DE3738282C2 - - Google Patents

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DE3738282C2
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Siegfried Dipl.-Ing. Richter (Fh), 7798 Pfullendorf, De
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M1/00Suction or pumping devices for medical purposes; Devices for carrying-off, for treatment of, or for carrying-over, body-liquids; Drainage systems
    • A61M1/71Suction drainage systems
    • A61M1/74Suction control
    • A61M1/75Intermittent or pulsating suction
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61M1/06Milking pumps

Description

Die Erfindung geht aus von einer Muttermilchpumpe nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, wie sie aus der SU 4-6 52 588 bekannt ist.
Bei einer derartigen Muttermilchpumpe wird das periodische Öffnen und Schließen des den Saugstrom unterbrechenden Ventiles durch einen elektronisch arbeitenden Impulsgeber gesteuert. Verwendet werden dazu elektromagnetische Ventile, die von der entsprechend ausgelegten elektronischen Steuerung so angesteuert werden, daß sie periodisch öffnen und schließen, damit eine pulsierende Saugwirkung entsteht.
Bei der genannten Muttermilchpumpe ist zwar auch ein Pulsator mit hydraulischem Widerstand vorgesehen. Soweit erkennbar, steht er jedoch lediglich mit einem Verteiler, bestehend aus einem System aus Drosselventilen die pneumatisch mit der Saugleitung verbunden sind, in Verbindung. Nach Erreichen eines bestimmten Unterdrucks in seiner Vakuumkammer führt er eine Umschaltung derart aus, daß sich in der Saugleitung der Unterdruck mit dem Luftdruck ausgleichen kann. Welche Mittel dazu verwendet werden, ist nicht erkennbar.
Bei anderen bekannten Milchpumpen (EP 01 23 269 A2; DE 32 19 628 A1; DE 22 41 233 B2; DE 28 12 830 C2) sind die einem Pulsator entsprechenden Einrichtungen jeweils wesentlich komplizierter aufgebaut. Vor allem sind dort jeweils mehrere Ventile vorgesehen, zu deren Betätigung besondere Hilfsmittel erforderlich sind, die als Kolben bzw. Membranen ausgebildet sind. Allen diesen vorbekannten Oszillatoren bzw. Pulsatoren ist gemeinsam, daß sie jeweils wenigstens zwei Ventile aufweisen, von denen eines in der Lage ist, die Vakuumkammer von der Saugleitung zu trennen.
Diese bekannten Frauenmilchpumpen haben einen sehr aufwendigen und umständlichen Aufbau, der sehr teuer ist. Sie sind deshalb erfahrungsgemäß auch sehr störanfällig und für den Privatgebrauch viel zu teuer.
Der Unterdruck-Pulsator gemäß der DE 32 19 628 A1 ist einerseits für eine Muttermilchpumpe ungeeignet, zum anderen kommt er wegen seines komplizierten, teuren Aufbaus für den gattungsgemäßen Zweck nicht infrage.
Desselbe trifft auch zu für den Pulsator für Melkmaschinen gemäß DE 22 41 233 B2. Dieser Pulsator weist sogar drei Ventile auf, weil dort die Milchsammelkammer, die mit der Vakuumkammer verbunden ist, unmittelbar am Pulsator angeformt ist. Zur Betätigung dieser drei Ventile sind zwei separat bewegliche Organe, nämlich ein Ventilkörper und eine Ringmembran vorgesehen, wobei die Ringmembran so angeordnet ist, daß sie eine sog. Steuerkammer von einer Belüftungskammer trennt. Auch diese komplizierte Konstruktion ist für die Verwendung in Verbindung mit einer Muttermilchpumpe nicht nur zu umständlich und zu teuer, sondern auch funktionell nicht geeignet.
Schließlich ist aus DE 28 12 8030 C2 ein Pulsatorventil bekannt, das ebenfalls drei einzelne Ventile aufweist, welche abwechselnd durch eine von einem Vakuum und dem Atmosphärendruck beaufschlagten Membrane geöffnet und geschlossen werden, um einen gewissen Saugrhythmus zu erzeugen. Auch dieses Pulsatorventil ist speziell für eine Tier-Melkmaschine konstruiert und in seiner Funktionsweise so kompliziert, daß es für den erfindungsgemäßen Zweck einer Muttermilchpumpe nicht verwendbar ist.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Muttermilchpumpe der gattungsgemäßen Art zu schaffen, die nur ein einziges Ventil aufweist und die einfach und raumsparend aufgebaut, einfach und kostengünstig herstellbar ist und die zudem mit einer hohen Funktionssicherheit arbeitet.
