DE3734991A1 - Bezeichnungsanhaenger - Google Patents

Bezeichnungsanhaenger

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DE3734991A1
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DE19873734991
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Peter George Holmes
Michael Lowe
Christopher Donaghue
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Sato UK Ltd
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    • G09F2003/0258Multilayer without carrier

Description

Die Erfindung betrifft Gepäck- und Sicherheitsanhänger oder Etiketten zur Verwendung beispielsweise dafür, daß sichergestellt wird, daß die Luftfahrtsicherheit dadurch gesteigert wird schnell und zuverlässig gerade gelade­ ne, spezifische Gepäckstücke den richtigen Passagieren, denen jene gehören und die abgefertigt und registriert sind, daß sie mit dem Flugzeug reisen, zuzuordnen und/oder Gepäck zu identifizieren, welches registrierten, aber noch nicht an Bord gegangenen Passagieren gehört. Die Erfindung kann auch bei anderen Gelegenheiten angewandt werden, wo es von Bedeutung ist, daß eine spezifische Menge an Gegen­ ständen an einer bestimmten Stelle genau zu entweder Per­ sonen oder Gegenständen allgemein an einem anderen Platz genau zugeordnet ist.
Während der letzten Jahre war die Sicherheit für Flug­ linienbedienstete von höchstem Belang und ein Aspekt dieser Sicherheit besteht darin, sicherzustellen, daß alle ange­ nommenen oder geladenen Gegenstände für den Gepäckraum genau dem betreffenden Besitzer unter den Passagieren zu­ geordnet werden, die vor dem An-Bord-Gehen versammelt sind, oder die sich an Bord eines Flugzeuges befinden. Wenn bei­ spielsweise die Anzahl der sich gerade an Bord des Flug­ zeuges vor dessen Start befindenden Passagiere kleiner als die Anzahl der registrierten Passagiere ist, besteht ein we­ sentliches Risiko dafür, daß ein Passagier mit einem oder mehreren Gepäckstücken abgefertigt worden ist, jedoch nicht tatsächlich an Bord des Flugzeuges gegangen ist. Dies gibt Anlaß zu dem unmittelbaren Verdacht, daß der "Passa­ gier" ein Terrorist ist und es deshalb wünschenswert ist, vor dem Start überprüfen zu können, ob eine nachteilige Sicherheitssituation entstanden ist oder nicht. Es ist offensichtlich, daß jegliche solche Überprüfung äußerst schnell innerhalb der Grenzen der Flugpläne der Fluglinien und ohne Beunruhigung der Passagiere wegen zusätzlicher Verzögerungen durchgeführt werden muß. Eine solche Über­ prüfung ist wesentlich bei gewissen im Dienst stehenden Flugzeugen vereinfacht, bei denen die Gepäckstücke nicht stückweise in den Gepäckraum geladen werden, sondern im Hinblick auf einen gemeinsamen Zielflughafen in besonderen Behältern zusammengefaßt werden.
Während das Bedürfnis nach Sicherheit beim Flugzeugbe­ trieb vorrangig ist, kann die Erfindung auch bei anderen Gelegenheiten angewandt werden, wo eine bestätigende Über­ prüfung durchgeführt werden muß, um sicher zu stellen, daß die gewissen Gegenstände an einem Platz genau mit für gül­ tig erklärten Erwartungen übereinstimmen.
Im Rahmen der Erfindung wird ein Bezeichnungsanhänger be­ reitgestellt, der durch vier Elemente gekennzeichnet ist, die anfangs aneinanderkleben, um eine Gesamtheit zu bilden, so daß jedes Element an wenigstens einem anderen solchen Element klebt, wobei ein Element länglich ist und eine erste, druckempfindliche Klebeschicht aufweist, so daß es abgetrennt selbst eine Schleife bilden kann, die übrigen Elemente jeweils wenigstens eine Klebeschicht aufweisen, mit der das Element lösbar an wenigstens einem anderen der Elemente anklebt und mit der dieses Element auf einen Ge­ genstand geklebt werden kann, wobei das Abtrennen der Ele­ mente keinen Abfall schafft.
