DE3635710A1 - Verfahren zum herstellen von homo- sowie copolymerisaten des ethens durch phillips-katalyse - Google Patents

Verfahren zum herstellen von homo- sowie copolymerisaten des ethens durch phillips-katalyse

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DE3635710A1
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C08ORGANIC MACROMOLECULAR COMPOUNDS; THEIR PREPARATION OR CHEMICAL WORKING-UP; COMPOSITIONS BASED THEREON
    • C08FMACROMOLECULAR COMPOUNDS OBTAINED BY REACTIONS ONLY INVOLVING CARBON-TO-CARBON UNSATURATED BONDS
    • C08F10/00Homopolymers and copolymers of unsaturated aliphatic hydrocarbons having only one carbon-to-carbon double bond
    • C08F10/02Ethene

Description

Die vorliegende Erfindung liegt im Rahmen eines Verfahrens zum Herstellen von Ethen-Homopolymerisaten sowie Ethen-Copolymerisaten mit untergeordneten Mengen an einpolymerisierten C₃- bis C₁₂-, insbesondere C₃- bis C₈-alpha-Monoalkenen durch Polymerisation des bzw. der Monomeren bei Temperaturen von 30 bis 150, insbesondere 60 bis 120°C und Drücken von 2 bis 150, insbesondere von 5 bis 60 bar, durch Phillips-Katalyse mittels
  • (1) eines Trägerkatalysators aus einem Trägerstoff, der mit oxidisch vorliegendem Chrom, oxidisch vorliegendem Phosphor sowie oxidisch vorliegendem Aluminium beladen ist, und
  • (2) eines Cokatalysators,
    wobei der Trägerkatalysator (1) erhalten worden ist, indem man
    • (1.1) in einer ersten Stufe ein mit den gewünschten Mengen Chrom, Phosphor sowie Aluminium beladenes Katalysator-Vorprodukt (1.1) herstellt aus
      • (1.1.a) einem feinteiligen, porösen silikatischen Trägerstoff,
      • (1.1.b) einer ausgewählten, spezifischen Chromverbindung,
      • (1.1.c) einer ausgewählten, spezifischen Phosphorverbindung sowie
      • (1.1.d) einer ausgewählten, spezifischen Aluminiumverbindung,
        und dann
    • (1.2) in einer zweiten Stufe das aus der ersten Stufe erhaltene Katalysator-Vorprodukt (1.1) in einem wasserfreien, Sauerstoff in einer Konzentration von über 10 Vol.-% enthaltene Gasstrom 10 bis 1000, insbesondere 60 bis 300 Minuten auf einer Temperatur von 300 bis 900, insbesondere 400 bis 600°C hält (d. h. "calziniert" bzw. "aktiviert") und so in den eigentlichen Trägerkatalysator (1) überführt.
Polymerisationsverfahren dieser Gattung sind bekannt, wobei im gegebenen Zusammenhang als repräsentativ z. B. die in der GB-PS 20 90 158 und der EP-OS 90 374 beschriebenen gelten können.
Ein charakteristisches Merkmal jener Verfahren ist, daß Trägerkatalysatoren eingesetzt werden, bei deren Herstellung in der ersten Stufe - also zur Gewinnung des Katalysator-Vorprodukts - ein silikatischer Trägerstoff aus einer die entsprechenden Ionen enthaltenden Lösung heraus mit Aluminiumphosphat beladen wird, die Chromkomponente jedoch unabhängig davon eingebracht wird, sowie als Cokatalysator ein Boralkyl verwendet wird.
Als bemerkenswert im gegebenen Zusammenhang kann z. B. auch ein Polymerisationsverfahren einer verwandten aber anderen Gattung gelten, daß in der GB-PS 15 37 892 beschrieben ist.
Ein wesentliches Merkmal dieses Verfahrens ist, daß Trägerkatalysatoren eingesetzt werden, bei denen das Katalysatorvorprodukt durch Beladen eines Trägerstoffs mit einer ausgewählten Aluminiumverbindung sowie dem Umsetzungsprodukt einer ausgewählten Phosphorverbindung mit Chromtrioxid erhalten wird, und als Cokatalysator ein Boralkyl dient.
Im gegebenen Zusammenhang sind schließlich noch von Interesse Polymerisationsverfahren einer ebenfalls verwandten aber wiederum anderen Gattung, von denen sich repräsentative Beschreibungen z. B. in den US-PS 42 90 914 und 42 97 461 finden.
Ein signifikantes Merkmal dieser Verfahren ist, daß Trägerkatalysatoren eingesetzt werden, bei deren Herstellung man den Trägerstoff zunächst mit einer ausgewählten Aluminiumverbindung belädt und das dabei erhaltene Zwischenprodukt einer Hitzebehandlung - d. h. einer Calcination - unterzieht, worauf man das so resultierende Zwischenprodukt mit dem Umsetzungsprodukt einer ausgewählten Phosphorverbindung mit Chromtrioxid belädt und das hierbei gewonnene Produkt wiederum calciniert, sowie daß als Cokatalysatoren bevorzugt ein Boralkyl eingesetzt wird.
Die im vorstehenden abgehandelten Polymerisationsverfahren haben zum Kernstück eine in besonderer Weise ausgestaltete Phillips-Katalyse, namentlich eine solche mit einem Trägerkatalysator, der nicht nur oxidisch vorliegendes Chrom, sondern auch oxidisch vorliegenden Phosphor und oxidisch vorliegendes Aluminium enthält - wobei der Gehalt an letzteren besonders in Kombination mit einer Alkylverbindung als Cokatalysator bewirkt, daß Polymerisate mit variabler Molmassenverteilung und einem erhöhten Schmelzindex erhalten werden, also Polymerisate, die aufgrund ihrer guten Verwertbarkeit für bestimmte Anwendungsgebiete, z. B. das Blasformverfahren, besonders geeignet sind.
