmseitig der
Position des Abgabeenergie-Erzeugungselements 2 liegt.
Nach Beendigung des Schnittvorgangs wird die Schnittfläche
durch Polieren geglättet, und an das Durchgangsloch 8 wird ein Zuführungsrohr
10 angeschlossen, um den in Fig. 1 gezeigten Flüssigkeitsstrahl-
Aufzeichnungskopf zu komplettieren.
Bei dem oben beschriebenen Aufzeichnungskopf sind die Flüssigkeitskanäle
6-2 und die Flüssigkeitskammer 6-1 integrale Bestandteile
des gehärteten Harzfilms 3H, jedoch ist der Aufzeichnungskopf der Erfindung
nicht auf diesen Aufbau beschränkt. Es ist auch ein Aufbau
möglich, bei dem die Flüssigkeitskanäle getrennt von der Flüssigkeitskammer
gebildet werden. Ohne Rücksicht auf den jeweiligen Aufbau ist
jedoch der Aufzeichnungskopf der Erfindung derart ausgebildet, daß
wenigstens ein Teil des den Flüssigkeitskanal bildenden Harzbereichs
unter Benutzung des oben beschriebenen, unter aktiver Energiestrahlung
härtenden Harzgemisches gebildet ist.
Der Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopf der vorliegenden
Erfindung weist ein unter aktiver Energiestrahlung härtendes Harzgemisch
als Bildungsteil des Kopfes auf, das eine ausgezeichnete Empfindlichkeit
gegenüber aktiver Energiestrahlung und eine für ein
Musterbildungsmaterial erforderliche Auflösung zeigt. Diese Eigenschaften
werden hauptsächlich verliehen durch das Monomere mit äthylenisch
ungesättigten Bindungen, das in dem Gemisch als wesentlicher Bestandteil
enthalten ist. Unter Benutzung dieses Harzgemisches ist es
möglich geworden, einen Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopf mit ausgezeichneter
Dimensionsgenauigkeit und guter Ausbeute zu erhalten.
Das bei der vorliegenden Erfindung einzusetzende Harzgemisch
hat auch eine ausgezeichnete Haftung an dem Substrat, mechanische
Festigkeit und Chemikalienbeständigkeit, die hauptsächlich durch das
wärmevernetzbare lineare Polymere als wesentlicher Bestandteil verliehen
werden, wodurch es auch möglich wurde, unter Benutzung dieses
Gemisches einen lange Zeit haltbaren Aufzeichnungskopf herzustellen.
Der Aufzeichnungskopf der vorliegenden Erfindung umfaßt ferner
ein Substrat und eine gehärtete Harzfilmschicht zur Bildung von Rillen
für wenigstens die Flüssigkeitskanäle und ist von ausgezeichneter
Haltbarkeit der den Kopf bildenden Teile und zeigt zwischen den betreffenden
Teilen auch ausgezeichnete Haftung, wobei der gehärtete
Harzfilm mit guter Präzision auch feinbearbeitet werden kann, so
daß sich ausgezeichnete Aufzeichnungseigenschaften, hohe Zuverlässigkeit
und auch ausgezeichnete Haltbarkeit bei der Benutzung ergeben.
Die vorliegende Erfindung wird unter Bezugnahme auf das folgende
Synthesebeispiel und Beispiel näher beschrieben.
Durch Lösungspolymerisation von Methylmethacrylat, N-Methylolacrylamid
und dem bekannten Monomeren mit der nachfolgend angegebenen Struktur:
in Methylcellosolve (Molverhältnis
Methylmethacrylat/ N-Methylolacrylamid/bekanntes Monomeres = 50/25/25)
wurde ein wärmevernetzbares lineares Polymeres mit einem gewichtsgemittelten
Molekulargewicht von 5,7×104 erhalten (dieses wird mit P-1
bezeichnet).
Unter Benutzung des linearen Polymeren P-1 wurde ein unter
aktiver Energiestrahlung härtendes Harzgemisch wie folgt hergestellt.
