DE3926743C1 - - Google Patents

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DE3926743C1 DE3926743A DE3926743A DE3926743C1 DE 3926743 C1 DE3926743 C1 DE 3926743C1 DE 3926743 A DE3926743 A DE 3926743A DE 3926743 A DE3926743 A DE 3926743A DE 3926743 C1 DE3926743 C1 DE 3926743C1
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    • A47L9/0009Storing devices ; Supports, stands or holders
    • A47L9/0018Storing devices ; Supports, stands or holders integrated in or removably mounted upon the suction cleaner for storing parts of said suction cleaner
    • A47L9/0045Storing devices ; Supports, stands or holders integrated in or removably mounted upon the suction cleaner for storing parts of said suction cleaner specially adapted for holding the suction tube

Description

Die Erfindung betrifft einen elektrischen Haushaltsstaubsauger, bestehend aus Gerätegehäuse, an diesem lösbar befestigtem Saugschlauch mit daran angeordnetem Saugrohr und einem Saugmundstück, wobei das Saugrohr und/oder das Saugmundstück mit dem Gerätegehäuse mittels einer Kupp­ lungseinrichtung verbindbar ist, die aus zwei einander parallelen oder annähernd parallelen L-förmigen Profilabschnitten besteht und die Stege der Abschnitte an ihren den Flanschen abgewandten Flächen fest verbun­ den sind.
Staubsauger der eingangs beschriebenen Gattung sind bekannt (DE-OS 36 31 979). Durch eine Haltevorrichtung, wie z.B. eine am Gerätegehäuse angebrachte Profilschiene, die von einem an dem Saugrohr befestigten Halterungsteil lösbar gehaltert werden kann, sind diese für einen Haus­ haltsstaubsauger zwingend notwendigen Werkzeuge in Zeiten der Arbeits­ pausen mit dem Gerätegehäuse verbindbar. Durch den hierdurch erzielba­ ren geordneten Zustand der gesamten Haushaltsstaubsaugereinheit in Zeiten der Maschinenruhe und einer möglichen Ortsveränderung von Wohnraum zu Wohnraum oder von einer Wohnetage in eine andere wird die hiervon ausgehende Unfallgefahr erheblich gesenkt und der Stauraum wird in Zeiten der Nichtbenutzung des elektrischen Haushaltskleingerätes auf ein Mindestmaß eingeschränkt, ohne eine Demontage des Staubsaugers vornehmen zu müssen. Die volle Funktionsfähigkeit eines mit einer derar­ tigen Haltevorrichtung ausgerüsteten Staubsaugers bleibt jederzeit erhal­ ten.
Der Erfindung am nächsten kommt ein Staubsauger mit lösbar festge­ setztem Zubehörteil. Bei diesem bekannten Staubsauger ist ein Saugmund­ stück und ein Verlängerungsrohr an einer Wand des Staubsaugergerätege­ häuses festgesetzt. Um mit einfach herstellbaren handhabbaren Mitteln eine Befestigung der vorerwähnten Zubehörteile zu erreichen, ist an dem Zubehörteil eine langgestreckte im Querschnitt zumindest annähernd T-förmige Füh­ rungsschiene mit ihrem Mittelsteg festgesetzt. Im Gerätegehäuse befindet sich eine Gegenführungsnut, die ein angepaßtes Gegenprofil aufweist und stirnseitig an ihrem einen Ende offen ist. Die Führungsschiene kann in die Gegenführungsnut eingeschoben und in Wirkverbindung gebracht werden (DE-OS 35 29 133).
Besonders nachteilig hat sich bei diesem bekannten Staubsauger mit fest­ gesetztem Zubehörteil herausgestellt, daß eine Entkupplung des Zubehör­ teils nur in einer Richtung möglich ist. Abweichungen von der Entkupplungsrichtung sind ausgeschlossen. Bei Nichtbeachten der Kupp­ lungsrichtung verkantet sich die T-förmige Mittelschiene in ihrer Gegen­ führungsnut. Dadurch wird entweder ein Entkuppeln des Zubehörteiles verhindert und das gesamte Staubsaugergehäuse zusammen mit dem an ihm festgesetzten Zubehörteil angehoben. Es besteht aber auch die Möglichkeit, daß bei Kraftangriffen abweichend von der Entkupplungsrichtung insbeson­ dere infolge der Kraftverstärkung durch den Hebelarm des Saugrohres die auf den Kupplungsbereich einwirkenden Kräfte die Bruchfestigkeit der T- förmigen Führungsschiene oder des Gerätegehäuses im Bereich der Gegen­ führungsnut überschreiten. In einem solchen Fall treten Materialbrüche entweder an der T-förmigen Führungsschiene oder aber an der im Geräte­ gehäuse liegenden Führungsnut auf.
