DE3922115A1 - Faksimilegeraet - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Faksimilegerät und betrifft insbe
sondere ein Faksimilegerät mit einem Fehlerkorrekturmode
(ECM) gemäß den CCITT-Empfehlungen.
Der ECM-Mode ist ein Mode, bei welchem eine Bildinfor
mation in Blöcken übertragen wird, welche durch eine Anzahl
Datenrahmen entsprechend einem Datenübermittlungs-Steuerver
fahren mit hohem Pegel (HDLC) gebildet wird; wenn ein emp
fangsseitiges Faksimilegerät (das nachstehend der Einfach
heit halber als Bestimmungsgerät bezeichnet wird) einen
Übertragungsfehler feststellt, überträgt ein sendeseitiges
Faksimilegerät (das nachstehend der Einfachheit halber auch
als eine Quelle bezeichnet wird) einen Datenrahmen erneut,
in welchem der Fehler festgestellt ist. Ein Fehlerkorrektur
mode wird mit der Bildinformation in Rahmen übertragen, und
der Übertragungsfehler wird mit Hilfe des Fehlerkorrektur
modes festgestellt.
Um aus diesem Grund eine erneute Übertragung des geforderten
Datenrahmens von der Quelle aus zu ermöglichen, muß die
Quelle vorübergehend einen Block Dateninformation, welcher
übertragen ist, speichern. Wenn ein empfangener Block Bild
information einen Fehler enthält, muß das Bestimmungsgerät
zusätzlich die erneut übertragenen Rahmendaten empfangen,
welche den Rahmendaten entsprechen, in welchen der Fehler
festgestellt wurde. Folglich muß das Bestimmungsgerät eben
falls vorübergehend die empfangene Bildinformation speichern,
so daß ein Block Bilddaten mit Hilfe der erneut übertrage
nen Rahmendaten gebildet werden kann, welche keinen Fehler
enthalten.
Folglich ist das Faksimilegerät, das den EC-Mode aufweist,
mit einem ECM-Pufferspeicher versehen, um vorübergehend
einen Block Bildinformation zu speichern. Beispielsweise
hat der ECM-Pufferspeicher eine Speicherkapazität von
64 kBits, was normalerweise ausreicht, um eine Bildinformation
einer Vorlagenseite zu speichern.
Wenn das Faksimilegerät mit dem ECM-Mode eine Sendung emp
fängt, kann ein Plotter ausfallen, es kann zu einem Papier
stau in dem Plotter kommen, oder in dem Plotter kann während
einer Bildaufzeichnung das Aufzeichnungspapier ausgehen.
Wenn es in einem Faksimilegerät, welches mit einem sogenann
ten Speichervermittlungs-(SAF)Bildspeicher versehen ist, vor
kommt, daß der Plotter nicht aufzeichnen kann, wird der Emp
fang in dem Bestimmungsgerät unterbrochen, indem die Quelle
ein Unterbrechungs-(DCN)Signal oder ein negatives Verfahrens-
Unterbrechungs-(PIN)Signal sendet, welche jeweils ein Lei
tungsunterbrechungsbefehl ist. Dagegen wird bei einem Fak
similegerät, welches mit dem sogenannten SAF-Bildspeicher
versehen ist, die empfangene Bildinformation in dem SAF-Bild
speicher gespeichert, jedoch wird das DCN-Signal u.ä. über
tragen, um den Empfangsvorgang zu unterbrechen, wenn die
Speicherkapazität des SAF-Bildspeichers nicht ausreicht, um
alle Bildinformation zu speichern.
In dem vorstehend beschriebenen Fall wird ein Block der
empfangenen Bildinformation vorübergehend in dem ECM-Puf
ferspeicher gespeichert. Wenn jedoch der Empfang unterbro
chen wird, wird gleichzeitig der Inhalt des ECM-Pufferspei
chers gelöscht. Aus diesem Grund ergibt sich daher die
Schwierigkeit, daß die empfangene Bildinformation, welche
sich auf eine Vorlagenseite beläuft, gelöscht wird, ohne
immer auf dem Plotter aufgezeichnet zu sein.
Im allgemeinen ist der Bildspeicher zum Speichern der Bild
information ein Speichertyp, welcher seinen Inhalt löscht,
wenn die Energiezufuhr abgeschaltet wird. Wenn folglich die
Bildinformation, welche noch nicht aufgezeichnet ist, in
dem ECM-Pufferspeicher gespeichert ist, aber die Energiever
sorgung des Faksimilegeräts infolge eines Versorgungsfehlers
u.ä. abgeschaltet wird, wird die in dem ECM-Pufferspeicher
gespeicherte Bildinformation gelöscht.
Üblicherweise zeichnet, wenn die Energieversorgung abgeschal
tet wird, das Faksimilegerät einen Bericht oder Hinweis auf
und gibt ihn aus, nachdem die Energiezufuhr wieder aufgenom
men wird, wodurch angezeigt wird, daß die Energieversorgung
abgeschaltet war, so daß das Bedienungspersonal von dem Aus
fall der empfangenen Bildinformation informiert wird, die in
dem SAF-Bildspeicher gespeichert worden ist. Es besteht je
doch die Schwierigkeit, daß das Bedienungspersonal nicht von
dem Löschen der Bildinformation, die in dem ECM-Pufferspei
cher gespeichert ist, infolge des Abschaltens der Energiever
sorgung nicht informiert wird, und die Bedienungsperson
keine Einrichtung hat, welche dieses Löschen der in dem ECM-
Pufferspeicher gespeicherten Bildinformation erkennt.
