DE3838562C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein lichtempfindliches Gemisch zur Verwendung
bei der Herstellung von gedruckten Leiterplatten.
Bei der Herstellung gedruckter Leiterplatten wird auf
einer gedruckten Leiterplatte ein gemusterter Schutzfilm
aus einem lichtempfindlichen Gemisch gebildet, um den elektrischen
Schaltkreis zu schützen und ein Haftenbleiben von Lötmaterial
an unerwünschten Stellen beim Anlöten elektrischer
Teile an die gedruckte Leiterplatte zu verhindern.
Üblicherweise erzeugt man eine Musterschicht aus dem lichtempfindlichen
Gemisch durch Siebdruck. Mit zunehmender Verdichtung
der Schaltung auf gedruckten Leiterplatten wird
anstelle üblicher, durch Siebdruck applizierbarer lichtempfindlicher
Gemische zunehmend eine durch Photoätzen mit einem
Muster zu versehende, photohärtbare Acrylat- und/oder
Methacrylatresistmasse verwendet. Derartige neuentwickelte
lichtempfindliche Gemische gestatten die Ausbildung feiner
Muster hoher Dimensionsgenauigkeit und hohen Auflösungsvermögens
bei hoher Dichte. Bei Verwendung solcher neuentwickelter
lichtempfindlicher Gemische wird zunächst die Oberfläche
einer gedruckten Leiterplatte mit dem lichtempfindlichen Gemisch beschichtet,
worauf der gebildete Film aus dem lichtempfindlichen Gemisch unter Verwendung
einer negativen Maske selektiv mustergerecht belichtet
wird, um die belichteten Stellen einer Photohärtung
zu unterwerfen. Danach werden die nicht-belichteten
Stellen in einer Entwicklerflüssigkeit weggelöst und entfernt,
wobei ein Resistmuster zurückbleibt. Photohärtbare
Acrylatharze besitzen zwar bei Verwendung als
lichtempfindliches Material hervorragende Eigenschaften, sie lassen
jedoch beispielsweise hinsichtlich ihrer elektrischen
Eigenschaften, ihrer Wärmebeständigkeit bei Lötvorgängen
und ihrer Feuchtigkeitsbeständigkeit noch immer zu wünschen
übrig.
Aus der JP-OS 60-2 08 377 ist ein lichtempfindliches Gemisch (Resistmasse) bekannt,
die nicht mit den geschilderten Schwierigkeiten behaftet
ist. Die bekannte Resistmasse enthält das Reaktionsprodukt
zwischen einem Phenolnovolakepoxyharz und einer ungesättigten
einbasischen Säure, das Reaktionsprodukt
zwischen einem Kresolnovolakepoxyharz und einer ungesättigten
einbasischen Säure, ein Photopolymerisationsinitiator,
ein Aminhärtungsmittel und ein organisches
Lösungsmittel. Das Phenolnovolakepoxyharz ist jedoch
in einem organischen Lösungsmittel weniger löslich
als das Kresolnovolakepoxyharz. Das Reaktionsprodukt
zwischen dem Phenolnovolakepoxyharz und einer ungesättigten
einbasischen Säure zeichnet sich durch eine
noch geringere Löslichkeit in einem organischen Lösungsmittel
aus. Dies hat zur Folge, daß man zum Entwickeln
von Resists nur in sehr begrenztem Umfang Lösungsmittel
verwenden kann. Bei der Herstellung gedruckter
Leiterplatten bedient man sich aus Sicherheitsgründen
nicht-entflammbarer Entwicklerflüssigkeiten, z. B.
1,1,1-Trichlorethan, Trichlorethylen oder Tetrachlorethan.
Da sich die bekannten Resistmassen in solchen nicht-
entflammbaren Entwicklerflüssigkeiten nur sehr wenig
lösen, dauert die Entwicklung lange. Das Reaktionsprodukt
zwischen dem Kresolnovolakepoxyharz und einer ungesättigten
einbasischen Säure ist ebenfalls - wenn auch nicht so
wenig wie das Phenolnovolakharz - wenig löslich und läßt
darüber hinaus auch noch in seinen Wärmehärteigenschaften
zu wünschen übrig.
Aus der JP-OS 62-4 390 ist eine härtbare Harzmasse für
einen Resistlack bekannt. Die Masse besteht aus einer
Lösung mit dem Reaktionsprodukt eines Phenolnovolakepoxyharzes
oder eines Kresolnovolakepoxyharzes mit
einer ungesättigten einbasischen Säure in einem organischen
Lösungsmittel und/oder einem photopolymerisierbaren
polyfunktionellen Vinylmonomeren. Der Lösung sind
ferner ein Photopolymerisationsinitiator und ein
Aminhärtungsmittel zugesetzt. Die betreffende Harzmasse
ist mit ähnlichen Nachteilen behaftet wie die aus der
JP-OS 60-2 08 377 bekannte Harzmasse.
Aus der JP-OS 60-32 360 ist eine Resistmasse mit dem
Reaktionsprodukt eines aromatischen Polyepoxids mit
einer ethylenisch ungesättigten Carbonsäure, einem anorganischen
Füllstoff, einem Photopolymerisationsinitiator
und einem organischen Lösungsmittel bekannt.
Diese Masse besitzt insbesondere nur unzureichende
elektrische Eigenschaften und/oder eine unbefriedigende
Wärmebeständigkeit beim Löten.
Ähnliche Resistmassen sind auch aus den DE-OS 35 35 770 und
36 13 107 bekannt.
Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, ein als Resistmasse verwendbares lichtempfindliches Gemisch
bereitzustellen, das nach der Photohärtung Resists
liefert, die sich hervorragend entwickeln und
photoätzen lassen, ausgezeichnete elektrische Eigenschaften
aufweisen und sich durch eine ausgezeichnete
Beständigkeit gegen die beim Löten auftretende Wärme,
Feuchtigkeitsbeständigkeit und mechanische Festigkeit
auszeichnen.
Der Gegenstand der Erfindung ist in den Patentansprüchen gekennzeichnet.
Das teilweise acrylierte und/oder teilweise methacrylierte Epoxyharz
(Komponente (a) der erfindungsgemäßen Lötresistmasse)
erhält man durch Additionsreaktion zwischen einem Bisphenol
A-Novolakepoxyharz und Acrylsäure und/oder
Methacrylsäure. Das teilweise acrylierte und/oder teilweise methacrylierte
Epoxyharz (Komponente (b) der erfindungsgemäßen
Lötresistmasse) erhält man durch Additionsreaktion zwischen
einem Kresolnovolakepoxyharz und/oder Phenolnovolakepoxyharz
und Acrylsäure und/oder Methacrylsäure.
