DE3633613C2 - - Google Patents
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- G06K—GRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
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- G06K2215/0025—Removable memories, e.g. cartridges
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Bildverarbeitungseinrichtung
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Demgemäß geht sie von einem Stand der Technik aus, wie er in
der DE 34 37 221 A1 beschrieben ist. Dort wird eine Bilderzeugungseinrichtung
gezeigt, bei der zusätzlich zu dem intern
vorhandenen Zeichensatzgenerator ein weiterer Zeichensatz
mittels eines einsteckbaren ROM-Moduls realisiert
werden kann. Wenn die angeschlossene Recheneinrichtung einen
Code aussendet, der eine Umschaltung auf diesen
Festspeicher-Zeichensatz anfordert, und wenn kein
Festspeicher-Modul eingesteckt ist, werden die nachfolgenden
Zeichen entweder kursiv oder schräg gedruckt oder durch
Leerzeichen ersetzt. Alternativ dazu wird auch eine Fehlermeldung
ausgegeben.
Die bekannte Bilderzeugungseinrichtung weist also einen eingebauten
Zeichengenerator für Normalschrift und einen abnehmbaren
Zeichengenerator für Sonderschriften auf, deren
Zusammenwirken mittels einer Zentraleinheit gesteuert wird.
Wenn ein Anwender mehrere verschiedene Schriftarten bzw.
Zeichenarten aufeinanderfolgend benutzen will, muß er entweder
bei jedem Schrift- bzw. Zeichenwechsel den abnehmbaren
Zeichengenerator austauschen oder auf ein Sonderzeichen verzichten.
Die DE 34 36 033 A1 zeigt ein Bilddatenausgabegerät, bei
dem mehrere Zeichensätze wählbar sind, indem jeweils bestimmte
Steuercodes zugeführt werden, die verschiedene
Druckarten wie z. B. Schräg-, Fett- oder Kursivdruck
angeben. Wenn eine dem zugeführten Code entsprechende
Schrift- und/oder Druckart nicht zur Verfügung steht. Im
Falle der fehlenden Schriftart wird die zuvor realisierte
eingestellt, während im Falle der fehlenden Druckart die
nächstkommende ausgewählt wird. Ein Ausgabegerät weist nur
einen Zeichenmustergenerator auf, der sämtliche auswählbaren
Schriftarten enthält.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Bildverarbeitungseinrichtung
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1
derart weiterzubilden, daß ein Benutzer über die in einem
Zeichengenerator vorhandenen Zeichen mit größtmöglicher Flexibilität
verfügen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den im kennzeichnenden
Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Maßnahmen gelöst.
Erfindungsgemäß wird erreicht, daß einzelne Zeichensätze mit
ihren jeweils verschiedenen Kennungen vor dem
Schreiben/Drucken eines Schriftstückes eingespeichert werden
können, so daß es nicht mehr nötig ist während des Schreibens/Druckens
die erste Zeichengeneratoreinrichtung auszuwechseln
oder gar den Druck abbrechen zu müssen. Die Information
über eine Überfüllung der zweiten Zeichengeneratoreinrichtung
ermöglicht ein sofortiges Handeln eines
Benutzers bezüglich seiner ausgewählten und noch
auszuwählenden Zeichen.
Vorteilhafte Weiterbildungen bzw. Ausgestaltungen der Erfindung
sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 ist eine Blockdarstellung einer Steuerschaltung für
die Zeichenmustererzeugung in der Bildverarbeitungseinrichtung.
Fig. 2 ist eine schematische Darstellung eines bei einem
Ausführungsbeispiel der Bildverarbeitungseinrichtung verwendeten
Formats eines Befehls zum Kopieren eines Zeichenmustersatzes.
Fig. 3 zeigt ein Zeichencodesystem für alphanumerische
Zeichen.
Fig. 4 zeigt den Aufbau eines Zeichenmustersatzes.
Fig. 5 zeigt eine Überwachungstabelle.
Fig. 6 ist ein Ablaufdiagramm eines Prozesses für das
Kopieren und Einspeichern eines Zeichenmustersatzes bei
dem Ausführungsbeispiel.
Fig. 7 zeigt schematisch das Format eines Befehls zum
Löschen eines Zeichenmustersatzes bei dem Ausführungsbeispiel.
Fig. 8 ist ein Ablaufdiagramm eines Prozesses zum Löschen
eines Zeichenmustersatzes bei dem Ausführungsbeispiel.
Fig. 9 ist ein Ablaufdiagramm eines Aufzeichnungsvorgangs
bei dem Ausführungsbeispiel.
Fig. 10 ist eine Darstellung eines Ausgabeseitenpuffers
bei dem Ausführungsbeispiel.
