DE3812127A1 - Vorrichtung zum handhaben von zu vernaehenden aermelzuschnitten - Google Patents

Vorrichtung zum handhaben von zu vernaehenden aermelzuschnitten

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DE3812127A1
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Robert L Kosrow
Richard Prochut
Jun Maximilian Adamski
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Handhaben von zu vernähenden Ärmelzuschnitten.
Die kommerzielle Herstellung von Hemdenärmeln, insbesondere für T-Shirts, ist arbeitsintensiv und kostspielig. Ein Hemdärmel wird von einem größeren Stoffstück abgeschnitten und anschlie­ ßend von Hand einer Formstation zugeführt, an welcher entlang einer Kante des Zuschnitts ein umgefalteter Saum gebildet wird. Der gesäumte Zuschnitt wird dann gewöhnlich von Hand aus der Formstation herausgenommen, manuell umgefaltet und von Hand durch eine automatische Nähmaschine geführt, um eine gekrümmte Naht entlang einer Kante des Stoffzuschnitts auszubilden, die gewöhn­ lich senkrecht zum Saum verläuft. Da sehr viel mehr Hemdärmel pro Zeiteinheit in der Formstation gesäumt werden können, als solche Hemdärmel dann anschließend vernäht werden können, sind gewöhnlich zwei oder drei Arbeiterinnen erforderlich, um das Vernähen für jede Formstation auszuführen. Dies führt dazu, daß die Herstellung von Ärmeln sehr arbeitsintensiv und relativ kostspielig ist, und daß ein erheblicher Platzbedarf erforder­ lich ist, um die benötigten Maschinen und das zugehörige Bedie­ nungspersonal unterzubringen.
Eine Vorrichtung zum Herstellen von Ärmeln ist in der US-PS 44 83 262 beschrieben, auf die hier Bezug genommen wird. Bei der bekannten Vorrichtung wird jedoch ein Arm benötigt, um eine Auf­ nahmevorrichtung für das Nähgut zu betätigen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, die Genauigkeit sowohl der Aufnahme eines Nähgutes von einem ersten Förderer und das nachfolgende Ablegen des Nähgutes auf einem zweiten Förderer im Verlauf der Ärmelherstellung zu verbessern.
Ein Hauptmerkmal der Erfindung ist somit die Schaffung einer ver­ besserten Ärmelhandhabungsvorrichtung.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfaßt einen ersten, sich bewe­ genden Förderer und einen zweiten, sich bewegenden Förderer, wo­ bei der zweite Förderer zum ersten Förderer in einem Winkel ver­ läuft. Die Vorrichtung umfaßt ferner Mittel zur Aufnahme eines Nähgutes auf dem ersten Förderer an einem Mittelbereich des Näh­ gutes, sowie Mittel zum Verschieben der Aufnahmemittel an eine Stelle über dem zweiten Förderer und zum Ablegen des gefalteten Nähgutes auf diesem Förderer.
Die Länge des Nähgutes auf dem ersten Förderer wird erfindungs­ gemäß gemessen, so daß die Aufnahmemittel automatisch einen Mittelteil des Nähgutes erfassen können, und zwar unabhängig von der Länge des Nähgutes.
Ferner sind erfindungsgemäß Mittel vorgesehen, um das Nähgut gegen eine Seite des Förderers zu blasen, um so das Nähgut ord­ nungsgemäß auszurichten.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht in der Bereitstellung eines abgeschrägten Saumführers, welcher die Faltlagen des Näh­ gutes getrennt hält, um jede Faltlage ordnungsgemäß auszurichten.
Ferner wird erfindungsgemäß ein Mittel zur Abfühlung einer rück­ wärtigen Kante des von den Aufnahmemitteln gehaltenen Nähgutes vorgeschlagen, wobei dieses Mittel in der Nähe des zweiten För­ derers angeordnet ist. Durch dieses Mittel wird der richtige Zeit­ punkt bestimmt, um das Nähgut aus den Aufnahmemitteln auf den zweiten Förderer fallenzulassen.
Ferner werden Mittel vorgesehen, um die rückwärtige Kante eines von den Aufnahmemitteln gehaltenen Nähgutes etwa zu dem Zeitpunkt festzuklemmen, bei dem das Nähgut auf den zweiten Förderer abge­ legt wird.
Ferner können erfindungsgemäß Fühlmittel vorgesehen und so justiert werden, daß sie das Beschneiden des auf dem zweiten Förderer ab­ gelegten Nähgutes modifizieren.
