DE3633613C2 - - Google Patents

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DE3633613C2
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Haruo Yokohama Kanagawa Jp Shimizu
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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K15/00Arrangements for producing a permanent visual presentation of the output data, e.g. computer output printers
    • G06K15/02Arrangements for producing a permanent visual presentation of the output data, e.g. computer output printers using printers
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K2215/00Arrangements for producing a permanent visual presentation of the output data
    • G06K2215/0002Handling the output data
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    • G06K2215/0022Generic data access characterised by the storage means used
    • G06K2215/0025Removable memories, e.g. cartridges

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Bildverarbeitungseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Demgemäß geht sie von einem Stand der Technik aus, wie er in der DE 34 37 221 A1 beschrieben ist. Dort wird eine Bilderzeugungseinrichtung gezeigt, bei der zusätzlich zu dem intern vorhandenen Zeichensatzgenerator ein weiterer Zeichensatz mittels eines einsteckbaren ROM-Moduls realisiert werden kann. Wenn die angeschlossene Recheneinrichtung einen Code aussendet, der eine Umschaltung auf diesen Festspeicher-Zeichensatz anfordert, und wenn kein Festspeicher-Modul eingesteckt ist, werden die nachfolgenden Zeichen entweder kursiv oder schräg gedruckt oder durch Leerzeichen ersetzt. Alternativ dazu wird auch eine Fehlermeldung ausgegeben.
Die bekannte Bilderzeugungseinrichtung weist also einen eingebauten Zeichengenerator für Normalschrift und einen abnehmbaren Zeichengenerator für Sonderschriften auf, deren Zusammenwirken mittels einer Zentraleinheit gesteuert wird.
Wenn ein Anwender mehrere verschiedene Schriftarten bzw. Zeichenarten aufeinanderfolgend benutzen will, muß er entweder bei jedem Schrift- bzw. Zeichenwechsel den abnehmbaren Zeichengenerator austauschen oder auf ein Sonderzeichen verzichten.
Die DE 34 36 033 A1 zeigt ein Bilddatenausgabegerät, bei dem mehrere Zeichensätze wählbar sind, indem jeweils bestimmte Steuercodes zugeführt werden, die verschiedene Druckarten wie z. B. Schräg-, Fett- oder Kursivdruck angeben. Wenn eine dem zugeführten Code entsprechende Schrift- und/oder Druckart nicht zur Verfügung steht. Im Falle der fehlenden Schriftart wird die zuvor realisierte eingestellt, während im Falle der fehlenden Druckart die nächstkommende ausgewählt wird. Ein Ausgabegerät weist nur einen Zeichenmustergenerator auf, der sämtliche auswählbaren Schriftarten enthält.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Bildverarbeitungseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 derart weiterzubilden, daß ein Benutzer über die in einem Zeichengenerator vorhandenen Zeichen mit größtmöglicher Flexibilität verfügen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Maßnahmen gelöst.
Erfindungsgemäß wird erreicht, daß einzelne Zeichensätze mit ihren jeweils verschiedenen Kennungen vor dem Schreiben/Drucken eines Schriftstückes eingespeichert werden können, so daß es nicht mehr nötig ist während des Schreibens/Druckens die erste Zeichengeneratoreinrichtung auszuwechseln oder gar den Druck abbrechen zu müssen. Die Information über eine Überfüllung der zweiten Zeichengeneratoreinrichtung ermöglicht ein sofortiges Handeln eines Benutzers bezüglich seiner ausgewählten und noch auszuwählenden Zeichen.
Vorteilhafte Weiterbildungen bzw. Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 ist eine Blockdarstellung einer Steuerschaltung für die Zeichenmustererzeugung in der Bildverarbeitungseinrichtung.
Fig. 2 ist eine schematische Darstellung eines bei einem Ausführungsbeispiel der Bildverarbeitungseinrichtung verwendeten Formats eines Befehls zum Kopieren eines Zeichenmustersatzes.
Fig. 3 zeigt ein Zeichencodesystem für alphanumerische Zeichen.
Fig. 4 zeigt den Aufbau eines Zeichenmustersatzes.
Fig. 5 zeigt eine Überwachungstabelle.
Fig. 6 ist ein Ablaufdiagramm eines Prozesses für das Kopieren und Einspeichern eines Zeichenmustersatzes bei dem Ausführungsbeispiel.
Fig. 7 zeigt schematisch das Format eines Befehls zum Löschen eines Zeichenmustersatzes bei dem Ausführungsbeispiel.
