DE3733413C2 - - Google Patents

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DE3733413C2
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Hiroshi Yamatokoriyama Nara Jp Moriyama
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B02CRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING; PREPARATORY TREATMENT OF GRAIN FOR MILLING
    • B02CCRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING IN GENERAL; MILLING GRAIN
    • B02C18/00Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments
    • B02C18/0007Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments specially adapted for disintegrating documents

Description

Die Erfindung betrifft einen Dokumenten- oder Aktenvernich­ ter, der dazu in der Lage ist, auf einen Datenaufnahmeblock gelegte Dokumente automatisch einzuziehen und zu zerschnei­ den.
Ein Dokumentenvernichter gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 ist aus DE-OS 27 31 247 bekannt. Bei ihm sind das Dokumen­ tentransportband, der Dokumentenaufnahmeblock und die Doku­ mentenzufuhröffnung in der eben genannten Reihenfolge ange­ ordnet. Nach Wegschieben einer Abdeckung können zu vernich­ tende Akten auf den Dokumentenaufnahmeblock gelegt werden, von dem aus sie nach Inbetriebsetzen des Vernichters vom Transportband durch die Dokumentenzufuhröffnung geschoben werden. Hinter dieser werden sie von der Schneideinrichtung ergriffen und dadurch weiter eingezogen.
Liegt nur ein einzelnes Blatt im Vernichter und zwar so, daß es das Dokumententransportband nur leicht berührt, ist die­ ses nicht dazu in der Lage, das Blatt über den Datenaufnah­ meblock in die Zufuhröffnung zu schieben. Dadurch besteht die Gefahr, daß das Blatt unbeabsichtigterweise auf dem Do­ kumentenaufnahmeblock liegenbleibt und von dort von einer unbefugten Person leicht wieder weggenommen werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den bekannten Do­ kumentenvernichter so weiterzubilden, daß auch vertrauliche Dokumente bei der Vernichtung vor unbefugtem Zugriff ge­ schützt und sicher der Schneideinrichtung zugeführt werden können, um zerschnitten zu werden.
Die Erfindung ist durch die Merkmale von Anspruch 1 gegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegen­ stand abhängiger Ansprüche.
Beim erfindungsgemäßen Dokumenten- oder Aktenvernichter ist das Dokumententransportband zwischen dem Dokumentenaufnahme­ block und der Dokumentenzufuhröffnung angeordnet, wobei die Bodenplatte des Dokumentenaufnahmeblocks in Richtung zur Zu­ fuhröffnung und damit dem Transportband geneigt ist. Die Ab­ deckung weist einen horizontalen Schlitz im oberen Bereich ihres Vorderabschnitts auf. Diese Gesamtanordnung führt da­ zu, daß ein Blatt, das durch den Schlitz eingeführt wird, zuverlässig auf das Transportband rutscht und dadurch si­ cher eingezogen wird. Es ist demgemäß unwahrscheinlich, daß ein vertrauliches Dokument unbeabsichtigterweise nicht zer­ schnitten wird und dadurch unbefugtem Zugriff zugänglich bleibt.
Der Schutz vor unbefugtem Zugriff ist noch besser, wenn die Abdeckung durch ein Schloß verriegelbar ist. Dann können zwar Dokumente von jedermann durch den Schlitz in der Ab­ deckung eingeführt werden, aber nur eine befugte Person, die über einen Schlüssel für das Schloß verfügt, kann Dokumente wieder entnehmen.
