DE3712127A1 - Frankiermaschinen-datenuebermittlungssystem - Google Patents

Frankiermaschinen-datenuebermittlungssystem

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DE3712127A1
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franking machine
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DE19873712127
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Anthony Storace
Donatas V Gasiunas
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Pitney Bowes Inc
Original Assignee
Pitney Bowes Inc
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Description

Die Erfindung betrifft ein Frankiermaschinensystem und insbesondere eine Frankiermaschine, die sich für eine Fernnachzahlung und andere Datenübermittlungen eignet.
Frankiermaschinen haben in vielen Geschäftsbereichen eine weite Verbreitung gefunden. Die Anordnung druckt eine Standardwerteinheit für ein amtliches oder privates Beförderungsunternehmen für Pakete und Post. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausdruck "Frankiermaschine" auch andere ähnliche Anordnungen umfasst, die ein Einheitswert-Zumessungsvermögen aufweisen.
Einer der Hauptnachteile der gegenwärtig verwendeten Frankiermaschinen liegt in der Schwierigkeit, an der Frankiermaschine eine Nachzahlung der abzugebenden Mittel vorzunehmen. Gegenwärtig erfordern die postalischen Bestimmungen, dass die Mittel vorausbezahlt werden, bevor eine Abgabe beginnt. Dieses Erfordernis macht es notwendig, dass eine Frankiermaschine körperlich zu einer Postdienststelle zur erneuten Kreditierung gebracht wird oder dass eine Vorrichtung vorhanden ist, um eine Fernkreditierung der Frankiermaschine zu erreichen.
Es wurden bereits verschiedene Verfahren vorgeschlagen und angewandt, um die gewünschte Ferngutschrift, aus einer Fernverrechnungsstation zu erzielen. Typische Anordnungen sind in der US-PS 37 92 446, ausgegeben an McFiggans et al, mit der Bezeichnung "Remote Postage Meter Resetting Method" (Fernrückstellungsverfahren für eine Frankiermaschine) und in der US-PS 40 97 923, ausgegeben an Eckert, jr. et al, mit der Bezeichnung "Postage Meter Charging System Using An Advanced Microcomputerized Postage Meter" (Frankiermaschinen- Zahlsystem, unter Verwendung einer modernen mikrocomputerisierten Frankiermaschine) beschrieben. Diese Patentschriften beschreiben ein Datenzentrum, das mit einem programmierten digitalen Computer und einer Einheit für eine Sprach-Rückantwort ausgestattet ist, um Telefonanrufe von Anwendern von Frankiermaschinen zu bearbeiten, die entweder mit einer Kombinationssperre ausgestattet sind, so dass die Sperre die Nachzahlung der zugeordneten Frankiermaschine bis zum Lösen derselben sperrt oder im Falle der US-PS 40 97 923 mit einem Arbeitsspeicher, der eine Ausgangszahl zur Erzeugung von Postgebühr-Mittelkombinationen zum Entriegeln der Frankiermaschine aufweist. Das Fernverarbeitungssystem gemäss der letztgenannten Patentschrift verfügt über die Fähigkeit, unterschiedliche Gebührenbeträge an der Frankiermaschine hinzuzugeben. Die Lehre der US-PS 37 92 446 betrifft lediglich das Hinzufügen eines festliegenden Wertzuwachses in die Frankiermaschine.
Die US-PS 32 55 439, ausgegeben an Simjian, beschreibt ein System, gemäss welchem die Frankiermaschine unmittelbar mit einer zentralen Verrechnungsstation in Verbindung steht, um jeden einzelnen Frankiervorgang zu verrechnen und zwar entweder auf Echtzeitbasis oder in Stapelverarbeitung. Ähnliche Systeme sind beispielsweise in der westdeutschen Patentanmeldung 26 36 852 beschrieben, die am 23. Februar 1978 veröffentlicht wurde und gemäss welcher eine Datensendeeinheit verwendet wird, um die Frankiermaschine über Telefon- oder Telegrafenleitungen nachzuzahlen. Die britische Patentanmeldung 21 47 853, veröffentlicht am 22. Mai 1985, beschreibt ferner ein Telefon, das mit einer Post-Frankiervorrichtung integriert ist und das entweder als Telefon oder als Frankiermaschine arbeitet. Die Telefontastatur kann dazu verwendet werden, postalische Werte einzugeben und es wird beschrieben, dass die Verrechnung entweder in der Vorrichtung oder in einer zentralen Verrechnungseinheit erfolgen kann.
Jede der Vorrichtungen ist insoweit begrenzt, als eine Anzahl komplexer Vorgänge erforderlich ist, damit sich der Anwender der Frankiermaschine vergewissern kann, dass in der Frankiermaschine Mittel zur Ausgabe vorhanden sind. In jedem Falle liegt es bei den bekannten Frankiermaschinen, wo die in der Frankiermaschine vorhandenen Mittel auf einen neuen Stand gebracht werden sollen, am Anwender, festzustellen, dass die in der Frankiermaschine vorhandenen Mittel auf einem tiefen Stand sind und dass der Anwender einen Telefonanruf veranlassen oder die Frankiermaschine zur Postbehörde bringen soll, um sie erneut zu kreditieren. In einigen Fällen kann ein Tiefstand der Mittel auftreten, während sich der Anwender mitten in einem Postdurchlauf befindet. Da die bekannten Vorrichtungen typischerweise mit einer Aussperrung versehen sind, um den Frankiermaschinenbetrieb zu verhindern, wenn die Mittel zu stark absinken, so ist der Anwender unfähig, die Frankiervorgänge fortzusetzen. In derartigen Fällen ist der Anwender enttäuscht, da einer der Gründe für die Verwendung der Fernnachzahlungsmerkmale der Frankiermaschine darin liegt, das Problem zu beseitigen, dass ein Gang zur Postbehörde erforderlich ist, um den erforderlichen Gebührenwert zu erhalten.
