DE3740477A1 - Karton mit wieder verschliessbarer ausschuettoeffnung - Google Patents

Karton mit wieder verschliessbarer ausschuettoeffnung

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DE3740477A1
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James L Sosler
Thomas P Hambleton
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Description

Die Erfindung betrifft eine feuchtigkeitssperrende Kartonkonstruktion und insbesondere einen Karton mit einer dicht schließenden Membraneinlage und einer wieder verschließbaren Abdeckung, die eine Ausgußtülle bzw. Ausschütteinrichtung bildet.
Bei der Verpackung von gekörnten oder pulverisier­ ten Nahrungsprodukten und Produkten mit Streueigen­ schaften ist es in der Nahrungsmittelindustrie weit­ verbreitet, Kartons mit Beuteleinlagen aus feuchtig­ keitsundurchlässigen Papieren, Meallfolien oder Kunst­ stoffen zu verwenden. Solche Beuteleinlagen haben üb­ licherweise Enden, die durch Hitze verschweißt sind, um Verschlußleisten oder Rippen zu bilden. Wenn der Karton einmal geöffnet ist, wird er durch Falten oder Aufrollen des offenen Endes des inneren Beutels wieder verschlossen.
Um Kosten des Materials und der Betriebsanlage zu sparen und die Regaldauer des Produktes zu verlängern, sind in der Verpackungsindustrie einlagefreie Kartons entwickelt worden, die thermoplastische feuchtigkeits­ geschützte Überzüge und Sperrverschlüsse aufweisen. Beispielsweise sind aus den US-PSn 27 95 364 und 28 86 231 Kartons in Quaderform mit einem Verschluß bekannt, der durch aufklappbar befestigte und über­ lappende Verschlußklappen gebildet ist. Eine Sperr­ dichtung wird durch Befestigung einer Dichtungsmembran an den Klappen erhalten, wenn diese vor ihrem Verschluß nach außen gerichtet sind. Diese Konstruktion bietet jedoch keine Feuchtigkeitssperre, wenn die Membrandich­ tung einmal aufgebrochen ist, wodurch die Nützlichkeit dieser Verpackung sehr begrenzt ist.
Eine alternative Kartonkonstruktion ist in der US-PS 36 06 133 beschrieben, bei der ein zusätzliches Abdeckungsstanzstück an einer Kartonecke befestigt ist und diese verstärkt. Die Zusatzabdeckung enthält eine obere Platte und herabhängende vordere und Seitenlappen, die an einer perforierten oberen Platte des Kartons be­ festigt sind, sowie einen Endlappen, der sich vom oberen Ende des Kartons erstreckt und daran verschwenkbar be­ festigt ist. Ein oberer Lappen erstreckt sich über das Ende des Kartons und liegt unter der Zusatzabdeckung. Querverlaufende Bruchlinien in der oberen Platte begren­ zen eine schwenkbare Abdeckung, die durch Verschwenken des zusätzlichen Stanzstückes nach außen geöffnet wird, wodurch die perforierte obere Platte und ein Endabschnitt des Endlappens gelöst werden, der an der Zusatzabdeckung angeklebt ist. Einmal geöffnet, greift der verschwenkte Endlappenabschnitt im Reibungseingriff an der Zusatz­ abdeckung an, um einen Wiederverschluß des Kartons zu bewirken. Diese Verschlußanordnung ist komplex und er­ fordert mehrere Pappschichten, wobei dennoch die Ab­ deckung nicht sicher verschlossen ist.
In der US-PS 44 21 236 ist eine verschwenkbare Ab­ deckung mit einem fortlaufenden, am Rand herabhängenden Flansch offenbart, der eine Ausschütt-Tülle bildet. Die Abdeckung liegt zum Wiederverschluß im Reibungseingriff am Karton an. Es fehlen Maßnahmen zum zwangsläufigen Verriegeln des Wiederverschlusses.