Die bekannten Polymerisationsverfahren der in Rede stehenden Art liefern zwar Polymerisate mit variabler Molmassenverteilung und einem erhöhten Schmelzindex, doch ist dieser oftmals nicht wünschenswert groß genug und es wird nur eine unbefriedigende Produktivität, d. h. eine unbefriedigende Ausbeute an Polymerisat pro Gewichtseinheit eingesetztem Trägerkatalysator erreicht.
Hier setzt die Aufgabe an, die zur vorliegenden Erfindung geführt hat: Ein Verfahren der eingangs definierten Art so weiterzubilden, daß es die vorstehend beschriebenen Nachteile nicht oder in erheblich vermindertem Maß aufweist.
Es wurde gefunden, daß diese Aufgabe gelöst werden kann, wenn man bei dem in Rede stehenden Polymerisationsverfahren
  • (1) einen Trägerkatalysator einsetzt, der erhalten worden ist, indem man - jeweils in der Art und nach der Weise spezifisch - (1.1) in einer ersten Stufe (1.1.1) zunächst aus (1.1.1.1) einem feinteiligen silikatischen Trägerstoff und (1.1.1.2) einem inerten organischen Lösungsmittel eine Suspension herstellt, (1.1.2) dann (1.1.2.1) in einem inerten organischen Lösungsmittel (1.1.2.2) eine Chromverbindung der Formel Cr3+(RCO-CR1-COR)₃-,worin stehen R für eine Alkylgruppe und R¹ für eine Alkylgruppe oder Wasserstoff, (1.1.2.3) mit einer Aluminiumverbindung der Formel AlR₃², worin R² steht für eine Alkylgruppe, vereinigt, (1.1.3) hierauf (1.1.3.1) die aus (1.1.1) resultierende Suspension mit (1.1.3.2) einer Phosphorverbindung der FormelP(O)(OR³)₂ oder P(O)H(OR³)₂- worin R³ steht für eine Alkyl-, Aryl- oder Cycloalkylgruppe oder für Wasserstoff, mit der Maßgabe, daß mindestens ein R nicht für Wasserstoff steht - und (1.1.3.3) dem aus (1.1.2) erhaltenen Produkt vereinigt, und (1.1.4) schließlich die in (1.1.3) gewonnene Suspension bis zur Trockene eindampft, und dann (1.2) in der zweiten Stufe zunächst (1.2.1) das aus der ersten Stufe (1.1) erhaltene Katalysator-Vorprodukt mit einem Stickstoffstrom behandelt, hierauf (1.2.2) das aus (1.2.1) erhaltene Zwischenprodukt in einem Sauerstoff enthaltenden Gasstrom erhitzt, und schließlich (1.2.3) das aus (1.2.2) erhaltene Zwischenprodukt mit einem Stickstoffstrom behandelt, sowie
  • (2) als Cokatalysator sowohl ein Lithiumalkyl als auch ein Boralkyl verwendet.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist dementsprechend ein Verfahren zum Herstellen von Ethen-Homopolymerisaten sowie Ethen-Copolymerisaten mit untergeordneten Mengen an einpolymerisierten C₃- bis C₁₂-, insbesondere C₃- bis C₈-alpha-Monoalkenen durch Polymerisation des bzw. der Monomeren bei Temperaturen von 30 bis 150, insbesondere 60 bis 120°C und Drücken von 2 bis 150, insbesondere 5 bis 60 bar, durch Phillips-Katalyse mittels
  • (1) eines Trägerkatalysators aus einem Trägerstoff, der mit oxidisch vorliegendem Chrom, oxidisch vorliegendem Phosphor sowie oxidisch vorliegendem Aluminium beladen ist, und
  • (2) eines Cokatalysators,
    wobei der Trägerkatalysator (1) erhalten worden ist, indem man
    • (1.1) in einer ersten Stufe ein mit den gewünschten Mengen Chrom, Phosphor sowie Aluminium beladenes Katalysator-Vorprodukt (1.1) herstellt aus
      • (1.1.a) einem feinteiligen, porösen, silikatischen Trägerstoff,
      • (1.1.b) einer ausgewählten, spezifischen Chromverbindung,
      • (1.1.c) einer ausgewählten, spezifischen Phosphorverbindung sowie
      • (1.1.d) einer ausgewählten, spezifischen Aluminiumverbindung
        und dann
    • (1.2) in einer zweiten Stufe das aus der ersten Stufe erhaltene Katalysator-Vorprodukt (1.1) in einem wasserfreien, Sauerstoff in einer Konzentration von über 10 Vol.-% enthaltenen Gasstrom 10 bis 1000, insbesondere 60 bis 300 Minuten auf einer Temperatur von 300 bis 900, insbesondere 400 bis 600°C hält (d. h. "calziniert", bzw. "aktiviert") und so in den eigentlichen Trägerkatalysator (1) überführt.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß man
  • (1) einen Trägerkatalysator einsetzt, der erhalten worden ist, indem man
    • (1.1) in einer ersten Stufe ein Katalysator-Vorprodukt herstellt, indem man zunächst
      • (1.1.1) in einer ersten Unterstufe aus
        • (1.1.1.1) einem feinteiligen, porösen, silikatischen Trägerstoff, der einen Teilchendurchmesser von 1 bis 400, vorzugsweise 10 bis 200 µm, ein Porenvolumen von 0,5 bis 3, vorzugsweise 1 bis 2,5 cm³/g sowie eine Oberfläche von 100 bis 1000, vorzugsweise 200 bis 700 m²/g besitzt, und
        • (1.1.1.2) einem inerten organischen Lösungsmittel, vorzugsweise einem flüssig vorliegenden aliphatischen, cycloaliphatischen oder aromatischen Kohlenwasserstoff, und insbesondere einem C₅- bis C₇-Alkan,
          unter guter Durchmischung eine Suspension herstellt, mit der Maßgabe, daß auf 100 Gewichtsteile des Trägerstoffs (1.1.1.1) 150 bis 5000, vorzugsweise 200 bis 1000 Gewichtsteile des Lösungsmittels (1.1.1.2) entfallen, dann
