DE3628478C2 - - Google Patents

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DE3628478C2
DE3628478C2 DE3628478A DE3628478A DE3628478C2 DE 3628478 C2 DE3628478 C2 DE 3628478C2 DE 3628478 A DE3628478 A DE 3628478A DE 3628478 A DE3628478 A DE 3628478A DE 3628478 C2 DE3628478 C2 DE 3628478C2
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    • B65D5/46Handles
    • B65D5/46008Handles formed separately from the container body

Description

Die Erfindung betrifft eine Packung für fließfähige Füllgü­ ter mit einem durch mindestens eine Längssiegelnaht gebil­ deten Tubus, an dessen Enden Boden und Deckel angebracht sind, von denen der Deckel aus thermoplastischem Kunststoff ohne Trägermaterial besteht, an dem Tubus längs dessen Ober­ kante angespritzt ist und eine Ausgießeinrichtung aufweist, wobei der Tubus aus mindestens einseitig mit thermoplasti­ schem Kunststoff beschichtetem Trägermaterial, z. B. Karton, besteht und der Boden viereckig ist und aus dem umgefalteten Tubus der Packung als Faltverschluß ausgebildet ist.
Aus der DE-OS 31 39 780 sind Flüssigkeitspackungen für Milch, Säfte und dergleichen bekannt, von denen eine Ausführungsform für ein Packungsvolumen von etwa zwei Liter Flüssigkeit aus­ gelegt ist. Bei dieser bekannten Packung sind ähnliche Merkma­ le wie vorstehend genannt vorgegeben. Der Griff für diese im Gewicht schwerere Packung (2 Liter Flüssigkeit) ist zwar aus dem Material des Deckels erstellt, er ist aber nur schwach am Tubus befestigt, insbesondere am unteren Griffende, so daß selbst beim Ausgießen die Gefahr des Abreißens besteht.
Außerdem hat es sich mit Nachteil gezeigt, daß beim Umverpac­ ken und Transport ein nicht unerheblicher Distributionsraum im Lkw, Eisenbahnwagen oder Schiff nutzlos verlorengeht. Der Tu­ bus hat im Griffbereich seine Zylindermantelgestalt verloren, weil Material und Raum für den Griff erforderlich ist. Hier­ durch wird im gesamten Griffbereich Volumen verschenkt, wel­ ches für die Packung selbst keine Rolle spielt, wohl aber für die Distributionsfläche. Es hat sich in der Praxis gezeigt, daß die Lager- und Staufläche auf Umverpackungen, Paletten, Fahrzeugen und dergleichen derart teuer ist, daß der vorstehend beschriebene, für das Füllgut verlorene Raum nicht tragbar ist.
Inzwischen hatte man zwar bereits überlegt, den Deckel der Packung in Draufsicht viereckig auszugestalten oder auch zu halbieren, so daß die ebene Deckelfläche in Draufsicht dreieckförmige Gestalt annimmt, wobei in der abgeschnitte­ nen Hälfte des Deckels ein Griff vorgesehen wurde. Hier ha­ ben sich aber Dichtigkeits- und Herstellungsprobleme erge­ ben, so daß die optimale Lösung bislang noch nicht gefun­ den war.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Packung der eingangs näher beschriebenen Art so zu verbessern, daß bei Vereinfachung des Zuschnittes bzw. der Schnittarbeiten an einer Materialbahn Dichtigkeit und Festigkeit der Packung erhöht werden können, wobei vorzugsweise auch möglichst Kunststoffmaterial eingespart werden sollte.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß nunmehr dadurch gelöst, daß ein an der Oberkante des Tubus anschließender Teil der Tubus­ wandung auf sich selbst gefaltet und zu einem doppelwandigen, von der Seite dreieckförmigen Basisstreifen verbunden ist, daß der angespritzte Deckel über die Oberkante des doppelwandigen Basisstreifens mit einem Steg verlängert ist, der Deckel min­ destens drei Ecken und mindestens eine erste und eine zweite, einen Griff aufweisende Ebene aufweist, die einen Winkel ein­ schließen und von denen die erste Ebene parallel zur Ebene des Bodens liegt, die zweite Ebene mindestens teilweise aus dem Tubusmaterial gebildet ist und daß der Griff mit dem Deckel verbunden und zusammen mit diesem innerhalb der quaderförmigen Außenkontur der Packung an dem doppelwandigen Basisstreifen angespritzt ist, dessen dem Griff zugewandte hintere Kante ge­ schlossen ist.