Gelöst wird diese Aufgabe mit dem Gegenstand des Anspruches 1, der zwei alternative Ausführungsformen umfaßt.
Die Tatsache, daß bei dieser Muttermilchpumpe die Vakuumkammer des Pulsators unmittelbar in der Saugleitung liegt und daß kein Ventil vorgesehen ist, durch welches die Vakuumkammer des Pulsators von der Saugleitung oder von dem Auffanggefäß abgetrennt werden kann, unterscheidet sich der Erfindungsgegenstand von den bekannten Geräten grundlegend.
Die so ausgebildete Muttermilchpumpe hat den Vorzug, daß sie zur Erzeugung des periodisch oder pulsierend am Saugtrichter wirksamen Saugstroms kein elektromagnetisches Ventil und keine elektrische oder elektronische Steuereinrichtung für ein solches Ventil benötigt und statt dessen mit einem einfachen, rein pneumatisch-mechanisch steuerbaren Ventil auskommt, das zudem relativ klein gebaut werden kann und keinen elektrischen Anschluß benötigt.
Wenn z. B. aus Gründen der Funktionssicherheit zwei Auffanggefäße hintereinander in der Saugleitung angeordnet sind besteht auch die Möglichkeit, den Pulsator zwischen den beiden Auffanggefäßen in der Saugleitung anzuordnen.
Ausgestaltungen der Muttermilchpumpe sind in den Unteransprüchen 2 bis 14 angegeben.
Das Steuerorgan des Ventils kann entweder aus einem in einem Zylinder axial beweglich geführten Kolben oder gemäß den Ansprüchen 12 bis 14 aus einer im wesentlichen scheiben- oder tellerförmigen Membran bestehen.
Bei der Verwendung eines Kolbens als Steuerorgan ergibt sich durch die Ausgestaltung gemäß Anspruch 3 eine besonders einfache und funktionssichere Anordnung des Lufteinlaßventils, wobei durch die weitere Ausgestaltung nach Anspruch 4 der Vorteil eines sprungweisen Öffnens des Lufteinlaßventils erreicht wird.
Durch die Ausgestaltung gemäß Anspruch 5 wird sichergestellt, daß der gewünschte Arbeitsrhythmus des Lufteinlaßventils durch Lagerreibungen zwischen der Schubstange und dem Kolben nicht beeinträchtigt werden kann, und sie dient der Erhöhung der Funktionssicherheit insofern, als die auf das Schließorgan wirkenden Federkräfte im geschlossenen Zustand des Lufteinlaß-Ventiles praktisch unwirksam wird.
Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 6 ist eine einfache Möglichkeit geschaffen, den Arbeitsrhythmus des Pulsators zu verändern, wobei durch die Ausgestaltung des Anspruches 7 eines zusätzliche Möglichkeit gegeben ist, auf den Arbeitsrhythmus, insbesondere auf das Verhältnis zwischen Öffnungszeiten und Schließzeiten des Lufteinlaßventils, Einfluß zu nehmen.
Durch die Ausgestaltung der Muttermilchpumpe nach Anspruch 8 ist sichergestellt, daß die Öffnungsbewegung des Lufteinlaßventils ausschließlich von der Stärke der Rückstellfeder und der Drosselwirkung der Ausström-Drosseldüse abhängig ist.
Der Anspruch 9 betrifft Merkmale, welche eine vorteilhafte Bauweise und einfache Montage ermöglichen.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 11 dient insbesondere dem einfachen Aufbau, der einfachen Montage und Funktionssicherheit, während die Ausgestaltungen der Varianten, bei der das Steuerorgan des Pulsators gemäß Anspruch 12 aus einer scheiben- oder tellerförmigen Membran besteht, nach den Ansprüchen 13 und 14 sich insbesondere durch die Einfachheit und den minimalen Aufwand an Funktionsteilen auszeichnet.
Anhand der Zeichnung wird nun die Erfindung an zwei Ausführungsbelspielen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Muttermilchpumpe mit einem Pulsator und einem Saugtrichter in geschnittener Darstellung;
Fig. 2 einen anderen Pulsator für die Muttermilchpumpe der Fig. 1 im Schnitt;
Fig. 3 einen weiteren Pulsator für die Muttermilchpumpe der Fig. 1 im Schnitt in der Schließstellung seines Lufteinlaßventils und
Fig. 4 den Pulsator der Fig. 3 bei geöffnetem Lufteinlaßventil im Schnitt.
