DE3800036C2 - - Google Patents

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DE3800036C2
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Charles M. Purdys N.Y. Us Dole
Gary L. Fairfield Conn. Us Webster
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Dole Associates Inc Katonah Ny Us
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Hand-Analyse- oder Dia­ gnosevorrichtung nach dem Gattungsbegriff des Patentanspruchs 1 insbesondere auf wegwerfbare oder Einweg-Einheiten, die in der Hand zu halten und dazu von Nutzen sind, relativ unverzügliche Tests, Analysen oder Diagnosen auszuführen.
Eine gattungsgemäße Hand-Analyse- oder Diagnosevorrichtung ist durch die WO 86/06 488 bekannt. Diese Analysevorrichtung für klinische Untersuchungen umfaßt ein aus drei Teilen zusam­ mengesetztes Gehäuse, wobei im oberen Gehäuseteil mehrere Öffnungen, in die ortsfeste Blasen, die mit einem flüssigen oder pulvermförmigen Reagens gefüllt sind, hineinragen, sowie eine Öffnung, die Zugang zu einem Probenträger bietet, vor­ gesehen sind. Die Blasen sind flüssigkeitsdicht abgeschlossen, und unter jeder der Blasen befindet sich in einer Höhlung eine Spitze, durch die die Basisfläche einer jeden Blase in ausgewählter Weise geöffnet werden kann, wenn auf die Blase von oben durch die Öffnung Druck ausgeübt wird. Jede Höhlung, in die das Reagens bei Eindringen der Spitze in die Basis­ fläche der Blase einfließt, steht über einen Kanal mit einem Hohlraum, in dem eine Probe aufgenommen ist, in Verbindung. Den vier Blasen sind Zahlen zugeordnet, die die Reihenfolge angeben, in welcher die Blasen nacheinander geöffnet werden sollen, um das jeweilige Reagens an der Probe zur Wirkung zu bringen.
Die bekannte Vorrichtung ist von Nachteil insofern, als irr­ tümlich die Reihenfolge im Öffnen der Blasen verwechselt wer­ den kann, so daß der Test, da dann die Reagenzien nicht in der richtigen Reihenfolge auf die Probe einwirken, ein fal­ sches oder sinnwidriges Ergebnis liefern. Ein weiterer Nach­ teil ist darin zu sehen, daß die Reagenzien erst die erwähn­ te Höhlung ausfüllen und dann einen Kanal durchfließen müssen, bis sie zur Probe gelangen. Das bedeutet, daß einmal die Bla­ se ein großes Volumen aufweisen muß, um die Menge an Reagens, die die Höhlung sowie den Kanal ausfüllen muß und dann noch auf die Probe einwirken soll, aufzunehmen. Das bedeutet aber auch eine Verschwendung an teueren Reagenzien, wie auch, wenn es sich um pulverförmige Reagenzien handelt, deren Trans­ port zur Probe nicht in einwandfreier Weise gewährleistet ist, da ein "Druckmittel" fehlt und das Reagenz nicht zum Fließen aus der Höhlung und durch den Kanal gezwungen wird.
Durch den Erfindungsgegenstand soll im Hinblick auf den Stand der Technik die Aufgabe gelöst werden, die bekannte Hand- Analyse- oder Diagnosevorrichtung derart weiterzubilden, daß eine irrtumsfreie Handhabung gewährleistet ist, mit einer geringeren Menge an jeweiligen Reagenzien auszukommen ist und das Reagens jeweils auf kürzestem Weg sicher auf die Probe gelangt.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst, wobei vorteilhafte Weiterbildungen und Ausge­ staltungen dieser Vorrichtung Gegenstand der Patentansprüche 2 bis 14 sind.
Da die Probenträger fortschreitend auf einer linearen oder kreis- und bogenförmigen Bahn zum wenigstens einen Reagens­ behälter - vorzugsweise sind es jedoch mehrere solcher Be­ hälter - hin geführt wird, wobei durch Arretiereinrichtungen jeweils die Lage des Probenträgers und damit die der Probe so bestimmt wird, daß sich diese unmittelbar unter dem jeweils vorbestimmten Reagenzbehälter befindet, werden folglich Feh­ ler in der Reihenfolge der Einwirkung der Reagenzien auf die Probe vermieden und das Reagens auf kürzestem Weg jeweils auf die Probe aufgebracht. Die Menge an jeweils benötigtem Reagens kann also so klein gehalten werden, wie es für den jeweiligen Testfall gerade ausreichend ist, und das Zuführen der Reagenzien erfolgt - auch bei Reagenzien in Pulver- oder Granulatform - in sicherer Weise. Auch kann durch das Auf­ schneiden bzw. das Öffnen des Reagensbehälters mittels eines eigens dafür vorgesehenen Schneid- oder Lochwerkzeugs das Material für diesen Behälter so gewählt werden, daß nicht durch einen zufälligen Druck auf diesen schon ein Aufreißen des Behälters erfolgt.