Der doppelwandige Basisstreifen wird durch Einfalten benach­ barter Tubuswände von der Oberkante her in V-Form gebildet, wobei nach Aufeinanderlegen der beiden Wandungen des Basis­ streifens dieser eine hinten, dem Griff zugewandte geschlosse­ ne Kante hat. Durch die dem Griff zugewandte hintere, ge­ schlossene Kante des doppelwandigen Basisstreifens wird die Festigkeit der Packungswandungen im Bereich des Basisstreifens erhöht, und die beiden Lagen des doppelwandigen Basisstreifens können gut und fest aneinandergehalten werden, so daß sie auch bei weniger aufwendigen Herstellungsmaschinen stets deckungs­ gleich und exakt aufeinanderliegen. Schon der Zuschnitt läßt sich hierdurch in überraschender Weise einfach gestalten. Er hat im abgewickelten Zustand die Form eines Rechteckes. Wird die Packung von einer laufenden Bahn gebildet, so genügen ein­ fache Messer zum Abschneiden eines Zuschnittes nach dem ande­ ren von der Bahn. Außerdem kann man durch die erfindungsgemäße Maßnahme einfache Faltwerkzeuge verwenden. Der doppelwandige Basisstreifen sollte einerseits vorzugsweise auf sich selbst durch Wärmesiegeln verbunden werden, und andererseits ist man bestrebt, bei diesem Vorgang den Deckel und möglichst auch den Griff anzuspritzen. Erfindungsgemäß gelingt dies mit einem ein­ zigen Vorgang, denn beim Schließen der Werkzeuge zum Ansprit­ zen des Deckels wird automatisch die Faltung des doppelwandi­ gen Basisstreifens besorgt und gleichzeitig zu den anderen Ma­ schinenfunktionen durchgeführt.
Die Bildung eines Tubus für eine solche Packung ist bei­ spielsweise bei einer Flüssigkeitspackung bekannt. Aus dem rechteckigen, flachliegenden Kartonzuschnitt wird durch Prägelinien und Faltung ein Tubus dadurch gebildet, daß eine Längssiegelnaht an einer Kante des Tubus erstellt wird. Erfindungsgemäß wird diese vorzugsweise in eine Kan­ te gelegt, die auf eine der vier Ecken des Deckels zuläuft. Hierbei kann es sich zwar um diejenige Kante handeln, wel­ che unter der Ausgießöffnung bzw. der Ausgießkante angeord­ net ist, besonders bevorzugt ist es aber, eine der beiden danebenliegenden Tubuskanten zu verwenden, die also zwi­ schen Vorder- und Hinterseite der Packung angeordnet sind. Die Vorderseite der Packung ist im Sinne der Beschreibung hier die Seite mit der Ausgießöffnung; während die Hinter­ seite die mit dem Griff ist.
Außer der einen beschriebenen Längssiegelkante weist der Tubus zunächst keine Schweißverbindungen auf. Es versteht sich für den Fachmann, daß dadurch die Dichtigkeitsprobleme bei Flüssigkeiten als Füllgut erheblich und mit Vorteil reduziert sind. Beim Erstellen des Bodens als Faltverschluß und auch beim Anspritzen des Deckels oben werden selbst­ verständlich weitere Schweißvorgänge durchgeführt und Schweißnähte gelegt, insgesamt hat die erfindungsgemäße Packung aber eine minimale Anzahl von Schweißnähten mit entsprechender Dichtigkeitsgarantie der Packung.
Durch die eckige Ausgestaltung des Deckels (in Draufsicht), zumal der Boden ohnehin in Draufsicht vieleckig ist, kann eine für die Distribution wesentlich bessere Außenkontur der Gesamtpackung geschaffen werden als bei der eingangs be­ schriebenen Packung. Bei der quaderförmigen Außenkontur der erfindungsgemäßen Packung kann man ohne Verlust an Distribu­ tionsvolumen eine Packung sehr dicht an die andere stellen. Dabei ist es besonders günstig, wenn der Griff sich innerhalb der gesamten Außenkontur der Packung befindet. Auch größere Packungen, die wegen ihres Gewichtes zweckmäßigerweise diesen Griff haben sollten, können daher wesentlich preiswerter als bisher transportiert und gelagert werden.
