DE3922115A1 - Faksimilegeraet - Google Patents

Faksimilegeraet

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Description

Die Erfindung betrifft ein Faksimilegerät und betrifft insbe­ sondere ein Faksimilegerät mit einem Fehlerkorrekturmode (ECM) gemäß den CCITT-Empfehlungen.
Der ECM-Mode ist ein Mode, bei welchem eine Bildinfor­ mation in Blöcken übertragen wird, welche durch eine Anzahl Datenrahmen entsprechend einem Datenübermittlungs-Steuerver­ fahren mit hohem Pegel (HDLC) gebildet wird; wenn ein emp­ fangsseitiges Faksimilegerät (das nachstehend der Einfach­ heit halber als Bestimmungsgerät bezeichnet wird) einen Übertragungsfehler feststellt, überträgt ein sendeseitiges Faksimilegerät (das nachstehend der Einfachheit halber auch als eine Quelle bezeichnet wird) einen Datenrahmen erneut, in welchem der Fehler festgestellt ist. Ein Fehlerkorrektur­ mode wird mit der Bildinformation in Rahmen übertragen, und der Übertragungsfehler wird mit Hilfe des Fehlerkorrektur­ modes festgestellt.
Um aus diesem Grund eine erneute Übertragung des geforderten Datenrahmens von der Quelle aus zu ermöglichen, muß die Quelle vorübergehend einen Block Dateninformation, welcher übertragen ist, speichern. Wenn ein empfangener Block Bild­ information einen Fehler enthält, muß das Bestimmungsgerät zusätzlich die erneut übertragenen Rahmendaten empfangen, welche den Rahmendaten entsprechen, in welchen der Fehler festgestellt wurde. Folglich muß das Bestimmungsgerät eben­ falls vorübergehend die empfangene Bildinformation speichern, so daß ein Block Bilddaten mit Hilfe der erneut übertrage­ nen Rahmendaten gebildet werden kann, welche keinen Fehler enthalten.
Folglich ist das Faksimilegerät, das den EC-Mode aufweist, mit einem ECM-Pufferspeicher versehen, um vorübergehend einen Block Bildinformation zu speichern. Beispielsweise hat der ECM-Pufferspeicher eine Speicherkapazität von 64 kBits, was normalerweise ausreicht, um eine Bildinformation einer Vorlagenseite zu speichern.
Wenn das Faksimilegerät mit dem ECM-Mode eine Sendung emp­ fängt, kann ein Plotter ausfallen, es kann zu einem Papier­ stau in dem Plotter kommen, oder in dem Plotter kann während einer Bildaufzeichnung das Aufzeichnungspapier ausgehen. Wenn es in einem Faksimilegerät, welches mit einem sogenann­ ten Speichervermittlungs-(SAF)Bildspeicher versehen ist, vor­ kommt, daß der Plotter nicht aufzeichnen kann, wird der Emp­ fang in dem Bestimmungsgerät unterbrochen, indem die Quelle ein Unterbrechungs-(DCN)Signal oder ein negatives Verfahrens- Unterbrechungs-(PIN)Signal sendet, welche jeweils ein Lei­ tungsunterbrechungsbefehl ist. Dagegen wird bei einem Fak­ similegerät, welches mit dem sogenannten SAF-Bildspeicher versehen ist, die empfangene Bildinformation in dem SAF-Bild­ speicher gespeichert, jedoch wird das DCN-Signal u.ä. über­ tragen, um den Empfangsvorgang zu unterbrechen, wenn die Speicherkapazität des SAF-Bildspeichers nicht ausreicht, um alle Bildinformation zu speichern.
In dem vorstehend beschriebenen Fall wird ein Block der empfangenen Bildinformation vorübergehend in dem ECM-Puf­ ferspeicher gespeichert. Wenn jedoch der Empfang unterbro­ chen wird, wird gleichzeitig der Inhalt des ECM-Pufferspei­ chers gelöscht. Aus diesem Grund ergibt sich daher die Schwierigkeit, daß die empfangene Bildinformation, welche sich auf eine Vorlagenseite beläuft, gelöscht wird, ohne immer auf dem Plotter aufgezeichnet zu sein.
Im allgemeinen ist der Bildspeicher zum Speichern der Bild­ information ein Speichertyp, welcher seinen Inhalt löscht, wenn die Energiezufuhr abgeschaltet wird. Wenn folglich die Bildinformation, welche noch nicht aufgezeichnet ist, in dem ECM-Pufferspeicher gespeichert ist, aber die Energiever­ sorgung des Faksimilegeräts infolge eines Versorgungsfehlers u.ä. abgeschaltet wird, wird die in dem ECM-Pufferspeicher gespeicherte Bildinformation gelöscht.
Üblicherweise zeichnet, wenn die Energieversorgung abgeschal­ tet wird, das Faksimilegerät einen Bericht oder Hinweis auf und gibt ihn aus, nachdem die Energiezufuhr wieder aufgenom­ men wird, wodurch angezeigt wird, daß die Energieversorgung abgeschaltet war, so daß das Bedienungspersonal von dem Aus­ fall der empfangenen Bildinformation informiert wird, die in dem SAF-Bildspeicher gespeichert worden ist. Es besteht je­ doch die Schwierigkeit, daß das Bedienungspersonal nicht von dem Löschen der Bildinformation, die in dem ECM-Pufferspei­ cher gespeichert ist, infolge des Abschaltens der Energiever­ sorgung nicht informiert wird, und die Bedienungsperson keine Einrichtung hat, welche dieses Löschen der in dem ECM- Pufferspeicher gespeicherten Bildinformation erkennt.
