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Anwendungsgebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft
Hybridomzellinien, welche neue monoklonale Antikörper produzieren, die mit Mucinen
reagieren, insbesondere gereinigte Mucine, und vor allem monoklonale
Antikörper,
die überwiegend
neue Epitope auf Mucinen aus malignem Gewebe erkennen und zur Detektion
und Behandlung von menschlichen Krebsformen, insbesondere Brustkrebs,
brauchbar sind.
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Hintergrund der Erfindung
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Mucine, sind stark glykosilierte
Glykoproteine mit hohem Molekulargewicht, die einen Kohlehydratanteil
von bis zu 80% aufweisen und von seroviskosem Gewebe in Mund, Lungen,
Cervix und Intestitinum sekretiert werden. Mucine wurden als Tumor-assoziierte
Antigene identifiziert und wurden aus Serum und Ascitesflüssigkeit
von Krebspatienten, einschließlich
solcher mit Brustkrebs, isoliert.
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Die Fettkügelchen menschlicher Milch
sind in einer besonderen Membran enthalten, die aus der Plasmamembran
apikaler Oberflächen
laktierender Zellen abgeleitet sind. Das Interesse an dieser Membran,
die auch als "Milchfettkügelchen" (im folgenden als
MFGM bezeichnet) bekannt ist, ist gestiegen, als gezeigt werden
konnte, daß einige
der in der MFGM gefundenen Antigene mucinähnlich und mit Tumoren, insbesondere mit
Karzinomen der Brust, assoziiert sind. Antikörper gegen Epitope auf Mucinantigenen,
die mit Brustkrebs assoziiert sind, wurden aus Mäusen isoliert, die mit Fragmenten
menschlicher Milchfettkügelchen
(HMFG) immunisiert wurden. Diese Antikörper sind aussichtsreich für die Diagnose
von Brusttumoren. von besonderem Interesse sind Antikörper gegen
hochmolekulare (Mr größer als
200,000) mucinähnliche
Komponenten von MFGM. Antikörper
gegen mucinähnliche
Antigene wurden erfolgreich eingesetzt bei der Diagnose von Mikrometastasen
in Biopsien, als Indikator für
die Tumorprognose bei der Radio-Lokalisierung von Tumoren und bei Serum-Assays
zur Überwachung
der Tumorprogression. Linsley et al., Cancer Research, 46, S. 5444–5450, (1986),
worauf hiermit Bezug genommen wird.
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Die meisten Mucinantigene, die bisher
charakterisiert wurden, liegen in Tumorgewebe und zusätzlich in
normalem Gewebe vor. Verschiedene mucinähnliche Antigene aus normalen
und Tumor-Quellen
wurden von Burchell et al., J. Immunol., 131, S. 508 (1983) untersucht,
welche Unterschiede im Verhältnis
von Determinanten fanden, die von zwei monoklonalen Antikörpern (HMFG-1)
und (HMFG-2), in normalen menschlichen Brustepithelzellen und in
Brusttumorzellinien erkannt werden. Diese Forscher zeigten, daß die relative Bindungshäufigkeit
von HMFG-1 und HMFG-2 zwischen Zellinien aus normalem und malignem
Brustepithel variierte, wobei das HMFG-2 Epitop auf den Tumorzellinien
stärker
exprimiert wurde. Sekine et al., in J. Immunol., 135, S. 3610 (1985),
verglichen mucinähnliche
Antigene, die mit dem monoklonalen Antikörper DF3 reagierten, Kufe et
al., Hybridoma, 3, S. 223 (1984), Antigene aus Milch und Pleuraerguß von Brustkrebspatienten.
Diese Untersuchungen weisen darauf hin, daß Mucine antigene Komplexität besitzen,
eine Vielzahl von Epitopen sowohl auf normalem als auch auf Tumorgeweben
exprimieren und zeigen außerdem,
daß Mucine bezüglich der
Epitopexpression zwischen verschiedenen Gewebe-Arten variieren können. Antikörper, die
mit Epitopen auf mucinähnlichen
Antigenen reagieren, die in erhöhtem
Maß in
Serum von Brustkrebspatienten gefunden werden, wurden ebenfalls
beschrieben (Linsley et al., supra, und Frankel et al.,J. Biol.
Response Modifiers, 4, S. 273 (1985)). Einer dieser Antikörper, nämlich W1,
reagiert mit Epitopen auf einem Mucinantigen, das mit Brustkrebszellen
assoziiert ist. Der Antikörper
W1 wurde in einem Test verwendet, um die verstärkte Präsenz eines Antigens im Serum
von Brustkrebspatienten zu detektieren (Linsley et al., supra).
Zusätzlich zum
W1-Epitop können
andere Epitope, wie das (Thomsen-Friedenreich) und das Tn-Mucin-Epitop,
von denen bekannt ist, daß sie
mit Karzinomen assoziiert sind, in Tests unter Verwendung monoklonaler
Antikörper detektiert
werden. Springer und Desai, Molecular Immunology, 22, S. 1303–1310 (1985);
und Springer, Science 224, S. 1198–1206 (1984).
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Linsley et al. (Cancer Res. 46, S.
6380–6386
(1986)) untersuchten den Mechanismus der Variabilität bei der
Expression von Epitopen auf einem mucinähnlichen Antigen, definiert
durch die monoklonalen Antikörper
W1, W5 und W9, in der Lungenkarzinomzellinie Calu-1. Bei Immunoblotting-Experimenten
wurde die Bindung dieser drei Antikörper an ein mucinähnliches
Glykoprotein mit hohem Molekulargewicht durch Natriumperiodat und/oder
Neuraminidase-Behandlung beeinflußt, was darauf hinweist, daß die Antikörper Kohlehydratepitope
erkennen.
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Die EP-A-0 160 446 offenbart zwei
monoklonale Antikörper,
nämlich
21DD5 und 21DD7, die gegen ein Antigen auf Brustepithelzellen gerichtet
sind. Die gezeigten Resultate weisen darauf hin, daß das Antigen
sowohl auf normalen als auch auf Karzinomzellmembranen auftritt.
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Die WO 86/02735 offenbart monoklonale
Antikörper,
die mit Antigenen des menschlichen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms
reagieren, wobei die Antigene ein Molekulargewicht von 135 000 Dalton
oder weniger aufweisen.
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Johnson et al. (Cancer Res. 46(2),
S. 850–857
(1986)) beschreiben den monoklonalen Antikörper B72.3, der an ein Tumor-assoziiertes Glykoprotein
mit hohem Molekulargewicht bindet, das als TAG-72 bezeichnet wird.
Dieses Glykoprotein-Antigen wird im Ausschlußvolumen eines Homogenates
der menschlichen Karzinomzellinie LS-174 T bei Fraktionierung über eine
Sepharose CL-4B Chromatographiesäule
gefunden.
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Swallow et al. (Dis. Markers 4 (4),
S. 247–254
(1986)) beschreiben Antikörper
gegen mucinähnliche Glykoproteine,
die in normalem menschlichen Urin gefunden werden. Diese Glykoproteine
wurden bereits früher
durch Bindung an Lektine detektiert.
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Papsidero et al. (Mol. Immunol. 21
(10), S. 955–960
(1984)) beschreiben den monoklonalen Antikörper F36/22, der an ein Antigen
bindet, das im Blutkreislauf von Krebspatienten gefunden wird. Dieses
Antigen weist ein Molekulargewicht von mehr als 669 000 Dalton auf,
bestimmt durch Gelfiltrations-chromatographie über eine Sepharose CL-4B-Säule.
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Die EP-A-0 200 464 offenbart ein
Tumor-assoziiertes Antigen, das von Colonkarzinomen exprimiert wird,
sowie einen monoklonalen Antikörper,
CCK061, der gegen dieses Antigen gerichtet ist, wobei das Antigen
durch ein Molekulargewicht von etwa 820 000 bis etwa 960 000 Dalton
charakterisiert ist.
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Es wäre wünschenswert, neue Antikörper zu
entwickeln, die eine erhöhte
Spezifität
in Assays für
Tumor-assoziierte Antigene besitzen, welche in Proben menschlicher
Individuen vorliegen. Optimalerweise sollten solche Antikörper zur
Identifizierung spezifischer Epitope auf Tumor-assoziierten Mucinantigenen
befähigt sein,
wobei die Epitope in stark verringertem Ausmaß auf Antigenen aus normalem
Gewebe gefunden werden oder maskiert sind. Derartige Antikörper könnten dann
dazu verwendet werden, um empfindlichere Tests zum Nachweis der
Präsenz
von Krebs durchzuführen,
wobei sie vorzugsweise mit Tumor-assoziierten Antigenen in Seren
von Krebspatienten reagieren.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung stellt
dementsprechend neue Hybridomzellinien bereit, welche monoklonale Antikörper gegen
Mucinantigene produzieren, die aus normalen (nicht-tumoralen) oder
Tumorgewebe-Quellen isoliert wurden. Bestimmte dieser Hybridome
werden mit Hilfe von Versuchprotokollen erzeugt, die gereinigtes Mucinantigen
als Immunogen verwenden. Die erfindungsgemäßen monoklonalen Antikörper können verwendet
werden, um Serum-Assays zum Nachweis der Präsenz von Tumor-assoziierten
Mucinantigenen durchzuführen.
Zusätzlich
können
mit Hilfe dieser Antikörper
Tests zum Nachweis von Mucinantigenen in biologischen Proben, einschließlich Sputum,
Bronchialausbürstungen
und Bronchuslavage, verwendet werden. Die mit Hilfe der erfindungsgemäßen Hybridomzellinien
produzierten Antikörper
können
somit die Diagnose und Behandlung von menschlichem Krebs, einschließlich Brust-
und Lungenkrebs, fördern.
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Wenigstens einer der neuen monoklonalen
Antikörper,
die unter Verwendung von gereinigtem Tumormucin-Antigen produziert
wurden, nämlich
der monoklonale Antikörper
Onc-M26, zeigt die bevorzugte Erkennung von Tumor-assoziiertem Mucinantigen
im Vergleich zu Antigen aus normalen Quellen. Der Antikörper Onc-M26
besitzt eine wesentlich verringerte Reaktivität mit Antigen aus normalen
Quellen. Zusätzlich
zeigt der monoklonale Antikörper
M38 hohe Spezifität
gegenüber
einem speziellen Epitop auf Mucinantigenen.
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Vierzehn andere neue monoklonale
Antikörper,
die hierin beschrieben werden, reagieren ebenfalls mit Tumor-assoziertem
Mucinantigen. Zusätzlich
reagieren diese Antikörper
mit Anti genen, die aus normalen Individuen abgeleitet sind. Mehrere
dieser neuen monoklonalen Antikörper
scheinen mit anderen als den bereits identifizierten Epitopen auf
dem Antigen W1 zu reagieren.
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Insbesondere werden erfindungsgemäß Hybridomzellinien
bereitgestellt, welche einen monoklonalen Antikörper gemäß der Definition in Anspruch
1 produzieren, sowie ein monoklonaler Antikörper, der von irgendeiner der
Hybridomzellinien produziert wird. Der monoklonale Antikörper kann
an eine detektierbare Markierung gekoppelt sein, die ausgewählt ist
unter Enzymen, Chromophoren, Fluorophoren, Coenzymen, chemilumineszenten
Materialien, Enzyminhibitoren, paramagnetischen Metallen und Radionukliden.
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Darüber hinaus betrifft die vorliegende
Erfindung einen Testkit zur Untersuchung auf das Vorliegen von Krebs,
umfassend: wenigstens einen monoklonalen Antikörper, der von einer Hybridomzellinie
produziert wird, die ausgewählt
ist unter den ATCC-Nummern
HB 9209; HB 9244; HB 9245; HB 9246; HB 9247; HB 9216; HB 9248; HB
9249; HB 9250; HB 9217; HB 9212; HB 9210; HB 9211; und HB 9365.
Dieser Testkit kann darüber hinaus
Teatreagentien und feste Träger
zur Durchführung
der Antigen-Antikörper-Bindung
umfassen, wobei der Antikörper
an den festen Träger
gebunden sein kann, um Antigen aus einer Probe einzufangen.
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Der Testkit kann darüber hinaus
einen zweiten Antikörper
für den
Nachweis des Antigens umfassen, das an den fixierten Antikörper gebunden
ist. Der zweite Antikörper
kann ein monoklonaler Antikörper
sein, der von einer Hybridomzellinie produziert wird, die ausgewählt ist
unter den ATCC-Nummern HB 9209; HB 9244; HB 9245; HB 9246; HB 9247;
HB 9216; HB 9248; HB 9249; HB 9250 ; HB 9217 ; HB 9212 ; HB 9210;
HB 9211 und HB 9365. Der zweite, zur Detektion verwendete, monoklonale
Antikörper
kann an eine detektierbare Markierung gekoppelt sein, die ausgewählt sein
kann unter Enzymen, Chromophoren, Fluorophoren, Coenzymen, chemilumineszenten
Materialien, Enzyminhibitoren, paramagnetischen Metallen und Radionukliden.
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Insbesondere wird ein Testkit zur
Bestimmung der Präsenz
von Krebs bereitgestellt, enthaltend einen ersten monoklonalen Antikörper, produziert
von der Hybridomzellinie HB 9212 und einen zweiten monoklonalen
Antikörper,
produziert von der Hybridomzellinie HB 9365; oder enthaltend einen
ersten monoklonalen Antikörper,
produziert von der Hybridomzellinie HB 9210 und einen zweiten monoklonalen
Antikörper,
produziert von der Hybridomzellinie HB 9365; oder enthaltend einen
ersten monoklonalen Antikörper,
produziert von der Hybridomzellinie HB 9212, einen zweiten monoklonalen
Antikörper,
produziert von der Hybridomzellinie HB 9210 und einen dritten monoklonalen
Antikörper,
produziert von der Hybridomzellinie HB 9365. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
davon kann der Testkit zusätzlich
Testreagentien und einen festen Träger zur Durchführung der
Antigen-Antikörper-Bindung umfassen.
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Außerdem wird ein Verfahren zur
Detektion von Krebs bereitgestellt, wobei man die Präsenz eines
Mucinantigens in einer Probe aus einem Säugetier bestimmt. Bei dieser
Methode wird der monoklonale Antikörper, der von irgendeiner der
in Anspruch 1 definierten Hybridomzellinien produziert wird, zur
Reaktion mit Mucinantigen in der Probe verwendet.
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Diese Probe kann eine biologische
Flüssigkeit
sein, die ausgewählt
ist unter Blut, Serum, Plasma, Sputum, Pleuraexsudat, Milch, Bronchialausbürstungen
und Bronchuslavage.
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Außerdem betrifft die vorliegende
Erfindung ein Verfahren zum Nachweis von Krebs durch Bestimmung
der Präsenz
von Mucinantigen in einer Säugerprobe,
wobei man:
- (a) zur Bindung in der Körperflüssigkeit
vorhandener Mucin-antikörper
an einen Einfang-Antikörper
eine Probe eines Säugers
mit einem Einfang-Antikörper
in Kontakt bringt, der von einer Hybridomzellinie produziert wird,
die ausgewählt
ist unter den ATCC-Nummern: HB 9248;HB 9212; HB 9210; und HB 9365;
wobei der Antikörper
an ein Substrat gebunden ist;
- (b) einen Nachweis-Antikörper,
der von einer Hybridomzellinie produziert wird, die ausgewählt ist
unter den ATCC-Nummern HB 9209, HB 9244, HB 9245, HB 9246, HB 9247,
HB 9216, HB 9248, HB 9249, HB 9250, HB 9217, HB 9212, HB 9210, HB
9211 und HB 9365, zu dem Substrat gibt, damit er mit Mucinantigen
reagiert, das an den Einfang-Antikörper gebunden ist; und
- (c) den gebundenen Nachweis-Antikörper detektiert.
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Gemäß besonderen Ausführungsformen
ist das Mucinantigen ein Tumor-assoziiertes Antigen; der monoklonale
Antikörper
ist an eine detektierbare Markierung gekoppelt, welche ausgewählt sein
kann unter Enzymen, Chromophoren, Fluorophoren, Coenzymen, chemilumineszenten
Materialien, Enzym inhibitoren, paramagnetischen Metallen und Radionukliden;
die Probe umfaßt
zelluläres
Material oder eine biologische Probe, ausgewählt unter Blut, Serum, Plasma,
Sputum, Pleuraexsudat, Milch, Bronchialausbürstungen und Bronchuslavage;
oder der Nachweisschritt umfaßt
die Verwendung eines indirekten Enzym-Immunoassays.