Darüber hinaus sind insbesondere für ungeschulte Anwender die Verfahren zur Erlangung mündlicher Hilfe von einem Wartungszentrum im allgemeinen umständlich.
Im Einklang mit einer Ausführungsform der Erfindung überwacht eine Frankiermaschine die in ihrem fallenden Register verbleibenden Mittel und sooft die Höhe der Mittel einen vorgegebenen Stand erreicht, stellt eine automatische Wählvorrichtung eine Verbindung her, um eine Mittelübertragung einzuleiten. Ein der Frankiermaschine zugeordnetes Konto wird in einem Fernverrechnungs-Datenzentrum, wie beispielsweise einer Bank, unterhalten. Sobald die Verbindung mit dem Fernverrechnungs-Datenzentrum hergestellt ist, wird das Konto des Frankiermaschinen-Anwenders überprüft, um sicherzustellen, dass ausreichend Mittel zur Übertragung zur Frankiermaschine verfügbar sind. Falls das Konto als ordnungsgemäss überprüft ist, wird ein Signal, das vorzugsweise zur Verhinderung eines Betrugs aus verschlüsselten Daten zur erneuten Kreditierung besteht, zur Frankiermaschine gesandt, um das Kreditregister auf einen neuen Stand zu bringen. Vorzugsweise ist der vorgegebene Schwellenwert durch den Anwender wählbar, um seinem erwarteten Portobedarf zu entsprechen. Zur Erzielung bester Ergebnisse speichert die Frankiermaschine das Signal, das das Erfordernis einer erneuten Kreditierung des Registers anzeigt und stellt die Verbindung während einer Zeitspanne ausserhalb der Spitzenbelastung her, beispielsweise nachts, wenn die Kosten von Telefonverbindungen niedriger sind und das Datenzentrum erwarten kann, dass seine Dienste viel weniger beansprucht werden. Die Anrufe von verschiedenen Frankiermaschinen können gestaffelt werden, um eine Überlastung des Systems zu vermeiden. Um die Korrektheit des erneuten Zahlvorganges zu gewährleisten, wird beim Anruf des Datenzentrums Sorge getragen, die Identität der anrufenden Frankiermaschinenstelle sicherzustellen und dann die Verbindung zu unterbrechen, worauf das Datenzentrum unmittelbar erneut die Frankiermaschinenstelle zurückruft. Nach Herstellung der Verbindung wird die Frankiermaschine an der angerufenen Stelle hinsichtlich Identifizierung angerufen und der entsprechende Code wird mit der vorgespeicherten Kennung der Frankiermaschine an dieser Stelle verglichen. Abhängig von der Überprüfung wird anschliessend das Fondsregister der Frankiermaschine in der vorausgehend beschriebenen Weise aktiviert. Diese Überwachungsvorgänge erfolgen in solcher Weise, dass keine Teilnahme des Anwenders erforderlich ist und sind somit für den Anwender völlig transparent.
Vorzugsweise werden die Verbindungen mittels einer Telefonvermittlung hergestellt, die Doppelton- Multifrequenzgeneratoren und -Empfänger zur Decodierung der Daten verwendet, die zwischen der Frankiermaschine und dem Fernverrechnungszentrum übermittelt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine übliche Verbindung über MODEM-Anschlüsse ebenfalls in Betracht gezogen wird. Zur Erzielung bester Ergebnisse werden die Daten in beiden Richtungen verschlüsselt, um betrügerische Versuche zur erneuten Kreditierung des Registers zu verhindern.
Erfindungsgemäss können die vorausgehend aufgeführten Merkmale zur Nachzahlung einer Frankiermaschine durch die Anordnung eines manuell betätigten Schalters, beispielsweise einer Bedienerhilfetaste, an der Frankiermaschine verbessert werden, die, wenn sie vom Anwender gedrückt wird, automatisch eine Nachzahlung der Frankiermaschine mittels Herstellung einer Verbindung mit dem Datenzentrum bewirkt. Der Anwender kann somit die Nachzahlung der Frankiermaschine zu einem Zeitpunkt einleiten, wenn die Frankiermaschine nicht benützt werden soll, ohne dass die Notwendigkeit besteht, auf eine automatische Nachzahlung, beispielsweise in den Nachtstunden, zu warten.
Gemäss einem weiteren Merkmal der Erfindung kann der handbetätigte Schalter bzw. die handbetätigte Taste an der Frankiermaschine alternativ dazu verwendet werden, um Telefon-Wählsignale an die einem Wartungszentrum zugeordnete Verbindungsleitung abzugeben, womit der Anwender der Frankiermaschine mittels eines nebenstehenden, ebenfalls an die Verbindungsleitung angeschlossenen Telefons ein Gespräch mit einem Wartungszentrum führen kann, um eine Hilfe beim Gebrauch der Frankiermaschine zu erhalten. Dieses Merkmal ist von besonderem Interesse für wirtschaftliche, mit geringen Kosten betriebene Frankiermaschinen, die zuhause oder in kleinen Geschäften eingesetzt werden können, wo der Anwender nicht völlig mit dem Betrieb der Frankiermaschine vertraut sein kann. Die Bedienerhilfetaste vermeidet in diesem Falle die bisher aufgetretene Schwierigkeit, eine Verbindung mit einem Wartungszentrum herzustellen, sowie Schwierigkeiten, die mit dem Ort und dem Anwählen der Nummer des Wartungszentrums verbunden waren.
