DE3705530C2 - - Google Patents
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- H04L—TRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
- H04L12/00—Data switching networks
- H04L12/28—Data switching networks characterised by path configuration, e.g. LAN [Local Area Networks] or WAN [Wide Area Networks]
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- Small-Scale Networks (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft ein sternförmiges Netzwerk mit
Kollisionsvermeidung mit mehreren Stationen, die
Datenverarbeitungsanlagen umfassen, mit einer Zentralstation,
die für jede der Stationen eine Schnittstelle für die
Verbindung der Stationen mit der Zentrallstation aufweist und
die eine Sendeeinrichtung für die Verteilung der von den
Stationen empfangenen Datenpakete an die Stationen durch
Aussenden der Datenpakete an alle Stationen aufweist, und mit
mehreren bidirektionalen Verbindungskanälen, deren Anzahl der
Anzahl der Stationen entspricht und über die die Stationen
mit der Zentralstation verbunden sind.
Dieser grundsätzliche Aufbau eines sternförmigen Netzwerks
mit Kollisionsvermeidung geht hervor aus West A. und Janson
P., "Local Networks for Computer Communication", North
Holland Publishing Company, Amsterdam, 1981, Seite 61 bis 80.
Im Zusammenhang mit sternförmigen Netzen wird die Struktur
eines mit Datenpaketen arbeitenden Netzes beschrieben. Danach
sind an eine Zentralstation mehrere Stationen über jeweils
eine bidirektionale Verbindung angeschlossen, über die die
Kommunikation zwischen den einzelnen Stationen und der
Zentralstation durch Übertragung von Datenpaketen erfolgt. In
der Zentralstation ist für jede angeschlossene Station eine
Schnittstelle vorgesehen. Über eine Sendeeinrichtung werden
die über die Schnittstellen von den einzelnen Stationen
empfangenen Datenpaketen an alle Stationen ausgesendet und auf
diese Art verteilt. Beim Aussenden eines Datenpakets sind die
Stationen aber nicht an Protokolle oder Hierarchien gebunden,
sondern in der Lage, jeder zeit Datenpakete über die
Sendeleitung an die Zentralstation zu senden. Indem die
sendende Station das von ihr übertragene Datenpaket auf der
Empfangsleitung wieder empfängt, ist eine Überprüfung einer
wirksamen Aussendung des Datenpakets an alle anderen
Stationen möglich. Dieses Vorgehen wird zur Vermeidung von
Kollisionen vorgeschlagen, um Schwierigkeiten zu begegnen,
die auf einen gleichzeitigen Sendeversuch mehrerer Stationen
zurückgehen. Die vorgeschlagene Vorgehensweise ermöglicht
jedoch nicht, daß die einzelnen Stationen ein Datenpaket
jederzeit derart aussenden können, daß es an die übrigen
Stationen übertragen wird. Denn sendende Stationen, die das
Aussenden eines Datenpakets beginnen, nachdem bereits eine
andere Station ihrerseits die Aussendung eines Datenpakets
begonnen hatte, können während des Aussendens nicht die
Kollision mit der bereits stattfindenden Übertragung
feststellen. Erst wenn nach Abschluß der Übertragung die
Station feststellt, daß sie nicht das von ihr ausgesendete
Datenpaket über ihre Empfangsleitung empfängt, stellt sie die
Kollision auf dem Netz fest und beginnt erneut die Aussendung
des Datenpakets. Aber auch der erneute Sendeversuch
unterliegt keiner eindeutigen Steuerung und keinem
verläßlichen Protokoll. Daher kann es bei dem bekannten
sternförmigen Netzwerk trotz Zugriffskontrolle dazu kommen,
daß eine Sendestation ihr Datenpaket wiederholt aussenden
muß, um eine Übertragung an alle anderen Stationen
tatsächlich durchzuführen.
Das bekannte Vorgehen zur Kollisionsvermeidung in einem
sternförmigen Netzwerk hat zur Folge, daß eine
Echtzeitübertragung nicht möglich ist. Die auftretenden
Kollisionen führen darüber hinaus dazu, daß keine
Verzögerungszeiten vorhergesagt werden können, die zwischen
erstmaligem Aussenden eines Datenpakets und dessen
Weiterleitung an allen Stationen auftritt.
Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Fig. 29 und 30
der Aufbau eines weiteren bekannten sternförmigen Netzwerks
beschrieben.
Das sternförmige Netzwerk weist eine Anzahl von in Stationen
(A-N) angeordneten Datenverarbeitungsanlagen auf, die mit der
Zentralstation (1) über Übertragungsleitungen (2a-2n) und
Empfangsleitungen (3a-3n) verbunden sind. Wird ein Datenpaket
von der Datenverarbeitungsanlage (A) der A-Station
ausgegeben, so wird dieses Datenpaket über die Sendeleitung
(2a) der A-Station zur Zentralstation (1) gesandt. Die
Zentralstation (1) sendet nach Erhalt des Datenpaketes von
der Datenverarbeitungsanlage (A) der A-Station das Datenpaket
mittels Rundspruch auf den Empfangsleitungen (3a-3n) der A-N-Stationen
an alle Datenverarbeitungsanlagen. Jede der
Datenverarbeitungsanlagen der A-N-Stationen überprüft das
ankommende Datenpaket, um herauszufinden, ob es an diese
Station adressiert ist oder nicht, um im bejahenden Falle das
Datenpaket aufzunehmen.
Die Datenverarbeitungsanlagen sind derart ausgestaltet, daß
sie ständig nach Signalen Ausschau halten, die über die
Empfangsleitungen (3a-3n) bewegt werden, und daß sie keine
Aussendung vornehmen, während die Empfangsleitungen irgendein
Datenpaket übermitteln. Eine bestimmte
Datenverarbeitungsanlage, die durch ein höheres
hierarchisches Befehlsniveau zum Senden aufgefordert wurde,
beginnt nach Beendigung des vorausgehend erwähnten Empfangs
des Datenpaketes den Sendevorgang. Wird in diesem Falle ein
Sendegesuch an zwei oder mehr Stationen ausgegeben, so
entsteht eine Kollision von Datenpaketen, da die Anzahl der
Stationen das Senden von Datenpaketen gleichzeitig beginnen.
Diese Kollision wird durch die Zentralstation (1) erfaßt. Die
Zentralstation (1) informiert bei Erfassung dieser Kollision
darüber alle Datenverarbeitungsanlagen (A-N). Nachdem die
jeweiligen Datenverarbeitungsanlagen, die von der Kollision
betroffene Daten übertragen, von der Zentralstation über die
Kollision von Datenpaketen im Netzwerk oder in den
Schaltungen informiert wurden, unterbrechen sie das Senden.
Anschließend wird eine Verarbeitung zum erneuten Senden
beispielsweise durch einen Ausweich-Algorithmus,
durchgeführt.
Der vorausgehend beschriebene Vorgang wird unter Bezugnahme
auf die Zeitablaufdarstellung gemäß Fig. 30 beschrieben.
Wird die Datenverarbeitungsanlage der A-Station über
ein höheres hierarchischesBefehlsniveau aufgefordert
zu Senden, so gibt die Datenverarbeitungsanlage ein
Datenpaket (A-Station-Datenpaket) ab, da weder ein
Datenpaket noch ein Kollisionssignal auf der zugehörigen
Aufnahmeleitung vorliegt und das Datenpaket wird über
die Sendeleitung (2a) der A-Station zur Zentralstation (1)
übermittelt und ferner zu den Empfangsleitungen (3a-3n).
Wenn die Datenverarbeitungsanlagen der B- und C-Stationen
Sendegesuche abgeben, während das Datenpaket
der A-Station noch gesendet wird, so beginnen diese
Datenverarbeitungsanlagen gleichzeitig das Senden nachdem
das Senden des Datenpaketes der A-Station abgeschlossen
ist. Da infolgedessen an der Zentralstation (1) eine
Kollision von Daten auftritt, gibt die Zentralstation
ein Kollisionssignal an die Empfangsleitungen (3a-3n) ab. Die
Datenverarbeitungsanlagen der B-Station und der C-Station
stoppen daher das Senden und Beginnen eine Verarbeitung für
erneutes Senden, beispielsweise mittels des Ausweich-Algorithmus.
Die Datenverarbeitungsanlage der B-Station, die
nach der Kollision ein Sendegesuch liefert, erwirbt das Recht
zum Senden und gibt anschließend ein Datenpaket (D-Station-Datenpaket)
ab.
Die vorausgehend beschriebene übliche Technik weist folgende
Probleme auf:
- 1) Jede der Datenverarbeitungsanlagen, die vor dem Senden eines Datenpaketes steht, ist gezwungen, eine Überprüfung vorzunehmen und festzustellen, ob die anderen Stationen noch senden oder nicht, und beim Auftreten einer Kollision von Datenpaketen, das Senden eines Datenpaketes zu unterbrechen und eine Verarbeitung zum erneuten Senden, beispielsweise mittels des Ausweich-Algorithmus, zu beginnen. Die für die Datenverarbeitungsanlagen benötigten Maschinen und Programmausrüstungen sind deshalb unvermeidlich kompliziert.
- 2) Während die Zentralstation (1) nach dem Auftreten einer Kollision von Datenpaketen ein Kollisionssignal ausgibt, ist es für die Datenverarbeitungsanlagen nicht zulässig, Datenpakete auf das Netzwerk auszugeben. Daher wächst die Wahrscheinlichkeit einer Kollision, wenn eine Anzahl von Datenverarbeitungsanlagen während einer festgelegten Zeitspanne Zugang zum Netzwerk suchen. Die Gesamtlänge der Zeitspanne, während welcher Kollisionssignale von der Zentralstation ausgegeben werden, ist so lang, daß das tatsächliche vom ganzen System erzielte Übertragungsvolumen beträchtlich geringer ist als die tatsächliche physikalische Sendekapazität.
- 3) Um für alle Datenverarbeitungsanlagen eine Erfassung einer Kollision von Datenpaketen vorzunehmen, muß die Länge des kleinsten Datenpaketes größer sein als die Hin- und Rücksendezeit des größten Systems. Infolgedessen ist die größte Systemlänge begrenzt durch die kleinste Datenpaketlänge. Der Architektur des Systems fehlt es daher an Flexibilität.
- 4) Da die Verzögerungszeit durch Kollision verteilt wird, ist das System für eine Echtzeitübertragung ungeeignet, beispielsweise eine Gesprächsübertragung, bei welcher die Sende-Empfangs-Relation auf Echtzeitbasis von besonderer Bedeutung ist. Darüber hinaus wird die maximale Verzögerungszeit des Sendens bei diesem System nicht garantiert.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
sternförmiges Netzwerk mit Kollisionsvermeidung zu schaffen,
bei dem mit sehr geringem technischen Aufwand eine Kollision
von Datenpaketen aus dem Netz vollständig vermieden werden
kann und das dennoch eine Übertragungskapazität aufweist,
die im wesentlichen der tatsächlichen physikalischen
Übertragungskapazität des Netzes entspricht.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein sternförmiges Netzwerk
der eingangs genannten Art, das erfindungsgemäß
gekennzeichnet ist durch Empfangsspeicher, die in der
Zentralstation jeweils an einer Empfangsleitung für eine der
Stationen vorgesehen sind, und die Leersignale abgeben, um
anzuzeigen, ob sie Daten enthalten oder nicht und durch eine
Steuerschaltung, die zur Überwachung der Betriebszustände der
Empfangsspeicher die Leersignale sequentiell abfragt und bei
einem Daten enthaltenden Empfangsspeicher ein Lesesignal an
den Daten enthaltenden Empfangsspeicher zur Übertragung der
Daten an die Sendeeinrichtung zuführt und welche
Sendeeinrichtung über Sendeleitungen die Daten an die
Stationen überträgt.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung umfaßt das sternförmige
Netzwerk ferner ein Rahmensteuerungsmodul, das in
Abhängigkeit von einem Zeitsteuersignal innerhalb eines
vorgegebenen Zeitrahmens die Leersignale abfragt, einen
Datenpaketfolgespeicher, in dem das Rahmensteuerungsmodul
nacheinander die Daten enthaltenden Empfangsspeicher
speichert, und ein Schaltungssteuerungsmodul, das in
Abhängigkeit von dem Zeitsteuerungssignal den in dem
Datenpaketfolgespeicher gespeicherten Empfangsspeichern
nacheinander das Lesesignal hinzuführt, woraufhin die Daten
an die Sendeeinrichtung übertragen werden, und das ein
Löschsignal den Empfangsspeichern zuführt, deren Daten nicht
innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens übertragen wurden. Mit
dieser Ausgestaltung ist unter Rahmensteuerung eine
Echtzeitübertragung, beispielsweise für Gesprächsverbindungen
möglich. Ferner wird eine maximale Verzögerungszeit
garantiert und die gleichzeitige Einrichtung mehrerer Kanäle
ermöglicht.
Die Steuerschaltung umfaßt in einer vorteilhaften
Ausgestaltung einen Lesesignalgenerator und einen
Löschsignalgenerator, wobei das Schaltungssteuerungsmodul den
Lesesignalgenerator und den Löschsignalgenerator ansteuert.
Gemäß einer weiteren Ausbildung umfaßt die Steuerschaltung
eine Wählsignal-Generierungsschaltung, die ein Signal zur
Auswahl einer der Schnittstellen an die Stationen abgibt,
eine Leersignal-Sensorschaltung, die mit der Wählsignal-
Generierungsschaltung verbunden ist und die diese zur Auswahl
der Schnittstelle der jeweils nächsten Station veranlaßt,
eine Speicherlesesignal-Generierungsschaltung, die mit der
Leersignal-Sensorschaltung verbunden ist, und der von dieser
das Leersignal der jeweils ausgewählten Schnittstelle
zugeführt wird, woraufhin der ausgewählten Schnittstelle das
Lesesignal zugeführt wird, wenn das Lesesignal anzeigt, daß
deren Empfangsspeicher Daten enthält, und eine
Datenpaketintervall-Sensorschaltung, die mit der
Speicherlesesignal-Generierungsschaltung verbunden ist und
der ein Datenpaketintervall-Sensorsignal von der ausgewählten
Schnittstelle zugeführt wird, worauf sie das Signal der
Speicherlesesignal-Generierungsschaltung zuführt, die
daraufhin die Abgabe des Lesesignals unterbricht.
In einer weiteren Ausgestaltung enthält die Steuerschaltung
zusätzlich einen Zeitgeber, der mit der Speicherlesesignal-
Generierungsschaltung und der Datenpaketintervall-
Sensorschaltung verbunden ist, und der nach Empfang des
Datenpaketintervalls-Sensorsignals zur Steuerung der
Speicherlesesignal-Generierungsschaltung eine Zeitspanne
vorgibt.
Ferner kann gemäß einer weiteren Ausbildung eine lokale
Konzentratoreinrichtung vorgesehen sein, an die mehrere der
Stationen über bidirektionale Verbindungskanäle angeschlossen
sind und die über einen bidirektionalen Verbindungskanal mit
der Zentralstation verbunden ist. Vorteilhaft umfaßt die
lokale Konzentratoreinrichtung Empfangsspeicher, die jeweils
an einer Empfangsleitung für eine der Stationen vorgesehen
und einem lokalen Datenbus angeschlossen sind und die jeweils
Leersignale abgeben, um anzuzeigen, ob sie Daten enthalten
oder nicht, einen Treiber, der an den lokalen Datenbus und an
die Sendeleitung des bidirektionalen Verbindungskanals zur
Zentralstation angeschlossen ist, einen Empfänger, der an die
Empfangsleitung des bidirektionalen Verbindungskanals zur
Zentralstation angeschlossen ist, einen Sender, der an die
Sendeleitungen für die Stationen angeschlossen ist und mit
dem Empfänger verbunden ist, um die von der Zentralstation
empfangenen Daten an die Stationen weiterzuleiten, eine
Steuerschaltung, die zur Überwachung der Betriebszustände der
Empfangsspeicher die Leersignale sequentiell abfragt und bei
einem Daten enthaltenden Empfangsspeicher ein Lesesignal an
den Daten enthaltenden Empfangsspeicher zur Übertragung der
Daten an den Treiber zur Weiterleitung an die Zentralstation
zuführt, ein Kurzzeitregister, das an den lokalen Datenbus
angeschlossen ist und dem die an die Zentralstation
übertragenen Daten zugeführt werden, und einen Komparator,
der mit dem Kurzzeitregister und dem Empfänger verbunden ist
und der an die Steuerschaltung ein Genehmigungssignal abgibt,
wenn die an die Zentralstation übertragenen Daten von dieser
vollständig zurückübertragen worden sind.