      • (1.1.2) in einer zweiten Unterstufe
        • (1.1.2.1) in einem Lösungsmittel der unter (1.1.1.2) bezeichneten Art
        • (1.1.2.2) eine Chromverbindung der Formel worin stehen
          Rfür eine Alkylgruppe, die nicht mehr als 12, vorzugsweise nicht mehr als 4 Kohlenstoffatome aufweist, insbesondere die Methylgruppe, und R¹für eine Alkylgruppe, die nicht mehr als 12, vorzugsweise nicht mehr als 4 Kohlenstoffatome aufweist, oder insbesondere für Wasserstoff,
        • (1.1.2.3) mit einer Aluminiumverbindung der Formel AlR₃² - worin R² steht für eine Alkylgruppe, die nicht mehr als 12, vorzugsweise 2 bis 4 Kohlenstoffatome aufweist, insbesondere die iso-Butylgruppe -
          unter guter Durchmischung bei einer Temperatur von 0 bis 100, vorzugsweise 20 bis 50°C vereinigt, mit der Maßgabe, daß auf 1 Gewichtsteil Chrom aus der Chromverbindung (1.1.2.2) 0,5 bis 10, vorzugsweise 1 bis 3 Gewichtsteile Aluminium aus der Aluminiumverbindung (1.1.2.3) sowie 5 bis 500, vorzugsweise 50 bis 300 Gewichtsteile Lösungsmittel (1.1.2.1) entfallen, und das Ganze 5 bis 300, vorzugsweise 20 bis 60 Minuten bei der genannten Temperatur hält, hierauf
      • (1.1.3) in einer dritten Unterstufe
        • (1.1.3.1) die aus Unterstufe (1.1.1) resultierende Suspension mit
        • (1.1.3.2) einer Phosphorverbindung der Formel P(O)(OR³)₃ oder P(O)H(OR³)₂- worin R³ steht für eine Alkyl-, Aryl- oder Cycloalkylgruppe, die nicht mehr als 12, vorzugsweise nicht mehr als 6 Kohlenstoffatome aufweist oder für Wasserstoff und insbesondere eine C₂- bis C₄-Alkylgruppe oder Wasserstoff, mit der Maßgabe, daß mindestens ein R nicht für Wasserstoff steht - und
        • (1.1.3.3) dem aus Unterstufe (1.1.2) erhaltenen Produkt
          unter guter Durchmischung bei einer Temperatur von 0 bis 60, vorzugsweise 10 bis 30°C vereinigt, mit der Maßgabe, daß auf 100 Gewichtsteile des Trägerstoffs (1.1.1.1) 0,1 bis 5, vorzugsweise 0,5 bis 2 Gewichtsteile Chrom aus der Chromverbindung (1.1.2.2) sowie 0,5 bis 10, vorzugsweise 1 bis 3 Gewichtsteile Phosphor aus der Phosphorverbindung (1.1.3.2) entfallen, und das Ganze 5 bis 300, vorzugsweise 20 bis 60 Minuten bei der genannten Temperatur hält, und schließlich
      • (1.1.4) in einer vierten Unterstufe die in Unterstufe (1.1.3) gewonnene Suspension bei einer Temperatur von nicht mehr als 150, vorzugsweise nicht mehr als 80°C - gegebenenfalls unter vermindertem Druck - bis zur Trockene eindampft,
        und dann
    • (1.2) in einer zweiten Stufe das aus der ersten Stufe (1.1) erhaltene Katalysator-Vorprodukt in den eigentlichen Trägerkatalysator überführt, indem man zunächst
      • (1.2.1) in einer ersten Unterstufe das aus der ersten Stufe (1.1) erhaltene Katalysator-Vorprodukt in einem wasserfreien Stickstoffstrom 60 bis 500, insbesondere 100 bis 300 Minuten auf einer Temperatur von 150 bis 300, insbesondere 200 bis 270°C hält, hierauf
      • (1.2.2) in einer zweiten Unterstufe das aus Unterstufe (1.2.1) erhaltene Zwischenprodukt in einem wasserfreien, Sauerstoff in einer Konzentration von über 10 Vol.-% enthaltenen Gasstrom 10 bis 1000, insbesondere 60 bis 300 Minuten auf einer Temperatur von 300 bis 900, insbesondere 500 bis 800°C hält, und schließlich
      • (1.2.3) in einer dritten Unterstufe das aus Unterstufe (1.2.2) erhaltene Zwischenprodukt in einem wasserfreien Stickstoffstrom 10 bis 300, insbesondere 30 bis 150 Minuten auf einer Temperatur von 50 bis 400, insbesondere 100 bis 270°C hält,
        sowie
  • (2) als Cokatalysator einsetzt sowohl ein Lithiumalkyl der Formel LiR⁴ als auch ein Boralkyl der Formel BR₃⁵ - worin stehen R⁴ sowie R⁵ für eine C₁- bis C₁₂-, insbesondere eine C₂- bis C₄-Alkylgruppe und wobei das Molverhältnis Lithiumalkyl : Boralkyl 1 : 0,1 bis 1 : 10, vorzugsweise 1 : 0,2 bis 1 : 5 beträgt -,
mit der Maßgabe, daß das Atomverhältnis Chrom im Trägerkatalysator (1) : Lithium plus Bor im Cokatalysator (2) größer als 1 : 100 und insbesondere 1 : 1 bis 1 : 20 ist.
Zu dem erfindungsgemäßen Polymerisationsverfahren in seinem Gesamtaspekt ist das Folgende zu sagen:
Das Polymerisationsverfahren als solches kann - unter Beachtung der erfindungsgemäßen Besonderheit - in praktisch allen einschlägig üblichen technologischen Ausgestaltungen durchgeführt werden, etwa als diskontinuierliches, taktweises oder kontinuierliches Verfahren, sei es z. B. als Suspensions-Polymerisationsverfahren oder Trockenphasen-Polymerisationsverfahren im gerührten oder gewirbelten Bett. Die erwähnten technologischen Ausgestaltungen - mit anderen Worten: die technologischen Varianten der Polymerisation von Olefinen nach Phillips - sind aus der Literatur und Praxis wohlbekannt, so daß sich insoweit nähere Ausführungen zu ihnen erübrigen.