Der Erfindungsgegenstand zeichnet sich durch die Ausbildung einer zusammengesetzten Vorrichtung aus, deren Größe und Aus­ gestaltung sie wirtschaftlich für moderne, mit hoher Geschwin­ digkeit ablaufende Massenproduktionsverfahren unter Verwen­ dung von zweckmäßigen synthetischen, formfähigen Zusammen­ setzungen geeignet macht.
Ein weiteres vorteilhaftes Merkmal des Erfindungsgegenstandes ist darin zu sehen, daß die Vorrichtung eine Mehrzahl von Behältern zur Aufnahme von flüssigen Reagenzien oder anderen fließfähigen Materialien einschließlich Wasser zusammen mit Einrichtungen für eine ausgewählte Freigabe der Flüssigkeiten zur Reaktion an einer Untersuchungsprobe umfaßt.
Ferner zeichnet sich der Erfindungsgegenstand in vorteilhaf­ ter Weise dadurch aus, daß eine Diagnose-, Analyse- oder Test­ vorrichtung geschaffen wird, die auf Grund ihres Aufbaus leicht benötigbar ist, um eine Anzahl von nützlichen Funktio­ nen zur Lieferung von Ergebnissen, die für einen normalen Laien von Bedeutung sind, zu erfüllen, die in sich geschlos­ sen ist und deren Betätigung persönlich durch den Benutzer ohne die Notwendigkeit für eine technische oder professio­ nelle Überwachung bzw. Assistenz ausgeführt wird.
Darüber hinaus ist es ein Vorteil des Erfindungsgegenstandes, daß Gruppen von Vorrichtungen am Ort der Herstellung beschickt werden können, wobei jede Gruppe dazu bestimmt ist, einen speziellen Test, eine besondere Analyse oder Diagnose durch­ zuführen. Beispielsweise kann eine Gruppe von Vorrichtungen im Handel für einen Schwangerschaftstest zur Verfügung stehen. Eine andere Gruppe von Vorrichtungen kann mit Reagenzien oder flüssigen bzw. fließfähigen Materialien beschickt werden, um die Existenz von bestimmten Bakterien, Viren oder anderen identifizierbaren Materialien zu ermitteln. Eine weitere Gruppe von Vorrichtungen kann mit Reagenzien oder Materialien, die für Anwendungen in der Tiermedizin von Nutzen sind, be­ schickt werden.
Der Erfindungsgegenstand wird unter Bezugnahme auf die Zeich­ nungen anhand bevorzugter Ausführungsformen erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Übersichtsdarstellung der wesentlichen Bauteile einer Diagnosevorrichtung in einer ersten Ausführungs­ form gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der zusammengebauten Vorrichtung;
Fig. 3 eine schematische Darstellung einer drehenden Schei­ be mit ihrem Schneidelement, der Scherfolgen und des Tragelements oder Plättchens für die Untersuchungs­ probe;
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform einer Diagnosevorrichtung mit einer im Gegensatz zur kreisförmigen Anordnung der Fig. 1 und 2 linearen Anordnung;
Fig. 5 eine teilweise geschnittene Seitenansicht zur Fig. 4;
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine Matrix einer Blister- oder Glockenpackung oder eines Vorrichtungsgehäuses;
Fig. 7 den Schnitt nach der Linie 7-7 in der Fig. 6;
Fig. 8 die Ansicht der rechten Stirnseite von Fig. 6;
Fig. 9 eine Draufsicht auf die Glockenpackung der flüssigen Reagenzien;
Fig. 10 den Schnitt nach der Linie 10-10 in der Fig. 9;
Fig. 11 eine teilweise aufgebrochene Draufsicht auf eine zweiteilige Untersuchungsproben-Trag- und Trans­ porteinrichtung;
Fig. 12 eine Draufsicht auf das Grundplattenteil der zweitei­ ligen Transporteinrichtung von Fig. 11;
Fig. 13 eine teilweise geschnittene Seitenansicht des Deck- und Grundplattenteils der Transporteinrichtung, die zur klareren Darstellung voneinander getrennt sind;
Fig. 14 die Teile von Fig. 13 im zusammengebauten Zustand;
Fig. 15 die von Hand betätigbare Locheinrichtung zum Durch­ stoßen oder Öffnen einer Folie oder eines Films zur Freigabe von Flüssigkeit aus den Behältern der Gloc­ kenpackung;
Fig. 16 den Schnitt nach der Linie 16-16 in der Fig. 15.