Die Erfindung wird anschließend anhand der Zeichnungen
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Systemblockschaltbild einer
ersten Ausführungsform der
Erfindung,
Fig. 2 eine Betriebsablaufdarstellung,
die die Funktion der Steuerschaltung
im Netzwerk nach Fig. 1 darstellt,
Fig. 3 eine Zeitablaufdarstellung zur
Erläuterung des Betriebes der
vorausgehend erwähnten ersten
Ausführungsform,
Fig. 4 ein Systemblockschaltbild der
zweiten Ausführungsform der
Erfindung,
Fig. 5 ein Blockschaltbild einer
typischen Steuerschaltung im
System nach Fig. 4,
Fig. 6 eine Veranschaulichung von
Unterscheidungsdaten einer
Station innerhalb der
Aufzeichnungsspeicher zur
Übertragung einer
Datenpaketfolge im System nach
Fig. 4,
Fig. 7 und 8 Zeitablaufdarstellungen von
Datenpaketen für den Fall, daß
die Ausführung jeweils als
Schaltungsaustauschnetzwerk und
Datenpaketaustauschnetzwerk verwendet
wird,
Fig. 9 ein Systemblockschaltbild der
dritten Ausführungsform der
Erfindung,
Fig. 10 ein Blockschaltbild einer typischen
A-Station-Einheit im System nach
Fig. 9,
Fig. 11 eine Zeitablaufdarstellung von
Signalen im Hauptteil der
A-Station-Einheit gemäß Fig. 10,
Fig. 12 eine Darstellung zur Veranschaulichung
der Daten, die im Schiebespeicher
(FIFO) der A-Station-Einheit der
Fig. 10 gesammelt sind,
Fig. 13 ein Blockschaltbild, das eine
typische Zentralstation und
periphere Anschlußleitungen
im System nach Fig. 9 angibt,
Fig. 14 eine Darstellung zur Veranschaulichung
eines typischen Datenpaketformates,
Fig. 15 ein Blockschaltbild, das eine
typische Datenverarbeitungsanlage
einer Station darstellt, die in
der vierten Ausführungsform der
Erfindung verwendet wird,
Fig. 16 ein Blockschaltbild einer typischen
Aufspeicherungsvolumen-Steuereinrichtung
für die vierte Ausführungsform,
Fig. 17 eine Betriebsablaufdarstellung,
die die Funktion einer
Sendesteuerschaltung in
der Vorrichtung nach Fig. 15
angibt,
Fig. 18 eine Betriebsablaufdarstellung,
die die Funktion einer
Sendesteuerschaltung in der
Vorrichtung nach Fig. 16 abgibt,
Fig. 19 eine Darstellung einer
Manchesteränderung der Kodestatus,
Fig. 20 ein Blockschaltbild einer
typischen Datenverarbeitungsanlage
für synchrone Verbindung,
Fig. 21 ein Blockschaltbild einer
typischen Datenverarbeitungsanlage
für dynamische synchrone Übertragung,
Fig. 22 ein Blockschaltbild einer
Zentralstation für synchrone
Übertragung,
Fig. 23 ein Blockschaltbild einer
typischen Steuerschaltung in der
Zentralstation gemäß Fig. 22,
Fig. 24 eine erläuternde Darstellung
des Betriebes eines
Speicherlesefensters,
Fig. 25 ein Blockschaltbild einer weiteren
typischen Datenverarbeitungsanlage
für synchrone Übertragung,
Fig. 26 eine Systemdarstellung der
fünften Ausführungsform der
Erfindung,
Fig. 27 ein Blockschaltbild eines
typischen lokalen Konzentrators
im System nach Fig. 26, und
Fig. 28 ein Blockschaltbild einer
typischen Steuerschaltung im lokalen
Konzentrator,
Fig. 29 ein Blockschaltbild eines üblichen
stellaren Netzwerkes,
Fig. 30 eine Zeitablaufdarstellung zur
Erläuterung des Betriebes des
Netzwerkes nach Fig. 29.
Die Erfindung wird anschließend im einzelnen unter
Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen beschrieben.
Fig. 1 ist ein Blockschaltbild der ersten Ausführungsform
der Erfindung.
Wie dargestellt, sind die Datenverarbeitungsanlagen der
A-, B-, . . . N-Stationen mittels Sendeleitungen (6a, 6b,
. . ., 6n) und Empfangsleitungen (7a, 7b, . . ., 7n) mit
einer Zentralstation (5) verbunden. Die Zentralstation
(5) besteht aus Empfangsspeichern (5a, 5b, . . ., 5n), die
an den den Datenverarbeitungsanlagen A-, B-, . . ., N-Stationen
entsprechenden Schnittstellen angeordnet sind, einer
Steuerschaltung (5p) zur Überwachung der Empfangsspeicher
hinsichtlich des Speicherstatus und zur gleichzeitigen,
aufeinanderfolgenden Ausgabe von Lesesignalen an die
Empfangsspeicher, die dort Daten gespeichert halten und
aus einem Sender (5r), der dazu dient, die aus den
Empfangsspeichern ausgelesenen Daten auf die
Sendeleitungen (7a, 7b, . . ., 7n) zu verteilen. Jeder der
Empfangsspeicher (5a, 5b, . . ., 5n) weist eine Kapazität auf,
die größer als die größte Länge eines Datenpaketes ist,
und hat eine Schiebefunktion (FIFO). Die hier verwendeten
Sendeleitungen und Empfangsleitungen können aus physikalisch
unabhängigen Kabeln bestehen. Ansonsten kann ein Kabel
verwendet werden, um gemeinsam sowohl die Sende- als auch
die Empfangskanäle zu bilden.
Es wird nunmehr der Betrieb der vorliegenden Ausführungsform
im einzelnen beschrieben. Wird eine Sendeanforderung an
irgendeine der Datenverarbeitungsanlagen der A-, B-, . . .,
N-Stationen gerichtet, so gibt die Datenverarbeitungsanlage,
an die die Sendeanforderung gerichtet ist, über
die Sendeleitung der eigenen Station ein Datenpaket
an den entsprechenden Empfangsspeicher ab. Infolgedessen
wird das Datenpaket im Empfangsspeicher gespeichert.
Jeder der Empfangsspeicher hat die Funktion, ein "Leersignal
EIN" auszugeben, wenn der Speicher von Daten geleert ist,
und ein "Leersignal AUS", wenn er mit Daten gefüllt ist.
Der jeweilige Empfangsspeicher, in dem das Datenpaket
wie vorausgehend beschrieben gespeichert wurde, gibt über
die entsprechende der Leersignalleitungen (La, Lb, . . ., Ln)
ein "Leersignal AUS" an die Steuerschaltung (5p) ab.
Inzwischen senden die Empfangsspeicher, die von den
Datenverarbeitungsanlagen kein Datenpaket erhalten haben,
über die entsprechenden Signalleitungen (La, Lb, . . ., Ln)
"Leersignale EIN" an die Steuerschaltung (5p).
Die Steuerschaltung (5p) beobachtet ständig den Status
der Empfangsspeicher, indem die vorausgehend erwähnten
Leersignalleitungen (La, Lb, . . ., Ln) gewählt werden, und
sendet Lesesignale in einer vorgeschriebenen Folge an
die Empfangsspeicher mit "Leersignale AUS". Diese
Lesesignale werden über Steuersignalleitungen (Ra, Rb, . . .,
Rn) den Empfangsspeichern zugeführt.
Die Empfangsspeicher, denen die Lesesignale übertragen
wurden, lesen Daten auf einen Datenbus (B) mit der
Übertragungsgeschwindigkeit des Netzwerkes aus und senden,
nachdem alle Daten ausgelesen wurden "Leersignale EIN"
zur Steuerschaltung (5p).
Die Steuerschaltung (5p) sendet anschließend Lesesignale
an die nächsten Empfangsspeicher, die "Leersignale AUS"
aufweisen.
Die Funktion dieser Steuerschaltung (5p) ist in Fig. 2
dargestellt. Die Steuerschaltung (5p) geht zum
Empfangsspeicher einer bestimmten Station, um dort den
Status des Leersignals zu überprüfen (Stufe (S1)) und
festzustellen, ob dieses Signal "EIN" oder "AUS" ist
(Stufe (S2)). Ist das Leersignal "EIN", so kehrt die
Steuerschaltung zur Stufe (S1) zurück, da der
Empfangsspeicher mit diesem Signal das Datenpaket nicht
speichert, und weiter zum Empfangsspeicher der nächsten
Station, um den Status des Leersignals dort zu überprüfen.
Falls die Steuerschaltung in der Stufe (S2) ein "Leersignal
AUS" findet, so übermittelt sie ein Lesesignal an den
Empfangsspeicher und liest die dort befindlichen Daten
mit der dem Netzwerk entsprechenden Übertragungsgeschwindigkeit
aus (Stufe (S3)). Während des gesamten Auslesens der Daten
fährt die Steuerschaltung (5p) fort, den sich ändernden
Status der Stufe (S2) zu überwachen und prüft den
Empfangsspeicher, um festzustellen, ob das Auslesen der
Daten aus demselben beendet ist oder nicht. Ist die Antwort
in der Stufe (S2) bejahend, so zieht die Steuerschaltung
den Schluß, daß das Auslesen der Daten aus dem Speicher
beendet wurde und leitet den Übergang zum Empfangsspeicher
der nächsten Station und die Ermittlung des Status des
Leersignals ein.
Es wird nunmehr der vorausgehend aufgeführte Vorgang im
einzelnen beschrieben. Unter Bezugnahme auf Fig. 1 sei
angenommen, daß die Datenpakete in den drei
Empfangsspeichern der A-, B- und M-Station gespeichert
sind und daß kein Datenpaket in irgendeinem andere
Empfangsspeicher gespeichert ist. Anschließend ermittelt
die Steuerschaltung (5p) den Status der Empfangsspeicher
von den Leersignalen, die über die Leersignalleitungen
ausgesandt werden und sendet über die Steuersignalleitung
(Ra) Lesesignale an den Empfangsspeicher (5a) der A-Station,
der ein Datenpaket gespeichert hat und der deshalb ein
"Leersignal AUS" aufweist. Infolgedessen wird das
Datenpaket aufeinanderfolgend vom Empfangsspeicher (5a)
ausgelesen und dem Sender (5r) mit der dem Netzwerk
entsprechenden gleichen Geschwindigkeit zugeführt. Der
Sender (5r) verteilt das Datenpaket an die
Empfangsleitungen der Stationen. Jede der
Datenverarbeitungsanlagen überprüft das empfangene
Datenpaket, um zu ermitteln, ob das Datenpaket an sie
adressiert ist und im bejahenden Falle, es aufzunehmen.
Wurden die Daten des Empfangsspeichers (5a) der A-Station
über den Datenbus (B) vollständig abgegeben, so wird vom
Empfangsspeicher (5a) der A-Station ein "Leersignal EIN"
der Steuerschaltung (5p) übermittelt. Durch dieses
Leersignal wird die Steuerschaltung (5p) veranlaßt, die
Aussendung der Lesesignale an den Empfangsspeicher der
A-Station zu unterbrechen und sendet Lesesignale an den
Empfangsspeicher (5b) der B-Station, die den nächsten mit
Daten gefüllten Empfangsspeicher bildet.
Die A-Station ist bei ihrer Bestätigung, daß die Aussendung
des Datenpaketes von der eigenen Station beendet ist,
bereit für die Zulassung einer neuen Sendeaufforderung,
die von dem höheren hierarchischen Niveau ausgegeben wird.
Inzwischen sind die Empfangsspeicher der B- und M-Station
noch in einem Zustand, in dem sie Datenpakete halten und
nicht im Zustand der Ausgabe eines Datenpaketes, die
Datenverarbeitungsanlagen der B- und M-Station sind
nicht in der Lage, ein Datenpaket an die Empfangsspeicher
abzugeben, selbst wenn sie von einem höheren hierarchischen
Niveau eine neue Sendeanforderung erhalten.
Selbstverständlich sind die Datenverarbeitungsanlagen von
anderen als der B- und M-Station bereit, eine
Sendeanforderung zu empfangen, die von dem höheren
hierarchischen Niveau ausgegeben wird.
Aus dem Empfangsspeicher (5b) der B-Station wird das
Datenpaket aufeinanderfolgend auf den Datenbus (B) in
der gleichen vorausgehend beschriebenen Weise ausgelesen.
Ist dieses Auslesen beendet, so gibt der Empfangsspeicher
(5b) ein "Leersignal EIN" aus und die Steuerschaltung
(5p) unterbricht hierauf das Senden des Lesesignals zum
Empfangsspeicher (5b).
Die Steuerschaltung nimmt das Leersignal vom nächsten
Empfangsspeicher auf. Da sich dieses Leersignal gerade
im EIN-Status befindet, nimmt die Steuerschaltung das
Leersignal des nachfolgenden Empfangsspeichers auf. Nachdem
dieser Vorgang sooft wiederholt wird, bis das Leersignal
vom Empfangsspeicher der M-Station empfangen wird, gibt
die Steuerschaltung ein Lesesignal an den Empfangsspeicher
der M-Station ab, da das Leersignal von diesem Empfangsspeicher
im AUS-Status ist. Somit wird das Auslesen von Daten in
in der gleichen vorausgehend beschriebenen Weise
eingeleitet.
Ist das Auslesen der Daten vom Empfangsspeicher (5m)
der M-Station beendet, so überprüft die Steuerschaltung
(5p) mittels Anwahl, ob das Leersignal vom nächsten
Empfangsspeicher zugeführt wurde oder nicht. Ist dieses
Leersignal im AUS-Zustand, so sendet die Steuerschaltung
ein Lesesignal an diesen jeweiligen Empfangsspeicher,
um das Auslesen von Daten zu beginnen. Die
Steuerschaltung wiederholt diesen Vorgang bis zum
Empfangsspeicher der N-Station und leitet anschließend
den gleichen Vorgang erneut beim Empfangsspeicher der
A-Station ein.
Da die Bedingung für die Datenverarbeitungsanlagen der
A-N-Stationen zur Zulassung einer Sendeanforderung vom
höheren hirarchischen Niveau, wie vorausgehend
beschrieben ist, folgt daraus, daß, wenn ein leerer
Empfangsspeicher eine Sendeanforderung vom höheren
hierarchischen Niveau erhält, daß er zu allen Zeiten die
Lieferung eines Datenpaketes von der zugehörigen
Datenverarbeitungsanlage erhält.
Das erfindungsgemäße stellare Netzwerk arbeitet in
der vorstehend beschriebenen Weise. Falls die
Sendeanforderungen der A-Station, der B-Station, der
C-Station und der D-Station innerhalb einer kurzen
Zeitspanne gegeben werden, wie dies beispielsweise in
der Zeitablaufdarstellung gemäß Fig. 3 dargestellt ist,
so sind die zugeordneten Datenverarbeitungsanlagen in
der Lage, die Datenpakete über die Sendeleitungen (6a,
6b, 6c, 6d) weiterzuleiten, solange die entsprechenden
Empfangsspeicher (5a, 5b, 5c, 5d) leer sind. Dank der
vorausgehend beschriebenen Anordnung werden die von
den Datenverarbeitungsanlagen abgegebenen Datenpakete
vorläufig in den Empfangsspeichern gehalten und
anschließend, unter Steuerung der Steuerschaltung (5p),
über den Sender (5r), den Empfangsleitungen (7a-7n) der
Stationen zugeführt, ohne eine Kollision von Datenpaketen
zu verursachen.
Die erste Ausführungsform der Erfindung schließt das
Auftreten einer Kollision von Datenpaketen im Netzwerk
aus und erzielt deshalb verschiedene, nachstehend
beschriebene Wirkungen.
- 1) Da die sonst unvermeidliche Strömung ungültiger Daten durch die Schaltungen beseitigt wird, die sich aus einer Kollision von Datenpaketen ergibt, können die das Netzwerk bildenden Schaltungen näherungsweise bis zur physikalischen Kapazität des Netzwerkes effizient eingesetzt werden.
- 2) Die Zentralstation wird von der ansonsten wesentlichen Aufgabe entlastet, Kollisionen von Datenpaketen zu ermitteln und Kollisionssignale auszugeben. Infolgedessen ist es nicht länger erforderlich, daß die Datenverarbeitungsanlagen den Verfahrensablauf zur Unterbrechung der Ausgabe von Datenpaketen zum Zeitpunkt einer Kollision durchführen, oder die Verarbeitung zur erneuten Übertragung, beispielsweise mittels des Ausweich-Algorithmus. Die Zentralstation und die Datenverarbeitungsanlagen können daher sowohl hinsichtlich der Maschinen- als auch der Programmausrüstung einfach ausgebildet werden.
- 3) Da die größte Systemlänge nicht länger für die Erfassung einer Kollision von Datenpaketen eingestellt werden muß, hängt sie nunmehr von den Kapazitäten der Treiber und Empfänger an den entgegengesetzten Enden der Sende- und Empfangsleitungen ab. Wahlweise kann die Systemlänge weit über die Kapazitäten der Treiber und Empfänger, beispielsweise durch die Verwendung einer Verstärkerstation (repeater) erweitert werden. Das erfindungsgemäße stellare Netzwerk gestattet daher die Ausbildung eines großen Systems. Offensichtlich gestattet es die Verwendung einer Toranordnung, daß das erfindungsgemässe Netzwerk mit den Datenverarbeitungsanlagen eines anderen Systems in Verbindung tritt.
Anschließend wird die zweite Ausführungsform der Erfindung
beschrieben. Die zweite Ausführungsform betrifft eine
modifizierte Version des sternförmigen Netzwerkes
mit Kollisionsvermeidung der
vorausgehend beschriebenen, ersten Ausführungsform, die
derart abgeändert ist, daß sie sich für eine
Echtzeitübertragung, beispielsweise eine Gesprächsübertragung,
eignet, bei welcher die Sende-Empfangs-Beziehung auf
Echtzeitbasis geschätzt wird.
Fig. 4 stellt ein schematisches Blockschaltbild der
zweiten Ausführungsform der Erfindung dar und Fig. 5
ist ein Blockschaltbild, das die typische Steuerschaltung
im Netzwerk der Fig. 4 erläutert.
Gemäß Fig. 6 sind die Datenverarbeitungsanlagen der
A-, B-, . . ., N-Stationen mit einer Zentralstation (5)
über die Sendeleitungen (6a, 6b, . . ., 6n) und die
Empfangsleitungen (7a, 7b, . . ., 7n) (oder 7) verbunden.