Besonders vorteilhaft ist es gemäß der Erfindung ferner, wenn der Griff einen oberen horizontalen und einen hinte­ ren, die Ausgießkante diametral gegenüberliegendn vertika­ len Steg aufweist, welche die Greiföffnung umfassen, die eine Größe für den Durchtritt von mindstens drei Fingern der Hand eines Erwachsenden hat. Zwar hat man schon ver­ sucht, Griffe aus Kunststoff einstückig mit dem Deckel di­ rekt auf die Packung aufzuspritzen, diese Griffe hatten aber eine außen gerundete Kontur. Durch die Erfindung weist der Griff nunmehr unter anderem einen oberen, in der Ebene des Deckels liegenden, horizontalen Steg auf, der sich in Verlängerung der diametralen Linie von der Ausgießeinrich­ tung über die Deckelmitte bis zur entgegengesetzten hinte­ ren Ecke hin erstreckt. Dadurch wird eine Stützlinie ge­ schaffen, wodurch die Stapelmöglichkeit mehrerer Packungen gemäß der Erfindung übereinander verbessert wird. Die Tra­ gefähigkeit der jeweils unteren Packung wird verbessert, weil die vertikal gerichteten Kräfte durch die Gewichte der oberen Packungen nunmehr in die sehr tragefähigen Kanten der jeweils darunterliegenden Packung geleitet werden kön­ nen. Außerdem hat man erfindungsgemäß darauf geachtet, die Greiföffnung praktisch auszugestalten, weil Erwachsene mit drei Fingern einer Hand eine schwerere Packung gut handha­ ben können. Kleiner sollte die Greiföffnung nicht ausgebil­ det sein. Eine wesentlich größer ausgebildete Greiföffnung hingegen benötigt wiederum mehr Herstellungsmaterial und bedingt für den Transport totes Volumen.
Die Erfindung ist vorteilhaft weiter dadurch ausgestaltet, daß der doppelwandige, in Seitenansicht dreieckförmige Basissteifen neben dem Griff in Seitenansicht einen rech­ ten Winkel hat und seine Hypothenuse mit der Längsmittel­ achse des Tubus einen Winkel einschließt, der eine Größe von 20° bis 40°, vorzugsweise von 25° bis 35°, hat. Während der Zuschnitt rechteckförmig ist, so daß die Außenkanten des Zuschnittes jeweils rechte Winkel miteinander bilden, erfährt nach dem Falten des Tubus durch die Ausbildung des dreieckförmigen Basisstreifens die Oberkante des Tubus, an welche der Deckel angespritzt werden muß, eine geknickte Linie. Diese entsteht durch das Verwenden eines Teils des Wandungsmaterials für den dreieckförmigen Basisstreifen. Bildet man diesen so aus, daß die beiden rechts und links von ihm angeordneten dreieckförmigen Wandfelder in einer Ebene liegen, dann handelt es sich hierbei um die eingangs erwähnte zweite Ebene, die unter einem Winkel zur ersten Ebene liegt, welche in der Beschreibung hier häufig als "horizontale" Ebene bezeichnet wurde, nämlich der Ebene, in welcher der Deckel liegt. Dieser Winkel ist selbstver­ ständlich um 90° größer als der vorstehend erwähnte, welchen diese zweite Ebene, in welcher auch die Hypothenuse des Ba­ sisstreifens liegt, mit der Längsmittelachse des Tubus ein­ schließt.
Praktische Versuche haben ergeben, daß dieser letztgenannte Winkel zwischen Längsmittelachse des Tubus und der Hypothe­ nuse oder zweiten Ebene eine Größe von 29° oder 30° hat. Dann nämlich kann man eine ausreichend große Greiföffnung für die drei Finger der Hand schaffen. Tatsächlich hängt die Größe der Greiföffnung mit diesem Winkel zusammen, wo­ bei auch das Querschnittsmaß der Packung, welches vorzugs­ weise ein Quadrat ist, einen wesentlichen Faktor für die Bestimmung der Größe dieses Winkels darstellt. Auch die Dicke des Griffes bedingt in gewisser Weise den Winkel, der im allgemeinen vom Hersteller größtmöglich angestrebt wird, durch die vorgenannten Faktoren aber klaren Beschrän­ kungen unterliegt.
Vorteilhaft ist es gemäß der Erfindung ferner, wenn min­ destens der obere horizontale Steg des Griffes in der Ebe­ ne des Deckels eine seitliche Breite von 2 bis 20 mm, vor­ zugsweise von 6 mm bis 12 mm hat. Hierdurch erhält der Griff in Richtung senkrecht zu seiner Hauptfläche eine Fe­ stigkeit gegen Verbiegen, so daß er aus der schrägen, soge­ nannten zweiten Ebene im wesentlichen unter 90° heraussteht und in dieser Lage im wesentlichen starr verbleibt.