Gemäß Fig. 1 weist ein oberes Gehäuseteil 11, das mit einem hängenden Mantel 12 mit V-förmigen Kerben 13, 14 und 16 (erste Arretiereinrichtungen) versehen ist, eine Proben-Einführöff­ nung 17 und eine Schauöffnung 18 auf. Die Proben-Einführöff­ nung 17 ist dazu ausgestaltet, ein Trichter- oder Spitzfil­ ter 19 mit einem Griff 21 in dem Fall aufzunehmen, daß die in die Öffnung 17 eingebrachte Untersuchungsprobe Feststoff- oder Agglomeratmaterial enthält, das festgehalten oder ent­ fernt werden muß.
Unter dem oberen Gehäuseteil 11 befindet sich ein Kreisab­ schnitt als eine Trageinrichtung 22 für eine Mehrzahl von flüssigkeitsdichten Reagensbehältern 23, 24, 26 und 27, die jeweils ein Hauptteil 28 und einen Nippel 29 umfassen. Die Trageinrichtung 22 ist mit einem Ausschnitt 31 sowie mit einer mittigen Öffnung 32 versehen, deren Zweck und Funktion aus der folgenden Beschreibung deutlich werden wird.
Die Reagensbehälter 23, 24, 26 und 27, die einzeln aus einem geeigneten dünnen Kunststoffmaterial gefertigt sind, welches ohne Schwierigkeiten aufzuschneiden oder aufzutrennen ist, werden mit flüssigen Reagenzien gefüllt, die für den speziel­ len Test, die spezielle Untersuchung oder Diagnose geeignet sind, und an der Unterseite der Trageinrichtung 22 durch einen geeigneten Klebstoff oder eine Hochfrequenz-Erhitzung befe­ stigt.
Die Trageinrichtung 22 und die daran hängenden Behälter 23, 24, 26 und 27 werden in geeigneter Weise an der Unterseite oder Innenfläche des oberen Gehäuseteils 11 fest angebracht. Alternativ kann die Trageinrichtung 22 entfallen, in welchem Fall die Behälter unmittelbar an der Unterseite des oberen Gehäuseteils 11 befestigt werden.
Die Unterseite des Gehäuseteils 11 dient insofern als das die Behälter tragende Element. Hierbei kann das Gehäuseteil 11 mit kleinen, abdichtbaren Öffnungen 33 versehen werden, um die Behälter unter Verwendung einer geeigneten Spritze zu beschicken.
Als weitere Alternative können die Behälter als eine Gruppe von beispielsweise im Vakuum geformten Behältern aus einem geeigneten Kunststoff-Flachmaterial gebildet werden, wobei alle Behälter untereinander durch Randabschnitte zwischen ihnen in linearer, kreisförmiger oder beliebiger Anordnung verbunden sind. Nach dem Füllen eines jeden Behälters mit dem für den Test geeigneten Reagens wird eine abdichtende Folie über das aus dem Flachmaterial gebildete Formteil auf­ gebracht, die jeden Behälter und die Randabschnitte abdeckt und abdichtet. Anschließend wird das ausgebildete, gefüllte und abgedichtete Formteil durch geeignete Mittel an der Unter­ seite des oberen Gehäuseteils 11 befestigt. In diesem Fall sind die einen Zugang ermöglichenden Öffnungen 33 nicht not­ wendig.
Ein unteres Gehäuseteil 34 mit einem stehenden Mantel 36 und mit einer mittigen Achse 37 nimmt ein Absorptions- oder Saug­ kissen 38 mit einem Durchgangsloch 39 für die Achse 37 auf.
Die Achse 37, die eine mittige Lagerung für eine drehende Scheibe als mittleres Gehäuseteil 41 bildet, erstreckt sich durch eine Öffnung 40 in der Scheibe 41 sowie durch eine Öff­ nung 32 der Trageinrichtung 22 und stößt gegen einen innenlie­ genden Stutzen 35 am oberen Gehäuseteil 11. Die Achse 37 wird am Gehäuseteil 11 durch geeignete Mittel befestigt, wobei ein angemessener Spielraum eingehalten wird, um eine Relativ­ bewegung zwischen der Schneidscheibe 41 und den zusammenge­ bauten oberen sowie unteren Gehäuseteilen in einer noch zu erläuternden Weise und für einen noch zu erläuternden Zweck zu ermöglichen.
Die Schneidscheibe 41 ist als eine Kreisscheibe mit einem Durchmesser, der etwas größer ist als derjenige der Gehäuse­ teile, ausgebildet und an ihrem Außenumfang gerändelt oder aufgerauht, um das Erfassen von Hand zu erleichtern.