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Außerdem betrifft die vorliegende
Erfindung ein Verfahren zur Differenzierung zwischen normalem und abnormalem
Humangewebe, wobei eine Probe, die Zellmaterial eines Menschen enthält, mit
zwei oder mehreren der monoklonalen Antikörper in Kontakt gebracht wird,
welche von der in Anspruch 1 definierten Hybridomzellinie produziert
werden, wobei man mit Hilfe dieser Methode die Präsenz einer
Abnormalität
in dem Menschen nachweisen kann. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
ist das menschliche Gewebe Brustepithelgewebe oder Lungengewebe.
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Außerdem betrifft die vorliegende
Erfindung ein Verfahren zum Nachweis Tumor-assoziierten Antigens in
einem Patienten, wobei man eine Probe, enthaltend zelluläres Material
aus einem Patienten, mit zwei oder mehreren monoklonalen Antikörpern in
Kontakt bringt, die von einer in Anspruch 1 definierten Hybridomzellinien
produziert werden, wobei mit Hilfe dieser Methode die Präsenz von
Tumoren in Patienten bestimmt werden kann. Gemäß bevorzugten Ausführungeformen
umfaßt
die Probe ein biologisches Material ausgewählt unter Blut, Serum, Plasma,
Sputum, Pleuraexsudat und Milch; oder die Probe umfaßt Brustepithelzellen;
oder die Probe ist ausgewählt
unter Bronchialausbürstungen,
Lavage-Proben und ausgeworfenem Sputum.
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Die vorliegende Erfindung betrifft
außerdem
ein Verfahren zum Nachweis von Lungenkarzinom und Karzinom-Metastasen
in der Lunge, wobei man eine Probe, ausgewählt unter Bronchialausbürstungen,
Lavage-Flüssigkeit
und ausgeworfenem Sputum, mit wenigstens einem Antikörper reagieren
läßt, der
von der Hybridomaellinie produziert wird, die ausgewählt ist
unter den ATCC-Nummern: HB 9209, HB 9244, HB 9245, HB 9246, HB 9247,
HB 9216, HB 9248, HB 9249, HB 9250, HB 9217, HB 9212, HB 9210, HB
9211 und HB 9365. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
davon wird die Probe mit einem ersten Antikörper umgesetzt, der von der
Hybridomzellinie HB 9212 produziert wird, und einem zweiten Antikörper, der
von der Hybridomzellinie HB 9365 produziert wird. Gemäß weiteren
bevorzugten Ausführungsformen
davon wird die Probe mit einem ersten Antikörper, der von der Hybridom-zellinie
HB 9210 produziert wird und einem zweiten Antikörper, der von der Hybridomzellinie
HB 9365 produziert wird, umgesetzt.
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Darüber hinaus wird ein Verfahren
zur Differenzierung zwischen normalen und menschlichen Tumorzellen
bereitgestellt, wobei man eine Probe, die zelluläres Material aus einem Menschen
enthält,
mit wenigstens zwei verschiedenen monoklonalen Antikörpern in
Kontakt bringt, die von in Anspruch 1 definierten Hybridomzellinien
produziert werden, und wobei man die Präsenz oder das Fehlen einer
Immunkomplex-Bildung mit den Antikörpern detektiert, die auf die
Anwesenheit oder Abwesenheit von Tumorzellen in der Probe hinweist.
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
davon umfaßt
das menschliche Zellmaterial Brustepithelzellen. Vorzugsweise ist
eine der Hybridomzellinien ATCC-Nummer
HB 9212.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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Die Einzelheiten typischer Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden im Zusammenhang mit den beiliegenden
Zeichnungen beschrieben, wobei:
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1 die
Bindung des Antikörpers
W1 an Fraktionen einer CsCl-Dichtegradienten-Reinigung von Milchmucinen
zeigt.
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2 eine
Photographie eines SDS-PAGE-Gels der CsCl-Dichtegradienten-Reinigung von Milchmucinen
zeigt;
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3 eine
Photographie einer SDS-PAGE-Gelanalyse von Affinitätschromatographie-gereinigten
Mucinen aus Milch (Bahnen 2 bis 5) und Tumorgewebe (Bahn 6 = Probe
Nr. H3300 Brusttumor-Mucin
aus Peritonealerguß;
Bahn 7 = Probe Nr. H3415 Brusttumormucin aus Pleuraerguß; und Bahn
8 = Brusttumorpool-Mucin);
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4 die
Dosis-Ansprechkurven für
die Bindung von monoklonalen Antikörpern an gereinigte Mucine unter
Verwendung des hierin beschriebenen Lectin-Mucin-Einfangtests zeigt, 4A: Milchmucin, 4B: Pleuralergußmucin;
und
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5 eine
Graphik zeigt, welche den Gehalt an Mucin antigen-Epitopen veranschaulicht,
die mit Hilfe des DDIA im Rahmen von Serumtests an Brustkrebspatienten
und Patienten mit benigner Erkrankung der Brust unter Verwendung
der erfindungsgemäßen Antikörper detektiert
wurden.
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Detaillierte Beschreibung
der Erfindung
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Die Hybridome, welche die erfindungsgemäßen monoklonalen
Antikörper
produzieren, werden unter Befolgung der allgemeinen Verfahren hergestellt,
die von Köhler
und Milstein in Nature, 256, S. 495 (1975) beschrieben wurde, worauf
hiermit Bezug genommen wird. Im Rahmen dieses Verfahrens werden
Hybridome durch Fusion von Antikörper-produzierender
Zellen (typischerweise Milzzellen von Mäusen, welche vorher mit einer
Mucinantigen-Quelle
immunisiert wurden) mit Zellen aus einer immortalen Tumorzellinie
unter Verwendung somatischer Zellhybridisierungsprozeduren hergestellt.
Die zur Immunisierung der Tiere verwendeten Substanzen ("Immunogene") zur Induktion der
Produktion von Antikörpern
gegen Mucinantigene bestehen typischerweise aus lebenden menschlichen
Krebszellen, wie z.B. Brustkrebszellen oder MFGM, oder Krebszellmembranextrakten.
Es kann eine Inoculation mit mehr als einem Immunogen-Typ erfolgen.
Beispielsweise können
Krebszellen und MFGM in getrennten Immunisierungsschritten eingeführt werden.
Zusätzlich
zu MFGM und Humankrebszellinien wird erfindungsgemäß Gebrauch
gemacht von gereinigten Mucinen als Antigenen, einschließlich Mucinen
aus Tumorquellen, die im folgenden beschrieben werden. Die Verwendung von
gereinigten, Tumor-assoziierten Mucinen als Immunogen kann die Chancen
für die
Erzeugung von Antikörpern
für bestimmte
Tumor-assoziierte Epitope verbessern.
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Die hierin beschriebenen neuen monoklonalen
Antikörper
wurden erzeugt durch Immunisierung von Mäusen mit Krebszellinien; MFGM-Präparationen;
oder mit Mucinen, die aus Milch oder Pleuraerguß von Krebspatienten isoliert
wurden. Dies ist in Tabelle 3, unten, zusammengefaßt. Für die Immunisierung
mit gereinigtem Mucin werden die Tiere intraperitoneal und/oder
subcutan wenigstens einmal mit 100 Einheiten oder mehr Immunogen
inoculiert. Es können
auch Inoculationen mit mehr als einem Immunogen-Typ, wie z.B. Krebszellen
und MFGM, verabreicht werden. Die Tiere erhielten dann zwei- oder
mehrmals Booster- Injektionen
mit dem Immunogen. Die Milz wurde aus den Tieren mehrere Tage nach
der letzten Booster-Injektion entnommen und es wurde eine Milzzell-Suspension
für die
Fusion hergestellt, wobei bekannte Fusionstechniken mit Mausmyelom-Zellen
durchgeführt
wurden.
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Die aus dem Fusionsprozeß resultierenden
Hybridome wurden vermehrt. Anschließend wurden die resultierenden Überstände unter
Verwendung von Immunoassay-Prozeduren gescreent, um Antikörper nachzuweisen,
die in den Überständen vorliegen
und zur Bindung an spezifische Antigene befähigt sind. In einigen Fällen wurde
der unten beschriebene Lectin-Einfang-Test (WGA) für ein erstes
Screening verwendet, um monoklonale Antikörper zu detektieren, welche
in den Überständen vorliegen
und zur Bindung an gereinigtes Milch- und Pleuraerguß-Antigen
befähigt
sind, oder an Mucinantigene im Serum aus menschlichen Individuen mit
oder ohne Krebs binden können.
In anderen Fällen
wurden Überstände auf
ihre Fähigkeit
zur Bindung an kultivierte Krebszellen oder MFGM getestet. Ein Enzymimmunoassay
(ELISA) wurde zur Detektion der Bindung von Antikörpern an
Lectin-gebundenes, gereinigtes Mucinantigen, an Krebszellen oder
an MFGM verwendet. Weitere Arten von Screeningverfahren wurden mit
den Hybridomzell-Überständen durchgeführt, einschließlich kompetitiver
Bindungsassays und Bestimmung von Fluoreszenz-Bindungsmustern, wie
dies in den Beispielen beschrieben ist.
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Ein Doppeldeterminanten-Immunoassay
(DDIA) (Linsley et al, oben), welcher auf Antikörperbindung an Epitope auf
Mucinantigen, wie zum Beispiel dem W1-Epitop, testet, wurde zur
Analyse der Leistungsfähigkeit
der neuen monoklonalen Antikörper
in Humanserum-Assays bei der Detektion von Tumor-assoziiertem Mucinantigen
und zum Vergleich der neuen Antikörper mit dem Antikörper W1
und in Assays mit Bronchial-Ausbürstungen,
welche bei der Bronchoskopie menschlicher Individuen gewonnen wurden,
verwendet. Beim DDIA wird ein Antikörper, vorzugsweise ein monoklonaler
Antikörper
("Einfang"-Antikörper), der
auf einem Substrat, wie z.B. einen Kunststoffträger oder einer Säule, immobilisiert
ist, dazu verwendet, um Antigen einzufangen, das in einer Flüssigkeitsprobe,
wie Blutserum eines Krebspatienten vorliegt. (Serum eines Patienten
ohne Krebs wird als Kontrolle verwendet.) Ein zweiter Antikörper, der
vorzugsweise ebenfalls ein monoklonaler Antikörper ist, wird zugesetzt und
ist gegebenenfalls für
den Nachweis markiert, wie z.B. mit einem Radionuklid, wie Jod-125 (125I),
oder mit Meerrettich-Peroxidase (HRP) (der "Nachweis"-Antikörper). Der markierte Antikörper bindet
an abgefangenes Antigen und erlaubt die Detektion und Quantifizierung
von Mucin-Antigen, das im Serum vorliegt. In einigen Fällen, bei
denen ein Antigen wiederkehrende Epitope aufweist, wie z.B. das
W1-Epitop, kann der zweite Antikörper
mit dem ersten Antikörper
identisch sein. Beispielsweise können
beide Antikörper
W1-Antikörper
sein (homologer DDIA). Bei nicht-wiederkehrenden Epitopen kann es
erforderlich sein, einen zweiten Antikörper zu verwenden, der zur
Bindung an ein anderes Epitop auf dem Antigen befähigt ist,
beispielsweise deshalb, weil ein Epitop durch die Bindung mit dem
ersten Antikörper
blockiert ist. Letzteres Verfahren wird auch als heterologer DDIA
bezeichnet. Jeder Test wird, entsprechend dem als Einfang-Antikörper, der
zuerst aufgeführt
wird und entsprechend dem als Konjugat zum Nachweis verwendeten Antikörper bezeichnet.
Der "M26/M29"-Test verwendet M26
als Einfang-Antikörper
und HRP-M29 als Nachweis-Antikörperkonjugat.
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Optimalerweise ist es wünschenswert,
neue Epitope auf Tumor-assoziierten Antigenen zu identifizieren,
um die Produktion von monoklonalen Antikörpern zu ermöglichen,
mit welchen Immunoassays mit erhöhter
Empfindlichkeit und Spezifität
durchgeführt
werden können,
d.h. die zu einem Test führen,
der besser unterscheiden kann zwischen Proben aus Personen mit Krebs
und Proben aus Personen ohne Krebs, und wobei ein Auftreten falsch-positiver Ergebnisse
verringert wird. Falsch-positive Resultate treten auf, wenn der
Test das Vorliegen von Krebs anzeigt, obwohl der Patient keinen
Krebs hat, weil der Antikörper
an Epitope auf Mucin-Antigen aus normalen Quellen bindet. Darüber hinaus
kann die Empfindlichkeit eines Tests durch Verwendung von Antikörpern mit
höherer
Spezifität
für Mucin-Antigene,
insbesondere für
Epitope auf Tumor-assoziierte Antigenen, gesteigert werden. Kleine
Mengen an Antigen werden gebunden, so daß frühere Krebsstadien in Patienten
nachgewiesen werden können.
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Die folgenden Beispiele veranschlaulichen
die vorliegende Erfindung und unterstützen den Fachmann bei der Durchführung und Anwendung
der Erfindung. Es ist nicht beabsichtigt, daß die Offenbarung oder der Schutzumfang
des erteilten Patentes durch die Beispiele eingeschränkt wird.
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Beispiel I
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Reinigung von Mucin-Antigenen
aus Tumoren und normalen Quellen
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Qellen für Mucin-Antigien
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Die zur Erzeugung erfindungsgemäßer monoklonaler
Antikörper
verwendeten Mucin-Quellen wurden ausgewählt, indem man verschiedene
Proben aus Milch, Pleuraexsudat und Tumoren von menschlichen Individuen
auf Antigen-Aktivität
testete. Antigen-Aktivität
wurde unter Verwendung eines kompetitiven Zellbindungstest detektiert,
der von Linsley et al, oben, beschrieben wurde. Dieser Test wurde
außerdem
zur Überwachung
der Mucin-Reinigung, wie im folgenden beschrieben, verwendet. Bei
der Selektions-Prozdur wurden Proben auf ihre Fähigkeit zur Inhibition der
Bindung von 125I-markiertem oder HRP-konjugiertem
W1-Antikörper an
W5-6-Zellen getestet. W5-6 ist eine Zellinie, die Mucin-Antigene
in erhöhter
Menge enthält.
Diese wurde aus Calu-1-Lungenkarzinomzellen,
wie im folgenden beschrieben, abgeleitet. Eine Einheit inhibierender
Aktivität
wurde definiert als die Menge an Material, die eine 50%-ige Reduktion
der Bindung von 125I-markiertem oder HRP-konjugiertem
W1-Antikörper
(zugesetzt in einer Konzentration von 0,4 μg/ml) zu 3 × 104 W5-6-Zellen bewirkt.
Die Bindung von 125I-markiertem W1-Antikörper wurde
unter Verwendung eines Gamma-Zählers
detektiert und gebundener HRPkonjugierter W1-Antikörper wurde
unter Verwendung eines ELISA-Assays
detektiert. HRP wurde mit Hilfe einer Modifikation des Verfahrens
von Nakani und Kawoi, J Histochem. Cytochem., 22. S. 1084 (1974)
direkt konjugiert. Das Konjugat wies ein molares Verhältnis von
HRP zu Antikörper
von etwa 1:1 auf. Gebundene HRP-W1-Antikörperkonjugate wurden durch
Zugabe einer Lösung
von ortho-Phenylendiamin (OPD) (100 μl) (Zymed Laboratories, Inc.,
San Francisco, CA) in einer Konzentration von 0,5 μg/ml in 100 mM
Natiumcitrat bei pH 5,0, enthaltend 0,0075 (Volumen/Volumen) H2O2 detektiert. Eine
aus der Reaktion von Substrat mit Enzym resultierende gelbe Färbung ließ man bis
zum Erreichen maximaler Extinktionswerte von 0,4 bis 1,5 (optische
Dichteeinheiten oder O.D.) bei 490 nm, bestimmt mit Hilfe eines
Spektrophotometers, entwickeln (diese Werte liegen innerhalb des
optimalen Bereichs für
den ELISA). Die Enzym-Substrat-Farbreaktionen wurden durch Zugabe
von 50 μl
1,3 N H2SO4 beendet.
Die Extinktion bei 490 nm wurde unter Verwendung eines Mikrotiter-Plattenlesegeräts (Genetic
Systems Corp., Seattle, WA) gemessen. Der Antikörper W1 wurde aufgrund seiner
bekannten Reaktivität
mit Mucinantigenen verwendet. Im wesentlichen identische Werte wurden
unter Verwendung anderer Tests erzielt.