Die vorliegende Erfindung ist auf einen verbesser­ ten einlagelosen Karton mit einer Dichtungsmembran und einer Wiederverschlußeinrichtung eines einfachen Aufbaus und erhöhter Wirksamkeit gerichtet. Sie soll gegenüber den bekannten feuchtigkeitssperrenden Verschlüssen durch Einbau einer wieder verschließbaren Ausschüttöffnungs­ konstruktion verbessert sein, die in einer offenen Posi­ tion zur Abgabe des Inhalts des Kartons gehalten und sicher wieder verschlossen werden kann, um die Frische des Produktes zu gewährleisten. Es wird darauf hinge­ wiesen, daß einlagelose Kartons Materialkosten sparen und wirtschaftlicher als Beutelanordnungen sind, und daß ein wieder verschließbarer, feuchtigkeitssperrender Karton mit einer wirksamen Abgabeeinrichtung bzw. Aus­ schüttöffnung den Erfordernissen der Verpackung ent­ sprechen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten feuchtigkeitssperrenden Karton einer wirtschaftlichen Konstruktion anzugeben, der von einem Verbraucher leicht zu öffnen und wieder verschlossen werden kann. Der einlagelose Karton soll eine klappbare Abdeckung und Ausschüttöffnung mit einer feuchtigkeits­ sperrenden Abdichtung haben. Diese Ausschütteinrichtung soll sowohl im geöffneten als auch im geschlossenen Zu­ stand verriegelbar sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen der Patentansprüche 1 und 11 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Er­ findung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Der erfindungsgemäße, an einem Ende offene Karton weist eine Membraneinlage zum Abdichten der Kartonöff­ nung und eine flache obere Abdeckung auf, die die Membran überdeckt. Die Abdeckung enthält eine obere Platte mit gegenüberliegenden Rändern und einen Flansch, der von diesen Rändern herabhängt und den Randbereich des Kartons umfaßt. Eine querverlaufende Kerblinie in der oberen Platte und anschließende Perforationslinien in dem Umfangsflansch teilen die Abdeckung in einen ersten und einen zweiten Abschnitt, wodurch eine klapp­ bare Abdeckung und Ausschütteinrichtung bzw. Ausschütt­ öffnung gebildet sind. Ein sicherer Wiederverschluß der Abdeckung nach dem Lösen der Membraneinlage wird durch eine Verschlußeinrichtung erzielt, die eine Verlängerungs­ platte aufweist, die klappbar an der oberen Seitenrand­ kante des Karton befestigt ist. Die Verlängerungsplatte enthält einen ersten und einen zweiten Verlängerungsab­ schnitt, die durch eine über ihre Breite querverlaufende Perforationslinie begrenzt sind. Der zweite Verlängerungs­ abschnitt, der das Ende der Verlängerungsplatte bildet, ist mit dem Abdeckungsumfangsflansch heißverklebt, um die Abdeckung in Verriegelungsstellung mit der Karton­ öffnung zu verbinden. Das Lösen des ersten Verlängerungs­ abschnitts durch Verschwenken des ersten Plattenabschnitts nach außen ruft eine Einbuchtung zwischen der oberen Platte und dem zweiten Verlängerungsabschnitt hervor, die den gelösten ersten Verlängerungsabschnitt zum ver­ riegelten Wiederverschluß der Abdeckung aufnimmt.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hat der Karton eine allgemein kubische Form und einen bodenseiten Endverschluß, der mit einer Dichtungs­ membran ausgekleidet ist. Die Membraneinlage dieser Ausführungsform enthält einen zentralen Bereich, der die Kartonöffnung überdeckt, und eine Randverlängerung, die mit der Außenfläche des Kartons heißverklebt ist. Um eine Sperrdichtung des Kartons hervorzurufen und das Lösen der Abdeckung zu erleichtern, ist die Membranver­ längerung mit Flächen des ersten Verlängerungsabschnitts unter dem Abdeckungsflansch heißverklebt. Die Abdeckung wird in offener Stellung verriegelt, indem die Perfora­ tionen in dem Flansch so ausgerichtet sind, daß sie sich im Winkel von gegenüberliegenden Rändern der oberen Platte zu den Flanschendkanten in dem nicht geöffneten zweiten Abdeckungsabschnitt erstrecken. Beim Gebrauch werden die winkligen herabhängenden Flansche des ersten Verlängerungsabschnitts nach innen gebogen und in die Kartonöffnung aufgenommen, um die Abdeckung in offener Stellung zur Abgabe des Kartoninhalts zu verriegeln.