DE3635138C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Fördereinrichtung für eine
Kombinationswiegemaschine gemäß dem Oberbegriff des Patent
anspruchs 1.
Aus der US-PS 44 46 938 ist eine Kombinationswiegemaschine
bekannt, die einen zentral angeordneten Verteiler zum Ver
teilen von in seiner Mitte zugeführtem Gut auf seine Peripherie
und mehrere um den Verteiler angeordnete und das Gut direkt
von dem Verteiler aufnehmende Behälter aufweist, wobei die
Behälter mit einer mit dem Verteiler über einen Einlaß in
Verbindung stehende Aufnahmekammer und mit einer Entleer
vorrichtung versehen sind.
Bei der bekannten Fördereinrichtung wird das Volumen des der
Aufnahmekammer zugeführten Gutes durch die Zeitdauer gesteuert,
während der ein am Ausgang des Verteilers angeordnetes Tor
geöffnet ist. Die Geschwindigkeit, mit der das Gut vom Verteiler
zu der Aufnahmekammer gefördert wird, variiert naturgemäß,
so daß die Einfüllmenge des Gutes in der Aufnahmekammer
einer zufälligen Verteilung unterliegt und nicht eindeutig
definiert werden kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Förder
einrichtung für eine Kombinationswiegemaschine zu schaffen,
bei der die Streuung der Gewichte des Gutes in den Wiegebehältern
der Kombinationswiegemaschine über einen weiten Bereich einstellbar
ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Fördereinrichtung der vorausgesetzten
Art durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1
gelöst.
Ein Vorteil der erfindungsgemäßen Fördereinrichtung besteht darin,
daß die Streuung der Gewichte des Wiegegutes in den verschiedenen
Wiegebehältern, welche notwendig ist, um das Sollgewicht der
kombinierten Wiegegutcharge mit hoher Genauigkeit annähern zu
können, in vorgebbarer Weise steuerbar ist.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Fördereinrichtung
besteht darin, daß auf die bei vielen anderen bekannten Förder
einrichtungen vorhandenen radialen Fördertröge verzichtet werden
kann, wodurch der Durchmesser der Fördereinrichtung verringert
ist, so daß auch die Abmessungen der zugehörigen Kombinations
wiegemaschine reduziert und der Wirkungsgrad bzw. der Ausstoß
der Maschine erhöht werden können.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert, dabei werden
auch noch weitere Vorteile der Erfindung zur
Sprache kommen.
Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer Ausführungsform
der vorliegenden Fördereinrichtung in Kombination mit
einer Kombinationswiegemaschine,
Fig. 2 eine geschnittene Seitenansicht eines Teiles der
Fördereinrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine geschnittene Seitenansicht eines Teiles einer
Fördereinrichtung gemäß einer anderen Ausführungsform
der Erfindung,
Fig. 4 eine Seitenansicht eines Teiles der Fördereinrichtung
gemäß Fig. 3,
Fig. 5 eine geschnittene Draufsicht der Ausführungsform gemäß
Fig. 3 längs einer Linie VI-VI, und
Fig. 6 eine schematische geschnittene Draufsicht einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 1 zeigt eine Ausführungsform einer Wiegegut-Fördereinrichtung
(2) gemäß der Erfindung, die oberhalb einer Kombinationswiege
maschine (4) angeordnet ist um Wiegegut, das der Fördereinrichtung
mittels eines Förderbandes (5) kontinuierlich zugeführt wird,
zu verteilen und der Kombinationswiegemaschine zuzuführen.
Die Fördereinrichtung (2) enthält einen trichterartigen
Zuführungsschacht (6), der das Gut vom Förderband (5) aufnimmt,
und einen im wesentlichen konischen Verteilertisch (10), der
unter dem Schacht (6) angeordnet und von einer zylindrischen
Haube (8) umgeben ist. Im Kreis um den Verteilertisch (10)
herum sind mehrere Aufnahme- oder Zwischenbehälter (12) (der
Einfachheit halber sind nur zwei dargestellt) angeordnet, die
das ihnen vom Verteilertisch radial zugeführte Gut aufnehmen.
