DE3704051C2 - - Google Patents

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DE3704051C2
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Gustav Georg Veith
Ulrich Dipl.-Ing. Veith
Adrian 8201 Frasdorf De Veith
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Gustav Georg Veith & Co Kg 8201 Frasdorf De GmbH
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Klemme für flächige Gegenstände der im Oberbegriff von Anspruch 1 erläuterten Art.
Eine derartige Klemme ist aus der DE-GM 17 75 847 bekannt. Bei der bekannten Klemme ist das als Kreisscheibe ausgebildete Klemmelement mit einem starren Hebel fest verbunden, der sich durch einen Schlitz in dem die Führungsfläche aufweisenden Wandungsteil der Klemme nach außen erstreckt. Außerhalb der Klemme ist der Hebel mit einem Kopf versehen. Der Hebel ist nicht mit dem Gehäuse der Klemme verbunden, jedoch um eine am unteren Ende des Schlitzes angeordnete Auflage verschwenkbar. Wie insbesondere aus Fig. 1 ersichtlich, dürften die seitlichen Begrenzungen der Klemme einen Abstand zueinander aufweisen, der etwa der Breite der Kreisscheibe bzw. des Gewichtes entspricht, so daß sich beide nicht seitlich bewegen können. Die Seitenwände des Gehäuse der Klemme sind mit einem an der Klemmfläche anschließenden Schlitz (Maulöffnung) versehen. Der Schlitz ist wesentlich schmaler als der Abstand der Führungsfläche zur Klemmfläche in Höhe der Einführöffnung.
Zum Festklemmen eines blattförmigen Gegenstandes wird dieser durch die Einführöffnung in die Maulöffnung hineingeschoben und gelangt zwischen das Klemmelement und die Klemmfläche. Die Festklemmung des Blattes soll einzig und allein durch das Gewicht von Klemmelement und Belastungsgewicht erfolgen. Eine Verstärkung der Klemmwirkung durch senkrechten Zug am Blatt ist nicht vorgesehen und ersichtlich auch schwer möglich. Beim Ziehen am Blatt ist die Kreisscheibe bestrebt, sich zu drehen, wobei der Hebel in Richtung auf das obere Ende des Schlitzes verschwenkt wird. Dadurch drückt der Hebel jedoch auf das Belastungsgewicht und hebt dieses von der Anlage am Klemmelement ab. Damit wird jedoch die Einwirkung des Belastungsgewichtes auf die Klemmkraft stark vermindert. Das Klemmelement kann darüber hinaus nur so weit verdreht werden, bis der Hebel am oberen Schlitzende anliegt. Eine darüber hinausgehende Drehung könnte nur dann erfolgen, wenn sich der Hebel zwischen seiner Anlage am oberen Ende des Schlitzes und der Auflage verbiegen würde, was nicht erwünscht sein kann.
Die vorbekannte Klemme ist nur dann in der beschriebenen Weise zu brauchen, wenn der Schwerpunkt des Klemmelementes unterhalb der Auflage liegt, was nur bei relativ dünnen, einlagig blattförmigen Gegenständen und vor allen Dingen nur bei senkrechter Anordnung der Klemme der Fall ist. Wird die Klemme gedreht, so löst sich die Klemmung selbständig. Sollen mehrlagige Gegenstände mit einer derartigen Gesamtdicke geklemmt werden, daß sich der Hebel flach auf die untere Begrenzungskante des Schlitzes auflegt, wie dies beispielsweise in der gestrichelt gezeichneten Lösestellung für einlagiges Blattmaterial in Fig. 2 gezeigt ist, so daß keine Verschwenkbewegung um die Auflage mehr stattfinden kann, so stützen sich die Gewichte von Klemmelement und Belastungsgewicht auf der Schlitzkante ab, wobei kaum noch Klemmkraft aufgebracht werden kann. Werden die zu klemmenden Gegenstände noch dicker, so wird die Klemmung instabil, da jetzt das Gewicht des Kopfes in Verbindung mit der gesamten Hebellänge des Hebels bestrebt ist, das Klemmelement von der Klemmfläche wegzuheben. Selbst wenn der Kopf relativ leicht und der Hebelarm relativ kurz ist, so genügt doch die leiseste unbeabsichtigte Berührung beider, um die Klemmung zu lockern.