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschrei­ bung einer bevorzugten Ausführungsform sowie an Hand der Zeichnung. Dabei zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfin­ dungsgemäßen kubischen Kartons mit einer Dichtungsmem­ bran und einer wieder verschließbaren Kartonabdeckung;
Fig. 2 eine horizontale Querschnittsansicht der Abdeckung und der darunterliegenden Membraneinlage ent­ lang der Linie 2-2 in Fig. 1;
Fig. 3 eine horizontale Querschnittsansicht des Kartons entlang der Linie 3-3 in Fig. 1;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des Kartons in dem Zustand, in dem die Membraneinlage beim Öffnen des Kartons zurückgefaltet ist;
Fig. 5 und 6 perspektivische Ansichten des Kar­ tons ähnlich Fig. 4, wobei Abdeckungsseitenflansche in der Kartonöffnung angeordnet sind, um die Öffnung zur Ab­ gabe des Kartoninhalts in offener Stellung zu halten;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht des Kartons vor dem Öffnen und Lösen der Verschlußperforation;
Fig. 8 einen horizontalen Querschnitt durch den Karton entlang der Linie 8-8 in Fig. 7;
Fig. 9 einen vertikalen Querschnitt durch den Karton entlang der Linie 9-9 in Fig. 7;
Fig. 10 einen vertikalen Querschnitt durch den Karton, ähnlich Fig. 9, der die nach außen geschwenkte Abdeckung zeigt;
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht des Boden­ bereichs des Kartons zur Veranschaulichung der Verschluß­ klappen und einer Dichtungsmembran;
Fig. 12 eine perspektivische Ansicht des Bodenbe­ reichs des Kartons zur Darstellung der Verschlußklappen in Verschlußstellung und
Fig. 13 und 14 Aufsichten auf Rohlinge, die zur Herstellung des Kartons und der Abdeckung zugeschnitten und gekerbt sind.
Ein allgemein mit 10 bezeichneter Karton enthält eine Membraneinlage 50 zum Verschließen bzw. Abdichten einer Kartonöffnung und eine wieder verschließbare Abdeckung 70, wie dies in den Fig. 1 bis 11 dargestellt ist. Der Karton 10 und die Abdeckung sind aus Rohlingen hergestellt, die in den Fig. 12 und 13 dargestellt sind, die nach der Darstellung der Kartonkonstruktion be­ schrieben werden.
Der Karton 10 wird vorzugsweise aus einem Falt­ pappkarton hergestellt, der mit einem hochgradig feuchtigkeitssperrenden Polymer im Preßverfahren be­ schichtet ist, wobei die Pappe beispielsweise eine äußere Beschichtung von 4,50 kg (10 lb.) Polyethylen niedriger Dichte und innere Beschichtungen von 13,50 kg (30 lb.) hoher Dichte sowie darüberliegend 4,50 kg (10 lb.) Polyethylen niedriger Dichte haben kann, wobei diese Beschichtungen auf 279 m2 (3000 sq. ft.) Pappe bezogen sind. Der Karton enthält einen Hauptabschnitt, der durch eine aufrechte Begrenzungswand 12, eine obere Randkante 14, die eine Kartonöffnung 16 begrenzt, und eine Verlängerungsplatte bzw. Längsplatte 18 gebildet ist, die verschwenkbar an der Randkante befestigt ist. Die Längsplatte enthält innere und äußere Flächen 20, 22 und eine erste Querlinie aus Perforationen 24 über ihre Breite, die einen ersten und einen zweiten Längsab­ schnitt 26, 28 begrenzt.
