DE3627553A1 - Wetteinrichtung - Google Patents

Wetteinrichtung

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DE3627553A1
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bet
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Michael John Bell
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Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Wetteinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Wetteinrichtung können Wetten durchgeführt, werden, bei welchen die Gewinnquoten sowohl für die feste Kurse als auch erwartete Ausschüttung zur Anzeige gebracht werden können. Die Gewinnquoten können dabei in Abhängigkeit bereits eingegangener Verbindlichkeiten automatisch eingestellt werden. Das Setzen der Wetten erfolgt an einer oder mehreren Stellen, wobei auf eine mehrere Wettkampfteilnehmer bei dem jeweiligen Wettkampf gesetzt werden kann. Das Wetten erfolgt auf das Gewinnen von einem oder mehreren Wettkampfteilnehmern oder eine bestimmte Reihenfolge des Einlaufens bzw. eine bestimmte Reihenfolge eines einzelnen oder mehrerer Wettkämpfe.
Die Makler bei derartigen Wettsystemen werden traditionell in zwei Gruppen eingeteilt. Die eine Gruppe akzeptiert Wetten mit einer Auszahlung, welche zum Zeitpunkt der jeweiligen Wette vorgegeben ist. Es handelt sich dabei um Buchmacherwetten mit festen Kursen.
Bei einem Pferde- oder Hunderennen befinden sich dabei im allgemeinen eine Anzahl von Buchmachern in gegenseitiger Konkurrenz, wobei der Mittelwert der angebotenen festen Kurse zum Zeitpunkt des Starts den jeweiligen Startpreis ergibt. Die zweite Gruppe von Maklern akzeptiert Wetten auf der Basis, daß die gesamten Geldbeträge einer Wette unter die Gewinner aufgeteilt werden, nachdem eine bestimmte Kommission für die Kosten des Maklers abgezogen worden ist. Es handelt sich dabei um Totalisatorwetten, bei welchen eine gewisse Ausschüttung erfolgt. Bei einem Pferde- oder Hunderennen ist dabei im allgemeinen nun ein einziger Makler bzw. Wettveranstalter vorhanden, dessen Aktivitäten durch staatliche Regulation vorgegeben sind.
Für passionierte Wetter ist das Wetten mit festen Kursen attraktiver, weil der Wetter auf diese Weise zum Zeitpunkt seiner Wette genau weiß, was sein Gewinn sein wird. Bei Totalisationswetten hingegen kann die tatsächliche Ausschüttung sehr viel geringer sein als die Gewinnquote, welche zum Zeitpunkt des Eingehens der Wette erwartet worden war. Aus diesem Grunde besteht von seiten von Wettmaklern mit Totalisationswetten der Wunsch, den einzelnen Wettern bzw. Spielern feste Kurse vorgeben zu können. Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Wetteinrichtung ergibt sich die Möglichkeit, in Verbindung mit Totalisationswetten gleichzeitig Wetten auf der Basis mit Festkursen eingehen zu können.
Ein bestimmtes Problem beim Wetten mit festen Kursen besteht darin, daß es sich dabei im wesentlichen um Wetten auf seiten des Wettmaklers bzw. Veranstalters handelt. Nachdem nämlich einige Wetten vorgenommen und Verbindlichkeiten eingegangen worden sind, besitzt der Wettmakler keine Garantie, daß in der Folge andere Wetten eingegangen werden, um seine Verbindlichkeiten abzudecken. Da die Wettveranstalter von Totalisationswetten staatlich überwacht werden, besitzen dieselben keine Befugnisse, Festkurs-Wetten einzugehen. Die erfindungsgemäße Wetteinrichtung eliminiert dieses Problem, indem ein Ablauf geschaffen wird, bei welchem der jeweilige Wettmakler bzw. Veranstalter seinen Gewinn allein aus der Kommission von dem gesamten Umsatz bezieht.
