DE3836657A1 - Vorrichtung zur erfassung der agglutination - Google Patents
Vorrichtung zur erfassung der agglutinationInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Erfassung
der Agglutination bzw. des Agglutinationsgrades von
Partikeln, die in einem diagnostischen Testobjektträger
erzeugt wird, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein diagnostischer Objektträger zur Bewirkung einer Agglutinationsreaktion
ist in der U.S. Patentanmeldung Serial No.
9 32 067 beschrieben. Dieser Objektträger wird im folgenden
als "Cottingham-Objektträger" bezeichnet. Der Cottingham-
Objektträger bewirkt das Auftreten einer Agglutinationsreaktion
und eine Anzeige der Reaktion in der Zone eines Anzeigefensters.
Das Vorhandensein oder das Nichtvorhandensein einer
Agglutinationsreaktion wird durch das menschliche Auge festgestellt.
Der Nachteil bei der Verwendung des Cottingham-diagnostischen
Testobjektträgers oder bei der Feststellung irgendeines Agglutinationstests
durch das menschliche Auge besteht darin, daß
die Wahrnehmung der Reaktion durch die Fähigkeit des menschlichen
Auges, die Unterschiede zwischen reagierten und nichtreagierten
Partikeln aufzulösen, begrenzt ist. Wenn die
Unterschiede zwischen der Größe der reagierten und nichtreagierten
Partikel kleiner werden, nimmt der Fehler oder die
Subjektivität einer visuellen Ablesung zu.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, die einfach
verwendet werden kann und bei der die Ablesung nicht von der
Sehschärfe einer einzelnen Person abhängt.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 gekennzeichnete
Erfindung gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
Mit der Erfindung wird in vorteilhafter Weise eine Vorrichtung
zur Erfassung des Agglutinationsgrades geschaffen, die
einen Laserscanner zur Erfassung des Auftretens der Partikelagglutinationsreaktionen
innerhalb eines diagnostischen
Testobjektträgers verwendet. Entsprechend wird ein Agglutinationsreaktionserfassungssystem
geschaffen, das einen
Laserscanner in Kombination mit einem Testobjektträger
verwendet, um diagnostisch die Größe und Verteilung von
agglutinierten Partikeln zu erfassen. D. h. es wird mit der
vorliegenden Erfindung eine Agglutinationserfassungsvorrichtung
zur Erfassung der Agglutination von Partikeln in einem
Testobjektträger mit einer Anzeigezone vorbestimmter Länge
und Dicke, die einen Spalt begrenzt, geschaffen. Die Erfassungsvorrichtung
umfaßt ein Gehäuse zur Anordnung des Testobjektträgers.
Eine Laserlichtquelle ist in dem Gehäuse
angeordnet und fokussiert einen Lichtstrahl zur Ausbildung
eines diffraktionsbegrenzten Lichtpunkts in dem Spalt. Ein
auf der gegenüberliegenden Seite des Objektträgers angeordneter
Photodetektor erfaßt das Intensitätsniveau des durch
den Objektträger am Lichtpunkt übertragenen Lichts. Der
fokussierte Lichtstrahl ist in der Lage, einen Weg von
Lichtpunkten quer über dem Objektträger so abzutasten, daß
der Photodetektor den Messungen des übermittelten Lichts,
die in vorbestimmten Abstandsintervallen längs des Abtastweges
durchgeführt werden, entsprechende Signale erzeugt.
Der Abstand jedes Intervalls wird so ausgewählt, daß er ein
Bruchteil des abgetasteten Partikels ist. Ein Erfassungsschaltkreis
dient zum Empfang jedes vom Photodetektor erzeugten
Signals und erzeugt ein der Größe und der Anzahl
der abgetasteten Partikel entsprechendes Signal. Somit wird
in vorteilhafter Weise ein verbessertes Agglutinationserfassungssystem
geschaffen.
Mit der Erfindung wird weiter in vorteilhafter Weise ein Erfassungssystem
geschaffen, welches digital die Größe und
Verteilung der agglutinierten Partikel feststellt.
Weiter wird in vorteilhafter Weise mit der Erfindung ein
Laserabtastinstrument zum Ablesen eines Agglutinationsobjektträgers
und zur Erzeugung einer Ablesung auf der
Grundlage der Größe und Verteilung der abgetasteten Partikel
geschaffen.
