DE3714170A1 - In einen endoskop-schaft einsetzbares instrument - Google Patents

In einen endoskop-schaft einsetzbares instrument

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B1/00Instruments for performing medical examinations of the interior of cavities or tubes of the body by visual or photographical inspection, e.g. endoscopes; Illuminating arrangements therefor
    • A61B1/00131Accessories for endoscopes
    • A61B1/00137End pieces at either end of the endoscope, e.g. caps, seals or forceps plugs
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61B1/012Instruments for performing medical examinations of the interior of cavities or tubes of the body by visual or photographical inspection, e.g. endoscopes; Illuminating arrangements therefor characterised by internal passages or accessories therefor
    • A61B1/018Instruments for performing medical examinations of the interior of cavities or tubes of the body by visual or photographical inspection, e.g. endoscopes; Illuminating arrangements therefor characterised by internal passages or accessories therefor for receiving instruments

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Instrument gemäß dem Oberbegriff des anspruchs 1, das in einem Endoskopieschaft einsetzbar ist und dessen Vorderteil mittels eines von außen bedienbaren Betätigungselements abwinkelbar ist.
Derartige Instrumente können beispielsweise Obturatoren sein und werden bei endoskopischen Untersuchungs- und Be­ handlungsvorgängen vielfältig eingesetzt.
Für eine Reihe von endoskopischen Untersuchungs- und Be­ handlungsvorgängen werden nun Endoskopie-Schäfte benötigt, die eine Isolierung in Form eines eingesetzten Röhrchens gegen das eingesetzte Instrument aufweisen. Aus Gründen der Sterilisierbarkeit, der Wärmebeständigkeit usw. wäre es von Vorteil, wenn dieses Isolier-Röhrchen aus Keramik­ material gefertigt wäre. Es hat sich jedoch herausge­ stellt, daß das Keramikmaterial aus bisher meist unerklär­ lichen Ursachen während des Arbeitens mit dem Endoskopie- Schaft bricht. Es bedarf keiner näheren Erläuterung, daß ein derartiges Brechen des Keramikmaterials beispielsweise bei einer Kniespiegelung oder einem ähnlichen Behandlungs­ vorgang äußerst unangenehm ist. Deshalb werden trotz vor­ handener Nachteile in der Regel Kunststoffröhrchen als Isolationsmaterial eingesetzt.
Erfindungsgemäß ist nun erkannt worden, daß die Hauptur­ sache für das Brechen von für Isolier-Röhrchen verwen­ detem Keramikmaterial die Verwendung von Instrumenten ge­ mäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 ist. Dabei liegt die Bruchursache für das Keramikmaterial, wie ebenfalls erfindungsgemäß erkannt worden ist, nicht im normalen Betriebsablauf des eingesetzten Instruments, sondern im Einsetzvorgang. Häufig betätigt nämlich die Bedienungs­ person während des Einsetzvorgangs das Betätigungselement für das abwinkelbare Vorderteil, so daß das Vorderteil während der Einsetzbewegung gegen das Keramikmaterial drückt und dieses zum Brechen bringt.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Instrument gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, das in einem Endoskopie-Schaft einsetzbar ist, und dessen Vorder­ teil mittels eines von außen bedienbaren Betätigungsele­ ments abwinkelbar ist, gemäß dem Oberbegriff des Patentan­ spruchs 1 derart weiterzubilden, daß ohne Störung des normalen Bedienvorgangs ein Brechen eines zur Isolation in den Endoskopie-Schaft eingesetzten Keramikröhrchens durch das Einsetzen des Instruments verhin­ dert wird.
Eine erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist mit ihren Weiterbildungen in den Patentansprüchen gekennzeichnet:
Erfindungsgemäß wird das Betätigungselement des abwinkel­ baren Vorderteils durch die Verriegelungs-Drehbewegung des Verriegelungsrings freigegeben und durch die Entriege­ lungs-Drehbewegung blockiert. Damit ist es, ohne daß zu­ sätzliche Bedienvorgänge erforderlich wären, nicht mehr möglich, das Instrument mit abgewinkeltem Vorderteil in den Endoskopie-Schaft einzusetzen, da der Betätigungs­ mechanismus blockiert ist.
Der erfindungsgemäße Grundgedanke, die Drehbewegung des Verriegelungsrings auch zum Blockieren bzw. Freigeben des Betätigungselements zu nützen, ist sowohl bei Instrumenten anwendbar, bei denen das Abwinkeln des Vorderteils durch einen elektromagnetischen Mechanismus erfolgt, bei dem das Betätigungselement lediglich die Stromerregung steuert, als auch bei Instrumenten, bei denen eine mechanische Übertra­ gung vom Betätigungselement zum Vorderteil vorgesehen ist, wie sie beispielsweise im Anspruch 2 gekennzeichnet ist.
Eine einfache Ausbildung, mit der eine derartige mecha­ nische Übertragung durch die Drehbewegung des Verriege­ lungsrings blockiert bzw. freigegeben wird, ist im An­ spruch 3 gekennzeichnet.
Durch die in den Ansprüchen 4 und 5 gekennzeichnete Wei­ terbildung wird die Funktionssicherheit des Blockiervor­ gangs weiter erhöht.
Durch die in den Ansprüchen 6 und 7 gekennzeichneten Merk­ male wird ein einfacher und dennoch funktionssicherer Be­ tätigungsmechanismus geschaffen, der leicht erfindungsge­ mäß ausbildbar ist.
