DE3903956A1 - Fuehrungsvorrichtung fuer eine mit einem biopsiestanzgeraet verbundene stanzbiopsienadel - Google Patents

Fuehrungsvorrichtung fuer eine mit einem biopsiestanzgeraet verbundene stanzbiopsienadel

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Description

Die Erfindung betrifft eine Führungsvorrichtung für eine mit einem Biopsiestanzgerät verbundene Stanzbiopsienadel für eine bioptische Untersuchung einer Prostata eines Menschen.
Eine wichtige diagnostische Maßnahme zur Frühentdeckung eines Prostatakarzinoms ist die rektale Untersuchung. Jeder harte Bezirk oder tastbare Knoten erfordert die bioptische Abklärung. In etwa 50% aller Fälle mit suspekten Knoten werden Karzinomzellen gefunden. Dabei hat es sich als besonderer Vorteil erwiesen, Gewebeproben mittels der sogenannten Stanzbiopsie zu gewinnen. In den letzten 20 Jahren verlief die medizinisch-technische Entwicklung der Stanzbiospie der Prostata wie folgt:
Die ältere Methode der transrektalen Stanzbiopsie mit einer Stanzbiopsienadel von über 2 mm Außendurchmesser wurde schon seit vielen Jahren von den meisten Urologen nicht mehr angewendet. Der Anlaß war eine zu hohe Zahl von Komplikationen durch Verletzungen und Blutungen des rektalen Schleimhautbereiches, da die Nadel einerseits einen zu großen Außendurchmesser hatte und da es anderer­ seits nur unter direkter Fingerführung (mit sterilem Handschuh) möglich war, an den Darmschleimhaut - Prostata - Kapselbereich vorzudringen. Die Prozedur war ohne Führungsvorrichtung für die Stanznadel relativ schmerzhaft und zeitaufwendig und konnte daher nur in Narkose und unter stationären Bedingungen vorgenommen werden.
Für den ambulanten Bereich des niedergelassenen Urologen kam daher nur der transperineale Zugangsweg der Stanz­ biopsie in Frage. Wenn sie jedoch überhaupt ambulant erwogen wurde, dann vorzugsweise in Lokalanästhesie. Bislang werden die meisten Prostata-Stanzbiopsien auch heute noch stationär in Lokalanästhesie oder in Narkose durchgeführt.
Mit der Einführung eines Stanzbiopsiegerätes (des sogenann­ ten Biopty-Systems) hat sich die Situation etwas geän­ dert. Das System besteht aus einem Stanzgerät, in dem die ganze Mechanik zur Steuerung eines Entnahmevorganges eines Stanzzylinders aus der Prostata untergebracht ist und einer Stanzbiopsie-Nadel, die aus einem hülsenförmi­ gen Stanzmesser und einem darin gleitend gelagerten Mandrin besteht. Das Stanzgerät besitzt eine durch Federn betätigte Steuerung, durch die der Mandrin und das hülsenförmige Stanzmesser zeitlich so gesteuert werden, daß diese in der richtigen Reihenfolge schlag­ artig in das Gewebe vorgeschoben werden und der Stanz- Schnittmechanismus optimal durchgeführt wird.
Zur Gewebeentnahme wird die Nadel vom Damm (perineal) bis an die Prostatakapsel herangeführt und das Stanz­ gerät ausgelöst. Der zeitliche Abstand zwischen den Bewegungen des Mandrins und des Messers beträgt nur wenige hunderstel Sekunden. Die Nadel wird während des Auslösevorganges insgesamt etwa 23 mm vorgetrieben. Nach Auslösen der Funktion wird der Deckel des Stanzgerätes geöffnet und die Nadel entnommen. Danach wird der Mandrin vorgeschoben und die in der Mandrinaussparung liegenden Gewebeprobe entnommen. Nach erneutem Spannen des Stanzgerätes kann eine weitere Punktion erfolgen.