Fig. 8 ist ein Ablaufdiagramm eines Prozesses zum Löschen eines Zeichenmustersatzes bei dem Ausführungsbeispiel.
Fig. 9 ist ein Ablaufdiagramm eines Aufzeichnungsvorgangs bei dem Ausführungsbeispiel.
Fig. 10 ist eine Darstellung eines Ausgabeseitenpuffers bei dem Ausführungsbeispiel.
Fig. 11A bis 11C zeigen Beispiele alphanumerischer Schriftarten.
Fig. 12 ist eine schematische Ansicht eines Laserstrahldruckers, in welchem die erfindungsgemäße Bildverarbeitungseinrichtung eingesetzt ist.
Die Fig. 1 zeigt eine Steuerschaltung für das Erzeugen von Zeichenmustern in der Bildverarbeitungseinrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel, die für das Aufzeichnen von Zeichenmustern mit einem Seitendrucker bzw. Blattschreiber wie einem Laserstrahldrucker entsprechend Zeichencodedaten und Steuerbefehlen aus einem Verarbeitungsrechner 201 eingesetzt wird.
Die Fig. 1 zeigt den Verarbeitungsrechner 201 für das Erzeugen der Zeichencodedaten und Steuerbefehle, einen Eingabepuffer 202 für das zeitweilige Speichern der Zeichencodedaten und Steuerbefehle, einen Ausgabepuffer 212 zur Zwischenspeicherung von Ausgabesignalen einer Zentraleinheit (CPU) 203, mit welchen der Zustand einer Bildausgabevorrichtung einschließlich eines Blattschreibers 209 zu dem Verarbeitungsrechner 201 übertragen bzw. diesem gemeldet wird, die durch einen Mehrzweck-Mikroprozessor gebildete Zentraleinheit 203, einen eingebauten Zeichengenerator 204 zum Erzeugen von Zeichenpunktemustern gemäß Zeichencodedaten, einen austauschbaren bzw. abnehmbaren Zeichengenerator 205 in Form einer Kassette bzw. Steckeinheit, eine Steckbuchse 206 für den Anschluß des Zeichengenerators 205, einen Schreib/Lesespeicher (RAM) bzw. Arbeitsspeicher 210 für das Kopieren der Zeichenpunktemuster der Zeichengeneratoren 205 und 204 oder des Arbeitsspeichers, einen Ausgabe-Seitenpuffer 207, der durch einen Halbleiter-Schreib/Lesespeicher mit einer Kapazität gebildet ist, die der Anzahl von Punkten auf einer Seite entspricht, einen Überwachungs-Schreib/Lesespeicher 211 für das Speichern von Informationen über gespeicherte Zeichenmustersätze, eine Druckerschnittstelle 208, die als Schnittstelle zu dem Drucker bzw. Blattschreiber dient und ein dem in dem Ausgabe-Seitenpuffer gespeicherten zu druckenden Punktemuster entsprechendes Bildsignal erzeugt, den Seitendrucker bzw. Blattschreiber 209 wie einen Laserstrahldrucker für das Aufzeichnen eines Bilds gemäß dem Bildsignal aus der Druckerschnittstelle 208 und eine Zentraleinheitsplatine 214, an der die vorangehend genannten Einheiten mit Ausnahme des Blattschreibers 209 und des Verarbeitungsrechners 201 angebracht sind.
Im folgenden wird die Funktion der in Fig. 1 gezeigten Schaltung ausführlich erläutert.
Nach Fig. 1 werden Zeichencodedaten (Bildinformationen) und ein Befehl zum Kopieren eines Zeichenmustersatzes, die aus dem Verarbeitungsrechner 201 zugeführt werden, vorübergehend in dem Eingabepuffer 202 gespeichert. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist ein Befehl für den Zeichenmustersatz gemäß der Darstellung in Fig. 2 gestaltet und aus einer Ursprungskennung 301 (als Kennzahl eines zu kopierenden Zeichenmustersatzes), einer Zielkennung 302 (als Kennzahl eines durch das Kopieren gebildeten neuen Zeichenmustersatzes) und einem Einspeicherungsbefehl 303 zusammengesetzt. Auf diese Weise wird ein durch die Ursprungskennung 301 bestimmter Zeichenmustersatz kopiert und als durch die Zielkennung 302 bestimmter Zeichenmustersatz eingespeichert.
Im folgenden wird die Datenstruktur des Zeichenmustersatzes beschrieben.