-
Bei Befolgung obiger Prozeduren wurde
festgestellt, daß normale
menschliche Milch, die aus Brustepithelium abgeleitete Proteine
enthält,
sowie Exsudat-Flüssigkeit
aus Krebspatienten eine hohe W1-inhibierende Aktivität aufweisen
(größer als
1000 Einheiten/ml). Aufgrund der Möglichkeit individueller Variationen
zwischen nicht-malignen Proben wurden Mucine aus vier verschiedenen
Milch-Proben und zwei Pleuraexsudat-Proben gereinigt. Ein Pool aus
Säure-Ethanol-extrahierten
Brusttumoren einer großer
Anzahl von Individuen wurde ebenfalls als Quelle für die Reinigung
von Mucinen verwendet. Die Mucin-Reinigung aus diesen Quellen ist
im folgenden beschrieben.
-
Gewinnung von Milch und
Pleuraexsudat-Flüssigkeiten
-
Milch wurde aus vier Krebs-freien
Donoren erhalten und die Proben wurden mit Milch 1, Milch 2, Milch 7
und Milch 11 bezeichnet. Die Proben wurden innerhalb von 5 bis 10
Minuten nach der Gewinnung eingefroren. Ursprünglich wurden sowohl lösliche als
auch MFGM-assoziierte Formen W1-bindender Mucine in den Milchproben
gefunden. Zur Maximierung der Mucin-Gesamtausbeute wurde die Analyse
nicht auf die MFGM-assoziierte Form des Milch-Antigens beschränkt.
-
Das verwendete Exsudat enthielt überwiegend
eine lösliche
Mucin-Form. Pleuraexsudat wurde von Brustkrebspatienten am Virginia
Mason Hospital in Seattle, WA, erhalten. Eine Probe, (Nr. H3300)
bestand aus Peritonealflüssigkeit
und wurde einem Patienten entnommen, für den metastatisierender lobulärer Brust krebs diagnostiziert
wurde. Probe Nr. H3422 bestand aus Pleuraexsudat eines Patienten,
für den
ursprünglich
ein inflammatorischer Brustkrebs diagnostiziert wurde und welcher
anschliessend ein moderates bis wohl-differenziertes infiltrierendes
ductales Adenokarzinom entwickelte. Eine andere Probe (Nr. H3415)
bestand aus Pleuraexsudat von Patienten mit diagnostiziertem inflammatorischem
Brustkrebs. Die Exsudat-Flüssigkeiten
wurden bei –20°C eingefrogen
und aufbewahrt.
-
Isolation von Mucinen
aus Milch und Exsudat-Flüssigkeiten
-
Die zur Mucin-Reinigung aus Milch
und Exsudat-Flüssigkeiten
verwendete vorbereitende Technik entsprach einer Modifikation der
Verfahren von Creeth et al, Biochem. J., 167, S. 557 (1977), worauf
hiermit Bezug genommen wird, und wurde beschrieben von Linsley et
al, oben. Dieses Verfahren erlaubte die vorbereitende Reinigung
von MFGM-assoziierten und löslichen
Mucinen und vermied ein Überladen
der für
die abschließende
Reinigung verwendeten Affinitätschromatographiesäulen. Gesamtmilch
und Exsudat-Flüssigkeiten
wurden aufgetaut und Guanidin-HCl (United States Biochemical Corp.,
Cleveland, OH) wurde bis zu einer Endkonzentration von 6 M zugesetzt.
Das Gemisch wurde bis zum Klarwerden gerührt. Eine Gleichgewichtssedimentation in
Caesiumchlorid (CsCl) Dichtegradienten wurde durchgeführt. CsCl
(Bethesda Research Laboratories, Gaithersburg, MD) wurde zu 0,6
g/ml (Originalvolumen) zugesetzt und die Dichte wurde auf 1,33 bis
1,35 g/ml (gravimetrisch bestimmt) eingestellt. Die Proben wurden
in einem Beckmann 50.2-Rotor bei 40,000 Upm (145,500 × g durchschnittlich)
60 bis 65 Stunden bei 21°C
zentrifugiert. Die Fraktionen wurden über den Boden des Glases gewonnen
und die Dichten wurden gemessen. Die Fraktionen wurden gegen H2O dialysiert und anschließend wurde
die W1-inhibierende Aktivität
wie oben beschrieben, bestimmt. Für die aus Exsudat-Flüssigkeiten
abgeleiteten Mucine wurden Peak-Fraktionen gepoolt und einer zweiten
Zentrifugation in einem CsCl-Gradienten, enthaltend 0,2 M Guanidin-HC1,
unterzogen.
-
Affinitätschromatographie
-
Für
die abschließende
Reinigung der Mucine wurde eine Af finitätschromatographie durchgeführt. Die Peak-Fraktionen
mit inhibitorischer W1-Aktivität
aus den CsCl-Gradienten wurden vermischt mit Antikörper W9 (Dr.
D. Ring, Cetus Corp, Emeryville, CA), konjugiert an Sepharose 4B
(Sigma Chemical Company, St. Louis, MO) in einem Verhältnis von
200–3500
Einheiten/mg Antikörper
in einer Lösung
aus 50 mM NaCl, gepuffert auf pH 6,5 mit 20 mM HEPES. Der Antikörper W9
wurde ausgewählt,
da die W9-Epitope auf dem gleichen Molekül wie die W1-Epitope gefunden
wurden, und da die Elution von gebundenem Mucin unter Verwendung
von W9 bei niedrigerem pH als bei Verwendung des Antikörpers W1
erreicht wurde. Gebundenes Antigen wurde, wie früher bereits von Linsley et
al, Biochemistry, 25, S. 2978 (1986) beschrieben, worauf hiermit
Bezug genommen wird, eluiert. Proteinkonzentrationen wurden, wie
von Markwell et al, Anal. Biochem., 87, S. 206 (1979), worauf hierin
Bezug genommen wird, bestimmt.
-
Tumorpool-Mucin
-
Pools aus Tumor-Mucin wurden aus
Säure-Ethanol-extrahierten
Brusttumoren gewonnen, die von Dr. J. Rowe (Oncogen, Seattle, WA)
bereitgestellt wurden. Chirurgische Proben, wovon ein Großteil aus
Brusttumorgewebe unterschiedlicher histologischer Klassifikation
bestand, wurde gepoolt und eingefroren bei –70°C aufbewahrt. Tumorgewebeproben
(jeweils 45 g) wurden in einem Volumen von 250 ml Extraktionspuffer
(95% Ethanol, 100 mM HCl, Phenylmethylsulfonylchlorid (32 μg/ml), Aprotinin
( 2 mg/ml)) aufgetaut und das Gemisch wurde 16 Stunden bei 4°C gerührt. Unlösliches
Material wurde durch 30-minütige
Sedimentation bei 10000 × g
und 4°C
gewonnen, in H2O in einer Konzentration
von etwa 4 g/ml (Gewicht/Volumen) resuspendiert und Guanidin-HCl
wurde in einer Endkonzentration von 6 M unmittelbar zugesetzt. Man
homogenisierte das Gemisch kräftig
und ließ es über Nacht
bei 4°C
stehen. Anschließend
wurde 10 min. bei 1000 × g
sedimentiert und der Überstand
wurde nach einer Entfernung der Lipidphase gewonnen. Eine CsCl-Dichtegradientenzentrifugation
und eine Affinitätsreinigung
wurden wie oben beschrieben durchgeführt.
-
Natriumdodecylsulfat-Polyamidgelelektrophorese
(SDS-PAGE)
-
Zur Bestimmung der Reinheit wurde
eine SDS-PAGE mit Proben der CsCl-Gradienten-Fraktionen der Mucine,
die W1-inhibierende Aktivität
zeigten, durchgeführt.
Bei diesem Verfahren wurden Polyacrylamidgele mit einer Gradienten
von 5 bis 20% zusammen mit einem 4%-igen Sammelgel, wie von Linsley
et al, Biochemistry, oben, beschrieben, verwendet. Die Proben wurden
unter reduzierenden Bedingungen analysiert. Die Gele wurden unter
Verwendung von Coomassie Brilliant Blue gefärbt, entfärbt, mit 0,2%-iger Perjodsäure 40 min.
bei 4°C
behandelt und anschliessend erneut unter Verwendung von Schiff'schem Reagens (Sigma
Chemical Co.) 40 min. bei 4°C
gefärbt.
-
Aminosäureanalyse
-
Eine Aminosäureanalyse der durch Anffinitätsreinigung
wie oben beschrieben erhaltenen Mucine wurde unter Verwendung der
Standardtechniken von Lowell H. Ericson (AAA Laboratories, Seattle,
WA) im Anschluß an
eine 20-stündige
Hydrolyse in 6 N HCl bei 115°C
durchgeführt.
-
ERGEBNISSE
-
Biochemische Analyse von
gereinigten Mucinen
-
Mucine aus Milch, die zur Bindung
des Antikörpers
W1 ( 1) befähigt sind,
ergaben in CsCl-Gradienten eine Bande bei einer Gleichgewichtsdichte
von 1,38 ± 0,01
(Standardabweichung), errechnet aus insgesamt 7 Experimenten. Dies
ergab eine annähernd
10-fache Mucin-Anreicherung bei einer Ausbeute von etwa 40%. Die
CsCl-Dichtegradientenzentrifugation von Mucinen aus menschlicher
Milch gemäß obigem
Verfahren ist in 2 gezeigt.
Milch-Mucine ergeben eine Bande bei höherer Gleichgewichtsdichte
als die große Masse
anderer Milchproteine, was aus der SDS-PAGE Elektrophorese ersichtlich
ist. Eine ähnliche
Reinigung erzielt man mit Mucinen aus Pleuraexsudat und den gepoolten
Säure-Ethanol-Extrakten
aus Brusttumoren.
-
Die Affinitätsreinigung von Milch-Mucin
führte
zu einer etwa 52%-igen Isolierung der Mucinantigenaktivität aus den
gepoolten CsCl-Fraktionen (4 Experimente) im Eluat, und zu einer
etwa 400-fachen Reinigung der Aktivität bezogen auf Gesamtmilch.
Für Pleuraexsudat
wurden ähnliche
prozentuale Aktivitäten
im Affinitätssäulen-Eluat
gefunden, wobei man eine etwa 2300-fache Gesamtanreicherung bei
einer Gesamtausbeute von etwa 26% erzielte.
-
Die SDS-PAGE-Elektrophorese der affinitätsgereinigten
Mucin-Präparate
aus Milch und Tumor (Probe Nr. H3300 Exsudat, Probe Nr. H3415 Exsudat,
gepoolte Extrakte aus Brusttumoren) ist in 3 gezeigt. Die Hauptkomponenten in allen
drei Mucin-Präparaten
wanderten langsam und stellten PAS-färbende Spezies dar, welche
den Antikörper
W1 in Immunoblotting-Experimenten banden. Zusätzlich enthielten alle Präparate niedermolekulare
Kontaminanten in unterschiedlicher Menge und unterschiedlichen Molekulargewichts,
die jedoch nicht mit dem Antikörper
W1 reagierten. Mucine aus sämtlichen
der drei Tumor-abgeleiteten Quellen enthielten Spezies, welche in
Form von diffusen Banden mit einem Mr von etwa 400,000 wanderten.
(Die angegebenen Molekulargewichte sind als Schätzungen zu betrachten, da sie
außerhalb
des Bereichs der verwendeten Standards lagen, sowie aufgrund des
hohen Glykosylierungsgrades dieser Moleküle.) Präparate aus der Probe H3300
und des Tumorpools wurden jeweils in zwei Komponenten mit Mr = 350,000
und 420,000 bzw. 370,000 und 435,000 aufgelöst. Mucine, die aus verschiedenen
Milchproben gewonnen wurden, zeigten eine beträchtliche Variabilität bei ihrer
Wanderung durch SDS-PAGE. Die verschiedenen Komponenten dieser Milchpräparate,
die bei diesen verschiedenen Geschwindigkeiten wanderten, zeigten
keinen signifikanten Unterschied bezüglich der Immunoreaktivität mit irgendeinem
der hierin verwendeten Antikörper.
-
Die Milchpräparate Nr. 2 und 7 ernthielten
zwei diffuse Spezies mit relativen Molekulargewichten von Mr = 335,000
und 480,000 für
Präparat
Nr. 2 bzw. 400,000 und 500,000 für
Präparat
Nr. 7. Die Präparate
Nr. 1 und Nr. 11 enthielten jeweils nur einzelne diffuse Spezies
mit Mr = 450,000 bzw. 380,000. Es konnten keine signifikanten Unterschiede
für die
Immunoreaktivität
der schneller oder langsamer wandernden Komponente mit irgendeinem
der verwendeten Antikörper
beobachtet werden.
-
Die Aminosäurezusammensetzung von gereinigten
Mucinen aus Milch (Präparat
Nr. 2) und Exsudat (Probe Nr. H3300, H3415 und H3422) ist in Tabelle
1 gezeigt. Die Aminosäurezusammensetzung
des Glykoproteins PAS-O, beschrieben von Shimizu et al, J. Bio chem.
Tokyo, 91, S. 515 (1982), ist in Tabelle 1 als Vergleich aufgeführt (die
bestimmten Werte für
Serin und Threonin wurden um 10% bzw. 5% korrigiert, um deren Zerstörung während der
Hydrolyse zu kompensieren.)
-
TABELLE
1
AMINOSÄUREZUSAMMENSETZUNG
VON GEREINIGTEN MUCINEN
-
Wie Tabelle 1 zu entnehmen ist, sind
die Aminosäurezusammensetzungen
beider Präparationen
untereinander und der Zusammensetzung von PAS-O ziemlich ähnlich,
obwohl einige Unterschiede in der Zusammensetzung zu beobachten
sind. Die Aminosäuren
Alanin, Glyzin, Prolin, Serin und Threonin umfassten einen Anteil
von 59 bzw. 66% für
das Milchpräparat
Nr. 2 und die Exsudat-Probe Nr. H3300. Dies ist vergleichbar mit
einem Wert von 65% für
die gleichen Aminosäuren,
bestimmt für
PAS-O.
-
Beispiel II
-
Erzeugung monoclonaler
Antikörper
gegen Mucine
-
Gereinigte Mucine, die wie oben beschrieben
erhalten wurden, wurden zur Erzeugung von Hybridomen für die Produktion
monoclonaler Antikörper
gegen Mucine und für
die Charakterisierung der Mucine verwendet.
-
Zellen
-
Verschiedene menschliche Krebszellinien
wurden ebenfalls als Immunogene zur Erzeugung von mit Mucinen reaktiven
monoklonalen Antikörpern
verwendet. Calu-1 Lungenkarzinomzellen, welche Mucinantigene produzieren
(verfügbar
bei der American Type Culture Collection (ATCC), Rockville, MD,
Nr. HTB54) zeigten ein charakteristisches, heterogenes Färbemuster,
wenn Fluoreszenzmarkierte Antikörper,
welche Mucinantigen erkennen, an die Zellen binden. Die Calu-1-Zellen
wurden verwendet, um die neuen klonalen Zellinien W5-6, angereichert
bezüglich
Mucinantigen, und US-5, welche geringe Mengen Mucinantigen produziert, wie
beschrieben in Linsley et al, Cancer Research, oben, abzuleiten.
Calu-1-Zellen wurden in Dulbecco's
modifizierten Eagle's
Medium ("DMEM", GIBCO, Grand Island,
NY), supplementiert mit 10% fetalem Kälberseum (FCS), gehalten. Die
Zellklonierung wurde durch limitierende Verdünnung in Mikrotest-Vertiefungen
durchgeführt.
Es wurde sorgsam darauf geachtet, Klone zu selektieren, die aus
Vertiefungen abgeleitet waren, welche nur Einzelzellen enthielten.
Dies wurde mit Hilfe eines Phasenkontrastmikroskops bestimmt. Die
abgeleiteten Zellinien zeigen den gleichen Isozym-Phänotyp wie
die Calu-1 Zellinie, was vom Cell Culture Laboratory (Children's Hospital, Detroit
Medical Center, Detroit, MI) bestimmt wurde. Der monoklonale Antikörper W5
(beschrieben von Frankel et al, oben) wurde verwendet, um die Derivate
der Calu-1-Zellen
durch Clonierung mit Hilfe von Fluoreszenz-Färbetechniken unter Verwendung
eines Fluoreszenz-aktivierten Zellsorters (FACS) zu isolieren. Zellen,
welche aufgrund der Bindung des Antikörpers W5 gefärbt wurden,
wurden durch Analyse der Zellen mit Hilfe des FACS aussortiert und
die leuchtendsten Zellen wurden unter sterilen Bedingungen gesammelt
(etwa 10% von 100-500,000
Zellen). Die Zellinie W5-6 (Klon 6) wurde durch limitierende Verdünnungsanalyse
der Zellen W5S2 abgeleitet, eine Zellpopulation, die man durch zweimaliges
Sortieren von Zellen er hielt, die von Calu-1-Zellen abgeleitet waren,
welche nach Bindung des Antikörpers
W5 gefärbt
wurden. Die Zellinie US5 wurde abgeleitet aus unsortierten Calu-1-Zellen
(nicht angereichert). Die Zellinie W5-6 zeigte eine erhöhte Bindungsrate
für die
Antikörper
W1, W5 und W9 im Vergleich zur Fähigkeit
der parentalen Calu-1-Population, diese Antikörper zu binden. Die hierin
beschriebene Zellinie W5-6 ist somit in bezug auf das Mucinantigen
angereichert. Im Gegensatz dazu zeigte die Zellinie US5 eine stark
verringerte Bindung der Antikörper W1,
W5 und W9 in Vergleich zu W5-6 oder zur parentalen Calu-1-Population.