Gemäß der Erfindung soll daher ein Faksimile geschaffen wer
den, bei welchem die vorstehend beschriebenen Schwierigkei
ten beseitigt sind. Gemäß der Erfindung ist dies bei einem
Faksimilegerät mit einem Fehlerkorrekturmode entsprechend
den CCITT-Empfehlungen nach dem Oberbegriff des Anspruch 1
oder 13 durch die Merkmale in dem kennzeichnenden Teil des
Anspruchs 1 bzw. 3 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind
Gegenstand der auf die Ansprüche 1 bzw. 13 rückbezogenen
Unteransprüche.
Wenn bei dem erfindungsgemäßen Faksimilegerät der Empfang
unterbrochen wird, wird das Bedienungspersonal davon in
formiert, daß ein erster Speicher eine Bildinformation spei
chert. Folglich kann verhindert werden, daß die Bedienungs
person die Energieversorgung abschaltet, wenn die Ursache
der Unterbrechung beim Empfang behoben ist, so daß die in
dem ersten Speicher gespeicherte Bildinformation auf ein
Aufzeichnungsblatt aufgezeichnet wird, wenn die vorstehend
angeführte Ursache behoben ist. Mit anderen Worten, die Bild
information, welche vorübergehend gespeichert ist, kann immer
aufgezeichnet werden. Ferner ist es bei dem erfindungsgemäßen
Faksimilegerät möglich, das Bedienungspersonal von einer ge
löschten Bildinformation zu informieren, wenn die Bildinfor
mation infolge einer Energieabschaltung gelöscht wird.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von bevorzugten Aus
führungsformen unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeich
nungen im einzelnen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Systemblockdiagramm einer Ausführungsform
eines Faksimilegeräts gemäß der Erfindung;
Fig. 2 ein Flußdiagramm, anhand welchem ein Empfang
mit einer Ausführungsform nach Fig. 1 erläutert
wird;
Fig. 3 ein Flußdiagramm, anhand welchem ein Warteprozeß
bei der Ausführungsform nach Fig. 1 erläutert
wird;
Fig. 4 ein Flußdiagramm, anhand welchem ein Ablauf bei
der Ausführungsform der Fig. 1 erläutert wird,
wenn eine Energieversorgung wieder aufgenommen
wird;
Fig. 5 einen wesentlichen Teil einer ersten Ausführungs
form eines Berichts, welcher bei einer Abschaltung
bzw. einem Ausfall der Energieversorgung abgegeben
wird;
Fig. 6 einen wesentlichen Teil einer zweiten Ausführungs
form eines Berichts, welcher bei einem Energieaus
fall bzw. einer Energieabschaltung abgegeben wird,
und
Fig. 7 einen wesentlichen Teil eines ECM-Löschreports,
welcher ausgegeben wird.
In Fig. 1 ist eine Ausführungsform eines Faksimilegeräts ge
mäß der Erfindung dargestellt. Das Faksimilegerät weist im
allgemeinen einen Scanner oder Abtaster 1, einen Plotter 2,
einen Codierer/Decodierer 3, einen ECM-Pufferspeicher 4,
einen Bildspeicher 5, eine Netzsteuereinheit 6, ein Modem 7,
eine Übertragungssteuereinheit 8, eine Bedienungs- und An
zeigeeinheit 9, einen Systemspeicher 10 und eine Systemsteu
ereinheit 11 auf.
Der Scanner oder Abtaster 1 liest ein Vorlagenbild und gibt
eine Bildinformation mit einer vorherbestimmten Auflösung.
Der Plotter 2 zeichnet eine Bildinformation auf ein Auf
zeichnungsblatt (auf dem Papier) auf. Der Plotter 2 ist mit
bekannten Einrichtungen 10, um die nicht-aufzeichenbare Zu
stände festzustellen, so beispielsweise, wenn in dem Plotter
2 das Aufzeichnungspapier ausgeht, wenn ein Papierstau in
dem Plotter 2 vorkommt oder wenn der Plotter 2 ausfällt.
Der Codierer/Decodierer 3 codiert eine Bildinformation,
welche an ein Bestimmungs-/Faksimilegerät zu übertragen ist,
und dekodiert eine Bildinformation, welche von einem Quel
len-Faksimilegerät empfangen wird.
Der ECM-Pufferspeicher 4 speichert vorübergehend einen
Block Bildinformation, welcher übertragen und empfangen wird,
wenn eine Kommunikation in dem EC-Mode stattfindet. Der
Bildspeicher 5 ist der sogenannte SAF-Bildspeicher und
speichert die Bildinformation, wenn eine Übertragung von
gespeicherter Information oder wenn ein Empfang gespeicher
ter Information durchgeführt wird.
Die Netzsteuereinheit 6 führt vorherbestimmte Anrufabgabe-
und -empfangsoperationen durch Herstellen einer Leitungsver
bindung, durch Senden einer Bestimmungs-Telefonnummer als
ein Wählsignal und durch Feststellen eines ankommenden An
rufs aus.
Das Modem 7 moduliert die Bildinformation, welche an das Be
stimmungsgerät übertragen wird, und moduliert die Bildinfor
mation, welche von dem Quellengerät empfangen wird. Das Mo
dem 7 überträgt auch verschiedene Verfahrenssignale des
Übertragungssteuerverfahrens. Die Kommunikations-Steuerein
heit 8 steuert die Netzsteuereinheit 6 und das Modem 7 und
führt eine Faksimileübertragung gemäß einem vorherbestimm
ten Übertragungssteuerverfahren durch.
