DE3643300A1 - Verfahren und einrichtung zum registrieren toter spinn- oder zwirnstellen - Google Patents
Verfahren und einrichtung zum registrieren toter spinn- oder zwirnstellenInfo
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- D01H—SPINNING OR TWISTING
- D01H15/00—Piecing arrangements ; Automatic end-finding, e.g. by suction and reverse package rotation; Devices for temporarily storing yarn during piecing
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Registrieren
toter Arbeitsstellen einer Spinn- oder Zwirnmaschine
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Unter einer Arbeitsstelle ist eine Spinnstelle oder
eine Zwirnstelle der betreffenden Spinn- bzw.
Zwirnmaschine verstanden. An jeder solchen
Arbeitsstelle wird ein Faden durch Spinnen bzw.
Zwirnen hergestellt.
Bei der Spinnmaschine kann es sich vorzugsweise um
eine Ringspinnmaschine handeln, ggf. jedoch auch um
andere Spinnmaschinen, wie Glockenspinnmaschinen,
Topfspinnmaschinen oder dgl.. Bei der Zwirnmaschine
kann es sich vorzugsweise um eine Ringzwirnmaschine
handeln, ggf. jedoch auch um andere Zwirnmaschinen.
Bei einem bekannten Verfahren dieser Art
(DE-PS 24 54 721) wird an jeder Arbeitsstelle, an der
eine vorbestimmte Anzahl von aufeinanderfolgenden
Fadenbruchbehebungsversuchen durch den
Fadenansetzwagen während seines betreffenden
Stillstandes an der betreffenden Arbeitsstelle
mißlingt, als tote Arbeitsstelle (dort negative
Arbeitsstelle genannt) registriert und alle
registrierten toten Arbeitsstellen werden vom
Fadenansetzwagen ohne Fadenansetzversuch überlaufen.
Die Registrierung der toten Arbeitsstellen kann in
einem zentralen Speicher vorgenommen werden, wobei
beim Lauf des Fadenansetzwagens entlang der
betreffenden Spinn- oder Zwirnmaschine vor Ankunft
des Fadenansetzwagens an der jeweils nächsten
Arbeitsstelle der Speicher abgefragt wird, ob diese
nächste Arbeitsstelle als "tot", d.h. heißt als tote
Arbeitsstelle registriert ist, und wenn dies der Fall
ist, wird der Vorbeilauf des Fadenansetzwagens an
dieser toten Arbeitsstelle ohne anzuhalten ausgelöst.
Eine tote Arbeitsstelle liegt in der Regel dann vor,
wenn aus irgendwelchen Gründen der Fadenbruch durch
den Fadenansetzwagen prinzipiell nicht behoben werden
kann, bspw. wegen fehlenden Vorgarnes, wegen
Faserwickelbildung auf einer Streckwerkwalze, bei
Ringspinn- oder Ringzwirnmaschinen auch wegen
Läuferbruch, usw. Wenn der betreffende Fehler an
einer als tot registrierten Arbeitsstelle behoben ist
und damit an ihr wieder ein Faden gesponnen oder
gezwirnt werden kann, muß die Registrierung dieser
Arbeitsstelle im Speicher als "tot" gelöscht werden.
Es ist denkbar, zu diesem Zweck an jeder
Arbeitsstelle einen von der Bedienungsperson manuell
bedienbaren Schalter zum Löschen ihrer Registrierung
als "tot" anzuordnen, was jedoch baulich sehr
aufwendig ist, oder daß die Bedienungsperson zum
Speicher geht, der bspw. an einem Maschinenende oder
am Fadenansetzwagen angeordnet ist, und dort die
Löschung der betreffenden Arbeitsstelle als tot unter
Angabe der Nummer oder der sonstigen Kodierung dieser
Arbeitsstelle eingibt. Dies kann jedoch vergessen
oder falsch eingegeben werden.
Es ist deshalb eine Aufgabe der Erfindung, die
Löschung von im Speicher als tot registrierten
Arbeitsstellen auf einfache Weise zu bewirken.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren gemäß Anspruch 1 gelöst. Eine andere
erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist in
Anspruch 2 beschrieben. Eine erfindungsgemäße
Einrichtung zur Durchführung dieser Verfahren ist in
Anspruch 12 beschrieben.
Sowohl durch das erfindungsgemäße Verfahren nach
Anspruch 1 als auch durch das nach Anspruch 2 erfolgt
selbsttätiges Löschen der im Speicher als tot
registrierten Arbeitsstellen immer dann, wenn die dem
Ermitteln von Fadenbrüchen dienende Ausrüstung des
Fadenansetzwagens an einer als tot registrierten
Arbeitsstelle feststellt, daß an ihr kein Fadenbruch
vorliegt und sie damit nicht mehr "tot" ist. Im
allgemeinen wird dies dadurch entstanden sein, daß
eine Bedienungsperson zwischenzeitlich den Fehler an
der betreffenden Arbeitsstelle und den Fadenbruch
manuell behob. In seltenen Fällen könnte auch eine
Falschregistrierung der Arbeitsstelle als tot
stattgefunden haben, die dann also selbsttätig wieder
korrigiert wird. Die Bedienungsperson, die an als tot
registrierten Arbeitsstellen die Ursache, die zu
dieser Registrierung als tot geführt hat, behebt,
braucht sich also nicht um das Löschen dieser
Registrierung als tot im Speicher zu bemühen und kann
auch keine falsche Löschung vornehmen, da sie mit
dieser Löschung überhaupt nich befaßt wird.