Die Festigkeit kann in Ausgestaltung der Erfindung weiterhin erhöht werden, wenn beidseitig am doppelwandigen Basisstreifen Verstärkungs­ rippen angespritzt sind. Hierdurch kann man das volle Um­ spritzen des Basisstreifens vermeiden und dennoch statisch die gleichen Vorteile erhalten. Es wird also Kunststoffma­ terial gespart und dennoch die Festigkeit nicht geopfert.
Es ist auch zweckmäßig, wenn beide Ste­ ge des Griffes mit Verstärkungsrippen versehen sind und vor­ zugsweise zwischen dem unteren Ende des vertikalen Steges und dem Schnittpunkt der zweiten Ebene mit der Tubuskante ein Freiraum ohne Material liegt. Diese Maßnahmen dienen einerseits der Materialeinsparung und andererseits der Er­ haltung oder Erhöhung der Festigkeit, insbesondere im Be­ reich des Griffes und seiner Anbindung am Tubus. Durch den erwähnten Freiraum ist dafür gesorgt, daß an Stellen, die keine Tragefunktion haben oder die Festigkeit der Packung oder des Griffes erhöhen könnten, ein freier Raum belassen wird, ohne daß das Aussehen der Packung darunter leiden würde.
Sehr vorteilhaft ist auch die Ausführungsform der Erfin­ dung, gemäß welcher die Ausgießöffnung mit einem Gießöff­ nungsgriff von in Draufsicht ovaler Gestalt versehen ist und der am Gießöffnungsdeckel angeformte Ringflansch im Bereich seiner Außenkante angeordnet ist und dieser ovalen Form folgt. Die ovale Ausgestaltung der Ausgießöffnung, damit des Gießöffnungsdeckels und damit eines unten an ihm am Rand angeformten Ringflansches verbessert die Dich­ tigkeit beim Wiederverschließen der Packung, denn es erge­ ben sich durch die ovale Form höhere Seitenspannungen des Materials, die zur Verbesserung der Klemmkräfte und damit der Dichtigkeit führen.
Die Erfindung wird anhand der folgenden Be­ schreibung in Verbindung mit den Zeichnungen erläutert. Es zeigt
Fig. 1 die Seitenansicht der neuen Packung, bei welcher der Boden noch nicht ausgefaltet ist,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Packung der Fig. 1 und
Fig. 3 eine unten abgebrochene Rückansicht der Packung, wenn man in den Fig. 1 und 2 von rechts nach links blickt, und
Fig. 4 den Zuschnitt des Tubus mit Boden als Abwicklung.
Der Tubus 1 der dargestellten Packung bildet die vier Seiten­ wände derselben, von denen nur die vorderen beiden Wände 1 a und 1 e rechteckig sind. Die eine Seitenwand 1 a ist in Fig. 1 zu sehen, und beide (1 a und 1 e) sind im Zuschnitt der Fig. 4 dargestellt. Die anderen, in Fig. 3 mit 1 b und 1 c bezeichne­ ten Seitenwände haben Trapezform. Sie sind über die Hinterkan­ te 2 verbunden, die eine Faltkante darstellt. Sie endet oben im Punkt P, der einen Schnitt der sogenannten zweiten Ebene 3 mit der hinteren Kante 2 darstellt. Genauer wird diese zweite Ebene 3 durch die zwei dreieckförmigen Flächen 3 a und 3 b ge­ bildet, die über den doppelwandigen, dreieckförmigen Basis­ streifen 4 miteinander verbunden sind.
Der allgemein mit 5 bezeichnete Boden der Packung wird durch die in Fig. 1 unten gezeigten Faltlinien und Wandfelder ge­ bildet. Der Deckel trägt die Bezugszahl 6.
Die Gestalt des Deckels 6 ist dreieckförmig, wie man deut­ lich in Fig. 2 sieht. Er bildet die sogenannte erste Ebene, welche identich mit der Ebene des Deckels 6 ist und hori­ zontal, d. h. parallel zur Fläche des nicht gezeigten, fer­ tig gefalteten Bodens 5 ist.
Der Deckel 6 weist die Ausgießöffnung 7 mit Gießöffnungs­ deckel 8 von in Draufsicht ovaler Gestalt (Fig. 2), Außen­ kante 9, Öffnungslasche 10, Gießkante 11 und Ringflansch 12 auf. Man erkennt aus der Teilschnittdarstellung der Fig. 1, daß der Ringflansch 12 im Bereich der Außenkante 9 des Gieß­ öffnungsdeckels 8 verläuft und somit dessen ovaler Form folgt.