Die Zeichnung stellt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dar. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des oberen Teils ei­ nes Aktenvernichters,
Fig. 2 einen seitlichen Vertikalschnitt durch den Akten­ vernichter nach Fig. 1, und
Fig. 3 einen seitlichen Vertikalschnitt durch den Papier­ einzugsbereich des Aktenvernichters nach Fig. 1.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 3 näher beschrieben. Gleiche Teile sind dabei mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Der Aktenvernichter nach der Erfindung weist im oberen Teil seines Gehäuses 1 einen Papieraufnahmeblock 2 auf sowie ei­ ne Papierzufuhröffnung 4 an demjenigen Ende des Papierauf­ nahmeblocks 2, das einer Schneideinrichtung 3 gegenüber­ liegt, die sich ebenfalls innerhalb des Gehäuses 1 befin­ det. Eine Papiertransporteinrichtung "A" dient zum automa­ tischen Transport von Papier bzw. Papierblättern durch die Papierzufuhröffnung 4 hindurch zur Schneideinrichtung 3. Eine z. B. von Hand betätigbare Abdeckung 5 ist oberhalb des im Gehäuse 1 angeordneten Papieraufnahmeblocks 2 sowie oberhalb der Papierzufuhröffnung 4 montiert. Mit Hilfe ei­ ner Verriegelungseinrichtung "B" läßt sich die Abdeckung 5 in ihrer geschlossenen Position verriegeln. Damit ein Be­ nutzer Papier bzw. Papierblätter in den Papieraufnahmeblock 2 einführen kann, ohne die Abdeckung 5 öffnen bzw. entrie­ geln zu müssen, ist eine Papiereinlaßöffnung 6 innerhalb der Abdeckung 5 vorgesehen.
Der Aktenvernichter, durch den nicht mehr benötigte Papier­ blätter bzw. Dokumente zerschnitten werden, ist kastenför­ mig ausgebildet und weist im oberen Bereich seines Gehäuses 1 einen nach vorn ausladenden Vorsprung 7 auf.
Wie anhand der Fig. 3 zu erkennen ist, bildet der Papier­ aufnahmeblock 2, bezogen auf die obere Fläche 8 des Gehäu­ ses 1, einen nach innen gezogenen Raum und weist eine senk­ rechte Wand 9 auf, die senkrecht zur Papierzufuhrrichtung steht und sich etwa von der Mitte der oberen Fläche 8 nach unten erstreckt. Ferner gehört zum Papieraufnahmeblock 2 eine horizontal liegende Papieraufnahmeplatte 11, die aus­ gehend von der vorderen Fläche 10 des Vorsprungs 7 nach hinten verläuft. Der Ausgangspunkt dieser Papieraufnahme­ platte 11 liegt dabei etwa auf halber Höhe des Vorsprungs 7. Die Wand 9 und die Papieraufnahmeplatte 11 können gegen­ über der Senkrechten bzw. der Horizontalen auch geneigt sein. Wie die Fig. 1 zeigt, erstreckt sich der Papierauf­ nahmeblock 2 in seitlicher Richtung von links nach rechts unterhalb der oberen Fläche 8 des Gehäuses 1. Er nimmt da­ bei allerdings nicht die gesamte Breite des Gehäuses 1 ein, so daß links und rechts neben dem Papieraufnahmeblock 2 noch Gehäusebereiche verbleiben. Ein Bedienungsschalter 12 ist auf der oberen Fläche 8 an der rechten Seite des Pa­ pieraufnahmeblocks 2 im noch verbleibenden Gehäusebereich angeordnet.
Die Höhe der senkrechten Wand 9 ist so gewählt, daß ein hinreichend großer Stapel von Papierblättern in den Papier­ aufnahmeblock 2 eingelegt werden kann.
Die Papieraufnahmeplatte 11 erstreckt sich bis in die Nähe des unteren Endes der senkrechten Wand 9, wobei ein Raum für die Papiertransporteinrichtung "A" zwischen der Papier­ aufnahmeplatte 11 und dem unteren Ende der senkrechten Wand 9 freigelassen ist. Die obere Fläche der Papieraufnahme­ platte 11 ist ausgehend vom vorderen Ende an der Frontplat­ te 10 in Richtung zum hinteren Ende nach unten geneigt, um Papierblätter der Papierzufuhröffnung 4 zuführen zu können.