Gemäß der Erfindung soll daher ein Faksimile geschaffen wer­ den, bei welchem die vorstehend beschriebenen Schwierigkei­ ten beseitigt sind. Gemäß der Erfindung ist dies bei einem Faksimilegerät mit einem Fehlerkorrekturmode entsprechend den CCITT-Empfehlungen nach dem Oberbegriff des Anspruch 1 oder 13 durch die Merkmale in dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 bzw. 3 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der auf die Ansprüche 1 bzw. 13 rückbezogenen Unteransprüche.
Wenn bei dem erfindungsgemäßen Faksimilegerät der Empfang unterbrochen wird, wird das Bedienungspersonal davon in­ formiert, daß ein erster Speicher eine Bildinformation spei­ chert. Folglich kann verhindert werden, daß die Bedienungs­ person die Energieversorgung abschaltet, wenn die Ursache der Unterbrechung beim Empfang behoben ist, so daß die in dem ersten Speicher gespeicherte Bildinformation auf ein Aufzeichnungsblatt aufgezeichnet wird, wenn die vorstehend angeführte Ursache behoben ist. Mit anderen Worten, die Bild­ information, welche vorübergehend gespeichert ist, kann immer aufgezeichnet werden. Ferner ist es bei dem erfindungsgemäßen Faksimilegerät möglich, das Bedienungspersonal von einer ge­ löschten Bildinformation zu informieren, wenn die Bildinfor­ mation infolge einer Energieabschaltung gelöscht wird.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von bevorzugten Aus­ führungsformen unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeich­ nungen im einzelnen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Systemblockdiagramm einer Ausführungsform eines Faksimilegeräts gemäß der Erfindung;
Fig. 2 ein Flußdiagramm, anhand welchem ein Empfang mit einer Ausführungsform nach Fig. 1 erläutert wird;
Fig. 3 ein Flußdiagramm, anhand welchem ein Warteprozeß bei der Ausführungsform nach Fig. 1 erläutert wird;
Fig. 4 ein Flußdiagramm, anhand welchem ein Ablauf bei der Ausführungsform der Fig. 1 erläutert wird, wenn eine Energieversorgung wieder aufgenommen wird;
Fig. 5 einen wesentlichen Teil einer ersten Ausführungs­ form eines Berichts, welcher bei einer Abschaltung bzw. einem Ausfall der Energieversorgung abgegeben wird;
Fig. 6 einen wesentlichen Teil einer zweiten Ausführungs­ form eines Berichts, welcher bei einem Energieaus­ fall bzw. einer Energieabschaltung abgegeben wird, und
Fig. 7 einen wesentlichen Teil eines ECM-Löschreports, welcher ausgegeben wird.
In Fig. 1 ist eine Ausführungsform eines Faksimilegeräts ge­ mäß der Erfindung dargestellt. Das Faksimilegerät weist im allgemeinen einen Scanner oder Abtaster 1, einen Plotter 2, einen Codierer/Decodierer 3, einen ECM-Pufferspeicher 4, einen Bildspeicher 5, eine Netzsteuereinheit 6, ein Modem 7, eine Übertragungssteuereinheit 8, eine Bedienungs- und An­ zeigeeinheit 9, einen Systemspeicher 10 und eine Systemsteu­ ereinheit 11 auf.
Der Scanner oder Abtaster 1 liest ein Vorlagenbild und gibt eine Bildinformation mit einer vorherbestimmten Auflösung. Der Plotter 2 zeichnet eine Bildinformation auf ein Auf­ zeichnungsblatt (auf dem Papier) auf. Der Plotter 2 ist mit bekannten Einrichtungen 10, um die nicht-aufzeichenbare Zu­ stände festzustellen, so beispielsweise, wenn in dem Plotter 2 das Aufzeichnungspapier ausgeht, wenn ein Papierstau in dem Plotter 2 vorkommt oder wenn der Plotter 2 ausfällt. Der Codierer/Decodierer 3 codiert eine Bildinformation, welche an ein Bestimmungs-/Faksimilegerät zu übertragen ist, und dekodiert eine Bildinformation, welche von einem Quel­ len-Faksimilegerät empfangen wird.
Der ECM-Pufferspeicher 4 speichert vorübergehend einen Block Bildinformation, welcher übertragen und empfangen wird, wenn eine Kommunikation in dem EC-Mode stattfindet. Der Bildspeicher 5 ist der sogenannte SAF-Bildspeicher und speichert die Bildinformation, wenn eine Übertragung von gespeicherter Information oder wenn ein Empfang gespeicher­ ter Information durchgeführt wird.
Die Netzsteuereinheit 6 führt vorherbestimmte Anrufabgabe- und -empfangsoperationen durch Herstellen einer Leitungsver­ bindung, durch Senden einer Bestimmungs-Telefonnummer als ein Wählsignal und durch Feststellen eines ankommenden An­ rufs aus.
Das Modem 7 moduliert die Bildinformation, welche an das Be­ stimmungsgerät übertragen wird, und moduliert die Bildinfor­ mation, welche von dem Quellengerät empfangen wird. Das Mo­ dem 7 überträgt auch verschiedene Verfahrenssignale des Übertragungssteuerverfahrens. Die Kommunikations-Steuerein­ heit 8 steuert die Netzsteuereinheit 6 und das Modem 7 und führt eine Faksimileübertragung gemäß einem vorherbestimm­ ten Übertragungssteuerverfahren durch.