Gemäss einem weiteren Merkmal der Erfindung kann die Bedienerhilfetaste die Funktion der Anwahl übernehmen, d.h. die Abgabe von Telefon-Wählsignalen eines Wartungszentrums, wenn ausreichende Mittel in der Frankiermaschine vorliegen, und als Alternative automatisch das Datenzentrum anwählen, um eine Nachzahlung der Frankiermaschine zu erreichen, wenn die Mittel für den fortlaufenden Betrieb der Frankiermaschine nicht ausreichen. Ist daher die Arbeitsunfähigkeit einer Frankiermaschine durch Mangel ausreichender Mittel bedingt, so wird die Frankiermaschine automatisch bei Drücken der Bedienerhilfetaste nachgezahlt, während, wenn andere Schwierigkeiten beim Anwender auftreten, hingegen ausreichende Mittel vorhanden sind, eine mündliche Verbindung mit dem Wartungszentrum hergestellt wird, um eine mündliche Hilfe zu erhalten.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Frankiermaschinen-Nachzahlsystem zu schaffen, das für den Anwender der Frankiermaschine transparent ist, aber vom Anwender betätigt werden kann. Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Frankiermaschinen- Nachzahlsystem zu schaffen, das eine Verbindung mit dem Datenzentrum mit geringeren Kosten für den Anwender der Frankiermaschine bei einem vorgegebenen Stand der Mittel in der Frankiermaschine herstellt, der vorzugsweise vom Anwender wählbar ist, während die Verbindung mit einem Wartungszentrum in einfacher Weise ermöglicht wird.
Die vorausgehend aufgeführte Aufgabenstellung wird durch eine fern-nachzahlbare elektronische Frankiermaschine mit einem Übertragungsanschluss gelöst, die gekennzeichnet ist durch eine Verrechnungsschaltung, einschliesslich eines fallenden Registers, eine mit der Verrechnungsschaltung gekoppelte Übertragungssteuervorrichtung zur Zufuhr von Telefon-Wählsignalen und codierten Kennungssignalen zum Übertragungsanschluss, wobei die Telefon-Wählsignale einem Datenzentrum entsprechen und die Kennungssignale Daten zur Kennzeichnung der Frankiermaschine und Daten, abhängig vom Inhalt des fallenden Registers, enthalten, die Übertragungssteuervorrichtung eine auf den Empfang bestimmter codierter Signale am Übertragungsanschluss ansprechende Vorrichtung aufweist zur Änderung des Inhaltes des Registers, um einem bestimmten genehmigten, höheren Portogebührendruckwert zu entsprechen und durch eine manuell steuerbare Schaltvorrichtung an der Frankiermaschine, die mit der Übertragungssteuervorrichtung gekoppelt ist, wobei die Übertragungssteuervorrichtung eine erste Vorrichtung aufweist, die auf den Betrieb der Schaltvorrichtung anspricht, um die Telefon-Wählsignale und die Kennungssignale zum Übertragungsanschluss zu übertragen.
Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anschliessend in Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen beschrieben; es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines erfindungsgemässen Frankiermaschinen-Nachzahlsystems,
Fig. 2 ein Blockschaltbild einer erfindungsgemässen Frankiermaschine,
Fig. 3 eine Betriebsablaufdarstellung der Frankiermaschine,
Fig. 4 eine Ablaufdarstellung der Verbindungsroutine der Herstellung einer Verbindung zwischen der Frankiermaschine und dem Fernverrechnungszentrum,
Fig. 5 eine Betriebsablaufdarstellung der Einrichtung im Fernverrechnungs-Datenzentrum,
Fig. 6 eine Ablaufdarstellung eines alternativen Betriebsverfahrens, und
Fig. 7 eine Ablaufdarstellung einer Abänderung eines Teils der Ablaufdarstellung nach Fig. 3, die die Verwendung einer Bedienerhilfetaste an der Frankiermaschine darstellt.
Es wird nunmehr auf die Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform Bezug genommen.
Fig. 1 stellt ein schematisches Blockschaltbild eines Frankiermaschinen-Fernzahlsystems dar. Eine Anzahl Blöcke (10) stellen Frankiermaschinenstationen dar, die mit einem Datenzentrum oder einer Fernverrechnungsstation in Verbindung treten können, das oder die durch den Block (12) dargestellt wird. Die Frankiermaschinenstationen stehen mit dem Fernverrechnungszentrum (12) über eine Telefonvermittlungsanlage in Verbindung, die allgemein durch den Block (14) bezeichnet ist. Der Sender-Empfänger (16) in jeder Station (10) ist vorzugsweise eine DTMF (Doppelton-Mehrfachfrequenz) Generator-Empfänger-Kombination, beispielsweise ein Motorola MC 14410 DTMF-Generator und GTE G 88708A DTMF-Empfänger.
Das Datenzentrum (12) enthält einen ähnlichen Generator-Empfänger (18). Dieser Generator-Empfänger (18) erhält eine frequenz-codierte Dateneingabe vom Sender-Empfänger (16) in jeder der Stationen (10) und wandelt diese Eingabe in eine geeignete Maschinensprache für einen programmierten oder speziell ausgestalteten digitalen Rechner (20) um. Der Rechner (20) kann beispielsweise ein Rechnertyp "Nova" von Data General sein. Der Rechner tritt seinerseits mit der jeweiligen Frankiermaschinenstation (10) über die durch die Telefonvermittlungsanlage errichtete Verbindungsleitung in Verbindung. Es ist ersichtlich, dass die Verbindung zwischen jeder Frankiermaschinenstation und dem Fernverrechnungszentrum mittels eines MODEMS erfolgen könnte, wie dies für die Rechnerverbindungen bekannt ist.