P-1 | |
100 Gewichtsteile | |
bekanntes Methacrylsäureester von Epoxy-Harz | 90 Gewichtsteile |
Pentaerythrittriacrylat | 60 Gewichtsteile |
Benzophenon | 9 Gewichtsteile |
Michlers Keton | 3 Gewichtsteile |
p-Toluolsulfonsäure | 2,5 Gewichtsteile |
Kristallviolett | 0,5 Gewichtsteile |
Methylcellosolve | 250 Gewichtsteile |
Dann wurde das obige Harzgemisch durch einen Drahtstab auf
einen 16 µm dicken Polyäthylenterephthalat-Film aufgetragen und anschließend
20 Minuten bei 100°C getrocknet, um einen Trockenfilm
nach der vorliegenden Erfindung mit einer Harzgemischschicht in einer
Filmdicke von 75 µm herzustellen.
Unter Benutzung des in dem Synthesebeispiel hergestellten
Trockenfilms wurde nach den oben in der Beschreibung angegebenen
Stufen der Fig. 1 bis 6 ein Flüssigkeitsstrahl-Leistungsaufzeichnungskopf
mit 10 Mündungen (Mündungsdimension : 75 µm × 50 µm; Abstand
0,125 mm) mit Wärmeerzeugungselementen (Hafniumborid (HfB2)) als Abgabeenergie-
Erzeugungselemente wie folgt hergestellt. Der Aufzeichnungskopf
wurde versuchsweise in einer Anzahl von 30 Stück von jeweils
gleicher Gestalt hergestellt.
Zunächst wurden mehrere Wärmeerzeugungselemente in bestimmten
Lagen auf dem Silizium-Substrat angeordnet, und an diese Elemente
wurden Elektroden für die Eingabe der Aufzeichnungssignale angeschlossen.
Dann wurde auf der Substratoberfläche mit den darauf angeordneten
Wärmeerzeugungselementen eine SiO2-Schicht (Dicke 1,0 µm) als
Schutzfilm gebildet, und die Oberfläche der Schutzschicht wurde gereinigt
und getrocknet. Dann wurde der in dem obigen Synthesebeispiel
angegebene, auf 80°C erwärmte Trockenfilm in einer Dicke von 75 µm
mit einer Geschwindigkeit von 12 cm/min unter der Druckbedingung von
1 kg/cm2 auf die Schutzschicht auflaminiert.
Dann wurde eine Photomaske mit einem der Form der Flüssigkeitskanäle
und Flüssigkeitskammer entsprechenden Muster auf den auf der
Substratoberfläche geschaffenen Trockenfilm aufgelegt und nach derartiger
Ausrichtung, daß das obige Element in den schließlich gebildeten
Flüssigkeitskanälen liegt, wurde der Trockenfilm von oberhalb der
Photomaske 30 Sekunden UV-Strahlen mit einer Intensität von 12 mW/cm2
ausgesetzt.
Danach wurde der bestrahlte Trockenfilm zwecks Entfernung
des unpolymerisierten (ungehärteten) Teils des Trockenfilms von dem
Substrat auf dem Lösungswege durch Eintauchen in 1,1,1-Trichloräthan
unter Bildung von Rillen entwickelt, die mit dem auf dem Substrat verbleibenden
gehärteten Trockenfilm schließlich die Flüssigkeitskanäle
und Flüssigkeitskammer bilden.
Nach Beendigung der Entwicklung wurde der gehärtete Trockenfilm
auf dem Substrat eine Stunde auf 150°C erwärmt und anschließend
zur weiteren Härtung des Films nochmals 2 Minuten mit UV-Strahlen
einer Intensität von 50 mW/cm2 bestrahlt.
Nachdem auf diese Weise die Rillen für die Flüssigkeitskanäle
und die Flüssigkeitskammer in dem gehärteten Trockenfilm gebildet
wurden, wurde eine flache Platte aus Natronglas mit einem Durchgangsloch,
die als Deckschicht über den gebildeten Rillen dient, durch
Schleuderbeschichtung in einer Dicke von 3 µm mit einem Epoxy-Harz-
Kleber beschichtet, dann zur Durchführung der B-Stufe vorgewärmt und
auf den gehärteten Trockenfilm geklebt. Anschließend erfolgte die
weitere Haupthärtung des Klebers, um die Haftbefestigung zu erreichen
und einen Verbundkörper zu bilden.
Der Verbundkörper wurde anschließend abströmseitig seines
Flüssigkeitskanals, nämlich 0,150 mm abströmseitig der Position der
Abgabeenergie-Erzeugungselemente, mittels einer handelsüblichen
Schnittsäge
unter Bildung von Mündungen für die Aufzeichnungsflüssigkeitsabgabe
senkrecht zu den Flüssigkeitskanälen geschnitten.
