DE3800036C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Hand-Analyse- oder Dia
gnosevorrichtung nach dem Gattungsbegriff des Patentanspruchs
1 insbesondere auf wegwerfbare oder Einweg-Einheiten,
die in der Hand zu halten und dazu von Nutzen sind, relativ
unverzügliche Tests, Analysen oder Diagnosen auszuführen.
Eine gattungsgemäße Hand-Analyse- oder Diagnosevorrichtung
ist durch die WO 86/06 488 bekannt. Diese Analysevorrichtung
für klinische Untersuchungen umfaßt ein aus drei Teilen zusam
mengesetztes Gehäuse, wobei im oberen Gehäuseteil mehrere
Öffnungen, in die ortsfeste Blasen, die mit einem flüssigen
oder pulvermförmigen Reagens gefüllt sind, hineinragen, sowie
eine Öffnung, die Zugang zu einem Probenträger bietet, vor
gesehen sind. Die Blasen sind flüssigkeitsdicht abgeschlossen,
und unter jeder der Blasen befindet sich in einer Höhlung
eine Spitze, durch die die Basisfläche einer jeden Blase in
ausgewählter Weise geöffnet werden kann, wenn auf die Blase
von oben durch die Öffnung Druck ausgeübt wird. Jede Höhlung,
in die das Reagens bei Eindringen der Spitze in die Basis
fläche der Blase einfließt, steht über einen Kanal mit einem
Hohlraum, in dem eine Probe aufgenommen ist, in Verbindung.
Den vier Blasen sind Zahlen zugeordnet, die die Reihenfolge
angeben, in welcher die Blasen nacheinander geöffnet werden
sollen, um das jeweilige Reagens an der Probe zur Wirkung
zu bringen.
Die bekannte Vorrichtung ist von Nachteil insofern, als irr
tümlich die Reihenfolge im Öffnen der Blasen verwechselt wer
den kann, so daß der Test, da dann die Reagenzien nicht in
der richtigen Reihenfolge auf die Probe einwirken, ein fal
sches oder sinnwidriges Ergebnis liefern. Ein weiterer Nach
teil ist darin zu sehen, daß die Reagenzien erst die erwähn
te Höhlung ausfüllen und dann einen Kanal durchfließen müssen,
bis sie zur Probe gelangen. Das bedeutet, daß einmal die Bla
se ein großes Volumen aufweisen muß, um die Menge an Reagens,
die die Höhlung sowie den Kanal ausfüllen muß und dann noch
auf die Probe einwirken soll, aufzunehmen. Das bedeutet aber
auch eine Verschwendung an teueren Reagenzien, wie auch,
wenn es sich um pulverförmige Reagenzien handelt, deren Trans
port zur Probe nicht in einwandfreier Weise gewährleistet
ist, da ein "Druckmittel" fehlt und das Reagenz nicht zum
Fließen aus der Höhlung und durch den Kanal gezwungen wird.
Durch den Erfindungsgegenstand soll im Hinblick auf den Stand
der Technik die Aufgabe gelöst werden, die bekannte Hand-
Analyse- oder Diagnosevorrichtung derart weiterzubilden, daß
eine irrtumsfreie Handhabung gewährleistet ist, mit einer
geringeren Menge an jeweiligen Reagenzien auszukommen ist
und das Reagens jeweils auf kürzestem Weg sicher auf die
Probe gelangt.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung durch
die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen
Merkmale gelöst, wobei vorteilhafte Weiterbildungen und Ausge
staltungen dieser Vorrichtung Gegenstand der Patentansprüche
2 bis 14 sind.
Da die Probenträger fortschreitend auf einer linearen oder
kreis- und bogenförmigen Bahn zum wenigstens einen Reagens
behälter - vorzugsweise sind es jedoch mehrere solcher Be
hälter - hin geführt wird, wobei durch Arretiereinrichtungen
jeweils die Lage des Probenträgers und damit die der Probe
so bestimmt wird, daß sich diese unmittelbar unter dem jeweils
vorbestimmten Reagenzbehälter befindet, werden folglich Feh
ler in der Reihenfolge der Einwirkung der Reagenzien auf die
Probe vermieden und das Reagens auf kürzestem Weg jeweils
auf die Probe aufgebracht. Die Menge an jeweils benötigtem
Reagens kann also so klein gehalten werden, wie es für den
jeweiligen Testfall gerade ausreichend ist, und das Zuführen
der Reagenzien erfolgt - auch bei Reagenzien in Pulver- oder
Granulatform - in sicherer Weise. Auch kann durch das Auf
schneiden bzw. das Öffnen des Reagensbehälters mittels eines
eigens dafür vorgesehenen Schneid- oder Lochwerkzeugs das
Material für diesen Behälter so gewählt werden, daß nicht
durch einen zufälligen Druck auf diesen schon ein Aufreißen
des Behälters erfolgt.