Die Zentralstation (5) umfaßt Empfangsspeicher (5a, 5b,
..., 5n), die an den Schnittstellen für die
Datenverarbeitungsanlagen der A-, B-, . . ., N-Stationen
angeordnet sind, sowie eine Steuerschaltung (5p).
Die Empfangsspeicher (5a, 5b, . . ., 5n) haben jeweils
eine Kapazität für mindestens ein Datenpaket und die
Aufgabe, auf einer Leersignalleitung (11) ein "Leersignal
EIN" abzugeben, wenn der Speicher von Daten leer ist
oder ein "Leersignal AUS", wenn der Speicher mit Daten
gefüllt ist. Jeder der Empfangsspeicher liest bei
Aufnahme eines Lesesignals, das von der Steuerschaltung
(5p) über eine Speicherleseleitung (13) übermittelt
wird, Daten aufeinanderfolgend von dem gespeicherten
Datenpaket aus und gibt sie an die Datenleitung (12) mit
der dem Netzwerk entsprechenden gleichen Geschwindigkeit
aus und schaltet ferner nach Beendigung dieses
Auslesevorganges das "Leersignal EIN" und gibt es auf
die Leerleitung (11) ab. Die Steuerschaltung hat ferner
die Funktion, den Empfangsspeicher nach Erhalt eines
Löschsignals zu löschen, das von der Steuerschaltung
(5p) abgegeben und über eine Speicherlöschleitung (14)
gefördert wird.
Die Steuerschaltung (5p) überwacht die Empfangsspeicher
(5a, 5b, . . ., 5n) bezüglich ihres Status, indem sie
die Leersignale der Empfangsspeicher einmal während
eines festliegenden (Zeit)-Rahmens (T) erhält. Ergibt
sich, daß einige der Empfangsspeicher AUS-Leersignale
abgeben, d.h. im Laufe einer Statusanwahl Datenpakete
im Speicher halten, so liest die Steuerschaltung (5p)
Daten aus den Empfangsspeichern einmal innerhalb eines
Rahmens aus. Anschließend realisiert er einen
Schaltungsaustausch, indem die Datenpakete freigegeben
werden, die über die Datenleitung (12) auf die
Empfangsleitung (7) gegeben wurden.
Es wird nunmehr der Aufbau und Betrieb der Steuerschaltung
(5p) unter Bezugnahme auf Fig. 5 im einzelnen
beschrieben.
Ein Rahmenzähler (21) gibt ein Rahmen-Zeitsteuersignal
(21a) einmal innerhalb eines vorgegebenen Zeitintervalls
(Rahmenzeit) (T) ab. Ein Rahmen-Steuerungsmodul (22)
wird durch das Rahmen-Zeitsteuersignal (21a) betätigt.
Infolge dieser Betätigung unterscheidet das
Rahmen-Steuerungsmodul (22) zwischen dem Status EIN und
AUS des Leersignals, das durch Anwählen von der
Leersignalleitung (11) gefördert wird und speichert
anschließend die Unterscheidungsdaten an den Stationen
mit AUS-Zustand in einem Datenpaketfolge-
Aufzeichnungsspeicher (23). Da der Datenpaketfolge-
Aufzeichnungsspeicher (23) die Unterscheidungsdaten für
Stationen aufweist, die bis zu dem vorausgehenden Rahmen
aufgezeichnet worden sind, werden die Stationen, die in
dem vorliegenden Rahmen Leersignale im AUS-Zustand
erhalten haben, im Speicher (23) anschließend an
die Stationen aufgezeichnet, die bis zum oben erwähnten,
vorausgehenden Rahmen aufgezeichnet worden sind.
Wo beispielsweise nur die B-Station ein Senden
im vorausgehenden Rahmen durchgeführt hat, sind die
in dem Datenpaketfolge-Aufzeichnungsspeicher (23)
gespeicherten Unterscheidungsdaten allein auf jene
der B-Station begrenzt und die anderen Speicherbereiche
haben gemäß Fig. 6(a) Null-Status. Wird daher das vom
Empfangsspeicher (5a) der A-Station abgegebene Leersignal
im vorliegenden Rahmen auf AUS geschaltet, so erfaßt
das Rahmensteuerungsmodul (22) diesen Zustand und
veranlaßt, daß die Unterscheidungsdaten der A-Station
in dem Datenpaketfolge-Aufzeichnungsspeicher (23) für
die Datenpaketzuführung aufgezeichnet werden. Infolgedessen
werden die Daten in dem Datenpaketfolge-Aufzeichnungsspeicher
(23) so gestaltet, daß die Unterscheidungsdaten für
die A-Station anschließend an jene für die B-Station
gemäß Fig. 6(b) eingegeben werden.
Inzwischen wird, wenn die A-Station die Übertragung
innerhalb des vorliegenden Rahmens beendet, während
die B-, A- und D-Station zyklisch mit einer
Rahmenzeit als Einheitsperiode gemäß Fig. 6(c) senden,
die Aufzeichnung für die A-Station in dem
Datenpaketfolge-Aufzeichnungsspeicher (23) gelöscht und
die in dem Datenpaketfolge-Aufzeichnungsspeicher (23)
gespeicherten Unterscheidungsdaten werden gemäß Fig. 6(d)
geändert. Um genau zu sein, die Aufzeichnung für die
A-Station wird gelöscht und die Registeraufzeichnung für
die D-Station, die unterhalb jener für die A-Station
lag, wird in eine eine Stufe höher liegende Position
geschoben.
Die Beschreibung wird anschließend unter erneuter
Bezugnahme auf Fig. 5 fortgesetzt. Ein
Schaltungssteuerungsmodul (24) bezieht sich nach Erhalt
des Rahmenzeitsteuersignals (21a) aufeinanderfolgend
auf den Inhalt des Datenpaketfolge-Aufzeichnungsspeichers
(23), vom vorderen bis zum hinteren Ende, und gibt ein
Lesestartsignal (24a) an die erste der dort aufgezeichneten
Stationen ab. Während der Weiterleitung des
Lesestartsignals (24) erzeugt ein Lesesignalgenerator
(25) ein Speicherlesesignal und liefert es über eine
Speicherleseleitung (13) an die vorausgehend erwähnte
erste Station. Erhält der Empfangsspeicher der vorausgehend
erwähnten ersten Station das vorausgehend erwähnte
Speicherlesesignal, so werden die Daten des Empfangsspeichers
ausgelesen. Die auf diese Weise ausgelesenen Daten
werden über die Datenleitung (12) weitergeleitet und
in den Sender (26) eingegeben. Der Sender (26) gibt die
Daten mittels Rundspruch an die Empfangsleitungen (7) ab,
und zwar synchronisiert mit dem Ausgangstaktsignal, das
vom Lesesignalgenerator (25) abgegeben wird.
Wenn die Abgabe der Daten vom Empfangsspeicher der
ersten Station beendet ist und das vom Empfangsspeicher
über die Leersignalleitung (11) abgegebene Leersignal
infolgedessen auf EIN geschaltet ist, so erfaßt der
Lesesignalgenerator (25) diesen Zustand und unterbricht
die Abgabe eines Speicherlesesignals zur ersten Station.
Erfaßt der Schaltungssteuerungsmodul (24) die Änderung
des Leersignals in den EIN-Status, so liest er die
im zweiten Bereich des Datenpaketfolge-Aufzeichnungsspeichers
(23) registrierte zweite Station aus und führt das
gelesene Startsignal (24a) der vorausgehend erwähnten
zweiten Station zu. Infolgedessen erzeugt der
Lesesignalgenerator (25) ein Speicherlesesignal und
führt es in der vorausgehend beschriebenen Weise der
zweiten Station zu. Die Daten des Empfangsspeichers der
zweiten Station werden ausgelesen und die auf diese
Weise ausgelesenen Daten werden über die Datenleitung
(12) dem Sender (26) eingegeben. Anschließend werden
die Daten über die Sendeleitungen (7) den
Datenverarbeitungsanlagen der A-N-Stationen synchronisiert
mit dem Ausgangstaktsignal zugeführt, das vom Sender
(26) über den Lesesignalgeneraot (25) ausgegeben wird.
In gleicher Weise werden die Daten in den Empfangsspeichern,
die den im Datenpaketfolge-Aufzeichnungsspeicher (23)
registrierten Stationen entsprechen, aufeinanderfolgend
ausgelesen und den entsprechenden Datenverarbeitungsanlagen
zugeführt.
Was die Daten betrifft, die nicht innerhalb eines Rahmens
ausgegeben werden können, so werden die Empfangsspeicher
der Stationen, die diese Daten gespeichert haben,
zwangsweise durch den Umstand gelöscht, daß der
Schaltungssteuerungsmodul (24) veranlaßt, daß das vom
Lesesignalgenerator (25) erzeugte Lesestartsignal und
das vom Löschsignalgenerator (27) erzeugte Speicherlöschsignal
jeweils über die Speicherleseleitung (13) und die
Speicherlöschleitung (14) den vorausgehend erwähnten
Empfangsspeichern zugeführt werden.
Ist eine Rahmenzeit mit der Weiterleitung der Datenpakete
vergangen, die von den Datenverarbeitungsanlagen in der
vorausgehend beschriebenen Weise innerhalb einer
Rahmenzeit abgegeben werden, so gibt der Rahmenzähler
(21) erneut ein Rahmen-Zeitsteuerungssignal (21a) aus.
Anschließend wird die Station, die erneut zum Senden
aufgefordert wurde, wiederum in den
Datenpacketfolge-Aufzeichnungsspeicher (23) eingegeben
und die Station, die gerade das Senden beendet hat,
wird im Datenpaketfolge-Aufzeichnungsspeicher (23)
gelöscht. Durch die erneuerten Unterscheidungsdaten im
Datenpaketfolge-Aufzeichnungsspeicher (23) wird der
oben beschriebene Vorgang wiederholt.
Die Steuerschaltung (5p) arbeitet in der vorausgehend
beschriebenen Weise. Aus der vorstehenden Beschreibung
ist ersichtlich, daß bei der vorliegenden Ausführungsform
die in den Empfangsspeichern (5a-5n) gespeicherten
Datenpakete jeweils eines pro Rahmen in der Reihenfolge
ausgegeben werden, in der sie im
Datenpaketfolge-Aufzeichnungsspeicher (23) registriert
sind.
Es wird nunmehr die Arbeitsweise der Datenverarbeitungsanlagen
der A-N-Stationen beschrieben. Die Datenverarbeitungsanlagen
nehmen, nachdem ihre zugehörigen Stationen ihre eigenen
Datenpakete an die jeweiligen Empfangsspeicher (5a-5n)
abgegeben haben, einen Zustand ein, der die Ausgabe
eines Datenpaketes verhindert und verbleiben in diesem
Zustand bis sie bestätigen, daß die von ihnen ausgegebenen
Datenpakete an sie von der Zentralstation (5) geliefert
worden sind. Selbst wenn Anforderung zum Aussenden von
Datenpaketen ihnen von einem höheren hierarchischen
Niveau erteilt wird, während der Hinderungszustand
andauert, werden die Datenverarbeitungsanlagen nicht
freigegeben, den Empfangsspeichern ein Datenpaket
zuzuführen. Erst wenn die Datenverarbeitungsanlagen die
Ankunft der von ihnen selbst ausgegebenen Datenpakete
von der Zentralstation (5) bestätigen, werden sie von
dem Verbot der Abgabe eines Datenpaketes befreit und
in die Lage versetzt, das nachfolgende Datenpaket zu
liefern, das von dem höheren hierarchischen Niveau angefordert
worden ist.
Erhalten die Datenverarbeitungsanlagen nicht von der
Zentralstation die von ihnen selbst ausgegebenen Datenpakete,
selbst nachdem eine Rahmenzeit oder mehrere Rahmenzeiten
verflossen sind, da die Schaltungen in diesem Zustand
bis zu ihrer Kapazität beschäftigt sind, so bestätigen
die Datenverarbeitungsanlagen, daß die abgegebenen
Datenpakete durch die Zentralstation gelöscht sind und
senden die Datenpakete erneut an die Empfangsspeicher
ab. Um diesen Vorgang durchzuführen, müssen die
Datenverarbeitungsanlagen jeweils einen Zeitgeber aufweisen,
um zwei Rahmenzeiten zu takten und benötigen eine Funktion
zur Erkennung, daß die von ihnen selbst abgegebenen
Datenpakete gelöscht worden sind und zur Wiederausgabe
von Datenpaketen, wenn sie die von ihnen selbst abgegebenen
Datenpakete nicht innerhalb zweier Rahmenzeiten nach
Ausgabe ihrer eigenen Datenpakete empfangen.
Eine typische Art und Weise, in der Datenpakete von den
Datenverarbeitungsanlagen mittels des vorausgehend
beschriebenen Vorganges in die Schaltungen gegeben werden,
ist in der Zeitablaufdarstellung gemäß Fig. 7 gezeigt.
Es sei angenommen, daß die Datenverarbeitungsanlagen
der A-, D-, C- und B-Station aufgefordert werden,
Daten in der aufgeführten Reihenfolge während des Ablaufs
einer bestimmten Rahmenzeit (T) auszusenden. Dann werden
die Datenpakete von der A-, D-, C- und B-Station
über ihre jeweiligen Übertragungsleitungen weiterbefördert
und zur Speicherung in den zugehörigen Empfangsspeichern
empfangen und gleichzeitig in der erwähnten Reihenfolge
in dem vorausgehend erwähnten Datenpaketfolge-
Aufzeichnungsspeicher (23) registriert. Während der
anschließenden einen Rahmenzeit werden die
Stationsunterscheidungsdaten in dem
Datenpaketfolge-Aufzeichnungsspeicher (23) in der Reihenfolge
ihrer Registrierung ausgelesen und die entsprechenden
Datenpakete werden aus den Empfangsspeichern ausgelesen
und zu den Schaltungen weitergefördert. Daher werden
die Datenpakete der A-, D-, C- und B-Station in dieser
Reihenfolge, wie in der Figur dargestellt, auf die
Empfangsleitungen gegeben. Anders ausgedrückt, von den
Datenverarbeitungsanlagen werden diese Datenpakete in
der Reihenfolge der ausgegebenen Sendeanforderungen
ausgesandt und sie werden in jedem Rahmen in dieser
Reihenfolge ausgesandt, bis die Aussendung beendet ist.
Die vorliegende Erfindung wurde als Ausführung in Form
eines Schaltungsvermittlungsnetzwerkes beschrieben.
Die Erfindung ist nicht auf diese besondere Ausführung
begrenzt. Sie kann als Datenpaketvermittlungsnetzwerk
oder als Hybridvermittlungsnetzwerk eingesetzt werden.
Nebenbei bemerkt, das Schaltungsvermittlungsnetzwerk ist
ein System, das derart entworfen ist, daß eine festgelegte
Größe von Paketen fehlerfrei einmal je festliegendem
Zeitrahmen ausgegeben wird und das Datenpaketvermittlungs
netzwerk ist ein System, in welchem Daten mit veränderlichen
Paketlängen ausgegeben werden, obgleich das System keine
exklusive Schaltung aufweist.
Die vorliegende Erfindung kann aus folgenden Gründen
als Paketvermittlungsnetzwerk verwendet werden. Es sei
angenommen, daß die in der Darstellung gemäß Fig. 4
angegebenen A-, B-, C- und D-Stationen aufgefordert
werden, Datenpakete zu senden. Dann übermitteln die
Datenverarbeitungsanlagen der A-D-Stationen diese
Datenpakete über die Sendeleitungen (6a-6d) an die
Empfangsspeicher (5a-5d) der A-D-Stationen. Zu diesem
Zeitpunkt nehmen die Datenverarbeitungsanlagen der
A-D-Stationen den Zustand an, der eine Aussendung von
Daten verhindert.
Der Rahmen-Steuerungsmodul (22) der Zentralstation (5)
führt zu Beginn des nächsten Rahmens die Anwahl der
Leersignale durch, die von den Empfangsspeichern (5a-5n)
abgegeben werden und veranlaßt die A-D-Stationen, die
AUS-Leersignale aufweisen, im Datenpaketfolge-
Aufzeichnungsspeicher (23) registriert zu werden. In der
Zwischenzeit erhält der Schaltungssteuerungsmodul (24),
nachdem er ein Rahmen-Zeitsteuerungssignal (21a) erhalten
hat, einen wahlfreien Zutritt zu dem
Datenpaketfolge-Aufzeichnungsspeicher (23), führt den
Empfangsspeichern der registrierten Stationen in der
vorausgehend beschriebenen Weise ein Lesestartsignal zu
und liest die Daten aus. Auf diese Weise können der
stellare Speicher und das Rundspruchnetzwerk gemäß der
vorliegenden Erfindung als Datenpaket-Vermittlungsnetzwerk
verwendet werden.
Die vorausgehend beschriebene Ausführungsform kann als
Datenpaket-Vermittlungsnetzwerk eingesetzt werden, um
eine Übertragung von Daten ohne Datenkollision
durchzuführen, selbst wenn Sendeanforderungen gleichzeitig
von vielen Stationen gemacht werden.
Falls Sendeanforderungen gleichzeitig von vielen Stationen
gemacht werden und ein Teil der Daten, die infolgedessen
von den Empfangsspeichern abgegeben werden, nicht
innerhalb einer Rahmenzeit gesendet werden kann, so werden
die überschüssigen Daten durch das Speicherlöschsignal
gelöscht, das vom Löschsignalgenerator (27) weitgehend
in der gleichen Weise erzeugt wird, wie wenn die vorliegende
Ausführungsform als das vorausgehend erwähnte
Schaltungsvermittlungsnetzwerk eingesetzt wird.