Ein zweites Problem bei Wetten mit festen Kursen besteht darin, daß am Beginn des Wettvorgangs nicht festgelegt ist, welche Kurse angeboten werden. Falls die Gewinnquoten nicht den wahren Fähigkeiten der Wettkampfteilnehmer entsprechen, was von seiten des jeweiligen Individiums entweder absichtlich oder unabsichtlich sein kann, dann können für den Wettmakler aus den oben genannten Gründen Verluste entstehen. Die erfindungsgemäße Wetteinrichtung eliminiert dieses Problem, indem automatisch festgelegt wird, mit welchen Auszahlungskursen die jeweiligen Wetten angeboten werden sollen.
Ein drittes Problem bei der Vergabe von Wetten besteht darin, daß die durch einen Wettkampfteilnehmer sich ergebenden Verbindlichkeiten nicht den gesamten Wetteinsatz überschreiten sollten. Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Wetteinrichtung wird dieses Problem eliminiert, indem automatisch die angebotenen festen Kurse bzw. Gewinnquoten entsprechend der gesamten Menge von Wetteinsätzen und der für jeden Wettkampfteilnehmer sich ergebenden Verbindlichkeiten angepaßt werden.
Eine Anzahl von weiteren Problemen im Hinblick auf sich ergebende Preismanipulationen, die Stabilität der angebotenen Kurse unter Aufrechterhaltung einer minimalen Totalisatorausschüttung etc. werden mit Hilfe der erfindungsgemäßen Wetteinrichtung ebenfalls unter Kontrolle gebracht.
Es ist demzufolge Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Wetteinrichtung zu schaffen, mit welcher unter Vermeidung der oben genannten Nachteile Wetten auf einer Festkursbasis angeboten werden können, ohne daß dabei die Gefahr besteht, daß der jeweilige Wettmakler bzw. Veranstalter seine staatlich regulierten Wettbefugnisse überschreitet.
Erfindungsgemäß wird dies durch Vorsehen der im Kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 aufgeführten Merkmale erreicht.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich anhand der Unteransprüche.
Eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wetteinrichtung soll nunmehr im folgenden beschrieben werden, wobei auf die beigefügte Zeichnung Bezug genommen ist. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockdiagramm der Wetteinrichtung gemäß der Erfindung und
Fig. 2 ein Schaltdiagramm der in Fig. 1 gezeigten Steuereinheit.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Wetteinrichtung können Wetttransaktionen durchgeführt werden, die an einer Anzahl von Wettstellen entlang einer Rennbahn angeordnet sind. Dabei sind jeweils eine Mehrzahl von Wettrennen vorgesehen, bei welchen jeweils zwischen zehn und vierundzwanzig Wettkampfteilnehmer teilnehmen. Dies wiederum hat zur Folge, daß je nach den Eigenschaften dieser Wettkampfteilnehmer eine große Anzahl von Gewinnquoten sowohl im Hinblick auf feste Kurse als auch erwartete Ausschüttungen zur Anzeige gebracht werden, und daß Wetten eingegangen werden können, bei welchen die Einsätze zwischen weiten Grenzen flukturieren.
Gemäß der Figur weist die erfindungsgemäße Wetteinrichtung eine zentrale Steuereinheit 1 auf, welche mit Rechnerfähigkeiten versehen ist. Die Wetteinrichtung umfaßt fernerhin eine Anzahl von Wetteingabeterminals 2, eine Mehrzahl von Anzeigen 3 für Wetten mit festen Kursen, ferner eine Mehrzahl von Anzeigen 4 für Wetten mit erwarteten Ausschüttungen, sowie eine Anzahl von Steuerterminals 5. Diese Komponenten können dabei abhängig voneinander oder unabhängig voneinander gespeist werden, arbeiten jedoch als Gesamtsystem, innerhalb welchem ein Datenaustausch vorgenommen wird. Bei der beschriebenen Wetteinrichtung erfolgt der Datenaustausch über Kommunikationsleiter, wobei jedoch ebenfalls andere Kommunikationsverbindungen vorhanden sein können.
Bei der erfindungsgemäßen Wetteinrichtung sind die Wetteingabeterminals 2 mit Tastaturen sowie Lesegeräten für vormarkierte Streifen und Karten ausgelegt, um auf diese Weise Einzelheiten der Wetten festzulegen. Andere Eingangsgeräte, beispielsweise auf Berührung ansprechende Fernsehschirme, können ebenfalls verwendet werden. Bei den jeweiligen Wetten kann es sich dabei um Wetten auf der Basis von festen Kursen oder Wetten auf Totalisationsbasis handeln.