Das Datenzentrum (12) ist in Verbindung mit einem Kundendienst (22) dargestellt, damit, falls erforderlich, dem Anwender der Frankiermaschinenstation (10) ein menschlicher Kontakt für Hilfe oder Information zur Verfügung steht. Bei einer Ausführungsform des erfindungsgemässen Zahlsystems kann das Datenzentrum (12) in Verbindung mit einer ferngelegenen Bank (24) stehen, um eine Mittelübertragung zwischen einem in der Bank (24) geführten Konto und dem Fernverrechnungszentrum (12) vorzunehmen. Typischerweise wird die Frankiermaschinenstation (10) in Verbindung mit einem an diese angeschlossenenTelefon (26) verwendet.
Unter Bezugnahme auf Fig. 2 wird nunmehr die allgemeine funktionelle Anordnung der computerisierten Frankiermaschinenstation (10) gemäss der Erfindung dargestellt.
Elektronische Frankiermaschinen sind bekannt und beispielsweise in der US-PS 39 78 457 für "Microcomputerized Electronic Postage Meter System" (mikrocomputerisiertes elektronisches Frankiermaschinensystem) und in der US-PS 43 01 507 für "Electronic Postage Meter Having Plural Computing Systems" (elektronische Frankiermaschine mit Mehrfach-Rechnersystemen), deren Offenbarung hiermit durch Bezugnahme mit eingeschlossen wird, beschrieben.
Das Herz des Systems ist die Zentraleinheit (oder Mikroprozessor) (28), die zwei grundlegende Funktionen ausführt: Durchführung von Rechnungen, abhängig von Eingabedaten und Steuerung des Datenflusses zwischen verschiedenen Speichereinheiten. Drei Hauptspeichereinheiten werden mit der Zentraleinheit (28) verwendet. Die erste Einheit ist der Permanentspeicher (30) (ROM), der als nichtveränderbarer Speicher bekannt ist, der die spezifische Betriebsfolge zur Durchführung der Berechnungen der postalischen Daten im Einklang mit bestimmten vorgegebenen Eingaben speichert und ferner weitere Routinen zum Betrieb des Systems ausführt. Die zweite Speichereinheit ist ein temporärer Speicher (32) (RAM), der mit der Zentraleinheit (28) zusammenwirkt, um eine temporäre Speicherung, ein Halten und Weitergeben von Arbeitsdaten im Einklang mit den von der Zentraleinheit (28) durchgeführten Berechnungen vorzunehmen. Ein weiterer, nicht-flüchtiger Speicher (34), der aus einen batteriegestützten RAM oder einem anderen Speicher zur Langzeitspeicherung von Daten bestehen kann, ist ebenfalls an die Zentraleinheit (28) angeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenberechnung im batteriegestützten RAM oder einem geeigneten nicht-flüchtigen Speicher anderer bekannter Bauart durchgeführt und gespeichert werden kann. Der nicht-flüchtige Speicher (34) speichert gewisse, im Postsystem verwendete kritische Daten. Die im temporären Speicher (32) gespeicherten Daten, die kritische Verrechnungsfunktionen, wie beispielsweise fallende Salden in einem fallenden Register oder steigende Kredite in einem steigenden Register und dergleichen, sind in dem nicht-flüchtigen Speicher (34) gespeichert, wo sie aufrecht erhalten werden können, während die Maschine abgeschaltet ist und dann nach einem anschliessenden Einschalten zurückgerufen werden. Auf diese Weise kann das Rechnersystem ständig diese Salden im temporären Speicher (32) bearbeiten, ohne dass ein Verlust dieser Daten beim Abschalten zu befürchten ist.
Schliesslich können die Daten bei erneuter Aktivierung beim Anlauf zurückgerufen werden, indem sie aus dem nicht-flüchtigen Speicher (34) wiedergewonnen werden. Der nicht-flüchtige Speicher ist mit der Zentraleinheit gekoppelt dargestellt und erhält deren Ausgangssignale, abhängig von der Datenübertragung vom temporären Speicher (32), die unter der Steuerung des Permanentspeichers (30) über die Zentraleinheit (28) erfolgt. Der nicht-flüchtige Speicher (34) ist ferner mit einer Ausgangsleitung dargestellt, die zur Zentraleinheit (28) zurückgeführt ist, um Daten zurück in die Zentraleinheit zu übertragen und durch diese zum temporären Speicher (32), entsprechend der Startroutine und der Steuerung des permanenten Speichers (30).
Das System arbeitet im Einklang mit Daten, die von einer zugehörigen Eingabevorrichtung (36) zugeführt werden. Es dürfte klar sein, dass die Eingabevorrichtung mechanische Druckwert-Einstellvorrichtungen und Schalter anstelle einer Tastatur oder zusätzlich hierzu aufweisen kann. Diese Daten werden der Zentraleinheit (28) unter Steuerung des Programms im Permanentspeicher (30) zugeführt. Zu jedem Zeitpunkt während des Betriebs des Systems könnte der Inhalt des temporären Speichers (32), der das entsprechende Guthaben, die Belastung, die Salden oder andere Posten im Einklang mit den verschiedenen Merkmalen des Systems speichert, durch einen entsprechenden Befehl verfügbar gemacht werden, der von der Eingabevorrichtung (36) geliefert wird oder der Frankiermaschine mitgeteilt wird. Dies veranlasst die Zentraleinheit, auf die gewünschte Stelle im zeitweiligen Speicher (32) zuzugreifen und dadurch die gewünschten Daten zu speichern. Die Daten können auch über die Zentraleinheit (28) in die Ausgabeanzeigeeinheit (38) gegeben werden.