Die hierin beschriebene Zellinie W5-6 wurde bei der ATCC unter der
Hinterlegungs-Nr. CRL 9267 hinterlegt. Die US5-Zellen wurden im
Rahmen der vorliegenden Erfindung als Immunogen in einem Versuch
verwendet, um Mäuse
gegenüber
nicht-Mucinantigenen tolerant zu machen und um die Reaktivität der hierin
produzierten monoklonalen Antikörper
gegen Mucinantigene zu erhöhen.
-
MCF-7, eine Brustkarzinom-Zellinie,
wurde von Dr. Marc Lippman (National Institute of Health, Bethesda,
MD) bezogen und verwendet, um monoklonale Antikörper zu erzeugen, welche mit
Brustgewebe-assoziierten Mucinantigenen reagierten.
-
Monoklonale
Antikörper
-
Zusätzlich zu den hierin beschriebenen
neuen monoklonalen Antikörpern,
wurden bereits früher
beschriebene monoklonale Antikörper
in den folgenden Verfahren zu Vergleichszwecken mit den neuen monoklonalen
Antikörpern
verwendet. Diese Antikörper
wurden aufgrund ihrer Variabilität
und ihrer bereits früher
gezeigten Reaktivität
mit Mucinen aus Brusttumor oder anderen malignen Geweben ausgewählt. Diese
Antikörper
sind in Tabelle 2 zusammengefaßt.
-
TABELLE
2
Bekannte Monoklonale Antikörper
-
Die Antikörper W1 und W9 (Linsley et
al, Cancer Research, oben; und früher bezeichnet als 2G3 und 245E7
von Frankel et al, J. Biol. Response Modifiers, 4, S. 273–286 (1985)
wurden von Dr. David Ring (Cetus Corporation, Emeryville, CA) bezogen.
Die Antikörper
HMFC-1 und HMFG-2 (Taylor-Papadimitriou et al, Int. J. Cancer, 28,
S. 17 (1981) wurden bezogen von Unipath Limited (Bedford, England).
Die Antikörper
B72.3 (Colcher et al, PNAS (USA9 78, S. 3199 (1981)) und DUPAN-2
(Methgar et al, PNAS (USA), 81, S. 5242 (1984)) wurden von Dr. Jeffrey
Schlom (NIH) bzw. Richard Metzgar (Duke University, Raleigh, NC)
bezogen. Der Antikörper
CA 19-9 (Koprowski et al, Somatic Cell Genetics, 5, S. 957 (1979)),
der Antikörper
CO-51.4 (Blaszczyk et al, Hybridoma, 2, S. 240 (1983)) und der Antikörper CO-30.1
(Id.) wurden von der ATCC bezogen. Die Antikörper L15 und L17 (Hellstrom
et al, Cancer Research 46, S. 3917–3923 (1986) wurden von Dr.
I. Hellstrom (Oncogen, Seattle, WA) bereitgestellt. Der Antikörper C6
(Fenderson et al, Mol. Immunology, 23, S. 747 (1986)) wurde von
Dr. Bruce Fenderson und Dr. S. Hakomori (Fred Hutchinson Cancer
Research Center (FHCRC), Seattle WA) bereitggestellt. Der Antikörper DF3
wurde von Dr. D. Jufe (Harvard University, Cam bridge, MA) bezogen.
-
Die Antikörper B72.3 und DUPAN-2 wurden
in Form von Ascites-Flüssigkeit
verwendet. Die Antikörper CA
19-9 und C6 wurden in Form von Kulturüberständen verwendet. Sämtliche
anderen Antikörper
wurden aus Ascites-Flüssigkeit
isoliert.
-
Neue monoklonale Antikörper
-
Neue Hybridome, welche monoklonale
Antikörper
produzierten, die mit gereinigten Mucinen reagierten und wenigstens
einen Antikörper
produzierten, der vorzugsweise Tumor-abgeleitete Mucine erkannte,
wurden unter Verwendung mehrerer Immunisierungsprotokollen und Screening-Verfahren,
die im folgenden beschrieben werden, hergestellt.
-
Die zur Immunisierung verwendeten
Mäuse wurden
bezogen von FHCRC oder Jackson Laboratories, Bar Harbour, Maine.
Nach intraperitonialer (i.p.) oder subkutaner (s.c.) Immunisierung
mit MFGM, MCF-7, W5-6-Zellen, US-5-Zellen oder gereinigten Mucinen,
wie im folgenden beschrieben, erhielten die Mäuse Booster-Injektionen und
drei Tage nach der Booster-Injektion wurde die Milz der Mäuse entfernt.
Milzzellen wurden isoliert und mit NS-1-Myelomzellen (Genetic Systems,
Seattle, WA) mit Hilfe bekannter Fusionsverfahren zu Hybridomen
fusioniert. Sämtliche
Hybridome wurde durch limitierende Verdünnung kloniert. In einigen
Fällen wurde
eine Subklonierung durchgeführt,
um stabilere Hybridomzellen zu erhalten. Die Hybridome wurden bei der
ATCC hinterlegt. Ihnen wurden die in folgender Tabelle 3 gezeigten
Hinterlegungsnummern zugeordnet.
-
Immunisierungsprotokolle
-
Hybridome, welche den
monoklonalen Antikörper
Onc-M8 produzieren
-
Balb/c Mäuse wurden i.p. und s.c. mit
einer Injektion von 225 μg
MFGM in kompletten Freund'schem Adjuvans
(CFA) immunisiert. Zwei Wochen später wurden 270 μg MFGM ohne
Adjuvants i.p. injiziert. Zwanzig Tage später wurden 135 μg MFGM mit
inkomplettem Freund'schem
Adjuvans (IFA) s.c. injiziert. Zwei Monate später wurden 200 μg MFGM ohne
Adjuvans i.p. injiziert. Die immunisierten Mäuse erhielten eine Booster-Injektion
mit 900 Einheiten gereinigtem Milchmucin i.p. acht Tage später.
-
Hybridome, welche die
monoklonalen Antikörper
Onc-M10, Onc-M11, Onc-M12 und Onc-M15 produzieren
-
Balb/c-Mäuse wurden mit 1.2 × 107 MCF-7-Zellen unter Verwendung von CFA i.p.
immuniziert. 28 Tage später
wurden 1.2 × 107 MCF-7-Zellen ohne Adjuvans i.p. injiziert.
14 Tage später
wurden 1,3 × 107 MCF-7-Zellen i.p, ohne Adjuvans injiziert.
24 Tage später
wurden 1,2 × 107 MCF-7-Zellen ohne Adjuvans i.p. injiziert.
Die immunisierten Mäuse
erhielten vor der Fusion etwa 4 Monate später eine Booster-Injektion
von 4 × 106 MCF-7-Zellen und 100 μg MFGM i.p.
-
Hybridome, welche die
monoklonalen Antikörper
Onc-M16. Onc-M21 und Onc-M25 produzieren
-
(C57-B1/6 × Balb/c)F1 Hybridmäuse (Onc-M16
und Onc-M25 wurden aus derselben Maus erhalten; Onc-M21 wurde aus
einer getrennt immunisierten Maus erhalten) wurden i.p. und s.c.
mit 107 W5-6-Zellen (Oncogen, Seattle, WA)
ohne Adjuvans immunisiert. 17 Tage später erfolgte die i.p. und s.c.
Verabreichung einer Injektion von 5 × 106 W5-6-Zellen
ohne Adjuvans. Anschließend
wurden 33 Tage später
5 × 106 W5-6 Zellen i.p. und s.c. ohne Adjuvans
injiziert. Die Mäuse
erhielten eine Booster-Injektion von 107 MCF-7-Zellen
und 100 μg
MFGM ohne Adjuvans i.p. 34 Tage nach der letzten Injektion.
-
Hybridome, welche die
monoklonalen Antikörper
Onc-M22 und Onc-M23
produzieren
-
Balb/c-Mäuse wurden i.p. mit 6,5 × 106 MCF-7-Zellen unter Verwendung von CFA immunisiert.
20 Tage später
wurden 3,5 × 106 MCF-7-Zellen i.p. unter Verwendung von
IFA und 125 μg
MFGM injiziert. 18 Tage später
wurden 5 × 106 MCF-7-Zellen ohne Adjuvans i.p. injiziert.
Die immunisierten Mäuse
erhielten vor der Fusion eine Booster-Injektion mit 160 μg MFGM-Zellen
i.p.
-
Hybridome, welche den
monoklonalen Antikörper
Onc-M26 produzieren
-
Balb/c-Mäuse wurden i.p. mit 250 Einheiten
Pleuraexsudat- Mucin
(CsCl-Gradient) immunisiert und 25 Tage später mit 150 Einheiten affinitätsgereinigtem
Pleuraexsudat-Mucin aus einem Patienten mit Brustkrebs (Probe Nr.
H3300) i.p. und s.c. immunisiert. Zusätzlich erfolgte eine s.c. Injektion
von 8 × 106 W5-6-Zellen
33 Tage nach den ersten beiden Pleuraexsudat-Injektionen. CFA wurde
bei der ersten Injektion von Pleuraexsudat-Mucin verwendet und IFA
wurde bei den folgenden Injektionen von Pleuraexsudat-Mucin verwendet.
Kein Adjuvans wurde für
die Injektion von W5-6-Zellen verwendet. Die immunisierten Mäuse erhielten
30 Tage später
eine Booster-Injektion mit 1000 Einheiten eines mit Hilfe eines
SDS-PAGE-Gels gereinigten Pleuraexsudat-Mucins i.p. (die Mucinbande
wurde aus dem Polyacrylamidgel zur Injektion herausgeschnitten)
zusammen mit IFA. Anschließend
wurden 24 Tage später
500 Einheiten von CsCl-Gradient-Mucin, gefolgt von 1000 Einheiten
CsCl-gereinigtem Mucin 25 Tage später i.p. verabreicht.
-
Hybridom, das den monoklonalen
Antikörper
Onc-M27 produziert
-
NZB-Mäuse wurde i.p. und s.c. ohne
Adjuvans mit drei Injektionen von 8,5 × 106 bis
107 W5-6-Zellen in dreiwöchigem Abstand immuniziert.
Eine Booster-Injektion von 3 × 106 W5-6-Zellen und 200 μg MFGM wurde 23 Tage später i.p.
und s.c. ohne Adjuvans verabreicht.
-
Hybridome, welche die
monoklonalen Antikörper
Onc-M29 und Onc-M30
produzieren
-
Neonatale Balb/c-Mäuse (von
Balc/b-Mäusen,
bezogen von FHCRC) wurden ohne Adjuvans mit einer Injektion von
107 US-5-Zellen
i.p. immunisiert. Anschließend
erfolgten drei Injektionen von 107 bis 2 × 107 W5-6-Zellen i.p. ohne Adjuvans in einwöchigem Abstand
zwischen jeder Injektion, gefolgt von einer i.p. Injektion von 107 W5-6-Zellen ohne Adjuvans zweieinhalb Monate
später
und 310 Einheiten CsCl-Gradient-gereinigtem Milch-Mucin s.c. 55
Tage später
erfolgte eine Booster-Injektion von 5 × 106 W5-6-Zellen
und 1000 Einheiten von CsCl-Grandient-gereinigtem Milch-Mucin i.p.
und s.c. vor der Fusion.
-
Hybridom, welches den
monoklonalen Antikörper
Onc-M38 produziert
-
Balb/c-Mäuse wurde dreimal in dreiwöchigen Intervallen
mit 800 Einheiten affinitätsgereinigtem
Pleuraexsudat-Mucin aus einem Patienten mit Brustkrebs (Probe Nr.
H3415) s.c. immunisiert. Das Mucin war vor der Injektion in die
Mäuse an
Poly-L-lysinbeschichteten Silica-Kügelchen (O,007 μ, Sigma Chemical
Co., St. Louis, MO) gebunden worden. 18 Tage nach der dritten Immunisierung
mit affinitätsgereinigtem
Exsudat-Mucin erhielten die Mäuse
eine Booster-Injektion mit 4000 Einheiten affinitätsgereinigtem
Mucin i.p. verabreicht.
-
Die Hybridome, welche diese neuen
monoklonalen Antikörper
produzieren, sind in Tabelle 3 aufgelistet und bei der ATCC, 12301
Parklawn Drive, Rockville, MD, USA 20851 hinterlegt. Die Immunisierungsprotokolle
für die
neuen Antikörper,
die hierin entwickelt und oben beschrieben wurden, sind in Tabelle
3 zusammengefaßt.
Außerdem
sind die hinterlegten Hybridom-Zellinien und die von ihnen produzierten
monoklonalen Antikörper
in Tabelle 3 angegeben.
-
TABELLE
3
BESCHREIBUNG DER NEUN ANTIKÖRPER
-
Screening
-
Verschiedene Screening-Verfahren
wurden zur Isolierung von Hybridomen verwendet, welche monoklonale
Antikörper
produzierten, die zur Bindung an gereinigte Mucinantigene befähigt sind.
Zur Detektion von Antikörpern,
die in Hybridom-Überständen vorliegen
und die zur Bindung an wie oben beschrieben erhaltene, gereinigte
Mucine befähigt
sind, wurde ein WGA-Einfangtest entwickelt. Bei diesem Verfahren
wurden gereinigte Mucine aus Pleuraexsudat oder Milch auf Polystyrol-Microtiterplatten
(96 Vertiefungen, Flachboden) (Immulon II, Dynatech Laboratories,
Inc., Alexandria, VA) unter Verwendung von Tritium vulgaris Lectin
(Weizenkeimagglutinin "WGA" von Sigma Chemical
Co., St. Louis, MO) immobilisiert. Die Microtiterplatten wurden durch
Zugabe von 50 μl/Vertiefung
einer 20 μg/ml
Lösung
von WGA in 50 mM Tris-HCl,
enthaltend CaCl2 und 10 mM MgCl2 bei
pH 8,0, präpariert.
Nach 2-stündiger
Inkubation bei 25°C
zur Beschichtung der Platten mit WGA wurde die Lösung abgesaugt. Nach Affinitätschromatographie
wurden gereinigte Mucine (1,0 Inhibitoreinheiten (Inhibition der
Bindung des Antikörpers
W1 an das Antigen W1) pro Vertiefung, wenn keine anderen Angaben
gemacht werden) in 50 mM Tris-HCl bei pH 8, enthaltend 1 mM CaCl2
und 1 mM MgCl2, zugegeben. Die Platten wurden anschließend über einen
Zeitraum von 1 bis 4 Stunden bei 25°C inkubiert und unter Verwendung
von gepufferter PBS und 2% FCS gewaschen.
-
Zur Durchführung des Tests wurden bereits
früher
identifizierte monoklonale Antikörper
in Sättigungskonzentrationen
(1 μg/ml)
im Falle von gereinigten Antikörpern
oder als 1:50-Verdünnung
bei Ascitesflüssigkeiten
zugesetzt. Für
Tests mit neuen Antikörpern
wurden Überstände aus
Hybridomkulturen in unverdünnter Form
den Platten zugesetzt.
-
Die Leistungsfähigkeit des WGA Assays wurde
mit steigenden Mengen an gereinigter Milch und Mucin-Exsudat in
einem in 4 gezeigten
Experiment getestet. Dosis-Ansprechkurven für die Bindung eines W1-Antikörpers verliefen
sowohl für
Milch- als auch für
vom Tumorpool abgeleiteten Mucine über einen Bereich von mehr
als 10 Inhibitor-Einheiten/Vertiefung linear, wobei jedoch die Kurve
für die
Tumor-Probe steiler und nach rechts verschoben war. Weitere getestete
Antikörper
zeigten Dosis-Ansprechkurven welche parallel zu den Kurven für die W1-Antikörper verliefen,
deren relative Positionen jedoch in Abhängigkeit von der speziellen
Mucinquelle verschoben waren. Diese Resultate zeigen, daß Epitope,
die von den Antikörpers
erkannt werden, auf Mucinen von normalen und Tumorquellen in verschiedener
relativer Dichte exprimiert werden.