Ausgehend von diesem Stande der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Kupplung von Saugrohr und/oder Saugrohrmundstück am Gehäuse eines elektrischen Haushaltsstaubsaugers so zu gestalten, daß ein Entkuppeln des am Gerätegehäuse festgesetzten Saugrohres und/oder Saugmundstückes im rauhen Arbeitsbetrieb des Haushaltes möglich ist, oh­ ne daß die zuvor geschilderten Folgeschäden auftreten.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1.
Hierdurch wird erreicht, daß der Benutzer eines erfindungsgemäßen elek­ trischen Haushaltsstaubsaugers zum Lösen der Verbindung zwischen Staub­ saugergehäuse und Saugrohr bzw. Saugrohrmundstück die Entkupplungsrichtung nicht genau beachten muß. Zerstörungen im Kupp­ lungsbereich treten nicht mehr auf. Die Elastizität des für den Kupplungs­ bereich verwandten Werkstoffes führt zu einer vorübergehenden Verfor­ mung der L-förmigen Profilabschnitte, ohne daß die Bruchgrenze des Kupplungsmaterials überschritten wird und bleibende Zerstörungen der Kupplungsteile herbeigeführt werden. Trotzdem werden das Saugrohr und/oder das Saugrohrmundstück in Arbeitspausen oder Ruhepausen des elektrischen Haushaltsstaubsaugers sicher gehaltert. Auch eine Werkstoff­ zerstörung im Kupplungsbereich bei unbeabsichtigtem Berühren des mit dem Gehäuse gekuppelten Saugrohres und/oder Saugrohrmundstückes ist ausgeschlossen.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Breite der Flansche der Kupplungseinrichtung kleiner als die Höhe seiner Stege, wäh­ rend die Berührungsflächen der Flansche und/oder der Wangen der am Ge­ rätegehäuse angeformten Haltetasche Aufgleitschrägen aufweisen. Hierdurch wird eine Verhaken der Flansche und Wangen bei seitlichem Kraftangriff unterbunden. Die Flansche und Wangen gleiten aneinander vorbei und füh­ ren zu einer elastischen Verformung der Stege ohne zu einem Bruch des Werkstoffes zu führen. Die Form der Aufgleitschrägen kann dabei unter­ schiedlich gestaltet sein. Denkbar sind hierbei abgeschrägte Flansche und Wangen oder aber auch solche mit einem halbeliptischen, halbkreisförmigen oder ähnlichem Querschnitt, dessen Außenkontur einer Kurvenbahn folgt.
Erfindungsgemäß ist zwischen den Stegen mindestens eine Druckfeder an­ geordnet. Dieses kann eine einfache Spiralfeder sein, die zwischen den Stegen der Kupplungseinrichtung eingespannt ist. Die Druckfeder kann aber auch nach der Erfindung ein Federstab sein, der mit den Stegen ver­ bunden ist, wobei Federstab und Stege der Kupplungseinrichtung Winkel einschließen, die ungleich einem rechten Winkel von 90° sind. Besonders vorteilhaft wird hierdurch bei einem Entkuppeln der vom Gerätegehäuse gehalterten Zubehörteile unter Nichtbeachtung der Entkupplungsrichtung die Rückverformungsarbeit der hierbei elastisch verformten Kupplungsstege unterstützt. Ein Gewaltbruch einer wie vorgeschlagen ausgerüsteten Kupp­ lungseinrichtung wird mit Sicherheit vermieden, zumal ein Werkstoff für die Fertigung von Wangen und Flanschen von wesentlich größerer Elastizität gewählt werden kann, ohne die Standfestigkeit der Haltevorrich­ tung zu verringern oder gar zu gefährden. Denkbar ist auch die Anord­ nung mehrerer Druckfedern oder Federstäbe zwischen den Stegen der Kupp­ lungseinrichtung und deren Anordnung in den besonders belasteten End­ bereichen der L-förmigen Profilabschnitte.