In der Schneidscheibe 41 ist ein durchgehender, bogenförmi­ ger Schlitz 42 ausgebildet, der der bogenförmigen Reihe der Nippel 29 der Behälter 23, 24, 26 und 27 entspricht. Der Schlitz 42 nimmt die Nippel 29 mit einem Spielraum auf, wie der Fig. 3 am besten zu entnehmen ist. Das äußerste rechte Ende des Schlitzes 42 endet in einer Messerschneide 43, zu der ein Probenträger 44 zur Aufnahme einer Untersuchungspro­ be unmittelbar benachbart ist. Der Probenträger 44 kann die Gestalt eines Plättchens oder einer Membran einschließlich einer durchlässigen oder behandelten Membran aufweisen, je nachdem wie es durch den Test-, Analyse- oder Diagnosevor­ gang gefordert wird.
Die Schneidscheibe 41 ist ferner mit einem Raststeg 46 (zwei­ te Arretiereinrichtung) versehen, welcher vorsteht und mit Bezug zum Probenträger 44 mittig angeordnet ist. Die Arre­ tiereinrichtung 46 wirkt mit der Kerbe (erste Arretiereinrich­ tung) 13, die auf die Proben-Einführöffnung 17 ausgerichtet ist, zusammen, um die Schneidscheibe 41 lösbar zu verriegeln, wobei die Proben-Einführöffnung 17 mit dem Probenträger 44 in Ausrichtung ist.
Die beschriebene Vorrichtung arbeitet in der folgenden Weise:
Es sei angenommen, daß die Vorrichtung in der in Fig. 2 ge­ zeigten Weise zusammengebaut ist, wobei die Proben- Einführ­ öffnung 17 in lösbarer Ausrichtung mit dem Probenträger 44 ist und die verschiedenen Reagensbehälter 23, 24, 26 und 27 am Herstellungsort mit für den Test, die Analyse oder Diagno­ se, wofür die Vorrichtung vorgesehen ist, geeigneten flüssi­ gen Reagenzien beschickt oder gefüllt worden sind. Es sei ferner angenommen, daß der Probenträger 44 vom Benutzer unter Verwendung des Trichterfilters 19 oder eines Abstrichtupfers 52 sowie eines Tupferhalters 51 je nach dem jeweiligen Fall geimpft oder bedeckt worden ist.
Zu diesem Zeitpunkt sind die Nippel 29 jeweils frei von der Messerschneide 43 im bogenförmigen Schlitz 42 aufgenommen, und es ist jeder Behälter einzeln mit den Kerben 13, 14 und 16 ausgerichtet. Der Behälter 23 ist folglich mit der Kerbe 14, der Behälter 24 mit der Kerbe 16 usw. ausgerichtet.
Der Benutzer erfaßt das Gehäuse (das obere Gehäuseteil 11, das untere Gehäuseteil 34 oder beide Gehäuseteile) fest ma­ nuell und dreht die Schneidscheibe 41 relativ zum Gehäuse in der Richtung des Pfeils 47, der in Fig. 2 angegeben ist. Hierdurch wird die Vorrichtung an der Stelle 48 in Fig. 2 gelöst und die Schneidscheibe 41 sowie ihre Rippe 46 werden relativ zum Gehäuse bewegt, bis die Rippe 46 an der Stelle 49 in die nächste Gehäusekerbe einrastet.
Im Verlauf dieser Relativdrehung wird die Messerschneide 43 tätig und schneidet den Nippel 29 (siehe Fig. 3) vom zugehöri­ gen Behälter 28 ab, um das flüssige Reagens freizugeben. Der Ort der Rasteinrichtung (die Kerbe an der Stelle 49 in Fig. 2) am Mantel 12 des oberen Gehäuseteils 11 gewährleistet, daß das vom Behälter 28 freigegebene Reagens auf die Untersu­ chungsprobe regnet oder spritzt, wie in Fig. 3 gezeigt ist.
Das Saugkissen 38 weist eine ausreichende Dicke auf, um die Unterseite der Schneidscheibe 41 abzuwischen sowie jegliches überschüssiges flüssiges Material zu absorbieren und die Flüssigkeit durch eine poröse Membran zu ziehen.
Nach einer geeigneten Zeitspanne und in Übereinstimmung mit den für den jeweiligen Test, die jeweilige Analyse oder Dia­ gnose gegebenen Instruktionen wird die Schneidscheibe 41 zum nächsten Arretierungspunkt gedreht, wird ein Nippel abgeschert und die Untersuchungsprobe wiederum mit flüssigem Reagens aus dem zweiten Behälter benetzt.