Eine typische Art und Weise, in der Datenpakete durch
die Datenverarbeitungsanlagen als Folge des vorausgehend
beschriebenen Betriebes an die Schaltungen abgegeben
werden, ist in der Zeitablaufdarstellung nach Fig. 8
gezeigt.
Es sei angenommen, daß die Datenverarbeitungsanlagen
der A-, D-, C- und B-Station in der angegebenen
Reihenfolge innerhalb einer gegebenen Rahmenzeit (T)
Anforderungen zur Aussendung von Daten erhalten. Dann
werden die Datenpakete von der A-, D-, C- und B-Station
über die zugehörigen Sendeleitungen weitergeleitet und
zur Speicherung durch die zugehörigen Empfangsspeicher
empfangen, anschließend durch den folgenden
Rahmen-Zeitsteuerungsimpuls einer Anwahl (poling) unterzogen
und im Datenpaketfolge-Aufzeichnungsspeicher (23)
registriert. Während der folgenden einen Rahmenzeit
werden die Stationsunterscheidungsdaten aus dem
Datenpaketfolge-Aufzeichnungsspeicher (23) ausgelesen
und die entsprechenden Datenpakete werden von den
jeweiligen Empfangsspeichern ausgelesen und den
Schaltungen zugeführt. Infolgedessen werden den
Sendeleitungen die Datenpakete der A-, B-, C- und
D-Station in der erwähnten Reihenfolge zugeführt, die
nicht der Reihenfolge der vorausgehend erwähnten
Sendeanforderungen entspricht, wie aus der Darstellung
ersichtlich ist.
Die vorliegende Erfindung gestattet das Aussenden von
Daten in Form einer Paketvermittlung mit völlig gleicher
Verfahrensweise wie in Form der vorausgehend beschriebenen
Schaltungsvermittlung. Werden diese beiden Vermittlungen
kombiniert, so entsteht ein hybrides Vermittlungssystem.
Die zweite Ausführungsform der Erfindung ermöglicht die
nachfolgend aufgeführte Wirkungsweise zusätzlich zu
den Wirkungsweisen (1) bis (3), die durch die vorausgehend
aufgeführte erste Ausführungsform erzielbar sind.
- 4) Wird das erfindungsgemäße Netzwerk als Schaltungsvermittlungsnetzwerk eingesetzt, so eignet es sich hervorragend für eine Echtzeitübertragung, beispielsweise bei einer Gesprächsverbindung, welche eine Sendeempfangsbeziehung auf Echtzeitbasis schätzt.
Es wird nunmehr die dritte Ausführungsform der Erfindung
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
beschrieben. Diese Ausführungsform umfaßt eine
Anordnung des stellaren Speichers und des
Rundspruchnetzwerkes, welche eine maximale
Verzögerungszeit bei der Übertragung garantiert, und
sich daher für eine Echtzeitübertragung von Daten, wie
beispielsweise Gesprächsdaten, eignet. Ferner ist das
Netzwerk so gestaltet, daß eine Datenverarbeitungsanlage
in der Lage ist, eine Mehrzahl von Kanälen zu bilden,
wovon jeder eine maximale Verzögerungszeit für die
Übertragung aufweist.
Fig. 9 ist ein schematisches Blockschaltbild der dritten
Ausführungsform der Erfindung.
Wie in der Figur gezeigt wird, sind die
Datenverarbeitungsanlagen der A-, B-, . . ., N-Stationen
jeweils über Sendeleitungen (6a, 6b, . . ., 6n) und
Empfangsleitungen (7a, 7b, . . ., 7n) mit einer
Zentralstation (5) verbunden. Die Zentralstation (5) ist
mit A-, B-, . . ., N-Stationseinheiten (5a, 5b, . . ., 5n)
ausgestattet, die an den Schnittstellen liegen, die den
Datenverarbeitungsanlagen der A-, B-, . . ., N-Stationen
entsprechen, sowie mit einer Steuerschaltung (5p), die
diese Stationseinheiten überwachen kann und gleichzeitig
aufeinanderfolgend Lesesignale an die Daten haltende
Stationseinheiten ausgeben kann, und mit einem Sender
(5r), der dazu dient, die aus den Stationseinheiten
ausgelesenen Daten an die Empfangsleitungen (7a, 7b, . . .,
7n) zu verteilen. Die A-, B-, . . ., N-Stationseinheiten
(5a, 5b, . . ., 5n) haben jeweils einen Empfangsspeicher,
der beispielsweise als Schiebespeicher (FIFO) ausgebildet
ist. Die Datenmenge, die gleichzeitig im Empfangsspeicher
gespeichert werden kann, ist auf einen vorgegebenen
Pegel begrenzt. Die in Frage stehenden Sendeleitungen
und Empfangsleitungen können aus physikalisch unabhängigen
Kabeln bestehen. Als Alternative kann ein Kabel gemeinsam
sowohl für die Sende- als auch Empfangskanäle verwendet
werden.
Die Steuerschaltung (5p) und die A-, B-, . . .,
N-Stationseinheiten (5a, 5b, . . ., 5n) sind über eine
Wählerleitung (S) verbunden, die dazu dient, ein
Wählersignal zur Auswahl der Stationseinheiten
weiterzuleiten, eine Leseleitung (R) zur Weiterleitung
eines Lesesignals, eine Leersignalleitung (E) zur
Weiterleitung eines Leersignals, und eine Sendeleitung
(P) für ein Datenpaketintervall-Sensorsignal zur
Weiterleitung eines Paketintervall-Sensorsignals. Die
aus den A-, B-, . . ., N-Stationseinheiten (5a, 5b, . . ., 5n)
ausgelesenen Daten werden über die Datenleitung (B) dem
Sender (5r) zugeführt.
Es wird nunmehr eine typische Anordnung der A,-, B-,
. . ., N-Stationseinheiten (5a, 5b, . . ., 5n) unter
Bezugnahme auf Fig. 10 beschrieben. Da die
Stationseinheiten (5a, 5b, . . ., 5n) identisch aufgebaut
sind, wird die Anordnung der A-Stationseinheit (5a)
als repräsentativ im einzelnen beschrieben.
Wie in Fig. 10 dargestellt ist, besteht die
A-Stationseinheit (5a) aus einem Trägersensor (CS) (31),
einer S/P-Umsetzerschaltung (32) für Serien/Parallel-Umsetzung,
einem Datenpaket-Intervallsensor (33), einer
Schreibimpuls-Generierungsschaltung (34), einem ersten
Schiebespeicher (35) (FIFO) und einer Torschaltung (36).
Es wird nunmehr die Funktion jedes dieser vorausgehend
aufgeführten Bauelemente unter Bezugnahme auf die
Zeitablaufdarstellung nach Fig. 11 beschrieben. Die in
Fig. 11 verwendeten Bezugszeichen entsprechen jenen der
Fig. 10.
Der Trägersensor (31) überwacht ständig die Sendeleitung
(6a) und führt, falls er ein Signal (6a) erfaßt, das
von der Datenverarbeitungsanlage (A) der A-Station
gemäß Fig. 11 abgegeben wird, der S/P-Umsetzerschaltung
(32), dem Datenpaket-Intervallsensor (33) und der
Schreibimpuls-Generierungsschaltung (34) ein
Trägersensorsignal (31a) zu. Die S/P-Umsetzerschaltung
(32) wird nach Empfang des vom Trägersensor (31) kommenden
Trägersensorsignals (31a) betätigt, um die über die
Sendeleitung (6a) zugeführten seriellen Daten in parallele
Daten umzusetzen und die parallelen Daten dem Schiebespeicher
(35) zuzuführen.
In einem Nachrichtensystem, wie beispielsweise Ethernet,
ist kein Träger vorhanden, wo keine Signale auf der
Sendeleitung vorliegen. Es sind jedoch Nachrichtensysteme
gegeben, bei welchen das Senden eines Trägers erfolgt,
selbst wenn kein Signal auf der Sendeleitung vorhanden
ist. Bei einem optischen Senden wird beispielsweise ein
Signal bestimmter Formgebung immer in die Übertragungsbahn
abgegeben, um den Wert einer Rückkopplungsschleife der
automatischen Verstärkungskontrolle (AGC) im Aufnahmeteil
zu stabilisieren (das anschließend als Ruhesignal
bezeichnet wird). In diesem Falle wird ein Signalsensor
anstelle des Trägersensors (31) nach Fig. 10 verwendet.
Der Ausgang des Signalsensors ist AUS, wenn das Ruhesignal
auf der Übertragungsbahn vorliegt, während es EIN ist,
wenn effektive Daten auf der Übertragungsbahn erscheinen.
Der Schiebespeicher (35) ist ein Speicher für parallele
Eingabe und parallele Ausgabe. Wird der Schreibimpuls
(34a) von der Schreibimpuls-Generierungsschaltung (34)
eingeführt, so gestattet es der Schiebespeicher (35),
daß die Daten der parallelen Eingabe in ihm eingeschrieben
werden. Zu diesem Zeitpunkt wird ein
Datenpaketintervall-Unterscheidungsbit (35a), beispielsweise
eine logische "1", vom Datenpaket-Intervallsensor (33)
abgegeben und gleichzeitig in den Schiebespeicher (35)
(FIFO) eingeschrieben.
Fig. 12 stellt eine Veranschaulichung der im
Schiebespeicher (35) gespeicherten Daten dar. Hat der
Schiebespeicher (35) eine Breite von 9 Bit, so werden
die Paketdaten in den ersten 8 Bit eingeschrieben und
das Paketintervall-Unterscheidungsbit (35a), das die
Grenze zwischen dem vorliegenden Datenpaket und dem
nächsten Datenpaket angibt, wird in das verbleibende
eine Bit eingeschrieben. In dem dargestellten Fall
wird "0" als das Datenpaketintervall-Unterscheidungssignal
verwendet.
Der Datenpaket-Intervallsensor (33) nimmt, wenn das
Trägersensorsignal (31a) vom Trägersensor (31) ausgegeben
wurde, den AUS-Zustand ein (t2 in der Darstellung nach
Fig. 11) und gibt das Datenpaketintervall-
Unterscheidungssignal entsprechend einer logischen "0"
während der Eingabe des letzten parallelen Signaleingangs
ab. Dieses Signal wird zusammen mit dem letzten parallelen
Eingabesignal durch den Schreibimpuls (34) eingeschrieben.
Ferner wird die Schreibimpuls-Generierungsschaltung (34)
durch das Trägersensorsignal (31a) veranlaßt, einen
Impuls (34a) auszugeben, um das parallele Eingabesignal
und das Datenpaketintervall-Unterscheidungsbit in den
Schiebespeicher (35) einzuschreiben. Die Schaltung
unterbricht ihren Betrieb, wenn das Trägersensorsignal
(31a) den AUS-Zustand einnimmt.
Es wird nunmehr ein typisches Ausführungsbeispiel der
Steuerschaltung (5p) in der Anordnung nach Fig. 9 in
Verbindung mit dem Blockschaltbild der Fig. 13 beschrieben.
Zur Erleichterung der Darstellung zeigt Fig. 13 zusätzlich
ein Anschlußschaltbild, das die Steuerschaltung (5p)
und die A-, B-, . . ., N-Stationseinheiten betrifft.
Die Steuerschaltung (5p) besteht aus einer
Wählersignal-Generierungsschaltung (41), einer
Leersignal-Sensorschaltung (42), einer
Speicherlesesignal-Generierungsschaltung (43), einer
Datenpaketintervall-Sensorschaltung (44) und einem
Zeitgeber (45). Diese Schaltungen (41, 42, 43, 44) sind
elektrisch mit den A-, B-, . . ., N-Stationseinheiten
verbunden.
Die Wählersignal-Generierungsschaltung (41) kann über
eine Wählerleitung (S) eine der Stationseinheiten
auswählen. Die Wählersignal-Generierungsschaltung (41)
veranlaßt, so oft ein nächstes Signal (n) von der
Leersignal-Sensorschaltung (42) erhalten wird, daß das
an die Wählerleitung abgegebene Wählersignal zur
nächsten Wählerleitung verschoben wird und infolgedessen
die nächste Stationseinheit auswählt. Jede der
Stationseinheiten öffnet bei der dort erfolgenden Ankunft
dieses Signals die Torschaltung (36) (siehe Fig. 10)
und gestattet es, daß die Signalleitung der jeweiligen
Station mit der Steuerschaltung (5p) verbunden wird.
Das über die Leersignalleitung (E) eingeführte Signal
wird durch die Leersignal-Sensorschaltung (42) erfaßt
und anschließend der Wählersignal-Generierungsschaltung
(41) und der Speicherlesesignal-Generierungsschaltung (43)
zugeführt. Zu diesem Zeitpunkt, wenn das empfangene
Signal den EIN-Zustand aufweist, was anzeigt, daß die
betreffende Stationseinheit keine Paketdaten gespeichert
hat, wählt die vorausgehend aufgeführte
Wählersignal-Generierungsschaltung (41) die nächste
Stationseinheit und die Speicherlesesignal-
Genierierungsschaltung (43) beendet die Erzeugung eines
Lesesignals. Befindet sich das vorausgehend aufgeführte
Signal im AUS-Status, was anzeigt, daß die betreffende
Stationseinheit Paketdaten gespeichert hat, so behält
die Wählersignal-Generierungsschaltung (41) weiterhin
die gegenwärtig gewählte Stationseinheit bei, und die
Speicherlesesignal-Generierungsschaltung (43) gibt ein
Lesesignal ab. Die Speicherlesesignal-Generierungsschaltung
(43) unterbricht, wenn sie ein Datenpaketintervall-
Sensorsignal von der Datenpaketintervall-Sensorschaltung
(44) erhält, die Abgabe eines Lesesignals.
Erfaßt die Paketintervall-Sensorschaltung (44) ein
von der Stationseinheit abgesandtes Paketintervall-
Sensorsignal, so sendet sie dieses Signal an die
Speicherlesesignal-Generierungsschaltung (43) und an
den Zeitgeber (45). Der Zeitgeber (45) wird bei Empfang
des Paketintervall-Sensorsignals betätigt, um die
vorgeschriebene Zeit zu takten. Diese stellt die
kürzeste Zeitspanne dar, die zwischen benachbarten
Datenpaketen liegt. Die Speicherlesesignal-
Generierungsschaltung (43) unterbricht die Aussendung
eines Lesesignals, während der Zeitgeber (45) in Betrieb
ist und nimmt die Aussendung erneut auf, wenn der
Betrieb des Zeitgebers (45) zu Ende ist.
Es wird nunmehr die Betriebsweise der vorliegenden
Ausführungsform beschrieben. Bei der vorliegenden
Ausführungsform ist die Datenmenge, die in den
Empfangsspeichern, beispielsweise den Schiebespeichern
der A-N-Stationseinheiten aufgespeichert werden kann,
wie vorausgehend beschrieben, im voraus festgelegt.
Beispielsweise wird sie unabhängig voneinander von den
Datenverarbeitungsanlagen der A-N-Stationen festgelegt.
Es sei nunmehr angenommen, daß der größte Wert der
Gesamtmenge der Daten, die gleichzeitig in den
Empfangsspeichern der A-N-Stationseinheiten aufgespeichert
werden kann, gleich P(Bit) ist und daß die
Sendegeschwindigkeit im System der vorliegenden
Ausführungsform gleich S(Bit)/Sekunde ist. Dann wird
die maximale Verzögerungszeit (T) (an der Zentralstation),
die zwischen dem Zeitpunkt liegt, wo eine gegebene
Station ein Datenpaket abgibt und dem Zeitpunkt, wo die
Zentralstation das gleiche Datenpaket abgibt, durch
folgenden Ausdruck gegeben:
T = P/S (Sekunden).
Die maximale Verzögerungszeit (T), die sich in Verbindung
mit der vorliegenden Erfindung eignet, kann erhalten
werden, und entsprechend kann die maximale
Verzögerungszeit des Systems für die Aussendung garantiert
werden, indem für (P) und (S) geeignete Werte festgesetzt
werden.
Die Datenverarbeitungsanlagen innerhalb des Systems können
jeweils eine festliegende Sendegeschwindigkeit aufweisen,
indem die maximale Größe (P) der Datenaufspeicherung
bestimmt wird. Diese zugewiesene Größe der
Datenaufspeicherung ändert sich mit den charakteristischen
Qualitäten der Datenverarbeitungsanlagen (beispielsweise
Aufspeicherungsgröße kann bei der Anstiegszeit des
Systems festgelegt oder dynamisch eingestellt werden.
Es ist nur natürlich, daß die Gesamtgröße der den
einzelnen Datenverarbeitungsanlagen zugeteilten
Aufspeicherung nicht die maximale Datenmenge (P), die
im Gesamtsystem gespeichert werden, überschreiten sollte.
Die Frage, wie die jeder Datenverarbeitungsanlage zugeteilte
Datenaufspeicherungsgröße verwendet werden sollte,
bleibt völlig dem Belieben der in Frage stehenden Station
überlassen.
Beispielsweise wird P = 1 (M Bit) erhalten, wenn die
Übertragungsgeschwindigkeit (S) des Systems auf 100
(M Bit/s) festgelegt wird und die maximale
Verzögerungszeit (T) der Übertragung auf 10 (ms).