Die nachstehende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient im Zusammenhang mit beiliegender Zeichnung der weiteren Erläuterung. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht einer Nähgutauf­ nahmevorrichtung;
Fig. 2 eine Teilseitenansicht der Aufnahmevor­ richtung entlang der Linie 2-2 in Fig. 1;
Fig. 3 eine Teilseitenansicht im wesentlichen entlang der Linie 3-3 in Fig. 2;
Fig. 4 eine Teilschnittansicht von Klemmbacken in Offenstellung;
Fig. 5 eine Teilschnittansicht der Klemmbacken in Zwischenstellung;
Fig. 6 eine Teilschnittansicht der Klemmbacken in Schließstellung;
Fig. 7 eine Draufsicht eines Schlittens;
Fig. 8 eine Seitenansicht einer der Klemmbacken aus Fig. 4;
Fig. 9 eine Teilseitenansicht einer Betätigungs­ einrichtung für die Klemmbacken;
Fig. 10 eine Teildraufsicht eines Maschinenbettes für einen ersten Förderer;
Fig. 11 eine Teilseitenansicht der Vorrichtung, wie sie ein Nähgut zu einem zweiten För­ derer transportiert;
Fig. 12 eine Teilseitenansicht der Aufnahmevor­ richtung mit einer Darstellung des Fal­ lens eines Nähgutes auf den zweiten Förderer;
Fig. 13 eine Teilschnittansicht im wesentlichen entlang der Linie 13-13 in Fig. 11;
Fig. 14 eine auseinandergezogene Teilansicht eines Teiles der Aufnahmevorrichtung in der Nähe des Endes des ersten För­ derers;
Fig. 15 eine Draufsicht eines zu vernähenden Werkstückes in Form eines Stoffzuschnitts für einen Ärmel:
Fig. 16 eine Draufsicht des Nähgutes aus Fig. 15 mit einem vernähten Saum;
Fig. 17 eine Draufsicht des Nähgutes in Gestalt eines vernähten Ärmels und
Fig. 18 eine schematische Ansicht der Darstel­ lung der Betriebsweise einer zentralen Steuereinheit.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine Ärmel-Hantierungsvorrichtung 20 mit einem ersten Förderer 22 und einem zweiten Förderer 24, der im wesentlichen rechtwinklig zum ersten Förderer 22 verläuft. Der erste Förderer 22 ist um zwei im Abstand gelegene, drehbare Rol­ len 26 und 28 herum angeordnet und durch eine Antriebseinrichtung angetrieben, beispielsweise durch einen Motor 30, der mit den Rollen 26 verbunden ist. Der zweite Förderer 24 verläuft um zwei im Abstand gelegene drehbare Rollen 32 und 34 herum und wird von einem Motor 36 angetrieben, der mit den Rollen 32 verbunden ist.
Nähgutschnitte B in Gestalt von Ärmelzuschnitten (vergl. Fig. 15) werden bei den Rollen 26 auf den ersten Förderer 22 aufge­ bracht. Die Nähgutabschnitte B verlaufen durch eine Säumstation 38 hindurch, die mit einer Nähmaschine 40 versehen ist, um, wie in Fig. 16 gezeigt, einen Saum H an den Nähgutabschnitten B auszubilden. Die Säumstation 38 ist von herkömmlicher Art und bildet keinen Bestandteil der Erfindung.
Wie die Fig. 1 und 2 weiter zeigen, umfaßt die Ärmel-Hantier­ vorrichtung 20 eine Nähgutaufnahmevorrichtung 42 und einen Schlit­ ten 44. Die Vorrichtung 20 weist einen langen Stab 46 auf, der ausgehend von einer Stelle über dem ersten Förderer 22 zu einer Stelle über dem zweiten Förderer 24 schräg verläuft, wobei der zweite Förderer 24 vorzugsweise auf einem höheren Niveau als der erste Förderer 22 angeordnet ist. Die Vorrichtung 20 umfaßt fer­ ner eine lange Stange 48, die sich ausgehend von einer Stelle über dem ersten Förderer 22 bis hinter den zweiten Förderer 24 erstreckt.
Die Nähgutaufnahmevorrichtung 42 weist ein Gehäuse 50 mit einem Paar von in gegenseitigem Abstand angeordneten, unteren und oberen Rollen 52 und 54 auf, die auf dem Stab 46 aufruhen und eine Bewegung der Aufnahmevorrichtung 42 entlang dem Stab 46 ermöglichen. Ferner ist an der Aufnahmevorrichtung 42 eine lange Stange 56 vorgesehen die mit dem Gehäuse 50 verbunden ist und eine Klemmbackenanordnung 58 abstützt. Die Aufnahme­ vorrichtung 42 umfaßt weiterhin eine erste Buchse 60, die gleitbar an der Stange 48 angeordnet ist. Die Stange 56 wird gleitbar von der ersten Buchse 60 aufgenommen. Eine zweite Stange 57 der Aufnahmevorrichtung stützt die Klemmbackenanordnung 58 weiterhin ab. Eine zweite Buchse 62 der Aufnahmevorrichtung 42 ist über eine Platte 64 mit der ersten Buchse 60 verbunden, wo­ bei die zweite Buchse 62 gleitbar auf der Stange 48 aufgenommen ist. Weiterhin umfaßt die Aufnahmevorrichtung 42 einen Arbeits­ zylinder 66 mit einer Kolbenstange 68, die mit der Platte 64 ver­ bunden ist. Der Zylinder 66 wird durch eine zentrale Prozessor- oder Steuereinheit 118 (Fig. 18) gesteuert. Der Zylinder 66 ver­ schiebt die Aufnahmevorrichtung 42 durch die Kolbenstange 68 von einer ersten Ruheposition über dem ersten Förderer 22, wie in Fig. 2 dargestellt, zu einer zweiten, entfernten Stellung über dem zweiten Förderer 24, wie in Fig. 12 dargestellt. Während der Verschiebung der Aufnahmevorrichtung 42 von der ersten in die zweite Stellung wird das Gehäuse 50 zusätzlich zur Stange 56 und der Klemmbackenanordnung 58 durch den Stab 46 über den zwei­ ten Förderer 24 angehoben, der sich an einer höheren Position als der erste Förderer 22 befindet. Während der Bewegung der Aufnahme­ vorrichtung 42 aus der ersten in die zweite Stellung gleitet die Stange 56 in der ersten Buchse 60, um so die Klemmbackenanordnung 58 über den zweiten Förderer 24 anzuheben.