Die Bedienungs- und Anzeigeeinheit 9 weist ein Display zum Anzeigen von Zuständen (oder Moden) des Faksimilegeräts und einen Bedienungsteil mit Tasten auf, um vorherbestimmte Übertragungs- und Empfangsprozesse dem Faksimilegerät an­ zuweisen.
Der Systemspeicher 10 speichert verschiedene Informationen, welche für die Übertragungs- und Empfangsvorgänge erfor­ derlich sind. Ein Teil des Systemspeichers 10 ist durch einen statischen Randomspeicher (RAM) gebildet, welcher durch eine Batterie gesichert ist. Verschiedene Kommunikationsin­ formationen, wie die Telefonnummer des Bestimmungsgeräts, die Zeilendichte des empfangenen Bildes, eine Information der Empfangsterminal-Indentifizierung (was nachstehend der Einfachheit halber als RTI-Information bezeichnet wird), den Verdichtungsmode, die Größe des empfangenen Bildes und das Übertragungsergebnis der durchzuführenden Faksimile-Übertra­ gung werden in einem Speicherbereich des statischen Random­ speichers gespeichert. In diesem Speicherbereich wird auch Management-Information auf Bildinformationsdateien gespei­ chert, welche in den ECM-Pufferspeicher und dem Bildspeicher 5 gespeichert werden.
Die Systemsteuereinheit 11 ist durch einen Mikrocomputer gebildet. Die Systemsteuereinheit 11 steuert verschiedene Teile des Faksimilegeräts, um eine vorherbestimmte Operation an dem Faksimilegerät durchzuführen.
In Fig. 2 ist ein Empfangsprozeß dargestellt, welcher Mit­ tels der Systemsteuereinheit 11 des in Fig. 1 dargestellten Faksimilegeräts in dem EC-Mode durchgeführt worden ist. In Fig. 1 wird bei einem Schritt 101 das Faksimilegerät mit einer Leitung verbunden, wenn ein ankommender Anruf festge­ stellt wird. Der Schritt 101 schließt einen Prozeß ein, bei welchem der Übertragungsmode entschieden wird, indem eine vorherbestimmte Übertragungssteuerprozedur durchgeführt wird. In dieser Ausführungsform wird der Übertragungsmode als der EC-Mode festgestellt, und bei einem Schritt 102 wird anschließend die Bildinformation empfangen. Bei einem Schritt 103 wird empfangene Bildinformation decodiert, und die decodierte Bildinformation wird in dem ECM-Pufferspei­ cher 4 vorübergehend gespeichert.
Als nächstes wird bei einem Schritt 104 unterschieden, ob der Plotter 2 in einem aufzeichnungsbereiten Zustand ist oder nicht. Wenn das Entscheidungsergebnis beim Schritt 104 ja ist, wird beim Schritt 105 anschließend die Bild­ information von dem ECM-Pufferspeicher 4 zu einem bestimmten Zeitpunkt zeilenweise ausgelesen, und die ausgelesene Bild­ information wird an dem Plotter 2 übertragen, um so das empfangene Bild zeilenweise aufzuzeichnen. Beim Schritt 106 wird unterschieden, ob die Aufzeichnung einer Seite beendet ist oder nicht. Es wird auf den Schritt 102 zurück­ gekehrt, wenn das Entscheidungsergebnis beim Schritt 106 nein ist.
Wenn dagegen das Entscheidungsergebnis beim Schritt 106 ja ist, wird beim Schritt 107 als Antwort ein Prozedursig­ nal gesendet, welches das Empfangsergebnis anzeigt. Wenn beispielsweise ein Übertragungsfehler mit Hilfe eines Feh­ lerkorrekturcodes, welcher gleichzeitig empfangen wird, in der empfangenen Bildinformation festgestellt wird, wird ein partielles Seitenanforderungs-(PPR-)Signal gesendet, um da­ durch eine erneute Übertragung anzufordern. Außerdem wird bei einer Unterbrechung des Empfangsprozesses, wenn es bei­ spielsweise unmöglich ist, den Empfang der Bildinformation fortzusetzen, ein DCN- oder PIN-Signal gesendet, um den Empfangsvorgang zu beenden. Der Einfachheit halber wird an­ genommen, daß die Bildinformation korrekt empfangen wird, und ein Nachrichtenbestätigungs-(MCF-)Signal wird gesendet.
Wenn in dieser Ausführungsform es nicht möglich ist, mit dem Empfang der Bildinformation fortzufahren, wird beim Schritt 107 ein Empfangsunterbrechungs-Hinweis oder -Flag RDF gesetzt. Beim Schritt 108 wird unterschieden, ob der Empfangsunterbrechungs-Hinweis RDF gesetzt ist oder nicht. Wenn das Entscheidungsergebnis beim Schritt 108 nein ist, wird beim Schritt 109 unterschieden, ob eine nächste Seite übertragen wird oder nicht. Wenn das Entscheidungsergebnis beim Schritt 109 ja ist, wird auf den Schritt 102 zurückge­ gangen, um den Empfangsprozeß bezüglich der Bildinformation der nächsten Seite entsprechend durchzuführen.