Dies gelingt dadurch, indem der Fadenansetzwagen bei
jeder Ankunft an einer Arbeitsstelle stets fühlt oder
prüft, ob ein Fadenbruch vorliegt oder nicht und wenn
kein Fadenbruch vorliegt, also ein Faden vorhanden
ist, jedoch die betreffende Arbeitsstelle im Speicher
als tot registriert ist, dann ergibt sich hieraus
zwingend, daß an dieser Arbeitsstelle in Wirklichkeit
ein Faden gesponnen bzw. gezwirnt wird, sie also
"lebt" und ihre Registrierung als "tot" wird
selbsttätig im Speicher gelöscht.
Die erfindungsgemäßen Verfahren sind äußerst einfach
und betriebssicher und lassen sich auch mit einfachen
Mitteln selbsttätig durchführen. Dabei ist es nicht
notwendig, daß der Fadenansetzwagen an jeder
Arbeitsstelle anhält, sondern das Fühlen oder Prüfen,
ob ein Fadenbruch vorliegt oder nicht, kann
zweckmäßig erfolgen, während der Fadenansetzwagen
fährt, vorzugsweise mit voller Fahrgeschwindigkeit.
Bevorzugt kann die Prüfung, ob ein Fadenbruch
vorliegt oder nicht, berührungslos erfolgen, bspw.
zweckmäßig fotoelektrisch in extrem kurzer Zeit
durchgeführt werden. Gleichzeitig kann auch der
Speicher in extrem kurzer Zeit abgefragt werden, ob
die betreffende Arbeitsstelle als tot registriert ist
oder nicht. Falls kein Fadenbruch vorliegt, jedoch
die betreffende Arbeitsstelle als tot registriert
ist, kann sofort der ununterbrochene Weiterlauf des
Fadenansetzwagens befohlen, bzw. ein Befehl zum
Anhalten des Fadenansetzwagens unterlassen werden und
die sofortige Löschung der jeweiligen Totregistrie
rung im Speicher befohlen und vorgenommen werden,
ohne daß hierzu der Lauf des Fadenansetzwagens
verlangsamt werden muß. Der Fadenansetzwagen braucht
deshalb nur an Arbeitsstellen anzuhalten, an denen er
Fadenbrüche zu beheben hat, also an Arbeitsstellen,
an denen Fadenbrüche vorliegen und die dabei nicht
als tot registriert sind.
Der Speicher kann irgend eine geeignete Ausbildung
haben, vorzugsweise ein Datenspeicher sein, wie sie
in der Datenverarbeitung üblich sind, bspw. ein
Kernspeicher, Magnetschichtspeicher oder dgl.. Die
gesamte dem Registrieren, Abfragen und Löschen toter
Arbeitsstellen dienende Datenverarbeitungsanlage kann
vorzugsweise elektronisch arbeiten.
In Weiterbildung der Erfindung kann in aus der
DE-PS 24 54 721 an sich bekannter Weise auch
vorgesehen sein, daß auch jede Arbeitsstelle, an der
innerhalb eines vorbestimmten Zeitraumes eine
vorbestimmte Anzahl von Fadenbrüchen auftritt, im
Speicher als tote Arbeitsstelle registriert wird und
die Löschung dieser Registrierung erfolgt dann
ebenfalls auf die beschriebene, erfindungsgemäße
Weise. Es können auch noch andere Kriterien
vorgegeben werden, um Arbeitsstellen als tot zu
registrieren, wobei grundsätzlich die Löschung jeder
als tot registrierten Arbeitsstelle im Speicher nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren erfolgen kann.
Der Speicher kann an irgend einer geeigneten Stelle
an der Spinn- oder Zwirnmaschine oder am
Fadenansetzwagen oder an sonstiger beliebiger Stelle
angeordnet sein. Er kann bspw. zweckmäßig so
ausgebildet sein, daß er für jede Arbeitsstelle einen
ihrem Speichern als tote Arbeitsstelle dienenden
Speicherplatz aufweist, dem adressierte
Speichersignale, adressierte Abfragesignale und
adressierte Löschsignale zuleitbar sind. Die
Speichersignale dienen der Eingabe von Daten in den
Speicher, um die betreffenden Arbeitsstellen als tot
im Speicher zu registrieren. Die Abfragesignale
dienen dazu, bei jedesmaliger Ankunft des
Fadenansetzwagens an einer Arbeitsstelle den Speicher
daraufhin abzufragen, ob die betreffende
Arbeitsstelle als tot registriert ist oder nicht. Die
Löschsignale dienen dazu, um die im Speicher als tot
registrierten Arbeitsstellen wieder zu löschen oder
diese Löschungen auszulösen.
