DE3626468A1 - Verfahren und testkit zur bestimmung freier wirkstoffe in biologischen fluessigkeiten - Google Patents

Verfahren und testkit zur bestimmung freier wirkstoffe in biologischen fluessigkeiten

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Description

Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren und ein Testkit zur Bestimmung der Konzentration des freien Anteils eines in einer biologischen Flüssigkeit vorhandenen Wirkstoffes in Gegenwart von natürlichen Bindemitteln wie Proteinen, wobei der freie und der gebundene Anteil des Wirkstoffes miteinander im Gleichgewicht stehen.
Es ist für die meisten physiologisch aktiven Substanzen bekannt, daß sie in biologischen Flüssigkeiten wie dem Blut teils in freier Form, teils aber auch an Proteine wie Globuline oder Albumine gebunden vorliegen. Dabei stehen die freie und die gebundene Form des Wirkstoffes miteinander im Gleichgewicht.
Es wird derzeit angenommen, daß nur der Anteil des Wirkstoffes physiologische Wirkungen entfaltet, der nicht an Proteine gebunden ist. Denn durch die Bindung an Proteine verliert der Wirkstoff die Fähigkeit, mit seinem spezifischen Rezeptor zu reagieren, was Voraussetzung für seine Wirksamkeit ist. Es konnte auch schon gezeigt werden, daß bestimmte Arzneimittel ihre Wirkung verlieren, wenn sie an Albumine im Serum gebunden werden, während sich ihre Wirkung durch Zugabe von Substanzen erhöht, die sie aus der Albuminverbindung verdrängen. Es sind deshalb auch schon eine Reihe von diagnostischen Verfahren entwickelt worden, mit denen nur der nicht an Proteine gebundene Anteil eines Wirkstoffes bestimmt werden kann.
So ist aus dem Europäischen Patent 26 103 ein Verfahren zur Bestimmung der Konzentration des freien Anteils eines in einer biologischen Flüssigkeit vorhandenen Wirkstoffes bekannt, bei dem die zu untersuchende Probe mit einem markierten Derivat des Wirkstoffes und mit einem spezifischen Bindemittel für den Wirkstoff vermischt werden, und nach der Umsetzung dieser Reagenzien die Menge des markierten Derivats des Wirkstoffes gemessen wird, welche an das spezifische Bindemittel gebunden oder nicht gebunden ist. Hieraus läßt sich dann die Konzentration des freien Wirkstoffes in der biologischen Flüssigkeit berechnen. Mit diesem Verfahren lassen sich zuverlässige Meßergebnisse jedoch nur dann erzielen, wenn das markierte Derivat des Wirkstoffes so ausgewählt ist, daß es sich praktisch ausschließlich mit dem spezifischen Bindemittel verbindet, nicht jedoch mit den natürlichen Bindungsproteinen, die in der biologischen Flüssigkeit anwesend sind. Dieses Erfordernis läßt sich in der Praxis in vielen Fällen aber nicht befriedigend erfüllen.
Deshalb wurde in der Europäischen Patentanmeldung 1 55 104 auch schon vorgeschlagen, der Probe der zu untersuchenden biologischen Flüssigkeit außer dem markierten Derivat des Wirkstoffes und dem spezifischen Bindemittel eine weitere Substanz zuzusetzen, die die Bindung des markierten Derivats des Wirkstoffes an die natürlichen Proteine blockieren soll, in dem sie selbst die Bindungsstellen des Proteins besetzt. Dieses Verfahren wird auch in der Deutschen Patentschrift 34 15 818 beschrieben.
Auch die internationale Patentanmeldung WO 85/00 226 versucht das Problem der Bindung des markierten Wirkstoffderivats an die natürlichen Proteine und die dadurch verursachten Meßfehler zu lösen. Dort wird vorgeschlagen, der den freien Wirkstoff enthaltenden biologischen Flüssigkeit ein spezifisches Bindemittel für den freien Wirkstoff, ein markiertes Derivat des Wirkstoffes und außerdem noch ein spezielles Bindemittel für das markierte Wirkstoffderivat zuzusetzen. Das markierte Wirkstoffderivat (Tracer) wird dann sowohl mit dem spezifischen Bindemittel für den Wirkstoff selbst als auch mit dem Bindemittel für das Wirkstoffdevirat reagieren, nicht aber mit den Bindungsproteinen, weil diese eine viel geringere Affinität zum Tracer haben als das spezifische Bindemittel für den Tracer.
