DE3739965A1 - Drahtgefuehrter laserkatheter - Google Patents

Drahtgefuehrter laserkatheter

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DE3739965A1
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DE19873739965
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Stephen Jack Herman
Laurence Andrew Roth
Edward Lawrence Sinofsky
Jun Douglas William Dickinson
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CR Bard Inc
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Description

Es handelt sich bei der Anmeldung um eine Teilweiterbehandlung einer Anmeldung Serien Nummer 7 36 804, die am 22. Mai 1985 mit dem Titel DRAHTGEFÜHRTER LASERKATHETER eingereicht wurde.
Die Erfindung betrifft Katheter und Techniken für die Zuführung und Anwendung von Laserenergie an Stellen innerhalb des menschlichen Körpers. Obwohl die theoretischen Möglichkeiten für die medizinische Anwendung von Laserenergie seit langem erkannt worden sind, wurde ihr praktischer Einsatz begrenzt auf einige wenige Anwendungsarten. Typischerweise fanden die Verfahren, in denen Laserenergie zur Behandlung eingesetzt wurde, ihren Einsatz in bereits freiliegenden, leicht zugänglichen Teilen des Körpers, wie zum Beispiel die Haut oder die Augen des Patienten. Während man seit geraumer Zeit annahm, daß Laserenergie geeignet sein könnte, bei der Rekanalisierung von verschlossenen Blutgefäßen, um Verschlüsse aus dem Blutgefäß zu entfernen, wurde ein befriedigendes, praktisch einsetzbares System bis jetzt nicht entwickelt. Ein Haupthindernis bei der Entwicklung von Techniken für dein Ensatz von Laserenergie bestand hinsichtlich der Frage, wie der Laserstrahl präzise in den Gefäßbereich, der behandelt werden soll, zuzuführen ist, und weiter wie der Laserstrahl kontrollierbar so anzuwenden ist, um biologisches Material, das den Verschluß hervorruft, ohne Beschädigung oder andersartige negative Einflüsse auf das Gefäßsystem des Patienten zu entfernen. Die auftretenden Schwierigkeiten wurden weiter vergrößert durch die Beschränkungen hinsichtlich der Abmessungen, die für die Art von Katheter gehlten, die in ein Blutgefäß eingeführt werden sollen, insbesondere in enge Blutgefäße, wie zum Beispiel koronale Arterien, die Lumen in der Größenordnung von 1,5 bis 4,5 mm im Durchmesser besitzen.
Unter den Schwierigkeiten befindet sich auch die Art und Weise, wie das freie Ende des Katheters plaziert und lokalisiert wird, so daß es im Hinblick auf den Verschluß zweckmäßig angeordnet ist. Bekannte Vorschläge, die den Einsatz von unterstützenden optischen Fasern umfassen, um ausleuchtendes Licht in das Blutgefäß zu übertragen, in Verbindung mit anderen Fasergruppen, um eine visuelle Beobachtung des Innenraums des Blutgefäßes zu ermöglichen, sind nicht praktikabel, da diese Lösungen zu groß und zu steif für den Einsatz in engen Arterien sind. Eine andere Schwierigkeit, die aufgetreten ist, besteht darin, daß oft Materialien wie Blut im Bereich zwischen dem Austrittspunkt des Laserstrahls am Ende der Fasern und dem Verschluß vorhanden sind. Das Blut am freien Austrittsende der Faser kann coagulieren, was eine Überhitzung und Zerstörung der optischen Faser zur Folge haben kann. Noch eine weitere Schwierigkeit besteht darin, daß ein derartiges Katheter, das zu kleinen entfernt liegenden Arterien vorgeschoben werden soll, sehr flexibel sein muß, um in der Lage zu sein, scharfe Verbiegungen mit kleinem Radius auszuführen, um diese Arterien zu erreichen. Das Katheter muß darüber hinaus einen kleinen Durchmesser besitzen, muß aber die Möglichkeit bieten, von seinem hinteren Ende vorgeschoben und bedient zu werden, ohne aufzubauschen oder zu verbiegen, während es sich in den Blutgefäßen des Patienten vorwärtsbewegt. Eine weitere sehr wünschenswerte Eigenschaft eines derartigen Katheters besteht darin, daß es in der Lage sein soll, Flüssigkeitsverbindungen von dem hinteren zum vorderen Ende des Katheters zu schaffen, um die Infusion einer Flüssigkeit zu ermöglichen oder um Druckmessungen durchzuführen. Die Entwicklung eines praktisch einsetzbaren Katheters, das die vorher genannten Aufgaben erfüllt während die oben genannten und andere Schwierigkeiten vermieden werden, hat sich als ein wesentliches Problem erwiesen.
Obwohl einige Laserkatheter in der Vergangenheit vorgeschlagen wurden, hat es sich herausgestellt, daß keiner tatsächlich praktisch einsetzbar ist. Alle leiden unter einer oder mehreren der verschiedenen Schwierigkeiten.
Eine der Hauptaufgabe der Erfindung ist es, ein praktisch einsetzbares und wirksames Kathetersystem zu schaffen, durch das Laserenergie in ausgewählte Bereiche in den Blutgefäßen des Patienten präzise und kontrolliert zugeführt werden kann.
Der Katheter ist in der Lage und dafür vorgesehen, mit einem Führungsdraht eingesetzt zu werden. Ein zentrales Lumen, das den Führungsdraht aufnimmt, reicht durch den gesamten Katheter und ist am freien Ende des Katheters offen. Der Katheter besitzt einen sehr kleinen äußeren Durchmesser in der Größenordnung von 1,5 mm und ist klein genug, um tief in die engeren Blutgefäße des Patienten vorgeschoben zu werden. Eine Vielzahl optischer Fasern sind in der Wand des Katheters enthalten. Das freie Ende des Katheters umfaßt eine optisch transparente zylindrische Abdeckung, die das freie Ende der optischen Fasern abdeckt und schützt. Die Abdeckung besitzt eine zentrale Öffnung, die die freie Auslaßöffnung des Lumens festlegt, wobei das freie Ende der Abdeckung eine ringförmige, ringähnliche Anordnung über der Öffnung bildet. Die freien Enden der optischen Fasern sind gesichert im Hinblick auf die Endabdeckung so befestigt, daß Licht, das von den Fasern ausgeht, durch den freiliegenden, ringförmigen Bereich der Abdeckung hindurchtritt und von der ringförmigen, freien Endoberfläche der Abdeckung ausgesandt wird.
Das hintere Ende des Katheters umfaßt eine Verzweigungsausrüstung von der eine Vielzahl von Röhren ausgeht, wobei jeweils eine Röhre vorhanden ist, um das hintere Ende einer optischen Faser aufzunehmen. Das hintere Ende einer jeden Röhre besitzt einen Anschluß, über den die optischen Fasern einzeln an eine Laserlichtquelle angeschlossen werden können. Jede optische Faser ist unabhängig von den anderen und jede kann unabhängig von den anderen eingesetzt und kontrolliert werden, wenn das erwünscht sein sollte.
Eine weitere Röhre, die aus der hinteren Ausrüstung am hinteren Ende des Katheters herausragt, steht mit dem hinteren Ende des zentralen Lumens des Katheters in Verbindung und schafft den Zugang für ein Führungsdraht.