Der Erfindungsgegenstand zeichnet sich durch die Ausbildung
einer zusammengesetzten Vorrichtung aus, deren Größe und Aus
gestaltung sie wirtschaftlich für moderne, mit hoher Geschwin
digkeit ablaufende Massenproduktionsverfahren unter Verwen
dung von zweckmäßigen synthetischen, formfähigen Zusammen
setzungen geeignet macht.
Ein weiteres vorteilhaftes Merkmal des Erfindungsgegenstandes
ist darin zu sehen, daß die Vorrichtung eine Mehrzahl von
Behältern zur Aufnahme von flüssigen Reagenzien oder anderen
fließfähigen Materialien einschließlich Wasser zusammen mit
Einrichtungen für eine ausgewählte Freigabe der Flüssigkeiten
zur Reaktion an einer Untersuchungsprobe umfaßt.
Ferner zeichnet sich der Erfindungsgegenstand in vorteilhaf
ter Weise dadurch aus, daß eine Diagnose-, Analyse- oder Test
vorrichtung geschaffen wird, die auf Grund ihres Aufbaus
leicht benötigbar ist, um eine Anzahl von nützlichen Funktio
nen zur Lieferung von Ergebnissen, die für einen normalen
Laien von Bedeutung sind, zu erfüllen, die in sich geschlos
sen ist und deren Betätigung persönlich durch den Benutzer
ohne die Notwendigkeit für eine technische oder professio
nelle Überwachung bzw. Assistenz ausgeführt wird.
Darüber hinaus ist es ein Vorteil des Erfindungsgegenstandes,
daß Gruppen von Vorrichtungen am Ort der Herstellung beschickt
werden können, wobei jede Gruppe dazu bestimmt ist, einen
speziellen Test, eine besondere Analyse oder Diagnose durch
zuführen. Beispielsweise kann eine Gruppe von Vorrichtungen
im Handel für einen Schwangerschaftstest zur Verfügung stehen.
Eine andere Gruppe von Vorrichtungen kann mit Reagenzien
oder flüssigen bzw. fließfähigen Materialien beschickt werden,
um die Existenz von bestimmten Bakterien, Viren oder anderen
identifizierbaren Materialien zu ermitteln. Eine weitere
Gruppe von Vorrichtungen kann mit Reagenzien oder Materialien,
die für Anwendungen in der Tiermedizin von Nutzen sind, be
schickt werden.
Der Erfindungsgegenstand wird unter Bezugnahme auf die Zeich
nungen anhand bevorzugter Ausführungsformen erläutert. Es
zeigt
Fig. 1 eine Übersichtsdarstellung der wesentlichen Bauteile
einer Diagnosevorrichtung in einer ersten Ausführungs
form gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der zusammengebauten
Vorrichtung;
Fig. 3 eine schematische Darstellung einer drehenden Schei
be mit ihrem Schneidelement, der Scherfolgen und des
Tragelements oder Plättchens für die Untersuchungs
probe;
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform
einer Diagnosevorrichtung mit einer im Gegensatz
zur kreisförmigen Anordnung der Fig. 1 und 2
linearen Anordnung;
Fig. 5 eine teilweise geschnittene Seitenansicht zur Fig. 4;
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine Matrix einer Blister- oder
Glockenpackung oder eines Vorrichtungsgehäuses;
Fig. 7 den Schnitt nach der Linie 7-7 in der Fig. 6;
Fig. 8 die Ansicht der rechten Stirnseite von Fig. 6;
Fig. 9 eine Draufsicht auf die Glockenpackung der flüssigen
Reagenzien;
Fig. 10 den Schnitt nach der Linie 10-10 in der Fig. 9;
Fig. 11 eine teilweise aufgebrochene Draufsicht auf eine
zweiteilige Untersuchungsproben-Trag- und Trans
porteinrichtung;
Fig. 12 eine Draufsicht auf das Grundplattenteil der zweitei
ligen Transporteinrichtung von Fig. 11;
Fig. 13 eine teilweise geschnittene Seitenansicht des Deck-
und Grundplattenteils der Transporteinrichtung, die
zur klareren Darstellung voneinander getrennt sind;
Fig. 14 die Teile von Fig. 13 im zusammengebauten Zustand;
Fig. 15 die von Hand betätigbare Locheinrichtung zum Durch
stoßen oder Öffnen einer Folie oder eines Films zur
Freigabe von Flüssigkeit aus den Behältern der Gloc
kenpackung;
Fig. 16 den Schnitt nach der Linie 16-16 in der Fig. 15.