Soll das Blatt entfernt werden, so muß auf jeden Fall das Klemmelement mit Hilfe des Knopfes nach oben bewegt werden, wobei für das Lösen des Gegenstandes umsomehr Kraft aufgewandt werden muß, je fester die Klemmung war.
Die DE-OS 29 49 175 beschreibt eine Klemmvorrichtung für blattförmiges Gut, die insbesondere für Leiterplatten ausgelegt ist. Die Klemmvorrichtung weist einen Grundkörper auf, an dem einander gegenüberliegend eine Klemmfläche und eine Führungsfläche angeordnet sind, die jedoch von der Einführöffnung nach innen konvergierend verlaufen. Das Klemmelement ist eine Klemmrolle, die mit ihrer Achse in waagrecht verlaufenden Langlöchern eines den Grundkörper seitlich umgreifenden U-förmigen Bügels aufgenommen ist. Der U-förmige Bügel enthält ein Widerlager für ein Ende einer Feder, deren anderes Ende auf der Oberseite des Grundkörpers abgestützt ist.
Die Leiterplatte wird bei herabgedrücktem Bügel und komprimierter Feder in die Einführöffnung des Klemmkörpers eingeführt, wobei die Klemmrolle beiseite gedrückt wird. Wird der Bügel losgelassen, so wird dieser durch die Wirkung der sich entspannenden Feder nach oben geschoben, wobei durch die konvergierende Führungsfläche das Klemmelement in Richtung auf die an der Klemmfläche anliegende Leiterplatte bewegt wird und diese festklemmt. Bei dieser Ausführungsform einer Klemme muß die Federkraft der Feder exakt auf das Maximalgewicht der Leiterplatte abgestimmt werden. Sind die zu klemmenden Gegenstände schwerer, so daß ein erhöhter Zug ausgeübt wird, so wird die Klemmrolle gedreht, wälzt sich unter Komprimierung der Feder nach unten und gibt den Gegenstand frei.
Aus der DE-OS 29 08 786 ist eine Klemme bekannt, die einen ein- oder mehrteiligen, schlaufenförmig geformten Bügel enthält, wobei die Klemmfläche an einem Schenkel des Bügels oder einer Wand, an der der Bügel befestigt wurde, angeordnet ist. Der andere Schenkel des Bügels ist als Führungsteil ausgebildet und neigt sich der Klemmfläche zu, wobei das freie Ende des Führungsteiles mit der Klemmfläche die Einführöffnung bildet und dort den geringsten Abstand zur Klemmfläche aufweist.
Das Klemmelement ist mit einer Durchgangsbohrung versehen, deren Querschnitt dem Querschnitt des Führungsteils entspricht, so daß das Klemmelement auf das Führungsteil aufgeschoben werden kann. Der Abstand des Führungsteiles von der Klemmfläche ist so gewählt, daß das Klemmelement kurz vor der Einführöffnung in Anlage an die Klemmfläche bewegt werden kann. Dies bedeutet jedoch, daß die Einführöffnung lediglich eine Breite aufweisen kann, die merklich geringer ist als der Radius bzw. die Dicke des Klemmelementes, da ansonsten eine Anlage des Klemmelementes an der Klemmfläche nicht erzielbar ist.