Es ist indes hervorzuheben, daß die erfindungsgemäße Arbeitsweise vorzugsweise durchgeführt wird im Rahmen eines Verfahrens zum kontinuierlichen Herstellen partikelförmiger Homopolymerisate oder Copolymerisate durch Polymerisation des bzw. der Monomeren in einem flüssig vorliegenden C₄- bis C₅-Alkan - worin sich das zu polymerisierende Monomere bzw. Monomerengemisch in gelöster Form, das gebildete partikelförmige Polymerisat in suspendierter Form befinden - als Reaktionsmedium, - gegebenenfalls - in Gegenwart eines Antistatikums als Wandbelagverhinderungsmittel ("antifouling agent") sowie - gegebenenfalls - von Wasserstoff als Molekulargewichtsregler, unter Führen des Reaktionsgemischs als Kreisstrom, welchem die Ausgangsstoffe zugegeben werden und das gebildete partikelförmige Polymerisat entzogen wird. Polymerisationsverfahren dieser Gattung, d. h. Verfahren zum Herstellen von Homo- und Copolymerisaten des Ethylens durch Suspensionspolymerisation des bzw. der Monomeren in einem flüssig vorliegenden Alkan, sind in mannigfachen Ausgestaltungen bekannt; hierzu kann im gegebenen Zusammenhang auf die in den GB-PS 8 41 263 und 14 35 965 sowie den US-PS 32 42 150 und 40 07 321 beschriebenen Arbeitsweisen, als exemplarischen Beispielen, verwiesen werden.
Weiterhin ist noch zu bemerken, daß der neue Trägerkatalysator (1) - wie entsprechende bekannte Katalysatoren - z. B. außerhalb oder innerhalb des Polymerisationsraumes mit dem Cokatalysator (2) zusammengebracht werden kann; im letztgenannten Fall etwa durch räumlich getrennten Eintrag der Komponenten, die im übrigen in Form einer Suspension (Katalysator) bzw. Lösung (Cokatalysator) gehandhabt werden können.
Schließlich ist noch zu sagen, daß sich das neue Polymerisationsverfahren vornehmlich zum Herstellen solcher Ethen-Homopolymerisate sowie Ethen-Copolymerisate - letztere insbesondere mit Propen, Buten-1, Hexen-1, 4-Methylpenten-1 bzw. Octen-1 - eignet, die einen angehobenen Schmelzindex und eine gezielt variierte Molmassenverteilung haben sollen (also Polymerisaten, wie sie z. B. beim Blasformverfahren bevorzugt Anwendung finden), wobei insbesonder eine gute Produktivität, d. h. eine hohe Ausbeute an Polymerisat pro Gewichtseinheit eingesetztem Trägerkatalysator erzielt wird.
Zu dem erfindungsgemäß einzusetzenden neuen Trägerkatalysator (1) selbst ist das Folgende zu sagen:
Seine Herstellung erfolgt in zwei Stufen, die oben sowie nachstehend mit (1.1) und (1.2) bezeichnet sind.
In der ersten Stufe (1.1) erfolgt die Herstellung des Katalysatorvorprodukts über vier Unterstufen (1.1.1), (1.1.2), (1.1.3) und (1.1.4), deren Durchführung für den Fachmann ohne Schwierigkeiten und ohne weiteres möglich ist. Er wird dabei zweckmäßigerweise mit einer Apparatur arbeiten, die eine dauernde, möglichst homogene Durchmischung der jeweiligen Ansätze unter einer inerten Schutzatmosphäre, wie Stickstoffatmosphäre, erlaubt. Er wird ferner zweckmäßigerweise in den Unterstufen (1.1.2) sowie (1.1.3) in dem Lösungsmittel (1.1.2.1) die Chromverbindung (1.1.2.2) mit der Aluminiumverbindung (1.1.2.3), bzw. die Suspension (1.1.3.1) mit der Phosphorverbindung (1.1.3.2) und dem Produkt (1.1.3.3) nicht schlagartig, sondern eher allmählich umsetzen, z. B. unter Vorlegen der einen und langsames Einbringen der übrigen Komponenten. Schließlich wird er den Eindampfvorgang in Unterstufe (1.1.4) schonend gestalten, - wozu sich z. B. Rotationsverdampfer anbieten.
In der zweiten Stufe (1.2) wird das aus der ersten Stufe (1.1) erhaltene Katalysator-Vorprodukt im Zuge von drei Unterstufen (1.2.1), (1.2.2) und (1.2.3) in den eigentlichen Trägerkatalysator übergeführt. Auch die Durchführung dieser Verfahrensschritte ist für den Fachmann ohne Schwierigkeiten und ohne weiteres möglich. Die hierzu zweckmäßigen Vorrichtungen und Arbeitsmethoden sind die zum "Calzinieren" bzw. "Aktivieren" von Phillips-Trägerkatalysatoren üblichen und an sich wohlbekannten. Dies bedeutet für die zweite Unterstufe (1.2.2), daß Bedingungen zu wählen sind, die gewährleisten, daß im fertigen Trägerkatalysator das Chrom, zumindest teilweise, im sechswertigen Zustand vorliegt; insoweit ist hier also gegenüber dem Stand der Technik keine Besonderheit gegeben. Die erfindungsgemäßen Besonderheiten der zweiten Stufe (1.2) liegen vielmehr in der vorgeschalteten Unterstufe (1.2.1) sowie der nachgeschalteten Unterstufe (1.2.3), ohne die die erfindungsgemäße Zielsetzung nicht zu erreichen ist. Zur letztgenannten Unterstufe (1.2.3) ist zu bemerken, daß sie - nicht nötigerweise, aber aus ökonomischen Gründen - zweckmäßigerweise mit einem Abkühlvorgang im Bereich der angegebenen kritischen Zeit- und Temperaturspanne verbunden wird.