Gemäß Fig. 1 weist ein oberes Gehäuseteil 11, das mit einem
hängenden Mantel 12 mit V-förmigen Kerben 13, 14 und 16 (erste
Arretiereinrichtungen) versehen ist, eine Proben-Einführöff
nung 17 und eine Schauöffnung 18 auf. Die Proben-Einführöff
nung 17 ist dazu ausgestaltet, ein Trichter- oder Spitzfil
ter 19 mit einem Griff 21 in dem Fall aufzunehmen, daß die
in die Öffnung 17 eingebrachte Untersuchungsprobe Feststoff-
oder Agglomeratmaterial enthält, das festgehalten oder ent
fernt werden muß.
Unter dem oberen Gehäuseteil 11 befindet sich ein Kreisab
schnitt als eine Trageinrichtung 22 für eine Mehrzahl von
flüssigkeitsdichten Reagensbehältern 23, 24, 26 und 27, die
jeweils ein Hauptteil 28 und einen Nippel 29 umfassen. Die
Trageinrichtung 22 ist mit einem Ausschnitt 31 sowie mit einer
mittigen Öffnung 32 versehen, deren Zweck und Funktion aus
der folgenden Beschreibung deutlich werden wird.
Die Reagensbehälter 23, 24, 26 und 27, die einzeln aus einem
geeigneten dünnen Kunststoffmaterial gefertigt sind, welches
ohne Schwierigkeiten aufzuschneiden oder aufzutrennen ist,
werden mit flüssigen Reagenzien gefüllt, die für den speziel
len Test, die spezielle Untersuchung oder Diagnose geeignet
sind, und an der Unterseite der Trageinrichtung 22 durch einen
geeigneten Klebstoff oder eine Hochfrequenz-Erhitzung befe
stigt.
Die Trageinrichtung 22 und die daran hängenden Behälter 23,
24, 26 und 27 werden in geeigneter Weise an der Unterseite
oder Innenfläche des oberen Gehäuseteils 11 fest angebracht.
Alternativ kann die Trageinrichtung 22 entfallen, in welchem
Fall die Behälter unmittelbar an der Unterseite des oberen
Gehäuseteils 11 befestigt werden.
Die Unterseite des Gehäuseteils 11 dient insofern als das
die Behälter tragende Element. Hierbei kann das Gehäuseteil
11 mit kleinen, abdichtbaren Öffnungen 33 versehen werden,
um die Behälter unter Verwendung einer geeigneten Spritze
zu beschicken.
Als weitere Alternative können die Behälter als eine Gruppe
von beispielsweise im Vakuum geformten Behältern aus einem
geeigneten Kunststoff-Flachmaterial gebildet werden, wobei
alle Behälter untereinander durch Randabschnitte zwischen
ihnen in linearer, kreisförmiger oder beliebiger Anordnung
verbunden sind. Nach dem Füllen eines jeden Behälters mit
dem für den Test geeigneten Reagens wird eine abdichtende
Folie über das aus dem Flachmaterial gebildete Formteil auf
gebracht, die jeden Behälter und die Randabschnitte abdeckt
und abdichtet. Anschließend wird das ausgebildete, gefüllte
und abgedichtete Formteil durch geeignete Mittel an der Unter
seite des oberen Gehäuseteils 11 befestigt. In diesem Fall
sind die einen Zugang ermöglichenden Öffnungen 33 nicht not
wendig.
Ein unteres Gehäuseteil 34 mit einem stehenden Mantel 36 und
mit einer mittigen Achse 37 nimmt ein Absorptions- oder Saug
kissen 38 mit einem Durchgangsloch 39 für die Achse 37 auf.
Die Achse 37, die eine mittige Lagerung für eine drehende
Scheibe als mittleres Gehäuseteil 41 bildet, erstreckt sich
durch eine Öffnung 40 in der Scheibe 41 sowie durch eine Öff
nung 32 der Trageinrichtung 22 und stößt gegen einen innenlie
genden Stutzen 35 am oberen Gehäuseteil 11. Die Achse 37 wird
am Gehäuseteil 11 durch geeignete Mittel befestigt, wobei
ein angemessener Spielraum eingehalten wird, um eine Relativ
bewegung zwischen der Schneidscheibe 41 und den zusammenge
bauten oberen sowie unteren Gehäuseteilen in einer noch zu
erläuternden Weise und für einen noch zu erläuternden Zweck
zu ermöglichen.
Die Schneidscheibe 41 ist als eine Kreisscheibe mit einem
Durchmesser, der etwas größer ist als derjenige der Gehäuse
teile, ausgebildet und an ihrem Außenumfang gerändelt oder
aufgerauht, um das Erfassen von Hand zu erleichtern.