Die Bedienungs- und Anzeigeeinheit 9 weist ein Display zum
Anzeigen von Zuständen (oder Moden) des Faksimilegeräts und
einen Bedienungsteil mit Tasten auf, um vorherbestimmte
Übertragungs- und Empfangsprozesse dem Faksimilegerät an
zuweisen.
Der Systemspeicher 10 speichert verschiedene Informationen,
welche für die Übertragungs- und Empfangsvorgänge erfor
derlich sind. Ein Teil des Systemspeichers 10 ist durch
einen statischen Randomspeicher (RAM) gebildet, welcher durch
eine Batterie gesichert ist. Verschiedene Kommunikationsin
formationen, wie die Telefonnummer des Bestimmungsgeräts,
die Zeilendichte des empfangenen Bildes, eine Information
der Empfangsterminal-Indentifizierung (was nachstehend der
Einfachheit halber als RTI-Information bezeichnet wird), den
Verdichtungsmode, die Größe des empfangenen Bildes und das
Übertragungsergebnis der durchzuführenden Faksimile-Übertra
gung werden in einem Speicherbereich des statischen Random
speichers gespeichert. In diesem Speicherbereich wird auch
Management-Information auf Bildinformationsdateien gespei
chert, welche in den ECM-Pufferspeicher und dem Bildspeicher
5 gespeichert werden.
Die Systemsteuereinheit 11 ist durch einen Mikrocomputer
gebildet. Die Systemsteuereinheit 11 steuert verschiedene
Teile des Faksimilegeräts, um eine vorherbestimmte Operation
an dem Faksimilegerät durchzuführen.
In Fig. 2 ist ein Empfangsprozeß dargestellt, welcher Mit
tels der Systemsteuereinheit 11 des in Fig. 1 dargestellten
Faksimilegeräts in dem EC-Mode durchgeführt worden ist. In
Fig. 1 wird bei einem Schritt 101 das Faksimilegerät mit
einer Leitung verbunden, wenn ein ankommender Anruf festge
stellt wird. Der Schritt 101 schließt einen Prozeß ein, bei
welchem der Übertragungsmode entschieden wird, indem eine
vorherbestimmte Übertragungssteuerprozedur durchgeführt
wird. In dieser Ausführungsform wird der Übertragungsmode
als der EC-Mode festgestellt, und bei einem Schritt 102 wird
anschließend die Bildinformation empfangen. Bei einem
Schritt 103 wird empfangene Bildinformation decodiert, und
die decodierte Bildinformation wird in dem ECM-Pufferspei
cher 4 vorübergehend gespeichert.
Als nächstes wird bei einem Schritt 104 unterschieden, ob
der Plotter 2 in einem aufzeichnungsbereiten Zustand ist
oder nicht. Wenn das Entscheidungsergebnis beim Schritt
104 ja ist, wird beim Schritt 105 anschließend die Bild
information von dem ECM-Pufferspeicher 4 zu einem bestimmten
Zeitpunkt zeilenweise ausgelesen, und die ausgelesene Bild
information wird an dem Plotter 2 übertragen, um so das
empfangene Bild zeilenweise aufzuzeichnen. Beim Schritt
106 wird unterschieden, ob die Aufzeichnung einer Seite
beendet ist oder nicht. Es wird auf den Schritt 102 zurück
gekehrt, wenn das Entscheidungsergebnis beim Schritt 106
nein ist.
Wenn dagegen das Entscheidungsergebnis beim Schritt 106
ja ist, wird beim Schritt 107 als Antwort ein Prozedursig
nal gesendet, welches das Empfangsergebnis anzeigt. Wenn
beispielsweise ein Übertragungsfehler mit Hilfe eines Feh
lerkorrekturcodes, welcher gleichzeitig empfangen wird, in
der empfangenen Bildinformation festgestellt wird, wird ein
partielles Seitenanforderungs-(PPR-)Signal gesendet, um da
durch eine erneute Übertragung anzufordern. Außerdem wird
bei einer Unterbrechung des Empfangsprozesses, wenn es bei
spielsweise unmöglich ist, den Empfang der Bildinformation
fortzusetzen, ein DCN- oder PIN-Signal gesendet, um den
Empfangsvorgang zu beenden. Der Einfachheit halber wird an
genommen, daß die Bildinformation korrekt empfangen wird,
und ein Nachrichtenbestätigungs-(MCF-)Signal wird gesendet.
Wenn in dieser Ausführungsform es nicht möglich ist, mit
dem Empfang der Bildinformation fortzufahren, wird beim
Schritt 107 ein Empfangsunterbrechungs-Hinweis oder -Flag
RDF gesetzt. Beim Schritt 108 wird unterschieden, ob der
Empfangsunterbrechungs-Hinweis RDF gesetzt ist oder nicht.
Wenn das Entscheidungsergebnis beim Schritt 108 nein ist,
wird beim Schritt 109 unterschieden, ob eine nächste Seite
übertragen wird oder nicht. Wenn das Entscheidungsergebnis
beim Schritt 109 ja ist, wird auf den Schritt 102 zurückge
gangen, um den Empfangsprozeß bezüglich der Bildinformation
der nächsten Seite entsprechend durchzuführen.