Erfindungsgemäß wird ferner ein Bezeichnungsanhänger bzw. Bezeichnungsetikett bereitgestellt, welches umfaßt ein erstes, längliches Element mit einer ersten druckempfind­ lichen Klebeschicht, die sich im wesentlichen von einem En­ de bis zu einer Querlinie ungefähr auf halber Länge des Elements erstreckt, wobei das erste Element, wenn es von den übrigen Elementen des Anhängers gelöst ist, eine Schleife durch Kleben der ersten Schicht auf einen übri­ gen Teil des ersten Elements bilden soll, eine zweite Schicht aus druckempfindlichem Kleber an dem ersten Ele­ ment, die von der ersten Schicht beabstandet und vollstän­ dig mit einem Stück Papier überdeckt ist, das mit einem Trennmittel nur auf der Seite beschichtet ist, die von der zweiten Schicht fortweist, wodurch das Stück Papier fort­ laufend an der zweiten Schicht klebt, eine dritte Schicht aus druckempfindlichem Kleber auf dem ersten Element an einem Endteil desselben, welches von dem ersten Ende des ersten Elements entfernt und von der zweiten Schicht be­ abstandet ist, ein Stück Papier, welches mit einem Trenn­ mittel nur auf der Seite beschichtet ist, die von der drit­ ten Schicht fortweist, wodurch das Stück Papier fortwährend an der dritten Schicht anhaftet und diese vollständig über­ deckt, ein zweites, längliches Element, welches sich im wesentlichen von dem einen Ende des ersten Elements zu einer von dem anderen Ende des ersten Elements beabstande­ ten Querlinie erstreckt, eine vierte Schicht aus druck­ empfindlichen Klebemittel auf dem zweiten Element, die sich im wesentlichen von dem einen Ende des ersten Elements bis zu einer von dem anderen Ende des zweiten Elements beab­ standeten Linie erstreckt, ein längliches Papierstück, welches mit einem Trennmittel nur auf der Seite versehen ist, die von der vierten Schicht fortweist und vollstän­ dig die vierte Schicht überdeckt und an ihr klebt, eine fünfte Schicht aus druckempfindlichem Klebemittel auf dem zweiten Element, die von der vierten Schicht und dem ande­ ren Ende des zweiten Elements beabstandet ist, wobei das fortwährend an der zweiten Schicht anhaftende Papierstück die fünfte Schicht vollständig überdeckt, jedoch lösbar an ihr anhaftet, wobei ein drittes Element des Anhängers im zusammengesetzten Zustand des Anhängers eine Fortsetzung des ersten Elements bildet, eine sechste Schicht aus druckempfindlichem Klebemittel auf dem drit­ ten Element, die von dem ersten Element und von dem von dem ersten Element entfernt gelegenen Ende des dritten Elements beabstandet ist, ein viertes Element mit einer siebten Klebemittelschicht, welche das vierte Element lösbar an das Papierstück anhaftet, welches fortwährend an der dritten Klebemittelschicht des ersten Elements anhaftet, wobei die siebte Schicht von dem Ende des vierten Elements beabstandet ist, welches dem zweiten Element benachbart und von einer achten Klebemittel­ schicht auf dem vierten Element beabstandet ist, wobei die achte Schicht vollständig von einem Stück Papier überdeckt ist und fortlaufend an diesem anhaftet, welches mit einem Trennmittel nur auf der Seite beschichtet ist, die von der achten Schicht fortweist und lösbar an der sechsten Klebemittelschicht des dritten Elements klebt, wobei die Zusammenstellung des Anhängers derart ist, daß alle diese Elemente anfangs an wenigstens einem ge­ genüberliegenden Element anhaften, so daß das vierte Element das sonst getrennte erste und dritte Element überspannt und zusammenhält und bei Trennung das zweite, dritte und vierte Element jeweils eine entsprechende Klebemittelschicht aufweist, mit der es auf einen Ge­ genstand geklebt werden kann, und daß das erste Element gebogen und unter Bildung einer Schleife mit sich selbst verklebt werden kann, wodurch kein Abfall erzeugt wird, wenn die Elemente bei der anfänglichen Verwendungstelle getrennt werden.
Der Ausdruck "Papier" soll sich hier auf herkömmliches Papier und auf synthetisches Papier auf Kunststoffba­ sis und auf Schichtanordnungen dieser Materialien bezie­ hen, nämlich sowohl Papier auf Papier, Kunststoff auf Kunststoff und Papier auf Kunststoff.