In der bevorzugten Ausführungsform hat die Begren­ zungswand 12 eine allgemeine Quaderform mit einer vor­ deren Wandplatte 30, rückwärtigen Wandplatte 32, ersten und zweiten Seitenwandplatten 34, 36 und einer Bodenwand­ platte 38. Die Längsplatte 18 ist an der ersten Seiten­ wand 34 befestigt (siehe Fig. 9 und 10). Zur erhöhten Festigkeit des oberen Bereichs des Kartons sind die vordere, rückwärtige und die zweite Seitenwandplatte 30, 32 und 36 mit einem fortlaufenden Flansch 40 versehen, der mit der Außenfläche der Kartonbegrenzungswand heiß­ verklebt ist. Der fortlaufende Flansch 40 erlaubt die Verwendung von Pappe geringerer Dicke zur Verringerung der Kosten.
Ein Feuchtigkeitssperrverschluß des Kartons wird durch Verwendung der Membraneinlage 50 erreicht, die aus einem feuchtigkeitsundurchlässigen beschichteten Papier, Kunststoff oder aus Metallfolie bestehen kann mit Eigen­ schaften, die bekannt sind.
Die Membraneinlage 50 hat eine rechteckige Gestalt mit inneren und äußeren Seiten 52, 54, einem mittleren Bereich 56, der so dimensioniert ist, daß er die Karton­ öffnung 16 überdeckt, einer zweiten querverlaufenden Perforationslinie 58, die das Entfernen eines Teils 60 der Membran erlaubt, um den Karton zu öffnen, und mit einer Randverlängerung 62, die mit der Außenfläche des Kartons heißverklebt ist. Aus weiter unten genannten Gründen ist die Randverlängerung 62 mit der Innenfläche 27 des ersten Verlängerungsabschnitts 26 heißverklebt. Öffnungslappen 64 können an gegenüberliegenden Längs­ rändern 66 der Membran angeordnet sein, um das Entfer­ nen des Membranabschnitts 60 zu erleichtern (siehe Fig. 1 und 4).
Eine bevorzugte Membraneinlage 50 besteht aus Poly­ ester und hat eine innere Beschichtung aus einem Poly­ ethylenfilm, so daß die Einlage mit dem Karton heißver­ klebt werden kann. Die Randverlängerung 62 des entfern­ baren Einlagenabschnitts 62 kann auch mit einer Vielzahl von Dispersionen auf Polymerbasis beschichtet sein, wie mit Ethylenvinylacetat (EVA), um das Lösen der Heißver­ klebung zwischen der Membran und dem Karton zu verein­ fachen.
Die Abdeckung 70 enthält innere und äußere Flä­ chen 72, 74, eine obere Platte 76, die so bemessen ist, daß sie die Membraneinlage 50 überdeckt und die gegen­ überliegende Längs- und Querränder 78, 80 hat, sowie einen Flansch 82, der von den Plattenrändern 78, 80 herabhängt und sich um den Umfang der Kartonbegrenzungs­ wände erstreckt. Der Flansch 82 enthält eine innere Fläche 84 sowie Längs- und Querabschnitte 86, 88. Eine in Querrichtung gekerbte Linie 90 in der oberen Platte 76 und anschließende Perforationen 92 in den längs­ gerichteten Flanschabschnitten 86 begrenzen den ersten und den zweiten klappbaren Abdeckungsabschnitt 94, 96 (siehe Fig. 1 und 4).
Perforationen 92 erstrecken sich im Winkel von der querverlaufenden Kerblinie 90 zu den Flanschkanten 98 in dem zweiten Abdeckungsabschnitt 96. Die Trennung der Perforationen 92 begrenzt einen abgewinkelten längsgerichteten Flanschabschnitt 100 in dem ersten Abdeckungsabschnitt 94. Diese abgewinkelten Flansche sind Mittel zum Festhalten der Abdeckung im geöffneten Zustand auf eine Weise, die weiter unten beschrieben wird.
Ein Feuchtigkeitssperrverschluß des Kartons 10 ist durch Befestigung des Randflansches 82 des zweiten Abdeckungsabschnitts 96 an der Kartonbegrenzungswand 12 und einer inneren Fläche 29 des zweiten Verlängerungs­ abschnitts 28 an dem querverlaufenden Abdeckungsflansch 88 hervorgerufen, wie in Fig. 9 dargestellt ist. Zu diesem Zweck werden vorzugsweise herkömmliche Heißver­ klebungsmethoden angewandt.