Die Papierzufuhröffnung 4 ist eine längliche und sich in seitlicher Richtung erstreckende Öffnung, die zwischen dem unteren Ende der senkrechten Wand 9 und der Rückkante bzw. dem hinteren Ende der Papieraufnahmeplatte 11 liegt.
Die Papiertransporteinrichtung "A" enthält ein Paar von Pa­ piertransportrollen 13a und 13b, die innerhalb der Papier­ zufuhröffnung 4 und in der Nähe der hinteren Kante der Pa­ pieraufnahmeplatte 11 angeordnet sind. Die Papiertransport­ rollen 13a und 13b werden in gleicher Richtung gedreht, wo­ bei die Drehrichtung im Bereich des Papiertransportwegs zur Rückwand des Gehäuses 1 weist. Beide Papiertransportrollen 13a und 13b werden von einem Endlos-Transportband 14 um­ spannt. An der oberen Seite des Transportbands 14 befindet sich eine Rolle 15, die sich in einer Richtung dreht, die entgegengesetzt zur Drehrichtung der Papiertransportrollen 13a und 13b verläuft. Die Drehrichtung der Rolle 15 im Be­ reich der Papiertransportbahn weist also in Richtung der Vorderseite des Gehäuses 1. Auf diese Weise wird erreicht, daß nur eine begrenzte Anzahl von Papierblättern der Schneideinrichtung 3 zugeführt wird. Zur Papiertransport­ einrichtung "A" gehört ferner ein Motor 16, der die Papier­ transportrollen 13a und 13b sowie die Rolle 15 antreibt. Hierzu ist ein mit einem Zahnrad zusammenarbeitendes Ket­ tenband 17 vorgesehen, um die Drehung des Motors 16 auf die Rollen 13a, 13b und 15 übertragen zu können.
Die Papiertransportrollen 13a und 13b werden von Drehachsen getragen, die ihrerseits drehbar am Gehäuse 1 gelagert sind. Die Papiertransportoberfläche 14A des Transportbands 14 fluchtet mit der oberen Fläche der Papieraufnahmeplatte 11 und weist die gleiche Neigung wie diese auf. Die Fläche 14A und die obere Fläche der Papieraufnahmeplatte 11 liegen also in einer Ebene.
Die Rolle 15 ist in der Nähe der Transportoberfläche 14A des Transportbands 14 angeordnet, wobei zwischen der Trans­ portoberfläche 14A und der Rolle 15 ein Spalt vorhanden ist, so daß nur eine bestimmte Menge von Papierblättern durch den Spalt hindurch transportiert werden kann. Die Rolle 15 wird ebenfalls von einer Drehachse getragen, die ihrerseits am Gehäuse 1 drehbar gelagert ist.
Der Antriebsmotor 16 befindet sich im hinteren Bereich des Gehäuses 1. Er liegt in einem Motorgehäuse 16a, das am Ge­ häuse 1 befestigt ist.
Zwei Papierführungsplatten 18 liegen vertikal übereinander und in der Nähe des hinteren Endes der Transportoberfläche 14A des Transportbands 14. Die Papierführungsplatten 18 be­ finden sich also in einem Bereich zwischen der Papiertrans­ porteinrichtung "A" und der Schneideinrichtung 3. Sie sind ebenfalls in Richtung der Hinterwand des Gehäuses 1 nach unten geneigt, und zwar in gleicher Richtung wie die Pa­ pieraufnahmeplatte 11. Beide Papierführungsplatten 18 sind an den Seitenwänden des Gehäuses 1 befestigt.
Die Schneideinrichtung 3 enthält ein Paar von mit Schneid­ klingen versehenen Rollen, deren Achsen an den Seitenwänden des Gehäuses 1 drehbar gelagert sind. Die Position der Schneideinrichtung 3 ist so gewählt, daß beide Schneidrol­ len in der Nähe des hinteren Endes der Papierführungsplat­ ten 18 miteinander in Eingriff stehen. Die Schneidrollen der Schneideinrichtung 3 werden gleichzeitig mit den Trans­ portrollen 13a und 13b sowie der Rolle 15 gedreht, und zwar ebenfalls mit Hilfe des Motors 16.