Die stoffliche Seite des neuen Trägerkatalysators (1) betreffend ist zu sagen, daß bei seiner Herstellung - generell - die Anwesenheit von Wasser soweit wie möglich ausgeschlossen werden sollte. Dies beginnt beim Trägerstoff (1.1.1.1), den man vor seinem Einsatz - wie einschlägig üblich - scharf trocknen sollte, z. B. für 8 Stunden bei einer Temperatur von 140°C unter einem Druck von 20 Torr. Das gleichfalls einzusetzende inerte organische Lösungsmittel (1.1.1.2) - hier eignen sich vor allem C₅- bis C₇-Alkane, wie insbesondere n-Heptan, sowie ferner z. B. Pentane, Hexane, incl. Cyclohexan - sollte möglichst weniger als 0,1 Gew.-% Wasser enthalten. Die Chromverbindung (1.1.2.2) - hier ist Chrom(III)- acetonylacetonat zu bevorzugen - enthält wie die Aluminiumverbindung (1.1.2.3) - hier ist besonders geeignet Triisobutylaluminium, geeignet aber auch z. B. Tri-n-butyl, Tri-n-propyl-, Triisopropyl- sowie Triethylaluminium - Wasser von Natur aus nur in unbedeutenden Mengen. Als einzusetzende Phosphorverbindung (1.1.3.2), die ebenfalls maximal 1 Gew.-% Wasser enthalten sollte, eignen sich vor allem Diethylphosphit, Dibutylphosphit, Diethylphosphat, Di-n-butylphosphat sowie Triethylphosphat, aber auch z. B. Dimethylphosphit, Diisopropylphosphit, Diphenylphosphit, Diphenylphosphat, Trimethylphosphat sowie Triphenylphosphat sind geeignet.
Bei dem erfindungsgemäßen Polymerisationsverfahren ist nicht nur ein Trägerkatalysator (1) einzusetzen, sondern auch ein Cokatalysator (2) in Gestalt sowohl eines bestimmten Lithiumalkyls als auch eines bestimmten Boralkyls. Namentliche Beispiele für hier besonders geeignete Lithiumalkyle sind n-Butyllithium, sec.-Butyllithium sowie tert.-Butyllithium, für hervorzuhebende Boralkyle Triethylbor sowie Tri-n-butylbor.
Beispiel Herstellen des Trägerkatalysators (1)
  • (1.1) In einer ersten Stufe wird ein Katalysator-Vorprodukt hergestellt, indem man zunächst
    • (1.1.1) in einer ersten Unterstufe aus
      • (1.1.1.1) einem feinteiligen, porösen, silikatischen Trägerstoff, der einen Teilchendurchmesser von 50 bis 150 µm, ein Porenvolumen von 1,75 cm³/g sowie eine Oberfläche von 320 m²/g besitzt (8 Stunden bei 140°C und 20 Torr getrocknet), und
      • (1.1.1.2) wasserfreiem n-Heptan
        unter Argonatmosphäre sowie guter Durchmischung mittels Rühren eine Suspension herstellt, mit der Maßgabe, daß auf 100 Gewichtsteile des Trägerstoffs (1.1.1.1) 400 Gewichtsteile des organischen Lösungsmittels (1.1.1.2) entfallen, dann
    • (1.1.2) in einer zweiten Unterstufe
      • (1.1.2.1) in dem Lösungsmittel der unter (1.1.1.2) bezeichneten Art
      • (1.1.2.2) Chrom(III)-acetonylacetonat,
      • (1.1.2.3) mit Triisobutylaluminium
        unter guter Durchmischung durch Rühren bei einer Temperatur von 40°C vereinigt mit der Maßgabe, daß auf 1 Gewichtsteil Chrom aus (1.1.2.2) 2 Gewichtsteile Aluminium aus (1.1.2.3) sowie 100 Gewichtsteile des Lösungsmittels (1.1.2.1) entfallen, und das Ganze 15 Minuten bei der genannten Temperatur hält, hierauf
    • (1.1.3) in einer dritten Unterstufe
      • (1.1.3.1) die aus Unterstufe (1.1.1) resultierende Suspension mit
      • (1.1.3.2) - zunächst - Triethylphosphat und
      • (1.1.3.3) - anschließend - dem aus Unterstufe (1.1.2) erhaltenen Produkt
        unter guter Durchmischung mittels Rühren bei einer Temperatur von 20°C vereinigt, mit der Maßgabe, daß auf 100 Gewichtsteile des Trägerstoffs (1.1.1.1) 1 Gewichtsteil Chrom aus der Chromverbindung (1.1.2.2) sowie 2 Gewichtsteile Phosphor aus der Phosphorverbindung (1.1.3.2) entfallen, und das Ganze 30 Minuten bei der genannten Temperatur hält, und schließlich
    • (1.1.4) in einer vierten Unterstufe die in Unterstufe (1.1.3) gewonnene Suspension bei einer Temperatur von bis zu 80°C unter vermindertem Druck (bis zu 20 Torr) in einem Rotationsverdampfer bis zur Trockene eindampft.
  • (1.2) In einer zweiten Stufe wird das aus der ersten Stufe (1.1) erhaltene Katalysator-Vorprodukt in den eigentlichen Trägerkatalysator überführt, indem man - jeweils mittels eines Fließbettes - zunächst -
    • (1.2.1) in einer ersten Unterstufe das aus der ersten Stufe (1.1) erhaltene Katalysator-Vorprodukt in einem wasserfreien Stickstoffstrom 120 Minuten auf einer Temperatur von 200°C hält, hierauf
    • (1.2.2) in einer zweiten Unterstufe das aus Unterstufe (1.2.1) erhaltene Zwischenprodukt in einem wasserfreien Luftstrom 120 Minuten auf einer Temperatur von 600°C hält, und schließlich
    • (1.2.3) in einer dritten Unterstufe das aus Unterstufe (1.2.2) erhaltene Zwischenprodukt in einem wasserfreien Stickstoffstrom 60 Minuten auf einer von 250 auf 100°C sinkenden Temperatur hält.