Ein Fluggepäckanhänger oder Fluggepäcketikette, die die Erfindung verkörpert, wird nun lediglich in beispiel­ hafter Weise unter Bezugnahme auf die beigefügten, sche­ matischen Zeichnungen erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht des Anhängers oder der Etikette, die deren Schichten mit übertrie­ bener Dicke und Beabstandung zwischen den Schichten darstellt,
Fig. 2 eine Seitenansicht, die die Nebeneinanderlage der vier getrennten Teilelemente des Anhän­ gers oder der Etikette in ihrem anfangs an­ geklebten Zustand darstellt, wobei der Ab­ stand zwischen den Elementen fortgelassen, jedoch die Dicke der Elemente übertrieben ist,
Fig. 3 eine Draufsicht, die getrennt ein erstes Ele­ ment des Anhängers oder der Etikette gemäß Fig. 1 darstellt,
Fig. 4 eine Draufsicht auf ein zweites Element des Anhängers gemäß Fig. 1,
Fig. 5 eine Draufsicht auf ein drittes Element des Anhängers gemäß Fig. 1,
Fig. 6 eine Draufsicht auf ein viertes Element des Anhängers gemäß Fig. 1
Fig. 7 eine perspektivische Sprengdarstellung, die die Schichtzusammensetzung des ersten Elements darstellt,
Fig. 8 eine perspektivische Sprengdarstellung, die weiter die Schichtzusammensetzung des zweiten Elements darstellt,
Fig. 9 eine perspektivische Sprengdarstellung, die weiter die Schichtzusammensetzung des dritten Elements darstellt,
Fig. 10 eine perspektivische Sprengdarstellung, die weiter die Schichtzusammensetzung des vier­ ten Elements darstellt, und
Fig. 11 eine Draufsicht auf ein Überprüfungsblatt, welches für Sicherheitszwecke im Zusammenhang mit dem vierten Element des Anhängers verwendet wird.
In den Fig. 4 bis 6 bezeichnen unterbrochene Linien die Grenzen verschiedener, druckempfindlicher Klebemittel­ schichten und strichpunktierte Linien stellen die Gren­ zen von Papierstücken dar, die auf nur einer Seite mit einem Trennmittel beschichtet sind.
Es wird nun auf die Zeichnungen Bezug genommen. Der An­ hänger oder die Etikette nach der Erfindung umfaßt ein erstes Element 10 länglicher, rechteckiger Form und dieses besitzt auf einem Teil seiner Rückseite eine erste, druckempfindliche Klebemittelschicht 12, die sich nahezu von einem Ende (das linke Ende in der Darstellung) des Elements über eine Strecke erstreckt, die ungefähr gleich einer Hälfte der gesamten Länge dieses ersten Elements ist. Das verwendete Klebemittel soll sehr reaktiv sein, da es bei der betrieblichen Verwendung, wenn es zur Bildung einer Schleife auf die andere Hälfte des Anhän­ gers geklebt wird, erforderlich ist, starken Belastungen wie Stoßbelastungen zu widerstehen.
Ungefähr in der Mitte und über eine Strecke nach rechts der Mitte, wie es dargestellt ist, ist ein Abschnitt 14 dieses ersten Elements 10 von Klebemittel frei und, wenn man nach rechts auf der Rückseite fortfährt, folgt diesem ein kurzer Streifen 16 aus druckempfindlichem Klebemittel, der als zweite Schicht bezeichnet wird.
Wenn man sich weiter zu dem rechten Ende des Elements 10 bewegt, folgt einem weiteren klebemittelfreien Abschnitt 18 eine druckempfindliche Klebemittelschicht 20 (dritte Schicht) sehr kurzer Länge auf der Rücksei­ te, die sich bis zum äußersten rechten Ende des Ele­ ments 10 erstreckt.
Ein zweites Element 22 erstreckt sich von der äußersten linken Kante des Anhängers als ganzes bis zu einer Linie gerade an der rechten Grenze der zweiten Klebemittel­ schicht 16, und dieses zweite Element ist mit einer druckempfindlichen Klebemittelschicht 24 von einer Querlinie aus, die von dessem linken Ende (wie darge­ stellt) beabstandet ist, bis zu einer von dessem rech­ ten Ende beabstandeten Querlinie beschichtet. Die Schicht 24 wird hier als vierte Schicht bezeichnet. Bewegt man sich weiter nach rechts, so gibt es einen von Klebemit­ teln freien Raum 26, und eine weitere Klebemittelschicht 28 (fünfte Schicht) erstreckt sich von dem rechten Ende des freien Raums 26 bis zu einer Querlinie, die von dem rechten Ende des zweiten Elements 22 beabstandet ist.