Schließlich wurden die Schnittflächen gewaschen und getrocknet,
ferner durch Polieren geglättet, und es wurden Rohre für die Zuführung
der Aufzeichnungsflüssigkeit an den Durchgangslöchern angebracht, um
den Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopf zu komplettieren. Alle erhaltenen
Aufzeichnungsköpfe hatten eine ausgezeichnete Formbeständigkeit,
und ihre Flüssigkeitskanäle und Flüssigkeitskammer waren getreu
dem Maskenmuster reproduziert. Die Mündungsdimension war 50 ± 5 µm,
und der Mündungsabstand war 125 ± 5 µm.
Die so hergestellten Aufzeichnungsköpfe wurden auf ihre Qualität
und ihre Dauer-Haltbarkeit wie unten angegeben geprüft.
Zuerst wurde an den Aufzeichnungsköpfen die Haltbarkeitsprüfung
in der Weise durchgeführt, daß man sie 1000 Stunden bei 60°C in die
Aufzeichnungsflüssigkeiten mit den jeweiligen, nachfolgend angegebenen
Zusammensetzungen eintauchte (die Umgebungsbedingungen waren vergleichbar
der Langzeitbenutzung eines Aufzeichnungskopfes).
- 1) H2O/Äthylenglykol/Polyäthylenglykol #200/bekannter Farbstoff mit nachstehender Formel ¹)
(Gewichtsteile = 60/30/5/5), pH = 8,0 - 2) H2O/Äthylenglykol/bekannter Farbstoff¹)
(Gewichtsteile = 55/40/5), pH = 9,0 - 3) H2O/Diäthylenglykol/N-Methyl-2-pyrrolidon/bekannten Farbstoff¹)
(Gewichtsteile = 55/30/10/5), pH = 7,0 - 4) H2O/Diäthylenglykol/1,3-Dimethyl-2-imidazolidinon/bekannter Farbstoff Index-Nr. 74 180²)
(Gewichtsteile = 57/30/10/3), pH = 10,0
Bemerkung: ¹) und ²) sind wasserlösliche Farbstoffe; zur
pH-Einstellung wurde Ätznatron benutzt.
Für jede Aufzeichnungsflüssigkeit wurden fünf Aufzeichnungsköpfe
jeweils für den Haltbarkeitstest vorgesehen.
Nach der Haltbarkeitsprüfung wurde jeder so geprüfte Kopf auf
den Bindungszustand zwischen dem Substrat und der Deckschicht und
dem Trockenfilm untersucht. Als Ergebnis konnte in keinem Aufzeichnungskopf
eine Abschälung oder Schädigung festgestellt werden; es
zeigte sich jedoch eine gute Haftung.
Dann wurden die 10 erhaltenen Aufzeichnungsköpfe jeweils getrennt
auf ein Aufzeichnungsgerät montiert, und der Drucktest erfolgte
unter Verwendung der obigen Aufzeichnungsflüssigkeit durch 14stündige
kontinuierliche Eingabe von Aufzeichnungssignalen mit 108 Impulsen in
den Aufzeichnungskopf. Von unmittelbar nach Beginn des Druckvorgangs
bis zum Verlauf von 14 Stunden wurde für keinen Aufzeichnungskopf ein
wesentlicher Leistungsabfall bei der Abgabeleistung der Aufzeichnungsflüssigkeit
und beim Druckzustand festgestellt. Der Aufzeichnungskopf
zeigte daher eine ausgezeichnete Haltbarkeit.
Bei der Prüfung auf Festigkeit wurden zwei verschiedene
Testverfahren angewendet:
Zum einen wurden 10 Exemplare des erfindungsgemäßen
Tintenstrahlaufzeichnungskopfes beispielsgemäß hergestellt
und aus einer Höhe von 1 m fallengelassen. Anschließend
wurde untersucht, ob bei den Aufzeichnungsköpfen ein
Ablösen zwischen Substrat, Deckplatte und dem Harzfilm
eingetreten war. Dies war aber nicht der Fall.
Anschließend wurde das erfindungsgemäße Harz auf ein
Borosilikatglas aufgetragen und gehärtet. Diese Probe wurde
dann einem Querschneideband-Abschältest unterzogen. Der
relative Wert für die Abschälbeständigkeit betrug bei dem
erfindungsgemäßen Aufzeichnungskopf 100.