Die Abdeckung 15 ist im wesentlichen L-förmig ausgebildet und weist einen Vorderabschnitt 19 auf, der zur Abdeckung der Vorderseite des Papieraufnahmeblocks 2 dient. Zur Ab­ deckung 5 gehört ferner ein oberer Abschnitt 20, dessen obere Fläche mit der oberen Fläche 8 des Gehäuses 1 fluch­ tet, wenn die Abdeckung 5 geschlossen ist. Diese Abdeckung 5 ist mit dem Gehäuse 1 drehbar verbunden, und zwar über eine lateral verlaufende Achse 21 am hinteren Ende des obe­ ren Abschnitts 20 der Abdeckung 5, so daß die Abdeckung 5 um die Achse 21 zum Öffnen und Schließen verschwenkt werden kann.
Die Verriegelungseinrichtung "B" enthält ein Verriegelungs­ schloß, dessen Aufbau allgemein bekannt ist. Wie in Fig. 3 zu erkennen ist, gehört zur Verriegelungseinrichtung "B" ein Schloßzylinder 22, der drehbar und unterhalb des Vor­ derabschnitts 19 der Abdeckung 5 mittig im Bereich der Frontplatte 10a des Vorsprungs 7 angeordnet ist, sowie ein mit dem Schloßzylinder 22 drehbar verbundenes Verriege­ lungselement 22a, das hinter der Frontplatte 10a liegt. Ei­ ne Verriegelungsöffnung 23 befindet sich im hinteren, unte­ ren Bereich des Vorderabschnitts 19 der Abdeckung 5, und dient zur Aufnahme des Verriegelungselements 22a, wenn der Schloßzylinder 22 in entsprechender Weise gedreht wird. Der Schloßzylinder 22a läßt sich mit Hilfe eines Schlüssels drehen, der in den Schloßzylinder 22a eingeführt wird. Auf diese Weise kann die Verriegelungseinrichtung "B" die Ab­ deckung 5 in den verriegelten oder unverriegelten Zustand überführen.
Im oberen Bereich des Vorderabschnitts 19 der Abdeckung 5 befindet sich eine Papiereinlaßöffnung 6. Diese Papierein­ laßöffnung 6 erstreckt sich ebenfalls in lateraler Richtung des Aktenvernichters und ist rechteckförmig ausgebildet. Falls gewünscht, kann die Höhe "L" der in Fig. 3 gezeigten Einlaßöffnung 6 auf etwa 10 mm beschränkt werden, so daß es nicht möglich ist, Papier mit Hilfe der Hand aus dem Pa­ pieraufnahmeblock 2 herauszunehmen.
Ein Griff 24 dient zum Öffnen und Schließen der Abdeckung 5, während ein in Fig. 2 gezeigter Container 25 zur Aufnah­ me und vorübergehenden Speicherung des zerkleinerten Pa­ piers dient. Dieser Container 25 befindet sich innerhalb des Gehäuses 1 und liegt unmittelbar unterhalb der Schneid­ einrichtung 3.