Die erfindungsgemäß als Grundmaterialien der Komponenten
(a) und (b) verwendbaren Epoxyharze sind auf Bisphenol A-
Novolak-, Kresolnovolak- und Phenolnovolaktypen beschränkt.
Epoxyharze anderer Typen, z. B. Epoxyharze vom Bisphenol A-
Typ, Bisphenol F-Typ, hydrierten Bisphenol A-Typ, vom Typ
aromatischer Carbonsäurediglycidylester u. dgl. sollten
nicht verwendet werden. Wenn die Masse unter Verwendung
dieser ungeeigneten Epoxyharze hergestellte teilweise acrylierte
und/oder teilweise methacrylierte Epoxyharze enthält, besitzt das
nach der Photohärtung entstandene Resistmuster nur eine
geringe Beständigkeit gegen die beim Löten auftretende
Wärme.
Die Komponenten (a) und (b) erhält man nach üblichen bekannten
Verfahren. Insbesondere erhält man die Komponente
(a) durch Additionsreaktion zwischen einem Bisphenol A-
Novolakepoxyharz und Acrylsäure und/oder Methacrylsäure.
Die Gesamtmenge an pro Äquivalent Epoxygruppe des Epoxyharzes
addierter Acrylsäure und/oder Methacrylsäure
sollte 0,1 bis 0,9, vorzugsweise 0,4 bis 0,8 Äquivalent
betragen. In entsprechender Weise erhält man die
Komponente (b) durch Additionsreaktion zwischen einem
Kresolnovolakepoxyharz und/oder Phenolnovolakepoxyharz
und Acrylsäure und/oder Methacrylsäure. Die Gesamtmenge
an pro Äquivalent Epoxygruppe des Epoxyharzes addierter
Acrylsäure und/oder Methacrylsäure sollte 0,1 bis 0,9,
vorzugsweise 0,4 bis 0,8 Äquivalent betragen. Liegt
die Menge an Säure unter 0,1 Äquivalent, gilt für beide
Fälle, daß das gebildete teilweise acrylierte und/oder teilweise
methacrylierte Epoxyharz schlechte Photohärteigenschaften
erhält. Dies führt zu einer Quellung des gehärteten Films
während der Nachhärtung nach der Entwicklung. Wenn die
Menge an Säure 0,9 Äquivalent übersteigt, kommt es zu
einer deutlichen Beeinträchtigung der Beständigkeit gegen
die Entwicklerflüssigkeit und/oder die beim Wärmen auftretende
Wärme. Somit sollte die Gesamtmenge an Säure
innerhalb des angegebenen Bereichs liegen. Durch geeignete
Steuerung der Menge an Acrylsäure und/oder Methacrylsäure
innerhalb des angegebenen Bereichs kann man Epoxyharze
der gewünschten Acrylierungs- oder Methacrylierungsgrade
herstellen. Ferner kann man die Entwicklungseigenschaften
durch geeignete Steuerung des Acrylierungs- und/oder
Methacrylierungsgrades unter Beachtung des zu verwendenden
Entwicklers verbessern.
Die Komponente (a) läßt sich durch folgende Formel wiedergeben:
In der Formel bedeuten R CH₂=CHCO- oder CH₂=C(CH₃)CO- und
die Summe n₁, n₂ und n₃ üblicherweise 7-8 oder weniger.
Die Komponente (b) läßt sich durch die folgende Formel
wiedergeben:
und/oder
In der Formel besitzt R die angegebene Bedeutung. Die Summe
m₁ und m₂ liegt üblicherweise bei 7-8 oder weniger.
Die Komponente (b) sollte, bezogen auf 100 Gew.-Teile
Komponente (a), zweckmäßigerweise in einer Menge von
50-150, vorzugsweise von 60-100 Gew.-Teilen zum Einsatz
gelangen. Mengen außerhalb des angegebenen (breiteren)
Bereichs verschlechtern die Photohärtungseigenschaften
und die Empfindlichkeit der Resistmasse. Dies wiederum
verschlechtert die Eigenschaften des aus der Masse nach
dem Härten gebildeten Resistfilms in bezug auf die Oberflächenhärte,
Wärmebeständigkeit und Lösungsmittelbeständigkeit.
Die Mitverwendung der Komponente (a) führt
auch zu einer Verbesserung der Entwicklungsgeschwindigkeit.
Der Photopolymerisationsinitiator (Komponente (c))
ermöglicht eine Polymerisation der Komponenten (a) und
(b) bei Belichtung. Die Komponente (c), die erfindungsgemäß
keinerlei besonderen Beschränkungen unterworfen ist,
besteht beispielsweise aus einer Carbonylverbindung, z. B.
Biacetyl, Acetophenon, Benzophenon, Dibenzoylbenzoinisobutylether,
Benzyldimethylketal, (1-Hydroxycylohexyl)-
phenylketon, (1-Hydroxy-1-methylethyl)-phenylketon und
p-Isopropyl-α-hydroxyisobutylphenon. Man kann auch Ketone
und Amine in Kombination als komplexen Photopolymerisationsinitiator
verwenden. Verwendbare Ketone sind beispielsweise
Diethylthioxanthon und Ethylanthrachinon,
verwendbare Amine sind beispielsweise Bis(diethylamino)-
benzophenon, Ethyl-(p-dimethylamino)-benzoat, Benzyldimethylamin
und Triethanolamin. Diese Verbindungen können
einzeln oder in Kombination zum Einsatz gelangen. Die
Komponente (c) sollte, bezogen auf 100 Gew.-Teile Komponente
(a), zweckmäßigerweise in einer Menge von 1-25,
vorzugsweise 3-20 Gew.-Teil(en) zum Einsatz gelangen.
Wenn die Menge der Komponente (c) unter 1 Gew.-Teil liegt,
besitzt die erhaltene Masse nur schlechte Wärmehärteigenschaften.
Wenn andererseits die Komponente (c) in einer
Menge von mehr als 25 Gew.-Teilen verwendet wird, erhält
die gebildete Masse nach ihrer Härtung unzureichende
Wärmebeständigkeits-, Feuchtigkeitsbeständigkeits- und
elektrische Eigenschaften.
Die Komponente (d), d. h. das Wärmehärtungsmittel, dient
zur Vernetzung der Epoxygruppen in den teilacrylierten
und/oder teilmethacrylierten Epoxyharzen, d. h. der
Komponenten (a) und (b) beim Erwärmen, so daß die Epoxyharze
hervorragende Wärmebeständigkeits-, Feuchtigkeitsbeständigeits-
und elektrische Eigenschaften erhalten.