Die Daten der Wetten werden von den Wetteingabeterminals 2 an die Steuereinheit 1 übermittelt, in welcher sie für die Berechnung der aufgetretenen Verbindlichkeiten für jeden Wettkampfteilnehmer und die sich dabei ergebenden festen Kurse sowie erwarteten Ausschüttungen aufgezeichnet werden. Eine entsprechende Mitteilung der Annahme der Wette und Aufzeichnung derselben innerhalb der Steuereinheit 1 wird dann an das jeweilige Wetterminal 2 abgegeben, in welchem eine entsprechende Quittung für den Spieler gedruckt wird. Diese Quittung enthält ebenfalls einen Code, welche eindeutig die entsprechende Aufzeichnung innerhalb der Steuereinheit 1 identifiziert. Gleichzeitig werden durch die Steuereinheit 1 die jeweils angebotenen festen Kurse sowie die zu erwartende Ausschüttung berechnet und an den entsprechenden Sichtanzeigen 3 und 4 zur Anzeige gebracht. Diese Anzeigen 3 und 4 können dabei in Form von Fernsehschirmen, Multisegmentfeldern, Punktmatrixfeldern oder Videomatrixfeldern ausgebildet sein.
Um Fehler der Wette und Wettmakler zu vermeiden, ist eine Möglichkeit vorgesehen, um eine eingegebene Wette nach der Aufzeichnung zu annulieren. Im Bereich des jeweiligen Wetterminals wird dies dadurch erreicht, indem gleichzeitig mit einem Funktionscode zur Annullierung ein eindeutiger Identifikationscode der Wette eingegeben wird. Diese Information wird der Steuereinheit 1 zugeführt, in welcher die jeweilige Wette aus der Gesamtzahl von Wetten und Verbindlichkeiten entfernt wird. Eine entsprechende Antwort wird dann an das betreffende Wetterminal 2 abgegeben, welches in der Folge eine Quittung bezüglich der Annullierung ausdruckt. Die zu erwartenden Ausschüttungen sowie festen Kurse werden dann erneut unter Berücksichtigung der annulierten Wette berechnet und die neuen Werte zur Anzeige gebracht. Bei der beschriebenen Ausführungsform wird jedoch eine Annullierung bei Wetten mit festen Kursen verhindert, um auf diese Weise Preismanipulationen zu verhindern.
Die erfindungsgemäße Wetteinrichtung besitzt eine Sammelstelle für Totalisationswetten, welche nicht annuliert werden können. Dies kann dadurch erreicht werden, indem Transfers von von dem regierungsüberwachten Veranstalter für das Totalisationswetten durchgeführt werden. Bei einer Rennbahn ergibt sich jedoch ebenfalls die folgende Möglichkeit: Das System erlaubt die Annullierung einer Totalisationswette, so lange der jeweilige Spieler sich noch an dem Wetterminal befindet. Es wird jedoch eine Annullierung derartiger Wetten verhindert, nachdem ein anderer Spieler eine weitere Wette an den jeweiligen Wetterminal eingegeben hat. Dies wird dadurch erreicht, indem die jeweilige Bedienungsperson oder der Spieler an dem Wetterminal 2 einen Druckknopf drückt, sobald die jeweilige Wette vollendet worden ist. Das auf diese Weise erzeugte Signal wird der Steuereinheit 1 zugeleitet, welche daraufhin eine Annullierung aller Wetten sperrt, die vor dieser Mitteilung in das jeweilige Wetterminal 2 eingegeben worden sind.