Wenn das Entscheidungsergebnis beim Schritt 109 nein ist,
wird beim Schritt 110 die Leitung getrennt, um dadurch
eine vorherbestimmte Übertragungssteuerprozedur durchzu
führen. Folglich wird der Empfangsvorgang beendet und das
Faksimilegerät kommt in einen Wartezustand.
Andererseits kann in dem Plotter 2 das Aufzeichnungspapier
ausgehen, es kann ein Papierstau in dem Plotter 2 kommen,
oder der Plotter 2 kann während des Empfangs der Bildinfor
mation ausfallen. Wenn sich der Plotter in einem nicht-
aufzeichnungsbereiten Zustand befindet und das Entschei
dungsergebnis beim Schritt 104 nein ist, wird beim Schritt
111 entschieden, ob ein leerer Bereich in dem Bildspeicher
5 vorhanden ist oder nicht. Wenn das Ergebnis beim Schritt
111 ja ist, wird beim Schritt 112 statt einer Übertragung
der Bildinformation an dem Plotter 2 diese Bildinformation
in dem ECM-Pufferspeicher 4 in den leeren Bereich des Bild
speichers 5 gespeichert. Danach wird der Empfangsprozeß,
ebenfalls wie vorstehend beschrieben, durchgeführt, indem
auf den Schritt 106 vorgerückt wird.
Im Bildspeicher 5 wird die Bildinformation des Vorlagenbil
des gespeichert, welches als eine Bildinformationsdatei
auch zu übertragen ist, wenn eine Übertragung einer ge
speicherten Information durchgeführt wird. Aus diesem Grund
kann der Bildspeicher 5 auch keinen leeren Bereich zum Spei
chern der empfangenen Bildinformation haben.
Wenn der Bildspeicher 5 keinen leeren Bereich hat, und das
Entscheidungsergebnis beim Schritt 111 nein ist, bleibt
beim Schritt 113 die in dem Bildspeicher 5 gespeicherte
Bildinformation als eine Bildinformationsdatei erhalten,
so daß diese Bildinformation nicht gelöscht wird, und es
bleibt auch die in dem ECM-Pufferspeicher 4 gespeicherte
Bildinformation so, wie sie ist, erhalten. Da jedoch ein
Empfang der Bildinformation in diesem Fall nicht andauern
kann, wird beim Schritt 114 der Empfangsunterbrechungs-Hin
weis oder das entsprechende Flag RDF gesetzt. Der Hinweis
RDF und die Management-Information auf den Bildinformations
datein, welche in dem ECM-Puffespeicher 4 und dem Bildspei
cher 5 erhalten worden sind, werden in einem Speicherbereich
des statischen Randomspeichers gespeichert, welcher sich in
dem Systemspeicher 10 befindet und durch die Batterie abge
sichert ist.
Wenn der Hinweis bzw. das Flag RDF gesetzt ist und der Emp
fang einer Seite Bildinformation beim Schritt 106 beendet
ist, wird beim Schritt 107 beispielsweise ein PIN-Signal
gesendet, um so den Empfangsprozeß zu unterbrechen. In die
sem Fall ist das Entscheidungsergebnis beim Schritt 108 ja,
und es wird auf den Schritt 110 übergegangen, um die Leitung
unmittelbar zu unterbrechen und um in den Wartezustand ein
zutreten.
Wie vorstehend beschrieben, werden verschiedene Kommunika
tions-Informationen, wie die Telefonnummer des Bestimmungs
geräts, der Kommunikationsmode, die Zeilendichte des empfan
genen Bildes, die RTI-Information, der Verdichtungsmode, die
Größe des empfangenen Bildes und das Übertragungsergebnis
der durchzuführenden Faksimile-Übertragung in dem Speicher
bereich des statischen Random-Speichers des Systemsspeichers
11 gespeichert. Wenn der Empfangsvorgang ohne eine Unterbre
chung korrekt beendet ist, werden die in dem statischen Ran
domspeicher gespeicherten, Kommunikationsinformationen ge
löscht.
In Fig. 3 ist ein Prozeß dargestellt, welcher mittels der
Systemsteuereinheit 11 des in Fig. 1 dargestellten Faksimile
geräts in dessen Wartezustand durchgeführt wird. In Fig. 3
wird beim Schritt 201 entschieden, ob der Plotter sich in
einem aufzeichnungsbereiten Zustand befindet oder nicht.
Wenn das Ergebnis beim Schritt 201 nein ist, wird beim
Schritt 202 eine Nachricht (oder eine Warnung) auf der Be
dienungs- und Anzeigeeinrichtung 9 angezeigt, indem der
Grund für den nicht-betriebsbereiten Zustand des Plotters 2
festgestellt wird. Wenn der Plotter 2 beispielsweise in Fol
ge eines Papierstaus nicht betriebsbereit ist, kann die auf
der Anzeigeeinrichtung 9 dargestellte Nachricht lauten:
"Papierstaub - bitte Aufzeichnungspapier entfernen". Beim
Schritt 203 wird dann entschieden, ob das Empfangs-Unterbre
chungs-Flag RDF gesetzt ist oder nicht. Es wird auf den
Schritt 204 zurückgegangen, wenn das Ergebnis beim Schritt
203 nein ist.