Ersichtlicherweise ist für die Erfindung die Anzahl der Rea­ gensbehälter 23, 24, 26 und 27 nicht kritisch oder entschei­ dend, solange als ausreichende Reagenzien einschließlich Wasser für den speziellen Test, die spezielle Analyse oder Diagnose, für die die Vorrichtung vorgesehen ist, verfügbar sind.
Es ist auch hervorzuheben, daß, obwohl die Relativbewegung, die im Zusammenhang mit der beispielhaften Ausführungsform gemäß der Erfindung beschrieben wurde, eine Drehbewegung ist, es völlig im Rahmen und Konzept der Erfindung liegt, daß die Relativbewegung linear oder teils drehend und teils linear sein kann, solang die Relativbewegung zwischen der Messer­ schneide und den Reagensbehältern dahingehend wirkt, die Be­ hälter in Aufeinanderfolge aufzuschneiden, um Flüssigkeit zur Behandlung einer Untersuchungsprobe freizugeben.
Die Fig. 4-16 zeigen eine alternative Ausführungsform der Test-, Analyse- oder Diagnosevorrichtung. Diese Vorrichtung 110 ist dazu ausgebildet, im Gegensatz zu der drehend arbei­ tenden Vorrichtung von Fig. 1-3 in linearer Weise zu ar­ beiten.
Die linear ausgebildete Vorrichtung 110 umfaßt ein Gehäuse 111 mit einer Öffnung 112, die Zugang zu einem Probenträger 113 bietet. Dieser Probenträger kann in Abhängigkeit vom je­ weiligen Test, für den die Vorrichtung am Ort ihrer Herstel­ lung vorgesehen wird, als Membran, Filter oder Plättchen aus­ gebildet sein.
Mehrere Flüssigkeitsbehälter 114, 116 und 117, von denen je­ der mit einer manuell betätigbaren Durchloch- oder Aufreiß­ einrichtung 118, 119 und 121 jeweils versehen ist, sind in dem Gehäuse aufgenommen. Klarerweise ist die Erfindung nicht auf die Größe und Anzahl der Behälter, wie sie dargestellt sind, begrenzt, und drei Behälter sind lediglich für den Er­ findungsgedanken repräsentativ.
Wenngleich die in den Fig. 4-16 gezeigten Ausführungsform eine lineare Anordnung der Flüssigkeitsbehälter 114, 116 und 117 hat, so liegt es gänzlich im Rahmen der Erfindung, daß die Behälter in einer bogen- oder kreisförmigen Reihe oder in einer teils linearen und teils bogenförmigen oder in einer beliebigen Anordnung vorgesehen sein können.
Das Gehäuse ist ferner mit einer zusätzlichen Zugangsöffnung 122 ausgestattet, die das Erfassen von Hand und das Weiter­ schalten einer Proben-Transporteinrichtung 123 für einen noch zu erläuternden Zweck erleichtert.
Das Gehäuse 11 ist zur Erleichterung des Formvorgangs mit Ausschnitten 124, 126, 127 und 128, die Gehäuse-Seitenwände 129 und 131 belassen, wie auch mit benachbarten, einwärts ragenden Führungen 132 und 133 (siehe Fig. 8) zur Führung der Transporteinrichtung 123, wenn sie manuell mit Bezug zum Gehäuse bewegt wird, vorgesehen.
Wie des weiteren den Fig. 6 und 7 zu entnehmen ist, weist das Gehäuse 11 konische Öffnungen 134, 136 und 137 auf, in denen in ineinandergesetzter Weise die Behälter 114, 116 und 117 aufgenommen werden.
Die Behälter werden als eine Glocken- oder Blasenpackung (Blister) 142, wie in Fig. 9 und 10 gezeigt ist, gefertigt. Die Glocken 138, 139 und 141 der Packung 142 werden aus einem Flachmaterial eines formbaren, flexiblen Kunststoffs gebil­ det, das über eine spiegelbildliche Form in einem bekannten Verfahren, wie einem Vakuum-Formvorgang, gezogen wird. Jede Blisterpackung umfaßt einstückig oder "nahtlos" ein Lochwerk­ zeug 143, 144 und 146.
Am Ort der Herstellung der Glocken 138, 139 und 141 werden diese mit Bezug zur in Fig. 10 gezeigten Lage umgekehrt, nach Wunsch mit einer Flüssigkeit oder einem Reagens gefüllt und dann durch eine Folie oder einen Film 147 abgedichtet, so daß flüssigkeitsdichte Behälter 148, 149 und 151 be­ stimmt werden.