Weiter wird mit der Erfindung in vorteilhafter Weise eine
Agglutinationserfassungsvorrichtung geschaffen, die in der
Lage ist, die in einem Testobjektträger auftretende Agglutinationsreaktion
abzulesen, weiter auf die Änderung der
Partikelgröße anspricht, einfach angewendet werden kann und
die einen Übergang von Verschmutzungen von einer Probe zu
einer anderen vermeidet.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung zur
Erfassung der Agglutination;
Fig. 1a eine perspektivische Ansicht eines Testobjektträgers
für ein Agglutinationsreagenz zur Verwendung
in der Vorrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 1b ein Blockdiagramm zur Darstellung der elektrooptischen
Verbindung des in Fig. 1 dargestellten
Laserinstruments;
Fig. 2 eine Schnittansicht längs der Linie 2-2, in Fig. 1;
Fig. 3 eine Schnittansicht längs der Linie 3-3 in Fig. 1;
Fig. 4 eine vergrößerte Schnittansicht längs der Linie
4-4 in Fig. 1;
Fig. 5 eine vergrößerte Ansicht von Fig. 4;
Fig. 6 eine vergrößerte Ansicht von Fig. 5 zur Darstellung
eines durch eine Suspension monomerer Partikel
hindurchgehenden Laserstrahls;
Fig. 7 eine vergrößerte Ansicht von Fig. 5 zur Darstellung
eines durch eine Suspension agglutinierter
Partikel hindurchgehenden Laserstrahls;
Fig. 8a bis 8e eine grafische Darstellung des Zusammenwirkens
des Strahls und der Partikel und der Änderung
im Ausgang des Photodetektors, die auftritt, wenn
ein Partikel abgetastet wird;
Fig. 9 ein Diagramm zur Darstellung eines tatsächlichen
Abschnitts von Datenwerten einer abgetasteten
monomerischen Probe; und
Fig. 10 ein Diagramm zur Darstellung eines Teils tatsächlicher
Datenwerte einer Probe abgetasteter agglutinierter
Partikel.
In den Fig. 1, 1b, 2 und 3 ist eine Vorrichtung 10
zur Erfassung eines Agglutinationsreagenz dargestellt. Die Vorrichtung
10 umfaßt ein Gehäuse 11 mit einem Unterteil 12, einem
Deckel 13 und einer Haube 14.
Ein Paar mittels des Gehäuses 11 gelagerter Stangen 20 erstreckt
sich parallel zueinander. Ein bewegbarer Träger 22
ist gleitbar auf den Stangen 20 befestigt, so daß der Träger
22 hin- und herbewegbar ist, wie dies im einzelnen weiter
unten beschrieben wird.
Am Träger 22 ist eine Laserdiode 24 befestigt, die einen
Laserstrahl 52 aussendet, der durch eine Diffraktionsoptik
25 geleitet wird, wobei die Diffraktionsoptik einen Polarisator
26, eine Kollimatorlinse 28, ein reflektierendes Prisma
30 und eine optische Fokussieranordnung 32 umfaßt. Die Kollimatorlinse
28 erzeugt einen kollimierten Laserstrahl 52. Der
Laserstrahl 52 wird durch das reflektierende Prisma 30 abgelenkt
und gelangt durch die optische Fokussieranordnung
32. Die Fokussieranordnung 32 sammelt den kollimierten Laserstrahl
in einem diffraktionsbegrenzten Lichtpunkt innerhalb
des Agglutinationsschlittens 44. Ein Photodetektor 34 ist
am Träger 22 im optischen Weg des von der Diode 24 erzeugten
Laserstrahls 52 an einer Stelle benachbart zur optischen
Fokussieranordnung 32 angeordnet und erfaßt das durch den
Schlitten 44 hindurchgeleitete Laserlicht.
Am Träger 22 ist weiter eine Zahnstange 36 befestigt. Ein an
der Platte 37 gelagertes Getriebe 38 ist mechanisch mit der
Zahnstange 36 gekuppelt. Ein reversibler Motor 40, d. h. ein
in zwei Richtungen laufender Motor, treibt das Getriebe 38,
so daß der Träger 22 längs der mittels des Pfeils A in Fig. 3
bezeichneten Achse hin- und herbewegbar ist. Eine am Rahmen
18 gelagerte gedruckte Schaltungsplatte 42 steuert den
Betrieb des Photodetektors 34 und der Laserdiode 24. Flexible
Leitungen 58 verbinden den Detektor 34 mit der Schaltungsplatte
42, und flexible Leitungen 60 verbinden die Laserdiode
24 mit der Schaltungsplatte 42. Die Schaltungsplatte
42 wird weiter unten beschrieben und bestimmt, wenn der Ausgang
des Detektors 34 einer Agglutination entspricht, und
zeigt ein derartiges Ergebnis der Betriebsperson mittels
einer elektronischen Anzeige 59 oder einem Ausdruck (nicht
dargestellt) an.