Fig. 11A bis 11C zeigen Beispiele alphanumerischer
Schriftarten.
Fig. 12 ist eine schematische Ansicht eines Laserstrahldruckers,
in welchem die erfindungsgemäße Bildverarbeitungseinrichtung
eingesetzt ist.
Die Fig. 1 zeigt eine Steuerschaltung für das Erzeugen von
Zeichenmustern in der Bildverarbeitungseinrichtung gemäß
einem Ausführungsbeispiel, die für das Aufzeichnen von
Zeichenmustern mit einem Seitendrucker bzw. Blattschreiber
wie einem Laserstrahldrucker entsprechend Zeichencodedaten
und Steuerbefehlen aus einem Verarbeitungsrechner 201
eingesetzt wird.
Die Fig. 1 zeigt den Verarbeitungsrechner 201 für das
Erzeugen der Zeichencodedaten und Steuerbefehle, einen
Eingabepuffer 202 für das zeitweilige Speichern der Zeichencodedaten
und Steuerbefehle, einen Ausgabepuffer 212
zur Zwischenspeicherung von Ausgabesignalen einer Zentraleinheit
(CPU) 203, mit welchen der Zustand einer Bildausgabevorrichtung
einschließlich eines Blattschreibers
209 zu dem Verarbeitungsrechner 201 übertragen bzw. diesem
gemeldet wird, die durch einen Mehrzweck-Mikroprozessor
gebildete Zentraleinheit 203, einen eingebauten Zeichengenerator
204 zum Erzeugen von Zeichenpunktemustern gemäß
Zeichencodedaten, einen austauschbaren bzw. abnehmbaren
Zeichengenerator 205 in Form einer Kassette bzw. Steckeinheit,
eine Steckbuchse 206 für den Anschluß des Zeichengenerators
205, einen Schreib/Lesespeicher (RAM) bzw. Arbeitsspeicher
210 für das Kopieren der Zeichenpunktemuster
der Zeichengeneratoren 205 und 204 oder des Arbeitsspeichers,
einen Ausgabe-Seitenpuffer 207, der durch einen
Halbleiter-Schreib/Lesespeicher mit einer Kapazität gebildet
ist, die der Anzahl von Punkten auf einer Seite entspricht,
einen Überwachungs-Schreib/Lesespeicher 211 für
das Speichern von Informationen über gespeicherte Zeichenmustersätze,
eine Druckerschnittstelle 208, die als
Schnittstelle zu dem Drucker bzw. Blattschreiber dient und
ein dem in dem Ausgabe-Seitenpuffer gespeicherten zu
druckenden Punktemuster entsprechendes Bildsignal erzeugt,
den Seitendrucker bzw. Blattschreiber 209 wie einen Laserstrahldrucker
für das Aufzeichnen eines Bilds gemäß dem
Bildsignal aus der Druckerschnittstelle 208 und eine Zentraleinheitsplatine
214, an der die vorangehend genannten
Einheiten mit Ausnahme des Blattschreibers 209 und des
Verarbeitungsrechners 201 angebracht sind.
Im folgenden wird die Funktion der in Fig. 1 gezeigten
Schaltung ausführlich erläutert.
Nach Fig. 1 werden Zeichencodedaten (Bildinformationen)
und ein Befehl zum Kopieren eines Zeichenmustersatzes, die
aus dem Verarbeitungsrechner 201 zugeführt werden, vorübergehend
in dem Eingabepuffer 202 gespeichert. Bei diesem
Ausführungsbeispiel ist ein Befehl für den Zeichenmustersatz
gemäß der Darstellung in Fig. 2 gestaltet und
aus einer Ursprungskennung 301 (als Kennzahl eines zu kopierenden
Zeichenmustersatzes), einer Zielkennung 302 (als
Kennzahl eines durch das Kopieren gebildeten neuen Zeichenmustersatzes)
und einem Einspeicherungsbefehl 303
zusammengesetzt. Auf diese Weise wird ein durch die
Ursprungskennung 301 bestimmter Zeichenmustersatz kopiert
und als durch die Zielkennung 302 bestimmter Zeichenmustersatz
eingespeichert.
Im folgenden wird die Datenstruktur des Zeichenmustersatzes
beschrieben.