Polymerisation mittels des Trägerkatalysators (1) sowie des Cokatalysators (2)
Ein Stahlautoklav mit 1 Liter Nutzvolumen und mit Rührer wird auf 95°C erhitzt und 10 Minuten mit trockenem Stickstoff gespült. Danach wird 1 ml einer sowohl 10 g n-Butyllithium als auch 15 g Triethylbor als Cokatalysator (2) pro 1 n-Heptan enthaltenden Lösung und 500 ml Isobutan in den Reaktor eingeführt. Durch Zufuhr von Ethen wird dann der Druck auf 40 bar erhöht und nach Einbringen von 80 mg des Trägerkatalysators (1) mit Hilfe einer Schleuse - entsprechend einem Atomverhältnis Chrom im Trägerkatalysator : Lithium plus Bor im Cokatalysator von 1 : 5 - während der Polymerisation aufrechterhalten. Nach 60 Minuten bei einer Polymerisationstemperatur von 95 ± 2°C wird der Autoklav unter Verdampfen des Isobutens und des nicht umgesetzten Ethens entspannt und das erhaltene Polymerisat entnommen.
Nähere Angaben zu dem so erhaltenen Verfahrensprodukt finden sich in der unten stehenden Tabelle.
Vergleichsversuch 1 Herstellen des Trägerkatalysators
100 g des im Beispiel beschriebenen Trägerstoffs werden in 500 g Wasser suspendiert und unter guter Durchmischung bei 20°C mit einer 2 g Phosphor sowie 2 g Aluminium entsprechenden Menge H₃PO₄ bzw. Aluminiumnitrat versetzt. Nach weiterer Zugabe einer 1 g Chrom enthaltenden Menge Chromnitrat wird die Suspension bei der oben genannten Temperatur für weitere 30 Minuten durchmischt und schließlich analog zum Beispiel zur Trockene eingedampft.
Das erhaltene Katalysatorvorprodukt wird im trockenen Luftstrom 120 Minuten auf einer Temperatur von 600°C gehalten.
Polymerisation
Es wird in Identität zum Beispiel gearbeitet, mit den Ausnahmen, daß
  • (i) der vorstehend beschriebene Trägerkatalysator in gleicher Menge eingesetzt wird und
  • (ii) die Mitverwendung von n-Butyllithium entfällt.
Nähere Angaben zu dem hierbei erhaltenen Verfahrensprodukt finden sich ebenfalls in der Tabelle.
Vergleichsversuch 2 Herstellen des Trägerkatalysators
100 g des im Beispiel beschriebenen Trägerstoffs werden in 400 g trockenem Dichlormethan unter Argonatmosphäre suspendiert. Unter guter Durchmischung wird bei 20°C ein 1 g Chrom enthaltendes Umsetzungsprodukt zugegeben, das erhalten wurde aus einer entsprechenden Menge Chromtrioxid unter Hinzufügen einer stöchiometrischen Menge Triethylphosphat bei guter Durchmischung in 100 g Dichlormethan. Nach weiterer Zugabe einer 2 g Aluminium entsprechenden Menge Tri-sec.-butylaluminium und Durchmischung für 30 Minuten bei 20°C wird die erhaltene Suspension analog zum Beispiel zur Trockene eingedampft.
Das so gewonnene Katalysatorvorprodukt wird im trockenen Luftstrom 120 Minuten auf einer Temperatur von 600°C gehalten.
Polymerisation
Es wird in Identität zum Beispiel gearbeitet, mit den Ausnahmen, daß
  • (i) der vorstehend beschriebene Trägerkatalysator in gleicher Menge eingesetzt wird und
  • (ii) die Mitverwendung von n-Butyllithium entfällt.
Nähere Angaben zu dem hierbei erhaltenen Verfahrensprodukt finden sich ebenfalls in der Tabelle.
Vergleichsversuch 3 Herstellung des Trägerkatalysators
100 g des im Beispiel beschriebenen Trägerstoffs werden in 400 g wasserfreiem Dichlormethan suspendiert. Unter guter Durchmischung wird bei 20°C eine 2 g Aluminium entsprechende Menge Tri-sec.-butylaluminium zugegeben und die dabei erhaltene Suspension wie im Beispiel beschrieben zur Trockene eingedampft.
Das so erhaltene Zwischenprodukt wird im trockenen Luftstrom 120 Minuten auf einer Temperatur von 600°C gehalten.
Nach erneuter Suspension in 400 g Dichlormethan wird unter guter Durchmischung bei 20°C eine 1 g Chrom enthaltende Menge des in Vergleichsversuch 2 beschriebenen Umsetzungsproduktes von Chromtrioxid mit Triethylphosphat hinzugefügt und wiederum im Rotationsverdampfer bis zur Trockene eingedampft.
Das so gewonnene Katalysatorvorprodukt wird im trockenen Luftstrom 120 Minuten auf einer Temperatur von 850°C gehalten.
Polymerisation
Es wird in Identität zum Beispiel gearbeitet, mit den Ausnahmen, daß
  • (i) der vorstehend beschriebene Trägerkatalysator in gleicher Menge eingesetzt wird und
  • (ii) die Mitverwendung von n-Butyllithium entfällt.
Nähere Angaben zu dem dabei erhaltenen Verfahrensprodukt sind wiederum der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Tabelle
Die in den Vergleichsversuchen erhaltenen Verfahrensprodukte besitzen bei einer deutlich niedrigeren Produktivität einen kleineren Schmelzindex als das erfindungsgemäß hergestellte Verfahrensprodukt.