Wenn das Entscheidungsergebnis beim Schritt 109 nein ist, wird beim Schritt 110 die Leitung getrennt, um dadurch eine vorherbestimmte Übertragungssteuerprozedur durchzu­ führen. Folglich wird der Empfangsvorgang beendet und das Faksimilegerät kommt in einen Wartezustand.
Andererseits kann in dem Plotter 2 das Aufzeichnungspapier ausgehen, es kann ein Papierstau in dem Plotter 2 kommen, oder der Plotter 2 kann während des Empfangs der Bildinfor­ mation ausfallen. Wenn sich der Plotter in einem nicht- aufzeichnungsbereiten Zustand befindet und das Entschei­ dungsergebnis beim Schritt 104 nein ist, wird beim Schritt 111 entschieden, ob ein leerer Bereich in dem Bildspeicher 5 vorhanden ist oder nicht. Wenn das Ergebnis beim Schritt 111 ja ist, wird beim Schritt 112 statt einer Übertragung der Bildinformation an dem Plotter 2 diese Bildinformation in dem ECM-Pufferspeicher 4 in den leeren Bereich des Bild­ speichers 5 gespeichert. Danach wird der Empfangsprozeß, ebenfalls wie vorstehend beschrieben, durchgeführt, indem auf den Schritt 106 vorgerückt wird.
Im Bildspeicher 5 wird die Bildinformation des Vorlagenbil­ des gespeichert, welches als eine Bildinformationsdatei auch zu übertragen ist, wenn eine Übertragung einer ge­ speicherten Information durchgeführt wird. Aus diesem Grund kann der Bildspeicher 5 auch keinen leeren Bereich zum Spei­ chern der empfangenen Bildinformation haben.
Wenn der Bildspeicher 5 keinen leeren Bereich hat, und das Entscheidungsergebnis beim Schritt 111 nein ist, bleibt beim Schritt 113 die in dem Bildspeicher 5 gespeicherte Bildinformation als eine Bildinformationsdatei erhalten, so daß diese Bildinformation nicht gelöscht wird, und es bleibt auch die in dem ECM-Pufferspeicher 4 gespeicherte Bildinformation so, wie sie ist, erhalten. Da jedoch ein Empfang der Bildinformation in diesem Fall nicht andauern kann, wird beim Schritt 114 der Empfangsunterbrechungs-Hin­ weis oder das entsprechende Flag RDF gesetzt. Der Hinweis RDF und die Management-Information auf den Bildinformations­ datein, welche in dem ECM-Puffespeicher 4 und dem Bildspei­ cher 5 erhalten worden sind, werden in einem Speicherbereich des statischen Randomspeichers gespeichert, welcher sich in dem Systemspeicher 10 befindet und durch die Batterie abge­ sichert ist.
Wenn der Hinweis bzw. das Flag RDF gesetzt ist und der Emp­ fang einer Seite Bildinformation beim Schritt 106 beendet ist, wird beim Schritt 107 beispielsweise ein PIN-Signal gesendet, um so den Empfangsprozeß zu unterbrechen. In die­ sem Fall ist das Entscheidungsergebnis beim Schritt 108 ja, und es wird auf den Schritt 110 übergegangen, um die Leitung unmittelbar zu unterbrechen und um in den Wartezustand ein­ zutreten.
Wie vorstehend beschrieben, werden verschiedene Kommunika­ tions-Informationen, wie die Telefonnummer des Bestimmungs­ geräts, der Kommunikationsmode, die Zeilendichte des empfan­ genen Bildes, die RTI-Information, der Verdichtungsmode, die Größe des empfangenen Bildes und das Übertragungsergebnis der durchzuführenden Faksimile-Übertragung in dem Speicher­ bereich des statischen Random-Speichers des Systemsspeichers 11 gespeichert. Wenn der Empfangsvorgang ohne eine Unterbre­ chung korrekt beendet ist, werden die in dem statischen Ran­ domspeicher gespeicherten, Kommunikationsinformationen ge­ löscht.
In Fig. 3 ist ein Prozeß dargestellt, welcher mittels der Systemsteuereinheit 11 des in Fig. 1 dargestellten Faksimile­ geräts in dessen Wartezustand durchgeführt wird. In Fig. 3 wird beim Schritt 201 entschieden, ob der Plotter sich in einem aufzeichnungsbereiten Zustand befindet oder nicht. Wenn das Ergebnis beim Schritt 201 nein ist, wird beim Schritt 202 eine Nachricht (oder eine Warnung) auf der Be­ dienungs- und Anzeigeeinrichtung 9 angezeigt, indem der Grund für den nicht-betriebsbereiten Zustand des Plotters 2 festgestellt wird. Wenn der Plotter 2 beispielsweise in Fol­ ge eines Papierstaus nicht betriebsbereit ist, kann die auf der Anzeigeeinrichtung 9 dargestellte Nachricht lauten: "Papierstaub - bitte Aufzeichnungspapier entfernen". Beim Schritt 203 wird dann entschieden, ob das Empfangs-Unterbre­ chungs-Flag RDF gesetzt ist oder nicht. Es wird auf den Schritt 204 zurückgegangen, wenn das Ergebnis beim Schritt 203 nein ist.