Das Codesystem für das alphanumerische Drucken hat beispielsweise
die in Fig. 3 gezeigte Form, gemäß der Zeichen
und Symbole durch Codes 21 bis 7 E dargestellt werden. Bei
diesem Beispiel ist jeder Code eine Sedezimalzahl. In der
folgenden Beschreibung wird vorausgesetzt, daß der
Ausdruck "Zeichen" auch Symbole und Zeichenmuster umfaßt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist ein Zeichenmustersatz
in einem Speicher wie einem Schreib/Lesespeicher (RAM)
oder einem Festspeicher (ROM) beispielsweise in der in
Fig. 4 gezeigten Form eingespeichert. Der Zeichenmustersatz
besteht aus einem Satzinformationsteil 501 und einem
Zeichenmusterteil 502, in welchem den Codes 21 bis 7 E
entsprechende Punktemuster in einem gewählten Format gespeichert
sind. Die Information über einen Zeichenmustersatz
(Code 21 bis 7 E) ist in dem Satzinformationsteil 501
gespeichert, der die Kennzahl des Zeichenmustersatzes
sowie Daten über die Höhe, die Breite, den Teilungsabstand,
das Codesystem (7- oder 8-Bit-Stystem) für die Zeichen
usw. enthält.
Die Größe eines jeden Zeichens oder Symbols in dem Zeichenmusterteil
502 wird in dem Satzinformationsteil 501
angegeben und als "(Zeichenhöhe) × (Zeichenbreite)/8 Byte"
festgelegt. Ein jedes Zeichen wie beispielweise der
Buchstabe "A" gemäß dem Code "41" wird durch eine Punktematrix
503 wiedergegeben, deren Format durch die Zeichenhöhe
und die Zeichenbreite festgelegt ist, die in dem
Satzinformationsteil 502 gespeichert sind, und die in dem
Schreib/Lesespeicher oder Festspeicher in 8-Bit-Einheiten
gespeichert sind, beginnend vom linken Ende einer ersten
Punktezeile der Punktematrix 503.
Der Satzinformationsteil 501 hat eine feststehende Kapazität
von 1 Byte, wogegen der Zeichenmusterteil 502 eine
entsprechend dem Codesystem, nämlich dem 7-Bit-System, dem
8-Bit-System oder dem 2-Byte-System entsprechend veränderbare
Kapazität hat.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird für das Überwachen
bzw. Überprüfen eines solchen Zeichenmustersatzes der
Überwachungsspeicher 211 verwendet, in dem eine Musterüberwachungstabelle
gemäß Fig. 5 aufgestellt wird. In der
Muster-Überwachungstabelle werden für einen jeweiligen
Zeichenmustersatz folgende drei Datenfelder bzw. Datenworte
gespeichert: ein erstes Datenwort als Satzkennzahl 601,
die bei dem Einspeichern des Zeichenmustersatzes oder bei
dem Bestimmen der Schriftart durch das Wählen eines Zeichenmustersatzes
herangezogen wird, ein zweites Datenwort
als Anfangs- bzw. Kopfadresse 602, die die Kopfadresse des
Satzinformationsteils 501 anzeigt, und ein drittes Datenwort
603, das den Datenträger bzw. Speicher angibt, in
welchem der Zeichenmustersatz gespeichert ist.
Auf diese Weise wird mit diesen Datenworten angezeigt, ob
der durch die Satzkennzahl 602 bestimmte Zeichenmustersatz
in dem eingebauten Zeichengenerator bzw. Festspeicher 204,
dem Arbeitsspeicher 210 für die Einspeicherung oder dem
Zeichengenerator 205 der Kassette bzw. Steckeinheit gespeichert
ist.
Für die Erläuterung des Verfahrens zum Kopieren und Einspeichern
des Zeichenmustersatzes wird nun auf die Fig. 6
Bezug genommen. Ein diesem Verfahren entsprechendes Programm
ist in einem Festspeicher der Zentraleinheit 203
gespeichert und wird mittels dieser ausgeführt. In diesem
Festspeicher sind auch Programme für die in den Fig. 8 und
9 gezeigten Ablaufdiagrammen gespeichert.
Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel wird ein beispielsweise
in dem Zeichengenerator 205 der Kassette bzw.
Steckeinheit gespeicherter Zeichenmustersatz für eine
Schriftart in den Arbeitsspeicher 210 kopiert und eingespeichert,
um damit die Verwendung von Zeichenmustern
mehrerer Schriftarten zu ermöglichen. Infolgedessen ist es
bei diesem Ausführungsbeispiel möglich, eine Vielzahl von
Zeichenmustersätzen zu verwenden, die auf diese Weise aus
mehreren Kassetten bzw. Steckeinheiten kopiert und eingespeichert
wurden, selbst wenn dieselben entfernt oder
durch andere ersetzt wurden.