Ferner ist erfindungsgemäss eine Uhr (40) dargestellt, die an die Zentraleinheit angeschlossen ist, um dieser Zeit- und Datumsangaben zu liefern. Derartige Uhren sind bekannt und können beispielsweise eine grossintegrierte Logikschaltung in Kombination mit einem quarzgesteuerten Oszillator umfassen. In Verbindung hiermit ist eine AUS-Zeit-Vorrichtung (41) mit der Uhr (40) und der Zentraleinheit (28) verbunden. Die AUS-Zeit-Vorrichtung dient dazu, die Zeit zu messen, während welcher die Frankiermaschine ohne Leistung ist. Da die erfindungsgemässe Frankiermaschine so ausgestaltet ist, dass sie nur an einer bestimmten Stelle betrieben wird, wird angenommen, dass eine unangemessene Zeitspanne ohne Leistung auf einen Versuch hinweisen kann, die Betriebsstelle der Frankiermaschine zu ändern. Die Verwendung des AUS-Zeit-Signals wird später erläutert. Die Datumeinstellungsräder, die bei (42) angegeben sind, werden typischerweise von Hand eingestellt und sind mit Codierern (44) gekoppelt, die Datenrad-Einstelldaten an die Zentraleinheit liefern. Eine geeignete Anordnung ist beispielsweise in der US-PS 40 60 720 (Check) beschrieben, die durch Bezugnahme hiermit eingeschlossen wird.
Wie vorausgehend in Verbindung mit Fig. 1 beschrieben wurde, ist eine DTMF-Sender/Empfänger-Kombination (16) mit der Zentraleinheit und mit einem Ausgangsanschluss (46) verbunden, um die zugehörige Verbindung herzustellen und ferner Verbindungen zwischen dem Fernverrechnungszentrum und der Zentraleinheit unter Steuerung der Zentraleinheit oder des Fernverrechnungszentrums.
Fig. 3 gibt in einer Betriebsablaufdarstellung den erfindungsgemässen Betrieb einer Frankiermaschine an. Nach der Aufstellung der Frankiermaschine (10) geht diese durch ihre im Block (100) gezeigte Initialisierungsroutinen. Anschliessend führt die Frankiermaschine, wie nachstehend im einzelnen beschrieben wird, ständig eine Schleife durch ihre Routinen aus, um die Frankiermaschinenparameter und die Eingangsbedingungen zu überprüfen und die vom Anwender gewünschten Postwertzeichen zu drucken.
Wie aus Block (110) hervorgeht, läuft das Frankiermaschinenprogramm durch Systemverwaltungsroutinen, wie sie beispielsweise in der US-PS 43 01 507 beschrieben sind, die vorausgehend mittels des Hinweises auf die Überwachung verschiedener Frankiermaschinenzustände mit eingeschlossen wurde. Die Routine geht dann weiter zum Entscheidungsblock (120), um zu prüfen, ob die Mittel im fallenden Register auf einen vorgegebenen Schwellenwert verringert worden sind. Vorzugsweise wird dieser Schwellenwert im Einklang mit den Wünschen des Anwenders festgelegt. Dies kann entweder durch voreingestellte Werte in dem im ROM gespeicherten Programm erfolgen oder mittels Verbindung zwischen der installierten Frankiermaschine und dem Fernverrechnungszentrum.
Wurde der Schwellenwert erreicht, so überprüft der Entscheidungsblock (130) ferner, ob eine vorgegebene Zeitspanne abgelaufen ist. Ist die Zeitspanne angemessen, so wird die Übertragungsroutine aufgerufen, die als Block (300) dargestellt und in Verbindung mit Fig. 4 beschrieben ist, und eine Übertragung wird am Anschluss (46) über die Telefonvermittlung zum Fernverrechnungszentrum (12) hergestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anrufe, die am Fernverrechnungszentrum vorliegen können, vorzugsweise gestaffelt werden, damit das Fernverrechnungszentrum in der Lage ist, die verschiedenen Frankiermaschinenstationen unterzubringen. Entsprechend können vorgegebene Zeitspannen in dem permanenten Programmspeicher voreingestellt werden oder sie können der Frankiermaschinenstation bei der Eingangsverbindung zwischen der Frankiermaschine und dem Fernverrechnungszentrum mitgeteilt werden.
Wurde jedoch der Schwellenwert nicht erreicht oder ist dieser erreicht worden und Mittel sind erneut der Frankiermaschine gutgeschrieben worden, so geht das Programm zum Block (140) weiter, der eine Routine zum Einstellen des Typenradwertes umfasst (in Verbindung mit Block (48), Fig. 1). Typischerweise bleiben die Typenräder auf den vorausgehend gewählten Wert eingestellt, da der Hauptteil der Briefe wahrscheinlich kein grösseres Gewicht hat als jenes, das die Mindestportogebühren erfordert. Bekannte elektronische Frankiermaschinen verwenden üblicherweise Schrittmotoren, um die Typenräder auf einen Wert einzustellen, der über eine Tastatur befohlen wird. Der Block (140) umfasst ferner die manuelle Auswahl von Typenradpositionen mittels einer mechanischen Kopplung zwischen der Einstellvorrichtung und den Typenrädern und die Überprüfung einer jeden Typenradstellung.