-
Ein indirekter Enzymimmunoassay (ELISA)
wurde verwendet, um die Antikörperbindung
an gereinigte Mucinantigene, die mit Hilfe von WGA immobilisiert
worden waren, zu detektieren. (Dieses Verfahren wird im weiteren
als "WGA-Einfanganalyse" bezeichnet.) Kurz
gesagt, die Bindung der wie oben beschrieben hergestellten, neuen
monoklonalen Antikörper
durch die Zugabe von Meerrettich-Peroxidase
(HRP)-konjugiertem Ziege-Anti-Maus-Immunoglobulin (CAPPEL, Melvern,
PA) (HRP) oder mit Hilfe von IgG-spezifischen Ziege-Anti-Maus-Antikörpern (Southern
Biotek, Birmingham, AL) gemessen, um die Anzahl von erhaltenem IgM-Antikörpern zu
reduzieren.
-
Zum vorläufigen Screenen der Onc-M8-Hybridomzellen
wurden die Überstände 9 Tage
nach Fusion an die Bindung an gereinigtes Pleuraexsudatmucin getestet,
wobei die oben beschriebene WGA-Einfanganalyse
verwendet wurde. Für
die Hybridomzellen, deren Test auf Bindung positiv war, wurde eine
zweite Kompetitionsbindungsanalyse durchgeführt, wobei Pools von normalem
und Tumorserum verwendet wurden.
-
Die Onc-M10, Onc-M11, Onc-M12 und
Onc-M15 Hybridomzellüberstände wurden
zuerst gescreent, indem in einer ELISA-Analyse auf die Bindung an
lebende (nicht fixierte) MCF-7-Zellen getestet wurde. Für Hybridomzellüberstände mit
positiven Test wurden zwei Sekundär-Screening-Verfahren durchgeführt. Zuerst wurde
eine Kompetitionsbindungsanalyse unter Verwendung von lebenden MCF-7-Zellen ausgeführt, in
der jeder Hybridomzellüberstand
auf Antikörper
mit der Fähigkeit,
an diese Zellen zu binden, getestet wurde. Zweitens wurden die Überstände gescreent,
um die Bindung an gereinigtes Milchmucin, welches unter Verwendung von
Polylysin an Platten gebunden war, zu detektieren.
-
Zum vorläufigen Screening der Onc-M16
und Onc-M25-Hybridomzellen wurden die Überstände aus der Fusion von Myelomzellen
mit Milzzellen immunisierter Mäuse
auf die Bindung an Paraformalde hyd-fixierter W5-6-Zellen getestet.
Die Bindungsanalyse wurde auf Paraformaldehyd-fixierten Zelleinzelschichten
durchgeführt,
wie von Linsley et al in Biochemistry, oben, beschrieben. Für Hybridomzellen
mit einem positiven Test wurde ein zweites Screening-Verfahren durchgeführt, in
dem das Fluoreszenzfärbemuster
für die
Bindung von Antikörpern
an Calu-1-Zellen beobachtet wurde.
-
Die Onc-M2l-Hybridomzelle wurde vorläufig gescreent,
indem auf die Bindung an Polylysin-fixierte MFGM unter Verwendung
des ELISA-Assays getestet wurde. Für Hybridomzellen mit positivem
Test wurde ein zweites Screening-Verfahren durchgeführt, wobei
die WGA-Einfanganalyse verwendet wurde, um Bindung unter Verwendung
von normalen und Tumorseren zu detektieren.
-
Für
die Onc-M22- und Onc-M23-Hybridomzellen wurden die Überstände aus
der Fusion von Myelomzellen mit Milzzellen immunisierter Mäuse 11 und
13 Tage nach der Fusion vorläufig
gescreent. Die WGA-Einfanganalyse wurde verwendet, um in dem Hybridomzellüberstand
vorhandene Antikörper,
die in der Lage sind, bevorzugter an Tumor- als an Normalserumproben
zu binden, zu detektieren.
-
Für
die Onc-M26-Hybridomzelle wurde der Überstand aus der Fusion von
Myelomzellen mit Milzzellen immunisierter Mäuse 7 Tage nach der Fusion
durch Bindung an gereinigtes Pleuraexsudatmucin, welches durch Lectin
abgefangen wurde, unter Verwendungder WGA-Bindungsanalyse vorläufig getestet.
Falls eine Bindung detektiert wurde, wurde dann die WGA-ELISA-Analyse
verwendet, um die Bindungsfähigkeit
des Hybridomzellüberstandes
an WGA-abgefangenes Mucin im Serum von Tumor-Patienten mit Tumoren
gegenüber Normalserum
zu vergleichen.
-
Die Onc-M27-, Onc-M29- und 0nc-M30-Hybridomzellüberstände wurden
7 Tage nach Fusion durch Bindung an CsCl-gereinigtem Milchmucin
getestet, welches, wie oben beschrieben, unter Verwendung der WGA-Einfanganalyse
erhalten wurde. Die Hybridomzellüberstände mit
positivem Test wurden noch einmal auf die Affinität zu gereinigtem
Milchmucin unter Verwendung des WGA-ELISA-Tests analysiert. Die Hybridomzellüberstände wurden
auch gescreent, indem die Bindung an IgG- und IgM-spezifischer Ziege-Anti-Maus-Antikörper vergleichen
wurde; diejenigen, die sich als spezifisch für IgG herausstellten, wurden
im allgemeinen für die
weitere Charakterisierung ausgewählt.
-
Der Onc-M38-Hybridomzellüberstand
wurde auf die Anwesenheit von Antikörper durch Bindung an gradientengereinigtes,
durch Lectin abgefangenes Pleuraexsudatmucin unter Verwendung der
WGA-Bindungsanalyse
gescreent. Die Hybridomzellüberstände mit
positivem Test wurden noch einmal in der WGA-Bindungsanalyse unter
Verwendung von gradienten- und affinitätsgereinigtem Pleuraexsudatmucin
getestet.
-
Hybridomzellüberstände, die monoklonale Antikörper produzieren,
welche an Mucinantigene (gereinigtes oder Zell-assoziiertes Antigen)
wie oben beschrieben banden, wurden in Pristansensibilisierte Mäuse injiziert,
um die Ascitesflüssigkeit
herzustellen, aus der die monoklonalen Antikörper unter Verwendung von bekannten
Reinigungsverfahren isoliert wurden. Nach Ammoniumsulfatfällung wurden
die IgG-Antikörper
durch Ionenaustausch auf DEAE-Sephacel-Säulen (Pharmacia, Uppsala, Schweden)
gereinigt und der IgM-Antikörper
(M26) unter Verwendung von Größenfaktionierung
auf einer Sephacryl S-300-Säule
(Pharmacia) gereinigt. Die Isotyp-Bestimmung (Immunglobulinunterklassen
der Antikörper)
von gereinigten Antikörpern
erfolgte durch einen Enzymimmunoassay (unten beschrieben) unter
Verwendung von Klassen-spezifischen
Antikörpern
(Southern Biotek).
-
Beispiel III
-
Charakterisierung von
neuen monoklonalen Antikörpern
-
Die wie oben isolierten, neuen Antikörper wurden
auf ihre Fähigkeit
getestet, an alle gereinigten Mucine unter Verwendung der oben beschriebenen
WGA-Bindungsanalyse zu binden. Eine Einzel-Konzentration von 1,5
inhibitorischen Einheiten des Antigens wurde pro Vertiefung verwendet
und Sättigungskonzentrationen des
Antikörpers
(1 μg/ml)
wurden benutzt. Die Substratinkubation wurde beendet, wenn die maximalen O.D.-Werte
für jede
Probe im Bereich von 0,4 bis 1,4 lagen.
-
Mehrere zusätzliche Verfahren wurden verwendet,
um zu zeigen, daß die
neuen Antikörper
das Mucinantigen, welches auch den W1-Antikörper band, erkannten. Diese
Verfahren waren die Immun präzipitation (IP)
von Tumorzellextrakten, die entweder mit 3H-Glucosamin oder 3H-Threonin markiert waren; sowie Immunoblots
(IB) mit gereinigten Mucinen oder Zellmembranpräparaten, wie von Linsley et
al in Biochemistry, 25, S. 2978 (1986) beschrieben wurde. Ein Doppelbestimmungsimmunoassay
(DDIA) wurde auch verwendet, worin die Antikörper auf ihre Fähigkeit
getestet wurden, Mucine abzufangen, welche an HRP-konjugierten W1-Antikörper (Tabelle
3) banden.
-
Die neuen Antikörper wurden auch auf Bindung
an Paraformaldehyd-fixierten, kultivierten, W5-6 Zellinien getestet,
wie von Linsley et al, Biochemistry, 25, S. 2978 (1986) beschrieben
wurde.
-
ERGEBNISSE
-
Antikörperbindung an gereinigtes
Mucinantigen
-
Die hier hergestellten, monoklonalen
Antikörper
reagieren mit Mucinen aus menschlicher Milch, Tumorzellinien, Pleuraexsudat
und Tumoren, wie durch die WGA-Bindungsanalyse und die DDIA-Bindungsanalysen
oben beschrieben, bestimmt wurde. Die meisten der hier beschriebenen,
neuen Antikörper
reagierten mit Mucinen, wie unter Verwendung von mehr als einem
Verfahren bestimmt wurde; allerdings wurde für den Antikörper Onc-M30 allein das DDIA-Verfahren verwendet.
Da die gereinigten Mucine das W1-Epitop enthalten (siehe Tabelle
4) reagieren somit die neuen Antikörper entweder mit dem W1-Epitop
oder mit scheinbar neuen Epitopen auf den Mucinantigenen. Diese
Antikörper
können
auch an zusätzliche
Epitope auf Mucinantigenen bilden, wie die T- und Tn-Epitope.
-
TABELLE
4
ANTIKÖRPERBINDUNG
AN GEREINIGTE MUCINE
1
MUCINQUELLE:
BRUSTTUMORE
-
Wie aus Tabelle 4 entnommen werden
kann, lieferten einige monoklonale Antikörper (Onc-M8, Onc-16, W1 und
W9) hohe Extinktionswerte (≥ 0,1),
wobei sie an die Mehrzahl der Proben von Milch- und Tumorquellen
banden; bestimmte Antikörper
(Onc-M15, Onc-M22, Onc-M23, Onc-M25 und Onc-M27, HMFG-1 und HMFG-2
lieferten hohe Extinktionswerte (≥ 0,1),
wobei sie an die Mehrzahl von Milchmucinen aber nicht an die Tumor-abgeleiteten
Proben banden; und andere Antikörper
(Onc-M10, Onc-M11, Onc-M12, Onc-M21, Onc-M29, Onc-30 und B72.3 DUPAN-2, CA19-9)
lieferten Extinktionswerte < 0,1,
wobei sie nicht an die Mehrzahl Proben von Milch- oder von Tumorquellen
banden. Der Antikörper
Onc-M26 band stark an Pleuraexsudatmucin (Probe H3300), jedoch schwach
an alle von Milch abgeleiteten Mucinproben. Obwohl bestimmte Antikörper nicht
signifikant an Pleuraexsudat- oder Brusttumormucine in der direkten
Bindungsanalyse banden, ist zu beachten, daß die Bindung von allen Antikörpern an
Mucinepitope auf der Pleuraexsudatmucinprobe H3300 durch den sensitiveren
DDIA detektiert wurde. Onc-M38 wurde in dieser Analyse nicht getestet,
gab aber in einem gesonderten Experiment hohe Extinktionswerte für die Bindung
sowohl an Milch- als auch an Exsudatmucin.
-
Es wurde gefunden, daß die aus
Milch von verschiedenen Spendern gereinigten Mucine ähnliche
Antigen-Eigenschaften aufwiesen, was darauf schließen läßt, daß die getesteten
Antikörper
keine polymorphen Antigen-Determinanten, wie die Bluttgruppenantigene
(z.B. ABO und Lewis), detektieren. Obwohl 80% der Bevölkerung
Lewis-positiv sind (und es wurde durch einen Speicheltest gezeigt,
daß zwei
der Milchspender, 1 und 7, Lewis-positiv waren) besaß keines
der von Tumor abstammenden Mucine Lewisantigen-Spiegel, die durch
die Bindungsanalyse detektierbar waren. Keine der Milchmucinpräparationen
(einschließlich
der Proben 1 und 7) besaßen
detektierbaren Lewis b (Antikörper
CO-30.1)- oder Lewis y (Antikörper
L15)-Spiegel, während
drei von ihnen (einschließlich
der Proben 1 und 7) detektierbare, wenn auch niedrige Lewis a (Antikörper CO
51.4)- und Lewis x (Antikörper
L17)-Spiegel besaßen. Dies
läßt darauf
schließen,
daß die
Lewis Antigene nur schwach in Milchmucinen, und sehr wenig, wenn überhaupt,
in den Mucinen aus Brustkarzinomen exprimiert werden. Dagegen sind
diese Epitope auf Mucinantigenen von Dickdarmkar zinomen detektiert
worden. Magnani et al, Cancer Research, 43, S. 5489 (1983) und Johnson
et al, Cancer Research, 46, S. 850 (1986) .
-
Im Vergleich zu den Milchmucinen,
wiesen die Tumorabgeleiteten Mucine recht unterschiedliche Antikörperbindungprofile
auf. Die Daten lassen darauf schließen, daß monoklonale Antikörper, die
neue Mucinepitope erkennen, unter Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
identifiziert wurden. W1-Antikörper banden
an alle Tumor-abgeleiteten Proben in relativ höherem Maße als die anderen getesteten
Antikörper,
d.h. relativ zu W1 war die Bindung aller anderen Antikörper reduziert.
-
Einer der hier beschriebenen, neuen
Antikörper,
Onc-M26, welcher von die Hybridomzellinie ATCC Nr. HB9212 produziert
wird, detektierte das "tumorspezifischste" Epitop. Dieses Epitop
wurde auch auf den anderen Tumor-abgeleiteten Proben detektiert,
wenn höhere
Mucin-Konzentrationen in der Analyse verwendet wurden, jedoch in
viel geringerem Ausmaß auf
Mucinen aus Milchproben. Onc-M26 gibt also Aussicht auf einen monoklonalen
Antikörper,
der in der Lage ist, zwischen der Anwesenheit von normalen und Krebsgewebe-assoziierten
Mucinen im Serum von menschlichen Personen analytisch zu unterscheiden,
um Krebs zu detektieren.
-
Diese Daten belegen, daß die Spezifität der meisten
neuen Antikörper
von jener der früher
beschriebenen Antikörpern
verschieden ist. Allerdings konnten die Epitope auf den Antikörpern Onc-M21
und Onc-M29 nicht von jenen anderer Antikörper, wie B72.3 und DUPAN 2,
aufgrund dieser Daten unterschieden werden, weil sie in der Analyse
nicht signifikant an die gereinigten Mucinquellen banden. Die W5-6-Zellbindungsexperimente
zeigten, daß Onc-M21
und Onc-M29 vorzugsweise im Vergleich zu den bekannten Antikörpern an
die W5-6-Zellinie banden, wodurch die einzigartige Spezifität dieser
Antikörper
demonstriert wurde.
-
Diese Resultuate zeigen, daß sich die
von Tumorquellen abstammenden, gereinigten Mucine unter Verwendung
der hierin beschriebenen Verfahren immunologisch von in Milch vorhandenen
Mucinen aus normalem Brustepithel unterscheiden. Diese Daten lassen
auch darauf schließen,
daß die
auf Mucinen aus normalem Brustepithelgewebe vorhandenen Antigen-Epitope
durch andere Determinanten maskiert werden können, oder auf aus Tumoren
erhal tenen Mucinen in verringerter Menge vorhanden sein können. Dies
wiederum weist darauf hin, daß Tumormucine
Epitope enthalten können,
die nicht auf Mucinen aus normalen Quellen gefunden werden. Deshalb
können
gereinigte Mucine, einschließlich
der Tumorabgeleiteten Mucine, ein verbessertes Immunogen zur Entwicklung
von monoklonalen Antikörpern
darstellen, die in der Lage sind, Mucinantigene zu erkennen, insbesondere
jene Antikörper,
die in der Lage sind, verglichen mit Mucinen aus normalen Quellen,
vorzugsweise mit von Tumor abstammenden Mucinen zu reagieren.
-
BEISPIEL IV
-
Serumanalyse unter Verwendung
der monoklonalen Antikörper
M26 und M29
-
Um die Brauchbarkeit der hier beschriebenen
Antikörper
zu zeigen, wurde ein DDIA unter Verwendung der monoklonalen Antikörper Onc-M26
und Onc-M29 durchgeführt,
welche, wie in Beispiel II beschrieben, erhalten wurden. Der W1-Antikörper wurde
als Vergleich verwendet.