Die vierte Schicht 24 aus druckempfindlichem Klebemit­ tel, die auf das zweite Element 22 aufgebracht worden ist, ist selbst vollständig von einem Abschnitt 30 überdeckt, der mit einer druckempfindlichen, chemischen Substanz (diese ist an und für sich bekannt) impregniert ist, welche ihre Farbe ändert, wenn ein Druck, wie z.B. ein Druck beim Drucken oder Schreiben angewandt wird, so daß Zeichen erzeugt werden. Die Rückseite dieses Ab­ schnittes 30, die zu der vierten Klebemittelschicht 24 des zweiten Elements 22 zeigt, ist frei, d.h. nicht mit irgendwelchem Trennmittel behandelt, so daß der Ab­ schnitt fortwährend an dem zweiten Element klebt. Jedoch ist ein linksseitiger Endteil dieses Abschnittes nicht an dem zweiten Element aus dem noch im folgenden zu beschreibenden Zweck angeklebt. Am rechten Ende er­ streckt sich der mit einer druckempfindlichen, chemischen Substanz impregnierte Abschnitt 30 etwas über die Klebe­ mittelschicht 24 hinaus.
Die Seite des Abschnittes 30, die derjenigen gegenüber­ liegt, die zu der Klebemittelschicht 24 weist, ist mit einem Silicon 32 beschichtet, so daß sie nicht fortlau­ fend an der ersten Klebemittelschicht 12 anhaftet.
An dem zweiten Element 22 rechts gemäß Fig. 1 ist eine fünfte Klebemittelschicht 28 vollständig mit einem Ab­ schnitt aus Silicon imprägnierten Honig-Pergamin-Papier 34 (honey glassine paper) bedeckt, wobei die zu der Schicht 28 weisende Seite mit einer Siliconschicht 35 überdeckt ist und die gegenüberliegende Seite des Abschnit­ tes fortwährend an der zweiten Klebemittelschicht 16 des ersten Elements 10 klebt.
Im zusammengesetzten Zustand des ersten und zweiten Elements 10, 22 ist ein kleiner, rechter Teil 36 des zwei­ ten Elements in keiner Weise an dem ersten Element ange­ klebt, so daß, wenn es zum Zeitpunkt der Verwendung er­ wünscht ist, die zwei Elemente zu trennen, der nichtan­ klebende Abschnitt leicht angehoben werden kann, so daß das Abziehen und Lösen schnell und ohne weiteres durch­ geführt werden können.
Wie bereits erwähnt wurde, ist das erste Element 10 rechts von dem rechten Ende des zweiten Elements 22 in dem Raum 18 von Klebemittel und Silicon frei, so daß, wenn die zwei Elemente 10, 22 getrennt werden, der linke, mit Klebemittel beschichtete Abschnitt des Elements 10 an den unbeschichteten, rechten Abschnitt angeklebt wer­ den kann, so daß eine feste, dauerhafte Haftung erzielt wird. Die Praxis bei Transportanwendung ist es, das erste Element um den Handgriff eines Gepäckstücks zu schlingen, und, wenn das erste Element aus einem Kunst­ stoffpapier hergestellt ist, ist die Festigkeit des Pa­ piers und des Klebemittels sehr groß. Nichtsdestotrotz kann die von dem Element 10 gebildete Schleife reißen und als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme ist der äußerste, rechte Abschnitt des Anhängers bzw. der Etikette in der folgenden Weise ausgestaltet.
Ein drittes, getrenntes Element 40 bildet wirksam eine Fortsetzung des ersten Elements 10 und liegt in der gleichen Ebene, wenn die Elemente alle zusammengesetzt sind, wie es dargestellt ist. Dieses Element 40 besitzt auf seiner Rückseite einen Querstreifen aus Klebemittel 42 (sechste Schicht), der von beiden Enden beabstandet ist und einem vierten Element 44 gegenüberliegt, welches das erste Element überlappt, wobei das vierte Element im zusammengesetzten Zustand an dem ersten Element 10 mittels einer querverlaufenden Klebemittelschicht 46 (siebte Schicht) anklebt, die an einem Querstreifen aus Honig-Pergamin 48 anhaftet, der auf nur einer Oberflä­ che mit Silicon 49 behandelt worden ist. Der Pergamin­ streifen 48 haftet dauerhaft am rechten Endteil des er­ sten Elements mittels der Schicht 20 aus druckempfind­ lichem Klebemittel an. Das dritte und vierte Element 40, 44 hängen zusammen durch eine Klebemittelschicht 50 (sechste Schicht) an dem dritten Element 40, welches mit ei­ nem Pergaminstreifen 52 zusammenarbeitet, der aber schmaler als dieses ist und mit dem klebenden Streifen 50 (achte Schicht) an dem vierten Element 44 dauerhaft anhaftet. Der Pergaminstreifen 52 an dem vierten Element 44 ist nur auf der dem dritten Element 40 gegenüberliegenden Seite mit Silicon 53 beschichtet. Um die Möglichkeit für handschuhtragende, die Gepäckstücke handhabende Per­ son zu verbessern, wirksam das vierte Element 44 von dem ersten Element 10 abzulösen, ist das vierte Element längs einer Querlinie 45 perforiert, die nahe der rechten Hand des ersten Elements 40 ist.