Für Totalisationswetten werden zwei Vergleichssätze aufrechterhalten. Der eine Satz umfaßt alle nicht annulierten Totalisationswetten, welche bis zu diesem Zeitpunkt gemacht worden sind, einschließlich jener, welche noch annuliert werden können. Dieser Satz wird zur Berechnung der erwarteten Ausschüttungen verwendet. Der andere Satz umfaßt nur jene Totalisationswetten, welche nicht mehr annuliert werden können. Bei der beschriebenen Ausführungsform besteht dieser zweite Vergleichssatz nur aus den Transfers, welche von dem regierungsüberwachten Veranstalter bezüglich der Überwachung der Totalisationswetten durchgeführt worden sind. Es besteht jedoch ebenfalls die Möglichkeit, daß dieser zweite Satz nicht annullierbare Totalisationswetten umfaßt, so wie sie oben beschrieben worden sind.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird ein Teil der nicht annullierbaren Totalisationswetten für die Berechnung der erwarteten Ausschüttung verwendet, während der Rest zur Berechnung der festen Kurse herangezogen wird. Dieser Teil ist dabei ein Systemparameter zwischen 1 und 99%, wobei der jeweilige Wert vorzugsweise 50% beträgt.
Am Anfang des Wettvorgangs werden nur Totalisationswetten zugelassen. Die erwarteten Ausschüttungen, welche anhand des ersten Vergleichssatzes berechnet sind, werden entsprechend zur Anzeige gebracht. Die erwartete Ausschüttung für einen Wettkampfteilnehmer ist dabei entsprechend der folgenden Gleichung 1 festgelegt: wobei
ED(C) die erwartete Ausschüttung für den jeweligen Wettkampfteilnehmer,
TFPW die Gesamtsumme aller Wetten zu festen Kursen,
P der als Systemparameter zugeführte Anteil,
TUTW die Gesamtsumme aller nicht annullierbarer Totalisationswetten,
T&C der für Steuer und Kommission abzuziehende Anteil,
FPL(C) die bezüglich des jeweiligen Wettkampfteilnehmers auftretende Verbindlichkeit bei Wetten mit festen Kursen,
FPW(C) die Summe der bei dem betreffenden Wettkampfteilnehmer auftretenden Wetten mit festen Kursen und
UTW(C) die Summe der nicht annullierbaren Totalisationswetten bezüglich des jeweiligen Wettkampfteilnehmers ist.
In diesem Zusammenhang sei darauf ingewiesen, daß die zu erwartende Ausschüttung für einen Wettkampfteilnehmer nicht festgelegt ist, falls der Denominator den Wert Null besitzt.
Es ergibt sich somit, daß vor dem Anfang von Wetten mit festen Kursen bezüglich des jeweiligen Wettkampfteilnehmers keine Verbindlichkeit bezüglich Wetten mit festen Kursen vorhanden ist und daß für die Durchführung, bei welcher die nicht annullierbaren Totalisationswetten in der Tat jene Transfers von dem regierungsüberwachten Veranstalter bezüglich der Überwachung der Totalisationswetten darstellen, diese Gleichung sich auf die bekannte Gleichung bezüglich erwarteter Ausschüttungen, basierend auf dem Totalisationswettvorgang, reduziert.
An vielen Stellen erfordern Regulationen bezüglich Totalisationswetten, daß für eine Wette eine Minimalausschüttung bezahlt wird, wobei das sich ergebende Defizit vor allem durch andere Ausschüttungen kompensiert wird, was jedoch letzlich die Einkünfte des die Totalisationswetten durchführenden Veranstalters verringert. Falls die erwartete Auschüttung für einen Wettkampfteilnehmer entsprechend Gleichung 1 weniger als Minimalausschüttung beträgt, dann kann das Defizit entsprechend der vorliegenden Gleichung 2 berechnet werden:
MDD(C) = (FPW(C) + P · UTW(C)) · (GMD - ED(C))
wobei
MDD(C) das minimale Ausschüttungsdefizit für den jeweiligen Wettkampfteilnehmer und
GMD die garantierte Minimalausschüttung ist, während die anderen Ausdrücke denen von Gleichung 1 entsprechen.
Die erwartete Auschüttung kann dann entsprechend Gleichung 3 gleich der minimalen Ausschüttung gesetzt werden.
ED(C) = GMD
Dabei sei darauf hingewiesen, daß falls die erwartete Ausschüttung für einen Wettkampfteilnehmer entsprechend Gleichung 1 größer als der Minimalwert ist, daß das Defizit für den betreffenden Wettkampfteilnehmer Null ist.