Wie den Fig. 9 und 10 am besten zu entnehmen ist, werden die Lochwerkzeuge 143, 144 und 145 einstückig und "nahtlos" mit einer zugeordneten Glocke 138, 139 und 141 jeweils ausgebil­ det, und sie weisen eine eingesenkte, allgemein kegelförmige Gestalt auf. Die seitlichen Flächen 152, 153 und 154 eines jeden Lochwerkzeugs werden durch mehrere, im Winkel beabstan­ dete und konkave Kehlen, z. B. die Kehlen 156, 157, 158 und 159 des Lochwerkzeugs 144 in Fig. 9 unterbrochen. Die in einer Nordost-Südwest- und einer Nordwest-Südost-Ausrichtung angeord­ neten Kehlen erstrecken sich von der Basis B des Kegels zur Spitze A, wobei die Kehlen ihre größte Tiefe an der Basis des Kegels haben und allmählich in ihrer Tiefe im Verlauf zur Spitze A hin abnehmen, bis die Kehlen schließlich zusam­ men auslaufen, um eine scharfe Spitze zu bilden.
Die Anzahl der Kehlen, ihr Abstand in der Winkelrichtung, ihre Tiefe und ihre Anordnung obliegt der Wahl des Fachmanns, und die gezeigte sowie beschriebene Ausführungsform der Loch­ werkzeuge wie auch die Anzahl der flüssigkeitsdichten Behäl­ ter ist nicht auf das Beispiel begrenzt.
Der Probenträger 113 und seine Transporteinrichtung 123 wer­ den unter Bezugnahme auf die Fig. 11-14 erläutert. Die Transporteinrichtung 123 umfaßt zwei Hauptbauteile, nämlich eine Grundplatte (Gehäuseteil) 162 und eine Deckplatte (oberes Gehäuseteil) 163. Diese Platten sind miteinander durch eine geeignete Einrichtung verbunden und bilden einen inneren Hohl­ raum zur Aufnahme eines Absorptionsmittels. Bei der darge­ stellten Ausführungsform sitzen Führungsstifte 164 der Grund­ platte 162 mit Preßsitz in zugeordneten Bohrungen 166, die in von der Deckplatte 163 herabhängenden Zapfen 167 ausge­ bildet sind.
Die Deckplatte 163 ist mit einer Öffnung 173 versehen und weist eine Mehrzahl von hängenden, längsverlaufenden Stegen 168 auf, die für eine Steifigkeit sorgen und gegen ein Kis­ sen aus Absorptionsmaterial 165 anstoßen, das zwischen die Deck- und Grundplatte der Transporteinrichtung 123 eingefügt ist, wie am besten den Fig. 5 und 11 zu entnehmen ist.
Ferner ist an der Grundplatte 162 ein nicht durchlaufender Umfangsrand 169 ausgebildet, der im Inneren der Deckplatte aufgenommen ist und einen Paßsitz mit der Innenfläche der Deckplatten-Seitenwände 171 bildet.
Die rechten Enden der Stege 168 sind ausgeschnitten oder eingekerbt, wie in Fig. 13 und 14 gezeigt ist, um den herab­ hängenden Kragen 172 der Öffnung 173 und ein Filter, eine poröse Scheibe, ein Abstandselement 174 od. dgl. (siehe Fig. 5) aufzunehmen.
Es sollte klar sein, daß die Anwendung eines Abstandselements 174 völlig freigestellt ist und die Vorrichtung so ausgebil­ det werden kann, daß hierfür ein Freiraum, sollte ein bestimm­ ter Test oder eine bestimmte Analyse dies erfordern, vorgese­ hen werden kann.
Normalerweise überbrückt der Probenträger 113 den Boden der Öffnung 173, wie in Fig. 5 gezeigt ist, wobei er an dem Kra­ gen 172, der die Öffnung umschließt, in irgendeiner geeigne­ ten Weise befestigt werden kann.
Das Kissen 165 aus Absorptionsmaterial weist im allgemeinen eine rechteckige Gestalt auf und ist so bemessen, daß es in­ nerhalb der von den Zapfen 167 bestimmten Umgrenzung aufge­ nommen ist, wie in Fig. 11 gezeigt ist. Die Dicke des Kissens 165 wird so gewählt, daß, wenn die Transporteinrichtung 123 eingesetzt ist, das Kissen leicht zusammengedrückt wird.
Nachdem die Blisterpackung zur Herstellung der Glocken 138, 139 und 141 mit jeweils einem Lochwerkzeug 143, 144 und 146 ausgebildet worden ist, wird die geformte Einheit auf eine im allgemeinen ebene Oberfläche mit nach oben gerichteten offenen Glocken und Spitzen der Lochwerkzeuge gelegt. In die verschiedenen Glocken werden geeignete flüssige Reagenzien einschließlich Wasser gefüllt. Anschließend wird auf die of­ fenen Glocken eine Folie oder ein Film 147 aufgebracht, um die Glocken flüssigkeitsdicht abzuschließen und die Behäl­ ter 114, 116 und 117 der Fig. 4 zu bilden.