Zusammengenommen ist es offensichtlich, daß das vierte Element 44 das erste und dritte Element 10 und 40 über­ spannt, die sonst nicht verbunden sind. Zum Zeitpunkt der Verwendung ergibt das Entfernen des Elements 44 eine unmittelbare Trennung der Elemente 10 und 40, ohne daß es erforderlich ist, Perforationen vorzusehen.
Bei der dargestellten, bevorzugten Ausführungsform ist ein einzelner Anhänger gezeigt, jedoch können für viele Zwecke die Anhänger bzw. Etiketten als ein Band herge­ stellt werden, welches bei einer Einbuchungsstation eines Flughafens mit hoher Geschwindigkeit mit einem Punkt­ matrixdrucker gedruckt werden kann. Um den Durchgang durch den Drucker zu ermöglichen, wenn kein Anhaften zwischen den Elementen vorliegt, sind Endteile mit Zugöffnungen (nicht dargestellt) vorgesehen, die sich durch das erste und zweite Element 10, 22 am linken Ende und das dritte und vierte Element 40, 44 an dem rechten Ende erstrecken. Wenn diese Abwandlung vorgenommen wird, können Fluglinien die Kosten sparen, große Vorräte an vorgedruckten Gepäckanhängern auf Lager zu halten, da die Flugnummer, das Ziel und andere Kennzeichnungen oh­ ne weiteres an der Einbuchungsstation aufgedruckt wer­ den können. Andererseits kann einige Information vorge­ druckt sein, wie der Name der Fluglinie und Information über die Rechte des Passagiers im Falle eines Gepäck­ verlustes.
Zum Zeitpunkt der Verwendung kann der Gepäckanhänger sehr schnell während der Einbuchungsformalitäten in seine ihn bildenden Elemente 10, 22, 40, 44 und ohne irgendeine Er­ zeugung von Abfall getrennt werden, wobei das erste Ele­ ment 10 um den Griff eines Gepäckstücks geschlungen, das zweite Element 22 (als Gepäckaufgabekontrollabschnitt bekannt) mit dem Flugschein verbunden, das dritte Ele­ ment 40 mit dem betreffenden Gepäckstück als zusätzli­ che Sicherheitsmaßnahme für den Fall, daß die Schleife 10 zerreißt, verbunden und das vierte Element 44 mit der Kontrolliste, wie sie in Fig. 11 dargestellt ist, für den Inhalt eines Behälters verbunden wird. Anderer­ seits kann das dritte Element 40 mit der Bordkarte des Passagiers verbunden werden, so daß die eingebuchten Gegenstände des Gepäckraums bezüglich der an Bord gegan­ genen Passagiere überprüft werden können.
Wenn das betreffende Flugzeug für den Start bereit ist, d.h. wenn der Gepäckraum beladen ist und die Passagiere an Bord gegangen sind, ist es lediglich erforderlich, die den Inhalt aufweisende Kontrolliste (Fig. 11) zu über­ prüfen, die sich auf die geladenen Gepäckbehälter be­ zieht, um sicherzustellen, daß sich das geladene Gepäck nur auf die an Bord gegangenen Passagiere bezieht. Dies verbessert die Möglichkeit, irgendeine explosions­ fähige Einrichtung zu erfassen, die als Gepäckstück auf­ gegeben wurde, da normalerweise Terroristen nicht darauf vorbereitet sind, ihr eigenes Leben dadurch zu opfern, daß sie sich an Bord des Flugzeuges befinden, wenn die explosionsfähige Einrichtung explodiert. Wenn die Ge­ päckstücke in Behältern vor dem Einladen in den Gepäck­ raum des Flugzeuges untergebracht werden, zeigt die an jedem Behälter angebrachte Kontrollkarte klar die ge­ naue Menge an Gegenständen an, die gerade in dem Behäl­ ter untergebracht sind. Jegliche Abweichung kann dann zum Ergebnis haben, daß die Passagiere aufgefordert werden, von Bord zu gehen, bis eine gründliche Sicher­ heitsüberprüfung durchgeführt worden ist.