In der Schneidscheibe 41 ist ein durchgehender, bogenförmi
ger Schlitz 42 ausgebildet, der der bogenförmigen Reihe der
Nippel 29 der Behälter 23, 24, 26 und 27 entspricht. Der
Schlitz 42 nimmt die Nippel 29 mit einem Spielraum auf, wie
der Fig. 3 am besten zu entnehmen ist. Das äußerste rechte
Ende des Schlitzes 42 endet in einer Messerschneide 43, zu
der ein Probenträger 44 zur Aufnahme einer Untersuchungspro
be unmittelbar benachbart ist. Der Probenträger 44 kann die
Gestalt eines Plättchens oder einer Membran einschließlich
einer durchlässigen oder behandelten Membran aufweisen, je
nachdem wie es durch den Test-, Analyse- oder Diagnosevor
gang gefordert wird.
Die Schneidscheibe 41 ist ferner mit einem Raststeg 46 (zwei
te Arretiereinrichtung) versehen, welcher vorsteht und mit
Bezug zum Probenträger 44 mittig angeordnet ist. Die Arre
tiereinrichtung 46 wirkt mit der Kerbe (erste Arretiereinrich
tung) 13, die auf die Proben-Einführöffnung 17 ausgerichtet
ist, zusammen, um die Schneidscheibe 41 lösbar zu verriegeln,
wobei die Proben-Einführöffnung 17 mit dem Probenträger 44
in Ausrichtung ist.
Die beschriebene Vorrichtung arbeitet in der folgenden Weise:
Es sei angenommen, daß die Vorrichtung in der in Fig. 2 ge
zeigten Weise zusammengebaut ist, wobei die Proben- Einführ
öffnung 17 in lösbarer Ausrichtung mit dem Probenträger 44
ist und die verschiedenen Reagensbehälter 23, 24, 26 und 27
am Herstellungsort mit für den Test, die Analyse oder Diagno
se, wofür die Vorrichtung vorgesehen ist, geeigneten flüssi
gen Reagenzien beschickt oder gefüllt worden sind. Es sei
ferner angenommen, daß der Probenträger 44 vom Benutzer unter
Verwendung des Trichterfilters 19 oder eines Abstrichtupfers
52 sowie eines Tupferhalters 51 je nach dem jeweiligen Fall
geimpft oder bedeckt worden ist.
Zu diesem Zeitpunkt sind die Nippel 29 jeweils frei von der
Messerschneide 43 im bogenförmigen Schlitz 42 aufgenommen,
und es ist jeder Behälter einzeln mit den Kerben 13, 14 und
16 ausgerichtet. Der Behälter 23 ist folglich mit der Kerbe
14, der Behälter 24 mit der Kerbe 16 usw. ausgerichtet.
Der Benutzer erfaßt das Gehäuse (das obere Gehäuseteil 11,
das untere Gehäuseteil 34 oder beide Gehäuseteile) fest ma
nuell und dreht die Schneidscheibe 41 relativ zum Gehäuse
in der Richtung des Pfeils 47, der in Fig. 2 angegeben ist.
Hierdurch wird die Vorrichtung an der Stelle 48 in Fig. 2
gelöst und die Schneidscheibe 41 sowie ihre Rippe 46 werden
relativ zum Gehäuse bewegt, bis die Rippe 46 an der Stelle
49 in die nächste Gehäusekerbe einrastet.
Im Verlauf dieser Relativdrehung wird die Messerschneide
43 tätig und schneidet den Nippel 29 (siehe Fig. 3) vom zugehöri
gen Behälter 28 ab, um das flüssige Reagens freizugeben. Der
Ort der Rasteinrichtung (die Kerbe an der Stelle 49 in Fig. 2)
am Mantel 12 des oberen Gehäuseteils 11 gewährleistet, daß
das vom Behälter 28 freigegebene Reagens auf die Untersu
chungsprobe regnet oder spritzt, wie in Fig. 3 gezeigt ist.
Das Saugkissen 38 weist eine ausreichende Dicke auf, um die
Unterseite der Schneidscheibe 41 abzuwischen sowie jegliches
überschüssiges flüssiges Material zu absorbieren und die
Flüssigkeit durch eine poröse Membran zu ziehen.
Nach einer geeigneten Zeitspanne und in Übereinstimmung mit
den für den jeweiligen Test, die jeweilige Analyse oder Dia
gnose gegebenen Instruktionen wird die Schneidscheibe 41 zum
nächsten Arretierungspunkt gedreht, wird ein Nippel abgeschert
und die Untersuchungsprobe wiederum mit flüssigem Reagens
aus dem zweiten Behälter benetzt.