Es sei angenommen, daß eine bestimmte
Datenverarbeitungsanlage der Station (A) eine Zuteilung
von 2016 Bit erhält und daß die Ruhezeit zwischen den
Datenpaketen (das kleinste Datenpaketintervall, das
durch den Zeitgeber in der Anordnung nach Fig. 15
gezählt wird) 48 Bit beträgt. Somit kann die Station
(A) einen Datenkanal von 196.8 K Bit/s unter Verwendung
von 1968 + 48 (Bit) erstellen. Ansonsten kann sie zwei
Kanäle, 128 K Bit/s und 64 K Bit/s unter Verwendung
von (1280 + 48) + (640 + 48) (Bit) erstellen.
Um eine Variation in der Zuteilung der Aufspeicherungsmengen
zu garantieren, ist es erwünscht, den Empfangsspeichern
der Stationseinheiten solche Kapazitäten zu geben, die
die maximal möglichen Aufspeicherungsmengen (P) übersteigen.
Beim bekannten System nehmen die Datenverarbeitungsstationen
nach Abgabe von Datenpaketen den Zustand ein, der eine
Abgabe von Datenpaketen verhindert. Bei dem in Frage
stehenden System ist jedoch folgende Änderung vorgesehen.
Es sei angenommen, daß eine bestimmte
Datenverarbeitungsstation zwei Kanäle (CH1, CH2) einrichten
kann, wovon jeder eine garantierte maximale
Verzögerungszeit für die Übertragung aufweist. Wenn diese
Datenverarbeitungsstation das Datenpaket von (CH1) auf
Anforderung der oberen Schicht abgibt, so nimmt sie den
Zustand ein, der die Abgabe allein des Paketes (CH1)
verbietet. Wird diese Datenverarbeitungsstation anschließend
auf Anforderung der oberen Schicht veranlaßt, das
Paket gemäß (CH2) abzugeben, so nimmt sie den Zustand
ein, der eine Abgabe überhaupt verbietet. Wird das
Paket gemäß (CH1) zurückgegeben, so wird der
Datenverarbeitungsstation erlaubt, allein das Paket
gemäß (CH1) abzugeben. Wird das Paket gemäß (CH2)
ebenfalls zurückgegeben, so wird der Datenverarbeitungsstation
erlaubt, ebenfalls das Paket gemäß (CH2) abzugeben.
Es wird ferner darauf hing wiesen, daß die Steuerschaltung
(5p) der Zentralstation (5) kontinuierlich den Status
der Empfangsspeicher in den Stationseinheiten durch
Anwahl über die Leersignalleitung (E) überwacht. Die
Steuerschaltung (5p) gibt beispielsweise an den
Empfangsspeicher der A-Station ein Speicherlesesignal
aus und veranlaßt den Empfangsspeicher, Daten auf den
Datenbus (B) abzugeben, wenn das von der A-Station
eingebrachte Leersignal den AUS-Status einnimmt, was
anzeigt, daß der Empfangsspeicher der A-Station mit
Datenpaketen gefüllt ist. Die Steuerschaltung (5p)
fährt fort, Speicherlesesignale mit der dem Netzwerk
gleichen Geschwindigkeit auszugeben, so daß die
Daten der A-Station veranlaßt werden, auf dem Datenbus
(B) zu erscheinen. Wird das Paketintervall-Sensorsignal
eingeführt, das sich am hinteren Ende der Paketdaten
befindet, so wird der Zeitgeber (45) betätigt, das
Auslesen aus dem Speicher für das kleinste Paketintervall
(eine Länge von 48 Bit im vorausgehend aufgeführten
Fall) zu unterbrechen. Nimmt das vorausgehend aufgeführte
Leersignal den EIN-Status nach dem kleinsten
Paketintervall ein, so wird die nächste Stationseinheit
durch das Wählersignal ausgewählt. Nimmt das Leersignal
nicht den EIN-Status ein, da die Aufspeicherung der
Daten noch anhält, so wird das Lesen der Daten aus dem
Speicher erneut begonnen. Das heißt, das Auslesen der
Daten aus dem nächsten Kanal wird erneut begonnen.
Da im Einklang mit der vorliegenden Erfindung die
maximale Datenmenge, die gleichzeitig in den
Empfangsspeichern in den A-N-Stationseinheiten der
Zentralstation aufgespeichert wird, wie vorausgehend
aufgeführt wurde, festliegt, so wird die maximale
Verzögerungszeit bei der Übertragung eines Datenpaketes
ausschließlich durch die Übertragungsgeschwindigkeit
des Systems festgelegt. Somit realisiert die vorliegende
Erfindung eine Echtzeitübertragung von Daten, beispielsweise
Gesprächsdaten.
Das vorausgehend aufgeführte typische System wurde mit
einem Kanal oder mit zwei Kanälen in einer
Datenverarbeitungsstation beschrieben. Die Erfindung
ist nicht auf diese besondere Ausführung beschränkt. Die
Anzahl der Kanäle, die in einer gegebenen
Datenverarbeitungsstation gebildet werden, kann innerhalb
der Begrenzung der der Datenverarbeitungsstation
zugeteilten Menge der Datenaufspeicherung frei gewählt
werden. Diese Auswahl bleibt dem Belieben der in Frage
stehenden Datenverarbeitungsstation überlassen.
Es wird nunmehr die vierte Ausführungsform der Erfindung
erläutert, gemäß welcher eine dynamische Zuteilung der
Größe der Datenspeicherung an dem vorausgehend erwähnten
Schiebespeicher (35) vorgesehen ist.
Den Datenverarbeitungsanlagen sind bestimmte festliegende
Speicherungsmengen bei der Anstiegszeit zugeteilt,
so daß die Summe der zugeteilten Mengen (Q) der
Beziehung Q<P (Bits) genügt. Dies heißt, daß die für
das System festgelegten Übertragungsbahnen, die mit der
garantierten maximalen Übertragungsverzögerung ausgestattet
sind, einen Rest aufweist, der dem Unterschied P-Q (Bit)
entspricht.
Innerhalb des Systems ist eine Datenverarbeitungsstation
angeordnet, deren Funktion es ist, diese
Speicherungsmenge zu verwalten (die anschließend als
"Speicherungssteuerstation" bezeichnet wird). Falls eine
gegebene Datenverarbeitungsstation Daten in einer Menge
senden muß, die die ursprünglich zugeteilte Menge
überschreitet, so sendet sie ein Anforderungspaket
zwecks Zuteilung einer zusätzlichen Speichermenge zur
Speicherungssteuerstation. Im Datenbereich dieses
Anforderungspaketes ist die nachgesuchte Speicherungsmenge
eingeschrieben.
Die Speicherungssteuerstation enthält eine Tabelle, die
den Verbrauchszustand der Zuteilung der Speichermenge
angibt. Bei Empfang des Anforderungspaketes, welches
um eine Zuteilung einer zusätzlichen Speichermenge
nachsucht, überprüft die Speicherungssteuerstation
diese Tabelle, und wenn die angeforderte Speichermenge
vorrätig ist, sendet sie ein Genehmigungspaket zur
Zuteilung der Speichermenge an die Datenverarbeitungsanlage,
die um die Zuteilung nachsucht, und erneuert gleichzeitig
den Tabelleninhalt.
Falls die angeforderte Speichermenge nicht vorrätig ist,
so sendet die Speicherungssteuerstation ein
Versagungspaket an die Datenverarbeitungsanlage. Die
Datenverarbeitungsanlage, die um Zuteilung einer
zusätzlichen Speichermenge nachgesucht hat, darf bei
Empfang des Genehmigungspaketes für die Zuteilung die
Speichermenge der eine maximale Verzögerung garantiert
ist, um die nunmehr zugeteilte zusätzliche Menge erhöhen.
Sobald die zusätzliche Speichermenge nicht mehr
erforderlich ist, sendet die Datenverarbeitungsanlage
ein Rückgabepaket für die zugeteilte Speichermenge zur
Speicherungssteuerstation. Bei Erhalt dieses Rückgabepaketes
erneuert die Speicherungssteuerstation erneut den
Tabelleninhalt.
Es wird nunmehr die Ausführungsform der Erfindung, die
eine dynamische Zuteilung der Speichermenge an den
Schiebespeicher (35) vorsieht, näher beschrieben.
Fig. 14 stellt ein typisches Paketformat dar, das den
Datenverarbeitungsanlagen der A-N-Stationen zugeführt
und von diesen abgegeben wird. Dieses Paket besteht aus
einer Präambel, einer Bestimmungsadresse (Empfänger),
einer Ursprungsadresse (Absender), einem
Kennzeichnungsfeld, einem Inhaltsfeld, Daten und
zyklischer Redundanzprüfung (CRC). Das
Kennzeichnungsfeld dient dazu, wenn gegebene
Datenverarbeitungsanlagen Daten über eine Mehrzahl von
Kanälen senden, Daten für die Unterscheidung der Kanäle
anzugeben. Das Inhaltsfeld zeigt die Daten zur Unterscheidung
zwischen (a) einem allgemeinen Paket, (b) einem Paket
zur Anforderung einer Zuteilung der Speichermenge,
(c) einem Paket, das die Zuteilung der Speichermenge
genehmigt, (d) einem Paket zur Versagung der Zuteilung
der Speichermenge und (e) einem Paket zur Rückgabe der
zugeteilten Speichermenge.
Fig. 15 stellt eine typische Anordnung der vorausgehend
aufgeführten Datenverarbeitungsanlagen der A-N-Stationen
dar. Ein Dekodierer (131) dient zum Dekodieren eingegebener
Datenpakete und eine Paketunterscheidungsschaltung (132)
dient dazu, den allgemeinen Teil des dekodierten
Datenpaketes zu interpretieren. Die
Paketunterscheidungsschaltung (132) arbeitet wie folgt,
wenn sich als Bestimmungsadresse die eigene Adresse
herausstellt.
- 1) Weist das Inhaltsfeld ein allgemeines Paket auf, so leitet die Schaltung das Datenfeld zu der im Kennzeichnungsfeld angegebenen oberen Schicht.
- 2) Weist das Inhaltsfeld ein Steuerpaket bezüglich der Zuteilung der Speichermenge auf, so leitet sie das Datenfeld zu einer Steuerschaltung (133) für die Aufspeicherungsgröße, die anschließend näher beschrieben wird.
- 3) Stellt sich die Ursprungsadresse als eigene Adresse heraus, so liefert die Schaltung einen Impuls der Paketlänge an einen Vorwärts-Rückwärts-Zähler (134), der im einzelnen später beschrieben wird. Beispielsweise gibt sie jedesmal einen Impuls an den Vorwärts-Rückwärts-Zähler (134) ab, wenn ein Datenbyte empfangen wurde.
Der Vorwärts-Rückwärts-Zähler (134) zählt eine Paketlänge
vorwärts, sooft die Schaltung ein Paket aussendet, und
er zählt eine Paketlänge rückwärts, sooft die Schaltung
ein Rückgabepaket empfängt. Somit gibt der im
Vorwärts-Rückwärts-Zähler (134) angezeigte Wert die Anzahl
der Pakete an, die ausgesandt, aber noch nicht zurückgegeben
worden sind.
Eine Sperrschaltung (135) dient dazu, die
Aufspeicherungsmenge (beispielsweise die Anzahl von Bytes)
zu bewahren, die gegenwärtig der eigenen Station zusteht,
und die von der Steuerschaltung (133) für die
Aufspeicherungsgröße eingebracht wurde. Ein Komparator
(136) dient zum Vergleich des Ausgangs des
Vorwärts-Rückwärts-Zählers (134) und jenes der
Sperrschaltung (135). Die Zufuhrsteuerschaltung, die
innerhalb der oberen Schicht liegt, kennt den Wert
der der eigenen Station zugeteilten Aufspeicherungsgröße
und dient dazu, zu verhindern, daß die gleichzeitig
zur Zentralstation ausgegebene Datenmenge die vorausgehend
erwähnte Menge überschreitet. Insbesondere verweigert
die Zufuhrsteuerschaltung eine Anforderung zur
Datenübertragung, wenn die angeforderte Menge die zugeteilte
Menge überschreitet.
Die in der Zentralstation aufgespeicherte Datenmenge
bleibt immer unter einem festgelegten Pegel, da die
Zufuhrsteuerschaltung einmal innerhalb einer Rahmenzeit
eine festgelegte Datenmenge aus der zugelassenen
synchronen Datenverarbeitungsanlage ausliest und sie
an eine Paketbereitstellungsschaltung (137) fördert.
Die Paketbereitstellungsschaltung (137) dient zur
Bereitstellung eines Datenpaketes im Einklang mit den
Daten, die von der oberen Schicht zugeführt wurden oder
auf Anforderung von der Steuerschaltung (133) für die
Aufspeicherungsgröße. Die Schaltung sieht jedoch
vorübergehend davon ab, das nächste Paket bereitzustellen
und ein bereitgestelltes Paket auszugeben, wenn der
Ausgang des Komparators (136) aktiv ist, d.h. wenn der
Wert des Vorwärts-Rückwärts-Zählers (134) die gegenwärtig
der eigenen Station erlaubte Aufspeicherungsmenge, wie
sie in der Sperrschaltung (135) gehalten wird, überschreitet.
Die Schaltung dient ferner dazu, dem Vorwärts-Rückwärts-
Zähler (134) einen Impuls zuzuführen, der der gerade
abgegebenen Paketlänge gleichkommt. Eine Torschaltung
(138) wird durch den Ausgang des Komparators (136)
gesteuert. Das Bezugszeichen (139) bezeichnet einen
Kodierer.
Es wird nunmehr ein typisches Ausführungsbeispiel der
Aufspeicherungssteuerstation unter Bezugnahme auf Fig. 16
beschrieben. In der Figur bezeichnet (141) einen
Dekodierer, (142) eine Paketunterscheidungsschaltung,
(143) eine Tabelle, die den Verbrauch der Zuteilung
der Aufspeicherungsgröße angibt, (144) eine
Steuerschaltung für die Aufspeicherungsgröße. (145)
eine Sperrschaltung, (146) einen
Vorwärts-Rückwärts-Zähler und (147) einen Komparator.
Das Bezugszeichen (148) bezeichnet eine
Paketbereitstellungsschaltung, (149) eine Torschaltung
und (150) einen Kodierer. Die anderen Schaltungen, abgesehen
von der Tabelle (143) und der Steuerschaltung (144) für
die Aufspeicherungsgröße, sind jene Schaltungen, die
von der vorausgehend aufgeführten Steuerstation beim
Aussenden und beim Empfang von Datenpaketen etwa gemäß
der Anordnung nach Fig. 15 benötigt werden.
Es wird nunmehr die Funktionsweise der in Fig. 15
dargestellten Steuerschaltung (133) für die
Aufspeicherungsgröße in Verbindung mit der
Betriebsablaufdarstellung gemäß Fig. 17 beschrieben.
Wenn die Datenverarbeitungsanlage über einen
Stromversorgungsanschluß betätigt wird, so wird die
im voraus in der Datenverarbeitungsanlage festgelegte
Aufspeicherungsgröße einleitend in der Sperrschaltung
(135) festgelegt (Stufe (S1)). Anschließend erfolgt
eine Entscheidung, ob eine Anforderung für die Zuteilung
einer Aufspeicherungsgröße durch die obere Schicht erfolgt
ist oder nicht (Stufe (S2)). Bejahendenfalls geht die
Verarbeitung zur nächsten Stufe (S3) weiter, wobei ein
Steuerpaket, d.h. ein Paket, das die Zuteilung einer
Aufspeicherungsgröße anfordert, an die
Speicherungssteuerstation. Anschließend erfolgt eine
Entscheidung darüber, ob ein Genehmigungspaket für die
Zuteilung einer Aufspeicherungsgröße als Steuerpaket
von der Speicherungssteuerstation weitergeleitet wurde
oder nicht (Stufe (S4)). Bejahendenfalls wird die
Aufspeicherungsgröße in der Sperrschaltung (135) erneuert
(Stufe (S5)) und eine Bestätigung des Empfangs des
Genehmigungspaketes wird an die obere Schicht geliefert
(Stufe (S6)). Ist andererseits die Antwort verneinend,
so erfolgt eine Entscheidung, ob ein Versagungspaket für
die Zuteilung einer Aufspeicherungsgröße empfangen wurde
oder nicht (Stufe (S7)). Wird der Empfang dieses
Paketes bestätigt, so erfolgt eine Bestätigung des
Empfangs des Versagungspaketes an die obere Schicht
(Stufe (S8)).
Ist die Antwort in der Stufe (S2) negativ und sind die
Antworten in den Stufen (S6) und (S8) abgeschlossen,
so erfolgt eine Entscheidung, ob eine Anforderung für
die Rückgabe der Zuteilung der Aufspeicherungsgröße
seitens der oberen Schicht erfolgte oder nicht (Stufe
(S9)). Ist die Antwort negativ, so kehrt der
Verfahrensablauf zur Stufe (S2) zurück. Ist andererseits
die Antwort positiv, so wird die Aufspeicherungsgröße
in der Sperrschaltung (135) erneuert (Stufe (S10)).
Anschließend wird ein Rückgabepaket für die Zuteilung
der Aufspeicherungsgröße der vorausgehend erwähnten
Speicherungssteuerstation zugeführt.
In der vorausgehend beschriebenen Weise erhält die
Sperrschaltung (135) bei Empfang einer Anforderung für die
Zuteilung einer Aufspeicherungsgröße von der oberen
Schicht eine Genehmigung von der Speicherungssteuerstation
und erneuert die Aufspeicherungsgröße entsprechend.