Soll ein flächiger Gegenstand eingeklemmt werden, so wird er in den Einführspalt eingeführt, wo er an das Klemmelement anstößt. Per Hand oder durch dieses Anstoßen wird das Klemmelement entlang des Führungsteiles von der Einführöffnung wegbewegt, so daß der flächige Gegenstand zwischen das Klemmelement und die Klemmfläche gelangen kann. Unter Wirkung der Schwerkraft bzw. unterstützt durch eine Druckfeder wird dann das Klemmelement wieder in Richtung auf die Einführöffnung zurückgeführt und klemmt den Gegenstand fest. Wird nun ein Zug auf den Gegenstand ausgeübt, der bestrebt ist, den Gegenstand wieder aus der Einführöffnung zu ziehen, so wird das Klemmelement durch Reibung mitgenommen und klemmt den Gegenstand nur noch fester gegen die Klemmfläche. Dabei wird jedoch auch das gewollte Herauslösen des Gegenstandes immer schwieriger. Darüber hinaus wird sich bei einem Zug am Gegenstand das Klemmelement nicht nur radial zum Führungsteil bewegen, sondern bestrebt sein, sich zu drehen. Dadurch werden jedoch Durchgangsbohrung und Führungsteil miteinander verkantet, was einerseits ein gewolltes Lösen des Gegenstandes weiter erschwert. Andererseits verschleißen dadurch Durchgangsbohrung und Führungsteil sehr stark, so daß die Klemmwirkung beeinträchtigt wird. Um das gewollte Lösen des Gegenstandes zu verbessern wurde zwar vorgeschlagen, die Querschnitte von Führungsteil und Durchgangsbohrung des zweckmäßigerweise als Kugel ausgebildeten Klemmelementes kreisförmig auszubilden, so daß sich das Klemmelement um das Führungsteil drehen kann. Auf diese Weise soll ein seitliches Wegziehen des Gegenstandes erleichtert werden. Dabei wird jedoch übersehen, daß sich die Kugel auch nicht mehr drehen kann, wenn sie in der oben beschriebenen Weise gegenüber dem Führungsteil verklemmt bzw. verkantet ist.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Klemme aufzuzeigen, die auch für dickere Gegenstände geeignet ist und die bei einfachstem konstruktivem Aufwand zuverlässig und lageunabhängig klemmt und problemlos zu lösen ist.
Die Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die Anlenkung an einem flexiblen Zugglied behält das Klemmelement der anmeldungsgemäßen Klemme alle seine Freiheitsgrade in der Bewegung. Insbesondere kann das Klemmelement durch die flexible Ausbildung des Zuggliedes zwischen Führungsfläche und Klemmfläche durch einen Zug am zu klemmenden Gegenstand abgewälzt werden, so daß sich beispielsweise bei mehrlagigen und somit schwereren Gegenständen die Klemmkraft automatisch erhöht. Darüber hinaus ist das Klemmelement auch seitlich zumindest verschiebbar oder sogar abrollbar (je nach Form des Klemmelementes), so daß ein seitliches Herausziehen der Gegenstände problemlos möglich ist. Die sich bei Verwendung einer Kugel ergebende punktförmige Klemmstelle ist besonders zweckmäßig, wenn mehrlagige Gegenstände geklemmt werden. Durch die Anlenkung des Zugelementes in Höhe der Einführöffnung greifen Klemm- und Lösekräfte immer im wesentlichen in der gleichen Art und Richtung an, egal wie dick die zu klemmenden Gegenstände sind. Darüber hinaus wirkt die Klemmkraft in jeder räumlichen Lage der Klemme gleichermaßen zuverlässig auf die Gegenstände ein.
Als Zugglied verwendete Zugfedern nach Anspruch 2 stehen preiswert zur Verfügung und weisen alle erforderlichen Eigenschaften in nahezu optimaler Weise auf.
Wird das Führungsglied nach Anspruch 3 durch einen Schlitz in der Führungsfläche geführt, so wird eine besonders sichere Anlage des Klemmelementes an der Führungsfläche und eine gute Führung für das flexible Zugglied erreicht.
Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 4 wird eine besonders sichere Klemmung erreicht.
Anspruch 5 beschreibt eine besonders bevorzugte Ausgestaltung, um beim Lösen der Klemme sicherzustellen, daß das Klemmelement relativ schnell vom flächigen Gegenstand weggeführt werden kann.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 6 verhindert, daß das Klemmelement trotz der relativ großen Einführöffnung nicht aus seiner Anlage mit der Klemmfläche gezogen werden kann.
Durch die Ausbildung nach Anspruch 7 wird eine Ruhestellung geschaffen, in der das Klemmelement stehen bleibt, wenn kein Gegenstand eingeklemmt und keine Lösekraft auf das Klemmelement ausgeübt wird.
Die Lage dieser Ruhestellung nach Anspruch 8 ist besonders bevorzugt, da dabei die Gefahr verringert wird, daß das Klemmelement versehentlich aus seiner Anlage mit der Führungsfläche geschoben wird.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 9 stellt sicher, daß das Klemmelement nach jedem Klemmvorgang wieder in die Ruhestellung zurückkehrt.
Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 10 wird einerseits eine entscheidende Verstärkung der Klemmkraft erreicht, andererseits wird das Klemmelement weiter gegen ein Herausrutschen gesichert.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 11 ist fertigungsmäßig bevorzugt und erlaubt weiterhin eine lagefeste Anlenkung der Zugfeder, so daß die Verschwenkbewegung nur durch die Flexibilität der Zugfeder ermöglicht wird.
Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 12 wird das Zurückkehren des Klemmelementes in seine Ruhestellung erleichtert.
Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 13 wird das Klemmelement durch die Zugfeder auch in seiner Ruhestellung in Klemmrichtung belastet.
Die Ausführungsform nach Anspruch 14 ist besonders einfach herstellbar.
Die Ansprüche 15 und 16 beschreiben eine besonders bevorzugte Werkstoffauswahl.
In der Ausgestaltung nach Anspruch 17 ist die erfindungsgemäße Klemme bei geringstem Werkstoffaufwand besonders stabil auszubilden.
Die erfindungsgemäße Klemme ist bevorzugt zum Festklemmen von Textilstücken in der Bekleidungsindustrie geeignet, die an einem Förderer am Arbeitsplatz entlanggefördert werden. Zu diesem Zweck ist nach Anspruch 18 eine Befestigungseinrichtung vorgesehen, mit der die erfindungsgemäßen Klemmen an den Förderer aufgehängt werden können.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Klemme mit einer Befestigungsvorrichtung,
Fig. 2 den Schnitt II/II aus Fig. 1,
Fig. 3 die Darstellung aus Fig. 2 mit verschwenktem Klemmelement, und
Fig. 4 die Darstellung aus Fig. 2 ohne Klemmelement.
Aus Fig. 1 ist in perspektivischer Darstellung eine Klemme 1 ersichtlich, die einen Grundkörper 2 enthält. Der Grundkörper 2 ist als Spritzgußgehäuse aus Kunststoff ausgebildet und enthält zwei Arme 2 a und 2 b, die über einen Verbindungssteg 2 c nach innen divergierend auf Abstand gehalten werden und U-förmig miteinander verbunden sind. Die freien Enden der Arme 2 a und 2 b begrenzen eine Einführöffnung 3. Im Raum zwischen den Armen 2 a und 2 b ist ein Klemmelement 4 in Form einer Kugel in noch zu beschreibender Weise bewegbar gelagert. Die Oberfläche der Kugel 4 kann aufgerauht sein. Am Verbindungssteg 2 c ist eine Aufhängevorrichtung 5 um einen in den Fig. 2 und 3 dargestellten, in einem Schlitz 6 im Gehäuse 2 angeordneten Stift 7 schwenkbar ge­ lagert. Die Aufhängevorrichtung 5 dient zum Aufhängen der Klemme 1 an einer Förderschiene oder an anderen, üblichen Fördermitteln.
Wie insbesondere auch in Verbindung mit den Fig. 2 und 3 ersichtlich, weist der Arm 2 a an seiner dem Arm 2 b zuge­ wandten Seite eine Klemmfläche 8 auf. Die Klemmfläche 8 ist eben ausgebildet und erstreckt sich von der Einführöff­ nung 3 bis zum Verbindungssteg 2 c unter dem gleichen Winkel, d. h. im beschriebenen Ausführungsbeispiel im wesentlichen senkrecht in der in Fig. 1 dargestellten Hängelage der Klemme 1.
Der Klemmfläche 8 gegenüberliegend ist am als Führungsteil ausgebildeten Arm 2 b eine Führungsfläche 9 vorgesehen. Die Führungsfläche 9 weist drei Abschnitte 9 a, 9 b und 9 c auf. Der erste Abschnitt 9 a der Führungsfläche 9 schließt sich an die Einführöffnung 3 an. Der erste Abschnitt 9 a ist re­ lativ kurz und, wie Fig. 4 zeigt, unter einem Winkel α bezüglich der Klemmfläche 8 (oder einer Parallelfläche zu ihr) in die Klemme 1 hineingeneigt, so daß sich der Abstand zwischen der Führungsfläche 9 und der Klemmfläche 8 in Richtung auf den Verbindungssteg 2 c vergrößert. An diesen ersten Abschnitt 9 a schließt sich ein längerer, zweiter Ab­ schnitt 9 b an. Der zweite Abschnitt 9 b ist ebenfalls be­ züglich der Klemmfläche 8 um einen Winkel β geneigt, der größer ist als der Winkel α aber kleiner bzw. gleich dem selbsthemmenden Reibungswinkel zwischen der Kugel 4 und der Führungsfläche 9. An den zweiten Abschnitt 9 b schließt sich der dritte Abschnitt 9 c an, der um einen Winkel q zur Klemmfläche 8 geneigt ist, der größer ist als die Winkel α und β. Der dritte Abschnitt 9 c erstreckt sich in das Innere des Gehäuses 2 hinein, wobei oberhalb des drit­ ten Abschnittes 9 c im Arm 2 b eine Ausnehmung 10 vorgesehen ist, die mindestens so groß ist wie die Kugel 4.