In aus der DE-PS 24 54 721 an sich bekannter Weise
kann gemäß einer Weiterbildung am Fadenansetzwagen
ein Zähler angeordnet sein, der an jeder
Arbeitsstelle der betreffenden Spinn- oder
Zwirnmaschine um "1" weitergeschaltet wird, wobei er
nach jedem Umlaufzyklus um die betreffende Maschine
an einer vorbestimmten Spinnstelle auf "1"
zurückgestellt wird. Da sein Inhalt an jeder
Arbeitsstelle um "1" erhöht wird, entspricht dieser
Inhalt der Nummer derjenigen Arbeitsstelle, gegenüber
welcher sich der Fadenansetzwagen jeweils befindet.
Das Fortschalten des Zählers kann bspw. fotooptisch
erfolgen, wozu an jeder Arbeitsstelle eine Markierung
angeordnet sein kann, die mittels eines am
Fadenansetzwagen angeordneten Fühlers mechanisch oder
berührungslos abgetastet wird und jede solche
Abtastung schaltet also den vorzugsweise
elektronischen Zähler um einen Zählschritt weiter. Es
kann dabei unter Umständen vorkommen, daß der Zähler
außer Tritt gerät, indem bspw. der Fadenansetzwagen
von einer Bedienungsperson bei ausgeschaltetem Zähler
um eine oder mehrere Arbeitsstellen verschoben wird
und dann wieder der Zähler eingeschaltet wird. Beim
weiteren Lauf des Fadenansetzwagens stimmen dann die
Nummern der Arbeitsstellen nicht mehr mit dem Inhalt
des Zählers überein und es kann bspw. zur
fälschlichen Löschung tot registrierter
Arbeitsstellen kommen oder zur Registrierung toter
Arbeitsstellen unter falscher Adressierung. Dieser
Zähler fällt jedoch dann spätestens zu Beginn des
nächsten Umlaufzyklus des Fadenansetzwagens an der
ersten Spinnstelle wieder in Tritt, da er hier wieder
auf "1" zurückgestellt wird, unabhängig davon, wie
hoch sein Inhalt zuvor war. Im allgemeinen sind
relativ wenig tote Spinnstellen gleichzeitig
registriert, so daß ein solches außer Tritt fallen
des Zählers sich normalerweise nur relativ
unbedeutend dahingehend auswirken kann, daß an
höchstens einigen wenigen echten toten Arbeitsstellen
der Fadenansetzwagen nicht vorbeiläuft, sondern wegen
des außer Tritt befindlichen Zählers nur den
Fadenbruch erkennt, nicht jedoch die Registrierung
als tot, und folglich den nicht behebbaren Fadenbruch
zu beheben versucht, wobei dann, wenn die
vorbestimmte Anzahl von Fadenbruchbehebungsversuchen,
bspw. zwei bis drei Fadenbruchbehebungsversuche
ergebnislos blieben, dann diese Arbeitsstelle unter
falscher Nummer im Speicher als tot registriert wird,
also an ihrer Stelle eine andere Arbeitsstelle
fälschlich als tot registriert wird. Beim nächsten
Umlauf behebt jedoch der Fadenansetzwagen solche
Fehler von selbst, wenn sein Zähler wieder in Tritt
ist, da er dann beim vorangegangenen Umlaufzyklus
fälschlich im Speicher als tot registrierte
Arbeitsstellen als nicht tot erkennt und die falschen
Registrierungen selbsttätig gelöscht werden.
Eventuell zu Unrecht gelöschte tote Arbeitsstellen
werden beim nächsten Umlaufzyklus des
Fadenansetzwagens, wenn sein Zähler wieder in Tritt
ist, wieder als tot ermittelt und registriert.
Schäden können durch diese Irrtümer nicht auftreten.
Man kann die durch außer Tritt fallen des Zählers
erfolgenden falschen Registrierungen noch dadurch
verringern, indem man entlang der Maschine an
vorbestimmten Arbeitsstellen, bspw. an jeder 20. oder
100. Arbeitsstelle eine Markierung anordnet, die die
richtige Nummer dieser Arbeitsstelle enthält und von
einem am Fadenansetzwagen angeordneten Abtaster
gelesen wird. Bei jeder Ankunft des Fadenansetzwagens
an einer mit einer solchen Markierung versehenen
Arbeitsstelle wird dann einem dem Zähler zugeordneten
Komparator oder dem Zähler zugeordneten sonstigen
Verstellmitteln oder dem Zähler direkt signalisiert,
welche Nummer die betreffende Arbeitsstelle hat. In
den Komparator wird gleichzeitig die im Zähler
befindliche Nummer dieser Arbeitsstelle eingegeben
und wenn letztere Nummer von der tatsächlichen Nummer
dieser Arbeitsstelle abweicht, also falsch ist, wird
der Zählerinhalt auf die tatsächliche Nummer dieser
Arbeitsstelle eingestellt oder es wird stets die
Einstellung des Zählers auf die tatsächliche Nummer
der betreffenden Arbeitsstelle befohlen,
gleichgültig, ob sie im Zähler richtig ist oder
nicht, so daß der Zähler ebenfalls verstellt wird,
wenn die in ihm befindliche Nummer falsch ist. In
beiden Fällen wird der Zähler wieder selbsttätig in
Tritt gebracht.