Wenn dagegen das Ergebnis beim Schritt 203 ja ist, erscheint
beim Schritt 204 eine Nachricht auf der Anzeigeeinrichtung 9,
um anzuzeigen, daß eine Bildinformation in dem ECM-Puffer
speicher 4 gespeichert ist. Beispielsweise kann diese Nach
richt lauten: "Es ist eine ECM-Datei vorhanden". Danach wird
beim Schritt 204 entschieden, ob der Plotter 2 betriebsbe
reit ist oder nicht.
Nach einem Lesen der auf der Anzeigeeinrichtung 9 erschie
nenden Nachricht erledigt dann die Bedienungsperson die War
tung des Plotters 2. Mit anderen Worten, in Abhängigkeit
von der auf der Anzeigeeinrichtung 9 erschienenen Nachricht
beseitigt dann beispielsweise die Bedienungsperson den Pa
pierstau oder beschafft Aufzeichnungsblätter.
Wenn der Plotter 2 aufgrund der Wartung wieder den betriebs
bereiten Zustand einnimmt, wird das Entscheidungsergebnis
beim Schritt 205 ja. Beim Schritt 206 wird dann unterschie
den, ob die Bildinformation, welche bei dem in Fig. 2 dar
gestellten Schritt 112 in dem Bildspeicher 5 gespeichert
worden ist, vorhanden ist oder nicht, d.h. ob eine empfange
ne Bildinformationsdatei existiert oder nicht. Wenn das
Ergebnis beim Schritt 206 ja ist, wird beim Schritt 207 an
schließend die gespeicherte Bildinformation aus dem Bild
speicher 5 gelesen und in dem Plotter 2 aufgezeichnet.
Nach dem Schritt 207 oder wenn das Ergebnis beim Schritt
206 nein ist, wird beim Schritt 208 unterschieden, ob die
Bildinformation, welche durch den in Fig. 2 dargestellten
Schritt 113 in den ECM-Pufferspeicher 4 erhalten geblieben
ist, vorhanden ist oder nicht d.h. ob eine empfangene Bild
informationsdatei existiert oder nicht. Wenn das Ergebnis
beim Schritt 208 ja ist, wird beim Schritt 209 nacheinander
die gespeicherte Bildinformation aus dem ECM-Pufferspeicher
4 ausgelesen und in dem Plotter 2 aufgezeichnet. Nach dem
Schritt 209 oder wenn das Ergebnis beim Schritt 208 nein
ist, wird der Prozeß beendet.
Wenn die Energieversorgung an dem Faksimilegerät einmal
abgeschaltet bzw. unterbrochen wird, werden die Bildinforma
tionsdateien, welche in dem ECM-Pufferspeicher 4 und dem
Bildpuffer 5 gespeichert sind, gelöscht. In Fig. 4 ist ein
Prozeß dargestellt, welcher mittels der in Fig. 1 darge
stellten Systemsteuereinheit 11 des Faksimilegeräts durch
geführt wird, wenn die Energieversorgung einmal abgeschal
tet bzw. unterbrochen wird und danach wieder aufgenommen
wird.
Wenn in Fig. 4 die Energieversorgung an dem Faksimilegerät
wieder aufgenommen wird, wird beim Schritt 301 basierend
auf der Datei-Management-Information, welche in dem Spei
cherbereich des statischen Randomspeichers in dem System
speicher 10 gespeichert worden ist, entschieden, ob eine
Bildinformationsdatei in dem Bildspeicher 5 gespeichert
war oder nicht als die Energieversorgung unterbrochen wurde.
Wenn das Ergebnis beim Schritt 301 nein ist, wird beim
Schritt 302 entschieden, ob eine Bildinformationsdatei in
dem EDM-Pufferspeicher 4 gespeichert war oder nicht.
Wenn das Entscheidungsergebnis beim Schritt 301 oder 302
ja ist, wird beim Schritt 303 in dem Plotter 2 eine Infor
mation aufgezeichnet, welche sich auf die gespeicherte
Bildinformationsdatei bezieht, so daß dadurch ein Energie
versorgungs-Abschalt- oder Ausfallbericht abgegeben wird.
Nach dem Schritt 303 oder wenn das Unterscheidungsergebnis
beim Schritt 302 nein ist, wird der Prozeß beendet.
In Fig. 5 ist eine Ausführungsform des Energieversorungs-
Abschalt- oder Ausfallberichts dargestellt, welcher von dem
Faksimilegerät abgegeben wird. In Fig. 5 ist mit a ein Titel
des Berichts, mit b ein Ausgabedatum, mit c ein Datum und
ein Zeitpunkt, an welchem der Energieausfall stattgefunden
hat, und d eine Nachricht bezeichnet, welche anzeigt, daß
ein Energieausfall stattgefunden hat. Ferner ist mit e eine
Dateinummer der in dem Bildspeicher 5 gespeicherten Bildin
formationsdatei und mit f die Art der Bildinformation be
zeichnet, wobei "Empfang ersetzen" eine empfangene Bildinfor
mationsdatei in dem Bildspeicher 5 und "ECM" eine Bildinfor
mationsdatei in dem ECM-Pufferspeicher 4 anzeigt. Ferner ist
mit g eine Seitenzahl des Bildes, mit h ein Ergebnis des
Empfangsprozesses, wobei "E" anzeigt, daß während des Ener
gieausfalls ein Fehler aufgetreten ist, und mit i eine Tele
fonnummer des Bestimmungsgeräts angezeigt.