Um mit Hilfe des Aktenvernichters Dokumente zerschneiden zu können, muß der Benutzer zunächst die Abdeckung 5 öffnen. Anschließend wird ein Stapel Papierblätter, mit "P" in den Fig. 2 und 3 bezeichnet, in den Papieraufnahmeblock 2 ge­ legt. Danach wird der Aktenvernichter über den Schalter 12 eingeschaltet, um den Antriebsmotor 16 in Drehung zu ver­ setzen. Gleichzeitig werden auch die Transportrollen 13a und 13b, die Rolle 15 und die Schneidrollen der Schneidein­ richtung 3 gedreht. Bei Drehung der Papiertransportrollen 13a und 13b dreht sich ebenfalls das Transportband 14, so daß sich die Transportoberfläche 14A des Transportbands 14 im Bereich der Papiertransportbahn nach hinten bewegt. Das hat zur Folge, daß die unteren Papierblätter des Stapels "P" eingezogen werden, und zwar durch die Papierzufuhröff­ nung 4 hindurch in den Kanal zwischen den Papierführungs­ platten 18. Die Rolle 15 begrenzt dabei die Anzahl der ein­ gezogenen Papierblätter, also die Anzahl der von der Trans­ portoberfläche 14A des Transportbands 14 zu den Papierfüh­ rungsplatten 18 transportierten Papierblätter. Auf diese Weise wird erreicht, daß pro Zeiteinheit niemals mehr als eine bestimmte Anzahl von Papierblättern die Papierfüh­ rungsplatten 18 erreicht. Papierblätter werden nacheinander und gleichmäßig von der Unterseite des Stapels "P" abgezo­ gen, so daß ein Papierstau praktisch nicht auftreten kann.
Das durch die Papierführungsplatten 18 transportierte Pa­ pier erreicht schließlich die Schneideinrichtung 3 und wird durch sie in feine Streifen zerschnitten. Diese Streifen fallen anschließend in den Container 25.
Beim Zerschneiden der Dokumente braucht der Benutzer den Aktenvernichter nicht permanent im Auge zu behalten, auch wenn es sich um vertrauliche Dokumente handelt. In diesem Fall legt der Benutzer den Stapel "P" der vertraulichen Do­ kumente in den Papieraufnahmeblock 2, schaltet das Gerät über den Schalter 12 ein, schließt die Abdeckung 5 und dreht den Schlüssel im Zylinderschloß 22 in die Verriege­ lungsstellung. Das Verriegelungselement 22a wird dabei in die Verriegelungsöffnung 23 geführt, so daß die Abdeckung 5 verriegelt wird. Diese Abdeckung 5 schützt die zu zer­ schneidenden und vertraulichen Dokumente und kann nicht von Personen geöffnet werden, die nicht über den Schlüssel für den Schloßzylinder 22 verfügen.
Beim Betrieb des Aktenvernichters werden die im Papierauf­ nahmeblock 2 vorhandenen Papierblätter nach und nach zer­ schnitten, so daß weitere Blätter nachgelegt werden können.
Diese können beispielsweise durch die Papiereinlaßöffnung 6 in den Papieraufnahmeblock 2 hineingeführt werden, wie in Fig. 3 zu erkennen ist. Die auf diese Weise eingeführten Papierblätter kommen auf der Oberseite des noch vorhandenen Papierstapels zu liegen und verbleiben so lange im Papier­ aufnahmeblock 2, bis sie schließlich der Schneideinrichtung 3 zugeführt werden.
Der Papieraufnahmeblock 2 kann somit in einfacher Weise nachgeladen werden, ohne daß es erforderlich ist, die Ab­ deckung 5 zu entriegeln und zu öffnen.
Selbstverständlich ist es nicht erforderlich, in jedem Fall eine Papiereinlaßöffnung 6 in der Abdeckung 5 vorzusehen. Eine derartige Papiereinlaßöffnung 6 kann darüber hinaus auch an einer anderen Stelle innerhalb der Abdeckung 5 lie­ gen. Es muß nur möglich sein, das Papier in den Papierauf­ nahmeblock 2 überführen zu können. Ferner ist es auch mög­ lich, der Schneideinrichtung 3 Papierblätter direkt zuzu­ führen. Die Papiereinlaßöffnung 6 kann mit Hilfe einer ela­ stischen Abdeckung abgedeckt werden, so daß es nicht mehr möglich ist, von außen durch die Papiereinlaßöffnung 6 in den Papieraufnahmeblock hineinzusehen. Zu diesem Zweck kann die elastische Abdeckung für die Papiereinlaßöffnung 6 an der Innenseite der Abdeckung 5 angeordnet sein, so daß sie durch einzulegendes Papier nach innen gedrückt wird.