Wenn dagegen das Ergebnis beim Schritt 203 ja ist, erscheint beim Schritt 204 eine Nachricht auf der Anzeigeeinrichtung 9, um anzuzeigen, daß eine Bildinformation in dem ECM-Puffer­ speicher 4 gespeichert ist. Beispielsweise kann diese Nach­ richt lauten: "Es ist eine ECM-Datei vorhanden". Danach wird beim Schritt 204 entschieden, ob der Plotter 2 betriebsbe­ reit ist oder nicht.
Nach einem Lesen der auf der Anzeigeeinrichtung 9 erschie­ nenden Nachricht erledigt dann die Bedienungsperson die War­ tung des Plotters 2. Mit anderen Worten, in Abhängigkeit von der auf der Anzeigeeinrichtung 9 erschienenen Nachricht beseitigt dann beispielsweise die Bedienungsperson den Pa­ pierstau oder beschafft Aufzeichnungsblätter.
Wenn der Plotter 2 aufgrund der Wartung wieder den betriebs­ bereiten Zustand einnimmt, wird das Entscheidungsergebnis beim Schritt 205 ja. Beim Schritt 206 wird dann unterschie­ den, ob die Bildinformation, welche bei dem in Fig. 2 dar­ gestellten Schritt 112 in dem Bildspeicher 5 gespeichert worden ist, vorhanden ist oder nicht, d.h. ob eine empfange­ ne Bildinformationsdatei existiert oder nicht. Wenn das Ergebnis beim Schritt 206 ja ist, wird beim Schritt 207 an­ schließend die gespeicherte Bildinformation aus dem Bild­ speicher 5 gelesen und in dem Plotter 2 aufgezeichnet.
Nach dem Schritt 207 oder wenn das Ergebnis beim Schritt 206 nein ist, wird beim Schritt 208 unterschieden, ob die Bildinformation, welche durch den in Fig. 2 dargestellten Schritt 113 in den ECM-Pufferspeicher 4 erhalten geblieben ist, vorhanden ist oder nicht d.h. ob eine empfangene Bild­ informationsdatei existiert oder nicht. Wenn das Ergebnis beim Schritt 208 ja ist, wird beim Schritt 209 nacheinander die gespeicherte Bildinformation aus dem ECM-Pufferspeicher 4 ausgelesen und in dem Plotter 2 aufgezeichnet. Nach dem Schritt 209 oder wenn das Ergebnis beim Schritt 208 nein ist, wird der Prozeß beendet.
Wenn die Energieversorgung an dem Faksimilegerät einmal abgeschaltet bzw. unterbrochen wird, werden die Bildinforma­ tionsdateien, welche in dem ECM-Pufferspeicher 4 und dem Bildpuffer 5 gespeichert sind, gelöscht. In Fig. 4 ist ein Prozeß dargestellt, welcher mittels der in Fig. 1 darge­ stellten Systemsteuereinheit 11 des Faksimilegeräts durch­ geführt wird, wenn die Energieversorgung einmal abgeschal­ tet bzw. unterbrochen wird und danach wieder aufgenommen wird.
Wenn in Fig. 4 die Energieversorgung an dem Faksimilegerät wieder aufgenommen wird, wird beim Schritt 301 basierend auf der Datei-Management-Information, welche in dem Spei­ cherbereich des statischen Randomspeichers in dem System­ speicher 10 gespeichert worden ist, entschieden, ob eine Bildinformationsdatei in dem Bildspeicher 5 gespeichert war oder nicht als die Energieversorgung unterbrochen wurde. Wenn das Ergebnis beim Schritt 301 nein ist, wird beim Schritt 302 entschieden, ob eine Bildinformationsdatei in dem EDM-Pufferspeicher 4 gespeichert war oder nicht.
Wenn das Entscheidungsergebnis beim Schritt 301 oder 302 ja ist, wird beim Schritt 303 in dem Plotter 2 eine Infor­ mation aufgezeichnet, welche sich auf die gespeicherte Bildinformationsdatei bezieht, so daß dadurch ein Energie­ versorgungs-Abschalt- oder Ausfallbericht abgegeben wird. Nach dem Schritt 303 oder wenn das Unterscheidungsergebnis beim Schritt 302 nein ist, wird der Prozeß beendet.
In Fig. 5 ist eine Ausführungsform des Energieversorungs- Abschalt- oder Ausfallberichts dargestellt, welcher von dem Faksimilegerät abgegeben wird. In Fig. 5 ist mit a ein Titel des Berichts, mit b ein Ausgabedatum, mit c ein Datum und ein Zeitpunkt, an welchem der Energieausfall stattgefunden hat, und d eine Nachricht bezeichnet, welche anzeigt, daß ein Energieausfall stattgefunden hat. Ferner ist mit e eine Dateinummer der in dem Bildspeicher 5 gespeicherten Bildin­ formationsdatei und mit f die Art der Bildinformation be­ zeichnet, wobei "Empfang ersetzen" eine empfangene Bildinfor­ mationsdatei in dem Bildspeicher 5 und "ECM" eine Bildinfor­ mationsdatei in dem ECM-Pufferspeicher 4 anzeigt. Ferner ist mit g eine Seitenzahl des Bildes, mit h ein Ergebnis des Empfangsprozesses, wobei "E" anzeigt, daß während des Ener­ gieausfalls ein Fehler aufgetreten ist, und mit i eine Tele­ fonnummer des Bestimmungsgeräts angezeigt.