Ersichtlicherweise ist für die Erfindung die Anzahl der Rea
gensbehälter 23, 24, 26 und 27 nicht kritisch oder entschei
dend, solange als ausreichende Reagenzien einschließlich
Wasser für den speziellen Test, die spezielle Analyse oder
Diagnose, für die die Vorrichtung vorgesehen ist, verfügbar
sind.
Es ist auch hervorzuheben, daß, obwohl die Relativbewegung,
die im Zusammenhang mit der beispielhaften Ausführungsform
gemäß der Erfindung beschrieben wurde, eine Drehbewegung ist,
es völlig im Rahmen und Konzept der Erfindung liegt, daß die
Relativbewegung linear oder teils drehend und teils linear
sein kann, solang die Relativbewegung zwischen der Messer
schneide und den Reagensbehältern dahingehend wirkt, die Be
hälter in Aufeinanderfolge aufzuschneiden, um Flüssigkeit
zur Behandlung einer Untersuchungsprobe freizugeben.
Die Fig. 4-16 zeigen eine alternative Ausführungsform der
Test-, Analyse- oder Diagnosevorrichtung. Diese Vorrichtung
110 ist dazu ausgebildet, im Gegensatz zu der drehend arbei
tenden Vorrichtung von Fig. 1-3 in linearer Weise zu ar
beiten.
Die linear ausgebildete Vorrichtung 110 umfaßt ein Gehäuse
111 mit einer Öffnung 112, die Zugang zu einem Probenträger
113 bietet. Dieser Probenträger kann in Abhängigkeit vom je
weiligen Test, für den die Vorrichtung am Ort ihrer Herstel
lung vorgesehen wird, als Membran, Filter oder Plättchen aus
gebildet sein.
Mehrere Flüssigkeitsbehälter 114, 116 und 117, von denen je
der mit einer manuell betätigbaren Durchloch- oder Aufreiß
einrichtung 118, 119 und 121 jeweils versehen ist, sind in
dem Gehäuse aufgenommen. Klarerweise ist die Erfindung nicht
auf die Größe und Anzahl der Behälter, wie sie dargestellt
sind, begrenzt, und drei Behälter sind lediglich für den Er
findungsgedanken repräsentativ.
Wenngleich die in den Fig. 4-16 gezeigten Ausführungsform
eine lineare Anordnung der Flüssigkeitsbehälter 114, 116
und 117 hat, so liegt es gänzlich im Rahmen der Erfindung,
daß die Behälter in einer bogen- oder kreisförmigen Reihe
oder in einer teils linearen und teils bogenförmigen oder
in einer beliebigen Anordnung vorgesehen sein können.
Das Gehäuse ist ferner mit einer zusätzlichen Zugangsöffnung
122 ausgestattet, die das Erfassen von Hand und das Weiter
schalten einer Proben-Transporteinrichtung 123 für einen
noch zu erläuternden Zweck erleichtert.
Das Gehäuse 11 ist zur Erleichterung des Formvorgangs mit
Ausschnitten 124, 126, 127 und 128, die Gehäuse-Seitenwände
129 und 131 belassen, wie auch mit benachbarten, einwärts
ragenden Führungen 132 und 133 (siehe Fig. 8) zur Führung der
Transporteinrichtung 123, wenn sie manuell mit Bezug zum
Gehäuse bewegt wird, vorgesehen.
Wie des weiteren den Fig. 6 und 7 zu entnehmen ist, weist
das Gehäuse 11 konische Öffnungen 134, 136 und 137 auf,
in denen in ineinandergesetzter Weise die Behälter 114, 116
und 117 aufgenommen werden.
Die Behälter werden als eine Glocken- oder Blasenpackung
(Blister) 142, wie in Fig. 9 und 10 gezeigt ist, gefertigt.
Die Glocken 138, 139 und 141 der Packung 142 werden aus einem
Flachmaterial eines formbaren, flexiblen Kunststoffs gebil
det, das über eine spiegelbildliche Form in einem bekannten
Verfahren, wie einem Vakuum-Formvorgang, gezogen wird. Jede
Blisterpackung umfaßt einstückig oder "nahtlos" ein Lochwerk
zeug 143, 144 und 146.
Am Ort der Herstellung der Glocken 138, 139 und 141 werden
diese mit Bezug zur in Fig. 10 gezeigten Lage umgekehrt,
nach Wunsch mit einer Flüssigkeit oder einem Reagens gefüllt
und dann durch eine Folie oder einen Film 147 abgedichtet,
so daß flüssigkeitsdichte Behälter 148, 149 und 151 be
stimmt werden.