Der Führungsdraht kann ein steuerbarer Führungsdraht mit sehr kleinem Durchmesser sein, wie zum Beispiel beschrieben in der Patentanmeldung US 4 21 315, eingereicht am 22. September 1982, mittlerweile US-Patent 45 45 390, veröffentlicht am 08. Oktober 1985. Die Querschnittsabmessungen und die Form des Führungsdrahtes und des Katheterlumens sind so, daß wenn der Führungsdraht an Ort und Stelle ist, eine ausreichende Durchflußfläche innerhalb des Lumens erhalten bleibt, um Druckmessungen zu ermöglichen, die in dem Blutgefäß hinter dem freien Ende des Katheters durchgeführt werden und um ebenso zu ermöglichen, daß Flüssigkeiten durch das Lumen fließen.
Unter einem anderen Aspekt der Erfindung ist der Katheter hochflexibel aufgebaut, um so in der Lage zu sein, scharf gekrümmten Wegen mit relativ kleinem Radius innerhalb der Gefäße des Patienten zu folgen. Der Katheter umfaßt eine zusammengesetzte Wandkonstruktion, die einen inneren Kern, durch den das zentrale Lumen gebildet wird, und eine äußere Umhüllung umfaßt. Die Umhüllung ist bezogen auf den Kern nicht gesichert und dafür vorgesehen im Hinblick auf den Kern in Längsrichtung zu gleiten und sich zu verschieben, wenn der Katheter gebogen wird. Der Kern ist so geformt, daß er eine Vielzahl von Rillen umfaßt, die sich in Längsrichtung entlang der äußeren Oberfläche des Kerns erstrecken. Die Rillen nehmen die einzelnen optischen Fasern auf. Die Fasern werden innerhalb der Rillen durch die umgebende Umhüllung gehalten, die, obwohl mit dem Kern nicht verbunden, so dimensioniert ist, daß die Rillen abgedeckt sind und die Fasern daran gehindert werden, aus ihren entsprechenden Rillen zu gleiten. Die Fasern sind in Längsrichtung innerhalb der Rillen frei verschiebbar. Wenn der Katheter gebogen wird sind alle in Längsrichtung verlaufenden Komponenten frei verschiebbar, um den Biegewiderstand zu minimieren. Zusätzlich ist die Flexibilität des zusammengesetzten Katheters weiter verbessert, indem der Kern mit gegliedertem Aufbau ausgebildet wird. Der Kern wird so geformt, daß er oberflächliche Kerben mit verkleinertem Durchmesser in Abstand zueinander entlang der Kernachse umfaßt. Die eingekerbten Bereiche sind flexibler und ermöglichen dem Katheter um Bögen mit sehr kleinem Radius gebogen zu werden. Die Flexibilität des Katheters kann entlang seiner Länge variiert werden durch Veränderung der längsgerichteten Abstände der Kerben.
Eine der Aufgaben der Erfindung besteht darin, einen führbaren Laserkatheter mit kleinem Durchmesser zu schaffen, der hochflexibel und manövrierbar ist.
Ebenfalls eine Aufgabe der Erfindung ist es, einen Laserkatheter zu schaffen, der plaziert werden kann mit Hilfe eines Führungsdrahts.
Eine andere Aufgabe der Erfindung ist es, einen Laserkatheter zu schaffen, der ein zentrales Lumen besitzt, das für die Aufnahme eines Führungsdrahtes geeignet ist und in dem das Lumen eine Flüssigkeitsverbindung vom hinteren zum freien Ende des Katheters schafft, um Druckmessungen und den Durchfluß einer Flüssigkeit zu ermöglichen, während der Führungsdraht in dem Lumen an Ort und Stelle ist.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, einen Laserkatheter der beschriebenen Art zu schaffen, in dem die Spitze der Fasern isoliert ist, um die Faser zu schützen.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, einen Laserkatheter zu schaffen, der eine Vielzahl optischer Fasern besitzt, die sich durch den erstrecken zur Zuführung der Laserenergie erstrecken, bei dem die einzelnen Fasern mit getrennten Anschlußausrüstungen versehen sind und bei dem die Übertragung der Energie durch die Fasern unabhängig von den anderen kontrollierbar ist.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Katheter der beschriebenen Art zu schaffen, bei dem die Aufgaben der Erfindung gelöst werden im Zusammenhang mit einem Katheter mit kleinem äußeren Durchmesser in der Größenordnung von 1,5 mm.
Die vorgenannten und anderen Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden umfaßender verständlich aus der folgenden weiteren Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen, bei denen zeigt
Fig. 1 eine geteilte Darstellung des Katheters durch den sich ein Führungsdraht erstreckt;
Fig. 2 eine isometrische Darstellung des freien Bereichs des Katheters, aufgebrochen und in einem Viertelschnitt (vergrößert);
Fig. 3 einen Längsschnitt des freien Bereichs des Katheters;
Fig. 4 eine Längsdarstellung eines Bereichs der Hauptkernachse, bei dem die Katheterumhüllung entfernt wurde, um den gegliederten Aufbau der Kernachse darzustellen;
Fig. 5 eine vergrößerte Querschnittsdarstellung des Katheters in der Ansicht entlang der Schnittlinie 5-5 in Fig. 3, wobei die Position des Führungsdrahtes innerhalb des Lumens angedeutet dargestellt ist;
Fig. 6 eine Endansicht des freien Endes des Katheters entlang der Linie 6-6 in Fig. 3;
Fig. 7 eine diagrammartige Seitenansicht des freien Endes des Katheters, die die Muster der Lichtstrahlung darstellt, die aus dem freien Ende des Katheters austritt;
Fig. 7A, 7B und 7C, diagrammartige Darstellungen der Strahlen, die aus dem Katheter austreten, der vier optische Fasern besitzt, gesehen entlang der Abbildungsebenen, angedeutet entlang 7 A-7 A, 7 B-7 B und 7 C-7 C in Fig. 7;
Fig. 8 einen Längsschnitt des Abdeckungsbereichs einer modifizierten Ausführungsform des Katheters, und
Fig. 9 eine Schnittdarstellung des Katheters, gesehen entlang der Schnittlinien 9-9 in Fig. 8.
Fig. 1 zeigt den Katheter, der im ganzen gekennzeichnet wird durch die Bezugsziffer 10, mit einem Führungsdraht, gekennzeichnet durch 12, der sich durch den Katheter erstreckt. Der Führungsdraht 12 ist mit seinem freien Ende 14 aus dem freien Ende des Katheters 10 hervortretend, mit seinem hinteren Ende 16 aus dem hinteren Ende des Katheters 10 herausragend und an dem hinteren Ende des Katheters 10 freiliegend dargestellt. Der Katheter 10 besitzt einen gestreckten Hauptbereich 18, der, nur als Beispiel, in der Größenordnung von 160 cm lang sein kann. Der Führungsdraht kann in der Größenordnung von 180 cm oder mehr lang sein. Wie im folgenden genauer beschrieben wird, ermöglicht die Erfindung dem Katheter einen Hauptbereich 18 mit einem äußeren Durchmesser in der Größenordnung von 1,5 mm zu besitzen. Eine Verzweigungsausrüstung 20 ist sicher mit dem hinteren Ende des Hauptbereichs 18 des Katheters 10 verschmolzen und eine Vielzahl von Röhren 22 ragen aus der Ausrüstung 20 hervor. Die Röhren 22 sind dazu vorgesehen, die optischen Fasern aufzunehmen, wie weiter unten beschrieben, wobei jede Röhre 22 mit einer einzelnen Faser ausgerüstet ist und einen Anschluß 24 an ihrem hinteren Ende besitzt, den die Faser innerhalb jeder Röhre 22 an eine Laserlichtquelle angeschlosen werden kann.