Mit Hilfe des zuvor geschilderten Systems können wegen der Schnelligkeit des Stanzvorganges selbst und durch die größere Präzision bei der Gewinnung eines gleichbleibend guten Gewebsmaterials zur pathologischen Untersuchung seit der Markteinführung des Systems zunehmend mehr Stanzbiopsien auch in der ambulanten Praxis des Urologen durchgeführt werden.
Wegen der bisherigen Gewohnheiten der Urologen und da es an einem geeigneten Führungssystem für die Stanzbiopsie- Nadel fehlte, wurde weiterhin der transperineale Zugangsweg gewählt. Dies hatte jedoch den Nachteil, daß ein vergleichsweise weiter Weg bis zum Erreichen der Prostata durch das Perineum zurückgelegt werden mußte und eher zufällig ein Bereich der Prostata mit verdäch­ tigen Veränderungen getroffen wurde.
Ein weiterer erheblicher Nachteil des Systems bestand darin, daß der Vorschub der Punktionsnadel beim Biopsie- Vorgang etwa 23 mm betrug. Diese Distanz ist fest einge­ stellt und nicht veränderbar. Gerade bei einer kleinen Prostata und nach hormoneller Therapie oder nach einer Resektion, ist unter Umständen diese Punktionstiefe viel zu groß. Es besteht die Gefahr, daß über das Organ hinaus punktiert wird, beispielsweise in die Harnblase, Harnröhre oder in einen periprostatischen Venenplexus.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Führungsvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit deren Hilfe eine transrektale Prostata-Stanzbiopsie gefahrlos und unter direkter palpatorischer Führung des Urologen durchgeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein die Nadel aufnehmendes und umgebendes Führungsrohr vorgesehen ist, dessen eines Ende dem Stanzgerät zugekehrt ist und dessen anderes Ende die Spitze der Biopsie-Nadel bei gespanntem Stanzgerät überragt.
Mit Hilfe dieser Führungsvorrichtung ist es möglich, eine schmerzfreie Untersuchung durchzuführen. Diese ist sehr viel schneller und ambulant möglich. Die Anwendung von Lokal-Anästhetika ist nicht mehr erforderlich. Damit können auch mögliche Nebenwirkungen in Form von eventuel­ len Herzkreislaufstörungen und Allergien vermieden werden. Ferner fällt der längere und sonst im wesentlichen blind zu überwindende transperineale Zugangsweg zur Prostata weg. Da die Biopsie direkt am Organ und direkt unter der sensiblen Palpationskontrolle des Fingers durchgeführt werden kann, besteht kaum Verletzungsgefahr gesunder Bezirke. Der anatomisch günstigste und sinnvollste Zugangsweg zur Gewinnung von Gewebematerial der Prostata wird genutzt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Führungsvorrichtung in ihrer Länge verstellbar. Hierdurch kann eine variable Punktionstiefe herbeigeführt werden. Diese kann zwischen 0,8 cm bis zu 2,0 cm eingestellt werden. Damit können auch kleine Prostataorgane und die zumeist kapselnahe liegenden, suspekten Tumorbezirke optimal biopsiert werden.
Ferner ist eine Mehrfach-Biopsie ohne erneute, zusätzliche Anwendung von Anästhetika möglich. Die Biopsie wird auch bei sehr alten, empfindlichen und risikobelasteten Patienten möglich. Wegen der anatomisch optimal ge­ formten Führungsvorrichtung, der sehr dünnen Stanzbiopsie- Nadel und der schußartigen Schnelligkeit des Punktions­ vorganges kommen Komplikationen durch Verletzungen oder Blutungen sehr selten vor.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung und den beige­ fügten Zeichnungen, in denen eine Ausführungsform der Erfindung beispielsweise veranschaulicht ist:
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 Eine Draufsicht auf ein Stanzgerät in schematischer Darstellung mit einer an­ gesetzten Führungsvorrichtung in Schnitt­ darstellung, wobei die Führungsvorrichtung in ihrer kürzesten Einstellung dargestellt ist;
Fig. 2 eine Führungsvorrichtung gemäß Fig. 1 in Seitenansicht in teilweiser Schnitt­ darstellung, wobei die Führungsvorrich­ tung in ihrer längsten Einstellung dar­ gestellt ist;
Fig. 3 eine Führungsvorrichtung in Seitenansicht gemäß Fig. 2 mit einem in die Fingerfüh­ rung eingeschobenen Finger eines unter­ suchenden Arztes.