Claims (5)

1. Verfahren zum Herstellen von Ethen Homopolymerisaten sowie Ethen-Copolymerisaten mit untergeordneten Mengen an einpolymerisierten C₃- bis C₁₂-alpha-Monoalkenen durch Polymerisation des bzw. der Monomeren bei Temperaturen von 30 bis 150°C und Drücken von 2 bis 150 bar, durch Phillips-Katalyse mittels
  • (1) eines Trägerkatalysators aus einem Trägerstoff, der mit oxidisch vorliegendem Chrom, oxidisch vorliegendem Phosphor sowie oxidisch vorliegendem Aluminium beladen ist, und
  • (2) eines Cokatalysators,
    wobei der Trägerkatalysator (1) erhalten worden ist, indem man
    • (1.1) in einer ersten Stufe ein mit den gewünschten Mengen Chrom, Phosphor sowie Aluminium beladenes Katalysator-Vorprodukt (1.1) herstellt aus
      • (1.1.a) einem feinteiligen, porösen, silikatischen Trägerstoff,
      • (1.1.b) einer ausgewählten, spezifischen Chromverbindung,
      • (1.1.c) einer ausgewählten, spezifischen Phosphorverbindung sowie
      • (1.1.d) einer ausgewählten, spezifischen Aluminiumverbindung,
        und dann
    • (1.2) in einer zweiten Stufe das aus der ersten Stufe erhaltene Katalysator-Vorprodukt (1.1) in einem wasserfreien, Sauerstoff in einer Konzentration von über 10 Vol.-% enthaltene Gasstrom 10 bis 1000 Minuten auf einer Temperatur von 300 bis 900°C hält und so in den eigentlichen Trägerkatalysator (1) überführt,
dadurch gekennzeichnet, daß man
  • (1) einen Trägerkatalysator einsetzt, der erhalten worden ist, indem man
    • (1.1) in einer ersten Stufe ein Katalysator-Vorprodukt herstellt, indem man zunächst
      • (1.1.1) in einer ersten Unterstufe aus
        • (1.1.1.1) einem feinteiligen, porösen, silikatischen Trägerstoff, der einen Teilchendurchmesser von 1 bis 400 µm, ein Porenvolumen von 0,5 bis 3 cm³/g sowie eine Oberfläche von 100 bis 1000 m²/g besitzt, und
        • (1.1.1.2) einem inerten organischen Lösungsmittel
          unter guter Durchmischung eine Suspension herstellt, mit der Maßgabe, daß auf 100 Gewichtsteile des Trägerstoffs (1.1.1.1) 150 bis 5000 Gewichtsteile des Lösungsmittels (1.1.1.2) entfallen, dann
      • (1.1.2) in einer zweiten Unterstufe
        • (1.1.2.1) in einem Lösungsmittel der unter (1.1.1.2) bezeichneten Art
        • (1.1.2.2) eine Chromverbindung der Formel worin stehenRfür eine Alkylgruppe, die nicht mehr als 12 Kohlenstoffatome aufweist, und R¹für eine Alkylgruppe, die nicht mehr als 12 Kohlenstoffatome aufweist, oder für Wasserstoff,
        • (1.1.2.3) mit einer Aluminiumverbindung der Formel AlR₃² - worin R² steht für eine Alkylgruppe, die nicht mehr als 12 Kohlenstoffatome aufweist -, unter guter Durchmischung bei einer Temperatur von 0 bis 100°C vereinigt, mit der Maßgabe, daß auf 1 Gewichtsteil Chrom aus der Chromverbindung (1.1.2.2) 0,5 bis 10 Gewichtsteile Aluminium aus der Aluminiumverbindung (1.1.2.3) sowie 5 bis 500 Gewichtsteile Lösungsmittel (1.1.2.1) entfallen, und das Ganze 5 bis 300 Minuten bei der genannten Temperatur hält, hierauf
      • (1.1.3) in einer dritten Unterstufe
        • (1.1.3.1) die aus Unterstufe (1.1.1) resultierende Suspension mit
        • (1.1.3.2) einer Phosphorverbindung der Formel P(O)(OR³)₃ oder P(O)H(OR³)₂ - worin R³ steht für eine Alkyl-, Aryl- oder Cycloalkylgruppe, die nicht mehr als 12 Kohlenstoffatome aufweist oder für Wasserstoff, mit der Maßgabe, daß mindestens ein R nicht für Wasserstoff steht - und
        • (1.1.3.3) dem aus Unterstufe (1.1.2) erhaltenen Produkt
          unter guter Durchmischung bei einer Temperatur von 0 bis 60°C vereinigt, mit der Maßgabe, daß auf 100 Gewichtsteile des Trägerstoffs (1.1.1.1) 0,1 bis 5 Gewichtsteile Chrom aus der Chromverbindung (1.1.2.2) sowie 0,5 bis 10 Gewichtsteile Phosphor aus der Phosphorverbindung (1.1.3.2) entfallen, und das Ganze 5 bis 300 Minuten bei der genannten Temperatur hält, und schließlich
      • (1.1.4) in einer vierten Unterstufe die in Unterstufe (1.1.3) gewonnene Suspension bei einer Temperatur von nicht mehr als 150°C - gegebenenfalls unter vermindertem Druck - bis zur Trockene eindampft,
        und dann
    • (1.2) in einer zweiten Stufe das aus der ersten Stufe (1.1) erhaltene Katalysator-Vorprodukt in den eigentlichen Trägerkatalysator überführt, indem man zunächst
      • (1.2.1) in einer ersten Unterstufe das aus der ersten Stufe (1.1) erhaltene Katalysator-Vorprodukt in einem wasserfreien Stickstoffstrom 60 bis 500 Minuten auf einer Temperatur von 150 bis 300°C hält, hierauf
      • (1.2.2) in einer zweiten Unterstufe das aus Unterstufe (1.2.1) erhaltene Zwischenprodukt in einem wasserfreien, Sauerstoff in einer Konzentration von über 10 Vol.-% enthaltenen Gasstrom 10 bis 1000 Minuten auf einer Temperatur von 300 bis 900°C hält, und schließlich
      • (1.2.3) in einer dritten Unterstufe das aus Unterstufe (1.2.2) erhaltene Zwischenprodukt in einem wasserfreien Stickstoffstrom 10 bis 300 Minuten auf einer Temperatur von 50 bis 400°C hält,
        sowie
  • (2) als Cokatalysator einsetzt sowohl ein Lithiumalkyl der Formel LiR⁴ als auch ein Boralkyl der Formel BR₃⁵ - worin stehen R⁴ sowie R⁵ für eine C₁- bis C₁₂-Alkylgruppe, und wobei das Molverhältnis Lithiumalkyl : Boralkyl 1 : 0,1 bis 1 : 10 beträgt -,
mit der Maßgabe, daß das Atomverhältnis Chrom im Trägerkatalysator (1) : Lithium plus Bor im Cokatalysator (2) größer als 1 : 100 ist.