In Verlängerung der ersten Ebene des Deckels 6 verläuft der obere horizontale Steg 13 des allgemein mit 14 bezeichneten Griffes zum Tragen der Packung.
Der Griff 14 ist am Deckel 6 einstückig angespritzt, besteht aus Kunststoff und ist somit auch direkt mit den beiden kleinen dreieckförmigen Wandfeldern 3 c und 3 e verbunden, die zusammen mit den dreieckförmigen Wandfeldern 3 a und 3 b die insgesamt mit 3 bezeichnete sogenannte zweite Ebene bilden. Aus der Darstellung der Fig. 2 erkennt man die Länge des horizontalen Steges 13, der sich von der Mitte der Packung, wo sich die Längsmittelachse 15 mit dem Deckel schneidet, bis zur hinteren Ecke 16 erstreckt. Darunter schließt sich der vertikale Steg 17 an, der über eine Kunststoffanformung 18 am doppelwandigen Basisstreifen 4 angespritzt ist.
In der Seitenansicht der Fig. 1 sieht man auch die beid­ seitig am doppelwandigen Basisstreifen 4 zusammen mit dem Griff 14 angespritzten Verstärkungsrippen 19 und andeutungs­ weise abgebrochen im Bereich des vertikalen Steges 17 auch die Verstärkungsrippen 20, die sich zwischen den Stegaußen­ wandungen erstrecken, wobei man aus den Fig. 2 und 3 auch die in der ersten Ebene des Deckels 6 sich erstrecken­ de Breite B der Stege 13 und 17 sieht.
Unter dem unteren Ende 21 des Griffes 14 erkennt man in Fig. 1 den Freiraum 22, so daß hierdurch Material gespart wird. Die Greiföffnung 23 ist so ausgestaltet, daß gut drei Finger einer Hand eines Erwachsenen hindurch passen, so daß die Packung auch im gefüllten Zustand mit einem Fassungsver­ mögen von bis zu 2½ Liter gut gehandhabt werden kann.
Zwar ist man bestrebt, den Punkt P (Fig. 1 und 3) so hoch wie möglich zu setzen, um das Fassungsvermögen der Packung zu vergrößern, die Größe der Greiföffnung 23, die untere Dicke D der Öffnung 23 und sogar sie Höhe d des vertikalen Steges 17 (Fig. 1) begrenzen die Lage des Punktes P und damit auch die Größe des Winkels a zwischen der Hypote­ nuse 24 des doppelwandigen Basisstreifens 3, welche dem rechten Winkel 25 gegenüberliegt und der Längsmittelachse 15 des Tubus 1.
Die mit 26 in den Fig. 1 und 3 bezeichnete Oberkante des Tubus 1 ist im Bereich der beiden vorderen Seitenflächen (die eine vordere Seitenfläche 1 a ist in Fig. 1 zu sehen) gerade und horizontal verlaufend, während sie über den bei­ den dreieckförmigen Wandfeldern 3 a und 3 b wie ein breites, oben offenes V verläuft, über welchem sich die beiden aus Kunststoff bestehenden Wandfelder 3 c und 3 e anschließen. Hierdurch ergibt sich, daß die mit 27 bezeichnete hintere Kante des doppelwandigen Basisstreifens 4 geschlossen ist.
Die Oberkante des doppelwandigen Basisstreifens 4 ist mit 28 bezeichnet (Fig. 1).
Wickelt man den Tubus 1 mit seinem Boden 2 in eine Ebene ab, so erhält man den Zuschnitt, wie er in Fig. 4 dargestellt ist. Man erkennt oben die sogenannte Oberkante 26 des Tubus, die von einem Ende bis zum anderen des rechteckigen Zuschnittes geradlinig verläuft. In der rechten Hälfte dieses Zuschnittes ist an der rechten vertikalen Kante die Längssiegelnaht 29 gezeigt, welche direkt an die erste trapezförmige Seitenwand 1 c anschließt. Letztere liegt längs der Faltlinie 2 direkt an der anderen trapezförmigen Seitenwand 1 b, welche beide gemein­ sam den oben beschreibenen Punkt P etwa auf halber Höhe des Tubus 1 haben. Von diesem Punkt P in der Hinterkante 2 nach oben zur Oberkante 26 hin ausgehend verlaufen in jeder der Seitenwände 1 b und 1 c je zwei Faltlinien 30 und steiler als diese angestellte Faltlinien 31. Verbindet man die beiden Schnittpunkte der zuletzt genannten Faltlinien 31 mit der Ober­ kante 26 miteinander, so erhält man die Oberkante 28 des dop­ pelwandigen Basisstreifens 4, wie vorstehend erwähnt. Bezüg­ lich der Papierebene der Fig. 4 und der in dieser liegenden Seitenwandfelder 1 b und 1 c wird sowohl das dreieckförmige Wandfeld 3 a als auch das Wandfeld 3 b vom Betrachter fort nach hinten um die Faltkante 30 umgefaltet, während die unter der Oberkante 28 liegenden Dreieckfelder des doppelwandigen Basis­ streifens 4 längs der steileren Faltkanten so zum Betrachter hin zurückgefaltet werden, daß man die hintere Kante 27 des Basisstreifens 4 wie in Fig. 3 im mittleren Bereich sieht.

