DE3728077A1 - Anordnung zur ankopplung eines in einem steckerstift gefassten lichtwellenleiters an eine photodiode - Google Patents

Anordnung zur ankopplung eines in einem steckerstift gefassten lichtwellenleiters an eine photodiode

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    • G02B6/24Coupling light guides
    • G02B6/42Coupling light guides with opto-electronic elements
    • G02B6/4201Packages, e.g. shape, construction, internal or external details
    • G02B6/4204Packages, e.g. shape, construction, internal or external details the coupling comprising intermediate optical elements, e.g. lenses, holograms

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zur Ankopplung eines in einem Steckerstift gefaßten Lichtwellenleiters (LWL) an eine Photodiode insbesondere eines optischen Leistungsmessers, mit einer der Endfläche des LWL zugeordneten absorbierenden Blende, deren Blendenöffnung sich zu der lichtempfindlichen Fläche einer Photodiode hin konisch erweitert und welche an ihrer der Endfläche des LWL zugewandten engsten Stelle einen Durchmesser aufweist, welcher geringfügig größer als der Durchmesser der Lichtaustrittsfläche des LWL ist.
Insbesondere an optische Leistungsmesser, welche als Meßgeräte universell verwendbar sein sollen, müssen eine Vielzahl verschiedenartiger Lichtwellenleiter (Einmoden-, Mehrmoden-, Dickkernfasern usw.) angeschlossen werden können. Im allgemeinen sind die Enden der LWL in Steckerhülsen gehalten, deren Formen und Abmessungen je nach Bauart eines Steckers vielfältig verschieden sind. Die mechanische Anpassung der unterschiedlichen LWL-Anschlußelemente an die einer Photodiode gegenüberliegende Aufnahme des Meßgeräts erfolgt durch auswechselbare Adapter.
Durch Applied Optics, Vol. 26, Seiten 1170-1173 ist das Problem bekannt, daß sich Interreflexionen zwischen der reflektierenden Oberfläche der Photodiode einerseits und den Stirnflächen der LWL-Anschlußelemente andererseits bei den verschiedenen Bauarten merkbar unterschiedlich stark auswirken und erhebliche Meßfehler verursachen können. Der Anteil des Lichts, welcher infolge der Interreflexionen zusätzlich in die Photodiode gelangt, ist deshalb für die unterschiedlichen Bauarten von Steckverbindern verschieden, weil deren zu den Photodioden gerichtete Stirnflächen unterschiedlich stark reflektieren. Deshalb muß man versuchen, Interreflexionen nach Möglichkeit zu verhindern oder jedenfalls auf ein Minimum zu unterdrücken.
Bei einer durch Hewlett-Packard Journal 1987, Seiten 26 und 27 bekannten Anordnung der eingangs genannten Art ist über das Ende des in einer Steckerhülse geführten LWL ein Adapter geschoben, welcher stirnseitig vor der Endfläche des LWL eine Lochblendenscheibe mit sich auf einem Teilbereich konisch erweiternder Blendenöffnung (300 µm) aufweist. Das austretende Licht wird über eine Linse auf eine zur Stirnfläche des LWL geneigte Fläche einer Photodiode gerichtet. Diese Anordnung ist recht aufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Anordnung der eingangs genannten Art derart zu gestalten, daß sie bei einfacherem Aufbau dennoch weitgehend interreflexionsfrei ist.
Die Lösung gelingt dadurch, daß der Abstand a der Blendenöffnung, gemessen von der Stelle ihres engsten Durchmessers d bis zur Oberfläche der lichtempfindlichen Schicht der Photodiode wie folgt gewählt ist:
mit R p = Außenradius der lichtempfindlichen Fläche der Photodiode
R kmax = maximaler Kernradius eines anzuschließenden LWL gemäß Spezifikation des Meßgeräts
tan α max = maximal zulässige numerische Apertur (NA) eines anzuschließenden LWL laut Spezifikation des Meßgeräts
ρ: dimensionsloser Faktor, 1 ρ 0,8, vorzugsweise 1 ρ 0,9,
und daß der Durchmesser d im Bereich 7 R kmax d 2,5 R kmax liegt.
Leider läßt sich der Idealfall, nämlich die reflektierenden Flächen der LWL-Anschlußelemente bis auf den Kernbereich des LWL vollständig durch eine vollkommen reflexionsfreie Schicht abzudecken, nicht verwirklichen. Einerseits muß der Durchmesser d der Blendenöffnung mindestens so groß wie der Durchmesser d max des Kerns des gemäß der Gerätespezifikation "dicksten" LWL sein. Darüber hinaus muß auch berücksichtigt werden, daß die LWL-Achse toleranzbedingt einen Mittenversatz zur Mittelachse der Photodiode aufweisen kann. Um diesen Mittenversatz muß der Durchmesser d zusätzlich größer sein. Eine weitere zusätzliche Vergrößerung der Blendenöffnung ist dann erforderlich, wenn die Blende nicht unmittelbar an der Stirnfläche des LWL anliegt. In der Praxis können Abstände bis zu 10 µm unvermeidbar sein.