Von der Anzeige werden die erwarteten Ausschüttungen nach oben oder unten auf den nächsten Ausschüttungswert abgerundet, so wie dies die Legislation der betreffenden Anlage festgelegt ist. Bei der erfindungsgemäßen Wetteinrichtung erfolgt eine Abrundung auf den nächsten 5 Cent-Wert.
Falls ein bestimmter vorgegebener Zustand erreicht ist, erlaubt das System automatisch die Durchführung von Wetten mit festen Kursen, wobei gleichzeitig mit den zu erwartenden Ausschüttungen eine Anzeige der festen Kurse erfolgt. Dieser Zustand ist beispielsweise dann erreicht, wenn die Menge von Wetten in Form von nicht annullierbaren Totalisationswetten eine bestimmte Größe erreicht hat oder wenn, so wie dies bei der beschriebenen Ausführungsform der Fall ist, die anfänglichen Transfers von dem regierungsüberwachten Veranstalter für die Totalisationswetten eingetroffen sind. Eine manuelle Überbrückung ist dabei über die Steuerterminale 5 hinweg vorgesehen.
Die festen Kurse für jeden Wettbewerbteilnehmer werden entsprechend der folgenden Gleichung 4 berechnet: wobei
FP(C) der feste Kurs für den jeweiligen Wettbewerbteilnehmer und
MFPW die maximal zulässige Wette bei festen Kursen ist, während alle anderen Symbole den zuvor bereits definierten entsprechen.
Die maximal zulässige Wette für feste Kurse ist dabei ein Systemparameter, mit welchem erreicht wird, daß der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Wetten mit festen Kursen gesteuert werden kann. Es kann sich dabei um einen vorgegebenen oder um einen dynamisch sich verändernden Wert handeln. Bei der beschriebenen Ausführungsform ist dieser Wert jeweils auf 1% der jeweiligen Gesamtsumme der nicht annullierbaren Totalisationswetten festgelegt. Auf diese Weise läßt sich erreichen, daß der feste Kurs für einen Wettkampfteilnehmer der erwarteten Ausschüttung entspricht, falls eine Wette mit festem Kurs gleich der maximal zulässigen auf den jeweiligen Wettkampfteilnehmer gesetzt worden wäre.
In diesem Zusammenhang sei bemerkt, daß die durch Gleichung 4 angebotenen festen Kurse nicht dazu führen können, daß der jeweilige Wettmakler eine Verbindlichkeit bezüglich Wetten mit festen Kursen eingeht, die den jeweiligen Betrag überschreitet, der zur Abdeckung zur Verfügung steht. Mit zunehmenden Wetten bei festen Kursen muß das System auf Änderungen der Wettverteilung ansprechen, um die jeweilige Situation aufrechtzuerhalten. Dies wird durch Einstellen der angebotenen festen Kurse für jeden Wettbewerbteilnehmer entsprechend den sich ergebenden Wetttrends durchgeführt.
Falls Wetten mit festen Kursen durchgeführt werden, bei welchen eine Verbindlichkeit für einen bestimmten Wettkampfteilnehmer zustande kommt, dann muß diese Verbindlichkeit von der Menge abgezogen werden, die zur Abdeckung zukünftiger Verbindlichkeit zur Verfügung steht, weil ansonsten die gesamt auftretende Verbindlichkeit aufgrund besonders hoher vorgegebener Gewinnquoten so weit ansteigen kann, daß die jeweiligen Geldbeträge zur Abdeckung der eingegangenen Verbindlichkeiten überschritten werden. Dabei sei darauf hingewiesen, daß je höher die angebotenen Gewinnquoten sind, desto größer die auftretenden Verbindlichkeiten sind, falls eine Wette eingegangen wird. Bei der Berechnung der angebotenen festen Kurse sollte das System demzufolge nicht nur auf die zuvor aufgetretenen Verbindlichkeiten, sondern ebenfalls auf den jeweiligen Preis ansprechen, bei welchem diese Verbindlichkeiten aufgetreten sind.