Durch die im Anspruch 8 gekennzeichnete erfindungsgemäße Weiterbildung des Instruments wird erreicht, daß auch eine Krafteinleitung auf das Instrument, wie sie beim Abwinkel­ vorgang auftreten kann, durch die bei herkömmlichen In­ strumenten Teile des Instruments in Anlage an den Keramik­ schaft kämen, nicht auftreten kann, so daß eine weitere Ursache für eine Zerstörung des Keramikschafts beseitigt wird.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungs­ beispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher be­ schrieben, in der zeigen:
Fig. 1 eine Aufsicht auf einen Teil eines erfindungsge­ mäßen Instruments, und
Fig. 2 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Instru­ ments.
In den Figuren ist mit 1 ein Führungsteil für eine Halte­ stange 2 und eine Schubstange 3 bezeichnet, die ein nicht dargestelltes abwinkelbares Vorderteil halten bzw. die Bewegung für den Abwinkelvorgang übertragen. Hierzu ist die Schubstange 3 in dem Führungsteil 1 in Richtung eines Pfeils 4 verschiebbar geführt. Zur Verschiebung ist an der Außenseite ein nicht dargestelltes Betätigungselement vorgesehen.
In dem Führungsteil 1 befindet sich ferner eine Querboh­ rung 5, in die ein Blockierstift 6 eingesetzt ist, den eine sich an einem Vorsprung 7 abstützende Feder 8 in Richtung auf einen Verriegelungsring 9 beaufschlagt. Der Verriegelungsring 9 ist in an sich bekannter Weise ausge­ bildet und dient zum Verriegeln des Instruments, nachdem dieses in einen nicht dargestellten Endoskopie-Schaft eingesetzt worden ist. Hierzu weist der Verriegelungsring beispielsweise Bajonettelemente usw. auf.
Die Innenkontur des Verriegelungsrings 9 weist einen Rück­ sprung 10 auf, der folgende Funktion hat:
Befindet sich der Blockierstift 6 in Anlage an der Kontur 10′ des Verriegelungsrings 9, also an der nicht zurück­ springenden Innenkontur, so ist der Blockierstift 6 gegen die Kraft der Feder 8 in Richtung auf die Schubstange 3 verschoben und greift in eine Ausnehmung 11 in der Schub­ stange 3 ein, deren Bewegung in Richtung des Pfeils 4 damit blockiert ist. Somit kann auch das nicht dargestell­ te Vorderteil nicht abgewinkelt werden. Befindet sich dagegen der von der Feder 8 beaufschlagte Blockierstift 6 in Anlage am Rücksprung 10, so ist er zurückgezogen und greift nicht in die Ausnehmung in der Schubstange 3 ein, so daß diese freigegeben wird und mittels des Betätigungs­ elements in Richtung des Pfeils 4 verschiebbar ist. Damit ist es möglich, das Vorderteil abzuwinkeln.
Die Winkellage des Rücksprungs 10 in Bezug auf die nicht dargestellten Bajonettelemente des Rings 9, die zum Ver­ riegeln des Rings in einem Endoskopieschaft dienen, ist derart, daß der Blockierstift 6 nur dann in Anlage an dem Rücksprung 10 ist, wenn das Instrument ordnungsgemäß in dem Schaft verriegelt ist.
Das erfindungsgemäß ausgebildete Instrument hat damit eine Reihe von Vorteilen:
Wenn sich der Verreigelungsring in der Stellung befindet, in der er das Instrument freigibt und eine Entnahme des Instruments aus dem Schaft möglich ist, liegt der Bloc­ kierstift 6 an der Kontur 10′ an, so daß es nicht möglich ist, das Vorderteil abzuwinkeln. Das Instrument kann damit nur mit gestrecktem Vorderteil aus dem Schaft entnommen werden, so daß eine Beschädigung empfindlicher Einsätze des Schafts ausgeschlossen ist. Da bis zum nächsten Ein­ setzen der Ring 9 nicht gedreht wird, bleibt die Schub­ stange und damit das Vorderteil blockiert, so daß auch das Einsetzen selbst bei versehentlicher Berührung des Betäti­ gungselements für das Vorderteil mit gestrecktem Vorder­ teil erfolgt. Erst nach erfolgter Verriegelung wird die Schubstange freigegeben, so daß das Vorderteil abgewin­ kelt werden kann.
Da die Verriegelung des Instruments in dem Schaft ein not­ wendiger Bedienungsvorgang ist, benötigt die erfindungsge­ mäße Sicherungsmaßnahme keine zusätzlichen Bedienvorgänge und insbesondere keine Vorgänge, die eine Bedienungsperson vergessen kann, so daß der Behandlungserfolg in Frage gestellt würde.
Vorstehend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbei­ spiels ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedan­ kens - wie er im Anspruch 1 niedergelegt ist - beschrieben worden:
Beispielsweise ist es möglich, zusätzlich zwischen Blok­ kierstift und Ring und/oder Schubstange eine Kugel einzu­ setzen, um die Bedienungsvorgänge "weicher" zu gestalten.
Auch ist es möglich, eine weitere Feder vorzusehen, die die Schubstange und damit das abwinkelbare Vorderteil in eine Stellung beaufschlagen, in der das Vorderteil "gestreckt" ist.
Als weitere Sicherung gegen ein Brechen des Keramikröhr­ chens kann ferner das Instrument in dem starren Bereich unmittelbar vor dem abwinkelbaren Vorderteil auf der Sei­ te, auf die die Abwinkelung erfolgt, abgeflacht sein.
Auch lassen sich die erfindungsgemäßen Grundgedanken auf Instrumente übertragen, bei denen die Betätigung des ab­ winkelbaren Vorderteils elektrisch und nicht mechanisch erfolgt.
Ferner kann der Endoskopie-Schaft, in den das Instrument eingesetzt wird, selbst Teil eines weiteren Einsatzes sein.