Wird die Schaltung andererseits aufgefordert, die durch
die obere Schicht zugeteilte Aufspeicherungsgröße
zurückzugeben, so erneuert sie die Aufspeicherungsgröße
in sich und benachrichtigt gleichzeitig die
Speicherungssteuerstation über die Erneuerung und bewirkt
eine ordnungsgemäße Änderung im Inhalt der
Speicherungssteuerstation.
Es wird nunmehr die Funktion der in der
Speicherungssteuerstation befindlichen Steuerschaltung
(144) für die Aufspeicherungsgröße unter Bezugnahme
auf die Betriebsablaufdarstellung der Fig. 18 beschrieben.
Zunächst wird die der Datenverarbeitungsanlage zugeteilte
Aufspeicherungsgröße in der Sperrschaltung (145)
verriegelt (Stufe (S21)). Anschließend erfolgt eine
Entscheidung, ob ein Anforderungspaket für die
Zuteilung der Aufspeicherungsgröße empfangen wurde
oder nicht (Stufe (S22)). Die Steuerschaltung (144)
für die Aufspeicherungsgröße entscheidet bei Empfang
des Anforderungspaketes für die Zuteilung der
Aufspeicherungsgröße, ob irgendein Restbetrag der
zugeteilten Aufspeicherungsgröße vorhanden ist oder
nicht (Stufe (S23)). Falls ein Restbetrag vorhanden ist,
nimmt die Steuerschaltung (144) für die Aufspeicherungsgröße
eine entsprechende Änderung im Inhalt der Tabelle (143)
vor (Stufe (S24)) und gibt gleichzeitig ein
Genehmigungspaket für die Zuteilung der
Aufspeicherungsgröße aus (Stufe (S25)). Ist andererseits
die Antwort in der Stufe (S23) negativ, so gibt die
Speicherungssteuerstation ein Versagungspaket für
die Zuteilung der Aufspeicherungsgröße ab (Stufe (S26)).
Anschließend erfolgt eine Entscheidung, ob ein
Rückgabepaket für die Zuteilung der Aufspeicherungsgröße
empfangen wurde oder nicht (Stufe (S27)). Ist die
Antwort negativ, so kehrt der Verfahrensablauf zur
Stufe (S22) zurück. Ist andererseits die Antwort positiv,
so wird der Inhalt der Tabelle (143) entsprechend
erneuert (Stufe (S28)). Anschließend kehrt der Ablauf
zur Stufe (S22) zurück.
Wenn die Speicherungssteuerstation ein Anforderungspaket
zur Zuteilung der Aufspeicherungsgröße empfängt, so
befragt sie, wie vorausgehend beschrieben wurde, die
Tabelle und ermittelt, ob irgendein Restbetrag der
zugeteilten Aufspeicherungsgröße vorhanden ist oder
nicht. Falls ein Restbetrag vorhanden ist, sendet die
Speicherungssteuerstation ein Genehmigungspaket zur
Zuteilung der Aufspeicherungsgröße an die
Datenverarbeitungsanlage, die die Anforderung gemacht
hat. Ist andererseits kein Restbetrag vorhanden, so
gibt sie ein Versagungspaket für die Zuteilung aus. Bei
Empfang einer Anforderung zur Rückgabe der Zuteilung
bewirkt sie eine entsprechende Änderung im Inhalt der
Tabelle.
Die vierte Ausführungsform der Erfindung gestattet es,
wie vorausgehend beschrieben wurde, daß die Datenmengen
gleichzeitig durch die Datenverarbeitungsanlagen der
A-N-Stationen in den jeweiligen Empfangsspeichern der
A-N-Stationen dynamisch innerhalb der Grenze des
maximalen Wertes (T) geändert werden, womit die maximale
Verzögerung des Gesamtsystems bei der Übertragung
garantiert und ein effizienterer Einsatz des Systems
gesichert wird.
Anschließend wird ein System zur Erzielung einer
synchronen Übertragung mit der vorausgehend erwähnten
dritten und vierten Ausführungsform der Erfindung
beschrieben.
Allgemein gilt, daß bei einer Übertragung von Daten
mittels eines Koaxialkabels oder eines Lichtleiters
eine Taktkomponente mittels eines Kodierverfahrens den
Daten überlagert wird, wenn die Daten gesendet werden.
Der Manchester-Kode und der CMI-Kode haben sich beim
Kodierverfahren als brauchbar erwiesen. Der
Stellarspeicher und das Rundspruchnetzwerk erfordern
die Kodierung als Voraussetzung für ihren Betrieb.
Beim bekannten sternförmigen Netzwerk
gibt der in Fig. 9 dargestellte Sender (5r) bei
Erscheinen von Daten auf den Datenbus (B) die Daten
des Datenbuses (B), kodiert sie mittels des
vorausgehend erwähnten Kodeverfahrens und übermittelt
die kodierten Daten mittels Rundspruch an alle
Datenverarbeitungsanlagen. Sind alle Daten auf diese
Weise vom Datenbus (B) entnommen, so stoppt der
Sender (5r) die Übertragung von Daten an alle
Datenverarbeitungsanlagen und läßt die Übertragungswege
in einem Ruhezustand. Dank dieses Ruhezustandes werden
die Datenverarbeitungsanlagen jeweils freigegeben, um
die Grenzen zwischen zwei benachbarten Datenpaketen
zu erkennen.
Die synchrone Übertragung kann leicht durch die
einzelnen Stationen erfolgen, die das Aussenden und
den Empfang von Daten auf ein und demselben Takt
vornehmen können. Beim stellaren Netzwerk wird es
im Hinblick auf seinen Aufbau bevorzugt, ein System
zu verwenden, welches die synchrone Verbindung mittels
der Zentralstation verwendet, die eine konstante
Zuführung eines Taktes an alle Datenverarbeitungsanlagen
durchführt. Um dieses System zu ermöglichen, müssen die
Funktion des Senders (5r) und das Übertragungsverfahren
in folgender Weise geändert werden.
Der Sender (5r) entnimmt bei Auftreten von Daten auf
dem Datenbus (B) diese Daten vom Datenbus (B), kodiert
die Daten durch das vorausgehend erwähnte Kodierverfahren
und sendet die kodierten Daten mittels Rundspruch an
alle Datenverarbeitungsanlagen. Anschließend wiederholt
der Sender (5r) dieses Verfahren, bis alle Daten aus
dem Datenbus (B) entnommen sind. Ist das Senden der
Daten des Datenbuses (B) beendet, so gibt der Sender
(5r) ein Synchronisierungsmuster aus. Das
Synchronisierungsmuster soll derart ausgebildet sein,
daß die dort verwendeten einzelnen Symbole eine einfache
Verriegelung der empfangsseitigen phasenverriegelten
Schleife (PLL) der Datenverarbeitungsanlage ermöglichen.
Bei einer Manchester-Kodierung ist dieses Muster
010101010101 . . . Die Grenze zwischen dem eigentlichen
Datenbit und dem Synchronisierungsmuster kann mittels
einer Bitverletzung erkennbar gemacht werden, beispielsweise
indem eine Zeichenumsetzung vorgenommen wird, die nicht
mit den üblichen Regeln der Zeichenumsetzung übereinstimmt.
In der in Fig. 19 gezeigten Darstellung einer
Statusänderung zeigt die voll ausgezogene Linie die
gewöhnlichen Regeln einer Manchester-Zeichenumsetzung
und die gestrichelte Linie zeigt die Regeln für ein
Manchester-Zeichen bei Bitverletzung.
Somit wird die Grenze zwischen dem Synchronisierungsmuster
und dem nächsten Datenpaket mittels eines Musters
erkannt, das sich vom Synchronisierungsmuster unterscheidet.
Wird beispielsweise ein Muster entsprechend 01010101011
verwendet, so können die diesem Muster folgenden Bits als
solche eines nächsten Datenpaketes erkannt werden. Die
eben beschriebene Verfahrensweise ist bekannt. Es
können andere Zeichen als die vorstehend erwähnten
verwendet werden.
Als Alternative kann das Erkennen der Grenze zwischen
dem letzten Datenbit und dem Synchronisierungsmuster
erreicht werden, indem in dem betreffenden Datenpaket ein
"LÄNGE"-Feld eingegeben wird. Mit einem redundanten Zeichen,
beispielsweise 4B5B, kann die Grenze zwischen dem
Synchronisierungsmuster in Form einer Endbegrenzung
oder einer Anfangsbegrenzung erkennbar gemacht werden.
Durch die Einführung dieses bekannten Kodierverfahrens
im sternförmigen Netzwerk kann die
konstante Zuführung eines gemeinsamen Taktes von der
Zentralstation an die Datenverarbeitungsanlagen erreicht
werden.
Wird der gemeinsame Takt von der Zentralstation in
der vorausgehend beschriebenen Weise an die
Datenverarbeitungsanlagen der Stationen abgegeben, so
tritt bei dem die Datenverarbeitungsstation erreichenden
Takt niemals ein Schlupfphänomen auf. Werden die
Datenpakete zyklisch mittels des Taktes zugeführt, so
erzielt das in Frage stehende sternförmige Netzwerk eine
synchrone Verbindung, da die maximale Übertragungsverzögerung
dafür garantiert ist.
Die vorausgehend angegebene Betriebsweise wird nunmehr
unter Bezugnahme auf Fig. 20 beschrieben. Die von einer
gestrichelten Linie umschlossenen Schaltungen stellen
eine Datenverarbeitungsanlage der sternförmigen Speicherung
für den Anschluß von mit Synchronisierung arbeitenden
Datenverarbeitungsanlagen dar, als typisches
Ausführungsbeispiel der Datenverarbeitungsanlagen der
A-N-Stationen gemäß Fig. 9. Die Zentralstation setzt
das Aussenden eines Taktes fort, der einem bestimmten
kodierten Signal überlagert ist. Die phasenverriegelte
Schleife (PLL) (151) übernimmt die Aufgabe, die
Taktkomponente dem kodierten Signal zu entnehmen. Mittels
des auf diese Weise entnommenen Taktes dekodiert der
Dekodierer (152) das vorausgehend aufgeführte Signal und
die Paketunterscheidungsschaltung (153) entscheidet, ob
das Paket an die eigene Station adressiert ist oder nicht.
Diese Schaltung entscheidet ferner, ob das Paket von der
eigenen Station ausgegeben worden ist oder nicht.
Stellt die Paketunterscheidungsschaltung (153) fest, daß
das empfangene Paket an die eigene Station adressiert
ist, so läßt sie das Paket zu und gibt es an den
Schiebespeicher (FIFO) für die synchrone
Datenverarbeitungsanlage weiter. Zu diesem Zeitpunkt
wird das Einschreiben von Daten in den Schiebespeicher
durch einen Takt bewirkt, der durch Teilung des
empfangenen, von der phasenverriegelten Schleife (151)
entnommenen Taktes erzeugt wird. Im Falle einer synchronen
Datenverarbeitungsanlage von 64 kbps wird beispielsweise
der Takt auf LAN in Quotienten von 64 kbps geteilt, die
unterteilten Takte werden den synchronen
Datenverarbeitungsanlagen zugeführt und das Auslesen
und Einschreiben der Daten in den Schiebespeicher wird
synchron mit den unterteilten Takten durchgeführt. Durch
Teilen des Taktes auf dem LAN und Zuführung der
unterteilten Takte an die synchronen
Datenverarbeitungsanlagen können letztere die die
Nachrichtenverbindung über das LAN führen, Takte völlig
gleicher Geschwindigkeit erhalten und das Aussenden und
den Empfang von Daten vornehmen, ohne daß irgendein
Schlupf der Takte auftritt. Stellt die vorausgehend
erwähnte Paketunterscheidungsschaltung (153) fest, daß
das empfangene Paket von der eigenen Station ausgegeben
wurde, so sendet sie einen Impuls an den
Vorwärts-Rückwärts-Zähler (134) und subtrahiert "1"
von der Zählung, sooft der Empfang eine vorgegebene
Länge erreicht hat.
Ein Rahmenzähler (154) erzeugt eine Rahmenzeitsteuerung
zur Durchführung der Übertragung eines Paketes im Einklang
mit dem empfangenen von der phasenverriegelten Schleife
(151) (PLL) entzogenen Takt. Die Zufuhrsteuerschaltung
(155) findet den Rest des festen Zuteilungswertes in
einem Register (157) und gibt mittels der vom Rahmenzähler
(154) zugeführten Rahmenzeitsteuerung ein Signal aus,
das die Aussendung von Datenpaketen innerhalb der durch
den Restwert gegebenen Begrenzung, einmal je Rahmen,
an die synchronen Datenverarbeitungsanlagen veranlaßt,
die Sendegesuche gemacht haben. Infolgedessen wird es
den synchronen Datenverarbeitungsanlagen, die Sendegesuche
gemacht haben, gestattet, die Daten der
Paketbereitstellungsschaltung (156) zuzuführen, ohne
daß die abgehenden Datenpakete miteinander kollidieren.
Die Paketbereitstellungsschaltung (146) wird durch das
Ausgangssignal des Komparators (136) gesteuert. Der
Komparator (136) gibt an die Paketbereitstellungsschaltung
(156) ein Genehmigungssignal ab, wenn der Wert im
Vorwärts-Rückwärts-Zähler (134) kleiner als oder gleich
groß wie der feste zugeteilte Wert ist, der in einem
Register (157) gespeichert wird. Die
Paketbereitstellungsschaltung (156) stellt bei Empfang
dieses Genehmigungssig 30626 00070 552 001000280000000200012000285913051500040 0002003705530 00004 30507nals die Daten in Pakete zusammen
und leitet die erhaltenen Datenpakete über die
Torschaltung einem Kodierer (158) zu. Der Kodierer (158)
kodiert in Verbindung mit dem von der phasenverriegelten
Schleife (151) (PLL) entnommenen Empfangstakt die
Paketdaten und liefert das Ergebnis der Kodierung über
die Sende- und Empfangsleitungen der Zentralstation. Zu
diesem Zeitpunkt sendet die Paketbereitstellungsschaltung
(156) ein Signal an den Vorwärts-Rückwärts-Zähler (134),
sooft die gesendeten Daten eine feste Länge erreichen
(beispielsweise 1 Byte), um den Zählungswert im Zähler
(134) um "1" zu erhöhen.
Erhöht sich das Aussenden von Paketen aus den synchronen
Datenverarbeitungsanlagen anormal und überschreitet der
Wert im Vorwärts-Rückwärts-Zähler (134) den vorausgehend
erwähnten festen zugeteilten Wert, so gibt der Komparator
(136) an die Paketbereitstellungsschaltung (156) und die
Torschaltung ein Verbotsignal ab, und infolgedessen wird
dieAusgabe von Paketen von den synchronen
Datenverarbeitungsanlagen verboten. Somit wird die
maximale Verzögerung bei der Aussendung für das System
als Ganzes garantiert.
Bei dem sternförmigen Netzwerk können die
synchronen Sendewege mit einer garantierten maximalen
Sendeverzögerung in der vorausgehend beschriebenen Weise
realisiert werden. Die übliche asynchrone Verbindung
wird erreicht, indem Datenpakete mit einem lokalen Takt
ausgegeben werden, der nicht synchron mit dem gelieferten
Takt ist. Natürlich ist es zulässig, daß diese beiden
Verbindungsarten zusammen im Netzwerk vorliegen.
Eine typische Datenverarbeitungsanlage, die sich zur
Verwendung in einem System eignet, das zur dynamischen
Zuteilung der Aufspeicherungsgröße entworfen wurde, ist
in Fig. 21 dargestellt. Die Ausbildung nach Fig. 21
unterscheidet sich von jener nach Fig. 20 nur dadurch,
daß eine Sperrschaltung (135) und eine Steuerschaltung
(133) für die Aufspeicherungsgröße anstelle des
Registers (157) für die feste Zuteilungsgröße verwendet
werden. In allen übrigen Aspekten sind die beiden
Anordnungen im wesentlichen identisch.
Die Steuerschaltung (133) für die Aufspeicherungsgröße
gibt nach Empfang einer Anforderung für die Zuteilung
der Aufspeicherungsgröße von der synchronen
Datenverarbeitungsanlage eine Zuteilung an die nicht
dargestellte Speicherungssteuerstation (Fig. 16) ab. Wird
andererseits ein Signal, das die Anforderung für die
Zuteilung der Aufspeicherungsgröße genehmigt oder versagt,
von der Speicherungssteuerstation erhalten, so erhöht die
Steuerschaltung (133) für die Aufspeicherungsgröße den
in der Sperrschaltung (135) vorliegenden Wert und
benachrichtigt gleichzeitig die synchrone
Datenverarbeitungsanlage von der Erhöhung des Wertes,
wenn das Signal die Genehmigung erteilt. Da die
Steuerschaltung (133) für die Aufspeicherungsgröße die
gleiche Funktion wie ihre Entsprechung in der Anordnung
nach Fig. 15 aufweist, sind die Einzelheiten der
Funktion bereits klar und brauchen hier nicht wiederholt
werden.
Wie ersichtlich, gestattet die Verwendung der
Datenverarbeitungsanlage gemäß Fig. 21 die Erzielung
eines synchronen Nachrichtensystems, eine
maximale Sendeverzögerung und eine dynamische Zuteilung
der Aufspeicherungsgröße.
Es wird nunmehr ein weiteres System zur Erzielung einer
synchronen Verbindung beschrieben.
Dieses System kann wie folgt zusammengefaßt werden.
Das System als Ganzes kann als Rahmen aufgefaßt werden.