Wie die Fig. 2 bis 6 zeigen, umfaßt die Klemmbackenanordnung 58 ein langgestrecktes Gehäuse 70, an dem schwenkbar erste und zweite, längliche, abgeschrägte Klemmbacken 72 und 74 mit Hilfe zweier Zapfen 76 bzw. 78 schwenkbar gelagert sind. Durch die Zapfen 76 und 78 sind die Klemmbacken 72 und 74 um erste und zweite, zueinander parallele Achsen schwenkbar gelagert, so daß die Klemmbacken zwischen zwei Stellungen hin- und hergeschwenkt werden können. In der ersten Stellung, die in Fig. 6 dargestellt ist, befinden sich die Backen in gegenseitiger Klemmstellung und klemmen in dieser Stellung ein Nähgut zwischen sich fest. In der in Fig. 4 dargestellten zweiten oder Offenstellung gestatten es die Klemmbacken, daß ein Nähgut frei in eine Position zwischen sie gelangt. Die Klemmbackenanordnung 58 umfaßt eine Kugel 80, die zwischen den Klemmbacken 72 und 74 angeordnet ist. Eine Schraubenfeder 82 ist in einer Aussparung 84 des zweiten Klemm­ backens 74 so aufgenommen, daß die Feder 82 die Kugel 80 von dem zweiten Klemmbacken 74 zum ersten Klemmbacken 72 hin vorspannt. Die Feder 82 und die Kugel 80 wirken dabei unmittelbar auf die Klemmbacken 72 und 74 und halten diese entweder in der Schließ- oder Offenstellung gemäß Fig. 6 bzw. 4, sobald die Klemmbacken 72 und 74 aus einer in Fig. 5 dargestellten Zwischenposition in eine dieser Stellungen gelangt sind.
An der Aufnahmevorrichtung 42 ist ferner ein Arbeitszylinder 86 mit beweglicher Kolbenstange 88 vorgesehen, die an den Klemmbacken 72 und 74 angreift. Wenn sich die Klemmbacken in Schließstellung befinden (Fig. 6), kann der Zylinder 86 durch die zentrale Steuer­ einheit 118 (Fig. 18) betätigt werden, so daß die Kolbenstange 88 gegen die Klemmbacken 72, 74 getrieben wird und diese in die zweite oder Offenstellung gemäß Fig. 4 überführt.
Wie sich aus Fig. 2 bis 6 und 8 ergibt, weist die Klemmbacken­ anordnung 58 eine langgestreckte Platte 90 auf, die schwenkbar mittels eines Stiftes 92 an dem einen Klemmbacken 74 gelagert ist. An der Platte 90 sind zwei einander gegenüberliegende, herabhän­ gende Plattenabschnitte 94 und 96 vorgesehen, die über eine Vor­ derfläche des zweiten Klemmbackens 74 verlaufen. Die Platte 90 wird von einer Aussparung 98 im ersten Klemmbacken 72 aufgenommen, wenn die Backen 72, 74 aus der in Fig. 4 gezeigten Offenstellung in die Schließstellung gemäß Fig. 6 bewegt sind.