Auf die Eingabe der Ursprungskennung 301 hin wird ein
Schritt S 701 ausgeführt, in welchem die Ursprungskennung
untersucht oder ermittelt wird, ob in der Muster-Überwachungstabelle
des Überwachungsspeichers 211 die gewählte
Satzkennzahl vorhanden ist. Wenn diese Satzkennzahl fehlt,
wird das Programm sofort abgebrochen, da ein Kopieren
nicht möglich ist. Wenn die Satzkennzahl vorliegt, wird
bei einem Schritt S 702 die eingegebene Zielkennung 302
untersucht und ermittelt, ob die gewählte Satzkennzahl
schon in der Muster-Überwachungstabelle enthalten ist.
Falls die Satzkennzahl schon vorhanden ist, wird das Programm
beendet, da das Kopieren unnötig ist. Falls andererseits
die Satzkennzahl fehlt, wird ein Kopier- und Einspeicherungsvorgang
auf folgende Weise ausgeführt: Zuerst
wird bei einem Schritt S 703 aus der Ursprungskennung die
Kopfadresse eines entsprechenden Satzinformationsteils
ermittelt und aus der Information dieses Satzinformationsteils,
der die Höhe (h Bit) und Breite (w Bit) der Zeichenmuster
sowie die Anzahl n der Druckzeichen im Codesystem
enthält, und der Länge (l Byte) des Satzinformationsteils
die für das Kopieren erforderliche Datenlänge in
Byte nach folgender Gleichung berechnet:
c = l + n × (h × (w/8))
Danach wird bei einem Schritt S 704 ermittelt, ob in dem
Arbeitsspeicher 210 noch ein unbenutzter Bereich in der
dermaßen berechneten Länge zur Verfügung steht; falls ein
solcher Bereich fehlt, schreitet das Programm zu einem
Schritt S 707 weiter.
Falls andererseits bei dem Schritt S 704 ermittelt wird,
daß das Kopieren möglich ist, wird bei einem Schritt S 705
der durch die Ursprungskennung bestimmte Zeichenmustersatz
in den unbelegten Bereich des Arbeitsspeichers 210 kopiert
und eingespeichert sowie die Satzkennzahl des auf diese
Weise kopierten Zeichenmustersatzes durch den Wert der
Zielkennung ersetzt. Bei einem nachfolgenden Schritt S 706
wird die Muster-Überwachungstabelle fortgeschrieben, um in
dem Überwachungsspeicher 211 für den neu eingespeicherten
Zeichenmustersatz die Satzkennzahl und die Kopfadresse zu
speichern sowie um eine Kennung einzuschalten, die anzeigt,
daß dieser neu eingespeicherte Zeichenmustersatz in
den Arbeitsspeicher eingespeichert ist. Auf diese Weise
ist das Kopieren bzw. Übertragen des Zeichenmustersatzes
abgeschlossen.
Falls bei dem Schritt S 704 ermittelt wird, daß kein unbelegter
Bereich mit c Byte in dem Arbeitsspeicher 210
verfügbar ist, schreitet das Programm zu dem Schritt S 707
weiter, bei dem aus der Zentraleinheit 203 dem Ausgabepuffer
212 ein Fehlersignal zugeführt wird, durch das dem
Verarbeitungsrechner 201 ein Speicherüberlauf gemeldet
wird. Danach werden bei einem Schritt S 708 in der Muster-
Überwachungstabelle die Datenworte 603 für die Speicherarten
abgefragt und aus der Zentraleinheit 203 über den
Ausgabepuffer 212 dem Verarbeitungsrechner 201 alle Satzkennzahlen
601 der im Arbeitsspeicher 210 gespeicherten
Zeichenmustersätze zugeführt. Bei diesem Vorgang kann
zusammen mit der Satzkennzahl 601 der entsprechende
Satzinformationsteil 501 übertragen werden.
Eine derartige Überlaufprüfung erfolgt dadurch, daß der
gesamte Speicherbereich in eine bestimmte Anzahl von
Blöcken unterteilt wird und daß aus einer nicht dargestellten
entsprechenden Prüftabelle der Belegtzustand oder
Leerzustand eines jeweiligen Blocks ermittelt wird. Beispielsweise
wird bei dem Einspeichern eines Zeichenmustersatzes
die einem neu belegten Speicherblock entsprechende
Stelle der Prüftabelle eingeschaltet, während bei dem
Löschen eines Zeichenmustersatzes die einem gelöschten
Speicherblock entsprechende Stelle der Prüftabelle ausgeschaltet
wird.
Im folgenden wird der Programmablauf für das Löschen eines
Zeichenmustersatzes beschrieben. Die Fig. 7 zeigt das
Format eines Löschbefehls bei dem Ausführungsbeispiel, der
aus einer Lösch-Satzkennzahl 304 für den zu löschenden
Zeichenmustersatz und einem Löschbefehl 305 besteht.