Die Muttermilchpumpe der Fig. 1 besteht aus einem Pumpaggregat 1, einem Pulsator 2, einem flaschenartigen Auffanggefäß 3 und einem auf dieses aufgesetzten Saugtrichter 4. Im Pumpaggregat 1 befindet sich eine nicht näher dargestellte elektrische Saugpumpe, die mittels eines Schalters 5 ein- und ausschaltbar und mit einem Stellglied 6 auf unterschiedliche Saugleistungen einstellbar ist, die an einem Manometer 7 ablesbar sind.
Der Saugtrichter 4 ist einstückig an einen Deckelteil 9 angeformt, der dichtend auf den Hals 8 des Auffanggefäßes 3 aufsetzbar bzw. aufgesetzt ist und der einen zur Deckelachse achsparallel verlaufenden Schlauchanschlußstutzen 10 sowie eine den Innenraum des Auffanggefäßes 3 mit dem Innenraum des Saugtrichters 4 verbindende Öffnung 11 aufweist. Über den Schlauchanschlußstutzen 10 und einen Schlauch 12 ist der Innenraum des Auffanggefäßes 3 mit einem Anschlußstutzen 13 des Pulsators 2 verbunden, der direkt über einen Verbindungskanal 14 und einen zweiten Anschlußstutzen 15 sowie einen weiteren Schlauch 16 saugseitig mit der Saugpumpe des Saugaggregats 1 verbunden ist. Der Pulsator 2 hat die Aufgabe, den vom Pumpaggregat 1 erzeugten kontinuierlichen Saugstrom derart periodisch zu unterbrechen, daß im Saugtrichter 4 eine pulsierende Saugwirkung entsteht. Der Pulsator 2 der nur aus Gründen der Übersichtlichkeit im Verhältnis zur Größe des Pumpaggregates 1 überdimensional dargestellt ist und in der Praxis in das Gehäuse des Pumpaggregats 1 integriert sein kann, besteht im wesentlichen aus einem Zylinder 17 mit einer festen Stirnwand 18 und einem auf der gegenüberliegenden Stirnseite dichtend eingesetzten Verschlußteil 19 mit den beiden Anschlußstutzen 13, 15 und dem Verbindungskanal 14. Im Zylinder 17 ist axial beweglich ein Kolben 20 geführt, der luftdicht eine Vakuumkammer 21 von einer Luftkammer 22 trennt, wobei letztere durch eine Drosseldüse 23 mit der Atmosphäre in Verbindung steht. Der im Verschlußteil 19 angeordnete Verbindungskanal 14 ist durch eine Axialbohrung 24 mit der Vakuumkammer 21 ständig verbunden.
Der Kolben 20 weist eine zentrale Axialbohrung 25 auf, in welcher axial beweglich eine Schubstange 26 gelagert ist und an die sich eine im Durchmesser erweiterte zylindrische Ausnehmung 27 anschließt, die stirnseitig durch eine festsitzende Abdeckung 28 dicht verschlossen ist. Die zwischen der Ausnehmung 27 und der Axialbohrung 25 vorhandene Ringschulter bildet einen axialen Anschlag 29 für einen Flansch 30 der Schubstange 26, die einen sich an den Flanschring 30 anschließenden koaxialen Fortsatz 31 aufweist, der etwa halb so lang ist wie die Ausnehmung 27. Zwischen dem Ringflansch 30 und der Abdeckung 28 befindet sich eine Druckfeder 32, die bestrebt ist, den Flanschring 30 gegen den Anschlag 29 zu drücken. Weil der Fortsatz 31 der Schubstange 26 nur halb so lang ist wie die Ausnehmung 27, hat die Schubstange 26 die Möglichkeit, sich über die halbe Länge der Ausnehmung 27 relativ zum Kolben 20 zu bewegen, bis das stirnseitige Ende des Fortsatzes 31 an der Abdeckung 28 anstößt, die somit einen zweiten axialen Anschlag für die Schubstange im Kolben 20 bildet. Auf der der Abdeckung 28 bzw. der Luftkammer 22 gegenüberliegenden Seite, d.h. in der Vakuumkammer 21, ist eine Druckfeder 33 angeordnet, die sich einerseits an der Stirnfläche 34 des Kolbens 20 und andererseits an einer Ringschulter 35 des Verschlußteiles 19 abstützt und bestrebt ist den Kolben 20 in Richtung der Luftkammer 22 zu bewegen.