Selbstverständlich können die Form der Abdeckung 5, der Aufbau der Papiertransporteinrichtung "A" und der Aufbau der Verriegelungseinrichtung "B" auch in anderer geeigneter Weise vorgenommen werden, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen.
Wie oben beschrieben, kann ein Benutzer, der den Akten­ vernichter nicht dauernd im Auge behalten möchte, nach Ein­ legen eines Stapels vertraulicher Dokumente in den Papier­ aufnahmeblock 2 und Einschalten des Aktenvernichters die Abdeckung 5 schließen und verriegeln. Durch die Abdeckung 5 werden die zu vernichtenden Dokumente gegen unzulässige Entnahme geschützt. Die Abdeckung 5 kann nur mit Hilfe ei­ nes geeigneten Schlüssels wieder entriegelt und geöffnet werden.
Beim Zerschneiden der innerhalb des Papieraufnahmeblocks 2 vorhandenen Dokumente nimmt die Höhe des Dokumentenstapels nach und nach ab, so daß neues Papier nachgelegt werden kann. Möchte der Benutzer zusätzliche Dokumente vernichten, so kann er diese zusätzlichen Dokumente durch die in Fig. 3 gezeigte Papiereinlaßöffnung 6 hindurch in den Papierauf­ nahmeblock 2 einlegen. Es kommt dann auf der oberen Fläche des noch im Papieraufnahmeblocks 2 vorhandenen Papiersta­ pels zu liegen.
Zu vernichtende Dokumente können dadurch in einfacher Weise in den Papieraufnahmeblock 2 nachgelegt werden, ohne daß es erforderlich ist, die Abdeckung 5 zu entriegeln und zu öff­ nen.

Claims (4)

1. Dokumentenvernichter mit
  • - einem Gehäuse (1),
  • - einer Schneideinrichtung (3) zum Zerschneiden von zu ver­ nichtenden Dokumenten,
  • - einem Container (25) zur vorübergehenden Speicherung der zerschnittenen Dokumente,
  • - einem an der oberen und vorderen Seite des Gehäuses (1) angeordneten Dokumentenaufnahmeblock (2) zur Aufnahme ei­ nes Stapels (P) von zu zerschneidenden Dokumenten,
  • - einer Dokumentenzufuhröffnung (4) am hinteren unteren Ende des Dokumentenaufnahmeblocks (2), das der Schneideinrich­ tung (3) zugewandt ist,
  • - einem Dokumententransportband (14), das mit der Oberfläche einer Bodenplatte (11) des Dokumentenaufnahmeblocks (2) fluchtet, um die Dokumente durch die Dokumentenzufuhröff­ nung (4) zur Schneideinrichtung (3) zu transportieren, und
  • - einer Abdeckung (5) zum Abdecken des Dokumentenaufnahme­ blocks (2), die um eine Achse (21) schwenkbar ist, die oberhalb der Dokumentenzuführöffnung (4) und parallel zu dieser verläuft,
dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die Bodenplatte (11) in Richtung der Dokumentenzufuhröff­ nung (4) nach unten geneigt ist,
  • 2- das Dokumententransportband (14) am hinteren Ende der Bo­ denplatte (11) angeordnet ist,
  • - die Abdeckung (5) einen Vorderabschnitt (19) aufweist, der einen Teil der Vorderseite des Dokumentenvernichters bil­ det, und
  • - ein horizontaler Dokumenteneinlaßschlitz (6) im oberen Be­ reich des Vorderabschnitts (19) vorhanden ist.
2. Dokumentenvernichter nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Abdeckung (5) durch ein Schloß verriegel­ bar ist.
3. Dokumentenvernichter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb des Transportbands (14) eine sich entgegengesetzt zu diesem drehende Rolle (15) in einem solchen Abstand angeordnet ist, daß nur eine bestimmte Menge von Dokumenten durch die Dokumentenzufuhröffnung (4) hin­ durch transportiert wird.
DE19873733413 1986-10-03 1987-10-02 Aktenvernichter Granted DE3733413A1 (de)

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