Eine Führungsvorrichtung 1 besteht im wesentlichen aus einem die Stanzbiopsie-Nadel 2 aufnehmenden und umgebenden Führungsrohr 3, das an seinem einen Ende 4 mit einem Führungstrichter 5 und an seinem anderen Ende 6 mit einer Fingerführung 7 versehen ist und einer das Führungs­ rohr 3 und den Führungstrichter 5 radial umgebenden Ver­ stellhülse 8.
Das Führungsrohr 3 weist vorzugsweise einen Außendurch­ messer von 3 mm und einen Innendurchmesser von 2 mm auf und nimmt die Stanzbiopsie-Nadel 2 auf. Wenn die Stanz­ biopsie-Nadel 2 in ein Biopsiestanzgerät 9 eingelegt und die Nadel 2 in das Führungsrohr 3 eingeführt ist, ist bei gespanntem, also zur Probeentnahme bereitem Stanz­ gerät 9 die Nadel so vollständig im Führungsrohr 3 ver­ borgen, daß ihre Spitze 10 vom anderen Ende 6 des Führungs­ rohres 3 eben überragt wird.
Das dem Stanzgerät 9 zugekehrte Ende 4 ist fest mit dem Führungstrichter 5 verbunden, dessen innere lichte Weite 11 sich in Richtung auf das Führungsrohr 3 verjüngt. Der Führungstrichter 5 geht stufenlos in das Innere 12 des Führungsrohres 3 über. Der Führungstrichter 5 ist mit Außenwandungen 13 versehen, die im wesentlichen zylindrisch ausgebildet sind. Der Führungstrichter 5 ist mit einem Außengewinde 14 versehen, das einem Innengewinde 15 der den Führungstrichter 5 radial umgebenden Verstellhülse 8 angepaßt ist. Das Innengewinde 15 der Verstellhülse 8 ist drehbeweglich im Sinne einer Längsverschiebung auf dem Außengewinde 14 gelagert. Die Verstellhülse 8 weist einen Innenraum 16 auf, in dem das Führungsrohr 3 mit dem Führungstrichter 5 längsverschieblich im Sinne einer Längenverstellung der Führungsvorrichtung 1 angeordnet sind.
Auf ihrer Außenseite 17 verjüngt sich die Verstellhülse 8 in Richtungen, die dem Stanzgerät 9 abgewandt sind. Die Verstellhülse 8 besitzt an ihrer dem Stanzgerät 9 abgewandten Seite 18 einen Klemmteil 19, der aus einem kreuzgeschlitzten Gewinde besteht, an das eine Überwurf­ klemmutter 21 mit ihrem Innengewinde 22 angepaßt ist.
Der Klemmteil 19 beaufschlagt klemmend das Führungsrohr 3, wenn die Überwurfklemmutter 21 fest auf das Gewinde 20 des Klemmteiles 19 aufgeschraubt ist.
Die Verstellhülse 8 und die Überwurfklemmutter 21 weisen Außenflächen 23, 24, die mit Kreuzrändelungen 25 für eine bessere Griffigkeit versehen sind.
Das Führungsrohr 3 ist an seinem dem Stanzgerät 9 abge­ wandten Ende 6 mit der Fingerführung 7 zur Aufnahme einer Fingerspitze 26 eines die Untersuchung durch­ führenden Arztes versehen. Die Fingerführung 7 ist als eine allseits abgerundete Hülse 27 ausgebildet, durch deren Wandung 28 das Führungsrohr 3 mindestens teilweise in Richtungen, die dem Finger 29 des Arztes im wesentlichen parallel laufen, hindurchverläuft. Die Fingerführung 7 ist fest mit dem Führungsrohr 3 verbunden. Das Führungs­ rohr 3 ist im Sinne einer Anschmiegung an den Finger 29 und der Innenfläche der Hand des Arztes gebogen.