Wie den Fig. 9 und 10 am besten zu entnehmen ist, werden die
Lochwerkzeuge 143, 144 und 145 einstückig und "nahtlos" mit
einer zugeordneten Glocke 138, 139 und 141 jeweils ausgebil
det, und sie weisen eine eingesenkte, allgemein kegelförmige
Gestalt auf. Die seitlichen Flächen 152, 153 und 154 eines
jeden Lochwerkzeugs werden durch mehrere, im Winkel beabstan
dete und konkave Kehlen, z. B. die Kehlen 156, 157, 158 und
159 des Lochwerkzeugs 144 in Fig. 9 unterbrochen. Die in einer
Nordost-Südwest- und einer Nordwest-Südost-Ausrichtung angeord
neten Kehlen erstrecken sich von der Basis B des Kegels zur
Spitze A, wobei die Kehlen ihre größte Tiefe an der Basis
des Kegels haben und allmählich in ihrer Tiefe im Verlauf
zur Spitze A hin abnehmen, bis die Kehlen schließlich zusam
men auslaufen, um eine scharfe Spitze zu bilden.
Die Anzahl der Kehlen, ihr Abstand in der Winkelrichtung,
ihre Tiefe und ihre Anordnung obliegt der Wahl des Fachmanns,
und die gezeigte sowie beschriebene Ausführungsform der Loch
werkzeuge wie auch die Anzahl der flüssigkeitsdichten Behäl
ter ist nicht auf das Beispiel begrenzt.
Der Probenträger 113 und seine Transporteinrichtung 123 wer
den unter Bezugnahme auf die Fig. 11-14 erläutert. Die
Transporteinrichtung 123 umfaßt zwei Hauptbauteile, nämlich
eine Grundplatte (Gehäuseteil) 162 und eine Deckplatte (oberes
Gehäuseteil) 163. Diese Platten sind miteinander durch eine
geeignete Einrichtung verbunden und bilden einen inneren Hohl
raum zur Aufnahme eines Absorptionsmittels. Bei der darge
stellten Ausführungsform sitzen Führungsstifte 164 der Grund
platte 162 mit Preßsitz in zugeordneten Bohrungen 166, die
in von der Deckplatte 163 herabhängenden Zapfen 167 ausge
bildet sind.
Die Deckplatte 163 ist mit einer Öffnung 173 versehen und
weist eine Mehrzahl von hängenden, längsverlaufenden Stegen
168 auf, die für eine Steifigkeit sorgen und gegen ein Kis
sen aus Absorptionsmaterial 165 anstoßen, das zwischen die
Deck- und Grundplatte der Transporteinrichtung 123 eingefügt
ist, wie am besten den Fig. 5 und 11 zu entnehmen ist.
Ferner ist an der Grundplatte 162 ein nicht durchlaufender
Umfangsrand 169 ausgebildet, der im Inneren der Deckplatte
aufgenommen ist und einen Paßsitz mit der Innenfläche der
Deckplatten-Seitenwände 171 bildet.
Die rechten Enden der Stege 168 sind ausgeschnitten oder
eingekerbt, wie in Fig. 13 und 14 gezeigt ist, um den herab
hängenden Kragen 172 der Öffnung 173 und ein Filter, eine
poröse Scheibe, ein Abstandselement 174 od. dgl. (siehe Fig. 5)
aufzunehmen.
Es sollte klar sein, daß die Anwendung eines Abstandselements
174 völlig freigestellt ist und die Vorrichtung so ausgebil
det werden kann, daß hierfür ein Freiraum, sollte ein bestimm
ter Test oder eine bestimmte Analyse dies erfordern, vorgese
hen werden kann.
Normalerweise überbrückt der Probenträger 113 den Boden der
Öffnung 173, wie in Fig. 5 gezeigt ist, wobei er an dem Kra
gen 172, der die Öffnung umschließt, in irgendeiner geeigne
ten Weise befestigt werden kann.
Das Kissen 165 aus Absorptionsmaterial weist im allgemeinen
eine rechteckige Gestalt auf und ist so bemessen, daß es in
nerhalb der von den Zapfen 167 bestimmten Umgrenzung aufge
nommen ist, wie in Fig. 11 gezeigt ist. Die Dicke des Kissens
165 wird so gewählt, daß, wenn die Transporteinrichtung 123
eingesetzt ist, das Kissen leicht zusammengedrückt wird.
Nachdem die Blisterpackung zur Herstellung der Glocken 138,
139 und 141 mit jeweils einem Lochwerkzeug 143, 144 und 146
ausgebildet worden ist, wird die geformte Einheit auf eine
im allgemeinen ebene Oberfläche mit nach oben gerichteten
offenen Glocken und Spitzen der Lochwerkzeuge gelegt. In die
verschiedenen Glocken werden geeignete flüssige Reagenzien
einschließlich Wasser gefüllt. Anschließend wird auf die of
fenen Glocken eine Folie oder ein Film 147 aufgebracht, um
die Glocken flüssigkeitsdicht abzuschließen und die Behäl
ter 114, 116 und 117 der Fig. 4 zu bilden.