Die vorstehend genannten Veröffentlichungen zeigen, daß die unerwünschte Bindung des Tracers an natürliche Proteine zu einer ernstlichen Beeinträchtigung der Meßgenauigkeit bei der Bestimmung des freien Anteils eines Wirkstoffes in einer biologischen Flüssigkeit führen und daß ein Bedürfnis besteht, dieses Problem auf möglichst einfache Weise zu lösen. Die vorliegende Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, dieses Problem ohne die zusätzliche Verwendung eines die Bindungsstellen der natürlichen Proteine blockierenden Mittels und auch ohne den Zusatz eines spezifischen Bindemittels für den Tracer zu lösen.
Es wurde gefunden, daß sich die Konzentration des freien Anteils eines in einer biologischen Flüssigkeit vorhandenen Wirkstoffes in Gegenwart von natürlichen Bindemitteln, wobei der freie und der gebundene Anteil des Wirkstoffes miteinander im Gleichgewicht stehen, genau bestimmen läßt, wenn man
a) eine Probe der Flüssigkeit mit einem unmarkierten Antikörper in Berührung bringt;
b) die Probe von dem unmarkierten Antikörper abtrennt;
c) den unmarkierten Antikörper mit einer markierten, mit ihm kreuzreagierenden Substanz (Tracer) inkubiert;
d) den Anteil des Tracers mißt, der an den Antikörper gebunden oder nicht gebunden ist und daraus die Konzentration des freien Anteils des Wirkstoffes errechnet,
wenn die Menge des unmarkierten Antikörpers und/oder seine Affinität zum Wirkstoff so gering sind, daß sie das Gleichgewicht zwischen freiem und gebundenem Anteil des Wirkstoffes nicht wesentlich beeinflussen und der Tracer eine erheblich höhere oder eine erheblich geringere Affinität zum Antikörper hat als der Wirkstoff selbst.
Besonders geeignet ist dieses Verfahren für die Bestimmung des freien Anteils von Thyroxin, Trÿodthyronin und von Steorid-Hormonen in biologischen Flüssigkeiten.
Das erfindungsgemäße Verfahren unterscheidet sich von den in den vorstehend genannten Veröffentlichungen beschriebenen Bestimmungsverfahren zunächst einmal dadurch, daß die Probe der zu untersuchenden biologischen Flüssigkeit nach der Reaktion mit dem unmarkierten Antikörper abgetrennt wird. Damit werden die störenden natürlichen Bindungsproteine entfernt und können den weiteren Verlauf des Bestimmungsverfahrens nicht mehr stören und auch keine Meßungenauigkeiten verursachen.
Ein derartiges zweistufiges Verfahren ist an sich aus der Deutschen Offenlegungsschrift 29 36 307 bekannt. Dort wird ebenfalls eine Methode zur Bestimmung des freien Anteils eines Wirkstoffes beschrieben, in dem man die zu untersuchende Flüssigkeitsprobe mit einem unmarkierten Rezeptor in Kontakt bringt, damit an ihn der freie Wirkstoff gebunden wird. Dann wird die Flüssigkeitsprobe entfernt und der unmarkierte Rezeptor mit einem markierten Wirkstoffderivat inkubiert und anschließend die am Rezeptor gebundene oder die nicht gebundene Menge des markierten Reagenz gemessen. Dieses Verfahren hat jedoch den großen Nachteil, daß in der ersten Stufe so große Mengen an unmarkiertem Rezeptor verwendet werden, daß tatsächlich der gesamte freie wirkstoff gebunden wird. Da der freie Wirkstoff und der an Proteine gebundene Wirkstoff aber miteinander im Gleichgewicht stehen, wird durch die Bindung des freien Wirkstoffes an den Rezeptor das Gleichgewicht gestört und zusätzlich Wirkstoff aus seiner an Proteinen gebundenen Form freigesetzt. Dadurch werden nach dieser Methode zu hohe Konzentrationen an freiem Wirkstoff gemessen.