Die Führungsvorrichtung 1 wird wie folgt eingesetzt:
Nach Durchführung einer Prostatapalpation und Feststel­ lung verdächtiger Veränderungen legt der Urologe fest, aus welchem Bereich der Prostata eine Gewebeprobe ent­ nommen werden soll und insbesondere, wie tief die Stanz­ biopsie-Nadel 2 bei der Auslösung des Stanzgerätes 9 vordringen soll. Nachdem dies geschehen ist, wird die Nadel 2 in das entspannte Stanzgerät 9 eingelegt und die Nadel 2 mit ihrer Spitze 10 durch den Führungstrichter 5 in das Führungsrohr 3 eingeführt, bis die Spitze 10 aus dem anderen Ende 6 des Führungsrohres 3 im Bereich der Fingerführung 7 austritt. Entsprechend den zuvor getrof­ fenen Feststellungen über die Eindringtiefe der Nadel 2 in die Prostata des Patienten wird die Überwurfklemmutter 21 vom Gewinde 20 des Klemmteiles 19 gelöst, so daß die Verstellhülse 8 mit ihrem Innengewinde 15 frei drehbeweg­ lich auf dem Außengewinde 14 des Führungstrichters 5 ist. Durch Verdrehen der Verstellhülse 8 gegenüber dem Führungstrichter 5 kann die Gesamtlänge der Führungsvor­ richtung 1 stufenlos soweit verstellt werden, bis die aus dem Ende 6 des Führungsrohres 3 ausgetretene Nadel 2 die vorgesehene Eindringtiefe anzeigt. Danach wird die Überwurfklemmutter 21 erneut auf das Gewinde 20 des Klemmteiles 19 fest aufgeschraubt und damit die einge­ stellte Gesamtlänge der Führungsvorrichtung 1 gesichert. Nachdem die Nadel 2 gemeinsam mit dem Stanzgerät 9 wieder aus dem Führungsrohr 3 und dem Führungstrichter 5 herausgezogen worden ist, wird das Stanzgerät 9 gespannt und die Nadel 2 erneut über den Führungstrichter 5 in das Führungsrohr 3 eingeführt. Dabei liegt bei gespanntem Stanzgerät 9 die Spitze 10 der Nadel 2 im Inneren 12 des Führungsrohres 3 verborgen.
Nunmehr ist das Biopsiegerät mit Führungsvorrichtung 1 für die Gewebeentnahme vorbereitet.
Der untersuchende Arzt führt die Fingerspitze 26 seines Zeigefingers in die Fingerführung 7 ein und stützt die Führungsvorrichtung 1 gemeinsam mit dem dieser benach­ barten Bereich des Stanzgerätes 9 auf der Innenfläche der Hand ab. Nachdem die Fingerspitze 26 bei dem zu untersuchenden Patienten rektal bis an den zu unter­ suchenden Bereich der Prostata herangeführt worden ist, können unter direkter Palpationskontrolle des Arztes das Ende 6 des Führungsrohres 3 an die Entnahmestelle heran­ geführt und das Stanzgerät 9 ausgelöst werden. Nach Auslösung des Stanzgerätes 9 wird in Sekundenbruchteilen die Probe der Prostata entnommen. Das Stanzgerät 9 wird mit der Nadel 2 aus der Führungsvorrichtung 1 herausge­ zogen und die gewonnene Gewebeprobe aus der Nadel ent­ fernt, während die Führungsvorrichtung 1 mit dem Finger 29 des Arztes an der einmal eingenommenen Stelle ver­ bleiben kann. Nach Entnahme der Gewebeprobe aus der Nadel 2 und erneutem Spannen des Stanzgerätes 9 z.B. durch eine Helferin kann der Vorgang mehrfach wiederholt werden. Hierdurch werden die Belastungen für den Pati­ enten außerordentlich gering gehalten. Insbesondere fallen die Risiken einer mehrfachen örtlichen Betäubung und die Unannehmlichkeiten einer gegebenenfalls auch stationären Behandlung weg. Insbesondere muß die Biopsie -Nadel 2 nicht mehrfach durch das Perineum hindurchgeführt werden. Im übrigen kann durch die Längenverstellbarkeit der Führungsvorrichtung 1 das Risiko einer Fehlpunktion der Prostata bzw. einer Verletzung anderer Organe zuver­ lässig vermieden werden.