Claims (7)

1. Packung für fließfähige Füllgüter mit einem durch minde­ stens eine Längssiegelnaht (29) gebildeten Tubus (1), an dessen Enden Boden (5) und Deckel (6) angebracht sind, von denen der Deckel (6) aus thermoplastischem Kunst­ stoff ohne Trägermaterial besteht, an dem Tubus (1) längs dessen Oberkante (26) angespritzt ist und eine Ausgieß­ einrichtung (7) aufweist, wobei der Tubus (1) aus minde­ stens einseitig mit thermoplastischem Kunststoff beschich­ tetem Trägermaterial, z. B. Karton, besteht und der Boden (5) viereckig ist und aus dem umgefalteten Tubus (1) der Packung als Faltverschluß ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß ein an der Oberkante (26) des Tubus (1) anschließender Teil (3) der Tubuswandung auf sich selbst gefaltet und zu einem doppelwandigen, von der Seite dreieckförmigen Basisstrei­ fen (4) verbunden ist, daß der angespritzte Deckel (6) über die Oberkante (28) des doppelwandigen Basisstreifens (4) mit einem Steg (13) verlängert ist, der Deckel (6) mindestens drei Ecken und mindestens eine erste sowie min­ destens eine zweite, einen Griff (14) aufweisende Ebene (3) aufweist, die einen Winkel (α) einschließen und von denen die erste Ebene des Deckels (6) parallel zur Ebene des Bodens (5) liegt, die zweite Ebene (3) mindestens teil­ weise aus dem Tubusmaterial gebildet ist und daß der Griff (14) mit dem Deckel (6) verbunden und zusammen mit diesem innerhalb der quaderförmigen Außenkontur der Packung an dem doppelwandigen Basisstreifen (4) angespritzt ist, dessen dem Griff (14) zugewandte hintere Kante (27) geschlossen ist.
2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Griff (14) einen oberen horizontalen (13) und einen hin­ teren, der Ausgießkante (11) diametral gegenüberliegenden vertikalen Steg (17) aufweist, welche die Greiföffnung (23) umfassen, die eine Größe für den Durchtritt von min­ destens drei Fingern der Hand eines Erwachsenen hat.
3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der doppelwandige, in Seitenansicht dreieckförmige Basisstreifen (4) neben dem Griff (14) in Seitenansicht einen rechten Winkel (25) hat und seine Hypotenuse (24) mit der Längsmittelachse (15) des Tubus (1) einen Winkel (α) einschließt, der eine Größe von 20° bis 40°, vor­ zugsweise von 25° bis 35°, hat.
4. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß mindestens der obere horizontale Steg (13) des Griffes (14) in der ersten Ebene des Deckels (6) eine seitliche Breite (B) von 2-20 mm, vorzugswei­ se 6-12 mm, hat.
5. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß beidseitig am doppelwandigen Basisstreifen (4) Verstärkungsrippen (19) angespritzt sind.
6. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß beide Stege (13, 17) des Griffes (14) mit Verstärkungsrippen (20) versehen sind und vorzugsweise zwischen dem unteren Ende (21) des vertikalen Steges (17) und dem Schnittpunkt (P) der zweiten Ebene (3) mit der Tubuskante (2) ein Freiraum (22) ohne Material liegt.
7. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Ausgießöffnung (7) mit einem Gieß­ öffnungsdeckel (8) von in Draufsicht ovaler Gestalt ver­ sehen ist und der am Gießöffnungsdeckel (8) angeformte Ringflansch (12) im Bereich seiner Außenkante (9) ange­ ordnet ist und dieser ovalen Form folgt.
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