Die Kolbenstange 26 durchragt auch eine zentrale Axialbohrung 36 des Verschlußteils 19, in welcher sie axial beweglich geführt ist, die aber auch so ausgebildet sein kann, daß durch sie eine Strömungsverbindung zwischen dem Verbindungskanal 14 und der Vakuumkammer 21 gebildet wird. Koaxial zur Axialbohrung 36 ist im Verschlußteil 19 ein zylindrischer Lufteinströmkanal 37 angeordnet, der von der Schubstange 26 ebenfalls durchragt wird und der durch ein Lufteinlaßventil 38 verschließbar bzw. verschlossen ist. Dieses Lufteinlaßventil 38 besteht aus einem festsitzend auf der Schubstange 26 angeordneten Ventilteller 39 und einem konzentrisch zum Lufteinströmkanal 37 auf der äußeren Stirnseite 41 des Verschlußteiles 19 angeordneten Dichtungsring 40 als Ventilsitz. An einer den Ventilteller 39 nach außen überragenden Verlängerung 42 der Schubstange 26 ist eine Stützscheibe 43 befestigt, an welcher sich eine zwischen ihr und der Stirnfläche 41 des Verschlußteiles 19 angeordnete Druckfeder 44 abstützt. Diese Druckfeder 44 ist relativ schwach und dient lediglich zur Überwindung bzw. Kompensation der möglicherweise zwischen dem Kolben 20 und der Schubstange 26 vorhandenen Reibung damit die Schubstange in Schließrichtung des Lufteinlaßventils 38 nicht zu früh vom Kolben mitgenommen wird. Die beiden Druckfedern 32 und 44 üben auf die Schubstange 26 eine in Öffnungsrichtung des Lufteinlaßventils 38 wirkende Kraft aus, die merklich geringer ist als der Schließdruck, der in entgegengesetzter Richtung auf den Ventilteller einwirkt, wenn im Verbindungskanal 14 und in dem mit diesen verbundenen Lufteinströmkanal 37 Unterdruck herrscht.
Die Funktionsweise des Pulsators 2 ist folgende:
Wenn, ausgehend von der in Fig. 1 dargestellten Ausgangslage des Kolbens 20 im Zylinder 17, in welcher durch die Druckfeder 33 und den am axialen Anschlag 29 anliegenden Flanschring 30 der Kolbenstange 26 der Ventilteller 39 dichtend auf den Dichtungsring 40 gepreßt wird, sich in der Vakuumkammer 21 bei eingeschaltetem Pumpaggregat 1 und bei an eine Mutterbrust angesetztem Saugtrichter 4 ein Vakuum aufbaut, wird der Kolben 20 durch den in der Luftkammer 22 herrschenden Überdruck in Richtung des Pfeiles 45 bewegt. Dabei verharrt die Schubstange 26 infolge des auf den Ventilteller 39 in Schließrichtung einwirkenden atmosphären Druckes so lange in der Schließlage des Ventiltellers 39 bis der Fortsatz 31 an der als Anschlag wirkenden Abdeckung 28 anstößt. Bei der Weiterbewegung des Kolbens 20 wird die Kolbenstange dann in Richtung des Pfeiles 45 mitgenommen und der Ventilteller 39 wird von der Ringdichtung 40 abgehoben, das Lufteinlaßventil 38 also öffnet. Dabei bewirkt die Druckfeder 32 eine sprungartige Öffnungsbewegung der Schubstange 26 und des Ventiltellers 39. Durch das geöffnete Lufteinlaßventil 38 kann jetzt Luft durch den Lufteintrittskanal 37 in den Verbindungskanal 14 und über die Axialbohrung 24 auch in die Vakuumkammer 21 einströmen, so daß das Vakuum sowohl in der Vakuumkammer 21 als auch im Schlauch 12 und im Saugrichter 4 bzw. im Auffanggefäß 3 zusammenbricht. Während der Kolbenbewegung in Richtung des Pfeiles 45 ist die mit einer gewissen Vorspannung versehene Druckfeder 33 noch mehr gespannt worden. Diese bewirkt nun eine Rückwärtsbewegung des Kolbens 20 in Gegenrichtung des Pfeiles 45. Diese Rückwärtsbewegung des Kolbens 20 wird jedoch verlangsamt dadurch, daß die Drosseldüse 23 eine Bremswirkung ausübt. Da die Druckfeder 32 im Moment des Öffnens des Lufteinlaßventiles 38 den Ringflansch 30 wieder an den Anschlag 29 geschoben hat, wird die Kolbenstange 26 vom Kolben 20 mit Beginn der Rückwärtsbewegung sofort wieder in Schließrichtung mitgenommen. Der Kolben 20 bleibt dann stehen, wenn der Ventilteller 29 wieder auf dem Dichtungsring 40 aufsitzt. Dann beginnt ein neuer Zyklus. Es baut sich in der Vakuumkammer 21 und in dem Auffanggefäß sowie im Saugtrichter 4 wieder ein Vakuum auf mit der Folge, daß der Kolben wieder in Richtung des Pfeiles 45 bewegt wird und die vorbeschriebenen Folgefunktionen ausführt.