Das Codesystem für das alphanumerische Drucken hat beispielsweise die in Fig. 3 gezeigte Form, gemäß der Zeichen und Symbole durch Codes 21 bis 7 E dargestellt werden. Bei diesem Beispiel ist jeder Code eine Sedezimalzahl. In der folgenden Beschreibung wird vorausgesetzt, daß der Ausdruck "Zeichen" auch Symbole und Zeichenmuster umfaßt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist ein Zeichenmustersatz in einem Speicher wie einem Schreib/Lesespeicher (RAM) oder einem Festspeicher (ROM) beispielsweise in der in Fig. 4 gezeigten Form eingespeichert. Der Zeichenmustersatz besteht aus einem Satzinformationsteil 501 und einem Zeichenmusterteil 502, in welchem den Codes 21 bis 7 E entsprechende Punktemuster in einem gewählten Format gespeichert sind. Die Information über einen Zeichenmustersatz (Code 21 bis 7 E) ist in dem Satzinformationsteil 501 gespeichert, der die Kennzahl des Zeichenmustersatzes sowie Daten über die Höhe, die Breite, den Teilungsabstand, das Codesystem (7- oder 8-Bit-Stystem) für die Zeichen usw. enthält.
Die Größe eines jeden Zeichens oder Symbols in dem Zeichenmusterteil 502 wird in dem Satzinformationsteil 501 angegeben und als "(Zeichenhöhe) × (Zeichenbreite)/8 Byte" festgelegt. Ein jedes Zeichen wie beispielweise der Buchstabe "A" gemäß dem Code "41" wird durch eine Punktematrix 503 wiedergegeben, deren Format durch die Zeichenhöhe und die Zeichenbreite festgelegt ist, die in dem Satzinformationsteil 502 gespeichert sind, und die in dem Schreib/Lesespeicher oder Festspeicher in 8-Bit-Einheiten gespeichert sind, beginnend vom linken Ende einer ersten Punktezeile der Punktematrix 503.
Der Satzinformationsteil 501 hat eine feststehende Kapazität von 1 Byte, wogegen der Zeichenmusterteil 502 eine entsprechend dem Codesystem, nämlich dem 7-Bit-System, dem 8-Bit-System oder dem 2-Byte-System entsprechend veränderbare Kapazität hat.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird für das Überwachen bzw. Überprüfen eines solchen Zeichenmustersatzes der Überwachungsspeicher 211 verwendet, in dem eine Musterüberwachungstabelle gemäß Fig. 5 aufgestellt wird. In der Muster-Überwachungstabelle werden für einen jeweiligen Zeichenmustersatz folgende drei Datenfelder bzw. Datenworte gespeichert: ein erstes Datenwort als Satzkennzahl 601, die bei dem Einspeichern des Zeichenmustersatzes oder bei dem Bestimmen der Schriftart durch das Wählen eines Zeichenmustersatzes herangezogen wird, ein zweites Datenwort als Anfangs- bzw. Kopfadresse 602, die die Kopfadresse des Satzinformationsteils 501 anzeigt, und ein drittes Datenwort 603, das den Datenträger bzw. Speicher angibt, in welchem der Zeichenmustersatz gespeichert ist.
Auf diese Weise wird mit diesen Datenworten angezeigt, ob der durch die Satzkennzahl 602 bestimmte Zeichenmustersatz in dem eingebauten Zeichengenerator bzw. Festspeicher 204, dem Arbeitsspeicher 210 für die Einspeicherung oder dem Zeichengenerator 205 der Kassette bzw. Steckeinheit gespeichert ist.
Für die Erläuterung des Verfahrens zum Kopieren und Einspeichern des Zeichenmustersatzes wird nun auf die Fig. 6 Bezug genommen. Ein diesem Verfahren entsprechendes Programm ist in einem Festspeicher der Zentraleinheit 203 gespeichert und wird mittels dieser ausgeführt. In diesem Festspeicher sind auch Programme für die in den Fig. 8 und 9 gezeigten Ablaufdiagrammen gespeichert.
Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel wird ein beispielsweise in dem Zeichengenerator 205 der Kassette bzw. Steckeinheit gespeicherter Zeichenmustersatz für eine Schriftart in den Arbeitsspeicher 210 kopiert und eingespeichert, um damit die Verwendung von Zeichenmustern mehrerer Schriftarten zu ermöglichen. Infolgedessen ist es bei diesem Ausführungsbeispiel möglich, eine Vielzahl von Zeichenmustersätzen zu verwenden, die auf diese Weise aus mehreren Kassetten bzw. Steckeinheiten kopiert und eingespeichert wurden, selbst wenn dieselben entfernt oder durch andere ersetzt wurden.