Der Cottingham-Testschlitten 44 (Fig. 1a) bewirkt, daß eine
Agglutinationsreaktion in einer Fensterzone 46 auftritt. Der
Cottingham-Testschlitten 44 wird in der Vorrichtung durch
einen Schlitz 48 angeordnet, der durch den Abstand zwischen
der Haube 14 und dem Deckel 13 gebildet wird. Bevorzugt wird
eine Ausführungsform des Schlittens, wie er in der U.S.
Anmeldung Nr. 9 32 067 beschrieben wird, wobei diese Patentanmeldung
Mitinhalt dieser Anmeldung sein soll. Es kann jedoch
irgendein Schlitten und irgendein Reagenz verwendet
werden, wobei die Kombination der Geometrie des Testschlittens
und die Art der Agglutinationspartikelreagenzien, die
eine kombinierte optische Dichte schafft, die hier als
"Spalt" bezeichnet wird, in Verbindung mit der Vorrichtung
10 verwendet werden, die nicht vollständig den Laserstrahl
schwächt. Beispielsweise kann ein Testschlitten mit einer
150 µ dicken Probe mit 0,1 bis 0,5 Gew.-% Latex als Agglutinationsreagenz
verwendet werden.
Wenn der Cottingham-Testschlitten 44 im Schlitz verschoben
wird, ist der Gehäusedeckel so ausgebildet, daß der Schlitten
gegen einen Anschlag 50 innerhalb der Haube 14 anschlägt.
Der Anschlag 50 legt den Cottingham-Testschlitten 44 relativ
zum Lichtstrahl 52 der Diode 24 fest.
Wie oben ausgeführt, tritt der kollimierte Strahl 52 aus der
elektronischen Fokussieranordnung 32 als ein konvergierender
Strahl aus, der genau so fokussiert ist, daß man einen
diffraktionsbegrenzten Lichtpunkt innerhalb des Spalts 47
des Schlittens erhält. Der Lichtstrahl 52 wird zu dem
diffraktionsbegrenzten Lichtpunkt so fokussiert, daß der
Lichtpunkt an einem Punkt innerhalb der flüssigen Partikelsuspension
im Fenster 46 einen Durchmesser von einem Mikron
hat. Der Laserstrahl 52 tritt durch den Schlitten 44 hindurch,
wird gestreut und trifft dann auf den Photodiodendetektor
34. Die Photodiode 34 erzeugt ein Erfassungssignal
mit einem Spannungsniveau, das der Menge des auftreffenden
Lichts, welches durch die Photodiode erfaßt wird, entspricht.
Das Erfassungssignal wird dann mittels des Schaltkreises 42
verarbeitet und einer Anzeige 59 zugeleitet.
Wenn der Strahl 52 am Schlitten fokussiert ist, treibt der
Motor 40 das Getriebe 38 an, so daß der Träger 22 auf einer
Linie quer zum Schlitten 44 bewegt wird, so daß sich ein
Abtastweg in Richtung des Pfeils A ergibt, wodurch die Laserdiode
24 und der Photodetektor 34 den Schlitten quer zum
Fenster 46 abtasten. Während dieses ersten Weges quer zum
Schlitten 44 wird die Fokussieranordnung 32 fortlaufend eingestellt,
um mehrere unterschiedliche Fokussierniveaus abzutasten,
wenn sich der Träger 22 längs des ersten Weges bewegt.
Wenn der erste Weg beendet ist, wird der optimale Fokus
innerhalb des Spalts 47 aus allen Fokussierstellungen der
ersten Abtastung bestimmt. Der Motor 40 wird dann in der
Richtung umgekehrt, um eine zweite Abtastung durchzuführen,
bei der der Laser 24 und der Photodiodendetektor 34 den
Schlitten erneut abtasten, um Daten zu sammeln. Am Ende
dieses zweiten Weges wird der Träger 22 zu seinem Ausgangspunkt
zurückgeführt.
In den Fig. 4 bis 9 ist die Wirkungsweise des Strahls, wenn
er durch das Fenster 46 hindurchtritt, im einzelnen dargestellt.