Es ist deshalb ein Merkmal der vorliegenden Erfindung, daß der unmarkierte Antikörper in einer so kleinen Menge eingesetzt wird, daß er das Gleichgewicht zwischen freiem und an Protein gebundenem Wirkstoff nicht merklich beeinflussen kann. Aus dem gleichen Grund darf die Affinität des unmarkierten Antikörpers zum Wirkstoff nur gering sein. Es soll weder der gesamte freie Wirkstoff am unmarkierten Antikörper gebunden werden, noch sollen sämtliche freien Bindungsstellen des unmarkierten Antikörpers besetzt werden.
Ein für die Bestimmungsmethode geeigneter unmarkierter Antikörper wird zweckmäßigerweise aus der Gruppe der polyklonalen oder monoklonalen Antikörper ausgewählt und seine Affinität zum Wirkstoff in einigen wenigen routine­ mäßigen Vorversuchen ermittelt. Nach Abtrennung der zu untersuchenden Flüssigkeitsprobe vom unmarkierten Antikörper wird dieser anschließend mit einer markierten, mit ihm kreuzreagierenden Substanz (Tracer) inkubiert. Der Tracer wird entweder mit einem radioaktiven Atom wie Jod-125, oder einer fluoreszierenden oder chemilumineszenten Verbindung markiert. Ebenso ist auch die Markierung mit einem Enzym oder einem Lichtcharomophor möglich.
Wichtig ist, daß der Tracer eine vom zu bestimmenden Wirkstoff abweichende Molekülstruktur aufweist.Würde man beispielsweise bei der Bestimmung von Thyroxin nach dem erfindungsgemäßen Verfahren als Tracer ein mit Jod-125 markiertes Thyronin einsetzen, dann erhielte man die in Fig. 1 gezeichnete sehr flache Standardkurve, aus der eindeutige Meßergebnisse nicht mehr abgelesen werden können. Die Kurve zeigt die Meßwerte, die nach einstündiger Inkubation einer Serumprobe bei steigendem Gehalt von freiem Thyroxin mit einem Thyroxin-Antikörper, Abtrennen der Serumprobe und einer zweiten Inkubationszeit von 1 Stunde in gegenwart von Jod-125-Thyroxin als Tracer erhalten wurden.
Wie Fig. 2 zeigt, läßt sich dieser unbefriedigende Verlauf der Standardkurve auch nicht durch Variation des Probenvolumens bei sonst gleichen Meßbedingungen verbessern. Die mit 50 µl, 100 µl und 200 µl aufgenommenen Standardkurven zeigen in den für die Messung wichtigen Bereichen einen zu flachen Verlauf.
Während bei den in Fig. 2 gezeigten Messungen eine Antikörperkonzentration von 20 nl auf der inneren Oberfläche eines Teströhrchens aufgebracht wurden, zeigt Fig. 3 den gleichen Versuch bei Erhöhung der Antikörpermenge auf 80 nl pro Untersuchung. Auch das führt zu keinem steileren Kurvenverlauf im für die Messung wichtigen Bereich.
Fig. 4 zeigt die Meßwerte, die bei einer Wiederholung der in Fig. 1 gezeigten Messungen unter Verwendung von Tracern mit unterschiedlicher Radioaktivität erhalten wurden. Die Traceraktivitäten betrugen 0,04 µCi und 0,02 µCi. Die Aussagekraft der Standardkurven wurde dadurch nicht verbessert.
Setzt man jedoch für die Bestimmung von Thyroxin nach dem erfindungsgemäßen Verfahren ein Derivat des Thyroxins ein, das an der Amino-, an der Carboxygruppe oder an einer anderen Stelle des Moleküls modifiziert wurde, dann erhält man Standardkurven, wie sie in den Fig. 5 bis 8 gezeigt sind, bei denen jeder an den Antikörper gebundenen Tracermenge eine bestimmte Thyroxinkonzentration eindeutig zugeordnet werden kann. Geeignete Tracer für die Bestimmung von Thyroxin und Trÿodthyronin, welche nach dem erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzt werden können, sind in der Deutschen Patentanmeldung P 36 00 365.4 beschrieben.