Nachfolgend wird die wiederverschließbare Ausguß­ tülle bzw. Ausschütteinrichtung gemäß der Erfindung be­ schrieben. Wie am besten aus Fig. 2 zu ersehen ist, liegt die querverlaufende Kerblinie 90 der Abdeckung über der zweiten Membranperforationslinie 58, so daß bei Ent­ fernen oder nach außen Verschwenken des unterhalb der Abdeckung liegenden Membranabschnitte 60 eine Ausgieß­ öffnung 102 zum Ausschütten des Inhalts des Kartons gebildet ist. Das nach außen Verschwenken des ersten Ab­ deckungsabschnitts 94 um die querverlaufende Kerblinie 90 trennt die Perforationen 24 auf, die den ersten und den zweiten Verlängerungsabschnitt 26, 28 verbinden, sowie die benachbarten Flanschperforationen 92, um die Aus­ schüttöffnung zu bilden.
Die abgewinkelten Flanschabschnitte 100 biegen sich vorteilhafterweise nach innen und werden in die Karton­ öffnung 16 aufgenommen, wie in den Fig. 5 und 6 darge­ stellt ist, um die Abdeckung im offenen Zustand zur Abgabe des Kartoninhalts zu positionieren.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Wiederverschließbar­ keit wird durch die Anordnung des ersten und des zweiten Verlängerungsabschnitts 26, 28 bewerkstelligt, die zusammenwirken, um die Abdeckung 70 in der geschlossenen Position lösbar zu verriegeln. Wie in Fig. 10 dargestellt ist, ruft die Trennung der zweiten Verlängerungsplatte 28 eine Einbuchtung 104 in dem querverlaufenden Abdeckungs­ flansch 88 durch die Beabstandung von der Innenfläche 72 der oberen Abdeckungsplatte 76 hervor. Diese Einbuchtung 104 nimmt den ersten Verlängerungsabschnitt 26 auf, der verschwenkbar an der Randkante 14 des Kartons in einer Verriegelungsstellung befestigt ist (Fig. 9).
In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der zweite Verlängerungsabschnitt 28 mit dem quer­ verlaufenden Flanschabschnitt 88 der Abdeckung heißver­ klebt, während der erste Verlängerungsabschnitt 26 mit der Randverlängerung 62 der Membran dicht verbunden ist, die unter der Abdeckung liegt, jedoch mit dieser nicht verbunden ist. Die Trennbarkeit der Verlängerungsab­ schnitte bildet die wiederverschließbare Konstruktion gemäß der Erfindung. Es sei darauf hingewiesen, daß andere herkömmliche Techniken angewandt werden können, um das Lösen des ersten Verlängerungsabschnitts 26 zu bewirken. Beispielsweise kann die erste Verlängerung mit dem querverlaufenden Abdeckungsflansch 88 heiß­ verklebt, jedoch mit einem formulierten mikrokristalli­ nen Wachs beschichtet sein, um das Lösen der Abdichtung zu erleichtern.
Die Fig. 5 und 6 zeigen die Weise, in der die Ab­ deckung in die geöffnete und verriegelte Position zur Abgabe des Inhalts des Kartons ausgerichtet wird. Es sei darauf hingewiesen, daß die Membran 50 nach dem Lösen von der Kartonbegrenzungswand in die Abdeckung 70 aufgenommen sein kann, um den luftdichten Wiederverschluß der Abdeckung zu verbessern.
Wie in den Fig. 11 und 12 dargestellt ist, ist die Kartonbodenwand 38 aus sich überlappenden längsgerich­ teten Basislappen und querverlaufenden Seitenlappen 42, 44 und 46 ausgebildet, die klappbar am unteren Umfangsrand 45 befestigt sind. Eine Dichtungsmembran 48, die aus Polyester bestehen kann, wird mit den Innenflächen der Verschlußlappen heißverklebt, wenn diese nach außen an­ geordnet sind, bevor sie zur hermetischen Abdichtung des Bodenbereichs des Kartons verschlossen werden.