Der Katheter 10 umfaßt eine zusätzliche flexible Röhre 26, die aus der Ausrüstung 20 hervorragt, die mit dem Lumen in Verbindung steht, das sich durch den Katheter erstreckt und durch das der Führungsdraht 12 hindurchgeführt werden kann. Die Röhre 26 besitzt eine Ausrüstung 28 an ihrem hinteren Ende. Die Ausrüstung 28 kann ein Luer-Lok-Anschluß sein, um zu ermöglichen, daß die Röhre 26 einfach und schnell an eine Flüssigkeitsinfusionsvorrichtung und/oder eine Drucküberwachungsvorrichtung angeschlossen werden kann. Die Ausrüstung 28 kann an einen konventionellen Y-Anschluß angeschlossen werden, um zu ermöglichen, daß der Führungsdraht 12 kontrolliert wird, während ebenfalls eine Flüssigkeitsinfusion oder eine Druckbeobachtung ermöglicht wird.
Der Hauptbereich 18 des Katheters 10 umfaßt einen inneren gestreckten Kern 30, der von einer äußeren gestreckten Umhüllung 32 umgeben ist. Mit weiteren Einzelheiten in den Fig. 2 bis 5 dargestellt, besitzt der innere Kern 30 ein Lumen 34, das sich zentral entlang und innerhalb des Kerns 30 erstreckt. Das Lumen 34 kann einen kreisförmigen Querschnitt besitzen, obwohl in einer bevorzugten Ausführung ein nicht kreisförmiger Querschnitt bevorzugt wird, wie zum Beispiel die Vierbogenform, dargestellt in Fig. 5, die abwechselnd Vorsprünge 36 und kerbenartige Bögen 38 besitzt. Die Bögen 38 wirken zusammen mit dem Führungsdraht 12, der einen kreisförmigen Querschnitt (angedeutet dargestellt in Fig. 5) besitzt, um eine vergrößerte Querschnittsdurchflußfläche in dem Zwischenraum zwischen dem Führungsdraht 12 und der inneren, des Lumen festlegenden Oberfläche des Kerns 34 zu bilden. Der Führungsdraht 12 und das Kernlumen 34 sind angeordnet, um einen Freiraum innerhalb des Lumens 34 zu schaffen, um einer Flüssigkeit den Durchfluß und Druckmessungen zu ermöglichen, die durch das Lumen 34 durchgeführt werden, während der Führungsdraht 12 in dem Lumen an Ort und Stelle ist. Die hintere Röhre 26 ist in der Ausrüstung 20 verbunden mit dem Kern 30, so daß das Lumen 34 mit dem Lumen der Röhre 26 in Verbindung steht.
Der Kern 30 ist ebenfalls mit einer Vielzahl von längsverlaufenden in Umfangsrichtung mit Zwischenraum angeordneten Rillen 40 versehen. Jede der Rillen 40 nimmt eine Wellenleitervorrichtung auf, wie zum Beispiel eine optische Faser 42, die dafür angepaßt ist, Strahlungsenergie, wie zum Beispiel Laserlicht zu übertragen. Die optischen Fasern 42 sind innerhalb der Rillen 40 nicht gesichert und es wird zugelassen, daß sie innerhalb der Rillen sich in Längsrichtung verschieben, wenn der Katheter verbogen wird. Die freien Enden der Fasern 42 sind im freien Bereich des Katheters befestigt auf eine Art, die noch beschrieben werden wird. Die hinteren Enden der Fasern 42 treten durch die Ausrüstung 20 hindurch und erstrecken sich durch die flexiblen Röhren 22 und werden an deren hinteren Enden innerhalb der optischen Anschlüsse 24 befestigt. Die Röhren 22 sind innerhalb der Ausrüstung 20 befestigt und die Ausrüstung ist so geformt, daß sie einen eng anliegenden Übergang und Durchgang für die Fasern 42 aus den Rillen 40 durch die Ausrüstung 20 in die Röhren 22 schaffen.
Die äußere Umhüllung 32 bedeckt den Kern 30 und die Fasern 42 und dient dazu, die Fasern 42 in den Rillen 40 zu halten. Ausgenommen die Befestigungen am Katheter an dessen hinteren und freien Ende ist die Umhüllung 32, ebenfalls nicht mit dem Kern 30 oder mit den optischen Fasern 42 verbunden. Demnach gibt es keine Verbindungspunkte entlang der Länge des Katheters zwischen dem Kern 30, den optischen Fasern 42 oder der Umhüllung 32, was den hohen Grad an Flexibilität des Katheters verbessert, indem interne Widerstände gegen eine Verbiegung des Katheters minimiert werden.
Die Umhüllung ist bevorzugt geformt aus einem hitzeschrumpfbaren Material, wie zum Beispiel PTFE und wird unter Hitze auf den Kern 32 aufgeschrumpft, aber nicht bis zu einem Maß an Enge, das die Freiheit der Umhüllung und des Kerns beeinträchtigt, um im Bezug zueinander zu gleiten wenn der Katheter verbogen wird. Im Sinne eines Beispiels kann der Kern einen Durchmesser in der Größenordnung von 0,046″ und die Umhüllung einen inneren Durchmesser von ungefähr 0,050″ und eine Wanddicke von 0,003″ besitzen, was einen sehr schmalen Spalt zwischen dem Kern und der Umhüllung zur Folge hat.
Die Flexibilität des Katheters wird weiter verbessert, indem der Kern 30 so ausgebildet wird, daß er eine Reihe gegliederter Segmente festlegt. Fig. 4 zeigt einen Bereich des Kerns, bei dem man erkennen kann, daß der Kern mit einer Vielzahl von in Längsrichtung mit Abstand angeordneten, am Umfang entlanglaufenden Kerben 44 versehen ist. Die Kerben unterteilen den Kern und legen eine Vielzahl in Reihe angeordneter Kernsegmente 46 fest, die durch kürzere Verbindungssegmente 48 mit kleinerem Durchmesser verbunden werden. Die Anordnung von gelenkigen Kernsegmenten 46 erhöht die Flexibilität des Kerns 30 und erhöht demnach die Flexibilität des zusammengesetzten Katheters. Die verbindenden Segmente 48 besitzen einen kleineren Durchmesser und leisten einen kleineren Widerstand gegen Verbiegung, so daß eine verbiegende Kraft, die auf den Katheter aufgebracht wird, bewirkt, daß der Kern an den verbindenden Segmenten 48 verbogen wird. Die verbindenden Segmente 48 können mit Zwischenraum in gleichen Abständen entlang der Länge des Katheters angeordnet sein, um ein gleichförmiges Maß an Flexibilität für den Katheter entlang seiner Länge zu schaffen. Wenn es jedoch gewünscht ist, die Flexibilität des Katheters an einigen Stellen zu variieren, so kann das durch Veränderung der Abstände zwischen den verbindenden Segmenten 48 erzielt werden. Eine Anordnung der Segmente 48 mit einem engeren Zwischenraum zueinander, gibt dem resultierenden Katheterabschnitt ein höheres Maß an Flexibilität als einen Abschnitt, bei dem der Zwischenraum größer ist und bei dem die Kernsegmente 46 länger sind. Zum Beispiel kann es wünschenswert sein einen Katheter zu schaffen, in dem der freie Bereich flexibler ist als hintere Bereiche, um so zu ermöglichen, daß der freie Bereich in Bögen mit schärferem Radius gebogen wird. Veränderungen in der Flexibilität des Katheters können ebenfalls erzielt werden durch Veränderung der Länge der verbindenden Segmente 48, genauso wie der Kernsegmente 46. Im Sinne eines Beispiels können die Kernsegmente 46 in einem Katheter, das die oben beschriebenen Abmessungen besitzt, zwischen einem und vier Millimeter und die verbindenden Segmente 48 können zwischen einem halben und einem Millimeter lang sein.