Unter Berücksichtigung dieser Erfordernisse hat sich der für die erfindungsgemäße Lösung vorgesehene Bereich für den minimalen Durchmesser d der Blendenöffnung als hervorragend geeignet erwiesen.
Weiterhin liegt der Erfindung die Erkenntnis zugrunde, daß die Auswirkung unvermeidbarer Restreflexionen dann am geringsten ist, wenn der Abstand der LWL-Stirnfläche von der lichtempfindlichen Fläche der Photodiode groß ist. Bei der erfindungsgemäßen Dimensionierung ist dieser Abstand so groß gewählt, daß auch bei den gemäß der Gerätespezifikation im ungünstigsten Fall anzuschließenden LWL mit der größtzulässigen Apertur (tan α ) und dem größtzulässigen Kerndurchmesser (d kmax) die abgegebene Strahlung mit einem nur geringen Sicherheitsabstand die lichtempfindliche Fläche der Photodiode (Radius R p) nicht überschreitet, so daß also das Licht voll erfaßt wird.
Vorteilhaft ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, daß der Blendenkegel sich über mindestens 40% des Abstandes a von der Minimalöffnung der Blende bis zur Photodiode erstreckt.
Eine absorbierende Oberfläche (z. B. schwarze Schicht) ist nicht vollkommen reflexionsfrei. Die geneigten absorbierend beschichteten inneren Mantelflächen des Kegels verursachen aber Mehrfachabsorptionen, so daß schließlich auf die Photodiode nur noch ein verschwindend kleiner Rest gelangt.
Wegen dieser Auswirkung geneigter Flächen sollte der Kegelbereich soweit zur Photodiode geführt werden, wie es konstruktiv möglich ist. Der Kegelwinkel β sollte geringfügig (bis zu 10%) größer sein, als der Winkel des Lichtaustrittskegels des LWL mit der größtzulässigen numerischen Apertur.
An ein Meßgerät können im wesentlichen alle gebräuchlichen LWL angeschlossen werden, wenn für die Bemessung des Abstandes a ein Wert tan α max von 0,3 bis 0,35 zugrundegelegt wird. Für ein Universalmeßgerät sind Werte von a zwischen 2,5 und 3 mm bei Verwendung einer Photodiode mit einem Radius R p = 1 mm vorteilhaft.
Bevorzugt wird eine konstruktive Lösung, bei welcher die Blende fester Bestandteil des Meßgerätes ist. Es ist insgesamt aufwendiger, an jeden Adapter eine Blende vorzusehen, die dann auch nicht gegen Beschädigung gesichert ist. Allerdings sind solche Lösungen dann erforderlich, wenn ein Meßgerät verwendet werden soll, welches an sich keine erfindungsgemäße Blende aufweist.
Die Erfindung wird anhand der Beschreibung eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Die Figur zeigt im Schnitt die für die Ankopplung wesentlichen Elemente.
Ein Lichtwellenleiter 1 ist in einer Steckerhülse 2 gehalten. Die Leistung des aus seinem Kern 3 austretenden Lichts soll gemessen werden. Dazu dient ein optischer Leistungsmesser, von welchem nur eine Photodiode 4 mit dem lichtempfindlichen Bereich 5 und die Lochblende 6 dargestellt sind. Die Steckerhülse 2 ist in einer nicht dargestellten Aufnahme des optischen Leistungsmessers gegebenenfalls über einen Adapter derart zu halten, daß die Mittellinie des Kerns 3 des LWL 1 möglichst genau zur durch die Mitte der lichtempfindlichen Fläche 5 verlaufenden und mit der Mittellinie der kegligen Blendenöffnung 7 identischen optischen Achse des optischen Leistungsmessers koaxial ausgerichtet ist. Ein toleranzbedingter unvermeidbarer Mittenversatz soll möglichst klein sein.
Bei einem gemäß Spezifikation für LWL mit einem maximalen Kerndurchmesser d kmax = 160 µm und einer maximalen numerischen Apertur tan α max = 0,35 vorgesehenen optischen Leistungsmesser, dessen Photodiode eine lichtempfindliche Fläche mit einem Durchmesser 2 R p = 2 mm hatte, wurden für die in der Figur angegebenen Abmessungen folgende Werte gewählt:
a = 2,7 mm
l = 1,3 mm
β = 41°
δ ≈ 0 mm
d = 0,5 mm
Die Interreflexionen waren bei diesem erfindungsgemäß gestalteten Gerät so klein, daß dadurch bedingte Einflüsse im Rahmen der Meßgenauigkeit nicht festgestellt werden konnten, obgleich der minimale Blendendurchmesser d sehr viel größer als der theoretisch optimale Wert d kmax = 0,16 mm war.