Nach einer weiteren Ausgestaltungsform der Erfindung sind die Profilab­ schnitte der Kupplungseinrichtung Teil eines schellenförmigen Rohrab­ schnittes, der mit dem Saugrohr durch Schrauben, Aufschrumpfen oder ähnliche bekannte Maßnahmen verbindbar ist. Hierbei ist es denkbar, den schellenförmigen Rohrabschnitt und die Profilabschnitte einschließlich des oder der Federstäbe in einem Arbeitsgang in einem einzigen Werkzeug aus thermoplastischem Kunststoff auf Spritzgießmaschinen zu fertigen und an­ schließend mit dem Saugrohr durch z.B. Haftreibung zu verbinden. Die­ ses vereinfacht nicht nur die Fertigung der erfindungsgemäßen Kupplungs­ einrichtung sondern ermöglicht auch ihren Austausch durch einen Nicht­ fachmann, falls infolge unsachgemäßer Behandlung ein Austausch der Kupplungsvorrichtung erforderlich sein sollte.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, Haltewangen an verschiedenen Au­ ßenflächen des Gerätegehäuses anzuformen. So ist z.B. denkbar, einmal Haltewangen an einer in Arbeitsstellung eines Haushaltsbodenstaubsaugers vertikalen Arbeitsfläche und der Bodenfläche vorzusehen. Hierbei ist be­ sonders vorteilhaft, daß Saugrohr und Saugrohrmundstück während der Unterbrechung der Haushaltsentstaubung mit dem Gerätegehäuse verbunden werden können. Zusätzlich kann im Bereich der Haltewangen ein Unterbre­ cherkontakt angebracht werden, der beim Einkuppeln der Kupplungsein­ richtung den elektrischen Haushaltsstaubsauger spannungslos macht und die Spannung durch Entkuppeln wieder einschaltet. Hierdurch wird zusätz­ lich eine Verringerung des Stromverbrauches durch den Haushaltsstaub­ sauger bewirkt. Besonders vorteilhaft ist aber die Minderung der Unfallge­ fahr durch ungeordnet im Arbeitsbereich des Staubsaugers bei Arbeitsun­ terbrechung herumliegende Staubsaugerteile, wie Staubsaugerrohr, Staub­ saugerrohrmundstück und Saugschlauch, bei gleichzeitigem Ausschluß einer Verletzung durch die am Staubsauger anliegende Spannung.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Abschnitte der Kupplungseinrichtung V-förmig gegeneinander geneigt und zwischen den Stegen ein bogenförmiger Federstab eingespannt. Durch diese Maßnahme wird sowohl das Kuppeln als auch das Entkuppeln der Kupplungseinrich­ tung wesentlich vereinfacht.
Erfindungsgemäß ist jede Längsachse der Abschnitte in der jeweiligen Ab­ schnittsmitte abgeknickt und die Abschnitte treffen unter Bildung eines stumpfen Winkels aufeinander. Es können aber auch die Längsachsen der Abschnitte dem Bogen eines Kreises folgen, dessen Radius wesentlich grö­ ßer ist als die Länge der Abschnitte. Durch diese Maßnahmen wird das Kuppeln und Entkuppeln der Entkupplungseinrichtung wesentlich erleich­ tert und die Festigkeit der Kupplungseinrichtung erhöht.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Fig. 1 bis 6 dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 einen elektrisch betriebenen Haushaltsbodenstaubsauger mit einer Haltewange und einer Kupplungseinrichtung mit angekuppeltem Saugrohr;
Fig. 2 die erfindungsgemäße Kupplungseinrichtung in Vorderansicht;
Fig. 3 die erfindungsgemäße Kupplungseinrichtung gemäß Fig. 2 in Draufsicht;
Fig. 4 einen Schnitt durch die Wandung eines Gerätegehäuses im Bereich der im Gehäuse angeformten Haltewangen;
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kupplungsvorrichtung in Vorderansicht;
Fig. 6 die Kupplungseinrichtung gemäß Fig. 5 in Draufsicht.