Aufgrund seiner geänderten chemischen Struktur hat der Tracer eine höhere oder geringere Affinität zum Antikörper als der Wirkstoff selbst. Im allgemeinen ist es vorteilhaft, einen Tracer auszuwählen, der eine größere Affinität zum Antikörper hat als der Wirkstoff selbst. Ist jedoch die Konzentration des zu bestimmenden freien Wirkstoffes sehr niedrig, dann ist ein Tracer mit einer erheblich geringeren Affinität zum Antikörper als der Wirkstoff vorzuziehen. Denn durch den in sehr niedriger Konzentration vorliegenden Wirkstoff werden nur geringe Bindungsstellen des Antikörpers besetzt, was kaum zu erkennen wäre, wenn anschließend ein Tracer mit hoher Affinität zugegeben würde. Es könnte dann der Eindruck entstehen, daß überhaupt kein freier Wirkstoff vorhanden ist. Demgegenüber läßt sich ein einwandfreies Meßergebnis dann immer noch erzielen, wenn ein Tracer mit geringerer Affinität verwendet wird.
Grundsätzlich sind als Tracer alle Substanzen einsetzbar, die eine andere Affinität als der zu bestimmende Wirkstoff zu dem Antikörper haben, aber mit ihm um die freien Bindungsstellen des Antikörper in einer Kreuzreaktion konkurrieren. Deshalb können als Antikörper auch Anti­ idiotype Antikörper eingesetzt werden, die sich an den im erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzten Antikörper binden. Ein auf diesem Prinzip aufgebauter Assay ist in der Europäischen Patentanmeldung 1 06 615 beschrieben.
Für das erfindungsgemäße zweistufige Verfahren ist es somit kennzeichnend, daß sich der zu bestimmende Wirkstoff und der Tracer in ihrer Affinität gegenüber dem Antikörper unterscheiden. Dagegen ist es für die einstufigen Bestimmungsverfahren, wie sie beispielsweise aus der Europäischen Patentschrift 26 103 bekannt sind, kennzeichnend, daß der zu bestimmende Wirkstoff und der Tracer unterschiedliche Affinitäten gegenüber den Bindungsproteinen aufweisen.
Damit wird eine Bestimmungsmethode zur Verfügung gestellt, die die Fehlermöglichkeiten vermeidet, die allen einstufigen Verfahren zur Ermittlung des freien Anteils eines Wirkstoffes in einer biologischen Flüssigkeit auf Grund der Anwesenheit von natürlichen Bindungsproteinen anhaften. Sie zeichnet sich deshalb durch sehr präzise Meßwerte aus und kommt mit nur zwei Reagenzien aus.
Ein zur Durchführung des erfindungsgemäßen Bestimmungsverfahrens geeigneter Testkit enthält somit einen mit dem zu bestimmenden Wirkstoff reagierenden unmarkierten Antikörper, dessen Menge und/oder Affinität zum Wirkstoff so gering ist, daß er das Gleichgewicht zwischen freiem und gebundenem Anteil des wirkstoffes nicht wesentlich beeinflußt und außerdem einen Tracer, der eine wesentlich höhere oder geringere Affinität zum Antikörper hat als der Wirkstoff selbst. Ein derartiger Testkit kann so zusammengestellt werden, daß er die Bestimmung des freien Anteils eines beliebigen Hormons, eines Steroides, eines Arzneimittels, eines Arzneimittelmetaboliths, eines Polypeptids, eines Vitamins, eines Tumorantigens, eines Toxins oder eine Alkaloids erlaubt. Besonders bevorzugt ist die Bestimmung des freien Anteils des Thyroxins, Trÿodthyronins und eines Steroidhormons.