Es wird nun auf Fig. 8 Bezug genommen, die ein Ablaufdiagramm
eines Programms für das Löschen eines Zeichenmustersatzes
bei dem Ausführungsbeispiel ist.
Zuerst wird auf die Eingabe einer Lösch-Satzkennzahl 304
hin ein Schritt S 710 ausgeführt, bei dem die Lösch-
Satzkennzahl 304 überprüft und ermittelt wird, ob die
gewählte Satzkennzahl in der Muster-Überwachungstabelle
des Überwachungsspeichers 211 vorhanden ist. Wenn die
Satzkennzahl nicht vorhanden ist, wird das Programm ohne
einen Löschungsprozess beendet. Falls andererseits die
Satzkennzahl vorhanden ist, wird bei einem Schritt S 711
das Datenwort 603 für die Speicherart abgerufen, um zu
ermitteln, ob der entsprechende Zeichenmustersatz in dem
Arbeitsspeicher gespeichert ist. Falls der Satz in dem
Arbeitsspeicher gespeichert ist, wird das Programm fortgesetzt,
wogegen es andernfalls beendet wird, da die Zeichenmuster
in der Steckeinheit oder in dem eingebauten
Festspeicher nicht gelöscht werden können. Danach wird bei
einem Schritt S 712 auf gleiche Weise wie bei dem Schritt
S 703 aus den Daten in dem Satzinformationsteil 501 die
Speicherlänge in Byte nach folgender Gleichung berechnet:
c = l + n × (h × (w/8))
Danach werden in einem Schritt 713 die Daten der bei dem
Schritt S 712 bestimmten c Bytes beginnend von der
Zeichenmuster-Kopfadresse 602 an gelöscht, um dadurch das
Einspeichern eines anderen neuen Zeichenmusters zu ermöglichen.
Dann werden abschließend in einem Schritt S 714 in
der Muster-Überwachungstabelle die betreffenden Informationen
601, 602 und 603 für den auf diese Weise gelöschten
Zeichenmustersatz gelöscht.
Auf diese Weise wird der Ablauf des Löschprogramms beendet.
Wenn die Steckeinheit 205 und damit der Zeichengenerator
abgenommen bzw. ausgesteckt wird, werden alle Informationen
über die Zeichenmustersätze der Steckeinheit aus
der Muster-Überwachungstabelle entfernt. Wenn eine Steckeinheit
eingesteckt wird, werden in dieser Überwachungstabelle
Informationen über die Kopfadresse und die Kennzahl
für einen jeden in der Steckeinheit gespeicherten Zeichenmustersatz
sowie ein Code gespeichert, der anzeigt, daß
der betreffende Zeichenmustersatz ein Mustersatz der
Steckeinheit ist. Ferner werden zu Beginn der Stromversorgung
in die Muster-Überwachungstabelle die Informationen
(Kopfadresse, Satzkennzahl usw.) aus dem eingebauten
Festspeicher 204 sowie der Steckeinheit eingespeichert,
falls diese angeschlossen ist.
Zur Erläuterung des Aufzeichnungsvorgangs bei dem beschriebenen
Ausführungsbeispiel wird nun auf das in Fig. 9
gezeigte Ablaufdiagramm Bezug genommen.
In den Schritten S 901 und S 902 führt die Zentraleinheit
203 die Anfangsvorbereitung eines nicht gezeigten Stellen-
bzw. Spaltenzählers, der die horizontale Aufzeichnungsstelle
angibt, bzw. eines nicht gezeigten Zeilenzählers
aus, der die vertikale Aufzeichnungsstelle angibt, wonach
die Zentraleinheit bei einem Schritt S 903 aus dem Eingabepuffer
202 eine Codeeinheit einliest, die dem Punktemuster
eines Zeichens entspricht. Danach wird bei einem folgenden
Schritt S 904 ermittelt, ob das Einlesen der Codedaten
abgeschlossen ist; wenn dies nicht der Fall ist, wird bei
einem Schritt S 905 ermittelt, ob ein Befehl für einen
Schriftartwechsel vorliegt. Falls kein solcher Befehl
vorliegt, schreitet das Programm zu einem Schritt S 906
weiter, bei dem an dem Ausgabe-Seitenpuffer 207 das Erzeugen
eines dem Zeichencode entsprechenden Zeichenpunktemusters
herbeigeführt wird. Dieses Zeichenpunktemuster
wird aus dem zu diesem Zeitpunkt gewählten Zeichenmustersatz
entnommen, dann durch die Zentraleinheit 203 auf die
nachfolgend erläuterte Weise in die richtige Lage bzw. an
die richtige Stelle versetzt und schließlich in den Ausgabe-
Seitenpuffer 207 eingespeichert.