Im Gerätegehäuse 10 eines elektrisch betriebenen Haushaltsbodenstaubsau­ gers sind L-förmige Haltewangen 11, 12 angeformt. Die Wangen­ flansche 13, 14 der Haltewangen 11, 12 sind abgerundet und bilden dadurch kreisbogenförmige Aufgleitschrägen. Im Bereich einer Haltewange 11 oder 12 ist im Gerätegehäuse 10 ein Unterbrecherkontakt 22 befestigt. Der Saugschlauch 21 ist mit einem Ende mit dem Gerätegehäuse 10 und mit seinem anderen Ende mit dem Saugrohr 18 verbunden, auf das wiederum ein als Teppichbodenbürste ausgebildetes Saugmundstück 19 aufgesetzt ist. Mit dem Saugrohr 18 ist eine Kupplungseinrichtung 1 verbunden. Diese Kupplungseinrichtung 1 wird durch einen Rohrabschnitt 17 an dem Saug­ rohr 18 gehaltert. Die Stege 4, 6 zweier L-förmiger Profilabschnitte 2, 3 sind mit ihren den Flanschen 6, 7 abgewandten Flächen über den Rohrab­ schnitt 17 miteinander verbunden. Die Stege 4, 5 der L-förmigen Profilab­ schnitte 2, 3 können aber auch wie in den Fig. 5, 6 dargestellt V-förmig gegeneinander geneigt sein. Die Flanschflächen 8, 9 der Flansche 6, 7 der L-Profilabschnitte 2, 3 sind wie die Flanschwangen 13, 14 der Haltewan­ gen 11, 12 abgerundet und bilden dadurch ebenfalls kreisbogenförmige Auf­ gleitschrägen. Zwischen den Stegen 4, 5 sind eine als Spiralfeder ausgebil­ dete Druckfeder 15 und Federstäbe 16 befestigt. Wie beispielhaft in Fig. 6 dargestellt, kann zwischen den Stegen 4, 5 auch ein bogenförmiger Federstab 20 oder eine Blattfeder eingespannt sein. Die Längsachse der beiden L-förmigen Profilabschnitte 2, 3 verlaufen nur annähernd parallel und schließen in ihrem nicht dargestellten Schnittpunkt einen spitzen Win­ kel ein ( Fig. 5). Es ist aber auch denkbar, die beiden L-förmigen Profil­ abschnitte 2, 3 einander parallel verlaufend anzuordnen ( Fig. 2). Die bei­ den Federstäbe 16 sind mit den Stegen 4, 5 fest verbunden. Die von den Achsen der Federstäbe 16 und der Stege 4, 5 eingeschlossenen Winkel sind ungleich 90°.
Während des Einkuppelns der Kupplungseinrichtung 1 hintergreifen die Flansche 6, 7 der L-förmigen Profilabschnitte 2, 3 die am Gerätegehäuse 1 angeformten Haltewangen 11, 12. Hierbei wird der Unterbrecherkontakt 22 durch die Kupplungseinrichtung 1 betätigt und der elektrisch betriebene Haushaltsbodenstaubsauger spannungslos gemacht. Es ist aber auch durch­ aus denkbar, den Unterbrecherkontakt 22 als Mikroschalter, Berührungs­ schalter, Reedkontakt oder ähnliches auszubilden. Von Wichtigkeit ist le­ diglich, daß der Unterbrecherkontakt 22 in der Lage ist, als Leistungs­ schalter den Stromkreis zu unterbrechen. Bei Ausbildung als Nichtlei­ stungsschalter ist jedoch denkbar, über einen Niederspannungs-Hilfsstrom­ kreis den Staubsauger spannungslos zu machen, was sich insbesondere bei solchen Haushaltsstaubsaugern empfiehlt, die ohnehin mit einer Elektronik ausgerüstet sind.
Das Staubsaugerrohr 18 wird von dem Staubsaugergehäuse 10 durch ein­ faches Herausziehen der Kupplungseinrichtung 1 aus den am Gerätegehäu­ se 10 angeformten Haltewangen entkuppelt. Bei Kraftangriff durch Heraus­ nehmen in einer von der Entkupplungsrichtung abweichenden Richtung werden die beiden elastisch verformbaren L-förmigen Profilabschnitte 2, 3 auf Biegung beansprucht. Die als Aufgleitschrägen ausgebildeten Flansch­ flächen 8, 9 und Wangenflansche 13, 14 gleiten aneinander vorbei und unter­ stützen so die Entkupplung des Staubsaugerrohres. Die zwischen den Stegen 4, 5 eingespannte Druckfeder 15 bzw. Federstäbe 16 werden eben­ falls beansprucht und unterstützen die Rückverformungsarbeit der L- förmigen Profilabschnitte 2, 3 nach Beendigung des Entkupplungsvorganges.