Als besonders geeignete Tracerverbindungen für den quantitativen Nachweis von Thyroxin in biologischen Flüssigkeiten nach dem erfindungsgemäßen Verfahren haben sich die folgenden Verbindungen erwiesen:
  • (1) 3,3′, 5,5′-Tetrajodthyroessigsäure (Fig. 5)
  • (2) 3,5-Dÿod-4-(3,5-dÿod-4-oxyphenyl)-benzolsufonsäure (Fig. 6)
  • (3) N-(Methylphosphinoacetyl)-3,3′, 5,5′-tetrajodthyrosin (Fig. 7)
  • (4) N-(e-Aminocaproyl)-3,3′-5,5′-tetrajodthyrosin (Fig. 8)
Allgemeine Arbeitsvorschrift zur Bestimmung von freiem Thyroxin nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
In Röhrchen, die mit T4-Antikörper beschichtet sind, (20 ng Antikörper pro Röhrchen) werden 200 µl einer Standardreihe (Humanseren mit steigendem Gehalt an freiem Thyroxin) in 1000 µl Puffer eine halbe Stunde unter Schütteln in Kontakt gebracht.
Nach dem Ausschütten der Reaktionslösung werden 1000 µl Tracer (Aktivität ca. 60 000 Impulse pro Minute) in das vorinkubierte Röhrchen gegeben. Es wird eine Stunde inkubiert, der nicht gebundene Tracer abgetrennt und in einem γ-Zähler gemessen.
Die Ergebnisse sind in Fig. 5 bis Fig. 8 dargestellt.

Claims (10)

1. Verfahren zur Bestimmung der Konzentration des freien Anteils eines in einer biologischen Flüssigkeit vorhandenen Wirkstoffes in Gegenwart von natürlichen Bindemitteln, wobei der freie und der gebundene Anteil des Wirkstoffes miteinander im Gleichgewicht stehen, indem man
  • a) eine Probe der Flüssigkeit mit einem unmarkierten Antikörper in Berührung bringt;
  • b) die Probe von dem unmarkierten Antikörper abtrennt;
  • c) den unmarkierten Antikörper mit einer markierten, mit ihm kreuzreagierenden Substanz (Tracer) inkubiert;
  • d) den Anteil des Tracers mißt, der an den Antikörper gebunden oder nichtgebunden ist und daraus die Konzentration des freien Anteils des Wirkstoffes errechnet,
dadurch gekennzeichnet, daß die Menge des unmarkierten Antikörpers und/oder seine Affinität zum Wirkstoff so gering sind, daß sie das Gleichgewicht zwischen freiem und gebundenem Anteil des Wirkstoffes nicht wesentlich beeinflussen und der Tracer eine erheblich höhere oder eine erheblich geringere Affinität zum Antikörper hat als der Wirkstoff selbst.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der freie Anteil des zu bestimmenden Wirkstoffes Thyroxin, Trÿodthyronin oder ein Steroid-Hormon ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der unmarkierte Antikörper ein polyklonaler oder monoklonaler Antikörper ist.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Tracer mit einem radioaktiven Atom, einer fluoreszierenden oder chemilumineszenten Gruppe, einem Enzym oder einem Lichtchromophor markiert ist.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß man zur Bestimmung des freien Anteils von Thyroxin oder Trÿodthyronin als Tracer ein Derivat des Thyroxins oder des Trÿodthyronins einsetzt, welches an der Amino-, an der Carboxygruppe oder an einer anderen Stelle des Moleküls modifiziert wurde.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierung des Tracers durch radioaktives Jod-125 erfolgt.
7. Testkit zur Bestimmung der Konzentration des freien Anteils eines in einer biologischen Flüssigkeit vorhandenen Wirkstoffes gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er
  • a) einen mit dem zu bestimmenden Wirkstoff reagierenden, unmarkierten Antikörper enthält, dessen Menge und/oder Affinität zum Wirkstoff so gering ist, daß er das Gleichgewicht zwischen freiem und gebundenem Anteil des wirkstoffes nicht wesentlich beeinflußt und
  • b) einen Tracer enthält, der eine wesentlich höhere oder geringere Affinität zum Antikörper hat als der Wirkstoff selbst.
8. Testkit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der zu bestimmende Wirkstoff Thyroxin, Trÿodthyronin oder ein Steroidhormon ist.
9. Testkit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der unmarkierte Antikörper auf der inneren Oberfläche eines Teströhrchens aufgebracht ist.
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