Wenn folglich bei dieser Ausführungsform der Plotter 2 Wäh­ rend des Bildinformationsempfangsprozesses nicht-aufzeich­ nungsbereit wird, wird ein Ersatzempfang durchgeführt, indem die gespeicherte Bildinformation in dem Bildspeicher 5 ge­ speichert wird; jedoch wird der Empfangsprozeß unterbrochen, wenn in dem Bildspeicher 5 kein Bereich mehr leer ist. In diesem Fall wird die in dem ECM-Pufferspeicher 4 gespeicher­ te Bildinformation nicht gelöscht, sondern bleibt erhalten, und durch eine Nachricht wird angezeigt, daß der ECM-Puffer­ speicher 4 die Bildinformation enthält. Wenn dagegen der Plotter 2 nach der Anzeige der Nachricht betriebsbereit wird, wird die Bildinformation aus dem ECM-Pufferspeicher 4 ausgelesen und in dem Plotter 2 aufgezeichnet.
Wenn die Energieversorgung an dem Faksimilegerät unterbro­ chen wird, wird die Bildinformation in dem ECM-Pufferspei­ cher 4 gelöscht. Folglich kann, wenn auf der Bedienungs- und Anzeigeeinrichtung 9 die Nachricht angezeigt wird, daß der ECM-Pufferspeicher 4 die Bildinformation enthält, die Be­ dienungsperson sicherstellen, daß die Energieversorgung nicht abzuschalten ist, wenn eine Wartung des Plotters 2 be­ absichtigt wird. Folglich kann die empfangene Bildinforma­ tion immer aufgezeichnet werden, welche in dem ECM-Puffer­ speicher 4 gespeichert ist.
Wenn die Energieversorgung an dem Faksimilegerät unterbro­ chen und danach wieder aufgenommen wird, wird durch den Versorgungsabschaltbericht, welcher abgegeben wird, ange­ zeigt, wenn eine Bildinformationsdatei in dem ECM-Puffer­ speicher 4 und/oder in dem Bildspeicher 5 vorhanden ist, welcher gelöscht wird. Folglich wird das Bedienungspersonal von der gelöschten Bildinformation informiert.
Üblicherweise gibt ein Versorgungsausfallbericht nur den Inhalt der Bildinformationsdatei in dem Bildspeicher 5 an.
Bei dieser Ausführungsform kann jedoch auch bequem der In­ halt der Bildinformationsdatei in den ECM-Pufferspeicher 4 angezeigt werden.
In der vorstehend beschriebenen Ausführungsform werden die Bildinformationsdateien in den ECM-Pufferspeicher 4 und die in dem Bildspeicher 5 in einem einzigen Versorgungsabschalt­ oder -Ausfallbericht angezeigt. Jedoch kann auch der Inhalt des Bildspeichers 5 unabhängig davon als ein wie in Fig. 6 dargestellter Energieversorgungs-Ausfallbericht und der In­ halt des ECM-Pufferspeichers als ein in Fig. 7 dargestellter ECM-Löschbericht abgegeben werden. Da der Versorgungsausfall­ bericht und der ECM-Löschbericht unabhängig voneinander ab­ gegeben werden, kann nur einer der Berichte ausgegeben wer­ den, welcher gefordert wird. Folglich kann der Inhalt des Berichts von dem Bedienungspersonal ohne weiteres verstan­ den werden, indem lediglich ein Blick auf den Titel a ge­ worfen wird.
Die vorstehend beschriebene Ausführungsform wird bei dem Faksimilegerät angewendet, welches mit dem SAF-Bildspei­ cher (den Bildspeicher 5) versehen ist. Im Falle eines Faksimilegeräts, welches nicht mit dem SAF-Bildspeicher versehen ist, wird jedoch der in Fig. 2 dargestellte Schritt 113 unmittelbar dann durchgeführt, wenn das Entscheidungs­ ergebnis beim Schritt 104 nein ist. Außerdem entfallen die Prozeßschritte, welche sich auf den Bildspeicher 5 beziehen, d.h. die in Fig. 3 dargestellten Schritte 206 und 207 und der in Fig. 4 dargestellte Schritt 301. Folglich wird es möglich, immer den Inhalt des ECM-Pufferspeichers ähnlich wie im Falle der beschriebenen Ausführungsform aufzuzeich­ nen.
Ferner wird gemäß dem in Fig. 3 dargestellten Prozeßab­ lauf der Inhalt des Bildspeichers 5 aufgezeichnet, wenn der Plotter 2 betriebsbereit wird. Natürlich ist es nicht allzu wesentlich, den Inhalt des Bildspeichers 5 aufzu­ zeichnen, wenn der Plotter 2 aufzeichnungsbereit wird. Je­ doch kann durch Ausgeben des Versorgungsausfallberichts u.ä., wenn die Energieversorgung wieder aufgenommen wird, selbst wenn keine auszugebende Bildinformationsdatei existiert, das Bedienungspersonal von dem Zeitpunkt infor­ miert werden, an welchem die Energieversorgung ausgefallen bzw. abgeschaltet wurde.
Bei den in Fig. 3 dargestellten Schritten 202 und 204 muß die Nachricht nicht in Zeichen dargestellt werden, sondern die Nachricht kann auch durch eine Lampe, wie beispielsweise eine Lichtemittierende Diode (LED) und/oder durch einen Ton oder eine Stimme angezeigt werden.