Als Komponente (d) eignen sich aus Docyandiamid und
aromatischen Aminen synthetisierte Guanidinverbindungen
und Imidazolverbindungen mit Diaminotriazinskelett. Erfindungsgemäß
verwendbare Guanidinverbindungen sind beispielsweise
o-Tolylbiguanid, α-2,5-Dimethylphenylguanid,
α,ω-Diphenylbiguanid, 5-Hydroxynaphthyl-1-biguanid,
p-Chlorphenylbiguanid, α-Benzylbiguanid, α,ω-Dimethylbiguanid
und 1,3-Diphenylguanidin. Diese Guanidinverbindungen
sind im Handel erhältlich. Imidazolverbindungen
mit einem Diaminotriazinskelett sind beispielsweise
2,4-Diamino-6-(2′-methylimidazol-1′)-ethyl-S-triazin
und 2,4-Diamino-6-(2′-undecylimidazol-1′)-ethyl-S-triazin.
Diese Imidazolverbindungen sind ebenfalls im Handel erhältlich.
Die genannten Guanidinverbindungen und
Imidazolverbindungen mit einem Diaminotriazinskelett
besitzen eine hervorragende latente Härtungseigenschaft
und härten - ohne dies bei niedrigeren Temperaturen in
nennenswertem Maße zu bewirken - Epoxyharze rasch unter
den bei der Wärmehärtung angewandten hohen Temperaturen.
Als Komponente (d), d. h. als Wärmehärtungsmittel, eignen
sich auch Aminoderivate oder Imidazolderivate einzeln oder
in Kombination mit den Guanidin- und/oder Imidazolverbindungen.
Verwendbare Aminoderivate sind beispielsweise
Diethylentriamin, Triethylentetramin, Diethylaminopropylamin,
N-Aminoethylpiperazin, Benzylmethylamin, Tris-
(dimethylaminomethyl)-phenol, Tris-(dimethylaminomethyl)-
phenol, Tris-(dimethylaminomethyl)-phenol-tri-(2-ethylhexoat),
m-Phenylendiamin, Diaminodiphenylmethan, Diaminodiphenylsulfon,
aromatische-aminoeutektikamodifizierte
Härtungsmittel, Polyamidharze, Dicyandiamid, ein Bor
trifluorid-monoethylamin-Komplex, Methandiamin, Xyloldiamin
und Bisaminopropyltetraoxaspiroundecan-Addukte.
Zu den verwendbaren Imidazolderivaten gehört beispielsweise
Ethylmethylimidazol. Die genannten Amino- und
Imidazolderivate können alleine oder in Kombination zum
Einsatz gelangen.
Das Wärmehärtungsmittel (d) sollte, bezogen auf 100 Gew.-
Teile Komponente (a), zweckmäßigerweise in einer Menge
von 0,5-15, vorzugsweise 1-10 Gew.-Teil(en) zum Einsatz
gelangen. Wenn die Menge an Komponente (d) unter
0,5 Gew.-Teilen liegt, erhält die Resistmasse
schlechte Photohärteigenschaften. Wenn jedoch die Menge
an Komponente (d) 15 Gew.-Teile übersteigt, verschlechtern
sich die Wärme- und Chemikalienbeständigkeit der Harzmasse.
Darüber hinaus erhöht eine Steigerung der Menge
an Komponente (d) die Gestehungskosten des lichtempfindlichen Gemischs.
Der anorganische Füllstoff, d. h. die Komponente (e), dient
zur Verbesserung der Eigenschaften des Resists, z. B.
der Lötwärmebeständigkeit, Haftung und Oberflächenhärte.
Erfindungsgemäß als Komponente (e) verwendbare Füllstoffe
sind Siliziumdioxid, Talkum und hydratisiertes Aluminiumoxid.
Die Komponente (e) sollte, bezogen auf 100 Gew.-Teile
Komponente (a), zweckmäßigerweise in einer Menge von
10-200, vorzugsweise 20-100 Gew.-Teilen zum Einsatz
gelangen. Wenn der anorganische Füllstoff in einer Menge
von unter 10 Gew.-Teilen zum Einsatz gelangt, vermag er
die ihm zukommende Funktion nicht in ausreichendem Maße
zu erfüllen. Wenn jedoch die zugemischte Menge an anorganischem
Füllstoff 200 Gew.-Teile übersteigt, verschlechtern
sich die Photohärteigenschaften des erhaltenen
lichtempfindlichen Gemischs.
Das organische Lösungsmittel, d. h. die Komponente (f),
dient zur Verminderung der Viskosität des lichtempfindlichen Gemischs
im Hinblick auf eine Verbesserung seiner Auftrageigenschaften.
Erfindungsgemäß verwendbare organische Lösungsmittel
sind beispielsweise aromatische Kohlenwasserstoffe,
wie Toluol und Xylol, Alkohole, wie Methanol, Isopropanol,
Ethylenglykolmonobutylether und Ethylenglykolmonomethylether,
Ester, wie Ethylacetat und Butylacetat, Ether, wie
1,4-Dioxan, Tetrahydrofuran und Diethylenglykoldimethylether,
Ketone, wie Methylethylketon und Methylisobutylketon,
alicyclische Verbindungen, wie Cyclohexanon und
Cyclohexanol, sowie Kohlenwasserstofflösungsmittel, wie
Petrolether und Petrolnaphtha. Die Menge an zugemischter
Komponente (f) ist erfindungsgemäß keinen besonderen Beschränkungen
unterworfen. Zur Erleichterung des Auftrags des lichtempfindlichen
Gemischs werden pro 100 Gew.-Teile Komponente (a)
zweckmäßigerweise 30-200 Gew.-Teile Komponente (f)
verwendet.
Bei einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen lichtempfindlichen
Gemischs wird als zusätzliche Komponente (g) ein Silan- und/oder
Titanatkupplungsmittel mitverwendet. Die Mitverwendung der
Komponente (g) ermöglicht die Bereitstellung eines lichtempfindlichen Gemischs hohen Haftungsvermögens selbst im Falle der
Verwendung eines wasserlöslichen Fließmittels. Erfindungsgemäß
verwendbare Silankupplungsmittel sind beispielsweise
Vinyltrichlorsilan, Vinyltriethoxysilan, Vinyltrimethoxysilan,
γ-Methacryloxypropyltrimethoxysilan,
γ-Chlorpropyltrimethoxysilan, Vinyl-tris ( β-methoxyethoxy)-
silan, β-(3,4-Epoxycyclohexyl)-ethyltrimethoxysilan,
γ-Glycidoxypropyltrimethoxysilan, γ-Mercaptopropyltrimethoxysilan,
γ-Aminopropyltriethoxysilan, N,β-(Amino
ethyl)-γ-aminopropyltrimethoxysilan und γ-Ureidopropyltriethoxysilan.