Die Lageversetzung des auf diese Weise erzeugten Zeichens
wird im folgenden an Hand der Fig. 10 erläutert, die den
Inhalt des Ausgabe-Seitenpuffers veranschaulicht.
Die Fig. 10 zeigt eine Linksrandzahl (lm) 801, eine Textstellenzahl
(n) 802, eine Rechtsrandzahl (vm) 803, eine
Oberrandzahl (tm) 804, eine Textzeilenzahl (l) 805, eine
Unterrandzahl (bm) 806, eine Punkteanzahl (yp) 807 des
Zeilenabstands, eine Punkteanzahl (xp) 808 des Zeichenabstands
und eine Punkteanzahl (xs) 809 der horizontalen
Zeichenbreite.
Wenn die obere linke Ecke einer Seite als Koordinatennullpunkt
(0,0) gewählt wird, der Wert in dem Spaltenzähler Xc
ist und der Wert in dem Zeilenzähler Yc ist, wird der
untere rechte Endpunkt (x 0, y 0) des Zeichenpunktemusters
des erzeugten Zeichens als
x 0 = lm + (Xo × xp)
y 0 = tm + (Yc × yp)
y 0 = tm + (Yc × yp)
berechnet, so daß die Lage des erzeugten Zeichens entsprechend
den sich ändernden Werten Xc und Yc festgelegt wird.
Nachdem auf diese Weise bei dem Schritt S 906 ein Zeichen
erzeugt worden ist, wird in einem folgenden Schritt S 907
der Wert in dem Spaltenzähler um "1" aufgestuft, wonach in
einem Schritt S 908 geprüft wird, ob ein Spaltenüberlauf
vorliegt.
Falls kein Spaltenüberlauf vorliegt, nämlich der Wert in
dem Spaltenzähler kleiner als die Anzahl n der Zeichenstellen
im Text ist, kehrt das Programm zu dem Schritt
S 903 für das Einlesen einer nächsten Codeeinheit zurück.
Wenn bei dem Schritt S 908 ermittelt wird, daß infolge der
wiederholten Erzeugung der Zeichenpunktemuster ein derartiger
Spaltenüberlauf auftritt, schreitet das Programm zu
einem Schritt S 909 weiter, bei dem der Wert in dem Zeilenzähler
um "1" aufgestuft wird. Danach wird bei einem
Schritt S 910 die Anfangseinstellung des Spaltenzählers
vorgenommen, wonach bei einem Schritt S 911 geprüft wird,
ob ein Seitenüberlauf erreicht ist. Falls kein Seitenüberlauf
vorliegt, nämlich der Wert in dem Zeilenzähler gleich
der Anzahl l der Textzeilen oder kleiner ist, kehrt das
Programm zu dem Schritt S 903 zurück, um die Vorbereitung
des Ausgabe-Seitenpuffers 207 fortzusetzen.
Falls andererseits bei dem Schritt S 911 ein Seitenüberlaufzustand
ermittelt wird, bei dem die Vorbereitung des
Ausgabe-Seitenpuffers 207 für eine Seite abgeschlossen
ist, wird das Punktebild zeilenweise, nämlich in Abtast-
bzw. Druckzeilen zur Druckerschnittstelle 208 übertragen,
in dieser in ein Bildsignal umgesetzt und in dieser Form
dem Blattschreiber 209 für die Bildaufzeichnung zugeführt
(Schritt S 912). Nach dem Beenden der Aufzeichnung wird in
einem Schritt S 913 der Zeilenzähler auf "1" eingestellt.
Durch das Wiederholen der Ablauffolge von Schritt S 903 bis
zu dem Schritt S 913 werden auf diese Weise aufeinanderfolgend
Seiten hergestellt bzw. ausgedruckt.
Falls jedoch bei dem Schritt S 905 ein Befehl zum Schriftartwechsel
ermittelt wird, schreitet das Programm zu einem
Schritt S 914 weiter, bei dem ermittelt wird, ob die in
diesem Befehl als Parameter enthaltene Satzkennzahl in der
Muster-Überwachungstabelle des Überwachungsspeichers 211
enthalten ist. Falls die Satzkennzahl vorliegt, wird in
einem Schritt S 915 der Inhalt eines Basisregisters in der
Zentraleinheit 203 von der Adresse eines bisher verwendeten
Zeichenmustersatzes auf die Adresse eines neu gewählten
Zeichenmustersatzes geändert, wonach das Programm zu
dem Schritt S 903 zurückkehrt. Danach wird die Verarbeitung
einer Codeeinheit begonnen, um nun die Aufzeichnung in
Zeichenmustern der anderen Schriftart zu erzielen.