-
Immulon-II-Platten wurden mit 50 μl/Vertiefung
(10 μg/ml)
Onc-M26- oder 0nc-M29-Antikörper
in 50 mM Tris-Puffer bei pH 8,0 1 Stunden inkubiert, um die Platten
mit Antikörper
zu beschichten ("Einfangantikörper"). Die Platten wurden
dann abgesaugt und unter Verwendung 350 μl/Vertiefung Blockierungspuffer
(0,5% Rinderserumalbumin (BSA), 5% Sucrose und Tris-Puffer) zwischen
1 Stunde und einer Nacht blockiert. Die Platten wurden dann wieder
abgesaugt und unter Verwendung von Papier über Nacht geblottet. Die Platten wurden
trocken in einem Plastikumschlag bei Raumtemperatur gelagert. Seren,
die von Patienten abstammen, bei denen Krebs diagnostiziert worden
war, und Kontrollseren (von normalen Patienten) wurden unter Verwendung
von fetalem Kälberserum
(FCS) verdünnt.
Wenn die Analyse unter Verwendung des monoklonalen Antikörpers Onc-M26
und des Antikörpers
W1 zur Detektierung des Antikörpereinfangs
ausgeführt
wurde, wurden sowohl Serum als auch Kontrollen in einem Verhältnis von
1:8 verdünnt.
Für die
Analyse unter Verwendung des monoklonalen Antikörpers M29 und des Antikörpers W1
wurden Serum und Kontrollen in einem Verhältnis von 1:50 verdünnt. Die
Extinktionsstandards für
den monoklo nalen Antikörper
Onc-M26 wurden hergestellt, indem eine Pleuraexsudatprobe (Nr. H3375),
die wie oben beschrieben hergestellt wurde, volumetrisch in einem Gemisch
gepoolter Seren und FCS verdünnt
wurde. Extinktionsstandards für
den Onc-M29-Antikörper
wurden hergestellt, indem die Probe Nr. H3375 in FCS verdünnt wurde.
Die Extinktionsstandards wurden kalibriert, indem den gesammelten
Seren ein Wert von 20 Extinktionseinheiten pro ml zugeordnet wurden.
Die Kontrollen bestanden aus gepoolten Seren von Oncogenen-Angestellten
und aus zwei Brust-Pleura-Mischungen. Sowohl die Standards als auch
die Kontrollen wurden portioniert und bei –70°C gelagert.
-
50 μl der verdünnten Seren, Kontrollen und
Standards wurden auf zweifach beschichteten Vertiefungen pipettiert.
Die Platten wurden mit Plattenversiegeler verschlossen und bei Raumtemperatur
1 Stunde inkubiert. Die Platten wurden manuell unter Verwendung
von 2%-igem FCS in Phosphat-gepufferter Kochsalzlösung (PBS)
zweimal ausgespült.
50 μl einer
geeigneten Verdünnung
des HRP-konjugierten Antikörpers
W1 wurde zu den Platten gegeben. Für die M26-Analyse wurde eine
Konzentration von 0,5 μg/ml
von W1-HRP verwendet. Es wurde gefunden, daß für die M29-Analyse 0,1 μg/ml des
W1-HRP-Konjugats ein optimaler Wert war. Alle Konjugate wurden in
2% FCS und PBS verdünnt.
Die Platten wurden dann wieder verschlossen und 1 Stunde bei Raumtemperatur
inkubiert. Die Platten wurden darauf dreimal unter Verwendung von
PBS-Puffer manuell ausgespült.
100 μl des
OPD-Substrats wurden zu den Platten gegeben, welche dann im Dunkeln
1 Stunde inkubiert wurden. Die Reaktionen wurden unter Verwendung
von 50 μl
einer 1,5 N Schwefelsäure
gestoppt. Die Extinktion bei 490 nm wurde abgelesen. Duplikate,
die mehr als 10 Einheiten/ml auseinander lagen (oder zwei Einheiten/ml,
falls weniger als 10 Einheiten/ml) wurden wiederholt. Proben, die
hohe Resultate ergaben, wurden verdünnt und noch einmal getestet.
Die Analysen wurden in bezug auf ihre Fähigkeit, zwischen den beiden
Gruppen von Patienten (mit und ohne Krebs) zu unterscheiden, vergleichen.
Cutoff-Werte (Einheiten/ml) wurden ausgewählt, um ungefähr 90%-ige
Spezifität
(d.h. 90% der Kontrollgruppe mit negativem Test), zu ergeben. Die
Resultate sind in Tabelle 5 dargestellt.
-
TABELLE
5
Serumanalyse
% über
dem Cutoff
-
Tabelle 5 zeigt die Resultate des
DDIA-Assays unter Verwendung von Seren von Krebspatienten mit dem
monoklonalen Antikörper
W1 und den monoklonalen Antikörpern
Onc-M26 und Onc-M29. Die Testspalte zeigt an, welche monoklonalen
Antikörper
mit dem mo noklonalen Antikörper
W1 im DDIA, wie oben beschrieben, verwendet werden. Im W1-Test (homologer
DDIA) wurde der monoklonale Antikörper W1 als Einfangantikörper immobilisiert,
um das im Serum einer menschlichen Person vorhandene Mucinantigen
zu binden. Der in diesen Test verwendete zweite Nachweis-Antikörper war
der HRP konjugierte Antikörper
W1. Im M26-Test wurde Onc-M26 als immobilisierter Antikörper und
im M29-Test wurde Onc-M29 als immobilisierter Antikörper verwendet.
Die der Antikörperbezeichnung
folgenden Ziffern in der Cutoff-Spalte zeigen den Antigenspiegel
in Einheiten/ml an, bei dessen Überschreiten
die Analyse als positiv in bezug auf die Anwesenheit von Tumorassoziiertem
Mucin eingestuft wurde. Die Spalten 0 bis 6 zeigen den Prozentsatz
von Patienten des jeweiligen Krebstyps an, für die ein W1-Epitopspiegel über dem
in der Cutoff-Spalte angezeigten Spiegel gefunden wurde, was unter
Verwendung der angegebenen Antikörper
bestimmt wurde. Die Kontrollspalte gibt den Prozentsatz an Analysen
von Kontrollsera (von Patienten ohne Krebs) mit positiver Reaktion
an (d.h. Nachweis des in der Cutoff-Spalte angegebenen Antigen-Levels,
sogenannte "falsch-positive" Resultate). Die
Anzahl von Patienten in jeder Kategorie von Seren (0–6) und
die in diesen Patienten vorhandenen Krebsform ist ebenfalls in Tabelle
V angegeben. In den Fällen,
in denen Onc-M26 der Einfangantikörper war, wurden ungefähr 43% von 116
Patienten, die einen metastasierenden Krebs hatten, mit einem Cutoff-Antigenspiegel von
mehr als 95 Einheiten/ml unter Verwendung des Onc-M26-Einfangantikörpers und
des W1-Nachweisantikörpers
analytisch als Krebs habend identifiziert. Nur 0,5% der Kontrollen
wurden fälschlicherweise
als Krebs habend detektiert (falsch-positive). Die Verwendung des Antikörpers Onc-M29
ergab 66% korrekt identifizierte Patienten mit 4% falsch-positiver
Identifizierung. Bei Verwendung des Antikörpers W1 als primärer und
sekundärer
Antikörper
in der Analyse wurden ungefähr
58% von 116 Patienten als Krebs habend indentifiziert, wobei jedoch
4% falsch-positiv identifiziert wurden.
-
Die Verwendung des Antikörpers Onc-M29
im DDIA identifiziert somit auf korrekte Art und Weise die Anwesenheit
von Krebs in einem größeren Anteil
von Krebs-Patienten als der Antikörper W1, was auf eine erhöhte Sensitivität von Onc-29
bei Verwendung als Einfangantikörper
im Vergleich zum Antikörper
W1 schließen
läßt. Die
Verwendung des Antikörpers
Onc-M26 führt
zu einer geringfügig
weniger sensitiven Assay als die Verwendung des Antikörpers Onc-M29.
Im Vergleich zum Antikörper
W1 wird allerdings eine sehr viel geringere Anzahl von falsch-positiven
Werten (0,5%) beobachtet. Der Test ist somit spezifischer. Die Bewertung der
positiven Resultate für
die M26- oder M29-Tests erlaubt eine sensitivere Anzeige des Vorliegens
von Krebs, als die Verwendung der Resultate entweder des M26- oder
M29-Tests allein (z.B. liegen 75% der Patienten mit metastasierendem
Krebs als positiv eingestuft). Diese Resultate zeigen die potentielle
Brauchbarkeit der monoklonalen Antikörper Onc-M26 und Onc-M29 zum
Nachweis von Krebs in Humanseren.
-
BEISPIEL V
-
Kreuzkompetitionsanalyse
der Mucinantikörperbindung
-
Die erfindungsgemäßen monoklonalen Antikörper wurden
ferner durch Kreuzkompetitionsstudien charakterisiert, deren Resultate
in der folgenden Tabelle 6 angegeben sind. Diese Studien ermittelten
die Konzentration von nicht-markiertem Mucinantikörper, die
zur halbmaximalen (50%)Inhibierung der Bindung einer Standardkonzentration
(0,5 μg/ml)
eines 125I-markierten Mucinantikörpers führte. Eine
Kreuzkompetitionsanalyse wurde zwsichen jedem der in Tabelle 6 angegebenen
markierten (125I)-Antikörper und jedem der in der oberen
Zeile von Tabelle 6 bezeichneten, unmarkierten Antikörper durchgeführt. Die
kompetitive Bindung der Antikörper
M8, M15, M16, M22, M23, M25, M27, W1, W9 und M38 wurde an Caesiumchlorid-gereinigten,
aus Milch stammendem Mucin gemessen, während die Bindung der Antikörper M10,
M11 und M12 an die Zellinie MCF7 bestimmt wurde. Die Bindung von
Onc-M21 und Onc-M29 wurde für
die Zellinie W5-6 bestimmt. Die Bindung eines 125I-markierten
Antikörpers
wurde bei 0,5 μg/ml
in Gegenwart steigender Mengen nicht-markierter Antikörper (bis
zu 50 μg/ml)
gemessen (der Antikörper
M26 wurde in diese Analyse nicht einbezogen, da er nach Radiomarkierung
schwach an immobilisiertes Mucin band) .
-
In Tabelle 6 bedeutet die Angabe "++++", daß halbmaximale Inhibition
bei einer Konzentration eines unmarkierten Antikörpers von weniger als 3,2 μg/ml erfolgt;
die Angabe "+++" bedeutet, daß die zur
halbmaximalen Inhibition benötigte
Menge von nicht-markiertem Antikörper
zwischen 3,2 und 15,8 μg/ml
lag; die Angabe "++" bedeutet, daß die zur
halbmaximalen Inhibition der Bindung von markiertem Antikörper benötigte Menge
von nichtmarkiertem Antikörper
zwischen 16 und 31 μg/ml
lag; die Angabe "+" bedeutet, daß die zur
halbmaximalen Inhibition der Bindung von markiertem Antikörper benötigte Konzentration
eines nichtmarkierten Antikörpers
zwischen 32 und 50 μg/ml
lag; und die Angabe "-" bedeutet, daß die zur
halbmaximalen Inhibition der Bindung von markiertem Antikörper benötigte Konzentration
von nichtmarkiertem Antikörper
größer als
50 μg/ml
war.
-
TABELLE
6
Kreuzkompetitionsanalyse der Mucinantikörperbindung
-
Wie die in Tabelle 6 angegebenen
Resultate der Kreuzkompetitionsanalyse veranschaulichen, zeigen mehrere
Antikörper
eindeutige Kreuzkompetitions-Muster, was darauf schließen läßt, daß sie an
verschiedene Epitope binden. Das eindeutigste Kreuzkompetitions-Muster
erhielt man von den Antikörpern
M21 und M29, welche gegenseitig um die Bindung konkurrierten, aber
nicht mit den anderen getesteten Antikörpern im Wettbewerb standen.
Diese Antikörper
erkennen daher entweder die gleichen oder räumlich in Beziehung stehenden
Epitope, welche sich von denjenigen unterscheiden die durch die
anderen Antikörper
erkannt werden.
-
Keiner der anderen Antikörper konkurrierte
mit den Antikörpern
W1 und M38, jedoch konkurrierten diese wiederum um die Bindung von
vieler anderer Antikörper.
Dies lässt
darauf schließen,
daß die
Epitope für diese
Antikörper
verschieden sind, aber entweder sturkturell ähnlich sind oder räumlich in
Beziehung stehen zu jenen anderer Antikörper. Mehrere andere Antikörper konkurrierten
mit dem Antikörper
M10, dieser konkurrierte aber wiederum nur um die Bindung von 125I-M10, was darauf schließen läßt, daß auch er
an ein anderes Epitop band, welches strukturell oder räumlich in
Beziehung zu einem Epitop der Antikörper W1, M8, M16 und M38 stand.
Allerdings konkurrierte der Antikörper M10 nicht signifikant
um die Bindung des Antikörpers
W1, sogar wenn er auf MCF7-Zellen getestet wurde, an welche dieser
Antikörper
am besten band.
-
Die übrigen Antikörper zeigten
Kreuzkompetitions-Muster, welche auf strukturelle oder räumliche
Beziehungen zwischen ihren jeweiligen Epitopen schließen lassen.
Zum Beispiel scheinen die Epitope für die Antikörper W9, M8, M16 und M25 in
Beziehung zu stehen, genauso wie jene für M11 und M12.
-
Die Antikörper M16, M22, M23 und M27
zeigten ebenfalls ähnliche
Kreuzkompetitions-Muster, obwohl einige Unterschiede beobachtet
wurden. Im allgemeinen binden diese Antikörper an Epitope, welche strukturell
oder räumlich
in Beziehung zueinander zu stehen scheinen. Biochemische Daten lassen
darauf schließen, daß diese
Antikörper
Kernproteinepitope erkennen (siehe unten). Aufgrund von Kreuzkompetitionsdaten
stehen die Epitope für
diese vier Antikörper
zu den Epitopen für
den Antikörper
W1 in Beziehung, und die Antikörper
M22 und M23 stehen ebenfalls in Beziehung zu dem Epitop für M 38.
-
Zusammenfassend kann gesagt werden,
daß die
Kreuzkompetitions-Muster zwischen den neuen Antikörpern und
W1 und W9 die Anwesenheit von mehreren Epitopen auf den Mucinmolekülen anzeigen.
Die Antikörper
M21 und M29 erkennen Epitope, welche entweder identisch oder in
enger Beziehung stehen, und welche sich von denen, die durch andere
Antikörper
erkannt werden, unterscheiden. Alle anderen Antikörper erkennen
Epitope, welche strukturelle Merkmale teilen oder sterisch in Beziehung
zu den Epitopen für
andere Antikörper
stehen. Die Antikörper
W1, M10 und M38 erkennen Epitope, welche zu jenen anderer Antikörper in Beziehung
stehen aber nicht identisch sind. Die Antikörper M11 und M12 erkennen ein
in enger Beziehung stehendes Epitop (in enger Beziehung stehende
Epitope), welches (welche) auch nicht identisch zu dem ist (sind), das
durch andere Antikörper
erkannt wird. Der monoklonale Antikörper M38 identifiziert ein
neues Epitop, welches nicht durch die anderen neuen monoklonalen
Antikörper
der vorliegenden Erfindung oder durch die Antikörper W1 oder W9 erkannt wird.
Aus dem vorher Gesagten scheint sich zu ergeben, daß der monoklonale Antikörper Onc-M38
hohe Spezifität
für ein
spezielles Epitop auf den Mucinantigenen aufweist und somit eine wichtige
Funktion nicht nur bei Analysen zum Nachweis von Tumoren in Patienten,
sondern auch bei der Behandlung solcher Tumoren unter Verwendung
der oben diskutierten Techniken und Verfahren erfüllen kann.
-
Beispiel VI
-
Biochemische Charakterisierung
der Epitope
-
Um die biochemische Natur der durch
die neuen Antikörper
erkannten Epitope zu bestimmen, wurden die Effekte verschiedener
Behandlungen auf die Antikörperbindung
an Mucine untersucht.
-
Um zu bestimmen, ob die Kohlehydratstrukturen
zur Bindung der Antikörper
nötig waren,
wurden die Effekte der Natriumperiodat-Behandlung auf die Antikörperbindung
untersucht (Tabelle 7). Wie oben beschrieben, wurden die Mucine
auf Mikrotiterplatten mittels WGA immobilisiert und mit Natriumperiodat
(NaIO4) bei Konzentrationen von 0,2 bis
100 mM in 50 mM Natriumacetat 4,5 (pH) für eine Dauer von 30 Minuten
bei 37°C behandelt.