Erfindungsgemäß verwendbare Titanatkupplungsmittel
sind beispielsweise Bis(triethanolamin)-
diisopropyltitanat, Bis(triethanolamin)dibutyltitanat,
Bis(triethanolamin)dimethyltitanat, Diisopropyldilauryltitanat,
Diisopropyllaurylmyristyltitanat, Diisopropyldistearoyltitanat,
Diisopropylstearoylmethacryloyltitanat,
Diisopropyldiacryloyltitanat, Diisopropyldidodecylbenzolsulfonyltitanat,
Diisopropylisostearoyl-4-
aminobenzoyltitanat, Triisopropylacryloyltitanat, Triethylmethacryloyltitanat,
Triisopropylmyristyltitanat,
Tributyldodecylbenzolsulfonyltitanat, Triisopropylstearyltitanat
und Triisopropylisostearoyltitanat. Die
genannten Kupplungsmittel können alleine oder in Kombination
zum Einsatz gelangen. Zweckmäßigerweise sollten
die Kupplungsmittel mindestens eine Mercapto-, Hydroxy-
oder Aminogruppe an der langen Kohlenstoffkette aufweisen.
Das Kupplungsmittel, d. h. die Komponente (g), sollte, bezogen
auf 100 Gew.-Teile Komponente (a), zweckmäßigerweise
in einer Menge von 0,1-4, vorzugsweise 0,2-2
Gew.-Teil(en) zum Einsatz gelangen. Wird die Komponente
(g) in einer Menge unter 0,1 Gew.-Teil zum Einsatz gebracht,
vermag sie die ihr zugeschriebene Funktion nicht
in ausreichendem Maße zu erfüllen. Wenn die Menge an
Komponente (g) 4 Gew.-Teile übersteigt, kommt es zu einer
Beeinträchtigung der Haltbarkeit und Chemikalienbeständigkeit
des Resists.
Ein erfindungsgemäßes lichtempfindliches Gemisch kann erforderlichenfalls
zusätzlich Flammhemmittel, Farbstoffe, Pigmente,
Entschäumungsmittel, Egalisiermittel, Polymerisationsanspringmittel
u. dgl. enthalten. Ferner können ihr
Peroxide, wie Laurylperoxid, Benzoylperoxid und Dicumylperoxid
zugesetzt werden, um die Dichte der auf die
Acryl- oder Methacrylgruppen zurückzuführenden Vernetzungen
zu erhöhen.
Bei der Herstellung eines Resistmusters auf einer gedruckten
Leiterplatte wird letztere zunächst mit dem
erfindungsgemäßen lichtempfindlichen Gemisch beschichtet und dann zur Verdampfung
des organischen Lösungsmittels und Bildung
eines Resistfilms getrocknet. Anschließend wird der
Film unter Verwendung einer gemusterten negativen Maske
selektiv belichtet, um die belichteten Stellen des Resistfilms
einer Photohärtung zu unterwerfen. In der
Regel bedient man sich bei der Belichtung eines Lichtstrahls
einer Wellenlänge von 180-700, vorzugsweise
250-400 nm. Nach der Belichtung wird der Resistfilm
mit einer Entwicklerflüssigkeit, in der Regel einem
nicht-entflammbaren Lösungsmittel, wie 1,1,1-Trichlorethan,
Trichlorethylen und Tetrachlorethan, entwickelt,
um die nicht-belichteten Stellen des Films zu entfernen.
Schließlich wird das Ganze durch Erwärmen nachgehärtet,
wobei man ein als Schutzfilm auf dem Substrat dienendes
Lötresistmuster erhält. Die Wärmebehandlung (zur Nachhärtung)
kann bei 50-220°C, vorzugsweise 100-200°C,
durchgeführt werden.
Das erfindungsgemäße lichtempfindliche Gemisch eignet sich besonders
gut zur Befestigung elektronischer Bauteile auf gedruckten
Leiterplatten mit durchgehenden Löchern. In diesem Falle
stellt man zunächst gedruckte Leiterplatten mit bestimmten
(gedruckten) Leitungsmustern auf beiden Oberflächen und
Verbindungsschichten auf den Innenwänden der durchgehenden
Löcher her. Danach wird das lichtempfindliche Gemisch auf die beiden
Oberflächen der Platte aufgetragen und zur Entfernung des
organischen Lösungsmittels getrocknet. Bei der anschließenden
selektiven Belichtung mit UV-Licht an lediglich denjenigen
Stellen des Resistfilms, die den durchgehenden
Löchern entsprechen, erfolgt eine Härtung der belichteten
Stellen. Die nicht-belichteten Stellen des Resistfilms
werden mit einer nicht-entflammbaren Entwicklerflüssigkeit
entfernt. Das verbliebene Resistmuster wird durch Erwärmen
gehärtet, worauf "Stecker" der elektronischen Bauteile in
die durchgehenden Löcher eingefügt und -gelötet werden.
Ein lichtempfindliches Gemisch gemäß der Erfindung mit den Komponenten
(a) bis (f) und gegebenenfalls (g) liefert nach der Photoätzung
und Härtungsbehandlung Resistmuster hervorragender
elektrischer Eigenschaften. Beständigkeit gegen die beim
Löten auftretende Wärme und Feuchtigkeitsbeständigkeit.
Darüber hinaus besitzt der aus einem erfindungsgemäßen lichtempfindlichen
Gemisch erhaltene Resistfilm eine hervorragende mechanische
Festigkeit. Insbesondere ermöglicht die erfindungsgemäße
Resistmasse eine deutlich raschere Entwicklung.
Die Beständigkeit des mit einer solchen Masse hergestellten
und gehärteten Resistfilms gegen Entwicklerflüssigkeit ist
ausgezeichnet, da die Harzmasse als Komponenten (a) und (b)
Epoxyharze mit daran addierter Acryl- und/oder Methacrylsäure
enthält.
Infolge Anwesenheit der Komponente (d), d. h. des Wärmehärtungsmittels,
besitzt der mit einem erfindungsgemäßen lichtempfindlichen
Gemisch erhaltene Resistfilm eine hervorragende
Wärmebeständigkeit. Er behält sein hohe Bindefestigkeit
auch bei Verwendung eines wasserlöslichen Fließmittels beim
Anlöten elektrischer Teile an den vorher auf der gedruckten
Leiterplatte gebildeten Resistfilm. Die Komponente (d)
kann einer die sonstigen Komponenten enthaltenden Resistmasse
erst zum Zeitpunkt ihrer Benutzung zugesetzt werden.