Aus dem oben genannten Grunde ist die Wetteinrichtung derart ausgelegt, daß die zuvor aufgetretenen Verbindlichkeiten unter Einsatz eines Verantwortungsfaktors vergrößert werden, wobei dieser Faktur proportional zur mittleren vorgegebenen Gewinnquote für die zuvor aufgetretene Verbindlichkeit entsprechend Gleichung 5 ist. wobei
RF(C) der Verantwortlichkeitsfaktor für den betreffenden Wettkampfteilnehmer und
SRP der Systemverantwortlichkeitsparameter ist, während alle anderen Symbole wie zuvor definiert festgelegt sind.
Es sei darauf hingewiesen, daß falls FPW(C) gleich Null ist, die Größe RF(C) den Wert Eins erhält. Der Systemverantwortlichkeitsparameter kann ebenfalls verändert werden, um den jeweiligen Anforderungen zu genügen. Bei der beschriebenen Ausführungsform ist jedoch dieser Parameter auf 4% eingestellt. Auf diese Weise wird das System dazu gebracht, daß es auf Verbindlichkeiten bei hohen Preisen besonders anspricht.
Unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen kann die Berechnung eines festen Kurses für einen Wettkampfteilnehmer entsprechend der folgenden Gleichung 6 durchgeführt werden: wobei die vorhandenen Symbole wie bereits festgelegt definiert sind.
In diesem Zusammenhang sei hervorgehoben, daß auf diese Weise feste Kurse berechnet werden können, welche weniger als das eingesetzte Geld betragen. In der Praxis tritt jedoch diese Situation nicht auf, da die einzelnen Spieler bei Wettkampfteilnehmern keine Wetten abschließen, bei welchen kein oder nur ein geringer Gewinn zustande kommt.
Eine Analyse der obigen Gleichung zeigt, daß es unmöglich ist, daß eine Verbindlichkeit zustande kommt, welche jenen Geldbetrag überschreitet, der zur Abdeckung zur Verfügung steht. Auf diese Weise ermöglicht die erfindungsgemäße Wetteinrichtung, daß der Wettmakler auf der Basis einer Kommission arbeitet, welche von dem gesamten Umsatz abgezogen wird, so daß für den Wettmakler der Wettmechanismus bezüglich Profiten und Verlusten nicht auftritt.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es wichtig, daß die festen Kurse jedesmal erneut berechnet werden, sobald eine Wette mit festen Kursen abgeschlossen wird. Da die Häufigkeit von Wetten mit festen Kursen mit Annäherung des Starts des jeweiligen Wettrennens zunimmt, würde dies zu erheblichen Fluktuationen der angebotenen festen Kurse führen. Falls diese Fluktuationen zu groß werden, werden die einzelnen Spieler daran gehindert, den Wetttrends zu folgen, so daß sie schließlich beschließen, das System nicht zu verwenden. Um eine gewisse Stabilität der angebotenen Festkurse zu erreichen, ist die erfindungsgemäße Wetteinrichtung derart ausgelegt, daß nicht exakte feste Kurse entsprechend der Berechnung nach Gleichung 6 sondern abgerundete feste Kurse zur Anzeige gebracht werden. Entsprechend der beschriebenen Ausführungsform sind diese abgerundeten Werte wie folgt gewählt:
Zwischen 1,00 und 1,95 US Schritte von 0,05 US$,
von 2,00 bis 2,90 US Schritte von 0,10 US$,
von 3,00 bis 4,75 US Schritte von 0,25 US$,
von 5,00 bis 9,50 US Schritte von 0,50 US$,
von 10,00 bis 19,00 US Schritte von 1,00 US$,
von 20,00 bis 45,00 US Schritte von 5,00 US$, und
von 50,00 bis 100,00 US Schritte von 10,00 US$.