Wie oben ausgeführt, konvergiert der Strahl 52, wenn
er in den Schlitten 44 eintritt, und divergiert am Ausgang
des Schlittens 44. Der Strahl konvergiert zu einem Punkt mit
einer Größe von ungefähr der Größe eines einzigen Partikels
der nichtagglutinierten (monomeren) Probe. Bei dem vorliegenden
Beispiel beträgt die Größe eines monomeren Partikels
0,8 µm. Der Spannungsausgang des Detektors wird jedes Mal
festgestellt, wenn der Träger 22 um einen vorbestimmten
Betrag fortschreitet. Der Betrag ist ein kleiner Bruchteil
der tatsächlichen Größe eines monomeren Partikels. In einer
bevorzugten Ausführungsform wird der Spannungsausgang des
Detektors alle 155 nm der linearen Abtaststrecke erfaßt, um
eine Größeninformation zu erhalten. Bei dem vorliegenden
System wird ein Partikel mit einem Durchmesser von 1 µm an
sechs Punkten gemessen, wenn der Laserstrahl 52 sich über
den Partikel bewegt.
Das Verfahren ist am besten in Fig. 8 dargestellt, wo der
Laserstrahl 52 sich über den monomeren Partikel 54 bewegt.
Der Laserstrahl 52 ist in Richtung des Pfeils B gerichtet
und verläuft, wenn er den Schlitten abtastet, in Richtung
des Pfeils C. Der abtastende Laserstrahl 52 hat ein nominales
Durchgangsniveau, das als ein bestimmtes Spannungsniveau
von dem Photodiodendetektor 34 (Fig. 8a) erfaßt wird. Wenn
der Lichtstrahl 52 teilweise durch den Partikel 54 im Lichtweg
geschwächt wird, beginnt die von dem Photodetektor 34
erzeugte Spannung abzunehmen (Fig. 8b), bis ein maximaler
Schwächungspunkt erreicht wird, der die untere Spitze einer
Spannungskurve (Fig. 8c) darstellt. Wenn der Partikel 54 die
Bahn des Laserlichtstrahls 52 verläßt, wird der Lichtstrahl
52 weniger geschwächt (Fig. 8d), und die Spannung kehrt zum
nominalen Spannungsniveau eines vollständig unbehinderten
Lichtstrahls 52 zurück (Fig. 8e).
Wie oben ausgeführt, wird der Spannungsausgang des Detektors
34 alle 155 nm der linearen Abtaststrecke des Laserstrahls
erfaßt. Entsprechend wird es möglich, genau die Größe des
Partikels durch Berechnen der von dem Strahl 52 zwischen
aufeinanderfolgenden Ablesungen des nominalen Spannungsniveaus
zurückgelegten Strecke zu messen. Da weiter der
typische Partikel an mehreren Punkten gemessen wird, hat
das System eine sehr hohe Auflösung. Weiter kann die Agglutination
erfaßt werden, wenn die Größe und Anzahl der erfaßten
Partikel sich von der für den besonderen untersuchten
Partikel erwarteten Größe und Anzahl (Verteilung) unterscheidet.
Agglutinationen können somit auch dann bestimmt
werden, wenn sich die Reaktion in einem derartig frühen
Stadium befindet, daß lediglich zwei Partikel miteinander
verbunden sind.
Die tatsächliche Arbeitsweise des Agglutinationsdetektors 10
ist in den Tabellen 1 und 2 mit tatsächlichen Datenwerten
und den Fig. 9 und 10 dargestellt. Fig. 9 ist eine Aufzeichnung
tatsächlicher Daten über einen 100 Mikronabschnitt einer
1-cm-Abtastung über das Fenster 46. Die Punkte längs des Diagramms
stellen die Detektorausgangsspannung dar, die alle
155 nm der Abtastung gemessen wurde. Jede Spitze der Aufzeichnung
stellt einen vom Laserstrahl abgetasteten Partikel
dar, d.h. eine Schwächung. Fig. 9 ist ein Datenwert einer
monomeren Probe (1/100 des Datenwerts) der in Fig. 6 dargestellten
Art. Tabelle 1 liefert eine Zusammenfassung der
Anzahl der Partikel gleicher Größe in jedem Kanal und der
Anzahl der an jeder Kanalgröße erfaßten Partikel, wenn jeder
Kanal 155 nm beträgt.