Claims (9)

1. Instrument, daß in einen Endoskopie-Schaft einsetzbar und durch die Drehung eines Verriegelungsrings in diesem verriegelbar ist, und dessen Vorderteil mittels eines von außen bedienbaren Betätigunselements abwinkelbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement durch die Verriegelungs-Drehbewegung des Verriegelungsrings freigegeben und durch die Entriegelungs-Drehbewegung blok­ kiert wird.
2. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das abwinkelbare Vorderteil in an sich bekannter Weise an einem ortsfesten Halteelement (2) und einer Schubstange (3) angelenkt ist, die in einem Führungsteil (1) in Richtung ihrer Längsachse (Pfeil 4) verschiebbar geführt ist.
3. Instrument nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in eine Querbohrung (5) in dem Führungsteil (1) ein Blockierstift (6) derart eingesetzt ist, daß er sich an der Innenseite (10, 10′) des Verriege­ lungsrings (9) abstützt, und daß die Kontur der Innenseite des Verriegelungsrings derart ausgebildet ist, daß der Blockierstift in der Stellung des Rings, in der das In­ strument und der Schaft entriegelt sind, in eine Ausneh­ mung (11) in der Schubstange (3) eingreift, und in der Stellung des Rings, in der das Instrument und der Schaft verriegelt sind, nicht in die Ausnehmung eingreift.
4. Instrument nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Feder (8) eine Anlage des Blockierstifts an der Innenseite des Verriegelungsrings erzwingt.
5. Instrument nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Blockierstift und die Innenseite des Verriegelungsrings eine Kugel einge­ setzt ist.
6. Instrument nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement eine Halte­ stange (2) ist.
7. Instrument nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Feder die Schubstange in die Lage beaufschlagt, in der der Vorderteil nicht abge­ winkelt ist.
8. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Instrument in dem starren Bereich unmittelbar vor dem abwinkelbaren Vorderteil auf der Seite, auf die die Abwinkelung erfolgt, abgeflacht ist.
9. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Instrument ein Obturator insbesondere für einen Schaft mit einer Keramikisolierung ist.
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