Bei dem in Fig. 2 dargestellten Pulsator 2/1 ist der Zylinder 17/1 aus zwei Zylinderteilen 50 und 51 zusammengesetzt, die jeweils durch Verbindungsflansche 52 bzw. 53 miteinander verbunden sind. Dabei ist der Außendurchmesser des Kolbens 20/1 wesentlich kleiner gehalten als der Innendurchmesser des Zylinders 17/1, so daß zwischen beiden ein Ringspalt 56 besteht. Zur luftdichten Abtrennung der Vakuumkammer 21 von der Luftkammer 22 ist der Kolben 20/1 mit einer Hüllmembran 54 versehen, deren Rand 55 zwischen den Verbindungs-Flanschen 52 und 53 eingespannt ist. Im übrigen ist der Kolben 20/1 gleich ausgebildet wie der Kolben 20 des Pulsators 2. Die Axialbohrung 25 ist ebenso vorhanden, wie die Ausnehmung 27 und die Abdeckung 28. Auch die Kolbenstange 26 ist in gleicher Weise vorhanden und ebenso das Lufteinlaßventil 38. Der Verschlußteil 19/1 unterscheidet sich von dem Verschlußteil 19 nur dadurch, daß er in die offene Stirnseite des Zylinderteils 51 mittels eines Gewindes 57 axial verstellbar eingeschraubt ist, so daß mit Hilfe dieses Gewindes 57 die Vorspannung der Druckfeder 33 und damit die Bewegungsgeschwindigkeit des Kolbens 20/1 in Richtung des Pfeiles 45, also in Öffnungsrichtung des Lufteinlaßventiles 38, verändert werden kann.
Während beim Zylinder 17 lediglich eine unveränderbare Drosseldüse 23 in Form einer Axialbohrung in der Stirnwand 18 vorhanden ist, weist der Zylinderteil 50 in seiner Stirnwand 18 eine auf der Außenseite durch eine vorgespannte Blattfeder 58 verschlossene Drosseldüse 59 auf, durch welche die Luft aus der Luftkammer 22 bei der Rückwärtsbewegung des Kolbens 20/1 mehr oder weniger schnell entweichen kann. Der Schließdruck des als Drosselorgan wirkenden Federelementes 58 läßt sich mittels einer Stellschraube 59, die in einem Bügel 60 sitzt, variieren. Dadurch kann die Ausström-Geschwindigkeit der Luft durch die Drosseldüse 59 beinflußt und somit auch die Rücklaufgeschwindigikeit des Kolbens 20/1 manipuliert werden. Für die in die Luftkammer 22 einströmende Luft ist ein besonderes Lufteinlaßventil vorgesehen, das aus einer zentralen Axialbohrung 61 in der Stirnwand 18 und einer Schließklappe 62 besteht, die auf der Innenseite der Stirnwand 18 angeordnet ist und die Bohrung 61 in Ausströmrichtung verschließt.
Abgesehen von der Manipulierbarkeit der Kolbenbewegungen durch die Veränderungen der Vorspannung der Druckfeder 33 und der Vorspannung der die Drosseldüse 59 abdeckenden Blattfeder 58 ist die Funktionsweise des Pulsators 2/1 die gleiche wie diejenige des Pulsators 2.