Der Kern 30 ist bevorzugt aus einem Material gebildet, das einen relativ kleinen Reibungskoeffizienten besitzt, wie zum Beispiel PTFE, um so den Widerstand des Führungsdrahtes innerhalb des Lumens 34 zu reduzieren. Der Führungsdraht ist bevorzugt ebenfalls mit einem Material mit niedrigem Reibungswert überzogen, wie zum Beispiel PTFE, um weiter die Reibung zwischen den beiden zu reduzieren.
Der Kern 30 ist bevorzugt mit radiopagen Streifen 35 ausgerüstet, die sich in Längsrichtung des Kerns erstrecken. Die Streifen 35 können hergestellt werden durch Hinzufügung des radiopagen Materials zu dem Kunststoff, aus dem der Kern extrudiert wird nach allgemein bekannten Verfahren. In einer bevorzugten Ausführungsform sind eine Vielzahl von radiopagen Streifen 35 zwischen benachbarten Rillen 40 ausgebildet. Die radiopagen Streifen 35 werden bevorzugt nur an der äußeren Oberfläche des Kerns ausgebildet, so daß die innere Oberfläche vollständig aus einem Material mit geringem Reibungswert hergestellt bleibt. Es wird darauf hingewiesen, daß die radiopagen Streifen an den Kerben 44 unterbrochen sind. Die sich ergebenden Streifen erzeugen jedoch ein ausreichend kontinuierliches radiopages Abbild, um bei der Sichtbarmachung von deren Lage mit Hilfe von Fluoroskopie einsetzbar zu sein.
Die freien Enden der optischen Fasern 42 werden zusammen durch einen Faserhalter 50 gesichert, der an den Fasern 40 an deren freien Enden befestigt ist. Der Faserhalter 50 ist innerhalb einer optisch transparenten Endabdeckung 52 enthalten und in ihr befestigt, die aus einem optischen Glas oder einem kristallinen Äquivalent gebildet ist, das für die Wellenlänge der Strahlungsenergie durchlässig ist, mit der der Katheter eingesetzt wird. Die Abdeckung dient zur Isolation der Fasern 40 von der Gefäßumgebung und schützt sie vor der Berührung mit biologischem Material.
Der Faserhalter 50, ebenfalls dargestellt in Fig. 6, ist bevorzugt ausgebildet aus einem radiopagen Material, wie zum Beispiel rostfreiem Stahl oder einem stärker radiopagen Material, wie zum Beispiel Platin oder Silber. Der Faserhalter 50 ist zylindrisch und ist mit einer zentralen Öffnung 54 ausgerüstet, die bevorzugt im wesentlichen dieselbe Größe hat, wie das Lumen 34 in dem Kern 30. Die zentrale Öffnung 54 kann kreisförmig oder bogig geformt sein, obwohl eine kreisförmige Öffnung 54 verwendet werden kann in einem Katheter, bei dem das zentrale Lumen 34 bogenförmig ist, wie in Fig. 5 dargestellt. Der Faserhalter 50 ist mit einer Vielzahl von längs verlaufenden Bohrungen 56 ausgestattet, die durch die Wand des Halters 50 hindurchreichen und die in einer engen Passung die freien Enden der optischen Fasern 40 aufnehmen. Die freien Oberflächen 58 der zusammengefügten Fasern 40 und des Faserhalters 50 sind fluchtend poliert, um stumpf gegen einen ringförmigen Absatz 60, der in der optisch transparenten Abdeckung 52 ausgebildet ist, anzustoßen.
Die Abdeckung 52 ist zylindrisch und besitzt denselben äußeren Durchmesser wie die Umhüllung 32, so daß sie einen glatten und kontinuierlichen zusammenhängenden äußeren Durchmesser ergeben. Die Kappe 52 besitzt eine vergrößerte Bohrung 62, die an ihrem hinteren Ende ausgebildet ist. Die Bohrung endet und bildet einen inneren Absatz 60 mit einer zentralen Öffnung 64 mit kleinerem Durchmesser, die im vorderen Ende der Abdeckung 52 ausgebildet ist. Die zentrale Öffnung 64 kann den selben Durchmesser wie die Öffnung 54 im Faserhalter 50 besitzen, um einen glatten und kontinuierlichen Durchgang zu schaffen, der sich am freien Ende des Katheters öffnet. Jedoch kann die zentrale Öffnung 64 ein wenig enger sein als das Lumen 34 solang ausreichend Zwischenraum zum Führungsdraht geschaffen ist, um so nicht negativ mit dem Flüssigkeitsdurchfluß und der Druckmessung zusammenwirken. Eine gewisse Beschränkung der Durchflußfläche kann am freien Ende toleriert werden, solange sich die Beschränkung über eine relativ kurze Strecke erstreckt, wie es der Fall ist, wenn die Öffnungen 64 und 54 eine irgendwie verengte oder teilweise eingeschränkte Durchflußfläche bewirken.
Die Abdeckung 52 ist befestigt zum Beispiel durch einen Expoxydkleber prinzipiell an dem Bereich des Kerns 30 und den Fasern 42, der in dem hinteren Ende der Abdeckung 52 angeordnet ist, und kann auch an dem Faserhalter 50 befestigt sein. Das freie Ende der Umhüllung 32 liegt einfach an dem hinteren Ende der Abdeckung 52 an und braucht nicht durch einen Kleber mit der Abdeckung 52 verbunden sein.
Im Sinne eines Beispiels kann die Abdeckung 52 aus einem Pyrex-Glaszylinderpaar gebildet sein, die miteinander verschmelzbar sind. Die Abdeckung 50 kann demnach aufgebaut werden aus einer gestreckten Pyrex-Glashülse mit relativ großem Durchmesser und einer relativ kurzen Pyrex-Glasbüchse mit kleinerem Durchmesser, wobei die kleinere Glasbüchse in die äußere Büchse eingepaßt ist und mit einem Ende der äußeren Büchse verschmolzen ist. Das Ende, an dem die beiden Büchsen verbunden sind, definiert das relativ dickwandige freie Segment 72 (siehe Fig. 7). Die Oberflächen 60 und 74 können poliert sein, um so optisch eben zu sein. Alternativ kann die Büchse mit kleinerem Durchmesser aus künstlichem Saphir, der für Laserlicht durchlässig ist, hergestellt sein, die in das Ende der größeren Pyrex-Büchse eingesteckt ist. Die freie Oberfläche des Saphirstopfens kann entlang seiner Peripherie abgeschrägt sein. Die Pyrex-Büchse kann erhitzt werden um zu bewirken, daß ihr freies Ende über die Abschrägung fließt, um den Saphir an Ort und Stelle einzuschließen. Die vorher erwähnte Anordnung dient dazu, die freien Enden der Fasern 42 sicher zu positionieren und auf eine Art und Weise, die die Fasern 42 schützt und vor der Aussetzung und dem Kontakt mit biologischem Material isoliert.