Wie die Fig. 1 bis 6 und 8 bis 10 zeigen, umfaßt die Vorrichtung 20 ein längliches Betätigungsglied 100, welches unter einem Ma­ schinenbett 102 des ersten Förderers 22 angeordnet ist. Das Be­ tätigungsglied 100 weist eine Mehrzahl von nach oben gerichteten Flügeln oder Fingern 104 a, 104 b, 104 c, 104 d und 104 e auf, die von einem Verbindungsteil 106 nach oben abstehen. Die Vorrichtung 20 umfaßt ferner einen Arbeitszylinder 108, der eine mit dem Betätigungsglied 100 verbundene Kolbenstange 110 verschiebt. Die Finger 104 a bis 104 e sind mit Öffnungen 112 a, 112 b, 112 c, 112 d und 112 e im Maschinenbett 102 ausgerichtet. Die Finger 104 b und 104 d des Betätigungsgliedes 100 sind mit den Plattenabschnitten 94 und 96 der Platte 90 ausgefluchtet. Wie dargestellt, weisen die Finger 104 a, 104 c und 104 e ferner nach oben gerichtete, in gegenseitigen Abständen vorgesehene, zugespitzte Glieder 114 auf. Der Zylinder 108 wird durch die zentrale Steuereinheit 118 der Fig. 18 gesteuert und verschiebt das Betätigungsglied 100 zwi­ schen zwei Positionen, nämlich einer ersten Position, in welcher die Finger 104 a bis 104 e unter dem Maschinenbett liegen, und einer zweiten Position, in welcher die Finger 104 a bis 104 e durch die Öffnungen 112 a bis 112 e hindurch in eine Stellung über dem Maschinenbett 102 verlaufen, wo dann die Finger 104 b und 104 d an den Plattenabschnitten 94 und 96 der Platte 90 anliegen und die Klemmbacken 72 und 74 in ihre Schließstellung gemäß Fig. 6 über­ führen, wonach das Betätigungsglied 100 in seine untere Position unter dem Maschinenbett 102 zurückgezogen wird. Während der Bewe­ gung des Betätigungsgliedes 100 von der unteren in die obere Position greifen die spitzen Glieder 114 am Nähgut an, um dieses zuverlässig festzuhalten und es zwischen den geöffneten Klemm­ backen 72, 74 zu verschieben. Die Platte 90 ist deshalb schwenk­ bar in der Klemmbackenanordnung 58 gelagert, um Toleranzen auf­ zunehmen, die während der Betätigung durch die Finger 104 b und 104 d des Betätigungsgliedes 100 auftreten können.
Wenn, wie aus Fig. 1 ersichtlich, der gesäumte Nähgutabschnitt B gemäß Fig. 16 aus der Säumstation 38 austritt, läuft er unter einem Fotosensor 116 hindurch. Der Fotosensor 116 fühlt die vor­ dere und hintere Kante des gesäumten Nähgutabschnittes B ab, wenn dieser unter ihm durchläuft und vermittelt diese Information zur zentralen Steuereinheit 118 gemäß Fig. 18. Die zentrale Steuereinheit 118 bestimmt die Länge des Nähgutabschnittes B, und zwar beruhend auf der Information, welche durch den Fotosensor 116 vermittelt wird, und aus der Bestimmung der Zeit, zwischen dem Abfühlen der vorderen bzw. hinteren Kante des Nähgutabschnit­ tes B. In diese Bestimmung geht ferner auch die in die Steuer­ einheit 118 eingespeicherte Geschwindigkeit des ersten Förderers 22 ein. Auf diese Weise bestimmen der Fotosensor 116 und die zentrale Steuereinheit 118 die Länge des Nähgutabschnitts B. In die Steuereinheit 118 ist ferner auch die Entfernung zwischen dem Fotosensor 116 und dem Betätigungsglied 100 eingespeichert sowie die Betätigungszeit, die erforderlich ist, um das Betätigungs­ glied 100 aus der unteren Position in die obere Position zu ver­ schieben. Somit berechnet die Steuereinheit 118 die Zeit, zu welcher der Seitenmittelteil des Nähgutabschnitts B kurz vor dem Betätigungsglied liegt, und die Steuereinheit 118 betätigt den Zylinder 108, um das Betätigungsglied durch das Maschinenbett 102 hindurch gegen das Nähgut zu führen, so daß die spitzen Glieder 114 der Finger 104 a, 104 c und 104 e das Nähgut erfassen und es nach oben zwischen die Klemmbacken 72 und 74 verschieben, während die Finger 104 b und 104 d des Betätigungsgliedes 100 an der Platte 90 anschlagen und die Klemmbacken 72 und 74 schließen, welche ihrerseits den Seitenmittelteil des Nähgutabschnitts B festhalten, worauf das Betätigungsglied 100 in seine Stellung unter dem Maschinenbett 102 zurückkehrt. Auf diese Weise fängt die Aufnahmevorrichtung 42 den Seitenmittelteil des Nähgutab­ schnitts B sicher ein, unabhängig davon, wie groß die Länge des Nähgutabschnitts B ist, der durch die Säumstation 38 hindurch verläuft.
Somit erfaßt die Aufnahmevorrichtung 42 das Nähgut im mittleren Bereich seiner Seitenmitte mit verbesserter Genauigkeit, da sich die Aufnahmevorrichtung 42 in stationärer Lage befindet und das Betätigungsglied 100 das Nähgut zwischen die Klemmbacken 72 und 74 einschließt und die Backen mit hoher Präzision verschließt, unabhängig von der Länge des Nähgutabschnitts B. Darüber hinaus führen die Aufnahmevorrichtung 42 und das Betätigungsglied 100 zu einer verbesserten Aufnahme des Nähgutabschnitts B und es er­ gibt sich ein gleichförmigeres und tieferes Eindringen des Näh­ gutabschnitts B in den Klemmbacken 72 und 74. Weiterhin führt die erfindungsgemäße Aufnahmevorrichtung 42 auch zu einem zuver­ lässigeren Ergreifen und einer zuverlässigeren Aufnahme des Näh­ guts sowie zu einem genauen Herabfallen des Nähgutes auf den zweiten Förderer 24, was nachstehend noch beschrieben wird.