Wenn folglich bei dieser Ausführungsform der Plotter 2 Wäh
rend des Bildinformationsempfangsprozesses nicht-aufzeich
nungsbereit wird, wird ein Ersatzempfang durchgeführt, indem
die gespeicherte Bildinformation in dem Bildspeicher 5 ge
speichert wird; jedoch wird der Empfangsprozeß unterbrochen,
wenn in dem Bildspeicher 5 kein Bereich mehr leer ist. In
diesem Fall wird die in dem ECM-Pufferspeicher 4 gespeicher
te Bildinformation nicht gelöscht, sondern bleibt erhalten,
und durch eine Nachricht wird angezeigt, daß der ECM-Puffer
speicher 4 die Bildinformation enthält. Wenn dagegen der
Plotter 2 nach der Anzeige der Nachricht betriebsbereit
wird, wird die Bildinformation aus dem ECM-Pufferspeicher 4
ausgelesen und in dem Plotter 2 aufgezeichnet.
Wenn die Energieversorgung an dem Faksimilegerät unterbro
chen wird, wird die Bildinformation in dem ECM-Pufferspei
cher 4 gelöscht. Folglich kann, wenn auf der Bedienungs- und
Anzeigeeinrichtung 9 die Nachricht angezeigt wird, daß der
ECM-Pufferspeicher 4 die Bildinformation enthält, die Be
dienungsperson sicherstellen, daß die Energieversorgung
nicht abzuschalten ist, wenn eine Wartung des Plotters 2 be
absichtigt wird. Folglich kann die empfangene Bildinforma
tion immer aufgezeichnet werden, welche in dem ECM-Puffer
speicher 4 gespeichert ist.
Wenn die Energieversorgung an dem Faksimilegerät unterbro
chen und danach wieder aufgenommen wird, wird durch den
Versorgungsabschaltbericht, welcher abgegeben wird, ange
zeigt, wenn eine Bildinformationsdatei in dem ECM-Puffer
speicher 4 und/oder in dem Bildspeicher 5 vorhanden ist,
welcher gelöscht wird. Folglich wird das Bedienungspersonal
von der gelöschten Bildinformation informiert.
Üblicherweise gibt ein Versorgungsausfallbericht nur den
Inhalt der Bildinformationsdatei in dem Bildspeicher 5 an.
Bei dieser Ausführungsform kann jedoch auch bequem der In
halt der Bildinformationsdatei in den ECM-Pufferspeicher 4
angezeigt werden.
In der vorstehend beschriebenen Ausführungsform werden die
Bildinformationsdateien in den ECM-Pufferspeicher 4 und die
in dem Bildspeicher 5 in einem einzigen Versorgungsabschalt
oder -Ausfallbericht angezeigt. Jedoch kann auch der Inhalt
des Bildspeichers 5 unabhängig davon als ein wie in Fig. 6
dargestellter Energieversorgungs-Ausfallbericht und der In
halt des ECM-Pufferspeichers als ein in Fig. 7 dargestellter
ECM-Löschbericht abgegeben werden. Da der Versorgungsausfall
bericht und der ECM-Löschbericht unabhängig voneinander ab
gegeben werden, kann nur einer der Berichte ausgegeben wer
den, welcher gefordert wird. Folglich kann der Inhalt des
Berichts von dem Bedienungspersonal ohne weiteres verstan
den werden, indem lediglich ein Blick auf den Titel a ge
worfen wird.
Die vorstehend beschriebene Ausführungsform wird bei dem
Faksimilegerät angewendet, welches mit dem SAF-Bildspei
cher (den Bildspeicher 5) versehen ist. Im Falle eines
Faksimilegeräts, welches nicht mit dem SAF-Bildspeicher
versehen ist, wird jedoch der in Fig. 2 dargestellte Schritt
113 unmittelbar dann durchgeführt, wenn das Entscheidungs
ergebnis beim Schritt 104 nein ist. Außerdem entfallen die
Prozeßschritte, welche sich auf den Bildspeicher 5 beziehen,
d.h. die in Fig. 3 dargestellten Schritte 206 und 207 und
der in Fig. 4 dargestellte Schritt 301. Folglich wird es
möglich, immer den Inhalt des ECM-Pufferspeichers ähnlich
wie im Falle der beschriebenen Ausführungsform aufzuzeich
nen.
Ferner wird gemäß dem in Fig. 3 dargestellten Prozeßab
lauf der Inhalt des Bildspeichers 5 aufgezeichnet, wenn
der Plotter 2 betriebsbereit wird. Natürlich ist es nicht
allzu wesentlich, den Inhalt des Bildspeichers 5 aufzu
zeichnen, wenn der Plotter 2 aufzeichnungsbereit wird. Je
doch kann durch Ausgeben des Versorgungsausfallberichts
u.ä., wenn die Energieversorgung wieder aufgenommen wird,
selbst wenn keine auszugebende Bildinformationsdatei
existiert, das Bedienungspersonal von dem Zeitpunkt infor
miert werden, an welchem die Energieversorgung ausgefallen
bzw. abgeschaltet wurde.
Bei den in Fig. 3 dargestellten Schritten 202 und 204 muß
die Nachricht nicht in Zeichen dargestellt werden, sondern
die Nachricht kann auch durch eine Lampe, wie beispielsweise
eine Lichtemittierende Diode (LED) und/oder durch einen
Ton oder eine Stimme angezeigt werden.