Die von Milch 2 abstammende Mucinprobe wurde unter Verwendung des
Antikörpers
W9 affinitätsgereinigt
und die von H3300 abstammende Mucinprobe wurde CsCl-gereinigt. Mucine
aus MCF7- und W5-6-Zellmembranen
wurden mit einer nichtionischen Detergenslösung (TNEN, Linsley et al.,
Biochem, 25: 2778–2986
(1986)) solubilisiert und vor der Immobilisierung wurde unlösliches
Material durch Zentrifugation (390 000 × gmin) vom Detergens abgetrennt.
Die Vertiefungen wurden gründlich
mit PBS gewaschen und mit NaBH4 (100 mM
in PBS) weitere 30 Minuten über
37°C behandelt.
In den anschließenden
Behandlungen wurden die Vertiefungen mit Bindungspuffer, beschrieben
von Linsley et al, in Biochem. 25: 2978–2986 (1986), worauf hiermit
bezug genommen wird, der 10 FCS enthält, blockiert, und wurden auf
Antikörperbindung
mittels eines indirekten ELISA-Tests überprüft. Die Konzentration von NaIO4, die benötigt wurde, um die Bindung
um 50 % zu reduzieren, wurde durch Interpolation der ermittelten
Werte bestimmt.
-
Die Bindung eines Kontrollantikörpers (C6)
an ein definiertes Kohlehydratepitop (I-Struktur) reagierte empfindlich
auf die Periodat-Behandlung, wobei halbmaximale Inhibition der Bindung
bei 1 mM erfolgte. Die Antikörper
W1 und W9 sowie M26 reagierten empfindlicher auf die Periodat-Behandlung
als der Kontrollantikörper;
diese Sensitivität
von W1 und W9 wurde schon vorher gezeigt, und läßt darauf schließen, daß Kohlehydrate
für die
Bindung an diese Antikörper
erforderlich sind. Fünf
weitere Antikörper
(M10, M11, M12, M21 und M29) reagierten empfindlich auf Periodat,
jedoch waren signifikant höhere
Konzentrationen als beim Kontrollantikörper erforderlich. Die übrigen acht
Antikörper
waren selbst bei extrem hohen Konzentrationen (0.1 M) unempfindlich
gegenüber
der Periodat-Behandlung. Somit reagierten die Epitope für alle neuen
Antikörper
außer
M26 weniger empfindlich auf die Periodat-Oxydation als diejenigen
für die
Antikörper
W1 und W9 und den Kontrollantikörper
C6.
-
Tabelle
7
Effekte der Periodat-Behandlung auf die Antikörperbindung
-
Um zu testen, ob Sialinsäure für die Antikörperbindung
erforderlich war, wurden die Antikörper auf Sensitivität gegen
Neuraminidase in dem in Tabelle 8 zusammengefaßten Experiment getestet. Die
Mucine wurden auf Mikrotiterplatten mittels WGA immobilisiert und
mit Neuraminidase aus Vibrio cholerae behandelt, wie von Linsley
et al., Cancer Res. 46, oben beschrieben wurde. Neuraminidase (4,5
m Einheiten/Vertiefung) wurde in 150 mM NaCl, 50 mM Natriumacetat,
pH 5,5 und 0,1 % CaCl2 1 Stunde bei 37°C zugegeben. Die Vertiefungen
wurden dann mit Bindungspuffer, der 10 % FCS enthielt, blockiert
und auf Antikörperbindung
mittels eines indirekten ELISA-Tests überprüft.
-
Tabelle
8
Effekte der Neuraminidase-Behandlung auf die Antikörper-Bindung
-
Die Bindung des Kontrollantikörpers (C6)
wurde in Übereinstimmung
mit der bekannten Bindungspräferenz
dieses Antikörpers
für nicht-sialylhaltige
Strukturen durch die Behandlung erhöht. Die Bindung der Antikörper M8,
M16, M25, M21, M27 und M29 an Mucine aus H3300 wurde auch durch
die Neuraminidase-Behandlung erhöht,
was darauf schließen
läßt, daß die Epitope
dieser Antikörper
durch Entfernung der Sialinsäure
demaskiert wurde. Dagegen wurde die Bindung derselben Antikörper an
Mucine aus Milch durch die Neuraminidase-Behandlung nicht beeinflußt.
-
Die Bindung der Antikörper W1
und W9 war Neuraminidase-sensitiv, wie vorher gezeigt wurde. Die Bindung
des Antikörpers
M26 war auch Neuraminidase-sensitiv, was darauf schließen läßt, daß Sialinsäure für die Bindung
dieses Antikörpers
erforderlich ist. Die Bindung der übrigen sieben Antikörper wurde
durch die Neuraminidase-Behandlung nicht beeinflußt.
-
Da die Epitope der meisten Antikörper nicht
Periodat- oder Neuraminidase-empfindlich waren, bestand die Möglichkeit,
daß einige
von ihnen Kernproteinepitope erkannten. Um diese Möglichkeit
zu testen, wurde die Bindung bestimmter Antikörper an aus Milch gewonnenen
Mucinen, welche durch Behandlung mit wasserfreiem Fluorwasserstoff
(HF) deglykosyliert worden waren, untersucht. Die aus Milch abgeleiteten
Mucine wurden bis zur Homogenität
durch Affinitätschromatographie
gereinigt, und die Größenausschlußchromatographie
wurde wie oben beschrieben durchgeführt. 200 μg des gereinigten Proteins (mittels
Aminosäurezusammensetzung
bestimmt) wurden unter Verwendung von wasserfreiem Chlorwasserstoff
deglykosyliert, wie von Mort und Lamport, in Anal. Biochem. 82 289–309 (1977)
beschrieben wurde, worauf hier Bezug genommen wird. Nach 4-stündiger Behandlung
bei 23°C
wurde die Probe in 50%iger Essigsäure solubilisiert, gegen 20
mM Ammoniumacetat dialysiert und lyophilisiert. Unbehandelte (3
ng Protein/Vertiefung) und deglykosylierte (10 ng/-Vertiefung) Proben
wurden direkt an Polystyrol-Mikrotestvertiefungen absorbiert und
auf Antikörperbindung
mittels eines indirekten ELISA-Tests überprüft.
-
Um zu bestätigen, daß die Behandlung Oligosaccharide
entfernt hatte, wurden die Proben einer Aminosäure- und Hexosaminanalyse (AA
Laboratories, Seattle, WA) unterworfen. Obwohl die Aminosäurenzusammensetzung
beider Proben identisch war, besaß das HF-behandelte Mucin ein
Hexosamingehalt (Glukosamin + Galaktosamin) von weniger als 2 %
des Gehaltes von unbehandeltem Mucin. Diese Behandlung führt zur
Entfernung von mehr als 98 des N-Acetylglukosamins und N-Acetylgalaktosamins
aus dem gereinigten Präparat,
aber beeinflußte
nicht signifikant seine Aminosäurezusammensetzung.
-
Tabelle
9
Antikörperbindung
an deglykosyliertes Mucin aus Milch
-
Wie in Tabelle 9 gezeigt ist, hob
die Deglykosylierung die Bindung des Kontrollantikörpers und
sechs der zehn Antikörper,
welche stark an unbehandeltes Mucin banden, auf. Dagegen banden
die Antikörper
M15, M23 und M27 stark an immobilisiertes deglykosyliertes Mucin,
was darauf schließen
läßt, daß diese
Antikörper an
Epitope auf dem Kernprotein binden. Die Bindung des Antikörpers M22
wurde durch HF-Behandlung reduziert, jedoch war die Bindung noch
signifikant. Die Antikörper
M10, M11, M12, M21 und M29 wurden nicht auf die Bindung an Kernproteinepitope
getestet, weil diese Antikörper
schwach an Mucine aus Milch banden (Tabelle 4).
-
Wie in diesem Experiment zu sehen
ist, banden mehrere Antikörper
(M15, M22, M23 und M27) an Epitope, die gegen die Behandlung mit
HF, das den Großteil
der Kohlehydrate von dem Kernprotein entfernt, unempfindlich waren.
Epitope dieser Antikörper
bestehen somit höchstwahrscheinlich
natürlicherweise
aus Proteinen.
-
Die obigen Tests zeigen, daß Beziehungen
zwischen Epitopen, die von den erfindungsgemäßen Antikörpern auf der Basis von Kreuz-kompetitions-Analysen
erkannt wurden, unter dem Aspekt anderer Behandlungen, wie mit Periodat,
Neuraminidase und durch Deglykosylierung, betrachtet werden sollten.
Die An tikörper
W9 und M8 zeigen somit ähnliche
Kreuzkompetitionsmuster (Tabelle 6), jedoch können ihre Epitope auf der Basis
ihrer Sensitivität
gegen Periodat- und Neuraminidase-Behandlung (Tabelle 7 und 8) unterschieden werden.
-
Beispiel VII
-
Serumanalyse unter Verwendung
der monoklonalen Antikörper
M23, M26, M29 und M38
-
Ein DDIA wurde unter Verwendung der
monoklonalen Antikörper
Onc-M29 und Onc-M28 sowie Onc-M26 und Onc-M38, die wie in Beispiel
II beschrieben erhalten wurden, durchgeführt. Eine homologe Analyse
mit Onc-M23 wurde auch durchgeführt.
Der kommerzielle Test CA 15-3 (Centocor, Malvern, PA) und eine homologe
Analyse mit dem W1-Antikörper
wurden zum Vergleich verwendet. Die Analysen wurden unter Verwendung
einer Gruppe von Seren, umfassend 72 Proben von Patienten mit metastasierendem
Brustkrebs (M) und 94 Proben von Patienten mit gutartiger Brusterkrankung
(B), welche auf Antigenspiegel mittels DDIA, wie in Beispiel IV
beschrieben, untersucht worden waren, durchgeführt, mit Ausnahme davon, daß der Antikörper Onc-M29
als Einfangantikörper
mit Onc-M38 als Nachweisantikörper
(M29/M38 "DDIA") und Onc-M26 als
Einfangsantikörper
mit Onc-M38 als Nachweisantikörper
(M26/M38 "DDIA") verwendet wurden.
Die Resultate dieser Analysen wurden mit denen der homologen W1-Analyse
und mit dem CA15-3-Test in dem in 5 dargestellten
Experiment verglichen. Die Analysen wurden hinsichtlich ihrer Fähigkeit,
zwischen den beiden Patientengruppen zu unterscheiden, verglichen,
wobei die Cutoff-Werte so gewählt
waren, daß sie
ungefähr
90%-ige Spezifität
(d.h. 90% der Kontrollgruppe als negativ getestet) ergaben.
-
In 5 sind
die erhaltenen Werte so aufgetragen, daß der Median der Kontrollgruppe
für jeden
Test ungefähr
beim zehnten Teil einer linearen Skala mit insgesamt 100 Teilen
positioniert wurde. Die gepunkteten Linien stehen für die Werte
mit 90% Spezifität
für jeden
Test. N ist die Anzahl von getesteten Proben. Diese Untersuchung
zeigte, daß die
Analyse mit der besten Leistung hinsichtlich dieser Gruppe von Seren
die heterologe M29/M38-Analyse war, welcher 93% der Patienten mit
metastatierendem Brustkrebs detektierente (d.h. 93%-ige Sensitivität ergab).
Vergleichsweise detektierten die W1-, M23-, M26/M38- und Ca 15.3-Analysen 67%,
60%, 60% bzw. 83% der Patienten mit metastatierendem Brustkrebs
nach. Somit lieferten verschiedene Tests verschiedene Ergebnisse,
wobei die M29/M38- und Ca 15.3-Tests
eine bessere Leistung als die homologe W1-Analysen zeigten, und
die M23- und M26/M38-Analysen gleiche oder schlechtere Leistung
zeigten.
-
Von den fünf Tumorpatienten-Seren mit
negativem M29/M38-Test
zeigten zwei Proben positive W1-, M23- und CA 15.3-Tests, und eine
dieser Proben einen positiven M26/M38-Test. Durch Kombination der M29/M38-Resultate
mit einem zusätzlichen
Test waren 69/72 (95%) der Tumorpatienten-Seren positiv.
-
Die Tests wurden auch auf ihre Fähigkeit,
die mit der M29/M38-Analyse erhaltenen Resultate zu bestätigen, bewertet.
Eine Anzahl von Tumor-Patienten zeigte Serum-Antigenspiegel, die
dem in 5 verwendeten
Cutoff entsprachen oder darüberlagen,
aber innerhalb des Kontrollwertebereichs lagen. Aufgrund der Überlappung
mit den für
die Kontrollproben bestimmten Werten ist die Interpretation dieser
Bestimmungen somit mit Unsicherheiten verbunden. Eine verbesserte
Detektion dieser Patienten würde
also den klinischen Nutzen der M29/M38-Analyse erhöhen.
-
Die vielversprechendste Analyse für diesen
Zweck war die M26/M38-Analyse (Tabelle 10). Insgesamt 24 von 72
Seren von Brustkrebspatienten lieferten M29/M38-Werte, welche positiv
waren, aber unterhalb des höchsten,
für die
Kontrollproben bestimmten Wertes (≤ 35
Einheiten/ml) lagen. Von diesen 24 Proben lieferten 8 M26/M38-Werte,
welche außerhalb
des normalen Bereichs (≥ 79
Einheiten/ml) lagen. Drei dieser Proben lieferten M26/M38-Werte,
welche mehr als dreimal so hoch wie der höchste, für die Kontrollgruppe nachgewiesene
Wert waren. Dagegen besaßen
0/24, 0/24 und 3/24 Serumproben Werte außerhalb des Normalbereichs für die W1-,
M23- und CA 15.3-Analysen; in allen Fällen lag die Erhöhung für letztere
Analyse bei weniger als zweifach. Obwohl die M26/M38-Analyse weniger
Positive als andere Tests nachweist, sind die erhaltenen Spiegel
ausreichend hoch, daß dieser
Test dazu verwendet werden kann, um Krebspatienten, die keine stark erhöhten Werte
mit anderen Tests zeigen, positiv zum Identifizieren.
-
Tabelle
10
Epitopspiegel, die durch verschiedene Tests in Seren von
Patienten mit metastatisierendem Brustkarzinom nachgewiesen wurden
-
Beispiel VIII
-
Spezifität des Antikörpers Onc-M38
-
Um ferner die Spezifität des erfindungsgemäßen monoklonalen
Antikörpers
Onc-M38 zu zeigen, wurden unter Verwendung von Krebs- und normalen
menschlichen Geweben immunhistologische Tests durchgeführt, wie
von Hellstrom et al., Cancer Research 46; S. 3917–3923 (1986)
beschrieben wurde, worauf hiermit Bezug genommen wird.
-
Brust-, Lungen- (Nichtkleinzellige
Lungenkarzinome (NSCLC)) und Dickdarmkarzinome sowie Proben verschiedener
normaler Gewebe wurden nach Operation vom Swedish Hospital Medical
Center, dem Virginia Mason Hospital und Harborview Hospital in Seattle,
WA entweder als operativ entfernte Biopsie oder als Pleuraexsudat
erhalten.
-
Unmittelbar nach der Entfernung aus
dne Patienten wurden die Tumor- und Normalgewebsproben in flüssigem Stickstoff
eingefroren, worauf sie bei –70°C in flüssigem Stickstoff
bis zur Verwendung gelagert wurden.
-
Gefrierschnitte von ungefähr 5 μm bis 6 μm Dicke wurden
hergestellt und für
mindestens zwei Stunden luftgetrocknet. Nach zehnminütiger Behandlung
mit Aceton bei –20°C wurden
sie schnell in einem Luftstrom getrocknet. Die zur immunhistologischen
Färbung
vorgesehenen Schnitte wurden 30 Minuten mit normalem Humanserum,
welches 1:5 in PBS verdünnt
worden war, vorinkubiert. Parallele Gefrierschnitte wurden hergestellt
und mit Hematoxylin:Eosin zur histologischen Bewertung gefärbt. Für einen
Satz Experimente wurden Paraffinschnitte aus Geweben hergestellt,
welche unmittelbar nach dem Entfernen aus dem Patienten in Carnoy's Lösung fixiert,
in Paraffin eingebettet und geschnitten worden waren; diese Schnitte
wurden ähnlich
den Gefrierschnitten gefärbt.