Auf die Eingabe der Ursprungskennung 301 hin wird ein Schritt S 701 ausgeführt, in welchem die Ursprungskennung untersucht oder ermittelt wird, ob in der Muster-Überwachungstabelle des Überwachungsspeichers 211 die gewählte Satzkennzahl vorhanden ist. Wenn diese Satzkennzahl fehlt, wird das Programm sofort abgebrochen, da ein Kopieren nicht möglich ist. Wenn die Satzkennzahl vorliegt, wird bei einem Schritt S 702 die eingegebene Zielkennung 302 untersucht und ermittelt, ob die gewählte Satzkennzahl schon in der Muster-Überwachungstabelle enthalten ist. Falls die Satzkennzahl schon vorhanden ist, wird das Programm beendet, da das Kopieren unnötig ist. Falls andererseits die Satzkennzahl fehlt, wird ein Kopier- und Einspeicherungsvorgang auf folgende Weise ausgeführt: Zuerst wird bei einem Schritt S 703 aus der Ursprungskennung die Kopfadresse eines entsprechenden Satzinformationsteils ermittelt und aus der Information dieses Satzinformationsteils, der die Höhe (h Bit) und Breite (w Bit) der Zeichenmuster sowie die Anzahl n der Druckzeichen im Codesystem enthält, und der Länge (l Byte) des Satzinformationsteils die für das Kopieren erforderliche Datenlänge in Byte nach folgender Gleichung berechnet:
c = l + n × (h × (w/8))
Danach wird bei einem Schritt S 704 ermittelt, ob in dem Arbeitsspeicher 210 noch ein unbenutzter Bereich in der dermaßen berechneten Länge zur Verfügung steht; falls ein solcher Bereich fehlt, schreitet das Programm zu einem Schritt S 707 weiter.
Falls andererseits bei dem Schritt S 704 ermittelt wird, daß das Kopieren möglich ist, wird bei einem Schritt S 705 der durch die Ursprungskennung bestimmte Zeichenmustersatz in den unbelegten Bereich des Arbeitsspeichers 210 kopiert und eingespeichert sowie die Satzkennzahl des auf diese Weise kopierten Zeichenmustersatzes durch den Wert der Zielkennung ersetzt. Bei einem nachfolgenden Schritt S 706 wird die Muster-Überwachungstabelle fortgeschrieben, um in dem Überwachungsspeicher 211 für den neu eingespeicherten Zeichenmustersatz die Satzkennzahl und die Kopfadresse zu speichern sowie um eine Kennung einzuschalten, die anzeigt, daß dieser neu eingespeicherte Zeichenmustersatz in den Arbeitsspeicher eingespeichert ist. Auf diese Weise ist das Kopieren bzw. Übertragen des Zeichenmustersatzes abgeschlossen.
Falls bei dem Schritt S 704 ermittelt wird, daß kein unbelegter Bereich mit c Byte in dem Arbeitsspeicher 210 verfügbar ist, schreitet das Programm zu dem Schritt S 707 weiter, bei dem aus der Zentraleinheit 203 dem Ausgabepuffer 212 ein Fehlersignal zugeführt wird, durch das dem Verarbeitungsrechner 201 ein Speicherüberlauf gemeldet wird. Danach werden bei einem Schritt S 708 in der Muster- Überwachungstabelle die Datenworte 603 für die Speicherarten abgefragt und aus der Zentraleinheit 203 über den Ausgabepuffer 212 dem Verarbeitungsrechner 201 alle Satzkennzahlen 601 der im Arbeitsspeicher 210 gespeicherten Zeichenmustersätze zugeführt. Bei diesem Vorgang kann zusammen mit der Satzkennzahl 601 der entsprechende Satzinformationsteil 501 übertragen werden.
Eine derartige Überlaufprüfung erfolgt dadurch, daß der gesamte Speicherbereich in eine bestimmte Anzahl von Blöcken unterteilt wird und daß aus einer nicht dargestellten entsprechenden Prüftabelle der Belegtzustand oder Leerzustand eines jeweiligen Blocks ermittelt wird. Beispielsweise wird bei dem Einspeichern eines Zeichenmustersatzes die einem neu belegten Speicherblock entsprechende Stelle der Prüftabelle eingeschaltet, während bei dem Löschen eines Zeichenmustersatzes die einem gelöschten Speicherblock entsprechende Stelle der Prüftabelle ausgeschaltet wird.
Im folgenden wird der Programmablauf für das Löschen eines Zeichenmustersatzes beschrieben. Die Fig. 7 zeigt das Format eines Löschbefehls bei dem Ausführungsbeispiel, der aus einer Lösch-Satzkennzahl 304 für den zu löschenden Zeichenmustersatz und einem Löschbefehl 305 besteht.