2. Trägerkatalysator (1) für die Phillips-Katalyse aus einem Trägerstoff, der mit oxidisch vorliegendem Chrom, oxidisch vorliegendem Phosphor sowie oxidisch vorliegendem Aluminium beladen ist, und der erhalten worden ist, indem man
  • (1.1) in einer ersten Stufe ein mit den gewünschten Mengen Chrom, Phosphor sowie Aluminium beladenes Katalysator- Vorprodukt (1.1) herstellt aus
    • (1.1.a) einem feinteiligen, porösen, silikatischen Trägerstoff,
    • (1.1.b) einer ausgewählten, spezifischen Chromverbindung,
    • (1.1.c) einer ausgewählten, spezifischen Phosphorverbindung
      sowie
    • (1.1.d) einer ausgewählten, spezifischen Aluminiumverbindung,
      und dann
  • (1.2) in einer zweiten Stufe das aus der ersten Stufe erhaltene Katalysator-Vorprodukt (1.1) in einem wasserfreien, Sauerstoff in einer Konzentration von über 10 Vol.-% enthaltene Gasstrom 10 bis 1000 Minuten auf einer Temperatur von 300 bis 900°C hält und so in den eigentlichen Trägerkatalysator (1) überführt,
dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerkatalysator erhalten worden ist, indem man
  • (1.1) in einer ersten Stufe ein Katalysator-Vorprodukt herstellt, indem man zunächst
    • (1.1.1) in einer ersten Unterstufe aus
      • (1.1.1.1) einem feinteiligen, porösen, silikatischen Trägerstoff, der einen Teilchendurchmesser von 1 bis 400 µm, ein Porenvolumen von 0,5 bis 3 cm³/g sowie eine Oberfläche von 100 bis 1000 m²/g besitzt, und
      • (1.1.1.2) einem inerten organischen Lösungsmittel
        unter guter Durchmischung eine Suspension herstellt, mit der Maßgabe, daß auf 100 Gewichtsteile des Trägerstoffs (1.1.1.1) 150 bis 5000 Gewichtsteile des Lösungsmittels (1.1.1.2) entfallen, dann
    • (1.1.2) in einer zweiten Unterstufe aus
      • (1.1.2.1) in einem Lösungsmittel der unter (1.1.1.2) bezeichneten Art
      • (1.1.2.2) eine Chromverbindung der Formel worin stehen
        Rfür eine Alkylgruppe, die nicht mehr als 12 Kohlenstoffatome aufweist, und R¹für eine Alkylgruppe, die nicht mehr als 12 Kohlenstoffatome aufweist, oder für Wasserstoff,
      • (1.1.2.3)mit einer Aluminiumverbindung der Formel AlR₃² - worin R² steht für eine Alkylgruppe, die nicht mehr als 12 Kohlenstoffatome aufweist -, unter guter Durchmischung bei einer Temperatur von 0 bis 100°C vereinigt, mit der Maßgabe, daß auf 1 Gewichtsteil Chrom aus der Chromverbindung (1.1.2.2) 0,5 bis 10 Gewichtsteile Aluminium aus der Aluminiumverbindung (1.1.2.3) sowie 5 bis 500 Gewichtsteile Lösungsmittel (1.1.2.1) entfallen, und das Ganze 5 bis 300 Minuten bei der genannten Temperatur hält, hierauf
    • (1.1.3) in einer dritten Unterstufe
      • (1.1.3.1) die aus Unterstufe (1.1.1) resultierende Suspension mit
      • (1.1.3.2) einer Phosphorverbindung der Formel P(O)(OR³)₃ oder P(O)H(OR³)₂ - worin R³ steht für eine Alkyl-, Aryl- oder Cycloalkylgruppe, die nicht mehr als 12 Kohlenstoffatome aufweist oder für Wasserstoff, mit der Maßgabe, daß mindestens ein R nicht für Wasserstoff steht - und
      • (1.1.3.3) dem aus Unterstufe (1.1.2) erhaltenen Produkt
        unter guter Durchmischung bei einer Temperatur von 0 bis 60°C vereinigt, mit der Maßgabe, daß auf 100 Gewichtsteile des Trägerstoffs (1.1.1.1) 0,1 bis 5 Gewichtsteile Chrom aus der Chromverbindung (1.1.2.2) sowie 0,5 bis 10 Gewichtsteile Phosphor aus der Phosphorverbindung (1.1.3.2) entfallen, und das Ganze 5 bis 300 Minuten bei der genannten Temperatur hält, und schließlich
    • (1.1.4) in einer vierten Unterstufe die in Unterstufe (1.1.3) gewonnene Suspension bei einer Temperatur von nicht mehr als 150°C - gegebenenfalls unter vermindertem Druck - bis zur Trockene eindampft,
      und dann
  • (1.2) in einer zweiten Stufe das aus der ersten Stufe (1.1) erhaltene Katalysator-Vorprodukt in den eigentlichen Trägerkatalysator überführt, indem man zunächst
    • (1.2.1) in einer ersten Unterstufe das aus der ersten Stufe (1.1) erhaltene Katalysator-Vorprodukt in einem wasserfreien Stickstoffstrom 60 bis 500 Minuten auf einer Temperatur von 150 bis 300°C hält, hierauf
    • (1.2.2) in einer zweiten Unterstufe das aus Unterstufe (1.2.1) erhaltene Zwischenprodukt in einem wasserfreien, Sauerstoff in einer Konzentration von über 10 Vol.-% enthaltenen Gasstrom 10 bis 1000 Minuten auf einer Temperatur von 300 bis 900°C hält, und schließlich
    • (1.2.3) in einer dritten Unterstufe das aus Unterstufe (1.2.2) erhaltene Zwischenprodukt in einem wasserfreien Stickstoffstrom 10 bis 300 Minuten auf einer Temperatur von 50 bis 400°C hält.
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