Wie insbesondere in Verbindung mit Fig. 1 ersichtlich, ist die Führungsfläche 9 zweigeteilt, wobei sich ein Schlitz 11 mit einem unteren Endanschlag 11 a nahe der Einführöffnung 3 und einem oberen Endanschlag 11 b durch ihre Mitte in der Rich­ tung auf den Verbindungssteg 2 c erstreckt. Durch diesen Schlitz 11 ragt eine Zugfeder 12, die die Kugel 4 gegen die Führungsfläche 9 zieht. Zu diesem Zweck ist ein Ende der Zugfeder 12 fest mit der Kugel verbunden, während das ande­ re Ende in einer Lagerstelle 13 im Gehäuse 2 festgelegt ist. Zwischen der Lagerstelle 13 und der Kugel 4 ist die Zugfe­ der 12 frei beweglich.
Im Inneren der Lagerstelle 13 ist ein Stift 13 a angeordnet, an dem die Zugfeder 12 mit einer Öse 12 a, die aus der aufge­ bogenen letzten Windung der Zugfeder 12 besteht, eingehängt ist.
Die Lagerstelle 13 ist als Ausnehmung ausgebildet, in die zumindest die letzte volle Windung der Zugfeder 12 vor der Öse 12 a eingepreßt worden ist. Die Lagerstelle 13 ist in der Nähe des freien Endes des Armes 2 b angeordnet, weist jedoch einen geringfügigen senkrechten Abstand zum unteren Anschlag 11 a auf. Gegenüber der Klemmfläche 8 ist die Achse der La­ gerstelle 13 und somit das eingespannte Ende der Zugfeder 12 um einen Winkel w geneigt. Die Innenoberfläche des Armes 2 b ist im Bereich der Lagerstelle 13 im gleichen Winkel wie die Achse der Lagerstelle 13 geneigt, nimmt dann jedoch in Richtung auf den unteren Endanschlag 11 a einen in der dargestellten Lage waagerechten Verlauf, so daß die Achse der Zugfeder 12 in jeder Lage in Richtung auf das Innere der Klemme abgeknickt ist.
Wie insbesondere Fig. 2 zeigt, sind die Abstände zwischen der Führungsfläche 9 und der Klemmfläche 8 so auf den Durchmesser d der Kugel 4 abgestimmt, daß die Kugel 4 in ihrer in Fig. 2 dargestellten Ruhelage am Übergang zwischen dem ersten Abschnitt 9 a und dem zweiten Abschnitt 9 b zu liegen kommt. Dieser Übergang weist auch den geringsten Abstand zur Lagerstelle 13 auf. Die Zugfeder 12 ist in dieser Lager der Kugel ganz oder fast ganz entspannt, weist jedoch durch die geneigte Anordnung der Lagerstelle 13 eine Abknickung in ihrer Achse auf, durch die die Kugel 4 in der Ruhestellung gehalten ist.