Claims (15)

1. Führungsvorrichtung für eine mit einem Biopsiestanz­ gerät verbundene Stanzbiopsienadel für eine biopti­ sche Untersuchung einer Prostata eines Menschen, dadurch gekennzeichnet, daß ein die Nadel (2) aufneh­ mendes und umgebendes Führungsrohr (3) vorgesehen ist, dessen eines Ende (4) dem Stanzgerät (9) zuge­ kehrt ist und dessen anderes Endes (6) eine Spitze der Nadel (2) bei gespanntem Stanzgerät (9) überragt.
2. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß dem Stanzgerät (9) zugekehrtes Ende (4) des Führungsrohres (3) mit einem Führungstrichter (5) versehen ist, dessen innere lichte Weite (11) sich in Richtung auf das Führungsrohr (3) verjüngt.
3. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungstrichter (5) stufen­ los in das Innere (12) des Führungsrohres (3) über­ geht und mit dem Führungsrohr (3) fest verbunden ist.
4. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungstrichter (5) mit Außenwandungen (13) versehen ist, die im wesentlichen zylindrisch ausgebildet sind.
5. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungstrichter (5) mit einem Außengewinde (14) versehen ist, das einem Innen­ gewinde (15) einer den Führungstrichter (5) radial umgebenden Verstellhülse (8) angepaßt ist.
6. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Innengewinde (15) der Ver­ stellhülse (8) drehbeweglich im Sinne einer Längs­ verschiebung der Verstellhülse (8) auf dem Außenge­ winde (14) gelagert ist.
7. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellhülse (8) einen Innenraum (16) aufweist, in dem das Führungsrohr (3) mit dem Führungstrichter (5) längsverschieblich im Sinne einer Längenverstellung der Führungsvorrichtung (1) angeordnet sind.
8. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellhülse (8) sich auf ihrer dem Stanzgerät (9) abgewandten Seite (18) konisch verjüngt.
9. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellhülse (8) an ihrer dem Stanzgerät (9) abgewandten Seite (18) einen Klemmteil (19) aufweist, der aus einem kreuzge­ schlitzten Gewinde (20) besteht, an das eine Über­ wurfklemmutter (21) mit ihrem Innengewinde (22) angepaßt ist.
10. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmteil (19) das Führungs­ rohr (3) im Sinne einer Festlegung der Gesamtlänge der Führungsvorrichtung (1) klemmend beaufschlagt.
11. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellhülse (8) und die Überwurfklemmutter (21) Außenflächen (23, 24) auf­ weisen, die mindestens teilweise mit Kreuzrändelungen (25) vesehen sind.
12. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsrohr (3) an seinem dem Stanzgerät (9) abgewandten Ende (6) mit einer Fingerführung (7) zur Aufnahme einer Fingerspitze (26) eines die Untersuchung durchführenden Arztes aufweist.
13. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Fingerführung (7) als eine allseits abgerundete Hülse (27) ausgebildet ist, durch deren Wandung (28) das Führungsrohr (3) mindestens teilweise in Richtungen, die dem Finger (29) des Arztes im wesentlichen parallel laufen, hindurchver­ läuft.
14. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Fingerführung (7) fest mit dem Führungsrohr (3) verbunden ist.
15. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsrohr (3) im Sinne einer Anschmiegung an den Finger (29) und die Innen­ fläche der Hand des Arztes gebogen ist.
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