-
Die immunhistologische Färbung wurde
unter Verwendung der PAP-Technik von Sternberger (In Immunocytochemistry,
S. 104-169, New
York, John Wiley & Sons
(1979)), wie von Garrigues et al., Int. J. Cancer, 29, S. 511–515 (1982)
und Hellstrom et al., J. Immunol., 130, S. 1467–1472 (1983) modifiziert),
durchgeführt. Onc-M38,
Kaninchen-Anti-Maus-Immunglobulin und Maus-PAP (Sternberger Meyer Cytoimmunochemicals, Inc.,
Jarrettsville, MD) wurden in einer Lösung von 10%-igem normalem
Mausserum und 3%-igem Kaninchenserum in PBS verdünnt. Das Färbeverfahren bestand aus den
folgenden Schritten: (a) einstündige
Behandlung der Schnitte entweder mit spezifischem oder Kontrollantikörperüberstand
(z.B. Myelomprotein (p117), welches in der obigen Serummischung
1:2 verdünnt
worden war); (b) Anwendung des 1:30 verdünnten Kaninchen-Anti-Maus-Immunglobulins;
und (c) Einwirkenlassen von 1:80 verdünntem Maus-PAP-Komplex. Alle
Antiseren wurden mit den Schnitten 30 Minuten bei Raumtemperatur
inkubiert. Bei der anschließenden
Antikörperbehandlung
wurden die Objektträger
ein wenig in einem Strom von PBS gespült und dann zweimal in PBS
gewaschen.
-
Die immunchemische Reaktion wurde
durch Zugaben von frisch hergestelltem 0,05%-igem 3,3'-Diaminobenzidin-tetrahydrochlorid
und 0,01%-igem Wasserstoffperoxyd in 0,05 M Tris-Puffer (pH 7,6)
8 Minuten entwickelt. Weiteres 15-minütiges Einwirkenlassen einer
1%-igen OsO4-Lösung intensivierte das Reaktionsprodukt.
Die Schnitte wurden kurz mit Wasser gespült, in Alkohole mit ansteigender
Konzentration und anschließend
in Xylol gegeben, und mit Deckgläsern
abgedeckt.
-
Alle Objektträger wurden durch den gleichen
Forscher, der nicht ihre Quelle kannte, ausgewertet. Der Färbungsgrad
von Tumor- (oder normalen) Zellen wurde von "+" (sehr
schwach) bis "4+" (sehr stark) qualifiziert.
Eine Färbung
von "2+" oder mehr wurde
als "positiv" und eine Färbung von "+" oder weniger als "negativ" betrachtet.
-
Tabelle 11 faßt die immunhistologischen
Daten unter Verwendung von Tumor- und normalen Geweben zusammen.
Wie in der Tabelle gezeigt ist, band Onc-M38 wenigstens an 50% der
untersuchten Tumorgewebeproben (mit einer Intensität von wenigstens
2+), aber nicht an die normalen Gewebe.
-
Tabelle
11
Immunhistologie an Gefrierschnitten
-
Die in Tabelle 11 gezeigten Daten
belegen, daß Onc-M38
relativ tumor-spezifische Zelloberflächenantigene auf verschiedenen
Karzinomen erkennt. Da die selektive Lokalisierung von Tumoren durch
monoklonale Antikörper
für die
Therapie erforderlich ist, läßt die Fähigkeit
von Onc-M38, an mehr als einem Tumorgewebetyp zu binden, auf die
Brauchbarkeit dieses Antikörpers
für die
Tumortherapie allein oder zusammen mit weiteren erfindungsgemäßen monoklonalen
Antikörpern
schließen.
-
Beispiel IX
-
Analyse zum Nachweis einer
bösartigen
Lungenerkrankung unter Verwendung der monoklonalen Antikörper M26,
M29 und M38
-
Die Fähigkeit der erfindungsgemäßen monoklonalen
Mucinantikörper,
Mucinepitope, die mit erkranktem Lungengewebe in Verbindung stehen,
nachzuweisen, wurde unter Verwendung von Bronchoskopie-Proben und
Seren, die von menschlichen Individuen erhalten wurden, folgendermaßen gezeigt.
-
Bronchialabstriche wurden während der
bronchoskopischen Untersuchung von 27 Personen mit Lungenbeschwerden
von Dr. Steve Springmeyer, Virginia Mason Hospital, Seattle, Washington
während
einer Dauer von sechs Monaten im Jahr 1987 erhalten. Die Abstriche
wurden aus der linken und aus der rechten Lunge jedes Patienten
in Übereinstimmung
mit standardisierten Bronchoskopieverfahren entnommen, und wurden
unter Verwendung von standardisierten histologischen Verfahren untersucht.
Die Resultate der Bronchoskopie-Untersuchung und der histologischen
Tests zusammen mit zusätzlicher
Information, einschließlich Torax-Röntgenuntersuchungen
und CD-Scans, wurden dazu verwendet, die Personen in drei Gruppen
einzuteilen: 17 gutartige (keine bösartige Lungenerkrankung nachgewiesen)
Individuen, 7 Individuen mit einem nichtkleinzelligen Lungenkarzinom
(NSCLC) und 3 Patienten mit anderem Krebs (SCLC, Prostatakarzinom und
Dickdarmkarzinom). Diese letzte Gruppe wird nicht weiter diskutiert
werden.
-
Ein DDIA wurde zum Vergleich mit
den histologischen Resultaten unter Verwendung der monoklonalen
Antikörper
Onc-M29 und Onc-M38 sowie Onc-M26 und Onc-M38 durchgeführt, um
Mucinantigenspiegel, wie in den Beispielen II und VII beschrieben,
nachzuweisen. Jede Bronchoskopieabstrichprobe wurde in 0,5 ml PBS-Kochsalzlösung gelegt
und eingefroren bei –70°C bis zur
Verwendung gelagert. Die Probe wurde dann bei Raumtemperatur aufgetaut
und 10 Minuten bei 4°C
mikrozentrifugiert. Jede Probe wurde dann in einem Verhältnis von
1:11 (50 μl
Probe und 500 μl
Probenverdünnungsmittel)
verdünnt.
Zusätzlich
zu den Bronchial proben wurde der DDIA auch an Blutserum von jeder
Person ausgeführt.
-
Die durch den DDIA nachgewiesenen
Epitopspiegel sind in Tabelle 12 für Bronchialabstriche und Seren
der Personen, die auf Basis der bronchoskopischen Untersuchung und
der histologischen Tests als gutartig und an NSCLC leidend eingestuft
wurden, dargestellt.
-
Tabelle
12
Epitopspiegel, detektiert durch DDIA in Bronchialproben
und Seren normaler Individuen und solcher mit Verdacht auf Lungenerkrankung
-
Wie aus Tabelle 12 zu ersehen ist,
ergab der M26/M38-DDIA von Bronchialabstrichen von beiden Lungenflügeln für die 17
In dividuen, für
die durch histologische Untersuchung keine Bösartigkeit nachgewiesen worden
war, Epitopspiegel von 100 Einheiten/ml oder weniger an. Der M29/M38-DDIA
ergab 6 Einheiten/ml oder weniger. Für die sieben Individuen, für die NSCLC
diagnostiziert worden war, wies der M26/M38-DDIA vier Patienten
mit signifikant erhöhten
Epitopspiegel in der betroffenen Lunge nach; wobei der M29/M38-DDIA drei
Personen mit bösartiger
Lungenerkrankung mit einem erhöhten
Epitopspiegel in der betroffenen Lunge anzeigte. Bei zwei Patienten
(Nummer 21 und 22} waren die M26/M38-Spiegel in der betroffenen
Lunge erhöht.
-
Diese Resultate lassen darauf schließen, daß ein signifikanter
Prozentsatz von Patienten, die sich frühen Diagnoseverfahren bei Lungenkrebsverdacht
unterzogen, erhöhte
Spiegel der Mucinepitopmarker aufwiesen, die durch die erfindungsgemäßen Antikörper nachgewiesen
wurden. Eine Analyse, die diese Antikörper verwendet, kann sich somit
als nützlich
erweisen, ein Lungenkarzinom oder andere Karzinome mit Lungenmetastasen,
die sich dem Nachweis durch histologische Verfahren entziehen können, früh nachzuweisen.
-
Was die Resultate für Seren
betrifft, lagen die Epitopspiegel für benigne Individuen bei 54
Einheiten/ml oder weniger in dem M26/M38-DDIA und bei 43 Einheiten/ml
oder weniger in dem M29/M38-DDIA. Für die sieben Individuen, bei
denen NSCLC diagnostiziert worden war, zeigte der M26/M38-DDIA für drei Personen
erhöhte
Antigenspiegel und die M29/M38-Analyse ebenfalls für drei Personen
erhöhte
Antigenspiegel. Somit besaß ein
relativ hoher Anteil der Personen mit Lungenkrebs hohe Spiegel dieser
Antigene in ihren Seren, was darauf schließen läßt, daß die erfindungsgemäßen Antikörper nützlich sein
können,
um Lungenkrebs unter Verwendung solcher Serumanalysen früh nachzuweisen.
-
Zusätzlich zum Nachweis von Mucinepitopen,
die mit Lungenkrebs in Bronchialabstrichen in Verbindung stehen,
können
andere Proben durch Analysen unter Verwendung der erfindungsgemäßen monoklonalen
Antikörper
und anderer Antikörper
gegen Mucinepitope getestet werden. Zum Beispiel können Proben
einer Bronchialspülung
oder ausgeworfenes Sputum verdünnt
auf ähnliche
Weise in einer Analyse getestet werden.
-
Die hier identifizierten, neuen Epitope
können
als Tumor marker zum Nachweis von Tumoren an Patienten dienen. Zusätzlich können die
hier beschriebenen, neuen Epitope auf den gereinigten Tumor-assoziierten
Mucinantigenen, die immunologisch mit den neuen monoklonalen Antikörpern reagieren,
die Entwicklung von sensitiveren monoklonalen Antikörpern für verbesserte
Immunoassays fördern.
Insbesondere können
sich die monoklonalen Antikörper
(Onc-M8, OnC-M26, Onc-M29, Onc-M30 und Onc-M38), die unter Verwendung von
gereinigtem Mucin gegen Tumor-assoziiertes Mucinantigen erzeugt
wurden, als nützlich
für den
frühen Nachweis
von Krebs und für
die Durchführung
von Krebsbehandlungen herausstellen. Die Antikörper Onc-M26 und Onc-M38 scheinen
größere Spezifität für Epitope
auf Mucinantigen aus Tumorquellen zu haben, als für Mucinantigen
aus normalen Quellen. Tumorassoziiertes Mucinantigen kann in Proben
von Blutserum oder anderen Körperflüssigkeiten,
wie Sputum, Pleuraexsudat und Milch, mit zusätzlichem monoklonalen Antikörpern, die
unter Verwendung von gereinigtem Mucinantigen als Immunogen erzeugt
wurden, genau so wie mit bereits bekannten Antikörpern, wie die Antikörper W1-
oder W9, nachgewiesen werden, indem man Immunoassays verwendet,
die den monoklonalen Antikörper
Onc-M26 oder M38 alleine oder in Kombination mit einem anderen,
hier beschriebenen, monoklonalen Antikörper verwenden. Die erfindungsgemäßen Antikörper können in
histologischen Verfahren verwendet werden, sowohl um die Anwesenheit
von Tumor-assoziiertem Mucinantigen auf Zellen eines Säugetieres,
als auch um Mucin, das in flüssigen
Proben, wie Serum, vorhanden ist, nachzuweisen. Durch Wiederholung
dieser histologischen Verfahren über
einen Zeitraum hinweg kann die Fortentwicklung von Krebs in einem
Patienten beobachtet werden. Zum Beispiel können die hier beschriebenen
Antikörper
auf Bindung an Brustepithelzellen eines Patienten getestet werden,
um die Anwesenheit von Tumor-assoziiertem Mucinantigen nachzuweisen,
das anzeigt, daß Krebszellen
vorhanden sein können.
-
Der monoklonale Antikörper Onc-M26,
ebenso wie die anderen, hier beschriebenen, neuen Antikörper, können alleine
oder zusammen mit zwei oder mehreren dieser Antikörper in
Diagnosetestkits in Kombination mit geeigneten Instruktionen zur
Analyse auf Anwesenheit von Tumor-assoziierten Mucinantigenen in Serum
oder anderen biologischen Proben enthalten sein. Zum Beispiel kann
ein Kit zur Durchführung
des DDIA unter Verwendung der Antikörper Onc-M26 und Onc-M29 einen
festen Träger,
zum Beispiel einen Microwell-Plattenhalter (Nunc, Newbury Park,
CA) mit Verschlüssen,
enthalten, wobei dieser 1–8
Streifen mit einer Vielzahl von Vertiefungen enthält. Die
Streifen umfassen einen monoklonalen Antikörper, mit dem jede Vertiefung
beschichtet ist. Zu dem Kit gehören
ebenfalls Analysereagenzien, wie Standards, die in einer geeigneten Lösung verdünntes, menschliches
Antigen, zum Beispiel Antigen aus Brustkrebs-Pleuraexsudat, enthalten. Die
Standards können
aus variierenden Antigenkonzentrationen bestehen, so kann zum Beispiel
für Onc-M29 ein erster Standard
aus vier Einheiten M29-Antigen/ml und ein zweiter Standard aus 10
Einheiten/ml bestehen. Für
Onc-M26 kann ein erster Standard aus 30 Einheiten M26-Antigen/ml
und ein zweiter Standard aus 75 Einheiten/ml bestehen. Kontrollen
werden bereitgestellt und können
aus menschlichem Antigen, das in normalem Humanserum (10%-ige Lösung von
M26-Antigen und 11%-ige
Lösung
von M29-Antigen) mit den antimikrobiellen Reagenzien verdünnt wurde,
bestehen.
-
Falls in einigen Fällen eine
Probe Antigenspiegel höher
als 825 Einheiten/ml für
M26 und 110 Einheiten/ml für
M29 (höher
als der höchste
Standard) in einem ersten Analyselauf enthält, kann die Probe mit einer geeigneten
Menge des Proben-Verdünnungsmittels
verdünnt
werden. Verdünnungen
können
wie folgt hergestellt werden: 1:11 – 50 μl Testprobe + 500 μl Proben-Verdünnungsmittel
1:55 – 50 μl 1:11 Verdünnung +
200 μl Proben-Verdünnungsmittel
1:275 – 50 μl 1:55 Verdünnung +
200 μl Proben-Verdünnungsmittel
Konjugierter Antikörper
ist ebenfalls in dem Kit enthalten. Zum Beispiel wird der Antikörper, der
mit dem Enzym HRP konjugiert ist, in einem getrennten Behälter mit
einem geeigneten Verdünnungsmittel
geliefert. Das Substrat des Enzyms, beispielsweise Citrat-gepuffertes
Wasserstoffperoxid und 3,3'5,5'-Tetramethylbenzidin in Dimethylsulfoxid
(TMB-Chromogen), falls die Enzymmarkierung HRP ist, ist im Kit in
einem zweiten Behälter
enthalten, um den gebundenen konjugierten Antikörper nachzuweisen. Das Proben-Verdünnungsmittel
und ein die Reaktion unterbrechendes Reagenz, wie 1N Schwefelsäure, können zusätzliche
Komponenten des Kits sein. Eine Waschlösung (z.B. 10 × PBS) können auch
bereitgestellt werden. Die Waschlösung und das Unterbrechungsreagenz
werden bei Raumtemperatur aufbewahrt. Alle anderen Reagenzien werden
vorzugsweise bei 4°C
aufbewahrt, werden aber zur Verwendung auf Raumtemperatur gebracht.
Vorzugsweise werden Standards und Kontrollen doppelt getestet.
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Für
die Immuntherapie kann irgendeiner der hier beschriebenen Antikörper an
ein Radionuklid oder eine andere nachweisbare Markierung gekoppelt
werden, und in den Körper
eines Säugetieres
eingeführt
werden, um Krebszellen abzubilden oder um eine Radiotherapie auszuführen. Somit
können
die gewählten
Antikörper
an ein Radionuklid oder ein Antitumor-medikament gekoppelt werden
und in ein Säugetier
unter Verwendung irgendeiner geeigneten Einführungsmethode, zu der die intravenöse Injektion
gehört,
eingeführt
werden, um das Radionuklid oder das Medikament an diejenigen Tumorgewebe
heranzubringen, die ein mit dem Antikörper reagierendes Antigen enthalten.
Die nachweisbare Markierung kann ausgewählt sein unter Fluorophoren,
Enzymen, Chromophoren, Coenzymen, Chemiluminiszenzmaterialien, Enzyminhibitoren,
paramagnetischen Metallen wie Gadolinium, und Radionukliden, welche
aus dem Stand bekannt sind.
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Während
die vorliegende Erfindung in Verbindung mit bevorzugten Ausführungsformen
beschrieben worden ist, wird es einem Fachmann nach der Lektüre der vorhergehenden
Beschreibung möglich
sein, verschiedene Änderungen, äquivalente
Substitutionen und Abwandlungen bezüglich der hier beschriebenen
Zusammensetzungen und Methoden auszuführen.