Die Fig. 8 und 9 zeigen eine Modifikation des freien Endes des Katheters, die eine verbesserte Versiegelung schafft, um die Fasern 42 vollständig zu schützen und vor dem Kontakt mit Wasser oder biologischem Material zu isolieren. In dieser Ausführungsform ist eine Dichtung 80 zwischen der freien Oberfläche des Halters 50 und der hinteren Oberfläche 60 der Abdeckung 52 angeordnet. Die Dichtung 80 ist aus einem dünnen Blatt aus optisch transparentem, bio-kompatiblem Material hergestellt, wie zum Beispiel Silastic-Silicongummi von medizinischer Qualität, der käuflich erhältlich ist bei Dow Corning Company. Im Sinne eines Beispiels kann die Dichtung in der Größenordnung von 0,005″ bis 0,008″ dick sein. Die Dichtung 80 besitzt eine zentrale Öffnung 82 mit demselben Durchmesser wie die Öffnung 64 in dem freien Ende der Abdeckung 52. Der äußere Durchmesser der Dichtung 80 ist so gewählt, daß sie dicht in die vergrößerte Bohrung 62 der Abdeckung 52 paßt. Die Dichtung 80 ist mit Ausschnitten 84 an ihrem Umfang ausgestattet, die ausgerichtet mit den optischen Fasern 42 angeordnet sind, um der Laserenergie zu ermöglichen, aus der Faser 42 in die Abdeckung 52 zu gelangen, ohne durch die Dichtung hindurchzulaufen. Obwohl die Dichtung bevorzugt so optisch transparent wie möglich ist, um Reflexionen der Strahlungsenergie oder Rück-Reflexionen des reflektierten Lichts (was später beschrieben wird) zu ermöglichen, so mag sie doch nicht aus praktischen Gesichtspunkten für die direkte Laserenergie, die aus dem Ende der optischen Faser austritt ausreichend optisch transparent sein. Kleinste Ungenauigkeiten in der Dichtung oder Staubpartikel in der Dichtung würden, falls im Weg des Laserstrahls liegend, Energie absorbieren und eine Überhitzung und möglicherweise eine Zerstörung des freien Ende des Katheters bewirken. Die Ausschnitte 84 entfernen die Dichtung aus dem Weg der Laserstrahlen, während es die Dichtungsanordnung ermöglicht, eine verbesserte Abdichtung zwischen dem Halter 50 und der Abdeckung 52 zu erzielen und verhindert, daß jede Flüssigkeit oder andere verunreinigende Materialien das freie Ende der Fasern 42 erreichen.
Um die Flexibilität des Katheters zu maximieren, wird es bevorzugt relativ wenig optische Fasern einzusetzen. Das Strahlenmuster, das durch den Katheter bevorzugt emittiert wird, sollte divergieren, um einen Durchmesser etwas vor dem Ende des Katheters festzulegen, der etwas größer ist als der Durchmesser des Katheters, so daß die Bohrung, die in dem biologischen Material durch die Laserenergie hergestellt wird, groß genug ist, um zu gestatten, daß der Katheter durch sie hindurchbewegt wird. Darüber hinaus wird bevorzugt dies mit einer relativ geringen Anzahl optischer Fasern zu erzielen, um nicht das hohe Maß an Katheterflexibilität, das bevorzugt wird, zu beeinträchtigen. Ein Katheter, der einen sehr kleinen Durchmesser besitzt, in der Größenordnung von 1,5 mm kann diese Aufgabenstellungen erreichen durch den Einsatz einer Anordnung von vier optischen Fasern gleichwinkelig in bezug auf die zentrale Achse des Katheters angeordnet. Es ist jedoch verständlich, daß diese Vorteile der Erfindung auch erzielt werden können durch den Einsatz von mehr oder möglicherweise auch weniger als vier optischen Fasern, obwohl es bevorzugt ist, die Anzahl minimal zu halten, die erforderlich ist, um das gewünschte Strahlenmuster zu erzeugen.
Fig. 7 zeigt diagrammartig, daß Strahlenmuster eines Paares diametral gegenüberliegender Fasern. Der Strahl, festgelegt durch l/e2 Radius, wird entlang der Strahllinien 70 in Fig. 7 angenommen. Der Strahl von jeder einzelnen Faser 42 wird emittiert von der freien Oberfläche der Faser 42 und tritt in das freie Segment 72 der Abdeckung 5 durch die Oberfläche ein, die den Absatz 60 festlegt. Der Strahl ist divergent und kann in der dargestellten Ausführungsform einen halben Winkel in der Größenordnung zwischen 6° und 16° besitzen, in Abhängigkeit von der numerischen Öffnung der Faser. Der divergierende Strahl von jeder Faser 42 verläßt das freie Austrittsende 74 am Ende der Abdeckung 52. Die Fig. 7A, 7B und 7C zeigen das Strahlenmuster im Querschnitt, wie entlang der Bildebenen 7A, 7B und 7C in Fig. 7 dargestellt. An der Austrittsfläche 74 der Abdeckung 52 sind die Strahlen in dem dargestellten Ausführungsbeispiel immer noch getrennt. In den Ebenen 7B-7B sind die Strahlen weiter auseinandergelaufen und haben begonnen, einander zu überlappen. In der Ebene, die durch 7C-7C angedeutet ist, haben sich die Strahlen überlappt und legen eine Umhüllende 73 fest, die einen äußeren Durchmeser besitzt, der etwas größer ist als der Durchmesser des Katheters. Bevorzugt haben die Strahlen 70 einander überlappt um miteinander zu verschmelzen und innerhalb eines Abstands von der freien Oberfläche 74 ein kontinuierliches Muster zu füllen der ungefähr gleich dem äußeren Durchmesser des Katheters ist, ungefähr 1,5 mm in dem dargestellten Ausführungsbeispiel. Die Länge des freien Segments 72 ist bevorzugt so festgelegt, daß der Abstand zwischen der freien Oberfläche 74, der Abdeckung 52 und der Ebene des im wesentlichen ausgefüllten Abbildes, wie gewünscht ist.
Unter einem anderen Aspekt der Erfindung ist die Optik am freien Ende des Katheters so ausgestaltet, daß die Reflektion minimiert wird. Unter diesem Gesichtspunkt ist es verständlich, daß Teile des Lichts, das von dem Katheter ausgeht, durch das biologische Material in dem Blutgefäß reflektiert werden kann. Zusätzlich kann Licht im Infrarotbereich des Spektrums von biologischem Material ausgestrahlt werden, das durch die Absorbtion der Strahlungsenergie aufgeheizt wird. Reflektion ist unerwünscht, da das reflektierte Licht und die ausgesandte IR-Strahlung absorbiert werden durch die Komponenten am freien Ende, wie zum Beispiel der Faserhalter 50 und das Kunstharz, das die Fasern mit dem Halter verbindet, und kann bewirken, daß sie überhitzt und möglicherweise zerstört werden. Um das Gerät vor Reflektionen und vor ausgesandter IR-Strahlung zu schützen, ist die freie Oberfläche 58 des Faserhalters 50 und die freien Enden der Fasern 42 hochglanzpoliert, um eine reflektierende Oberfläche zu schaffen. Zusätzlich ist das eingesetzte Kunstharz reflektierend und kann zum Beispiel mit Silber angereichert sein. Licht, das reflektiert oder von dem biologischen Gewebe zurück zum Katheter emittiert wird, wird re-reflektiert durch die Oberfläche 58 und dadurch zum biologischen Material hin zurückgelenkt. Zusätzlich ist bevorzugt einen antireflektierenden Überzug auf der nach hinten weisenden Oberfläche 60 des Absatzes der Abdeckung zu schaffen, um die Übertragung des Lichts senkrecht durch die Oberfläche 60 zu maximieren. Bis zu dem Maß, daß ein Teil der reflektierten oder ausgesandten Strahlung absorbiert werden kann, wird die Wärme absorbiert durch den Metallfaserhalter 52, der zur Aufnahme der Hitzedient, um so weiter das Risiko zu verringern, gefährlich hohe Wärmeniveaus aufzubauen.