Wird nun ein einzuklemmender flächiger Gegenstand in Anla­ ge an der Klemmfläche 8 von unten her durch die Einführ­ öffnung 3 in den Klemmspalt zwischen Kugel 4 und Klemm­ fläche 8 eingeschoben, so bewegt sich die Kugel 4 nach oben entlang des zweiten Abschnittes 9 b der Führungsfläche 9. Der Abstand zwischen der Lagerstelle 13 und der Füh­ rungsfläche 9 im zweiten Abschnitt 9 b vergrößert sich stetig zwischen dem Übergang vom ersten Abschnitt 9 a bis zum Über­ gang zum dritten Abschnitt 9 b. Dadurch wird beim Einschie­ ben des flächigen Gegenstandes die Zugfeder 13 gespannt, so daß sie bestrebt ist, die Kugel 4 wieder in die Ruhelage zu ziehen, soweit dies die Dicke des eingeklemmten flächigen Gegenstandes zuläßt. Dadurch und durch die im Winkel β auf die Klemmfläche 8 zulaufende Führungsfläche im Bereich 9 b wird ein festes Anklemmen des flächigen Gegenstandes erreicht.
Diese Klemmung wird noch verstärkt, wenn am flächigen Ge­ genstand ein senkrechter Zug ausgeübt wird. Durch einen derartigen Zug wird eine Tangentialkraft auf die Kugel 4 ausgeübt, die in üblicher Weise bestrebt ist, die Kugel 4 zu drehen. Dieser Drehtendenz wird durch die Feder 12 ent­ gegengewirkt, die ihrerseits bestrebt ist, sich in ihre Entspannungsstellung zu bewegen. Dadurch wird die Kugel 4 in Richtung auf die Einführöffnung 3 bewegt, wobei sich jedoch der Abstand zwischen der Führungsfläche 9 und der Klemmfläche 8 fortlaufend verringern, so daß eine immer größer werdende Klemmkraft auf den flächigen Gegenstand aufgebracht werden kann. Dieser Effekt kann noch dadurch erhöht werden, daß das Gehäuse 2, insbesondere der Arm 2 a mit der Klemmfläche 8 elastisch nachgebend ausgebildet ist. Dann wird durch die oben beschriebene Prozedur des stärkeren Festklemmens durch einen senkrechten Zug am flächigen Gegen­ stand, der Arm 2 a nach außen gedrückt, wobei durch das Rückkehrungsbestreben eine noch stärkere Klemmkraft auf­ gebracht werden kann.
Dieser Effekt kann sowohl bei relativ dicken, flächigen Gegenständen erreicht werden, wobei die Kugel 4 inner­ halb des zweiten Abschnittes 9 b verbleibt, als auch bei dünnen flächigen Gegenständen, beispielsweise einer ein­ lagigen Textilbahn. Wie Fig. 2 zeigt, verringert sich der Abstand zwischen der Führungsfläche 9 und der Klemm­ fläche 8 im ersten Abschnitt 9 a stetig, bis in der Ein­ führöffnung der kleinste Abstand erreicht ist. Wenn nun ein relativ dünner flächiger Gegenstand eingeklemmt ist, der die Kugel 4 nur um einen geringen Betrag aus ihrer Ruhelage nach oben schiebt, so wird bei senkrecht nach unten auf den Gegenstand wirkenden Zugkräften, die Kugel 4 über ihre Ruhelage hinaus nach unten in Anlage an den ersten Abschnitt 9 a gezogen. Dabei wird der Arm 2 a in bereits beschriebener Weise zur Seite weggedrückt, so daß auch ein dünner flächiger Gegenstand mit progressiv stei­ gender Klemmkraft festgeklemmt werden kann. Dabei ver­ größert sich der Abstand zwischen der Lagerstelle 13 und der Führungsfläche 9 im Abschnitt 9 a in Richtung auf die Einführöffnung 3, so daß die Feder 12 gespannt wird. Die­ se Tatsache, der untere Anschlag 11 a des Schlitzes 11 und die auch beim Anschlagen an den unteren Endanschlag 11 a nach innen abgeknickte Achse der Zugfeder 12 verhindern, daß die Kugel 4 aus der Einführöffnung 3 herausgezogen wird.