Es wird nun auf Fig. 8 Bezug genommen, die ein Ablaufdiagramm eines Programms für das Löschen eines Zeichenmustersatzes bei dem Ausführungsbeispiel ist.
Zuerst wird auf die Eingabe einer Lösch-Satzkennzahl 304 hin ein Schritt S 710 ausgeführt, bei dem die Lösch- Satzkennzahl 304 überprüft und ermittelt wird, ob die gewählte Satzkennzahl in der Muster-Überwachungstabelle des Überwachungsspeichers 211 vorhanden ist. Wenn die Satzkennzahl nicht vorhanden ist, wird das Programm ohne einen Löschungsprozess beendet. Falls andererseits die Satzkennzahl vorhanden ist, wird bei einem Schritt S 711 das Datenwort 603 für die Speicherart abgerufen, um zu ermitteln, ob der entsprechende Zeichenmustersatz in dem Arbeitsspeicher gespeichert ist. Falls der Satz in dem Arbeitsspeicher gespeichert ist, wird das Programm fortgesetzt, wogegen es andernfalls beendet wird, da die Zeichenmuster in der Steckeinheit oder in dem eingebauten Festspeicher nicht gelöscht werden können. Danach wird bei einem Schritt S 712 auf gleiche Weise wie bei dem Schritt S 703 aus den Daten in dem Satzinformationsteil 501 die Speicherlänge in Byte nach folgender Gleichung berechnet:
c = l + n × (h × (w/8))
Danach werden in einem Schritt 713 die Daten der bei dem Schritt S 712 bestimmten c Bytes beginnend von der Zeichenmuster-Kopfadresse 602 an gelöscht, um dadurch das Einspeichern eines anderen neuen Zeichenmusters zu ermöglichen. Dann werden abschließend in einem Schritt S 714 in der Muster-Überwachungstabelle die betreffenden Informationen 601, 602 und 603 für den auf diese Weise gelöschten Zeichenmustersatz gelöscht.
Auf diese Weise wird der Ablauf des Löschprogramms beendet.
Wenn die Steckeinheit 205 und damit der Zeichengenerator abgenommen bzw. ausgesteckt wird, werden alle Informationen über die Zeichenmustersätze der Steckeinheit aus der Muster-Überwachungstabelle entfernt. Wenn eine Steckeinheit eingesteckt wird, werden in dieser Überwachungstabelle Informationen über die Kopfadresse und die Kennzahl für einen jeden in der Steckeinheit gespeicherten Zeichenmustersatz sowie ein Code gespeichert, der anzeigt, daß der betreffende Zeichenmustersatz ein Mustersatz der Steckeinheit ist. Ferner werden zu Beginn der Stromversorgung in die Muster-Überwachungstabelle die Informationen (Kopfadresse, Satzkennzahl usw.) aus dem eingebauten Festspeicher 204 sowie der Steckeinheit eingespeichert, falls diese angeschlossen ist.
Zur Erläuterung des Aufzeichnungsvorgangs bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel wird nun auf das in Fig. 9 gezeigte Ablaufdiagramm Bezug genommen.
In den Schritten S 901 und S 902 führt die Zentraleinheit 203 die Anfangsvorbereitung eines nicht gezeigten Stellen- bzw. Spaltenzählers, der die horizontale Aufzeichnungsstelle angibt, bzw. eines nicht gezeigten Zeilenzählers aus, der die vertikale Aufzeichnungsstelle angibt, wonach die Zentraleinheit bei einem Schritt S 903 aus dem Eingabepuffer 202 eine Codeeinheit einliest, die dem Punktemuster eines Zeichens entspricht. Danach wird bei einem folgenden Schritt S 904 ermittelt, ob das Einlesen der Codedaten abgeschlossen ist; wenn dies nicht der Fall ist, wird bei einem Schritt S 905 ermittelt, ob ein Befehl für einen Schriftartwechsel vorliegt. Falls kein solcher Befehl vorliegt, schreitet das Programm zu einem Schritt S 906 weiter, bei dem an dem Ausgabe-Seitenpuffer 207 das Erzeugen eines dem Zeichencode entsprechenden Zeichenpunktemusters herbeigeführt wird. Dieses Zeichenpunktemuster wird aus dem zu diesem Zeitpunkt gewählten Zeichenmustersatz entnommen, dann durch die Zentraleinheit 203 auf die nachfolgend erläuterte Weise in die richtige Lage bzw. an die richtige Stelle versetzt und schließlich in den Ausgabe- Seitenpuffer 207 eingespeichert.