Die gegebenenfalls mitverwendete Komponente (g), d. h. das
Kupplungsmittel, ist chemisch an die Oberfläche des anorganischen
Füllstoffs, d. h. der Komponente (e) gebunden
und geht auch mit der Epoxy-, Acryl- und Methacrylgruppe
des Grundharzes der Komponenten (a) und (b), d. h. dem
teilacrylierten und/oder methacrylierten Epoxyharz,
chemische Bindungen ein. Dies führt dazu, daß der in der
Resistmasse dispergierte anorganische Füllstoff und
das Grundharz fest über ihre Grenzflächen aneinander
gebunden sind, wodurch die Egalisiereigenschaften nach
dem Drucken verbessert werden. Es sei darauf hingewiesen,
daß sich der Resistfilm auch bei Verwendung eines
wasserlöslichen Fließmittels im Laufe des Anlötens
elektrischer Teile an die mit dem Resistfilm versehene
gedruckte Leiterplatte nicht ablöst, so daß man in höchst
vorteilhafter Weise elektrische Teile an die gedruckte
Leiterplatte montieren kann.
Die erfindungsgemäß als Komponenten (a) und (b) verwendeten
teilweise acrylierten und/oder methacrylierten Epoxyharze
lassen sich wie folgt herstellen:
1000 Gew.-Teile eines handelsüblichen Bisphenol A-Novolakepoxyharzes
mit 210 Epoxyäquivalenten werden unter Erwärmen
auf 100°C in 200 Gew.-Teilen Toluol gelöst, worauf
in der erhaltenen Lösung 2 Gew.-Teile p-Methoxyphenol und
5 Gew.-Teile Triphenylphosphin gelöst werden. Unter Einblasen
von Luft werden der auf 90°C gehaltenen Lösung
171 Gew.-Teile (2,381 Äquivalente) Acrylsäure zugesetzt.
Nach 5stündiger Reaktion bei 90°C erhält man ein 50%
acryliertes Epoxyharz (A-1), d. h. die Komponente (a).
Entsprechend Herstellungsbeispiel 1 wird unter Verwendung
von 274 Gew.-Teilen (3,81 Äquivalente) Acrylsäure, bezogen
auf 1000 Gew.-Teile des Epoxyharzes, ein 80% acryliertes
Epoxyharz (A-2), d. h. eine weitere Komponente (a) hergestellt.
1000 Gew.-Teile eines handelsüblichen Bisphenol A-Novolakepoxyharzes
mit 210 Epoxyäquivalenten werden unter Erwärmen
auf 100°C in 200 Gew.-Teilen Toluol gelöst, worauf
in der erhaltenen Lösung 2 Gew.-Teile p-Methoxyphenol
und 5 Gew.-Teile Triphenylphosphin gelöst werden. Unter
Einblasen von Luft werden dann der auf 90°C gehaltenen
Lösung 274 Gew.-Teile (3,81 Äquivalente) Acrylsäure zugegeben.
Nach 5stündiger Reaktion bei 90°C erhält man
ein 80% acryliertes Epoxyharz (A-3), d. h. eine weitere
Komponente (a).
1000 Gew.-Teile eines handelsüblichen Kresolnovolakepoxyharzes
mit 214 Epoxyäquivalenten werden unter Erwärmen
auf 120°C in 100 Gew.-Teilen Lösungsmittelnaphthas gelöst,
worauf in der erhaltenen Lösung 2 Gew.-Teile
p-Methoxyphenol und 7 Gew.-Teile Triphenylphosphin gelöst
werden. Unter Einblasen von Luft werden der auf 95°C gehaltenen
Lösung 269 Gew.-Teile (3,738 Äquivalente) Acrylsäure
zugesetzt. Nach 6stündiger Reaktion bei 95°C erhält
man ein 80% acryliertes Epoxyharz (B-1), d. h. eine
Komponente (b).
1000 Gew.-Teile eines handelsüblichen Phenolnovolakepoxyharzes
mit 186 Epoxyäquivalenten werden unter Erwärmen
auf 120°C in 100 Gew.-Teilen eines Lösungsmittelnaphthas
gelöst, worauf in der erhaltenen Lösung 2 Gew.-Teile
p-Methoxyphenol und 5 Gew.-Teile Triphenylphosphin gelöst
werden. Unter Einblasen von Luft werden der auf 95°C
gehaltenen Lösung 194 Gew.-Teile (2,69 Äquivalente)
Acrylsäure zugesetzt. Bei 5stündiger Reaktion bei 95°C
erhält man ein 50% acryliertes Epoxyharz (B-2), d. h.
eine weitere Komponente (b).
1000 Gew.-Teile des in Herstellungsbeispiel 5 verwendeten
handelsüblichen Phenolnovolakepoxyharzes werden unter
Erwärmen auf 120°C in 100 Gew.-Teilen eines Lösungsmittelnaphthas
gelöst, worauf in der erhaltenen Lösung
2 Gew.-Teile p-Methoxyphenol und 5 Gew.-Teile Triphenylphosphin
gelöst werden. Unter Einblasen von Luft werden
der auf 95°C gehaltenen Lösung 310 Gew.-Teile (4,30 Äquivalente)
Acrylsäure zugesetzt. Nach 5stündiger Reaktion
bei 95°C erhält man ein 80% acryliertes Epoxyharz (B-3),
d. h. eine weitere Komponente (b).
Zur Zubereitung einer Lösung wird eine Mischung aus
500 Gew.-Teilen eines handelsüblichen Bisphenol F-Epoxyharzes
mit 180 Epoxyäquivalenten, 1 Gew.-Teil p-Methoxyphenol
und 5 Gew.-Teilen Triphenylphosphin auf 100°C erwärmt.
Unter Einblasen von Luft werden der auf 95°C gehaltenen
Lösung 160 Gew.-Teile (2,222 Äquivalente)
Acrylsäure zugesetzt. Bei 5stündiger Reaktion bei 95°C
erhält man ein 80% acryliertes Epoxyharz (C-1).