Soll die Klemme gelöst werden, so wird die Kugel 4 in der in Fig. 3 gezeichneten Weise in das Innere des Gehäuses 2 hineingedrückt. Dabei wird die Kugel 4 zunächst über den restlichen zweiten Abschnitt 9 b und dann auf den dritten Abschnitt 9 c der Führungsfläche 9 geschoben. Auf diesem Weg vergrößert sich der Abstand zwischen der Führungsflä­ che 9 und der Lagerstelle 13, so daß die Zugfeder 12 stär­ ker gespannt wird. Tritt die Kugel 4 auf den dritten Ab­ schnitt 9 c über, so kommt sie, bedingt durch den wesent­ lich größeren Neigungswinkel γ dieses Abschnittes sehr schnell von ihrer Anlage am flächigen Gegenstand frei und taucht in die Ausnehmung 10 ein. Auf diese Weise kann der flächige Gegenstand ungehindert entnommen werden. Ist der Gegenstand entnommen und wird die Kugel 4 losgelassen, so schnellt sie durch die Kraft der sich zurückziehenden Zug­ feder 12 in ihre in Fig. 2 gezeichnete Ruhestellung zurück.
Eine weitere Möglichkeit, den flächigen Gegenstand aus dem Klemmspalt zu befreien, besteht darin, ihn seitlich, d. h. in einem Winkelbereich um die Senkrechte zur Zeichnungs­ ebene, wegzuziehen. Dabei werden auf die Kugel 4 Tangenti­ alkräfte aufgebracht, die bestrebt sind, die Kugel 4 in Zugrichtung seitlich vom Schlitz 11 wegzuwälzen. Dabei kommt die Feder 12 in Anlage mit den seitlichen Begren­ zungsflächen des Schlitzes, wobei sich die obersten Win­ dungen der Schraubenfeder 12 flexibel auffächern, so daß die Kugel sich um einen bestimmten Betrag seitlich weg­ drehen kann. Gleichzeitig wirken auch die selbsthemmenden Reibungskräfte des zweiten Abschnittes 9 b nicht mehr, so daß der flächige Gegenstand problemlos herausgezogen werden kann. Dieses seitliche Herausziehen funktioniert auch, wenn die Klemmung durch einen nach unten wirkenden Zug am Gegen­ stand vorher festgezogen wurde.
Die Winkel-Abmessungen eines besonders bevorzugten Ausfüh­ rungsbeispieles einer Klemme 1, in der die Führungsfläche und die Kugel aus dem gleichen Kunststoff, z. B. glasfaser­ verstärktes Polyamid, bestehen, betragen für den Winkel α ca. 10°, den Winkel β ca. 15°, den Winkel γ ca. 45° und den Winkel δ ca. 80°.
Die Federkraft der Zugfeder wird so abgestimmt, daß die Klemme noch relativ leicht gelöst werden kann, aber eine gute Führung der Kugel gewährleistet wird. Auch kann, inner­ halb gewisser Grenzen, ein etwas größerer Winkel der Füh­ rungsfläche durch eine stärkere Feder kompensiert werden.
In Abwandlung des bevorzugten Ausführungsbeispieles kann jedoch auch die Führungsfläche nur einen einzigen oder zwei Abschnitte enthalten. Fällt der erste und der dritte Abschnitt weg, so sollte die Führungsfläche über ihre ge­ samte Länge unter einem Winkel verlaufen, der kleiner oder gleich dem selbsthemmenden Winkel ist. Fällt nur der erste Abschnitt weg, so sollte sich der unter diesem geneigte Abschnitt bis zur Einführöffnung erstrecken, während der dritte Abschnitt analog des bevorzugten Ausführungsbei­ spieles stärker abgeknickt sein kann. Es ist weiterhin mög­ lich, die Führungsfläche bogenförmig mit einem oder mehre­ re Krümmungsradien auszubilden. Auch der Abstand der Füh­ rungsfläche zum Anlenkpunkt des Zuggliedes kann für alle Punkte der Führungsfläche gleich sein. Statt der Zugfeder kann mit gleichem Erfolg ein Gummistrang eingesetzt werden. Das Zugglied kann auch um einen im Gehäuse festgelegten Stift drehbar gelagert sein. Schließlich kann das Klemm­ element nur an den Anlageflächen mit der Klemmfläche und/ oder der Führungsfläche einen oder zwei gekrümmte Bereiche aufweisen. Auch eine polygonale Form des Klemmelementes mit mehr oder weniger großen ebenen Flächen oder mehr oder weni­ ger abgeflachten Kontaktspitzen oder -kanten sind möglich. Schließlich kann die erfindungsgemäße Klemme überall dort eingesetzt werden, wo eine sichere, leicht zu lösende Klemme notwendig ist, die sich gegebenenfalls durch einen Zug am geklemmten Gegenstand noch weiter schließt.