Claims (7)

1. Bezeichnungsanhänger, gekennzeichnet durch vier anfangs miteinander verbundene Elemente (10, 22, 40, 44), um eine Gesamtheit zu bilden, derart, daß jedes Element mit wenigstens einem anderen solchen Element verbunden ist, wobei ein Element (10) länglich ist und eine erste druckempfindliche Klebemittelschicht (12) aufweist, so daß es, wenn es von den anderen Elementen abgetrennt ist, selbst eine Schleife bilden kann, und die übrigen Elemente (22, 40, 44) jeweils wenigstens eine Klebemittelschicht (24, 42, 50) aufweisen, durch die das Element lösbar mit wenigstens einem anderen der Elemente verbunden ist und durch die das Element mit einem Gegenstand verbunden werden kann, wobei beim Abtrennen der Elemente kein Abfall erzeugt wird.
2. Bezeichnungsanhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Element (10) anfangs teilweise durch ein zweites Element (22) überdeckt ist, sich ein drittes Element (40) anfangs in derselben Ebene befindet und wirksam eine Fortsetzung des ersten Elements (10) bildet und ein viertes Element (44) das dritte Element vollständig und teilweise einen Endabschnitt des ersten Elements überdeckt, so daß das vierte Element wirksam das erste und dritte Element übergreift und somit den Bezeichnungsanhänger bis zum Verwendungszeitpunkt integral aufrechterhält.
3. Bezeichnungsanhänger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Element eine druckempfindliche, von der ersten Schicht (12) beabstandete Klebemittelschicht (16) und eine dritte druckempfindliche Klebemittelschicht (20) aufweist, die von der zweiten Schicht beabstandet ist und einen Endabschnitt des ersten Elements überdeckt, daß die zweite und die dritte Schicht vollständig von entsprechenden Papierstücken (34, 38) überdeckt sind, von denen jedes auf der von dem ersten Element fortweisenden Seite mit einem Trennmittel (35, 49) beschichtet ist, wobei die anderen Seiten fortwährend mit der zweiten bzw. dritten Klebemittelschicht verbunden sind.
4. Bezeichnungsanhänger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Element (22) eine vierte Klebemittelschicht (24), die sich über einen wesentlichen Abschnitt seiner Länge erstreckt, und eine fünfte Klebemittelschicht (28) aufweist, die von der vierten Schicht beabstandet ist, daß der Bezeichnungsanhänger ferner ein längliches Papierstück (30), welches mit einer chemischen Substanz imprägniert ist, die bei Druckanwendung eine sichtbare Markierung erzeugt, und auch mit einem Trennmittel (32) auf der von dem zweiten Element fortweisenden Seite beschichtet ist, daß das längliche, chemisch imprägnierte Papierstück im zusammengesetzten Zustand die erste Schicht des ersten Elements überdeckt, die fünfte Klebemittelschicht an dem mit einem Trennmittel beschichteten Papierstück (35) der zweiten Schicht auf dem ersten Element anhaftet, das längliche, die vierte Klebemittelschicht (24) überdeckende Papierstück (30) fortwährend daran anhaftet.
5. Bezeichnungsanhänger nach Anspruch 4, daß das dritte Element (40) eine von jedem seiner Enden beabstandete sechste Klebemittelschicht (42) und das vierte Element eine siebte und eine achte Klebemittelschicht (46, 50) aufweist, von denen jede von den Enden des vierten Elements beabstandet ist, daß die achte Schicht (50) vollständig von einem Papierstück (52) überdeckt ist, welches auf der von dem vierten Element fortweisenden Seite mit einem Trennmittel (53) so beschichtet ist, daß das vierte Element lösbar mit der sechsten Klebemittelschicht (42) auf dem dritten Element verbunden ist, und daß die siebte Klebemittelschicht (46) mit dem Papierstück (48) auf dem ersten Element verbunden ist, welches die dritte Klebemittelschicht (20) überdeckt.
6. Bezeichnungsanhänger nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen dem zweiten und dem vierten Element (22, 24) ein Zwischenraum (18) befindet.
7. Bezeichnungsanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bezeichnungsanhänger anfangs als ein Band ausgebildet sind, welches mit einem Hochgeschwindigkeitsmatrixdrucker an der Verwendungsstelle bedruckt und nach dem Drucken von benachbarten Bezeichnungsanhängern getrennt werden kann.
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