1000 Gew.-Teile eines handelsüblichen Bisphenol A-Epoxyharzes
mit 250 Epoxyäquivalenten werden unter Erwärmen
auf 100°C in 100 Gew.-Teilen Toluol gelöst, worauf in
der erhaltenen Lösung 2 Gew.-Teile p-Methoxyphenol und
5 Gew.-Teile Triphenylphosphin gelöst werden. Unter Einblasen
von Luft werden der auf 95°C gehaltenen Lösung
230 Gew.-Teile (3,194 Äquivalente) Acrylsäure zugesetzt.
Bei 5stündiger Reaktion bei 95°C erhält man ein 80%
acryliertes Epoxyharz (C-2).
Durch Vermischen von 60 Gew.-Teilen des gemäß Herstellungsbeispiel
1 hergestellten Epoxyharzes (A-1),
60 Gew.-Teilen des gemäß Herstellungsbeispiel 4 hergestellten
Epoxyharzes (B-1), 6 Gew.-Teilen Benzyldimethylketal,
2 Gew.-Teilen Diethylthioxanton, 1,5 Gew.-
Teilen Phthalocyaningrün C. I. Nr. 74260) , 2 Gew.-Teilen Siliziumdioxidpulver,
20 Gew.-Teilen Talkum und 50 Gew.-Teilen Ethylenglykolmono-n-butylether
und Durchkneten des Gemischs
mittels Walzen wird eine Gemischgrundlage hergestellt. Zu
dieser wird eine durch Auflösen von
2,0 Gew.-Teilen eines handelsüblichen Ethylmethylimidazols
in 20 Gew.-Teilen Ethylenglykolmono-n-butylether zubereitete
Lösung zugegossen. Danach wird das Ganze gerührt,
wobei lichtempfindliches Gemisch erhalten wird.
Mit dem erhaltenen lichtempfindlichen Gemisch wird durch Siebdruck die
gesamte Oberfläche eines handelsüblichen Leitersubstrats
in einer Dicke von 35 µm beschichtet. Der aufgetragene
Überzug wird 30 min lang bei 80°C getrocknet, wobei ein
Resistfilm entsteht. Dieser wird 100 s mittels UV-Licht
von 10 mW/cm² aus einer Hochdruckquecksilberlampe selektiv
belichtet. Bei dieser selektiven Belichtung wird eine
Negativmaske verwendet. Nach der selektiven Belichtung
wird der Resistfilm 30 s lang mit einem handelsüblichen
1,1,1-Trichlorethan-Lösungsmittelgemisch entwickelt und
dann 1 h lang bei 150°C wärmegehärtet, wobei ein genau
der Negativmaske entsprechendes gehärtetes Resistmuster
erhalten wird.
Entsprechend Beispiel 1 wird ein Resistmuster hergestellt,
wobei jedoch als Komponenten (a) und (b) die
Epoxyharze (A-1) und (B-2) verwendet werden. Das gehärtete
Resistmuster entspricht genau der Negativmaske.
Entsprechend Beispiel 1 wird ein Resistmuster hergestellt,
wobei jedoch als Komponenten (a) und (b) die
Epoxyharze (A-2) und (B-1) verwendet werden. Das gehärtete
Resistmuster entspricht genau der Negativmaske.
Entsprechend Beispiel 1 wird ein Resistmuster hergestellt,
wobei jedoch als Komponenten (a) und (b) die
Epoxyharze (A-2) und (B-2) verwendet werden. Das gehärtete
Resistmuster entspricht genau der Negativmaske.
Entsprechend Beispiel 1 wird ein Resistmuster hergestellt,
wobei jedoch 60 Gew.-Teile Epoxyharz (B-1) und
60 Gew.-Teile Epoxyharz (C-1) als teilweise acrylierte Epoxyharze
verwendet werden. Das Resistmuster quillt in
der Wärmehärtungsstufe teilweise.
Entsprechend Beispiel 1 wird ein Resistmuster hergestellt,
wobei jedoch 60 Gew.-Teile Epoxyharz (C-1) und
60 Gew.-Teile Epoxyharz (C-2) als teilweise acrylierte Epoxyharze
verwendet werden. Das Resistmuster quillt in
der Wärmehärtungsstufe teilweise.
Die gedruckten Leiterplatten der Beispiele 1 bis 4 und
Vergleichsbeispiele 1 und 2 mit den darauf befindlichen
Resistmustern werden einem Karomusterabziehtest
mittels eines Klebebandes, einem Wärmebeständigkeitstest,
einem Bleistifthärtetest und einem Test auf die
Isoliereigenschaften unterworfen. Die Tabelle I zeigt
die hierbei erhaltenen Ergebnisse.
Gemäß der japanischen Industriestandardvorschrift
D-0202 wird ein Abziehtest unter Verwendung eines auf
einen mit karomusterförmigen Einschnitten versehenen
Prüfling geklebten Cellophanbandes durchgeführt. Zähler
und Nenner in Tabelle I bedeuten die Anzahl der getesteten
Prüflinge bzw. die Anzahl der Prüflinge, bei
denen keine Ablösung nach Durchführung des Tests feststellbar
ist.
Der Prüfling wird dreimal jeweils 20 s in ein Lötmittelbad
von 260°C getaucht, um die Änderungen im Aussehen
und in der Haftung des aufgetragenen Films zu ermitteln.
Bei diesem Test wird als Fließmittel Kolophonium verwendet.
Gemäß der japanischen Industriestandardvorschrift K-5400
wird die höchste Härte, bei der das Lötresistfilmmuster
nicht zerkratzt wird, mit Hilfe eines Bleistifthärtetestgeräts
unter einer Belastung von 1 kg bestimmt.
Der elektrische Widerstand des jeweiligen Prüflings wird
auf zwei Arten gemessen, nämlich
- 1. nach der IPC-SM-840-Methode 2.5.23 und
- 2. nach 7tägiger Lagerung des Prüflings bei einer Temperatur von 50°C und einer relativen Feuchtigkeit von 95%.
Aus Tabelle I geht hervor, daß die gemäß den Beispielen 1
bis 4 hergestellten gehärteten Resistmuster hervorragend
an der Unterlage haften und eine ausgezeichnete Wärmebeständigkeit
und Härte sowie hervorragende Isoliereigenschaften
aufweisen.
Durch Vermischen von 60 Gew.-Teilen Epoxyharz (A-3) gemäß
Herstellungsbeispiel 3, 60 Gew.-Teilen Epoxyharz (B-3),
hergestellt gemäß Herstellungsbeispiel 6, 6 Gew.-Teilen
Benzyldimethylketal, 2 Gew.-Teilen Diethylthioxanton,
2 Gew.-Teilen Bis(diethylamino)benzophenon, 1,5 Gew.-
Teilen Phthalocyaningrün (C. I. Nr. 74260), 3 Gew.-Teilen Siliziumdioxidpulver,
60 Gew.-Teilen Talkum und 50 Gew.-Teilen Ethylenglykolmono-n-butylether
sowie Durchkneten des Gemischs
mittels Walzen wird eine Gemischgrundlage hergestellt. Zu
dieser wird eine durch Auflösen von 1,2 Gew.-Teilen eines
handelsüblichen Guanidinhärtungsmittels in 20 Gew.-Teilen
Ethylenglykolmono-n-butylether zubereitete Lösung zugesetzt.