Dieser Rahmen ist als Zeitrahmen eines festliegenden
Zyklus definiert. Die Zentralstation zählt ständig die
Rahmenlänge mit einem Grundtakt und überträgt mittels
Rundspruch ein Paket an alle Datenverarbeitungsstationen,
das als "Rahmen-Zeitsteuerungspaket" bezeichnet wird. Die
Datenverarbeitungsanlagen erkennen jeweils dieses Paket
und liefern aus der Zeitsteuerung des Paketes eine
Rahmen-Zeitsteuerung.
Auf diese Weise wird es allen Stationen möglich, ein und
dieselbe Rahmen-Zeitsteuerung zu haben und sie garantieren
infolgedessen die maximale Sendeverzögerung und realisieren
eine synchrone Verbindung.
Dieses System wird nunmehr im einzelnen erläutert.
Fig. 22 ist ein Blockschaltbild der Zentralstation. Die
Zentralstation ist zusätzlich mit einer
Rahmen-Generierungsschaltung (61) und einer
Rahmen-Zeitsteuerungspaket-Generierungsschaltung versehen.
Die Rahmen-Generierungsschaltung (61) liefert eine
Rahmen-Zeitsteuerung für die gemeinsame Verwendung durch
die Datenverarbeitungsanlagen und gibt ein Rahmen-
Zeitsteuerungssignal ab. Die Rahmen-Zeitsteuerungspaket-
Generierungsschaltung (62) liefert bei Empfang des
Rahmen-Zeitsteuerungssignals ein Rahmen-Zeitsteuerungspaket
und gibt das Paket mittels Rundspruch über den Sender
(5r) an alle Datenverarbeitungsanlagen ab.
Während des Aussendens des Rahmen-Zeitsteuerungspaketes
steuert die Steuerschaltung (5p) dieses
Rahmen-Zeitsteuerungspaket derart, daß es nicht mit
anderen Paketen zusammenstößt. Ein typisches
Ausführungsbeispiel der Steuervorrichtung (5p) ist in
Fig. 23 dargestellt. Diese Steuerschaltung (5p)
unterscheidet sich von jener gemäß Fig. 13 lediglich
darin, daß sie zusätzlich eine
Speicherlesefenster-Generierungsschaltung (63) aufweist.
Die Speicherlesefenster-Generierungsschaltung (63) liefert
im Einklang mit dem Rahmen-Zeitsteuerungssignal eine
Rahmen-Zeitsteuerung und erzeugt, abhängig von der größten
Paketlänge und dem kleinsten Paketintervall gemäß Fig. 24
ein Speicherlesefenster. Während des Intervalls dieses
Speicherlesefensters bleibt die
Speicherlesesignal-Generierungsschaltung (23) aktiv und
ist in der Lage, eine Kollision mit dem
Rahmen-Zeitsteuerungspaket zu verhindern.
Es wird nunmehr die Anordnung eines weiteren typischen
Systems zur Synchronisierung der Datenverarbeitungsanlagen
der A-N-Stationen der Fig. 9 sowie die durch das System
bewirkte Verfahrensweise unter Bezugnahme auf Fig. 25
beschrieben. Das von der Zentralstation weitergeleitete
Rahmen-Zeitsteuerungspaket wird durch einen Dekodierer
(171) dekodiert, von einer Paketunterscheidungsschaltung
(172) unterschieden und einem Rahmenzähler (173) zugeführt.
Dieser Rahmenzähler (173) erfaßt die Rahmen-Zeitsteuerung
und führt ein Rücksetzsignal einem Taktgenerator (174) zu.
Da der Taktgenerator (174) mit dem lokalen Takt selbst
gesteuert ist und durch die Rahmen-Zeitsteuerung
rückgesetzt wird, liefert er an die synchronen
Datenverarbeitungsanlagen einen mit der
Rahmen-Zeitsteuerung synchronisierten Takt. Die synchronen
Datenverarbeitungsanlagen lesen synchron mit dem Takt
Daten aus dem Schiebespeicher (FIFO) aus und schreiben
diese ein.
Die Zufuhrsteuerschaltung (155) findet den Rest der festen
zugeteilten Größe im Register (157) und gibt ein Signal
ab, das die Aussendung eines Paketes innerhalb der durch
den Restwert gegebenen Begrenzung an die synchronen
Datenverarbeitungsanlagen veranlaßt, die Gesuche zur
Aussendung einmal je Rahmen abgegeben haben.
Der übrige Betrieb ist der gleiche wie er unter Bezugnahme
auf Fig. 20 beschrieben wurde und benötigt deshalb keine
Erläuterung. Offensichtlich werden durch die Anwendung
dieser Ausführungsform in dem sternförmigen
Netzwerk jene synchronen Sendewege errichtet,
die eine garantierte maximale Verzögerung während des
Sendens aufweisen. Alternativ wird die übliche asynchrone
Verbindung hergestellt, indem Pakete mit einem lokalen
Takt abgegeben werden, der nicht synchron mit dem
zugeführten Takt ist. Natürlich können diese beiden
Verbindungsarten in ein und demselben sternförmigen
Netzwerk zusammen vorliegen.
Eine Anpassung der Datenverarbeitungsanlagen für
synchrone Verbindung gemäß Fig. 25 an das System, das
eine dynamische Zuteilung der Aufspeicherungsgröße
vorsieht, ähnlich jenem gemäß Fig. 21, erfolgt, indem
eine Sperrschaltung und eine Zufuhrsteuerschaltung anstelle
des Registers (157) für die feste Zuteilungsgröße
verwendet wird, wodurch die Zufuhrsteuerschaltung in
die Lage versetzt wird, die Speicherungssteuerstationen
über die sich ändernde Aufspeicherungsgröße auf dem
laufenden zu halten und eine Steuerung der Größe der
Pakete zu gestatten, die den Sendeleitungen zugeführt
werden.
Wie aus obiger Erläuterung hervorgeht, erzielen die
dritte und vierte Ausführungsform der Erfindung folgende
Wirkungen:
- 1) Sie sind beispielsweise einsetzbar bei Gesprächsübertragung und Frequenzbeweglichkeit ( FA), da sie die maximale Verzögerungszeit (T) bei der Aussendung der Paketdaten garantieren.
- 2) Sie ermöglichen den Aufbau von Systemen großer Vielseitigkeit, da jede der Datenverarbeitungsanlagen einen Kanal einrichten kann, für den irgendeine maximale Verzögerungszeit bei der Sendung innerhalb der Grenze der zugeteilten Aufspeicherungsgröße der Daten garantiert ist.
- 3) Sie gestatten, daß die Aufspeicherungsgrößen der Daten dynamisch den Datenverarbeitungsanlagen zugeteilt werden, abhängig von den Bedingungen ihres Einsatzes im System.
- 4) Sie benachteiligen die Systeme nicht, abhängig vom Vorliegen oder der Abwesenheit einer synchronen Verbindung.
- 5) Sie weisen alle charakteristischen Qualitäten des Stellarspeichers und des Rundspruchnetzwerkes der ersten Ausführungsform auf, schließen die Möglichkeit einer Kollision von Datenpaketen aus, gewährleisten einen ausreichenden physikalischen Sendewirkungsgrad und vermeiden die Notwendigkeit zur Einstellung der größten Systemlänge.
Es wird nunmehr die fünfte Ausführungsform der Erfindung
beschrieben.
Bei einem sternförmigen Netzwerk wird häufig die Einführung
von lokalen Konzentratoreinrichtungen im System vorgesehen.
Der Ausdruck "lokaler Konzentrator" bezeichnet eine
Vorrichtung, die zwischen der Zentralstation und den
Datenverarbeitungsanlagen liegt, um einen Satz von der
Zentralstation wegführenden Sende- und Empfangsleitungen
in eine Vielzahl von Sende- und Empfangsleitungen zu
unterteilen. Den entsprechenden Datenverarbeitungsstationen
erscheint daher der lokale Konzentrator so, als wäre
er eine Zentralstation. Der Zentralstation erscheint er
so, als wäre er eine Datenverarbeitungsstation. Anders
ausgedrückt, die datenverarbeitungsstationsseitigen
Informationsrahmen (I/F) des lokalen Konzentrators sind
den datenstationsseitigen Informationsrahmen der
Zentralstation äquivalent, während die zentralstationsseitigen
Informationsrahmen des örtlichen Konzentrators den
Informationsrahmen der Datenverarbeitungsstationen
gegenüber der Zentralstation äquivalent sind.
Im Falle der ersten Ausführungsform ergibt sich folgender
Unterschied zwischen dem Vorliegen und der Abwesenheit
derartiger lokaler Konzentratoren. Es sei nunmehr
angenommen, daß ein Gebäude mit 10 Stockwerken 100
Datenaufzeichnungsstationen auf jedem Stockwerk und eine
Zentralstation im Erdgeschoß aufweist. Wird kein lokaler
Konzentrator verwendet, so sind die Kabel aller 1.000
Datenaufzeichnungsstationen mit der im Erdgeschoß
befindlichen Zentralstation verbunden. Wird eine
Datenaufzeichnungsstation auf einem bestimmten höheren
Stockwerk hinzugefügt, so muß ein zusätzliches Kabel von
der am Boden befindlichen Zentralstation zu der neu installierten
Datenaufzeichnungsstation geführt werden.
Sind lokale Konzentratoren auf jedem Stockwerk installiert,
so sind die Datenaufzeichnungsstationen in jedem der
Stockwerke mit einem lokalen Konzentrator im gleichen
Stockwerk verbunden und die lokalen Konzentratoren auf
den verschiedenen Stockwerken sind an die Zentralstation
angeschlossen. Bei dieser Anordnung müssen lediglich
ausreichend viele Kabel verwendet werden, um die
Zentralstation mit den 10 Datenaufzeichnungsstationen
zu verbinden. Selbst wenn in einem bestimmten Stockwerk
eine Datenaufzeichnungsstation hinzugefügt wird, so reicht
es aus, ein Kabel zwischen dem lokalen Konzentrator
auf jedem Stockwerk und der neu hinzugefügten
Datenaufzeichnungsstation zu legen. Das vorausgehend
aufgeführte gilt in ähnlicher Weise für den Fall, wo
10 einstöckige Gebäude in einer Anlage angeordnet sind.
Somit ist die Anordnung von lokalen Konzentratoren im
sternförmigen Netzwerk dadurch
gekennzeichnet, daß sie die Kabelverteilung vereinfacht
und das Hinzufügen von Datenaufzeichnungsstationen
erleichtert.
Es wird nunmehr die Effizienz lokaler Konzentratoren
in der vorausgehend erwähnten dritten und vierten
Ausführungsform beschrieben.
Bei einem sternförmigen Netzwerk, für
welche die maximale Sendeverzögerung, wie bei der
vorausgehend beschriebenen dritten und vierten Ausführungsform
garantiert wird, ist die Größe der Datenpakete, die
gleichzeitig innerhalb der Zentralstation aufgespeichert
werden können, begrenzt, um zu gewährleisten, daß die
maximale Verzögerung bei der Aussendung von Datenpaketen
von den Datenverarbeitungsstationen unterhalb einer
festen Zeitspanne bleibt. Infolge dieser Anordnung
liegt die Zeit, die für alle Aufnahmespeicher der
Zentralstation erforderlich ist, um die Aussendung von
Datenpaketen mittels Rundspruch zu beenden, innerhalb
einer festen Zeitspanne, selbst wenn die Datenpakete
von den Stationen an einem Zeitpunkt konzentriert werden.
Die Datenpakete, die von den Datenverarbeitungsstationen
an die Zentralstation ausgegeben werden, werden daher
vollständig innerhalb der festen Zeitspanne mittels
Rundspruch gesendet. Die Zeit für diesen Sendevorgang
stellt die maximale Sendeverzögerung des Systems dar.
Bei einem System dieser Art sind Datenverarbeitungsanlagen
vorhanden, für welche die maximale Verzögerung beim
Senden nicht garantiert zu werden braucht. Wird die
maximale Verzögerung beim Senden mit 10 ms angenommen,
so müssen, da die Sendegeschwindigkeit bei Gesprächen
64 kbps (64 Kilobit je Sekunde) ist, die
Datenverarbeitungsanlagen die Gespräche verarbeiten,
80 Byte zusätzlich Gemeinpakete, d.h. etwa 100 Byte in
Paketen innerhalb der Zeitspanne von 10 ms aus
senden. In den Datenverarbeitungsanlagen, die mit einem
Gesprächskanal ausgestattet sind, benötigen die
Aufnahmespeicher an den Schnittstellen der Zentralstation
zur Datenverarbeitungsanlage 100 Byte. Im Falle von
Ethernet (einem Datenübermittlungsnetzwerk von Xerox
Corporation) beträgt beispielsweise die größte Paketlänge
1.500 Byte. In der Tat ist bei Verbindungen dieser Art
zwischen Computern eine Paketlänge dieser Größenordnung eine
zwingende Notwendigkeit. Für Schriftdatenaufzeichnungsstationen
(datagram), die derartige vorausgehend beschriebene
Pakete abgeben, erfordern die Aufnahmespeicher an den
Schnittstellen der Zentralstation zu den
Datenverarbeitungsanlagen 1.500 Byte.
Es sei angemerkt, daß in dem sternförmigen
Netzwerk, für welche die maximale Verzögerung
beim Senden garantiert wird, eine Gesamtzahl von
125 für Gespräche geeignete Datenverarbeitungsstationen
an das Netzwerk angeschlossen werden kann, falls die
Übertragungsgeschwindigkeit des Systems 10 Mbps beträgt.
Im Gegensatz hierzu können beim Ethernet-System nur
8 Datenaufzeichnungsstationen angeschlossen werden. Dies
liegt daran, daß die maximale Verzögerung beim Senden,
die für die Datenverarbeitungsanlagen zur
Gesprächsverarbeitung zugelassen ist, für alle
Datenaufzeichnungsstationen garantiert ist. Die
charakteristischen Merkmale der
Schriftdatenaufzeichnungsstationen (datagram) sind folgende:
- a) Die Datenaufzeichnungsstationen gestatten die Übermittlung von Daten, ohne die Herstellung einer Verbindung zu erfordern.
- b) Sie haben ein extrem kleines Tastverhältnis.
- c) Sie haben eine hohe Wahrscheinlichkeit, Pakete mit der kleinsten Länge und Pakete mit der größten Länge auszugeben.
- d) Sie müssen nicht die maximale Verzögerung beim Senden garantieren.
Somit brauchen diese Datenaufzeichnungsstationen nicht
den Datenverarbeitungsstationen für Gesprächsverarbeitung
gleichgestellt werden.
Bei aller Würdigung dieser kennzeichnenden Qualitäten der Schrift
datenaufzeichnungsstationen (datagram) liefert die
fünfte Ausführungsform ein sternförmiges Netzwerk, das die Kabelverteilung vereinfacht,
verglichen mit der vorausgehend aufgeführten ersten, dritten
und vierten Ausführungsform und gestattet gleichzeitig
den Anschluß von weit mehr Datenaufzeichnungsstationen.
Es wird nunmehr der Aufbau und der Betrieb der fünften
Ausführungsform in Verbindung mit Fig. 26 im einzelnen
beschrieben. Wie in der Figur dargestellt ist, sind die
Tondatenverarbeitungsstationen (204A) und die
Schriftdatenverarbeitungsstationen (204B) unmittelbar
an die zugehörigen Schnittstellen einer Zentralstation
(201) über die Sende- und Empfangsleitungen (205) verbunden.
Wenn die maximale Verzögerung beim Senden garantiert wird,
wird die Anzahl der Stationen, die angeschlossen werden
können, wie vorausgehend beschrieben wurde, ziemlich
klein, da die Anzahl der für die Verbindung verfügbaren
Datenverarbeitungsstationen begrenzt ist, und insbesondere,
weil die Schriftdatenverarbeitungsstationen eine größere
Paketlänge aufweisen und einen größeren Anteil der für
die Zentralstation zugelassenen Aufspeicherungsgröße
einnehmen. Zur Lösung dieses Problem ist eine lokale
Konzentratoreinrichtung (206) mit einer der
Schnittstellen der Zentralstation (201) für die
Datenverarbeitungsanlagen mittels einer
Sende-Empfangsleitung (219) verbunden und eine Anzahl
von Schriftdatenverarbeitungsstationen (208A-208D),
für welche die maximale Verzögerung beim Senden nicht
garantiert zu werden braucht, sind mit der lokalen
Konzentratoreinrichtung (206) über die Sende-Empfangsleitungen
(207a-207d) verbunden, wie dies in der Figur dargestellt
ist.
Das Blockschaltbild eines typischen Ausführungsbeispiels
der lokalen Konzentratoreinrichtung (206) ist in Fig. 27
dargestellt.
Diese lokale Konzentratoreinrichtung (206) besteht aus
Empfangsspeichern (211A-211N), einer Steuerschaltung
(212), einem Kurzzeitregister (213), einem Komparator
(216), einem Empfänger (217) und einem Sender (218).
Die Datenverarbeitungsstationen (208A-208N) sind jeweils
mit den Empfangsspeichern (211A-211N) über Sendeleitungen
(207as-207ns) und Empfangsleitungen (207ar-207nr) verbunden.
Ein Treiber (216) ist mit der Schnittstelle der
Zentralstation (201) für die Datenverarbeitungsanlagen
über die Sendeleitung (219s) verbunden. Die Zentralstation
(201) und der Empfänger (217) sind mit einer
Empfangsleitung (219r) verbunden, so daß die von der
Zentralstation ausgehenden Signale in den Empfänger (217)
über die Empfangsleitung (219r) abgegeben werden.