Es wurden Aufzeichnungsköpfe in der gleichen Weise wie in dem
Beispiel hergestellt, wobei jedoch ein im Handel erhältlicher Trockenfilm
Δ in einer Dicke von 75 µm
und ein im Handel
erhältlicher Trockenfilm B in einer Filmdicke von 50 µm
benutzt wurden.
Die unter Verwendung des bekannten Trockenfilms B
hergestellten Aufzeichnungsköpfe wurden auf ihre
Dimensionsgenauigkeit untersucht: die Mündungsdimension war
50 ±15 µm und der Mündungsabstand 125 ±10 µm. Außerdem
war die Vertikalität der Seitenwände nur mäßig.
Mit den Aufzeichnungsköpfen wurde der gleiche Haltbarkeitstest
wie in dem Beispiel durchgeführt.
Im Laufe des Haltbarkeitstests wurde bei Benutzung von Vacrel
als Trockenfilm nach 100 Stunden bei den Aufzeichnungsflüssigkeiten
2) und 4) Ablösung beobachtet. Ferner wurde bei den Aufzeichnungsflüssigkeiten
1) und 3) nach 300 Stunden Ablösung beobachtet.
Auf der anderen Seite wurde bei Verwendung von Photec SR-3000
als Trockenfilm mit den betreffenden Aufzeichnungsflüssigkeiten 1)
bis 4) nach 300 Stunden Ablösung festgestellt.
Die Prüfung auf Festigkeit wurde auf die gleiche Weise
durchgeführt, wie im Beispiel beschrieben. Bei dem
durchgeführten Falltest trat bei 8 von 10 der unter
Verwendung des bekannten Trockenfilms B hergestellten
Aufzeichnungsköpfe ein Ablösen zwischen Substrat,
Deckplatte und Harzfilm auf. Der relative Wert für die
Abschälbeständigkeit, der wie im Beispiel angegeben mittels
des Querschneideband-Abschältestes ermittelt wurde, betrug
bei den Vergleichsbeispielstintenstrahlaufzeichnungsköpfen,
die unter Verwendung des bekannten Trockenfilms B
hergestellt wurden, lediglich 5.
Claims (3)
1. Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopf mit einem Flüssigkeitskanal,
der mit einem auf einer Substratoberfläche vorgesehenen
Flüssigkeitsabgabeausgang verbunden ist, wobei die Kanalbildung
dadurch erfolgt, daß man eine Schicht eines durch aktive Energiestrahlung
härtbaren Harzgemisches in einem bestimmten Muster mit
der aktiven Energiestrahlung unter Bildung eines gehärteten Bereichs
dieses Harzgemisches bestrahlt und den ungehärteten Bereich aus der
Schicht entfernt, dadurch gekennzeichnet, daß das Harzgemisch
- (i) ein wärmevernetzbares, lineares Copolymeres mit 5 bis 30 Mol-% eines Monomeren der unten angegebenen Formel I und 5 bis 50 Mol-% eines Monomeren der unten angegebenen Formel II als Copolymer-Bestandteile worin R1 Wasserstoff oder eine Alkyl- oder Hydroxyalkylgruppe mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen, R2 Wasserstoff oder eine Alkyl- oder Acylgruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, die eine Hydroxygruppe tragen können, R3 Wasserstoff oder eine Alkylgruppe mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen, R4 eine zweiwertige Kohlenwasserstoffgruppe, die innen eine Ätherbindung aufweisen kann und auch mit Halogenatomen substituiert sein kann, und R5 Alkyl mit 3 bis 12 Kohlenstoffatomen oder eine Phenylalkylgruppe oder Phenylgruppe bedeuten, und
- (ii) ein Monomeres mit einer äthylenisch ungesättigten Bindung enthält.
2. Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopf nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Harzgemisch 20 bis 80 Gewichtsteile
des wärmevernetzbaren, linearen Copolymeren (i) und 80 bis 20 Gewichtsteile
des Monomeren (ii) mit einer äthylenisch ungesättigten Bindung
enthält.
3. Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungskopf nach Anspruch 1 oder
2, dadurch gekennzeichnet, daß das Harzgemisch 0,1 bis 20 Gew.-%
eines Photopolymerisationsinitiators enthält, bezogen auf 100 Gewichtsteile
der Gesamtmenge aus dem wärmevernetzbaren linearen Copolymeren (i)
und dem Monomeren mit einer äthylenisch ungesättigten Bindung (ii).
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