Jeder Zwischenbehälter (12) hat am Boden eine Öffnung, die
normalerweise durch eine Türklappe (14) verschlossen ist,
welche durch einen Pneumatikzylinder (16) steuerbar ist.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, haben die Zwischenbehälter
(12) jeweils die Form eines quadratischen Kastens und sind
entlang des Umfanges des Verteilertisches (10) am unteren
Ende des Schachtes (6) befestigt. In den Behältern (12) ist
jeweils mit weitem Sitz eine horizontale Unterteilungsplatte (18)
angeordnet, um eine Kammer (19) zu bilden, deren Höhe mit H
bezeichnet ist. Die Unterteilungsplatte (18) ist an einem
vertikalen Stab (20) befestigt, der am oberen Ende ein
Außengewinde (21) aufweist, das in eine Rändelmutter (22)
eingeschraubt ist, die in einer Halterung (24) drehbar, jedoch
in Vertikalrichtung fest gelagert ist. Durch Drehen der
Rändelmutter (22) von Hand kann also die Unterteilungsplatte
(18) in vertikaler Richtung verstellt werden um die Höhe H
und damit das Volumen der Kammer (19) zu verändern.
Die Unterteilungsplatte (18) hat ein kreisförmiges Loch (28),
durch das Gut hindurchtreten kann. Der freie Querschnitt des
Loches (28) läß sich durch einen Ventilkörper (32) verändern,
welcher am unteren Ende einer weiteren vertikalen Stange (30)
befestigt ist. Die Stange (30) reicht nach oben aus der Haube
(8) heraus, ist am oberen Ende mit einem Griff (34) versehen
und hat in einem mittleren Teil ein Außengewinde (36), das
in eine Mutter (38) eingeschraubt ist. Die Mutter (38) ist
an einem Bügel (40) befestigt, der seinerseits an der erst
erwähnten vertikalen Stange (20) angebracht ist. Beim Verstellen
der Unterteilungsplatte (18) wird der Ventilkörper (32) also
mit verstellt, so daß die Lage des Ventilkörpers bezüglich der
Unterteilungsplatte (18) sich bei der Verstellung der Höhe H
nicht ändert, andererseits läßt sich die Stellung des Ventilkörpers
(32) bezüglich der Unterteilungsplatte (18) durch Drehen des
Griffes (34) verstellen.
Die in Fig. 1 vereinfacht dargestellte Kombinationswiegemaschine
(4) enthält eine Mehrzahl von Wiegebehältern (44), die jeweils
unter einem zugehörigen Zwischenbehälter (12) angeordnet und
mit einem Gewichtsgeber (46), wie einer Lastzelle, versehen
sind, so daß sie Wiegegut von den Zwischenbehältern (12) aufnehmen
und wiegen können, wobei die Gewichtsgeber (46) jeweils einen
entsprechenden Gewichtswert liefern. Diese Gewichtswerte werden
in bekannter Weise durch ein Rechenwerk kombiniert und aus den
resultierenden Kombinationen wird eine Kombination ausgewählt,
die einer vorgegebenen Bedingung genügt. Die Wiegebehälter (44)
haben jeweils unten eine Öffnung, die normalerweise durch eine
Türklappe (48) verschlossen ist. Das Rechenwerk bewirkt ein
Öffnen der Türklappen derjenigen Wiegebehälter, deren Gewichtswerte
zu der ausgewählten Kombination beigetragen haben. Das in diesen
Wiegebehältern enthaltene Wiegegut wird dadurch in einen trichter
förmigen Sammelschacht (50) entladen, so daß man in bekannter
Weise eine Wiegegutcharge erhält, deren Gewicht der vorgegebenen
Bedingung genügt.