Auf diese Weise wird entsprechend den Zeichencodedaten und
dem Befehl zum Schriftartwechsel aufgezeichnet. Wenn bei
dem Schritt S 904 eine Information ermittelt wird, die das
Ende der Daten anzeigt, wie beispielsweise ein Code für
das Ende eines Arbeitsvorgangs oder einer Datei, schreitet
das Programm zu Schritten S 916 und S 917 fort, um die Daten
aus dem Ausgabe-Seitenpuffer 207 auszudrucken, falls dieser
nicht leer ist, nämlich der Wert in dem Zeilenzähler
gleich "2" oder größer ist und der Wert in dem Spaltenzähler
gleich "1" oder größer ist; danach wird der gesamte
Aufzeichnungsvorgang beendet.
In den Fig. 11A, 11B und 11C sind Beispiele von auf diese
Weise aufgezeichneten Schriftarten gezeigt, nämlich Normalschrift,
Schrägschrift und Fettdruck.
Die Schriftart wird aus verschiedenerlei Gründen geändert,
zumeist jedoch dazu, aus irgendeinem Grund einen Textteil
hervorzuheben bzw. zu betonen. Zum Hervorheben eines Textteils
wird insbesondere die Schrägschrift nach Fig. 11B
oder der Fettdruck nach Fig. 11C benutzt. Im einzelnen
erfolgt ein Schriftartwechsel dadurch, daß an die Aufzeichnungseinrichtung
ein Befehl abgegeben wird und dementsprechend
die Zeichenmusteradressierung auf einen Zeichengenerator
für die gewählte Schriftart geändert wird.
Die Fig. 12 ist eine schematische Schnittansicht eines
Laserstrahldruckers, bei dem die erfindungsgemäße Bildverarbeitungseinrichtung
eingesetzt werden kann.
Die Fig. 12 zeigt eine Belichtungseinheit 21, die mit
einer Abtastvorrichtung und einer Lasereinheit ausgestattet
ist, eine Entwicklungseinheit 22, mit der ein auf
einer fotoempfindlichen Trommel 23 erzeugtes Ladungsbild
sichtbar gemacht wird, eine Blattkassette 24, eine Blattzuführwalze
5 für das vereinzelte Zuführen von Blättern
aus der Blattkassette 24 zu einer Transportwalze 6, einen
Registrierverschluß 7 für das zeitweilige Anhalten eines
von der Transportwalze 6 vorgeschobenen Blatts und das
Synchronisieren der Blattzufuhr mit der Laserstrahlbelichtung
und dem Umlauf der fotoempfindlichen Trommel 23,
Transportwalzen 8 für das Zuführen des Blatts zu einer
Bildübertragungsstation 9, eine Fixiereinheit 10 für das
Fixieren eines auf das Blatt übertragenen Tonerbilds und
eine Ablage- bzw. Stapeleinheit 11 für die Aufnahme ausgetragener
Blätter.
Ferner sind gemäß der vorangehenden Beschreibung der abnehmbare
Zeichengenerator bzw. die Steckeinheit 205, die
Steckbuchse 206 sowie die Zentraleinheitsplatine 214 vorgesehen,
auf welcher die Zentraleinheit 203, der Ausgabe-
Seitenpuffer 207 usw. angebracht sind. In dem vorstehend
beschriebenen Laserstrahldrucker führt eine Ablaufsteuereinheit
13 die Zeitsteuerung der Betriebsvorgänge für den
Blatttransport, die Bildentwicklung usw. aus. Im Laserstrahldrucker
wird auf der fotoempfindlichen Trommel 23
ein Bild dadurch aufgezeichnet, daß der Laserstrahl entsprechend
einem aus der Druckerschnittstelle 208 abgegebenen
Bildsignal ein- und ausgeschaltet wird.
Gemäß der vorstehenden Beschreibung wurde für die Ausgabe
von Zeichenmustern ein Aufzeichnungsgerät als Datenendgerät
benutzt, jedoch ist es auch möglich, für die Ausgabe
der Zeichenmuster andere Ausgabevorrichtungen wie ein
Kathodenstrahlröhren-Datenendgerät zu verwenden.
Das Kopieren und Einspeichern des Zeichenmustersatzes, das
gemäß der vorangehenden Beschreibung mittels eines Befehls
aus dem Verarbeitungsrechner ausgeführt wurde, kann auch
beispielsweise mittels einer Bedienungstaste herbeigeführt
werden, die an dem Aufzeichnungsgerät angebracht ist.