Der Fadenansetzwagen kann einer einzigen Spinn- oder
Zwirnmaschine zugeordnet sein. Es ist jedoch auch
möglich, daß er mehreren Spinn- oder Zwirnmaschinen
zugeordnet ist. In diesem Fall kann dann der Speicher
den mehreren Spinn- oder Zwirnmaschinen gemeinsam
zugeordnet sein oder es kann für jede Spinn- oder
Zwirnmaschine je ein Speicher vorgesehen sein. Oder
es kann auch vorgesehen sein, daß die Arbeitsstellen
an einer Spinn- oder Zwirnmaschine in mehrere Gruppen
unterteilt sind und jeder Gruppe ein eigener
Speicher für die Registrierung toter Spinnstellen der
betreffenden Gruppe zugeordnet ist.
Die Zuordnung der Arbeitsstellen zu Speicherplätzen
im Speicher kann auch auf andere Weise erfolgen.
Bspw. kann in manchen Fällen zweckmäßig vorgesehen
sein, daß an jeder Arbeitsstelle eine Markierung,
bspw. ein Strichcodesymbol angeordnet ist, das Daten
enthält, die der Identifizierung der betreffenden
Arbeitsstelle dienen. Am Fadenansetzwagen ist dann
ein Abtaster angeordnet, der die betreffende
Markierung abtastet und ihren Inhalt, also die Nummer
oder dgl. der betreffenden Arbeitsstelle, lesen kann.
Es kann denn bspw. jeder Arbeitsstelle ein eigener
Speicherplatz im Speicher zugeordnet sein und die
Nummer oder dgl. der betreffenden Arbeitsstelle ist
die Adresse für den ihr zugeordneten Speicherplatz
und diese Adresse dient so dem Adressieren der diesem
Speicherplatz zuzuleitenden Speichersignale,
Abfragesignale und Löschsignale. Oder es kann auch
vorgesehen sein, daß in den Speicher jeweils nur die
betreffende Nummer oder die sonstigen Daten der
betreffenden Arbeitsstelle, die als tot zu
registrieren ist, eingegeben wird und diese Nummer
oder dgl. kann dann irgendwo im Speicher gespeichert
werden und jedes Abfragen des Speichers, ob eine
bestimmte Arbeitsstelle als tot registriert ist, kann
dann darin bestehen, daß überprüft wird, ob die
Nummer oder die sonstigen Daten dieser Arbeitsstelle
im Speicher gespeichert sind oder nicht. Zum Löschen
wird dann der Befehl dem Speicher zugeleitet, die
betreffende Nummer oder dgl. zu löschen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische ausschnittsweise
Draufsicht auf eine Spinn- oder
Zwirnmaschine, um die ein Fadenansetzwagen
auf vorbestimmter Bahn umlaufen kann,
Fig. 2 ein Flußdiagramm der Registrierung und
Löschung toter Arbeitsstellen der
Einrichtung nach Fig. 1.
Fig. 3 eine Abwandlung des Flußdiagrammes nach
Fig. 2.
In Fig. 1 ist eine Spinn- oder Zwirnmaschine 10
schematisch und gebrochen dargestellt, die an ihren
beiden Längsseiten je eine Reihe von Spinn- bzw.
Zwirnstellen hat, die mit 16 bezeichnet sind und
nachfolgend Arbeitsstellen genannt werden, die durch
Kreise symbolisiert sind. Um diese Maschine 10 kann
ein Fadenansetzwagen 11 zur selbsttätigen Behebung
von Fadenbrüchen umlaufen. Dieser Ansetzwagen weist
einen Zähler 22 auf, der an einer vorbestimmten
ersten Arbeitsstelle, bspw. der Arbeitsstelle A,
jeweils selbsttätig auf "1" zurückgestellt wird und
dann an jeder nachfolgenden Arbeitsstelle, die er
während eines Umlaufs anfährt, mittels eines
fotoelektrischen Reflextasters 12 um den Wert "1"
weitergeschaltet wird, so daß sein jeweiliger Inhalt
die Nummer der betreffenden Arbeitsstelle, an der er
gerade ankommt, angibt. Für den am Fadenansetzwagen
11 angeordneten Reflextaster 12 ist an jeder
Arbeitsstelle eine Reflexfolie 13 angeordnet.