Vor der Inbetriebnahme der Einrichtung wird die Höhe H bzw. das
Volumen der Füll- oder Aufnahmekammer (19) jedes Zwischenbehälters
(12) durch Drehen der Rändelmutter (22) eingestellt und dann
wird der freie Querschnitt des Loches (28) durch Drehen des
Handgriffes (34) eingestellt. Im Betrieb der Einrichtung wird
das vom Förderband (5) in den Schacht (6) geförderte Gut,
insbesondere Schüttgut, durch den schwingenden Verteilertisch
(10) radial verteilt und in die Zwischenbehälter (12) gefördert.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, fällt das vom Verteilertisch
(10) eingefüllte Gut durch die Öffnung (28) in die Kammer (19).
Wenn die Kammer (19) mit dem Produkt gefüllt ist, kann kein
weiteres Produkt in sie eintreten und das überschüssige Produkt
wird sich auf der Unterteilungsplatte (18) ansammeln.
Wenn in diesem Zustand dann die Türklappe (14) am Boden des
Behälters (12) nach Ende der Kombinationswahl geöffnet wird,
wird die in der Kammer (19) enthaltene, ein vorgegebenes
Volumen aufweisende Masse des Produkts auf einmal in den
darunter befindlichen Wiegebehälter (44) entladen. Auf die
Entladung dieses vorgegebenen Volumens (und vorgegebenen
Gewichts, wenn die Dichte des Gutes im wesentlichen gleich
förmig ist) folgt eine kleine kontinuierliche Entladung oder
Abgabe des überschüssigen Produktes durch die auf einen
vorgegebenen Querschnitt eingestellte Öffnung (28) bis die
Türklappe (14) wieder geschlossen wird. Die Menge dieses
zusätzlich abgegebenen Produkts läßt sich durch Einstellung
des freien Querschnitts der Öffnung (28) und/oder der
Schließzeit der Türklappe (14) steuern. Bei der vorliegenden
Ausführungsform kann die Streuung der Gewichte des Gutes
in den Wiegebehältern (44) also dadurch bestimmt werden, daß
man einen oder mehrere der oben erwähnten veränderbaren
Faktoren für die verschiedenen Behälter entsprechend einstellt,
also die Höhe H, den Querschnitt der Öffnung (28) und die
Schließzeit der Türklappe (14).
In Abwandlung der beschriebenen Ausführungsform kann die
Unterteilungsplatte (28) und der Ventil-Schließkörper (32)
auch durch andere Mittel als Schrauben betätigbar sein,
z. B. durch Pneumatikzylinder. In diesem Falle kann dann
der Ventil-Schließkörper (32) jedes Mal dann schließen, wenn
die Kammer (19) gefüllt worden ist, so daß dem entleerten
Gut vorgegebenen, festen Volumens kein weiteres Gut hinzugefügt
wird.
Bei der in den Fig. 3, 4 und 5 dargestellten zweiten
Ausführungsform ist ein Teil der zylindrischen Haube (8)
der verteilenden Fördereinrichtung (2) ausgeschnitten, um
zwei Trägerplatten (54) zu bilden, an denen jeweils ein
Zwischenbehälter (12) durch Schrauben (56) und Muttern (60)
befestigt ist. Der Verteilertisch (10) hat in diesem Falle
eine Umfangswand (66), die ebenfalls teilweise ausgeschnitten
ist, und in die Zwischenbehälter (12) springt jeweils ein
entsprechender Teil der konischen Oberfläche des Verteilertisches
radial vor. An einem Enlaß (67) (oder Auslaß des Veteilertisches
(10)) ist eine vertikal verstellbare Schleusenplatte (68) angeordnet,
deren vertikale Position und damit der Querschnitt des Einlasses
(67) durch eine Stellschraube (70) verstellbar sind.