Der Katheter kann in einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt werden, die von den Vorstellungen des Arztes abhängen und von der Gefäßanatomie, die behandelt werden soll. Zum Beispiel kann der Katheter 10 vorzusammengesetzt werden mit dem Führungsdraht 12, der durch den Katheter hindurchreicht, mit dem freien Ende des Führungsdrahtes in das freie Ende des Katheters zurückgezogen. Die Kombination aus Katheter und Führungsdraht kann dann zusammen durch einen zuvor plazierten Führungskatheter vorgeschoben werden, der so plaziert wurde, daß dessen freies Ende an dem Eingang zu einer Koronal-Areterie liegt, die behandelt werden soll. Das freie Ende der Kombination aus Katheter und Führungsdraht wird dann vorsichtig in die Koronal-Arterie vorgeschoben und dann kann der Führungsdraht allein durch die Arterie geschoben werden. Der Führungsdraht 12 kann so manipuliert werden, daß er sich ausgewählt in den Arterienzweig bewegt, in dem sich die Stenosis, die behandelt werden soll, befindet. Wenn einmal der Führungsdraht plaziert worden ist, kann der Katheter über den Führungsdraht hinweg vorgeschoben werden und folgt dem Führungsdraht, um so das freie Ende des Katheters in den beabsichtigten Bereich zu bringen. Die Positionierung des Führungsdrahts und des Katheters kann durch Fluoroskopie beobachtet werden. Zusätzlich kann radiopager Farbstoff durch das Katheterlumen 34 zu jedem Zeitpunkt während der Behandlung injiziert werden, wenn gewünscht, um über die Fluoroskopie die koronale Anatomie sichtbar zu machen.
Flüssigkeiten wie zum Beispiel radiopager Farbstoff können zu jedem Zeitpunkt injiziert werden, auch wenn der Führungsdraht an seinem Platz ist. Spülflüssigkeiten, wie zum Beispiel eine Salzlösung können auch zugeführt werden und Flüssigkeiten und Gewebetrümmer können durch den Katheter abgesaugt werden. Auf ähnliche Weise werden arterielle Druckmessungen durchgeführt zu jedem Zeitpunkt, auch wenn der Führungsdraht an seinem Platz ist. Der Katheter ist leicht über den Führungsdraht hinweg vorschiebbar und ist hochflexibel um so in der Lage zu sein, jeder Kurve oder Biegung des Führungsdrahtes, wenn notwendig, zu folgen, um dem Verlauf des Gefäßes des Patienten zufolgen. Wenn der Katheter einmal zur gewünschten Position vorgeschoben wurde, kann Laserenergie durch die optischen Fasern angewendet und in den Bereich, der behandelt werden soll, zugeführt werden. Die Laserenergie kann gleichzeitig durch alle optischen Fasern 42 oder selektiv durch einzelne Fasern angewendet werden.
Die Erfindung schafft demnach einen Katheter und ein System für die Zuführung von Laserenergie zu entfernt liegenden und schwierig zu erreichenden Bereichen des Gefäßsystems eines Patienten. Die Erfindung ermöglicht ein Laserkatheter mit Hilfe eines Führungsdrahts zu plazieren und ist hochflexibel aufgebaut, um so in der Lage zu sein, scharfe Verbiegungen mit kleinen Radien durchzuführen. Das System ermöglicht Druckmessungen und Flüssigkeitsinfusionen, ohne daß es erforderlich ist, den Führungsdraht zu entfernen. Darüber hinaus werden diese und andere Vorteile erzielt bei einem Katheter mit einem sehr kleinen Durchmesser.
Es sollte jedoch selbstverständlich sein, daß die vorhergehende Beschreibung der Erfindung nur beabsichtigt ist, um die Erfindung darzustellen und daß andere Ausführungen und Veränderungen für einen Fachmann ohne der Erfindung abzuweichen, möglich sind.

Claims (39)

1. Ein Katheter für die Entfernung biologischen Materials durch Laserenergie, der ein hinteres Ende und ein freies Ende besitzt, umfaßt:
eine Vorrichtung, die ein Lumen (34) festlegt, das sich durch den Katheter erstreckt, wobei das Lumen am freien Ende des Katheters offen ist;
eine Vorrichtung (28) am hinteren Ende des Lumen, die eine Flüssigkeitsverbindung mit dem Lumen herstellt, und die es einen Führungsdraht (12) ermöglicht, in dem Lumen aufgenommen zu werden;
eine Vielzahl flexibler optischer Leiter (42), die sich longitudinal zum Katheter innerhalb einer Katheterwand erstrecken;
eine freie Abdeckung (52), die am freien Ende des Katheters befestigt ist und die das freie Ende der Fasern (42) abdeckt, wobei die freie Abdeckung eine freie Oberfläche (74) besitzt, die eine Austrittsoberfläche festlegt und die einen optischen Pfad vom freien Ende der Fasern zur Austrittsoberfläche (74) schafft;
eine Öffnung (64), die durch die freie Abdeckung in Verbindung mit dem Katheterlumen ausgebildet ist;
wobei die flexiblen optischen Leiter in der Katheterwand enthalten sind und nicht an dem Katheter befestigt sind, mit Ausnahme an den Enden der Leiter,
wobei der Katheter festgelegt wird durch einen gestreckten Kern, durch den sich ein Lumen erstreckt,;
eine Vielzahl von Rillen (40), die in Längsrichtung auf der Außenseite des Kerns ausgebildet sind, wobei die Leiter in den Rillen aufgenommen sind und sich in ihnen erstrecken;
eine flexible Umhüllung (32), die den Kern umgibt, um die Leiter in den Rillen zurückzuhalten,
wobei die Leiter, der Kern und die Umhüllung miteinander im wesentlichen nicht verbunden sind, wodurch es möglich wird, daß der Kern die Leiter und die Umhüllung in Längsrichtung im Bezug aufeinander sich verschieben, wodurch ihr gleichzeitiges Verbiegen ermöglicht wird, ohne daß der Kern die Leiter oder die Umhüllung, die Verbiegung der anderen behindert.
2. Katheter nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung für die sichere Verbindung der Leiter im Hinblick auf den Kern am freien Ende des Kerns.
3. Katheter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das hintere Ende des Katheters eine Vielzahl optischer Anschlüsse (24) besitzt, die jeweils einem Leiter zugeordnet sind, wodurch eine unabhängige Kontrolle der optischen Leiter ermöglicht wird.
4. Katheter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiter durch einen Haltering (50) gesichert werden, der eine zentrale Öffnung (54) besitzt und eine Vielzahl auf dem Umfang verteilten, in Abstand zueinander angeordneten Öffnungen (56) in dem Ring, wobei jede der auf dem Umfang verteilten in Abstand zueinander angeordneten Öffnungen das freie Ende eines Leiters aufnehnen, wobei der Halter an der Abdeckung befestigt ist.
5. Katheter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltering (50) radiopague ist.
6. Katheter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (52) umfaßt:
ein zylindrisches Element, das eine hintere Bohrung (62) besitzt, die dafür vorgesehen ist, den Haltering und das freie Ende des Kerns aufzunehmen,
wobei die Abdeckung eine kleinere Öffnung (64) besitzt, die auf der anderen Seite zu und in Verbindung mit der hinteren Bohrung ausgebildet ist, wobei die kleinere Öffnung sich zum freien Ende der Abdeckung hin öffnet;
wobei die Verbindungsstelle der Bohrung (62) und der Öffnung (64) einen Absatz festlegen;
wobei die freie Oberfläche des Halters mit dem Absatz in Eingriff steht.