Ferner wurde bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel
das Kopieren und Löschen von Zeichenpunktemustern
beschrieben, jedoch ist es natürlich möglich, gleichartige
Kopier- und Löschvorgänge an Vektormustern wie Linienabschnitten
oder Kreisen, an Zeichencodesignalen und an
Steuerinformationen wie solchen für den Wagenrücklauf
(CR), den Zeilenvorschub (LF) und den Formularvorschub
(FF) auszuführen. Diese verschiedenartigen Daten einschließlich
der Muster sind gemeinsam als Musterdaten
bezeichnet.
Es wird eine Bildverarbeitungseinrichtung angegeben, mit
der Zeichen in verschiedenerlei Schriftarten erzeugt werden
können. Zu diesem Zweck hat die Einrichtung einen
austauschbaren ersten Zeichengenerator und einen zweiten
Zeichengenerator. Häufig benutzte Zeichen werden aus dem
ersteren übertragen und in den letzteren eingespeichert,
so daß verschiedenerlei Schriftarten benutzt werden können,
ohne den Zeichengenerator zu wechseln.
Claims (12)
1. Bildverarbeitungseinrichtung mit einer Bildinformations-Eingabeeinrichtung,
einer ersten Zeichengeneratoreinrichtung
(205) und einem Arbeitsspeicher (210) zum Erzeugen von
Zeichenmustern, die den mittels der Eingabeeinrichtung
eingegebenen Bildinformationen entsprechen, wobei die erste
Zeichengeneratoreinrichtung (205) einen Zeichenmustersatz
und eine entsprechende Kennung speichert,
gekennzeichnet durch
eine Zentraleinheit (203) zum Einspeichern eines in der ersten
Zeichengeneratoreinrichtung (205) gespeicherten Zeichenmustersatzes
und dessen Kennung in den Arbeitsspeicher
(210), wobei die Zentraleinheit (203) ermittelt, ob der
Zeichenmustersatz und die Kennung in den Arbeitsspeicher
(210) einspeicherbar ist oder nicht, und die dann, wenn das
Einspeichern des Zeichenmustersatzes und der Kennung in den
Arbeitsspeicher (210) nicht möglich ist, eine entsprechende
Information abgibt.
2. Bildverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zentraleinheit (203) die Datenmenge
des Zeichenmustersatzes und der Kennung ermittelt, indem sie
aufgrund der Kennung entscheidet, ob die Arbeitsspeicher
(210) einen freien Bereich für die ermittelten Datenmenge
aufweist.
3. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentraleinheit
(203) in Abhängigkeit von in einem Überwachungsspeicher
(211) gespeicherten Satzkennzahlen den in dem Arbeitsspeicher
(210) gespeicherten Zeichenmustersatz löscht, und daß
die Zentraleinheit (203) ein Löschen nur dann durchführt,
wenn der Zeichenmustersatz und die Kennung in dem Arbeitsspeicher
(210) gespeichert sind.
4. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentraleinheit
(203), wenn sie ermittelt, daß kein unbelegter Bereich in
dem Arbeitsspeicher (210) verfügbar ist, einem Ausgabepuffer
(212) ein Fehlersignal zuführt, durch das einem Verarbeitungsrechner
(201) ein Speicherüberlauf gemeldet wird.
5. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Zeichengeneratoreinrichtung
(205) abnehmbar angeschlossen ist.
6. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitsspeicher
(210) durch einen Schreib/Lesespeicher gebildet ist.
7. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bildinformation Zeichencodesignale
enthält, die ein Zeichenmuster bestimmen.
8. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 7, gekennzeichnet durch eine Aufzeichnungsvorrichtung (209)
zur Bildaufzeichnung auf einem Aufzeichnungsmaterial gemäß
den mittels der ersten Zeichengeneratoreinrichtung (205)
und dem Arbeitsspeicher (210) erzeugten Zeichenmustern.
9. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Überwachungsspeicher
(211) eine Überwachungstabelle enthält, die der Zentraleinheit
(203) das Überprüfen der jeweiligen Arten der
in der ersten Zeichengeneratoreinrichtung (205) und dem Arbeitsspeicher
(210) gespeicherten Zeichenmuster ermöglicht.
10. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 9, gekennzeichnet durch eine zweite Zeichengeneratoreinrichtung
(204), die durch einen Festspeicher gebildet
ist und in der vorbestimmte Zeichenmuster gespeichert sind.
11. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zeichenmustersatz
aus einer Vielzahl von Zeichenmustern zusammengesetzt ist,
die für eine Vielzahl von Zeichen stehen, und daß die Kennung
Daten enthält, die die Größe des Zeichenmusters angeben.
12. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 9
bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentraleinheit
(203) Steuerdaten löscht, die bezüglich der ersten Zeichengeneratoreinrichtung (205) in dem Überwachungsspeicher
(211) gespeichert sind, wenn diese von der Bildverarbeitungseinrichtung
abgenommen ist.
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