Im Zwischenbehälter (12) ist eine vertikale Unterteilungsplatte
(72) angeordnet, um eine Füll- oder Aufnahmekammer (73) zu
bilden. Wenn Gut vom Verteilertisch (10) in die Kammer (73)
gefördert wird und sich dort ansammelt, kann kein weiteres
Produkt mehr in die Kammer eintreten, wenn das Niveau des
Produktes den unteren Rand der Schleusenplatte (68) erreicht
hat. Wie bei der ersten Ausführungsform gemäß Fig. 2 sind die
Behälter (12) jeweils unten mit einer Türklappe (78) versehen,
die durch einen Pneumatikzylinder (80) geöffnet und geschlossen
werden kann. Wenn die Türklappe (78) geöffnet wird, wird
aus der Kammer (73) daher eine vorgegebene Menge des Produkts
auf einmal entladen und anschließend fließt noch etwas Produkt
nach, wie es auch bei der ersten Ausführungsform der Fall war.
Die Unterteilungsplatte (72) kann mittels einer Gewindestange
(74) und einer Rändelmutter (76) verstellt werden, um das
Volumen der Kammer (73) zu verändern. Das Volumen der Kammer
(73) kann auch dadurch verändert werden, daß man die Muttern
(60) löst und den Behälter längs Langlöchern (58) in
Vertikalrichtung verschiebt. Die Streuung der Gewichte kann
bei dieser Ausführungsform also dadurch erreicht werden, daß
man mindestens einen der Parameter horizontale Position der
Unterteilungsplatten (72), vertikale Position der Behälter (12)
und Querschnitt des Einlasses (67) verstellt.
Bei den oben erwähnten Ausführungsformen sind die Zwischenbehälter
(und die entsprechenden Wiegebehälter) im Kreis angeordnet, sie
können jedoch auch in bekannter Weise linear angeordnet sein,
wie es in Fig. 6 dargestellt ist. Die Einrichtung gemäß Fig. 6
enthält einen Verteilertisch (82), der die Form eines flachen
Satteldaches hat und in entgegengesetzten Richtungen zu
Zwischenbehältern (84) abfällt, die an den unteren Rändern des
Verteilertisches (82) angebracht sind. Gegebenenfalls kann auch
nur eine einzige Reihe von Behältern vorgesehen sein. Im
übrigen kann die Einrichtung wie bei den oben beschriebenen
Ausführungsformen ausgebildet sein.
Claims (4)
1. Fördereinrichtung für eine Kombinationswiegemaschine mit
einem zentral angeordneten Verteiler zum Verteilen von
in seiner Mitte zugeführtem Gut auf seine Peripherie
und mit mehreren um den Verteiler angeordneten und das
Gut direkt von dem Verteiler aufnehmenden Behältern, die
eine mit dem Verteiler über einen Einlaß in Verbindung
stehende Aufnahmekammer und eine Entleervorrichtung
aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß
die Behälter (12) eine Einrichtung (18 20; 72, 74) zum
Einstellen des Volumens der Kammer (19; 73) und
eine Einrichtung (32, 30; 68, 70) zum Einstellen der
Öffnung des Einlasses (28; 68) enthalten, und
daß der Einlaß (28; 68) so angeodnet ist, daß die
Kammer automatisch mit einem vorgegebenen Volumen des
Gutes gefüllt wird, wenn die Entleervorrichtung (14; 78)
geschlossen ist, und daß beim Entleeren dem Volumen des
Gutes aus der Kammer (19; 73) eine vorgebbare Menge des
Gutes, welche danach bei geöffneter Entleervorrichtung
(14; 78) durch den Einlaß (28; 68) fällt, hinzufügbar ist.
2. Fördereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zum Einstellen des Volumens eine
verschiebbare Wand (18; 72) der Kammer enthält, sowie eine
Vorrichtung (20; 74) zum Verschieben der Wand.
3. Fördereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Einstellen der
Öffnung eine am Einlaß angebrachte Durchlaßeinrichtung
(32; 68) enthält.
4. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (12) eine
Vorrichtung enthält, welche ein Eintreten von Gut über
das vorgegebene Volumen hinaus verhindert.
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