Am Entscheidungsblock (150) wid der im fallenden Register gespeicherte Wert mit einem Frankiermaschinen- Aussperrungswert verglichen, um beispielsweise festzustellen, ob Mittel für eine Frankierung verfügbar sind, obgleich der vorgeschriebene Schwellenwert für eine erneute Gutschrift erreicht wurde. Wurde der Frankiermaschinen- Aussperrungswert erreicht, so verzweigt sich das Programm nach Block (400), um eine Botschaft für den Anwender anzuzeigen, beispielsweise "KUNDENDIENST ANRUFEN" oder dergleichen. Sind Mittel verblieben, so überprüft der Programmentscheidungsblock (160), ob ein Portogebührendruck befohlen wurde. Wurde kein Druck eingeleitet, so geht das Programm in der Schleife zurück. Wurde ein Druckzyklus angefordert, so wird das fallende Register verringert und das steigende Register erhöht, wie in den Blöcken (170, 180) dargestellt ist. Das Programm kehrt zu Block (190) zurück, wo der Drucker den gewünschten Postgebührenwert druckt und das Programm kehrt zu Block (110) zurück.
Fig. 4 zeigt eine Ablaufdarstellung einer Übertragungsroutine, die vom Frankiermaschinenprogramm aufgerufen wird, falls die Mittel im fallenden Register auf den vorausgehend eingestellten Schwellenwert verringert worden sind. Die Routine (310) signalisiert dem DTMF-Sender/Empfänger (16), eine vorgewählte Telefonnummer des Fernverrechnungszentrums (12) anzuwählen und stellt die Verbindung zwischen der Frankiermaschine und dem Fernverrechnungszentrum her. Es ist offensichtlich, dass verschiedene Quittungsbetriebsverfahren bekannt sind und zur Erzielung einer gültigen Verbindung verwendet werden können. Geeignete Protokolle sind in der US-PS 42 53 158 beschrieben, die durch Bezugnahme hiermit eingeschlossen wird, sowie in der vorausgehend genannten US-PS 40 97 923. Wie aus Block (320) hervorgeht, schreitet das Programm zu einem "Sende Frankiermaschinendaten"-Informationsblock weiter. Es ist für den Fachmann offensichtlich, dass alle erforderlichen Frankiermaschinendaten an das Fernverrechnungszentrum in einer Gruppe von Tonsignalen gesandt werden können oder dass die Daten stückweise, abhängig von Anforderungen vom Rechner im Fernverrechnungszentrum, übertragen werden.
Das Programm verbleibt anschliessend in einer Ruheschleife, bis die Daten zur erneuten Gutschrift im Register am Block (340) erhalten werden. Zur Erzielung bester Ergebnisse werden die Daten zur erneuten Gutschrift, die vom Fernverrechnungszentrum zur Frankiermaschine übertragen werden, verschlüsselt, um zu verhindern, dass bedenkenlose Parteien betrügerische Registererneuerungen der Frankiermaschine übersenden. Daher enthält Block (340) ebenfalls eine Routine zur Entschlüsselung von Daten, die vom Rechner in dem Fernverrechnungszentrum zur Übertragung zur jeweiligen einzelnen Frankiermaschine verschlüsselt worden sind. Ein geeignetes Verschlüsselungsschema ist beispielsweise in der US-PS 37 92 446 beschrieben, die hiermit durch Bezugnahme mit eingeschlossen ist.
Nach Sicherstellung, dass die Frankiermaschine ordnungsgemässe und authentische Daten zur erneuten Gutschrift im Register von dem Fernverrechnungszentrum erhalten hat, führt das Programm die Neufassung des fallenden Registers am Block (360) durch und kehrt zu dem in Fig. 3 dargestellten Hauptprogramm zurück.
Fig. 5 ist eine Ablaufdarstellung, die die Folge von Betriebsvorgängen angibt, die im Fernverrechnungszentrum durchgeführt werden, nachdem die Verbindung zwischen der Frankiermaschine und dem Fernverrechnungszentrum hergestellt wurde. Die vorliegende Routine wird dadurch eingeleitet, dass eine Telefonverbindung zwischen der Frankiermaschine und dem Fernverrechnungszentrum hergestellt ist. Wie vorausgehend in Verbindung mit Fig. 4 beschrieben wurde, erfolgt die Quittierung mit der Gegenseite im Block (400).
Sobald die Verbindung hergestellt ist, geht das Programm zum Block (410) weiter, um die Frankiermaschine aufzufordern, die Frankiermaschinendaten dem Rechner zu übersenden. Die zu übersendenden Daten umfassen mindestens die Kennungsnummer der Frankiermaschine und die Werte im fallenden und steigenden Register in der Frankiermaschine.
Der Rechner überprüft anschliessend im Entscheidungsblock (440), ob das Konto gültig ist und ausreichend Mittel verfügbar sind. Sind die Mittel nicht verfügbar, so verzweigt sich das Programm zum Block (450), um den Kundendienst zu benachrichtigen, dass keine Mittel zur Übertragung für die in Frage stehende Frankiermaschine zur Verfügung stehen. Wird angenommen, dass ausreichend Mittel vorhanden sind, so werden die Daten, um das Register auf den neuen Stand zu bringen, vorzugsweise, wie vorausgehend beschrieben, verschlüsselt der Frankiermaschine über die Telefonverbindung zugeleitet, Block (460). Das Kundenkonto wird belastet, Block (470), und falls die verfügbaren Mittel einen vorgegebenen Schwellenwert erreicht haben, Entscheidungsblock (480), wird die Kundenabrechnungsstelle benachrichtigt.