Die Lageversetzung des auf diese Weise erzeugten Zeichens wird im folgenden an Hand der Fig. 10 erläutert, die den Inhalt des Ausgabe-Seitenpuffers veranschaulicht.
Die Fig. 10 zeigt eine Linksrandzahl (lm) 801, eine Textstellenzahl (n) 802, eine Rechtsrandzahl (vm) 803, eine Oberrandzahl (tm) 804, eine Textzeilenzahl (l) 805, eine Unterrandzahl (bm) 806, eine Punkteanzahl (yp) 807 des Zeilenabstands, eine Punkteanzahl (xp) 808 des Zeichenabstands und eine Punkteanzahl (xs) 809 der horizontalen Zeichenbreite.
Wenn die obere linke Ecke einer Seite als Koordinatennullpunkt (0,0) gewählt wird, der Wert in dem Spaltenzähler Xc ist und der Wert in dem Zeilenzähler Yc ist, wird der untere rechte Endpunkt (x 0, y 0) des Zeichenpunktemusters des erzeugten Zeichens als
x 0 = lm + (Xo × xp)
y 0 = tm + (Yc × yp)
berechnet, so daß die Lage des erzeugten Zeichens entsprechend den sich ändernden Werten Xc und Yc festgelegt wird.
Nachdem auf diese Weise bei dem Schritt S 906 ein Zeichen erzeugt worden ist, wird in einem folgenden Schritt S 907 der Wert in dem Spaltenzähler um "1" aufgestuft, wonach in einem Schritt S 908 geprüft wird, ob ein Spaltenüberlauf vorliegt.
Falls kein Spaltenüberlauf vorliegt, nämlich der Wert in dem Spaltenzähler kleiner als die Anzahl n der Zeichenstellen im Text ist, kehrt das Programm zu dem Schritt S 903 für das Einlesen einer nächsten Codeeinheit zurück.
Wenn bei dem Schritt S 908 ermittelt wird, daß infolge der wiederholten Erzeugung der Zeichenpunktemuster ein derartiger Spaltenüberlauf auftritt, schreitet das Programm zu einem Schritt S 909 weiter, bei dem der Wert in dem Zeilenzähler um "1" aufgestuft wird. Danach wird bei einem Schritt S 910 die Anfangseinstellung des Spaltenzählers vorgenommen, wonach bei einem Schritt S 911 geprüft wird, ob ein Seitenüberlauf erreicht ist. Falls kein Seitenüberlauf vorliegt, nämlich der Wert in dem Zeilenzähler gleich der Anzahl l der Textzeilen oder kleiner ist, kehrt das Programm zu dem Schritt S 903 zurück, um die Vorbereitung des Ausgabe-Seitenpuffers 207 fortzusetzen.
Falls andererseits bei dem Schritt S 911 ein Seitenüberlaufzustand ermittelt wird, bei dem die Vorbereitung des Ausgabe-Seitenpuffers 207 für eine Seite abgeschlossen ist, wird das Punktebild zeilenweise, nämlich in Abtast- bzw. Druckzeilen zur Druckerschnittstelle 208 übertragen, in dieser in ein Bildsignal umgesetzt und in dieser Form dem Blattschreiber 209 für die Bildaufzeichnung zugeführt (Schritt S 912). Nach dem Beenden der Aufzeichnung wird in einem Schritt S 913 der Zeilenzähler auf "1" eingestellt. Durch das Wiederholen der Ablauffolge von Schritt S 903 bis zu dem Schritt S 913 werden auf diese Weise aufeinanderfolgend Seiten hergestellt bzw. ausgedruckt.
Falls jedoch bei dem Schritt S 905 ein Befehl zum Schriftartwechsel ermittelt wird, schreitet das Programm zu einem Schritt S 914 weiter, bei dem ermittelt wird, ob die in diesem Befehl als Parameter enthaltene Satzkennzahl in der Muster-Überwachungstabelle des Überwachungsspeichers 211 enthalten ist. Falls die Satzkennzahl vorliegt, wird in einem Schritt S 915 der Inhalt eines Basisregisters in der Zentraleinheit 203 von der Adresse eines bisher verwendeten Zeichenmustersatzes auf die Adresse eines neu gewählten Zeichenmustersatzes geändert, wonach das Programm zu dem Schritt S 903 zurückkehrt. Danach wird die Verarbeitung einer Codeeinheit begonnen, um nun die Aufzeichnung in Zeichenmustern der anderen Schriftart zu erzielen.