7. Katheter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende der Umhüllung gegen das hintere Ende der Abdeckung stößt und im wesentlichen denselben Durchmesser besitzt, wie die Abdeckung.
8. Katheter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die freie Oberfläche des Halters und die Leiter, die darin befestigt sind, miteinander fluchten und hochglanzpoliert sind, um eine hochreflektierende Oberfläche zu schaffen, die dafür vorgesehen ist, das Licht zu reflektieren, das von dem biologischen Material nach hinten gerichtet wird, um dadurch die Absorption des reflektierten Lichts durch den Halter zu minimieren.
9. Katheter für die Entfernung biologischen Materials durch Laserenergie, der ein hinteres Ende und ein freies Ende besitzt, wobei der Katheter umfaßt:
einen einheitlichen Katheterkern (30), der von einer Katheterumhüllung (32) umgeben ist;
eine Vorrichtung, die ein Lumen (34) festlegt, das sich durch den Katheterkern erstreckt, wobei das Lumen am freien Ende des Katheters offen ist;
eine Vorrichtung (28) am hinteren Ende des Lumens für die Bereitstellung einer Flüssigkeitsverbindung mit dem Lumen und um zu ermöglichen, daß ein Führungsdraht (12) in dem Lumen aufgenommen wird;
eine Vielzahl flexibler optischer Leiter (12), die sich longitudinal durch den Katheter und in der Katheterwand erstrecken;
eine freie Abdeckung (52), die auf dem freien Ende des Katheters befestigt ist und die das freie Ende der Fasern abdeckt, wobei die freie Abdeckung eine freie Oberfläche besitzt, die eine Austrittsoberfläche festlegt und einen optischen Weg vom freien Ende der Fasern zur Auftrittsoberfläche schafft;
eine Öffnung (64), die durch die freie Abdeckung in Verbindung mit dem Katheterlumen ausgebildet ist;
wobei die Flexibilität des Katheters entlang seiner Länge durch Vorrichtungen variiert wird, die umfassen,
daß der Kern aus einer Vielzahl gelenkiger Segmente (46) gebildet wird, die an ihren Enden miteinander befestigt sind und die flexible Verbindungen (44) besitzen, und
daß die äußere Umhüllung dünn und flexibel und nicht mit dem Kern verbunden ist, um so die Krümmung des Kerns nicht zu beschränken.
10. Katheter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Gelenkelemente (44) entlang der Länge des Kerns variiert, um dadurch die Flexibilität des Katheters zu variieren, wobei der Katheter eine größere Flexibilität in den Abschnitten besitzt, in denen die Gelenkelemente in einem engeren Abstand zueinander angeordnet sind.
11. Katheter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkelemente (44) am freien Ende des Katheters in engerem Abstand zueinander angeordnet sind als am hinteren Ende.
12. Katheter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die gelenkigen Segmente (46) durch eine Vielzahl entlang des Umfangs ausgebildeter Kerben (44) festgelegt werden, die in Längsrichtung entlang des Kerns mit Abstand zueinander angeordnet sind, wobei die am Umfang verlaufenden Kerben Verbindungssegmente mit kleinerem Durchmesser bilden, die zwischen den gelenkigen Segmenten liegen.
13. Katheter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vielzahl von Rillen (40) in Längsrichtung außerhalb des Kerns (30) ausgebildet sind, wobei die Leiter (42) in den Rillen aufgenommen sind und sich entlang der Rillen erstrecken;
daß eine flexible Umhüllung (32) den Kern umgibt, um die Leiter in den Rillen zu halten;
wobei die Leiter, der Kern und die Umhüllung im wesentlichen nicht miteinander verbunden sind, um dadurch dem Kern, den Leitern und der Umhüllung zu ermöglichen, in Längsrichtung gegeneinander sich zu verschieben, um dadurch ihre gemeinsame Verbiegung zu ermöglichen, ohne daß der Kern, der Leiter oder die Umhüllung die Verbiegung der anderen beschränken.
14. Katheter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiter (42) durch einen Haltering (50) befestigt werden, der eine zentrale Öffnung (54) besitzt und eine Vielzahl von entlang dem Umfang mit Abstand zueinander angeordneten Öffnungen (56) in dem Ring, wobei jede der entlang dem Umfang mit Abstand zueinander angeordneten Öffnungen das freie Ende eines Leiters aufnehmen, wobei der Halter an der Abdeckung befestigt ist.
15. Katheter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die freie Abdeckung weiter umfaßt:
ein zylindrisches Element, das eine hintere Bohrung (62) besitzt, die dafür vorgesehen ist, den Haltering und das freie Ende des Kerns aufzunehmen;
wobei die Abdeckung eine kleinere Öffnung (64) besitzt, die auf der anderen Seite zu und in Verbindung mit der hinteren Bohrung ausgebildet ist, wobei die kleinere Öffnung sich zum freien Ende der Abdeckung hin öffnet;
wobei die Verbindung der Bohrung (62) und der Öffnung (64) einen Absatz bilden;
wobei die freie Oberfläche des Haltes mit dem Absatz in Eingriff steht.
16. Katheter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (30) zumindest einen radiopaguen Streifen (35) besitzt, der sich in Längsrichtung des Kerns erstreckt.
17. Katheter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die innere Oberfläche des Kerns (30), die das Lumen (34) definiert, aus einem Material mit niedrigem Reibungsbeiwert besteht.
18. Ein Katheter für die Entfernung biologischen Materials durch Laserenergie, der ein hinteres Ende und ein freies Ende besitzt, umfaßt:
eine Vorrichtung, die ein Lumen (34) festlegt, das sich durch den Katheter erstreckt, wobei das Lumen am freien Ende des Katheters offen ist;
eine Vorrichtung (28) am hinteren Ende des Lumen, die eine Flüssigkeitsverbindung mit dem Lumen herstellt, und die es einem Führungsdraht ermöglicht, in dem Lumen aufgenommen zu werden;
eine Vielzahl flexibler optische Leiter (42), die sich longitudinal zum Katheter innerhalb einer Katheterwand erstrecken;
eine freie Abdeckung (52), die am freien Ende des Katheters befestigt ist und die das freie Ende der Fasern abdeckt, wobei die freie Abdeckung eine freie Oberfläche (74) besitzt, die eine Austrittsoberfläche festlegt und die einen optischen Pfad vom freien Ende der Fasern zur Austrittsoberfläche (74) schafft;
eine Öffnung (64), die durch die freie Abdeckung in Verbindung mit dem Katheterlumen ausgebildet ist;
wobei die flexiblen optischen Leiter in der Katheterwand enthalten sind und nicht an dem Katheter befestigt sind, mit Ausnahme an den Enden der Leiter,
wobei die freie Abdeckung einen ringförmigen Bereich umfaßt, der in der Austrittsoberfläche endet;
eine Vorrichtung zur Halterung der freien Oberflächen der Leiter in optisch durchlässigem Verhältnis zur Abdeckung, umd das Licht von den Leitern durch den ringförmigen Bereich der Abdeckung zu leiten, wobei die Leiter aufgebaut und angeordnet sind, um Licht in einem divergenten Strahl (70) auszusenden, wobei das Licht, das von jedem der am Umfang im Abstand zueinander angeordneten Fasern zunehmend in der freien Richtung überlappen kann;
wobei der Abstand der Austrittsoberfläche der Abdeckung vom freien Ende der Fasern so ist, daß der Abstand zwischen der Austrittsoberfläche der Abdeckung und der Abbildungsebene, in der die überlappenden Strahlen divergiert sind, um eine periphäre Umhüllende (73) zu bilden, die einen größeren Durchmesser als der äußere Durchmesser des Katheters besitzt, wobei der Abstand zwischen der Austrittsoberfläche und der Abbildungsebene im wesentlichen nicht größer als der Durchmesser des Katheters ist.