Beim Verrühren des Ganzen erhält man ein lichtempfindliches
Gemisch.
Danach wird die gesamte Oberfläche einer handelsüblichen
gedruckten Testleiterplatte durch Siebdruck mit dem lichtempfindlichen Gemisch in einer Dicke von 35 µm beschichtet. Der
hierbei erhaltene Überzug wird 30 min lang bei 80°C getrocknet,
wobei ein Resistfilm entsteht. Dieser wird durch
100 s dauerndes Belichten mit UV-Licht von 10 mW/cm² aus
einer Hochdruckquecksilberlampe selektiv belichtet. Bei
dieser selektiven Belichtung wird eine Negativmaske verwendet.
Nach der selektiven Belichtung wird der Resistfilm
30 s mit dem in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen Entwicklergemisch
entwickelt. Nach 1stündigem Erwärmen des
Films auf 140°C zur Wärmehärtung erhält man ein gehärtetes
Resistmuster, das genau der Negativmaske entspricht.
Entsprechend Beispiel 5 wird ein Resistmuster hergestellt,
wobei jedoch anstelle des in Beispiel 5 als
Komponente (d) verwendeten handelsüblichen Härtungsmittels
3,8 Gew.-Teile eines handelsüblichen 2,4-Diamino-
6-(2′-undecylimidazol-1′)-ethyl-S-triazins und 1,0 Gew.-
Teil Diaminodiphenylmethan verwendet werden. Das gehärtete
Resistmuster entspricht genau der Negativmaske.
Entsprechend Beispiel 5 wird ein Resistmuster hergestellt,
wobei jedoch als Härtungsmittel (Komponente (d))
0,6 Gew.-Teile des in Beispiel 5 verwendeten handelsüblichen
Guanidinhärtungsmittel und 3,0 Gew.-Teile Diaminodiphenylmethan
verwendet werden. Das erhaltene gehärtete
Resistmuster entspricht genau der Negativmaske.
Entsprechend Beispiel 5 wird ein Resistmuster hergestellt,
wobei jedoch als Härtungsmittel (Komponente (d))
6 Gew.-Teile Diaminodiphenylmethan verwendet werden.
Entsprechend Beispiel 5 wird ein Resistmuster hergestellt,
wobei jedoch als Härtungsmittel (Komponente (d))
6 Gew.-Teile Diaminodiphenylsulfon verwendet werden.
Die gedruckten Leiterplatten der Beispiele 5 bis 7 und
der Bezugsbeispiele 1 und 2 mit den darauf befindlichen
Lötresistmustern werden dem Karomuster-Abziehtest, Wärmebeständigkeitstest,
Bleistifthärtetest und Test auf die
Isoliereigenschaften gemäß Beispiel 1 unterworfen. Bei
diesen Tests wird die Wärmebeständigkeit in zwei Fällen,
d. h.
- 1. unter Verwendung eines Kolophoniumfließmittels und
- 2. unter Verwendung eines wasserlöslichen Fließmittels,
durchgeführt. Die Tabelle II zeigt die erhaltenen Ergebnisse.
Aus Tabelle II geht hervor, daß die gehärteten Resistmuster
der Beispiele 5 bis 7 hervorragend an dem Substrat
haften und ausgezeichnete Beständigkeit gegen die Temperatur
des Lötmittels, eine hervorragende Härte und ausgezeichnete
Isoliereigenschaften aufweisen. Darüber hinaus
vermögen die mittels eines erfindungsgemäßen lichtempfindlichen Gemischs erzeugten gehärteten
Resistmuster vollständig wasserlöslichen Fließmitteln zu
widerstehen.
Durch Vermischen von 60 Gew.-Teilen Epoxyharz (A-3) gemäß
Herstellungsbeispiel 3, 60 Gew.-Teilen Epoxyharz (B-3)
gemäß Herstellungsbeispiel 6, 6 Gew.-Teilen Benzyldimethylketal,
2 Gew.-Teilen Bis(diethylamino)benzophenon,
1,5 Gew.-Teilen Phthalocyaningrün (C. I. Nr. 74260), 3 Gew.-Teilen Siliziumdioxidpulver,
60 Gew.-Teilen Talkum, 1,0 Gew.-Teil
γ-Aminopropyltriethoxysilan (Kupplungsmittel) und 50
Gew.-Teilen Ethylenglykolmono-n-butylether und anschließendes
Durchkneten des Gemischs mittels Walzen erhält man
eine Gemischgrundlage. Zu dieser wird eine durch Auflösen
von 0,7 Gew.-Teil 2-Ethyl-4-methylimidazol in 20 Gew.-Teilen
Ethylenglykolmono-n-butylether zubereitete Lösung zugesetzt.
Beim Verrühren des Ganzen erhält man ein lichtempfindliches
Gemisch.
Mit diesem wird die gesamte Oberfläche einer handelsüblichen
getrockneten Testleiterplatte durch Siebdruck in
einer Dicke von 20 µm beschichtet. Der hierbei gebildete
Überzug wird 30 min bei 80°C getrocknet, wobei ein Resistfilm
entsteht. Dieser wird selektiv mittels UV-
Licht von etwa 500 mJ/cm² aus einer Hochdruckquecksilberlampe
belichtet. Bei der selektiven Belichtung wird eine
Negativmaske verwendet. Nach der selektiven Belichtung
wird der Resistfilm etwa 30 s lang mittels der handelsüblichen
Entwicklerflüssigkeit des Beispiels 1 entwickelt.
Nach 1stündiger Wärmehärtung des Films bei 140°C erhält
man ein gehärtetes Resistmuster, das genau der Negativmaske
entspricht.
Entsprechend Beispiel 8 wird ein Resistmuster hergestellt,
wobei jedoch anstelle des in Beispiel 8 verwendeten
γ-Aminopropyltriethoxysilans 1,0 Gew.-Teil γ-Mercaptopropyl
triethoxysilan verwendet wird. Das gehärtete Resistmuster
entspricht genau der Negativmaske.