Claims (8)

1. Anordnung zur Ankopplung eines in einem Steckerstift gefaßten Lichtwellenleiters (LWL) an eine Photodiode insbesondere eines optischen Leistungsmessers, mit einer der Endfläche des LWL zugeordneten absorbierenden Blende, deren Blendenöffnung sich zu der lichtempfindlichen Fläche einer Photodiode hin konisch erweitert und welche an ihrer der Endfläche des LWL zugewandten engsten Stelle einen Durchmesser aufweist, welcher geringfügig größer als der Durchmesser der Lichtaustrittsfläche des LWL ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand a der Blendenöffnung, gemessen von der Stelle ihres engsten Durchmessers d bis zur Oberfläche der lichtempfindlichen Schicht der Photodiode wie folgt gewählt ist: mit R p = Außenradius der lichtempfindlichen Fläche der Photodiode
R kmax = maximaler Kernradius eines anzuschließenden LWL gemäß Spezifikation des Meßgeräts
tan α max = maximal zulässige numerische Apertur (NA) eines anzuschließenden LWL laut Spezifikation des Meßgerätes
ρ: dimensionsloser Faktor, 1 ρ 0,8, vorzugsweise 1 ρ 0,9,
und daß der Durchmesser d im Bereich 7 R kmax d 2,5 R kmax liegt.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kegelwinkel β der Blendenöffnung einen Wert im Bereich 2,2α max β 2α max hat.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Blendenkegel sich über mindestens 40% des Abstandes a von der Minimalöffnung der Blende bis zur Photodiode erstreckt.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Meßgerät für einen Wert tan α max = 0,3-0,35 bemessen ist.
5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand a = 2,5 bis 3 mm beträgt.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Blende fester Bestandteil des Meßgerätes ist.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Blende Bestandteil eines Aufnahmeadapters für in Stecker gefaßte LWL ist.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der Blende und der Endfläche des LWL kleiner als 10 µm ist.
DE19873728077 1987-08-22 1987-08-22 Anordnung zur ankopplung eines in einem steckerstift gefassten lichtwellenleiters an eine photodiode Withdrawn DE3728077A1 (de)

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