Fig. 6 stellt ein alternatives Verfahren zur Führung des Kundenkontos dar. Im Einklang mit diesem Verfahren werden die Kundenmittel in einem Fonds in einer Bank gehalten. Sooft die Frankiermaschine erneut eine Gutschrift erhält, wird das Kundenkonto überprüft und die Gutschriftdaten der Frankiermaschine werden übertragen. Die Mittel zur Abdeckung der Gutschrift werden von der Bank dem Fernverrechnungszentrum, Block (520), übertragen. Der Vorteil dieser Anordnung liegt darin, dass die Kundenmittel verzinst werden können, anstatt in einem Konto zur unmittelbaren Versorgung der Frankiermaschine gebunden zu sein.
Erfindungsgemäss ist an der Frankiermaschine eine von Hand betätigte Steuervorrichtung, beispielsweise eine Bedienerhilfetaste, angebracht, wie die in Fig. 2 dargestellte, mit der Zentraleinheit verbundene Bedienerhilfetaste (600). Die Bedienerhilfetaste (600) kann derart angeschlossen sein, um eine Unterbrechung der Zentraleinheit zu steuern, oder sie kann mit einem Anschluss verbunden sein, der vom Frankiermaschinenprogramm im Einklang mit üblicher Praxis abgetastet wird. Während die Betätigung der Bedienerhilfetaste (600) die Steuerung der Frankiermaschine auf verschiedene Arten bewirken kann, beispielsweise, um nach Hilfe zu rufen und/oder eine Nachzahlung der Frankiermaschine anzufordern, ist ein verwendbares Verfahren in der Ablaufdarstellung nach Fig. 7 angegeben. In dieser Ablaufdarstellung ist ein Prüfblock (602) zwischen den Vorgängen der Systemverwaltungsroutinen (110) und der Überprüfung der Höhe der Mittel im Block (120) angeordnet (wie gemäss Fig. 3 vorgesehen). Der Prüfblock (602) überprüft den Betätigungszustand der Bedienerhilfetaste (600). Wie vorausgehend erläutert wurde, kann die Bedienerhilfetaste als Alternative eine Unterbrechung des Programmes steuern.
Wie aus Fig. 7 hervorgeht, erfolgt, wenn die Bedienerhilfetaste (600) betätigt wurde, eine Überprüfung am Block (604), um festzustellen, ob die Frankiermaschine ausreichende Mittel zur Fortsetzung ihres Betriebes hat. Dies kann geschehen, indem bestimmt wird, ob keine Mittel in der Frankiermaschine verbleiben oder ob die Mittel sich auf einem solch niedrigen Stand befinden, beispielsweise niedriger als der Prüfwert (T) des Blockes (120), dass ein weiterer Betrieb der Frankiermaschine nicht zulässig ist. Sind die verfügbaren Mittel derart niedrig, so wird bei Betätigung der Bedienerhilfetaste die Übertragungsroutine am Block (608) aufgerufen, um eine Nachzahlung der Frankiermaschine in der vorausgehend beschriebenen Weise zu erreichen, worauf das Programm zu den Systemverwaltungsroutinen zurückkehrt.
Sind jedoch ausreichend Mittel in der Frankiermaschine vorhanden, so bewirkt das Programm eine Anwahl der Wartungszentrumnummer am Block (606), so dass der Anwender der Frankiermaschine lediglich den nebenliegenden Telefonhörer zu ergreifen braucht, um den Anruf des Wartungszentrums zu bearbeiten. Es ist selbstverständlich offensichtlich, dass die Blöcke (604) und (606) weggelassen werden können, um eine direkte Nachzahlung der Frankiermaschine jederzeit durch Drücken der Bedienerhilfetaste zu bewirken oder dass die Blöcke (604) und (608) weggelassen werden, damit die Bedienerhilfetaste lediglich zum Anruf der Wartungszentrumnummer verwendet wird.
Die vorliegende Anmeldung enthält bestimmte Teile, die gewissen anderen Anmeldungen gemeinsam sind. Der Gegenstand all dieser Anmeldungen wird hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen. Die Anmeldungen, einschliesslich der vorliegenden, lauten wie folgt: C-205, C-207, C-208, C-209 und C-210.
Weitere Änderungen und Modifikationen sind für den Fachmann offensichtlich.

Claims (9)

1. Fernnachzahlbare elektronische Frankiermaschine mit einem Übertragungsanschluss, gekennzeichnet durch eine Verrechnungsschaltung, einschliesslich eines fallenden Registers, eine mit der Verrechnungsschaltung gekoppelte Übertragungssteuervorrichtung (28, 32, 34) zur Zufuhr von Telefon-Wählsignalen und codierten Kennungssignalen zum Übertragungsanschluss (46), wobei die Telefon-Wählsignale (16) (Fig. 2) einem Datenzentrum entsprechen und die Kennungssignale Daten zur Kennzeichnung der Frankiermaschine und Daten, abhängig vom Inhalt des fallenden Registers, enthalten, die Übertragungssteuervorrichtung (28, 32, 34) eine auf den Empfang bestimmter codierter Signale am Übertragungsanschluss ansprechende Vorrichtung aufweist zur Änderung des Inhaltes des Registers, um einem bestimmten genehmigten, höheren Portogebührendruckwert zu entsprechen und durch eine manuell steuerbare Schaltvorrichtung (600) an der Frankiermaschine, die mit der Übertragungssteuervorrichtung gekoppelt ist, wobei die Übertragungssteuervorrichtung eine erste Vorrichtung aufweist, die auf den Betrieb der Schaltvorrichtung (600) anspricht, um die Telefon-Wählsignale und die Kennungssignale zum Übertragungsanschluss (46) zu übertragen.