Die Abdeckung 70 mit der befestigten Membraneinla­ ge 50 und die bodenseitige Dichtungsmembran 48 wirken zu einem Feuchtigkeitssperrkarton zusammen, ohne daß hierzu ein herkömmlicher Beutel erforderlich ist, was zu Kostenersparnissen führt.
Ein Rohling zur Herstellung des erfindungsgemäßen Kartons, der allgemein mit 110 bezeichnet ist, ist in Fig. 14 dargestellt. Dabei wird auf die Anordnung der fortlaufenden Flanschabschnitte 140 und die Verlänge­ rungsplatte 118 hingewiesen, die klappbar an einer oberen Randkante 114 an den Kartonwänden 130 bis 136 befestigt sind. Der bodenseitige Verschluß wird durch die sich überlappenden längsgerichteten Basislappen und querverlaufenden Seitenlappen 142, 144 und 146 gebildet, die an einer unteren Randkante 150 mit den Kartonwänden verbunden sind.
Ein getrennter Rohling zur Ausbildung der Ab­ deckung 70 ist in Fig. 13 dargestellt. Der Abdeckungs­ rohling 170 enthält eine zentrale obere Platte 176, Randflansche 182 mit längsverlaufenden und querverlau­ fenden Abschnitten 186, 188, eine querverlaufende Kerb­ linie 190 und benachbarte Perforationslinien 192.
Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß die Erfin­ dung einen feuchtigkeitssperrenden, wieder verschließ­ baren Karton 10 angibt, der die gestellte Aufgabe löst. Im einzelnen hat der Karton 10 eine feuchtigkeitsun­ durchlässige Membraneinlage 50, die mit einer Abdeckung 70 zusammenwirkt, um eine wiederverschließbare, feuch­ tigkeitssperrende Abdichtung zu gewährleisten. Die Ab­ deckung 70 hat einen klappbaren ersten Abschnitt 94, der nach außen geschwenkt wird, um Perforationen 24 in einer Verlängerungsplatte 18 zu lösen sowie die be­ nachbarten Perforationen 92 in dem Randabdeckungs­ flansch 82, um eine Ausschüttöffnung zu bilden. Die Abdeckung enthält gewinkelte Flanschabschnitte 100, die sich nach innen biegen und in die Kartonöffnung 16 auf­ genommen werden, um die Abdeckung 70 in offener Stel­ lung zur Abgabe des Kartoninhalts zu halten. Ein im höchsten Maße feuchtigkeitssperrender Wiederverschluß wird durch das Zusammenwirken der Verlängerungsabschnit­ te 26, 28 erreicht, die an dem Karton bzw. der Abdeckung befestigt sind und in einer Verriegelungsstellung inein­ ander eingreifen.
Zahlreiche Modifikationen liegen im Rahmen des Erfindungsgedankens. Beispielsweise zeigt die Zeichnung einen Karton allgemein kubischer Form. Es versteht sich, daß auch andere Kartonformen im Rahmen der Erfindung liegen. Des weiteren wird bei der dargestellten bevor­ zugten Ausführungsform eine Membran 50 verwendet, um eine hermetische Kartonabdichtung hervorzurufen, wobei die Abdeckung jedoch auch ohne eine Membran abgedichtet werden kan.
Die Erfindung ist daher nicht auf das bevorzugte Ausführungsbeispiel beschränkt, vielmehr liegen zahl­ reiche Modifikationen im Rahmen des Erfindungsgedankens.