Wie aus Fig. 1, 2 und 7 hervorgeht, weist der in der Nähe der Aufnahmevorrichtung 42 angeordnete Schlitten 44 eine langgestreck­ te Platte 120 auf, die an einem Paar von Arbeitszylindern 122 und 124 befestigt ist. Diese Zylinder bewegen sich ihrerseits ent­ lang zweier Stangen 126 bzw. 128 und werden von der zentralen Steuereinheit 118 betätigt. Die Zylinder 122 und 124 verschieben den Schlitten 44 aus einer Ruhestellung, die in Fig. 1 und 2 dargestellt ist, in eine entfernt liegende Arbeitsstellung, wel­ che in Fig. 12 dargestellt ist. Der Schlitten 44 weist ein vor­ deres Klemmglied 130 auf, das schwenkbar am vorderen Teil des Schlittens 44 gelagert ist. Der Schlitten 44 umfaßt ferner eine Schraubenfeder 132, die zwischen einem Flansch 134 am Abklemm­ glied 130 und einem ortsfesten Stift 136 derart angeordnet ist, daß die Feder 132 das Klemmglied 130 normalerweise in seine obere Position vorspannt. Der Schlitten 44 umfaßt weiterhin einen Zylinder 138, der ebenfalls von der zentralen Steuereinheit 118 betätigt wird und mit einer verschieblichen Kolbenstange 140 versehen ist. Diese greift an einem Flansch 142 am Klemmglied 130 an. Wenn der Zylinder 138 betätigt wird, verschiebt die Kolben­ stange den Flansch 142 und das Klemmglied 130 in eine untere Klemmposition, und zwar gegen die Wirkung der Vorspannung der Feder 132. Ferner ist am Schlitten 44 ein langes Rohr 144 vorge­ sehen, welches als Blasdüse einem noch zu beschreibenden Zweck dient. Der Schlitten 44 ist mit einem zentralen Puffer 146 ausge­ rüstet, der an einem herabhängenden Flansch 148 der Aufnahmevor­ richtung 42 angreift, wenn diese Vorrichtung und der Schlitten 44 in ihre Ruhestellung zurückgeführt sind.
Wie sich aus Fig. 14 ergibt, läuft die Vorderkante des Nähgutab­ schnitts B vor seiner Aufnahme durch die Vorrichtung 42 um das vordere Ende des ersten Förderers 22 herum und über eine Seite einer langgestreckten, abgeschrägten, unteren Saumführung 140, wobei eine Blasdüse 151 der Aufnahmevorrichtung bei Betätigung Luft gegen den Nähgutabschnitt B richtet, wenn sie von der Steuereinheit 118 betätigt ist. Die Saumführung 150 ist mit ei­ ner Kolbenstange 152 verbunden, die von einem Arbeitszylinder 154 ausgeht, der seinerseits ebenfalls von der zentralen Steuer­ einheit 118 gemäß Fig. 18 betätigt wird. Wie weiter unten noch erläutert, wird die Saumführung 150 zwischen einer unteren Posi­ tion, die mit ausgezogenen Linien dargestellt ist, und einer oberen, in gestrichelten Linien dargestellten Position verscho­ ben.
Wie aus Fig. 14 hervorgeht, ist an der Ärmel-Hantierungsvorrich­ tung 20 eine lange Kantenführung 156 vorgesehen, die mit einem Arbeitszylinder 158 verbunden ist, der seinerseits wiederum von der zentralen Steuereinheit 118 gesteuert wird. Der Zylinder 158 verschiebt die Kantenführung 156 zwischen einer unteren Position unter der Oberseite des ersten Förderers 22 und einer oberen, über dem ersten Förderer 22 gelegenen Stelle.
Wie weiterhin aus Fig. 14 hervorgeht, umfaßt die Vorrichtung 20 eine lange Platte 160, die in der Nähe des zweiten Förderers 24 angeordnet ist und einen oberen, nach außen gerichteten Flansch 162 hat. Wie dargestellt, weist die Platte 160 weiterhin einen langgestreckten, vertikalen Schlitz 164 auf, der durch die Plat­ te 160 hindurch verläuft.