Entsprechend Beispiel 8 wird ein Resistmuster hergestellt,
wobei jedoch anstelle des in Beispiel 8 verwendeten
γ-Aminopropyltriethoxysilans 1,0 Gew.-Teil Bis(triethanolamin)dibutyltitanat
verwendet wird. Das gehärtete Resistmuster
entspricht genau der Negativmaske.
Entsprechend Beispiel 8 wird ein Resistmuster hergestellt,
wobei jedoch anstelle des in Beispiel 8 verwendeten
γ-Aminopropyltriethoxysilans 1,0 Gew.-Teil γ-Glycidoxypropyltrimethoxysilan
verwendet wird. Das gehärtete Resistmuster
entspricht genau der Negativmaske.
Entsprechend Beispiel 8 wird ein Resistmuster hergestellt,
wobei jedoch das in Beispiel 8 als Kupplungsmittel
verwendete γ-Aminopropyltriethoxysilan weggelassen wird.
Die gedruckten Leiterplatten der Beispiele 8 bis 11 und
des Bezugsbeispiels 3 mit den darauf befindlichen Resistmustern
werden dem Karomuster-Abziehtest, Wärmebeständigkeitstest
und Bleistifthärtetest gemäß Beispiel 1
unterworfen. Bei diesen Tests wird die Wärmebeständigkeit
in zwei Fällen, nämlich
- 1. bei Verwendung eines Kolophoniumfließmittels und
- 2. bei Verwendung eines wasserlöslichen Fließmittels,
getestet. Die Tabelle III zeigt die erhaltenen Ergebnisse.
Aus Tabelle III geht hervor, daß die gemäß den Beispielen
8 bis 11, insbesondere 8 bis 10, gebildeten gehärteten
Resistmuster hervorragend an der Unterlage haften und
eine ausgezeichnete Beständigkeit gegen die Temperatur
des Lötmittels und Härte aufweisen. Darüber hinaus kommt
es mit Hilfe der erfindungsgemäßen lichtempfindlichen Gemische gebildeten gehärteten Resistmustern
nicht zu einer Weißfärbung. Letztere vermögen
vollständig wasserlöslichen Fließmitteln zu widerstehen.
Wie im einzelnen ausgeführt, läßt sich ein durch Auftragen
eines lichtempfindlichen Gemischs gemäß der Erfindung auf eine Unterlage
gebildeter Film ohne weiteres durch Belichten und
durch Wärmenachbehandlung nach der Entwicklung härten.
Der gehärtete Film haftet hervorragend an der Unterlage
und zeigt ausgezeichnete Härte-, Temperaturbeständigkeits-
(gegen Lötmitteltemperatur) und Isoliereigenschaften.
Darüber hinaus kann der gehärtete Film bei der Bilderzeugung
in hervorragender Weise entwickelt werden, wobei
Resistmuster hoher Genauigkeit erhalten werden. Erfindungsgemäß
werden als Härtungsmittel Guanidinverbindungen
oder Imidazolverbindungen mit Diaminotriazinskelett
verwendet. Dadurch wird die Resistmasse befähigt,
wasserlöslichen Fließmitteln zu widerstehen und
eine hohe Bindefestigkeit zu behalten. Die Mitverwendung
eines Silan- oder Titanatkupplungsmittels verbessert die
Egalisiereigenschaften der Masse nach dem Aufdrucken
und befähigt diese darüber hinaus, wasserlöslichen Fließmitteln
zu widerstehen. Folglich läßt sich ein erfindungsgemäßes
lichtempfindlichen Gemischs in höchst wirksamer Weise zur
Herstellung von Resist- bzw. Schutzfilmen auf gedruckten Leiterplatten
verwenden.
Claims (14)
1. Lichtempfindliches Gemisch mit Novolakepoxyharzen und
- (c) einem Photopolymerisationsinitiator,
- (d) einem Wärmehärtungsmittel,
- (e) einem anorganischen Füllstoff und
- (f) einem organischen Lösungsmittel,
dadurch gekennzeichnet, daß es als Novolakepoxyharze ein
Gemisch aus
- (a) einem teilweise acrylierten und/oder methacrylierten Bisphenol-A-Novolakepoxyharz mit 0,1 bis 0,9 Äquivalent an ein Bisphenol A-Novolakepoxyharz pro Äquivalent Epoxygruppe des Epoxyharzes addierter Acrylsäure und/oder Methacrylsäure; und
- (b) einem teilweise acrylierten und/oder methacrylierten Kresolnovolak- und/oder Phenolnovolakepoxyharz mit 0,1 bis 0,9 Äquivalent an ein Kresolnovolak- und/oder Phenolnovolakepoxyharz pro Äquivalent Epoxygruppe des Epoxyharzes addierter Acrylsäure und/oder Methacrylsäure enthält.
2. Lichtempfindliches Gemisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß es
- (g) ein Silan- oder Titanatkupplungsmittel enthält.
3. Gemisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Komponente (b) in einer Menge von 50-150 Gew.-
Teilen pro 100 Gew.-Teile Komponente (a) vorhanden ist.
4. Gemisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Komponente (b) in einer Menge von 60-100
Gew.-Teilen pro 100 Gew.-Teile Komponente (a) vorhanden
ist.
5. Gemisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Komponente (c) in einer Menge von 1-25 Gew.-
Teil(en) pro 100 Gew.-Teile Komponente (a) vorhanden
ist.
6. Gemisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Komponente (c) in einer Menge von 3-20 Gew.-
Teilen pro 100 Gew.-Teile Komponente (a) vorhanden ist.
7. Gemisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Komponente (d) in einer Menge von 0,5-15 Gew.-
Teil(en) pro 100 Gew.-Teile Komponente (a) vorhanden ist.
8. Gemisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Komponente (d) in einer Menge von 1-10 Gew.-
Teil(en) pro 100 Gew.-Teile Komponente (a) vorhanden ist.
9. Gemisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Komponente (e) in einer Menge von 10-200 Gew.-
Teilen pro 100 Gew.-Teile Komponente (a) vorhanden ist.
10. Gemisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Komponente (f) in einer Menge von 30-200 Gew.-
Teilen pro 100 Gew.-Teile Komponente (a) vorhanden ist.
11. Gemisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Wärmehärtungsmittel (d) mindestens eine Guanidin-
und/oder Imidazolverbindung mit einem Diaminotriazinskelett umfaßt.
12. Gemisch nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Komponente (g) in einer Menge von 0,1-4 Gew.-
Teile(n) pro 100 Gew.-Teile Komponente (a) vorhanden
ist.
13. Gemisch nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Komponente (g) in einer Menge von 0,1-2 Gew.-
Teil(en) pro 100 Gew.-Teile Komponente (a) vorhanden
ist.
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