Die Speicherkapazität des ECM-Pufferspeichers 5 beträgt
in der beschriebenen Ausführungsform 64 kBits, jedoch kann
die Speicherkapazität des ECM-Pufferspeichers 4 auch be
liebig eingestellt werden. Beispielsweise kann die Spei
cherkapazität des ECM-Pufferspeichers 4 auf 128 kBits ein
gestellt werden, was zwei Seiten eines Vorlagenbildes ent
spricht.
Claims (15)
1. Faksimilegerät mit einem Fehlerkorrekturmode entsprechend
den CCITT-Empfehlungen, mit einer Modemeinrichtung, die an
einen Übertragungsweg angekoppelt ist, um eine Bildinforma
tion zu modulieren, welche an den Übertragungsweg übertragen
wird, und um eine Bildinformation zu demodulieren, welche
über den Übertragungsweg empfangen wird, wobei die Bildin
formation in Blöcken mit einem vorherbestimmten Format ge
sendet bzw. empfangen wird und eine vorherbestimmte Anzahl
Rahmen von Bildinformation mit Fehlerkorrekturcodes enthält,
um einen Fehler in der Bildinformation festzustellen; mit
einer Kommunikations-Steuereinrichtung, welche mit der
Modemeinrichtung verbunden ist, um Kommunikationen an den und
von dem Übertragungsweg zu steuern; mit einer Abtasteinrich
tung zum Abtasten eines Vorlagenbildes, welches zu Übertra
gen ist, und zum Ausgeben der Bildinformation des abgetaste
ten Vorlagenbildes als eine zu übertragende Bildinformation;
mit einer Aufzeichnungseinrichtung, um ein durch eine emp
fangene Bildinformation beschriebenes Bild auf ein Aufzeich
nungsblatt aufzuzeichnen; mit einem ersten Speicher, um die
zu sendende und die empfangene Bildinformation vorübergehend
in Blöcke zu speichern; mit einer zweiten Speichereinrich
tung; mit einer Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen einer Nach
richt, und mit einer Systemsteuereinrichtung zum Steuern
von Operationen der Kommunikationssteuer-, der Abtast-, der
Aufzeichnungs-, und der Anzeigeeinrichtung, dadurch
gekennzeichnet, daß die Systemsteuereinrichtung
(11) eine Einrichtung, um die aus dem ersten Speicher (4)
ausgelesene Bildinformation der Aufzeichnungseinrichtung (2)
zuzuführen, wenn die Aufzeichnungseinrichtung betriebsbereit
ist, und um die aus dem ersten Speicher ausgelesene Bildin
formation vorübergehend in der zweiten Speichereinrichtung
(5) zu speichern, wenn die Aufzeichnungseinrichtung nicht
betriebsbereit ist, und die zweite Speichereinrichtung einen
leeren Bereich hat, eine Unterbrechungseinrichtung zum Un
terbrechen eines Empfangsprozesses durch Trennenvom Übertra
gungsweg, wenn die Aufzeichnungseinrichtung nicht betriebs
bereit ist, oder wenn kein leerer Bereich in der zweiten
Speichereinrichtung verfügbar ist, eine Einrichtung, um auf
der Anzeigeeinrichtung (9) eine Nachricht darzustellen,
welche anzeigt, daß eine Bildinformation in der ersten
Speichereinrichtung gespeichert ist, wenn der Empfangsprozeß
unterbrochen ist, und eine Einrichtung aufweist, um die aus
der ersten Speichereinrichtung gelesene Bildinformation der
Aufzeichnungseinrichtung zuzuführen, damit ein Bild aufge
zeichnet wird, wenn die Aufzeichnungseinrichtung wieder
ihren betriebsbereiten Zustand annimmt, nachdem der Emp
fangsprozeß unterbrochen ist.
2. Faksimilegerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Systemsteuereinrichtung (11) ferner
eine Einrichtung aufweist, um die in der ersten Speicherein
richtung (4) gespeicherte Bildinformation aufrechtzuerhalten,
wenn der Empfangsprozeß unterbrochen wird.
3. Faksimilegerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Systemsteuereinrichtung (11) eine
weitere Einrichtung aufweist, um auf der Anzeigeeinrichtung
(9) eine Nachricht darzustellen, welche anzeigt, daß die
Aufzeichnungseinrichtung (2) nicht betriebsbereit ist, wenn
der Empfangsprozeß unterbrochen wird.
4. Faksimilegerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Systemsteuereinrichtung (11)
noch eine weitere Einrichtung, um zu unterscheiden, ob
eine Bildinformation der ersten Speichereinrichtung (4)
gespeichert ist oder nicht, wenn der Empfangsprozeß unter
brochen wird, und eine Einrichtung aufweist, um an die Auf
zeichnungseinrichtung (2) die aus der ersten Speicherein
richtung ausgelesene Bildinformation zu liefern, wenn ent
schieden ist, daß die Bildinformation in der ersten Spei
chereinrichtung gespeichert ist.
5. Faksimilegerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Systemsteuereinrichtung (11)
ferner noch eine Einrichtung, um zu unterscheiden, ob die
Bildinformation in der zweiten Speichereinrichtung (5) ge
speichert ist oder nicht, wenn der Empfangsprozeß unterbro
chen wird, und eine Einrichtung aufweist, um an die Auf
zeichnungseinrichtung (2) die aus der zweiten Speicherein
richtung ausgelesene Bildinformation zu liefern, wenn ent
schieden ist, daß die Bildinformation in der zweiten Spei
chereinrichtung gespeichert ist.
6. Faksimilegerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Systemsteuereinrichtung (11)
ferner eine Einrichtung, um zu unterscheiden, ob eine Bild
information in der zweiten Speichereinrichtung (5) gespei
chert ist oder nicht, wenn eine Energieversorgung des Fak
similegeräts abgeschaltet und danach wieder aufgenommen
wird, und eine Einrichtung aufweist, um an die Aufzeich
nungseinrichtung (2) einen Bericht zu liefern, welcher an
zeigt, daß eine Abschaltung der Versorgungsenergie statt
gefunden hat.
7. Faksimilegerät nach Anspruch 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Systemsteuereinrichtung (11) fer
ner eine Einrichtung aufweist, welche unterscheidet, ob
eine Bildinformation in der ersten Speichereinrichtung (4)
gespeichert ist oder nicht, wenn eine Energieversorgung
an dem Faksimilegerät abgeschaltet und danach wieder auf
genommen wird.
8. Faksimilegerät nach Anspruch 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Bericht auch eine Information von
der Bildinformation anzeigt, welche aus der ersten Speicher
einrichtung (4) und/oder der zweiten Speichereinrichtung (5)
durch Abschalten der Energieversorgung gelöscht wird.
9. Faksimilegerät nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Information in der Bildinforma
tion aus einer Gruppe ausgewählt wird, welche zumindest
einen Titel des Berichts, Datum und Zeitpunkt, wann der
Energieausfall eingetreten ist, eine Dateinummer der ge
löschten Bildinformation, einen Dateityp der gelöschten
Bildinformation und eine Telefonnummer eines Bestimmungs-
Faksimilegeräts enthält.
10. Faksimilegerät nach Anspruch 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Bericht auch eine Information be
züglich der Bildinformation anzeigt, welche aus der zweiten
Speichereinrichtung (5) durch das Abschalten der Energie
versorgung gelöscht ist.
11. Faksimilegerät nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Systemsteuereinrichtung (11) ferner
eine Einrichtung aufweist, um an die Aufzeichnungseinrichtung
(2) einen anderen Bericht zu liefern, welcher anzeigt, daß
die in der ersten Speichereinrichtung (4) gespeicherte Bild
information gelöscht ist.
12. Faksimilegerät nach Anspruch 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß der weitere Bericht eine Information
auf die Bildinformation enthält, welche aus der ersten
Speichereinrichtung (4) gelöscht ist, und welche aus einer
Gruppe ausgewählt ist, welche zumindest einen Titel des
Bereichts und eine Telefonnummer eines Bestimmungs-Faksimile
geräts enthält.
13. Faksimilegerät mit einem Fehlerkorrekturmodem entspre
chend dem CCITT-Empfehlungen den mit einer Modemeinrichtung
welche an einen Übertragungsweg angekoppelt ist, um eine
Bildinformation zu modulieren, welche auf dem Übertragungs
weg übertragen wird, und um eine Bildinformation zu demodu
lieren, welche über den Übertragungsweg empfangen wird, wo
bei die Bildinformation in Blöcken mit einem vorherbestimm
ten Format gesendet bzw. empfangen wird und eine vorherbe
stimmte Anzahl Rahmen an Bildinformation mit Fehlerkorrek
turcodes enthält, die dazu verwendet werden, einen Fehler
in der Bildinformation festzustellen; mit einer Kommunika
tionssteuereinrichtung, welche mit dem Modem verbunden ist,
um Kommunikationen auf und von dem Übertragungsweg zu steu
ern; mit einer Abtasteinrichtung, um ein Vorlagenbild ab
zutasten, welches zu übertragen ist, und um die Bildin
formation des abgetasteten Vorlagenbildes als eine zu sen
dende Bildinformation abzugeben; mit einer Aufzeichnungsein
richtung, um ein durch eine empfangene Bildinformation be
schriebenes Bild auf ein Aufzeichnungsblatt aufzuzeichnen;
mit einer Speichereinrichtung, um die zu sendende und die
empfangene Bildinformation vorübergehend in Blöcken zu
speichern; mit einer Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen einer
Nachricht, und mit einer Systemsteuereinrichtung, um Opera
tionen der Kommunikationssteuer-, der Abtast-, der Aufzeich
nungs- und der Anzeigeeinrichtung entsprechend zu steuern,
dadurch gekennzeichnet, daß die Systemsteuer
einrichtung (11) eine Einrichtung, um zu unterscheiden, ob
eine Bildinformation in der Speichereinrichtung (4) gespei
chert ist oder nicht, wenn eine Energieversorgung an dem
Faksimilegerät abgeschaltet und danach wieder aufgenommen
wird, und eine Einrichtung aufweist, um der Aufzeichnungs
einrichtung (2) einen Bericht zuzuführen, welcher anzeigt,
daß ein Abschalten der Energieversorgung stattgefunden
hat.
14. Faksimilegerät nach Anspruch 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Bericht auch eine Information auf
die Bildinformation anzeigt, welche bei dem Abschalten der
Energieversorgung aus der Speichereinrichtung (4) gelöscht
wird.
15. Faksimilegerät nach Anspruch 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Information in der Bildinformation
aus einer Gruppe ausgewählt wird, welche zumindest einen
Titel des Berichts, Datum und Uhrzeit, wann das Abschalten
der Energieversorgung stattgefunden hat, eine Dateinummer
der gelöschten Bildinformation, einen Dateityp der gelösch
ten Bildinformation und eine Telefonnummer eines Bestim
mungs-Faksimilegeräts enthält.
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