Die Vorrichtung 20 hat weiterhin eine Fühlereinheit 166, die an einer länglichen Platte 172 in der Nähe der Platte 160 gelagert ist. Die Einheit 166 umfaßt einen unteren Fühler 168 und einen oberen Fühler 170, die mit dem Schlitz 164 der Platte 160 ausge­ richtet sind. Die Fühler 168, 170 sind weiterhin mit einer reflek­ tierenden Oberfläche 171 der unteren Saumführung 150 ausgerich­ tet. Die Platte 172 ist mit einem nach außen gerichteten, unte­ ren Flansch 174 verbunden. Die Fühlereinheit 166 hat ein mit Gewinde versehenes Justierglied 176, welches durch Öffnungen des Flansches 174 und eines Flansches 178 der Fühlereinheit 166 ver­ läuft. Durch Verschiebung des Justiergliedes 176 können die Höhen der Platte 172 und der entsprechenden ersten und zweiten Fühler 168, 170 vertikal relativ zum Schlitz 164 der Platte 160 ein­ justiert werden, und zwar für einen Zweck, der weiter unten noch beschrieben werden wird. Wie aus Fig. 11 und 13 hervorgeht, ist an der Vorrichtung 20 weiterhin ein Rohr 180 in der Nähe der Platte 160 vorgesehen, welches als zweite Blasdüse wirkt.
Nachdem der Nähgutabschnitt B von der Aufnahmevorrichtung 42 er­ griffen ist, betätigt die zentrale Steuereinheit 118 den Zylinder 158, um die Kantenführung 156 bis zu einer Stelle über dem ersten Förderer 22 zu anzuheben. Die Steuereinheit 118 betätigt ferner zu dieser Zeit die Blasdüsen 144 und 180. Weiterhin betätigt die Steuereinheit 118 noch den Zylinder 66, um die Aufnahmevorrich­ tung 42 zu ihrer zweiten Position über dem zweiten Förderer 24 zu verschieben. Gleichzeitig betätigt sie auch noch den Zylin­ der 122 und 124, um den Schlitten 44 aus seiner Ruhestellung in seine entfernt gelegene Arbeitsstellung entlang der Aufnahme­ vorrichtung 42 zu verschieben. Nachdem die Aufnahmevorrichtung 42 begonnen hat, sich in ihre zweite Position zu verschieben, betätigt die Steuereinheit 118 den Zylinder 154, um die untere Saumführung 150 aus ihrer unteren Position in ihre obere Position an eine Stelle zwischen den beiden Faltlagen des aufgenommenen Nähgutabschnittes B zu verschieben, während die untere Blasdüse 180 und die obere Blasdüse 144 gegen die unteren und oberen Faltlagen des Nähgutabschnittes B Luft blasen, um eine Ausrich­ tung des Nähgutabschnittes B gegen die Kantenführung 146 zu be­ wirken. In dieser Weise werden die Aufnahmevorrichtung 42 und der Schlitten 44, wie Fig. 11 zeigt, in ihre entfernt gelegene Arbeitsstellung verschoben.
Wenn die hintere Kante des Nähgutabschnitts B den unteren Sensor 168 der Fühlereinheit 166 freigibt, schaltet die Steuereinheit 118 die Blasdüsen 144 und 180 ab und betätigt den Zylinder 158, um die Kantenführung 156 abzusenken. Zu diesem Zeitpunkt bewegen sich die Aufnahmevorrichtung 42 und der Schlitten 44 über eine kleine Entfernung hinweg weiter hin in Richtung auf ihre zweite Po­ sition, wie in Fig. 12 dargestellt.Die hintere Kante des Nähgut­ abschnitts B gibt den zweiten oder oberen Sensor 170 frei, was von der Steuereinheit 118 festgestellt wird. Als Ergebnis hier­ von betätigt die Steuereinheit 118 den Zylinder 138 des Schlit­ tens 44, um das Klemmglied 130 gegen den Flansch 162 der Platte 160 abzusenken und um so die hintere Kante des Nähgutabschnitts B dazwischen festzuklemmen. Hierdurch ist sichergestellt, daß der gefaltete Nähgutabschnitt B korrekt auf dem zweiten Förderer 24 angeordnet ist. Zu etwa der gleichen Zeit betätigt die Steuer­ einheit 118 den Zylinder 86 der Aufnahmevorrichtung 42, um die Klemmbacken 72 und 74 der Klemmbackenanordnung 58 zu öffnen und um den Nähgutabschnitt B auf den zweiten Förderer 24 freizugeben. Kurz hierauf betätigt die Steuereinheit 118 den Zylinder 138, um die Kolbenstange 140 zurückzuziehen, so daß die Feder 132 das Klemmglied 130 in seine obere Position zurückführt, die vom Flansch 162 der Platte 160 im Abstand liegt. Hierdurch wird der Nähgutabschnitt B auf dem zweiten Förderer 24 freigegeben.