Bezugszeichen
 1 Kupplungseinrichtung
 2 L-Profilabschnitt
 3 L-Profilabschnitt
 4 Steg
 5 Steg
 6 Flansch
 7 Flansch
 8 Flanschfläche
 9 Flanschfläche
10 Gerätegehäuse
11 Haltewange
12 Haltewange
13 Wangenflansch
14 Wangenflansch
15 Druckfeder
16 Federstab
17 Rohrabschnitt
18 Saugrohr
19 Saugmundstück
20 Bogenförmiger Federstab
21 Saugschlauch
22 Unterbrecherkontakt

Claims (11)

1. Elektrischer Haushaltsstaubsauger, bestehend aus Gerätegehäuse, an diesem lösbar befestigtem Saugschlauch mit daran angeordnetem Saugrohr und einem Saugmundstück, wobei das Saugrohr und/oder das Saugmundstück mit dem Gerätegehäuse mittels einer Kupplungseinrichtung verbindbar ist, die aus zwei einander parallelen oder annähernd parallelen L-förmigen Profilabschnitten besteht und die Stege der Abschnitte an ihren den Flanschen abgewandten Flächen fest verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Flansche (6, 7) einander abgewandt sind und daß am Gerätegehäuse (10) zwei einander parallele L-förmige Haltewangen (11, 12) mit einander gegenüberliegenden Wangenflanschen (13, 14) mit Abstand zueinander angeformt sind und die Wangenflansche (13, 14) die Flansche (6, 7) in Kuppelstellung hintergreifen.
2. Elektrischer Haushaltsstaubsauger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (4, 5) der L-förmigen Profilabschnitte (2, 3) V-förmig gegeneinander geneigt sind und die Längsachsen der Profilabschnitte (2, 3) in ihrem Schnittpunkt einen spitzen Winkel einschließen.
3. Elektrischer Haushaltsstaubsauger nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Flansche (6, 7) kleiner als die Höhe der Stege (4, 5) ist und die Berührungsflächen der Flansche (6, 7) und/oder der Wangen (11, 12) Aufgleitschrägen aufweisen.
4. Elektrischer Haushaltsstaubsauger nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Stegen (4, 5) mindestens eine Druckfeder (15) angeordnet ist.
5. Elektrischer Haushaltsstaubsauger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (15) ein Federstab (16) ist, dessen Länge größer ist als der Abstand der Stege (4, 5), Federstab (16) und Stege (4, 5) fest miteinander verbunden sind und die Stege (4, 5) sowie der Federstab (16) Winkel einschließen, die ungleich einem rechten Winkel sind.
6. Elekektrischer Haushaltsstaubsauger nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschnitte (2, 3) Teil eines schellenförmigen Rohrabschnittes (17) sind und der Rohrabschnitt (17) in an sich bekannter Weise mit dem Saugrohr (18) verbindbar ist.
7. Elektrischer Haushaltsstaubsauger nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungseinrichtung (1) fest mit dem Saugmundstück (19) verbunden ist.
8. Elektrischer Haushaltsstaubsauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Haltewangen (11, 12) an verschiedenen Außenflächen des Gerätegehäuses (10) angeformt sind und im Bereich der Haltewangen (11 oder 12) ein Unterbrecherkontakt (22) angeordnet ist.
9. Elektrischer Haushaltsstaubsauger nach den Ansprüchen 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Stegen (4, 6) ein bogenförmiger Federstab (20) eingespannt ist.
10. Elektrischer Haushaltsstaubsauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Längsachse der Abschnitte (2, 3) in der jeweiligen Abschnittsmitte abgeknickt ist und die Achsabschnitte unter Bildung eines stumpfen Winkels aufeinandertreffen.
11. Elektrischer Haushaltsstaubsauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachsen Abschnitte (2, 3) dem Bogen eines Kreises folgen, dessen Radius wesentlich größer als die Länge der Abschnitte (2, 3) ist.
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