Auf diese Weise wird entsprechend den Zeichencodedaten und dem Befehl zum Schriftartwechsel aufgezeichnet. Wenn bei dem Schritt S 904 eine Information ermittelt wird, die das Ende der Daten anzeigt, wie beispielsweise ein Code für das Ende eines Arbeitsvorgangs oder einer Datei, schreitet das Programm zu Schritten S 916 und S 917 fort, um die Daten aus dem Ausgabe-Seitenpuffer 207 auszudrucken, falls dieser nicht leer ist, nämlich der Wert in dem Zeilenzähler gleich "2" oder größer ist und der Wert in dem Spaltenzähler gleich "1" oder größer ist; danach wird der gesamte Aufzeichnungsvorgang beendet.
In den Fig. 11A, 11B und 11C sind Beispiele von auf diese Weise aufgezeichneten Schriftarten gezeigt, nämlich Normalschrift, Schrägschrift und Fettdruck.
Die Schriftart wird aus verschiedenerlei Gründen geändert, zumeist jedoch dazu, aus irgendeinem Grund einen Textteil hervorzuheben bzw. zu betonen. Zum Hervorheben eines Textteils wird insbesondere die Schrägschrift nach Fig. 11B oder der Fettdruck nach Fig. 11C benutzt. Im einzelnen erfolgt ein Schriftartwechsel dadurch, daß an die Aufzeichnungseinrichtung ein Befehl abgegeben wird und dementsprechend die Zeichenmusteradressierung auf einen Zeichengenerator für die gewählte Schriftart geändert wird.
Die Fig. 12 ist eine schematische Schnittansicht eines Laserstrahldruckers, bei dem die erfindungsgemäße Bildverarbeitungseinrichtung eingesetzt werden kann.
Die Fig. 12 zeigt eine Belichtungseinheit 21, die mit einer Abtastvorrichtung und einer Lasereinheit ausgestattet ist, eine Entwicklungseinheit 22, mit der ein auf einer fotoempfindlichen Trommel 23 erzeugtes Ladungsbild sichtbar gemacht wird, eine Blattkassette 24, eine Blattzuführwalze 5 für das vereinzelte Zuführen von Blättern aus der Blattkassette 24 zu einer Transportwalze 6, einen Registrierverschluß 7 für das zeitweilige Anhalten eines von der Transportwalze 6 vorgeschobenen Blatts und das Synchronisieren der Blattzufuhr mit der Laserstrahlbelichtung und dem Umlauf der fotoempfindlichen Trommel 23, Transportwalzen 8 für das Zuführen des Blatts zu einer Bildübertragungsstation 9, eine Fixiereinheit 10 für das Fixieren eines auf das Blatt übertragenen Tonerbilds und eine Ablage- bzw. Stapeleinheit 11 für die Aufnahme ausgetragener Blätter.
Ferner sind gemäß der vorangehenden Beschreibung der abnehmbare Zeichengenerator bzw. die Steckeinheit 205, die Steckbuchse 206 sowie die Zentraleinheitsplatine 214 vorgesehen, auf welcher die Zentraleinheit 203, der Ausgabe- Seitenpuffer 207 usw. angebracht sind. In dem vorstehend beschriebenen Laserstrahldrucker führt eine Ablaufsteuereinheit 13 die Zeitsteuerung der Betriebsvorgänge für den Blatttransport, die Bildentwicklung usw. aus. Im Laserstrahldrucker wird auf der fotoempfindlichen Trommel 23 ein Bild dadurch aufgezeichnet, daß der Laserstrahl entsprechend einem aus der Druckerschnittstelle 208 abgegebenen Bildsignal ein- und ausgeschaltet wird.
Gemäß der vorstehenden Beschreibung wurde für die Ausgabe von Zeichenmustern ein Aufzeichnungsgerät als Datenendgerät benutzt, jedoch ist es auch möglich, für die Ausgabe der Zeichenmuster andere Ausgabevorrichtungen wie ein Kathodenstrahlröhren-Datenendgerät zu verwenden.
Das Kopieren und Einspeichern des Zeichenmustersatzes, das gemäß der vorangehenden Beschreibung mittels eines Befehls aus dem Verarbeitungsrechner ausgeführt wurde, kann auch beispielsweise mittels einer Bedienungstaste herbeigeführt werden, die an dem Aufzeichnungsgerät angebracht ist.