Fig. 2 zeigt den inneren Aufbau der Steuereinheit 1 von Fig. 1. Die betreffende Steuereinheit 1 besitzt einen CPU-Kreis 10, von welchem aus die Ansteuerung der einzelnen Kreise erfolgt. Bei diesen Kreisen handelt es sich um einen Verbindlichkeitsberechnungskreis 11, mit welchem anhand der von den einzelnen Wetterminals 2 empfangenen Information die für jeden Wettkampfteilnehmer eingegangenen Verbindlichkeiten berechnet werden. Mit Hilfe eines ersten Additionskreises 12 kann dann die Gesamtmenge der gewetteten Geldbeträge berechnet werden. Ferner werden die Gesamtmenge der nicht annullierbaren Wetten mit Ausschüttung berechnet werden kann. Mit Hilfe eines dritten Additionskreises 14 kann ferner die Gesamtmenge der Wetten mit festen Kursen für jeden Wettkampfteilnehmer berechnet werden. Ein Berechnungskreis 15 für feste Kurse ist ferner vorhanden, mit welchem die festen Kurse für jeden Wettkampfteilnehmer berechnet werden können. Außerdem ist ein Berechnungskreis 16 für zu erwartende Ausschüttungen vorgesehen, welcher die Berechnung der zu erwartenden Gewinnausschüttungen für jeden Wettkampfteilnehmer erlaubt. Schließlich ist noch ein Wettannullierungskreis 17 vorhanden, mit welchem bei Annullierung einer Wette die Gesamtsumme der gesetzten Geldbeträge und eingegangenen Verbindlichkeiten für jeden Wettkampfteilnehmer korrigiert werden können, während gleichfalls eine Neuberechnung der festen Auszahlungskurse sowie der erwarteten Ausschüttungen erfolgt.
Die Funktionsweise der Schaltanordnung von Fig. 2 ergibt sich anhand der zuvor gemachten Ausführungen zu Fig. 1.

Claims (14)

1. Wetteinrichtung zur Verarbeitung von Wetten mit festen Kursen sowie erwarteten Ausschüttungen, bestehend aus einer Steuereinheit, einer Mehrzahl von mit der Steuereinheit verbundener Wetterminals für die Eingabe der Daten einer Wette, einer Mehrzahl von Sichtanzeigen zur Anzeige der Gewinnquoten und erwarteten Ausschüttungen sowie einem mit der Steuereinheit verbundenem Steuerterminal, über welches Steuerbefehle eingebbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (1) folgende Einheiten enthält:
a) einen Verbindlichkeitsberechnungskreis (11) zur Berechnung der für jeden Wettkampfteilnehmer auftretenden Verbindlichkeiten anhand der von den einzelnen Wetterminals (2) übermittelten Information,
b) einen ersten Additionskreis (12) zur Berechnung der gesamten Geldmenge von gesetzten Wetten,
c) einen zweiten Additionskreis (13) zur Berechnung der gesamten Geldmenge von nicht annullierbaren erwarteten Ausschüttungen von Totalisationswetten,
d) einem Berechnungskreis (15) zur Berechnung der festen Kurse, welche für die einzelnen Wettkampfteilnehmer zu bezahlen sind, und
e) einem weiteren Berechnungskreis (16) zur Berechnung der erwarteten Ausschüttung, welche in bezug auf jeden Wettkampfteilnehmer zu bezahlen ist, wobei die Steuereinheit (1) derart ausgelegt ist, daß die für jeden Wettkampfteilnehmer auftretenden Verbindlichkeiten nicht die Gesamtsumme der gesetzten Geldbeträge überschreiten können, wobei ferner die Wettterminals (2) derart ausgelegt sind, daß sie für jede Wetttransaktion eine Quittung mit Angabe der Daten der jeweiligen Wette sowie des zu zahlenden festen Kurses der Wette im Anschluß an die Durchführung von Berechnungen der Steuereinheit (1) abgeben, und wobei die Wetteinrichtung derart ausgelegt ist, daß sie anfänglich nur Wetten mit erwarteter Ausschüttung zuläßt, bis die Gesamtmenge der nicht annullierbaren erwarteten Ausschüttungen von Wetten einen vorgegebenen Wert erreicht, worauf Wetten sowohl auf der Basis einer erwarteten Ausschüttung als auch zu festen Kursen durchführbar sind.
2. Wetteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wetterminals (2) mit Eingabeelementen versehen sind, über welche Einzelheiten der jeweiligen Wette eingegeben werden können.
3. Wetteinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingabeelemente in Form einer Tastatur und eines Lesers ausgebildet sind, mit welchem Information von einem mit Markierungen versehenen Streifen oder eine Karte ablesbar sind.
4. Wetteinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Wetterminal (2) einen Drucker aufweist, welcher eine Quittung für die jeweilige Wetttransaktion einschließlich eines Codes zur eindeutigen Identifizierung ausdruckt.
5. Wetteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (1) einen Wettenannullierkreis (17) aufweist, mit welchem bei einer Eliminierung einer Wette die Gesamtsumme des gewetteten Geldbetrages und der für jeden Wettkampfteilnehmer auftretenden Verbindlichkeiten eine Anpassung erfolgt, während gleichzeitig die für jeden Wettkampfteilnehmer zu zahlenden festen Gewinnquoten sowie die erwarteten Ausschüttungen neu berechenbar sind.
6. Wetteinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das den jeweiligen Befehl einer Annullierung einer Wette abgebende Wetterminal eine Quittung abgibt, auf welche Einzelheiten der jeweiligen Annullierung der Wette aufgezeichnet sind.
7. Wetteinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (1) derart ausgebildet ist, daß die bei festen Kursen durchgeführten Wetten mit Hilfe des Wettenannullierungskreises (17) nur dann annullierbar sind, falls der jeweilige Request durchgeführt wird, bevor eine weitere Transaktion von dem jeweiligen Wetterminal (2) aus erfolgt.
8. Wetteinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtmenge der nicht annullierbaren Wetten Geldtransfer umfaßt, welche von dem regierungsüberwachten Veranstalter bei der Überwachung der Totalisationswetten durchgeführt werden.
9. Wetteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Additionskreis (12) eine Einrichtung umfaßt, mit welcher die Gesamtsumme aller Wetten bei festen Kursen berechenbar sind, während der zweite Additionskreis (13) eine Einrichtung besitzt, mit welcher die Gesamtsumme der nicht annullierbaren erwarteten Ausschüttungen von Wetten für die einzelnen Wettkampfteilnehmer berechenbar ist, wobei der Kreis (11) zur Berechnung der Verbindlichkeiten eine Einheit aufweist, mit welcher die Verbindlichkeiten bei festen Kursen in bezug auf jeden Wettkampfteilnehmer berechnet werden können.
10. Wetteinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (1) einen dritten Additionskreis (14) besitzt, mit welchem die Gesamtmenge der bei festen Kursen abgeschlossenen Wetten für jeden Wettkampfteilnehmer berechenbar ist.
11. Wetteinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Berechnungskreis (16) für die erwartete Ausschüttung bei den einzelnen Wettkampfteilnehmern entsprechend der folgenden Gleichung arbeitet: wobei
ED(C) die erwartete Ausschüttung für den jeweiligen Wettkampfteilnehmer,
TFPW die Gesamtsumme aller Wetten zu festen Kursen,
P der als Systemparameter zugeführte Anteil,
TUTW die Gesamtsumme aller nicht annullierbarer Totalisationswetten,
T&C der für Steuer und Kommission abzuziehende Anteil,
FPL(C) die bezüglich des jeweiligen Wettkampfteilnehmers auftretende Verbindlichkeit bei Wetten mit festen Kursen,
FPW(C) die Summe der bei dem betreffenden Wettkampfteilnehmer auftretenden Wetten mit festen kursen und
UTW(C) die Summe der nicht annullierbaren Totalisationswetten bezüglich des jeweiligen Wettkampfteilnehmers und
C eine den Wettkampfteilnehmer festlegende ganze Zahl ist.
12. Wetteinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Berechnungskreises (15) der feste Kurs für die einzelnen Wettkampfteilnehmer in Übereinstimmung mit der folgenden Gleichung berechenbar ist: wobei
FP(C) der feste Kurs für den jeweiligen Wettbewerbteilnehmer und
MFPW die maximal zulässige Wette bei festen Kursen ist.
13. Wetteinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Berechnungskreis (15) die festen Kurse für die einzelnen Wettkampfteilnehmer entsprechend den folgenden Gleichungen festlegt: wobei
SRP ein Systemansprechparameter und
GMD eine garantierte Minimalausschüttung ist.
14. Wetteinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (1) mit einem elektronischen Rechner (10) versehen ist.
DE19863627553 1985-09-20 1986-08-13 Wetteinrichtung Withdrawn DE3627553A1 (de)

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