Claims (17)

1. Karton mit wieder verschließbarer Ausschüttöffnung, gekennzeichnet durch ein an einem Ende offenes Hauptteil mit einer aufrechten Begrenzungswand (12) und einer oberen Randkante (14), die die Kartonöffnung (16) begrenzt, eine Membraneinlage (50), die die Kartonöffnung dicht verschließt, eine Abdeckung (70) mit einer oberen Platte (76), die die Membraneinlage überdeckt und gegenüberliegende Ränder (78, 80), einen von den Rändern herabhängenden Flansch (82), der sich um den Umfangsrand der Kartonbegrenzungswand erstreckt, und erste und zweite Abschnitte (94, 96) aufweist, die durch eine querverlaufende Kerblinie (90) in der oberen Platte und anschließende Perforationslinien (92) in dem Flansch, die sich von den gegenüberliegenden Rändern zu der Flanschabschlußkante erstrecken, begrenzt sind, und eine integrale Verschlußeinrichtung zum Verschließen der Ab­ deckung im festen Eingriff mit dem Karton vor dem Lösen der dicht verschließenden Membrandichtung und zum nach­ folgenden Wiederverschließen, so daß eine wieder ver­ schließbare Ausschütteinrichtung durch Verschwenken des ersten Plattenabschnitts nach außen um die querverlaufen­ de Kerblinie gebildet ist, wodurch die Perforationslinien gelöst und die integrale Verschlußeinrichtung aus dem festen Eingriff freigegeben ist.
2. Karton nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kartonhauptteil eine Seitenwand (34) aufweist, daß der Umfangsflansch (40) einen querverlaufenden Ab­ schnitt aufweist, der die Seitenwand überdeckt, und daß die integrale Verschlußeinrichtung eine Verlängerungs­ platte (18) aufweist, die verschwenkbar an der oberen Randkante des Kartons befestigt ist und sich von dort erstreckt und eine Innen- und eine Außenfläche aufweist, wobei eine querverlaufende Perforationslinie (24) sich über ihre Breite erstreckt, um einen ersten und einen zweiten Verlängerungsabschnitt (26, 28) zu bilden, wo­ bei ferner die Innenfläche des zweiten Verlängerungs­ abschnitts (28) mit dem querverlaufenden Abschnitt des Umfangsflansches (40) heißverklebt ist, um die Abdeckung (70) in Schließstellung der Kartonöffnung zu halten, während das Durchtrennen der Perforationslinie (24) den ersten Verlängerungsabschnitt aufgeklappt werden kann und der zweite Verlängerungsabschnitt (28) danach eine Ein­ buchtung (104) begrenzt, in die der erste Verlängerungs­ abschnitt (26) zum lösbaren Eingriff aufgenommen werden kann.
3. Karton nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Hauptteil (12) eine Außenfläche aufweist und daß die Membraneinlage (50) einen zentralen Bereich, der die Kartonöffnung (16) überdeckt, und eine Randverlängerung aufweist, die mit der Außenfläche des Hauptteils heiß­ verklebt ist.
4. Karton nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Perforationslinien (92) des Umfangsflan­ sches (40) von den gegenüberliegenden Randkanten im Winkel zu den Flanschendkanten in dem zweiten Abdeckungs­ abschnitt (96) erstrecken, so daß dann, wenn der erste Abdeckungsabschnitt (94) nach außen verschwenkt wird, der herabhängende Flansch des ersten Abdeckungsabschnitts (94) in die Kartonöffnung (16) aufgenommen werden kann, um die Abdeckung (70) in offener Stellung zur Abgabe des Kartoninhalts zu halten.
5. Karton nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Membraneinlage (50) eine Innen- und eine Außen­ seite aufweist und daß die Innenfläche des ersten Ver­ längerungsabschnitts (26) mit der Innenfläche der Mem­ branrandverlängerung heißverklebt ist.
6. Karton nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Membraneinlage (50) eine zweite querverlaufende Perforationslinie aufweist, die allgemein auf die erste querverlaufende Kerblinie (90) ausgerichtet ist, um das Entfernen der Membran im Bereich der Ausschüttöffnung zu erleichtern.
7. Karton nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Membraneinlage (50) einen Freigabelappen (64) zum Lösen der Membrandichtung aufweist.
8. Karton nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Kartonhauptteil (12) aus einer Faltkartonpappe hergestellt ist, die mit einem hochgradig feuchtigkeits­ sperrenden Polymer beschichtet ist.
9. Karton nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Hauptteil eine allgemein kubische Gestalt und die Abdeckung eine rechteckige Form haben.
10. Karton nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Kartonhauptteil einen Bodenverschluß mit Innen­ flächen aufweist und daß an diesen Innenflächen eine zwei­ te Dichtungsmembran befestigt ist.