Erwartungsgemäß tritt in einem monomeren Feld, bei dem die
Durchschnittsgröße jedes Partikels 0,8 Mikron beträgt, die
Häufung der Partikel mit einer Größe zwischen sechs und zwölf
Kanälen auf. Dies ist in Tabelle 1 dargestellt, wobei sich
die große Anzahl der festgestellten Partikel um die erwartete
mittlere Größe ergibt. Eine derartige Tabelle kann vom
Detektor ausgedruckt werden, um das Ausmaß der Agglutination
bzw. des Nichtauftretens der Agglutination anzuzeigen.
Wenn man jedoch dieses Ergebnis mit den Erfassungsablesungen
einer Probe gemäß Fig. 7 vergleicht, bei der Agglutinationen
aufgetreten sind, tritt eine vollständig andere Art der Anordnung auf.
Wie erwartet, ist die Größe und die Verteilung der Partikel
oder der Agglutination größer bzw. von größerer Größe im
Gegensatz zu der hohen Anzahl kleinerer Partikel, die in der
monomeren Datentabelle auftreten. Dies wird auch durch die
allgemeine Form der in Fig. 9 und Fig. 10 dargestellten
Spannungsspitzen wiedergegeben.
Es ist somit möglich, aufgrund dieser Art von Daten festzustellen,
wenn Agglutinationen auftreten. Infolge der hohen
Auslösung der Vorrichtung 10 zur Erfassung der Agglutination
können Reaktionen an einem Reaktionspunkt, an dem nur dimere
Agglutination aufgetreten ist, weit vor dem Punkt festgestellt
werden, der durch das menschliche Auge feststellbar
ist. Durch die Erzeugung von Größen- und Verteilungsdaten
aus der Abtastung kann die Laserabtastung mehr als einen
Parameter verwenden, um genaue Ablesungen zu liefern.
Durch das Vorsehen eines Laserdetektors, mittels dem ein
Laserlichtstrahl durch eine Agglutinationstestprobe gelangt,
wobei das Laserlicht ungefähr die Größe eines erwarteten
monomeren Partikels hat, und der Ausgang eines Lichtdetektors
in Abständen eines Bruchteils des Durchmessers der
monomeren Probe erfaßt wird, wird eine Vorrichtung zur Erfassung
der Agglutination mit einer hohen Auflösung geschaffen.
Man sieht, daß die obengenannte Aufgabe und die aus der vorhergehenden
Beschreibung ersichtlichen Ziele gelöst bzw. erreicht
werden, obwohl gewisse Änderungen bei der oben beschriebenen
Konstruktion durchgeführt werden können, ohne
sich von dem Erfindungsgedanken zu lösen. Es ist somit beabsichtigt,
daß alles was aus der Beschreibung und den Zeichnungen
ersichtlich ist, lediglich zur Darstellung und nicht
zur Begrenzung der Erfindung dient.
Weiter wird vorausgesetzt, daß die Ansprüche alle allgemeinen
und besonderen Merkmale der hier beschriebenen Erfindung umfassen
sollen, und daß alle Ausführungen hinsichtlich des
Rahmens der Erfindung in sprachlicher Hinsicht mitumfaßt
sein sollen.
Claims (7)
1. Vorrichtung zur Erfassung der Agglutination bzw. des
Agglutinationsgrades von Partikeln in einem Testobjektträger
mit einer Anzeigezone vorbestimmter Länge und Dicke, wobei
die Dicke einen Spalt begrenzt, gekennzeichnet durch eine
Lichtquelle (24) zur Ausbildung eines diffraktionsbegrenzten
Lichtpunkts am Spalt (47) in vorbestimmten Abstandsintervallen
längs der Länge der Anzeigezone und durch eine Erfassungseinrichtung
(34) zur Erfassung des durch die Partikel
(54) im Spalt (47) geschwächten Lichtintensitätsniveaus und
zur Erzeugung eines der Größe und Anzahl der abgetasteten
Partikel (54) entsprechenden Erfassungssignals.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lichtquelle (24) einen diffraktionsbegrenzten Lichtpunkt
(47) mit einer Größe in der Größenordnung des Durchmessers
eines einzigen Partikels (54) ausbildet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Anzeige zum Empfang des Erfassungssignals von
der Erfassungseinrichtung (34) vorgesehen ist, die eine dem
Agglutinationsgrad der Partikel im Reagenz entsprechende
Anzeige (59) liefert.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß jedes vorbestimmte Abstandsintervall
geringer als 20% des Durchmessers des Partikels (54) ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (24) eine Laserdiode
(24) umfaßt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Erfassungseinrichtung (34) eine
Photodetektordiode (34) umfaßt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Erfassungseinrichtung (34) eine
Photodetektordiode (34) ist.
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