Claims (18)

1. Klemme für flächige Gegenstände, mit einem Grundkörper, an dem einander gegenüberliegend und von einer Einführöffnung aus nach innen divergierend eine Klemmfläche und eine der Klemmflächen gegenüberliegende Führungsfläche angeordnet sind, und mit einem beweglichen Klemmelement, das mit der Klemmfläche einen Klemmspalt bildet und mit seiner der Klemmfläche abgewandten Außenseite an der Führungsfläche anliegt, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmelement, insbesondere eine Kugel, mittels eines flexiblen Zuggliedes (12) an der Führungsfläche (9) in Anlage gehalten und geführt ist, und daß das Zugglied in einer annähernd in Höhe der Einführöffnung (3) angeordneten Lagerstelle (13) im Grundkörper (2) angelenkt und um die Lagerstelle (13) verschwenkbar ist.
2. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugglied eine Zugfeder (12) ist.
3. Klemme nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Zugglied (12) durch einen Schlitz (11) in der Führungsfläche (9) erstreckt, der Anlageflächen für das Zugglied (12) enthält.
4. Klemme nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsfläche (9) zumindest in einem Abschnitt (9 b) unter einem Winkel (β) bezüglich der Klemmfläche (8) geneigt ist, der kleiner oder gleich dem selbsthemmenden Reibungswinkel ist.
5. Klemme nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein der Einführöffnung (3) angewandter Abschnitt (9 c) der Führungsfläche (9) einen Winkel (γ) zur Klemmfläche (8) aufweist, der größer ist als der selbsthemmende Reibungswinkel.
6. Klemme nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß anschließend an die Einführöffnung (3) ein Abschnitt (9 a) der Führungsfläche (9) vorgesehen ist, der unter einem Winkel (α) zur Klemmfläche (8) geneigt ist, der kleiner ist als der selbsthemmende Reibungswinkel.
7. Klemme nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zum Ausbilden einer Ruhestellung für das Klemmelement (4) die Führungsfläche (9) in der Nähe der Einführöffnung (3) den geringsten Abstand zur Lagerstelle (13) aufweist, wobei gleichzeitig das Klemmelement (4) in Anlage an der Klemmfläche (8) steht.
8. Klemme nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der geringste Abstand zwischen der Führungsfläche (9) und der Lagerstelle (13) am der Einführöffnung (3) zugewandten Ende des unter dem selbsthemmenden Reibungswinkel (β) verlaufenden Abschnittes (9 b) vorgesehen ist.
9. Klemme nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Abstand der Führungsfläche (9) zur Lagerstelle (13) mit wachsendem Abstand zur Einführöffnung (3) vergrößert.
10. Klemme nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsfläche (9) im Bereich der Einführöffnung (3) einen Abstand zur Klemmfläche (8) aufweist, der kleiner ist als die Dicke (d) des Klemmelementes (4), wobei der Grundkörper (2) und/oder das Klemmelement (4) elastisch nachgebend ausgebildet sind.
11. Klemme nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerstelle (13) der Zugfeder (12) als Ausnehmung ausgebildet ist, in der mindestens eine volle Windung der Zugfeder (12) aufnehmbar ist.
12. Klemme nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerstelle (13) unter einem Winkel (δ) zur Klemmfläche (8) geneigt ist.
13. Klemme nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachse der Zugfeder (12) in der Ruhestellung nach oben abgeknickt ist.
14. Klemme nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) U-förmig ausgebildet ist, wobei die Klemmfläche (8) an einem Schenkel (2 a) und die Führungsfläche (9) an dem als Führungsteil ausgebildeten anderen Schenkel (2 b) angeordnet ist.
15. Klemme nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) als Gehäuse aus Kunststoff-Spritzteilen ausgebildet ist.
16. Klemme nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmelement (4) aus Kunststoff besteht.
17. Klemme nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (γ) des der Einführöffnung abgewandten Abschnitts (9 c) wesentlich größer als der Winkel α, β eines der Einführöffnung anliegenden Abschnitts (9 a, 9 b) ist.
18. Klemme nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Befestigungseinrichtung (6, 7) zum Anbringen einer Aufhängevorrichtung (5) vorgesehen ist.
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