11. Karton in Form eines Parallelepipedons, gekennzeichnet durch ein an einem Ende offenes Hauptteil (12) mit Vorder-, Rück- und Seitenwänden (30, 32, 34, 36) sowie einer oberen Randkante (14), die die Kartonöffnung (16) be­ grenzt, eine Membraneinlage (50), die dicht mit der Kar­ tonöffnung verbunden ist, eine Abdeckung (70) mit einer oberen Platte, die die Membraneinlage überdeckt und Längs- und Querränder sowie einen Längs- und Querab­ schnitte aufweisenden Flansch (40) aufweist, der von den Längs- und Querrändern herabhängt und sich um den Um­ fangsrand der Kartonbegrenzungswand erstreckt, wobei die Abdeckung (70) einen ersten und einen zweiten Abschnitt (74, 76) aufweist, die durch eine querverlaufende Kerb­ linie (90) in der oberen Platte und anschließende Per­ forationslinien (92) in dem Flansch begrenzt sind, die sich von den Längskanten zu den Flanschunterkanten er­ strecken, und eine integrale Verschlußeinrichtung zum Verschließen der Abdeckung (70) in fester Verbindung mit dem Karton vor dem Lösen der dicht schließenden Membran­ dichtung und zum Wiederverschluß, wobei die Verschluß­ einrichtung eine Verlängerungsplatte, die an der oberen Randkante des Kartons befestigt ist und eine Innen- und eine Außenfläche aufweist und durch eine in Querrichtung verlaufende Perforationslinie in einen ersten und einen zweiten Verlängerungsabschnitt (94, 96) geteilt ist, wobei die Innenfläche des zweiten Verlängerungsabschnitts (28) mit dem querverlaufenden Abschnitt des Umfangs­ flansches heißverklebt ist, um die Abdeckung (70) in Verschlußstellung mit der Kartonöffnung zu befestigen, so daß durch Verschwenken des ersten Abdeckungsabschnitts (94) nach außen um die querverlaufende Kerblinie (90) eine wieder verschließbare Ausschüttöffnung gebildet ist, während die erste Perforationslinie durchgetrennt und die Verschlußeinrichtung aus dem festen Eingriff frei­ gegeben ist.
12. Karton nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Verlängerungsabschnitt (28) mit dem querverlaufenden Flanschabschnitt im Abstand zu der oberen Platte heißverklebt ist, so daß das Lösen der Verschlußeinrichtung eine Einbuchtung (101) zur Aufnah­ me des ersten Verlängerungsabschnitts (26) zum verrie­ gelten Wiederverschluß des Kartons hervorruft.
13. Karton nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Hauptteil (12) eine Außenfläche aufweist und daß die Membraneinlage (50) einen zentralen Bereich, der die Kartonöffnung (16) überdeckt, und eine Rand­ verlängerung aufweist, die mit der Außenfläche des Hauptteils heißverklebt ist.
14. Karton nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die benachbarten Perforationslinien (92) des Um­ fangsflansches sich von den Längskanten zu den Flansch­ endkanten im Winkel in dem zweiten Abdeckungsabschnitt (96) erstrecken, so daß dann, wenn der erste Abdeckungs­ abschnitt (94) nach außen verschwenkt wird, der herab­ hängende Flansch des ersten Abdeckungsabschnitts (94) in die Kartonöffnung (16) aufgenommen werden kann, um den ersten Abdeckungsabschnitt in offener Stellung zur Abgabe des Kartoninhalts zu halten.
15. Karton nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Membraneinlage eine Innen- und eine Außenseite aufweist und daß die Innenfläche des ersten Verlänge­ rungsabschnitts (26) mit der Innenfläche der Membran­ randverlängerung heißverklebt ist.
16. Karton nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Membraneinlage (50) eine zweite querverlaufende Perforationslinie aufweist, die allgemein mit der ersten querverlaufenden Perforationslinie übereinstimmt, um das Entfernen der Membran im Bereich der Ausschüttöffnung zu erleichtern.
17. Karton nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Membraneinlage (50) einen Freigabelappen (64) zum Lösen der Membrandichtung aufweist.
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