Jedesmal, wenn eine solche Reflexfolie 13 vom
Reflextaster 12 beleuchtet wird, liefert ein
Signalumformer des Reflextasters 12 einen den Zähler
22 um "1" weiterschaltenden Ausgangsimpuls. Wenn die
Arbeitsstelle A die Nummer "1" hat, dann hat die
Arbeitsstelle B die Nummer "2", da der Zähler 22 bei
Ankunft an ihr seinen Inhalt auf "2" erhöht. Wenn
diese Maschine 10 bspw. 1000 Arbeitsstellen 16 hat,
dann würde die bei einem Umlaufzyklus vom Wagen 11
zuletzt angefahrene Arbeitsstelle Z die Nummer 1000
haben. Wenn der Zähler 22 in Tritt ist, dann hat
entsprechend sein Inhalt an dieser Arbeitsstelle Z
den Wert "1000". Für den Fall, daß der Zähler 22
aufgrund irgendwelcher seltener Umstände ab und zu
einmal außer Tritt geraten könnte, sind hier wegen
der großen Anzahl von Arbeitsstellen an ihr an in
gleichmäßigen Abständen voneinander angeordneten
Arbeitsstellen 16 dieser Maschine 10, bspw. an jeder
50. Arbeitsstelle, eine Markierung 30 angeordnet, die
die Nummer dieser Arbeitsstelle enthält, bspw. mit
tels eines Strichcodesymbols wiedergibt und die von
einem am Fadenansetzwagen 11 angeordneten Abtaster
29, bspw. einem fotoelektrischen Abtaster 29, der
ggf. eine Dekodierschaltung aufweist, gelesen werden
kann. Dieser Abtaster 29 gibt die von ihm gelesene
Nummer der betreffenden Arbeitsstelle 16 in einen
elektronischen Komparator 32 ein, in den auch der
momentane Inhalt des Zählers 22 immer dann eingegeben
wird, wenn der Abtaster 29 eine solche Markierung 30
liest und in den Komparator 32 eingibt. Der
Komparator 32 prüft dann die Übereinstimmung der vom
Abtaster 29 gelesenen Nummer der betreffenden
Arbeitsstelle mit der im Zähler 22 befindlichen
Nummer. Liegt Übereinstimmung vor, dann ist der
Zählerinhalt korrekt und der Zähler 22 wird nicht
verstellt. Stellt dagegen der Komparator 32 fest, daß
der Zählerinhalt und die vom Abtaster 29 gelesene
Nummer nicht übereinstimmen, dann wird der
Zählerinhalt mittels Verstellmitteln 36, vorzugsweise einer
elektronischen Stellvorrichtung 36 - auch der Zähler
22 kann vorzugsweise ein elektronischer Zähler sein -
selbsttätig auf die vom Abtaster 29 gelesene Nummer
der betreffenden Arbeitsstelle eingestellt, so daß
hierdurch der Zähler 22 wieder in Tritt gebracht
wird.
Es ist auch möglich, den Komparator 32 dadurch in
Fortfall kommen zu lassen, indem der Abtaster 29
immer dann, wenn er die in einer Markierung 30
enthaltene Nummer liest, den Verstellmitteln 36
direkt den Befehl gibt, den Zähler 22 auf diese
Nummer einzustellen, wie es durch den
strichpunktierten Pfeil 31 in Fig. 1 angedeutet ist.
Ist der Zähler 32 schon richtig eingestellt, dann
ändert dieser Befehl die richtige Einstellung nicht.
Dagegen wird eine falsche Einstellung richtigge
stellt.
Am Fadenansetzwagen 11 ist ferner ein
Fadenbruchfühler, vorzugsweise ein fotoelektrischer
Fühler 17 angeordnet, der fühlt, ob an einer
Arbeitsstelle 16, an der der Fadenansetzwagen 11 jeweils ankommt, ein
Faden vorhanden ist oder nicht. In letzterem Falle
liegt ein Fadenbruch vor und der Fadenansetzwagen 11
wird in bekannter Weise selbsttätig in vorbestimmter
Stellung an dieser Arbeitsstelle 16 angehalten und
zur Behebung des Fadenbruches wird seine nicht
dargestellte Fadenbruchbehebungsvorrichtung
aktiviert. Diese behebt dann den Fadenbruch. Gelingt
der erste Fadenbruchbehebungsversuch jedoch nicht,
dann wird mindestens ein weiterer Fadenbruchbe
hebungsversuch unternommen. Wenn eine vorbestimmte
Anzahl von Fadenbruchbehebungsversuchen ergebnislos
bleibt, bspw. zwei oder drei Fadenbruchbehebungs
versuche, dann wird selbsttätig einem Datenspeicher
20 signalisiert, daß die betreffende Arbeitsstelle
tot ist, und im Speicher 20 wird sie dann nach ihrer
Nummer oder ihrer sonstigen Datierung oder Kodierung
als tote Arbeitsstelle registriert. Gelingt dagegen
die Behebung des Fadenbruches, dann wird selbsttätig
der Weiterlauf des Fadenansetzwagens befohlen, um
weitere Arbeitsstellen zu suchen, an denen
Fadenbrüche zu beheben sind, wie es das Flußdiagramm
nach Fig. 2 neben weiteren Einzelheiten zeigt. Dieses
Flußdiagramm ist ohne weiteres verständlich und läuft
an jeder Arbeitsstelle, an der der Fadenansetzwagen
ankommt, selbsttätig ab.