Hierauf wird die beschickte Blisterpackung 142 in das Gehäuse 111 eingesetzt derart, daß jede Glocke 138, 139 und 141 in jeweils zugeordneten, angepaßten Öffnungen 134, 136 und 137 aufgenommen wird (siehe Fig. 6). Die Fig. 5 zeigt die Glocke 141, die in ihrer zugeordneten Öffnung 137 aufgenommen ist, wie auch die Glocken 138 und 139 jeweils in den zugehörigen Öffnungen 134 und 136 aufgenommen sind.
Es ist zu bemerken, daß in Fig. 4 die Glocken 138, 139 und 141 als die Flüssigkeitsbehälter 114, 116 und 117 sowie die Lochwerkzeuge 143, 144 und 146 als die Lochwerkzeuge 118, 119 und 121 bezeichnet sind.
Die Blisterpackung 142 kann am Gehäuse 111 durch einen Kleb­ stoff od. dgl. befestigt werden oder wie bei der gezeigten Ausführungsform unbefestigt bleiben. Im nächsten Vorgang wird die zusammengesetzte Transporteinrichtung 123 in das Gehäuse unter Führung durch die Führungen 132 und 133 einge­ bracht. Die Dicke der Transporteinrichtung wird derart ge­ wählt, daß sie gleitend auf den Flächen 176 (Fig. 10) der Blisterpackung anliegt, um die Packung in das Gehäuse einge­ setzt zu halten.
Nachdem der Probenträger 113 mit einer Untersuchungsprobe geimpft worden ist und nach Verstreichen einer angemessenen Zeit, die von den Instruktionen für den auszuführenden Test abhängig ist, wird das linke Ende der Transporteinrichtung 123 (Fig. 4) manuell erfaßt und mit Bezug zum Gehäuse nach links gezogen, bis der Probenträger 113 an einem Punkt unmittelbar unter dem Behälter 117, der die Glocke 141 um­ faßt, gelangt.
Eine korrekte Ausrichtung wird unter Verwendung von Arretier­ einrichtungen, wie einem Vorsprung 177 an der Führung 133 (siehe Fig. 5 und 7), und eine Folge von entsprechend zugeord­ neten Einsenkungen 178 am Boden der Transporteinrichtung (siehe Fig. 13 und 14) erreicht.
Nachdem die Transporteinrichtung in ihre Lage einrastet, wird ein Finger D oder ein anderes Instrument dazu verwen­ det, auf die flexible Oberseite der Glocke des Flüssig­ keitsbehälters C Druck aufzubringen, so daß das Lochwerkzeug 161 die Folie oder den Film F durchstößt oder aufreißt, um die Flüssigkeit freizugeben, wie in Fig. 15 gezeigt ist. Da­ durch wird bewirkt, daß die Flüssigkeit auf die darunter von der Transporteinrichtung getragene Untersuchungsprobe tropft.
In Übereinstimmung mit den jeweiligen Instruktionen wird die Transporteinrichtung in Folge zum folgenden Behälter weitergeschaltet, wobei die oben beschriebenen Schritte erneut ausgeführt werden, um die Flüssigkeit von jedem Behäl­ ter freizugeben.
Die Fig. 16 zeigt den Schnitt nach der Linie 16-16 in Fig. 15 in Richtung der angegebenen Pfeile.
Durch das gekehlte, konische Lochwerkzeug, das in einer scharfen Spitze endet, werden die Vorteile erreicht, daß
  • 1. die Folie oder der Film F ohne Schwierigkeiten durchsto­ ßen wird und
  • 2. die Flüssigkeit frei am Lochwerkzeug vorbei­ fließt.
Es hat sich gezeigt, daß eine gleichförmige, ungekehl­ te Seitenfläche von kegelförmiger Gestalt zwar zum Lochen wirksam ist, jedoch dazu neigt, die durchlochte Öffnung zu blockieren oder zu verstopfen, womit der Fluß der Flüssigkeit behin­ dert oder unterbunden wird.
Der Ausdruck "nahtlos" soll bezeichnen, daß das Lochwerk­ zeug ein der Glocke eigenes Teil ist und niemals als ge­ trenntes Bauteil vorhanden ist.
Ferner ist das Lochwerkzeug nicht auf eine konische Gestalt oder auf seine zentrale Lage an der Glocke begrenzt.