19. Katheter nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand nicht mehr als 1,5 mm beträgt.
20. Katheter nach einem der Ansprüche 1, 2, 9 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß er weiter in Kombination den Führungsdraht (12) umfaßt.
21. Flexibler Katheteraufbau, umfassend:
einen gestreckten Kern (30), der ein Lumen (34) besitzt, das sich dadurch erstreckt, wobei der Kern aus einer Vielzahl gelenkiger Segmente (46) aufgebaut ist, wobei die gelenkigen Segmente durch eine Vielzahl von entlang dem Umfang ausgebildeten Kerben (44) festgelegt werden, die in Längsrichtung in Abstand zueinander am Kern entlang angeordnet sind, wobei die Kerben am Umfang Verbindungssegmente mit kleinerem Durchmesser festlegen, zwischen den gelenkigen Segmenten liegen,
wobei eine flexible äußere Hülle den Kern umgibt.
22. Katheter nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstände der Gelenkelemente (44) zueinander, die die gelenkigen Segmente (46) miteinander verbinden, variiert wird, um dadurch die Flexibilität des zusammengesetzten Katheters zu verändern.
23. Katheteraufbau nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (30) eine Vielzahl von in Längsrichtung mit Abstand zueinander angeordneten, entlang dem Umfang verlaufenden Kerben (44) besitzt, wobei jede Kerbe ein Verbindungssegment mit kleinerem Durchmesser zwischen den gelenkigen Segmenten (46) festlegt.
24. Katheter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß nach hinten gerichtetes Licht einzeln oder zusammen reflektiertes Laserlicht oder infrarote Strahlung, die von dem biologischen Material ausgeht, umfaßt.
25. In Kombination ein Katheter, der einen gestreckten Aufbau besitzt, der eine Wand und ein Lumen festlegt, das sich durch den Katheter erstreckt, eine optische Faservorrichtung, die sich durch die Katheterwand entlang der Länge des Katheters erstreckt und die dafür vorgesehen ist, Laserenergie vom hinteren Bereich des Katheters zum freien Ende des Katheters zu übertragen und ein Führungsdraht, der sich durch das Lumen erstreckt.
26. Kombination nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Lumen eine größere Querschnittsfläche besitzt als der Führungsdraht, um eine Flüssigkeitsverbindung durch das Lumen zu ermöglichen, während der Führungsdraht an seinem Platz ist.
27. Katheter zur Zuführung von Laserenergie zu biologischem Material an einer ausgewählten Stelle innerhalb des Patienten, umfassen:
einen gestreckten Katheterkörper (18), der dafür angepaßt ist, innerhalb des Patienten angeordnet zu werden, wobei der Katheterkörper ein hinteres und ein freies Ende besitzt;
eine optische Faservorrichtung, die durch den Katheterkörper getragen wird, und die aufgebaut und angeordnet ist, um Laserlicht vom hinteren Ende zum freien Ende zu führen und einen Laserstrahl am freien Ende des Katheters zu emitieren, und
eine Vorrichtung am freien Ende des Katheters zur Reflektion von Licht, das reflektiert oder von dem biologischen Material ausgestrahlt wird, wodurch die Absorption von Energie durch das freie Ende des Katheters reduziert wird.
28. Katheter nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Katheter einen Faserhalter am freien Ende besitzt, wobei der Faserhalter eine freie Oberfläche besitzt und wobei die freien Enden der optischen Faservorrichtung an dem Faserhalter befestigt sind, bei dem die Reflektionsvorrichtung die freie Oberfläche des Halters umfaßt und das freie Ende der Faser hochpoliert ist.
29. Katheter nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet,
daß eine transparente Endabdeckung am Katheter befestigt ist und das freie Ende des Halters und die optische Faservorrichtung abdeckt;
wobei die hintere Oberfläche der Endabdeckung mit einem Anti-Reflektions-Überzug überzogen ist.
30. Katheter nach Anspruch 29, bei dem der Faserhalter aus Metall hergestellt ist.
31. Katheter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Dichtung (80) zwischen dem Halter (50) und der Abdeckung (52) angeordnet ist, wobei die Dichtung ausgeschnittene Bereiche (84) besitzt, die mit den optischen Fasern (42) ausgerichet sind, um so nicht im Weg des Strahls der von den Leitern ausgesandt wird, vorhanden zu ein.
32. Katheter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die freie Abdeckung umfaßt:
ein zylindrisches Element, das eine hintere Bohrung (62) besitzt, die dafür vorgesehen ist, den Haltering (50) und das freie Ende des Kerns (30) aufzunehmen,
wobei die Abdeckung eine kleine Öffnung (64) auf der anderen Seite von und in Verbindung mit der hinteren Bohrung ausgebildet, aufweist, die sich zum freien Ende der Abdeckung hin öffnet;
wobei die Verbindung der Bohrung (62) und der Öffnung (64) einen Absatz festlegt;
wobei die Dichtung (80) mit dem Absatz in Eingriff steht;
wobei das freie Ende des Halters mit der hinteren Oberfläche der Dichtung in Eingriff steht, und, zusammen mit der Abdeckung die Dichtung zwischen ihnen festhält;
wobei die Dichtung eine zentrale Öffnung (82) in Ausrichtung mit der kleineren Öffnung der Abdeckung und ausgeschnittene Bereiche (84) in Ausrichtung mit den Leitungsvorrichtungen (42) besitzt.
33. Katheter nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (80) optisch transparent ist.
34. Katheter nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die freie Oberfläche des Halters und der Leiter, die daran befestigt sind, miteinander fluchten und hochpoliert sind, um eine hochreflektierende Oberfläche zu schaffen, die dafür vorgesehen ist, Licht zu reflektieren, das von dem biologischen Material nach hinten abgelenkt wird, um dadurch die Absorption des reflektierten Lichts durch den Halter zu minimieren.
35. Katheter nach Anspruch, gekennzeichnet durch eine Dichtung (80), die zwischen dem Halter (50) und der Abdeckung (52) angeordnet ist, und die eine Vielzahl von Ausschnitten (84) in Ausrichtung mit den Leitern (42) besitzt.
36. Katheter nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (80) optisch transparent ist.
37. Katheter nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß die freie Abdeckung weiter umfaßt:
ein zylindrisches Element, das eine hintere Bohrung (62) besitzt, die dafür vorgesehen ist, den Haltering (50) und das freie Ende des Kerns (30) aufzunehmen;
wobei die Abdeckung eine kleinere Öffnung (64) besitzt, die auf der anderen Seite von und in Verbindung mit der hinteren Bohrung ausgebildet ist, wobei die kleinere Öffnung zum freien Ende der Abdeckung hin öffnet;
wobei die Verbindung der Bohrung (62) und der Öffnung (64) einen Absatz festlegen;
wobei die Dichtung zwischen dem Absatz und der freien Obeflächer des Halters angeordnet ist.
38. Katheter nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Endabdeckung und der Halter eine zentrale Öffnung besitzen, die durch sie ausgebildet ist;
eine Dichtung (80) zwischen der freien Oberfläche des Halters und der hinteren Oberfläche der Endabdeckung, wobei die Dichtung aus optisch transparentem Material hergestellt ist und eine Öffnung in Ausrichtung mit dem Lumen besitzt.
39. Katheter nach einem der Ansprüche 31 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (80) aus Silikongummi von medizinischer Qualität hergestellt ist.
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