Aus Kostenersparnisgründen können sämtliche Teile mit Ausnahme der Druckfedern 32, 33 und 44 aus Kunststoff hergestellt sein.
Bei dem in den Fig. 3 und 4 dargestellten Pulsator besteht das Steuerorgan, das in gewisser Weise an Stelle eines Kolbens 20 bzw. 20/1 vorgesehen ist, aus einer elastischen Tellermembran 70, deren Rand 71 zwischen den Verbindungsflanschen 72 und 73 zweier zylindrischer Gehäuseteile 74 und 75 dichtend eingespannt ist. Die beiden Gehäuseteile 74 und 75 sind koaxial zueinander angeordnet, und sie haben den gleichen Innendurchmesser. Durch die Tellermembran 70 ist ihr gemeinsamer Hohlraum in eine Vakuumkammer 76 und eine Luftkammer 77 unterteilt. Der die Vakuumkammer 76 einschließende Gehäuseteil 75 ist mit zwei Anschlußstutzen 13 und 15 für die Schläuche 12 und 16 versehen. Während die Stirnwand 78 des Gehäuseteils 75 vollständig geschlossen und in ihrem Zentrum auf der Innenseite lediglich mit einem Führungszapfen 79 für eine Druckfeder 80 versehen ist, weist die Stirnwand 74′ des Gehäuseteils 74 eine Drosseldüse 81 auf, die die Atmosphäre mit dem Innenraum eines Faltenbalgs 83 verbindet, der an einem zylindrischen Ansatz 84 auf der Innenseite der Stirnwand 74′ befestigt und mit einem Schließorgan 85 eines Lufteinlaßventiles 86 verbunden ist. Dieses Schließorgan 85 besteht aus einem an der geschlossenen Stirnwand 83′ des Faltbalgs 83 befestigten zylindrischen Stab 87, der eine im Durchmesser größere zentrale Ventilöffnung 88 der Tellermembran durchragt und mit einem auf einem Randwulst 89 der Öffnung 88 dichtend aufsitzenden Ventilteller 90 versehen ist. Sowohl der Randwulst 89 als auch der Ventilteller 90 befinden sich in der Vakuumkammer 76. Auf der der Stirnwand 78 des Gehäuseteils 75 zugekehrten Seite ist der Ventilteller 90 mit einem Führungszapfen 91 für die Druckfeder 80 versehen, welche das Schließorgan 85 in Schließlage drückt, in welcher der Ventilteller 90 an dem Randwulst 89 dichtend anliegt.
Dieser Pulsator 2/2 kann an Stelle des Pulsators 2 bzw. des Pulsators 2/1 ohne weiteres in die in Fig. 1 dargestellte Milchpumpe eingesetzt werden. Seine Funktionsweise ist dann folgende:
Ausgehend von der in Fig. 3 dargestellten Ruheposition der Tellermembran 70, in welcher der Ventilteller 90 dichtend an dem Randwulst 89 anliegt, das Lufteinlaßventil 86 also geschlossen ist, wird beim Anwachsen des Unterdruckes in der Vakuumkammer 76 der Ventilteller 70 in Richtung des Pfeiles 45 bewegt. Die Bewegungs-Geschwindigkeit wird dabei im wesentlichen verlangsamt durch die Wirkung der Druckfeder 80 einerseits und die Drosselwirkung der Luftdrosseldüse 81, durch welche Außenluft in den Innenraum des Faltbalges 81 angesaugt wird. Diese Bewegung der Tellermembran 70 in Richtung des Pfeiles 45 setzt sich bis zu dem Punkt fort, in dem die Tellermembran 70 ihre in Fig. 4 dargestellte entgegengesetzte Extremlage erreicht hat. Dabei wird aber die Bewegung des Schließorganes 85 nicht gestoppt, sondern vielmehr in gleicher Richtung fortgesetzt, so daß sich der Ventilteller 90 vom Randwulst 89 der Tellermembran 70 abhebt, das Lufteinlaßventil 86 also geöffnet wird. Diese Alleinbewegung des Schließorganes 85 ergibt sich einerseits durch die in der Vakuumkammer 76 und in der Luftkammer 77 herrschenden Druckunterschiede und durch die Tatsache, daß der Stab 87 des Schließorganes 85 einen kleineren Durchmesser aufweist als die Ventilöffnung 88, durch welche hindurch der in der Luftkammer 77 herrschende Atmosphärendruck auf den Ventilteller 90 einwirken kann.