Bei Ankunft an jeder einzelnen Arbeitsstelle 16, also
an allen Arbeitsstellen 16, wird von dem Fadenbruch
fühler 17 gefühlt, ob an der betreffenden
Arbeitsstelle ein Faden vorhanden ist oder nicht.
Gleichzeitig wird der Datenspeicher 20 abgefragt, ob
diese durch den Zähler 22 nummernmäßig erfaßte
Arbeitsstelle als tot registriert ist oder nicht. Ist
an der betreffenden Arbeitsstelle kein Faden
vorhanden, dann liegt ein Fadenbruch vor und wenn
diese Arbeitsstelle 16 im Speicher 20 als tot
registriert ist, dann läuft der Fadenansetzwagen 11
vorzugsweise ohne anzuhalten an ihr vorbei, besonders
zweckmäßig mit unverminderter normaler Laufgeschwin
digkeit. Ebenfalls läuft der Fadenansetzwagen 11 an
jeder Arbeitsstelle zweckmäßig ohne anzuhalten
vorbei, auch hier vorzugsweise mit unverminderter
normaler Fahrgeschwindigkeit, an der der
Fadenbruchfühler 17 das Vorhandensein eines Fadens
erkennt, so daß an ihr kein Fadenbruch vorliegt,
gleichgültig ob sie im Speicher 20 als tot
registriert ist oder nicht. Wenn eine solche
Arbeitsstelle jedoch trotz des vorhandenen Fadens im
Speicher 20 als tot registriert ist, wird diese
Registrierung selbsttätig gelöscht. Eine
Bedienungsperson überprüft von Zeit zu Zeit die
Maschine 10 auf tote Arbeitsstellen, an denen also
durch den Fadenansetzwagen 11 nicht behebbare
Fadenbrüche vorliegen, sucht den betreffenden Fehler
und behebt ihn und setzt dann den Faden wieder an, so
daß die betreffende Arbeitsstelle nunmehr in Betrieb
ist, also keine tote Spinnstelle mehr ist. Im
Speicher 20 bleibt sie jedoch zunächst noch als tot
registriert. Diese Registrierung als tot wird jedoch
bei der nächsten Ankunft des Fadenansetzwagens 11 an
dieser Arbeitsstelle 16, wie beschrieben, selbsttätig
gelöscht, da der Fadenbruchfühler 17 bei der
Ankunft des Fadenansetzwagens 11 auch an einer
solchen Arbeitsstelle fühlt, die noch als tot
registriert ist, ob ein Fadenbruch vorliegt oder
nicht. Wenn kein Fadenbruch vorliegt, wird der
Weiterlauf des Fadenansetzwagens befohlen bzw. kein
Befehl zum Anhalten des Fadenansetzwagens 11 gegeben,
so daß dieser erst gar nicht anhält. Gleichzeitig mit
der Feststellung, daß kein Fadenbruch vorliegt, wird
jedoch der Speicher 20 abgefragt, ob diese
Arbeitsstelle 16 als tot registriert ist oder nicht.
Wenn sie als tot registriert ist, dann wird dies
einem Signalgeber 35 gemeldet, der Löschen der
Registrierung dieser Arbeitsstelle im Speicher 20 als
tot bewirkt. Vorzugsweise kann ein adressiertes
Löschsignal dem Speicher 20 zum Löschen der
Registrierung dieser Arbeitsstelle als tot
aufgedrückt werden. Dies erfolgt also selbsttätig
und die Bedienungsperson braucht sich hierum
überhaupt nicht zu kümmern und kann auch
diesbezüglich also keine Fehler machen.
Der Fadenbruchfühler 17 kann bspw. so ausgebildet
sein, daß er das Vorhandensein oder Fehlen des Fadens
an der jeweiligen Spinnstelle direkt fühlt, bspw. ein
Reflextaster sein. Oder auf dem Faden kann ein
mechanischer Fadenbruchfühler lasten, der im Falle
eines Fadenbruches in eine Stellung gelangt, die von dem
am Fadenansetzwagen 11 angeordneten Fühler 17
berührungslos, bspw. mittels eines Reflextasters
gefühlt wird. Auch andere Ausbildungen sind natürlich
möglich.
In Fig. 3 ist ein Flußdiagramm gemäß einer Abwandlung
des Flußdiagrammes nach Fig. 2 dargestellt, das
ebenfalls bei jedesmaliger Ankunft des
Fadenansetzwagens 11 an einer Arbeitsstelle 16
abläuft. Auch bei dem Flußdiagramm nach Fig. 3 wird
bei jedesmaliger Ankunft des Fadenansetzwagens an
einer Arbeitsstelle 16 gefühlt und gefragt, ob ein
Fadenbruch vorliegt oder nicht.