Hierauf wird die beschickte Blisterpackung 142 in das Gehäuse
111 eingesetzt derart, daß jede Glocke 138, 139 und 141 in
jeweils zugeordneten, angepaßten Öffnungen 134, 136 und 137
aufgenommen wird (siehe Fig. 6). Die Fig. 5 zeigt die Glocke
141, die in ihrer zugeordneten Öffnung 137 aufgenommen ist,
wie auch die Glocken 138 und 139 jeweils in den zugehörigen
Öffnungen 134 und 136 aufgenommen sind.
Es ist zu bemerken, daß in Fig. 4 die Glocken 138, 139 und
141 als die Flüssigkeitsbehälter 114, 116 und 117 sowie die
Lochwerkzeuge 143, 144 und 146 als die Lochwerkzeuge 118,
119 und 121 bezeichnet sind.
Die Blisterpackung 142 kann am Gehäuse 111 durch einen Kleb
stoff od. dgl. befestigt werden oder wie bei der gezeigten
Ausführungsform unbefestigt bleiben. Im nächsten Vorgang
wird die zusammengesetzte Transporteinrichtung 123 in das
Gehäuse unter Führung durch die Führungen 132 und 133 einge
bracht. Die Dicke der Transporteinrichtung wird derart ge
wählt, daß sie gleitend auf den Flächen 176 (Fig. 10) der
Blisterpackung anliegt, um die Packung in das Gehäuse einge
setzt zu halten.
Nachdem der Probenträger 113 mit einer Untersuchungsprobe
geimpft worden ist und nach Verstreichen einer angemessenen
Zeit, die von den Instruktionen für den auszuführenden Test
abhängig ist, wird das linke Ende der Transporteinrichtung
123 (Fig. 4) manuell erfaßt und mit Bezug zum Gehäuse nach
links gezogen, bis der Probenträger 113 an einem Punkt
unmittelbar unter dem Behälter 117, der die Glocke 141 um
faßt, gelangt.
Eine korrekte Ausrichtung wird unter Verwendung von Arretier
einrichtungen, wie einem Vorsprung 177 an der Führung 133
(siehe Fig. 5 und 7), und eine Folge von entsprechend zugeord
neten Einsenkungen 178 am Boden der Transporteinrichtung
(siehe Fig. 13 und 14) erreicht.
Nachdem die Transporteinrichtung in ihre Lage einrastet,
wird ein Finger D oder ein anderes Instrument dazu verwen
det, auf die flexible Oberseite der Glocke des Flüssig
keitsbehälters C Druck aufzubringen, so daß das Lochwerkzeug
161 die Folie oder den Film F durchstößt oder aufreißt, um
die Flüssigkeit freizugeben, wie in Fig. 15 gezeigt ist. Da
durch wird bewirkt, daß die Flüssigkeit auf die darunter
von der Transporteinrichtung getragene Untersuchungsprobe
tropft.
In Übereinstimmung mit den jeweiligen Instruktionen wird
die Transporteinrichtung in Folge zum folgenden Behälter
weitergeschaltet, wobei die oben beschriebenen Schritte
erneut ausgeführt werden, um die Flüssigkeit von jedem Behäl
ter freizugeben.
Die Fig. 16 zeigt den Schnitt nach der Linie 16-16 in
Fig. 15 in Richtung der angegebenen Pfeile.
Durch das gekehlte, konische Lochwerkzeug, das in einer
scharfen Spitze endet, werden die Vorteile erreicht, daß
- 1. die Folie oder der Film F ohne Schwierigkeiten durchsto ßen wird und
- 2. die Flüssigkeit frei am Lochwerkzeug vorbei fließt.
Es hat sich gezeigt, daß eine gleichförmige, ungekehl
te Seitenfläche von kegelförmiger Gestalt zwar zum Lochen
wirksam ist, jedoch dazu neigt, die durchlochte Öffnung zu
blockieren oder zu verstopfen, womit der Fluß der Flüssigkeit behin
dert oder unterbunden wird.
Der Ausdruck "nahtlos" soll bezeichnen, daß das Lochwerk
zeug ein der Glocke eigenes Teil ist und niemals als ge
trenntes Bauteil vorhanden ist.
Ferner ist das Lochwerkzeug nicht auf eine konische Gestalt
oder auf seine zentrale Lage an der Glocke begrenzt.