Die Speicherkapazität des ECM-Pufferspeichers 5 beträgt in der beschriebenen Ausführungsform 64 kBits, jedoch kann die Speicherkapazität des ECM-Pufferspeichers 4 auch be­ liebig eingestellt werden. Beispielsweise kann die Spei­ cherkapazität des ECM-Pufferspeichers 4 auf 128 kBits ein­ gestellt werden, was zwei Seiten eines Vorlagenbildes ent­ spricht.

Claims (15)

1. Faksimilegerät mit einem Fehlerkorrekturmode entsprechend den CCITT-Empfehlungen, mit einer Modemeinrichtung, die an einen Übertragungsweg angekoppelt ist, um eine Bildinforma­ tion zu modulieren, welche an den Übertragungsweg übertragen wird, und um eine Bildinformation zu demodulieren, welche über den Übertragungsweg empfangen wird, wobei die Bildin­ formation in Blöcken mit einem vorherbestimmten Format ge­ sendet bzw. empfangen wird und eine vorherbestimmte Anzahl Rahmen von Bildinformation mit Fehlerkorrekturcodes enthält, um einen Fehler in der Bildinformation festzustellen; mit einer Kommunikations-Steuereinrichtung, welche mit der Modemeinrichtung verbunden ist, um Kommunikationen an den und von dem Übertragungsweg zu steuern; mit einer Abtasteinrich­ tung zum Abtasten eines Vorlagenbildes, welches zu Übertra­ gen ist, und zum Ausgeben der Bildinformation des abgetaste­ ten Vorlagenbildes als eine zu übertragende Bildinformation; mit einer Aufzeichnungseinrichtung, um ein durch eine emp­ fangene Bildinformation beschriebenes Bild auf ein Aufzeich­ nungsblatt aufzuzeichnen; mit einem ersten Speicher, um die zu sendende und die empfangene Bildinformation vorübergehend in Blöcke zu speichern; mit einer zweiten Speichereinrich­ tung; mit einer Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen einer Nach­ richt, und mit einer Systemsteuereinrichtung zum Steuern von Operationen der Kommunikationssteuer-, der Abtast-, der Aufzeichnungs-, und der Anzeigeeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Systemsteuereinrichtung (11) eine Einrichtung, um die aus dem ersten Speicher (4) ausgelesene Bildinformation der Aufzeichnungseinrichtung (2) zuzuführen, wenn die Aufzeichnungseinrichtung betriebsbereit ist, und um die aus dem ersten Speicher ausgelesene Bildin­ formation vorübergehend in der zweiten Speichereinrichtung (5) zu speichern, wenn die Aufzeichnungseinrichtung nicht betriebsbereit ist, und die zweite Speichereinrichtung einen leeren Bereich hat, eine Unterbrechungseinrichtung zum Un­ terbrechen eines Empfangsprozesses durch Trennenvom Übertra­ gungsweg, wenn die Aufzeichnungseinrichtung nicht betriebs­ bereit ist, oder wenn kein leerer Bereich in der zweiten Speichereinrichtung verfügbar ist, eine Einrichtung, um auf der Anzeigeeinrichtung (9) eine Nachricht darzustellen, welche anzeigt, daß eine Bildinformation in der ersten Speichereinrichtung gespeichert ist, wenn der Empfangsprozeß unterbrochen ist, und eine Einrichtung aufweist, um die aus der ersten Speichereinrichtung gelesene Bildinformation der Aufzeichnungseinrichtung zuzuführen, damit ein Bild aufge­ zeichnet wird, wenn die Aufzeichnungseinrichtung wieder ihren betriebsbereiten Zustand annimmt, nachdem der Emp­ fangsprozeß unterbrochen ist.
2. Faksimilegerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Systemsteuereinrichtung (11) ferner eine Einrichtung aufweist, um die in der ersten Speicherein­ richtung (4) gespeicherte Bildinformation aufrechtzuerhalten, wenn der Empfangsprozeß unterbrochen wird.
3. Faksimilegerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Systemsteuereinrichtung (11) eine weitere Einrichtung aufweist, um auf der Anzeigeeinrichtung (9) eine Nachricht darzustellen, welche anzeigt, daß die Aufzeichnungseinrichtung (2) nicht betriebsbereit ist, wenn der Empfangsprozeß unterbrochen wird.
4. Faksimilegerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Systemsteuereinrichtung (11) noch eine weitere Einrichtung, um zu unterscheiden, ob eine Bildinformation der ersten Speichereinrichtung (4) gespeichert ist oder nicht, wenn der Empfangsprozeß unter­ brochen wird, und eine Einrichtung aufweist, um an die Auf­ zeichnungseinrichtung (2) die aus der ersten Speicherein­ richtung ausgelesene Bildinformation zu liefern, wenn ent­ schieden ist, daß die Bildinformation in der ersten Spei­ chereinrichtung gespeichert ist.
5. Faksimilegerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Systemsteuereinrichtung (11) ferner noch eine Einrichtung, um zu unterscheiden, ob die Bildinformation in der zweiten Speichereinrichtung (5) ge­ speichert ist oder nicht, wenn der Empfangsprozeß unterbro­ chen wird, und eine Einrichtung aufweist, um an die Auf­ zeichnungseinrichtung (2) die aus der zweiten Speicherein­ richtung ausgelesene Bildinformation zu liefern, wenn ent­ schieden ist, daß die Bildinformation in der zweiten Spei­ chereinrichtung gespeichert ist.
6. Faksimilegerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Systemsteuereinrichtung (11) ferner eine Einrichtung, um zu unterscheiden, ob eine Bild­ information in der zweiten Speichereinrichtung (5) gespei­ chert ist oder nicht, wenn eine Energieversorgung des Fak­ similegeräts abgeschaltet und danach wieder aufgenommen wird, und eine Einrichtung aufweist, um an die Aufzeich­ nungseinrichtung (2) einen Bericht zu liefern, welcher an­ zeigt, daß eine Abschaltung der Versorgungsenergie statt­ gefunden hat.
7. Faksimilegerät nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Systemsteuereinrichtung (11) fer­ ner eine Einrichtung aufweist, welche unterscheidet, ob eine Bildinformation in der ersten Speichereinrichtung (4) gespeichert ist oder nicht, wenn eine Energieversorgung an dem Faksimilegerät abgeschaltet und danach wieder auf­ genommen wird.
8. Faksimilegerät nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Bericht auch eine Information von der Bildinformation anzeigt, welche aus der ersten Speicher­ einrichtung (4) und/oder der zweiten Speichereinrichtung (5) durch Abschalten der Energieversorgung gelöscht wird.
9. Faksimilegerät nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Information in der Bildinforma­ tion aus einer Gruppe ausgewählt wird, welche zumindest einen Titel des Berichts, Datum und Zeitpunkt, wann der Energieausfall eingetreten ist, eine Dateinummer der ge­ löschten Bildinformation, einen Dateityp der gelöschten Bildinformation und eine Telefonnummer eines Bestimmungs- Faksimilegeräts enthält.
10. Faksimilegerät nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Bericht auch eine Information be­ züglich der Bildinformation anzeigt, welche aus der zweiten Speichereinrichtung (5) durch das Abschalten der Energie­ versorgung gelöscht ist.
11. Faksimilegerät nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Systemsteuereinrichtung (11) ferner eine Einrichtung aufweist, um an die Aufzeichnungseinrichtung (2) einen anderen Bericht zu liefern, welcher anzeigt, daß die in der ersten Speichereinrichtung (4) gespeicherte Bild­ information gelöscht ist.
12. Faksimilegerät nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der weitere Bericht eine Information auf die Bildinformation enthält, welche aus der ersten Speichereinrichtung (4) gelöscht ist, und welche aus einer Gruppe ausgewählt ist, welche zumindest einen Titel des Bereichts und eine Telefonnummer eines Bestimmungs-Faksimile­ geräts enthält.
13. Faksimilegerät mit einem Fehlerkorrekturmodem entspre­ chend dem CCITT-Empfehlungen den mit einer Modemeinrichtung welche an einen Übertragungsweg angekoppelt ist, um eine Bildinformation zu modulieren, welche auf dem Übertragungs­ weg übertragen wird, und um eine Bildinformation zu demodu­ lieren, welche über den Übertragungsweg empfangen wird, wo­ bei die Bildinformation in Blöcken mit einem vorherbestimm­ ten Format gesendet bzw. empfangen wird und eine vorherbe­ stimmte Anzahl Rahmen an Bildinformation mit Fehlerkorrek­ turcodes enthält, die dazu verwendet werden, einen Fehler in der Bildinformation festzustellen; mit einer Kommunika­ tionssteuereinrichtung, welche mit dem Modem verbunden ist, um Kommunikationen auf und von dem Übertragungsweg zu steu­ ern; mit einer Abtasteinrichtung, um ein Vorlagenbild ab­ zutasten, welches zu übertragen ist, und um die Bildin­ formation des abgetasteten Vorlagenbildes als eine zu sen­ dende Bildinformation abzugeben; mit einer Aufzeichnungsein­ richtung, um ein durch eine empfangene Bildinformation be­ schriebenes Bild auf ein Aufzeichnungsblatt aufzuzeichnen; mit einer Speichereinrichtung, um die zu sendende und die empfangene Bildinformation vorübergehend in Blöcken zu speichern; mit einer Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen einer Nachricht, und mit einer Systemsteuereinrichtung, um Opera­ tionen der Kommunikationssteuer-, der Abtast-, der Aufzeich­ nungs- und der Anzeigeeinrichtung entsprechend zu steuern, dadurch gekennzeichnet, daß die Systemsteuer­ einrichtung (11) eine Einrichtung, um zu unterscheiden, ob eine Bildinformation in der Speichereinrichtung (4) gespei­ chert ist oder nicht, wenn eine Energieversorgung an dem Faksimilegerät abgeschaltet und danach wieder aufgenommen wird, und eine Einrichtung aufweist, um der Aufzeichnungs­ einrichtung (2) einen Bericht zuzuführen, welcher anzeigt, daß ein Abschalten der Energieversorgung stattgefunden hat.
14. Faksimilegerät nach Anspruch 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Bericht auch eine Information auf die Bildinformation anzeigt, welche bei dem Abschalten der Energieversorgung aus der Speichereinrichtung (4) gelöscht wird.
15. Faksimilegerät nach Anspruch 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Information in der Bildinformation aus einer Gruppe ausgewählt wird, welche zumindest einen Titel des Berichts, Datum und Uhrzeit, wann das Abschalten der Energieversorgung stattgefunden hat, eine Dateinummer der gelöschten Bildinformation, einen Dateityp der gelösch­ ten Bildinformation und eine Telefonnummer eines Bestim­ mungs-Faksimilegeräts enthält.
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