Falls "JA", laufen dieselben Vorgänge wie in dem
Flußdiagramm nach Fig. 2 unverändert ab. Falls
dagegen kein Fadenbruch vorliegt, wird wie beim
Flußdiagramm nach Fig. 2 ebenfalls der Weiterlauf des
Fadenansetzwagens 11 ohne Fadenbruchbehebungsversuch
bewirkt, jedoch nicht mehr abgefragt, ob die
betreffende Arbeitsstelle 16 im Speicher 20 als tot
registriert ist oder nicht, sondern es wird stets, wenn
an der betreffenden Arbeitsstelle kein Fadenbruch vorliegt, von den
Löschmitteln 35 ein Löschsignal ausgelöst, das bewirkt oder
auslöst, daß eine eventuelle Registrierung dieser
Arbeitsstelle als tot im Speicher 20 gelöscht wird.
Ist die betreffende Arbeitsstelle also als tot
registriert, dann wird diese Registrierung gelöscht,
wenn kein Fadenbruch vorliegt. Ist sie dagegen nicht
als tot registriert, wird zwar bei Fehlen eines
Fadenbruches auch das Löschsignal ausgelöst, jedoch
kann es nunmehr im Speicher für diese Arbeitsstelle
keine Löschung bewirken, weil diese Arbeitsstelle
nicht als tot registriert ist.
Claims (16)
1. Verfahren zum Registrieren toter Arbeitsstellen
einer Spinn- oder Zwirnmaschine, vorzugsweise
einer Ringspinnmaschine, an der Fadenbrüche durch
einen Fadenansetzwagen selbsttätig behoben werden
können, wobei jede Arbeitsstelle, an der nach
einem Fadenbruch zu dessen Behebung eine
vorbestimmte Anzahl von aufeinanderfolgenden
Fadenbruchbehebungsversuchen durch den
Fadenansetzwagen während seines betreffenden
Stillstandes an dieser betreffenden Arbeitsstelle
mißlingt, in einem Speicher als tote Arbeitsstelle
selbsttätig registriert wird, wobei der
Fadenansetzwagen an jeder Arbeitsstelle, die als
tot registriert ist, keine Fadenbruchbehebungsver
suche durchführt, dadurch gekennzeichnet, daß an
jeder Arbeitsstelle, gleichgültig, ob sie als tot
registriert ist oder nicht, jedesmal dann, wenn
der Fadenansetzwagen zu ihr gelangt, selbsttätig
geprüft wird, ob an ihr ein Fadenbruch vorliegt
oder nicht und daß dabei zusätzlich selbsttätig
auch geprüft wird, ob die betreffende
Arbeitsstelle als tot registriert ist oder nicht
und daß, falls die betreffende Arbeitsstelle als
tot registriert ist, ihre Registrierung als "tot"
dann selbsttätig gelöscht wird, wenn an der
betreffenden Arbeitsstelle kein Fadenbruch
vorliegt.
2. Verfahren zum Registrieren toter Arbeitsstellen
einer Spinn- oder Zwirnmaschine, vorzugsweise
einer Ringspinnmaschine, an der Fadenbrüche durch
einen Fadenansetzwagen selbsttätig behoben werden
können, wobei jede Arbeitsstelle, an der nach
einem Fadenbruch zu dessen Behebung eine
vorbestimmte Anzahl von aufeinanderfolgenden
Fadenbruchbehebungsversuchen durch den
Fadenansetzwagen während seines betreffenden
Stillstandes an dieser betreffenden Arbeitsstelle
mißlingt, in einem Speicher als tote Arbeitsstelle
selbsttätig registriert wird, wobei der
Fadenansetzwagen an jeder Arbeitsstelle, die als
tot registriert ist, keine Fadenbruchbehebungsver
suche durchführt, dadurch gekennzeichnet, daß an
jeder Arbeitsstelle, gleichgültig, ob sie als tot
registriert ist oder nicht, jedesmal dann, wenn
der Fadenansetzwagen zu ihr gelangt, selbsttätig
geprüft wird, ob an ihr ein Fadenbruch vorliegt
oder nicht und daß immer dann, wenn an der
betreffenden Arbeitsstelle
kein Fadenbruch vorliegt, ein Löschsignal
selbsttätig erzeugt wird, das immer dann, wenn die
betreffende Arbeitsstelle trotz des vorhandenen
Fadens als tot registriert ist, Löschung dieser
"tot"-Registrierung auslöst oder bewirkt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Fadenansetzwagen nur an
Arbeitsstellen angehalten wird, an denen
Fadenbrüche zu beheben sind, und an allen anderen
Arbeitsstellen ohne anzuhalten vorbeifährt.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Identifizierung
der Arbeitsstellen ihnen unterschiedliche Nummern
oder sonstige unterschiedlichen Daten zugeordnet
werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Arbeitsstellen fortlaufend numeriert sind,
beginnend mit einer vorbestimmten ersten
Arbeitsstelle und daß ein Zähler vorgesehen ist,
der die Zahl der Arbeitsstellen zählt, zu denen
der Fadenansetzwagen aufeinanderfolgend gelangt,
wobei die Zählung jeweils ab einer vorbestimmten
ersten Arbeitsstelle von neuem begonnen wird,
derart, daß der Inhalt des Zählers jeweils der
Nummer der Arbeitsstelle entspricht, an der sich
der Fadenansetzwagen momentan befindet.
6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß jede tote Arbeitsstelle in
einem vorbestimmten, nur dieser Arbeitsstelle
zugeordneten Speicherplatz des Speichers
registriert wird.
7. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß im Speicher nur die Nummer
oder die sonstigen Daten der Arbeitsstellen, die
tote Arbeitsstellen sind, registriert werden und
bei jeder Ankunft des Fadenansetzwagens an einer
Arbeitsstelle der Speicher daraufhin abgefragt
wird, ob die Nummer oder die sonstigen Daten
dieser Arbeitsstelle in ihm gespeichert sind.
8. Verfahren nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß an vorbestimmten
Arbeitsstellen der Spinn- oder Zwirnmaschine, bei
denen es sich um eine Teilanzahl der
Arbeitsstellen dieser Spinn- oder Zwirnmaschine
handelt und die in der oder den betreffenden
Arbeitsstellenreihen in vorzugsweise gleich großen
Abständen voneinander angeordnet sind,
Markierungen vorgesehen sind, die die Nummern der
betreffenden Arbeitsstellen enthalten und von
einem Abtaster am Fadenansetzwagen gelesen werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die vom Abtaster jeweils gelesene Nummer mit
der momentan im Zähler befindlichen Nummer
verglichen wird und daß bei Nichtübereinstimmung
dieser beiden Nummern der Inhalt des Zählers auf
die vom Abtaster gelesene Nummer selbsttätig
eingestellt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß im Gefolge jedesmaligen Lesens einer die
Nummer der betreffenden Arbeitsstelle enthaltenden
Markierung ein Befehl ausgelöst wird, den Zähler
auf die Nummer der betreffenden Arbeitsstelle
einzustellen, so daß immer dann, falls die im
Zähler befindliche Nummer von der vom Abtaster
gelesenen Nummer abweicht, der Zähler auf die vom
Abtaster gelesene Nummer selbsttätig eingestellt
wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß auch jede
Arbeitsstelle als tot registriert wird, an der
innerhalb eines vorbestimmten Zeitraumes m
Fadenbrüche auftreten, wo m eine vorbestimmte
ganze Zahl größer als 1 ist.
12. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens,
welche einen an der Spinn- oder Zwirnmaschine
entlang wandernden Fadenansetzwagen und einen
Speicher zum nach Arbeitsstellen getrennten
Registrieren von toten Arbeitsstellen aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Fadenansetzwagen
(11) Fadenbruch-Erkennungsmittel (17) aufweist,
die an jeder Arbeitsstelle (16), an der der
Fadenansetzwagen ankommt, unabhängig davon, ob die
betreffende Arbeitsstelle als tot registriert ist
oder nicht, prüfen, ob ein Fadenbruch vorliegt
oder nicht, daß ferner ein Speicher (20) zum
Registrieren toter Arbeitsstellen vorgesehen ist, und
daß Löschmittel (35) zum Löschen von im Speicher
enthaltenen Registrierungen toter Arbeitsstellen
vorgesehen sind, die immer dann, wenn der
Fadenansetzwagen an einer Arbeitsstelle ankommt,
an der die Fadenbruch-Erkennungsmittel (17) keinen
Fadenbruch erkennen und die dennoch im Speicher
(20) als tot registriert ist, selbsttätig die
Löschung der Registrierung dieser Arbeitsstelle
als "tot" im Speicher durchführen.
13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß am Fadenansetzwagen ein Zähler
(22) zum fortlaufenden Zählen der Arbeitsstellen
unter jedesmaligem Neubeginn der Zählung an einer
vorbestimmten ersten Arbeitsstelle angeordnet ist
und die Arbeitsstellen entsprechend dem Inhalt des
Zählers (22), den er an ihnen bei korrektem Zählen
aufweist, numeriert sind.
14. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Spinn- oder
Zwirnmaschine (10) an vorbestimmten Arbeitsstellen
Markierungen (30) angeordnet sind, die den
Zählerinhalten bei korrektem Zählen des Zählers
(22) entsprechen,wenn er diese vorbestimmten
Arbeitsstellen anfährt, daß die Markierungen (30)
den Nummern der betreffenden Arbeitsstellen
entsprechen oder sie enthalten und von einem am
Fadenansetzwagen
(11) angeordneten Abtaster (29) lesbar sind, und
daß Verstellmittel (36) vorgesehen sind, die bei
Nichtübereinstimmung dieser Nummern den Inhalt des
Zählers auf die vom Abtaster gelesene Nummer
einstellen.
15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß bei jedesmaliger
Ankunft des Fadenansetzwagens an einer
Arbeitsstelle, an der kein Fadenbruch vorliegt,
abfragbar ist, ob sie im Speicher als tot
registriert ist und falls dies der Fall ist, dann
ein Löschsignal zum Löschen dieser Registrierung
als "tot" bewirkbar ist.
16. Einrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß bei jedesmaliger
Ankunft des Fadenansetzwagens an einer
Arbeitsstelle, an der kein Fadenbruch vorliegt,
ein Löschsignal zum Löschen einer eventuellen
Registrierung dieser Arbeitsstelle als "tot"
bewirkbar ist.
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