Durch die aus der Luftkammer 77 durch das geöffnete Lufteinlaßventil 86 in die Vakuumkammer 76 einströmende Luft findet kurzzeitig ein Druckausgleich, d.h. ein Zusammenbruch des Vakuums, statt.
Sobald das Lufteinlaßventil 86 offen ist, springt die Tellermembran 70 wieder in ihre Ausgangslage der Fig. 3 zurück. Wegen der Drosselwirkung der Drosseldüse 81 und des Faltbalgs 83 kann jedoch das Schließorgan 85 der Rückwärtsbewegung der Tellermembran 70 nicht in der gleich schnellen Weise folgen. Die Rückwärtsbewegung des Schließorgans 86 vollzieht sich entsprechend langsamer, so daß zwischen dem Öffnen und dem Schließen des Lufteinlaßventils 86 eine einerseits von der Stärke der Druckfeder 80 und andererseits vom Querschnitt der Drosseldüse 81 abhängige Zeitverzögerung stattfindet, welche die Pulsationsfrequenz des Pulsators 2/2 bestimmt. Wenn dann schließlich die Schließung des Lufteinlaßventiles 86 durch das dichtende Aufsitzen des Ventiltellers 90 auf dem Randwulst 89 wieder erreicht ist, beginnt mit dem Wiederaufbau des Vakuums in der Vakuumkammer 86 ein neuer Pulsationszyklus in der vorbeschriebenen Weise.
Auch bei dem Pulsator 2/2 besteht die Möglichkeit, die Vorspannung der Druckfeder 80 in analoger Weise wie beim Pulsator 2/1 durch entsprechende Mittel zu verändern. Ebenso ist die Möglichkeit gegeben, die Drosseldüse 81 durch ein Federelement in analoger Weise wie beim Pulsator 2/1 zu schließen und dadurch die Verzögerungswirkung zu beeinflußen.

Claims (14)

1. Muttermilchpumpe mit einer Saugpumpe (1), die mittels einer Saugleitung (12, 16) über ein Auffanggefäß (3) an einen Saugtrichter (4) angeschlossen ist, und mit einem Pulsator (2), der in einem Zweikammergehäuse eine mit Atmosphärendruck beaufschlagte Luftkammer (22, 77) und eine Vakuumkammer (27, 76) aufweist, die durch zwei Anschlüsse zwischen der Saugpumpe (1) und dem Auffanggefäß (3) in der Saugleitung (12, 16) liegt und ein Schließorgan (39, 40), das von einem zwischen der Vakuumkammer (21, 76) und der Luftkammer (22, 77) hin und her beweglich angeordneten Steuerorgan (20, 20/1, 70) betätigt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Vakuumkammer (21, 76) des Pulsators (2) in der Saugleitung (12, 16) eine beiderseits offene und unverschließbare Verbindung zwischen der Saugpumpe (1) und dem Auffanggefäß (3) bildet und daß das die Vakuumkammer (21, 76) von der Luftkammer (22) trennende Steuerorgan (20, 20/1, 70) am Ende seiner durch das Evakuieren der Vakuumkammer (21, 76) verursachten Vorbewegung ein Lufteinlaßventil (38, 86) öffnet, welches die Vakuumkammer (21, 76) mit der Atmosphäre verbindet, und dessen Schließorgan (39, 90) entweder vom Steuerorgan (20, 20/1) am Ende seiner durch Drosseldüsen (23, 59) verzögerten Rückbewegung oder von einer Rückstellfeder (80) im Zusammenwirken mit einem von einer Dosseldüse (81) beeinflußten Verzögerungsorgan (83) verzögert wieder in Schießstellung gebracht wird, derart, daß die Vakuumkammer (21, 76) periodisch mit der Atmosphäre verbunden ist.
2. Muttermilchpumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Steuerorgan aus einem in einem Zylinder (17, 17/1) axial beweglich angeordneten Kolben (20, 20/1) besteht, der durch eine axiale Schubstange (26) mit dem Schließorgan (39) des Lufteinlaßventils (38) verbunden ist.
3. Muttermilchpumpe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließorgan (39) des Lufteinlaßventils (38) einerseits durch einen Lufteinströmkanal (37) unter dem Einfluß des in der Saugleitung (12, 16) und der Vakuumkammer (21) herrschenden Unterdrucks und andererseits unter dem Einfluß des in Schließrichtung wirksamen Atmosphärendrucks steht.