Wie schon früher festgestellt wurde, ist, obwohl die Erfin
dung in einer drehenden bzw. linearen Ausgestaltung erläutert
wurde, sie nicht auf die Anzahl der gezeigten Flüssigkeits
behälter begrenzt, vielmehr ist die Behälteranzahl eine Sache
der Wahl in Abhängigkeit vom speziellen Test-, Immunanalyse-
oder Diagnosevorgang bei entweder einer human- oder veteri
närmedizinischen Anwendung.
Claims (14)
1. Hand-Analyse- oder Diagnosevorrichtung mit einem aus
drei zusammenwirkenden Teilen (11, 23, 41, 123, 162, 163)
bestehenden Gehäuse, wobei im mittleren Gehäuseteil (41,
123) ein Probenträger (44, 113) angeordnet ist und das
obere Gehäuseteil (11, 163) eine mit dem Probenträger
übereinstimmende, einen Zugang zum Probenträger bildende
Öffnung (17, 173) aufweist, mit wenigstens einem im Ober
teil ortsfest gehaltenen glockenförmigen, aus flexiblem
Kunststoffmaterial gebildeten, ein Reagens aufnehmenden
flüssigkeitsdichten Behälter, der an seiner Basisfläche
verschlossen ist, und mit Einrichtungen (43, 143, 144,
146) zur ausgewählten Öffnung des Behälters zur Abgabe
des Reagens auf die vom Probenträger gehaltene Probe,
dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger (44, 113)
mit Bezug zu dem wenigstens einen Reagenzbehälter (23,
24, 26, 27, 148, 149, 151) fortschreitend bewegbar und
die Bewegungsstrecke zur deckenden Lage mit der Probe
durch Arretiereinrichtungen (13, 14, 16, 177, 178)
bestimmt ist, in welcher Lage sich eine vorgegebene Abga
beöffnung des Behälters unmittelbar über dem
Probenträger (44, 113) befindet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das mittlere Gehäuseteile eine um eine das obere sowie
untere Gehäuseteil (11, 34) verbindende Achse (37) dreh
bare Scheibe (41) ist, in der ein bogenförmiger, mit der
Abgabeöffnung des wenigstens einen Behälters (23,
24, 26, 27) übereinstimmender Schlitz (42) ausgebildet ist,
an dessen dem Probenträger (44) zugewandten Ende eine
Messerschneide (43) als den Behälter öffnende Einrichtung
angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß jeder glockenförmige Behälter (23, 24,
26, 27) einen Nippel (29) an der die Basisfläche
bildenden gewölbten Fläche hat, der mit seitlichem
Spiel im bogenförmigen Schlitz (42) der mittleren Gehäu
seteilscheibe (41) aufgenommen ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder glockenförmige Behälter (23,
24, 26, 27) an einer im oberen Gehäuseteil (11) aufge
nommenen Trageinrichtung (22) hängend gehalten ist, mit
Bezug zu welcher die Gehäuseteilscheibe (41) mit dem
Probenträger (44) drehbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das obere Gehäuseteil (11) mit einer
Schauöffnung (18) versehen ist und die Arretiereinrich
tung (13, 14, 16, 46) derart positioniert sind, daß
die Proben-Einführöffnung (17) und die Schauöffnung (18)
in ausgewählter Weise mit Bezug zum Probenträger (44)
lösbar in Ausrichtung zu halten sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine
Mehrzahl von linear ausgerichteten Behältern (148, 149,
151), von denen jeder mit einem eigenen Lochwerkzeug
(143, 144, 146) als Öffnungseinrichtung versehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Lochwerkzeug (143, 144, 146) mit dem glockenförmigen
Behälter (148, 149, 151) einstückig ausgestaltet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 6 und 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das obere Gehäuseteil (163)
mit Öffnungen (134, 136, 137) für je einen einzelnen Be
hälter (148, 149, 151) ausgestattet ist und die Behälter
in das Gehäuse so eingesetzt sind, daß eine Glocke
(138, 139, 141) eines jeden Behälters in einer zugeord
neten, angepaßten Öffnung aufgenommen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Lochwerkzeug (143, 144,
146) von einem Kegel mit einer Basis (B), einer seitli
chen Fläche (152, 153, 154) und einer Spitze (A) gebil
det ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Spitze (A) des Kegels in enger Nachbarschaft zur Ba
sisfläche (147) des Behälters (148, 149, 151) angeord
net ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenfläche (152, 153, 154) des Kegels durch wenig
stens eine Kehle (156, 157, 158, 159) unterbrochen ist,
die eine von der Basis (B) zur Spitze (A) des Kegels sich
ändernde Tiefe hat.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tiefe der Kehle (156, 157, 158, 159) an der Ba
sis (B) des Kegels am größten ist und allmählich auf
eine Null-Tiefe an der Spitze (A) abnimmt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Probenträger (44, 113) von einer Membran gebildet
ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Membran permeabel ist.
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