Wie schon früher festgestellt wurde, ist, obwohl die Erfin­ dung in einer drehenden bzw. linearen Ausgestaltung erläutert wurde, sie nicht auf die Anzahl der gezeigten Flüssigkeits­ behälter begrenzt, vielmehr ist die Behälteranzahl eine Sache der Wahl in Abhängigkeit vom speziellen Test-, Immunanalyse- oder Diagnosevorgang bei entweder einer human- oder veteri­ närmedizinischen Anwendung.

Claims (14)

1. Hand-Analyse- oder Diagnosevorrichtung mit einem aus drei zusammenwirkenden Teilen (11, 23, 41, 123, 162, 163) bestehenden Gehäuse, wobei im mittleren Gehäuseteil (41, 123) ein Probenträger (44, 113) angeordnet ist und das obere Gehäuseteil (11, 163) eine mit dem Probenträger übereinstimmende, einen Zugang zum Probenträger bildende Öffnung (17, 173) aufweist, mit wenigstens einem im Ober­ teil ortsfest gehaltenen glockenförmigen, aus flexiblem Kunststoffmaterial gebildeten, ein Reagens aufnehmenden flüssigkeitsdichten Behälter, der an seiner Basisfläche verschlossen ist, und mit Einrichtungen (43, 143, 144, 146) zur ausgewählten Öffnung des Behälters zur Abgabe des Reagens auf die vom Probenträger gehaltene Probe, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger (44, 113) mit Bezug zu dem wenigstens einen Reagenzbehälter (23, 24, 26, 27, 148, 149, 151) fortschreitend bewegbar und die Bewegungsstrecke zur deckenden Lage mit der Probe durch Arretiereinrichtungen (13, 14, 16, 177, 178) bestimmt ist, in welcher Lage sich eine vorgegebene Abga­ beöffnung des Behälters unmittelbar über dem Probenträger (44, 113) befindet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das mittlere Gehäuseteile eine um eine das obere sowie untere Gehäuseteil (11, 34) verbindende Achse (37) dreh­ bare Scheibe (41) ist, in der ein bogenförmiger, mit der Abgabeöffnung des wenigstens einen Behälters (23, 24, 26, 27) übereinstimmender Schlitz (42) ausgebildet ist, an dessen dem Probenträger (44) zugewandten Ende eine Messerschneide (43) als den Behälter öffnende Einrichtung angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jeder glockenförmige Behälter (23, 24, 26, 27) einen Nippel (29) an der die Basisfläche bildenden gewölbten Fläche hat, der mit seitlichem Spiel im bogenförmigen Schlitz (42) der mittleren Gehäu­ seteilscheibe (41) aufgenommen ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeder glockenförmige Behälter (23, 24, 26, 27) an einer im oberen Gehäuseteil (11) aufge­ nommenen Trageinrichtung (22) hängend gehalten ist, mit Bezug zu welcher die Gehäuseteilscheibe (41) mit dem Probenträger (44) drehbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das obere Gehäuseteil (11) mit einer Schauöffnung (18) versehen ist und die Arretiereinrich­ tung (13, 14, 16, 46) derart positioniert sind, daß die Proben-Einführöffnung (17) und die Schauöffnung (18) in ausgewählter Weise mit Bezug zum Probenträger (44) lösbar in Ausrichtung zu halten sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Mehrzahl von linear ausgerichteten Behältern (148, 149, 151), von denen jeder mit einem eigenen Lochwerkzeug (143, 144, 146) als Öffnungseinrichtung versehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Lochwerkzeug (143, 144, 146) mit dem glockenförmigen Behälter (148, 149, 151) einstückig ausgestaltet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß das obere Gehäuseteil (163) mit Öffnungen (134, 136, 137) für je einen einzelnen Be­ hälter (148, 149, 151) ausgestattet ist und die Behälter in das Gehäuse so eingesetzt sind, daß eine Glocke (138, 139, 141) eines jeden Behälters in einer zugeord­ neten, angepaßten Öffnung aufgenommen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Lochwerkzeug (143, 144, 146) von einem Kegel mit einer Basis (B), einer seitli­ chen Fläche (152, 153, 154) und einer Spitze (A) gebil­ det ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze (A) des Kegels in enger Nachbarschaft zur Ba­ sisfläche (147) des Behälters (148, 149, 151) angeord­ net ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenfläche (152, 153, 154) des Kegels durch wenig­ stens eine Kehle (156, 157, 158, 159) unterbrochen ist, die eine von der Basis (B) zur Spitze (A) des Kegels sich ändernde Tiefe hat.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefe der Kehle (156, 157, 158, 159) an der Ba­ sis (B) des Kegels am größten ist und allmählich auf eine Null-Tiefe an der Spitze (A) abnimmt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger (44, 113) von einer Membran gebildet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran permeabel ist.
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