4. Muttermilchpumpe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubstange (26) zwischen zwei Axialanschlägen (28, 29) des Kolbens (20, 20/1) um einen Leerhub, der wenigstens so groß ist wie der Öffnungshub des Schließorgans (39), beweglich mit dem Kolben (20, 20/1) in Verbindung steht und mit einer ständig in Öffnungsrichtung (Pfeil 45) wirksamen Feder (32) versehen ist.
5. Muttermilchpumpe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubstange (26) mit einer zweiten ebenfalls in Öffnungsrichtung des Schließorgans (39) wirksamen Feder (44) versehen ist, durch welche die zwischen der Schubstange (26) und dem Kolben (20, 20/1) wirksamen Reibungskräfte kompensiert werden, und daß die in Öffnungsrichtung des Schließorgans (39) auf die Schubstange (26) einwirkenden Federkräfte insgesamt kleiner sind als der maximale atmosphärische Schließdruck des Schließorgans (39).
6. Muttermilchpumpe nach Anspruch 2, durch gekennzeichnet, daß die Vorspannung einer die den Kolben (20, 20/1) rückstellenden Federkräfte erzeugenden Feder (33) durch axiale Lageveränderung einer Federstützfläche (35) im Zylinder (17, 17/1) veränderbar ist.
7. Muttermilchpumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftkammer (22) eine Ausströmdrosseldüse (59) aufweist, welche durch ein in Einströmrichtung federnd angepreßtes Drosselorgan (58) verschlossen ist.
8. Muttermilchpumpe nach Anspruch 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftkammer (22) mit einem in Ausströmrichtung selbstschließenden Lufteinlaßventil (61, 62) versehen ist, das einen größeren Durchlaßquerschnitt aufweist als die Ausströmdrosseldüse (59).
9. Muttermilchpumpe nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubstange (26) eine zentrale Axialbohrung (25) des Kolbens (20, 20/1) und eine dazu koaxiale Bohrung (36) eines die Vakuumkammer (21) des Zylinders (17, 17/1) stirnseitig abschließenden Verschlußteils (19, 19/1) durchragt, wobei die Bohrung (36) des Verschlußteils (19, 19/1) wenigstens teilweise als Lufteinströmkanal (37) ausgebildet ist.
10. Muttermilchpumpe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußteil (19, 19/1) des Zylinders (17, 17/1) mit zwei Schlauchanschlußstutzen (13, 15) versehen ist, die beide mit dem Lufteinströmkanal (37) des Lufteinlaßventils (38) oder mit der Vakuumkammer (21) in Verbindung stehen.
11. Muttermilchpumpe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Lufteinlaßventil (38) aus einem stirnseitig am Verschlußteil (19, 19/1) des Zylinders (17, 17/1) konzentisch zum Lufteinströmkanal (37) angeordneten Dichtungsring (40) und einem auf der Schubstange (26) befestigten Ventilteller (39) besteht.
12. Muttermilchpumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das die Luftkammer (77) von der Vakuumkammer (76) trennende Steuerorgan aus einer federelastischen, scheibenförmigen Membran (70) besteht, die eine zentrale Ventilöffnung (88) aufweist, welche von der Vakuumkammer (76) her durch ein Schließorgan (90) verschlossen ist, das durch eine in Richtung Luftkammer (77) wirksame axiale Federkraft (Feder 80) in Schließlage gehalten ist und das durch einen im Durchmesser kleiner als die Ventilöffnung ausgebildeten Stab (87) mit einer Bewegungsdrossel (Faltbalg 83) in Verbindung steht.
13. Muttermilchpumpe nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegungsdrossel aus einem Faltbalg (83) besteht, dessen Innenraum durch eine Luftdrosseldüse (81) mit der Atmosphäre verbunden ist.
14. Muttermilchpumpe nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Pulsator (2/2) zwei in der Einspannebene des Membranrandes (71) zusammengefügte Gehäuseteile (74, 75) aufweist, wobei der die Vakuumkammer (76) bildende Gehäuseteil (75) mit zwei Schlauchanschlußstutzen (13, 15) und der andere Gehäuseteil (74) mit wenigstens einer Lufteintrittsöffnung (92) und mit der in den Faltbalg (83) mündenden Luftdrosseldüse (81) versehen ist.
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