Der Treiber (216) stellt selbst eine Datensendevorrichtung
zur Weiterleitung von aus den Empfangsspeichern (211A-211N)
ausgelesenen Daten an die Zentralstation dar und der
Empfänger (217) stellt eine Datenempfangsvorrichtung zur
Weiterleitung von aus der Zentralstation (201) empfangenen
Daten zu den Datenverarbeitungsanlagen dar. Das
Kurzzeitregister (213) bildet eine Speicherschaltung zum
kurzzeitigen Speichern von Daten, die aus den
Empfangsspeichern (211A-211N) ausgelesen werden und der
Komparator (214) stellt eine Vergleichsschaltung zum
Vergleich der kurzzeitig gespeicherten Daten mit den von
der Zentralstation (201) abgegebenen Daten dar.
Die von den Datenverarbeitungsstationen (208A-208N)
ausgesandten Daten gelangen über die Sendeleitungen
(207as-207an) in die Empfangsspeicher (211A-211N) innerhalb
der lokalen Konzentratoreinrichtung (206). Die
Empfangsspeicher (211A-211N) haben jeweils eine Kapazität
für die größte Paketlänge und sind derart ausgebildet,
daß, selbst wenn alle Datenverarbeitungsstationen
(208A-208N) gleichzeitig Datenpakete ausgeben, keine
ausgegebenen Datenpakete miteinander kollidieren. Ferner
haben die Empfangsspeicher (211A-211N) die Aufgabe,
ihre jeweiligen Leersignale (211Ae-211Ne) in den
EIN-Status zu bringen, wenn sie keine Daten enthalten,
oder die gleichen Signale in den AUS-Status zu bringen,
wenn die Speicher mit Daten gefüllt sind, und ferner
die Leersignale für jeden dieser Betriebszustände zur
Steuerschaltung (212) weiterzuleiten.
Ferner haben die Empfangsspeicher (211A-211N) die Aufgabe,
Speicherlesesignale (211Ar-211Nr) von der Steuerschaltung
(212) zu empfangen und sooft dieser Empfang erfolgt,
anschließend die Daten der eingegebenen Pakete aufeinanderfolgend
auf einen Datenbus (215) auszugeben und nach Beendigung
dieser Ausgabe die Leersignale (211Ae-211Ne) zu veranlassen,
den EIN-Status einzunehmen. Die auf dem Datenbus (215)
erscheinenden Daten werden vom Treiber (216) über die
Sendeleitung (219s) der Zentralstation (201) zugeführt.
Ein Teil oder die Gesamtheit der Daten, die auf dem
Datenbus (205) erscheinen, wird im Kurzzeitregister (213)
gespeichert. Die von der Zentralstation (201) durch
Rundspruch ausgegebenen Pakete kommen über die
Empfangsleitung (219r) in den Empfänger (217) und werden
anschließend dem Komparator (214) und dem Sender (218)
zugeführt.
Im Komparator (214) wird ein Teil oder die Gesamtheit der
Daten mit dem Inhalt des Kurzzeitregisters (213) verglichen.
Der Komparator (214) sendet ein Genehmigungssignal (214a)
an die Steuerschaltung (212), wenn die Daten einander
entsprechen. Dieser Vorgang dient dazu festzustellen, ob
die von den lokalen Konzentratoreinrichtungen (206) an
die Zentralstation (201) abgegebenen Daten zur Gänze
wieder an die lokalen Konzentratoreinrichtungen (206)
zurückgegeben werden oder nicht, wenn die Zentralstation
(201) sie durch Rundspruch aussendet. Insbesondere besteht
der Vergleich der Daten im Komparator aus der Bestimmung,
ob die Datenpakete aus der eigenen Ausgabe stammen oder
nicht. Es ist daher erforderlich, diesen Vergleich
zumindest bezüglich den Bereichen der Ursprungsadressen
der Datenpakete vorzunehmen.
Inzwischen werden die Daten, die vom Empfänger (217)
zum Sender (218) abgegeben wurden, mittels Rundspruch
zu den Aufnahmeleitungen (207ar-207nr) der jeweiligen
Datenverarbeitungsstationen (208A-208N) gesandt.
Ein typischer Aufbau der Steuerschaltung (212) ist in
Fig. 28 dargestellt.
Diese Steuerschaltung besteht aus einer Speicherlesesignal-
Steuerschaltung (221), einer Speicherlesesignal-
Generierungsschaltung (222), einer Wählersignal-
Generierungsschaltung (223) und zwei Wählern (224, 225).
Diese Steuerschaltung (212) überwacht durch kontinuierliche
Wahl der Empfangsspeicher (211A-211N) (Fig. 27) die
Betriebszustände der Empfangsspeicher (211A-211N), indem
die jeweiligen Leersignale (211Ae-211Ne) zugeführt werden.
Die Wählsignal-Generierungsschaltung (223) steuert
diesen Wahlvorgang. Die Wählersignal-Generierungsschaltung
(223) liefert ein Wählersignal (223a) an die Wähler
(224, 225), um entweder die von den jeweiligen
Empfangsspeichern (211A-211N) (Fig. 27) eingespeisten
Leersignale (211Ae-211Ne) auszuwählen oder die von den
jeweiligen Empfangsspeichern abgegebenen
Speicherlesesignale (211Ar-211Nr), und sie schaltet bei
Ankunft des nächsten Signals (221a) die Auswahl der
nächsten Empfangsspeicher.
Die Speicherlesesignal-Steuerschaltung (221) überwacht
das vom Wähler (224) eingespeiste Leersignal und falls
das Leersignal sich im EIN-Status befindet, zieht
daraus den Schluß, daß der betreffende Empfangsspeicher
kein Paket aufweist, leitet das nächste Signal (221a)
der Wählersignal-Generierungsschaltung (223) zu und
überprüft den nächsten Empfangsspeicher. Die
Speicherlesesignal-Steuerschaltung (221) wiederholt diesen
Vorgang und gibt bei Erfassung eines Leersignals im
AUS-Status, der anzeigt, daß der zugehörige Empfangsspeicher
mit Datenpaketen gefüllt ist, ein Freigabesignal (221b)
an die Speicherlesesignal-Generierungsschaltung (222) ab.
Die Speicherlesesignal-Generierungsschaltung (222) gibt
nach Aufnahme des Freigabesignals (221b) ein
Speicherlesesignal an den Wähler (225) mit einer der
Sendegeschwindigkeit über die Sendewege gleichkommenden
Geschwindigkeit ab. Dieses Speicherlesesignal wird dem
jeweiligen Empfangsspeicher zugeführt, der durch den
Wähler (225) gewählt worden ist.
Als Folge dieses Betriebes werden die Daten in jedem der
in Fig. 27 dargestellten Empfangsspeicher (211A-211N)
veranlaßt, auf dem Datenbus (215) zu erscheinen und
werden dann zur Zentralstation (201) weitergeleitet und
gleichzeitig im Kurzzeitregister (213) gespeichert. Sind
die Daten zur Gänze aus den Empfangsspeichern (211A-211N)
entnommen, so werden die Leersignale (211Ae-211Ne)
veranlaßt, den EIN-Status anzunehmen. Die
Speicherlesesignal-Steuerschaltung (221) (Fig. 28)
veranlaßt das Freigabesignal (221b), den AUS-Status
einzunehmen. Die Speicherlesesignal-Generierungsschaltung
(222) stellt bei Empfang dieses Freigabesignals (221b)
die Ausgabe eines Speicherlesesignals ein.
Es wird nunmehr auf Fig. 27 Bezug genommen. Sind die der
Zentralstation (201) zugeführten Datenpakete durch
Rundspruch ausgesandt und anschließend wieder an die
lokale Konzentratoreinrichtung (206) zurückgegeben,
so gibt der Komparator (214) ein Genehmigungssignal (14a) aus.
Wie in Fig. 28 dargestellt ist, gibt die
Speicherlesesignal-Steuerschaltung (221) bei Empfang
des Genehmigungssignals (14a) ein nächstes Signal (221a)
ab und überprüft den nächsten Empfangsspeicher.
In der vorausgehend beschriebenen Weise werden die von
den Datenverarbeitungsstationen (208A-208N) ausgegebenen
Daten durch die lokale Konzentratoreinrichtung (206)
mehrfach genützt (multiplex) und an die Zentralstation (201)
gesendet. Die von der Zentralstation (201) ausgegebenen
Daten werden mittels Rundspruch an alle
Datenverarbeitungsanlagen gesandt, die mit der Zentralstation
verbunden sind. Als Folge dieses Betriebes werden die
lokalen Konzentratoreinrichtungen (206) im wesentlichen
gleich wie die anderen Datenverarbeitungsanlagen (204A,
204B) (Fig. 26) behandelt. Somit wird die Zentralstation
(201) in die Lage versetzt, die Aussendung der Datenpakete
mittels Rundspruch ohne Rücksicht auf die Anwesenheit der
Schriftdaten-Verarbeitungsstationen vorzunehmen, die mit
den lokalen Konzentratoreinrichtungen (206) verbunden
sind. Ferner werden die Schriftdaten-Verarbeitungsstationen,
die an die lokalen Konzentratoreinrichtungen (206) im
Einklang mit der dritten und vierten Ausführungsform
angeschlossen sind, freigegeben, um Daten mit einer von
der Anzahl der Verbindungen abhängigen Verzögerungszeit
zu senden und zu empfangen.
Selbstverständlich ist das erfindungsgemäße
sternförmige Netzwerk nicht auf
die vorausgehend beschriebene Ausbildung begrenzt.
Wahlweise können zwei oder mehr lokale
Konzentratoreinrichtungen mit dem sternförmigen Netzwerk
verbunden werden und eine Anzahl von Schriftdaten-
Verarbeitungsstationen kann an jede der lokalen
Konzentratoreinrichtungen angeschlossen sein.
Die vorausgehend beschriebene fünfte Ausführungsform
weist folgende Wirkungen auf:
- 1) Diese Ausführungsform fördert die Freiheit hinsichtlich einer Vermehrung der Datenverarbeitungsstationen, da die Datenverarbeitungsanlagen, für welche die maximale Verzögerung beim Senden nicht garantiert werden muß, mit dem Netzwerk über die lokalen Konzentratoreinrichtungen verbunden werden können.
- 2) Im Falle eines stellaren Netzwerkes, das eine Mehrzahl von Schriftdaten-Verarbeitungsstationen aufweist, gestattet die Verwendung von zwei oder mehr lokalen Konzentratoreinrichtungen eine Vereinfachung der Kabelanschlüsse zwischen der Lokalstation und den Schriftdaten-Verarbeitungsstationen.
Claims (8)
1. Sternförmiges Netzwerk mit Kollisionsvermeidung mit
- - mehreren Stationen, die Datenverarbeitungsanlagen umfassen,
- - einer Zentralstation,
- -- die für jede der Stationen eine Schnittstelle für die Verbindung der Stationen mit der Zentralstation aufweist und
- -- die eine Sendeeinrichtung für die Verteilung der von den Stationen empfangenen Datenpakete an die Stationen durch Aussenden der Datenpakete an alle Stationen aufweist, und
- - mehreren bidirektionalen Verbindungskanälen, deren Anzahl der Anzahl der Stationen entspricht und über die die Stationen mit der Zentralstation verbunden sind,
gekennzeichnet durch
- - Empfangsspeicher (5a . . . 5n; 35),
- -- die in der Zentralstation (5) jeweils an einer Empfangsleitung (6a . . . 6n) für eine der Stationen (A . . . N) vorgesehen sind, und
- -- die Leersignale (La . . . Ln) abgeben, um anzuzeigen, ob die Daten enthalten oder nicht, und
- - eine Steuerschaltung (5p)
- -- die zur Überwachung der Betriebszustände der Empfangsspeicher (5a . . . 5n) die Leersignale (La . . . Ln) sequentiell abfragt und bei einem Daten enthaltenden Empfangsspeicher (5a . . . 5n) ein
- -- Lesesignal (Ra . . . Rn) an den Daten enthaltenden Empfangsspeicher (5a . . . 5n) zur Übertragung der Daten an die Sendeeinrichtung (5r, 26) zuführt und
- -- welche Sendeeinrichtung (5r, 26) über Sendeleitungen (7a . . . 7n) die Daten an die Stationen (A . . . N) überträgt.
2. Sternförmiges Netzwerk nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Steuerschaltung
(5p) umfaßt:
- - ein Rahmensteuermodul (22), das in Abhängigkeit von einem Zeitsteuersignal innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens die Leersignale (La . . . Ln) abfragt,
- - einen Datenpaketfolgespeicher (23), in dem das Rahmensteuerungsmodul nacheinander die Daten enthaltenden Empfangsspeicher (5a . . . 5n) speichert, und
- - ein Schaltungssteuerungsmodul (24), das in Abhängigkeit von dem Zeitsteuerungssignal den in dem Datenpaketfolgespeicher (23) gespeicherten Empfangsspeichern nacheinander das Lesesignal (Ra . . . Rn) zuführt, woraufhin die Daten an die Sendeeinrichtung (26) übertragen werden, und das ein Löschsignal den Empfangsspeichern zuführt, deren Daten nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens übertragen wurden.
3. Sternförmiges Netzwerk nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Steuerschaltung
(5p) einen Lesesignalgenerator (25) und einen
Löschsignalgenerator (27) umfaßt und daß das
Schaltungssteuerungsmodul (24) den
Lesesignalgenerator (25) und den Löschsignalgenerator
(27) ansteuert.
4. Sternförmiges Netzwerk nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Steuerschaltung
(5p) umfaßt:
- - eine Wählsignal-Generierungsschaltung (41), die ein Signal zur Auswahl einer der Schnittstellen (5a . . . 5n) für die Stationen (A . . . N) abgibt,
- - eine Leersignal-Sensorschaltung (42), die mit der Wählsignal-Generierungsschaltung verbunden ist und die diese zur Auswahl der Schnittstelle der jeweils nächsten Station veranlaßt,
- - eine Speicherlesesignal-Generierungsschaltung (43), die mit der Leersignal-Sensorschaltung verbunden ist und der von dieser das Leersignal der jeweils ausgewählten Schnittstelle zugeführt wird, woraufhin der ausgewählten Schnittstelle das Lesesignal (Ra . . . Rn) zugeführt wird, wenn das Leersignal (La . . . Ln) anzeigt, daß deren Empfangsspeicher (35) Daten enthält, und
- - eine Datenpaketintervall-Sensorschaltung (44), die mit der Speicherlesesignal-Generierungsschaltung verbunden ist und der ein Datenpaketintervall- Sensorsignal von der ausgewählten Schnittstelle (5a . . . 5n) zugeführt wird, woraufhin sie das Signal der Speicherlesesignal-Generierungsschaltung zuführt, die daraufhin die Abgabe des Lesesignals unterbricht.
5. Sternförmiges Netzwerk nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Steuerschaltung
(5p) einen Zeitgeber (45) umfaßt, der mit der
Speicherlesesignal-Generierungsschaltung und der
Datenpaketintervall-Sensorschaltung verbunden ist und
der nach Empfang des Datenpaketintervall-Sensorsignals
zur Steuerung der Speicherlesesignal-
Generierungsschaltung eine Zeitspanne vorgibt.
6. Sternförmiges Netzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest
eine lokale Konzentratoreinrichtung (206) vorgesehen
ist, an die mehrere der Stationen (208A . . . 208D) über
bidirektionale Verbindungskanäle (207a . . . 207d)
angeschlossen sind und die über einen bidirektionalen
Verbindungskanal (219) mit der Zentralstation (201)
verbunden ist.
7. Sternförmiges Netzwerk nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die zumindest eine
lokale Konzentratoreinrichtung (206) umfaßt:
- - Empfangsspeicher (211A . . . 211N), die jeweils an einer Empfangsleitung (207as . . . 207ns) für eine der Stationen vorgesehen und an einen lokalen Datenbus (215) angeschlossen sind und die jeweils Leersignale (211Ae . . . 211Ne) abgeben, um anzuzeigen, ob sie Daten enthalten oder nicht,
- - einen Treiber (216), der an den lokalen Datenbus (215) und an die Sendeleitung (219s) des bidirektionalen Verbindungskanals (219) zur Zentralstation angeschlossen ist,
- - einen Empfänger (217), der an die Empfangsleitung (219r) des bidirektionalen Verbindungskanals (219) zur Zentralstation angeschlossen ist,
- - einen Sender (218), der an die Sendeleitungen (207ar . . . 207nr) für die Stationen (207A . . . 207N) angeschlossen ist und mit dem Empfänger (217) verbunden ist, um die von der Zentralstation empfangenen Daten an die Stationen weiterzuleiten,
- - eine Steuerschaltung (212),
- -- die zur Überwachung der Betriebszustände der Empfangsspeicher (211A . . . 211N) die Leersignale (211Ae . . . 211Ne) sequentiell abfragt und bei einem Daten enthaltenden Empfangsspeicher ein
- -- Lesesignal (211Ar . . . 211Nr) an den Daten enthaltenden Empfangsspeicher zur Übertragung der Daten an den Treiber (216) zur Weiterleitung an die Zentralstation zuführt,
- - ein Kurzzeitregister (213), das an den lokalen Datenbus (215) angeschlossen ist und dem die an die Zentralstation übertragenen Daten zugeführt werden, und
- - einen Komparator (214), der mit dem Kurzzeitregister und dem Empfänger (217) verbunden ist und der an die Steuerschaltung (212) ein Genehmigungssignal (214a) abgibt, wenn die an die Zentralstation übertragenen Daten von dieser vollständig zurückübertragen worden sind.
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