Nachdem der Nähgutabschnitt B auf dem zweiten Förderer 24 pla­ ziert ist, betätigt die Steuereinheit 118 den Zylinder 144, um die untere Saumführung 150 in ihre erste, untere Position abzu­ senken. Zu diesem Zeitpunkt betätigt die Steuereinheit 118 den Zylinder 66 der Aufnahmevorrichtung 42 und die Zylinder 122, 124 des Schlittens 44, so daß die Aufnahmevorrichtung 42 und der Schlitten in ihre Ruhestellungen zurückkehren. Die Vorrichtung 20 umfaßt einen Metalldetektor 182, der an der Stange 46 befestigt ist und über die zentrale Steuereinheit 118 abfühlt, wann die Aufnahmevorrichtung 42 und der Schlitten 44 in ihre erste oder Ruhestellung zurückgekehrt sind, so daß nunmehr eine nachfolgende Betätigung des Betätigungsgliedes 100 im Zusammenhang mit einem nachfolgenden Nähgutabschnitt B stattfinden kann. Wie die Fig. 1 und 12 zeigen, bewegt sich der zusammengefaltete Nähgutabschnitt B, der auf dem zweiten Förderer 24 plaziert ist, zu einer Nähsta­ tion 184 hin, wo der Nähgutabschnitt B beschnitten und zu einem Ärmel S, wie in Fig. 17 dargestellt, vernäht wird.
Wie bereits im Zusammenhang mit Fig. 14 erläutert, können die Höhen des ersten und zweiten Sensors 168 bzw. 170 durch Verstellen des Gliedes 176 relativ zum Schlitz 164 der Platte 160 einge­ stellt werden. Durch die Einstellung der Sensoren 168, 170 kann der Betrag der Beschneidung in der Nähstation 184 der Fig. 1 gesteuert werden, und zwar derart, daß dann, wenn die Sensoren 168, 170 relativ zum Schlitz 164 abgesenkt werden, der den Ärmel bildende Nähgutabschnitt B um einen zusätzlichen Betrag von der Nähstation 184 beschnitten wird. Im Idealfall werden die Sensoren 168 und 170 in ihre maximale Vertikalposition verschoben, um das Ausmaß der Beschneidung in der Nähstation 184 minimal zu halten. Jedoch können die Sensoren 168, 170 auch in eine unterste Posi­ tion verbracht werden, und die zentrale Steuereinheit 118 kann eine Zeitverzögerung einführen, um den Zeitabfall zu modifizie­ ren, nachdem die hintere Kante des Nähgutabschnittes B von den Sensoren 168, 170 freigegeben ist.

Claims (26)

1. Vorrichtung zum Handhaben zu vernähender Ärmel, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • a) einen ersten Förderer (22);
  • b) einen zweiten Förderer (24), der zum ersten Förderer (22) in einem Winkel verläuft;
  • c) Aufnahmemittel (42) zum Aufnehmen eines auf dem ersten För­ derer (22) angeordneten Nähgutes (B) an dessen Mittelteil;
  • d) Mittel (44, 58, 66) zum Verschieben der Aufnahmemittel (42) zu einer Stelle über dem zweiten Förderer (24) und zum Ab­ legen des gefalteten Nähgutes (B) auf dem zweiten Förder­ er (24).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Blasmittel, um das Nähgut (B) zum ersten Förderer (22) hinzublasen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Kantenführung (156) in der Nähe einer Seite des ersten För­ derers (22) und zwischen dem ersten und zweiten Förderer (22, 24) und durch Blasmittel (144, 180), um die oberen und unteren Seiten oder Lagen des gefalteten Nähgutes (B) gegen die Kan­ tenführung (156) zu blasen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, gekennzeichnet durch Mittel (158) zum Verschieben der Kantenführung (156) von einer unteren, unterhalb einer Oberfläche des ersten Förderers (22) gelegenen Position in eine obere, oberhalb der Oberfläche des ersten Förderers (22) gelegene Position.
5. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch eine untere, langgestreckte, abgeschrägte Saumführung (150) und durch Mittel (154) zum Verschieben der Saumführung (150) zwischen einer unteren Position und einer Position zwischen den Faltlagen des von den Aufnahme­ mitteln (42) gehaltenen Nähgutes (B).
6. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch einen unteren Sensor (168) in der Nähe des zweiten Förderers (24) zum Abfühlen der rückwärtigen Kante des von den Aufnahmemitteln (42) gehaltenen Nähgutes (B).
7. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch auf den unteren Sensor (168) ansprechende Mittel zum Abschalten der Blasmittel (144, 180), und durch Mittel (154) zum Absenken der Saumführung.
8. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch einen oberen Sensor (170) in der Nähe des zweiten Förderers (24) zum Abfühlen der rückwärtigen Kante des von den Aufnahmemitteln (42) gehaltenen Nähgutes (B).
9. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch auf den oberen Sensor (170) ansprechende Klemmmittel (130) zum Festklemmen der rückwärtigen Kante des von den Aufnahmemitteln (42) gehaltenen Nähgutes (B), durch Mittel zum Ablegen des von den Aufnahmemitteln (42) gehaltenen Nähgutes auf dem zweiten Förderer (24), und durch Mittel zum Lösen der Klemmmittel (130) an der rück­ wärtigen Kante des Nähgutes (B).
10. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch auf den Sensor ansprechende Mittel zum Absen­ ken der Saumführung (150).
11. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch auf den oberen Sensor (170) ansprechende Mit­ tel zur Zurückführung der Aufnahmemittel (42) in eine Aus­ gangsstellung, um dort ein nachfolgendes Nähgut (B) aufzu­ nehmen.
12. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der zweite Förderer (24) über dem ersten Förderer (22) angeordnet ist, und daß die Aufnahme­ mittel (42) auf ihrem Weg zum zweiten Förderer (24) durch Anhebemittel (146) anhebbar sind.
13. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch Mittel (176) zur Einstellung der Lage der oberen und unteren Sensoren (168, 170) relativ zur rückwär­ tigen Kante des von den Aufnahmemitteln (42) gehaltenen Nähgutes (B).
14. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch Mittel zur Verzögerung der Ablösung des Näh­ gutes (B) aus den Aufnahmemitteln (42), nachdem die rückwär­ tige Kante des Nähgutes (B) vom oberen Sensor (170) abge­ fühlt ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Mittel zum Abfühlen der Länge eines auf dem ersten Förderer (22) ange­ ordneten Nähgutes, wobei die Aufnahmemittel (42), welche das Nähgut (B) an seinem Mittelteil erfassen, von diesen Abfühlmitteln gesteuert sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Abfühlmittel die vordere und rückwärtige Kante des Nähgutes (B) abfühlen.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeich­ net, daß die Aufnahmemittel (42) die Geschwindigkeit des Förderers (22), die Entfernung der Abfühlmittel von den Aufnahmemitteln und die Betätigungszeit der Aufnahmemittel beim Aufnehmen des Nähgutes (B) bestimmen, um das Nähgut (B) an seinem Mittelteil zu erfassen und aufzunehmen.
18. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch einen Schlitten (44), der die Klemmmittel (130) trägt, und durch Mittel zum Bewegen des Förderers (22) entlang der und zusammen mit den Aufnahmemitteln (42).
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Blasmittel (144, 180), welche das Nähgut (B) auf eine Seite des Förderers (22) blasen, am Schlitten (44) angeord­ net sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18, gekennzeichnet durch Mittel zur Zurückführung der Aufnahmemittel (42) und des Schlit­ tens (44) in eine Ausgangsposition, in welcher ein nach­ folgendes Nähgut (B) aufgenommen wird.
21. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Aufnahmemittel (42) zwei langgestreckte Klemmbacken (72, 74) umfassen, die zwischen einer Offen- und einer Schließstellung beweglich sind, und daß Mittel (88, 100) vorgesehen sind, um die Klemmbacken (72, 74) von der Offen- in die Schließstellung und umge­ kehrt zu verbringen.
22. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch folgende Merkmale: einen langen Stab (46), der zwischen dem ersten und dem zweiten Förderer (22, 24) ver­ läuft; eine lange Stange (48), die zwischen dem ersten und dem zweiten Förderer (22, 24) verläuft; ein Gehäuse (50) mit zwei an gegenüberliegenden Seiten des Stabes (46) angrei­ fenden Rollen (52, 54); eine gleitbar auf der Stange (48) angeordnete Buchse (60); eine Klemmbackenanordnung (58), mit zwei langgestreckten Klemmbacken (72, 74), die zwischen einer Offen- und einer Schließstellung verschieblich sind; eine lange Stange (56), die gleitbar in der Buchse (60) auf­ genommen ist und das Gehäuse (50) mit der Klemmbackenanord­ nung (58) verbindet; Mittel (88) um die Klemmbacken (72, 74) von der Schließ- in die Offenstellung zu überführen; Mittel (100) um die Klemmbacken (72, 74) von der Offen- in die Schließstellung zu überführen; Mittel zum Verschieben des Schlittens (44) aus einer Stellung über dem ersten Förderer in eine Stellung in die Nähe des zweiten Förderers; einen Klemmflansch (162) in der Nähe des zweiten Förderers (24); die Aufnahmemittel (42) sind zusammen mit dem Schlitten (44) beweglich, wobei ein gefaltetes Nähgut (B) von den Aufnahmemitteln aufgenommen wird, die rückwärtige Kante des Nähgutes gegen den Klemmflansch (162) gepreßt wird und die Aufnahmemittel (42) das gefaltete Nähgut (B) auf dem zweiten Förderer (24) ablegen, wonach die Aufnahmemittel das Nähgut auf dem zweiten Förderer freigeben.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (44) das Blasmittel (144) trägt, welches auf eine Seite des ersten Förderers (22) und gegen die Ober­ fläche des gefalteten Nähgutes (B) gerichtet ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmemittel (42) eine nach vorne gerichtete Blas­ düse (151) umfassen, die weiterhin gegen die Oberfläche des Nähgutes (B) auf den ersten Förderer gerichtet ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (46) vom ersten Förderer (22) zum zweiten Förde­ rer (24) hin nach oben schräg verläuft.
26. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (44) einen nach vorne gerichteten Puffer (146) aufweist, der an den Aufnahmemitteln (42) angreift, wenn sich diese Mittel und der Schlitten in Ausgangsstel­ lung befinden.
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