Ferner wurde bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel das Kopieren und Löschen von Zeichenpunktemustern beschrieben, jedoch ist es natürlich möglich, gleichartige Kopier- und Löschvorgänge an Vektormustern wie Linienabschnitten oder Kreisen, an Zeichencodesignalen und an Steuerinformationen wie solchen für den Wagenrücklauf (CR), den Zeilenvorschub (LF) und den Formularvorschub (FF) auszuführen. Diese verschiedenartigen Daten einschließlich der Muster sind gemeinsam als Musterdaten bezeichnet.
Es wird eine Bildverarbeitungseinrichtung angegeben, mit der Zeichen in verschiedenerlei Schriftarten erzeugt werden können. Zu diesem Zweck hat die Einrichtung einen austauschbaren ersten Zeichengenerator und einen zweiten Zeichengenerator. Häufig benutzte Zeichen werden aus dem ersteren übertragen und in den letzteren eingespeichert, so daß verschiedenerlei Schriftarten benutzt werden können, ohne den Zeichengenerator zu wechseln.

Claims (12)

1. Bildverarbeitungseinrichtung mit einer Bildinformations-Eingabeeinrichtung, einer ersten Zeichengeneratoreinrichtung (205) und einem Arbeitsspeicher (210) zum Erzeugen von Zeichenmustern, die den mittels der Eingabeeinrichtung eingegebenen Bildinformationen entsprechen, wobei die erste Zeichengeneratoreinrichtung (205) einen Zeichenmustersatz und eine entsprechende Kennung speichert, gekennzeichnet durch eine Zentraleinheit (203) zum Einspeichern eines in der ersten Zeichengeneratoreinrichtung (205) gespeicherten Zeichenmustersatzes und dessen Kennung in den Arbeitsspeicher (210), wobei die Zentraleinheit (203) ermittelt, ob der Zeichenmustersatz und die Kennung in den Arbeitsspeicher (210) einspeicherbar ist oder nicht, und die dann, wenn das Einspeichern des Zeichenmustersatzes und der Kennung in den Arbeitsspeicher (210) nicht möglich ist, eine entsprechende Information abgibt.
2. Bildverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentraleinheit (203) die Datenmenge des Zeichenmustersatzes und der Kennung ermittelt, indem sie aufgrund der Kennung entscheidet, ob die Arbeitsspeicher (210) einen freien Bereich für die ermittelten Datenmenge aufweist.
3. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentraleinheit (203) in Abhängigkeit von in einem Überwachungsspeicher (211) gespeicherten Satzkennzahlen den in dem Arbeitsspeicher (210) gespeicherten Zeichenmustersatz löscht, und daß die Zentraleinheit (203) ein Löschen nur dann durchführt, wenn der Zeichenmustersatz und die Kennung in dem Arbeitsspeicher (210) gespeichert sind.
4. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentraleinheit (203), wenn sie ermittelt, daß kein unbelegter Bereich in dem Arbeitsspeicher (210) verfügbar ist, einem Ausgabepuffer (212) ein Fehlersignal zuführt, durch das einem Verarbeitungsrechner (201) ein Speicherüberlauf gemeldet wird.
5. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Zeichengeneratoreinrichtung (205) abnehmbar angeschlossen ist.
6. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitsspeicher (210) durch einen Schreib/Lesespeicher gebildet ist.
7. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bildinformation Zeichencodesignale enthält, die ein Zeichenmuster bestimmen.
8. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch eine Aufzeichnungsvorrichtung (209) zur Bildaufzeichnung auf einem Aufzeichnungsmaterial gemäß den mittels der ersten Zeichengeneratoreinrichtung (205) und dem Arbeitsspeicher (210) erzeugten Zeichenmustern.
9. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Überwachungsspeicher (211) eine Überwachungstabelle enthält, die der Zentraleinheit (203) das Überprüfen der jeweiligen Arten der in der ersten Zeichengeneratoreinrichtung (205) und dem Arbeitsspeicher (210) gespeicherten Zeichenmuster ermöglicht.
10. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch eine zweite Zeichengeneratoreinrichtung (204), die durch einen Festspeicher gebildet ist und in der vorbestimmte Zeichenmuster gespeichert sind.
11. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zeichenmustersatz aus einer Vielzahl von Zeichenmustern zusammengesetzt ist, die für eine Vielzahl von Zeichen stehen, und daß die Kennung Daten enthält, die die Größe des Zeichenmusters angeben.
12. Bildverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentraleinheit (203) Steuerdaten löscht, die bezüglich der ersten Zeichengeneratoreinrichtung (205) in dem Überwachungsspeicher (211) gespeichert sind, wenn diese von der Bildverarbeitungseinrichtung abgenommen ist.
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