2. Elektronische Frankiermaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungssteuervorrichtung (28, 32, 34) eine zweite Vorrichtung enthält, die auf die Verringerung des im Register gespeicherten, genehmigten Gebührenwertes auf einen vorgegebenen ersten Wert anspricht, um die Telefon-Wählsignale und die Kennungssignale dem Übertragungsanschluss (46) nur zu bestimmten Zeiten während eines Tages zuzuführen, und dass die erstgenannte Vorrichtung auf die Verringerung des genehmigten Gebührenwertes auf einen Wert, der kleiner als der vorgegebene erste Wert ist, anspricht, um die Telefon-Wählsignale und Kennungssignale dem Übertragungsanschluss (46) unabhängig von der Tageszeit zuzuführen.
3. Elektronische Frankiermaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungssteuervorrichtung (28, 32, 34) eine dritte Vorrichtung aufweist, die auf den Betrieb der Schaltvorrichtung (600) anspricht, wenn das Register einen Wert aufweist, der höher als der genannte geringere Wert ist um einem Wartungszentrum entsprechende Telefon-Wählsignale dem Übertragungsanschluss (46) zuzuführen, wodurch eine Telefonverbindung zu dem Wartungszentrum hergestellt wird, um eine Sprechverbindung zwischen dem Wartungszentrum und dem mit dem Übertragungsanschluss (46) gekoppelten Telefon (26) herzustellen.
4. Elektronische Frankiermaschine mit einem Übertragungsanschluss zwecks Zutritt zu einem Telefon-Übertragungsweg, gekennzeichnet durch eine Verrechnungsschaltung, einschliesslich eines fallenden Registers zum Speichern von Daten, die dem Portogebührenwert entsprechen, den die Frankiermaschine zu drucken berechtigt ist, eine Übertragungssteuervorrichtung (28, 32, 34), die mit dem Übertragungsanschluss (46) gekoppelt ist, um diesem Telefon-Wählsignale zuzuführen, und durch einen von Hand betätigbaren Schalter (600), der einem Anwender der Frankiermaschine zugänglich ist, wobei die Übertragungssteuervorrichtung eine Vorrichtung aufweist, die auf die Betätigung des Schalters (600) anspricht, um bestimmte erste Telefon-Wählsignale dem Übertragungsanschluss (46) zuzuführen, die der Telefonnummer eines Frankiermaschinen-Wartungszentrums entsprechen, um dazwischen eine Sprechverbindung herzustellen.
5. Elektronische Frankiermaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungssteuervorrichtung (28, 32, 34) eine Nachzahl-Steuervorrichtung aufweist, die auf die Daten in dem Register, die einem bestimmten Mindestwert von genehmigten Postgebühren für die Frankiermaschine entsprechen, anspricht, um die Zufuhr der ersten Telefonwählsignale zum Übertragungsanschluss (46) zu verhindern und stattdessen zweite Telefon-Wählsignale, die einer zweiten Telefonnummer entsprechen, zusammen mit codierten Kennungssignalen und Registerinhaltsignalen bei Betätigung des Schalters (600) dem Übertragungsanschluss (46) zuzuführen.
6. Elektronische Frankiermaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachzahl-Steuervorrichtung eine automatische Vorrichtung enthält, die auf Daten in dem Register anspricht, die einem zweiten Wert entsprechen, der höher als der Mindestwert ist, um automatisch die zweiten Telefon-Wählsignale und codierten Signale dem Übertragungsanschluss (46) zuzuführen.
7. Elektronische Frankiermaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die automatische Zufuhrvorrichtung eine Vorrichtung aufweist, um die zweiten Telefon-Wählsignale und codierten Signale dem Übertragungsanschluss (46) automatisch nur während bestimmter Zeiten des Tages zuzuführen, abhängig vom Vorliegen von Daten, die dem zweiten Wert im Register entsprechen während der genannten Zeiten des Tages oder diesen vorausgehend.
8. Verfahren zum Betrieb einer elektronischen Frankiermaschine mit einem Übertragungsanschluss zum Zutritt zu einem Telefon-Übertragungsweg, einer Verrechnungsschaltung einschliesslich eines fallenden Registers zur Speicherung von Daten, die einem Portogebührenwert entsprechen, den die Frankiermaschine zu drucken berechtigt ist, einer Übertragungssteuervorrichtung (28, 32, 34), die mit dem Übertragungsanschluss (46) gekoppelt ist, um diesem Telefon-Wählsignale zuzuführen, und einem von Hand betätigbaren Schalter (600), der dem Anwender der Frankiermaschine zugänglich ist, dadurch gekennzeichnet, dass vorgegebene erste Telefon-Wählsignale dem Übertragungsanschluss zugeführt werden, die der Telefonnummer eines Frankiermaschinen-Wartungszentrums entsprechen, abhängig von der Betätigung des Schalters (600), zwecks Errichtung einer dazwischenliegenden Sprechverbindung.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Verfahrensschritt der Zufuhr der ersten Telefon-Wählsignale gesperrt wird, wenn das Register Daten gespeichert enthält, die einem genehmigten Gebührenwert entsprechen, der geringer als ein vorbestimmter Wert ist und dass stattdessen, abhängig von der Betätigung des Schalters und vom niedrigeren Gebührenwert im Register, vorgegebene zweite Telefon-Wählsignale dem Übertragungsanschluss (46) zugeführt werden, die der Telefonnummer eines postalischen Datenzentrums entsprechen, um die Nachzahlung der Frankiermaschine freizugeben.
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